1881 / 283 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

% Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. l Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußishen Staats-Auzeigers:

Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. K M

Deffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe nnd Adre aan 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel.

u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen grö 3. Verkäufe, Verpachtungen, Subtnissionen etc.| 7. Literarische Anzeigen. E ey ui fedicutiin

4, Verloosung, Ámortisation, Zinszaklung | 8. Theater-Anzeigen. In der Börgen- Annoneen-Bureaux, n, 8. w. ven öffentlichen Papieren. 9, Familien-Nachrichten. | beilage. L / S

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Gxpeditionen des „JInvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstcin

5. Industrielle Etabli » Fabrik ustrielle iss8ements, Fabriken & Bagler, G. L. Daube & Co., E. Scchlotte,

Berlin, Freitag, den 2. Dezember

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stec{brief. Gegen den unten beschriebenen Handlungs-Reiscuden Siegfried Kornick, welcher flüchtig ift, ist die Untersuhungshaft wegen wieder- holter Unterschlagung in den Akten U. R. I. 1229 81 verhängt. Es wird ersucht, genen zu ver- haften und in das Unter]uchungs8gefängniß zu Alt- Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, den 29. No- vember 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Johl. Beschreibung: Alter: 30 Jahre, geb. 17. 8. 51, zu Berlin, Größe 1 m 72 cw, Statur s{lank, Haare schwarz, Stirn ho, Augenbrauen dunkel, Augen dunkel, Nase stark, Mund gewöhnlih, Zähne vollständig, Kinn spit, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deuts. Besondere Deus ichen : Auf der linken Wange ein großes rothes Mal bis zur Nase gehend.

In der Strafsache gegen den Einwohuer Jo- hann Gostomczyk aus Lubon, wegen Diebstahls, werden Sie auf den 83. Januar 1882, Vor- mittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des König- lichen Landgerichts hierselbst, Zimmer Nr. 55, zur mündlichen Hauptverhandlung über die von Ihnen gegen das Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Schlochau vom 19. Januar 1881 eingelegte Be- rufung geladen. Nach §. 370 der Strafprozeßord- nung wird im Falle Ihres unentschuldiaten Aus- bleibens die von Ihnen eingelegte Berufug ver- woe werden. Coniß Westpr., den 26. No- vember 1881. Königliche Staatsanwaltschaft. An den Einwohner Iohann Gostomczyk in Lubon.

Subhastationen, Nufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[44594] Oeffentliche Zustellung

an Johann Ott, Sebastian und Georg Knappich, sämmtliche Flosser von Lechbruck. Aufforderung. __ Betreff. Füssen Armenfond gegen Knappich, Michael, von Lechbruck wegen Subhastation.

Nachdem das schuldnerische Anwesen Hs. Nr. 66 in Lechbruck nah Protokoll vom 10. v. M. verstei- gert und um das Meistgebot von 635 4 dem Gütler Franz Xaver Demler und dem ledigen und groß- jährigen Martin Gerung, Beide von Lechbruck, zuge- shlagen worden ist, ergeht an Sie die Aufforde- rnng:

1) binnen zwei Wochen bei Meidung der Nicht- berücksichtigung bei Aufstellung des Vertheilungs- planes unter Vorlage der Beweisurkunden oder unter Bezugnahme auf die bei den Akten be- findlichen Beweismittel ihre Ansprüche mit An- abe des Betrages in Haupt- und Nebensache, bes Grundes der Forderung, sowie des bean- pruchten Ranges dahier anzumelden ; in dem Vertheilungstermine zur Erklärung über den Vertheilungsplan, die darin eingestellten Ansprüche und die vom Verwalter gestellte Rech- nung, sowie zur Ausführung der Vertheilung zu erscheinen, widrigenfalls angenommen würde, daß sie mit dem aufgestellten oder im Termine berichtigten Vertheilungsplane, sowie dessen Aus- führung einverstanden seien und die Rechnung des Verwalters anerkennen, Hierbei wird ihnen weiteres eröffnet, daß die erfolgten Anmeldun- gen sowie der Entwurf des Vertheilungsplanes während der leyten Woche vor dem Verthei- lungstermine auf der Gerichtsschreiberei zur Einsichtnahme aufliegen, und daß der Verthei- lungêtermin selbst am

Mittwoch, den 11. Januar 1882, Vormittags 9 Uhr,

dabier abgehalten werden wird.

Füssen, den 29. November 1881.

K. Amtsgericht Füssen. gez. He gele, K. Ober-Amtsrichter. Zur Beglaubigung : Gilligter, K. Gerichtsschreiber. [44609] Oeffeutliche Zustellung.

Der K. Advokat Dr. Alexander in Bamberg hat am 12. November l. Js. beim K. Amtsgerichte Burgebrah Namens des Boten Johann Reuß von Aschbach eine Klage gegen den ledigen großjährigen Bauernsohn Peter Stadel von Ziegelsambac ein- gereicht, in welcher gebeten wird, denselben zur Rück- zahlung einer Darlehnsforderung von 105 # nebst 5 9% Zinsen aus 100 vom 1. Juni 1880, sowie zur Tragung bezw. Erstattung sämmtlicher Prozeß kosten zu verurtheilen und das Urtheil füx. vorläufig vollstreckbar zu erklären; zugleih wird der Beklagte in die vom K. Amtsgerichte Burgebrach festzusetzende Sitzung geladen.

a der Aufenthalt des beklagten Peter Stadel unbekannt ist, hat das K. Amtsgeriht Burgebrach auf Gesuch der Klagépartei vom 12. l, Mts. gemäß &, 186, 187 d. R. C. P. O. die Zustellung der Klage an den Beklagten durch öffentlihe Bekannt- machung bes{lossen, welhe mit der Eröffuung er- folgt, daß Termin zur mündlichen Verhandlung dahier auf

O den 11. Zanuar 1882, ormittags 9 Uhr, anberaumt worden ist.

Burgebrach, 24. November 1881,

Gerichtsschreiberei des Kgl. bayr. Amtsgerichts Daselbst. Störcher.

[44621] Oeffentliche Zustellung.

Der Weingärtner Johann Michael Bofinger zu Stuttgart, vertreten durch Rechtsanwalt Kapp da- selbst, klagt gegen den Gärtner Karl Zimmer, früher in Feuerbach, jeßt mit unbekanntem Aufenthalt ab-

4

29. Januar 1876 abgeschlossenen Liegenschaftskauf- vertrag, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung der Summe von 820 4 71 4 sammt 59/6 Zinsen aus 685 M 71 S vom 29. Mai 1881 an und zum Ersaß der Prozeßkosten einshließliÞh der Kosten des Mahnverfahrens und Arrestklagverfahrens und mit dem weiteren Antrag, das ergebende Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor- läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land- gerichts zu Stuttgart auf Samstag, den 11. März 1882,

: Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung , einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. :

Stuttgart, den 26. November 1881.

A Merz, :

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [44613]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerußg des an der Eisenbahnstraße sub P. I}. Nr. 98 des Katasters zu Güstrow belegenen Wohnhauses e. p. des Pferdehändlers Hans Schmidt daselbst, steht zur Abnahme der auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten ausliegenden Rechnung des Se- questers vor dem uxterzeichneten Gerichte ein Ter- min auf

Dienstag, den 20. Dezember 1881,

/ Vormittags 11 Uhr, im Gerichtsgebäude Zimmer Nr. 3 des Erdgeschosses an, zu welchem Termine der Sequester, der Schuld- ner und die bei der Zwangsvollstreckung betheiligten Gläubiger hierdurb geladen werden.

Güstrotso, den 29. November 1881. Großherzogliches Amtsgericht. Beglaubigt:

_J. Gloede, Gerichts-Aktuar.

[44614] In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des an der Krückmannsstraße sub B. I. Nr. 22 des Katasters zu Güstrow belegenen Wohnhauses e. p. der Produktenhändlerfrau Niclas daselbst, sowie des ebendort sub B. I. Nr. 83 des Katasters belegenen Gartens derselben, steht zur Abnahme der auf der Gerichts\chreiberei zur Einsicht der Betheiligten aus- liegenden Rechnung des Sequesters vor dem unter- zeichneten Gerichte ein Termin auf * A den 20. Dezember 1881, | ormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 3 des Erdgeschosses, an, zu welchem Termine dcr Sequester, die Schuldnerin und die bei der Zwangévollstreckung be- theiligten Gläubiger hierdurch geladen werden. Güstrow, den 29. Novewber 1881. Ms Amtsgericht, eglaubigt : I. Gloede, Gerichts-Aktuar.

[44627] Bekanntmachung. Durch Aus\{lußurtheil des hiesigen Gerichts vom 14, Dezember 1880 ist das über die in der dritten Abtheilung des Grundbuch{s von Althaferwiese Band X1V. E. pag. 181 Nr. 5v., jeßt Band V. Blatt Nr. 133 unter Nummer 9. resp. von Alt- carbe Band 1V.6. pag. 385 Nr. 17B,, jeßt Band V. Blatt Nr. 130 unter Nr. 3 für den Fleischergesellen August Ferdinand Gabriel zu riesen eingetragenen 200 Thaler nebst Zinsen ge- bildete Hypothekendokument vom 22.,/24, Juni 1859 für kraftlos erklärt worden. Friedeberg N. M., den 24. November 1881, Königliches Amtsgericht.

[44628] _ Bekanntmathung.

Durch Aus\ch{lußurtheil des hiesigen Gerichts vom 24. November 1880 ift die über die im Grundbuche von Altsarbe Band V. Bl. Nr. 130 früber Band 1V. G. Fol. 385 Nr. 17L, in der 111. Abtheilung sub Nr. 2 für den Bauer Krüger zu Coelzig eingetra- genen 32 Thlr. gebildete Urkunde für kraftlos erklärt worden.

Friedeberg R.-M., den 24, November 1881, Königliches Amtsgericht.

[44629] __ Bekanntmachung. Durch Aus\{[lußurtheil des hiejigen Gerichts vom 13, Oktober 1880 ist das Dokument über die in dem Grundbuche von Breitenwerder Band I. Blatt 73 Nr. 13 in der 111, Abtheilung unter Nr. 20 ein- getragenen 850 4 Kaution zur Sicherung der An- sprüche des Kaufmanns Adolf Richter zu Cs an den Eigenthümer Carl Grüßmann für kraftlos erklärt worden. Friedeberg N./M., den 24. November 1881, Königliches Amtsgericht.

[44630] _ Bekanntmachung.

Durch Aués{lußurtheil des hiesigen Gerichts vom 15, Dezember 1880 ift das Hypothekendokument vom 27. September 1851, welches über die auf dem Grundstücke Band 11. Blatt 153 Nr. 55 des Grund- buchs von Neumecklenburg in der dritten Abtheilung sub Nummer 2 für den Michael Roske und dessen Ehefrau, Hanne Charlotte, geb. Dieckhoff, eingetra- genen 100 Thaler Leibgedingsgeld, beziehungêweise Uber das in der zweiten Abtheilung daselbst aub Nummer 3 für die Ehefrau des Michael Roske, Hanne Charlotte, geb. ieavoi, eingetragene Leib- gedinge gebildet worden is, für kraftlos erklärt worden.

Friedeberg N./M., den 24. November 1881,

wesend, aus dem zwisheu den Parteien unter dem

[44626] Bekanntmachung. Durch Aus\{lußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind alle unbekannte Betheiligte mit ihreu Ansprüchen auf die Spezialmasse von 159,17 4 einhun- dert neunundfunfzig Mark fiebzehn Pfennige —, angelegt bei der Subhastation des im Grund- buch von Wusterhausen a. Dose, Band 1V. Nr. 359 Blatt 1433 verzeihneten Grundstücks für die in Abtheilung 111. unter Nr. 1 für die Wittwe Müller, Anna Dorothee, geborene Falke, eingetragene Kaufgeldforderung von 50 Thlr. ausgeschlossen. : Wusterhausen, a. Dosse, 9. November 1881. öniglihes Amtsgericht.

[44632] :

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Oktober d. J. ist auf Antrag des Land- manns Jürgen Holst. Huß in Thielenhemme nach- stehend beschriebene Urkunde für kraftlos erklärt:

Der nah Angabe des Antragstellers verloren gegangene Original-Abhandlungskontrakt, geschlossen zwischen dem früheren Vormund des unmündigen Johannes Christian Langemaak in Thielenhemme, Eingesessenen Christian Heinrich Meißner in Dörpling und dem Vater des Mündels Eingesessenen Johann Wilhelm Nikolaus Langemaak am 15. August 1867, protokollirt im Norderdithmarscher Schuld- und Pfand-Protokoll auf dem Folium des Lett- genannten, wona dieser den gesammten Nachlaß seiner verstorbenen Ehefrau mit Schuld und Gut übernommen und dagegen sich verpflihtet hat, seinen Sohn bis zum vollendeten 21. Lebensjahre voll- ständig zu alimentiren und ihm alsdann 4115 vorm. Crt. als mütterlihes Erbtheil auszukehren.

Heide den 3. November 1881,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. gez.: Habermeyer.

[44603]

Das Königliche Amts3geriht München L., Abtheilung A., für Civilsachen, hat unterm 26. November 1881 nachstehendes Aufgebot erlassen. _

Es ift zu Verlust gegangen ein von der bayr. Vereins-Bank in München am 1“, Juni 1881 aus- gestelltes Verzeichniß Nr. 1261 über eingereichte Talons zur Erhebung neuer Coupons-Bogen zu 43 %/oigen Bodencredit-Obligationen dieser Bank und zwar über 1 Talon zur Obligation Pitt. B. à 1000 #6. Nr. 22263 und 1 Talon zur Obligation Litt. C. à 500 G Nr. 6346, gegen welche die ent- sprechenden Coupons-Bogen an Herrn Greiner oder dessen Ordre ausgefolgt werden.

Auf Antrag des Berechtigten: Bautecnikers Richard Greiner in Dillingen ergeht daher die öffentliche Aufforderung an den Inhaber, …__ spâtestens im Aufgebotstermine, nämlih am 15, Juni 1882, ATONIenA 9 Uhr, beim Kgl. Amtsgerichte München 1,, Abtheilung A, für Civilsachen, Geschäftszimmer Nr. 19, seine Rechte anzumelden und das Verzeichniß vorzulegen, widrigenfalls es für fraftlos erklärt wird. München, den 29, November 1881.

Der geschäftsleitende Kgl. Gerichts\{reiber :

Hagenauer.

Ausfertigung. Aufgebot. Betreff. Todeserklärung Verschollener. Ueber das Leben der Rabel Salomon von Sulzdorf, welche nach Amerika auêwanderte, ist seit länger als 10 Jahren keine Nachricht mehr vorhanden. Auf Antrag des betreffenden Vormundes, die Vorgenannte für todt zu erklären, ergeht die Auf- forderung : a, an die Verschollene, spätestens am Aufgebots- termine am Mittwoch, den 20. September 1882, Vormittags 9 Uhr, sih persönli oder \chriftliÞ dabier anzu- melden, widrigenfalls fie für todt erklärt würde, b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im

[44592]

Verschollenen Kunde geben können, Mitthej- „… Tungen hierüber bei Gericht zu machen. Königshofen, den 24. November 1881. Königliches Amtsgericht.

gez. Küttenbaum. Zur Beglaubigung:

Der Königliche Gerichts\chreiber :

Rüdel.

[44611] 2 Aufgebot.

Am 25. März 1880 ist der Seiler August Piontek zu Haynau verstorben. Auf Antrag des bestellten Nachlaßpflegers werden die unbekannten Erben und Erbeserben des August Piontek aufgefordert, ih mit ihren Erbansprüchen bei dem unterzeichneten Gerichte vor oder spätestens in dem auf den 3. Februar 1882, Vormittags 11 Uhr, im hièsigen Gerichts- gebäude, Terminszimmer I, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der Pionteksche Nachlaß als Go Gut dem Fiskus ausgeantwortet werden

ird, '

Haynau, den 14. März 1881.

Königliches Amtsgericht.

[44612]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inkhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangzs- versteigerung des dem Tischler Joh. Christian Fischer hierselbst gehörigen, an der Chatterau bier- selbst sub Nr. 2107 belegenen Hauses mit Zubehör Termine j

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu- lirung der Verkaufsbedingungen am

Sonnabend, den 11. Februar 1882, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 4. März 1882, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Sonnabend, den 11. Februar 1882,

O Vormittags 11 Uhr, e Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes att.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 29. Januar 1882 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestelltenz Herrn Rechtsanwalt Witt hierselbst, welcher Kausfliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Wismar, den 29. November 1881. Großherzogl... Mecklenburg-Schwerinshes Amtsgericht, Zur Beglaubigung:

__ E. Kiecksee, int. Gerichtsschreiber.

[44619] Oeffentliche Bckanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Coblenz, 111. Civilfammer, vom 22. Oktober 1881 ist die zwischen den zu Hundsbach wohnenden Eheleuten Jacob Neumann, Aerer, und Caroline, geb. Grub, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Coblenz, den 29. November 1881.

e OUUIEN: Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[44600] _ Klage-Auszug.

Die gewerblose, zum Armenrechte zugelassene, zu Aacben wohnende Josepha, geborne Peters, Ehefrau des daselbst wohnenden Butterhändlers Johann Peter Iosef May, vertreten durch Rechtéanwalt von den Hoff klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage:

„Königliches Landgericht wolle die zwischen den Cheleuten May bestehende eheliche Gütergemein- {hast sür aufgelöst erklären, Gütertrennung zwischen denselben aussprechen, Parteien zur Auseinanderseßung und Feststellung ihrer Ver- mögensrechte vor Notar verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen.“

Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreites vor die I. Civilkammer hiesigen Königlichen Landgerichts auf

Sonn den 13. Februar 1882, ormittags 9 Uhr. Aathen, den 1. Dezember 1881.

Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, e. an alle Diejenigen, welche über das Leben der

[44617]

vom 1. bis 10. Gebrauch zu machen.

Die neuen Aktien können unter Vorlegung Baarzahlung von je 360 Æ per Stück

in Ber Magdeburg, den 1, Dezember 1881,

Der Aufsichtsrath. Zwidcker.

[44610] Die als abhandengekommen angemeldeten 4000 Rumän. 6 °%/% Rente Nrn. 402071 bis 402080 sind wiedergefunden. Berlin, 2. Dezember 1881.

Königliches Amtsgericht.

Vereinsbank.

: Thomas, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Bekauntmachung.

Zur Deckung der für die zum Theil bereits bewirkten, zum Theil noch bevorstehenden Erwei- terungsbauten unserer Gasanstalten erforderlichen Ausgaben haben wir beschlossen, einen Theil der noch im Portefeuille befindlichen, eigenen Aktien auszugeben. : s

Auf Grund des §8. 4 des revidirten Statuts vom 29, April 1872 offeriren wir demgemäß 1000 Stü derselben im Nominalbetrage von 300 000 X zunächst den bisherigen Aktionären zur Abnahme. Der Emissionécours ist auf 120/69 festgeseßt, und berechtigt der Besi von je 8 der bisher ausgegebenen zum Bezug einer neuen Aktie mit Dividendenberehtigung vom 1. Januar 1882 ab.

Wir fordern die Aktionäre auf, von diesem Bezugsrechte in den Tagen

Januar 1882 inkl.

Nach Ablauf dieses Termins erlischt dasselbe.

der mit einem arithmetisch geordneten Nummern-

Verzeichnisse versehenen alten Aktien, welche abgestempelt werden, an den oben bezeichneten Tagen gegen in Sagdeburs bei: Herren Zuckschwerdt & Beuthel,

in bei Herrn S. Bleichroeder in den gewöhnlichen Geschäftsstunden in Empfang genommen werden.

Allgemeine Gas-Aktien-Gesellsh aft zu Magdeburg.

Der Vorstand. Bethe.

Redacteur: Riedel.

Berlin Verlag der Expedition (Kessel) “Bua W. Gre (Fel

Vier Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage),

M 283. Nichtamlliches.

reußen. Berlin, 2. Dezemker. Jm weiteren G Eer gestrigen (7.) Sigung seßte der Reich s- tag die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes fort, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts3-Etats für das Etatsjahr 1882/83 mit dem Spezialetat, Reichsamt des Innern (Titel 11) Deutscher Volkswirth\chafts- rath an Tagegeldern und Fuhrkosten 85 000 M Nach dem Abg. von Benda ergrisf der Reichskanzler Fürst von Vis- marck, wie folgt, das Wort:

F erlaube mir, gegen diesen Antrag auf Ablehnung meinerseits die ed abine obmals e denselben Gründen wie das vorige Mal zu empfehlen und möchte doch davor warnen, daß die Herren nicht hinter einfachen Bestrebungen, die Geschäfte zu erleichtern, stets po- litishe Motive wittern. Der Herr Vorredner sagte, er wiese alle politischen Unterstellungen zurück. Ic thue das meinerseits auch. Der Gedanke, damit das parlamentarische Gewicht zu \{chwähen, hat uns außerordentlich fern gelegen, als wir in Preußen die analoge Einrichtung ins Leben zu rufen suchten; wir haben einfa gefühlt, daß wir für unsere Vorlagen nicht überall die hinreichende sachliche und vielseitige Vorbereitung gehabt hatten. Es ist uns das 8 aus sehr lebhaft hier zu Gemüthe geführt worden, daß unsere Vorlagen unvollkommen, unvollständig sind; man hat E wie die Lehrer n Schularbeit kritisiren, hier von Hause aus so bezeihnet: die e sei s{lecht, sie müsse neu gemacht werden. Nun, die Regierung glau ja nicht Alles zu verstehen. Wenn man so lange, wie ich, in ihr thätig gewesen ist, so drängt sih einem nothwendig mit der Zeit die Ueberzeugung auf, daß die Art, wie Gesetzentwürfe ent- stehen, eine mangelhafte ist, weil den Regierungsorganen und ‘Ministerien bei der Ueberlastung mit Arbeiten, die aus der alljährlihen Konkurrenz der parlamentarischen und der administrativen Aufgaben entstehen, die Zeit zu genauer Selbstprüfung nit übrig bleibt, und außerdem, wenn sie die Zeit dazu hätten, so haben sie niht immer alle Kenntnisse. Es hat das zur Folge, daß die Geseßzesvorlagen sehr häufig nichts anderes sind, als a Ergebniß der Ueberzeugung eines einzelnen vortragenden Rathes, der gerade das Departement unter sih hat, es vorzugsweise pflegt, es wahrs{heinlich auch versteht, aber doch einseitig, vom grünen Tiscbe aus auffaßt, weil er mit den Arbeiten des praktischen Lebens als Ministerial-Rath nicht die nothwendigen Beziehungen hat. Viele von diesen Herren haben, wenn sie in diefe Stellung kommen, irgend ein Lieblingsprojekt in ihrem Fache liegen, und ihr Chef verweigert ibnen, vielleicht mehrere Jahre hindur, die Gefälligfeit, diesen Lieblings-Gesetßentwurf si anzueignen und in die Oeffentlichkeit zu lanziren ; {ließli wird er weich, und der Verfasser hat die Freude, sein Werk in die Oeffentlichkeit gehen zu sehen. Er ist Spezialist, er hat das Werk mit Sachkunde, aber doch vom einseitigen und theoretischen Standpunkte ausgearbeitet ; sein Chef ist nicht einmal Spezialist. Nun wird das Werk beispielsweise in das preußische Staats - Ministerium eingebraht. Ja, da ist im Ae meinen in Fachsachen doch bei den Ministern dasjenige kollegialische Vertrauen vorhanden, daß man glaubt, der Ressortkollege wird die Sache hinreichend forgfältig geprüft haben; die anderen Herren ich spreche rein aus Erfahrung haben große Pa&ete von Unter- schriften daneben, manche haben ja Hunderte von Unterschriften täg- li zu leisten, das eine Paet \{windet, das andere wächst auf der anderen Seite; während dessen ist in ununterbrocen gleichem Tone der Vortrag des betheiligten Ministerial-Raths hörbar; der Bor- sitende is vermöge seiner Pflicht, die Debatte zu leiten, genöthigt, zuzuhören, kann aber den 120 Paragraphen in ihren Cinzelnheiten nicht folgen. Im Ganzen wird der Gesehentwurf im. Ministerium angenommen im Vertrauen auf die Sachkunde und die sorgfältige Prüfung des Ressort-Ministers, während dieser wieder überzeugt ist von der Sackunde seines tüchtigen Raths, der si Jahre lang da- mit beschäftigt hat. Die Arbeit mag vielleicht vom Standpunkt des Einzelnen eine ganz gute sein, aber sie leidet an ihrer Einseitigkeit. Wir glauben im Staats-Ministerium nicht, daß uns über alle Fragen, die vorkommen können, die Sicherheit des Urtheils angeboren ist ; wir haben das Bedürfniß, uns zu informiren, und ih möchte doch glauben, die parlamentarischen Versammlungen follten dieses Bedürfniß auch einigermaßen haben ; sie sind ja natürlih von Hause aus, da sie von der Nation gewählt werden, viel- erleuchteter, als die Minister, die nur von dem Monarchen gewählt werden, aber auch Sie können unmögli in der Kürze der Zeit, in dem Drange der Geschäfte, in dem Ueberwuchern der anderweiten sachlihen Ge- \chäfte, mitunter auch in den Friktionen und Kämpfen mehr poli- tischer Art, wie sie vorkommen es kann unmöglich Jeder einzeln von den vier Hunderten in jede Sache so eindringen, daß ein klarer

ingerzeig von wirkli sachkundiger Seite nit auch ihm erwünscht ein sollte. Mir scheint dies so natürli, daß ih in die Nothwendig- cit gerathe, politishe Motive unterzuschieben und an die Befürchtung zu glauben, als wenn die Koukurrenz Sakundiger die parlamentarische Auto- rität gefährdet wäre, als ob eine Rivalität eintreten fönnte, während wir nur ein Hülfsorgan für alle Faktoren der Gesetzgebung damit an- ftreben, was ihnen in gleichem Maße dienstbar sein soll. Sie könnten und sollten unter Umständen beschließen, die Sache pro informatione an eine solbe Enquete durch Sachkundice zu verweisen. Daß Sie dazu cine ständige Institution haben, halte ih um deswillen für nüßz- lid, weil nur diejenigen Erwählten oder Ausgesucten aus den wirth- \cchaftlihen Verhältnissen, welche sih eingearbeitet haben in solchen Sachen, nur die, welce auch dur ihre Annahme des Mandats zu erkennen gegeben haben, daß sie Zeit und Lust dazu haben, weil nur Diejenigen überhaupt ih damit so befassen, daß in der oft kurzen eit eine geschäftlih binreidend geformte Aeußerung obne viel Dis- êussion abgegeben wird. Sind das eine Zeit lang hintereinander immer dieselben Leute, so werden sie eine gewisse Praxis in der Be- andlung dieser Sachen und dadur eine Abkürzung ihrer Dis- ussionen baben, die man vermissen wird, wenn man si beliebig ohne den mindesten Fingerzeig jedesmal die Sachkundigen aussuchen und ein- berufen soll, von p mea hr vmny gar nicht weiß, ob sie bereit und geneigt i anzunehmen. i

lnd, R ver Regierungen Wuns, der Ihnen heute wieder von uns entgegengebracht wird und der so dringend auf unseren Ministern lastet, daß er in“ jeder Session Ihnen wieder entgegentreten wird. (Heiterkeit. Hört, hört! links.) Ja, meine Perren, es handelt si doh nicht um Ihre Bedürfnisse hier, da Sie Alles selb wissen. (8 handelt si um die Bedürfnisse der Regierung; die weiß nicht Alles. Daß Sie uns die Mittel versagen, Ihnen sorgfältig allseitig geprüfte Vorlagen zu bringen, ist in der That eine außerordentliche ârte und eine Hemmung der Staatömaschine, und des cinen Gliedes der Geseßz- ebung, welches mit Ihnen zusammen arbeiten soll. Sie sollten uns Báifen "uns aufzuklären, Sie sollten mit Freuden das Bekenntniß der Regierung ergreifen, daß die Nanerng nicht allwissend ist und ni{cht in bureaukratisber Allmaht vom beschränkten Unterthanenverstand wie dies früher gesehen sein soll spricht, sondern sich an diesen Unterthanenverstand vertrauensvoll wendet. Dieses Vertrauen fehlt Ihnen, meine Herren ; darum liegt eine Verachtung des Volkes und des praktishen Lebens in Zbhrer Weigerung. (Oh, oh! links.) Sic sollten uns doch dicses Hülfé- mittel nit versagen, Wenn Sie es uns versagen, erwarte ih au,

daß Sie künftig die Kritik über unvollkommen ausgearbeitete Vor- N. die E zuerst auf diesen Gedanken gebracht hat, weil wir innerhalb der bureaufratischen Sphäre beim besten Willen und bei der besten sorgfältigsten Beseßung nicht alle die Auskunft haben fönnen, die wir brauchen daß Sie diese Kritik künftig aufgeben.

Sie sollten uns doch entgegenkommen und überhaupt die wirthscbaft- '

lichen Ziele mit uns gemeinsam festzustellen suchen, und die Wege, die zu diesen Bs führen mit uns gemeinsam erwägen, und uns helfen, diese Wege zu ebenen, und sie mit uns wandeln. Thun Sie es nit, so ist das eine Ershwerung, eine Hemmung des öffentlichen Dienstes, über deren wirklihe, von dem Volke offen zu rechtfertigendte Gründe {h mir niht klar

werden kann, und deshalb wiederhole ich+ wir können niht anders,

wir müssen Ihnen mit dieser Forderuna wieder kommen, wir brauchen diese Institution ganz nothwendig. Wollen Sie uns das, was wir erbitten, wollen Sie uns die Mittel, die die Negierung zu ihrer Amtsführung bedarf, versagen, um die Regierung gewissermaßen lahm zu legen, um sie ohnmächtig, unwissend zu machen und sie naher desto s{ärfer angreifen zu können, wenn sie unvollfommene Werke vorlegt? Ja, meine Herren, daß wir uns gegen ein solches System wehren dur jedesmalige Wiederholuug der Vorlage, können Sie uns nicht verdenken. Sie könnten sonst sagen, das die einmalige Einbrin- gung eine muthwillige Forderung von uns gewesen wäre, und das Bedürfniß erledigt sei. Es i1t nicht erledigt, es ist ein offenbares Bedürfniß, auf dessen Erfüllung und Abhülfe die Regierung ebenso aut bestehen muß, wie auf die Besoldung der nothwendigen Zahl von Beamten und auf sonst nothwendigen sacliben Ausgaben. Wenn Sie uns die versagen wollen, ja dann hört das Geschäft auf.

Wir sind in Preußen genöthigt gewesen und haben dort unter großem Entgegenkommen der Betheiligten und unter Opfern, mate- riellen und an Zeit, die Möglichkeit gefunden, uns diese Belehrung zu verschaffen. Für uns ist diese Belchrung, der wir bedürftig find, eine erwünschte und nüßliche gewesen. Ich erlaube mir, Sie an ein altes Sprüchwort zu erinnern; es ist noch länger, ih will blos den Schluß davon anführen, der da heißt: „Wer nicht weiß und weiß, daß er niht wciß, der kommt immer noch sehr viel weiter als der, der nicht weiß und nit weiß, daß er nicht weiß.“ Zu den Ersteren gehören wir. Wir wissen manches niht und sind uns dessen bewußt, daß wir es nicht wissen, und erkundigen uns deshalb und suchen uns zu belehren. Zur zweiten Kategorie gehören alle Diejenigen, die glauben, Alles zu wissen und jede Belehrung si versagen, wenn sie von Bauern oder von sachkundigen Arbeitern kommen kann. Wir haben in Preußen dieses Institut, und da habe ib das Gefühl, daß es eine für den nationalen einheitlichen Gesichtêpunkt uner- wünschte Situation ist, wenn da über die Vorlage, die der König von Preußen in seiner Eigenschaft als Deutscher Kaiser macht, nur preußische Sachkundige gehört werden können, und wir haben das Bedürfniß, unsere süddeutschen resp. sächsischen Landsleute u. #. w. dabei in gleichem Maße vertreten zu seben. Alle Regierungen haben dasselbe Bedürfniß. Sind denn alle 25 Regierungen fo wenig zu- rehnungsfähig über das, was sie bedürfen, daß sie in einem solchen Verlangen einig sind und sich denno fo dabei irren, daß sie etwas ganz Ueberflüssiges dabei fordern? Das Bedürfniß bei den Regie- rungen ist so stark, daß, wenn Sie uns die Mittel versagen, wir an die Opferfreudigkeit des Volkes gegenüber der Versagung des Reichs- tages werden appelliren müssen und mit den Regicrungen uns ver- ständigen, ob sie ihrerseits bereit stad ünd „ih glaube, sie sind dazu bereit den preußischen Wirthschaftsrath, den wir demnächst grade für die uns zunäcst vorliegenden Aufgaben berufen wollen, durch Beschickung von Seiten der übrigen bundesstaatlichen Regie- rungen zu vervollständigen. Dann müssen wir einen vom Neichstaze unbewilligten, aber faktisch doch herzustellenden Volkswirthschaftsrath haben, bci dem wir uns Rath holen, um Ihnen etwas besser informirt gegenüber treten zu können, als es sonst der Fall sein würde, Gerade die Aufgaben, die die Negierung sich zunäcbst gestellt hat, die sozialen Reformen und die finanziellen erfordern eine ununterbrochene Wecfelwirkung mit den praktishen Erfahrungen, die darüber in den wirtbschaftliden Kreisen des Volkes vorhanden sind, weil sie auf die Entdeckung einer für die Negierung und für die bureaukratiswe Welt so gut wie neuen terra incognita ausgehen, und weil diese Aufgaben, die ih mir aller- dings niht von Hause aus gleih so weitgreifend denke, wie sie ge- \cildert werden, sondern die allmählich und empirisch vielleicht nie vollständig sich erfüllen werden, aber dod der Erfüllung in jeder Sitzung näher gebracht werden können. Auf diesem Gebiete, das wir neu betreten wollen, neu betreten müssen wenn es von uns nicht geschieht, so wird das Bedürfniß später darauf dringen auf diesem Gebiete bedürfen wir mehr denn je des Stabes, der Fühlung, nicht wie ein Blinder sie braucht, aber doc wie einer, der eine Reise in eine bisher unentdeckte Gegend unternimmt. Denn die Wissenschaft, die nach einigen Seiten sehr weit cindringt, ist in die Verhältnifje, welche man zur praktisben Lösung der Aufgaben, die sich das Kaiser- liche Programm gestellt hat, kennen und erwägen muß, bisher nicht so tief eingedrungen, daß sie uns hinreichend Belehrung gäbe, und wer wie ih von seiner Kindheit her das Innere der Arbeiterhäuser und ihr

amilienleben kennen gelernt hat, wird darin oft Eindrüle und Baaheuciutunen erhaltèn haben, die er in keinem noch so gelehrten wissenschaftlihen Buche richtig wiedergegeben findet. Ich laube, daß gerade diese Fragen sich von den praktischen Industriellen, Land- wirthen, Kaufleuten besser beantworten lassen, als von den wissen- {aftli gebildeten und bei uns bauptsächlih das Wort führenden Mitgliedern des Reichstages und selbst besser, als es von Seite Derer mögli ist, die im Reichstage denselben praktishen Kreisen angebören, aber bier immer in ciner ziemlich kurzen Zeit und ohne auf die anderen Aufgaben zu verzichten, genöthigt werden, sih ein sicheres Urtheil zur Abstimmung über eine, ih kann wohl sagen, riesenhaft ausgedehnte Aufgabe zu bilden. Ih glaube, Sie können uns auf die Dauer diese Beihülfe, dic wir zu unserer Infor- mation fordern, gar nit versagen, und wie der Tropfen den Stein böblt, und wie (ließlich cs {hon in der Schrift gesagt ist, daß un- ablässiaes Bitten den Versager doch endli ermüdet, werde ih in jeder Sißung wicder kommen und, wenn Sie es uns diesmal ab- \chlagen sollten was ih nit hoffe, immer von neuem bitten: geben Sie uns diese Unterstüßung zu unserer Information!

Der Abg. Leuschner (Eisleben) erklärte, die Handels- fammern könnten nicht das erseßen, was mit dem Volkswirth- \hastsrath bezweckt werde. Sie verträten vorzugéweise den Handel, im Volkewirthschastsrath bildeten Handel, Jndustrie und Landwirthschaft zusammen ein harmonisches Ganzes. Es sei sehr bedenklich, wenn die entscheidende Jnstanz nicht völlig in- formirt sei. Zur Feslstellung eines richtigen Zollsages genüge nit die Kenntniß der politishen Oekonomie, dazu gehöre vor Allem voll)iändige Beherrshung des gesammten historischen und statistischen Materials und das könne man nicht von jedem verlangen. Dazu gehörten lange und ernste Studien, die zu macen nur der Beruf ermöglihe. Die

nteressenten müßten am Besten wisscn, was für sie gut sci. An also wirthschastlih richtig zu verfahren, müsse man das

zu erforshen suchen, was absolut nothwendig sei. Wenn

i man aber in Deutschland gegenwärtig fein Organ für diesen

1881.

Zweck habe und es nicht für zweEmäßig halte, im Wege der

nquete Jnformationen zu suhen, warum dann eine solche Opposition gegen den Volkswirthschaftsrath? Wenn es sich noch um große finanzielle Fragen handelte, aber es drehe sich um einige 80000 #( Was sei das für das große Deutsche Reih? Von einer Be- einträhtigung des Reichstags könne keine Rede sein; der Volkswirthschastsrath könne nur Gutachten abgeben, damit fei seine ganze Thätigkeit erschöpft. Jn Frankrei sei man mit diesem Justitut schon völlig zufrieden, noch niemals habe man sich dort über Beeinträchtigung politisher Rechte beklagt. Die Einführung der Einrichtung durch Kaiserliche Verordnung verdiene den Vorzug vor der Form des Geseßes, da es doch fraglich sei, ob sih der Volkswirthschaftsrath auf die Dauer bewähren werde. Er empfehle dringend, diese Position zu bewilligen, wenigstens für das nächste Jahr.

Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, Diejenigen, welche die For- derung abgelehnt hätten, hätten nicht die Absicht gehabt, damit den Regierungen die Mittel zu verweigern, deren sie zur Bearbei- tung von Vorlagen bedürften und der Reichskanzler brauche nicht an ihr Gewissen zu appelliren. Seine Partei würde in jedem gegebenen Fall oder in anderer Form bereit sein, die Frage zu untersuchen, wie die nöthige technisch:sahlihe Ein- fithtnahme in gewisse, sür die Geseßgebung vorzubereitende Materien auh sür die Regierungen besser beshafft werden könne. Aber dieser Volkswirthschastsrath scheine seiner Partei nicht vas richtige Mittel und gebe zu gewihtigen Bedenken Anlaß. Seine Partei stehe also prinzipiell der von dem Reichskanzler als nothwendig hingestellten Erleichterung nicht entgegen, sondern nur der Form, in der sie verlangt werde. Die Gelosrage komme hier durhaus nicht in BVetraht. Das Thema felbst sei in der vorigen Session in ershöpfender Weise diskutirt, namentlih würde es für die neu eingetretenen Mitglieder des Reichstages auch heute noch nüßlich sein, von der damals gehaltenen, fehr ruhigen objektiven und eindrucks- vollen Nede des Abg. von Bennigsen Kenntniß zu nehmen. Jn einem Punkt weiche er vom Abg. von Benda ab und pflichte dem Reichskanzler bei: für viele Mitglieder des Reichs- tages, so auch bei ihm, wirkten politishe Motive bei der Ab- lehnung mit, Motive, die sih in dieser Session und nach den Erfahrungen der leßten Tage noch verschärft hätten. Der Reichstag sei am Schluß der gestrigen und in der heutigen Sitzung wieder in einen ruhigen Verlauf der Verhandlun- gen eingetreten und er bestrebe sich aufrichtig ihn nicht wieder zu verlassen, aber das könne ihn niht hindern, die Sachen so darzustellen, wie er sie ansehe. Es komme ja auch für den mehr oder minder erfreulichen Verlauf einer Debatte viel weniger darauf an, was man sage, als wiz man es sage, und er hoffe auch diesmal keinen Anlaß zu Aergerniß zu geben. Er habe doch den Eindruck, daß der Volkswirthschaftsrath dem Reichstage einige Konkurrenz machen, ein Nebenparlament ge- schaffen werden solle. Seit kaum fünf Monaten sei diese Vor- lage mit ziemlich erhebliher Majorität abgelehnt, da hätte man doch nicht erwarten dürfen, daß dem Neichstage jeßt hon bei seinem Zusammentritte sofort die Vorlage gemacht würde, zumal man von demselben einen noch höheren Grad der Ab- lehnung erwarten dürfe. Auch hätte man denjenigen Abge- ordneten, die die Vorlage damals nur vorläufig abgelehnt und Erfahrungen betreffs des preußischen Volkswirth|schasts- raths hätten abwarten wollen, etwas mehr Zeit lassen sollen. Die Ablehnung sei geboten durh Rüsichten auf die Selbst- erhaltung des Reichstags und um sich dem Vorgehen prin- zipiell zu widerseßen, daß abgelehnte Vorlagen ohne Weiteres immer wieder bei dem Reichstage angebracht würden. Man habe nun auf das französishe Vorbild hingewiesen ; habe man aber wirklich so großen Grund, den Deutschen die- ses leuhtende Exempel hier vorzuführen? Es sei ja, wie so viel in der neueren Zeit, auch dieser Vorschlag aus der sran- zösishen Praxis herübergekommen; man könne jeden Tag etwas zitiren, worin das Deutsche Reich die französische Routine nahahme und zwar niht immer die beste. Aber für diese Besonderheit spreche in ihrer ganzen Geschichte nichts, was die- selbe empfehle. Als Regierungsinstrument habe diese Jnstitu- tion in Frankreich ebenso oft dem Freihandel wie dem Schuß- zoll dienen müssen, Sie habe auch in Frankreich seit den ältesten Zeiten {hon Anstoß erregt und s{hon Turgot habe davor gewarnt, diese Spezialinteressenten allein ju fragen, Die Blüthe der Entwickelung dieser Jnstitution sei in der Guizotschen Zeit gewesen, wo man das System, die Wahlen dur Versprehungen zu fälschen zur höchsten Virluosität aus- gebildet habe. Demnächst habe die Kaiserliche Regierung den Volkswirthschaftsrath in ihrem Jnteresse reformirt ; damals sei derselbe nur aus einer geringen Zahl von Personen zu- fammengeseßt gewesen. Jn der ganzen Zeit des Empire bis zum Absc({luß des Vertrages mit LAEES, habe derselbe sehr wenig von sih hören lassen. Demselben fei beispiclsweise die Führung von Enqueten aufgetragen gewesen, und habe der- selbe demnach für die Regierung nicht selber als Autorität gegolten. Unter dem Kaiserreich vorwiegend schußzöUnerish gesinnt, sci der Volkswirthschaftsrath im Jahre 1879 dur den Handels-Minister Tirard so komponirt worden, daß derselbe scinen freihändlerishen Ansichten fampata s gewesen fei, und es troy der lebhaftesten Proteste der Gut inerten Han- delskammern Lille, Nouen, Amiens u. A. ge lieben sei, eben weil der Minister es auch gewesen sei. Aus handelspolitischen Gründen widerseze seine Partei sih demnach dieser Jnstitution niht. Jm Gegentheil, wenn einmal etwas umzuwerfen wäre an der gegenwärtigen Handelspolitik, so müßte seine Partei natürli au die Regierung für si haben, und diese würde dann wahrscheinlich auch den Volkswirthschaftérath für sih aben; da der Volkswirthshastsrath ein Jnstrument der Regierung zu werden drohe gegen die Vollksvertre- tung und stets dorthin neigen werde, wohin ihm von der Regierung gewinkt werde, sei er auch gegen die Vorschläge bezüglich der Zusammensezung. Die Sache solle nur dur Kaiserlihe Verordnung geschaffen werden, es werde daher über die Fortexistenz diejer Institution die Gesetzgebung niczt mitzusprehen- haben, Der Abg. Windthorst habe srüher darauf hingewiesen, daß es richtiger wäre cinen