1881 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin,

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 1. Dezember. Dresler, Hauptm. a. D,, zuleßt von der Landw. Inf. v 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, der Charakter als Major verliehen.

Im Sanitäts-Corps. Berlin, 26. November. Dr. Tie- venow, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Hus. Regt. Nr. 14, Dr. Schroeder, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Gren. Regt. Nr. 9, Dr. Oppler, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 15, zu Ober-Stabsärzten 1. Kl, Dr. Goder, Stabs- und Bats, Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 50, zum Ober - Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Rastatt, Dr. Lückerath, Stabs- und Bats. Arzt vom Jäger-Bat. Nr. 8, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld-Art. Regts. Nr. 4, Dr. Batzer, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 29, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 45, Dr. Ridder, Stabs- und Bats. Arzt vom Jäger-Bat. Nr. 7, zum Ober-Stabs- arzt 2 Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 25, Dr. Bliese- ner, Assist. Arzt 1. Kl. vom Feld-Art. Regt Nr. 5, zum Stabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 50, Dr. Kunau, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsmäß. Stelle bei dem Gen. und Corps- arzt des V. Armee-Corps, zum Stabs- und Bataillons-Arzt des Jäger-Bats. Nr. 8, Dr. Büchtemann, Assist. Arzt 1. Kl. vom Train-Bat. Nr. 7, zum Stabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 77, Dr. Moriz, Assist. Arzt 1. Kl. vom Hus. Negt. Nr. 4, zum Stabs- und Bats, Arzt des 1. Bats. Inf. Negts. Nr. 14, Dr. Pieper, Assist. Arzt 1. Kl. vom Ulan. Negt. Nr. 6, zum Stabs- und Bats, Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 41, Dr. Kusel, Assist. Arzt 1. Kl. vom Huf. Regt. Nr. 6, zum Stabs- und Bats. Arzt des 1. Bats. Grenadier - Regiments Nr. 3, Dr. Schwieger, Assistenz-Arzt 1. Klasse vom Invaliden- hause zu Berlin, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 29, befördert. Dr. Mezner, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Marine-Stationsarzt der Ostsee, ein Patent seiner Charge ver- liehen. Dr. Weinreih, Königl. bayer. Assist. Arzt 2. Kl, a. D,, im preuß. Sanitäts-Corps, und zwar als Assist. Arzt 2. Kl. mit einem Patent vom 3. Dezember 1879 bei dem Drag. Regt. Nr. 9, angestellt. Dr. Frißsche, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Feld-Art. Regt. Nr. 4, zum Inf. Regt. Nr. 26, Dr. Thal- wißer, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 45, unter Beauftragung mit Wahrnehm. der divisionsärztlichen

unktionen bei der 30. Div., zum Drag. Regt. Nr. 10, Dr. Kley,

ber-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 25, zum Drag. Regt. Nr. 16, Dr. Luck, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 57, als Garn. Arzt na Wesel, Dr. Muthreih, Stabs- und Bats. Arzt vom 1. Bat. Gren. Regts. Nr. 3, zum 2, Bat. Inf. Regts. Nr. 57, Dr. Pochhammer, Stabs- und Bats. Arzt vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 14, zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 27, Dr. Reymann, Assist. Arzt 1. Kl. vom Feld-Art. Regt. Nr. 11, zum Ulan. Regt. Nr 6, Dr. Lodderstacdt, Assist. Arzt 1. Kl. vom Füsilier - Regiment Nr. 73, zum Husaren - Regiment Nr. 4, Dr. Lange, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Negt. Nr. 72, zum us. Regt. Nr. 6, Dr. Koßwig, Assist. Arzt 1. Kl. vom Feld-Art, * egt. Nr. 10, zum Milit. Reitinstitut, verseßt. Dr Krüger, Ober- Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 26, mit Pens. und seiner bisher. Unif., Dr. Lockematnn, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Drag. Negt. Nr. 16, als Gen: Arzt 2. Kl. mit Pens. und seiner bisher. Unif., Dr. Peters, Stabs- und Garn. Arzt in Wesel, als Ober-Stabsarzt 2. Kl. mit Pens. der Abschied

bewilligt. Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen undVersetßzungen. Jm aktiven Heere. 24. November. Körber, Pr. Lt. à la suite des 1, Jäger-Bats., in den etatsmäß. Stand des gen. Bats. verseßt. E v. Horn, Sec. Lt. des 3. Inf. Regts. zum Pr. Lt., mit einem atent vom 12, November 1881, befördert. : Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 29 November. Küster, Pr. Lt. des 8. Inf. Regts., als Aufsichts-Offiz. zur Kriegs- \{ule kommandirt. In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen «2. #9. November. Frhr. v. Reibnit, Kapitän zur See, zum Direktor der Marineakademie und Schule, Frhr. von der Golß, Kapitän zur See, zum Mitglied der Studienkommission der Marine- akademie und Schule ernannt.

Nichtamtlickes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 7, Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Herzog von Ratibor, nahmen den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowéki entgegen und ertheilten demnächst dem auf der Nückreise von St. Petersburg nah Wien hier eingetroffenen Grafen Kalnoky, österreichish-ungarishen Minister der aus- wärtigen Angelegenheiten, Audienz.

—- JFhre Majestät die Kaiserin und Königin machte in diesen Tagen kurze Besuche in der Kaiserin-Augusta- Stiftung und im Augusta-Hospital.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz traf gestern Abend 101/, Uhr aus der Göhrde wieder in Berlin ein.

Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin und Jhre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe begaben Sih um 5 Uhr zum Diner zu Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin.

Der Schlußbericht über die gestrige Sigung des Reichstags befindet sih in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (12.) Sizung . des Reichstags, welcher der Staats-Minister von Stosch sowie mes Bevoll: mächtigte zum Bundesrath und Kommissarien des- selben beiwohnten, stand zunächst zur Berathung der mündlihe Bericht der Komnission sür den Reichshaushalts- Etat über die derselben zur Vorberathung überwiesenen Theile des Etats für die Verwal: tung der Kaiserlichen Marine auf das Etatsjahr 1882/83, Die fortdauernden Ausgaben Kap. 52 Tit, 1—4, Kap. 53 Tit. 1—4 und Kap. 60 Tit. 1—26 wurden zusammen berathen. Den Bericht erstattete der Abg. Rickert. Die Titel 1 u. 2 des Kap. 52 (Jndiensthaltung der Schiffe und Fahrzeuge) wurden unverändert bewilligt. Bu Tit. 3 (für Fnustandhaltung und Reparatur der Schiffe u. \, w.) wurden in Summa statt 1948000 K nur 1898000 # gemäß dem Vor- schlage der Kommission bewilligt. Bei Kap. 53 (Na- turalverpflegung wurde Tit. 1 (Brotgeld) unverändert genehmigt. Bei Tit. 2 (Schiffsverpflegung) und Tit. 3 (Ver- pflegungszuschüsse) fanden die Vorschläge der Kommission, die Summen auf 1576000 ( (von 1 676 000 4) bezw. auf 297 300 M (von 347300 M) zu ermäßigen, Annahme. Unveränderte Bewilligung erfuhr Tit. 4 (Rationégelder) ; desgleichen die { Tit. 1—13 des Kap. 60 (Werftbetrieb).

Bei Tit. 14 (zum Wei erbau einer Korvette als Ersa für die Korvette „Victoria“, 3. Rate) wurden, entsprehend dem Kommissionsvorschlage 300 000 M abgeseßt. Die Tit. 15—21 wurden ohne Aenderung bewilligt, dagegen bei Tit. 22 (zum Bau eines Panzerfahrzeuges als Ersay für das Panzerfahrzeug "Prinz Adalbert“) die 1. Rate von 400 000 M, gestrihen. Der Abg. Rickert knüpfte an diesen Titel die Bemerkung, daß ‘es in der Kommission als eine Unbilligkeit empfunden worden sei, daß die Pensionsfähigkcit der Werstarbeiter erst mit dem 60. Jahre und nah 20 jähriger Arbeitszeit eintrete. Man habe sich in- dessen damit begnügt, dem Minister anheim zu geben, diese Be- stimmung in humaner Weise zu handhaben, nachdem der- selbe erklärt, daß er stets mit NRücksicht auf den einzelnen Fall und mit Wohlwollen verfahre. Jn gleicher Weise fand die Frage, bis zu welchem Alter Arbeiter auf den Kaiserlichen Wersten angenommen b:zw. behalten würden , ihre Erledigung. Der Abg. Dr. Hirsh war der Unsicht, daß diese Verhältnisse niht auf der Basis des Wohlwollens, sondern des Rechts geregelt werden mußten. Bei Schluß des Blattes währte die Berathung fort.

Die vor einiger Zeit von Konstantinopel her tele- graphish gemeldete Nachricht über den Ausbruh der Bu- bonen-Pest in der Umgegend von Erzerum bez. an der Lazischen Küste hat sich neueren Mittheilungen zufolge als unbegründet herausgestellt.

Die Bestrafung wegen fahrlässigen Verkaufs von gesundheitsschädlihen Nahrungsmitteln aus §8. 14 des Nahrungsmittelgesezes vom 14. Mai 1879 tritt nah einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 10. Oktober d. J., niht {hon dann ein, wenn der Ver- käufer über die Beschaffenheit der fraglichen Nahrungsmittel leiht hätte Erkundigungen einziehen können, vielmehr is zur Bestrafung noch weiter erforderlich, daß er durch das Unter- lassen der Erkundigung die im concreten Falle erforderliche Aufmerksamkeit, zu welcher er als Verkäufer verpflichtet war, außer Auge gesetzt hat.

Beleidigende Aeußerungen, die zur Ver- theidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berech- tigter Juteressen gemacht werden, sind nah 8§. 193 Straf- ge‘eßbuhs nur injofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Aeußerung oder aus den Um- ständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht. Diese Bestim- munz findet nach einem Urtheil des Rei ch Sgerichts, I. Straf- senats, vom 10. Oktober d. J., crundsäßlih ebenso Anwendung auf die wider besseres Wissen geäußerte Verleumdung nah F. 187 St. G. B., wie auf die einfache und qualifizirte Be- leidigung nach den 88. 185 und 186 Str. G. B.

Der Gencral der Jnfanterie z. D. von Berger, zu- legt Gouverneur von Ulm, is zu einem wehrwöchigen Aufenthalte hier eingetroffen.

Cassel, 5. Dezember. Jn der heutigen Sizung des Kommunal-Landtags wurde die in der zehnten Sißung vertagte Debatte über die Frage, in welcher Weise der in den leßten Fahren stattgehabten ungewöhnlichen Zunahme von Bränden mit Erfolg entgegengetreten werden könne, wieder E und, fanden folgende Anträge einstimmige An- nahme: |\ L, :

I. Der Kommunal-Landtag wolle die Königliche Staatsregierung ersuchen, den Herrn Justiz-Minister zu Lerahtafen die Beamten der Staatsanwaltschaft innerhalb des Regierungsbezirks (Sassel anzu- weisen, in Brandfällen sofort persönlih an Ort und Stelle Nach- forscbungen anzustellen. Z

Der Kommunal-Landtag wolle mit Rücksicht auf die That- sache, daß in den leßteren Jahren vielfah sogenannte Svpekulations- brände stattgefunden haben, die zu einem großen Theile auf die Ueber- versicherung des Mobiliars, zu einem geringeren auf die Ueberver- sicherung der Gebäude zurückzuführen sind, beschließen :

1) Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, auf die allseitige Befolgung der Vorschriften des kurbessischen Staats-Ministerialaus- \{hreibens vom 21. April 1830, die Versicherung der Mobilien gegen Feuersgefahr betreffend, zu halten und zu dem Ende von Zeit zu Zeit Revisionen der Versicherungen vornehmen zu lassen,

2) den ständischen Verwaltungsausshuß zu beauftragen, auf Grund des §. 65 des Reglements vom 19. März 1880 die Vorschrift in 8. 16 desselben, wona die Versicherungësumme den gemeinen Werth des Gebäudes nicht übersteigen darf, mit Aus\c(luß des letzten Satzes dieses Paragraphen, welcher auf die Abänderung der Ver- siherungssumme sich bezieht, alsbald unter Zustimmung des Herrn Dber-Präsidenten in Kraft treten zu lassen, i

3) Die Königliche Staatsregierung um die Aussetzung von Prä- mien für Entdeckung von Brandstiftern zu ersuchen und die General- Brandversicherungs-Kommission durch die kfommunalständishe Ver- waltung zur Bewilligung solher Prämien auf Grund des 8 57 des Regulativs zu veranlassen, und

4) die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Regelung des Feuerlöschwesens nah Maßgabe der ertheilten Vorschriften, insbe- sondere des Aus\chreibens der Königlichen Regierung hier vom 13. Februar 1880 in allen Kreisen durchzuführen.

11]. Der Kommunal-Landtag wolle den ständischen Verwaltungs- aus\{chuß beauftragen, darauf Bedacht zu nehmen, daß alsbald bei eintretenden Bränden an Ort und Stelle eine genügende Lokal- fontrole zur Entdeckung etwaiger Brandstiftungen unter möglichster Heranziehung der Lokalpolizei und der Staatsanwaltschaft eintrete und zu diesem Behufe eventuell die Dienste von Beamten der Anstalt zu verwenden.

Demnächst ertheilte der Kommunal-Landtag dem Voran- schlage der Ei nahmen und Ausgaben der Feen Brand- versicheruzgs: Anstalt für das Jahr 1882 die Zustimmung und ließ sih auf erfolgten Vortrag den Bericht über den Geschäfts- betrieb genannter Anstalt vom Jahre 1879 sowie den Geschäfts- beriht, betreffend die Reorganisation jener Anstalt pro 1. August 1880 bis 1. Oktober 1881, zur Nachricht dienen.

Ferner wurde ad Nr. 4 der Tagesordnung mit Rücksicht darauf, daß eine einheitlihe Bekleidung der zur Zwangs: erziehung verurtheilten, in Anstalten untergebrachten verwahr- losten Kinder sich empfehle, der Beschluß gefaßt, dem §8. 11 des Reglements, betreffend die Unterbringung der zur Zwangs- erziehung verurtheilten verwahrlosten Kinder, den folgenden Zusaß hinzuzufügen : ;

„Auf Anordnung des Landesdirektors ist der Ortsarmenverband verpflichtet, an Stelle der vorgedachten Naturalauéstattung den Kostenpreis für die von der Anstalt zu bewirkende Einkleidung des überwiesenen Kindes in die Anstaltskasse einzuzahlen.

Endlich wurde der arge N der E Tes und Aus- gaben des kommunalständischen erbandes für die Jahre 1882/84 mit der Modifikation genehmigt, daß zur Unter- stüßung der Anstalt für skrophulöse Kinder zu Soden a. d. W. anstatt 400 # jährlih 1000 M in den Etat zu stellen seien. Auch wurde von der Versammlung zu Tit. X1. der Ausgabe „Zuschuß zur Unterhaltung der landwir!hschaftlihen Winter- shule zu Marburg“ der Beschluß gefaßt, den ständischen Ver- waltungs:Auss{huß zu beauftragen, mit dem Vorstande des

landwirthschaftlichen Centralvereins hierselbst darüber in Ver- handlung zu treten, ob nicht die landwirthschastlihe Winter- s{ule zu Marburg in der Weise zu erweitern sei, daß den Schülern auch die praktische Verwerthung der erlangten theoretischen Kenntnisse gelehrt werde, oder ob das bezeichnete Ziel durch Errichtung e ner Ackerbauschule zu verfolgen sei.

Bayern. München, 4. Dezember. (Allg. Ztg.) Frhr. von Franckenstein, der erste Präsident der Kammer der Reichsräthe, ist gestern hier eingetroffen. Der Gesehz- entwurf bezüglih des Malzaufschlages kommt morgen im Ausschusse dieser Kammer und am Freitag in der Kammer

selbst zur Berathung.

6. Dezember. (W. T. B.) Die Abgeordneten - lammer verwies heute den Antrag Hafenbrädl auf Abschaffung des siebenten Schuljahres an einen aus 14 Mitgliedern bestehenden Aus\{uß. Jm Laufe der Debatte legte der Abg. Crämer zum Beweise, wie die Er- regung in das Volk hineingetragen werde, einen von der Rechten entworfenen und lithographirten Petitionsentwurf an die Reichsrathskammer wegen Annahme des Hafenbrädl- schen Antrags vor, welcher von dem Abg. Penn in den zuni amtlichen Gebrauh der Kammer bestimmten Briefumschlägen an die Bürgermeister auf dem Lande versandt worden sei. Der Präsident sicherte eine strenge Untersuchung der Ange- legenheit und Abhülfe zu. Der Abg. Kopp verwahrte die Rechte gegen die Konsequenzen, welche von dem Abg. Crämer aue einer Privatkorrespondenz des Abg. Penn gezogen worden eien.

Sachsen. Dresden, 6, Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Zweiten Kammer seßte der Mi- nister des Jnnern, von No ssttiß-Wallwißt, auseinander, daß gegenwärtig wenig Aussicht auf eine Abänderung des Unter- stüßungswohnsiß-Geseßes vorhanden sei, und daß es bis dahin nüßlich sein werde, das Landarmenwesen zu dezentralisiren und auf die Bezirksverbände zu übertragen. Der Minister \{loß, indem er auf eine bezügliche Aeußerung des Abg. Matthes einging, seine Erklärung folgendermaßen. Daß wir nicht gut thun würden, eine allgemeine Reichs-Jnvalidenkas\e ins Leben zu rufen, darüber bin ih mit dem Herrn Abgeordneten einverstanden, aber daß der Gedanke überhaupt aufgeworfen wird, was wir thun können, um den Aelteren und Be- dürftigeren unter uns, die niht mehr arbeiten können, ein gesichertes Loos zu schaffen, als bisher möglih gewesen, daß man den Gedanken aufgeworfen, daß auch die Gesetzgebung sih mit der Lösung dieses Problems zu beschäftigen haben wird das halte ih nicht für einen Nachtheil, sondern für einen großen Vortheil. Zch glaube, daß die besten Köpfe und die tüchtigsten WVänner unserer und der künftigen Zeit sich mit diesem Problem beschäftigen werden und sich zu beschäftigen haben werden, und daß man überhaupt den Gedanken aufgeworfen, daß die Lösung dicses Problems mit zu den Gegenständen der Arbeiten der gescßgebenden Faktoren gemacht werden muß, das halte ich für eine der besten Blüthen der Entwickelung der Jeßtzeit, für eine Blüthe, die für manche unangenehme Erfahrung uns trösten kann.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. Dezember. (W. T. B.) Im Abgeordneètenhause erstattete heute der Beiricht- erstatter der Majorität, Graf Hohenwart, mündlichen Bericht, in welhem ausgeführt wird, daß der nah der Geschäftsord- nung niedergeseßte Auss{huß in der Aeußerung -des Justiz-Ministers Prazak vom 3. d., in welcher dieser die Unterzeichner des Manifestes der deutsch-böhmischen Ab- geordneten als Gesetzesübertreter bezeichnete, keinen änlaß zur Mißbilligung finde und beantrage, den Bericht zur Kenntniß zu nehmen. Nach längerer Debatte, in welcher der Abg. Krona- wetter sich gegen den Minoritätsantrag, dem Minister Prazak die Mißbilligung des Hauses autzusprehen, wendete, weil keine Beleidigung, sondern nur der Vorwurf einer politisch straf- baren Handlung vorliege, wurde der Minoritätsantrag mit 161 gegen 113 Stimmen abgelehnt. Die deutsch-böhmischen Abgeordneten hatten vorher den Sgal verlassen.

Pest, 6. Dezember. Wie, der „Pest. L.“ meldet, wird der Kaiser und König am 12. d.. von Gözöllo nah Wien abreisen, um daselbst eine Deputation des 3, preußischen Dragoner-Regiments zu empfangen, welche ihm den Dank dieses Truppenkörpers für das demselben gespendete Porträt weil. des Kaisers Maximilian entbieten wird. Der Kaiser Maximilian war lkekanntermaßen Jnhaber des 3. preußiscen Dragoner-Regiments.

7. Dezember. (W. T. B.) Der „Pester Lloyd“ er- klärt, der versöhnliche Ton, den die russische Presse nun- mehr gegenüber ODesterreih-Ungarn anschlage, habe nicht geringe Befriedigung hervorgerufen. Die Presse Oester- reih-Ungarns werde nicht anstehen, die Höflichkeit der rus: sishen Journale mit gleicher Münze zu erwidern. Wenn die „Nowoje Wremja“ versichere, daß Rußland mchr als andere Staatcn in Frieden zu leben wünsche und die Verträge ahten wolle, so enthalte diese Versicherung Alles, was Oesterreich jenials von Rußland verlangen könne und verlangen werde. Der „Lloyd“ begrüßt \{ließlich mit Ge- nugthuung die eingetretene Wendung in der Sprache der russishen Journale und spricht die Hoffnung aus, daß dieses Verhältniß von langer Dauer sein werde.

Schweiz. Bern, 5. Dezember. (Allg. Zta.) Der Ständ E wählte Cornaz zum Präsidenten und Vigier zum Vize-Präsidenten. Beide sind Radikale.

Großbritannien und Jrland. London, 6. De- zember. (W. T. B.) Nach einer amt lihen Meldung aus Kalkutta, vom heutigen Tage, ist der Emir am 20. November mit 1900 Mann Jnfanterie, 10 Kanonen und 2 Regimentern Kavallerie nah Kabul marschirt.

7. Dezember. (W. T. B.) Die Admiralität hat cem englishen Kriegs\chiff „Philomele“ in Zan- zibar den Befehl ertheilt, die Pemba-Junsel, bei welHer der Kampf zwishen dem Kriegsschiffe „London“ und einem Sklavenschiffe stattfand, zu blockiren.

Frankreich. Paris, 5. Dezember. (Cöln. Ztg.) Die Herstellung der republikanischen Linken der Depu- tirtenkammer wird eifrig vom parlamentarischen Verein betrieben, der bereits viele Zusagen erhalten hat. Die unab- hängige Gruppe unter Chesneau zählt bereits 50 Mitglieder. Jm Ministerrath wird heute Abend der Minister des Jnnern ein Rundschreiben für Algerien vor- legen, das die Algerier beruhigen soll. Jn dem Rund- schreiben wird erklärt, daß das System der Civilverwaltung

aufre{t erhalten, das Gebiet derselben erweitert werden soll und die fommandirenden Militärs den Civil-Gouverneur als den Ver- treter der Centralgewalt zu betraten haben. Der Marine- Minister hat angeordnet, daß die Marine-Waisenhäuser, die bisher von Kongreganisten geleitet worden, in Laienhände übergehen sollen. Die französishe Regierung hat in Er- fahrung gebracht, daß eine große Anzahl der ausgewiesenen ausländischen Klostergemeinschaften Schritte thut, um wieder aufgenommen zu werden. Die Regierun wird jedo nit darauf eingehen, sondern auch Maßregeln gegen die ausgewiesenen französischen Klostergemeinschaften anordnen, welche sich heimlich wieder zu bilden suchen ; dagegen steht es den Kongregationen, die von den Dekreten getroffen wurden, frei, zu predigen und Kultushandlungen auszuüben. Der Ausschuß der Deputirtenkammer zur Prüfung der vorliegenden Handelsverträge hieß heute den Bericht über den Vertrag mit talien gut und wird morgen beantragen, daß die Berathung in der Kammer am Donnerstag beginnen möge, die übrigen Handelsverträge werden vom Ausschusse während der Parla- mentsferien geprüft werden. Der Finanzaus\{chuß des Senats beschloß, den Kriegs- und den Finanz-Minister über die tunesischen Kredite zu vernehmen ; die Einbringung des Berichtes wird den Schluß der Session verzözern, und die Schließung der Session s{hwerlich hon am Sonnabend erfolgen können.

Die sechs Deputirtenwahlen, die gestern in Frank- reih stattfanden, fielen aus wie bei den leßten allgemeinen Wahlen. Fm 1. Bezirk des 10. Arrondissements von Paris wurde an Stelle des radikalen Pelletan (von der („Justice“) der radikale Lefevre (vom „Rappel“) gewählt. Jn Lyon er- hielt der Communard und ehemalige Mitarbeiter vom „Père Duchêne“, Humbert, die meisten Stimmen; er erseßt den radikalen Bonnet-Duverdier. Jn Aix hatte Leydet, wie sein Vorgänger Lockroy, Radikaler, die Mehrheit. Jn den beiden leßteren müssen engere Wahlen stattfinden. Jn Corte sh!ug Emanuel Arène, der Redacteur des „Paris“, Pascal Grousset, Minister des Aeußern unter der Commune, und in Constantine der opportunistishe Treille ten radik.len FForcidi aus dem Felde. Jm sechsten Wahlbezirk Perigueux fand ein Kampf zwischen einem Republikaner und einem Royalisten statt. Ersterer erhielt 7958, letzterer 2798 Stimmen.

6. Dezember. (W. T. B.) Der diesseitige Minister- Resident in Tunis, Roustan, is hier eingetroffen ; Mustapha Pascha wird sich heute Abend nach Tun!s zurückbegeben. General Saussier, welcher sich noch immer in Gafsa befindet, hat seine Verbindung mit der Kolonne des Generals Logerot in Gabes hergestellt. Die Garnisonen von Gabes und Gafsa sollen verstärkt werden. Fliegende Kolonnen werden die Jnfurgenten jenseits der Schotts festhalten, um deren Rückehr in kultivirtere Gegenden bis zu ihrer Unterwerfung zu verhindern.

Italien. Rom, 6. Dezembcr. (W. T. B.) Der Papst hat den Wunsch ausgesprochen, die ihm zu über- reihende Adresse der Bischöfe möge angesichts der Schwierigkeiten der gegenwärtigen Situation möglichst ge- mäßigt sein. Die Ueberreichung findet am Sonntage statt.

Türkei. Konstantinspel, 6. Dezember. (W. T. B.) Gestern fand die leßte Sizung der Delegirten der Bondholders statt... Jn derselben nahmen die türkischen Kommissare endgiltig das Amendement Valfreys an, wonach die Tabaksregie prinzipiell zugestanden und die Verthei- lung der Reineinnahmen aus der Tabakregie zwischen der Pforte, den Jnhabern türkisher Schuldtitel und den Kon- zessionären nach einem später zu taxircenden Verhältnisse aus- gesprochen wird. Sodann verlas der türkische Delegite den vorgeschriebenen Frade, welher angenommen wurde und am Sonntag dem Ministerrath unterbreitet werden wird.

Numänien. Bukarest, 6. Dezember. (W. T. B.) Der „Romanul“ reibt, welhe Bedeutung auh immer der zeitweilige Abbruch der politishen Beziehungen des öster- reichish-ungarischen Gesandten im diplomatischen Gebrauch haben möge, so stehe doch fest, daß die Donaufrage nicht als eine einfahe Differenz zwischen zwei Staaten angesehen werden könne. Die Freiheit der Donauschiffahrt sei eine europäische Frage, welche alle Mächte angehe, die den Berliner Vertrag unterzeichneten. Der Minister-Präsident und der Minister des Auswärtigen haben der Adreßkommission die auf die Donaufrage und die Beziehungen zu Desterreih:Ungarn bezüglichen Aktenstücke übergeben.

7. Dezember. (W. T. B.) Die „Jndépedance Noumaine“ sagt: die Sistirung der diplomatischen Beziehungen zwischen Oesterreih und Rumänien sei ein dem gegenwärtigen Kabinet erwiesener Dienst gewesen, denn jeßt erst seien die Gerüchte verstummt, welche das Kabinet eines geheimen Einverständnisses mit der Wiener Regierung beshuldigten.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 6. Dezember. (W. T. B.) Graf Kalno ky is gestern von hier abgereist. Das „Journal de St. Petersbourg“ giebt dem Be- dauern über die Abreise des Grafen Kalnoky, welcher. seinen Souverän bei dem Kaiserlich russischen Hofe so würdig ver- treten und so viel dazu beigetragen habe, die Bande der Freundschaft zwischen beiden Kaiserreichen enger zu knüpfen, Ausdruck und sagt: Wir sind überzeugt, daß Graf Kalnoky auf den neuen Posten eines Ministers der auswärtigen An- gelegenheiten Oesterreih-Ungarns berufen ist, um das gute Einvernehmen und die freundschaftlihen Beziehungen zwischen beiden Regierungen zu erhalten und noch zu befestigen und so Beziehungen zwischen beiden Nationen auf der Grundlage des ‘gegenseitigen Vertrauens, dieser Bedingung für eine be- friedigende Lösung der \{webenden Fragen und für eine ge- deihlihe Entwickelung beider Reiche auf dem friedlihen Wege des Fortschritts herzustellen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. Dezember. Hamb. Derr) Der Reichstag beschloß in seiner lehten ession, die Regierung zu ersuchen, eine Vorlage, betreffend die Revision der Geseze über die Privatbanken, auszuarbeiten. Der Wunsch des Reichstages ging speziell dahin, das Noten- Emissionsreht der Privatbanken zu beshränken. Dem Er- suchen des Reichstages entsprehend, hat die Regierung nun- mehr eine Kommisfion niedergescht, welhe niht nur Vor- {läge in Betreff einer Revision der die Privatbanken, s\on- dern auch der die Reichsbank und die Aktienbanken betreffen- den Gesege machen soll. Die Regierung stimmt nämlich der Ansicht des Finanz: Ministers zu, daß, wenn das Noten- Emissionsreht der Privatbanken beshränkt werden foll, eine Reorganisation der Reichsbank unumgänglich ist, da diese

mit ihrer jeßigen Organisation alsdann den Anforderungen des Geschästsverkehrs nicht werde genügen können. Jn Be- treff der Aktienbanken, d. h. derjenigen Bantkinstitute, deren Aktionäre nur für den Betraz des Aktienkapitals verantwort- lih sind, hebt der Finanz-Minister in seinem Bericht hervor, daß es bezüglich dieser Banken kcine anderen geseßlichen Nor- men giebt, als die die Aktiengesellshaften im Allgemeinen be- treffenden, welche indessen nicht für Bankinstitute passen.

Amerika. Washington, 6. Dezember. T B) Dem Kongreß isst eine Botschaft des Präsidenten zugegangen, welche zunächst des Verlustes Erwähnung thut, den das Land durch den Tod Garfields erlitten habe, sodann aber die Nation beglückwünscht zu der zunehmenden Wohl- fahrt des Landes und zu ihren freundschastlihen Beziehungen zu den auswärtigen Mächten. Die Theilnahme von Vettretern Frankreihs und Deutschlands an der Jubel- feier in Yorktown habe die freundschaftlihen (Gesin- nungen zu diesen Ländern befestigt. Es sei wichtig, auh die herzlihen Bezichungen zu Rußland zu stärken ; nawentlih müsse der Schuß sür die dieses Land be- suchenden friedlichen Amerikauer, insbesondere für die Juden gesichert werden, deren Behandlung zu energischen Vorstelun- gen Seitens der Regierung der Vereinigten Staaten Veran- lassung g:be. Die Frage des Panamuakanals sei von großer nationaler Wichtigkeit. Die Regierung sei bemüht gewesen, den 1846 mit Columbien geschlossenen Vertrag durch neue Abmachungen wirksam zu machen, die bezüglichen Verhand- lungen hätten aber ein Ende genommen, weil Columbien die Vollmachten seines Unterhändlers desavouirt habe. Columbien habe den europäishen Mächten cine Theilnahme an derx Garantie für den Vanamakanal vorgeschlagen, das sei aber ein direktes Zuwiderhandeln gegen die von Amerika über- nommene Verpflichtung, welches ollein die Garantie für die Integrität des kolumbischen Gebiets und des Kanals über- nommen habe. Am Schluß der Botschaft erklärt der Prä- sident, daß er tief durchdrungen sei von den Verantwortlich- keiten, die er übernomnien habe, und daß er alle Maßregeln des Kongresses unterstüßen werde, die geeignet seien, den Ruhm des Landes und das Wohl des Volkes zu fördern.

Jn dem Finanzbericht des Schatßsekretärs Fol - ger werden die Einnahmen des am 30. Juni d. «F. abge- \{lossenen Finanzjahres auf 360 Millionen, die Ausgaben auf 260 Millionen beziffert. Der Einnahmeübershuß is mit Aus- nahme von 15 Millionen zur Amortisirung von Bonds ver- wendet worden; der sih künftig ergebende Vebers{huß soll voll- ständig zur Schuldentilgung verwendet werden. Die Ein- nahmen haben sich im Vergleih mit dem Vorjahre um 27 Millionen vermehrt, die Ausgaben um 10 Millionen vermindert. Schaßsekretär Folger beantragt die Auf- hebung des Geseßes über die Emittirung von Gold- certifikaten und spricht die Ansicht aus, daß man die Bonds in Gold bezahlen müsse, namentlih mit Rücksicht auf die aus- ländischen Bondsbesißer und zu dem Zwecke, ein Einvernehmen der Nationen über den Bimetallismus herbeizuführen. Folger beantragt ferner die zeitweilige Suspendirung der Ausprägung von Silberdollars und macht den Vorschlag, das Schazamt dazu zu ermächtigen, daß es lediglich je nah der Nachfrage Silber ausprägen lasse. Folger berehnet ferner, daß bei der Fort- dauer der gegenwärtigen Verhältnisse die ganze Staatsschuld in 10 Jahren getilgt sein, werde und spricht sih für eine Minderung der drücckendsten Abgaben für die “gegenwärtige Generation, namentlich für eine Minderung der fiskalischen Abaaben aus; aber selbst die Zölle fönnten ermäßigt werden. Endlich erwähnt der Schaßsekretär die Möglichkeit, die 31/, pro- zentigen Bonds in 3 prozentige umzuwandeln.

Neichstags - Angelegenheiten.

Ein dem Reichstage vorliegender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etats- jahr 1881/82, hat folgenden Wortlaut : i

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Köa g von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt :

Die Kontrole des gesammten Reichshaushalts sowie des Landes- haushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1881/82 wird von der preußischen Ober-Recbnungskammer unter der Benennung „Rech- nungshof des Deutschen Reichs“ nad Maßgabe der im eiche vom 11. Februar 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 61), betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Jahr 1874, enthaltenen Borschriften geführt.

Ebenso hat die preußische Ober-Rechnungskammer in Bezug auf die Rechnungen der Reichsbank für das Jahr 1881 die gemäß §8. 29 des Bankgeseßes vom 14, März 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 177) dem Rechnungshof des Deutschen Reichs obliegenden Geschäfte wahr- zunehmen.

Urkundlich 2c.

Gegeben 2c.

Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Ge- setzes, betreffend die Erhebung einer Berufsstatistik, sowie die Vornahme einer Viehzählung im Jahre 1882, nebst Motiven, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Ano, as folgt:

Im Jahre 1882 findet die Erhebung einer allgemeinen Berufs- staiiftik und eine Viehzäblung für Li Umfang des Reichs statt.

Die statistishen Aufnahmen werden von den Landesregierungen bewirkt, Die Lieferung der erforderlichen Erhebungsformulare und die Verarbeitung des Urmaterials erfolgt von Reichêwegen.

g. 3. s Der Bundesrath bestimmt den Tag der statistishen Aufnahmen und erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderliden Vor- schriften. En

Wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlih wahrbeitswidrig beantwortet, oder anderen Verpflichtungen zuwiderhandelt, welche nah den zur Ausführung dieses Gesetzes er- lassenen und bekannt gemachten Vorschriften (8. 3) ihm obliegen, ist mit Geldstrafe bis zu Einhundert Mark oder mit Haft zu bestrafen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben 2c.

Beründung, :

Bereits bei den Vorarbeiten für die ans des Jahres 1880 ist das Bedürfniß einer gleihmäßig bearbeiteten eingehenden Berufsstatistik wiederholt anerkannt worden, insbesondere au in

einer Konferenz der Vorstände statistisher Centralstellen deutscher Bundesstaaten, welche bei dem Kaiserlichen statistisben Amt unter Theilnahme des Direktors dieses Amtes im Oktober 1879 stattfand. __ Auf dieser Kouferenz wurde indeß neben ausdrücklicher Betonung jenes Bedürfnisses erwogen, daß es sich mit Sicherheit nicht beur- theilen lasse, ob aus dem Urmaterial der Volkszählung eine solche Berufsstatistik sich werde herstellen lassen. Man schlug daher vor, an diesem Urmaterial die erforderlichen Beobachtungen zu machen und Erfahrungen zu sammeln, seiner Zeit aber zu einer erneuten Bera- thung zusammenzutreten, um sich über die Aufstellung einer Berufs- statistik \chlüfsig zu mahen. Demgemäß wurde besblofsen, „cine de- finitive Vereinbarung zu Vorschlägen über eine Berufsstatistik bis dahin auézuseßen, wo man die technishe und finanzielle Ausführbar- keit der Bearbeitung allseitig übersehen könne“, und es ward zu dem Ende eine erneute Berathung im Mai oder Juni 1881 na Ein- reihung der vorläufigen Vebersichten für die Reichsstatistik in Aus- fit genommen.

Diese Berathung hat im Juni 1881 stattgefunden und zu dem Ergebnisse geführt, „daß“, wie es in einem Berichte des Direktors des Kaiserlichen statiitishen Amts heißt, „die Bearbeitung einer be- friedigenden Berufsstatistik für das Reich aus dem Zählmaterial von 1880 nit ausführbar ist“,

/ „Wenn auch“, fo fährt der Bericht fort, „in verschiedenen Staaten

dies Material dazu ausreicht, namentli in denjenigen, wo von vorn- herein auf die Herstellung einer Berufsstatitik Bedaht genommen wurde, fo erklärten doch mehrere Theilnehmer ausdrücklich, daß dies in ihren Staaten niht der Fall, eine nahträgliche Vervollständigung des Zählmaterials für solhen Zweck aber niht mehr dur{führbar sei. Ganz besonders gilt diese Unausführbarkeit von der landwirth- schaftlichen Berufsstatistik, weil in den meisten Staaten bei der Volkszählung von 1880 die dazu unbedingt erforderlichen Angaben Über Nebenerwerb oder Nebenbeschäftigungen nicht erfragt, auch be- sondere Erhebungen über den landwirthschaftliben Betrieb, welche die fehlenden Angaben über den landwirthschaftlichen Nebenerwerb eintgermaßen zu erseßen geeignet gewesen wären, damit nit ver- bunden worden sind.“

Mie Aufgaben der Gesetzgebung erheischen aber dringend den Besiß zuverlässiger statistisher Angaben über die Berufsfklassen, in welche die Bevölkerung zerfällt. Die im Jahre 1871 dieserhalb zuletzt ermittelten Zahlen, damals {on mangelhaft, sind vollends werthlos geworden, nachdem die Bevölkerung des Meichs sih inzwischen um rund 45 Millionen Seelen vermehrt hat.

_ Sowohl bei den Erörterungen über die Wirkungen wirth\chaft- licher Gefeße und Anordnungen, als auch bei den Berhandlungen über das Unterstüßzungswohnsißgesez hat der völlige Mangel an jedweder auch nur annähernd richtigen Berufsstatistik sih fühlbar gemacht. Cbenso bei der Untersuchung über die Nothwendigkeit und Durch- führbarkeit der neuerdings in den Vordergrund getretenen sfozial- politishen Probleme insbesondere der wirksameren Fürsorge für N uw Unfall, Invalidität und Alter erwerbsunfähig gewordenen rbeiter.

Die auf diesem Gebiete liegenden Aufgaben der Geseßgebung werden nur dann eine gedeihliche Lösung finden können, wenn den geseßgebenden Faktoren die Möglichkeit gewährt wird, sih über die thatfähliche Entwickelung und derzeitige Gestalt des gesammten natio- nalen Erwerbslebens genau und zuverlässig zu unterrihten. Fng- besondere wird sih nur auf Grund einer auf zuverlässigen statistischen Ermittelungen beruhenden Kenntniß unserer gesammten Erwerbsver- hältnisse beurtheilen lassen, in welber Gestalt und in welchem Maße die Organisation korporativer Genossenschaften behufs Lösung jener sozialen und wirthschaftlichen Aufgaben durchführbar ist.

(äg Erhebung einer umfassenden Berufsstatistik ist daher uner- äßlich.

Im Interesse der Gewinnung eines gleichmäßigen Materials wird es geboten sein, die Neuaufnahme auch in denjenigen Staaten zu bewirken, welhe im Jahre 1880 auf die Herstellung ciner Berufs- statistik {on Bedacht genommen haben.

Um diesen statistishen Aufnahmen eine unzweifelhafte rechtlice Grundlage zu geben, insbesondere der wahrheitsgemäßen Beantwor- tung der an die Haushaltungsvorstände und einzeln stehenden Per- soren zu richtenden Fragen versichert zu sein, ist der Erlaß eines Ge- seßes nothwendig.

In Verbindung mit der Erhebung der Berufsstatistik läßt ih die an sich gebotene Erneuerung der Viehzählung mit geringerem Aufwande an Kosten und Arbeit bewirken, als font dafür erforderlich sein würde. Die letzte Viehzäblung fand am 10. Januar 1873 statt. Hiernach würde die nächste Wiederholung derselben über das Jahr 1883 nit hinausgeschoben werden können, so daß dann abermals eine umfangreiche statistisbe Aufnahme stattzufinden hätte, während erst im Jahre vorher die Berufsstatistik erhoben worden wäre, Mit dieser erneuten Mühwaltung zu statistischen Zwecken könnte man die Behörden und die Bevölkerung verschonen, wenn die Viehzählung mit der Berufsstatistik verbunden würde. Diese Verbindung würde zudem der leßteren zugut kommen, und die Kosten einer besonderen Vich- zählung würden größtentheils erspart werden.

D des Geseßentwurfs hat in Vorstehendem seine Begründung gefunden. ch ) '

Daß C4 die statistisben Aufnahmen den Landesregierungen zuweist, liegt in der Natur der Sache. Dagegen erscheint es nit nur billig, daß das Reich die Kosten der Formularbeshafffung und der einbeitliben Ver- arbeitung des Urmaterials trägt, sondern es spricht dafür ganz be- sonders auch die Rücksicht auf die \oust unvermeidliche Verzögerung der Aufnahme, namentlich in Staaten mit längeren Budgetperioden.

Die Bestimmungen des

8&3 entsprechen der Stellung, welbe der Bundesrath bei den sonstigen reichs\tatistishen Erhebungen einnimmt, während

8&4 die Durchführung des Gesetzes sicherzustellen bezweckt.

Die Kosten der Ausführung des Gesetzes, soweit sie dem Reiche zur Last fallen, werden sich nah cinem Voranshlage des Direk- tors des Kaiserlichen statistishen Amts voraussichtlih auf 1152500 M belaufen.

Es sind nämli erforderlich:

I, Für Druck und Versendung der Formulare und Instruktionen.

1) Zählbogen in großem Formate, Mittelpapier, 13 Millionen, E E

2) Anweisung für die Behörden, Zäblerinstruktion, Kontrollisten, 800 000 Bogen, 1000 Stück zu 15A . 12000 s

3) Zählblättchen, 33 Millionen, 1000 Stück zu 1A 33000 ,

4) Hülfsformulare (besseres Papier), 2 Millionen Bogen, 1000 Stück zu 16 A 32000

9) Verpackung und Bahnfract (hin und zurück) 35000 ,„

* Summe zul... 307000 IT, Zusammenstellung zu Orts-, Kreis- und Staatsübersichten.

1) Revision der Zählpapiere und Ausschreibung der Zählungs- resultate in Betreff des Berufs (auch Nebenberufs, Alters, Familien- standes, sowie der Angehörigen) auf Zablblättchen (in Rücksicht auf die Schwierigkeit der Ausschreibung des Berufs und der Angehörigen, tägli für niht mehr als 500 Personen) für 33 Millionen Personen 66 000 Arbeitstage, den Tag zu 45 Æ gerenet, eins{ließlich Sonn- Ad Me r E i 308 000

2) Auszählung und Aufrechnung des Jnhalts der Zähiblättchen zu den Ortstabellen, tägli für 700 Per- jonen der Gesammtbevölkerung, macht 65 680 Arbeits- tage zu 45 M (wie oben) (P S,

3) Aufstellung der Ortstabellen über die Vieh- haltung . I C S Je VUD 4) Aufstellung der Kreis-, Bezirks- und Staats-

306 500

übersichten über den Beruf und die Viehhaltung ¿A