1881 / 298 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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Oesterreich-Ungarn. Wien, 159. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser ließ sh heute von dem Vize-Bürgermeister Uhl über die Ning-Theater-Katastrophe mündlih Bericht erstatten und begab sih sodann in das Opernhaus, welches, wie bei der Vorstellung, erleuchtet war. Der Kaiser besichtigte auf das Eingehendste alle Vorkehrungen gegen Fenerzaezaye, inspizirte sämmtlihe Räume bis zur obersten Galerie, ordnete verschiedene weitere Vorkehrungen an und ließ die Gasbeleuch- tung ganz; absperren, um die Wirkung der angebrachten Oel- lampen zu prüfen. Der Kaiser verweilte ctwa 11/4 Stunden im Opernhause.

Im Ring- Theater ist die Herauéförderung des Scuttes sistirt worden, weil die Dachgiebelmauer einzustürzen droht. Vom Dienstpersonal des Theaters sind sieben Billeteure und Garderobiers, drei Orchestermitglieder, drei Theaterarbeiter und der Chef der Claque verunglückt. Das speziell mit der Unterstüßung des Theaterpersonals be- traute Subcomité brachte heute ca. 40 000 Fl. an 180 Per- sonen zur Vertheilung. :

Prag, 20. Dezember. (W. T. B.) Die Verhaftung von Sozialdemokraten am Sonntag Abend erfolgte in einer Versammlung des Arbeitervereins. An derselber: nahmen auch. zwei sozialdemokratishe Agitatoren aus Leipzig und Dresden Theil. Es wurden revolutionäre Lieder gesungen Und revolulionäre Toaste ausgebraht und wurden alsdann 18 Personen von den anwesenden geheimen Polizisten ver- haftet. Fn den Wohnungen der Verhafteten, welche dem Ge- richte zum Verhör übergeben wurden, fand man verbotene Zeitschriften, Bücher, Briefe 2c.

Schweiz. Bern, 19, Dezember. (W. T. B.) Der Nationalrath beschloß nah zweitägiger Debatte mit 85 gegen 31 Stimmen die Revision des Artikels 64 der Bundes- es behufs Einführung des Schubes für Erfin-

ungen.

Großbritannien und Jrland. Dublin, 17. De- zember. (Allg. Corr.) Die Königin siedelte gestern mit dem Hofe von Windsor nah dem Schlosse Osborne auf der Jnsel Wight über, wo Jhre Majestät während des Weihnachts- festes verweilen wird.

Die Admiralität hat ein Telegramm aus Zanzibar erhalten, welches meldet, daß der Eigeathümer des S kl aven- \chiffes, welhes den Booten des englischen Kriegsschiffes „London“ Widerstand leistete, wodurh Kapitän Brownrigg und einige Matrosen getödtet wurden, verhaftet worden sei. Das Slklavenschiff ist genoinmen worden.

Dublin, 19, Dezember. (W. T. B.) Ein Erlaß des Vizekönigs erklärt die Frauen-Landliga für gesetß- widrig und verfügt ihre Unterdrückung.

“Frankrei. Paris, 19. Dezember. (W. T. B.) Das „Paris-Fournal“ beginnt die Veröffentlihung der Akten - itücke des Dossier Bokhos. Jn demselben sind Briefe des ersten Dragomans des italienischen Konsulats in Tunis, Pestalozza, enthalten, welche konstatiren, daß Pestalozza der eigentlihe Gründer und Jnspirator des Journals „Mostakel“ war und hierbei eine feindliche Absicht gegen Frankreich ver- folgte. Aus einem Schreiben Pestalozza’s vom 7. Juli 1880 geht hervor, daß die italienische Negierung wußte, woran \ie sich bezüglih der Publikationen des „Mostakel“ zu halten habe. Pestalozza sandte dem Redacteur Bokhos fortgeseßt Artikel, wobei er ihm absolutes Stillshweigen anempsahl und sih alle Manuskripte zurücksenden ließ. Der französisch- gef fe Handelsvertrag ist heute unterzeichnet worden.

Die „Agence Havas“ meldet: Die Regierung habe niht die Absicht, bei den Gesandtschaftsposten in Athen und JFspahan einen Stellenwechsel eintreten zu lassen, und sei auch nicht gewillt, den Botschaftec bei der päpstlichen Kurie, Desprez, der seinerseits an eine De- mission gar nicht denke von seinem Posten abzuberufen.

(Fr. Corr.) Der General Japy telegraphirt aus Tunis, vom 15. Ds, dem Kriegs-Minister:

Verwichene Nacht hat ein sehr heftiger Sturm in Tunis und Umgegend gewütbhet. Viele Zelte wurden fortgerissen und unter ihnen auch die der Ambulanz, von la Manuba, deren Kranke sofort nach dem Palast Khereddine übertragen worden sind. In Medjez-el-Bab stützte eine Mauer ein, wobei 5 Mann vom 127. Linien-Regiment getödtet und 7, dcrunter 3 \{wer, verwundet wurden. Viele Tele- graphendrähte wurden zerrissen, darunter aub der von Ain-Draham.

Aus Algier wird unter dem 17. Dezember telegraphirt:

, Alle Gerüchte von den Stellungen, welchbe die drei Marabuts, Si-Sliman, Si-Kaddur und Bu-Amema einnehmen sollen, sowie alles, was man von ihren Einbruchplänen gesagt hat, ist unbegründet. Ihre gegenwärtigen Lager sind über dreißig Kilometer von unserer Grenze entfernt. Die Kolonne Negrier hat gegen die Mehias, welche hon wiederholt eine verdähtige Stellung Blobadidetes, eine Nazzia ausgeführt und ihnen 2000 Schafe abgenommen. Sie hat auch 13 Gefangene beimgeführt.

Numänien. Bukarest, 19, Dezember. (W-. T. B.) In der Deputirtenkammer beantragte bei der fort- geschten Berathung des Adreßentwurfs der oppositionelle Depu- tirte Jonescu ein Amendement, nah welchem die Kammer ihr Bedauern darüber aussprechen solle, daß in den B eziehun- gen Rumäniens zu Oesterreih-Ungarn eine Er- faltung eingetreten fei. Der Minister des Auswärtigen, Stateêco, erklärte, die Regierung sei nicht offiziell von dem Abbruch der persönlihen Beziehungen des öster- reichish:ungarishen Gesandten benachrihtigt worden, son- dern habe nur durch den rumänischen Agenten in Wien Kenntniß von dieser Maßregel erhalten. Vessenunge- achtet nehme er das Amendement an. Die Kamwer lehnte indessen in Folge der Erklärung der Negierun, daß ihr der Abbruch der persönlichen Beziehungen nicht offiziell angezeigt worden sei, das Amendement ab und nahm den Adreßentwurf unverändert mit 67 gegen 15 Stimmen an. Der Deputirte Fleva meldete eine Jnterpellation darüber an, welche Maß;- regeln die Regierung gegen den früheren Gesandten Calli- maki-Catargi ergriffen habe, welcher diplomatische Akten- stüde entwendet und veröffentlicht habe.

Unter den von Callimaki- Catargi veröffent- lihten, auf die Donausrage be üglihen diplomatischen Dokumenten befindet si eine pesche vom 1. September 1880, welde der Minister - Präsident Bratiano an den damaligen Gesandten in London, Callimaki-Catargi, ge- richtet hat, welch' leßterer Lord Granville eine vertrauliche Notiz betreffs des Donauschiffahrtsreglements und der Ueber- wacung der Donauschiffahrt übermittelt hatte. Jn dieser Depesche heißt es: „Jh bedauere, daß Jhre Abreise nah den Pyrenäen Sie verhindert hat, jene Stellen Zhrer Notiz ent- sprehend meinem Telegramme vom 25. August zu amendiren,

eren Ton ein sehr aggressiver gegen Oesterreich ist, Wie

die ganze Politik dcs Ministeriums, dem ih angehöre, beweist, war unsere Haltung und soll unsere Haltung stets nur eine defensive und keine offensive sein.“ Van glaubt, Callimaki- Catargi werde wegen Veröffentlihung diplomatischer Doku- mente gerihtlih verfolgt werden.“

Amerika. Washington, 19. Dezember. (W. T. B.) Der Senat hat die Ecnennung Brewsiers zum General- Advokaten bestätigt. Bei der Nepräsentantenkammer wurde eine Bill eingebraht , welche Attentate gegen den Prä- sidenten mit der Todesstrofe bedroht.

20. Dezember. (W. T. B.) Präsident Arthur hat Trescott, welcher Anfang Dezember in einer Spezial- mission nah Chili gesandt worden war, zum Gesandten für Chili, Peru und Bolivia ernannt.

Zeitungsfsimmen.

__ Gegenüber den Mittheilungen einzelner Blätter, daß aus einzelnen thüringishen Fabriforten Klagen über unbesriediaenden Geschäftsgang laut werden, wird dem „Leipz. Tagebl.“ aus Geschäftskreisen geschrieben :

_»Die hiesige (Ilmenauer) Porzellanfabrik, Aktiengesellschaft, bes \chäftigt ca. 200 Leute, welche vollauf zu thun haben und gut ver- dienen. Die zweite Porzellanfabrik, Metler und Orloff, welche ca. 80 Menschen beschäftigt, ist gleichfalls reichlich beschäftigt. Sämmtliche thüringer Porzellanfabriken konnten {on im Laufe des Herbstes keine Aufträge mehr annehmen, weil sie zu stark engagirt waren. Die hiesigen Thermometer- und Glasinstrument - Fabriken lassen bis Nachts 12 Uhr arbeiten und können nit genug \{affen, es herrs{t bereits Mangel an Arbeitskräften. Die Spielwaarenfahrik von Fischer, Naumann u. Co. läßt seit August bis Nachts 11 und 12 Ubr (sogar ganze Nächte hindur) arbeiten und kann das nicht liefern, was bestellt ist, troßdem die Firma im November viele Auf- träge zurücwies.

Dem „Berl. Börsen-Courier“ wird vom ober- schlesishen Eisenmarkt aus Königshütte geschrieben :

Das Eisengesbäst in Oberschlesien folgt stetig der gleichen Tendenz, wie si sole in den anderen Eisendistrikten des Inlandes und des gesammten Auslandes dur fortschreitende Erhöhung der Preise manifestirt. Da diese Besserung des Geschäfts bei uns ledig- li auf der reellen Grundlage des steigenden Bedarfs im. eigenen Lande wie des täglich wachsenden Exports ihre berech{tigte und sichere Basis hat, ist derselben die so wünschenswerthe Dauer mit Sicherheit zu prognostiziren. Dabei ist allerdings die Voraus\eßzung maßgebend, daß nit wieder wie Ende 1879 eine wilde, ganz unberechiigte Spe- kulation des Eisengeschäfts sih bemächtigt. Das ist jedo jeßt nicht zu befürchten, denn die trüben Erfahrungen aus jener Periode sind allen Betheiligten nochß zu wohl im Gedächtniß, als daß irgend Jemand sich wieder in solhe Gefahren begeben sollte. Im Gegentheil kann mit Genugthuung konstatirt werden, daß bisher immer nur der wirkliche Bedarf für die erfolgten Abschlüsse maßgebend gewesen, und daß von keiner Seite über das gewöhnliche Versorzgungsmaß von etwa drei Monaten hinaus weder çekauft noch auch verkauft worden ift.

Der „Germania“ {reibt man aus Osnabrü&ck:

Unsere Handelskam mer veröffentlicht über die zeitige wirt h- \chaftliche Lage des Bezirkes einen Bericht, der um so mchr Be- aŸhtunç verdient, als er gewissermaßen zugleich cinen Maßstab für die Beurtheilung des Standes von Handel und Industrie auc in den benacbarten Bezirkeèn Nordwestdeutschlands bieten dürfte. Im Allgemeinen wird konstatirt, daß, mögen auch einzelne Geschäftsbranchen noch darniederliegen, im Ganzen '*neuerdings ein gewisser Aufshwung sich kundgiebt. i

Der Correspondent verspricht, diese Thatsache näher zu begründen.

Stcichstags- Angelegenheiten.

Dem Reichstage ist die am 3. November d. J, zu Bern unter- zeichnete internationale Reblauskonvention, nabdem der Bundesrath derselben seine Zustimmung ertheilt hat, nebst deutscher Ueberseßung mit einer erläuternder Denkschrift zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt worden. Die Konvention lautet in der Uebersetzung:

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Se, Majestät der Kaiser von Oesterrei, Apostolischer König von Ungarn, der Präsident der Französiscben Republik, Se. Allergetreucste Majestät der König von Portugal, die Schweizerische Eidgenossenschaft

haben, in Berücksichtigung der an den Hohen Schweizerischen Bundeéërath Seitens mehrerer der Hohen vertrag\cließenden Staaten gerihteten Beshwerden , welche die Abänderung ver- schiedener Bestimmungen der Konvention vom siebenzehrten Sep- tember Eintausend acthundert abt und siebenzig bezwecken; _ gemäß den Vorschriften des Artikels \echs; beschlossen, die gedahte Konvention ciner Revision zu unterziehen und zu diesem Zwecke zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Deutsch{e Kaiser, König von Preußen:

Hrn. Heinri von Röder, General der Infanterie, Äller- bödstihren außerordentliden Gesandten und bevollmäctigten Minister bei der Schweizerisden Eidgenossenschaft,

Hrn. Adolf Weymann, Allerhöchstibren Geheimen Regizrungs- Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Innern;

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, Apostolisch{er König von Ungarn:

Hrn. Baron Moritz von OttenfelsGsch{wind, Allerhöchst- ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Hrn. Antonio von Pretis-Cagnodo, Allerhôöcstihren Nath im Kaiserlich Königlich österreichischen Ackerkau-Ministeriura ;

der S der Französischen Repyblik: rn. Emanuel Arago, Senator, französishen Botschafter bei

der Schweizerischen SidgenossensWast,

Hrn. Marxime Cornu, Doktor der Wisscnschaften ; Se. Allergetreueste Majestät der König von Portugal: Hrn. Vincent von Ernst, Allerhöchstihren Generalkonsul in der Schweiz Hrn. Vicomte Alfred von Villar d'Allen, Hrn. Rodrigues de Moraes; die Schweizeriscbe Eidgenossenschaft: Hrn. Louis Ruchonnet, Bundesrath, Vorstand des Eidgenös- sischen Departements für Handel und Acerbau, Oen, s &Fatio, Doktor der Philosophie und Naturwissen- zaften ; welche, nah gegenscitiger Mittheilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, über die nachstehenden Artikel über- eingekommen sind: Artikel 1.

Indem die vertraaschließenden Staaten von der internationalen Konvention vom 17. September 1878 zurücktreten, um eine neue zu s{ließen, vervflichten sie si, ihre innere Gesetzgebung, sofern E es niht bercits gethan haben, zu vervollständigen, um ein gemeinsames und wirksaries Vorgehen gegen die Eins{leppung und Verbreitung der Reblaus zu sichern.

Die Gesetzgebung wird hauptsächlich ins Auge fassen:

G Ueberwachung der Weinberge, der Pflanishulen jeder Art, der Gärten und Gewächsbäufer; Untersuchungen und Nacforscungen nach der Reblaus, um diefelbe soviel wie möglich zu vernichten;

2) Feststellung der angesteckten Bodenfläcben und der Ausdehnung der wegen der Nähe von Ansteckungsherden als verdäcbtig erscheinenden Bezirke, nah Maßgabe des Auftretens und der Verbreitung des Ucbels innerhalb des Staatsgebiets;

.3) Regelung des Versandts und der Verpackung der Reben, der Abfälle und Erzeugnisse derselben, sowie dec Pflanzen, Sträucher und sonstigen Erzeugnisse des Gartenbaues zu dem Zweck, um eine Ver- \{leppung der Krankheit von Ansteckungéherden aus im eigenen Lande oder nab den übrigen Staaten zu verhüten.

4) Vorschriften für den Fall der Verleßung der angeordneten Maßregeln.

Artikel 2.

Wein, Trauben, Trestern, Traubenkerne, abges{bnittene Blumen und Crzeugnisse des Gemüsebaues, Samen und Früchte jeder Art werden zum freien Verkehr zugelassen.

Tafeltrauben dürfen nur in wohlverwahrten und denno leiht zu durb\uchenden Schachteln, Kisten oder Körben zum Verkehr zuge- lassen werden. e

Trauben der Weinlese dürfen nur eingestampft und in gut ver- \{lofsenen &âssern in den Verkehr gelangen.

Trestern dürfen nur in gut verschlossenen Kisten oder Fässern in den Verkehr gelangen.

Jeder Staat behält das Recht, in den Grenzbezirken hinsichtlich der Grzeugnisse des Gemüsebaues, welche zwischen infizirten Neb- pflanzen gewachsen sind, beschränkende Maßregeln zu treffen.

Artikel 3.

Alle nicht zur Kategorie der Rebe gehörige Pflänzlinge, Sträucher- und sonstige Vegetabilien, welche aus Pflanzshulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, werden zum internationalen Verkehr zuge- lassen, dürfen jedoch in einen der Vertragsstaaten nur über die hierfür: zu bezeichnenden Zollämter eingeführt werden.

Die genannten Gegenstände sind fest, jedoch dergestalt zu ver-

packen, daß sie die nothwendigen Untersuchungen gestatten und müssen mit einer Erklärung des Absenders und mit einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ursprungslandes versehen sein, aus welcher hervergeht : ___ @ daß sie von ciner Bodenfläche (einer offenen oder umfriedigten Pflanzung) stammen, die von jedem Weinstock durch einen Zwischen- raum von wenigstens 20 m oder dur ein anderes Hinderniß getrennt ist, welches nah dem Urtheil der zuständigen Behörde ein Zusammen- treffen der Wurzeln aus\chließt;

b. daß jene Bodenfläche selbst keinen Weinstock enthält;

c. daß auf dersclben keine Niederlage von Reben \ih befindet; 0 bt wenz auf derselben von der Neblaus befallene Weinstöcke sih befunden haben, cine gänzlihe Ausrottung der leßteren, ferner wiederholte Desinfektioren und drei Jahre lang Untersuchungen erfolgt sind, welche die vollständige Vernichtung des Insekts und der Wurzeln

verbürgen. ; Artikel 4,

Die Nachbarstaaten werden sich wegen der Zulassung von Trauben der Weinlese, Trestern, Kompost, Düngererde, {on gebrauchten Wein- pfählen und Stüßen in den Grenzbezirken, vorausgesekt, daß diese Gegenstände nit aus einer von der Reblaus heimgesuchten Gegend herrühren, besonders verständigen.

; Artikel 5. _ Augsgerissene Weinstöcke und trockenes Nebholz sind von dem internationalen Verkehr ausgeschlo}sen.

Immerhin können die Nachbarstaaten wegen Zulassung dieser CGrzeugnisse in den Grenzbezirken, vorausgeseßt, daß dieselben nicht aus einer von der Reblaus heimgesuhten Gegend herrühren, sich be- sonders verständigen.

Artikel 6.

Rebpflänzlinge, Scbnittlinge mit oder ohne Wurzeln und Reb- holz dürfen in einen Vertragsstaat nur mit der ausdrücklichen Ge- nchmigung und unter Aufsicht der Regierung desselben, na vor- gängiger wirFamer Desinfizirung, über die hierfür besonders bezeich- neten Zollämt?r eingeführt werden.

Die genaanten Gegenstände dürfen ‘nur in hölzernen Kisten, welche mittelst Scbrauben fest versclossen, jedo leiht zu dursuchen sind, versendet werden. Die Id ist gleichfalls zu desinfiziren.

rtifke

Die zum internationalen Verkehr zugelassenen Sendungen, welcer Art sie immer szien, dürfen weder Theile noch Blätter von Reben

enthalten. Artikel 8,

Die bei einem Zollamt wegen Uebertretung der Artikel 2, 3, 6 und 7 angehaltcnen Gegenstände werden nah dem Ort der Herkunft auf Kosten des Verpflichteten zurückgesbickr oder nad Wahl des Emxt fängers, falls er anwesend ist, dur Feuer vernichtet.

Diejenigen Gegenstände, auf welchen die zu Rathe gezogenen Satverständigen die Reblaus oder verdächtige Anzeichen derselben finden, werden nebst dem Verpackungsmaterial sofort an Ort und Stelle dur Feuer vernichtet. Solchenfalls is ein Protokoll auf- zunehmen and der Regierung des Ursprungslandes zuzustellen.

Artikel 9

Bek fs Förderung des Zusammcnwirkens verpflichten \ich die vertragschließenden Staaten, sich, mit der Ermächtigung zum Gebrauch für die von ihnen zu erlassenden und auszutauschenden Bekannt- machungen regelmäßig einander mitzutheilen :

1) die von einem jeden derselben hinsichtliß des Gegenstandes erlassenen (Seseße und Verordnungen ;

2) die in Ausführung dieser Geseße und Verordnungen, sowie der gegenwärtigen Konvention getroffenen Maßregeln ;

3) die Art der Ausübung des im Jnnern und an den Grenzen wegen der Reblausgefahr eingerichteten Dienstes, sowie die Nach- richten über den Gang des Uebels ;

4) u Entdeckung des Auftretens der Reblaus in einem bis dahin als verszont angesebenen Gebiete mit Angabe der Ausdehnung und, wenn möglih, der Ursachen der Einschleppung. Diese Mit- theilung wird stets unverzüglich erfolgen ;

5) eine alljährlih anzufertigende mit Maßstab versehene Karte zur Mereauna der angesteckten Bodenflächen und der wegen der Nähe von Ansteckungsherden verdächtigen Bezirke ;

6) im Laufenden zu erhaltende Verzeichnisse derjenigen Garten- bau- oder botaniscen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regel- mäßigen Cy M e in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlih als den Anforderungen der gegenwärtigen Konvention ent- sprecend erklärt worden sind;

() jede neue Ermittelung einer Ansteckung in Weinbau-, Garten- bau- oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, thunlihst mit Angabe der von denselben innerhalb der letzten Jahre ausgeführten Pazensendurgen, Diese Mittheilung wird stets unverzüglih er- olgen ;

8) das Ergebniß; wissensc{haftliber Forshungen, sowie der Er- fahrungen und praktishen Verfahrungsmethoden, welche auf dem Ge- biet der Reblauskrankheit gemacht bezw. angewendet worden sind ;

9) alle anderen Dokumente, welche von Juteresse für den Wein- bau sein können.

Artikel 10.

Die bei der gegenwärtigen Konvention betkeiligten Staaten werden Nichtvertrastitagten nicht günstiger behandeln als die vertrag- schließenden Staaten selbst.

Artikel 11.

Erforderlichenfalls werden die vertrags{hließenden Staaten auf einer internationalen Versammlung \ich vertreten lässen, welche die Aufgabe hat, die aus der Ausführung der Konvention sich ergebe1den Fragen zu prüfen und durch Erfahrung und Fortschritte der Wisen- ait gebotenen Abänderungen der Konvention in Vorschlag zu

ringen.

Diefe internationale Versammlung wird: zu Bern tagen.

Artikel 12.

Der Austausch der Ratifikationen erfolgt vom Tage der Unter- zeichnung der gegenwärtigen Konvention on gerechnet, binnen 6 Mo- naten, oder, wenn thunlic, s{hon früber, zu Bern. Die Konvention tritè 14 Tage nah dem Auêtaush der Ratifikationen in Kraft,

Artikel 13. E

Jeder Staut kann jederzeit dur eine dem Hohen s{weizerischen Bundesrath abzugcbende Erklärung der gegenwärtigen Konvention beitreten oder von derselben zurücktreten. Der genannte Bundesrath übernimmt hinsichtlich der Ausführung der Artikel 11 und 12 die Vermittelung, zwiscen den vortrags{ließenden Staaten. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diese Konvention, unterzeichnet und derselben ihre Siegel beigedrückt. :

So geschehen zu Bern am dritten November Eintausend acht-

hunderteinundachtzig. i (Unterschriften.)

Schlußprotokoll.

Die Unterzeichneten, behufs Vollziehung der internationalen Reblaus-Konvention versammelt, erklären ihr Einverständniß über Sinn und Bedeutung der nachstehenden Erläuterungen und Zusäße:

Zu Artikel 1 Nr. 1. O

Unter dem Ausdruck „Gewächshäuser“ ist jede zur Vervielfältigung oder Erhaltung von Pflanzen dienende Anlage (Frühbeete, Gewächs- hâuser, Orangerien 2c.) zu verstehen.

Zu Artikel 1 Nr. 2. L

Jeder Vertragéstaat wird die Ausdehnung der wegen der Nähe von Ansteckungsberden als verdächtig erscheinenden Bezirke je nach den besonderen Umständen des Falles festseten.

Zu Artikel 1 Nr. 3. ; :

Die Konferenz lenkt die Aufmerksamkeit der Regierungen auf die im Postwege erfolgenden Sendungen.

Zu Artikel 2 Absaßy 1. E

Die vertragschließenden Staaten erkennen in Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Schweiz, diesem Staate das Recht zu, für Weinbau treibende Gegenden bestimmte Tafeltrauben zurückzuweisen, wogegen die Durchfuhr nicht gehindert werden darf.

Zu Artikel 2 Absatz 3. j :

Die Fässer müssen cinen Raumgehalt von wenigstens fünf Hekto- liter haben und derart gereinigt sein, daß sie kein Theilchen von Erde oder Reben an si tragen.

Zu Artikel 3 Absaz 2.

Die Erklärung des Absenders, mit welcher die Sendungen anderer als Rebpflanzen zu versehen sind, muß: E

1) bescheinigen, duß der Inhalt der Sendung vollständig aus seiner eigenen Gartenanlage stammt ; : |

A den letzten Bestimmungsort und die Adresse des Empfängers angeben ; i

f A ausdrüdclich bestätigen, daß die Sendung keine Neben enthält; í

4) angeben, ob die Sendung Pflanzen mit Erdballen enthält ;

5) die Unterschrift des Absenders tragen.

Zu Artikel 3 Absatz 2a. und d. j

Die Bescheinigung der zuftändigen Behörde muß auf der Erklä- rung cines amtlichen Sachverstär" gen beruhen.

Zut . tikel 6. E 4

T. Die vertragschließenden Staaten werden hinsitlich auslän- disher oder ihrer Herkunft nach verdächtiger Reben innerhalb der Grenzgebiete soviel wie möglich Vorsichtsmaßregeln zu Gunsten der Nachbarstaaten anwenden. /

Zu Artikel 6 A

11. Die Wahl unter den dur die Wissenschaft als wirksam erkannten Desinfektionsmethoden wird jedem Staate überlassen.

Zu Artikel 8 Absayz 1. E

Hinsichtlihß der aibt zur Kategorie der Neben gebörigen Ge- wächse, der Blumen in Töpfen und der Tafeltrauben ohne Blätter oder Nebbolz, welde von Reisenden als Handgepäck mitgebracht werden, wird jeder Staat seinen Zollämtern besondere Vorschriften

ertheilen. Zu Artikel 9 Nr. 5.

Ein oder mehrere einzeln stehende Weinstöcke, welche außerhalb einer zum Handel bestimmten Anlage und außerhalb einer Weinbau treibenden Gegend \ich befinden, sollen auf den ganzen Verwaltungs- bezirk sich erstredende Maßregeln nit na si ziehen, wenn amtlich festgestellt worden ist, daß die im Artikel 3 Absay 2 lit. d. vorge- schriebenen Vernichtungêmaßregeln streng ausgeführt worden sind.

Jeder Vertragsstaat wird in derartigen Fällen die Ausdehnung der diesen Punkt einschließenden verdächtigen Fläche festseßen. Die Dauer -der Sicherungsmaßregeln darf nicht weniger als 3 Jahre le- tragen.

Cine derartige Dertlichkeit soll womöglich unter Angabe des Namens auf ter Reblauskarte durch einen Punkt bezeichnet werden ; in jedem Falle muß eine Bemerkung die Bedeutung des. Auftretens des Insekts oder die Ausdehnung der von den gedachten Maßregeln betroffenen Bodenfläche genau angeben. : i :

So geschehen zu Beru am dritten November Eintausend acht- Hunderteinundachtzig.

(Schluß folgt.)

Definitives Nachwahlresultat nah Meldung des „W. T. B.*: Neg.-Bez. Mün ster. 1. Wablkr. Tcdllenburg. Abgegeben 15781 St., davon für

Timmermann (Centr.) 14764, für von Diepenbrock-Grüter (lib.) 720 St.

Landtags- Augelegenheiten.

Im 3, Merseburger Wahlbezirk (Delißs{-Bitterfeld) is an Stelle des zum Landrath ernannten Rittergutébesiters von Boden- haufen der Major von Busse auf Zschortau mit 208 gegen 128 Stimmen, welche der Sue Werner zu Doelsdorf erhalten hat, zum Mitglied des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des KaiserlibenGesundheits- amts sind in der 49, Jahreêwoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurch\{nitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 2592 in Breslau 28,8, in Königsberg 24,7, in Cöln 28,8, in Frankfurt a. M. 16,7, in Hannover 24,1, in Cassel 18,7, in Magdeburg 21,9, in Stettin 24,9, in Altona 20,6, in Straßburg 23,1, in Meg 15,7, in München 26,2, in Nürnberg 19,2, in Augsburg 21,7, in Dres- den 24,3, in Leipzig 23,7, in Stuttgart 24,4, in Braunschweig 27,2, in Karléruhe 18,7, in Hamburg 214, in Wien 24,3 *), in Budapest 30,5, in Prag 31,9, in Triest 27,7, in Krakau 34,7, in Basel 15,1, in Brüssel 22,9, in Amsterdam 21,6, in Paris 25,8, in Kopen-

gen 24,5, in Stockholm 16,7, in Christiania 16,0, in St. Peters-

rg 38,3, in Warschau 31,3, in Odessa 25,9, in Rom —, in Turin 23,6, in Bukarest 29,6, in Madrid 37,1, in London 20,7, in Glas- ow 22,9, in Liverpool 25,8, in Dublin 28,8, in Edinburg 29,1, in lexandria (Egypten) 40,8. Ferner aus früheren Wochen: in New-York 29,1, in Philadelphia 19,8, in Chicago 23,0, in St. Louis 25,1, in Cincinnati 184, in San Franzióko 21,3, in Kalkutta 35,9, in Bombay 26,1, in Madras 34,9,

Beim Beginn und in den ersten Tagen der Bericbtöwoche herrschten an den ostdeutshen Stationen und in Cöln südöstliche, an den mittel- und norddeutschen Beobachtungsstationen östlihe und nordöstliche, in Bremen und Heiligenstadt bis nach Südwest um- laufende, aber um die Mitte der Wocbe gleichfalls nad Südost gebende Windrichtungen und blieben mit vorübergehendem Wechsel mit Süd

*) Exklusive der beim Brande des Ring: Theaters Umgekommenen.

und Südwest, in Berlin und Cöln mit Nordwest bis zum Schluß der Woche vorwiegend. Nur in München berrschten während der Woche mit West wecselnde Ost- und in Karlsruhe Südwestwinde. Die Temperatur der Luft lag meist über, in München unter der normalen, während sie in Karlsruhe derselben entsprach. Bei meist trübem nebligem Wetter erfolgten wenig Niederschläge. Der beim Wochenbeginn hohe Druck der Luft sank am 7. allgemein und ras UO Epe auch am Schluß der. Weche noch keine Neigung zum Steigen.

In den meisten Großstädten Europas haben #ch im Vergleich zur Vorwoche die Sterblichkeitsverhältnisse nur wenig geändert. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte ist ein wenig gestiegen, auf 22,9 von 22,7 der Vorwoche (pro Mille und Jahr). Die Betheiligung des Säuglingsalters blicb im Allgemeinen die gleihe. Von 10000 Lebenden starben (aufs Jahr berechnet) 70 Kinder unter 1 Jahr wie in der Vorwoche, in Berlin 72 gegen 75. Die Sterblichkeit der höheren Altersklasse (über 60 Jahr) war dagegen eine größere. :

_ Unter den Todesursachen zeigten die Infektionékrankheiten im Allgemeinen keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen, nur Masern, Diphtherie und in den österreichish-ungarischen Städten Poken veranlaßten wieder mehr Todesfälle. Die Masernepidemien in Berlin, Christiania, Liverpool zeigen noch keinen wesentlihen Nacblaß. Auch în Tilsit, Stuttgart, Regensburg, Hamburg, Altona, Cssen haben Masern größere Verbreitung gefunden. Das Scbarlacfieber zeigte in Kiel, Erfurt, Berlin, Leipzig wohl einen Nachlaß, in Bam- berg, Guben, Cöln, Crefeld, Dortmund, Budapest, London, St. Peters- burg, Warschau eine Steigerung der Todesfälle, Die Diphtherie forderte im Allgemeinen in der Berichtswoche wieder mehr Opfer. Die Gesammtzahl der durch sie hervorgerufenen und gemel- deten Todesfälle aus deutshen Städten stieg cuf 203. In Königsberg, München, Hamburg, Hannover, Wien war eine Abnahme, in Stettin, Lübeck, Elbing, Breslau, Dresden, Freiberg, Berlin, Magdeburg, Barmen, Essen, Budapest, Triest, Paris und St,. Petersburg eine Zunahme der Sterbefälle ersichtlich. Todesfälle an Unterleibstyphus varen in Posen, Mülheim a. Rh., Berlin und Paris häusiger, in Wien und St. Petersburg feltener. Sterbefälle an Fleckentyphus kamen aus Thorn 3, aus S Petersburg und Valencia je 2, aus Saragossa und Granada je 1 zur Meldung. Der Keuchhusten bedingte in Görlit, Hamburg, Berlin und London vielsach Todesfälle. Vodesfälle an Darm- katarrhen der Kinder wurden in Bretlau, Berlin und Müncen nicht selten Todesveranlassung. Die Pocken gewannen besonders in den öfterreichish-ungarishen Städten größere Auëdehnung. So stieg die Zahl der durch sie hervorgerufenen Todesfälle in Wien, Budapest, Prag, Krakau. Auch in St. Petersburg und Saragossa ist kein Nach- laß derselben ersichtlich. In Paris, London und Warschau hat die Zahl ea abgenommen, betrug jedoch in letzterer Stadt noch immer 39.

Bekanntlich ist auf Veranlassung der Reichsregierung eine Grhebung über die öffentliche Armenunterstützung in allen Bundesstaaten vorgenommen. Die „Karlsr. Z.“ veröffentlicht nun die für das Großherzogthum Baden ermittelten Zahlen. Wir entnehmen dieser Uebersicht folgende Daten, wobei bemerkt wird, daß in Baden der Erhebung der Stand vom 1. Oktober d. I. zu Grunde gelegt worden ist. Am 1. Oktober wurden in Baden Ortsarme unterstüßt : : E

in den Städten in den übrigen über 3000 Einw. Gemeinden 1) dauernd, und ¡war : ! La s 0/400 7 623 11023 theilweise, . , „5813 _ 10225 16 038 zusammen 9213 17 848 27 061 2) vorübergehend . 2606 7279 9 885 im Gesammten 11-819 25 127 36 946

Die Bevölkerung der betreffer den Städte beträgt 350225, der übrigen Gemeinden 1 219 895, des ganzen Landes 1 570 120, Es kam also 1 Ortsarmer in den Städten auf 29,6, in den übrigen Ge- meinden auf 48,5, im ganzen Lande auf 42,5 Einwohner. Im Ganzen wurden 7821 Männer, 13 835 Frauen und 15 290 Kinder unterstützt. Von den dauernd Unterstüßten werden 11 023 oder rund 40% völlig, 16 038 oder rund 60/9 theilweise unterhalten, Von den völlig Unter- haltenen sind (in der Annahme, daß Männer, Frauen und Kinder gleichmäßig in völlig und theilw?ise Unterhaltene zerfallen) 3128 Männer, 5534 Frauen und 6116 Kinder, von den theilweise Unter- haltenen ‘4693 Männer, 8301 Frauen und 9174 Kinder. Der durchschnittlihe Werth des völligen täglihen Unterhalts beläuft si für cinen Mann auf 75,0 4, für eine Frau auf 62,5 „g und für ein Kind auf 32,9 &. Der Werth der theilweisen Unter- stüßung ist natürlich mannigfaltig: es varf aber wohl angenommen werden, daß derselbe im Durchschnitt sich der Hälfte des Werths der völligen Unterhaltung annähern wir», In dieser Vorausseßung be- rechnet sich der Tagesaufwand der Ortsarmenverbänte für die Orts- armen für den 1. Vktober 1881 folgendermaßen :

Männer, vöilig unterhalten, 2346 A theilweise K 1060

Frauen, völlig f 3459 ‘theilweise L 2594

Kinder, völlig s I theilweise D

Summe 13 680 M

Bei der weiteren Annabme, daß dieser Tagesauswand ein durh- {nitt licher ist, ergiebt sih der Jahre8auswand der öffentlichen Armen- pflege für die Ortéarmen zu 13 680 K 365 oder 4 993 000 oder rund 5 Millionen Mar*. Ferner hat die Erbebung ergeben, daß die Unterstüßungsbedürftigkeit beruht auf Unfall bei 642 oder 1,7 °% der Unterslüßten, auf geistigen und körperlichen Gebrechen (Scbwad(b-, Blöd-, Irrfinn, Blindheit, Taubbeit, Verkrüppelung 2c.) bei 5607 oder 15,2 %, auf sonstiger Invalidität (Arbeitsunfähigkeit) bei 12 649 oder 34,2 9% und auf anderen Gründen bei 18048 oder 48,9 9%. Von den 642 Perssnen, welche in Folge cigenen Unfalls oder Unfalls des Ernährers den Ortsarmen-Verbänden zur Last fallen, fommen 249 oder 0,65 %/% der Gesammtzahl auf die eigentlichen gewerblichen Unfallbetriebe (Bergwerke, Salinen, Aufbereitungs- anstalten, Brüche, Gruben, Werfte, Anlagen für Bauarbeiten (Bauhöfe), Fabriken und Hüttenwerke, Bauausführungen, ferner alle Betriebe mit Wasser-, Dampf-, Gas- und Heißluftbetrieb), 164 oder 0,44 %/% auf dic Land- und Forstwirthschaft und 229 oder 0,62 9% auf sonstige Gewerbe. Von den Unterstüßten der Unfallklasse sind 35 % Kinder, von denen der Gebrecbenklasse 13 9/6, von denen der Invaliden- klasse 21,5% und von der NRestklafse 63,5%. Von den Land- armenverbänden wurden am 1. Oktober 1323 Männer und 721 Frauen, im Ganzen 2044 Personen unterstüßt, wozu dann noch 25 Männer und 24 Frauen, im Ganzen 49 Personen kommen, welche in Heil- und Pflege-, Kranken- und Taubstunmmenanstalten auf Staats- kosten unterhalten werden. Landarme waren also 1348 Männer 745 Frauen, im Ganzen 2095 vorhanden. Im Ganzen beträgt \{hließlich die Zahl der öffentli unterstützten Armen (angenommen, daß die bei den Ortsarmen aufgeführten 15 290 Kinder zur Hälfte Knaben und zur Hälfte Mädchen sind):

Männer Frauen Zusammen Ortsarme 15 466 21 480 36946 Landarme 1348 745 2 095 Im Ganzen 16 814 22 225 39 041

Es fommt sona auf 40,2 Einwohner 1 öffentli unterstütter Armer oder es giebt 2,59/9 der Bevölkerung öffentlich unterstützte Arme. Der Aufwand der Kreise für die Armenpflege betrug im Jahre 1880 annähernd 800 000 A Den gleihen Aufwand für 1881 an- genommen, treten dem obgedachten Aufwand der Ortäarmenverbände von 5 Millionen Le weitere Betrag, sowie tie Kosten der vom Staat unterhaltenen Armen hinzu, und kann also der Gesammt- aufswand für öffentliche Armenpflege im Großherzogthum auf annähernd 6 Millionen Mark geschäßt werden.

im Ganzen

Kunst, TWissenschaft und Literatur.

Aus dem Verlage von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Leipzig liegen folgende Bücher juristishen Inhalts vor:

Das Ge/set, betreffend die Anlcqgung und Verände- rung von Straßen und Plätzen in Städten und länds- lihen Ortschaften vom 2. Juli 1875 von R. Friedris, Ober-Verwaltungégerihts-Rath. Das Gesetz vom 2. Juli 1875 behandelt einen Gegenstand, welcher sowohl für die Einzelnen wie für die Gemeinde- und Polizeibehörden von hervorragender Wicßtig- keit ist; es wird in der Mehrzahl der Städte fortwährend zur An- wendung gebracht und es birgt troß seiner Kürze eine verhältnißmäßig große Zahl von Zweifeln. Um fo mehr wird ein Handbuch, welches den Behörden wie den Privatpersonen praktisch brauchbare Fingerzcige giebt, von Nugen sein. Das vorliegende Schriften ist geeignet, diesen Zweck zu erfüllen. j /

Von dem „Strafgeseßzbuch für das- Deutsche Nei“ Mit Kommentar von Dr. Hans Rüdorff, Geheimer Ober-Finanz- Rath zu Berlin“ ist die zweite Hälfte der von M. Stenglin herausgegebenen dritten Auflage erschienen. Die Auflage ift mit bc- abk Berücksichtigung der Praxis des Reichsgerichts bearbeitet worden.

Das soeben ausgegebene Doppelheft 11 u. 12 (Jahrg. XXXI.) der Zeitschrift für Bauwesen, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Redaktions-Kommission: H. Herrmann, Fr. fibig, J. W. Schwedler, O. Baensch, H. Oberbeck, Redacteur: F. Sndell, Berlin, Verlag von Ernst u. Korn Gropiuss{he Buch- und Kunsthandlung), hat folgenden Inhalt: Originalbeiträge: Central- und Kuppelkirhen der Renaissance in Ober- und Mittel- Italien (Schluß) mit Zeichnungen, vom Architekten H, Stra in Berlin. Die Quaimauern auf Feyenoord bei Rotterdam, mit Zeichnungen, vom Regierungs-Baumeister Havestadt in Bexlin. Bemerkungen über den Betrieb von Schiebebühnen mit Maschinen- kraft, inébesondere die Lokomotivschiebebühne mit Gasmotor-Betricb in dem Lokomotivschuppen zu Landsberg a. W., mit Zeichnungen, von Maschinen-Bauführer Queißer in Berlin. Ueber die Stöße des brdraulichen Widders in den Leitungen. Eine Untersuchung der Mittel, die man behufs Abschwächung ihrer Wirkungen anaewandt hat, von J. Michaud, Ingenieur. Ueberseßt von Ernst Wolff, Do- zenten an der technischen Hochschule in Berlin. (Slluß,) Gothische Zimmermalerei aus Fritzlar, mit Zeichnungen, vom L

Schäfex, Dozenten an -der technischen Hochschule in Berlin, Mit- theilungen nach amtlichen Quellen.

„GustavFreytag-Galerie. Nach den Original-Gemälden und Cartons der ersten Meister der Neuzeit, photographirt von Fr. Bruckmann.“ Mit begleitenden Terten von Johannes Proelß. Leipzig, Verlag von Edwin Sc{hlömp. Diese neue Ausgabe der „Gustav Freytag-Galerie“", deren frühere mehrfach an dieser Stelle mit Anerkennung besprocen worden sind, vereinigt die einzelnen Blätter zu einem geschlossenen Werke, in dem si die bildliche Darstellung mit der des Schriftstellers zur Veranschaulicbung des reichen poetischen Schaßes vereint hat, welchen das Schaffen Gustav Freytags der deutschen Literatur zugeführt hat. Zu der Arbeit des Griffels und Stisles hat sih die der Feder gesellt; neben den 30 Bildern der Freytag-Galerie bietet das „Freytag-Album“ Terte, die nicht nur die ein- zelnen Darstellungen erläutern, sondern auch im Zusammenhange ein voll- ständiges Bild von des Dichters Entwickelungëgang und Bedeutung geben. Die einzelnen Blätter dieser clegant aus8gestatteten (Folio-) Ausgabe find von einem geshmackooll erfundenen Ornament umrahmt, und der splendid gedruckte Text mit hübschen Jnitialen, Kopfleisten und Schlußstücken geziert. Die vorliegende erste Lieferung enthält zwei der s{önsten Blätter aus der ersten Abtbeilung, Illustrationen zu den „Bildern aus der deutschen Vergangenheit“, und zwar: die bekannte reizende Komposition zur „Sage vom Thränenkrug“, von Paul Thumann, und die prächtigen „germanischen Frauen nach der Schlacht bei Aquae Sextiae“, von W. Lindenschmidtk. Ein von Woldemar Friedrich erfundenes charakteristisches Titelbild in Bunt- druck eröffnet diese erste Abtheilung, welhe wie die anderen je 10 Bilder umfassen wird; die zwcite wird die Jllustrationen zu den Romanen und Dramen Freytags, die leßte die zu seiner reifsten vollendetsten Dichtung, dean „Ahnen“, enthalten. Das prächtige, Ihrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin gewidmete Werk wird aus 15 Lieferungen von je 2 Bogen Text und 2 bis 3 photographischen Blättern bestehen (Preis jeder Lieferung 2 # 50 4) und joll zu Ostern 1882 vollendet seia. Nach dem Erscheinen tritt ein erhöhter Ladenpreis von 50 M ein.

Paul Mosers Notizkalender als Swreibunter- aae T L8E2. In cleganter Ganzleinewandmappve mit grünem Tuchpapier überzogen. Größe 25 X 35 ecm. Preis 2 Æ Verlag des Berliner Lithographiscen Instituts, Berlin W., Potsdamerstraße Nr. 110. Dieser praktishe Kalender für Kaufleute enthält außer dem Comtoirkalender, welcher die Innenseite des Deckels einnimmt, einen liniüirten Notizkalender für alle Tage des Jahres, mit Löschpapier durscchossen, die neuesten Be- stimmungen über dea Post- und Telegraphenverkchr, cin Verzeichniß derjenigen Banken, deren Noten bei allen Reichsbanken angenommen werden, der gleichnamigen Postorte, der Straßen Berlins mit Angabe der Lage nach Himmelsrihtung, Münz-, Maß-, Gewichts- und Zinsen- berechnungétabellen, die Genealogie der europäischen Negentenbäufer, Be- stimmungen über den Verkehr mit der Reichébank, Wecbselstempel u. v, A., endlich au ein Verzeichniß der bedeutenderen Städte des Deut- schen Reichs, ODesterreih-Ungarns und der Schweiz mit Angabe der Einwohnerzahl, Gericbtsbarkeiten, Eisenbahnen und der Adressen von Rechtéanwälten, Gerichts\cchreibern, Bank-, Speditions- und Kommis- sionsfirmen. Eine werthvolle Beilage des Kalenders bildet die Liebe- now'sche Eisenbahnkarte.

Die Firma F. A. Brockhaus in Leivzig, welche die weitbekannte Verlagshandlung, cin Sortiment und Antiquarium, #9- wie ein Kommissionsçgeschäft, eine Bubdruckcrei :c. umfaßt, veröffent- liht von Zeit zu Zeit sog. „Mittheilungen“. In denselben er- stattet die genannte Firma Bericht über die neuen Unternehmungen thres Verlags sowie über Erscbeinungea der deutschen und aus- ländischen Literatur, welbe durch ihr Sortiwent und Antiquarium zu beziehen sind. So ift soeben Nr. 6 ihrer „Mittheilungen“ diescs Jahres erschienen, welche von ihrem neuesten Verlage Nachrict giebt, se- wie Besprebungen mehrerecWerke und allerhand bibliograpbishe Notizen enthält. Aus der Zahl der neuesten Brockhausscen Verlagsartikel heben wir hervor : „Nordenskjölds Umsegelung Asicns und Europas auf der Vega, cine authentisbe Schilderung sciner erochemachenden Reisc auf der Vega nebst ciner Darstellung der sämmtlichen früheren englischen, holländischen, norwegischen und s{wedishen Versuche, die Nordost- Durchfahrt zu gewinnen; fernec die 4. Auflage von v. Rönne's Staatsrecht der preuf:ishen Monarcbie, welche ‘ebr wesentlide Be- reiherungen und Umgestaltungen erfabren hat, so daß sie au für die e früherer Ausgaben unentbehrlich ist; endli den „Neuen Pi- taval*, cine Sammlung der interessantesten Kriminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit, Dis Brockthaut ce Buch- handlung hat auch mehrere neue Kataloge ausgegeben, sowie ein Ver- eichniß ausgewählter Werke aus ibrem Verlage in eleganten Ein- Lieden: ein Verzeichniß au8gewäblter Werkc der französischen, englischen, italienischen und spanischen Literatur, zu beziehen dur die genannte

andlung; ein Verzeichniß der bauptsäblidbsten ausländischen Zeit- riften, gleibfalls dur dieselbe Firma zu bezieben: cndlich 2 anti- uarishe Kataloge von 1210 resp. 1830 rech{t&wisser]chaftliben bezw. taatéwissenschaftlichen Werken ihres antiguarishen Bücherlazers. Diese Kataloge sind dur jede Buchbandlunz gratis zu erbalten.

Nach ciner Mittheilung der \{weizerischen Erdbebens- kommission (Präsident A. Forster) war der verflossene Monat November an Erdbeben ungewöhnlich reib. Es fanden an 17 Tagen nicht weniger als 29 zeitlich getrennte Erder*ütterungen mit ctwa 41 Einzelstößen ftatt.

Gewerbe und Haudel.

Am 29. Januar 1882, Morgcns 11 Uhr, lommcn in der König- lih spanischen Pulverfabrik zu Murcia und im Artilleric-Devot ta

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[cchitekten Carl .

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