1882 / 8 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

essirte, war au die Postverwaltung darauf bedacht, die Verwendung erselben möalichft nutbringend zu gestalten. Zunächst richtete die Norddeutsche Postreuwaltung ihr Vestreben darauf, den neuen Karten auch über das deuts-österreiwisde Gebiet hinaus im Verkehr mit anderen Staaten Eingang zu verschaffen. Schon im Juli 1870 nahm das General-Postamt Veranlassung, über die Zulaffung der Post- karten im intiecnationalen Verkehr, wenn auch vorerst gegen das Porto für gewöhnlide Briefe, mit den außerdeutshen Post- verwaltungen eine Verständigung herbcizuführe1. Fast alle Staaten gaben der Anregung Deutschlands Folge. Demgemäß konnten "vom 1, Januar 1871 ab Postkarten mit brieflihen Mittheilungen nach Dänemark, Frankreih, Großbritannien , die Niederlande, Nor- wegen, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Spanien und nach den Vereinigten Staaten von Amerika versendet werden. Belgien trat mit dem 1. Mai des gedachten Jahres hinzu. Die Karten waren denselben Portosätßen wie die Briefe nah den betreffenden Ländern unterworfen und unterlagen dem Frankirungs- zwange. Die Zulassung der Postkarten im Verkehr mit Italien er- folgte vom 1. November 1873. Weitere Verbesserungen und Erleich- terungen in dem Postkartenverkehr folgten. Zunächst wurde vom 12. Oktober 1871 ab nacbgegeben, die Postkarten auch als Formulare zu Drucksachen zu benußen. Vom 1. Januar 1872 ab wurde dann gestattet, die Postkartenformulare auch zu Postvorshußsendungen zu verwenden. Ferner erfolgte voin gleichen Zeitpunkte ab im deutschen Reichs-Postgebiet, sowie im Verkehr mit Bayern und Württemberg, die Einführung von Antwortkarten. Diese Karten wurden vom Publikum fo beifêôllig aufgenommen, val in den fünf Tagen vom 15, bis 20. Februar 1873 ih die Stückzahl der innerhalb des Reichs- Postgebiets zur Versendung gekommenen ODoppelkarten auf 3293 Cremplare belief, was für das Jahr rund 240000 Stü ergeben würde. Im Jahre 1880 belief \sich der Ver- brauch an doppelten Postkarten innerhalb Deutschlands auf 1121392 Stück. Vom 1. Juli 1872 ab wurde die Gebühr für Postkarten innerhalb Deutschlands und im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn, sowie Luxemburg, ohne Unter- \cied der Entfernung auf 4 Sgr. feslgeseßt. Postkarten mit Antwort, welche nur im inneren Berkehr Deutschlands zulässig waren, kosteten 1] Sgr. Die Ermäßigung der Postkartengebühr trug wesentli zur Hebung des Verkehrs bei. Während im Jahre 1872 die Stückzahl der bei Postanstalten im deutschen MNeichs-Postgebiete eingelieferten und an Empfänger im Yeic8-Postgebiete bestimmten Briefe auf 307 042 C09, die Zahl der Postkarten auf 7 727 833 sich bezifferte, stieg dieselbe im Iahre 1873 auf 337567 392 Briefe und auf die Anzahl von 24 952 986 Karten. Außer dur die Einführung mit MWerthstempel versehener Formulare is das Jahr 1873 in der Ge- schichte der deutschen Posikarte nochþ dadurch bemerkenswerth, daß es zuerst auch im Verkehr mit fremden Staaten Portoermäßi- gungen brate. Ein weiterer bedeutender Schritt wurde auf

diesem Wege mit dem Abfluß des Berner Vertrages gemacht. Der in Bern zunäcst zwischen Deutschland, Oesterreich - Ungarn, Belgien, Dänemark, Egypten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Franfreid, Großbritannien, Griechenland, Italien, Luremburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, der Schweiz, Spanien und der Türkei unterm 9, Oktober 1874 ab- geschlossene und mit dem 1. Juli 1875 für Frankreih vom 1. Januar 1876 ab in Kraft getretene Allgemeine Postvereins- vertrag seßte bekannilich das Vereinsporto für den einfachen bis 15 Gramm {weren Brief auf 25 Cts. fest, wobei als Uebergangs- maßregel jedem Lande das Recht zugestanden wurde, mit Rück- sicht auf seine Münz- oder sonstigen Verhältnisse, einen höheren oder niedrigeren, als den bezeichneten Portosaz zu er- heben, sfsofern derselbe sich auf nicht mehr als 32 "und -auf nicht weniger als 20 Cts. stellte. Im Anschluß hieran war das Porto für Postkarten, unter entsprechender Abrundung der Brucbthcile, auf die Hälfte des Briefportosatzes festgesezt. Die deutsche Postverwal- tung erhob nah dem Inkrafttreten des Vertrags für Postkarten nah dem gesammten Vereinsgebiet 10 4; dagegen verblieb es im Wechsel- verkehr zwis{en Deutschland und Oesterreich-Ungarn, sowie mit Luxemburg, da dieser Verkehr durch die Vereinsbestimmungen nicht berührt wurde, bei dem bisherigen billigeren Saße von È Sgr. Die jeßigen Rohrpostkarten zu 25 -„§ erschienen nah Eröffnung der Rohr- post in Berlin im Monat Dezember 1876. Der Weltpostvertrag vom 1. Juni 1878 erweiterte das Geltungsbereich der internationalen Postkarten über den größten Theil aller Länder der Grde. Das Porto für die Weltpostkarten wurde im Pariser Vertrage auf den einheitlihen niedrigen Saß von 10 Cts. fest- geseßt, wobei den Postverwaltungen allerdings überlassen worden ist, in gewissen Fällen, in denen durch die Beförderung unverhältnißmäßig hohe Kosten erwachsen, die gedachte Tare durch cin mäßiges Zuschlags- porto zu erhöhen. Während von den europäischen Ländern Belgien, Dänemark, Frankrei, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Norwegen, OVesterreih-Ungarn, Portugal, Schweden und Spanien von dieser Berechtigung Gebrau gemacht haben, versendet die deutsche Post die Postkarten nach sämmilichen Vereinsländern ohne Zuschlag für 10 «8. Von den 73 Lindern der Erde, welche eigene Postkarten besißen, haben zur Zeit 44 besondere Weltpostkarten ein- geführt. Im Jahre 1879, nach dem Inkrafttreten des Pariser Weltpost - Vertrages, ftieg die Anzahl der zwischen dem deutsden Reich8post- Gebiete und anderen Lindern, theils direkt, theils im Durcgange beförderten, gewöhnlichen und doppelten

ostfkarten auf 16 614000 gegen 14 096 000 des voraufgegangenen Jahres, erfuhr mithin gegen das Vorjahr eine Zunahme um mehr als 25 Millionen Stück. In den meisten der 73 Länder, in welchen gegenwärtig Postkarten eingeführt sind, haben die ursprünglichen For- mulare im Laufe der Zeit mehrfache Aenderungen erfahren. Die iun Reichspost-Museum zu Berlin befindlihe Sammlung von Post-

karten enthält zur Zeit 418 vers{hiedene Arten all:r seit Einführung der Postkarten amtlich ausgegebenen Formulare. Die Zahl der in

allen Ländern der Erde im Jahre 1879 beförderten Postkarten läßt

fid nah dem Ergebniß der angestellten Ermittelungen auf rund 700

Millionen aunehmen. Von dieser bedeutenden Summe entfällt ein

wen auf die im Reichs-Postgebiete zur Einlieferung gelangten ostkarten.

An der Humboldt-Akademie beginnen morgen, Mittwoh (Abends 8—9 Uhr), die Unterhaltungseyklen: Litteratura italiana, Sign. Asinelli Siro, und: die Rechtsverhältnisse des städtischen Grund- besißes, I. Miethsrechte, Necbtsanwalt Dr. E. Friedmann (Halbcyklus). Am Donnerstag- (3—9 Uhr) beginnen die Vorlesungen: Akustik, Ober- lehrer Thurlin, und deutsche Kulturgeshihte 1648—1748, Lic. Dr. Fr. Kirchner. Sämmtliche Vorträge finden für Herren und Damen (Georgenstraße 30/31) statt. Jeder erste Vortrag eines Cyklus ift au ohne Hörerkarte zugänglich.

In der Permanenten Kunstausstellung des Vereins Berliner Küzxæstler ist von heute ab ein anderes Gemälde, eine Gebirgslandschaft von Doré, und ein großes Schlachtenbild (Schlacht bei Ghampigny) von F. Faber du Faur, einem jüngeren Bruder de3 Württembergischen Militärbevollmägtigten, zu \ehen.

——

In der Taubenstraße (Nr. 34) haben am Sonntag die Herren Emil Ph. Meyer u. Co. eine mit Kunsthandlung verbundene Kunft - Ausstellung eröffnet, welche außer vielen kleineren Werken nam- hafter Künstler zwei Kolossalgemälde: „Die klugen und die thörichten Jungfrauen“ von Carl von Piloty und „Die Ankunft der Seelen in der Unterwelt“ von Georg Papperiß, zur Anschauung bringt. Wir kommen auf diese Bilder, welche wohl geeignet sind, das Interesse des funstl‘ebenden Publikums der Hauptstadt zu erregen, noch ein- gehend zurü.

Die Arenvsschen Stenographen-Vereine haben sih vereinigt und ertheilen nunmehr auch brieflihen Unterricht. Anmel- dungen sind an Hrn. Matschenz, Berlin 8SW., Möternstraße 104a., zu ribten und sind hierbei gleichzeitig 9 1 zur Deckung der Unkosten und flir das Lehrbuch einzusenden.

vi S Inserate für den Deutscen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels3-

register nimmt an: die Königliche Expedition , Steckbriefe uad Unterenchungs-Sachen, | 5. Tndnstzrieile Etabliagements, Fabriken

Subhaatationen, Aufgebote, VoriaZungea :

u, dergl,

3, Verkünfe, Verpachtungen, Subaiesionen ete

4. Verloosung, Amortication, Zinszaklaug n, 8. wW. von öfentlichen Papieren.

des Deuíschen VNeihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stgals-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 82, A 5

pr s L E L L S

efffentliher Anzeiger. 7

und Grosshandel, , Titerarischo Anzeigen,

. Fanmiliez-Nachrichten,

. Verackiedene Bekanutmachungen.

. T'heater-Anzeigen. In der Börsen - beilage. 2 ga

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen de3 „SUvalidvenvaufk“, Rudolf Mosse, Hagasensteln & Vogler, G. L. Daube & Co., E, Stlette, BViittuex & Winter, sowie alle übrigen größeren Anunoucen-Bureanx,

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen 1, deral,

1148] OessentliGe Zustellung.

Die Caroline Sophie Singrün, ohne Gewerbe, Ehefrau von Paul Krone, früher Proviantanits- assistent, sie zu Leipzig wohnend, zum Armenrecbte zugelassen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Colmar wohnend, jeßt obne bekannten Wohn- und Aufenl1halt8ort, wegen Ehescbeidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- ftreits vor die Civilkammer I. Abth. des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar

3) die auf das Haus Nr. 61 bierselbst und ver- | [1581] \{iedene Grundgüter des Bürgers H. Höffel- manu hierselbst für den Kamerarius Sünkler am 29. Februar 1828 zweiten Orts laut Ur- funde vom 22. Februar 1828 und am 15. Fe- bruar 1833 fünften Orts eingetragenen Dar- lehne zu 29 Thlr. und 53 Thlr.

Ansprüche nicht angemeldet sind, so sind dur Aus- {chlußurtheil vom 20. v. M. dic Urkunden für kraft- Nr. 141199, eingetragen für Klara Nehage, über los und die Eintragungen für erloschen erklärt. :

Horn, den 2. Januar 1882.

Sürftlih Lippisches Amtsgericht. Cordemann. Nr. 141201, eingetragen sür Marie Rehage, über

tember 1877 Sparkassenbücher :

über f 113,23, e 20S A. 113,22,

b. 113,22,

—————--

Bekanntmachung.

Dur Auésclußurtheil unterzeichneten Gerichts vom 30, Dezember 1881 is der Depotschein der Neichshauptbank zu Berlin Nr. 65020 vom 13. Sep- über die deponirten vier Berliner

Nr. 141198, eingetragen sür Heinrih Rehage,

Nr. 141200, eingetragen für Elise Nehage, über

firhe in Abtheilung II1. Nr. 5 auf dem Grundbuc)- blaite der dem Gutsbesißer Oskar Zirpel gehörigeu Erbscholtisei Steinkirce Nr. 2 aus der Sculd- urkunde vom 11. Oktober 1847 zufolge Verfügung von demselben Tage, vorzubehalten,

2) die sonsligen Rechtsnachfolger der Hvypotbeken- gläubigerin Anna Rosina Pilz, geb. Opitz, mit thren Ansprüchen auf die bezeichnete Hupo- thekenpost auszuschließen,

3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Guts- besißer Oskar Zirpel zu Steinkirche aufzuer- legen.

Königlicbcs Amtsgericht, Martini.

auf den 23. März 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bauen,

Landgerichts-Sekretär.

[1397] Oeffeutliche Zustellung.

Borladung zum mündlichen Verfahren in Sachen des Civil-Ingenieur Nicbard Lüders zu Görlitz, Klägers, wider den Fabrikbesiter G. Benda jan,, früher in Kattowitz resp. Warschau, jeßt unbekannten Aufenthalts, Verklagten,

wegen Feststellung einer Forderung von 678 46. 40 5

Der Beklagte wird hierdurch zur mündlichen Ver- handlung der Sache vor die II1. Civilkammer des Königlichen Landgerich18 zu Beuthen O./S. auf deu 51. März 1882, Vormittags 9! Uhr, mit der Aufforderung geladen, in dem gedachten Termine in Person oder durch einen mit gehöriger Vollmacht versehenen Stellvertreter aus der Zahl der beim hiesigen Landgericht zugelassenen Rechts- anwälte zu erscheinen und den Aufruf und die dem- nächstige Verhandlung der Sache zu gewärtigen, widrigenfalls nah dem Antrage des Gegners ent- weder die Akten auf Koften des Verklagten zurük- gelegt, oder wegen Ungehorsams zu seinem Nach- theile verfahren und was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen ihn ausgesprochen werden wird. /

Zum Zwecke der öffentlicben Zustellung wird dieser Auszug aus der Ladung bekannt gemacht.

Beuthen O./S., den 3. Januar 1882,

Kaluba, Gerichtés{reiber des Königlichen Landzerichts.

[1404]

Horn. Da an die in der Bekanntmachung vom 7. Juni v, J. bezeichneten Urkunden und Ingrofsate, nämlich :

1) die auf das Klöppingshe Kolonat Nr. 2 zu Holzhausen am 25. Apul 1837 19, Orts für Marte Klöpping daselbst laut Urkunde vom 29. April 1837 eingetragenen 216 Thlr., die auf das Kochsbe Kolonat Nr. 43 zu Mein- berg am 23, Junt 1814 laut Urkunde von dem- selben Tage zweiten Orts für den Nichter Pi- derit ¿u Blomberg eingetragenen 40 Thlr. und

die am 17, Juli 1815 daselbst dritten Orts für die Kochschen Erben zu Detmold auf Grund

des LWekrcts vom 24, Inni 1815 eingetragenen

4 ul §) “. J 4

[1447] Aufgebot.

Auf Autrag der unverehelidten Nähterin Emma Dehmelt zu Neisse und ihres Bruders, des Sattler- gehülfen Friß Debmelt zu Grottkau wird deren Bater, der frühere Gutébesitzer Louis Dehmelt aus Riegersdorf, welcher im Jahre 1865 nach Amerika ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 2. Novembcr 1882, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte zu melden, widrigenfalls scine Todeserklärung erfolgen wird.

Strehlen, den 2. Januar 1882,

Königliches Amtsgericht.

[1417] Kaiserliches Landgericht Mülhauseu i./E. Ladung zur Palerhanplung un Bekanntmachung über Vermögensbes{lagnahme. Nachstehend verzeichnete Personen werden bescul- digt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sih dem Ein- tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der ¿Slotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes- gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sih außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben. Vergeben gegen §8. 140 Abf. 1 Nr. 1 Str.-G.-B., Dieselben werden auf den 25. Februar 1882, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen, Hoffnungsgasse, zur Hauptverhand- lung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die- selben auf Grund der nah §. 472 der Straf- prozezordnung von der mit der Kontrolle der Wehr- pflichtigen beauftragten Behörde . über die der An- klage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Ertlärung verurtheilt werden, nämli: 1) Alphons August Ehrhardt, geboren am 7. Ok- tober 1855 zu Mühlbac, Kreis Colmar, 2) Joseph Casy, geboren am 22, April 1859 zu Arzenheim, Kreis Colmar, Beide zuleßt im Landgerichtsbezirke Mülhausen wohnend und zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend. __Gleicbzeitig wird bekannt gemacht, daß dur Be- {luß der Strafkammer des Kaiserlichen Land- gerichts dahier vom 27, Dezember 1881 das im Dentschen Neiche befindlihe Vermögen der oben genannten Wehrpflichtigen bis zur Höhe von 3000 Æ mit Beschlag belegt worden ift, Mülhausen i./E., den 3. Januar 1882. Der Katferliche Erste Staatsanwalt ;

für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 5. Januar 1882, Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 55.

[1406] Urtheilsauszug.

Durch Versäumnißurtheil der 1, Civillammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 28. Dezember 1881 wurde die zwischen den Eheleuten Elis Maertian, Näherin, und Wilhelm Landfritz, Bau- techniker, Beide zu Diedenhofen wohnhaft, bestandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klage, dem 7. November 1881, für aufgelöt erklärt und verordnet, daß dieselben fortan in getrennten Gü- tern leben sollen. Die Parteien wurden zur Aus- einanderseßung ihrer Ansprüche vor Notar Feilzer in Diedenhofen verwiesen, und der Beklagte verur- theilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Gemäß Ausf.-Gef. vom 8. Juli 1879 bekannt gemacht,

Mey, den 5, Januar 1882.

Der Landgerichts-Sekretär : Metger.

[1450] m Namen des Königs ! In der ive Ie Aufgebotssache erl'ennt das Königliche Amtsgericht zu Strehlen durch den unter- zeichneten Richter i für Recht : daß 1) nachbenannten Perfonen a, der verwittweten Oberamtmann Pilz, Agnes Sophie Theodore, geb. Graewe, zu Franken- stein, ána mei (R 6 C . dem Oberamtmann Karl Pilz zu Schweidnitz, », der verwittweten Frau Johanne Dorothea Biencwald, geb. Pilz, zu Berlin, . der verwittweten Kaufmann Wolf, Johanne Eleonore, geb. Pilz, zu Frankenstein, . dem Ober-Postkommissar Rudolph Plischke zu Wiesbaden, : . der verehelichten Negiments\{reiber Clara Mathilde Elisabeth Menzel, geb. Sahm, zu Breslau, g. dem Karl Georg Eugen Rudolph Sahm zu Neisse,

h. dem Karl Friedrich Breslau,

i dem Kaufmann Paul Rudolph Sahm zu

Breslau, Elisabeth Sahm zu

k. der Marie Pauline ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 4000 Thlr.

Alerander Sahm zu

20 Thlr. 5 Gr. 3 Pf,

Veit.

Breslau Darlehn, eingetragen für die verwittwete Erbscholti- seibesißer Anna Rosina Pilz, geb. Opitz, zu Stein-

Verkündet am 28. Dezember 1881. Thiel , Referendar, als Gerichtsschreiber.

[1439] __ Bekanntmachung.

Die Chefrau Elie Victor Jourdain, Caroline, geb. Buck, zu Dettweiler, vertreten dur Recbts- anwalt Fetter zu Zabern, klagt gegen deren ECbe- mann, den Krämer Elie Victor Jourdain, zu Dett- weiler, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Gütergemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites ist die Sißung der Civilkammer des Kaiserlichen Land- gerihts zu Zabern vom 8, März 1882, Bormit - tags 10 Uhr, bestimmt.

__ Hörkens, Landg.-Sekret.,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[1411]

Durch rechbtskräftiges Urtheil des Königl. Land- gerihts, 11, Civilfkammer, zu Cöln vom 15. Dezember 1881 wurde die zwischen den Eheleuten Schreiner Johann Hubert _Flatten und dessen Ehefrau &ranziska, geb. Wichterich, ohne Geschäft, Beide in Cöln wohnhaft, bestandene ehelihe Gütergemcin- chaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprohen und die Parteicn zur Auseinanderseßzung und Liquidation vor den Königl. Notar Hilgers zu Cöln verwiesen.

Breuer, ; Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

1403 [ Auf Antrag des früheren 1/16 Hufners in Secdorf, jeßigen Verlehnspähters Hans Hinrich Langmaack in Schülp \ erkennt das Königliche Amtsgericht in Nortorf für Recht: / Die Obligation des Käthners Claus Delfs an Carsten Bock über 50 Thlr. R. M., jeyt 112 M 50 4, protokollirt am 21, November 1795 im Guts Emkendorf'eer Schuld- und Pfandprotokoll Fol. 1V. pag. 60 wird für kraftlos erklärt. : gez. Schwarß. Veröffentlicht: Mansfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerict8,

Redacteur: Riedel,

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen

(cinschließliÞ Börsen-Beilage).

M

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger. ,

Berlin, Dienstag, den 10. Januar

Deutsches Neich. Uebertritt

der in den deutschen Münzstätten bis Ende Dezember 1881 stattgehabten Auëprägungen von Reichs-Gold- und -Silbermünzen.

1) Im Monat Dezember |___ Mt

StlbermUüUn ten

Halbe

1881 find geprägt wor- Doppel- Kronen

Kronen Kronen

Hiervon auf

M Pr vatce- Markstüdcke| Markstücke | Markstücke

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&ünfzig- Zwanzig- fennig- Pfennig- itüde stüde

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Berlin . 8 903 340 Dresden . 28 Stuttgart. 20s E A Darmstadt S Hamburg . S

8 303 340 . Gg ao, L

2 A ka A E

1E las

Summe 1 303 340

2) Vorher waren geprägt

S D 8 303 340/ ¡— —— 455 479 350/27 969 925/434 402 960/71 653 095/101 026 9421163 601 386} 71 486 552 —| 35 717 922/80

924 465

3) Gesammt-Ausprägun( S | is 411 420 314 720 5 260

4) Hiervon wieder eingezogen

311 040/455 479 350127 969 925/442 706 30071 658 095/101 026 949/164 525 S1! 71 486 552 —| 35 ¿17 922 80

3218 3 546 2 388 1 324 50| 5 000 655

5) Bleiben 1278 899 620/455 164 630127 264 665

1762 028 915 M

71 649 880¡101 023 3961164 523 463] 71 485 227 50! 30 717 267 80 439 399 234,30 M

Nichtamlkliches.

Preußen. Berlin, 10. Fanuar. Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (20.) Sizung trat der Rei chs- tag in die Berathung folgender Jnterpellation des Abg. Dr. Frhr. von Hertling ein: : A

An den Herrn Reichskanzler erlaube ih mir die Anfrage zu E h eti es in der Absicht der verbündeten Regierungen in ihrer Fürsorge für das Wohl der arbeitenden Klassen die bestehende Fa- brikgesezgebung einer weiteren Ausbildung zu unterziehen, ins- besondere in der Richtung, daß E : S die Sonntagsarbeit thunlichst beseitigt, die Frauenarbeit weiter eingeschränkt und cine ütermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit für erwachsene männlihe Arbeiter verhindert werde, daß erner

spe elle Vorschriften über die im Sinne des §. 120 Abs. 3 der

Gewerbeordnung in den gewerblichen Anlagen vorzunehmenden Schußmaßregeln erlassen, und die mit der Fabrikinspektion beauftragten Beamten miï umfassenderen Befugnissen aus- gestattet werden ? | :

Nachdem auf Anfrage des Präsidenten der Reichskanzler si zur sofortigen Beantwortung der Jnterpellation bereit er- klärt hatte, erhielt das Wort zur Begründung derselben der Abg. Dr. Frhr. von Hertling. Die Allerhöchste Botschaft habe der Ucberzeugung Ausdruck gegeben, daß die fozialen Shäden des wirthschafilihen Lebens Deutschlands nit durch einseitige Repression zu heilen seien, sondern nur dur positive Maß- regeln. Mit solchen besaßt zu werden, habe der Reichstag

war in dieser Session keine Aussicht ; dennoch habe seine (des

edners) Partei geglaubt, die an den Reichstag gerichtete Mahnung nicht unbeantwortet lassen und die Stellung des Centrums zu jenen allgemeinen Zielen bezeihnen zu jollen, Er habe die Form der Fnterpellation gewählt, weil ein for- mulirter Gesehentwurf jeßt kaum einen Erfolg versprechen würde, und weil er nicht damit den erst in der Vorbereitung begriffencn Maßregeln der Negierung habe gegenübertreten wollen. So sei es ihm richtiger erschienen, die Aufmerksamkeit der Negierung sür jezt nur auf gewisse Punkte von besonderer Bedeutung zu richten. Alle wüßten, wo der tiefste Grund der Arbeiterfrage zu suchen sei: darin, daß bei aller rechtlichen Freiheit des Arbeitsvertrages der einzelne Arbeiter thatsächlich jo gut wie gar keinen Einfluß auf die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses habe, daß derselbe die Arbeit annehmen müsse, wo derselbe sie finde, zu hohem oder niedrigem Lohn, in s{lechten oder guten Räumen, unter gesundheitsgefähr- lichen oder gesundheits\hädlihen Umständen. Täglich stehe der Arbeiter in den Fluktuationen des Weltmarkts, täglich müsse derselbe seine Arbeitskraft losschlagen, weil die Noth ihn zwinge. Die Mahnungen an den Arbeiter, zu sparen, seien da, wo sih seine Sparsamkeit niht an feste Organisationen anlehne, fast durchgehends ohne nennenswerthen Er- folg geblieben. Selten werde sich der Lohn des Arbeiters doch über das Maß seines Lebensbedarfs erheben. Auch seße die Mahnung zur Sparsamkeit bei dem Arbeiter eine mora- lishe Höhe voraus, in der demselben der Arbeitgeber häufig genug nicht voranleuhte. Schließlich zehrten Krisen, Lohn- erniedrigungen 2c. die vorhandenen Ersparnisse immer wieder auf. Ueber alle diese Erscheinungen. und deren Folgen herrsche wohl heutzutage Uebereinstimmung; auch verhehle man sich nirgend die enormen Schwierigkeiten einer wirksamen Abhülfe. An radikalen Vorschlägen habe es freilich niht gefehlt; den Vorschlägen vom kommunistishen Zukunftsstaat hätten aber die Massen weniger deshalb angehangen, weil jene praftisch aus- führbar gewesen, als weil sie überhaupt cine Besserung ihrer materiellen Lage versprochen hätten. Auch wo man nicht so weit gehe, übershäße man nit selten die Tragweite staatlicher Eingriffe und untersäße die daraus drohenden Gefahren. Die Geschichte zeige keine Form des öffentlihen Lebens, die in sih selbst die Garantien für die Wohlfahrt der Unter- thanen enthalte; sie warne vielmehr vor einem zu weit gehenden Eingreifen des Staates in die wirthschaftlihen Ver- hältnisse, da der Staat, wo derselbe an die Stelle der indi: viduellen Ecwerbsthätigkeit getreten sei, die Erschütierungen, deren Verhinderung derselbe intendirt habe, eher gefördert habe. Damit sei aber nicht gesagt, daß der Staat auf diesem Gebiete nihts thun solle. Das Centrum habe die Doktrin des Gehenlassens stets vcrworfen., Die allzugroße Uebershäßung der Produktion habe zwar eine An- häufung ungeheurer Neichthümer in den Händen Weniger zu Wege gebracht, dagegen eine Vernach- lässigung der höheren Ziele der Menschheit bewirkt. 7m Interesse der Lebteren sollten Staat und Geseßgebung auch auf das mwirthschaftlihe Leben einwirken. Der Staat müsse insbesondere erstens dem Einzelnen und den mancherlei freien sozialen Gebilden Luft und Naum für die Realisirung ihrer eigenartigen Zwecke schaffen, zweitens einander widerstreitende Interessen im Sinne der distributiven Gerechtigkeit aus: gleihen. Jm Punkte der Arbeiterversiherung habe das

Cenirum deshalb vollkommen auf dem Boden des Versiche- rungszwanges gestanden, und seine Partei ziehe auch nach der Seite der Alters: und der Wittwen- und der Waisenversiche- rung die Konsequenzen dieses Standpunktes. Junsbesondere verlange das Centrum aber schon jeßt: wirksameren Schuß der wichtigsten eigenen Nechte der arbeitenden Bevölkerung, Schu sür Leben und Gesundheit der Arbeiter, Schuß für das Heiligthum der Familie. Diese Forderungen habe das Centrum seit Fahren vertreten, besonders auch 1878 bei Gelegenheit der Reform der Gewerbeordnung. Hoffentlich finde das Centrum dafür jeßt geneigtere Ohren als damals. Dex erste Punkt sei der der thunlichsten Beseitigung der Sonn- tagsarbeit, die unter dem Gesichtspunkt sittliher Religiosität geboten sei. Das deutsche Volk habe als ein christlihes ein Necht auf Sonntagsheiligung. Der 8. 105 der Gewerbeord- nung habe seinen Zweck nicht erreicht, derselbe müsse durch eine strengere geseßliche Vorschrift erseßt werden. Die Arbeiter einer Zuckerfabrik am Rhein seien, wenn sie sih geweigert hätten, des Sonntags zu arbeiten, von dem Fabrikherrn in hohe Geldstrafen genommen; 30 ebendort beschäftigte Ge- fangene aus einer nahe belegenen Strafanstalt seien dagegen vor der Sonntagsarbeit durch den Einspruh des Direktors jener Anstalt bewahrt. Hier könne nur ein allgemeines Verbot helfen. Was den zweiten Punkt betreffe, so sei das leßte Ziel des Centrums : völlige Beseitigung der verheiratheten Frauen aus den tier Seine Partei fordere dies im Fnteresse der Familie, des Srund- und Eldssteins des gesellschastlihen Lebens. Vergegen- wärtige man sih die unglüclihen Zustände, die für eine Ar- beétersamilie entständen; wenn Maun und Frau in -dex Fabrik arbeiteten. Wie müßte da die Erziehung der Kindex vernach- lässigt werden? Kinderkrippen und Kinderbewahranstalten seien nur ein unzureitender Ersaß, und glüccklißh noch die Orte, wo solche sich fänden. Häufig herrsche die Unsitte, daß die verheiratheten Frauen ißre Säuglinge mit in die Fabriken brächten und sie während der Arbeitszeit in einem Winkel auf einem Haufen Lumpen liegen ließen. Der Ausfall in den Ein- nahinen der Arbeiterfamilie, der durch den Wegfall der Frauen- arbeit entstehe, sei nicht so bedeutend, wie man glaube; derselbe vershwinde gegenüber den dadur bewirkten Vortheilen. Min- destens erscheine aber sür verheirathete Frauen eine Maximal- arbeitszeit von 10 Stunden geboten; ferner sei der Schuß der Wöchnerinnen umfassender als jeßt zu gestalten, auch sei alle Nachtarbeit zu verbieten. Schwieriger sei die Negelung der Maximalarbeitszeit für erwachsene männliche Arbeiter. Die Erfahrungen in der Schweiz seien vielleiht noch zu neu, um allgemein gültige Schlüsse zu ermöglihen. Er wisse wohl, daß nicht für alle Arbeiter die Verkürzung der Arbeits- zeit eine wirkligze Wohlthat sein würde: eine sehr kurze Arbeitszeit fordere intellektuell und moralisch hoch stehende Arbeiter, welche wüßten, was sie mit der freien Zeit anfangen sollten. Es liege invessen in der Kompetenz des Staates, daß gewissen extremen und zu weit gehenden Ausbeutungs- versuchen der Menschenkraft entgegengetreten werde. Jn ge- wissen Bezirken der Textilindustrie, namentlich da, wo aus- ländische Konkurrenz einwirke, sei die Arbeitszeit fast durch- gängig cine 14- bis 15stündige, was von den Arbeitern als eine tiefe Schädigung ihres Wohles, als eine Entwür- digung empfunden werde. Jn einer mittelrheinishen Fabrik- stadt hätten sich die Fabrikanten selbst zur Jnnehaltung einer wölfstündigen Arbeitszeit verbunden eine Vereinbarung, ie indessen sehr bald wieder in Vergessenheit gerathen sei. Große Nachtheile, insbesondere für die Bergarbeiter, hätten die Ueberschihten im Gefolge gehabt; die dadurch erzielten Gewinne seien geradezu als Wuchergewinne anzusehen. Der zweite Theil seiner Juterpellation betreffe die Maßregeln, die zum Schuß der Gesundheit der Arbeiter getroffen seien, Ein Erlaß sei angekündigt, in dem bestimmte Vorschriften in dieser Richtung aufgestellt werden sollten. Daß derselbe bis jeßt noch ausgeblieben Fei, werde von den Fabrikinspektoren besonders be- klagt, denen dadur die Ausübung ihres Amtes ershwert und die Abstellung besichender Schäden vielfach unmöglih gemacht würde. Es sei daher :u wünschen, daß die Sachverständigenkom- missionen, die hon früher und auch jeßt, vor den Feiertagen, zusammengetreten seien, endlih zur- Aufstellung bestimmter Vorschristen für den Schuß der Arbeiter kommen möchten. Das Jnstitut der Fabrikinspektoren, das feit 1878 auch auf das Reich übertragen sei, habe sih jeßt allgemeiner Anerken- nung zu erfreuen. Selbst ehemalige Gegner desselben er- kennten an, daß man es für die Durchführung der Fabrik- geseßgebung nicht entbehren könne. Nun höre man die Fabrik- inspektoren vielfach klagen, daß von der Ortspolizei und Orts- behörden eine nur mangelhafte Revision der ihnen unterstehen- den industriellen Unternehmungen vorgenommen würde, nicht weil es denselben an Bildung oder den nöthigen technischen Kenntnissen mangle, sondern weil sie niht unabhängig genug seien. Hier sei auf dem Wege der Landesgeseß-

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struktion” für die Fabrikinspektoren getroffene Ung daß dieselben wegen mangelhafter Revisionen Geldstrafen nicht verhängen dürften, geändert und endlich die Kompetenz- verhältnisse der Fnspektoren allgemein vom Reich regulirt werden. Den hohen Werth einer Fortbildurg der Fabrik- geseßgebung erkenne er an, aber dieselbe müßte Hand in Hand gehen mit der Verwirklihung der Maßregeln, die dur die Kaiserliche Botschaft angekündigt seien. Die wohlwollende Intervention der Arbeitgeber solle dur die Fabrikgeseßgebung niht beseitigt werden. Auch das beste Gese sei für sich allein unzureihend, soziale Schäden zu heilen. Das Meiste aber fei in dieser Beziehung von der sittlihen Macht der KirLe zu hoffen. Denn die Aufgabe der Kirche sei es, dem Arbeitgeber Aae, daß derselbe in dem Arbeiter niht nur einen Fattor des Gewinnes, sondern ein ihm gleich gestelltes, gott- ähnlihes Geschöpf erkenne, den Krbeiter aber daran zu er- innern, daß derselbe au in seiner bescheidenen Stellung seine Menschenwürde hochhalten könne. Wo die Machtmittel des Staats nicht mehr ausreichen, zeige sich die Kirche noch immer wirksam. Um so s{chmerzliher werde es daher einpfunden, daß die Kirche an ihrer Freiheit geschädigt worden, um so lauter die Forderung, daß diese Schädigung endlih aufhöre. Er hoffe, daß die Anregung, die er der Bundesregierung mit seinem Anirag gegeben, in dieser Richtung niht ohne Nußen bleiben werde. :

Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Vismarck das Wort:

Die Antwort, welche der Herr Interpellant als die ihm liebste bezeichnet hat, kann ih ihm nach meiner Ueberzeugung vorweg geben. Ich glaube, daß die Anregung cine für den Augenblick unnöthige war. Ich will micht sagen, daß sie nicht cine dankentwerthe Unterstüßung der Bestrebungen der Regierung gewesen wäre, aber als solche halte ih sie wesentlich verfrüht. Der Herr Interpellant selbst ist sich darüber klar gewesen, daß die verbündeten Regierungen verwandte Anträge zu den seinigen noch in diesem Jahre voraussichtlich ein- bringen werden, er hat aber geglaubt, daß einige der von ihm ange- reaten Punkte unabhängig und vorweg ecledigt werden könnten. Ich glaube im Gegentheil, daß sie nur in Verbindung mit den für das Frühjahr in Aufsicht stehenden Vorlagen der verbündeten Negierungen fachgemäß erledigt werden können. Ich glaube, daß die meisten der Ziele, die der Herr Vorredner uns stellt, nur auf der Basis korporativer Assoziationen mit annähernder Sicherheit, ih will nicht sagen erreicht werden können, aber daß es nur auf dieser Basis möglich sein wird, ihnen soweit näherzutreten, wie es nach mens{licher Unvollkommenheit thunlich ist. Um diese Basis zu schaffen, steht uns noch mindestens ein arbeitsvolles Jahr, vielleicht mehr wie das bevor. Die Vorlage über die Berufsstatistik, welche Ihnen diese Session gebracht hat, ift die erste Grundlage davon, und es wäre mir lieber gewesen, diese Vorlage gefördert zu sehen, als eine Interpellation gestellt zu sehen, deren Beantwortung mir der Herr Vorredner dadur erscbwert hat, daß er sie selbst beantwortet hat, und zwar so, daß ich feiner Be- antwortung so sehr viel kaum hinzuzufügen baben werde.

Der Herr Vorredner hat die Schwierigkeiten und Schäden, von denen unsere Industrie und die Mitwirkung der Arbeiter an den- selben begleitet ist, lebhaft und drastish geschildert; er hat dadur das Interesse der Negierung, die Sorgfalt, mit der die Regierung bemüht ist, diesen Schäden abzuhelfen, nicht steigern können, wenigstens die meinige niht. Es ift, wie ich {on häufig wiederholt habe, die einzige Aufgabe, die mir die Nothwendigkeit, un Dienste zu bleiben, willkommen macht, und der Herr Vorredner kann in diefer Nichtung meinen Eifer nicht stärker beleben. Ob durch die akademische Diskussion, in die wir nah der erheblichen Rednerliste, die ih vor mir liegen habe, eingehen werden, diese unsere Aufgabe gefördert werden wird, ich glaube es und hoffe cs, denn diese Aufgake ge- hört zu denen, die, je mehr sie diskutirt werden, je mehr fie von den Schlacken und den Vorurtheilen befreit werden, von den Irrthümern, die absichtlich oder unabsichtlih darüber verbreitet werden, um so mehr gewinnen und um so mebr Hoffnung auf Lösung bieten werden. Ich bin also in dieser Beziehung dem Herrn Vorredner dankbar, daß er über die Fragen, die wir bearbeiten, eine öffentliche Diskussion angeregt hat. h E

Wenn i vor dem Feste den Wunsch geäußert hatte, diese Inter- pellation selbst beantworten zu können, so bin ih dazu nicht veranlaßt worden durch das Bewußtsein, daß ih mehr darüber zu sagen hätte, als irgend ein Anderer sagen könnte, fondern gerade durch die Empfin- dung, daß sich in dem jeßigen Stadium über diese Fragen nur wenig sagen läßt und daß das wenige wesentli in der Kundgebung meiner persönlichen Ansichten besteht. Die verbündeten Regierungen sind bisher nit in der Lage gewesen, sich \{chlüssig zu machenz fie warten dazu das Material ab, an dessen Vorbereitung wir gegenwärtig arbeiten. Jch bin nit einmal in dem Falle, wie font wohl, im Namen des Kaisers bestimmte, {on Gestalt habende Ziele zu be- zeichnen, da Se. Majestät der Kaiser in Fragen von der Wichtigkeit wie diese die definitiven Entschließungen nicht saßt, bevor das Für und Wider sorgfältig und funditus erwogen ift. Die D welcbe der Kaiserlichen Politik vorschweben, sind durch die Kaiserliche Botschaft gekennzeiwnet. Es handelt sib nun aber um die Wege, auf welchen fie zu erreichen sind, und die Wahl dieser Wege ift gleih wihtig wie die Festlegung des Zieles überhaupt, denn jeder Weg kann cin richtiger Weg fein, er kann auch ein Irrweg sein. Ich muß sagen: i selbst bin meiner Ueberzeugung über die Wahl der Wege über die Ziele bin ich mir ganz klar —, aber der Wahl der Wege bin ih fo un- bedingt sicher nicht, daß ih Ihnen heute mit Bestimmtheit amtliche Andeutungen über das machen könnte, was ih hoffe etwa im Monat April dem Reichstage vorlegen zu können auf diesem Gebiete. Jch bin theils noch nit mit mir darüber einig, theils nit mehr in dem Maße, wie ih es früher war; noch nicht, weil ih der Belehrung bedarf. Jch bin nicht durch die Weihe der öffentlichen Wabl gegangen und bin deshalb auch nicht in der Lage, über alle Dinge der Welt eine feste unabänderliwe Meinung rasch inpromptu zu haben, sondern ih überlege mir die Dinge felbst, und wie ich in manch-m Konzept über wichtige Sachen viel streihe, viel ändere, sie kassire und wieder neu arbeite, so ist es au in diesen Fällen. Jch glaube nicht, es {on errei{cht zu haben; ih glaube nit, diese Dinge, die sih der menschlichen Beherrshung in demselben Maße entziehen, wie der Organismus des menschlichen Körpers der ärztlichen, so zu durhschauen, daß meine Meinung niht der Belehrung und Nenderung unterworfen wäre. Jch sage dies in der Erinnerung daran, daß ich über die Unfallversiherung erst seit der Vorlage des vorigen Jahres die Ueberzeugung gewonnen habe, daß ohne korporative Unterlagen die Sade faktisch nicht ins Leben zu führen sein wird. Die bei der Vorlage vom vorigen Jahre uns vorschwebende, auf den ersten Anblick gewählte, id möchte sie bureaukratische Einrichtung nennen, hat mi als Geschäftsmann überführt, daß die Maße der Geschäftsnummern, die entstehen würden, für keine Centralbehörde zu bewältigen scin würde. Es ift also nothwendig eine Arbeitstheilung geboten, und zwar cine solche, die den Interessenten mit heranzieht, und welche den s{ließlihen Ersaß des Schadens kombinirt mit der

Aufgabe, den Schaden durch Aufsicht zu verhindern und einzuschränken,

gebung Abhülfe zu treffen. Es müsse auch die in der Jn- L ih meine also, ei12 Boziehu1zg doc Fideit-Jispekioren um