1881 / 296 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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inébesondere um den {nellen Transport von Truppen und Kriegsmatérial zu sichern und andere Länder an dem Genusse gleiher Facilitäten zu verhindern an- wende. Der Unionspräsident sei der Ansicht, es fei ebenso billig, für die Unionsstaaten die absolute Neutrali- firung der von England zum Schutze seiner Besißungen errichteten Fortifikationen zu fordern, als für England, von den Unionsstaaten für immer dieselben Rechte betreffs des Transportes durch das amerikanische Festland in Anspru zu nehmen. Wie England von seinen Feinden in Kriegszeiten den Umweg um das Kap der guten Hoffnung nach Jndien verlange, so fordere die amerikanishe Union die Reservirung des Panamakanals, damit ihre Feinde den Umweg um? das Kap Horn machen müßten. Aber während die amerikanische Union ihr Recht zur Kontrole des Jithmus behaupte, biete sie gleichzeitig mittelst dieser Kontrole jene absolute Neutralisirung des Kanals gegenüber den europäischen Staaten an, die außerè em nicht erreiht und nicht gesichert werde. Die verlangten Vertrags- abänderungen bezweckten nicht nur, die Unionssiaaten von un- gleichen und ungerehten Verpflichtungen gegen England zu er- lösen, sondern sollten au) Amerika gestatten, mit den anderen Staaten, die auf dem Jsthmus Fuß zu fassen wünschten, auf der nämlichen Basis der Gerechtigkeit und der Unabhängigkeit zu ver- Handeln. Alle Artikel des Vertrages, welche den Unions- staaten untecsagten, den Kanal zu befestigen und dessen Kon- trole gemeinschaftlich mit den Staaten, durch die der Kanal führe, auszuüben, müßten aufgehoben werden. Ainerika habe nicht die Absicht, die Jutegrität der s\panisch-amerikanischen Nepubliken anzutasten, und werde in völligem Einvernehmen mit den Kanalländern handeln. | Die RNepräsentantenkammer hat beschlossen, si{h vom 21. d. bis zum 5 Januar zu vertagen.

Tècichôtags - Angelegenheiten,

Im 3. Breslauer Wahlbezirk (Wartenberg-Dels) ist bei der Nachwahl Hr. von Kardorff in Wabniy (Deutsche Reichs- O mit 8044 Stimmen gegen den Rusticalbesißer Gascard in B aus (Secessionist) mit 6632 Stimmen, zum Mitgliede des Reichstages gewählt worden.

Gewerbe und Handel.

Frankfurt a. M, 16. Dezember. In der gestrigen Meldung des „W. T. B.“ mußte es heißen: Die Frankfurter Bank hat den Lombardzinsfuß auf 6 °%/ erhöht. i

Elberfeld, 17. Dezember. (W.T. T.) Die Einnahmen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn betrugen im Monat November 1881 5 193 424 M. gegen 4 947 435 M im November 1880, mithin Mehr- einnahme 245 989 4 Vom 1. Januar bis ul. November 54 111 179 4, gegen 54 958 820 6. in dem gleichen Zeitraum des vorigen Jahres, mithin Mindereinnahme 847 641 4 Die Einnahmen der Nuhr-Sie g- Eisenbahn inkl. Finnentrep-Olpe betrugen im Monat November 1881 592 442 f. gegen 586 410 6 im Monat November 1880, mithin Mehreinnahme 6032 Æ Die Einnahmen der Bergish-Märkischen Eisenbahn und der Nuhr- Sieg-Eisenbahn zusammen betrugen im Monat November 1881 5785 866 4. gegen 5 533 845 A. im Monat November 1880, mithin Mehreinnahme 252 021 4 Die Einnahmen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn und der Ruhr-Sieg- Eisenbahn zusammen betrugen vom 1. Januar bis ult. November d. J. 60147 661 16 gegen 60993302 #4 im Jahre 1880, mithin Mindereinnaßhine 845 641 M

Dessau, 15, Dezenzber. Der „Anh. St.-Anz.“ s{reibt: Die durch die „Magdeb. Ztg.“ verbreitete Nachricht, daß das Herzogliche Salzwerk Leopoldshall für 30 Millionen Mark an ein Ber- liner Konsortium verkauft sei, entbehrt, nach von uns eingezogenen Informationen, jegliher Begründung.

New-York, 16. Dezember. (W. T. B) Baumwollen- Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 235000 B., Aus- fuhr nad Großbritannien 89 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 47000 B., Vorrath 1 077 090 B.

Berlin, 17. Dezember 1881.

Verhandelt Berlin, den 10. Dezember 1881, im Ge- schäftslokale des Deutschen Centralcomités vom rothen Kreuz, Abends 61/2 Uhr.

Zu der auf heute anberaumten, M öffentlichen Situng des Gesammtvorstandes der „Deutschen Marine- Stiftung 1878* waren am 1. d. M. an sämmtlide Mitglieder deñelben, sowie an diejenigen des geschäftsführenden Ausschufies be- sondere Einladungen ergangen.

Es hatten sich cingefunden :

A. Vom Gesammtvorstande.

1) der Vorsitzende desselben, Geheimer Ober-Jusliz-Rath und Senats-Präsident von Holleben-Berlin, zugleih in der Eigenschaft des statutenmäßigen Substituten der Herren

Oskar Nuperti-Hamburg, und Handelékammer- Vorsitzender W. Seibel-Kiel.

2) Hr. Rudolph Mofße-Berlin.

Entschuldigungen waren eingegangen von den genannten beiden Herren MRuperti und Seidel, ferner vom Hrn. Kommerzien-Rath Pinkus-Berlin und dem Großherzoglich hessishen Gesandten Hrn. Dr. Neidhardt-Berlin,

B. Vom geschäftsführenden Aus8schGufs:

1) Der Vorsitende desselben, Hr. Regierungs-Nath Haß-Berlin, L f der Schatmeister ter Stiftung, Hr. Kommerzien-Rath Veit» Berlin,

3) Hr. Kaufmann Heinri Kocbhann, Mitglicd des Aeltesten- Kollegiums der Kauf:nannschaft, Berlin.

Weiter war auf Einladung des Vorsitzenden Seitens der Kaiserlicher Admiralität erscbienen : der Wirkliche Admiralitäts-Rath und vortragende Nath der Admiralität Hr. Perels, welcher zuglei das Nichterscheinen des Herrn Chefs der Admiralität Hrn. Generals der Infanterie und Staats-Ministers von Stosch Excellenz im Auf- trage desselben entscbuldigte.

Nachdem die Sitzung eröffnet worden, mate der Vorsitzende dcs Gesammktvorstandes zunächst die Mittheilung, daß an die Stelle des verstorbenen Königlich württembergishen Gesandten Hrn. Frei- berr von Spitzemberg Seitens des Centralcomités der Deutscen WVercine vom rothen Kreuz der für beut ents{huldigte Großherzoglich bessishe Gesandte Hr. Dr. Neidhardt-Berlin zum Mitgliede des Gesammtvorstandes gewählt worden sei.

Sodann konstatirte der Vorsitzende ," daß er gestern unter Zuzie- Hung des Hrn. Vorsitenden des geschäftéführenden Ausschusses bei dem Hrn. Schatmeister eine Revision der Bestände der Stiftung vorgenommen habe, und bemerkte, daß sich hierbei die Werthpapiere unter statutenmäßigem Vers{lusse vorab hätten und das Vor- haadensfein der sid aus dem mitgetheilten Rehuungsabs{Gluß ergeben- den Dokumente, 283900 Æ( in 4%, Ostpreußischen Pfandbriefen, uebst den dazu gehörenden Coupons festgestellt worden seien.

Ferner konstatirte derselbe unter Bezugnahme auf dic desfaUsige Bemerkung in den Einladungen zur heutigen Sitzung, daß die Nech- nung des Jahres 1881 nebst dea dazu gehörenden Velögen 8 Tage vor der beutigen Situng im Bureau des Centralcomilés der Deut- sc{hcn Vereire vom rothen Kreuz zugleich derjenigen der Stiftung

Hicrauf erstattete der Hr. Regierungs-Rath Haß, Vorsißender des geshäftsfübrenden Ausschusses, den Geschäftsbericht pro 1881, und trug im Anschluß hieran der Schaßmeister Hr. Kommerzien-Rath Veit den Rechnungs8abs{luß pro 1881 vor. Beide Vorträge sind als Anlagen diesem Protokolle beigefügt. :

Es wurde sodann zunächst der Antrag des ges{chäftsführenden Ausschusses zur Debatte gestellt, welcher dahin geht:

„sofern niht {hon jeßt besondere Monita gegen die Nehnung er- hoben werden sollen, zu beschließen, daß die Rechnung nebst Be- lägen nocb weitere 8 Tage zur Einsicht der Mitglieder des Ge- sammtvorstandes in dem Bureau der Stiftung aufliegen soll, und daß wenn innerhalb dieser Frist von keinem Mitgliede Einwen- dungen bei dem Vorsißenden des Gesammtvorstandes angemeldet sein würden, die Rechnung pro 1881 als dechargirt anzusehen sei.“

Der Vorfißende richtete an die Mitgliedet des Gesammtvor- standes die Frage, ob nicht vielmehr die Nevision der Rechnung und Beläge dur zu wählende Revisoren beliebt werde? eine solchbe Re- vision wurde aber von keiner Seite beantragt, vielmehr allseitig dem vom dem geschäftsführenden Ausschusse vorgeschlagenen, auch in den Vorjahren beobachteten Verfahren zugestimmt und der Antrag des Ausschusses hiernach zum Beschlusse erhoben. ;

Hierauf trat der Gesammtvorstand in Berathung über den Schluf- antrag des vorgetragenen Berichts, dahin lautend: :

„Der Gesammtvorstand der Stiftung wolle sich mit den ge- machten Vorslägen, den Ausgabe-Etat pro 1882 betreffend, ein- verstanden erklären und den geshäftsführenden Ausschuß ermäch- tigen, die zur-Deckung der Ausgaben erforderlichen Beträge , sofern fie niht aus den Zinsen des Effektenbestandes . der Stiftung oder etwa eingehenden außerordentlichen Zuwendungen bestritten werden können, durch Versilberung der nöthigen Effekten zu beschaffen.“

Auch dieser Antrag fand von keiner Seite Widerspruch, derselbe wurde vielmehr einstimmig angenommen und vom Vorsitzenden sür zum Beschlusse erhoben erklärt.

Hiermit war die Tagesordnung ers{chöpf}t ;

__ Da auf die desfallsige Frage des Vorsißenden von keiner Seite cin weiterer Antrag zu stellen, noch eine sonstige Bemerkung zu machen war, so wurde, nachdem die Versammlung den unterzeichneten Vorsißenden beauftragt hatte, das Protokoll über die heutige Sißung aufzunehmen, die leßtere ges{lossen um 74 Uhr.

Geschehen wie oben.

von Holleben, Vorsißender des Gesammtvorstandes.

Der Gesammtvorstand der „Deutschen Marine-Stiftung 1878" hat in seiner Sitßung vom 17. Dezember 1880 den geschäftsführenden Ausschuß der Stiftung ermächtigt, den Wittwen der auf Sr. Majestät Panzers{if| „Großer Kurfürst“ Verunglückten sowie der sonstigen bisher aus Stiftungsfonds mit Pensionen bedahten Hinter- bliebenen Pensionsbeträge wie sie für das Jahr 1880 aus den Stiftungsfonds zur Erhebung gekommen sind in gleicher Pre auch für das Jahr 1881 zu überweisen, sofern in jedem einzelnen Falle der amtlihe Nachweis geführt worden ist, daß die Fortgewähr der Pension geboten erscheine.

Der Gesammtbetrag für diese Ausgabea wurde von dem Gesammt- vorstande auf 22 105 Æ festgeseßt.

CGonform der von dem Gesammtvorstande der Stiftung ertheilten Ermächtigung wurden für das jeßt abgelaufene Geschäftsjahr 1881 von dem geschäftsführenden Ausschuß Pensionen ausgeworfen,

a. für 11 Wittwen mit je 300 4, für eine Wittwe mit 1200 4. und eine Mutter mit 500 X, die beiden letterwähnten Pensionen um deswillen mit erhöhtem Betrage, weil die beiden Hinterbliebenen in dem Verunglückten ihren einzigen Ernährer verloren haben, und in Folge der nicht amtlichen Stellung des Leßteren aus Staatsfonds A niht erhalten, während solhe den sämmtlichen übrigen Wittwen in mehr“ oder weniger erheblichen Beträgen zugebilligt worden sindz a

h. für sonstige Hinterbliebene der Verunglückten und zwar eine Pension von 250 6, 18 Pensionen in Höhe von je 150 4, 100 Pen- flionen in Höhe von je 120 4, 17 Pensionen in Höhe von je 100 6, 2 Pensionen von je 60 4. und endlich eine Pension von 50 M

Es sind nach dieser Zusammenstellung die Hinterbliebenen von 151 Verunglücten mit Pensionen im Gesammtbetrage von 21 670 bedacht worden.

Gegen die von dem Gesammtvorstande festgeseßte Summe von 22105 M ift sonach ein Betrag von 435 #6 erspart worden; diese Differenz ist vorzugsweise darauf zur'ckchzuführen, daß im Laufe des Geschäftsjahres die Nußznießerin einer Pension im Betrage von 300 F, die Wittwe eines Verunglückten, durh Abschluß einer neuen Che aus der Zahl der Pensionâre ausschied, während ein anderer Penlionr verstorben ist. Jn beiden Laien ist die Zahlung der

ezüglichen Pension pro 11. Semester in Fortfall gekommen.

An die Ausgaben für Me onen im Gesammtbetrage von 21670 46 ließen sih die Ausgaben für die Verwaltungs- R an mit 566 M 27 4 gegen 485 4 25 F des Vor- jahres. Die Erhöhung dieses Postens um 81 6 2 & ist durch eine größere Beschaffung von Schreibmaterialien und Formularen hervor- gerufen, ase den nächstfolgenden Geschäftsjahren zu Gute kom- men wird,

_ Der Gesammtausgabe der Stiftung für das abgelaufene Ge- [E im Betrage von 22236 M 27 - stehen an Einnahmen gegenüber:

1) außerordentlihe Zuwendungen im Betrage von 22 M 33 ,

__ 2) Zinsen und Konvertirungsprämie der dec Stiftung gehörigen

Effekten im Betrage von 15973 M 55 4, in Summa 15995 M 88 -; es sind somit die laufenden Einnahmen gegen die Ausgaben um 6249 M 39 „§ zurückgeblieben. Zur Ausgleichung dieser Diffe- renz ist es erforderlih gewesen, von dem Effektenbestande der Stif- tung 6000 ( Ostpreußische Pfandbriefe zu veräußern, die einen Er- lós von 6037 J 60 « erbraht haben, während bei dem Bankhause der Aa uns als Vorschuß der Betrag von 202 4 79 « entnom- men ist. Der Effektenbestand der Stistung, welcher bei Ablauf des Ge- shästsjahres 1880 289 900 4G 42/9 Ostpreußische Pfandbriefe be- trug, ist durÞ die vorgenommene Veräußerung von 6000 ä dieses Effeftes auf 283 900 M herabgemindert worden.

__ Gleichzeitig muß an Baer Stelle berihtet werden , daß die bereits im Vorjahre in Aussicht gestellte Konvertirung der 43% ORPTeu E Pfandbriefe in 4°/ige gleiher Gat- tung jih im Lause des Jahres vollzogen hat, und daß der geshäftsführende AussWuß mit Bezug auf die ihm in der Sißung des Gesammtvorstandes vom 17. Dezember 1880 ertheilte Ermäch- tigung den Umtausch unter Annahme der Konvertirungsprämie vor- genommen hat, ohne von der ihm ferner ertheilten Ermächtigung Ge- brauch zu machen, an Stelle der Ostpreußischen Pfandbriefe andere pupillarish sichere Effekten anzukaufen. Die Lage des Geldmarktcs licß eine derartige Operation nicht als geeignet erscheinen, ob zwar die Stiftung durch die Herabminderung des Zinsfußes von 4} 9/9 auf 4%/9 bei dem jeßigen Bestande von 283 900 4 Ostpreußischer Pfand- briefe, einen jährlichen Zin3ausfall von 1419 M 50 Â erleidet.

Die Gesammtrehnung pro 1881, die einzelucn Einnahme- und Ausgabeposten umfassend, die gleichzeitig über den Vermögensstand der Stiftung näheren Aufs{luß giebt, ist enm festgestellt und belegt, von dem Herrn Schahmeister der Stiftung gelegt worden, und wird von demselben in der heutigen Sißung noch zur speziellen Be- rathung gestellt werden. Nacbdem die Rechnung dem in der Sigung vom 13, Dezember 1879 gefaßten Bescblusse entsprehend 8 Tage vor dem Zusammentritte des Gesammtvorstandes zur Einsicht der Mit- glieder desselben in dem Bureau der Stiftung aufgelegen, auch den Mitgliedern cine summarishe Rechnungéübersiht zur Örientirung übersandt worden, stellt der geshäftsführende Auss{uß den Antrag, sofern nicht {on jett besondere Moniten gegen die Nechnung er- hoben werden sollten, daß bezüglih Ertheilung der Decharge dle bereits

-— zur Einsichtnahme 11nd Prüfung der Herren Mitglieder des Ge- | ammtrorstantes ausgelegen hätten. j

im vorigen Jahre beliebte oem auch für dieses Jahr beibehalten wird, dabingehend, daß die Rebnung nebft Belägen nocch weitere acht

Krist an keinem Mitgliede Einwendungen bei dem Vorfißenden des esammtvorstandes angemeldet sind, die Rechnung pro 1881 als dechargirt anzusehen ift.

Uebergehend zu der Festseßung des Ausgabeetats für das Ge- \chäftsjahr 1882, E der geschäftsführende Ausschuß, gestüßt auf die vorliegenden Erfahrungen, für diesen Etat dieselben Prin- zipien zur Anwendung zu bringen, die bereits für die Jahre 1879, 1880 und 1881 Platz gegriffen haben, mithin den Wittwen und ein- zelnen Müttern der Verunglücten die in den Vorjahren von ihnen bezogenen Jahrespensionen, sowie den sonstigen bisher aus Stiftungs- fonds mit Pensionen bedahten Hinterbliebenen diejenigen Pensions- beträge, die für das Jahr 1881 bewilligt waren, auch für das Jahr 1882 zu bewilligen, sofern in jedem einzelnen Falle der amtliche Nachweis geführt wird, daß die Fortgewähr geboten - ist.

Hiernach würden für das Jahr 1882 auszuwerfen fein:

* a, an Wittwen 2c. Penfionen 4400 A. gegen 4850 4. des lau- fenden Jahres. Die motivirt, daß für das Jahr 1882 zwei Pensionen im Betrage von je 300 M. in Fortfall kommen, weil die eine Nuznießerin in der ersten Hälfte des Jahres 1881 eine neue Ehe eingegangen ist, wäh- rend die zweite im Begriffe steht sih wieder zu verheirathen. Diese beiden Pensionen, von denen im Jahre 1881 die erstere zur Hälfte, die zweite noch in ganzer Höhe bezogen ist, fallen sonach fernerhin nicht mehr den Stiftungsfonds zur Last ;

b.‘an Pensionen für sonstige Hinterbliebene der ifür das Jahr

Jahres verstorben ist, also 16 745 # gegen 16 820 4 des laufenden Jahres, oder für die Positionen a. und b. zusammen 21 145 M6 gegen 21 670 6. im Sahre 1881. l

1882 ist bis zum heutigen Tage bei 129 Pensionären nacgewiesen worden, während mit Nücksiht auf die bisherigen Erfahrungen mit Sicherheit zu erwarten steht, daß dieser Nachweis bis zu Ende des laufenden Jahres resp. im Beginn des nächsten Jahres auch bei der A Anzahl derjenigen Personen erbracht werden wird, die im Jahre 1881 Pensionen bezogen haben.

Der geschäftsführende Aus\{uß beantragt, daß der Gesammt- vorstand der Stiftung sh mit den von ihm gemahten Vorschlägen, den Ausgabe-Etat pro 1882 betreffend, einverstanden erklärt, und ihn gleichzeitig ermächtigt, die zur Deckung der Ausgaben erforderlichen Beträge, sofern sie nicht aus den Zinsen des Effektenbestandes der Stiftung oder etwa eingehenden außerordentlichen Zuwendungen be- stritten werden können, durch Versilberung der nöthigen Effekten zu beschaffen.

Berlin, den 10. Dezember 1881.

Der geschäftsführende Aus\{uß der „Deutschen S 1878." uß.

Rechnungs-Abscchluß der „Deutschen Marine-Stiftung*“ 1878“ für das Jahr 1881.

Einnahme. Ausgabe.

M 1) Im Lause des Jahres 1) Pensionen an eingegangene extra- Wittwen der Ver- ordinäre Zuwendungen 22/38 unglückten . 4 850, 2) Zinsen und Konver- 2) Pensionen an tirungsprämie der sonstige Hinter- _ Effelten. 4, 15973/9559 bliebene der Ver- 3) Erlös verkaufter Ef- unglückten . . . 16 820,— j a E 6 037,60 | 3) Verwaltungskosten 566,27 3 4M Osft- Zun Ha oaa 97 préèußischer Pfand- Summa . -, 22 236,27 ele) 4) Vorscbuß bei N. War- schauer & Comp... . 202,27 Summa . . 22 236,27

Der Effektenbestand der Stiftung, welcher sich bei Absc{luß des vorigjährigen Geschäftsjahres ausweislih der gelegten Nechnung auf Ostpreußische 43% Pfandbricfe im Nominalbetrage von 289 900 belief, beträgt bei Abs{chluß des Verwaltungsjahres 1881 (conf. Nr. 3 der Einnahme) 4'/, Osftpreußiswbe Pfandbriefe 283 900

Berlin, den 3. Dezember 1881. j f N Der geschäftsführende Ausschuß der „Deutschen Marine-Stistung 1878".

Haß. Veit.

Die Ausstellung indischer Kunstgegenstände zu Berlin, 1881, Beschrieben von Sir George Birdwood, Mitglied des Kaiserlich indisWen Bureaus 2. Ueberseyt von John W. Molett. Mit 55 Abbildungen in Holzschnitt. London. Druck und Verlag von R. Clay Sons and Taylor. (Preis 3 #4) Jn Kommission bei A. Asher u. Co. in Berlin. Das vorstehend genannte Werk enthält eine Beschreibung der prachtvollen indischen Ausstellung, welche seit Eröffnung des Neubaus des Kunstgewerbemuseums in dem Lichthofe desselben zu sehen ist. Dieselbe ist auf den Wunsch der Direktoren unseres Kunst- Gewerbemuseums zu Stande gekommen, welchem bereitwillig ent- gegenkommend, die Lords of the Committee of Council on FEducation (Grziehungsauss{huß des Geheimen Raths) eine Auêëwahl der \{chönsten und ccharakteristishsten Gegenstände indischen Kunst- und Gewerbefleißes aus dem South-Kensington- Museum in London zusammenstellen ließen. Viele Gegenstände aus der Sammlung Jhrer Majestät der Königin Victoria im Schlosse Windsor sind mit Allerhöchster Genehmigung damit vereinigt und ferner noch die umfassende Sammlung des Lord Lytton hinzugekommen. Das vortrefflich auêgestattete Werk, welches eine große Anzahl der präch- tigsten Stücke in sorgfältigen Abbildungen vor Augen führt, ist von Sir George Birdwood im Auftrage der obgenannten Lords verfaßt und Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hobeit der Kronprinzessin gewidmet. Es enthält in Anknüpfung an die Schilderungen der Hauptstücke au belchrende Abschnitte über die Art der Herstellung der besprochenen Objekte und mannigfaltige, von sorgfältigen ethnographischen Studien zeugende kulturhistorishe Seitenblicke auf Leben und Treiben des indischen Volkes, Eine beigegebene Karte von Indien unterstützt die Darstellung. Für das eingehendere Studium der reiben bochinter- essanten Schäte indischen Gewerbfleißes, welche bei der Eröffnung des Kunstgewerbe-Museums so großes Aufsehen erregten und noch mehrere Monate auggestellt bleiben werden, dürfte dieses Handbuch als Führer unentbehrlich sein.

Paris, 16, Dezember. (W. T. B) Der Polizeipäfekt hat bis zur Ausführung der im Interesse der öffentlichen Sicherheit für nothwendig erachteten Aenderungen dem Publikum den Eintritt in das Theater Dejazet untersagt; wie verlautet, stehen die nüm- lien Maßregeln in Bezug auf die Theater Palais-Royal, Gymnase, Athenée und Folies dramatiques bevor. Für die beim Theaterbrande in Wien Verunglückten und ihre Hinterbliebene hat der Munizipal- rath 5000 Fr. votirt.

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Redacteur: Riedel,

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (eins{liezli4 Börsen-Beilage), außerdem ein Verzeichniß der zum 1. Juli 1882 gekündigten

Berlin:

Taze ¿zur Einsicdt jedes Mitgliedes des Cesammtvorstandcs in te.u

Schuldverschreibungen dcr Preußisczen Staats - Anleihe vou 1868 A.

Bureau der Stiftung aufliegen soll, und daß, wenn innerhalb dieser-

Herabminderung dieses Postens wird dadurch.

1881 verausgabte Betrag von 16 820 4. abzüglich einer Pension von- 150 A, deren Nußnießer, nachdem er die pro I. Semester ves Jahres. 1881 fällige Pension bezogen, vor Beginn der zweiten Hälfte dieses-

Die Nothwendigkeit für die Fortgewährung der Pensionen pro.

F¿ 296.

Deutsches Neich.

achweisung für die Zeit vom 1. April bis zum Schlusse des“ Monats November 1881. E S D E E: M A I E E R

N der Einnahme an Wehselstempelsteuer im Deutschen Reiche

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 17. Dezember

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3 , 4. 5. 6. ; Einnahme in dem- G Einnahme Hier ; [b it In 1881 j Hierzu Einnahme dirt selben Zeitraume Ober-Post-Direktions-Bezirke. n Bie in den Vormonaten| Dusam I O t E M. | S M. | S M. | M. | M. | I. Im Reihs-Postgebiete. - L L zni 7 |20 89 690 | 50 104 537 | 70 911 h Aa drs 13532 40 19 841 | 23 373 | 40 22 388 | 90 | + 984 | 50 3) atis eve R 10 81 907 | 20 95 222 | 30 85 873 | 05 | 4 9349 | 2% E G S L 65315 (20| 434844 50| 500159 | 70 | 448439 | 70 | + 51720 | Q 9 935 | 50 20 689 | 50 93 625 | 23 861 | 45 | 236 | 45 6 S 5481 | 50 44 234 | 20 49 715 | 70 53 856 | 15 | 4140 | 45 N Mea 8096 | 10 52 340 | 60 60436 | 70 59 251 | 35 | 4+ 1185 | 35 A 1584 | 90 12040 | 45 13 625 | 35 14238 | 30 | 612 | 9% A 4301 | 15 31185 | 10 35 486 | 33047 | 50 | + 2438 | 75 as 3173 | 0 21 179 | 80 24 353 | 22 645 | 20 | + 1707 | 80 O 14639 | —| 100043 |60| 114682 |60| 112761 |10| + 1921 | 50 11) Breslau G n ‘eani : 6922 | 50 730 | 40 57 652 | 40 56 884 | 30 | + 768 S 5 935 | 30 41 053 | 90 46 989 | 20 43 940 | 65 | + 3048 | 55 C 18 653 | 10 115 206 | 15 133 859 | 25 139 099 | 80 | 5240 | 55 E 7 649 | 10 44 891 | 35 52 540 | 45 61001 | 95 | 8461 | 50 M E 10 131 | 40 65 786 | 90 75 918 | 30 74.522 | 70 | + 1395 | 60 17 E 6787 | 45 40 743 | 60 47 531 | 05 45 556 | 40 | 4+ 1974 | 65 e 6291 | 40 49 173 | 10 46 464 | 50 47941 | 30 | 1476 | 80 E 2141 | 12 147 | 50 14 288 | 50 14652 | 90 | 364 | 40 R 6114 | 10 38 316 | 90 441 | 43605 | 30 | + 825 | 70 20) Minden A 16537 |10| 101959 |40| 118496 |50| 127578 | 20 | 9081 |70 E eds 3 351 | 70 23 894 | 50 97 246 | 20 97241 |400| + 4 |8 A 26 668 | 10 185 064 | 50 211 732 | 60 233 578 | 10 | 21845 | 50 23 Due a/M. 14314 | 20 99 397 | 113 711 | 20 116 705 | 20 | 2994 | R E 7088 | 60 49 648 | 25 56 736 | 85 59 338 | 65 | 2601 | 80 A E L 2 940 | 80 90 787 | 50 93 728 | 30 25 008 | | 1279 | 70 29 e 6 36 869 | 95 942 163 | 979 032 | 95 280 470 | 50 | 1437 | 55 S 1881 | 10 14 598 | 65 16 479 | 75 16921 | l 441% N 12096 | 10 81 362 | 93 458 | 10 87056 | 35 | + 6401 | 75 30) R 37 868 | 05 939 739 | 50 277 607 | 55 950 313 | 85 | + 27293 | 70 a s O 16 351 | 90 110 461 | 30 196 813 | 20 117 477 | 10 | 4+ 9336 | 10 L ge 5 423 | 50 36 995 | 70 42 419 | 20 41636 | 70 | + 782 | 50 22) Konstanz 10 106 | 05 71 537 | 35 81 648 | 40 80 540 | | 4+ 1103 | 40 E A 1663 | 90 13 710 | 40 15 374 | 30 15029 | 20 | 4+ 345 | 10 G E L 4151 | 40 26 522 | 30 30 673 | 70 30 883 | 60 | 209 | 90 C R R 7289 | 70 32 572 | 60 39 862 | 30 37 567 | 70 | + 2294 | 60 M t 18 009 | 95 124 504 | 15 142 514 | 10 144 333 | 85 | ‘1819 | 75 E A A 66112 | 30 475 715 | 15 541 827 | 45 530 193 | 60 | + 11633 | 85 e. 17604 | 90 | 117426 |25| 135031 | 15| 128677 | 70 | + 6353 | 45 p Me E 3872 | 70 27 815 | 60 31688 | 30 29 767 | | 4 1921 | 30 C O O1 3152921 35] 3909609 4 3875068 | 50 | +4 95900 | 95 U S 210 577 | 10 275 29% e 315 876 | 10 306 608 |.50 | 4 9267 |60 ¡T Santa E D 19 959 | 80 123 624 | 40 143 584 | 20 141 363 | 30 |_ + 2220 | 90 ueberhaupt DTSOSO —| 9801814 70 | 4430429 | 75 | 182300 30 | + 107380 |

Berlin, im Dezember 1881.

Königreich Preufen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

(Normal-) Statut für die t- und Bewässerungsgenossenschaft E zu N. N. im Kreise X.

8. 1,

ie in den beigefügten beglaubigten Katasterauszügen aufge- führien Eigent ümer e daselbst näher bezeichneten Grundstücke in den A O N, N. werden zu einer Genossenschaft ver- einigt, um den Ertrag dieser Grundstücke nah Maßgabe des mit den zugehörigen beglaubigten Karten angeschlossenen Meliorationsplans des (Kreis-Wiesenbaumeisters, Bauinspektors 2c.) X. durch Gnt- und

â bessern. 1 N Enge: V Projekts, welche im Laufe der Ausführung ch als erforderlich herausstellen, können vom Genossenschaftsausschusse P Ten werden. Der A; wo Meral INoO der Genehmigung des

‘reie -) Aus\ch{lusses (der Regierung). E Are E Ertbeilun Nee Genebinigung sind diejenigen Genossen zu hören, deren Grundstücke dur die veränderte Anlage berührt werden.

8. 2. : Die Genossenschaft führt den Namen N. N. und hat ihren Sit in X. §0.

ie Kosten der Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaft- lden M avdin Men von der Genossenschast getragen. Dagegen bleibt der Umbau, die Besamung und sonstige Unterhaltung der einzelnen Wiesenparzellen, die Anlage und Unterhaltung der Gräben innerhalb der Roppeln und die Vorrichtung zur Cinleitung des Wassers in die Grundstücke den betreffenden Eigenthümern überlassen. Dieselben sind jedoch gehalten, den im Interesse der ganzen Meliora- tion mreet d Anordnungen des Vorstehers Folge zu leisten.

8. 4, :

der im Projekte und im §. 3 vorgesehenen

Aula aber pes ie ob, Binnen-Ent- und Bewässerungs- Anlagen innerhalb des Meliorationsgebietes, welche nur durch Zusammenwirken mehrerer Grundbesitzer ausführbar sind, zu ver- mitteln und nöthigenfalls, naSdew der Tan un REeRO

ältni dem Kreis- adt-) Au

fesgeftellt ift, auf ‘Kosten der dabei betheiligten Grundbesißer durh- ühren zu lassen. : derlid i derartiger Anlagen, die, soweit erforderlich,

in On Oa zu Scsie sind, untersteht der Aufsicht des

Vorstehers. 8. 5.

i lichen Anlagen werden unter Leitung des von dem Borslcher quf Belcluh, des, Genosjerchafttausrhuses andern; 8 in der Ne menen Melioration Desen können die Arbeiten nah Bestimmung des

Ausschusses in Akkord gegeben werden. 8. 6,

ältni, in welchem die einzelnen Genoffen zu den Gn a afts N ciontingen haben, richtet sich nach dem für die

Haupt-Buchhalterei des Reichsschay-Amts.

unen Genossen aus den Genossenschaftsanlagen erwachsenden ortheil, è

ur Festseßung dieses Beitragsverhältnisses wird ein Kataster aufgestellt, in Rade die einzelnen Grundstücke speziell aufgeführt werden. Nach Verhältniß des ihnen aus der Melioration erwachsenden Vortheils werden dieselben in (drei) Klassen getheilt und zwar so, daß ein Hektar der dritten Klasse mit dem einfachen, ein Hektar der zweiten Klasse mit dem zweifahen und ein Hektar der ersten Klasse mit dem dreifachen Beitrage heranzuziehen ist.

S

Die Einschäßung in diese (drei) Klassen erfolgt durch zwei vom Genossenschaftsvorstande zu wählende Sachverständige unter Leitung des Vorstehers, welcher bei Meinungsverschiedenheiten den Aus\{lag giebt. Nach vorgängiger ortsübliher Bekanntmachung in den Gemeinden, deren Bezirk dem Genossenschaftsgebiete ganz oder theilweise angehört und nah erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den öffentlihen Blättern (Z. 19) wird das Genossenschaftkataster vier Wochen lang zur Einsicht der Genossen in der Wohnung des Vorstehers ausgelegt, Abänderungsanträge müssen innerhalb dieser Frist {riftli bei dem Genossenschafts- vorsteher angebracht werden. “Nah Ablauf der Frist hat der Genossenshaftsvorsteher die bei ihm \{riftich eingegangenen Abänderungsanträge der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die leßtere ernennt hierauf einen Kommissar, welcher unter up evung der Beschwerdeführer und eines Vertreters des Genossenschaftsvorstandes die erhobenen Reklamationen durch die von der Aufsichtsbehörde zu bezeihnenden Sachverständigen untersuchen läßt. Mit dem Ergebniß der Untersuchung werden die Beschwerdeführer und der Vertreter des Genossenshaftsvorstandes von dem Kommissar bekannt gemacht. Sind beide Theile mit dem Gutachten einverstanden, so wird das Kataster demgemäß festgestellt, andernfalls sind die Ver- handlungen der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung einzureihen. Die bis zur Mittheilung des Ergebnisses der Untersuchung entstandenen Kosten sind in jedem Falle von der Genossenschaft zu tragen. Wird eine Entscheidung erforderli, so n die weiter erwachsenden Kosten dem unterliegenden Theile aufzuerlegen.

Sobald das Bedürfniß für eine Revision des feltgeltenten oder beritigten Katasters vorliegt, kann dieselbe von dem oge be- {lossen oder von der Aufsichtsbehörde angeordnet werden. Das Revis- teen ridtet sich nach den für die Feststellung des Katasters gegebenen Vorschriften. *)

8, 8.

m Falle einer Parzellirung sind die Genossenschaftslafsten auf die Trennstüde verhältnißmäßig zu vertheilen. Diese Vertheilung ist von dem Vorstande nah Maßgabe des den einzelnen Trennstücken aus den Genossenschaftsanlagen erwachsenden Vortheils zu bewirken.

*) Nab 8. 66 des Genossenschaftsgeseßes vom 1. April 1879 kann L E Lins der Genossen auch ein anderer Maßstab für die Vertheilung der Genossenschaftslasten festgese t werden. [s olher wird sich für diejenigen Genossenscha tsbezirke, in welchen die

erhältnisse der einzelnen Grundstücke niht wesentlich von einander abweichen, der Flächeninhalt der betheiligten Grundstücke empfehlen. In Ueiem Falle ist der §. 5 folgendermaßen zu fassen :

Die Genossenschaftslasten werden von den Genossen don Mafß- gabe des Flächenraums der betheiligten Grundstücke aufgebracht.

Die biernach festzustellenden Beitragslisten sind von dem Genossen- \chaftsvorstande anzufertigen und nah vorgängiger öffentlicher Bekannt- machung der Auslegung (s. 19) vier Wochen lang in der Wohnun

Gegen die Festseßung des Vorstandes ist innerhalb 21 Tagen die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zulässig. *)

8, 9. A Die Genossen sind verpflichtet, die Beiträge in den von dem Vorstande festzusezenden Terminen zur Genossenschaftskasse abzu- führen. Bei versäumter Zahlung hat der Vorsteher die fälligen Beträge beizutreiben. : Î 8, 10.

Jeder Genoßse hat \sich die Einrichtung der nach dem Melio- rationsplane in Aussicht genommenen Anlagen, diese Anlagen selbst und deren Unterhaltung , soweit sein Grundstück davon vorübergehend oder dauernd betroffen wird, gefallen zu lassen. f

Darüber, ob und zu welchem Betrage dem einzelnen Genoffen hierfür, unter Berücksichtigung der ihm aus der Anlage erwachsenden Vortheile, eine Entschädigung gebührt, entscheidet, falls sih ein Ge- nosse mit dem Vorsteher nicht gütlih verständigen sollte, nah S. 19 zu bildende Schiedsgericht mit Ausschluß des Rechtsweges.

8. 11.

Bei Abstimmungen hat jeder beitragspflichtige Genosse min- destens eine Stimme. Im Uebrigen richtet sich das Stimmverhält- i: nach dem Verhältnisse der Theilnahme an den Genofsenschafts- lasten, und zwar in der Weise, daß für je... ... Normal-Hektar beitragspflichtigen Grundbesißes erster Klasse . Stimme ge- rechnet wird. **) i :

Die Stimmliste ist demgemäß von dem Vorstande zu entwerfen und nach vorgängiger öffentliher Bekanntmachung der Auslegung (8. 19) 4 Wochen lang zur Einsicht der Genossen in der Wohnung des Vorstehers auszulegen. Anträge auf Berichtignng der Stimm- liste sind an keine Frist gebunden.

8. 12.

Der Genossenschaftsvorstand besteht aus einem Vorsteher, welchem ein Aus\{chuß der Genossen von (zwei, vier, sech8) Mitglie- dern zur Seite steht. j ; E

Der Vorsteher und die Aus\chußmitglieder bekleiden ein Ehrenamt.

Als Ersatz für Auslagen und Zeitversäumniß erhält jedoch der Vorsteher eine jährliche, von der Generalversammlung von (3) zu (3) Jahren festzuseßende Entschädigung.

Im Behinderungsfalle wird der Vorsteher durch das an Lebens- zeit älteste Aus\{hußmitglied vertreten.

Der Vorsteher und die Mitglieder des Ausschusses nebst (2) Stellvertretern werden von der Generalversammlung auf (3) Jahre nach absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen ge- wählt. Die Wahl des Vorstehers bedarf der Bestätigung der Auf- sihtsbehörde. . /

Wählbar ist jeder Genosse, welcher den Besiß der bürgerlichen Ehrenrechte nicht durch rechtskräftiges Erkenntniß verloren hat. Die Wahl der Vorsteher- und der An Nele wie der Stell- vertreter erfolgt in getrennten Wahlhandlungen für jedes Mitglied. Wird im ersten Wahlgange eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreiht, so erfolgt eine engere Wahl zwischen denjenigen beiden Per- sonen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmen- gleihheit entscheidet das vom Vorsißenden zu zichende Loos.

Im Uebrigen gelten die Vorschriften für Gemeindewahlen.

Die erste Generalversammlung beruft der (Amtsvorsteher, Bür- germeister, Kommissar des Kreisausschusses, Kommissar der Regie- rung, Landdrostei 2c.), die folgenden der Vorsteher.

j S, 13,

Die Gewählten werden vom Kreislandrath durch Handschlag an Eïdesftatt verpflichtet. |

Zur Legitimation des Vorstehers und des Stellvertreters dient das vom Kreislandrath aufgenommene Verpflichtungsprotokoll.

Soll der Stellvertreter sich darüber ausweisen, daß der Fall der N IGE0 eingetreten ist, so dient dazu ein Zeugniß des Kreis- andraths.

« Der Ausschuß hält seine Sitzungen unter Vorsiß des Vorstehers, der gleiches Stimmrecht hat wie die Aus\cußmitglieder, und dessen Stimme im Falle der Stimmengleichheit entscheidet. : E

Zur Gültigkeit der gefaßten Beschlüsse ist es erforderlich, daß ane Aus\chußmitglieder unter Angabe der Gegenstände der erhandlung geladen und daß mindestens zwei Drittel anwesend sind. Wer am Erscheinen verhindert ist, hat dies unverzüglih dem Vorsteher anzuzeigen. Dieser hat alsdann einen Stellvertreter zu laden. 8 14

Soweit nicht in diesen Statute einzelne Verwaltungsbefugnisse dem Ausschusse oder der Generalversammlung vorbehalten sind, hat der Vorsteher die selbständige Leitung und Verwaltung aller An- gelegenheiten der Genossenschaft.

Insbesondere liegt ihm ob: E E

a. die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen nah dem fest- gestellten Meliorationsplan zu veranlassen und zu beaufsichtigen ;

b, über die Unterhaltung der Anlagen, sowie über die Wäfserung, die Grabenräumung, die Heuwerbung und die Hütung auf den Wiesen mit Zustimmung des Ausschusses die nöthigen Anordnungen zu treffen und die etwa erforderlichen Ausführungsvorschriften zu er- lassen ; A

y c. die vom Aus\chusse festgeseßten Beiträge auszushreiben und einzuziehen, die Zahlungen auf die Kasse anzuweisen und die Kassen- verwaltung mindestens zweimal jährlich zu revidiren; A

d, die Voranschläge und Jahresrechnungen dem Aus\{usse zur Festsetzung und Abnahme vorzulegen;

e. den Wiesenwärter und die sonstigeu Unterbeamten der Ge- nossenschaft zu beaufsichtigen, die Unterhaltung der Anlagen zu kontroliren und in den Monaten .…. ., . . jeden Jahres unter Zuziehung von (2) Ausschußmitgliedern die Wiesen- und Grabenshau abzuhalten ; , Ï

y f. die GenossensGait nach Außen zu vertreten, den Schriftwe{sel für die Genossenschaft zu führen und die Urkunden derselben zu unter- zeichnen. Zur Abschließung von Verträgen hat er die Genehmigung des Aus\chusses “rgen e pur Gültigkeit der Verträge ist diese

enehmigung nit erforderli ; . E F N T Maßgabe dieses Statuts und der Ausführungsvorschriften (8, 13b.) von ihm angedrohten und festgeseßten Ordnungséstrafen, die den Betrag von 30 jedo nit übersteigen dürfen, zur Genossen- \chaftskasse einzuziehen. s. 16

Die Verwaltung der Kasse führt ein Rechner, welcher von dem Aus\{usse auf .. . Jahre gewählt und dessen Remuneration vom Aue)duse festgestellt wird. Die Aufsichtsbehörde kann jederzeit die Entlassung des Rechners wegen mangelhafter Dienstführung an- ordnen.

O0 ind die Genossenschaftslasten nah Maßgabe des Flächen- ia Le Laliettaden rundstücke aufbringen, o tritt an die Stelle des zweiten Alinea des §. 7 folgende orshrift :

Im Falle einer ParzeLirung sind die Genossenschaftslasten auf die Érennstücke nah dem Verhältnisse des Flähenraums dur den

Genofssenschaftsvorstand zu vertheilen. Anträge auf Berichtigung des V des sind an keine Frist gebunden. Ae T 48 a Biiie vous 1, April 1879 darf jedoch

tehers zur Ein der Genossen auszulegen. Anträge au h reiunozg A t citiadliften sind an keine Frist gebunden.

kein ofe mehr als 2/s aller Stimmen vereinigen. { Ea