1881 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Und zwar nux zur Wahrnehmung ihrer anillGti Funktionen, erlaubt. Auspahmsweïise ist der Zutritt bezw. der Abgang auch anderen Personen gestattet, wenn sie mit einer zollamt- lichen Legitimation versehen sind, sowie bei Unglüdcksfällen, wenn Gefahr im Verzuge ist, auch folhen Personen, welche zur Rettung von Menschen, Schiff und Ladung Hülfe leisten follen. A

Tritt während der Fahrt eine Veränderung in dem Be- stimmungsorte eines Schiffes derart ein, daß dasselbe zur Füh- rung der Flagge und Leuchte nah §. 1 niht mehr berechtigt fein würde, so muß hiervon dem nächsten Zollamte oder Zoll- Ereuzer sofort Anzeige gemacht und die zollamtliche Abfertigung beantragt, bis zu deren Beginn aber die Zollflagge bezw. Leuchte beibehalten werden. K

2) Anderweiter Waarenverkehr auf der Unterelbe.

Die zollamtliche Behandlung des Waarenverkehrs zwischen der See und den Hafenorten Hamburg, Altona und Harburg. soweit dieser Verkehr durch Schiffe vermittelt wird, welche keinen Lootsen an Bord habea, sowie des Waarenverkehis zwischen der See und anderen als den vorstehend genannîien drei Orten an der Unterelbe, erfolgt nah den desfallsigen allge- meinen Vorschriften des Vereinszollgeseßes und den zur Aus- führung desselben ergangenen Bestimmungen, soweit nicht nachstehend hiervon R De RROLENgon getroffen sind.

8. 6. a. Abfertigung bei Cuxhaven. Zum Zwecke der zollamtlichen Behandlung wird auf einem bei Cuxhaven stationirten Wachtschiffe ein Nebenzollamt I. errichtet, welches zugleich als Ansageposten in Gemäßheit des 8. 74 des Vereinszollgeseßes fungirt. j Das Wachtschiff führt bei Tage die Reichsflagge und bei Nacht drei weiße Lichter. Diese Zeichen sind an dem Schutz- höft des Quarantänehafens Ange

Die Schiffsführer, welche seewärts über die Zollgrenze bei Cuxhaven eingehen und der Abfertigung daselbst bedürfen, müssen, falls sie niht vor Anker gehen wollen, rechtzeitig bei- drehen und den sih an Bord begebenden Abfertigungs- und Begleitungsbeamten das Anbordkommen, sowie den Wieder- abgang vom Schiffe nah O möglichst erleichtern.

Schiffe, welche, aus einem inländishen Hafen kommend, über die Zollgrenze durch das Kloßenloch oder die Norder- gründe eingehen, haben in Sicht des Zollkreuzers beizudrehen Und die Revisioa durch L abzuwarten.

Die Beamten des Nebenzollamtes können, wenn eine Revision sih mit hinreichender Sicherheit bewirken läßt, zoll- Freie Ladungen sofort in den freien Verkehr seßen, auch ein- zelne zollpflichtige Gegenstände, welhe an Bord des Schiffes fich befinden, auf Grund mündlicher Deklaration vollständig abfextigen. 4

Soll die schließlihe Abfertigung niht beim Wachtschiffe, \ondern bei einer anderen als Grenzzollamt fungirenden Zoll- stelle erfolgen, so hat der Schiffsführer den an Bord gekom- menen Beamten des Wachtschiffes gegenüber die im 8. 74 des Vereinszollgeseßes vorgeschriebenen Verpflichtungen zu er- füllen. L

__ Kann wegen ungünstiger Witterung die Abfertigung beim Wachtschiffe nicht erfolgen, so wird dies dadurch zu er- Tennen gegeben, daß auf dem Schußhöft des Quarantänehafens von Cuxhaven bei Tage die Zollflagge gestrichen ist, bei Nacht aber die drei weißen Lichter fehlen.

_Die Schiffe können dann, ohne anzuhalten, das Wacht- {hi} passiren, sie haben sich aber bei dem zuerst von ihnen angetroffenen Zollkreuzer zu melden, worauf von der Be- saßung desselben nah erfolgter Deklaration Seitens des Schiffsführers die Abfertigung, wie sie beim Wachtschiffe hätte vorgenommen werden sollen, nahträglih bewirkt wird.

Begegnet ein solches Schiff keinem Zollkreuzer, so hat es bei der seinem Bestimmungsort zunächst belegenen, spätestens aver bei der Zollstelle zu Brunshausen zur Revision und Ab- fertigung si zu stellen.

_Schiffe dieser Art haben von Cuxhaven ab am Tage eine weiße mit einem diagonalen, von Eke zu Ecke durchschneiden-

den s{warzen Streifen versehene Flagge (siehe Zeichnung |

Nr. 2) und bei Nacht zwei Laternen übereinander, die obere mit grünem, die untere mit weißem Lichte und zwar beide Zeichen an der im §. 1 angegebenen Stelle zu führen.

Die Laternen müssen im Uebrigen von derselben Ein- rihtung sein, wie im 8. 1 vorgeschrieben ist. 12

5. A Von dex Anmeldung beim Wachtschiffe befreit sind leere oder nur in Ballast fahrende Schiffe uno solhe Fischerfahr- zeuge, welhe nur frishe zollfreie Erzeugnisse des Meeres einführen. 8. 13,

b, Abfertigung bei Altona.

Die über die Zollgrenze bei Altona eingehenden Schiffe erhalten ihre Abfertigung nach der Bestimmung der Zoll- behörde entweder bei der auf dem Neumühlener Quai oder s der auf Pontons unterhalb desselben befindlichen Zcll- telle.

Der Anmeldung unterliegen auch \che Schiffe, welche verpadckte zollfreie Gegensiände geladen haben. Dieselben müssen unaufgefordert bei E Ds anlegen.

1

Von der Verpflihtung zur Anmeldung sind diejenigen

Personendampfschiffe befreik, welhe bereits einer Zollfielle in Hamburg, St. Pauli oder Altona abgefertigt sind. Auch

andere Personendampfschiffe können von dcr Anmeldung ent- bun*%en werden.

8. 15.

Wenn Schiffe, die von dem zum Zollinlande gehörenden Theile von Altona in See ausgehen, Waaren geladen haben, deren Ausgang zollamtlih erwiesen werden muß, so gilt dieser Nachweis bei den zur Führung der Zollflagge bezw. Leute berechtigten Schiffen als erbracht, wenn zollamtlih bescheinigt wird, daß die betreffenden Schiffe mit Zollflagge oder Leuchte von Altona in der Richtung nes Curhaven abgegangen sind.

11, Zollkontrole auf der Unterelbe.

Die Aufsicht über den Schiffsverkehr auf der Unterelbe wird durch Zollkreuzer geübt, deren Beamte befugt sind, Schiffe anzurufen, an Bord der angehaltenen, wie der vor Anker liegend angetroffenen sih zu begeben, die Schiffspapiere einzusehen und die Schiffe einer Revifion und Vorabfertigung zu unterwerfen; auch können dieselben von ihnen amtlich ver- schlossen und beseßt werden.

Die Zollkreuzer geben ihre Absicht, ein Schiff anzuhalten, |

dadurch zu erkennen, daß sie am Tage neben der Reichszoll- flagge an der Gaffel einen mit der Jnschrist „Königlicher Zollkreuzer“ versehenen weißen Stander am Großtopp und eine vierkantige grüne Flagge am Vortopp hissen, bei Nacht aber eine rothe und eine weiße Laterne übereinander zeigen. Auf ein solches Zeichen hat das solchergestalt oder sonstwie

- angerufene Schiff beizudrehen und den Beamten Gelegenheit

zu geben, mit ihrem Boot an Bord zu kommen, demnächst s das Verlassen des Schifses nah Seemannsart zu ex- eichhtern.

8. 17.

Die Schiffe unter Zollflagge bezw. Leuchte unterliegen den vorstehenden Bestimmungen (§8. 16) und können ins- besondere auch amtlih begleitet und verschlossen werden, wenn der dringende Verdacht vorliegt, daß eine Uebertretung der Zollvorschriften fatgE t oder beabsichtigt wird.

Im Falle einer amtlichen Begleitung hat der Schiffsführer für das angemessene Unterkommen der Begleiter zu sorgen, auch dieselben an den Mahlzeiten der Wiannschasten unent- geltlih Theil nehmen zu lassen. / d

Für die Begleitung, sowie für die Nülbeförderung sind keine Gebühren zu entrichten. s

Die Lootsen sind dafür verantwortlich, taß die von ihnen geführten Fahrzeuge die Zollflagge bezw. Leuchte nicht uner- laubter Weise unterwegs abnehmen oder ausziehen.

Sie haben auch sonstige Uebertretungen der Zollvor- schriften, welhe bei Ausübung ihres Dienstes zu ihrer Kennt- niß kommen, möglichst zu hindern und jedenfalls zur näheren Untersuchung sofort anz en x

III, Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden, sofern niht andere besondere Strafgeseßze Platz

greifen, nah 8. 152 des Vereinszollgeseßes mit einer Ord-

nungsstrafe bis zu 150 J’ geahndet.

l L

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

An tem Progymnasium zu Eschweiler ist der ordentliche Lehrer Dr. Weuster zum Oberlehrer befördert worden.

Der Seminar-Hülfslehrer Lawin zu Angerburg ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schullehrer- seminar in Franzburg verseßt.

——,

Bekanntmachung.

Das von dem hierselbst verstorbenen Rentier Simson Simon gestiftete Stipendium von jährlich 400 Thlr = es 4 soll vom 1. Oktober d. Js. ab von Neuem verliehen werden.

Nach den testamentarishen Bestimmungen zur Erlangung des Stipendiums muß der Bewerber :

1) in Preußen geboren und jüdischen Glaubens sein,

2) mit einem unbedingt guten Zeugniß der Neife von einem hiesigen Gymnasium abgegangen, und

3) avf hiesiger Universität als Studirender der Medizin immatrikulirt sein, sowie

4) ein Zeugniß seiner Bedürstigkeit vorlegen.

Außerdem muß derselbe, wie bei allen Stipendien, vom Beginn des 2. Semesters seines Studiums ab jedes Semester ein Zeugniß des Dekans der medizinischen Fakultät über seinen Fleiß, sowie ein Sittenzeugniß bei Ethebung des Stipendiums überreichen, welches in vierteljährlihen Raten praenumerando an den Beliehenen gezahlt wird.

Jndem wir dies hiermit zur Kenntniß der R Herren Studirenden bringen, Feen wir dieselben auf, ihre Bewerbungen \chriftlich unter Beifügung der Zeugnisse bis zum 15. Januar 1882 bei uns einzureichen.

Berlin, den 9. Dezember 1881.

Königliches Universitäts-Kuratorium. Jn Vertretung: Curtius. Schulz.

Angekommen: Der Direktor im Ministerium der geist- lichen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Barkhausen von Aurich.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

Die Verordnung vom 8, Dezember 1881 (außerordent- liche Beilage zu Nr. 49 des Regierungs-Amtsblatts pro 1881, S. 345 und 346)*) wird in Nr. V1, und XI[L. folgendermaßen abgeändert:

1) ahe VI, ist statt „Umladung“ zu sehen „Ver- adung“.

2) M Nr. XIl, kommen die Worte: „und anderer Wiederkäuer“ in Wegfall.

Das Verbot des Abtriebs der auf den Breslauer S@hlacht- por g gebrahten Viehslücke beshränkt sich demnach lediglih auf Nindviehstüdcke.

Breslau, den 11. Dezember 1881,

Königlicher Regierungs-Präsident : von Jundcker.

*) R.- u. St.-A. Nr. 291,

“Zei

n der beutigen Handelsregister-Beilage wird Nr. 50 der enregister- Bekanntmachungen veröffentlicht.

4/oiges vormals Nassauishes Staatsanlehen von 7 200 000 Fl. d. d. 30. September 1862.

Bei der am 2. d. M. stattgefundenen fünfzehnten Verloosung der Partial-Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses . A. von Rothschild & Söhne in S a./M. negociirten 4°/oigen vormals Nassauischen Staatsanlehens. von 7 200 000 Fl. d. L 30. September 1862 sind nachverzeichnete Obligationen gezogen: worden : A. Zur NRückzahlung auf den 1. April 1882,

Litt, N. à 100 Fl. = 171A 43 4 Nr. 6 83 122 623 633. 1153 1160 1194 1464 1619 1883 2111 2189 2602 2788 2955 3091 3098 3335 3621 3631 3881 3910 4170 4601 4878 4912 4932 5088 5581 5745 5817 5827 5837 = 834 Stück über 3400 Fl. oder 5828 M 62 A.

Litt. O. à 200 Fl. = 342 M. 86 4 Nr. 273 424 671 790 933: 1010 1220 1351 1490 1562 1765 = 11 Stück über 2200 Fl. oder 37771 M 46 S.

Litt. P. à 500 Fl. = 857 M. 14 Nr. 354 609 724 837 859" 1207 1324 1581 1802 1949 2271 2281 2328 2329 2419 2501 2611 3049 3066 3177 3358 3560 3580 3708 3709 3718 3759 3769 3789 3921 4061 4110 4168 4228 4711 4721 5041 5333 5462 5554 6307 E 7122 7799 = 45 Stü über 22 500 Fl. oder 38571 M.

Litt, Q. à 1000 Fl. = 1714 A 29 4 Nr. 28 49 351 687 779 996 1057 1214. 1293 1344 1779 1973 = 12 Stüdck über 12 000 Fl. oder 20571 M 48 „S.

Summa 102 Stück über 40 100 Fl. oder 68 742 4 86 5.

B. Zur Rüdwzahlung auf den 1. Oktober 1882.

Litt. N. à 100 Fl. = 171 43 § Nr. 146 459 740 960° 1383 1497 1771 1966 2677 2911 3049 3353 3373 3483 3503 3715 3745 3876 4120 4242 4493 4554 4821 4952 5251 5323 5417 5552 E 5657 5833 5919 5949 = 33 Stück über 3300 Fl. oder 5657

Litt. O. à 200 Fl. = 342 M. 86 Nr. 548 696 724 992: 1196 1289 1413 1663 1891 1916 1932 = 11 Stück über 2200 Fl. oder 3771 M. 46 g.

Litt. P. à 500 Fl. = 857 Æ 14 #4 Nr. 180 244 254 556: 566 842 874 887 1191 1677 1822 1988 2064 2070 2211 2267 2301 2311 2471 2491 2601 2621 2631 2641 2838 3303 3313 3455 3640- 3655 3973 4534 4551 4831 4851 5313 5544 6064 6204 6644 6712 6750 7097 7098 7487 7546 7815 = 47 Stück über 23 500 Fl. oder 40285 M. 58 A. i;

Litt. Q. à 1000 Fl. = 1714 M 29 4 Nr. 29 215 398 512° 667 801 1176 1330 1513 1720 2116 2130 = 12 Stück über 12 000 Fl. oder 20 571 M. 48 „S.

Summa 103 Stück über 41 000 Fl. oder 70 285 4 71 .

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit den Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu dem betreffenden Rüclkzahlungstermine stattfindet, bei folgenden Stellen erhoben werden können: i Bei dem Bankhause M. A. von Nothschild & Söhne in Fraukfurt a. M., bei der Königlichen Regie- rungs - Hauptkasse in Wiesbaden, sowie bei jeder anderen Königlichen Regierungs-Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a./M. und den Königlichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüne- burg und Osnabrück.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rülkgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisüngen und zwar bei den unter A. verzeihneten Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe 111. Nr. 4—8 und bei den unter B. verzeichneten mit den Zinsscheinen Reihe 111. Nr. 5—8 nebst Zins3\cheinanweisungen.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vor- enau Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs- Haupte asse in Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frank- furt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so find die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheine und Zins- \hein-Anweisungen durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldver- schreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereiht

werden können. j Rückständig find noch: Aus der Verloosung: pro 1. Oktober 1876: Litt. P. Nr. 5821. pro 1. April 1880: Litt. N. Nr. 3393. pro 1. April 1881: Litt. N. Nr. 24 120 10988 1507 2830 3032 3936 3944 4003 4321 5505 5763, Litt. O. Nr. 620 712 919 1640 1791, Litt. P. Nr. 54 117 1348 2074 3266 3512 5136 6280 6318 6398 7559, Litt. Q. Nr. 1164 1620. pro 1. Oktober 1881: Litt. N. Nr. 36 804 1161 2774 2924 3701 3770 4278 4513-4943 5078 5116 5485 5636, Litt. O, Nr. 228 310, Litt. P. Nr. 137 2040 3600 3892 5367 5564 6388, Litt. Q. Nr. 481 680. Wicsbaden, den 6. Dezember 1881. _ Der Regierungs-Präsident von Wurmb.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Polizei- Präsidenten von Madai, des General-Jntendanten der König- lihen Schauspiele, von Hülsen, des Finanz-Ministers Bitter, des Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums, von Puttkamer, S Na Ministers des Königlihen Hauses, Grafen von

einig.

Um 11 Uhr fanden in Gegenwart des Gouverneurs militärische Meldungen statt, bei welher Gelegenheit auch der zum Kommandanten der Residenz Berlin ernannte General- Laer von Winterfeld den Antritt seiner neuen Stellung meldete.

Ferner empfingen Se. Majestät den Obersten von Derenthall, Flügel-Adjutanten und Commandeur des 1. Garde- Regiments z. F.

Den Kammerherrendienst bei Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammer- herren. Freiherr von Rosenberg und Freiherr von Romberg übernommen.

Bei Jhren Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprin- zessin nahmen gestern Jhre Königlichen Hoheiten der Sradt Aas und der Erbgroßherzog von Sachsen das

ein.

Demnächst besuhte Se. Kaiserlihe Hoheit der Kronprinz mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen um 101/, Uhr das Kunstgewerbe-Museum.

Abends 7 Uhr wohnten Zhre Kaiserlihen und König- lihen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit der Prinzessin Victoria der Aufführung einer Komposition

Sr. Hoheit des Erbprinzen von Sa@hsen-Meiningen dur S des Gymnasiums in CharLottenburg bei. s Ÿ

Der Bundesrath sowie der Ausshuß für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sißzung des Neichstags befindet sih in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (18.) Sißung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Kameke sowie mehrere Bevoll- mächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben bei- wohnten, wurde die zweite Berathung des Neihshaushalts- Etats pro 1882/83 fortgeseßt. Als erster Gegenstand der Berathung stand auf der Tagesordnung der mündliche Bericht des Abg. Frhrn. von Maltahn-Güly über die der Kommission sür den Reichshaushalts - Etat zur Vorberathung überwiesenen Etatspositionen Kapitel 9 Titel 3 ‘Jitt. k, der Einnahme und Kapitel 6 Titel 5 a. der einmaligen Ausgaben des Etats für die Verwaltung des Reichsheeres auf das Etatsjahr 1882/83. Der Referent beantragte Namens der Kommission bei Kapitel 9, Tikel 3 litt. k,: „Füx den an die preußische Regierung zum Taxwerth abzutretenden , vor der römischen Basilika, jeßigen evangelischen Kirche zu Trier liegenben, zum Abbruch bestimmten Theil der Palastkaserne da- selbst 26 000 f“ zu streichen. |

Der Abg. von Goßler befürwortete die Position, nicht im Jnteresse des Militärfiskus, sondern weil es sih hier um ein bedeutendes Kunstwerk handele. Bei der Abstimmung über den Vorschlag der Kommission wurde derselbe mit Ma- jorität angenommen. Bei den einmaligen Ausgaben, Kapitel 6, Titel 5a., beantragte die Kommission „Zur Errichung eines Militär-Knabenerziehungsinstituts mit Unter- offiziervorshule in Neu-Breisach, einschließlih der Kosien für Terrainerwerb, erste Nate 290 000 H“ zu streichen.

Der Staats: Viinister von Kameke trat noch einmal für die Position ein. Das Manquement an Unteroffizieren sei feincswegs so ges{wunden , wie man annehme. Bei einem Bestand von 39 0C0 Unteroffizieren fehlten noch 3000. Die Unteroffiziershulen seien geeignet, eine Deckung dieses Manque- ments herbeizuführen. Die Resultate, die in Weilburg mit einer solhen Schule gemacht, seien befriedigender Art. Die Knaben- schule in Neu-Breisach solle junge Elsasser aufnehmen, dann auch Kinder von Unteroffizieren, die in Annaburg nicht untergebraht werden könnten. Der Abg. Dr. von Treilshke hob hervor, daß es sich bei der Position um ein Mittel handle, die Westmark zu germanisiren, die Elsässer Deutschland zurückzuführen. Gerade diese Mittel seien besonders geeignet, denn die Elsasser seien ein durchaus soldatisches Volk, das hierdurch nationalen Zielen

zugeführt werden könnten. Ein WViittel nationaler Politik sei |

es, was die Regierung vorschlage. niht zu befürchten, wohl aber sei die Elsässer jeßt shon in die Zucht des deutschen natio- nalen Denkens zu nehmen. Jedes französishe Parlament würde eine solche Position mit allen vielleiht gegen eine Stimme annehmen. Sollte der Reichstag die Position verwerfen, so würde die französishe Presse schreiben, es sei Deutschland niht mehr Ernst mit der Erhaltung des . Elsasses. Schon die Wahlen seien vielfach in Frankreich dahin gedeutet,

Kasernengeist sei es wünschenswerth,

als ob der Einheitsgedanke im Schwinden sei. Der Abg.

Dr. Hermes (Parchim) wies darauf hin, daß das Manquement an Unteroffizieren sich von Jahr zu Jahr gemindert habe. Es hange dasselbe direkt zusammen mit den wirthschastlihen Ver- hältnissen. Wenn im Elsaß mehr Vakanzen vorhanden, fo solle man doch bedenken, daß Elsaß erst 10 Jahre zu Deutschland gehöre. Die gasr der Knaben, die aufgenommen werden könnten, sei gewiß niht geeignet, ein großartiges Mittel zur Germanisirung abzugeben. Die große Zahl der Anmeldungen beweise nichts; wollte man hier in Berlin den Eltern die Gelegenheit bieten, ihre Kinder auf Staaatskosten erziehen zu lassen, so würde man hier das Manquement s\scchon decken können. Der Abg. Rée plädirte dafür, keine derartigen neuen Schulen zu schaffen, wenn man es mit dem Volke wohl meine, denn dieselben seien nur geeignet, einen besonderen Stand zu schaffen und Haß zu erzeugen. Der Abg. Dr. von Treitshke wies die Ausführungen des Abg. Rée als unbegründet zurück, Man könne bei dieser Angelegenheit zeigen, daß man auch einig sein tônne. Das sei gut, nahdem die Wahlen so große Zerissenheit gezeigt. Der Abg. von Benda konstatirte, daß feine Freunde nit prinzipiell gegen die Unteroffiziershulen seien. Bedenken habe nur die Neuheit der Jnstitution erregt und die Höhe der Kosien. Da die Regierung sih dagegen erklärt, daß die Po- sition nicht zu verschieben sei auf spätere Jahre, so müßten er und seine Freunde sich gegen die Position er- Uären, Der Abg. Graf von Moltke betonte, die Vorlage habe G auch eine politishe Bedeutung. Man wende sich an die Jugend, denn auf fie sei nur zu rehnen, wenn man an die Gewinnung des Elsasses denke.

le Manquements könnten am besten durch die Vorschulen erseßt werden. Der Abg. Büchtemann meinte, man solle sih mit der Germanisirung niht überstürzen. Es sei irrthümlih zu glauben, daß die Streichung der Position in Frankreich den Glauben erwedcken könnte, als wolle man das Elsaß aufgeben. DieManquements müßten aufeinem anderen Wege gedeckt werden. Die Debatte wurde darauf geschlossen und bei der Abstim- mung der Antrag der Kommission angenommen.

__ Der Referent der Budgetkommission erstattete sodann Be- riht über die Petition der Gemeindevertretungen der Vororte Leipzigs, dahin gehend, zu erwirken, daß die Ortschaften

eudniy, Lindcnau, Volkmarsdorf, Plagwiß, Cön- neriß, Cutrißs{h, Neustadt, Neuschönejeld und Schönefeld bei Leipzig aus der 5. in die 3, Servisklasse verseßt werden, Und beantragte, dieselbe dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. Der Antrag der Kommission wurde vom Hause ohne Debatte angenommen.

Bei Sthluß des Blattes begann die Berathung der der

Budgetkommission überwiesenen Theile des Etats der Reihs-Post- und Telegraphenverwaltung.

Das Erbschaftssteueramt und Ser ebe lalat zu Arnsberg ist, unter Beibehaltung seines bisherigen Amtsbezirks, am 1. Dezember d. J. nach Münster ne worden. Von diesem Zeitpunkte ab führt das b:sher {on in Münster befindliche Erbschaftssteueramt und Stempel fiskalat ie Bezeichnung: „Erbschaftssteueramt und Stempel- fiskalat 1“ und das derthin verlegte, bisherige Amt zu Arnsberg die Bezeihnung: „Erbschafts steueramt und

tempelfiskalat 11,“

Ueber Wechsel ausgestellte Noten, Berech- nungen u. \. w., in denen ausdrüdcklih ausgesprochen ift, daß die Wechsel lediglich zum Jnkasso gegeben worden und ihr Betrag dem Auftraggeber erst nach Eingang ausgezahlt oder gutgeschrieben wird, sind nicht für stempelpflihtig zu erathten, weil ein Anschaffungsgeshäst im Sinne der Tarifnummer 4b. und des Artikels 271 des Handelsgeseßbbuhs nicht vorliegt.

Nat der im Reichs8-Eisenbahn-Amt aufgestellten, in der Zweiten Beilage veröffentlihten Nachweisung über die im Monat Oktober 1881 auf deutschen Bahnen (aus- \{ließlih der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 47 größeren Bahnen beziehungs- weise O TeE mit einer Gesammtbetriebslänge von 29 152,74 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 12 701 Courier- und Schnellzüge, 88 582 FET On eee 54086 gemischte Züge und 84 293 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen : 2032 Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge und 34 251 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Fm Ganzen wurden 698 132408 Achskilometer bewegt, von denen 206 046 963 auf die fahrplanmäßigen Züge mit E derung entfallen. Es verspäteten von den 155 369 fahrplan- mäßigen Courier-, Schnell-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 3065 oder 1,99pCt., (gegen 1,78pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,99 pCt. im Vormonat). Von diesen Ver- spätungen wurden jedoch 1341 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgesührten Bahnen nur 1724 Verspätungen (= S zur Lait fallen (gegen 0,90 pCt. im Vormonat). Jn demselben Monat des Vorjahres verspäteten «auf den eigenen Strecken der in Vergleih zu ziehenden Bahnen von 146 082 beförderten fahrplanmäßi- gen Zügen mit Personenbeförderung 18366 oder 0,94 pCt., mithin 0,17 pCt. weniger. Jn Folge der Verspätungen wurden 446 Anschlüsse versäumt (gegen 389 in demselven Monai des Vorjahres und 356 im Vormonat).

Ermwirbt Jemand eine durch eine strafbare Handlung erlangte Sache, ohne dies zu wissen oder aus ihm bekannten Um ständen annehmen zu können, so macht er sich nach einem Urtheil des Reichs gerichts, 11. Strafsenats, vom 30. Sep- tember d. J., dadurch niht der Hehlerei shuldig, auch wenn er nach dem Ursprung der Sache zu forschen unterlassen hat, obwohl er durh geeignete Nachforshung die Ueberzeugung sich hätte verschaffen können, daß die Sache durch eine Strasthat erlangt war.

Kiel, 15. Dezember. (Kl. Ztg.) Die erbgroßherzo g- lich oldenburgische Fam ob welche seit Mai d. J. hier in einer Villa am Hasen Wohnung genommen hatte, hat sih gestern mit Begleitung und Dienerschaft mittelst Extra- zuges direkt nah der Residenzstadt Oldenburg begeben. Die Erbgroßherzogin, welche hier vor einigen Monaten {wer er- krankte, hat in erfreuliher Genesung unsere Stadt verlassen.

A uri ch, 10. Dezember. (Neue Hannoversche Ztg.) Jn der Vormittag- und Abendsißung der außerordentlichen Synode der evangelish-reformirten Gemeinden der Provinz Hannover wurde die zweite Lesung des Entwurfs einer Synodalordnung beendet.

Bayern. München, 14. Dezember. (Allg. Ztg.) Jn der heutigen Sißung der Kammer der Abgeordneten legte der Finanz-Minister einen Geseßentwurf, die pro- viforishe Steuererhebung für das Jahr 1882 betreffend, vor. Der Minister des Aeußern unterbreitete der Kammer einen Gesehentwurf, dur welchen, früheren Gesammtbeschlüssen des Landtags entsprechend, eine Neuregelung der Verhältnisse der bestehenden Vicinalbahnen und des Vicinaleisen- bahnbaufondsindemSinne getroffen wird,daß Fnteressenten und Private i1 den für Grunderwerb und Erdarbeiten über- nommenen Kosten entlastet sowie in der Vertheilung der Be- triebsrente zwishen dem Staat und den Jnteresjenten für leßtere günstigere Bedingungen geschaffen werden. Nach völliger Abschreibung des Kapitals sollen die Vicinalbahnen in den alleinigen Besiy des Staates übergehen. Der Minister des Jnnern übergab einen Gesehentwurf, be- treffend die Abänderung des Polizeistrafgeseßbuches behufs Bestrafung der Konkubinate. Es folgte die Verathung über die Neklamation gegen die Regensburger Landtagswahi. Nach umfassender Debatte beshloß die Kammer die Wahl der 5 Wahlmänner des dritten Urwahlbezirks in Negensburg und zugle;h, wie {hon gemeldet, die Wahl des Abg. Bonn für ungültig zu erklären.

Sachsen. Dresden, 15. Dezember. (W. T. B.) Jn der Zweiten Kammer gab heute anläßlih einer bezüg- lihen Kundgebung aus dem Schooße der Versammlung der Minister des Jnnern, von Nostißz-Wallwiß, Namens der Re- gierung der tiefsten Theilnahme für die von dem Ring-Theater- brande in Wien Betroffenen Ausdru.

Sachsen-Weimar:Eisenah. Weimar, 13. Dezem- ber. (Weim. Ztg.) Auf der Tagesordnung der heutigen Sibßung des Landtags stand die erste Lesung des Mini- sterialdekrets, betreffend die Staatsverträgemit Preußen über die Thüringishe Eisenbahn. Zur Erläuterung und Ergänzung des Ministerialdekrets erarif der Ge- heime Staatsrath von Groß das Wort. Derselbe führte aus, daß die Staatsregierung in dem Uebergang der Thüringi- {hen Eisenbahn auf Preußen, den mähtigsten deutschen Bundesstaat, und eventuell das Reich, eine Stärkung der nationalen Einheit erblicke. Gleichzeitig werde das finanzielle Interesse des Großherzogthums voll ge- wahrt, Die demselben von Preußen zugestandene Summe von 7500000 H sei als ein Pauschquantum zu betrachten, sie sei das Resultat der verschiedenen in Be- traht kommenden Faktoren. Redner ging in eine nähere Würdigung derselben ein und kam zu dem Ergebniß, daß die wichtige Maßregel des Uebergangcs der Thüringischen Bahn auf Preußen in ihrer Rückwirkung auf das Großherzogthum demselben Vortheil und Segen bringen werde. Die Vorlage wurde an den Ausschuß für Finanz- und Eisenbahnangelegen- heiten verwiesen.

Oldenburg. Oldenburg, 15. Dezember. Die erb- aroßherzoglihe Familie traf gestern Nahmittag 4 Uhr 38 Minuten mittelst Extrazuges von Kiel aus hier ein und begab sich direkt in das Schloß. Wie der „Oldb. Ztg.“ mit-

etheilt wird, erfreuten sich die Hohen Herrschasten des besten Wohlseins. Der Erbgroßherzog wohnte bereits gestern Abend dem Hofkapell-Konzert im neuen Theater bei.

(Wes. Ztg.) Der Landtag gab gestern seine Zu- stimmung zu dem Vertrage zwishen Preußen, Bremen und Oldenburg wegen Einrichtung eines Fishlaih-Schon-

reviers in der Weser, desgleihen zu einer Abänderung des Uebereinkommens zwishen Preußen, Thüringen, Olden- burg 2c. vom 1. Dezember 1877 wegen Herbeiführung über- einstimmender Maßregeln zur Hebung und zum Schutze der Fischerei.

Braunschweig. Braunschweig, 15. Dezember. (Mgdb. Ztg.) Heute sind im landschaftlichen Haufe hier die Mitglieder des 17. ordentlihen braunschweigischen Landtages zusammengetreten. Zunächst hat es sich um das Legitimationsverfahren gehandelt. Die feierlihe Eröffnung des Landtages wird morgen früh durh den Premier-Minister Schulz erfolgen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 15, Dezember. (W. T. B.) Das Herrenhaus berieth heute den vom Adbgeordneten- hause angenommenen Geseßentwurf, .betreffend die Abänderung des Volksschulgescßes in Bezug auf die Erleichterung der S@culpflicht. Der Antrag der Majorität der Herrenhaus- Kommission befürwortet, den in dieser Angelegenheit gefaßten Beschluß des Herrenhauses aufrehtzuerhalten, die Minorität beantragt, dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses beizutreten. Nach längerer Debatte wurde der Majoritätsantrag mit 72 gegen 62 Stimmen angenommen.

Jm Abgeordnetenhause erklärte bei der Fort- seßung der Debatte über den Antrag Herbst Tonki, der An- trag Herbsl sei überflüssig, da die Antwort des Finanz- Ministers vollständige Klarheit über die Sache verbreitet habe. Schönerer spricht für den Antrag Herbst. Meznik antwortet auf die Ausführungen Schönerers, und weist nah, daß das Vorgehen der Negierung gegenüber der Länderbankt ein vollständig korrektes gewesen sei. Neuwirth suht nachzuweisen, daß das Vorgehen der Regierung zwar niht ungeseßlih, jedo unstatthast sei. Graf C!am-Gallas bemerkt, die Loya- lität des Verfahrens der Regierung sei von Niemand in Ab- rede gestellt; er und seine Partei seien entschieden für eine Reform der Alktiengeseßgebung. Wenn ein betreffender Ent- wurf vorliege, werde es Zeit sein, über alle dieje Dinge zu sprehen. Der Antrag Herbst wurde in namentlicher Abstin- mung mit 151 gegen 151 Stimmen abgelehnt.

Das „Fremdenblatt“ \chreibt in seinem Leitartikel : „Wenn die rumänische und die rumänenfreundlihe Presse meint, Desterreich werde jeßt mit Reklamationen event. mit Repressalien kommen, dürste dieselbe freilih ruhig und lange warten. Nicht unsere Regieruna, sondern die Bukarester Ne- gierung hat jeyt zu handeln. Desterreih-Ungarn hat eine be- leidigende Takilosigkeit mit einem sciner Großmachtstellung entsprehenden Schritte beanwortet, und es ist die Sache Ru- mäniens, als des Beleidigers, sih zu entscheiden, ob es die mit Hecht verlangte Genugthuung geben will. Weigert man sih, so wird die österreihishe Regierung wissen, was sie zu thun hat, die Richtung ihres Handelns is ihr durch die an den Gesandten . Graf Hoyos ergangene Weisung klar vorgezeihnet, aus welcher sie cinfach die weiteren Kon- sequenzen zu ziehen hat. Wir vbürfen annehmen, daß die lei- tenden rumänischen Kreise noch rechtzeitig einsehen werden, was es für Numänien bedeuten würde, aller freundschaftlichen Beziehungen zu einem Staate verlustig zu gehen, auf dessen Unterstüßung es beim Ausftauchen europäischer Fragen in erster Linie angewiesen ist. Der Wahn, Numänien könne aus dieser Sadckgasse leiht durch die Vermittelung einer anderen Macht herausgelangen, s{heint uns auf einem großen Jrrthum zu beruhen. ODesterreih-Ungarn hat in dieser Ehrensache allein mit Rumänien zu thun und kann keinerlei Mediation eines Dritten annehmen. Die Provokation, von Rumänien ausge- gangen, kann nur direkt und allein von Numänien gutgemacht werden. Je s{hneller man dies in Bukarest erkennt und ent- sprechend handelt, desto besser für Rumänien.“

Belgien. Brüssel, 15, Dezember. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Nepräsentantenkammer erklärte

“anläßlih der Debatte über einen Pfarrer, dessen Gehalt die

Negierung eingezogen hatte, der Juttiz-Minister: er glaube die Mittel zu haben, um triumphiren zu können über den Bischof, der den Geistlichen unterstüße. Die Deputirten von der Rechten, Malou, Jacobs, Tatck, Nothomb und Debruyn brachten cinen Geseße6svorschlag, betreffend die Ausdehnung des Stimmrechts innerhalb der von der Verfassung gezogenen Grenzen mittelst Nevision der fiskalishen Geseße, ein. Malou motivirte den Antrag und sagte: man müsse die Grundlagen des Wahlgeseßes entwidckeln, ohne die Verfassung zu revidiren, noch das allgemeine Stimm- reht herbeizuführen. Die Kammer segte die Diskussion über den Antrag auf nächsten Mittwoch fest.

Die „Jndépendance belge“ versichert: der Justiz- Minister werde sich den Amendements der Centralsektion, welche mchrere Neduktionen in dem Kultusetat in Vor- {lag bringen, nit anschließen.

Großbritannien und Jrland. London, 14. De- zember. (Allg. Corr.) Das vom Lordmayor einberufene Privatmeeting zur Bildung eines Ausshusses, welcher Gelder für die JFnshußnahme von Eigenthum in Jrland aufbringen soll, wurde gestern im Mansionhouse abgehalten und war von etwa hundert Herren besucht. Die Versammlung bestand aus Mitgliedern beider Häuser des Parlaments, großen Grundbesißern, Bankiers und Kauf- leuten. Liberale wie Konservative waren gleich vertreten, und Männer beider Parteien beantragten und unterstüßter weckentsprehende Resolutionen. Unter den Rednern be- Eenden ih der Herzog von Southerland, der Herzog von Buckingham, Lord Claud Hamilton, Mr. Henry Grinsell, der Gouverneur der Bank von England, Mr. Hubbard und Mr. H. Gibbs, Wie verlautet, zeichneten sich die Verhand- lungen dur große Einfachheit aus. Die politishe Seite der Frage wurde durch vorher getroffene gemeinsame Ver- abredung vermieden, da die Basis der ganzen Bewe- gung dahin verstanden wurde, daß eine große An- ahl ordentliher und harmloser Leute in Zrland in {hrer Freiheit beshränkt und ihres Eigenthums beraubt wurde und ihre Lage eine so bedrängte geworden, daß es die Pflicht aller Geseg und Ordnung liebenden Engländer sei, diesen Unglücklichen beizustehen. Ob und in welhem Grade die Regierung für solhe Zustände zu tadeln, fei eine n e, welhe mit den Ooliegenheiten des zu bildenden ussGusses nihts zu thun habe, und rein nebensählih Jn diesem Geiste bewegte sich die Debatte, die nah 1!/stündiger Dauer damit endete, daß ein Be- {luß gefaßt wurde, sofort cinen Ausshuaß zu bilden, der die in dem bekannten Briefe des Lordmayocs enthaltenen Vors