1881 / 285 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

K Inserate für den Deuisen Neihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

Deffentlicher Anzeiger. o ————— l

5. Industrielle Etablissements, Fabriken „ÎInvalidendauk“, Rudolf Messe, Haasenstein

1. Steckbriefe uxd Untersuchungs-Sachen. Ea. M & Vogler, G. L, Daube & Co., E. S@hlotte,

2. Subhastationen, Aufgebote, Voriadungen

des Denischeu Reichs-Anzeigers und Königlih Preußishen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32, d

u, dergì. 3. Verkäute, Verpachtungen, Submissionen etc 4. Verloosurg, Amortisation, Zinszahlung n. 5. W. von öEentlichen Papieren.

6. Verschiedene Bekanntmachungen,

7. Literarizgche Anzeigen,

8. Tueater-Anzeigen. T In der Börzen-

9, Familien-Nachrichten. | beilage. ÆM

Büttner & Winter, sowie aLe übrigen größeren |

Aunoncen-Bureaur. j Wi

Steeckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stecfbrief. Geaen den unten beschriebenen Qaufmanu Fricdrich Moeller ift in den Akten U. R. 31. No, 1129 de 1881 die Untersudbungshaft wegen betrüglicen Bankerutts verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die Kön!g- lie Direktion des Untersucbungs8gefängnisses zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 30. November 1881, Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte T, Pochhammer. Beschreibung: Alter: 27 Jahre, geb. 20. Juli 1854, Größe 1 m 71 cm, Statur s{lank, Haare blond, Stirn gewöhnlich, Bart keiner Schnurrbart, Augen- brauen blond, Augen braun, Nafe gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht rund, Gesichisfarbe gesünd, Sprache deutsch. Be- sondere Kennzeichen : Keine.

Stebrief. Gegen den unten beschriebenen Maurer Fricdrich Volkmann aus Volkerode, Kreis Hei- ligenstadt, welcher sib verborgen hält, ift die Unter- suchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts- Gefängniß zu Csbwege abzuliefern. Escwege, den 23. November 1881. Königliches Amtsgericht, Ab- theilung Il. Bezzenberger. Beschreibung: Alter 25 Jahre, Größe 1,74 m, Statur \{lank, Haare s{chwarz.

Der gegen den Schlosser, zuleßt Hülfswagen- meister Johann Heinrich Heß in Niederhone, gebürtig aus Untersuhl, Kreis Eisena, zur Dis- position des 32, Infanterie-Regiments beurlaubt, am 24, Mai 1880 erlassene Steckbrief wir er- neucrt. Eschwege, am 1. Dezember 1881. König- liche Amtsgerichtsschreiberei Il. Humburg.

Der gegen die Dienfimagd Anna Katharina

ellwig aus Nemsfeld, Kreis Homberg, am 24. Januar 1881 erlassene Steckbrief wird erneuert. Eschwege, am 23. November 1881, Königliche Amitsgerichtsschreiberei 71. Humburg.

Subhastationen, ÆXurfgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[44420] Oeffentliche Zustellung.

Der Kgl. Rechtsanwalt Medicus klagt bei dem Kgl. Landgerichte Würzburg, Kammer für Handels- sachen, Namens der Firina Gebrüder Stern dahier gegen den vormaligen Kaufmann Angust Waun- fried, früher in Neustadt a. Hardt, z. Zt. unbe- kannten Aufenthalts, auf Zahlung. von 1449 Hauvylsache nebst 6 °/a Verzugszinsen aus 230 M vom 23, Juli 1881, aus 690 46 vom 11. August 1881 und aus 520 M. vom 16, August 1881, sowie 15,590 é. Protestkosten und Spesen auf eine zurück- gegangene Anweisung und ftellt den Antrag, den Beklagten in sämmilicÞbe Koften, eins{lüssig der auf den Arrestbefehl des Kgl. Amtsgerichts Würzburg I. vom 28, Oktober l. Is. erwacbsenen, zu verurtheilen und das diesbezügliche Urtheil für vorläufig voll- \treckbar zu erfläâren.

Zugleich ladet dersclbe den Beklagten zur münd- siden Verhandlung in die Sißung des Prozeß- geridts von

Donnerstag, den 26. Zanuar 1882, Vormittags 9 Uhr, und fordert denselben auf, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt für si zu bestellen.

Beh1:#3 öffentlier Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacbt.

Würzburg, den 25, November 1881,

Der Kgl. Obergerichtéschreiber. Schierlbager.

[4450] Oeffentlihe Zustellung.

Die städtisde Sparkasse zu Bonn klagt gegen

1) den Josef Emonxs, Ackerer zu Arzdorf, als Schuldner,

2) den Peter Ernst Fingerbhut, Küfcr daselbst als Solidarbürgen,

3) die Erben der zu Arzdorf verlebten, glei{falls als Solidarbürgin verpflichtet gewesenen Wittwe Johann Josef Hermeling, nämlich:

a, die Ghefrau des besagten Josef Emons, Ka- tharina, geborene Hermeling, „ohne Gewerbe zu Arzdorf,

. Michael Hermeling, Tagelöhner a. d. N., Nordhof I. Nr. 3,

. Iosef Herimeling, Ackerer zu Altendorf bei Medcenhbeim,

. die Ehefrau des Hotelbesiers Michael Ratls, Margarctha, geb. Hermeling, wohnhaft zu Mühlbeim am Rbein ;

e. Veronika Hermeling, ohne bekannten Aufeznt- zaltéort,

aus dem Schuld- und Bürgschaftss{eine vom 23. Mai 1876 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zablung von 183,75 4 nebft 5 °% Zinsen seit Zustellung der Klage und zwar des Emons und Fingerbut fürs Ganze, der Ecben Her- meling hingegen nach Maßgabe ihrer Erbantheile und ladet die Beklagte Veronika Hermeling zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits vor das Königlibe Amtsgericht zu Nheinbach auf den 15. Februar 1882, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bönisch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts:

[44996] Oeffentliche Zustellung. y

Nr. 7384, Die Firma Stößer-Fischer zu Lahr, ver- treten durch Anwalt Dry. Cöbler dabier, klagt gegen den Kaufmann Josef Kaule und dessen Ebefrau Theresia, geb. Simonetti, von Breisacb, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Kaufvertrag, mit dem An-

zu Efsen

trage aus Verurtheilung beider Beklagten als Sammtsc{uldner zur Zablung des Betrages von 15326 M 56 H nebst 6/9 Zinsen scit 26, Juni

1877 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nichtsstreits vor die II1. Civil- kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Frei- burg auf : : den 1. Märzz1882, Vormittags 82 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gema@ht. Freiburg, 2. Dezember 1881. : Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgeriäts. Dr. Harden, Sekretär.

f F R C MA Iz P s

[44987] En mana Au3zug aus der öffentlicheu Ladung.

In Sachen der Verkoppelung vor Maasen und Berkel, Amts Sulingen, Provinz Hannover, steht zur förmlichen Eröffnung event. zur Vollziehung des den Plan mit vertretenden Nezesses Termin an auf

Sounabend, den 14. Januar 1882, Morgeus 9 Uhr,

im Horsimaunscheu Gasthause zu Berkel.

Es werden die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Gutés-, Dienst-, Erbenzins- und Lehnsherren, als Lehns- und Fideikommißfolgern, oder aus fonstigem Grunde eine Einwitkung in Beziehung auf die Ausführung der Theiluug zusteht, zum Erscheinen in diesem Termine unter dem Präjudize aufgefordert, daß die Ausblei- benden mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausfertigung der Verkopyelung ausge- \chlofsen werden sollen.

Sulingen, den 1. Dezember 1881,

Die Theilungs-Kommission: Niemeyer. C. Mehliß.

[44995] Oeffentliche Aufforderung. :

Dem auf Antrag des Pflegers, Jobst Stein- berger, Schreinermeisters von Kleinlangheim, vom K. Amtsgerichte Kitzingen am 1. d. M. erlassenen Beschlusse gemäß ergeht Aufforderung an Anna Rosine Vogel, geboren am 9. Mai 1825 zu Klein- langheim i R S N

1) sich spätestens Dienstag, den 5. Sepy- tember 1882, als dem Aufgebotstermin, persönlich oder schriftli beim K. Amtsgerichte Kibingen zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden würde, | #8 Geus#E--- a” die Erbberechtigten, ihre Interessen im Aufgebotstermine zu wahren, endlich an alle Diejenigen, welche Über das Aben der Verschollenen Kunde geben können, hierüber Mittheilung an das K. Amtsgericht Kitzingen zu machen.

Kihingen, den 2. Dezember 1881.

Der Königl. Gerichts\chreiber: Unger. [44809] i Das Köntigliche Amtsgericht München L., Abthcilung A. für Civilsachen, hat unterm 29. November 1881 nachstehendes Aus\chluß-Urtheil

erlassen und verkündet: J

I. (8 wird für fraftsos erklärt die bayerische Eisenbabn-Anleßens-Obligation Nr. 3739 über 500 Fl. zu 4 Prozent verzinslich, vinkulirt auf den inzwischen verlebten Privaticr Michel Geiger in Bolkrat2hefen.

11, Die erwachsenen Kosten des Aufgebots-Ver- fahrens sind von den Erben des Michel Geiger zu tragen.

Mün@eu, den 30, November 1881,

Der geschästsleitende Kgl. Gerichtsschreiber :

Hagenauer.

44603] [ Das Königliche Amtsgericht Münthen L, Abtheilung A., für Civilsachen, hat unterm 26. November 1881 nachstehendes Aufgebot erlassen. 5

Es ist zu Verlust gegangen ein von der bayr. Vereins-Bank in München am 10, Juni 1881 aus- gestelltes Verzeidbuiß Nr. 1261 über eingereichte Talons zur Erhebung neuer Coupons-Bogen zu 43 %igen Bodencredit-Obligationen dieser Bank und zwar über 1 Talon zur Obligation Litt. B. à 1000 „E Nr. 22263 und 1 Talon zur Obligation Litt, C. à 509 é Nr. 6346, gegen welcbe die ent- sprebeyden Couponé-Bogen an Herrn Greiner oder dessen Ordre ausgefolgt werden.

Auf Antrag des Berechtigten: Bautecnikers3 Nichard Greiner in Dillingen ergeht daher die öffentliwe Aufforderung an dén Inhaber,

spätestens im Aufgebotstermine, nämli am 15, Juni 1882, Morgens 9 Uhr, beim Kgl. Amtsgerichte München 1., Abtheilung A,, für Civilsachen, Geschäftszimmer Nr. 19, seine Rechte anzumelden und das Verzeichniß vorzulegen, widrigenfalls es für kcafilos erklärt wird.

München, den 29, November 1881,

Der geschäftêleitende Kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer.

[44819] E ;

Nach beute erlaffenem, seinem ganzen Inhalte na durch Anschlag an die Gerichtstafel und dur Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt

emabtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung er zur Konkurêmasse des Müllers Kröger zu Hun- dorf gehörigen Büdnerei Nr. 8 daselbst mit Zubehör Termine : 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli- rung der Verlaufsbedingungen am ittwoch, den 8. Fcbruar 1882, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwo#, den 1. März 1882, Voruitiags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Mittwoch, den 8. Februar 1882, Vormittags 105 Uhr, im Zimmer Nr. 16 Scöffengerichts\saal des hiesigen Amtsgerichts8gebäudes statt. / Auslage der Verkaufsbedingungen vom 25. Ja- nuar k. F. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkursverwalter Schulzen Cordua zu Hundorf, welcher Kaufliebhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge- statten wird.

Schwerin, den 30. November 1881. i Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht. Zux Beglaubigung:

Der Gerichts\chreiber :

L, Kuhs.,

44825] [ Auf Antrag der Erben des Dachdeckers Carl Käse hierselb, welche die Erbschaft desselben mit der Wohlthat des Inventars angetreten haben, werden Alle, welche Anspruch auf Befriedigung an die Ver- lafsenschaft zu haben vermeinen, zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf den 20. Januar 1882, Morgeus 9 Uhr, vor daë Herzogliche Amtsgericht hierselbst unter dem Rectsnachtheile vorgeladen, daß nicht angemeldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich beschränken, welche nah Berichtigung der angemeldeten Forde- rungen auf die Erben übergeht. shershausen, den 1. Dezember 1881, Herzoglicbes Amtsgericht. N. Wegmann.

[44848] SOARR Ul ; Das Handlungshaus Firma A. Gerstle dahier stellte am 16. d. Mts. gegen den Handelsmann Maximilian Brenner, früber in Deuringen wohn- haft, nun unbekannten Aufenthalts, wegen einer Restforderung von 255 s 07 4, für in den Jahren 1878 bis 1880 gelieferte Waaren zum K. Amts- gerichte Augsburg Klage unter Ladung des Be- Tlagten zu dem zur mündlichen Verhandlung der Sache anzuberaumenden Termine mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 255 M. 07 Hauptsache nebst 5 °/9 Zinsen hieraus seit 1. Ja- nuar d. Is., sowie zur Tragung der Streits- kosten zu verurtheilen, und das Urtheil für vor- läufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur Verhandlung dieser Klage hat das vorgenannte Gericht auf Dienstag, den 17. Januar 1882, Vormitiags 85 Uhr, Sißungésaal Nr. 11, arberaumt, wozu Beklagter Maximilian Brenner bei Unbekanntheit seines dermaligen Aufenthalts, im Wege der öffentlichen Zustellung, welche vom Prozeß- gerihte durch Beschluß vom Heutigen bewilligt wurde, hiermit geladen wird. Augsburg, den 23. November 1881, Der K. Gerichts\chreiber : Wurm.

[44836] Kaiserliches Landgericht Straßburg. In Sachen

des Josef Dufour, Schuhmacher in Gebweiler, cige- nen Namens und als Verwalter des Vermögens einer minderjährigen Kinder Clementine, Josef und Maria Magdalena Dufour, leßtere als Legatare der zu Straßburg verlebten Barbara Drocsc, Wittwe Dufour, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch Nechtsanwalt Ott,

gegen

1) Josef Droesb, Aäecrer in Willgottheim, als Univerfallegatar zur Hälfte seiner zu Straß- burg verstorbenen Schwester Barbara Droescb, Wittwe Dufour,

Michel Droesch, früher Gassenreiniger zu Paris, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufent- haltäort,

Rosalie Klein, Ehefrau von Hieronimus Fried- rich Vopp, Eigenthümer zu Aubervilliers und diesen leßteren der ehelichen Gütergemeinschaft wegen,

4) Lorenz Klein, früher Bäckerburshe zu Paris, zur Zeit ohne bekanuten Wohn- und Aufent- haltéort,

hat der Kaiserliße Notar Loew zu Straßburg,

laut Ordonnanz vom 16, November 1881 zu der

dur Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Straß- burg vom 11. Januar 1877 verordneten Liquidation und Theilung der Gütergemeinschaft, welche zwischen den verstorbenen Eheleuten Johann Baptist Lapaix

Dufour und Barbara Drocsc bestanden bat.

Termin auf Dounerstag, den 9. Februar 1882, Bormittags 9 Uhr, auf seiner Amtéstube, Inngfern- gasse Nr. 10, bestimmt.

Die genannten Michel Droesch und Lorenz Klein werden in den vorerwähnten Termin zur Wahrung ihrer Rechte hierdurch vorgeladen.

Straßburg, den 26. November 1881,

Der Landgerichts-Sekretär : Birlo.

[44837] Kaiserliches Landgericht Straßburg. Emilie Valerie Greiner, gewerblose Ehefrau von reer August Wallo, früher Notar, Beide in örth a./S. wohnend, und des letzteren selbst, der chelien Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen, Klägerin, vertreten durÞ Necbtsanwalt Clauß, klagt aegen 1) Johann Lienhardt, Vater, früher Ackerer, in unzenbeim wohnend, jeßt ohne bekannten Stand, Wohn- und Aufenthaltsort; 2) Mithel Lienhardt, Ackterer in Dunzenheim, 3) Johann Lienhardt, Sobn, Student, bisher in Straßburg wohnend, Beklagten, wegen Auflö- sung einer Schenkung, mit dem Antrage:

Es gefalle dem Kaiserlichen Landgerichte, zu erkennen, daß die Schenkung, welche der Be- Élagte Lienhardt Vater laut Akt vor Notar. Allonas in Straßburg vom 10, November- 1879, transkribirt im Hypotheken-Amte Straßburg am 17. November 1879 zu Gunsten

seiner beiden Söhne, der Beklagten Michel.

und Iohann Lienhardt vorgenommen hat, den: Klägern gegenüber rechtlich unwirksam und- nichtig ist und den Beklagten solidarisch die Kosten zur Last zu legen und die vorläufige Vollstreckbarkeit des ergehenden Urtheils gegen: Sicherheit zu verordnen.

„Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits is: die Sißung der 11. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts Straßburg vom

9, Februar 1882, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte ad 1 unter der Auf-- forderung geladen wird, einen bei dem bezeichneten: Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Straßburg, den 24. November 1881. : Der Landgerichts-Sekretär: Birlo.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Bekanntmachung. Der im Jahre 1882/83 für-

die Werkstätten des diesseitigen Direktions-Bezirkes

erforderliche Bedarf an Ne soll im Wege

der öffentlihen Submission beschafft werden. Die Lieferungsbedingungen und Bedarfsnachweisung liegen im diesseitigen Materialien-Büreau, Fürstenwall-

flraße Nr. 10 hierselbst, zur Einsicht aus und können

auch von demselben gegen frankirte Einsendung von 1 M bezogen werden Offerten sind mit der Auf-

schrift verschen: „Submisfion auf Nuzthölzer“ 0 spätestens zum 15, Dezember er., Vormittags -:

1 Uhr, an das obenbezeicnete Büreau einzusenden. Magdeburg, den 30. November 1881. Königliche Eisenbahn-Direktion.

Bekanntmachuug. Die für den dicsseitigen Direktionsbezirk im Etatsjahre 1882/83 erforder- lichen Flußstahl-Radreifen sollen in öffentlicher Submission beschafft werden. Die Lieferungs- bedingungen, Bedarfsnachweisung und Profilzeichnnng liegen im diesseitigen Materialienbureau, Fürsten- wallstraße 10 hierselbst, zur Einsicht aus und können auch vom genannten Bureau gegen frauko Einsen- dung von 1 M 25 H bezogen werden, Offerten

sind mit der Aufschrift Submission auf Nad-

reifen verschen, bis spätestens zum 19, Dezember

er., Vormittags 11 Uhr, an das obenbezeichnete Materialienbureau einzusenden. Magdeburg, den A SIEOINNE 1881. Königliche Eisenbahn-Di- rektion.

Wochen-Ausweise der deutschen Kettelbanketn.

Uebersicht der

Säachsischen Eanlk

zu Dresden amm 30. November 1881, Activa.

Coursfähiges deutsches Geld. M. 17,342,215, Reichskassenscheine . ay 115,720, Noten anderer doutscher

O A 7,764,300. Sonstige Kassenbestüude 491,017. Wechselbestände , , 50,744,670, Lombardbestände , 3,041,310. Effectenbestüände H 2,859,512, Debitoren und sonstige Activa 95,980,541,

FPassíva.

Eingezabltes Actienkapital . J 30,000,000. Reservesonds eig 6 t “G LITO: Banknoten im Umlauf. , , ,„ 40,955,700. Täglich fällige Verbindlich-

K 4 s E E 2,400,491. —. AnKiüindignngefrist gebundene

Verbindlichkeiten . n 11,069,456, —. SOUSNTO FRRSIVA » «e 332,362, —.

Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen Wechseln sind weiter begeben worden! A 2,466,310. 35. Bie Bireciion.

[44980]

l

LLHFLS

[4498] Bekanntmachung.

Die dritte ordeutlihe Jahresversamimnlung des Gesammtvorstandes der zur Unterstüßung der Hinterbliebenen der bei der Katastrophe des Panzer- \{iffes „Großer Kurfürst* Verunglückten gebildeten „Deutschen Marine-Stiftung 1878“ wird am

Sonnabend, den 10. Dezember d. Js., __ Abends 64 Uhr, in dem Geschäftslokale des Central-Comités der Deutschen Vereine vom rothen Kreuz Wilhelm- straße Nr. 73 nach Bestimmung Der Statuten öffentlich stattfinden. L E

In derselben wird“ von dem geschäftsführenden Ausschusse der Stiftung der Jahresbericht pro 1881 erstattet, die Jahresrechnung vorgelegt und über die- selbe vom Gesammtvorstande Beschluß gefaßt wer- den, sodann die Festseßung der Einnahmen und Ausgaben pro 1882 unter Zugrundelegung des von dem Aus\chusse vorzulegenden Étatéentwurss erfolgen.

Berlin, den 4, Dezember 1881,

Der BVorsiyende des?}Gesammtvorstandes der

„Deutschen Marine-Stiftung 1878“. von Holleben.

Redacteur: Niebel, : Berlin Verlag der Expedition (Kes sel.) TEE Deut W Gla ee l Vier Veilagen

(cins{lic{li4 Börsen-Beilage),

¿ 285.

VISEPETELE a

Berlin, Montag, den 5. Dezember

1881,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 5. Dezember. Jm weiteren Verlaufe der vorgestrigen (9.) Sigung setzte der Reichsta g die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge- seßes fort, betreffend die Paas des Neichshaushalts- Etats für das Etatsjahr 1882/83 mit dem Spezialetat der Reichs - Justizverwaltung, fortdauernde Ausgaben Kap. 65 Tit. 1 (Staatssekretär 24 000 4). Der Abg. Sonnemann bemerkte, nah einer Erklärung des Staatssekretärs vom Jahre 1880 sollten die Vo:lagen über Revision der Aktien- geseßgebung in diesem Jahre eingebraht werden. Er würde nah so kurzer Zeit seit jener Erklärung nicht wieder darauf zurückkommen. Doch halte er die Revision der Aktiengeseß;- gebung heute für noch dringender, als es im Frühjahr er- schienen sei, auch könne man jeßt interessantes Material aus der neuesten Zeit vorlegen. Es würde aber vor Allem auch eine Revision der Aktiengeseßgebung anzustreben sein. Die Epoche der Grün- dungen von 1872/1873 könne als abgeschlossen betrachtet werden. Man habe jeßt die Erfahrungen jener Zeit als Material sür die neue geseßgeberishe Arbeit zu verwenden.

¡an sei in allen Kreisen darüber einig, daß ein längeres Gehenlassen auf. diesem Gebiet den verbündeten Regierungen die hwerste Verantwortlichkeit auflege, zumal das Publikum, dur traurigste Erfahrungen der leßten Jahrzehnte noch nicht genügend - belehrt, sein Vertrauen wieder den Aktieng: sell- chaften zuwende. Auch gegenwärtig würden dieselben Skandalosa, wie in 1873, nur in neuerer Art, in Scene geseßt. Es würden die Gesfellshasten von Leuten gegründet, welche die eigentlihen Gründer gar nicht seien ; nachdem Strohmänner gewonnen und für die Gesellschast weiter nichts als ihren Namen h rgeben hätten, würden die Aktien zum Kauf ausgelegt und es sei durch zahlreiche Fälle erwiesen, daß man Aktien zu 30 Prozent an den Mann gebracht habe. Er wolle nur zum Beispiele ansühren, wie bei neuen Aktien- gesellschaften die Preise angeseßt würden, und wie die Aktio- näre häufig dazu veranlaßt würden, ihr Geld zu opfern. Es sei in Süddeutschland eine Spinnerei und Buntweberei, Pfeerse, sür 800 000 é verkaust worden, und die Käufer lätten kurz nachher, obwohl sie an der ganzen Anlage nur sehr wenig ge- ändert hätten, darauf eine Aktiengesellschast mit cinem Kapital von 3 Millionen Mark gegründet und hätten die Aktien noch über Pari arzubringen gesuht. Jn Fürstenwalde sei eine Stärke- zuckerfabrik, deren Verkaufspreis 273 000 A gewesen sein sollte, in eine Aktiengesellshaft mit 600 000 ( Aktien und 400 000 6 Grundschuldbriesen umgewandelt worden. Andere Umgehungen des Geseßes, um eine Gesellschast ins Leben zu rufen, bestehen darin, daß plöglih ein günstiger Abschluß gemaht werde und auf Grund dieses die Aktien an den Mann gebracht würden, währenddem es sich herausgestellt“ habe, daß dieser Abschluß ein ganz fingirter gewesen sei. Gegen offenbar unrichtige Bilanzen gewähre das deutsche Gese keinen genügenden Schuß. Aehnliche Dinge scien vorgekommen bei der hier bestehenden Berlin- Cölnischen Versicherungsgesellshaft, die {on mit einer Unter- bilanz gearbeitet gehabt habe, als noch neue Aktien mit hohem Agio ausgegeben seien, und wo bald nachher der Zusammen- bru erfolgt sei, und wo nachgewiesen sci, daß Jahre lang von Seiten des Aufsichtérathes unrichtige Bilanzen vorgelegen hätten. Mißbräuche anderer Art bestehen dauin, daß of! Gesellschaften gegründet würden, welche die erste Einzahlung, die geseßlich 10 Proz. betrage, nicht in Baar hâite geleistet werden können. Manche Gesellshasten hülfen sih hierzu unter einander aus, indem sie zu einer fiftiven Einzahlung cine der andern ihre Aktien liehen. Ebenso werde auch mit den Veröffentlihungen mit den sogenannten Prospekten, die vor der Ausgabe der Aktien an das Publikum gelangt scien, Mißbrauch ge- tricben, da in denselben vielsah die sür den Theilnehmer wihtigsten Angaben vers{hwiegen würden. Der Paragraph des Handclsgesi buches über die Angaben, die in den Ein- tragungen in das Handelsregister enthalten sein müßten und in den Veröffentlichungen, seine ihm sehr unvollkommen zu sein. Jn Augsburg sei es bci einer Pferdebahn vorge- kommen, daß die Aktien zur Zeihnung aufgelegt seien, troßdem die Gesellshast die erforderlicie Konzession noch gar niht besessen habe. Jn neuester Zeit seien Aktien herauêgegeben worden von den famosen Oelgesellschasten in Peine, wobei si herausgestellt hate, daß einem früheren Inhaber dieser Gruben für sich und seine Erben ein Gewinn- antheil von 25 Prozent zugesichert worden sei, während dies in den Veröffentlichungen verheimliht sei. Ein allgemeiner NMißstand sei, daß von neu entstehenden Aktiengesellschaften häufig die Statuten gar nicht zu bekommen seien, daß sie gar niht im Druck vorhanden seien, Jhm sei ein Fall bekannt, daß ein hier in Berlin lebender Schriftsteller, der ih mit der Herausgabe eines statistischen Jahrbuchs über Altien- gesellshasten befaft habe, das nur objektive Mittheilungen über dieselben enthalte, troy aller Mühe Statuten gewisser Gesellschasten nicht zu erhalten vermocht habe und sich an ihn, der einige solher Statuten besessen habe, gewandt habe, so daß er demselben also von Frankfurt aus die Statuten für Berliner Gesellshaften übermittelt habe. Jn dem französischen und belgischen Gesetze gen diese Dinge sehr gut geregelt; in Frankreich müßten die Statuten einer ftiengeselschaft in ihrem Büreau angeschlagen sein, in der Regel würden sie auf dem Vorplatze zu ihren Büreaus groß an die Wand geschric- ben. Jn Belgien müßten die Statuten jeder Handelsgesell- {haft im „Moniteur“, also in dem offiziellen Blatte, in be- onderem Abdruck beigelegt werden und bei den Handclsgerich- ten würden sie in einem besonderen Heste gesammelt und lägen zur Einsicht eines Jeden aus. Ferner sei auch bei der deutschen Aktiengeseßgebung die Verantwortlichkeit des Auf- sichtéraths niht \{harf genug xirl, Die Auf- sichteräthe hätten zwar das Recht, in alle Bücher und Rechnungen der Gesellshast Einsicht zu neh- men, aber niht die Verpflihtung dazu, und es habe si in vielen Fällen herauéegestellt, daß diese Aufsicht gar niht geübt werde. So sei es in sciner Heimath vorge- tommen, daß eine große Aktiengesellschaft, die Deutsche Hai- delsgesellschaft, plöglih 7 Millionen verioren habe, weil Jahre

lang durch falshe Buchführung der Verwaltung gewisse Geschäste verheimliht seien. Etwas Derartiges hätte nicht vorkommen können, wenn die Aufsichtsräthe durch Gese ver- pflichtet gewesen wären, Tg Alles zu revidiren. Ein weiterer Mißstand des deutschen Aktiengeseßes sei der, daß den Minoritäten der Aktionäre fast gar keine Rechte einge- räumt seien, währenddem ihnen solhe eingeräumt werden müßten, wenn sie zu ciner Thätigkeit gegenüber dem großen Besiße von Aktien kommen sollten, der si in der Regel in den Händen der Aufsichtsräthe und ihres Anhangs zusammenfinde. Gerade bei der eben von ihm genannten Gesellschaft habe die Erfahrung gezeigt, daß es außerordentlich {wer sei, selbst wenn die Aftionäre zusammenträten, um ihre Rechte geltend zu machen, irgend eine Einsicht in die Bücher und Rechnungen zu bekommen, weil die um den Aufsichtsrath gruppirte Ma- jorität den bezüglichen Beschluß vereitelt habe. Jn dieser Be- ziehung räumten die englishen und belgischen Geseßgebungen thren Aktionären viel weitergehende Rechte ein. An Reklamen werde bei Gründungen das Allermöglichste geleistet, das sei oft niht zu vechindern und es habe die Zeitungspresse in dieser Beziehung neben dem Geseße große Verpflich- tungen, das zu ergänzen, was durch die Geseh: gebung allein nicht geschehen könne. Ausdrücklih hebe er hervor, daß auf diesem Gebiete der Presse aller Par- teien sehr viel zu thun übrig bleibe. Die Form des Aktien- wesens sei eine nothwendige in dem heutigen Wirthschasts- system zur Erfüllung gewisser Aufgaben, und er möthte die- jenigen, die das ganze Jahr hindurch über das Aktienunwesen tlagten, w.e man dies bci Gelegenheit der Wahlen wieder ge- hört habe, es tadelten und es als etwas ganz Ueberflüssiges hin- stellten, zu der Erklärung auffordern, was sie an Stelle des Aktienwesens unter den heutigen Produktionsverhältnissen seßen wollten. Er wisse wohl, daß es eine höhere Form der Produktion gebe, als die Aktiengesellschast, nämlich die Genossenschast. Dieser gehöre die Zukunft. Allein die Fortschritte der Produktion durch Genossenschasten er sprehe niht von Kreditgenossenshaften seien langsam; man sei daher zu dem Uebergang von der Aktien- gesellsha#t zur Genossenschaft in Bezug auf die Produktion noh nicht herangereist. Mit dem Geseßentwurf des A. g. von Mirbach, der Genossenschaften mit beschränkter Haftbar- keit einführen wolle und damit eine große Lücke in dem Wirthschastssystem auszufüllen glaube, wäre die Situation noch verschlimmert worden. Er sei kein absoluter Gegner eines folhen Gesehes, aber wenn «in solches Gese nicht die schärfsten Kautelen enthalte, so werde man alle die s{hlimmen Folgen der Aktiengründungen in noch weit kleinere Kreise tragen. Wer vor der Verallgemeinerung der Aktiengesellschaften gelebt habe, der werde sich nit in die damali.:e Zeit zurücksehnen. Seit der Einführung der Aktiengesellshasten fließe der Ertrag doch meist in die Hände einzelner Wenigen. Wenn auch das Mehr- heitsprinzip mit s limmen Folgen verbunden sei, so sei doch ein Fortschritt darin, daß wehr kleine und mittlere Kapitalien an den Erträgnissen guter Unternehmungen betheilizt seien als früher. Jn England besonders habe das Aktienwesen schr günstige Erfolge. Jn der Umgebung von Manchester sei die große Mehrzahl der Spinnereien in Händen von Aftiengefsell shasten. Dabei seien gar keine Gründungen im deutshen Sinne vorgekommen, sondern die Besiger hätten ihre Geschäfte in Aktien zerlegt, wovon ein großer Theil in den Hän- den ihrer Beamten und Arbeiter sih befinde. Das seien Glanz- seiten des Aktienwesens, zu welhen Deutschland vielleiht auch noch kommen werde. Diesem gegenüber beständen aber auch in England und Frankreich Mißstände anderer Ark. Welche Art der Nevision des Aktiengeseßes man auch vornehmen möge, immer würden noch manche Mißstände übrig bleiben. Das, was er vorschlagen wolle, möchte er ganz furz mit den Worten eines belgishen Juristen, Lemaire, Advokat am Lrüsseler Appellhof, auésprechen ; derselbe sage mit Bezug auf das bel- gische Gese von 1873: „Die Hauptbestimmungen desselben beruhten auf zwei grundlegenden Jdeen, wovon die eine die Garantie der anderen bilde; erstens auf der Vorschrift, bei Konstituirung der Gesellschaft und wäh: end deren Wirk-

samkeit die wahre Lage derselben darzulegen, zweitens die Berech: '|

tigung aller Juteressenten, immer die Wahrheit dessen, was zu ihrer Kenntniß gebracht worden sci zu konstatiren. Tur die Anwendung dieses zweifahen Grundsatzes unter der Sanktion und Verantwortlichkeit derjenigen, welhe die Lüge an die Stelle der vom Geseße geforderten Wahrheit stellten, sei die frühere Ueberwachung der Behörden durch die individuclle Kontrolle ersetzt, die in wirksamer Weise erseßt werden könne. Auch nach seiner Ansicht seiea das die

einzig rihtigen Grundsäße für die Afktiengesellshaften, voll- | ständige Oeffentlichkeit aber die Grundlagen der Unterneh- |

mungen und vollständige Verantwortlichkeit der dabei Bethei- ligten, Nach englischer und belgisher Geseßgebung dürften

Die Alktionäre könnten auch in zeln gegen die Verwaltung klagen. Jn föônne ferner 1/; der Aftien und Aktionäre vom N Inspektoren verlangen, welhe Bücher und

okumente zu revidiren und darüber an die Aktionäre zu be- richten hätten. Ferner müsse nach dem belgischen Geseh die Bilanz und das Verlusikonto hon 14 Tage vor der General- versammlung den Aktionären zur Einsicht gestattet sein. Wenn in diesem Sinne die Revision des Aktiengesehes bald vorge- nommen würde, glaube er hoffen zu dürfen, daß man im Deut- hen Reich fernerhin auch der sicherlih niht zu verkennenden Vortheile ron Aktiengesellschaften theilhaftig werden könne. Da die gesetgeberishe Durchführung einer folchen Novelle schon an sich cine ziemlih große Zeit erfordere, schließe ec mit dem Wunsche, daß die Vorlage derselben mindestens im näch- sten Gragtar an den Reichêtag gelangen möge. Er alaube nohmals sagen zu müssen, wenn dies nicht geschehe, sei Gefahr im Verzug.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Justizamts, Dr, von Schelling das Wort :

Meine Herren!

gewissen Fällen ein-

England

Ich bin schr erfreut, daß die vom Bundesrath

unternommene Reform des Aktienrechts gerade von Seite des Herrn Vorredners fo warme Unterstüßung gefunden hat, und meine Dank- barkeit hierfür würde noch röber sein, wenn der Herr Vorredner auf die Gelegenheit verzichtet hätte, seinen interessanten Vortrag mit einem politischen und persönlichen Seitenblick auszustatten.

Ich bin mit dem Herrn Abgeordneten darüber einverstanden, daß mehrfache neue Erscheinungen auf dem Gebiete des Aktienrechts die dringende Aufforderung dafür erhalten, daß der Abs{luß einer Revi- sion des Geseßes nicht weiter verzögert werden darf. Jch bin mir aber auch bewußt, zu diesem Zweck nichts unterlassen zu haben, denn ih habe alsbald nah Antritt meines Amtes mit der Aufstellung eines Entwurfes begonnen, zu welchem das hierfür nöthige \tatistische Ma- terial vervollständigt werden mußte. Ich habe jeßt das Vertrauen, daß der Betrieb der Angelegenheit, welhen ih niemals habe ruhen lassen, demnächst in eine scheinbare Gangart gelangen werde. Es sind bereits Vorbereitungen dazu getroffen, Sachverständige über den mit den Motiven aufgestellten Entwurf zu hören und es ist damit die Angelegenheit in dasjenige Stadium gelangt, in welchem auch alle die Bemerkungen des Herrn Vorredners, welche ih auf die Sache selbst bezogen, ihre Berücksichtigung finden und ihre Berechtigung darlegen fönnen. Soviel ich die Angelegenheit zu übersehen vermag, glaube ih übrigens dem JOA Vorredner versichern zu können, daß diejenigen betrügerischen Manöver, deren er Erwähnung gethan hat, bei Aufstellung des ersten Entwurfs nicht unbekannt gewesen sind und daß man ihnen, sowie den sonstigen herorgehobenen Uebelständen be- müht gewesen ist, durch Schußwehren nach dem Vorbild der englischen und belgischen Gesetzgebung vorzubeugen. JIch bin Überzeugt, daß die verbündeten Regierungen fehr dankbar die ihnen entgegengetragene Unterstüßung annehmen und daß das Werk in niht zu langer Zeit zu einem allseitig befriedigenden Abschluß gelangen wird. i

Der Abg. ODechelhäuser erklärte, er sei außerordentlich erfreulich, von dem Staatssekretär zu hören, daß bald die Vor- lage eines Aftiengeseßes zu gewärtigen sei und daß seine Dringlichkeit Seitens der Reichsregierung gerade aus Anlaß der Vorgänge der neuesten Zeit' anerkannt w:rde. Er möchte nun, veranlaßt durch Bemerkungen von Kollegen aus dem Handels- und Gewerbestande, erklären, daß, so sehr er seit Jahren in Wort und Schrift darauf gedrungen habe, daß eine Reform des Aktienwesens vorgenommen werde, er doh weit davon entfernt sei, zu glauben, daß diejenigen Gefahren „und Schäden, welhe ihrem Wesen nach, er möchte sagen, immanent seien, jemals radikal dur eine Reform des Aktienwesens beseitigt werden könnten. Der erste wirthschastlize Nachtheil, den keine Re- form beseitigen könne, liege in der wirthschaftlichen Fnferio- rität, darin, daß auf dem Wege der Verbindung der Aktionäre zu Gesellschaften dieselben Kapitalien und dieselben Kräfte nicht stets ein solch:s wirthschaftlihes Ecträgniß erzielen wür- den, als bei Privatgesellshasten und Privatassociationen. Der zweite große Nachtyeil sei der, daß die Aktiengesellschaften niht lediglich auf dauernden Nuzßen, der aus dem Unter- nehmen zu erwarten sei, gegründet würden, sondern auf speku- lative, leichtsinnige Gründungen. Dies werde durch keine Re- form des Geseßes be’eitigt. Nur die Aufmerksamkeit der Aktionäre könne da Remedur schaffen. Ferner herrsche unter den Aktionären eine bodenlose Gleichgültig- ket, weshalb sie durh die Gesellschafts -Vorstände leiht majorisirt würden. Diese Hauptschäden könnten durch eine Aktienreform wenigstens beschränkl w rden. Er halte für die nothwendige Grundlage der Reform: eine bedeu- tende Erhöhung der Aktieneinlag-, eine Beseitigung der Aktien au porteur und eine bedeutende Verschärfung der Verant- wortlihkeit der Vorstandsorgane. Er verlange für die Vor- steher der Aktiengesellschaften dieselbe folidarishe Verantwort- lichkeit, welche jezt den Geschäftsinhabern der Kommandit- gesellschaften obliege. Damit sei der Hauptgrund beseitigt, weshalb noch für Kommandit- und Aktiengesellshaften ge- trennte Vorschriften bestehen. Er sei für Einführung des englischen Jnstituts der Auditors, die aber unabhängig von den Gesellschaften scin müßten, und für eine vorsihhtige Er- weiterung der Einzelrehte der Aktionäre.

Der Abg. Dr. Perrot bemerkte, im Jahre 1862 habe er einer Versammlung beigewohnt, in der der damalige Referent ein Mitglied dieses Hauses den Aktiengesellschaften eine gedeihlihe Wirksamkeit nur für das Gebiet der größeren Unternehmungen vindizirt habe. Jn einer späteren Versamm- lung, und zwar der Kathedersozialisten in Eisenach sei das Gegentheil betont und ihre Hauptithätigkeit in die Kreise der kleineren Unternehmungen gewiesen. Diesen beiden Auf- fassungen stehe eine dritt. zur Seite, die u. A. auch er vertrete, welche die Aktiengesellschaften weder für die kleinen noch für die großen Unternehmungen geeignet erkläre. Auch die Re- form der Aktiengeseßgebung habe schon eine große Geschichte. Jedesmal habe man es nach den großen Erschütterungen des Gewerkslebens, welche das Schalten der Aktiengesellschaften im Gefolge gehabt habe, für nöthig befunden, reformirend einzu- greifen. Speziell biete England ein eklatantes Beispiel für diese Erscheinung dar. Wenn man sage, das deutsche Publikum

| R in dieser Beziehung nichts gelernt und Alles vergessen, die Gründer der Gesellschast bei der 3 Monate nah Konsti- | tuirung stattfindenden Generalversammlung nicht mitstimmen. |

o entgegne er, daß dasselbe allerdings aus der Zeit von 1873 manches gelernt habe, und daß es nicht leiht gewesen sei, es wieder cinigermaßen mit Vertrauen zur Börse zu erfüllen. Es habe dies viel Mühe gekostet, alle denkvaren Kunstgriffe seien angewandt worden. Man sei so weit gegangen, das Publi- kum durh Zusendung geschriebener Empfehlungen der und der Altien wieder für das Börsenspiel zu interessiren, Auch Jnserate in den Zeitungen selbst wie er mit Bedauern fonstatire, in konservaiiven hätten nicht wenig zur Ec- reihung dieses Ecfolzes beigetragen. Die Frage, wie unter diesen Unständen zu reformiren sei, sei bereits in allen Kulturländern der Welt erwogen worden, ohne daß man zu einem allseitig befriedigenden Resultat gekommen sei, Jn Frankreich habe vor der ersten Revolution ein so s{chwindel- hastes Aktienwesen geherrs{ht, daß Graf Mirabeau aus dem- selben die Revolution prophezeit have. Die Erfahrungen hätten in der Folge zu wiederholten Reformen gesührt, dur die eine nachhaltige Besserung der Verhältnisse nicht bewirkt sei. Jn Deutschland sei seines Erachtens der alte Zustand, wie derselbe vor der Novelle von 1870 gewesen sei, dem heu- tigen vorzuziehen. Er verkenne zwar niht die mannig- fache Berechtigung der Einwendungen, welhe man gegen das Konzessionswesen erhoben habe; im Großen 1nd Ganzen sei aber das Resultat von früher dem jetzigen gegenüber doch cin