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Der Abg. Dr. Vaumbah sragte an, warum die Aus- führungsbestimmungen zum Nahcungsmittelgeseß noch nicht erlassen seien; er bedauere, daß von amtliher Seite noch immer nicht eine Feststellung der shäèlihen Farben angeordnet sei. Die Unsicherheit, welche der Mangel einer solchen Ver- ordnung im Gefolge habe, habe auf cinen so großen Gewerbs- zweig, wie die Spielwaarenindustrie, den nachtheiliasten Ein- fluß, um so mehr, wenn man bedenke, daß dieselbe fast aus- Yließlih Hausindustrie sei. Grade hier handle es sich um cine Maßregel des Schußes nationaler Jndustirie, um die er vas Gesundheitsamt dringend bitten möchte. Dieser Schutz fei um so mehr geboten, als der Zolltarif von 1879 auf diesen Gewerbszweig geradezu s{ädigend gewirkt habe. Die bdeutshe Spielwaarenindustrie fei vorzugsweise auf den Export angewiesen, der unter den Nevressalien, die dem Tarif von 1879 gegenüber namentlih Frankreih ausgeübt hab2, schwer leide. :
Der Bundesrathskommissar Geheime Reg. Rath Köhler er-
widerte, daß die fraglihe Verordnung in Vorbereitung be- riffen sei. h M Abg. Dr. Hüter erkannte es als einen danken8werthen Fortschritt an, daß das Gesundheitsamt seit 11/7 Jahren statistisch-ätiologische Untersuchungen veröffentlihe, er wünsche indeß, daß das Amt zu diesem Zweck nähere Fühlung mit den deutschen Aerztevereinen suche. Auch bitte er, die zu diesem Zwecke an die Aerzte zu erlassenden Aufforderungen nicht dur Vermittelung der Polizeibehörden, wie dies jezt ge- sehe, sondern der Aerztevereine ergehen zu lassen, da diese Aufforderungen zu sehr den Charakter polizeiliher Requi- sitionen an si trügen. Er wünsche endli, daß die auf dem Gebiet des Militärwesens gemachten Erfahrungen für die Medizin in umfangreiherem Maße als bisher nußbvar gemacht würden.
Der Abg. S(lutow fragte, ob die Verordnung über Fest- stellung des Grades der Entzündbarêeit des Petroleums schon in Vorbereitung fei.
Der Bundesrathskommissar erwiderte, daz man sich, um eine Grundlage zu gewinnen, erst über einen Apparat habe einigen müssen, durch welchen der Grad der Jnflammabilität des Petroleums festzustellen fei, da verschiedene Apparate zu verschiedenen Resultaten geführt hätten. Eine zu diesem Zwecke niedergeseßte Kommission habe jich für den englischen Apparat entschieden, ohne indessen, aus Rüksicht auf den Ver- kehr, die Acceptirung des englischen Testpunktes empfehlen zu können. Man habe demgemäß die weitere Frage erörtern müssen, was als äußerste Grenze der Entflammbarkeit anzu- uchmen sei. Diese Verhandlungen seien noch nicht abge- \ch!ofsen.
Der Bundesrathskommissar, Direktor des Gesundheits- mts Dr. Struck ertlärte, daß er für die Verzögerung des Erlasses der Ausführungsbestimmungen zum Nahrungsmittel- eseß nicht verantwortlich sei. Dem Abg. Hüter müsse er er- widern, daß er es stets für seine Pflicht gehalten habe und noch halte, mit den Aerztevereinen Fühlung zu nehmen; in Folge dessen seien auch 2 Mitglieder des deutschen Aerztever- eins als außerordentlihe Mitglieder des Amtes thätig.
Der Abg. Rickert sprach die dringende Bitte nah einer Deklaration der §8. 10 und 11 des Nahrungsmittelgesezes aus, bamit die Fnteressenten doch positiv wüßten, was erlaubt sei, was niht. Wenn es so weiter gehe, so würden die reellsten Geschäfte geschädigt werden, da es dieselben doch nicht darauf ankommen lassen würden, jeden Augenblick mit dem
Staatsanwalt in Konflikt zu gerathen. Sei man der Ansichk, daß das Gallisiren des Weines erlaubt sei, wie viele behaup- teten, dann möge man dem Publikum doch sagen: das sei er- laubt! Er frage schließlih, ob die Neichsregierung von den Mone der Handelskammer über diesen Punkt Kennt- niß habe.
Der Bundesrathskommissar Geh. Reg. Rath Köhler besahte die leßte Anfrage, es seien aber auch Petitionen nach der cntgegen- geseßten Richtung eingegangen. Eine Deklaration des §8. 10 des -Nahrungsmittelaeseßes halte er zur Zeit für unthunlich.
Der Abg. Dr. Virchow erklärte, daß hier abwechselnd der Direktor des Gesundheitsamts und ein Beamter des Reichs- amts des Jnnern ausfträten, liege an der Unsicherheit der Kompetenzen. Es sei erstaunlich, wofür man nicht Alles das Gesundheitsamt verantwortlih mae, selbst für das Petroleum ! Das rühre nur daher, daß man dafelbe unter den Nahrungs- mitteln aufgeführt habe. Dem Abg. Neichensperger bemerke er, daß nicht Alles, was die Gesundheit des Menschen be- drohe, der Medizin zuzuschreiben sei. Seine wissenschaftliche Thätigkeit müsse das Gesundheitsamt mehr zurüctreten lassen und dafür mehr nach der praktishen Seite hin wirken. ‘Eine besondere Aufmerksamkeit müsse man z. B. den Ausführungs- verordnungen zum Nahrungsmittelgeseße widmen; man brauhe ja nicht alle Verordnungen auf einmal zu erlassen, sondern die wiGtigeren und dringenderen zuerst. Ueberhaupt empfehle er auf diesem Gebiet häufiger den Weg der Verordnung zu beschreiten, als den des Gesetzes, da es si hierbei doch nur um rein polizeilihe Thätigkeiten handle.
Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte, der vom Regierungs- vertreter gemachte Unterschied zwischen Jnteressenten und Pro- duzenten existire seines Erachtens in diesem Falle nicht. Die Auslegung des Gesundheitsgesezes im §. 10 bestehe beinahe ebenso für die Produzenten, wie für die Weinhändler. Jhm gingen beständig Klagen und Anfragen zu darüber, daß Mie- mand wisse, woran er sih zu halten habe, ob die leiseste Ver- änderung der Weine erlaubt oder vcrboten sei. Es könne die Negierung deshalb kein Vorwurf treffen, aber er lasse es nicht gelten, daß da3 Gesey genüge und dem Richter müsse die Auslegung desselben überlassen werden. Denn die verschiedenartige Auslegung bringe einen großen wirthschast!ihen Mißstand hervor. Das Geseß habe zur Aufgabe, entgegenzutreten einmal der gänzlihen Fälschung von Wein, sodann Demjenigen, was gesundheitswidrig sei. Nach dieser Auffassung lasse si eine Grenze ziehen, was er- laubt und verboten sei. Wenn die Klagen allgemein so leb- haft seien, dann könne der Geseßgeber sich nicht darauf be- uen er wisse niht, was Rechtens sci, das solle der Nichter inden.
Der Bundesrathskommissar Direktor Dr. Struck wies die gegen das Gesundheitsamt und die Thätigkeit seiner Mit- glieder gerichteten Vorwürfe zurück und berief sich auf die seiner Zeit vom Neichstaçe ausdrüdcklih gutgeheißene Organi- sation dieser Behörde.
Nach Ablehnung eines Schlußantrages bemerkte der Abg. Dr. Lasker, auf die Klagen, daß die Ausführungsverord- nungen zum Nahrungsmittelgeses nah 25 Jahren noch immer nicht erschienen seien, gebe der Direktor des Gesundheitsamts die erstaunliche Antwort, daß er dafür nicht verantwortlich sei und auch keinen Einuflu darauf habe. Als der Reichstag das Nahrungsmittelgeseß berathen habe, wurde ihm (dem Ned- ner), der an dem Zustandekommen desselben stark betheiligt gewesen sei, der Vorwurf gemacht, daß in dem Geseh
viele Fragen angeregt, aber niGt gelöst würden. Damals sei, wie heute vom Abg. Virchow darauf hingewiesen, daß ge- wisse Materien ihrer leichten Veränderlihkeit halber der geseß- geberishen Regelung Schwierigkeiten böten, welche dur die leichter zu verändernde Form der Verordnung zu lösen seien. Um fo merkwürdiger finde er die Anwort, daß der Direktor des Gesundheitsamts keinen Einfluß auf das Erscheinen der ersehnten Ausführungsbestimmungen habe. Er glaube, daß wohl diejenige Reichsinstanz hier anwesend sei, die Antwort, die der Direktor des Gesundheitsamts nicht ertheilen könnte, jeßt zu geben.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Boetticher, das Wort :
Meine Herren! Ih muß den Herrn Direktor des Reich8gesund- beit8amts doch etwas in Schutz nehmen gegen den Vorwurf, den ihm der Hr. Abg. Lasker rücksihtlih seiner Erklärung gemacht hat. Die Erklärung, die der Herr Vorsißende des NReichsgesundheits- amts abgegeben hat, ist von seinem Standpunkte aus ganz korrekt. Das Reichsgesundheitsamt if eine technische Behörde, welche über tehnishe Fragen gehört wird, und das Schicksal der weiteren Bearbeitung der Ausführungsbestimmungen, welche auf Grund des Nahrungsnmittelgeseßes zu erlassen sind, liegt nicht in feiner Hand. 2
Was nun den Gegenstand felbst anlangt, so beklage ih es auf das allertiefste — und ih gebe dem Hrn. Abg. Lasker darin ganz Recht —, daß wir bisher mit den Ausführungsvorschriften zum Nahrungsmittelgesez nicht fertig geworden sind. Ich trete auch der Auffassung, welche Hr. Abg. Virchow vorhin geäußert hat, darin bei, daß das Bestreben, etwas Vollständiges zu liefern durch diese Aus- führungsbestimmungen, sich niht empfiehlt, daß es vielmehr kor- rekter ist, diejenigen Materien, welche ganz zweifelsfrei sind, und rücsihtlich deren {hon jetzt die nöthigen Vorschriften erlassen werden können, gesondert zu behandeln und die Zweifel, welche bef anderen Punkten bestehen, der weiteren Verhandlung in separato zu überlassen. Das ist der Weg, den einzuschlagen ich mir jeßt vorge-- seßt habe, und ich hoffe, daß wir auf diesem Wege zum Rande kom- men werden. Wenn bisher die Sache niht zum Abschlusse gediehen ist, so glauben Sie mir, meine Herren, liegt es zum großen Lheil darin, daß die technischen Fragen, die in der Materie liegen, nicht übereinstimmend und nicht zweifels- frei von den Tecnikern beantwortet worden sind. Es ist in der That für den Bundesrath und für die Reichsregierung nicht leiht, \ich in technischen Fragen, die streitig sind, für die eine Meinung zu ent- scheiden und die andere zu verwerfen. Wir müfsen dahin streben, daß wir die tehnishen Zweifel auf jedem möglichen Wege, der uns zu Gebote steht, lösen, und erst dann, wenn wir sie gelöst haben, mit den Vorschriften vorgehen. Wie gesagt, habe ih es jeßt vor, die Mate- rien einzeln zu behandeln, Alles, was zweifelsfrei ist, zusammenstellen zu lassen in eine Kaiserliche Verordnung, und die übrigen Fragen, die noch der weiteren Grörterung bedürfen, nah und nach der Entscheidung zuzuführen. E ê
Kap. 12 wurde bewilligt, ebenso ohne weitere Debatte der Nest des Etats, des NReichsamts des Junern.
Vor S@luß der Sißung nahm das Wort der Abg. Sonnemann und lenkte die Aufmerksamkeit auf einen Gegen- stand, der eigentlich auch mit dem Reichsgesundheitsamt zu- sammenhänge, nämli auf die überaus mangelhafte Beleuch: tung der Fournalisten-Tribüne. Jn den späteren Nachmit- tagsstunden sei es den Herren unmöglich ohne ernstere Gefahr für ihre Augen in dem auf der Tribüne herrschenden Zwie- licht zu arbeiten. Die wenigen Stearinkerzen, die man dann auf der Tribüne vertheile, genügten auch nit, dem Uebel- Ra abzuhelfen, den er der Beahtung des Präsidenten ensee.
Hierauf vertagte sih das Haus um 4/, Uhr auf Sonn- abend 12 Uhr.
RLIT) Ca T:
Pee coate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutshea Reichs-Anzeigers und Köuiglich
1. Steckbriefe uad Unterenchungs-Sachen. 2, Subhastationen, Ausgebote, Verladungen
und Grosshandel,
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Deffentlicher Anzeiger. fem
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„Zuvalidveudank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
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Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
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Subhastationcn, Aufgebote, Vo:i- ladungen u. dergl.
44760] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Werner, Catharina Maria Dorothea, geb. Findorf, zu Lüneburg, ; vertreten durch den Rechtsanwalt Angelbeck, klagt gegn ihren Ehemann, den früheren Landbrief- träger, jeßigen Arbeiter, Georg Hcinrich Chri- stoph Werner, früher in Lüneburg wohnhaft, dessen jegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen böëlicher Verlaffung mit dem Auftrage, die zwischen ihr und ihrem Chemanne bestehende Ehe dem Bande na zu trennen und den Be- klagten für den {huldigen Theil zu erkennen, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lug ides Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Land- gerichts zu Lüneburg auf Dienstag, den 7. März 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dicjer Auszug der Klage bekannt gemacht. (aez.) Jordan, Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.
[44767] Oeffentliche Zustellung.
Der Johann Philivp Schneider, Maurermeister zu Bous, klagt gegen den Friedrich Burkhard, Wirth und Väter, früher zu Schafhausen,. jeßt ohne befannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen in diesem Jahre verrihteter Maurerarbeiten mit dem Antrage auf Zahlung des Betrages von 129 4 35 «4 nebst 59% Zinsen seit dem 11. November 1881 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Saarlouis auf den 26. Januar 1882, Vormittags 94 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dier Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtéschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. «4
[44759] DoMtntüo Zustellung.
Die Ehefrau des Michael Poth 1V. von Groß- Zimmern, jeßt zu Vilbel, vertreten dur den Rechts- anwalt Purgold in, Darmstadt, klagt aegen ihren
Ebemann, Michael Poth 1V. von Groß-Zimmern,
dermalen mit unbekanntem Aufenthalt8ort, wegen Cheschcidung auf Grund Ebebruhs, von lebens- gefährlidhen Drohungen und Mißhandlungen Seitens ihres Ehemannes, Verstoßung durch denselben und gegenseitiger unüberwindliher Abneigung mit dem Antrage auf Scheidung der zwiscben den Parteien bestehenden Ehe vom Bande und Verurtheilung des Beklagten in die Prozeßkosten und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Recht3- treits vor die dritte Civilfkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Darmstadt auf Dienstag, den 14. Februar 1882, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen j
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Darmstadt, den 1. Dezember 1881.
: Pfannmüller, ;
Hülfs-Gerichtëschreiber des Großherzogl. Landgerichts.
[144001] Oeffentlihe Ladung.
Nachdem die Ehefrau des Försters Hartmann Heeri, Caroline, geb. Luther, von hier für \ich und für ihre Schwester, Ebefrau des Steueraufsehers Johannes Schunk, Anna Gertrude, geb. Luther, in Nassau, die Eintragung des noch theilweise auf den Namen von
a. Schullehrer Martin Luther, b. Schuhmacher Friedrich Wilhelm Kiel und . Ebefrau Gertrude, geb. Vogt, fatastrirten, in der Gemarkung von Lichtenau belege- nen Grundeigenthums, als: Kartenbl. 2 Nr. 47, Vor der Thalbecke, Wiese, 42 a 46 qm, Kartenbl. 2 Nr. 48, Vor der Thalhecke, Ader, 21 a 44 qm, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen un- unterbrohenen Eigenthumébesißes in das Grund- buch von Lichtenau beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens bis zum 25. Januar 1882, Mittags 12 Uhr, bei der unterzeibneten Behörde anzumelden, widrigenfalls der bisherige Besitzer als Eigen- thümer in dem Grundbu eingetragen werden und der die ihm obliegende Anmeldung unter- lafsende Berechtigte niht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, weller im redlichen
Glauben an die Nichtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen , deren Rechte in Folge - der innerhalb der oben geseßten Frist erfolgten Anmel- u Zponragen sind, verliert. enau, Ne «Bez Caffel, | am 18. November 1881. Königliches Amtsgericht.
LRETSE Aufgebot.
Auf zulässigen Antrag wird der unbekannte In- haber der Schuldverschreibung Fürstliber Rentkam- mer vom 2. Januar 1863 Läitt. D. Nr. 1093 über 300 A aufgefordert, spätestens im Termine
den 7. Zuli 1882, Morgens 9 Uhe, seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraft- los erklärt werden soll.
Büdeburg, 28. November 1881,
Fürstlibes Amtsgericht. Bigmann.
[CE700) Aufgebot.
Der Justizrath Loerbroks bat Namens des Jürgens und D. Kipp zu Flerke und des H. Schulze-Berge zu Berge bei Hamm das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des am 23. März 1881 ver- storbenen Landwirths Kipp gen. Riewe zu Flerke beantragt. L
Es werden deshalb die Nacblaßgläubiger auf- gefordert, spätestens im Aufgebotêtermine den 9. Februar 1882, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen- falls sie gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur insoweit geltend machen können, als der Nacb- laß, mit Aus\{luß aller scit dem Tode des Erb- lafsers aufgekommenen Nutzungen, dur Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Soest, den 30. November 1881,
Königliches Amtsgericht. [44738] Amtsgeriht Bergedorf.
Auf Antrag des Gemeindevor|tehers Carsten Putt- are in Curslack, als Kurators des Höfners Jo- aje Wulf daselbst, wird ein Aufgebot dahin er- assen:
daß Alle, welche an den unter der Kuratel des Antragstellers stchenden Johann Wulff in Curs- lack Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solhe Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf GLOER deu 10. Februar 1882,
ormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich- neten Amtsgerichte anzumelden, bei Strafe des Aus\ch{luf}ses.
Bergedorf, den 30, November 1881. Das Amtsgericht. Lamprecht.
[44746] Erbvorladung.
Julie Geyer von hier, angeblich Ehefrau des Architekten Emil Fahrenholz in New-York ist an dem Nachlaß ihres am 17. August 1881 ver- storbenen Vaters Johaun Geyer, Schmiedemeister dabier kraft Gesetzes mit erbberechtigt.
_Da deren derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird dieselbe hiermit zu den Erbtheilungs- verhandlungen mit Frist von
drci Monaten mit dem Bedeuten anher vorgeladen, daß im Falle ihres Nichterscheinens die Erbschaft Denen werde zu- getheilt werden, welchen fic zukäme, wenn die Vor- geladene zur Zeit des Erbanfalls niht mehr am Leben gern wäre.
Karlsruhe, den 1, Dezember 1881, Gr. A e:
(44737) Verschollenheitsverfahren.
Nr. 8605, Nachdem Schuster ame Walzer von Scielberg der diesseitigen Aufforderung vom 22. November 1880 Nr. 9330 keine Folge geleistet hat, wird er für verschollen erklärt und sein Ver- mögen seinen Erben, E Marie Élisabethe Wirsching, ledig, Marie Elisabethe Seiberlich, ledig , Josef Seiberlih, ledig, alle von Gundelsheim, gegen Sicherheitóleistung in fürsorglihen Besitz ge- geben.
Ettlingen, 30. November 1881,
Der I ES Amt3gerichtsz
a
———————
758 Oeffentli&ze Zustellung. ie | rau Tute, Ottilie, geb. Wallrath, Hier, ertreten durÞ den Rechtsanwalt Döring hier, agt gegen ihren in_ unbekannter Abwesenheit ebenden Chemann, den Schneider Heinrich Ghristian Ludwig Tute, früher gleihfalls hier, wegen böslicher Nerlassung mit dem Antrage auf Chescheidung: die zwischen den Parteien bestehende Che zu trennen, den Beklagten für den allein s{uldigen Theil zu erklären, ihm auch die Prozeßkosten auf- ulegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilklammer des dóniglihen Landgerichts T. zu Berlin auf den 1. April 1882, Vormittags 10 Uhr, nit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedce der öffentlichen Zustellung wird diefer Nuszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 29. November 1881. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts T. Civilkammer 13.
44756] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Pabît, Johanne Christiane, geb. Dorn, hier, vertreten durhß den Rechtsanwalt Plantiko ier, agt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit ebenden Chmann , den Klempner Carl Benjamin Bruno Pabst, früber gleichfalls hier, wegen böôs- licher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung :
die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten
auch für den allein s{Guldigen Theil zu er- flären,
nd ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- ung des Rechtsstreits vor die 13, Civilkammer des Königlihen Landagericts I. zu Berlin auf
den 27. April 1882, Vormittags 10 Uhr, init der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird ieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 1. Dezember 1881.
__ Buchwald, Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts T., Civilkammer 13.
674] Oeffentliche Zusiellung.
Der Kaufmann Albert Lange zu Schildau, ver- treten durch den Rechtsanwalt Steltzer zu Torgau, agt gegen den Johanu Friedrich Gustav Clauß, inbekannten Aufenthaltsorts, wegen Zahlung des Kaufpreises für Stroh und Hafer aus dem \{rift- ihen Anerkenntniß vom Jahre 1877, mit dem An- rage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung on 150 M. nebst 5 °/9 Zinsen seit dem 1. Dezember 1877 und das Urtheil für vorläusig vollstreckbar zu rflären und ladet den Beklagten zur mündlichen erhandlung des Nechtéstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Torgau auf den 27. Februar 1882, Vormittags 9:7 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht.
Torgau, den 28, November 1881.
Fledck, Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
44755] Oeffentliche Zustellung.
Die unverehelihte Pauline Pilgram zu Pater: tadt und der gesetßlibe Vormund deren unehelichen Kindes Emma Pilgram, Arbeiter Karl Pilgram, zu Soethen, vertreten durch den Nebtsanwalt Kreis zu Halberstadt, klagen gegen den Weißwaarenhändler v. Groß zu Halberstadt wegen Ansprüchen aus der pußerehelidben Sbwängerung mit dem Antrage auf ¡rflârung des Beklagten als natürlichen Vater der
mma Pilgram und Zahlung von 30 4 Tauf-, Intbindungs- und Sechswochenkosten ge 100 M. êährliher Alimente und laden den Beklagten zur nündliden Verhandlung des Rechtsstreits vor das Ee Amtsgericht zu Halberstadt, Abth. VI., puf den
11, Februar 1882, Vormittags 11: Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird ¡cjer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halberstadt, den 15. November 1881,
Ut, Schulz, Sekretär, :
Gerihtés{reiber des Königlichen Amtsgerichts.
14757] Oeffentliche Zustellung. „n Sawen der Frau Maedel, Auguste Friederike, e, Langhof, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt targardt hier, gegen ihren Ebemann, den Maurer- ister Johann Friedri Maedel, früher gleichfalls er, Jest dem Aufenthalte nah unbekannt, wird der tilagte zur mündlichen Verhandlung über die ihm ugestellte Ehescheidungsklage vor die 13. Civilkam- er des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin uf den 9, März 1882, Vormittags 103 Uhr, nit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge- abten Gerichte zugelassenen Anwalt zu beftellen. an diesem Termine soll auch Beweis über die agebebauptungen erhoben werden. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dics tfannt gemacht. Berlin, den 1. Dezember 1881. T Bucwald, : ridts\hreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13.
44759 | Oeffentlihe Zustellung. „Ferr Otto Vieweger in Reudniy, vertreten rh Herrn Rechtsanwalt Moriy Höpner in eipzig, flagt gegen den Tischler G. A. Hörich, X in Connewig, jeßt unbekannten Aufenthalts, Inn einer Restforderung von 1910.4 75 - sammt E ang für fäuflih geliefert erhaltenes Nußholz und zen Erwirkung des Rückempfangs einer deponirten It erheitéleistung von 1000 A — Ä mit dem theile den Beklagten kostenpflihtig zu verur- 1) dem Kläger die vorerwähnten 1910 M 75 ammt Zinsen davon zu 5 9% jährlich vom 17. Januar 1881, als dem Tage der leßten 4 Abssagëzablung, ab zu bezahlen und ‘) die Rüctgabe der vom Kläger als Sicherhei18- leistung bei dem Königlichen Amtsgericht zu u 19 deponirten 1000 # — A geschehen assen, e aud den Beklagten zur mündlichen Verband- p: 0 des Rectsstreits vor die zweite Civilkammer des i0lihen Landgerichts zu Leipzig
auf den 27. Februar 1882,
: Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu beftellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemabt.
Leipzig, den 1. Dezember 1881.
: ___ Scthrödel, Gerihts\chreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II.
759 2 7 (275?) Oeffentliche Zustellung.
Die Sparkasse zu Connewiz, vertreten dur den Rechtsanwalt H. Martini in Leipzig, klagt im Urkundenprozesse gegen den Bauunternehmer Johann Friedrich Wagner, zuleßt in Klein- zs{ocer, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen einer hypothekariswen Darlehnéforderung von 12000 6 — „4 fammt Anhang, mit dem Antrage, zu erkennen, daß Beklagter als persönlicher Schuldner sowie aus der Substanz und den Nugtungen des Grundstücks sub Fol. 362 des Grund- und Hvpo- thekenbubs für Connewiß mit Raschwitz der Klä- erin 12000 A — 4 sammt 5%/% Zinsen jährlich seit dem 1. Januar 1881 zu bezahlen schuldig, auch das Urtheil für vorläufig vollstretbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechts\treits vor die fünfte Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig
auf den 15. Februar 1882, Bormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
o Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gema@®t.
Leipzig, den 26. November 1881.
as, Gerihts\{reiber tes Königlichen Landgerichts.
(44747 BPerkaufs-Anzeige nebst Edictalladung.
In Sachen des Magistrats der Stadt Hildes- beim, Gläubigers, gegen den Partikulier Meyer zu Hildesheim, als Vormund der minderjährigen Kin- der des Tischlers Weingarten, Wilhelm und Heinrich Weingarten zu Hildesheim, Schuldner, wegen Forde- rung, soll das den Scbuldnern gehörige, an der kur- zen Burgstraße zu Hildesheim unter Nr. 1477 be- legene Wohnhaus nebst" Hofraum, einem Garten, einer Werkstätte, einem Nebenwohnhause. einem Stallgebäude und sonstigem Zubehör, das Ganze beschrieben in der Grundsteuermutterrolle des Ge- meindebezirks Hildeëheim unter Artikel Nr. 1284, Parzelle 30 des Kartenblatts 30 zur Größe von 4 ar 06 qm ¿wang8weise in dem dazu auf
Donnerstag, den 2. März 1882, Morgens 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlih versteigert werden, und wird noch bemerkt, daß das Haus Nr. 1477 6 Stuben, 12 Kammern und 3 Küchen enthält.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums-, Näher-, lehn- rechtliche, fideikommissarische, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor- dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grund- tücks verloren gehe.
Hildesheim, den 22. November 1881,
Königliches Amtsgericht, Abth. T. Bening.
Verkaufs-Anzeige und Aufgebot.
In Sachen des Bäkers Georg Gleie zu Lüthorst wider den Arbeiter Franz Sonnemann zu Sievers- hausen, wegen Forderung, soll auf Antrag des Ersteren die dem Schuldner Sonnemann gehörige, in der Gemarkung Neuhaus belegene \. g. Sand- bornwiese, P. 3 K. 5 des Flurbuchs, Art. Nr. 8 der Grundsteuermutterrolle, in der.c auf
Sonuabend, den 21. Januar 1882, Mittags 12 Uhr, auf dem Torfhause bei Silberborn angesetzten Termine öffentlih meistbietend verkauft werden.
Bemerkt wird, daß nah Angabe des Schuldners die nördliche Grenze dieser Wiese — abweichend von der fkatasteramtlihen Flurkarte — dur eine Steinmauer gebildet wird, und daß die im Flurbuch enthaltene Größenangabe — 72 a 3 qm — vom Schuldner als unzutreffend bezeichnet ist.
Alle, welche an dem gedackten Grundstücke Eigen- thums-, Näher-, lehnrechtliche, fideilommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberectigungen zu haben glauben, werden aufgefordert, solhe Rechte bei Vermeidung des Verlustes derselben im Verhältniß zu dem neuen Erwerber des Grundstücks im obigen Termine anzu- melden.
Uslar, den 30. November 1881.
Königliches Amtsgericht. Backs.
[44748]
[44761] i
In Sacen des Maurermeisters Carl Lampe in Nienburg, als Vormund für die minderjährigen Kinder des weiland Zimmermanns Louis Druve daselbst: Carl, August, Heinrich, Anna und Marie, Gläubigers, gegen den Heinrih Bühmann in Nienburg, in väterliwer Gewalt seiner Kinder : Fritz, Heinrih und Carl, Schuldners, wegen Forde- rung, steht Termin zur Subhastation des den Kin- dern des Heinrih Bühmann gehörigen Wohn- hauses Nr. 968 nebst Zubehör hierselbst ad 43 a 84 qm an, auf
Mittwoch, den 25, Januar 1882, l Morge‘s 10 Uhr.
Alle Diejenigen, we’,che an dem Verkaufsobjekte Gigenthums-, Näher -, lehnrechtlice, fideilommissa- risde, Pfand- und andere dinglice Rechte, insbe- as auch Ser‘zituten und Realberectigungen zu aben vermeine”¡, werden zu deren Anmetdung bes j dem obig? n Termine bei Meidung des Aut« chlusscs gege aûüber dem neuen Erwerber geladen,
Nienbw.g, 21. November 1881.
Königliches Amtsgericht. Frank.
[088751] Aufgebot.
} Auf den dem Werkmeister Johann Bernard Hein- zich Niehues zu Neuenkirchen gehörigen Grundftücen Flur 11 Nr. 251, 252 und 253 Catastralgerneinde Neuenkirchen steht Band 13, Blatt 42 des Grundbuchs von Neuenkircben ein Kapital von Dreihundert Neichs- thaler nebft Zinsen aus der Urkunde vom 28. No- vember 1766 zu Gunsten der Eheleute Bürgermeister Heinri S{miß und Anna Catharina, geborene Cruse, C gOraoen, F
„Ver frühere Eigenthümer der genannten Grund- stücke Kaufmann Johann Dertiiäau Iofeph Zur- brüggen zu Neuenkirchen hat das Aufgebot dieser Post unter der Behauptung, daß dieselbe getilgt sei, zum Zweck deren Löschung im Grundbuche beantragt.
Demgemäß werden alle Diejenigen, welche an die bezeichnete Post Ansprüche zu machen haben, hier- durch aufgefordert, dieselben spätestens in dem am Königlichen Amtsgerichte hier auf ;
den 1. März 1882, Mittags 12 Uhr,
anberaumten Termine geltend zu machen, widrigen- falls sie mit denselben aus8ges{losen werden und die Post selbst im Grundbuche gelös{cht wird.
Burgsteinfurt, den 25. November 1881.
Königliches Amtsgericht.
[44744] Bekanntmachung.
„Dur NRectsanwaltschaft bei dem unterzeichneten Gerichte sind zugelassen worden ¿T % 4 t Rechtsanwalt Ernst Emmerling in Darmstadt, Rechtsanwalt Dr. Georg Best in Darmstadt. Ferner ist der bei dem Landgeriht der Provinz Rheinhessen zu Mainz zugelassene Rechtsanwalt Dr. Hermann Hor in Mainz auf Grund des §8. 114 der N. A. D. in den bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen verhandelten Prozessen bis zur Einführung eines gemeinschaftlihen bürgerlichen Geseubuhs auch bei dem unterzeihneten Gerichte zugelassen worden. Darmstadt, den 29. November 1881. Großherzogli Hessisches Ober-Landesgericht. Kempff.
[44743]
In die Liste der beim Königlichen Landgericht zu Dortmund zugelassenen Rechtsanwälte is unter Nr. 27 der Rechtsanwalt Carl Tewaag zu Dort- mund eingetragen.
Dortmund, den 1. Dezember 1881.
Königliches Landgericht.
1476] Bekanntmachung.
In Folge der am 1. v. M. stattgehabten Ergän- zung8wahbl besteht der Vorstand der Anwalts- fammer für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts aus/ den Rechtsanwälten Buchner, Dr. Gervinus, Köhler in Darmstadt, Dr. Levita, Dr. Lippert, Petri in Mainz, Dornseiff, Dr. Gutfleish, Dr. Muhl in Gießen.
Seitens dieses Vorstandes wurden erwählt :
zum Vorsißenden: Rechtsanwalt Buchner in Darmstadt, L ¿um Stellvertreter desselben: Nechtsanwalt Dr. Muhl in Gießen, “at 24 zum Schriftführer: Rechtsanwalt Dr. Gervinus in Darmstadt, zum Stellvertreter desselben: Rechtsanwalt Dr. Gutfleisch in een: Darmstadt, den 29. November 1881. Großherzoglich Hessisches Ober-Landesgericht. Kempff.
WBochen-Ausweise der deutschen Zettelbanken. [44774]
Wochen-Uebersicht er
Activa.
ländishen Münzen, das ein zu 1392 Mark berecnet) .
U O. & e 6 an Lombardforderungen an Effecten . s an sonstigen Activen . Passiva.
) Das Grundkapital Der Reservefonds . Der Betrag der Noten .
bindlichkeiten a 12) Die sonstigen Passiva . Berlin, den 3. Dezember 1881.
v. Dechend. Boese.
Vebersicht
der
(44740)
Activa.
Reichskassenscheine , . Noten anderer Banken Wechsel . E i Lombardforderungen. . , , S a e o S A s e o: Passiva. Se à s s « Umlaufende Noten . . , ., Sonstige täglich fällige Verbind- 6 d An Kündignngsfrist gebnndene Verbindlichkeiten . . . . 6 E S e o e 0
Event. Verbindlichkeiten aus wei- ter begebenen im Inlande zahl- baren Wechseln
Bestand an Reichskassensceinen . « an Noten anderer Banken
umlaufenden
11) Die sonstigen tägli fälligen Ver-
O 6
E
uo U Die Direction.
Neichs-Bank
vom 30. November 1881
Metallbestand (der Bestand an M coursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus- Pfund
533,634,000 34,812,000 20,025,000
. 370/598 000
. 62,285,000
. 15,444/000
923,870,000
120,000,000 16,425,000
755,235,000
156,741,000 232,000
Rcichsbauk-Direktorium. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. v. Koenen.
Hannoverschen Bank
von 30. November 1881,
7,” (40.
274 900 T/48,685, 932,774. 6,732,616, 12,000,000,
960,242, 4,532,600,
4,460,040,
819,702, 1,468,148,
1,157,561.
[ Status der Chemnißer Stadtbank
j in Chemnig [+4764] am 30. November 1881,
Activa. 1) Cafsa Metallbestand M 211,298. 67. Bestand an Neic8kafsen- \Veiten Bestand an
Noten an- derer Banken „45100. =-: —— & 206 736. 67.
D Wee 0 7 2498668, 12 9 Lombardforderungen . . , 65,888. —.
19,340, —,
Det . e» 127,500. —. 9) Sonstige Aktiven . . e 492,869. 51. Passiva,
9 Grundkapital . . A 510,000. —. 7 Reservefonds R E L I A 127,500, —.
8) Betrag der umlaufenden Noten .. „506,000. —. 9) Sonstige tägli fällige Ver- bindlichkeiten... , 110,314.15. 10) An eine Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkei- e . » 2,052,200. —. 11) Sonstige Passiven . . e 145,648, 15, Weiter begebene und zum Incasso: ge sandte, im Inlande zahlbare Wechsel 4 555,114. —,
os Stand der Badischen Rank
am 30. November 13SE, Activa.
Metallbestand C A : 5429 353/48 Reichskassenscheine 18 640/— Noten anderer Banken 330 §300/— Wechselbestand . 4 19/096 595/99 Lombard-Forderungen . 905 0809|— Effecten . 7 48.720 09 Soustige Activa . 2068 732/95
127 897 3/2/51
Passîíva.
Grundecapital . #64 D 000:200!—
Reservefonds g
Umlaufende Noten . ....,
Täglich fällige Verbindlichkeiten ,
An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten 6
Sonstige Passiva
1 37982761 15 588 200 — 634 871/93
Î 434 762/67 E L, 310/24 Ak 127 897 97251 Die zum Incass0 gegebene n, noch nicht fälligen deutschen Wechsel betragen A6 1699 118,50,
Brannschweig ische Bank.
Stand vom 30. 'Yovemhber 1881. [44770] Act va. Metallbestand h Reichskassenscheine . á Noten anderer Banken. . Wechsel-Bestand . Lombard-Forderungen. Effecten-Bestand . ,/ Sonstige Áctiva
550,479. 39,800, 161,700. 11,135,230. 5,244,020,
2,669,348.
32S
F 'assiva. . A6 10,500,000. 326,515.
» 9 1.837.100.
„ 5,057,656, 90.
Grundkapital
Reservefonds . J Umlaufende Noten . , ,, Sonstige täglich * fällige Ver- DIOEOORE An eine Kündigu ngsfrist ge- bundene Verbir gdlichkeiten .
1,828,300. — Sonstige Pagssiva | 4
159,613,
Eventnelle Ve rbindlichkeiten aus weiter be zebenen, im In- lande zahlba ren Wechseln . 633,724. Branasc zweig, 30, November 1881. Die Direktion. ewig. StübeL
[44778]
Wochen-Uebersiht
E „der
Wür ttembergishen Notenbank
- —vom 30, November 1881, Activa. |
E E, M Bestar d an Neichskassenscheinen . , e, anNoten anderer Banken , an Un @
.
.
9,795,417 23
63,400 — 3,040,000 — ä 18,219,473 26 an Lombardforderungen . 823 000|— an Effekten . s 509,191/14 an sonstigen Aktiven . 727,037 05
l Passíva. |
1,889.6 59,
14,05 4'358.
| Das Grundkapital M | 9,000,000/— Der Reservefonds . ade uy 406,609 34 Der Betrag der umlaufenden | L E (111 Die sonstigen tägli fälligen Ver- | c O 221,556 62 Die an cine Kündigungsfrist ge- | bundenen Verbindlichkeiten . . ,„ 16,800'— Die fonstigen Nalsiven i eg 743,552 72 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Julande zahlbaren Wechseln 4 1 808 519, 91.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
[44775] Oberschlesische Eisenbahn,
Zur Vergebung der Liejerung inc1. aurstellung von 3 Stück Decimal-Plateau-Waagen von je 75 Ctr. Tragfähigkeit für das neue Güttershuppengebäude au f Bahnhof Myslowiß steht am Sonnabend, den 17. Dezember er., Vormittags 9} Uhr, Submissionstermin an, bis zu welher Stunde Offerten entgegengenommen werden. Bedingun- gen 2c. werden gegen Francoeinsendung von 50 abgegeben.
Kattowiy, den 26, November 1881,
Königliches Cisenbahn-Bectrichs-Amt.
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