1882 / 13 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

die Besorgniß vorläge, daß der Immunität der Reich3tag8abgeort- neten durch die Verhaftung des Hrn. Abg. Dictz zu nahe getreten sei. Meine Herren! So liegt aber der Fall nit. Es steht allseitiz fest, daß die Verhaftung des Hrn. Abg. Dietz erfolgt ist, bei Ausübung einer strafbaren Handlung, daß also der Fall vorliegt, in welem nah Artikel 31 der Ver- fafsungsurkunde ohne Genehmigung des Reichstages die Verhaftung zulässig ift. Die Frage kann allerdings entstehen, ob bei der gering- fügigen Bedeutung der vorliegenden strafbaren Handlung es überhaupt nothwendig war, zu ciner Verhaftung zu schreiten; das erkenne ih vollständig an, daß in dieser Beziehung ein Zweifel obwalten kann. Allein, meine Herren, der Reichstag ift nicht berufen, darüber þzu entscheiden, ob ein Haftbefehl ein gerechtfertigter war, und er würde also au kein Interesse haben, die zu Grunde liegenden Ver- hâltnisse kennen zu lernen. Es ist Sache des geordneten JIrstanzen- weges, zu entscheiden, ob die Verhaftung gere{tfertigt war, und wenn der Amtsrichter, der den Haftbefehl erlassen hat, gegen das Gefeß verstoßen haben sollte, dann ist der Disziplinarweg oder allenfalls der strafgerichtlihe Weg der geeignete, der vom Geseß geforderte Weg. Ich glaube deshalb nicht, daß cs zweckmäßig ist, die Frage, ob ein Hastbefehl materiell gerechtfertigt war oder nit, zum Gegenstand der Erörterung in diesem hohen Hause zu machen.

Erheblicher sind meine Bedenken gegen die Nr. 4. Jh fürchte, obgleih ich natürliÞch eine entsheidende Erklärung kbierüber nicht abgeben kann, daß der Herr Neichskanzler nicht in der Lage fein wird, das von der Kommission verlangte Ersuchen an die Bundesregierungen zu erlassen. Meine Herren, der Reichstag steht in keinem unmittelbaren Geschäftsverkehr mit den Gericßten der Einzelstaaten. Wenn das hohe Haus, wie das soeben geschehen ist, der Aufhebung eines Haftbefehls oder die Einstellung eines Strafverfahrens bescließt, so geht dieser Beschluß nicht hinaus an die betreffenden Gerichte, sondern wird verfassungsmäßig an den Herrn Reichskanzler mitgetheilt, damit diefer dur die Bundesregierungen die Einstellung des Strafverfahrens herbeiführt. Derselbe Weg, der eingeschlagen wird, wenn ein Beschluß des Reichstags nah unien hin den Gerichten des Einzel staates eröffnet werden foll, muß meines Erachtens auch eingeschlagen werden, wenn die Gerichte ihrerseits eine Aut- kunft an den Reichstag gelangen lassen. Ih glaube au in der That, daß der Herr Reichékanzler nicht in der Lage fein würde, den Bundesregierungen. die Zumuthung zu stellen, daß dieselben ihre Gerichte zu einem unmittelbaren Verkehr mit dem hohen Reichstage veranlassen sollen, denn der Herr Neichskanzker ist selbst rit in der Lage, direkt mit den Gerichten der Einzelstaaten zu ver- kebren; der ganze Verkehr kann nux erfolgen durch Vermittelung der Bundesregierungen.

Anders würde die Sache liegen, wenn der Reichstag etwa den Wunsch aussprechen sollte, daß, wenn die Verhaftnng cines Reichs- tagsabgeordneten wälrend der Situngsperiode erfolgt, ihm davon von dem Reichskanzler Mittheilung gemacht werden möge. Ich glaube kaum, daß ein folcher Wunsch erheblichen Bedenken begegnen tvürde, aber in der jeßt formulirten Weise scheint mir der Antrag der verfassungsmäßigen Stellung sowohl des Reichstags als des Neichs- Eanzlers den Gerichten der Einzelstaaten gegenüber zu widersprechen.

Der Abg. Kloß erklärte, die Geschäftsordnungskommission sei darüber einig gewesen, daß die von der württembergischen Regierung vollzogene Verhaftung des Abg. Dieß nach den Be- slimmungen der Strafprozeß-rdnung nicht gerechtfertigt sei. Da §. 31 der Verfassung ein Privilegium nicht des einzelnen Bbaeordneten, fondern des Neichstags fesistelle, so sei es die Pflicht des Reichstags zu wachen, daß nicht die Verhaftung eines Reichstagsmitgliedes vorgenommen werde, ohne daß die Gründe derselben präzisirt würden, und vor allem Acht zu geben, daß keine unzulässige Verhaftung erfolge. 8. 12 der Strafprozeßordnung bestimme, daß der Angeshuldigte nur dann sofort in Hast zu nehmen sei, wenn dringende Verdachtegründe vorhanden seicn, daß ein Fluchlversul gemacht werde, oder die Spuren der That vernichtet oder Zeugen bestohen werden sollten. Von alle dem werde in dem Telegramm nichts er- wähnt. Es erweise sih sogar au:3 demsclben, daß der Ange- shuldigte niht einmal bei der Ausübung eines Vergehens ergriffen sei, Das sei ein Verfahren, wie es eigent- lih gar nit zu denken sei. Eben der Amtsrihler, der den Angellagten in Shuß nehmen selle, erlasse den forniellen Hastbefehl gegen ihn. Punkt 1 und 2 des Antrags seien daher unter allen Umständen gerechtfertigt. Aber da es den Ansczein habe, als ob das württembergische Justiz-Ministerium den §. 31 der Verfassung gar nicht gekannt habe, oder viel- leiht arsichtlih die BVeslimmungen desselben verleßt habe, so sei die Geschästsordnungs-Kommission der Ansicht gewesen, daß es im Jnteresse des Reichstags liege, eine sachgemäße Darstellung des Vorgangs, wie derselbe in Punkt 3 gefordert werde, zu erhalten. Punft 4 sei nur eine der in 3 ausge- fprohenen Forderungen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, er werde für die Nummern 1, 2 und 3 stimmen, für die leßtere Nummer des- halb, weil ihm daran liege, daß es festgestellt werde, ob das Gericht korrekt gehandelt habe oder niht. Der Reichstag hade ein eminentes Jnteresse daran, daß das Ansehen und vie Autorität der Gerichte gewahrt werde. Deswegen wünsche er Vorlage der Alten. Bei Nummer 4 sei gestern bchauptet worden, daß die Gerichte verpfli@tet wären, eine Anzeige hierher zu machen. Jm Geseh liege dics ohne Weiteres nicht. Dagegen liege cs in der Natur der Dinge, daß in ezuâllen solcher Art die Gerichte dem Reichstag Mittheilung niahen sollten, weil der Reichstag im Stande sein müsse, über die Sache zu urtheilen. Das sei auch im Falle Mende ohne weiteres geschehen. Er beantrage, um dem See alle Skrupel zu nehmen, die Nr. 4 so zu assen:

Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, die Bundesregierungen zu ersuhen, sämmtlichen Gerichten durch eine Gencralverfügung aufzugeben, in allen Fällen, in welchen die Verhaftung eines Reichs- tagsabgeordneten während der Sitzungen des Reichstages erfolgt, dem Reichskanzler davon unverweilt auf dem kürzesten Wege und unter geduängter Darstellung der Gründe Kenntniß zu geben.

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath Königlih württembergishe Ober-Finanz-Nath von Schmid das Wort:

Meine Herren! Der Hr. Abg. Kloß hat es der württembergi- {en Negicrung zum Vorwurf gemacht, daß dieselle nicht sofort, nachdem sie von der Verhaftung des Abg. Diet Kenntniß erhalten, Mangels von zureihenden geseßliden Verhaftungsgründen und An- gesihts des Art. 31 der Neichêverfassung die Verhaftung außer Wir- kung geseßt habe. Ich möchte doch glauben, daß bei einer ruhigen und objektiven Auffassung dieses Falles eine solche Zumut hung der württembergisben Negierung in keiner Weise gemacht werden könnte, denn, meine Herren, nachdem die Verhaftung dur den Ritter erfolgt ift, war die Sache damit den diskretionären Ein- griffen der württembergishen Regierung entzogen; nur in Wege der geri{chtlichen Instanzen, wie sie die Prozeßordnung vorschreibt, konnte hier noch vorgegangen werden, Aber, meine Herren, wa3 würden Sie sagen in dem umgekehrten Falle, wenn es sih um einen andern Verhafteten handeln würde, als um cinen solchen, welcher das Privilegium des Art. 31 der Reichéverfassung bat, ih sage, wenn hier, nachdem der Richter die Verhaftung verfügt hat, eine Regierung direkt eingreifen und Mangels nicht vorliegender geseßlicher Verhaf- tungêgründe dessen Freigebung veranlassen würde? Dann würde man

von lettres de cachet und dergleiben spre{en. Man muß Hier mit gleichem Maße messen.

Demnächst aber möchte ih doch auH noh weiter bemerken, daß, wenn, soviel ih den Zeitungen entnommen ich wohnte bei- dem Verhandlungen niht bei gestern gesagt wurde, die württem- bergishe Regierung hätte jedenfalls die Verpflibtung gehabt, fofort den Neichstag beziehung8weise dessen Präsidium von diesem Falle Kenntniß zu geken, hier zweierlei zu erinnern wäre: cinmal bat die württembergische Negierung, das Ministerium, erst am 13. Abends, also ungefähr zu derselben Zeit, wo in diesem hohen Hause unge- fähr die Sache verhantelt worden ist, von diesem Falle Kenntniß erlangt (Ruf: Slim genug!) Wenn das so \ch{chlimm wäre, so wäre dies ein Fehler, welcher der Staat8anwaltschaft zur Schuld fallen würde, aber niht dem Ministerium und diesem wurde der Vorwurf gemacht. Sodann aber möchte ich mir die Bemerkung erlauben, daß mit Necht der Hr. Staatssekretär Dr. Scelling nur ausgeführt zu haben scheint, daß solche direkte Beziehungen zwischen den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten und dem Reichstage, beziehungsweise dessen Präsidium eigentlich doch nicht im Sinne und im Geiste der Verfassung liege, und daß sie au nicht zweckmäßig erscheinen dürften. Der Hr. Abg. Dr. Windthorst, welcher in diesen Dingen wohl eine hervorragende Autorität ist, hat selbst auf die diesbezügliche Bemerkung des Herrn Staatssekretärs hin die Ziffer 4 des Antrages in dieser Nichtung modifizirt.

Meine Herren! So seinen mir die Vorwürfe, welche gemacht worden sind, dech in alleweg nicht ein solches Fundament zu haben, daß man daraufhin gewissermaßen nah dem Gefühle ein Vertikt fällen könnte. :

Nun möchte ih aber doch dem Hrn. Abg. Klotz das Eine noch bemerken, wie bedenkliß es wäre, wenn man die Autorität der Nichterinstanz denn das muß au von mir zugegeben werden auf ein unvollstärdiges Material hin durch ein solches Urtheil in diesem hohen Haufe, was bei der Nation eine weittragende Bedeutung haben müßte, gewissermaßen in Frage stellen würde. Meine Herren, in diescr Nichtung wird auch dieses hohe Haus sih cine gewisse Selbst- beschränkung in dem Sinne auferlegen müssen, daß der Glaube an die Autorität des Nicbters nicht erschüttert wird. Da müßte das hohe Haus un? i bin überzeugt, hier im Sinne vieler der ver- ehrten Herren zu sprechen doch ein ganz anderes Material, eine viel größere Summe zureichender, maßgebender Thatmomente und Gründe zur Verfügung haben, um zu einem solchen Verdikt im Voraus zu gelangen, als die etwas lückenhaften Bemerkungen in diesem Telegramm darbieten.

Damit komme ih auf den Fall felbst. Meine Herren, \o viel steht fest, daß hier nicht die Initiative der Polizei in der Weise zum Durchbruch gekommen ist, daß nicht die richterlichen Erwä- gungen und zwar in doppelter Beziehung in der Mitte stehen würden. Die Hausuntersuhung wurde angestellt und beziehentlich veranlaßt durch den Untersuchungsrichter des Landesgerichts. Hier haben Sie die erste richterliche Aktion und demnächst wurde die vorläufige Ver- haftung auf Grund des Befundes bei der Hausuntersuhung durch den Amtsrichter vollzogen.

Das muß ih zugeben, daß allerdings die Gründe, aus welchen die Verhaftung erfolgt ist, im Telegramm nicht näher fkizzirt sind, aber wir müssen doch vorautsetzen, daß, wenn zwei Nichterbeamte thätig sind, der UntersuGungsrichter und demnächst der die Verhaftung beslicßende Amtsrichter, dann doch eine zureichende Motivirung vorgelegen haben wird. Auch darf ih wohl ohne Uebertreiktung sagen, daß es stets eine Sorge der württembergischen Regierung war, am Stadtgericht, jeßigen Amtsgericht in Stuttgart, befähigtere Männer des Richtersiandes, was ja an und für sich natürli ift, zur Verwendung zu bringen, Es liegt auch hierin eine Garantie, daß nicht in einem gewissen Nebel, wie man es darzustellen beliebt hat, verfahren worden ift.

Auch dürfte noch erwähnt werden, daß das Delikt dahin näber präzifirt ist, es handele sich um die Verbreitung einer verbotenen Druckschrift in fortgeseßter Handlung. Es ift entfernt also das Telegramm nicht dahin auszulegen, daß man gewissermaßen in procura, an Stelle des "Goldhausen den Abgeordneten Diet verhaftete, sondern es ist dahin aufzufassen und zu präzisiren, daß Dietz die verbotene Verbreitung dieser Druckschrift fortgeseßt hat und daß er aus diesem Grunde dann Objekt der Untersuchung und verhaftet wurde.

Meine Herren! Im übrigen wird vielleiht, wenn der Antrag Ziffer 3, wie ih vorausseße, angenommen wird, der , Gegenstand in seinen Details noch zur Kenntniß des hohen Hauses gelangen, und es dürfte daun die bessere Gelegenheit sein, was den Neat selbst an- belangt, sih des Näheren über die Sache zu besprechen und aus- cinander zu setzen.

Der Abg. Dr, Lasker bemerkte, die Ausführungen des Vber-Finanz-Nalhcs von Schmid hätten dem Reichstage gegen den Willen des Nedners sehr triftige Gründe dafür gebracht, daß Punkt 3 des Antrages durchaus nothwendig sei. Der Jn- halt des Telegramins sei ihm juristish und geschäftlih gar nit erklärlih, Unterschrieben sei dasseldve „der Unter- suhungsrihter, im Auftrage“. Nun, wenn der Unter- fuhungsriter antworte, müsse do die Sache {hweben. Wie der Abg. Kloß schon auseinander geseßt habe, hieße cs die Fmmunität des Reichëtags verleßen, wolle derselbe dieser An- gelegenheit nit näher treten und nachsehen, wie das Jn- teresse des Landes bei seinen Behörden vertreten werde.

Der Abg. Schröder (Lippstadt) erklärte, während er die Nummer 3 des Antrages der Kommission ‘an- nehme, müsse er der Nummer 4 seine Zustimmung versagen, selbs mit dem Amendement Windthorst. Was die Nummer 3 anbetresfe, so herrsche ja eigentlich auf keiner Seite des Hauses Zweifel, daß sie gerechtfertigt sei. Die Sachlage sei eine recht absonderlihe. Goldhausen werde verfolgt, man finde ihn nicht, aber einen anderen Sozial- demokraten, den Abg. Dieß, und nehme diesen mit. Wenn Golèhausen und sein Nachfolger Dieß verbotene Flugschristen verbreitét hätten, so sei jeder sür sich \huldig. Es liege hier entshieden ein Mißverständniß der Gerichte _vor. Wie ge- sagt, während er Nr. 3 des Antrags seine Zustimmung gebe, halte er Nr. 4 sür unannehmbar. Es sci der Antrag ja au in Eile gefaßt. Vor allen Dingen laborire derselbe daran, daß genommen werde auf den Verhasteten selbst und dessen Willen gar keine Nücksiht. Es sei ja recht gut mögli, daß Jemand, oer verhastet sci, gar niht den Wunsch habe, aus der Haft ent- lassen zu werden. Wenn der Abg. Diey in der Lage sein werde, werte derselbe ja schon selbst den von ihm gewünschten Weg einschlagen, der Reichstag habe nicht nöthig, den Umweg dur die Wilhelmstraße zu machen. Er lage daher vor, die Sache an die Geschäftsordnungskommission zurückzuweisen,

Der Abg. Kayser bemerkte, er habe ih gefreut über die Einigkeit aller Parteien des Hauses, wenn es sich darum handele, verfassungsmäßige Rechte des Hauses zu {üßen, und er ergreife nur das Wort, weil er als Sozialdemokrat mehr als andere hierbei interessirt sei. Er meine, die württembergisce Regierung hätie den Abg. Dieh recht gut entlassen können, d. h. der Minister hätte Veranlassung geben können, daß der betreffende Richter seine Entschließung geändert hätte. Es werde betont, man solle nicht die Autorität des Nichterstandes angreifen. Die Autorität des ganzen Standes leide doch sicher niht, wenn einem einzelnen Richter gesagt werde, derselbe habe \sih geirrt.

Demnäcst nahm der Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. von Schelling das Wort.

Meine Herren! Der Hr. Abg. Dr. Lasker und der Herr Redner, welcher soeben die Tribüne verließ, haben mir gegenüker gewisse

Präzedenzfälle ins Feld gefübrt, denen gegenliber ih aber zu der Be- merkung veranlaßt bin, daß dieselben in keiner Weise geeignet sind, die Anschauungen zu ers{üttern, welhe ih mir vorhin vorzutragen erlaubt habe, diesen vielmehr zur Unterstüßung dienen.

…_ Wenn zunächst Hr. Dr. Lasfer auf die Eta Mittheilungen Hingewiesen hat, die im internen Verkehr z. B. zwischen den E, {en Gerichten und den preußischen Verwaltungsbehörden eingeführt sind, oder wenn er auf andere dergleichen Mittheilungen Bezug ge- nommen hat, fo handelt es sib da immer um Mittheilungen zwischen Behörden ein und desselben Staates, während meine Ausführungen gerade dahin gingen, daß es nicht zulässig sei, daß die Gerichte der Einzelstaaten in unmittelbare Verbindung mit dem Reichstags- präsidium treten.

Wenn dann auf das Verfahren bei der Stellung von Straf- anträgen eremplifizirt worden ist, ja, meine Herren, was würde der Reichstag dazu sagen, wenn ein Staatsanwalt käme und direkt an den Reichstag den Antrag stellte, die Ermächtigung zu einer straf- rechtlichben Verfolgung wegen Beleidigung des Neichstags zu ertheilen ? Ein solches Verfahren würde im höchsten Grade ges{chäftsordnungs- widrig fein. Es ist da ein anderes procedirt worden, als daß die Staatsanwaltschaft sich an die Reichsregierung wendet und diese dann den Antrag auf Ertheilung der betreffenden Er- mächtigung an das hobe Haus gelangen läßt.

Davon, daß etwa den Gerichten cine übermäßige Belästigung aus der jeßt in dem Antrage gewünschten Mittheilung erwacse, habe ih auch nicht ein Wörtchen gesagt, davon kann ja überall nicht die Rede sein, ih habe lediglich auf die verfassungsrechtlichen Bedenken aufmerksam gemacht, ih habe hervorgehoben, daß mit Rücksicht auf die föderalen Grundlagen der Bundesverfassung es mir ganz unzu- lässig erscheint, daß Gerichte einzelner Bundesstaaten direkt mit dem Reichstagspräsidium in Verbindung treten, und ih muß mich wun- dern, daß der Hr. Abg. Dr. Windthorst die Wahrung der föderalen Grundlagen der Bundesverfassung für eine minimale Angelegenheit erklärt hat. O

Der Abg. Fchr. von Minnigerode erklärte sich gegen Nr. 3, weil es niht Aufgabe des Reichstages sei, über die Gerichte abzuurtheilen, dagegen werde er für Nr. 4 stimmen.

Der Abg. Pr. Windthorst bat, von allgemeinen Verdäch- tigungen des Nichterstandes abzusehen. Man müsse jeden ein- zelnen Fall erst prüfen. Dem Abg. Schröder (Lippstadt) er- widere er, daß unter Umständen sich die Berechtigung der Berfügung des Amîtsrichters durchaus denken lasse.

Hierauf wurde Nr. 3 angenommen, ebenso Nr. 4 in der Fassung des Abg. Windthorst.

Das Haus kehrte nunmehr zur Berathung der Frage des Anschlusses des Unterelbe zurück. Nachdem der Staatssekretär des Neichs\haßzamts Scholz dem Abg. Lasker gegenüber aus- geführt hatte, daß die Eistattung der Anschlußkosten an Preußen aus Neichsmitteln Sache bundesräthliher Anord- nung sei, wurde der Antrag Möller nah Befürwortung durch den Abg. Dr. Windthorst, der denselben lediglih als eine Fixirung der Absicht der Kommission durch Neihstagsbeschluß bezeichnete, angenommen.

Ohne weitere Debatte genehmigte der Neichstag darauf das Etats- und das Anleihegeseß. Damit war vor-

behaltlih der Kalkulalion die zweite Verathung des

Etats erledigt. : ; aas vertagte sich das Haus um 51/4 Uhr auf Montag br,

Die in der Freitag- (24.) Sißung des Reichstages vom Bevollmächtigten zum Bundesrath Staats-Minister von Boetticher gehaltenen eden haben folgenden Wortlaut (siehe Schuß-Sißungsbericht in der-Sonnabend-Nummer des Stagts- Anzeigers):

Meine Herren! Ic habe nit die Absicht, die Debatte über die Wirkungen der Zoll- und wirthschaftlichen Politik zu verlängern. Wir werden uns, glaube ih, hier im Hause gegenseitig nicht überzeugen, so lange wir nicht den guten Willen haben, uns überzeugen zu lassen. Wir werden uns nicht weizwaschen. Als Mohren sehen wir uns ja wohl gegenseitig an, und da praktishe Vorlagen, an die L eine detaillirte Debatte knüpfen könnte, niht vorhanden sind, so halte ih es entbehrlih, auf das allgemeine Thema der heutigen Besprehung einzugehen. Dagegen habe ich mir das Wort erbeten zu dem Zwecke, um mich gegen eine mißverständlihe Auslegung meiner am 16. De- zember gesprochenen Worte zu Lauen, welche der Hr. Abg. Oechel- häuser in seiner Nede angebracht hat. Er hat gesagt, es \chiene ihm, als ob ich der mens{chlihen Schwäche \ )sei, auf Grund eines mißliebigen Urtheils in einem einzelnen Handelskammerberiht das ganze Institut der Han- delskammern zu verwerfen. Meine Herren, das ist mie nicht eingefallen: ih glaube sogar und meine Rede vom 16. Dezember liegt hier vor mir es ziemli deutlich ausgesprochen zu haben, daß ich der Thätigkeit der Handclskammern und ihrer ob- jektiven Berichterstattung einen sehr großen Werth beilege, und daß ih dicse Thätigkeit für die Aufgaben, welche die Regierung auf handels- und wirths{aftspolitishem Gebiete zu erfüllen hat, für ganz unentbehrlich* erachte. Was ich, und zwar, wie ich glei bemerken will, provozirt durch die Nede des Hrn. Abg. Bamberger am 16, Dezember, gesagt habe, bezieht sich einfach und allein auf den Bericht der Handelskammer in Grünberg. Ich Hatte damals diesen Bericht nicht zur Hand, konnte also einen detaillirten Beweis dafür, daß der thatsächlihe Inhalt des Berichts nicht im Einklang stehe mit den einleitenden Bemerkungen über die allgemeine Lage des Handels, nur in allgemeinen Zügen behandeln, und ich hatte daran die Bemerkung geknüpft, daß, wenn ein Be- riht eingereiht wird, der in scinem thätsächlihen Inhalt das MRaisonnement, was er über die allgemeine Lage des Handels giebt, niht unterstüßt, er werthlos sei. Jch sagte weiter, ich wäre der Meinung, daß es besser sei, jedes Raisfonnement zu un- terlassen und dem Leser zu überlassen, welhe Schlüsse er sih aus den gegebenen Thatsachen ziehen wolle. Nun, meine Herren, der Bericht liegt heute vor mir; ih will aber doch_ der Versuchung widerstehen, die sehr nahe für mich läge, den Angriffen, die theils in der Presse und theils hier im Hause auf den bekannten Erlaß des Herrn Handelé-Ministers an die Handelékammer in Grünberg gemacht sind, detaillirt zu begegnen. Wenn ih Ihuen aber sfage, daß in dem Rai- sonnement des Berichts und der Einleitung unter anderem gesagt ist: „es ist cin sehr beträhtliher Theil des Volkes gezwungen, weni- ger oder \{le{chteres zu essen, ch s{lechter zu nähren", wenn weiter gesagt ist: „es wird niht geleugnet werden können, daß in ihrer Jugend \{lecht genährte Arbeiter ein kräftiges Mannesalter niht haben können und die Rückwirkung auf die Arbeits- tüchtigkeit und selbst die Wehrkraft des Volkes nicht ausbleiben kann,” wenn ferner hervorgehoben ist: „die deutshe Industrie ist durch unscre Zollgesetgebung gan ganz auf den inländischen Markt angewiesen, und es ist niht abzusehen, wie sie im Stande Maga soll, ihre Fabrikate abzuseßen, wenn die große Masse des Volkes, in welche wir den kleinen Bürger und ländlihen Arbeiterstand cinbegreifen, immer mehr verarmt*: ih sage, wenn ich Ihnen diese Säße vorlese, fo möbte i do glauben, daß Sie selbst, auch ohne daß id Jhnen den Widerspru mit den thatsäcblihen Angaben über die Lage des Handels im Grünberger Handelskammerbezirk vorführe, die Ueber- zeugung haben werden, hier ist zu {warz gemalt. Das ist das Ge- lindeste, was ich dazu sagen kann. Und wenn in dieser Einleitung steht: „die Wollwaaren, speziell die Tuchindustrie ist son jeßt kaum mehr im Stande, ein reelles, gutes Stück Waare zu verkaufen, weil ein solches nur aus ebensol@zem Material herzustellen und deshalb nicht zu so niedrigem prGje zu liefern ist, als das große Publikum es unter den erwähnten Verhältnissen lbaben- muß“, und wenn ih

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drei Seiten weiter aufs{lage und unter der Rubrik „Tuchbrance*, auf die si diese Bemerkung doch beziehen muß, verzeichnet finde: „das Geschäft in den früheren Gr:nberger Fabrikaten: \{Gwarze Satins und wollblaues Tuch ist für das Jahr 1880 ein befriedigendes zu nennen“, so werden Sie mir zugeben, daß in der That hier eine Differenz vorliegt, die ein aufmerksamer Minister nicht unbeachtet lassen konnte. Meine Herren, ih würde diesen Gegenstand gar nicht zur Sprache gebraht baben; ih weiß sehr wohl, wir alle haben unsere menschlihen Schwächen, und auch die Handelskammer in Grünberg kann cinmal im Eifer des Gefehts die Thatsachen elwas zu ungünstig angesehen und ihren Wünschen und Anschauungen ein zu s{weres Gewicht beigelegt haben. Aber wenn fo viel Kapital daraus ges{chlagen wird, fo bin ih eben zur Abwehr genöthigt, und ich glaube diese Abwehr hiermit gegeben zu haben.

Meine Herren! Jch habe dann noch eine Bemerkung des Hrn. Abg. Dr. Barth, meines verehrten Kollegen aus der damaligen Zoll- tariffommission, einer kurzen Beleuchtung zu unterziehen. Hr. Abg. Dr. Barth hat aus dem Bericht der Handelskammer in Münster einen Passus vorgelesen, in welchem es heißt: „es gehen uns fast wöchentlih Aufforderungen aus dem Handels-Ministerium zu, für die Hebung des deutschen Exports thätig zu sein“, und er hat daran eine humoristische Bemerkung geknüpft. es sei--das cine etwas selt- same Aufforderung. Nun habe ih und das ist gerade der Grund, we3halb ih erst so spät ums Wort gebeten habe in der Regi- ftratur des Handels-Ministeriums recherhiren lassen, worauf si wohl die Bemerkung des Berichts der Handelskammer in Münster beziehen Tönnte, und da habe ich denn gefunden, daß, so weit das eben in der Kürze der Zeit möglih gewesen ist, daß im Jahre 1879 überhaupt nur cin Reskript an die Handelskammer in Münster ein- gegangen ist, welches si auf die Exportverhältnisse bezieht und gleich- zcitig auf die Mühlenindustrie; es war nämlich der Passus, über- {hrieben: „die Mühlenindustrie“, in welchem die verlesene Bemer- Tung steht, also nur ein Reskript, welches sich auf die Mühlen- industrie bezieht, und das war einfach die Aufforderung zu einer gut- achtlichen Aeußerung, die erfordert wurde darüber, ob au füc an- dere Getreidearten, als Weizen und Roggen, eine Zollvergütung bei dem Export des daraus gewonnenen Meh!s gewährt werden folle und wie etwa diese Vergütung richtig zu bemessen sei. Außerdem kat allerdings die Handelskammer das bezieht sich aber nicht auf die Mühlenindustrie mitgetheilt erhalten diejenigen Berichte, welche die Konsuln im Auslande erstatten über die Verhältnisse des deutschen Exports und über die Mängel, die der deutsche Export zeigt. Die Reskripte, mit denen diese Konsulatsberichte durch den Druck vervielfältigt mitgetheilt werden, enthalten nicht das Mindeste darüber, daß die Handelskammern besonders bemüht sein sollen, den deutschen Export zu heben, sondern die Kammern werden nur ersucht, diese Berichte möglichst weit und ausgiebig in den Kreisen des Han- delsstandes zu verbreiten.

Meine Herren! Wenn ein folches Unternehmen, wie es darin liegt, daß wir bemüht sind, die Schäden, die der deutshe Export an sich trägt, zur Kenntniß der betheiligten Branchen zu bringen, und dadurch darauf hinzuwirken, daß die deutsche Industrie die im Aus- land bemerkten und fühlbar gewordenen Mängel abstellt, wenn ein folches Unternehmen einer hämischen Kritik unterzogen wird, dann allerdings ist die Regierung gerade nicht encouragirt, auf diesem Wege fortzufahren ; sie wird es aber dennoch thun.

Meine Herren! Ich habe sofort, nachdem der Herr Präsident ‘den Einlauf des Telegramms des Hrn. Abg. Dieß mittheilte, an die

geritet, mi über die näheren Umstände und über das Thatsälice des pals zu unterrichten und ih darf erwarten, daß ih noch im Laufe des heutigen Tags eine Antwort auf diese telegraphische Aufforderung bekommen werde.

Wenn ih mit dieser thatsächliben Mittheilung noch einige Worte zu verbinden mir gestatten darf, so möchte ih auch glauben, daß es doch nicht fo ohne Weiteres gerathen ist, auf den Antrag des Hrn. Abg. Kayser einzugehen. Es ist mir nämlich eiwas auffällig, daß bei ciner Strafhandlung, die in maximo nur mit \e{ch3 Monaten Ge- fängniß bedacht ift, die Verhaftung verfügt ift, noch dazu gegen cinen Abgeordneten an dem Orte, wo er scinen ständigen Wohnsiß hat, und ich s{ließe aus dieser Thatsacbe, daß doch noch ctwas ershwerende Momente bei der Strafhandlung konkurriren werden. Es ist nicht unmögli, meine Herren, daß es sich bei der verbotenen Schrift um cine hocverrätherische Schrift handelt, und dann würde allerdings das Verbrechen sich anders qualifiziren, als die einfache Verbreitung einer verbotenen Brochüre. Jch möchte deëhalb glauben, zumal es si, wie ich annehme, nur um cinen Aufs{ub bis morgen früh han- delt, daß es mit Nücksicht auf die unaufgeklärte Lage des Falles si empfichlt, für heute die Beschlußfassung über den Antrag auszufeßen.

In der ersten Sigzung des Herrenhauses am Sonnabend, 14. Januar, übernahm auf Grund des 8. 1 der bisher geltenden Geschäfteordnung der Präsident der leßten Session, Herzog von Ratibor, den Vorsig und eröffaete die Sizung um 1 Uhr 20 Minuten.

__Zu provisorischen Schriftführern wurden die Herren von Scöning, von der Osten, Theune und Graf von Zieten- Schwerin berufen.

Hierauf ergris der Präsident das Wort zu folgender Ansprache:

Meine Herren! Seit dec letten Session des Herrenhauses sind Tage der Freude und banger Sorge an dem Königlichen Hause und dem preußischen Volke, welches sich mit seinem Herrscherhause eins {lihlt, vorüber gegangen. Nach den Fest- und Freudentagen der Ver- mählung Sr. Königlichen Hobeit des Prinzen Wilhelm und den Kund- gebungen vollster Sympathie und treuester Anhänglichkeit aus allen Schich- ten des Volkes kamen im Sommer Tage und Monate banger Sorge um das Wohl der allverehrten Kaiserin, welche an {weren Leiden darniederlag, die sie mit bewunderung8würdigem Gottvertrauen und mit Ecgebung getragen hat. In der Hoffnung auf Wiederherstellung wurden wir noch bestärkt durch den Umstand, daß Ihre Majestät an dem sreudigen Ercigniß der Vermählung Allerhöchstihrer Gnkelin mit dem Thronerben Schwedens theilnehmen konnte. Da traten neue Besorgnisse auf, erweckt durh die \chwere Er- krankung des dem Königlichen Hause nahe stehenden Groß- herzogs von Baden; diese Besorgnisse sind allerdings jeßt ge- mildert, wenn auch noch nicht ganz gehoben, Vor Allem lassen Sie uns mit Dank zu Gott anerkennen, daß während dieser Zeit unser erhabener Kaiser und König mit gewohnter Rüstigkeit und Pflicht- treue den Aufgaben Seines hohen Amtes nachkommen und der Entwickelung der wirthscaftlißen und militärischen Angelegenheiten nach wie vor Seine volle Fürsorge hat zuwenden können. Wir Alle bitten Gott, daß Er noch lange in ungeshwächter Kraft die Zügel der Regierung führe. Se. Majestät Kaiser Wilhelm, König von Preußen lebe hoch! hoch! und immer hoch!

Das Haus erhob sich und stimmte mit Begeisterung drei- mal in das Hoch ein. /

Neu in das Herrenhaus berufen worden find folgende Mitglieder:

Der Landgraf Ernst von Hessen unb der Landgraf Alexis von Hessen-Philippsthal-Barchfeld, beide mit erblictem Recht ; Herr Clemens Reichert, Ober-Bürgermeister non Görl-ß; der Erb-Landmarschall der Kurmark Herr Gans Edler Herr zu Pullitz auf Grund erblichen Nets; Herr Kail von Wtzdebah und Nostiz, auf Präsentation des alten und befestigken Grund- besißes der Oberlausiß; Herr Joseph von Koscielski, desgl. des Nezdistriktes.

_ Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 81 Mit- gliedern; das Haus war demnach beschlußfähig und s{ritt fosort zu sciner Konstituirung.

Auf Antrag des Grafen zur Lippe, welchen Baron Senfft von Pilsach unterstüßte, wurden zum Präsidenten resp. ersten Vize-Präsidenten die Herren Herzog von Natibor und Graf von Arnim-Boißenburg per Akklamation wiedergewählt und nahmen die Wiederwahl dankend an.

_ Bei der Wahl des zweiten Vize-Präsidenten wurden 75 Stimmzettel abgeaeben, darunter ein weißer. Die absolute Majorität von 38 erreichte keiner der Kandidaten. Jn der demnächst vorgenommenen Stichwahl wurde Herr Þ0r. Beseler mit 38 Stimmen gewählt und nahm die Wahl dankend an.

Herr Bredt beantragte Akklamationswiederwahl der bis- herigen Schristführer. Das Haus trat diesem Vorschlage bet. Es fungiren also ais Schriftführer auch für die laufende Sef- sion die Herren Dr. Dernburg, Dietze, Graf von Königsmarck- Plaue, von Neumann, von der Osten, von Schöning, Theune und Graf von Zieten-Schwerin.

Damit war die Konstituirung des Hauses vollzogen.

Die vorgestrige (1.) Sißung des Hauses der Ab- geordneten, weicher der Vize-Präsident des Staats-Mini- steriums von Puttkamer, fowie mehrere Regierungskommis- farien beiwohnten, wurde vom Präsidenten von Köller uar 11, Uhr eröffnet. Der Präsident erklärte, nah der Geschästs- ordnung sei er berufen, die Geschäfte des Hauses so lange zu leiten, bis das Präsidium gewählt sei. Das Haus der Abge- ordneten habe es sih niemals nehmen lassen, beim Beginn einer jeden Session Zeugniß davon abzulegen, daß cs bei allen seinen Verhandlungen getragen werde von dem Gefühl der Treue, Ehrfurcht und Ergebenheit gegen den König. Ji= dem er von diesem Gefühl auch heute Zeugniß ablege, dürfe er zugleich der Freude Ausdruck geben, welhe das ganze Land darüber empfinde, sowoßl Se. Majestät den Kaiser als auch Dessen Allerhöhste Gemahlin, Jhre Majestät die Kaiserin nah schwerer Krankheit wiederhergestellt zu sehen.

Darauf brachie der Prôösident ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welch2s das ganze Haus begeistert einstinunte.

Der Präsident berief zu provisorishen Schristführern die Abgg. Dr, Grimm, von Quast, Sachse und Graf Schmiesing= Kerssenbrock.

Da die Zahl der angeweldeten Mitglieder 259 betrug, so war das Haus beschlußsähig. Die Verioosung in die Ab- theilungen wurde nah Schluß der Sißzung anberaumt.

6 n vertagte sih das Haus um 1?/, Uhr auf Montag T.

Königlich württembergische Regierung die telegraphische Aufforderung

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S 5 Fn serate für dea Deutschen NReichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handvel8-

register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe nnd Untersuckungs-Sachen. | 5. Tadustrielle Etablissgements, Fabriken 2. Subhastaticuen, | n. dergl.

des Dentschen Reichs-Anzeigers nund Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: § Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32, 4,

y Se ; entli €P SCuzeiger. G nehmen anu: die Annoncen-Expeditionen 5

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Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel,

| 6, Verschiedene Bekanntmachungen. . Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarizche Anzeigen. Verloosung, Amortisation, Zinezahlung

„Fnvalideudank“, Rudolf Mosse, Haasensteiu

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Vüuttner & Wiuter, sowie alle übrigen größcereu Annoncen-Bureaux.

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N 5 u. 8, W, von öffentlichen Papieren.

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Steckbriefe nud Untersuchungs - Sachen.

Steckbriefs-Erledigung. Der hinter den Steii- träger, Johann Wilhelm Dienegoit Lehmann, am 9, Dezember 1852 zu Wioskar-Hauland, Kreis Bomst, geboren, unter dem 12. Oktoker 1881 erlassene Steck- brief wird hiermit zurückgenommen, Berlin, den 7. SFanuar 1882. Königliche Staatsanwaltschaft am Landgericht 1.

2442 l Dia Welrpflicbtigen: 1) der Arbeiter Eduard Wilhelm Emil Ramthuu, am 3. Januar 1857 zu Kupsermühle, Kreis Randow, geboren, zuleßt in Demmin aufhältlih, 2) der Hermann August Karl Christoph, am 12. Februar 1854 zu Wussow ge- boren, zuleßt in Treptow a./T. aufhältli, werden beschuldigt: als Wehrpflichtige in der Absidt, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Buntesgebiet verlassen oder nach erreichtem militär- pflichtigen Alter sih außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu Haben, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 R. St. G. B. Dieselben werden auf den 5. April 1882, Vormittags 94 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald zur Hauptverhandlung geladen. Bei unents{huldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landrath8amte zu Stettin über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen au8ge- stellten Erklärung verurtheilt werden. Durch Be- \ch{chluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald vom 23. Dezember 1881 ist das Vermögen der Angeklagten in Gemäßheit des & 140 R. St. G. B. und 88. 480, 325, 326 St. P. O. in Höhe von 300 f zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Be- \chlag belegt. Greifswald, den 2. Januar 1882, Königliche Staatsanwaltschaft.

Subhastation:n, Aufgebote, Voi- ladungen u. dergl.

96955 - [26222] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Heinrich Joachimsthal zu Elber- feld, —vertreten durÞh den Justizrath Wrede zu Schlawe, klagt gegen den Kaufmann G. Rokr, früher zu Pollnow, jeßt unkekannten Aufenthalts, wegen ciner Forderung für im Jahre 1881 gelieferte Waaren, niit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der Preise von zusammen 745 M nebst 69% Zinsen von 38,60 A seit dem 28. April 1881, von 181,65 F seit dem 30. April 1881, von 133,35 M seit dem 8. Mai 1881 und von 319,40 A seit dem 20. Oktober 1881 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung

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des Rechtsstreits vor die crste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp auf den 4. April 15882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum ZieLe der öffentliwhen Zustellung wird diefer Auszug bekannt gemacht.

Stolp, Gerichisschreiber des Königlichen Landgerichts.

(2627) Deffeniliche Zustellung.

Der Kaufmann Burgheim zu Mirow, vertreten durch den Rechtsanwalt Puls daselbst, klagt gegen den Malergehülfen Grapentin, früher zu Mirow, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Schuld für empfangene Waaren, mit dem Antrage, den Be- klagten kostenpflichtig zur Zahlung von 21,50 M zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreck- bar zu erklären, und ladet den Beklagten zur münt- lien Verhandlung des Rectsstreits vor das Groß- berzoglibe Amtsgericht zu Mirow auf

den 9. März 1882, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen ZusteUung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mirow, den 12. Januar 1882.

Dur schlag, Gerichts\{reiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

Oeffentlihe Zustellung.

Nr. 229, Die Branntweinhandlung Franz Reutti in Freiburg, vertreten durch Rechtsanwalt Karl Maver hier, klagt gegen den Branntweinhändler Ferdinand Maier von Elzah, zur Zeit an unbe- kannten Orten abwesend, aus Kauf mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Bezahlung von 753 46 3 nebst 69% Zins vom 3. Juli 1881, sowie von 51 80 „Z amtsgeri{tlichen Kosten und ladet Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11]. Civilfammer des Großherzoglichen Land- gerichts zu Freiburg auf

den 12. April 1882, Vormittags 87 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. E

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freiburg, den 10, Januar 1882.

Wiehl, : Gericßtss{reiber des Großherzoglichen Landgerichts.

9616 . [2616] Oeffentliche Zustellung.

Die Barbara Klein, Wittwe von Nifïolas Etienne Benoit, Rentnerin, in Berthelmiugen wohnend, vertreten durÞh Reht8anwalt Prinz, klagt gegen die Maria Elisabeth Schmitt, ohne Ge- werbe, Ehefrau des Ackerers Johann Orgel, früber zu Lostrof}f wohnend, nun ohne bekannten Wobn-

[2623]

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| 8, Theater-Ánzeigzen,. In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage, P

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und Aufenthalt8ort, aus einem Schuldscheine vom 2. Dezember 1877, mit dem Antrage: die Verklagte zu verurtheilen, an Klägerin den Betrag von £00 4 nebst 5%, Zinsen vem 2. Dezember 1880 an zu bezahlen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlafsungsfrist auf 2 Wochen, auf den 15. März 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 13. Januar 1882. Der Obersekretär : Errcn.

[2618] Oeffeutliche Zustellung. Die Catharina Lerch, Ehefrau des Kaufmanns Iohann Friedrich Schwan, zu Tholey wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Strauß, klagt gegen 1) den genannten Johann Friedrich Schwan, ihren Ehemann, Kaufmann zu Tholey, 2) den Rechtsanwalt Giersberg zu St. Johann, als Verwalter des über das Vermögen des Erstbeklagten eröffneten Konkurses, Beklagte, wegen Gütertrennung, mit dcm Antrage: die zwischen der Klägerin und dem Erstbeklagten bestehende geseßliche chelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären und für den Fall, daß Klägerin auf diese Gütergemeinschaft nicht ver- zibtet, deren Theilung in der Art verordnen, daß Klägerin die eine und der Erstbeklagte die andere Hälfte erbält; die Parteien zur Masse- bildung und Auseinanderscßung vor Notar JIlges zu Ottweiler zu verrocifen und die Kosten dein Beklagten zur Last zu legen,

und ladet die Beklagten zur mündlichßen Verhand-

lung des Rechtsstreits vor die 11. Civilkainmer des

Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf

den 29, März 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dicjer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrücken, den 9. Januar 1882.

Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2620] Oeffentliche Zustellung. i

( Der Kaufmann Theodor Nitthausen in Wilsdruff klagt gegen den Schmiedemeister und vorm. Gast- hofébejißer Ernst Heinrih Noack, früher in Wurg- wiß, leßt unbekannten Aufenthalts, aus Zinsen- anibritcian im Betrage vor 25 #4 50 ,Z auf Grund der mit dem Schmiedemeister Heinri Julius Eisold in Wurgwiy unterm 24. Juli 1880 und mit dem Beklagten unterw 7. Februar 1831 abze«

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\{lossenen Darlehnéverträge und eines Schuldüber- nahmevertrags mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 25 M4 50 „Z zu Vermeidung der gerihtliden Zwangsöversteigerung und Zwangsverwaltung des für diese Zinsen ver- pfändeten Grundstücks Fol. 43 des Grund- und Hypothekenbuchs für Wurgwiß und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Döhlen auf

den 6. März 1882, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Döhlen, am 13. Januar 1882.

FUItA g, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[2625] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung L. Aron & Co. zu Berlin, Neue Friedrichsstraße 47,

vertreten dur den Justiz-Rath Wrede zu S{lawe,

flagt gegen den Kaufmann G. Rohr, früher zu Pollnow, jeßt unbekannten Aufenthalts,

wegen einer Forderung für im Jahre 1881 ges lieferte Waaren,

mit dem Antrage auf Verurtheilurg des Beklagten zur Zahlung der Preise von zusammen 848 M 50 nebst 6% Zinsen seit 28. Juli pr. und Tragung der Kosten,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp auf

den 4. April 1882, Vormittags 104 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ges ricdbte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

gez. Stolp, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[2628] Bekanntmachung. Ï Der am 9. Mai 1810 geborne Joseph Stauß von Hebingen, Sohn der Eheleute Jakob Stauß und Franziéka, geb, Wüst von Weilheim, ist durch Ürtheil des unterzeihneten Gerichts vom 30, Des zember 1881 für todt erklärt worden. Hechingen, den 31. Dezeraber 1881. Königliches Mr

[2629]

Durch Auss{lußurtheil unterzeil,geten Gerichls sind die konsolidirten preußishen 45 prozentigen Staatsanleiben Litt. C. Nr. 27008 und 33491 über e 500 Thlr., Litt, D. Nr. 25934 und 59877 über je 209 Thle., Litt. E. Nr. 457, 191241 und 111242 über je 100 Thlr, Litt, P. Nr. 22587, 22593, 22594, 36293 und 47037 über je 50 Thlr. für kraft- los erklôrt.

Berlin, den 12. Ianu7”r 1882.

Königliches Amisge.iht T. Abtheilung 55,

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