1881 / 301 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Regierung zu Königsberg, oder dem an dessen Stelle tretenden Organe, in je einem in Elbing und Königsberg O./Pr. erscheinenden öffentlichen Blatte und in dem amtlichen Organe der Kreisbehörte zu Mohrungen. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von de: Kreisvertretung mit Genehmigung des Regierungs - Präsidenten in Königsberg ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reichë- und Königlich E Staats-Anzeiger bekannt gemacht. Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen au die sonstigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung der Cinlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleihe- scheine. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu ent- richten ist, wird es in halbjährlihen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von beute an gerechnet, mit 4% jährlih in Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf der ausgeloosten Anleihescheine endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine beziehungsweise dieses Anleihescheines in Mohrungen bei der Kreis-Kommunalkasse und in Berlin und Königsberg O./Pr. bei den in den genannten Blättern bekannt zu machenden Einlösungs- stellen und zwar auch in der na dem Eintritte des Fäâlligkeitstermins folgenden Zeit. : i i |

Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe- scheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits- termine zurüczuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Be- trag vom Kapitale abgezogen. Die durch Ausloosurg zur Rük- zahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nihteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der S8. 838 und ffff. der Civil - Prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichsgeseßblatt Seite 83) beziehungsweise nach §8. 20 des Ana arg ego zur Deutschen Civil - Prozeßordnung vom 24. März 1879 (Geseß - Sammlung Seite 281), : :

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten O der Zinsscheine durch Vor- zeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, na Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins|\ eine gegen Quittung ausgezahlt werden,

Mit diesem Anleihescheine sind zehn halbjährige Zinsscheine bis zum Swlusse des Jahrès 18... ausgegeben, die ferneren Zinsscheine wer- den für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. :

Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zinssceinreihe beigedruckten Anweisung. O

Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinss\cheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Borzeigung rechtzeitig geschehen ist. :

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheili.

Mohrungen, den . ten j Der Kreis8aus\{chuß des Kreises Mohrungen.

Bemerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter- schriften des Landrathes und zweier Mitglieder des Kreisaus\cusses mit dem Siegel des Landrathes zu versehen.

Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg. GSLITeL: (Vis ) Zinsschein

zu dem Anleihescheine des Kreises Mohrungen, A Buchstabe . . . . Nr über

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar beziehungsweise 1. U ah die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom à «Tei bis . , ten mit Mark . . . Pfennig bei der Kreis-Kommunalkasse zu Mohrungen und bei den bekannt gemachten Einlösungéstellen in Berlin und Königsberg O./Pr.

D D O O H

Der Kreisaus\{chuß des Mohrunger Kreises. (Unterschriften.) ;

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namenêunterschriften der Mitglieder des Kreisaus\{usses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, jedoch muß jeder Zinéschein mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg. Anweisung zu dem Kreisanleihescheine des Kreises Mohrungen L Ausgabe, Buchstabe .… ...…. D über

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleibescheine des Kreises Mohrungen Buchstabe . . Nr. Über . . . . Mark Reichêwährung zu vier Prozent Zinsen die Reihe von Zinsscheinen für die fünf Iahre vom .… . ten O Ds. Ten 18 , , bei der Kreis-Kommunalkasse zu Mohrungen und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen în Berlin und Königsberg O./Pr., sofern dagegen Seitens des als folcen legitimirten Inhabers des Anleibescheines kein Widerspruch erhoben ift,

Mohruvnaen, den . . ten O

Der Kreisaus\chuß des Kreises Mohrungen.

Anmerkung. Die Namensunterscriften der Mitglieder des Kreiéausschusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln ge- drudt werden, jedoch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namenèêuntersch{rift eines Kontrolbeamten versehen scin.

Die Anweisung ist zum Untersciede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten pinöscheinen mit davon abweicenden Lettern in nachstehender Form abzudrucen,

l 9 ter Siuds@ein, 10 ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Kassensekretär Za dow bei der Generalfasse des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- An- gelegenheiten ist der Titel eines Buchhalters beigelegt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Aus Anlaß der im Laufe dieses gere zu Frankfurt am Main veranstalteten internationalen usstellung für Leder Lederwaaren, Gerbstoffe und Rauchwaaren ist der Lederfabrik von Johann Anton Engelhard in Frankfurt am Main die edaille mit der Umschrift „für gewerbliche Leistungen“ in Gold,

der Lederfabrik von Karl Bettelhäuser in Mainz, und der Firma The Keats Machine Company in London dieselbe Medaille in Silber,

der Vatelederfabrik von G. Wenßtler in Münden i. H., der Lederfabrik von C. W, Noth in Hausen bei Frankfurt am

Main, -der Lederfabrik von Geor Kirn oan der Nahe, der Säch Gesellschaft (vorma!s Dani Leder- und Kraßenfabrik von Hug

udhtenlederfabrik von Theodor St. Petersburg, in Hanau, der Machine Com

Bödcing und Söhne in schen Lederindustrie- el Beck) in Döbeln, der o Heusch in Aachen, der Savin in Otaschkow und der Militäreffektenfabrik von E. Junghenn Firma The Cowburn Boot & Shoe pany in Gloucester, der Maschinenfabrik von . Larrabee & Co. in Mainz, der Nähmaschinenfabrik von Robert Kiele in Leipzig dieselbe Medaille in Bronze verliehen.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrath Cranz ist das Landrathsamt im Kreise

Goldap übertragen worden

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung,

betreffend die27. VerloosungderStaats-Prämien- Anleihe vom Jahre 1855.

iehung der Prämien von denjenigen 3500 Stü -Prämien: Anleihe vom Jahre den nah unserer Bekanntmachung vom J. gezogenen 35 Serien gehören, wird am Januar k. J., von 9 Uhr Vormittags an, in Oranienstraße 92, in

Schuldverschreibungen der Staats 1855, welche zu 15. September d. 16. und 17. unserem Sigzungszimmer, eines Notars öffentlich stattfinden. / ern der gezogenen Schuldverschreibungen und rden demnächst durch den „Reichs- und Staats- Anzeiger“, die Amtsblätter und mehrere Zeitungen bekannt gemacht werden. Berlin, den 19. Dezember 1881. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker.

Gegenwart

die Prämien 1we

Michell y.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.

Nachdem die Rinderpest im Kreise Waldenburg weitere Ausdehnung genommen und auch in den Nachbarkreisen Landes- Regierungsbezirks Liegniß aufgetreten lattverordnung vom 11. D

hut und Bolkenhain des ist, wird die Amtsk (Amtsblatt 1881 Seite 347), Das in Nr. X11, 1881, Seite 346, ausgesprochene Ver Viehstücken aus dem Breslauer S Rindviehstücke eingeschränkt, folgendermaßen abgeändert : 1) der Abtrieb von Rindvie viehhofe zu Breslau bleibt verboten ; 2) der Abtrieb von Schafen, Waldenburg, bach und Neurode,

ezember 1881 welche in Nr. 2 lautet :

g vom 8. Dezember bot der Abfuhr von chlachtviehhofe wird auf

der Verordnun

hstücken aus dem Schlacht-

welche aus den Kreisen RNeichen- Regierungsbezirk Breslau, sowie aus der: Kreisen Landeshut, Bolkenhain, Schönau und irschberg, Regierungsbezirk Liegniy, auf den Breslauer chlahtviehhof aufgetrieben werden, wird bis auf Weiteres untersagt ; :

3) auf dem S@&lachtviehhofe zu Breélau ist dafür Sorge zu tragen, daß die aus den in Nr. 2 genannten Kreisen ein- fe isolirt aufgestellt und mit anderen Schafen niht in Berührung gebracht werden.

Breslau, den 17. Dezember 1881.

Königlicher Regierungé-Präsident von JFundcker.

Schweidniß, Striegau,

gebrahten Scha

n der heutigen Handeisregister-Beilage wird Nr. 51 der henregister-Bekannimachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 23, De lihen und alljährlich,

zember. Bei Fhren Kaiser- Königlichen Majestäten fand gestern, wie im Königlichen Palais ein Diner für anwesenden Votschoster statt.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz empfinz gestern den Regierungs - Präsidenten Tiedemann.

Kaiserlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzeisin der im Opernhause bei.

Königlichen Vorstellung

Jn der am 22. Dezember unter dem Vorsiße des Staats-Ministers von Boe des Bun desraths legle der Vorsitzende zunächst des Präsidenten des

ttiher abgehaltenen Plenarsitzung | zin SHreiben Reichstags vor, wona der Reichstag in beschlossen Gemeindevertretungen Verseßung Servisklasse kanzler zur Erwägung zu überweisen. : Vorsitzende ein weiteres Schreiben des Präsidenten des Reichs- tags, betreffend die Wahl von Mitgliedern des Reichsschulden-Konmmission, zur Kenntniß der «In die aus Mitgliedern de

Sodann brachte der

Reichstags zur Versammlung. s Bundeëeraths und des Reichs- tags zu bildende Kommission, welche die sür den Grunderwerb Baus des Reichstagsgebäudes weiteren Vorbereitungen beshloß die Versammlung, fünf Herren : 1) Staats-Minister von Boetticher, von Lerchenfeld-Koefering, 3) Gesandter von 4) Geheimer Legations-Rath Dr. Resident Dr. Krüger,

Ausführung des nothwendigen Mitglieder und zwar die 2) Gesandter Graf Baur-Breitenfeld, 5) Minißer- und zwei Stellvertreter derselben, Geheimer Ober- Dr, Neidhardt Dem Entwurfe einer auf Grund des §. 2 des ffend die Küstenfrahtfahrt, vom 22. Mai 1881, Kaiserlichen Verordnung wurde die Zustim- ertheilt und eine aus diesem Anlasse Seitens der Aus: | geschlagene Resolution angenommen. Schließlich er- die Versammlung mit der Vorlage, betreffend die

Heerwart,

1) Wirklicher Regierungs- Gesandter zu entsenden. Gesetzes, betre

zu erlassenden

Rath Herrfurth, 2)

Härte sich

Verlängerung der Dauer der der Danziger Privat-Aktienbank znstehenden Befugniß zur Notenausgabe, gemäß dem Antrage des zuständigen Ausschusses einverstanden.

Nach einer Bestimmung des Finanz-Ministers, vont 21. d. Mts,, sind die 4proz. Partial-Obligationen des Anlehens des Herzogs von Lucca, welche auf Grund einer hierzu ermächtigenden, nebst Beglaubigung in der Obli- gation abgedruckdten Hauptschuld- und Pfandverschreibung des vormaligen Herzogs von Lucca, d. g. Wien, den 4. Of- tober 1836, von dem Bankhause M. A. von Rothschild und Söhne zu Frankfurt a. M. daselbst unter dem 23. Januar 1837 dahin ausgefertigt worden sind, daß der Jnhaber der Partial-Obligation zu dem Anlehen des Herzogs von Lucca die Summe von 500 bezw. 1000 Gulden baar bezahlt und deshalb für diesen Betrag an der vorgedruckten Hauptschuld- vershreibung mit allen daraus zustehenden Gerechligkeiten Antheil habe, als ausländische Schuldverschreibungen im Sinne der Tarifnummer 2b. des Neichsgeseßes vom 1. Juli d Js. zu erachten.

Die Aktien und Obligationen von Eisen- bahn- und andern Aktiengesellschaften, welche ihren Siß im Auslande haben, sind nah einem Cirkular- erlaß des Finanz-Ministers, vom 22. d. Mts., auch dann als ausländische im Sinne der Tarifnummern 1b. und 2b. des Reichsgesezes vom 1. Zuli d. J. zu erachten, wenn sie im Bundesgebiet ausgestellt sind und wenn die Unternehmung, welche die Gesellschaft betreibt, ganz oder theilweise im Bundes- gebiet liegt.

Der Justiz-Minister hat unter dem 12. d. Mts. die in Nr. 272 des „Reichs-Anzeigers“ mitgetheilte allgemeine Ver- fügung an die Gerihtsbehörden im Geltungsbereiche des All- gemeinen Landrechtes erlassen, in der die Abänderungen hervor- gehoben werden, welche die in der allgemeinen Verfügung vom 16. Juni 1857 ausgesprochenen Grundsäße in Betreff der A u f- sicht der Justizbehörden über die Dorfgerichte dur die neuere Geseßgebung erfahren haben. Der Minister des Innern hat die Regierungs: Vräsidenten durch cincn Civil- erlaß vom 26. v. M. von jener Verfügung in Kenntni; ge- seßt und dieselben gleichzeitig darauf ausmerksam gemacht, daß nah der Vorschrift des 8. 80, Absatz 1, des Ausführungs- geseßes zum Deutschen Getichtsverfassungsgeseße vom 24. April 1878, weiche zuglei die Bestimmung in 8. 84, Tit. 7, Dheil 11, Allgemeinen Landrechts erseße, die Aufsichtsbefugnisse der Landgerichts-:Präsidenten (§8. 78 Nr. 3 des vorerwähnten Ge- seßcs vom 24. April 1878) cegenüber den Dorfgerichten dahin bestimmt worden seien, daß Tie den leßteren zur Last fallende ordnungswidrige Ausführung eines Amtsgeschäftes gerügt und die Erledigung eines Amtsgeschäftes durch Ordnungsstrafen bis zum Gesammtbetrage von einhundert Mark erzwungen werden könne. Diese legteren Ordnungsstrafen tragen lediglich den Charakter von Exekutivstrasen und seien von den in 8. 14 des Disziplinargeseßes vom 21. Juli 1852 vorgesehenen Dis- ziplinarstrafen zu unterscheiden. Die Anwendung der eben genannten Disziplinarsltrafen auf Dienstvergehen der Mitglie- der der Dorfgerichte, welche nah Maßgabe der Nr. 2 der Verfügung des Justiz - Ministers Seitens der Justizbehör- den zur Kenntniß der Landräthe zu bringen seien, liege auss{ließlich den nah dem vorbezeichneten Disziplinargeseße

und noch §. 61 des Geseßes vom 26. Juli 1876 zuständigen.

Verwaltungsbehörden ob.

Die Strafbestimmungen des Wuchergeseßzes finden nah einem Urtheil des Neichsgerichts, 111, Strafsenats, vom 2, November d. F., keine Anwendung, wenn der Dar- lehnsnehmer, welcher zu übermäßigem Zins Geld geliehen er- hält, sich nur in vorübergehender Geldverlegenheit befindet, ohne durc) diese Verlegenheit in die Nothwendigkeit verseßt worden zu sein, das wucherische Darlehn aufzunehmen. Jn diesem Felle fehlt das zur Strafbarkeit des Wuchers erforder- iche Nequisit der „Ausbeutung der Nothlage“/ des Darlehns- nchmers. Eine Ausbeutung der Unerfahrenheit des Bcwucher- ten, welche gleichfalls die Bestrafung wegen Wuchers zur Folge hat, liegt nach demselben Urtheil des Reichsgerichts nicht aur vor, wenn der Darlehnsnehmer in Folge von Ge- \{äfeunkenntniß nicht befähigt ist, über die Bedeutung und Tregweite tes konkreten Geschästs, namentlich über die Schwcre der Bedingungen, unter denen ihm das Darlehn gewährt wird, si klar zu werden, sondern sie liegt auch be- reits dann vor, wenn der Bewucherte von der vorhandenen Mögl*chkeit, auf andere und billigere Weise das Geld, dessen er betarf, sich zu verschaffen, in Folae mangelnder a2\häft- licher oter sonstiger Erfahrung keine Kenntniß hat und in Folge dicser Unkenntniß jene Gelegenheit nicht benußt, son- dern zu der Eingehung des wugherischen Geschäfts sich ent- chliefß,t,

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischer Geheimer Finanz-Nath Golz, Großherzoglich olden- burgisher Geheimer Staatsrath Selkmann, und der Kom- missar der Landesverwaltung für Elsaß-Lothringen beim Bundeërath, General - Direktor der Zölle und indirekten Steuern, Fabricius sind von Berlin abgereist,

Der General-Lieutenant des Barres, Präscs der Ober-Vilitär-Examinations:Kommission, ist von einer im vorigen Monat nah Cassel, Hannover und Potsdam unter- nomnenen Dienstreise hierher zurückgekehrt.

Kiel, 22, Dezimber, (Kl. Ztg.) Die Panzerkorvette „Bayern“ und die Glattdecksforvette „Olga“, welche ihre Probefahrten beendet haben, beginnen heute mit der Ab- rüstung und werden demnächst außer Dienst gestellt werden.

Bayern. München, 22. Dezember. (W. T. V.) Die Kammer der Neichsräthe lehnte den Antrag der Kammer der Abgeordneten auf Au fhebungderCivilehe mit 31 gegen 17 Stimmen ab. Für die Annahme des Antrags stimmten Prinz Ludwig, Freiherr von Francken stein, der Erzbischof von München und der Bischof von Augsburg; gegen den Antrag sprachen die Neichsräthe von Bomhart, von Schren?, Graf Ortenburg, vo! Döllinger und der Präsident des Ober- Konsistoriums, Dr, von Mcyer. Nach Annahme dcs Etats des Ministeriums des Janern vertagte sih die Reichsratht- fammer bis zum 3, Januar.

Sachsen. Dresden, 22, Dezember. (Dr. J.) Die Zweite Kammer verwies heute einen Antrag des Vizce-Präsidenten Dr. Pfeiffer, die Einsührung von - Omnibuszügen auf den Staatsbahnen betreffend, an die Finanzdeputation, einen An- trag des Abg. Grahl auf Erlaß einer Novelle zum Mobiliar- brandversicherungêgesey, nah wilcer der Uebertritt der Ver-

| sicherten zu einer andern Versicherungsanstalt erleichtert

werden soll, sowie vom Abg. Niecthammer eingebrachten, die Fixirung eines früheren Zeitpunktes für die Versicherung der Objekte der freiwilligen Abtheilung bei der Landes-JF m- mobiliarbrandversicherungsanstalt betreffenden Antrag an die Geseßgebungsdeputation. :

23. Dezember. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat si bis zum 9. Januar und die Erste Kammer bis zum 4. Januar vertagt.

Meeklenburg. Sternberg, 22. Dezember. (W. T. B.) Der Landtag ist heute ge\chlo\sen worden.

Hamburg, 22. Dezember. (W. T. B.) Die Bürger- schaft hat den Antrag des Senats, für die Nothleiden- den in Folge des Ring-Theaterbrandes zu Wien einen Beitrag von 10000 ( zu bewilligen, einstimmig ange- nommen.

Oesterreich : Ungarn. Wien, 22. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute die Direktoren der _hie- siaen Privattheater, welche angesichts der gegenwärtigen Situation den Schuß des Kaisers nachsuchten. /

Die Kaiserin ist mit der Erzherzogin Marie Valerie gestern Nachmittags von Gödöllö nah Wien zurück-

ekehrt.

L Aus Anlaß des Jubiläums der geographischen Gesellschaft fand heute eine Festversammlung statt, welcher der KronprinzRudolf, sowie die Erzherzöge Albrecht, Karl Ludwig und Rainer beiwohnten. Der Kron- prinz als Protektor der Gesellschaft eröffnete die Ver- sammlung mit einer Ansprahe, in welcher er der ernsten, durch die leßte Katastrophe herbeigeführten Stim- mung Ausdruck gab und betonte, das Fest gelte der Arbeit des Geistes, der Wissenschaft und dem geistigen Fortschritte. Der Kronprinz erwähnte jodann einer Reihe wichtiger, von Oester- reih ausgegangener und durch Mitglieder der Gesellschaft ausgeführter Expeditionen, gedachte des ersten Protektors der Gesellschaft, des Kaisers Ferdinand Max von Mexiko und {loß mit dem Wunsche für das fernere Gedeihen der Gesell: schast. Hofrath von Hochstetter hielt sodann die Festrede, worauf die Verlesung der von inländischen und ausländischen Instituten cingelangten Begrüßungen erfolgte.

Agram, 21. Dezember. Die „Ung. Post“ meldet : Aus guter Quelle verlautet, daß der Antrag des Banus als König- lihen Kommissärs wegen Verschmelzung der Regierung und oversten Gerichtsbehörden der Grenze mit den gleichen Aemtern Kroatiens die Königliche Genehmigung er- hielt und in den nächsten Tagen zur Publizirung gelangt, so daß die R OUNS am 1. Januar 1882 vollendete Thatsache sein wird.

Schweiz. Bern, 21. Dezember. (N. Zürch. Ztg.) Die Session wird am Sonnabend geschlossen. Die Bundes- versammlung wird am 283. Januar wieder zusammentreten. Der Handeisvertrag mit Frankreich soll der Zolltarif- Kommission zur Berathung übergeben werden. Morgen kommt die Tessiner Wahlprüfungsfrage zur Behandlung.

Großbritannien und Jrland. London , 21. Dezember. (Allg. Corr.) Die hiesige deuts\che Wohlthätigkeits- gesellschaft feierte am Dienstag Abend ihr 64. Stif- tungs8fest. Der Saal der Willis' Rooms versammelte eine aus ca. 160 Herren und Damen bestehende Gesellschaft, in welcher sih der deutshe Botschafter Graf Münster, Gräfin Marie Münster, Gräfin Batthyani, Graf Herber: von Bis- marck, Graf Dönhoff, Bothschasts-Nath Stumm, Geheim-Nath Schmettau, Gr:f Hohenthal, Baron Sterneck, Ritter Kropf von Liverhosff, Rath Meyer, Pastor Wagner und viele andere Notabilitäten befanden. Graf Münster, der mit dem Bande und Stern des Roihen Adler-Ordens ge- s{müdt war, hatte den Vorsiß übernommen und brachte zuerst den Toast auf Jhre Majestät die Königin Victoria aus. Dann wurde auf die Gesundheit des Prinzen und der Prinzessin von Wales sowie der übrigen Mitglieder der Königlichen Familie getrunken. Der Präsident der Gesellschast, Hr. Tuch- mann, brate sodann einen Toast auf Se. Majestät den deutschen Kaiser aus, der mit Begeisterung aufgenommen wurde. Graf Münster toastete auf Se. Majestät den Kaiser von Oesterreich 1:nd gedachte zuglei mit warmen mitfühlenden Worten der Brandkatastrophe im Wiener Ring: Theater. Ferner kündigte dec Botschafter an, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Se, Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen und der Senat von Lübeck Protektoren der deutshen Wolllthätigkeitsgesellschaft geworden seien. Der österreichishe Generalkonsul Ritter F. Kropf von Liverhoff dankte im Namen des am Erscheinen verhinderten Grafen Karolyi für den Toast und gab bekannt, daß der Kaiser auch fernerhin cinen Zahresbeitrag von 50 Pfd. Sterl. spendcn werde. Der Vorsißende t: ank hierauf aus das „Gedeihen der deutschen Wohlthätigkeitsgesellschaft“, welhe im verflossenen Jahre etwa 1400 hülfsbedürstige Deutsche und Oesterreicher unterstüßte, 100 Personen die Mittel zur Nückehr nach der Heimath bewilligte und für diese Zwecke rund 630 Pfd. Sterl. verausgabte, während außerdem an 14 Pensionäre 71 Pfd. Sterl. 10 Sh. in Wohenpensionen gezahlt wurden. Die Lage der Gesellschaft, sagte Graf Münster u. A., sei eine erfreuliche; die Zwecke, das Streben und Wirken derselben fänden immer größere Anerkennung, und er hoffe, daß seine Bilte nicht unerhört verhallen werde, die Gesellschaft nach besten Krästen zu unterstüßen. Der Präsident der Gesellschaft toastete alsdann auf das Wohl des Grafen Münster, „der stets bestrebt sei, eine gute Sache zum Wohle seiner deutschen Landsleute zu fördern.“ Die GeseUschast zählt gegenwärtig 400 Mitglieder, von denen 45 im Laufe dieses Jahres hinzugetreten sind. Die ‘eranstaltete Saminlung ergah einen Ertrag von 1150 Pfv. St. oder 350 Pfd. St. mehr als im Vorjahre. Die Pausen des Festabends füllte ein von Hrn. Wilhelm Ganz geleitetes Konzert aus, an welchem si hervorragende deutsche und eng- lishe Künsiler und Künstlerinnen betheiligten, und welches niht wenig dazu beitrug, die festliche Stimmung der Gesell- schaft zu erhöhen.

Dublin, 22, Dezember. (W. T. B.) Jn einer heute hier stattgehabten Versammlung von Grundbesigzern, an welcher 250 Personen theilnahmen, wurden mehrere Be- {lüsse angenommen, durch welche Protest erhoben wird gegen die Handhabung der Landakte und gleichzeitig Entschädigung verlangt wird für die den Grundbesißern durch das Gese entstehenden Verluste

Frankreih. Paris, 22. Dezember. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ zufolge bestätigt es sich, daß

Roustan seinen bishcrigen Posien in Tunis wieder über- nehmen wird; dem Vernehmen nah werde derselbe bereits morgen die Reise nach Tunis antreten.

Den Gerüchten von einer bevorstehenden Veränderung in der Leitung des Finanz-Ministeriums gegenüber erklärt die „Agence Havas“: es sei gegenwärtig durchaus keine Rede davon, daß Léon Say das Finanz-Ministerium über- nehmen folle.

Italien. Rom, 22. Dezember. (W, T. B.) Der „Popolo Romano“ folgert aus dem Votum des Senats über die Reform des Wahlgeset es, daß dieses Gesey mit den vom Senat vorgenommenen unwesent- lihen Abänderungen von der Kammer definitiv votirt werden werde. Das Werk des Ministeriums werde dem- nach vollendet, seine Position gekräftigi werden. Alle Unparteiishen hätten begriffen, daß die große Mehrheit der Kammer und selbst oes Senats von dem alleinigen Gedanken beseelt sei, zu dem guten Fortgange der öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken, indem sie die Regierung unter- stüßten und befestigten, damit dieselbe nach Außen die nöthige Autorität besige und durch die loyale Unterstüßung des Par- laments eine feste und entschlossene Haltung nah Außen und Innen einnehmen könne. Bei diesem Stande der Dinge sei es klar, daß die gegenwärtige Kammer das Interesse habe, die Verwirklihung der Ges2ße und Maß- nahmen, welche Depretis das Ergänzungswerk an dem Programme dec Linken nenne, zu begünstigen, damit diese Kammer bei dem guten Zustande des öffentlichen Dienstes der Probe der allgemeinen Wahlen unter dem Regime des neuen Wahlgeseßes beherzt entgegengehen könne. Damit nun aber die legislative Aktion diese Resultate erziele, sei unum- gänglih nöthig, daß die Männer, welhe die vorerwähnten Geseße und Maßnahmen vorbereitet, am Ruder blieben. Jn Wien und Berlin könne man demnach ohne die Furcht, einen Jrrthum zu begehen, auf die Stabilität der italienischen Re- gierung zählen.

Die Deputirtenkammer hat sich bis zum 18, Januar vertagt.

Türkei. Konstantinopel, 22. Dezember. (W. T. B.) Der Korrespondent der Londoner „Daily News“, O’ Don- novan, welher auf der Rückkehc von Merw hier einge- troffen war, ist gestern Abend wegen unehrbietiger Aeuße- rungen, welche derselve an einem öffentlihen Orte über den Sultan that, verhaftet worden. Dem Vernehmen nach wird derselbe beute auf Grund einer von dem englischen Konsul und dem ersten Dragoman dec englishen Botschaft geleisteten Bürgsckaft wieder auf freien Fuß geseßt werden.

Dánemar®k®. Kopenhagen, 20, Dezember. (Hamb, Corr.) Dem Folkething wurden heute verschiedene neue Borlagen vom Finanz-Minister unterbreitet; zunächst drei Vorlagen, b:treffend die Gehalte von Ministerialbeamten und -:Angestellten, sodann ein Gesetzentwurf, betreffend die Entlastung der westindischen Kolonialkasse von den Beiträgen zu den allgemeinen Staatsbedürfnissen für die nächsten 2 Jahre. Ferner beschloß das Thing, die Vorlage, betreffend die Be- steuerung des inländischen Rübenzuckers, zur zweiten Lesung ohne Niederseßzung eines Ausschusses zu verweisen, und endlih wurde eine Znterpellation an den Justiz- Minister angemeldet, dahingehend, in wie weit der Minister es für möglich halte, die unberechtigte Fischerei von Ausländern auf dänischem Seegebie‘e zu verhindern oder wesentlich zu begrenzen. Hierauf vertagte sih das Thing bis zum 6. Fanuar.

Dem Landsthing hat der Finanz-Minister gestern drei Steuerreform: Vorlagen unterbreitet, nömlih 1) cinen Gesehz- entwur*, betreffend EinfuhrzoUl und Schifféabgaben, 2) einenGeseß- entwurf, betreffend die Besteuerung der Branntweinbrennereicn, und 3) einen Geseyentwurf, betreffend die Besteuerung des Bieres, n den den Steuerreform-Vorlagen beigefügten Motiven wird u. A. hervorgehoben, daß die \srüheren industriellen Schußzölle bereits zu Anfang dec 70er Jahre reduzict worden seien. Da nuninehr eine weitere Grmößigung dieser Zölle beantragt wor- den, könne die Frage aufgestellt werden, ob nicht ein solcher Schuß überhaupt zu beseitigen sei. Gleihwie indessen die unter dem bisher bestandenen Schußzzoll aufgewachsenen Ge- werbe überhaupt Anspruch hätten, niht ohne Nothwendigkeit des erforderlichen zukünftigen Schußes beraubt zu werden, so empfehle auch die Rücksicht darauf, daß viele von den Industrien, welche Anfang der 70er Jahre zu blühen schienen, seitdem gerade der auéländishen Konkurrenz gegenüber {were Zeiten durchzumachen gehabt hitten, und daß die augenblicklichen Ver- hältnisse im Auelande zunächst die Sicherung des eigenen Ge- bietes für die inländische Arbeit geböten Vorsicht bei der Abänderung derjenigen Positionen, die Einfluß auf die Ent- wilelung des inländishen Handwerks und der inländischen Jndustrie erhalten könnten. Es komme hinzu, daß man erst nah Durchführung der vorliegenden Reform nit ihrer ziem- lih durchgreifenden Beseitigung des Zolles auf Rohstoffe 2c. den verschiedenen Jnodustrien gegenüber freie Bahn habe, und daß man erst durch die eventuellen Erfahrungen bezüglich der Art und Weise, wie sie betrieben würden, die Bedeutung werde beurtheilen können, wel{he der Zoll für dieselben besitze.

Afrika. Egypten. Kairo, 21, Dezember. (N. \r. Presse.) Der Kriegs-Minister und Arabi Bey verlangen die Erhöhuna des Heeresbudgets um 300 000 Pfd. Sterl., um 18 000 Mann präsent halten zu können. Der Ministerrath und der Controleur haben eingewilligt, das Budget um 100 000 Pfd. Sterl. zu erhöhen, vorausgeseßt, daß keine Nachtragsforderung gestellt wird,

Alexandrien, 22. Dezember. (W. T. B.) Prinz Heinrich von Preußen ist hier eingetroffen.

Zeitungsstimmen,

Die „Essener Ztg.“ theilt folgende Correspondenz des „Sauerländischen- Volksblattes“ aus Finnentrop (oberes Lennethal) über die Wiederbelebung des Verkehrs mit:

Der Verkehr auf unserer Rubr-Siegbahn hat \ich{ in den lelzten Monaten bis zu einer so enormen Höhe entwielt, daß er von keiner Strecke des großen Bergisch-Märkischen Eisenbahnnetzes übertroffen wird. Die Verwaltung war schon im Herbste gezwungen, vier fahrplan- mäkige neue Güterzüge auf der Ruhr-Siegbahn einzulegen, um den enor- men Güterverkehr resp. Steinkohlen- und Kokstransvort bewältigen zu fönnen. Fast an jedem Nachmittage fahren 6 bis 8 ungeheure Kohlenzüge zu Bera, die mit stärkster Doppelspar nung verscben sind und regelmäßig 70 bis 80 Waggons führen : in EAltenhundem kömmt dann die dritte Maschine hinzu, die die unendlich langen Züge bis Welschenennest hinaufschieben hilft. Zwei dieser Niesentrané-

porte gehen regelmäßig direkt durch na Süddeutschland. Der Verkehr ist um ein Drittel stärfer, wie zur Blüthezeit der Schwindelperiode und jeder Tag bringt eine fonstante ruhige Verstärkung. Gott sei Dank, daß cs quf allen Linien und in allen Branchen besser geht und daß diese Steigerung auf gesunden Grundlagen beruht! Das find die Folgen des auf- gehobenen Freihandels und des Schutzes unserer Grenzen! Namentlich hebt sih die Eisenindustrie in der ersreulihsten Weise, man beginnt, die seit 7 Jahren ausgeblasenen Hochöfen wieder in Betrieb zu setzen. So soll auch unser Hüttenwerk in der vergangenen Wocbe in feste Hände durch Subhastation übergegangen sein und soll zum 1. Januar 1882 die neue Verwaltung ihre Thätigkeit beginnen. Unsere ganze Umgebung hat durch das Ausblasen dieses großen Hüttenwerkes außerordentlih gelitten. Hoffentlich hat unsere Verödung jeßt ihr Ende erreicht.

Am 19. d. Mts. fand, wie die „Nordd. Alla. 3ta.“ mittheilt, in Mannheim eine außerordentlihe General - versammlung der süddeutschen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- undStahlindustrieller statt, zu welcher auch die dem Verein niht angehörigen größeren Firmen des Gruppenbezirks eingeladen worden waren. Zunächst wurden die Absichten und Ziele des Vereins beleuchtet und über die von demselben vorgenommenen Arbeiten und erreichten Resultate berichtet. Hierauf wurde in eine Berathung der Unfall- versicherungsmaterie eingetreten und nach eingehender Begrün- dung, in welcher auch] die Jnvaliditäts- und Altersversorgung der Arbeiter einer Erörterung unterzogen wurde, die nach- stehenden Resolutionen angenommen:

„Die auf Veranlassung der süddeutschen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller in Mannheim versammelten Vertretung dieser Branchen erkiären mit besonderer Bezugnahme auf die innerhalb des Reichstages hervorgetretenen Beststrebungen, einen Ausbau des Haftpflichtgesetes eintreten zu laffen:

1, Das auf nicht richtiger juristischer Grundlage aufgebaute Haftpflichtgeses kann nicht geeignet erscheinen, die Basis weiterer legislatorischer Maßnahmen zu bilden. Im Rahmen desselben er- scheint es niht mögli, eine geeignete Sicherstellung der Arbeiter gegen alle Betriebsunfälle herbeizuführen.

2) Im Interesse des sozialen Friedens, im Interesse der Herstel -

lung und Erhaltung eines wünsch{enswerthen persönlichen Verhältnisses zwischen den beiden Berufsftänden des Großbetriebs is vielmehr die Aufhebung des Haftpflichtgesetzes son wegen des nach seinen Be- sim unvermeidlichen prozessualischen Gegenüberstehens von Arbeitnebmern und Arbeitgebern angezeigt. __3) Auch cine obligatorische Ünfallversicherung mit versciedenen Belastungsquoten je nach dem Vorhandensein nachgewiesenen Ver- \chuldens entspricht nicht den berechtigten Forderungen der in Betracht kommenden Faktoren und erscheint zudem zur Bewirkung einer ri- tigen Geschäftsbehandlung ungeeignet. Eine höhere Belastung des Unternehmers, wie cine persönliche Nichtberüctsichtigung des Arbeiters kann nur bei nacgewiesener kriminell straffälliger Verschuldung resp. absichtlich herbeigeführter Veranstaltung des Unfalls für zulässig er- achtet werden. '

4) Da bei dem größten Theile aller Unfälle ein Verschulden der Belheiligten sich überhaupt nicht nachweisen läßt, eine anständige Versorgung des verunglückten Arbeiters und eventuell seiner Hinter- bliebenen aber im Interesse des Arbeiters und der bürgerlichen Ge- sammtheit liegt, erscheint es angezeigt, den Bersicherungszwang für alle Unfälle zu konstituiren, durch welchen in sämmtlichen, nicht dur den Schlußsaß der Pos. 3 ausgesch{lofsenen Fällen eine entsprechende Entschädigung resp. eine das Existenzminimum gewährende Pension dem Betreffenden gesichert wird.

5) Die staatliche Versicherungsanstalt, welch{e als logische Folge des ausgesprochenen Versicherung8zwanges angesehen werden nuß, neben welcher aber das Fortbestehen “vön Privatversicberungen unter aecigneten Normativbestimmungen der wünscbenswerthen Konkurrenz halber nöthig erscbeint, fann nur durch das Reich selbst errichtet werden, da der Einritung von Versiberungsanstalten der Einzel- staaten die wichtigsten technischen und nationalen Bedenken entgegen- stehen. Bei der Verwaltung dieser Anstalt ist eine wesentliche An- theilnahme der Betheiligten durchaus erforderlich.

6) Der Anstand, daß ein gewisser Theil der größeren Arbeitgeber ihre sämmtlichen Arbeiter gegen Unfälle aller Art versicbert hat, kann um fo weniger als cin Argument, die gesamten Lasten der gewüns(- ten obligatorischen Versicherung dem Untecnebmer aufzuerlegen, an- geselen werden, als die Versicherungen gegen nicht haftpflichtige Un- fälle in der Regel nur mit Summen abgesc{lossen sind, welche binter den in dem Unfallversicherungë-Gesetentwurf der Regierung, wie der Kommission und des Reicbétages angesetzt gewesenen Bezugssätze zu- rüdckstehex und in vielen Fällen ein Zuschuß der Arbeiter oder der Krankenkasse auch jetzt {on stattfindet. Da ih die Lage der Ar- beiter durch eine Bersicberung aegen alle Unfälle wesentlich gegen die jetzige verbessert, ift eine Betheiligung derselben an den Kosten um fo mebr angezeigt, als hierdurch erst die Form der Versicherung auc für die Arbeiter gegeben und die Betheiligung derselben au der Verwal- tung und Kontrole ermöglicht wird,“

Zu dem dritten Punkt der Tageéordnung: „Die Eisenbahutarif- reform mir besonderer Berücksichtigung der Einführung ciner zweiten ermäßigten Stückgutklasse“ wurde be\{lossen :

„Die fsüddeutshe Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustcieller erklärt die C nführung des von der Eisen- bahntarif-Konmission und dem Aus\{uß der Verkebrsinteressenten empfohlenen neuen Tarifshemas, insbesondere die Errichtung ciner ermäßigten zweiten Stück, utklasse, für ein dringendes wirthschaftlides Bedürfniß“,

und bei der Vegründung dieses Beschlusses au die Frage einer wünschenéwerihen Ermößigung der Erpeditionsgebühren und die in theilweiser Beseitigung begriffenen, allerdings aur für cinen Theil des Gruppenkezirks fühlbar gewesenen Tranéportkalamitäten beleuchtet, Die als Gäste vorhandenen Nichtmitglieder traten fast ausnahmslos dem Verein bei.

Nr. 25 des Central-Blatts der Abgaben-, Gewerbe- und Handels-Geseßgebung und Verwaltung in den König» lih Preußisben Staaten bat folgenden Inhalt: Anzeige der in der Geseßsammlung und im Reichsgesetblatte erschienenen Gesetze und Verordnurgen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände : Unabänder- lichkeit der Finalabs{lüsse. Behandlung der bei den Iustizbebörden entstehenden Einnahmen und Ausgaben. Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Jus direkte Steuern: Kontrole über die in Apotheken und Lehranstalten benußten Destillirapparate. Besteuerung der Verträge über die Lieferung von Waaren, Stempelpflichtigkeit von zum Markiren bei Kartenspielen bestimmten Karten. —= Ausführung dcs Geseßes wegen der Neichsftempelabgaben. Personalnachricten.

Nr. 29 des Eisenbahn-Verordnungs-Blatts, herause- gegeben im Königlichen Minist:-rium der öffentlicben Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlihen Arbeiten: vom 22, November 1881, betreffend Aenderung dec Vorschrift über die Desinfektion der Viehwagen durch beifies Wasser von mindestens 70 Grab Celsius; vom 29. November 1881, betreffend Declaration des Begriffs „Mittagszeit* bei der Berebnung der Fristen fü: die Be- und Entladung der Güterwagen, Nachrichten.

Nr. 63 des Amtsblatts des Reichs-Postamts hat folcenden Inhalt: Verfügungen: Vom 13. Dezember 1881: Deutlich- keit der Namenêunterschristen im dienstlibben Verkehr. Vom 13. Dezember 1881: Einführung des Postanweisungs-Verfahrens im Verkehr mit den Dänischen Antiilen. Vom 8, Dezember 1881; Aversionirung von Porto- und Gebührenbeträgen. Vom 13, De- zember 1831: Schluß der Pos:-Dampfichiffahrt auf der Linie Stettin Kopenhagen. Vom 11, Dezember 1881 : Eröffnung der Eiscn- bahnstrecke Gräßz—Opalenica,

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