1882 / 11 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

tale für den Deutschen Reichs- und Königl. j Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Köuigliche Expedition

des Denftscheu Reichs-Anzeigers und fiöuiglih Preußishen Staats-Anzeigers:

G an Deffentlicher Nmzeiger. p neÿmen anz bie Annoncen-Expeditione:. des |

„Juvalidenvauk“, Ludolf Mosse, Haascuste:u & Vogler, G. L. Daube & &Co., E, St{lotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußishen Staats-Anzeiger.

1, Steckbriefe uxd Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Anfgebote, Voriadungen n. dergl.

9. Industrielle Etablissgements, Fabrikeu und Grosshande!l, 6, Verschiedene Bekanntmachungen.

Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

3, Verkäufe, Verpachtuugen, Submissionen etc | 4. Verloosurg, Ámortisation, Zinszahlung 2 L s. w. von ö#entlichen Papieren.

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7. Literarische Anzeigen. S. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage. 28

Anuuoneeu-Bureaux., N

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Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[42] Oeffentliche Zustellung.

Das Handlungéhaus Koch, Bantelmann & Paasch zu Buckau-Magdeburg, vertreten durch den Rechts- anwalt, Justizrath Lehr in Siegen, klagt gegen den Kaufmann Robert Reichling zu Siegen wegen einer WVaarenforderung, mit dem Antrage, „den Verklag- ten zur Zahlung von 387 Æ sammt 6°/9 Zinsen seit dem 13, Oktober 1880 kostenpflichtig zu ver- urtheilen und das Erkenntniß für vorläufig voll- streckbar zu erklären“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Königliche Kammer für Handelssachen zu Siegen, Sißungészimmer Nr. 9, auf

den 18. März 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Yuszug der Klage bekannt gemacht.

Siegen, den 7. Januar 1882.

Zehrlaut, Gerichtsschreiber der Königlichen Kammer für Hantelssachen.

[2046] Oeffentlihe Zustellung.

Nr. 505. Der Kaufmann L. Kirschbaum zu Al- bersweiler bei Landau, vertreten durch Rechtsanmalt Dr. Rosenfeld dahier, klagt gegen die Firma Strasser und König zu Budapest, unter Berufung auf 8. 24 der C. P. D. binsichtlich der Begründung des dies- seitigen Gericbtsstandes wegen Nichterfüllung cines der beklagten Firma Seitens der Klägerin ertheilten Auftrags mit dem Antrag auf Nückgabe der vom Kläger der Beklagten zur Erfüllunng des Auftrags im Jahre 1876 übersandten 1000 Stück gut erhal- tener theils leinener Säcke oder auf Zahlung des Werths dieser Säcke im Betrag von 1000 4, ferner auf Rücknahme der dem Kläger im Novembér 1879 übersandten 17 Bündel Säcke, weil diese weder an Qualität noch Quantität den seiner Zeit der Be- Tlagten behändigten entsprachen, fowie auf Zahlung der durch die Lagerung dieser 17 Bündel Säcke ent- standenen Lagerkosten, und ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Großherzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf

den 3. März 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 6. Januar 1882, Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Landgerichts.

i Fre ch.

Oeffentliche Zustellung.

Nr. 385. In Sachen des Schreinermeisters Fo- hann Adam Müller in Mannheim, Klägers, ver- treten durch Rechtsanwalt Selb in Mannheim, gegen Carl Mündel, Maurer von Mannheim, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, Beklagten, ist anderweiter Termin vor dem Großh. Landgerichte zu Mannheim auf

Mittwoch, den 29, März 1882, Vormittags 9 Uhr,

bestimmt, zu welchem der Beklagte mit Bezug auf die bereits bewirkte Zustellung der Klageschrift vom L, DTtober 1881 (f. Oa Iournal vom 19. und 24. Oftober, Karlsruher Zeitung vom 19. und 22. Oftober, Deutscher Reichs-Anzeiger vom 20. Oftober 1881, sowie Anschlag an diesseitiger Gerichtstafel vom 21. Oktober 1881) durch den tiägerishen Rechtsanwalt hiermit geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Mannheim, den 6. Januar 1882.

Die Gerichtsschreiberei des Gr. Landgerichts. Dr, Loeb.

[2048]

S [125] Bekanntmachung.

Auf Antrag der Firma Frz. Wilh. JIobnen Sohn in Burtscheid wird zum Zwecke der Kraftloserklä- rung eines von genannter Firma auf die Herren Schößler u. Koch in Weimar gezogenen, von diesen acceptirten und am 10. Dezember 1881 fälligen Wechsels über 320 M, desscn Verlust glaubhaft ge- macht worden ist, Aufgebotstermin auf

den 153. Juli 1882, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Der Inhaber des bezei{neten Wechsels wird auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine feine Nechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung des Wecbsels erfolgen wird.

Weimar, am 22. Dezember 1881,

Großherzogl. S. Amtsgericht. Krahmer.

[2152] Oeffeutlick;e Zustellung,

Die Wittwe und Erben des Polizeidistriktskom- missarius und Forstkassenrendanten Gustav Smidt in Alt Ukta, vertreten durch den Rechtsanwalt Weber hier, klagen gegen die früberen Grundbesitzer Michael und Regine, geb, Wittulski, Lohbmannschen Eheleute unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage:

die Beklagten zu verurtheilen, den Klägern das Grundstück Alt Ufta Bl. 21 vor dem zuständigen Grundbuchrichter aufzulassen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären

916 . go, [2161] Oeffeutliche Zustellung. Der Peter Derr, der Alte, Ackerer, zu Klein- rederchingen wohnend und Kons., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Volsen, klagt gegen die früher in Saarburg wohnende Barbara Derr, ohne Ge- werbe, Ehefrau von Johann Kriegel, nunmehr ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, und Kons, mit dem Antrage: auf Theilung der Naclafsenschaften der zu Klein- rederchingen verlebten Eheleute Adam Derr und JIohannetta Wagner, und laden die Beklagte zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd unter Ab- kürzung der Einlafsungsfrist auf 2 Wochen, auf den s, März 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke dex öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemact. Saargemünd, den 10. Januar 1882, Der Obersekretär : Erren.

Oeffentliche Zustellung.

Der Rentmeister Heinri Prein zu Callenhardt Élagt gegen den Maurer Franz Keuthen aus Callen- hardt, jeßt in America, wegen rüdständiger Zinsen mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 33 A. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- ns vor das Königliche Amtsgericht zu Rüthen au

den 28. März 1882, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung toird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rüthen, den 28. Dezember 1881.

C O ee)

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[2163] Oeffentliche Zustellung.

Die Ckefrau des Dienstknechts Friedri Harling, Anna, geb. Heitmann, zu Bremen, vertreten durch den Nechtsanwalt L, Müller zu Verden, klagt gegen ihren Chemann, den Dienstknecht Friedrich Harling aus Oyten, zuleßt in Lehe, wegen Ehebruchs, mit dem Autrage, die zwischen ihc und dem Beklagten bestehende Che zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits vor die 11, Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Verden P E B B ps auf den 4. April 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verden, den 11. Januar 1882,

Dingel, Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

Bekanutmachung.

Dur Urtheil des unterzeichneten Gerichts, vom

2. Januar 1882, ift für kraftlos erklärt:

Die Sculd- und Pfandverschreibung vom

3. Januar 1866 nebst annektirtem Hypotheken- bucbéauêzuge vom 4. vesselben Monats und Jábres, laut welcber 1000 Thaler Darlehn nebst 47 Prozent Zinsen auf dem Einhufengute Nr. 83 zu Sitenroda nebst Zubehör Band Il. Seite 311 des Grundbuchs von Sitenroda, Abtheilung 111. Nr. 19, für die städtische Spar- kasse zu Torgau eingetragen sind.

Torgau, den 6. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht.

[2186]

[2045] Bekanntmachung. ; Nachbezeichnete bei uns anhängige Auscinander- seBungs-Sacven werden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen im 8, 24 derx Gemeinheitstheilungs- ordnung voin 5. April 1869, §, 24 des Erbleihregu- lirungëgeseßes vou demselben Tage, §8. 18 des Ab- lösung8geseßes vom 15. Februar 1879, &, 11 bis 15 des Ausführungsgesectes zur Gemeinheitätheilungs- ordnung vom 7, Juni 1821, 8. 25 bis 27 der Ver- ordnung vom 30. Juni 1834, 88, 109 und 110 des Ablösungsgesetzes vom 2, März 1859 (etr. &8, 38 bis 41, 144 bis 148, 160 und 161 der von uns herauêgegebcnen Zusammenstellung vom 1. Oktober 1869). auh S. 1 Absa8 3 und §. 28 des Gesetzes vom 18, Februar 1880 und die §88, 186 und 187 der Deutschen Civil-Prozeß-Ordnung hierdurch öffent- li betannt gemacht und alle noch nit zugezogenen und unbekannten, mittelbar oder unmittelbar Be- theiligten, welche ein Interesse bei denselben zu haben vermeinen, aufgefordert, innerhalb fünf Wochen vom Tage der leßten Einrückung dieser Bekanntmachung an gere{änet, bei dem Kommissarius der Sachen, Negierungs-Assessor Hellweg hierselbst, oder bei uns, spätestens aber in dem auf Montag, den 20, März 1882, : _ Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Nheinstraße 15 hierselbst, vor dem Negierungs-Supernumerar Reichert anbe- raumten Termine mit ihren Ansprüchen sich zu mel- den, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung selbst gegen fi gelten lassen müssen und mit keinen \pä- teren Einwendungen dagegen werden gehört werden: 1) Ablösung der den Gemeinden Bergebersbach und Straßebersbach inkl. Neubütte im Dillkreife in der Gemarkung Nitterslausen zustehenden Weide- berechbtigung,

und laden die Beklagten zur mündlichen Verbant- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Aml1s- gericht, 11., zu Sensburg auf

den 18. April 1882, V, M, 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auezug der Klage bekannt gemacht.

.…_…_ GIurniecti, Sekretär,

Gerichiéscreiber des Königlichen Aintszeri.lts. 11,

Ablösung der von den Hausbesitzern zu Eisem- roth, Tringenstein, Wallenfels, Oberndorf und Ucbernthal im Dillkreise an “die evangelische Pfarrei in Eisemroth zu entrichtenden Hafer- abgaben,

Ablösung der an die katholische Pfarrei und Klisterei in Rotenhahn im Oberwesterwaldkreise von den Hausbesißzern der Kircbspielsgemeinden

4) Ablösung der der Freiin Marie von Schütze Becbtolsheim zu Camberg obliegenden Kirchen- SOUtaIE von Montabaur im Unterwesterwald- reie,

9) Ablösung der dem Förster zu Wied obliegenden Verpflichtung zur baulichen Unterhaltung des Pfarrhauses zu Villmar im Oberlahnkreise, Ablöfung der mit den nachbenannten Häusern zu Kirberg im Unterlahnkreise als: 1) dem Dranischen Hofhause, 2) dem Usingen'schen Amthaus, 3) dem Strobel’shen Haus, 4) dem Rudi’schen Haus, 5) dem von Spect'\chen Pause, 6) dem Rentmeister Henk's Haus, 7) dem

(aisers Amtshaus verbundenen und gegenüber I Gemeinde Kirberg zustehenden Holzbere{- igungen, Ablösung des der Gemeinde Niederhofbeim im Landkreise Wicsbaben in der Gemarkung Kelk- heim des Obertaunusékreises zustehenden Hütungs- rets.

Wiesbaden, den 6. Januar 1882.

Königliche Regierung, Abthcilung des Junern. Mollier.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. T1965]

Am Montag, d. 23. Januar, von Morgens 9% Uhr an sollen im Bürwenig'schen Lokale zu Streliß öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden:

L. Aus der Oberförsterei Strelig. 1) Begänge Godendorf, Drewin und Streligz, 1000 Stück kiefern Schneide- und Bauholz. 2) Begang Fürstensee. 3590 Stück dergleichen. 3) Begang Goldenbaum. 200 Stück dergleichen. 4) Begang Dabelotv. 150 Stück dergleichen. Ex. Aus der Oberförsierci Wildpark, 1) Begang Serrahn. 359 Stück kiefern Schneide- und Bauholz, 100 birfene Nußenden. 2) Begang Dianenhof. 154 Stück kiefern Schneideholz. 3) Begang Herzwolde. 40 Stück dergleicben, 10 Stück cihen Nutßholz,

Die resp. Unterförsler und Revierjäger, mit dem speziellen Nachweis der Hölzer beauftragt, werden auf rechtzeitige Bestellung Verkaufslisten vom 20. d. M. an abgeben.

Streliy und Neustreliß, den 10. Januar 1882. Oberförster Wenzel. Forstmeister von Kampy.

[1989] Oberschlesische Eisenbahu.

Die Lieferung von:

a. 10Stück Güterzug-Lokomotiven mit 3 Achsen, von denen die hintere Laufachse ist, nebst Tendern und einem Satz Neserveachsen für die Lokomotiven,

15 Stück Güterzug-Lokomotiven mit 3 unter-

einander gekuppelten Asen nebst Tendern

und einem Satz Reserveachsen für die Loko-

motiven und Tender soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Offerten sind mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Lokomotiven“ ver- sehen bis zum Submissionstermine am Freitag, den 27, Januar d. J., Vormittags 12 Uhr, versiegelt und portofrei an das diesseitige maschinen- technische Bureau hierselbst einzureichen, wo diesel- ben in Gegenwart der persönlich erschienenen Sub- mittenten eröffnet werden. Später eingehende Offer- ten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungs-Bedin- gungen nebst Zeichnungen liegen im vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus, auch können daselbst Ko- pien derselben gegen Erstattung der Kopialien von 9 Á entnommen werden.

Breslau, den 10. Januar 1882. Königliche Dircktion.

[724

]

L D .. e. ® Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die in den diesseitigen Werkstätten im Laufe des Jahres 1882 sid ergebenden Materialienabfälle, als: Cisenguß-, Schmiedeeisen-, Stabl-, Kupfer- und Messingschrott, alt: Nadreifen, Abfälle von Leder, Gummi und Wagentuch, Glasscheibenstücke u. a. m. sollen in öffentliher Submission verkauft werden. Vfferten hierauf sind versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift: „Offerte auf Ankauf alter Werk- stätten-Materialien pro 1882“ versehen, bis zum 18. Januar 1882 an unser mashinentechnisches Bureau bier einzureichen, woselbst die Eröffnung derselben am darauf folgenden Tage, Vormittags 11 Uhr, in Gegenwart der erschienenen Interessenten erfolgen wird.

Die Verkaufs-Bedingungen nebst Massen-Ver- zeihniß sind bei dem Kanzlei-Vorsteher Pelz hier- selbst einzusehen, können auch gegen Zablung von 5% &S pro Eremplar von dem Genannten bezogen werden.

Elberfeld, den 3. Januar 1882,

Königliche Eisenbahn- Direktion.

[1967] Submission,

_ &ür das Brandenburgische Pionier-Bataillon Nr. 3 Und zu beschaffen:

250 Paar Lederhands{uhe, ca. 400 m blaue Futter- leinwand, 1150 m Futtercallicot, 3100 m Drillich, 1300 m Unterhosen-Callicot, 2 m \chwarzes Leder- tud, 5 m Steifleinen, 12 m Gummidrell, 30 m Futterboy, 800 m weiße Hoseyleinwand, 550 m roth- gestreifter, 2200 m blaugestreifter Hemkdencallicot zu (9 resp. 84 cm Breite, 200 m silberne und 7 m goldene Tressen, 1 Garnitur silberne Kantillen, ferner 205 m gelbe und rothe Nummerschnur, 5 Dbd. brit.

zu cutrichtenden Frucht- und Geldabgaben,

Auszeicbnungs-Knöpfe für Sergeanten, 6 Dbd. brit. und 1 Bud. tomb. deêgl. für Gefreite, 600 Dyd.

brit. und 6 Dbßd. tomb. Waffenrock8s-Knöpy e 1 70 Dtd. brit. und 2 Dtd. tomb. S Nummerknöpfe, 1330 Dktd. zinnerne Hosen- und 86 Dbyd. kleine resp. große Hornknöpfe, 180 Dud. Haken, 170 Detd. Desen, 1250 m UÜnterho}enband, 40 Dbßd. Hosenscbnallen, 410 Mügtenkokarden für Feldwebel resp. Gemeine, 600 Dhd. hölzerne Knopf- formen, 500 Dtd. Hemdenknöpfe.

Unternehmer wollen ihre Offerten vers{lofsen mit der Aufschrift :

„Submission auf Lieferuug von

i Militär-Effekten“ bis zum 28. Januar cr., Nachmittags 2: Uhr, unter Beifügung von Proben an die unten genannte Kommission einsenden. Die Eröffnung dêr Offerten erfolgt zur genannten Zeit im Schulsaale der hie- sigen Brückenkopfskaserne. Die Bedingungen der Lieferung, mit welcher sih jeder Unternehmer \hrift- [ich einverstanden zu erklären hat, liegen zur Ein- sicht im Büreau des obengenannten Bataillons aus, können auch gegen Erlegung von 1 M Kopialien abschriftlich bezogen werden.

Dorgan, den 10. Januar 1882. Die Bekleidungs-Kommission des Branden

burgischen Pionier-Bataillous Ne. 3.

{2188] Berlin Anhalter Eiseubahn-Aktien.

In Folge verschiedener Aufforderungen erklären wir uns hierdurch bereit, in der auf:

: Montag, den 23, Januar cr. einberufenen außerordentlichen General-Versammlung der Berlin Anhalter Cisenbahn-Gesellschaft die fostenfrcie Vertretung derjenigen Aktionäre zu über- nehmen, welche die von der Königlichen Staats- Regierung gemachte Offerte, nämli: „die Bahn gegen eine 6 °/9 Rente, in 4% Con- sols zahlbar, zu erwerben“ annehmen wollen.

Wir ersuchen zu diesem Zwecke die betreffenden Aktien ohne Dividendenscheine resp. Depot- scheine der Reichsbank, letztere unter Hinzufügung einer beglaubigten Blanco-Vollmact uns \pâtestens bis zum

20. Januar a. €. einsenden zu wollen.

Der Umtausch der bei uns folgt im Annahmefalle \. Zt. durch unsere Vermittelung.

Berliner Handels-Gesellschaft.

deponirten Aktien er- gleichfalls kostenfrei

Verschiedene Bekanntmachungen.

[1968] Bekanntmachung. Vom 1. April d. J. ab soll im hiesigen Kreise zur Verwaltung der Provinzial- und der Kreis-

chaufseen ein : H Kreisbaumeister

angestellt werden.

Für denselben ist ein Gehalt von 2400 # und als Dienstaufwands-Entschädigung der Betraq von 1200 M jährlih festgeseßt. Die übrigen Bedin- gungen der Anstellung liegen in unserem Büreau zur Einsicht aus. Qualifizirte Baubeamte werden aufgefordert, ihre Meldungen unter Beifüqung ihrer Atteste uns bis zum 15, Februar d. Zs. cinzu- reicben.

Gumbinnen, den 10. Januar 18829,

Der Kreisausscchufß,

[1969] Bekauntuachung.

Hülfskassen für Beamte der Deutschen Ncichs- Post- und Telegraphen: Verwaltung (früher Bothe he Kassen).

Nachdem zu den Beschlüssen der am 30. Jun 1881 abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung der Kassenmitglieder nunmehr die staatliche Ge- nehmigung ertheilt worden ift, können innerhalb der nüchsten sechs Monate auch diejenigen Be- amten und Unterbeamten der Neichs-Post- und Te- legrapben-Verwaltung, welche zwar länger als fünf Jahre pensionsberehtigt angestellt sind, jedo das vierzigste Lebensjahr noch nicht überschritten haben, in die Pensions-Zuschußkasse aufgenommen

werden.

Aufnahmeanträge sind an den Kassenverwalter, Herrn Telegr.-Direktionsrath z. D. Sarre hierselbft, SW., Möckernstr. 73, zu richten, welchber au For- mulare zu dem beizubringenden Geburts- bezw. ärzt- liben Atteste verabfolgt.

Mit dem 12. Juli d. J. geht der Termin für diese Anmeldungen zu Ende.

Berlin, den 13. Januar 1882,

Der Aufsichtsrath.

[2055] Geschäfts-Uebersicht der Geraer Bank, Activa. Kassen-Bestände Wechfel Lombards . (Effekten Debitoren .

511,799 2,497,109 743,695 698,263 I f 8,405,215 Passîiva. Aktienkapital Depositen . Accepte Kreditoren Reservefond . Delkredere-Konto e Reserve für rückständige Banknoten . Gera, 31. Dezemkber 1881. Die Direktion.

6,600,000 1,791,029 2,332,469 1,091,407 551,186 55,000 7,870

Nedacteur: Riedel,

Verlag der Expedition (K esse l). Druck: W. Elsner.

Fünf Beilagen

Berlin:

(cinshließlich Börsen-Beilage).

E E E E R 0s Spe fis R S S 1A E P I E E

C S A S R E

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Berlin, Freitag, den 13. Januar

182.

Deutsches Neich. Ueber tor

über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Dezember 1881.

ichen

befindli : Rübenzucker-Fabriken.

Verwaltungs8-Bezirke.

der im Betrieb

Zahl

steuerte Rüben-

Einfuhr vom Zollauslande.

Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne Steuerrücckvergütung).

Raffinirter Zucker

Ver- aller Art

Rohzucker aller Art und Syrup

Melasse aller Art

Raffinirter Zucker aller Art

Robzuer Melasse aller Art

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Niederlagen. auf

auf Niederlagen.

Niederlagen.

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in den freien Verkehr

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I. Preußen. 1) Provinz Oshreußen 2) Provinz Westpreußen . 3) Provinz Brandenburg 4) Provinz Pommern . D Do O s A O C 7) Provinz Sachsen, eins{l. der Fürstliß Schwarzburgi- {en Unterherrschasten N 8) Provinz Schleswig-Holstein 9) Provinz Hannover Î ; 10) Provinz Westfalen 11) Provinz Hessen-Nafsau 12) Rheinprovinz :

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NVeberhaupt Hierzu; in den Vormonaten August bis November 1881

* 36 630 667

13 997 264| 203 265 74 515311 620 709 756 931| 158 341 503 312/ 1 226 569

39 271 434 214

382 695 1 466 867/18 742 675

7 442 736 1831 933

9 552 002| 910574

3157 401 127 178 892

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Zusammen August bis Dezember 1881

* 46 580 384

In demselben Zeitraum des Vorjahres

960 196) 167015 594 843] 1 847 278 944 824 T4 827 464 485] 5 497 732

469 485 391 301

50 627 931

* Abgeändert in Folge nachträglih eingegangener Berichtigungen.

Berlin, im Januar 1882.

Kaiserliches statistishes Amt.

1849 562/26 185 411 1 402 749/29 341 086

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11383 935| 1 089 466 7 820 117 527 163

167981698 139430988

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Nichtamtlichßes.

Preußen, Berlin, 13. Januar. Jm weitéren Berlausè dev. gestrigen (23) S1igung {lé Der Neichstag die erste Berathung des von dem Abg. Windthorst eingebrachten Geseßentwurfs fort, betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Verhinderung der unbe- fugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai 1874, fort. Der Abg. Nichter (Hagen) erklärte, mit Unrecht habe der Minister gestern der Fortschrittspartei vorgeworfen, daß sie in Bezug auf die Unfallversiherurg gleih dem Reichs- Tanzler ihren Standpunkt verändert habe. Jm Gegentheil, der von der Fortschrittspartei unterstüßte Antrag decke sich vollständig auch in Bezug auf die Zwangsversicherung mit seinem Antrage in der vorigen Session. Der Minister tadele alO DIE ¡Otte Darte, oune Wre Antige zU kennen. Nicht die Aenderungen der Ansicht habe der Abg. Virchow gesiern dem Reichskanzler wvorgehalten, sondern den Umstand, daß, während der Kanzler seine An- sihten wechsele, der Kanzler anderen, welche demselben in diesen Wandlungen nict folgen könnten oder überhaupt andere Ansichten hätten, Fraktionsinteressen und dergleichen vorwerfe, während der Kanzler allein glaube, auf dem Standpunkt der salus publica zu stehen. Wenn nur der Reichskanzler den Ausspruch des Ministers von Boetticher beherzigen wolle, daß, wer in der Frage der Unfallversiherung nihts mehr glaube lernen zu können, noch niht den Anfang im Verständniß ge- macht habe; alsdann würde man den Gegnern der Kanzler- projekte auh nicht so heftige Vorhaltungen machen können. Er (Redner) habe geglaubt, daß man vom Tische des Bundes- raths nicht antworten wolle, weil der Reichskanzler wegen seiner Krankheit keine Fnstruktion ertheilt habe. Eine Be- lehrung hätte sich der Minister von Boetticher doh auch durch die Lektion der stenographischen Berichte verschaffen können. Die Erklärung über die Stellung des Bundesraths, daß derselbe gehört werden müsse, ehe die Regierung ihre Stellung zu den Geseßen nehme, sei neu. Der Minister habe sih mit einer gewissen Bonhomie auf den Standpunkt gestellt, sih hier be- lehren lassen zu wollen, Derselbe habe dabei erklärt, daß er sih zu dem Antrage nicht äußern könne, weil der Bundesrath fich über denselben noch nicht s{hlüssig gemacht habe. Warte der Neichskanzler dann darauf, was der Bundesrath beschließe, so würde derselbe sich nur zum Sprachrohr des Bundesraths machen. Diese Stellung wäre anzuerkennen, wenn der Reichskanzler sie konsequent durchführen und nicht alle Augen- blie Fragen anregen würde shne Autorisation des Bundes- raths, ja ohne Autorisation Sr. Majestät des Kaisers, wie 3. B. die Frage wegen Verlegung der Reichsregierung von Berlin

Der Präsident ersuchte den Redner doh bald zu dem An- trage Windthorst zu kommen. L .

Der Abg. Nichter erklärte, er halte sih für berechtigt, das politishe Prinzip, welhes der Minister von Boetticher gestern hier aufgestellt habe, zu diskutiren. l

Der Präsident bemerkte, er habe auch nur einen Wunsch ausgesprochen. î ae 5 :

Der Abg. Richter bedauerte, daß er diesem Wunsche nicht mehr entsprechen könne, als es die Sache zulasfe. Seiner Zeit habe der Kanzler in diesem Hause das Projekt des Ta-

baksmonopols besprochen, zur Verwunderung des neben ihm sißenden preußishen Ministers. Als im vorigen Jahre hier nah dem Stande dieses Projefts gefragt sei, habe der Minister von Boetticher wie heute erklärt, der Bundesrath habe sich darüber noch nicht schlüssig gemaht. Gleichwohl habe die Botschaft wieder das Tabaksmonopol als Grundlage hinge- stellt. Jn der neulichen Debatte aver habe der Staatssekretär Scholz wieder darauf verwiesen, daß dem Bundesrath noch keine Vorlage gematt sei. Derart werde der gute Bundes- rath als Coulisse diplomatisch verwerthet vom Kanzler und vorgeschoben, je nah dem der Kanzler etwas zur Sprache zu bringen wünsche, während der Kanzler sonst ganz unab- hängig vom Bundesrath seine Ansichten proklamire. Alle irgendwie Zweifelhafte sollten nah dem Schweigen der Regierung über den Antrag der Aufhebung des Ge- seßes vom Fahre 1874 zustimmen. Das Gesey von 1874 gebe der Regierung Vollmachten, habe also nur insofern Werth, als die Regierung davon Gebrauch mache. Während die Negierung sih über die Fortdauer ihrer Vollmachten aber derart auss{chweige beim Sozialistengeseß habe sie die Nothwendigkeit solcher Vorlagen selbst bctont, ohne daß auch nur ein folher Antrag vorgelegen habe, könne man als- dann eine solche Vollmacht länger bestehen lassen? Die Regierung beweise die Nothwendigkeit der Fortdauer des Gesetzes in keiner Weise. Warum wolle man denn ein solches Ausnahmegeseß für Exekutionen bestehen lassen, welhes noch über das Sozialistengeses hinausgehe? Daß die An- nahme des Antrages Windthorst der Regierung keinen Gefallen erzeige, beweise die Haltung der der Regierung besonders nahestehenden Tkonjervativen Parteimitglieder. Unter allen Parteien bestehe die Ansicht, daß das Geseg nur im äußersten Nothfall angewendet werden müsse. Es liege in der Macht der Regierung, wie sie es handhaben wolle, deshalb müsse man gerade von der Regierung hören, ob sie diese Voll- macht noch gebrauhe. Schweige sie, so sei man berechtigt zu glauben, daß das Geseß unnöthig sei. Ob man der Regierung durch die Unterstüßung des Centrums einen Gefallen thue, sei mindestens zweifelhaft ; siher aber sei, daß man mit Annahme des Antrags den Handel der Regierung mit der Reichspartei resp. dem Abg. von Kardorff ver- derbe, gegen Schußzzöle und sozialpolitishe Konzes- sionen kirchenpolitishe Abschlagszahlungen zu gewähren und den Handel wolle er (Rebner) allerdings verder- ben! Man solle in öffentlihen Versammlungen nicht prokla- miren, eine Revision der Maigeseße müsse erfolgen, denn das sehe zu sehr diktatorisch aus; soweit wie der Abg. von Forcken- beck in Oels sei er nie gegangen. Nicht aus Liebe zu dem Abg. Windthorft oder zum Reichskanzler stimme seine Partei für Annahme des Antrages ; wie er auch glaube, daß die zur Zeit bestehende Freundschaft zwishen dem Kanzler und dem Abg. Windthorst nicht langen Bestand haben werde. Jn Bezug auf die Revision der Maigesete befinde er sich allerdings mit seinem Freunde Virhow auf demselben Standpuntt. Aufrecht er- halten wolle seine Partei, was ihrem positiven Programm entspreche, abstreifen nur was die besondere Kampfmethode des Kanzlers in einer seiner (des Redners) Partei innerlich fremden Weise in die Gesehgebung gebracht habe. Aufrecht erhalten wolle die Fortschrittspartei vor Allem die Freiheit des Jndi-

viduums, die Freiheit der einzelnen Kirchengemeinden,

der niederen Geistlichkeit gegen die höhere. Nicht blos erhaltend, sondern erobernd wolle seine Partei in dieser Richtung austreten, z. B. durch bürgerlihe Ordnung des Be- gräbnißwesens, dur größere Befreiung der Kirchengemeinden den Synoden und dem Episkopat gegenüber. Nicht wie der Abg. von Hammerstein meine, wolle der Abg. Virhow die Dogmen durch Staatsgesetze regeln, nur solle, wenn es sich um das Nechtsgebiet des Staates handele, die Selbständigkeit des Staates dadurch nicht behindert werden, daß cine Kirche etwas, was zum äußeren NRechtsgebiet gehöre, als in das Dogma fallend erkläre. Nicht die Glauvensfreiheit wolle der Abg. von Saucken in der vom Abg. von Hammerstein zitirten Rede antasten, sondern, wie es dort heiße, die Freiheit des Jndivi- duums gegen Priesterherrshast und blinden Autoritätsglauben vertheidigen. Er wolle für die Anforderungen des Staates nit Verhandlungen mit Nom beeinflussend wirken lassen, wie dies selbst der Abg. Hobrecht vertreten habe. Dieser falshe Weg habe 1878 seinen Anfang genommen. Wolle man im Staate auf die Anschauungen der katholishen Bevölkerung Rücksicht nehmen, so seien die Abgeordneten katholisher Wähler für seine Partei allein die legitimirten Vertreter. Für die For- derung einer Gesandtschaft beim römischen Stuhl werde feine Partei keine Geldmittel bewilligen. Was ihm bei der Kirchengeseßgebung innerlich fremd fei, sei Folgendes: Soweit sih eine Macht auf äußere Mittel süße, könne man sie auch mit äußeren Mitteln wirksam bekämpfen, gegen die geistige, auf Ueberzeugungen beruhende Macht aber seien äußere Mittel unwirksam. Das verkenne der Reichs- kanzler auf allen Gebieten der innern Politik. Jm Oktober 1873 sei die Anregung zum Geseß vom 4. Mai 1874 im Abgeordnetenhause zuerst zur Sprache gebracht, und er sei es gewesen, der dessen Tragweite damals scharf gekennzeichnet habe. Die vom Kanzler ausgehenden Maßregeln zur Besei- tigung des Kulturkampfes seien es gerade, welche denselben vergiftet hätten; der Kampf sei für den Kanzler lediglih*eine Machtfrage, für die Fortschrittspartei eine Kulturfrage. Niemand aus seiner Partei würde heute das Gesetz prolongiren. Je mehr die Gefahr wachse, daß das System disfretionärer Gewalten zu politishen Zwecken ausgenußt werde, um so mehr müsse sich auch die Haltung des Reichstags diesem System gegenüber modifiziren. Die Verhältnisse, die Gesetzgebung seien anders geworden, die Maigeseßgebung fei revidirt worden, und das gerade an einer Stelle, zu deren Ausführung das Geseß von 1874 nothwendig gewesen sei. Am meisten sei das Geseg angewandt worden durch Ausweisung von Geistlihen, welche in vakanten Pfarreien einzelne Amtshandlungen vorgenommen hätten. Solche Vertretung habe gerade das Juligeseß von 1880 für erlaubt erklärt. Gerade hierdurh sei der Widerstand der Nichterfüllung der Anzeigepflicht dem Klerus auf das Aeußerste erleichtert und die praktische Bedeutung des Geseßes von 1874 am meisten eingeshränkt worden. Das Geseh habe nur die Vornahme positiver Amtshandlungen im Widerspruch mit den Maigeseßen verhindern wollen, nicht die Erfüllung der Anzeigepflicht erzwingen. Soweit es auf die Bischöfe an- atwendet worden, hätten sich die Verhältnisse geändert. Der Reichskanzler habe am 3. November erklärt, daß er sich in den höflihsten und freundschaftlihsten Beziehungen zum gegenwärtigen Fnhaber des päpstlihen Stuhles befinde. Man