1882 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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T ARLE S M 1. Berlin, Montag, B den 2. Januar,

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dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. L

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Geheimen Registrator, Kanzlei-Nath Göhring bei der Ober-Rehnungskammer und dem Regierungs-Sekretär, Rechnungs-Rath Raettig zu Frankfurt a./D. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Haupt-Steueramts- Assistenten Hose zu Frankfurt a./M. den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; den evangelischen Schullehrern und Küstern Schramm zu Rüßnow im Kreise Greifenberg und Noack zu Herzberg im Kreise Beeskow-Storkow den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; jowie dem evangelischen Schullehrer Conrad zu Wallau im Mainkreise und dem evangelischen Schullehrer und Küster Becher zu Daberkow im Kreise Demmin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem General-Major von Loos, Kommandanten der Festung Mainz, und dem Major Wern her, Flügel-Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar: Ersterem des Ehren-Großkreuzes des Großherzoglih olden- burgishen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrih Ludwig, Leßterem des Kaiserlih russishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse.

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betreffend die Berchtigung fremder Flaggen zu

Ausübung der deutschen Küstenfrachtfahrt. Vom 29. Dezember 1881.

E ch] Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. s f verordnen auf Grund- des 8, 2 des Gesetzes, betreffend die Küstenfra4Wtfahrt, vom 22. Mai 1881 (Reichs-Geseßbl. S. 97) im Namen des Reichs, nah erfolg:er Zustimmung des Bundesraths, was folgt : i; n Das Recht, Güter in einem deutschen Seehafen zu laden und nach einem anderen deutschen Seehafen zu befördern, um sie daselbst auszuladen (Küstenfrachtfahrt), wird den Schiffen von Belgien, Brasilien, Dänemark, Großbritannien, Jtalien und Schweden-Norwegen eingeräumt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlihen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 29. Dezember 1881.

(L: S8) Wilhelm. Fürst von Bismarck.

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Die Nummer 29 des Reichs-Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Ne. 1453 die Verordnung, betreffend die Berechtigung fremder Flaggen zur Ausübung der deutschen Küstenfracht- fahrt. Vom 29. Dezember 1881 ; und unter

Ne, 1454 die Bekanntmachung, betreffend die dur das Gesez vom 22. Mai 1881 über die Küstenfrachtfahrt nicht

| herührten vertragsmäßigen Bestimmungen. Vom 29, Dezem-

ber 1881. Berlin W., den 31. Dezember 1881, Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht;

dem Präsidenten des Evangelischen Ober-Kirchenraths Dr. Hermes zu Berlin den Charafter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat Excellenz,

dem Regierungs-Rath Kraut zu Hannover, sowie

dem Landes-Oekonomie-Nath Karl Julius Gühne zu Erfurt bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath

den Kataster-Controleuren, Steuer- nspektoren rge graf in Dormagen, Quensel in Magdeburg, Scherer in Bitburg, T\chierschke in Bunzlau und Wadehn in Danzig, sowie den Kataster:Sekretären, Steuer-Jnspektoren von Arnim in Oppeln, Nauch in Cöslin und Snethlage in Potsdam den Charakter als eti ad

dem Provinzial-Steuer-Sekretär Labu berg i./Pr. zu seinem Uebertritt in den Ru Charakter als Kanzlei-Rath, und h

dem Vergolder Otto Waßmannsdorff zu Potsdam das Prädikat eines Königlichen Hof-Vergolders zu verleihen.

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Abends. f 182.

Finanz-Ministerium.

_. Den Geheimen Regierungs-Rath Kraut zu Hannover ist die Stelle des Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern bei der Kaiserlichen Direktion für Hölle und indirekte Steuern zu Straßburg i./E.,, mit dem Wohnsiß in Straß- burg i./E., Übertragen worden.

Dem Regierungs-Assessor Senden zu Swinemünde ist die Stelle eines Mitgliedes der Provi:1zial-Steuerdirektion zu Hannover verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bei dem Gymnasium und der mit demselben verbundenen Realschule I. Ordnung zu Bielefeld ift der bisherige ordent- liche Lehrer Dr. Wilbrand zum Oberlehrer befördert worden.

Der praktische Arzt 2c. Dr. Esch-Waltrup zu Zell a. L ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Zell ernannt worden.

_Dem Konzertmeister und Lehrer an der Königlichen akademischen Hochschule für Musik, Abtheilung für ausübende Tonkunst in Berlin, de Ahna, und dem Musiklehrer Franz

Mannstaedt in Berlin is das Prädikat Professor beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Für die Prüfungen der Veelli-x ur® der Lebrer von Laubsiummen-Lnstalten während des Jahres 1882 sud die Taubstummen- Anstalten an nahgenannten Orten gewählt und folgende Termine anberaumt worden :

T. Die Prüfung für Vorsteher findet statt: zu Berlin am 23, August.

IT, Die Prüfungen für Lehrer finden statt in der Provinz:

Ostpreußen : zu Königsberg am 15. November,

Westpreußen : zu Marienburg am 8. November,

Brandenburg: zu Berlin am 23. September,

Pommern: zu Stettin am 31, März,

Posen: zu Posen am 9, November,

Schlesien: zu Breslau am 19. Oktober,

Salsen: zu Erfurt am 19, Zuni,

Schleswig-Holstein: zu Swleswig am 2, November,

Hannover: zu Hildesheim am 17. April,

Westfalen: zu Büren am 10. Oktober,

Hesen-Nassau : zu Homberg am 5. September,

Rheinprovinz: zu Neuwied am 7. November.

Berlin, den 27. Dezember 1881.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.

Bekanntmachung,

Nach dem Statut der Louis Boissonnet-Stiftung für Archi- tekten und Bau-Jngenieure is für das Jahr 1882 ein Stipen- dium von 3000 M zum Zweck einer größeren Studienreise und zwar der vorgeschriebenen Reihenfolge gemäß an einen Bau-Fngenieur zu vergeben. Als fahwissenschaftliche Aufgabe hierfür is das von der Abtheilung für Bau-Jngenieurwesen in Vorschlag gebrachte und von dem Senat der Technischen Howshule festgesetzte „nahstehende Programm durch Se.

xcellenz den Herrn Minister der geistlichen , Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten genehmigt worden : er Stipendiat hat die Konstruktionen der in der Schweiz ausgeführten ngenieur - Bauwerke hervorragender Bedeutung, speziell der in Eisen und Stein auf dem Gebiete des Eisenbahnbrücken- und Straßenbaues in allen wesent- lichen Theilen dur Zeichnungen darzustellen und dur

( ershöpfend zu erläutern, in Leßterem L soweit als thunlich die Art der Bauausführung, sowie die Lau- und Unterhaltungskosten zu berücksihtigen. Außerdem können auch noch Bauwerke der angegebenen Art, welche \ich auf außershweizerishen Gebieten in der Nähe vorfinden, zur Darstellung und Erörterung gelangen, Nähere Auskunft er- theilt der Rektor der Technischen Hodschule, an welhen au die Bewerber um dieses Stipendium, und zwar in elen Bureau, W. Schinkelplah 6 (Bau-Akademie-Gebäude) eine Be- shreibung ihres Lebenslaufes und die über ihren Studiengang und event. über ihre praktische Beschäftigung sprechenden eug- nisse bis spätestens zum 10. Februar 1882 einzureichen, außer- dem aber noch nachzuweisen haben, daß die zur Aufnahme und Wiedergabe einer tehnischen Bauanlage von hervorragen- der Bedeutung 0 erge Vorübung, sowie hinreichende Fertigkeit in der französishen Sprache besißen und einen wesentlichen Theil ihrer Vorbildung auf der früheren Bau-

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Akademie oder auf der Technischen Hochschule (Abtheilung für Bau-Jngenieurwesen) hierselbst erlangt haben. erlin, den 30. Dezember 1881. Der Rektor der Königlichen Technischen Hochschule E. Winkler.

Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Der Gerichts-Assessor Bernhard Adolf Magnus Kaehler in Königsberg O./Pr. ist zum Konsistorial-A}essor ernannt und dem Königlichen Konsistozium der Provinzen Ost- und Westpreußen überwiesen worden.

Angekommen: Se, Excellenz der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums und Minister des Jnnern von Putt- kfamer, aus Westpreußen.

Nicchßtamiliches. Deutsches Neieh.

Preußen. Berlin, 2, Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern die Neujahrs- Gratulationen entgegen. Das Familiendiner fand bei den Kaiserlichen Majestäten im Palais statt.

Heute empfingen Se, Majestät die Halloren, nahmen den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski ent- gegen und empfingen demnächst den Commandeur der 11. Ká- - vallerie-Brigade, General à la euite Prinzen Reuß X11, und den diesseitigen Gesandten in Stockholm, von Pfuel.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend Vormittag 111/75 Uhr militärishe Meldungen entgegen und fuhr Nachmittags 31/2 Uhr nach Potsdam, nahm bei Jhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm das Diner ein und wohnte um 6 Uhr dem Gottesdienzt in der Friedenskirche bei.

Nach erfolgter Rückkehr nah Berlin begaben Sich Pre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften um 81/2 Uhr zum Thee zu Jhrea Majestäten.

Gestern Vormittag 91/, Uhr begaben Sich Jhre Kaiser- lihen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herr- schasten mit den Erbprinzlich sahsen-meiningenschen Herr- schaften und den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Mar- garethe zur Neujahrsgratulation zu Fhren Majestäten und demnächst zum Gottesdienst in den Dom.

Um 12 Uhr wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Neujahrs- gratulation der Generalität bei Sr. Majestät dem Kaiser und Könige bei und stattete demnächst den hier anwesenden Botschaftern und Bolschafterinnen sowie dem General-Feld- marschall Grafen Moltke Aa yrae] 1e ab.

Um 5 Uhr nahmen Jhre Kaiserlihen Hoheiten die Kron- prinzlihen Herrschaften an dem Familiendiner bei Jhren Ma- jestäten Theil.

Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz die Vorstellung im Opernÿhaufe.

Der Neujahrsempfang bei Jhren Kaiser- lihen und Königlichen Majestäten begann gestern Morgen 93/, Uhr, als Jhre Kaiserlichen und Königlichen Ho- heiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit den Prinzen und Prinzessinnen des Königlihen Hauses zur Beglük- wünschung im Königlichen Palais erschienen. Zwischen diese Gratulation und die des Königlichen Hofstaates fiel der Gottesdienst im Dome, dem die Allerhöchsten Herrschaften bei- wohnten. Nach der Nückeyr von dort empfingen Beide Kaiser- lichen Majestäten im Balkonsaale die Glückwünsche der Obersten Hof: und der Ober-Hofchargen, denen si die General-Adjutanten, die Generale èla suite und Flügel-Adjutanten sowie der Hofstaat Zhrer Majestät der Kaiserin anschlossen. Die Gratulationen der aktiven und der zur Disposition stehenden Generale sowie die der Obersten, welche Generalstellung bekleiden und der Commandeure der Leib-Regimenter empfingen Se. Majestät der Kaiser und König um 12 Uhr im Fahnenzimmer. Die landsässigen Fürsten und deren Gemahlinnen brachten im Balkonsaale Beiden Kaiserlichen Majestäten ihre Glüdckwünsche dar. Um 1 Uhr empfingen Se. Majestät den Reichskanzler Fürsten von Bismarck, die aktiven Staats-Minister und den Präsidenten des Evangelischen Ober-Kirchenraths und um 11/2 Uhr die am Allerhöchsten Hofe beglaubigten Botschafter.

Durch die Königliche Kabinetsordre vom 31. Dezember 1839 und den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Januar 1860 ist der Stadtgemeindé Berlin die Befugniß eingeräumt, bei der Sa einer neuen Straße oder bei der Verlängerung einer son estehenden von den Adjazenten einen Beitrag zu den Pflasterungskostenzu verlangen. Diese Bestimmung ist dur ein neueres Statut vom März 1877 dahin abgeändert worden, da