günstigeres. Nie seien so kolossale Verluste zu verzeichnen gewesen, wie nah 1870. Welche Wege habe nun eine Reform zu betreten? Der Abg. Sonnemann empfehle volle Oeffent- lihkeit und Verantwortlichkeit. Jndessen in England hätten die Aktiengesellshasten bis 1837 auf der vollen Haf!pflicht der Aktionäre, der Direktoren und der Verwaltungsräthe beruht ; troßdem habe man dort den entseßlihsten Schwindel erlebt. Auch mit der Oeffentlichkeit habe man es schon versuht — mit gleichem Erfolge; so seien in England 1844 spezielle Büreaux eingerichtet, in die jede Aktiengesellschaft sich hatte eintragen lassen müssen, ohne daß jedoch damit eine Besserung erzielt worden wäre. Was solle aber an die Stelle der Aktiengesellschaften geseßt werden ? Gehe man die einzelnen Kategorien durch, so seien da zunächst die Eisenbahngesellshaften, an deren Stelle zweifellos der Staat zu treten habe. Auch der Gedanke, das Versicherungs- wesen zu verstaatlihen und damit die Versicherungsgesell- haften überflüssig zu machen, beginne mehr und mehr Boden zu fassen. Schon jeßt habe man in Deuts(land ein umfangreiches staatlihes Versiherungswesen, — 72 öffent- lihe Versicherungsanstalten der verschiedensten Art. Für das Bankwesen sei die Aktiengesellshaft geradezu eine öffentliche Plage. Daß man überdies für große Banken keine Aktien- gesellshasten nöthig habe, beweise das Beispiel Rothschilds U. A. Was sodann die so zu sagen kommunalen Aktien- unternehmungen betreffe, wie Gasanstalten , Wasserwerke, Trammways , jo mache sih mehr und mehr die Erfahrung gel: tend, daß, wo es den Kommunen möglich werde, dieselben selbst zu übernehmen , sie dies fast konsequent gethan hätten. Hin- sichtlich der kleineren Unternehmungen \{ließlich hätten selbst der Linken sehr nahe stehende Herren die Ungeeignetheit der Aktiengesellschaften wiederholt hervorgehoben. Auch lehre die Erfahrung, daß solche kleineren Unternehmungen nach und nah immer in Privathände übergegangen seien. Eine shwierige Frage sei die der Kontrole. England habe mit seinem staatlichen Kontrol- system die Krisen nicht zu hindern vermocht. Die Prüfung der Rechnungen und Bilanzen der Aktiengesellschasten sei so schwierig, daß fast nur diejenigen dazu im Stande seien, welche diese Rech- nungen selbst aufgemacht hätten. Dr. Strousberg, sicherlich eine Autorität in diesem Fache, habe fi selbst nicht fähig gehalten, als Verwaltungsrath diejenigen Funktionen auszuüben, die derselbe als solcher hätte ausüben müssen. Könne nun nicht einmal der Aussichtsrath eine genügende Kontrole ausüben, so sei eine vielköpfige Generalversammlung noch weniger dazu im Stande. Dazu komme, daß in den Generalversammlungen meistens doch nur die LUfktionäre vertreten seien, die sich am Orte befänden oder ein:n großen Alktienbesißz hätten, so daß Alles, was die Direktion für nothwen- dig halte, fast stets auf die Zustimmung der Generälversamm- lung rechnen könne. Keine Reform der Aktiengeseßgebung würde diese großen Uebelstände je besgitigen. So sei die Form der Aktiengesellschaft in sih selbst etwas Unrichtiges, das immer wieder auf falshe Wege führe und führen müsse. Man komme der Sache nie bei, so lange man sih nicht ent: schließe, ein Gesey zu machen, dessen 8. 1 lauten müßte: Jn Zukunft dürfen keine Aktiengesellshaften mehr gegründet werden; und weiter: daß die Form der Alktien- gesellschaft gänzlich aus dem öffentlichen Leben ver- shwinden müsse. Der materielle Schaden, den die Aktien- gesellshasten angerichtet hätten, sei groß; derselbe zähle nicht nah Millionen, derselbe zähle nah Milliarden. Aber der Schaden, welcher sich aus ihnen in Hinsicht der Ethik und Solidität des deutshen Geschästslebens, mit Bezug auf die Ethik des öffentlichen Lebens nach allen Richtungen hin, mit Bezug auf die Ethik der Presse ergeben habe — dieser Scha- den sei noch größer und kaum jemals wieder gut zu machen. Wenn man in Deutschland auf diesem Wege weiter gehe dann komme man zu Zuständen, für die es vielleiht niemals wieder eine Remedur geben werde. Das Heil Deutschlands stehe dabei auf dem Spiele.
Der Abg. Eysoldt fragte, wie weit die Verhandlungen über das Strafvollzugsgeseß gediehen seien; auch erbitte er Auskunst über den Stand der Arbeiten der mit der Aus- arbeitung des deutschen Civilgeseßbuhs betrauten Kommission, sowie darüber, wann die Fertigstellung desselben zu erwarten sei. Mit Rücksicht auf die deutsche Prozeßgesezgebung habe \sih in vielen Partikularstaaten das Bedürfniß nah einer Ne- form des Landrechts herausgestellt, die nur im Hinblick auf die deutsche Civilgeseßgebung verschoben werde.
Hierauf nahm der Bevolimächtigte zum Bundesrath, Staatssekretair Dr. von Schelling, wie folgt, das Wort:
Meine Herren! Jch folge sehr gerne der von dem Herrn Vor- redner gegebenen Anregung, indem ih zunähst, was das Strafvoll- zugsgesei angeht, bemerke, daß die verbündeten Regierungen das Ziel, welches bei Vorlegung dieses Entwurfs genommen ist, keineswegs aus dem Auge verloren haben, und daß nur die große finanzielle Trag- WET s Reformen der Förderung derselben bisher im Wege gestan- en y”al.
Was sodann die Frage des Herrn Vorredners anlangt, in welchem Zeitpunkt die Civilgeseßbuchskommission voraussichtlich ihre Arbeit erledigt haben wird, so muß ich gestehen, daß ih mich gründlich außer Stande fühle, diesen Zeitpunkt auch nur ansclagêsweise zu bezeicbnen; nur das Eine fann ih versichern, daß das s{wicrigste Stadium dieses großen geseßzgeberishen Werkes jeyt überwunden ist. Ich glaube, man kann fich kaum eine Vorstellung davon machen, wie zeitraubend, wie mühselig es war, die Theilentwürfe herzu- stellen, eine Arbeit, bei welcher fortwährend auf den zersplitterten Wr stand der Partikulargesezgebungen einerseits und dann auf die Er- gebnifse der unermüdlih fortsreitenten Recbtswissenschaft Rücksicht enommen werden mußte. Diese Phase der Entwicklung gehört jeßt
im Wesentlichen der Vergangenheit an, und mit der begounenen Be- rathung der Theilentwürfe in der Gesammtkommission ist gleihsam ein frisher Luftzug in diese Entwicklung gekommen. Das ist das Einzige, was ih über diese Angelegenheit bemerken kann. Der ausdauernden Thätigkeit der Kommission wird es vor- auésitlich gelingen, in ein bis zwei Jahren die Gesammtberathung der Theilentwürfe zu vollenden, worauf dann ihre Zusammenfügung durch einen Gesammt-Redacteur zu beginnen hat.
Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, das wichtige Thema der Gerichtskosten, das wohl den praktishen Theil der heutigen Verhandlungen bei diesem Etat bilde, bei dem immer ein Gegenstand den andern überbiete, habe der ideal (S wichtigen Angelegenheit der Militärstrafprozeßordnung weihen müssen, bezüglich deren er selbst eine Petition überreiht habe, welche die großen Uebelstände darlege, welhe in der Militär- verwaltung selbst bestehen und zu fortgeseßten, wenn au stillen und nicht offiziellen Klagen führen, die aber offiziós anerkannt seien, und um den gndlihen Abschluß der Reform bitte. Wenn die Petitionskommission die Prüfung dieser Petition beschleunigt, werde dieser Gegenstand noch ein- mal gründlih behandelt werden. Jn Bezug auf diese Ange- legenheiten hobe er sich zum Wort gemeldet, als das Jnter- esse des Hauses bei einem neuen Thema, der Alktiengeseßge- bung haften geblieben sei, zu dem er niht das Wort genom-
men hâtte, weil das, was darüber vorgetragen worden sei, durchaus sachlicher Natur gewesen sei und nüßlihes Material für die künftige Gesezgebung sei, wenn nit der Abg. Perrot seinen sonst interessanten Vortrag damit geschlossen hätte, er würde ein Geseß machen, de}s-n §. 1 laute: die Aktien seien ver- boten ; §. 2: die bestehenden Aktiengesellschaften sollten nah und nach in andere Formen übergeleitet werden, ein Vorschlag, den der Abg. Perrot wohl nur für seine Person, niht im Namen der konservativen Partei empfehle. Denn, was wäre das für ein Gesetzgeber, der diesem Rathe folgen würde, eine große Art der Kreditform aufzulösen und noch einen Ersaß durhch andere Kreditform aufszusuhen? Der §. 2 des Abg. Perrot hätte lauten sollen: an die Stelle der Aktien trete die von demselben vorgeschlagene Kreditform; sonst zeige sein Gedanken- gang eine ungemein große Lücke und seine Methode am wenigsten einen konservativen Charakter. Ob das Volksver- mögen durch die Form der Aktiengesellschaft vermehrt oder ver- kleinert worden sei, möge hier unerörtert bleiben ; aber sicherlih könnten in dem großen Verkehr, der ein Faktor der deutschen Kulturbewegung sei, Kreditformen nicht entbehrt werden, welche die kleineren Kapitalien zu großen Unternehmungen sammelten, und es müsse ihnen ein rehtliher Ausdruck gegeben werden. Was solle nun an ihre Stelle treten? Es sei des Abg. Schulze unsterblihes Verdienst, daß derselbe unter allen [ebenden Menschen der einzige gewesen sei, der eine neue Kreditsorm entwickelt habe, ein Verdienst, daß troß alles dar- gebrachten Lobes noch immer nicht genügend anerkannt sei. Jn der That habe kein lebender Mensch in Europa außer ihm eine neue Kreditform zu entwickeln vermoht und es habe ihn tief geshmerzt, als im vorigen Jahre aus den Kreisen der konservativen Partei, die doch sonst mit ihren Angriffen gegen Aktiengesellschasten leicht zur Hand sei, ein Antrag hätte her- vorgehen können, der diese Kreditform durch Hineintragen des innersten Wesens der Aktiengesellschaft, nämlich durch be- schränkte Haftbarkeit, verpfuschen wolle. Er lese in Zeitungen zu seinem Bedauern, daß die Regierung bei der Reform des Aktienwesens auch jenen Antrag des Freiherrn von Mirbach mitaufzunehmen sich vorbehalten habe und hoffe, daß sie diese heilvole Gesellshaft mit den schädigenden Momenten ver Alktiengesellshaft nicht ver- mischen werde. Nun seien aber die Schulze’shen Genofsen- schaften für große Kapitalansammlungen nicht geeignet; bis zu einem gewissen Punkt der Wohlhabenheit gediehen, seien sie in eigentiiche Aktiengesellshasten übergegangen und seien aus dem Wirkungskreise ausgeschieden, für den sie bestimmt seien. Ebenso oft würden sie von konservativer Seite für unheilvoll erklärt, weil ab und zu einzelne Personen durch die von ihnen mit Bewußtsein übernommene Verantwortlichkeit {wer geschädigt worden seien. So lange man sih aber in dem Widerspruch bewege, daß man Kreditformen mit Ver- antwortlichkeit fordere, und sie bei dem geringsten Schaden, der erlitten werde, als s{hädlich denunzire, eben der großen damit verbundenen Verantwortlichkeit wegen, so lange werde man zwar Agitationen nähren, aber niemals zu einex produktiv angeregten Denkthätigkeit gelangen. Also die Sculze'sche Kreditform sei nit geeignet, die Aktiengesellschaft zu erseßen ; sei es etwa die Aktien-Kommanditgesellschaft ? Sie sei in Preußen dadurch entstanden, daß früher zu größereu Aktiengesellshaften Konzessionen nöthig gewesen seien und da Wbe der ältere Hr. Hansemann einen hiesigen sehr gelehrten
echtsanwalt damit beauftragt, eine neue Form zu erfinden, in welcher man das Geseß' umgehen könne. So sei die neue Form entstanden, welche nur die absolute Herrschaft des Jn- habers mit einführe, sofern derselbe ein sehr gewandter Mann sei, aber die Uebelstände der Aktiengesellschaft niht aus\cließe. Also man läugne entweder das Bedürfniß, große Kapitalien zu großen Unternehmungen zu sammeln, oder gebe eine andere der Alfktiengesellshast gleihe Form; daß nah und nah etwas anderes werde, damit könne man sich nicht trösten. Jm Einzelnen könne er dem Abg. Perrot beistimmen, z. B. darin, daß die Privat-Eisenbahngesellshasten, seitdem sie in der That ein mobiler Artikel auf der Börse seien, sich ganz natur- gemäß nicht halten könnten, sondern in die Hand desjenigen übergehen müßten, der die Börse ganz konsequent zu behan- deln wisse und ihnen heute die eine Eisenbahn abnähme, mor: gen die andere. Da er selbst ein Anhänger des Staatsbahn- systems sei, so müsse er sagen, daß der naturgemäße Gang dieser Dinge ihn nicht sehr shmerze. Es sei immer nur die Frage, wie viel Agiotage für diejenigen übrig bleibe, welche die Dinge bei der Börse gemaht und der Regierung dari: vorgearbeitet hätten. Er wolle, damit er niht mißverstanden werde, gleih hinzufügen, daß der natürliche Fortschritt seiner (des Redners) Meinung nah darin bestehen werde, daß der Besiß der Staatsbahnen nicht zu- gleich den Betrieb der Bahnen durch den Staat bedinge. Der Abg. Perrot sage ferner, das Bankwesen brauche die Aktiengesellschasten nicht, denn es gebe ja ein Haus Rothschild, welches so mächtig sei wie viele Aktiengesellshaften. Jndeß
‘habe der Abg. Perrot da hervorzuheben vergessen, daß jedes
Land, jede Provinz, jede Stadt sich dann ihren Rothschild schaffen müßte, um die Afktienbanken überflüssig machen zu können. Und wäre dann der Zustand ein gar fo guter, wenn das Bankwesen zum Privilegium einiger ganz besonders mächtiger Männer gemacht würde? Mit diesem Zustande wäre der Abg. Perrot ebensowenig zufrieden, wie das ganze Publikum. Dann habe der Abg. Perrot gesagt, blieben nur noch die kleinen Aktiengesellschaften übrig. Er wisse aber wirklih niht, was man hierin klein nennen fönne. Es sei von den Eisenbahnen abgesehen, das Geld, welches in den kleinen Aktieng:sellshaften angelegt fei die größte Summe überhaupt. Das ganze Bergwesen sei, wenn auch dem Namen nach in anderen Formen, nur auf Grundlage des Aktien- wesens gegründet, der Einzelbesig sei sehr geringfügig. Der theoretishe Wunsch, mit einer Kreditform ein Ende zu machen, welche in allen Ländern sich naturgemäß entwickelt habe, sei sehr lobenswerth, aber derselbe habe keine praktishe Bedeu- tung, weil er (Redner) keine Regierung der Welt kenne, welche ein Gesey machen würde: §. 1: diese Kreditform sei aufgehoben, §. 2: nach und nah sei sie zu ersezen durch irgend welhe andere, nicht definitive Kreditform. Der Abg. Perrot habe den Abg. Sonnemann in einem Punkte mißverstanden. Wenn der leßtere von größerer Hast- barkeit gesprohen habe, so habe derjelbe niht sagen wollen, es sollten die Aktieninhaber unbegrenzt behaftet sein, sondern daß die zur Verwaltung der Aktiengesellschaften berufenen Personen eine größere Verantwortlichkeit hätten haben müssen. Die entsittlihende Bedeutung bestehe darin, daß diejenigen, die zur Wahrung fremder Jnteressen berufen seien, diese ‘nicht wahrzunehmen brauchten und do rechtlich nicht zur Verant- wortung gezogen werden könnten. Hier müsse der Staat die
vollste Rigorosität eintreten lassen. Es würden dann freilih nicht so leiht Verwaltungsräthe zu haben sein gegen eine Entschädigung, welche vielfah für ein Douceur gehalten werde, es würde dann eine Einschränkung des Aktienwesens eintreten. So würde man etwas Gutes gethan haben, was aus der Natur der Dinge sih entwickele. Aber der Regierung anzu- rathen, einer unentbehrlichen Kreditform ein Ende zu machen, ohne einen Ersaß dafür zu bieten, das sei nicht Gegenstan der prafktishen Politik.
Der Abg. Lohren erklärte, er möchte sich au gegen den Abg. Dr. Perrot wenden ; er halte das Geseß über die Aff}o- ziationen auch für eines der fruchtbarsten der National- ökonomie, ohne welche die Geschäfte, der Verkehr nicht auf die heutige Höhe hätten gelangen können. Aber nicht blos. für das Kapital seien diese Assoziationen nothwendig, sondern auch für die Arbeit. Zu den Afktien-, Kommandit- und son- stigen Genossenschaften, welche für die Fruktifizirung des Kapi- tals wirkten, müßten andere hinzutreten, welche der ehrlichen Arbeit ein weites Feld des Gedeihens eröffneten. Jn den Jnnungsg ¿nossenshaften müsse dieser Geist entwickelt werden. Wenn man hier das Lob der Schulze-Delißschen Genossen- schaften gehört habe, die Schulze dem kleinen Mann geschaffen habe, so dürfe man doch nicht vergessen, wie dieselben Tendenzen — und zwar nicht blos in dieser mechanischen Geldweise — Jahr- hunderte lang in den Zünften und Jnnungen geblüht hätten, und der Abg. Schulze gehöre zu derjenigen Partei, welche diese Jahr- hunderte alten Jnstitutionen mit frevelnder Hand zerstört habe, (Große Erregung.) Mit dem Abg. Sonnemann wolle er, daß den Aktionären freie Einsicht in den Stand des Vermögens der Aktiengesellschasten gestattet werden müsse. Man könne in Deutschland ganz ruhig dem in Frankreich und England ge- gebenen Beispiele folgen. Ebenso trete auch er für die Ein- führung einer Kontrole der Aufsichtsräthe ein, nur müsse die- jelbe auch auf die Schulze’schen Kreditanstalten ausgedehnt werden, damit nit einmal Hunderte kleiner Leute in ihrer Existenz hätten vernichtet werden können. Dringend geboten sei ferner, daß bei den Gründungen volle Klarheit bestehen müsse. Aber die Veröffentlihungen dürften nicht wie bisher dur die spekulirende Börsenpresse geboten werden, sondern auf privatem Wege müßte über das Wesen jeder Gründung Auf- klärung verschafft werden. Die Vortheile der Aktiengesellschaft en müßten auch den Arbeitern zugänglich werden, es sollten nicht blos einige Leute eine behaglihe Existenz führen auf Kosten der Gesammtheit. Man solle das Geld, das jeßt den Auf- sihtsräthen ausgezahlt würde, den Kommunen zum Zweck sozialer Jnstitutionen für die Arbeiter überweisen.
Der Abg. Parisius bemerkte, der Abg. Lohren habe ge- sagt, daß der Abg. Schulze der Partei angehöre, die das alte Genossenschastsreht mit sreventlicher Hand zerstört habe. Er habe erwartet, daß der Präsident diesen Ausdruck, der eine Be- regung einer im Hause vertretcnen Partei enthalte, rügen würde.
Der Vizepräsident Ackermann erklärte, er habe den Aus- druck nicht gerügt, weil er verstanden habe, daß derselbe nicht von der, sondern von einer Partei gesprochen habe. Hätte derselbe gesagt, „der Partei“, so würde er den Redner sicher zur Ordnung gerufen haten.
Der Abg. Dr. Hänel entgegnete, er wolle der Motivirung des Präsidenten niht widersprechen, könne sie aber nicht an- nehmen und erkläre nur noch, daß auf ihn die Bemerkung des Abg. Lohÿren gar keinen Eindruck gemacht habe, obwohl derselbe sie so stark urgirt habe.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte der Mirbachsche Antrag auf Beschränkung der Haftbarkeit sei vielfah als ein Mißtrauensvotum gegen die Genossenschaften betrachtet wor- den. Für den Frhrn. von Mirbach, der im Hause nicht an- wesend sei, erkläre er, daß derselbe niht im Gegensaß zu Schulze stehe. Derselbe zolle den von Schulze begründeten Genossenschaften volle Anerkennung und stehe ihnen sympathisch gegenüber.
Der Abg. Nittinghausen betonte, um mit dem Alktien- wesen, welches die freie Thätigkeit durhbrehe, gründlich auf- zuräumen, müsse immer mehr auf dem Wege der Verstaat- lihung der großen Fndustrien fortgeschritten werden. Eisen- bahnen, Banken und Versicherungswesen müßten in die Hand des Staates übergehen. Dic Erträge, die der Staat aus der Feuerversicherung allein erzielen würde, seien eher ausreichend für die Arbeiterunfallversicherung, als die Erträge des Tabaks- monopols.
Der Vizepräsident Ackermann bemerkte, aus dem steno- graphish2n Bericht entnehme er, daß der Abg. Lohren gesagt habe: Der Abg. Schulze gehöre der Partei an, welche das alte Genossenschaftsrecht freventlih zerstört habe. Das fönne allcr- dings so verstanden werden, als ob damit die im Hause an- wesenden Mitglieder der Fortschrittspartei gemeint seien, und er erkläre, daß er den Abg. Lohren zur Ordnung gerufen haben würde, wenn er das Wort gleich so gehört | jwad
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Präsident sag „würde“, wenn er recht verstanden habe; derselbe halte a in diesem Falle den Ordnungéruf für niht geboten.
Der Vizepräsident Ackermann erwiderte, nah der Geschästs- ordnung des Hauses habe der Ordnungsruf immer unmittel- bar hinter dem zu rügenden Worte zu folgen. Die nachträg- liche Ertheilung desselben sei nicht zulässig. :
Der Abg. Dr. Hänel bewerkte, zu wiederholten Malen sei es vorgekommen, daß der Präsident, nachdem derselbe sich aus dem stenographishen Berichte überzeugt habe, den Ordnungs- ruf “über den nächstfolgenden Redner hinaus ertheilt habe, in einem Falle sei das sogar erst am nächsten Tage geschehen, es sei damals Hr. Weber Vizepräsident gewesen, er erinnere sih des Falles genau. i
Der Abg. Pr, Windthorst erllärte, man solle do in sol- chen Sachen nicht allzu feinfühlend sein, die Herren auf der Linken hätten wahrhastig keinen Grund dazu. Uebrigens sei doch die Erklärung des Präsidenten in der Form vollkommen genügend. Er hätte in diesem Falle einen Ordnungsruf gar nicht ver- langk er habe noch ganz Anderes über si ergehen lassen müssen. :
Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er möchte niht, daß diese Entscheidung des Präsidenten als eine Präjudiz für spätere Fälle angesehen werde. /
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Entscheidung des Präsidenten sei nicht geeignet, einen FOenTES zu s{ca}fen, wohl aber scheine der Abg. Hänel jeßt einen solchen Präzedenz? fall schaffen zu wollen. :
Der Abg. von Kleist - Nehow machte darauf aufmerksam, daß sich der Abg. von Forckenbeck derselben Form, die jeht von dem Präsidenten beobachtet sei, bedient habe. Das Ur- theil, ob in dieser oder jener Form gesprochen, bleibe übrl- gens dasselbe.
e: so
Der Abg. Dr. Hänel verwahrte sich dagegen selbst enen Präzedenzfall haben schaffen zu wollen.
Der Vizepräsident Ackermann erklärte, daß er an der vorhin von ihm geäußerten Ansicht festhalten müßte.
Der Abg. Dr. Perrot bemerkte dem Abg. Lasker gegen- über, daß er bei scinem Vorschlaze zur Beseitigung der Aktien- gesellschaften niht ein formulirtes Gesey habe mittheilen wollen, sondern daß es ihm nur um eine kurze Zusammen- fassung des Jdeenganges zu thun gewesen sei. Er müsse nochmals auf die üble Lage aufmerksam machen, in die die
ustiz bei der jeßigen Aktiengeseßgebung gerathe Die meisten Wosinber würden gar nicht oder viel zu leicht bestraft.
Die Diskussion wurde geschlo}sen.
Persönlich bemerkte der Abg. Sonnemann, der Abg. Lohren habe behauptet, er (Redner) habe bei den Gründun- gen ausgedehntere Veröffentlihungen durch die Börsenpresse verlangt. Der Abg. Lohren habe ihn, wenn er nicht Schlim- meres vermuthen solle, durhaus mißverstanden. Er habe unter ausdrücklihem Hinweis auf Belgien nur von Ver- öffentlihungen durch das offizielle Blatt in Deutscland, den „Reichs-Anzeiger“ gesprochen. An die Zeitungspresse aller Parteien habe er nur die Mahnung gerichtet, die Gründungs- manipulationen schärfer als bisher geschehen, zu fritisiren. Diese Mahnung richte sih nicht in leßter Linie an die Presse der konservativen Parteien.
Titel 1, Staatssekretär 24 000 H, wurde bewilligt.
Es folgte Kap. 66 (Neichsgerickt 1 235 767 t).
Der Abg. Stephani bemerkte, otwohl er der Vertreter von Leipzig sei und ihn also der Vorwurf treffen könne, hier lokale Jnteressen zu vertreten, müsse er doch die Frage der Einrichtung cines Gebäudes für das Neichsgericht zur Sprache bringen. Er denke, es handele sih dabei nicht um ein lokales, \-ndern um ein allgemeines Jnteresse. Die Angelegenheit müsse auf eine oder die andere Weise erledigt werden. Das Reichsgeriht sei interimistisch in Miethsräumen untergeb: acht, in Räumen, die allenfalls den dringendsten Bedürfnissen ge. .ügten, aber doch mancherlei Uebelstände zur Folge hätten, vor allen Dingen aber der Würde des höchsten deutschen Gerichtshofes durchaus nicht entsprehen. Ein Plenarsaal fehle gänzlih. Er bedauere, daß man nicht wenigstens einen Anfang mache und einen Bauplagt ankaufe, da die Gelegenhcit zur Erwerbung eines solhen do inmer geringer werde.
Hierauf nahm der Staatssekretär Dr. von Schelling das Wort :
Ich bin sehr gerne bereit, über die Lage der berührten Ange- legenheit Aufs{chluß zu geben. Ich bin weit entfernt davon, zu be- streiten, daß die Ausstattung des Reichs8gerichts zu Leipzig mit einem seiner Bedeutung entsprebenden Dienstgebäude ein Bedürfniß ift, und daß die gegenwärtige Art und Weise seiner Unterbringung nur für ein Interimistikum berechnet ist. Allein, meine Herren, die Geschäftsthätigkeit des Reichsgerichts selbst befindet sich noch in einem Uebergangsftadium; die Civilsenate desselben sind vorwiegend mit Civilsachen des älteren Verfahrens befaßt. Wie hoch sih ihre Ge- schäftsziffer nah der Civilprozeßordnung stellen wird, das läßt fich jeßt noch nit ermessen ; man fann somit auch darüber kein Urtheil gewinnen, ob der gegenwärtige Personalbestand des Neichsgerichtes, welcher bei der ersten Einrichtung desselben aut eine ziemlich unsihere Veranschlagung hin auf 8 Präsidenten und 60 Räthe bemessen worden ist, richtig gegriffen ist, ob dieser Personalbestand das dauernde Bedürfniß einerseits decken und anderer- jeits nit überschreiten wird. Es fehlt daher zur Zeit noch an der ersten Vorausseßung zur Feststellung eines Bauplanes, nämli an der genauen Kenntniß des Raumbedürfnisses.
Nun würden sih ja Verhältnisse denken lassen, unter welcen es gerechtfertigt erscheinen könnte, desen ungeachtet \chon jeßt mit dem Ankauf eines Bauplat:es vorzugeben, beispielsweise, wenn ein im Centrum der Stadt besonders günstig belegener Platz sich darböte, welcher nur durch s{nelles Zugreifen zu erwerben wäre. So liegen aber die Verhältnisse meine Herren niht. Die bisher in Betracht gekommenen Areale liegen sämmtlich an der Peripherie der Stadt Leipzig, Jh will damit nit sagen, daß sie überhaupt nit in Betracht zu ziehen sind. Es ist vielmehr bei der vorläufigen Unter- subung eines dieser Areale als ein wohlgeeignetes ‘befunden worden, abgesehen von der meines Erachtens nit ganz erwünschten Lage des Areals, und ich muß au dem Herrn Vorredner bestätigen, daß dieses Areal vom Rath der Stadt Leipzig zu mäßigem Preise der Reichéregierung offerirt ist. Indessen hat dieselbe auf den Er- werb dieses Grundstücks doch nicht einen so bervorstechenden Werth legen können; um nun mit dem Ankauf desselben noch vor Feststellung des Bauplanes vorzugehen. Ich habe die Ueberzeugung, daß die Gelegenheit, dieses Grundstück oder ein anderes gleibgeeignetes zu erwerben, niht so {nell vorübergehen wird.
__Der Herr Vorredner kann \ich übrigens dessen versichert halten, daß die Reichsregierung die Angelegenheit im Auge behalten und zur geaebenen Zeit mit einer Geldforderung zunächst an den Bundesrath ’'rantreten wird.
, Der Abg. Kutshbach stimmte dem Abg. Stephani gänzlich bei, er möchte jedoch dabei zur Sprache bringen , daß ein Gerücht existire, wonach die Absicht bestehe, das Reichsgericht von Leipzig wieder zu verlegen. Er würde einen solchen Plan entschieden bedauern und glaube, daß es viel zur Beruhigung
E E Oeffentlicher Anzeige t
Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :
Berlin 8v/., Wilhelm-Straße Nr. 32.
hier Remedur zu hafen.
beitragen werde, wenn der Staatssekretär erkläre, daß diese Absicht nicht bestehe.
Demnächst ergriff der Staatssekr.tär Or. von Schelling, wie folgt, das Wort:
Ich glaube, daß die Antwort auf diese Bemerkung im Grunde {on in meiner vorigen Aeußerung enthalten war, trage aber keinen Anstand, meine Bemerkungen noch in der vom Herrn Vorredner an- gedeuteten Richtung zu vervollständigen.
Dem Herrn Vorredner ist es zweifelsohne bekannt, daß die Domizilirung des Reich8gerichts in Leipzig durch Gesetz erfolgt ist; ih kann also seine Anfrage nur dahin verstehen, ob etwa der andere Faktor der Geseßgebung damit umgehe, eine Aenderung des bezeich- neten Geseßes dem Reichstag in Vorschlag zu bringen. Meine Herren ! Ich lasse nun ganz dahingestellt, ob die Motive, welche dec Herr Vor- redner angeführt hat, wirklich geeignet waren, eine solche Anfrage zu unterstüßen und zu begründen ; ih glaube den Herrn Vorredner voll- ständig beruhigen zu können, indem ich bemerke, daß die von ihm be- zeichneten Gerüchte der thatsählihen Unterlage entbehren. Im Bundesrath ist ein.e Aenderung des Sitßgeseßes bisher nit in Än- regung gekommen, mir ift auch nicht bekannt, daß von irgend ciner Seite eine solche Anregung beabsichtigt wird.
Der Abg. Dr. Wimdhorst freute sih, daß der Abg. Ste- phani die Sache angeregt habe. Die Reichsregierung solle wirkli nicht zögern, sür das höchste Gericht Deutschlands einen monumentalen Bau zu errichten. Der Staatssekretär habe die Gründe, warum es noh nit geschehen könne, mit der- selben Beredtsamkeit vorgetragen, wie sein Vorgänger. Er behaupte aber, wenn cin fester Wille da wäre, so würde man {on in der nächsten Session eine Vorlage haben können. Wenn es sich um eine Kaserne handele, hätte man sie sicher schon heute. Er hätte auch nihts dagegen, wenn man dem General - Postnieister den Bau übertrüge, derselbe würde dann gewiß bald fertig. Dem Staatssekretär danke er für die Erklärung, daß an eine Verlegung des Reichsgerichts nicht gedacht werde, er glaube aber, daß es ein- flußreiche Männer gäbe, die sih bemühten, das Reichsgericht von Leipzig wegzubringen. Gegen diese Bestrebungen \{hüße man sih am bestcn dur ein fait accompli; er hoffe also, daß der Reichstag spätestens in nächster Session eine Vorlage über die Errichtung eines Reichegerichtsgebäudes erhalte.
_ Der Abg. Dr, Lasker erlaubte sih eine kleine Parallele zu dieser Angelegenheit zu ziehen. Möchte doch der Abg. Windt- horst seinen mächtigen Einfluß auch dahin geltend machen, daß man bald zu einem Reichstags8gebäude gelange; denn Alles, was von dem Reichsgeriht gesagt worden sei, tref auch auf den Reichstag zu.
Hierauf ergriff der Staats-Minister von Boetticher das Wort :
Mit dem Reichstag8gebäude werden die Herren nicht mehr fo lange zu warten nöthig haben, wie vielleiht mit dem Bau des Neichs- gericht8gebäudes in Leipzig. Ich hoffe, daß noch vor Weihnachten dem Reichstage eine Vorlage über die Errichtung des Reichstagsgebäudes wird zugehen können,
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, der Abg. Lasker scheine zu glauben, daß er die Errichtung des Neichstagsgebäudes nicht wünsche; er möchte es wirklih noch gern erleben, und wünsche daher, daß man bald damit anfange. Die Aeußerung des Staatssekretärs lasse vermuthen, daß das Reichsgericht auf seinen Bau noch sehr lange wird warten müssen, er wünsche aber, daß man beide so rasch als möglich baue, das’ eine hier, das andere in Leipzig.
Demnächst nahm der Staats-Minister von Boetticher, wie folgt, das Wort:
Der Herr Vorredner hat mi doch etwas mißverstanden.
Ich habe nicht gesagt, oder wenigstens nit sagen wollen, daß der Bau eines Gebäudes für das Reichsgericht nun ad calendas graecas verschoben zu werden Aussicht habe, sondern ih habe gesagt, ih hoffe, daß ih noch vor Weihnachten dem Reichstage eine Vorlage wegen des Reichstag8gebäudes werde zugehen lassen können, weil ih weiß, daß diese Vorlage sich bereits in den Händen des Bundesratl)s be- findet, was ich von der anderen Vorlage nicht weiß,
Der Abg. Stephani dankte für die ertheilte Auskunst und sprach die Hoffnung aus, daß in der nahsten Session der Bauplan des Reichsgerichtsgebäudes vorgelegt werde.
Der Etat des Neichs-Justizamtes wurde hierauf ge- nehmigt, ebenso ohne Debatte der Etat des Necchnungs- hofes, Ordinarium 528 673 M, Einnahmen 13 285 M
Es folgte der Etat der Verwaltung des Reichsheeres, von dem eine Anzahl von Titeln noch der Vorberathung in der Budgetkommission unterliegen. Von den dauernden Aus- gaben wurden Kap. 14 Kriegs-Ministerium, 15 Militärkassen- wesen, 16 Jntendanturen bewilligt.
Beim Kapitel 17: Militärgeistlihkeit, erinnerte der Abg. Dr. Franz den Kriegs-Minister an die traurigen Militärst el- sorgeverhältnisse in Kosel, wo die katholischen Soldaten ge- zwungen würden, dem Gottesdienst eines exkommunizirten Geistlichen im Nebenamt beizuwohnen, was nach katholishem Begriff ein Sakrileg sei. Er bitte den Minister dringend,
l, Steckbriefe und Uutersuchungs-Sachen. 5, Industrielle Etablissements, Fabriken 2. Subhastationen ,
u. dergl. 6, Verschiedene Bekanntmachungen. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. 4, Verloosung, Amortisation, Zinszablang 8, Theater-Anzeigen.
Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel,
——_—————=—- — =
Stekbriefe und Untersuchungs - Sacheu. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Agenten Carl Moeller ist in den Akten U. R. 11, Nr, 1129 de 1881 die Untersuchungshaft wegen be- trüglihen Bankerutts verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die Königliche reftion des Untersuchungsgefängnisses zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 30. No- vember 1881. Der Untersuchungérichter bei dem shniliben Landgerichte 1. Pochhammer. Be- Geb
vember 1881, Alter 28 Ja
bung: Alter 36 Jahre, geb. 24. Juli 1845, ¿uttsort Mühlhausen, Größe 1m 71 ecm, Statur lank, Haare blond, Stirn gewöhnli, Bart
n. 6, w, von öffentlichen Papieren. 9, Familien-Nachrichten.
1121, 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver- haften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt- Moabit 11/12 abzuliefern. Der Untersucbungsrichter bei dem Kö- niglibe Landggerichte I.
Ee geb. 22./5. 53 zu Filehne, Kr.
E: —— m M M L
Berlin, den 30. No-
I ohl. Beschreibung:
mittags 9
bekannt gemacht. 1881,
fleiner Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen
rau, Nase gewöhnli, Mund gewöhnli, Zähne
vollständ ig Kinn oval, Eesiht rund, Gesichtsfarbe ch.
l [4 As prache deuts esondere Kennzeithen : e,
[45000] Nr. 9195.
q Steckbrief, Gegen den unten beschriebenen tbeiter, früheren Kellner Fed, genannt Rein- hold Hirschfeld, welcher
"lubungshaft wegen Kuppelei in den Akten U. R. I. * 11.
Jäger. [45007]
Neuenhaus, Gläubigers,
Schuldnerin,
In der Börsen- beilage, N K
aus 102 A 64 A vom Klagezustellungstage an, aus Meblverkauf vom Jahre 1876 bis 1881, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung des ge- nannten Betrags nebst Zinsen durch für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil zu verurtheilen, Zur mündlichen Verhandlung der Sache ladet der Scharnikow, Größe 1m 74 cm, Statur mittel, flägersche Vertreter den Beklagten in die Sitzung Haare hellblond, Stirn ho, s{mal, Augenbrauen
bellblond, Augen blau, Nase groß, Mund gewöhn- lih, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Im linken Augenbrauen eine Narbe, unter dem rechten Auge ein Leberfleck.
Subhastation n, Aufgebote, Vo - ladungen u. dergl. Oeffentliche Zustellung.
echlhändler David Epstein von Eichstetten, vertreten durch den Agenten Ziller in Emmendingen, klagt gegen Straßenwart Johann Georg Brenn von Böktingen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, auf Zahlung von 268 M 26 egen üchtig ist, ist die Unter- nebs Ens Prozent Zinsen aus 147 M 62 „ vom
ârz 1878, aus 18 G vom 6. Juni 1880 und
des Gr. Amtsgerihts Emmendingen zu dem von diesem auf Freitag, 3. Februar 1882, Vor-
Ühr, bestimmten Termin. Zum Zwecke der Zustellung an den Beklagten ‘wird dieser Auszug l Emmendingen, : Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts :
Verkaufs-Anzeige nebst Edictalladung.
In Sachen des Kaufmanns Hillebrand Nykuis in Neuenhaus, Inhabers der Firma F. W. Nyhuis in
¿ g z die Wittwe Colona Dina RNabber in Gölenkamy,
. Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Kameke, wie folgt, das Wort:
__ Meine Herren! Die Angelegenheit wegen der fatholishen Mi- litärseelsorge in Cosel ist s{on- im vergangenen Iahre genau so vor- getragen worden, wie der Hr. Abg. Dr. Franz es heute thut, und habe ih hier {von im vergangenen Jahre die Erklärung abgegeben, daß keinem der fatholishen Soldaten ein Gewissenszwang auferlegt wird. Es wurde bezweifelt, ob etwaigen Wünschen der Vorgesetzten gegenüber die Soldaten vielleiht doch gegen ihr Gewissen in die Kirche gingen und diese Aeußerung sowohl wie ein Artikel in der „Germania“ haben mich veranlaßt, besonders darüber Be- richte einzufordern. Danach steht die Sache so, daß in der Gar- nison fonntäglih zwei Compagnien zur Kirche gehen, und es jedem der katholischen Soldaten freigestellt ist, von dem Kirchgang zu die- sem Pfarrer fortzubleiben, Die praktische Folge davon ist nun, daß verhältnißmäßig selten Soldaten katholischer Religion diesen Gottes- dienst besuchen. Der Pfarrer is aber ein im Civilamt angestellter katholischer Pfarrer. „Für das Militär ist er nur im Nebenamt an- gestellt; er ist niht ein Militärpfarrer. Wenn ihn die Civilbehörde aus dem Amt entfernt, so fällt er für das Militär von selbst. Fch glaube also, daß das Verlangen, welches hier an mich gestellt wird, über das hinausgeht, was an einen Kriegs-Minister zu stellen ist. An mich ist füglicherweise nur das Verlangen zu stellen, daß durch den Zwang unserer militärishen Disziplin Keiner in seinem Gewissen bedrängt wird, und das geschieht nicht.
Der Abg. Dr. Franz sprach betreffenden Organe von dieser Erklärung des Ministers Notiz nehmen möchten und daß die katholishen Soldaten nicht gezwungen würden, bei Ablegung des Fahneneides den s jenes Pfarrers beizuwohnen, wie es gesche-
en sei.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, eine Regelung dieser Angelegenheit sei um so leichter, als jet bald geordnete Dis- zesanverhältnisse in Breslau vorhanden sein würden. Sollte je2och der Kriegs-Minister troy seiner wohlwollenden Gesin- nung nicht im Stande sein, die entgegenstehenden Schwierig- keiten zu beseitigen, so würde vielleicht eine Kommunikation seinerseits mit dem Kultus-Minister zum Ziéle führen. Sollte au dieses nichts helfen, so wäre die Militärverwaltung ver- pflichtet, für anderweitigen Gottesdienst der Soldaten zu sorgen. Dieselben seien nicht aus freiem Willen an dem Platze, son- dern nah den Anordnungen der Militärverwaltung. Daraus fol.ze die Pflicht, in diesenGarnisonen dafür zu sorgen, daß die Leute ihren firhlihen Pflihten nahfommen fönnten. Wenn also der Kriegs-Minister durch die Vermittelung des Kultus- Ministers nicht zum Ziele kominen könne, so sei derselbe ver- pflichtet, extraordinäre Hülfe zu schaffen.
Das Kapitel wurde bewilligt.
In dem Kapitel Militärjustizverwaltung war eine Ge- haltsaufbesserung für die Divisions-Auditeure ausgeworfen.
Der Abg. Marcard dankte der Militärverwaltung dafür, daß seine Wünsche, betreffend die Besserstellung der Auditeure, zum Theil erfüllt seien, er halte es aber für nothwendig, in dieser Richtung noch weiter zu gehen.
Das Kapitel wurde genehmigt, desgleichen eine aroße An- zahl fernerer Kapitel des Ordinariums, u. a. höhere Truppen- befehlshaber, Generalstab, Landesvermessungswesen, Jn- genieur-Corps, Geldverpflegung der Truppen, Naturalver- pflegung (die Titel: Brod- und Viktualien-Verpflegung wur- den auf Antrag des Abg. Frhrn. von Maltzahn-Gülß bis zum Schluß der Kommissions-Berathungen ausgeseßt), Bekleidung und Ausrüstung der Truppen, Militär-Erziehungs- und Bil- dungswesen, Artillerie- und Waffenwesen, Unterhaltung der Festungen, Militärverwaltung von Bayern.
Bei den Einnahmen bemängelte der Abg. Dr, Reichen- speraer (Crefeld) eine Position von 26 000 # aus dem Ver- kauf des vor der römischen Basilika, jetzigen evangelischen Kirche zu Trier liegenden Theils der Palastkaserne daselbst, und machte in fünstlerishem Fnteresse eine Neihe von Gründen gegen den geplanten Abbruch ge:tend.
Auf den Antrag des Abg. Frhrn. von Maltzahn ging au dieser Titel an die Budgetkommission.
Um 41/2 Uhr wurde der Wunsch nah Vertagung laut, der Präsident wünschte aber noch den Etat der Marineverwal- tung zu erledigen.
Der Abg. von Bühler bat dagegen um Vertagung der Sizung, da es nicht angehe, einen so wichtigen Etat von einem beschlußunfähiaen Hause genehmigen zu lassen.
_ Der Präsident ließ deshalb über den Vertagungsantrag abstimmen; derselbe wurde jedoch abgelehnt. Die Schrift- führec machten aber den Präsidenten darauf aufmerksam, daß der Abg. von Bühler auch die Beschlußfähigkeit bezweifelt habe. Deshalb {lug der Präsident \chließlich selbst die Ver- tagung vor; um die Auszählung des Hauses, welches augen- fällig beshlußunfähig war, zu vermeiden.
dia vertagte sich das Haus um 4?/ Uhr auf Montag 2 Uhr.
die Hoffaung aus, daß die
Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Znvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstcin & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen-Burcaux.
soll das der Schuldnerin gehörige, sub Hs. Nr. 24 zu Gölenkamp belegene Colonat mit allem Zubehör an Gebäuden und Grundberechtigungen, wie folche untcr Nr. 25 der Gebäudesteuer und Art. 24 der Grund- steuermutterrolle von Gölenkamp näher beschrieben sind, zwangêweise in dem dazu auf
den 12, Januar 1882, Vormittags 11 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlih versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welhe daran Eigenthums-, Nähber-, lehn- rechtliche, fideilommissarishe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real- berehtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor- dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grund- stücks verloren gehe.
Neuenhaus, den 28, November 1881, Königliches Amtsgericht, Abth. I.
2, Dezember