1881 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Basel-Landschaft. L 1) Wein nes Obstwein, s{weizerischen Ursprungs sind steuerfrei. L E 2) Wein nicht s{weizerischen Ursprungs, in Fässern, C s es n a o 3) Wein nicht \{chweizerishen Ursprungs, in Flaschen E Wein nicht \{chweizeris{hen Ursprungs, per Liter . 4) Branntwein, s{weizeris{en Ursprungs per Liter . B z a e E " O E O 7) Extrait d’Absynthe, Rum, in Fässern - 8) ut e und Liköre in Flaschen per E ; E 9) Bier, \{chweizerisches : . per Hektoliter O ARSIANoD R a a 6 So A Schaffhausen

Appenzell a. Rh. N i 2 Appenzell j. Rh. beziehen keine Ohmgeldgebühr.

90 14

Fr. Rp.

per Liter

St. Gallen Graubünden. 1) Bier, \hweizerisches . per 100 kg 1 20 2 qausländisheS8 . . . . . . y 1 70 3) Branntwein, s{hweizerisher . .. » 4 30

4 : ausländisher. . .. 5 5) Liköre, s{chweizerishen Ursprungs, in On e 8 6) J \chweizeris{en Ursprungs, in Clan 7) h fremden Ursprungs, in Sen 9 60 8) Z fremden Ursprungs, în Sl 14 80 9) Wein, gemeiner, fremden Ursprungs 2 40 10) *) feiner, in Fässern ,„ y 9 60 E iner, | in Flaschen , O ; 14 80 D Weingeist, \hweizerishen Ursprungs , 9 80 13 s fremden é; O Bier, im Kanton gebraut, wird mit einer Steuer von 2,15 Fr. per 150 1 belegt. *) Bemerkung. ; ; Weine in Fässern aus dem deutschen Zollgebiet unterliegen ohne Unterschied einer Gebühr von 2 Fr. 40 Np. per 100 kg. Aargau. 1) Wein, Obstwein und Bier schweizerischen Ursprungs, in Fässern oder anderen O 2) Wein, ausländischer, in Fässern oder anderen Ga s 3) Obstwein, ausländischer, in Fässern oder anderen Ge y 4) Bier, ausländishes, in Fäfsern oder an- S «

deren efäy E

5) Gebrannte Wasser, \{weizerischen Ur- \sprungs Es O

j 5 fremden Ursprungs „— 10

Thurgau bezieht keine Ohmgeldgebühren. Tessin besteuert Getränke \{chweizerischen Ursprungs nicht.

458 bezieht von ausländischen : Er. Nu 1) Branntwein per 100 kg brutio 0:

C S 5 70 3 Bier, Obstwein und Meth. y 3) Wein aller Art und Wermuth Me e 60 4) Liköre: Arak, Absynthe, Cognac, Kirschwasser 2c. in : Ae VDer U dns

5) Wein aller Art in Flaschen D R e d S D )

Waadt bezieht auf Getränke s{weizerischen Ursprungs keine Konsumgebühr; ausländische Getränke werden wie folgt besteuert :

Fr. Rp. 1) Bier in Fässern . L DŒœ-LOO Ko bruUnio E e 3

3) Wermuth in Fässern G) Bier in Hlaswent „_» 5) Wein und Wermuth in E 6) Branntwein und Kirschwasser 7) Likörweine in Fässern oder Flascben®) . s D E o 9) Liköre in Fässern oder E s 12 E E o o e Sp 12 *) Bemerkuno. i : Weine in Fässern aus dem deutschen Zollgebiet unterliegen ohne Unterschied einer Gebühr von 3 Fr. per 100 kg.

Wallis. Gctränke \{weizeris{en Ursprungs werden nicht be- teuert. Auf ausländishen Getränken wird nachstehende Gebühr

zogen : Fr. Np. 1) Wein und Bier in Fässern . per 100 kg brutto 4 40 2) Branntwein, Liköre, Wein in Flaschen und andere geistige E s o 4 D E S o"

Neuenburg bezieht keine Ohmgeldgebühren.

Genf ebenfalls niht, mit Ausnahme der Oktroigebühren der Städte Genf und Carouge. A. Auszug aus dem Oktroitarif der Stadt Genf.

Fr. Rp. 1) Wein aus dem Kanton Genf, aus den anderen Schweizer- fantonen und ab genferischen Liegenschaften in den Zonen von Savoyen und der Landschaft Ger per Hektoliter 2 33 2 E, Ae «eo 6 Q n 3 26 D E i o o - i 4) Wein und Essig in Flashen . . [lass I i asche 5) Essig und verdorbener Wein . . eftoliter 6) Weindruse (vom 15. Sptbr. bis 31. März) e 7 o (vom 1. April bis 15. Sptbr.) s Se Bie is bin ce it Siatket-rer Fris] Tas er in Krügen oder in Flaschen per Krug oder Flasche E E i e 2. V@E OEvliler 3 11) Branntwein und Weingeist in Fässern (für jeden Hek- toliter darin enthaltenen Alkoho) .....,.0-— 13 Likdre aller Art in Fässern . . . . per Hektoliter 14 83 13) Branntwein und Liköre aller Art, in Flaschen von 14 Liter und weniger per Flasche . eid o Weine in Fäss j s ri llgebi i ne in ern aus dem deutschen Zollgebiete unterliegen ohne Unterschied einer Gebühr von 3 Fr. 26 Rp. Ver Roliter Von der Weinernte an bis zum 15. November wird die Gebühr ür den neuen, mit der Hefe eingeführten Wein im Verhältniß von 06 zu 100 berechnet. :

it Alkohol angemachte Firnisse mit 450 Î gehalt bezahlen wie Alkohol, U mit mehr als Alkohol

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B. Auszug aus dem Oktroitarif der Stadt Carouge.

Wein, \{weizerisWen Ursprungs . per Liter Wein, fremden Ursprungs. . . S E. Ee C2 s Obstwein e Y P a es B E. E Z Berlin, den 20. Dezember 1881.

Der Reichskanzler.

Jn Vertretung:

E.

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Königreich Preußen.

S e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Geheimen Regierungs::Rath Grafen von Unruh, vortragenden Rath im Ministerium tes Königlichen Hauses, zum Geheimen Ober-Regierungs-Rath mit dem Range eines Rathes zweiter Klasse zu ernennen.

Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlihen Kenntniß, daß das neue Gymnasium in dem Stadttheil Moabit zu Ostern k. 7. mit den trei Klassen der Vorschule und mit fünf Gym- nasialklassen (Sexta, Quinta, Quarla, Unter- und Ober-Tertia) eröffnet werden wird. Die Termine für die Anmeldung und Aufnahme von Schülern sowie den Tag der Eröffnung werden wir demnächst bekannt machen.

Berlin, den 19. Dezember 1881.

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium : Herwig.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beshränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

Nachdem in Rothenbach, Kreis Landeshut, der Ausbruch der Rinderpest festgesiellt worden ist, wird auf Grund des Reichsgeseßes vom 7. April 1869 und der revidirten Jn- struktion vom 9. Juni 1873 und auf Grund des Geseßes vom 11, März 1850 resp. des §8. 73, Geseß vom 26. Juli 1880, und unter Hinweisung auf das Reichsgejeß vom 21. Mai 1878 Folgendes angeordnet :

1) Jn den Kreisen Landeshut und Bolkenhain ist Jeder, welcher zuverlässige Kunde davon erhalten hat, daß ein Stück Rindvieh an der Rinderpest erkrankt oder gefallen is, ver- pflichtet, der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu erstatten.

Sobald in einem Orte der genannten Kreise ein der Ninderpest verdächtiger Krankheits- oder Todesfall unter dem Rindvieh vorkommt, oder innerhalb 8 Tagen zwei Er- frankungs- oder Todesfälle unter verdächtigen Erscheinungen in einem Viehstande sich ereignen, tritt ebenfalls die Anzeige- pflicht ein.

Jn Rothenbach erstreckt sich die Anzeigepflicht auf jeden Erkrankungsfall von Rindvieh und anderen Wiederkäuern mit Aus\{luß der Fälle nur äußerer Verletzungen.

Der Besißer darf krankes Rindvieh nicht shlachten oder tödten, gefallenes Rindvieh nicht verscharren oder anderweitig beseitigen, bevor die Natur der Krankheit festgestellt ist. Bis dahin sind todte Thiere so aufzubewahren, daß das Hinzu- kommen von Menschen und Thieren abgehalten wird.

2) Die Anwenduna, der Verkauf und die Anempfehlung von Vorbauungs- und Heilmiiteln für die Kinderpest ift für die Kreise Landeshut und Bolkenhain verboten; zu den Vor- bauungsmitteln sind Desinfektionsmittel niht zu renen.

3) Jn jedem Orte der Kreise Landeshut und Bolkenhain ist jofoit ein Viehrevisoc zu bestellen, welcher ein genaues Register über den vorhandenen Rindviehbestand aufzunehmen hat und täglih jede Veränderung in dem Viehstande fpeziell bezeichnen muß.

Die Viehregister find mindestens cinmal wöchentlih von dem Ortsvorstande zu reoidiren.

Jm Falle des Ankaufs eines Stückes Rindvieh isl zugleich anzugeben, aus welhem Orte dasselbe bezogen ist.

4) Die Abhaltung von Vieh- und sonstiaen Märkten, sowie größere Ansammlungen von Menschen und Thieren werden sür die Kreise Landeshut und Bolkenhain untersagt; auch der Handel nit Vieh und der Transport des letteren, sowie von Dünger, Rauhsutter, Stroh- und anderen Streu- materialien und von unausgedroshenen Garben ist verboten.

5) Zn Rothenbach müssen alle Hausthiere mit Ausnahme der Pferde, Maulthiere und Esel im Stalle behaiten, bezw. eingesperrt werden. Werden sie frei umherlaufend betroffen, so sind sie einzusangen und zu s{lachten, Hunde und Kaßen aber zu tödten und zu versharren. Fuhren dürfen nur mit Pferden, b odcr Eseln gemacht werden.

6) Das Gehöft, in welchem die Rinderpest ausgebrochen, ist durch Wächter Pt yarres; an allen Ein- und Ausgängen des Ortes sind Tafeln mit der Aufschrist „Rinderpest“ auf- zustellen, und Wächter, welhe die Beobachtung vorstehender Verbote zu überwachen haben. i

Für den Ort Nothenbach tritt die relative Ortssperre ein (§8. 21 der revidirten Jnstruktion). E

7) Die Verladung und der Transvort von Rindvieh und anderen Wiederkäuern ist für die Eisenbahnstationen Wittgen- dorf, Ruhbank, Landeshut, Blasdorf, Liebau, Merzdorf, Jannowih oerboten.

Liegniß, den 11, Dezember 1881,

Der Regierungs-Präsident. Frhr. von Zedlih.

Nachdem auch in Nieder-Wernersdorf, E

Kreises, Erkrankungen an ter Rinderpest stattgefunden haben, und da die örtlihen Verhältnisse in Rokhenbach dort strengere Absperrung nothwendig machen, wird meine Polizeiverordnung ven goegen age hierdurch wie folgt verändert und er- weitert :

1) Alles, was in der Polizeiverordnung vom 11, d. M. unter Nr. 1, 2, 3 und 4 sür die Kreise Landeshut und Bol- kenhain vorgeschrieben und verboten ist, wird hierdurh auch

a, für den die Städte Hirshberg und Schmiedeberg und die Amtsbezirke 1 bis 10 und 19 kis 23 umfassenden Theil des Hir chberger Kreises,

», für den ganzen Schönauer Kreis und

c. für den an den Bolkenhainer und Schönauer Kreis grenzenden, von der Eisenbahn und der Jauer - Hirschberger Chaussee begrenzten Theil des Kreises Jauer und die Ortschaft Pombsen dieses Kreises v:rordnet und verboten.

2) Die besondere für Rothenbah in Nr. 1, 5 und 6 der Polizeiverordnung vom 11. d. M. gegebenen Vorschristen gelten auch für Nieder-Wernersdorf.

3) Für den verseuchten Theil des Ortes Rothenbach wird die absolute Sperre (§. 23 der revidirten Jnstruktion), für Nieder-Wernersdorf die relative Ortssperre hierdurch verfügt.

4) Für alle Stationen der s{hlesishen Gebirgsbahn mit Ausnahme von Lauban und Görliß und sür die Stationen cFauer und Brechelshof der Breslau-Freiburger Bahn isi die Verladung und der Transport von Rindvieh und anderen Wiederkäuern verboten.

Diese und die durch dieselbe erweiterte Polizeiverordnung.

vom 11, d. Mts. tritt mit ihrer Publikation zugleich in Kraft. Liegniß, den 12. Dezember 1881. Der Regierungs-Präsident. Frhr. von Zedliß.

NichkamiliZes. Deutsches Neich.

: Preußeu. Berlin, 21. Dezember. Se. Majestät der

Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Chefs- tes Civil - Kabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wil- mowski entgegen.

Beide Kaiserliche Majestäten hörten gestern Nach- mittag in einem kleinen Kreise von geladenen Gästen einige Gesangsvorträge der Madame Albany.

Heute findet im Königlichen Palais ein Diner statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des geslrigen Vormniitags mili- tärische Meldungen entgegen und ertheilte dem Negierungs- Vizepräsidenten von Sommerfeld sowie dem Königlichen Ge- sandten in Darmstadt, von Alvensleben, uäid dem Kammer- junker von Rheden-NRHeden Audienz.

Das Enteignungsrecht ist dem Kreise Warten- berg im Regierungsbezirk Breslau, welcher den Bau einer Chaussee von der Militsh-Wartenberger Kreisgrenze bei Goshüß-Neudorf bis zum Bahnhofe ODber-Stradam beschlossen hat, für die zu dieser Chauss.e erforderlihen Grundstüle unter dem 14. November 1881 Allerhöchst verliehen worden. Zu- gleich is Allerhöchst genehmigt, daß die dem Chausseegeldtarife vom 29. Fevruar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

Den Gemeinden Dorstfeld, Marten, ODespel, Kley und Lütgendortmund im Landkreise Dortmund des Regierungs- bezirks Arnsberg ist für die von ihnen erbaute Chaussee von Dorstfeld über Bahnhof Marten und Lütgendortmund nah der Wiiten-Castroper Provinzielchaussee gegen Uebernahme der künfigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Necht zur Erhebung des 1'/5fachen Beirages des Chauss?egeldes nah den Bestimmungen des Chaussee- geldtariss vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiun- gen, fowic der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften vorbehaltlich der Nbänderung der sämmtlichen voraufgesüuhrten Bestimmungen unter dem 7, Dezember 1881 All:rhöchst verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vou 29. Februar 1840 angehängten Be- stimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die ge- dachte Straße zur Anwendung koninen.

Das Uceberfahrtsgeld bei der Fähranstalt üver den Berlin-Spandauer Schiffahrtskanal zwischen dem Etablissement Albrechtshof in der Kolonie Plößensee, Re-

ierungsbezirks Potsbam, und dem gegenüberliegenden Ufer, owie das Brückengeld für die Benußung der Prinz LWil- helm-Brücke über die Saale bei Calbe, im Kreise Calbe, Regierungsbezirks Magdeburg, sind durch Tarife geregelt worden, welche unter dem 14. November 1881 beziehentlih unter dem 30. November 1881 Allerhöchst vollzogen worden find.

Durch Allerhöchste Ordre vom 15. d. M. ist bestimmt worden, daß 1) von den in den Beurlaubtenstand übertretenden Mannschaften des aktiven Dienststandes eine nach dem Bedarf im Mobilmachungsfall zu bemessende Zahl als Unteroffizier-Aspiranten ausgebildet und dem- nächst als soiche entlassen wird, und raß 2) nach erneuter Darlegung ihrer Quoli fikation bei Gelegenheit von Uebungen und sonstigen Einberufungen ihre Ernennung zum Unter- osfizier sowie nah mehrjähriger treuer Dienstzeit im Beur- lauhbtenstande ihre Besörderung zum Vize-Feldwebel bezw. Vize-Wachtmeister des Leurlaubtenstandes erfolgen darf.

Am 1. April 1882 wird das Lauenburgische Jäger- Bataillon Nr. 9 von Hagenau nah Raßeburg zurücverlegt werden ; gleidzeitig wird zu demselben Termin das Hessische Jäger-Bataillon Nr. 11 unter gleich- zeitigem Uebertritt in den Verband des XV. Armee-Corps von Marburg nach Hagenau und das 2. Bataillon Hessischen Füsilier-Regiments Nr. 80 von Fulda nah Marburg verlegt werden.

Wird der von dem Absender einer Postanweisung niht ausgefüllte Abschnitt der Postanweisung (worauf der Absender in der Regel die angewiesene Summe und seinen Namen vermerkt) von einem Anderen in rehtswidriger Ab- sicht, um davon zum Zwecke der Täushung Gebrauch zu machen, fälshlih ausgefüllt, so ist dieser nah einem Urtheil des Reichsgericht s, 111. Strafsenats, vom 26. Oktober d. J., wegen Urkundenfälshung zu bestrafen.

Der Königlich Bayerische Gesandte am Bosigen Aller- Posen Hose, Graf von Lerchenfeld-Köfsering, hat

rlin mit kurzem Urlaub verlassen. Während seiner Ab- wesenheit fungirt als S RIIT Geschäftsträger der Lega- tions-Sekretär Fceiherr von Podewils.

S, M. S. „Elisab et h“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Hollmann, ist am 19. d. Mts. in Monte- video eingetroffen und beabsichtigte am 27. d. Mts, die Weiter- reise fortzusetzen.

Kiel, 20. Dezember. Für das Jahr 1882 i}, der „Kieler Ztg.“ zufolge, die Indienststellung nachstehender Schiffe und Fahrzeuge der Kaiserlihen Marine in Ausficht genommen: Jm Frühjahr 1882: Korvette „Arcona“ als Wachtschiff im Kieler Hafen und vom 15. März bis eventuell 15. Juli zur Ausbildung von Maschinenpersonal der Ostscestation; Korvette „Gazelle“ vom 15. März bis eventuell 15. Juli zur Ausbildung von Maschinenpersonal der Nordfeestation ; Fregatte „Niobe“ zur Ausbildung von Kadetten ; Korvette „Nymphe“, Briggs „Undine“ und „Musquito“ zur Ausbildung von Schiffsjungen; Kanonenboot „Hay“ resp. „FUchs“ als Tender des Artillerieschif}s „Mars“; Kanonen- boot „Cyclop“ zur Ueberwachung und zum Schuß der Nord- seefisherei; Kanonenboot „Hyaene“ behufs Entsendung nach der australishen Station zur Ablösung des Aviso „Möwe“; Kanonenboot „Albatroß“ zur Entsendung nah der ostameri- fanishen Station; Kanonenboot „Drache“ zu Vermessungs- zwecken. Das Uebungsgeshwader, bestehend aus den Panzer- fregatten „Friedrih Carl“ (Flagg\schiff), „Kronprinz“, „Fried- rih der Große“, „Preußen“, Aviso „Grille“ tritt im Mai zusammen. Ferner Korveite „Blücher“ und Torpedofahrzeug „Ulan“ zu Torpedo-Uebungszweckten. Jm Herbst 1882: Korvette „Olga“ behufs Entsendung nach der ostameri- kanischen Station ; Korveite „Leipzig“ als Seekadetten-Schul- {if zur Entsendung auf die ostasiatishe Station zur Ab- lösung der Korvelte „Elisabeth“. Mitte Juni 1882 gehen die Ablöôsungstransporte für die in den chinesishen Gewässern dauernd stationirten Kanonenboote „Wolfs“ und „Jltis“, und Anfang September derx Ablösungstransport für den im Mittelmeer dauerndö stationirten Aviso „Loreley“ nah Galay ab.

Sachsen. Dresden, 20. Dezewber. (Dr. J.) Jn der Ersten Kammer gelangte heute zunächst der Bericht der vier- ten Deputation über das Königliche Dekret, die mit der Or- ganisation der Bezirksverbände gemachten Erfahrungen be- treffend, zur Verhandlung. R-ferent von Find beantragte Namens der Deputation, zur Zeit bei der ihr von Seiten der Regierung zugegangenen Darlegung der bezüglichen Verhält- nisse Beruhigung zu fassen. Nach längerer Debatte, während wéelcher Nittergutsbesißer Seiler für die Ausscheidung der Städte mit über 25 000 Seelen aus den Bezirksverbänden aussprach und einen diesbezüglichen Antrag stellte, der Staats- Minister von Nostiß:-Wallwiz aber gegen diesen Antrag \sich aussprach, trat die Kammer unter Ablehnung des Antrags Seiler dem Deputation8antrage bei.

Anhalt. Dessau, 19. Dezember. (Mgdb. Ztg.) Nach eingeholter Genehmigunzz des Herzogs Toll die Landes :- synode zu einer außerordentlichen Sißung auf den 9. Ja- nuar berufen werden. Die Dauer der Sitzung is} auf drei Wochen bestimmt. An Vorlagen werden der Synode neben eini- gen kleineren, minder wihtigen Gegenständen folgende zugehen : 1) der Entwurf einer Landesagende, 2) eine Verordnung wegen Vereinigung der bisher getrennten Pfarrbesoldungskassen, 3) eine Emeriticungsordnung sür die Geistlichen, 4) eine Oronung der Gehaltsverÿyältnisse der Geisilihen des Landes, 5) eine Verordnung über Aufhebung des Beichtgeldes sowie der Gebühren füc kirchliche Atteste, 6) der Entwurf eines Ge- seßes über Einrichtung neuer Parochien, Aufhevung jeßt be- ¡tehender sowie Veränderung in den Grenzen bestehender Parochien.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 20, Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser erschien heute Vormiitag im Hofburgtheater, um auch hier, wie gestern in der Hofoper, sich zu überzeugen, daß alle Verfügungen getroffen sind, um Gefahr von den Theaterbesuchern fernzuhalten. Am Eingange des Theaters er- warteten den Kaiser Oberst-Hosmeister Prinz zu Hohenlohe, Graf Taaffe, Freiher von Possinger, General-Fntendant Baron Hof- mann, Direktor Wilbrandt und der Vizebürgern:eister Uhl. Der Kaiser besichtigte die Näumlichkeitzn, {rit die Bühne und den Zuschauerraun ab, ordnete die Verm-hrung und Erwei- terung der Ausgänge, den Bau einer Stiege und die Ab- schaffung der beiden leßten Sißreihen der vierten Galerie an. Die Besichtigung nahm längere Zeit in Anspru. Jn den nächsten Tagen tritt in der Hostheater-FFntendanz eine Kom- mission zusammen, um sich über alle Aenderungen int Opern- und Vurgtheater s{lüssig zu machen.

—— 21. Dezember. (W. T. B.) Das Herrenhaus nahm die Vorlage, betreffend den Veredlungsverkehr mit dem deutschen Zollgebiet ohne Debatte an und vertagte sih hierauf auf unbestimmte Zeit.

P esl, 20. Dezember. Fm Finanzaus\{hu}sè des Unte r- hauses erklärte heute der Finanz-Minister, er beab- sichtige von dem Defizit von 26 201 667 Fl, 31/, Millionen durch neue Einnahmen aus den bereits vorgelegten Geseßz- entwürfen und den Rest von 23 Millionen durch die Ansgabe von Papierrente zu decken.

Schweiz. Ber n, 19. Dezember. (Bund.) Die Ver- theilung der Devartements sür das Jahr 1882 ist folgende: Politishes Departement: Chef: Bundes-Präsident Bavier. Stellvertreter: Vize-Präsident Ruchonnet. Departe- ment des Jnnern: Chef: Bundesrath Schenk. Stellvertreter: Bundesrath Droz. Justiz- und Polizeidepartement: Chef: Vize-Präsident Ruchonnet, Stellvertreter : Bundesrath Welti. Militärdepartement: Chef: Bundesrath Hertenstein. Stell- vertreter: Bundesrath Hammer. Finanz: und Zolldeparte- ment: Chef: Bundesrath Hammer. Stellvertreter: Bundes- rath Hertenstein. Handels- und Landwirthschastsdepartenent : Chef : Bundesrath Droz. Stellvertreter: Bundesrath Schenk. Post- und Eisenbahndepartement: Chef: Bundesrath Weslti. Stellvertreter : Bundes-Präzident Bavicr.

Jtalien. Rom, 21. Dezember. (W. T. B.) Das geltern zur Vertheilung gelangte Grünbuch enthält 302 chriftstüce über die tückish-griehische Frage. Die Sammlung beginnt mit einer türkishen Note vom 27. Juli 1880 und {ließt mit der Finalakte der Grenzbestimmungs- Kominission vom 28. November 1881, Der wesentliche Jn- halt des Schristwechsels dürfte sich in den beiden solgenden Dokumenten resumiren: Jn einer vom 7. Dezember d. J. datirten Depesche an den italienishen Gesandten in Athen wird ein geschichtliher UeberblickE über den Streit- fal in der 13. Sizung des Berliner Kongresses gegeben, in welher die Vevollmächtigten Jtaliens und Frankreihs die Anregung gaben, die forte einzu- laden, sich mit Griechenland direkt über die Berichtigung der Grenze ins Einvernehmen zu seßen bis zur \{ließlihen Grenzregulirungéakte. Jtalien habe eigens einen mit der Oertlichkeit wohlvertrauten Konsularbeamten nah Epirus ge-

sandt, wmelcher "ach genaucr V. sichtigung des Landes eine Denkschrift verfaßt und eine mit der heute endgültig sanktio- nirten fast ‘dentishe Grenztirace vorgeshlagen habe. Der Minister des Aeußeren hebt in dieser Depesche ferner hervor : talien könne fich rühmen, in: Verlaufe der Verhandlungen niemals von der gerechten, unparteiishen und wesentlich friedlihen Richtschnur abgewichen zu sein, welhe das Ge- heimniß des Erfolges bildete. „Wir waren bei dem Be- mühen, cine Löfung des Zwistes herbeizuführen von einem doppelten Gefühle geleitet, von dem in ganz Europa, namenilich aber in Jtalien, so lebhaft gehegten Wunsche auf Erhaltung des Friedens. und dann von der traditionellen, fast instinktiven Zuneigung Jtaliens für die Schwesternation. Wir haben uns vom ersten Anbeginn die weise Jdee an- geeignet und wir sind derselben stets treu geblieben welche Delyannis vor dem europäisch:n Areopag in der Sißung vom 29. Juni formulirte, daß abgesehen von den idealen Strebungen des Hellenismus das einzig praktische Pro- gramm in der Annektirung der Grenzgegenden an Griechenland bestehe“. Jn der Depesche wird schließlich der Wunsch aus gedrüdtt, taß Griehenland immer guie Beziehungen zur Türkei unterhalten möge, und konstatirt, daß der König Georg und die griehishe Regierung sich um ihr Vaterland wohl- verdient gemacht hätten, indem sie dies Ziel ohne Blut- vergießen erreichten. Jn einer zweiten Depesche von dem- selben Tage theilt der Minisier des Auswärtigen, Mancini, dem italienishen Botschafter zu Konstantinopel, Grafen Corti, die vorstehende Depesche mit und erläutert dieselbe, indem ec den Antheil Jtaliens an dem gemeinsamen Werk der Mächte betont und namentlich darauf hinweist, daß Jtalien von Anfang an und immerfort eine friedliche und dauerhafte Lösung der Frage im Auge gehabt hab?e. Mancini gedenkt sodann mit Anerkennung der Loyalität und Festigkeit, welche die Pforte Angesichts des einmüthigen Willens der europäischen Mächte bewiesen habe. Diese Eigenschasten bezeugten undbestreit- bar ihre Lebenskrast. Mancini drückt fein Vertrauen in die Vollendung des Werkes der Reorganisation der Türkei aus und bemerkt, die Pforte könne nunmehr alle Kräfte diefem Werke der Wiederherstellung widmen, welches allein geeignet sei, das Gebäude zu besestigen, „in welchem wir werthvolle Elemente des Friedens und Konservatismus für Europa er- oliden“. Der Minister des Auswärtigen beauftragt zum Schluß ven Grafen Corti, der Pforte von der aufrichtigen Genugthuung Mittheilung zu machen, welche Jtalien über die \krupulöse Fnnehaltung aller Zusagen ver Pforte empfunden habe, und derselben zugleich den Wunsch auszusprechen, der Psorte bei allen Anläßen die Freundschast und Sympathie «taliens beweisen zu können.

Der Senat genehmigte gestern in geheimer Abstimmunz mit 197 gegen 142 Stimmen das Wahlresormgesetz, das nun chr wegen der an demselben vorgenommenen Abände- rungen der Deputirtenkammer nach den Ferien zur nochmaligen Berathung zugehen wird.

Der General-Sekretär des auswärtigen Amtes, Baron Blanc, hat der Kommission zur Vorberathung des Auslieferungs-Geseßzentwurss eine Denkschrift übergeben, in welher nahgewiescn wird, daß Personen, welche sih des Mordes oder der Mitschuld am Morde, sei derselbe an Souveränen, Staats-Oberhäuptern oder anderen Personen begangen, schuldig machen, niemals vas Asyl recht genießen können, daß vielmehr in biesen Fällen stets die Auslieferung der Uebelthäter zugestanden werden müsse.

Der Kommunal-Natth von Nom votirte zum Besten der Hinterbliebenen der beim Ring-Theaterbrande in Wien Verunglückten 5000 Francs.

Türkei. Konstantinopel, 20, Dezember. (W. T. B.) Der Sultan hat heute den Jrade erlassen, durch welchen das Abkommen mit den jremden Bondholders sank- tionirt wird.

Numänien. Bukarest, 20, Dezember. (W. T. B.) Jn ter Deputirtenkammer erklärte heute auf die An- jhuldigung Fonescu's, daß die Regierung an den Landes: grenzen keine Quarantänemaßregeln getroffen habe, der Minister: Präsident Bratiano, die Quarantäneanstalten seien im Gegentheil sehr vollkommen eingerichtet, die Kammer möge eine Kommission wählen und diese sich an Ort und Stelle davon überzeugen. Dem Antrage des Minister-:Präsi- deuten gemäß wurde eine Kommission gewählt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. Dezember. (W. T. B.) Dec italienische Botschafter, Ritter Nigra, ist heute hier eingetroffen.

Dánemark. Kopenhagen, 17. Dezember. (Hamb. Corr.) Der die Erweiterung des Hafens von Fredc rikshavn betceffende Geseyzentwurf stand heute zur ersten Berathung im Folkething und gab Anlaß zu einer ziem- lih weitshweifigen Debatte, die dadurch einen hochpolitischen Charafter ertielt, daß der Führer der Radikalen, Berg, in dieser Vorlage einen Versuch erblicken wollte, das Budget zu zerstücken, weshalb ex beantragte, den Entwurf an die Budget- kommissionzu verweisen, dant diese sie wiederum ins Budget hin- einbringen könnte. Außer dem Minister des Jnnern sprachen eine ganze Anzahl Redner gegen Berg, und zwei Mitglieder der moderaten Linken, Graf Holstein-Ledreborg und Nyholm, benußten gleichzeitig die Gelegenheit, sih gegen die Berasche Obstruktionspolitik zu erklären. Ein von Nyholm gestellter Antrag, die Vorlage an eine aus 11 Mitgliedern bestehende Kommission zu verweisen, wurde mit 50 gegen 34 Stimmen angenommen. Die Rechte stimmte für diesen Antrag der mo- deraten Linken, die Radikalen geaen denselben.

Amerika. Washington, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Präsident Arthur ha: Howe zum Staats- sekretär des Postwesens ernannt, und der Senat die

IIIRNANI bestätigt. Der Kongreß wird sih morgen ver- agen.

Afrika. Egypten. Die „Agenzia Stefani“ meldet aus Kairo vom 20.: Jn Suez fand ein Militäraufruhr statt, wobei auch feindselige Absichten gegen das italienische Konsulat zu Tage traten, weil die Aufrührer die irrthüm- lihe Ansicht hegten, daß ein Jtaliener an der Ermorbung eines egyptishen Soldaten theilgenommen habe. Die Regie- rung wurde telegraphisch um energishe Maßregeln ersucht, die Ruhe in Suez ist augenblicklich wieder aag ore Der Kommandant des „Affondatore“ ist angewiesen worden, ih zur Verfügung des italienishen Generalkonsuls de Martino zu stellen. Nach einem zwischen dem leßteren und dem Sherif getroffenen Abkommen wird der italienishe Konsul an der einzuleitenden Untersuchung theilnehmen.

Zeitungsstimmen.

Die „National-Zeitung“ bespricht in ihrem heutigen Leitartikel den Eintritt Hamburgs in den Zoill- verein. Sie isff der Ueberzeugung, der Beschluß des Reichstags werde auf Bewilligung des geforderten Reichs- zuschusses von 40 Millionen Mark lauten, für welch?- die „Nat.-Ztg.“ fich vom ersten Augenblick an, nachdem durch die vollendete Thatsache des Vertrages mit Hamburg die staats- rehtlihen Fragen ihre praftishe Bedeutung für den vorliegen- den Fall verloren hatten, erklärt habe. Auf die Kommissions- beschlüsse eingehend, äußert sich der Artikel, wie folgt:

In der Kommission haben folhe Fragen theils die früheren vom Meichstag erörterten, theils andere noch viel Zeit in An- spruch genommen, und ste werden jedenfalls bei der Plenarrerhand- lung abermals zur Erörterung kommen. Man kann nur wüuschen, daß cs beiderseité im Sinne praktischer Politik geschehe. Weder ein Parlament noch eine Regierung is dazu da, in der Art von Lehrbüchern des Staatsrechts folche Kontroversen grund- \ätlih zu erörtern und zu lösen. Ist man in einer sachlichen Frage, bet welcher dieselben mit in Betracht zu ziehen sind, verschiedener Meinung, dann kann es allerdings kommen, daß derartige prinzipielle Erörterungen unvermeidlich werden, nämlich wenn, wie es seitens der Regierung in den früheren Stadien der Hamburger Angelegenheit geschah, der cine Theil behufs Durchsetzung seines Willens în der Sache selbft auch das formale Recht des anderen Theils bestreitet, Wiege- fährlih es ift, in dieser Weise Verfafsungsfragen aufzuwerfen, das hat Niemand besser dargelegt, als der Reichskanzler in der Depesche vom 6, Mai 1880 an die preußishen Gesandten bei den Bundesregierungen, worin ex der von Hamburg im Bundes- rath gestellten WVerfassungs8frage gegenüber ausführte: man müsse sich über die materielle Frage verständigen, um dadurch die staat8rechtlihe überflüssig zu machen; stimme man über diese ab, fo werde der unterliegende Theil der Meinung sein, daß gegen ihn die Verfassung verleßt worden, und ein derartiges Vorkommniß im Bundesrath abzuwenden, sei seit dem Bestebe1 desselben der Kanzler mit Erfolg bemüht gewesen. Ein wahrhaft staatsmännischer Stand- punkt, von dem wir aber wünschen, daß er nicht blos im Verhältniß zu den Bundesregierungen, sondern auch in dem zum Reichstag maß- gebend scin möge.

Der leßtere wird ihn, wie die Angelegenheit jeßt liegt, auch seinerseits cinnehmen können; deun da eine große, weit nach links reichende Majorität niht blos mit dem Zollans{luß einverstanden, sonder auch bereit ist, die dafür geforderte Geldbewilligung auszu-

| sprecen, fo fehlt jeder Grund, die staatsre{tlichen Fragen auf die

Spiße zu treiben: weder um die prinzipielle Wahrung eines prinzipiell bestrittenen Verfassungsre{chtes handelt es sich gegen- wärtig, noch um den Schuß Hamburgs in seiner Sonder- stellung gegen Angriffe, welhe man nicht billigen konnte. Aber auch die meisten in der Kommission streitig gebliebenen Fragen scheinen uns von geringem Belang. Ob der Reichstag zu der Ein- ziehung der Unterelbe in das Zollgebiet, mit der er jeut sachlich einverstanden ist, seine Zustimmnung ausdrücklih oder durch die Bewilligung der Kosten derselben im Etat giebt, ist einerlei. Ob die Bestimmungen die Aeußerlichkeiten des zollfreien Passirens vom und zu dem verbleibenden Freihafen geseßlicher oder administrativer Natur sind, das kann auch unter eifrigen Wächtern der konstiiutionellen Rechte des Reichstags zweifelhaft scin. Man kann unseres Erachtens hier auf die gesetzliche Feststellung, als auf die ciner bloßen Ausführungs- vorschrift, verzichten, sobald die Anwendbarkeit des die Eristenz des Frethafens garantirenden Verfassungsartikels, wie die Kommission es vorschlägt, auf den neu abgegrenzten Freihafen geseßlich anerkannt ift. Dem sich zu widersetzen, würde für die Regierung jeder Grund fehlen, denn in dem Anschlußprotokoll hat sie ihrerseits die künftige An- wendbarkeit des Art. 34 bereits ausgesprochen.

Vor der Schlußzabstimmung in der Kommission haben einzelne Mitglieder ihr Votum für die Geldbewilligung mit dem gegen die Freihafenstellung der Hansestädte bestehenden „Vorurtheil“ begründet, dem man niht widerstehen könne; andere haben erklärt, daß man Vorurtheile bekämpfen, niht sich ihnen unterwerfen müsse. Wir glauben, daß die Ansicht, in dieser Frage wirke hauptsächlich ein Vorurtheil, felbst ein folches ift, erzeugt dur die erbitternde Art, wie die Angelegenheit in den letzten Jahren betrieben wor- den. Sie stellt sich wesentlich anders dar, sobald man diese Zwischenfälle auf sit berußen läßt und feine Aufmerksamk.it den Erörterungen zuwendet; welhe vor dem Jahre 1878 sowohl in Hamburg und Bremen, als im übrigen Deutschland dar- Über stattgefunden habe. Ju den beiden Hansestädten hat so wenig, wie in der dritten, in Lübeck, das seinen Anschluß viel früher vollzog, jemals ein Zweifel darüber bestanden, daß große Klassen der Bevöl- ferung unter der Stellung außerhalb des Zollgebietes s{hweren Schaden litten. Eigentlih follte man hierüber gar fein Wort verlieren müssen: es ‘versteht sich durchaus von felbst, daß es nicht anders sein konnte, wenn große Städte, die natürliben VWerkehrsmittel- punkte der benachbarten Gebiete, von diesen durch eine Zollgrenze abges{hlossen waren. Was insbesondere Hamburg betrifft, so war diese Lage schritiweise bescbwerlicher geworden, je vollständiger die ihm benachbarten deutschen Landestheile dem Zoll- vercin beitraten, Zahlreibe Geschäftsbetriebe wurden ganz oder theil- weise von Hamburg fort ins Zollgebiet verlegt, andere, deren Unter- nehmer dazu die Mittel nicht besaßen, gingen zu Grunde. Und eine neue Erschütterung dieser Art mußte von jeder Aenderung des deutscen Zolltarifs erwartet werden, wie denn auch die von 1879 fo wirkte. Vor diesem Jcbre war aber cigen-lich niemals bezweifelt worden, daß ein: Reform, wie die jetzt beabsichtigte, die Einbeziehunz der Stadt nit ihrer Bevölkerung in das Zollgebict unter Ausscheidung cines Stückes der Elbe als „Freihafen“ alle Juteressen befriedigen könnte, sowohl dice auf den freien Verkehr mit Deutschland an- gewiesenen, als die des internationalen Zwischenhandels, welcher aller- dings eines gewissen zollfreien Gebietes unbedingt bedarf. Man bebte nur vermöge der Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Ausführung immer wieder vor dem entscheidenden Entschluß zurück, der nunmehr gefaßt ist

Aber nit blos vom Standpunkte Hamburgs und Bremens und ihrer unmittelbaren Umgebung aus ift es kein Vorurtheil, daß der Zollanschluß heilsam wirken werde; auch für das übrige Deutschland läßt sih das mit Net erwarten. Wir haken niemals bestritten, daß die spezifish s{ußzöllnerishe Agitation gegen die Sonderftellung der Hansestädte zum Theil auf Einbildungen beruht; es mag sein, daß die großen Hamburger Exportlager deutscher Waaren, in welchen danach künftig die transctlantisden Käufer sich mit deutschen, ‘tatt mit englischen Erzeugnissen versehen werden, zum Theil Phantasie- zebilde bleiben werden; aber die üblihe Beweisführung, daß dies durchweg sich so verhalten werde, daß die Verhältnisse des deutschen Exports völlig “unverändert bleiben würden, geht zu weit. Wenn die Behauptung, daß heut zu Tage aller Export nur auf der Fabrikation nah Proben berube, vollständig richtig wäre, dann bâtte der Großhandel eine sehr viel geringere Bedeutung, als er thatsäcblich besitzt. Es ist auch cine Thatsace, daß {on 1867 unmittelbar nah der Begründung des Norddeutschen Bundes, aus der Mitte der damals fast durchwoeg freibändlerisch gefinnten Industrie im Interesse ihres Exportes Petitionen um Einsbluß Hamburgs und Bremens in das Zollgebiet an die Regierung gerichlet wurden. Es ift eine noch bedeutsamere Thatsacbe, daß der Präsident und eine An- zahl Mitglieder der Hamburger Handelskammer, also gewiß berufene Sachverständiae, von einer Jnformationêreise, welcbe R im September d. J. in die rheinish - westtälischen Jndustriebezirke unternommen hatten, mit dem Eindruck zurüd- kehrten, daß Hamburg allerdings mehr, als bis jeßt, \ich mit dem Export deutscher JIndustrie-Erzeugnisse beschäftigen könne ; sie haken das öffentli erklärt. Es ist eben unleugbar, daß die lang- jährige Stellung der beiden acößten deutschen Häfen außerbatb des deutsden Zollgebictes ganz naturgemäß den Blick der Hamburger und Bremer Kaufleute einigermaßen vom deutschen Binnenlande ab-