1882 / 17 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 20. Januar. Jm weiteren Ver- ) Sizßung segte der Neichstag on den Abga. Dr. Buhl und Ge- ntwurfs, betreffend die Entshä- fallversicherung Der Abg. Löwe wies als Mitantraç- wort darauf hin, daß man alle Ver- anlassung habe, der liberalen Seite für ihr Voraehen dankbar daß der Antrag gestellt sei, um große f die liberale Seite zu zieben, erkläre er da die Erweiterung der Haftpflicht bereits im Programm der Fortschrittspartei stehe, und da die Partei stets de Gelegenheit wahrgenommen habe, diesen Theil des Pro- Er halte die Materie für genügend

begen zu können, daß ein solcher nächsten Session zu Stande kommen werde. Eine Volksvertretung habe nicht die Pflicht, der Ne- gierung einen in allen Details ausgearbeiteten Gese sie habe vielmehr ihre Pflicht erfüllt, wenn rfe die Grundsäße niederlege, nah denen Die Zurüclweisung als Industrieller Arbeiterkreifen der Staatszuschuß Wenn gesagt werde, es sei Unglücksfällen halten sollten, während doch den ren bei Eisenbahnunfällen eine solche ewährt werde, so erwidere er, daß der Passagier in dieser Beziehung willen- los und in keiner Weise in der Lage sei, zur Verhütung des Unglücks etwas beizutragen, während der Arbeiter in der T eine Einwirkung auf seine eigene Sicherheit habe. f habe eine Sicherstellung einzutreten ; habe nur der kompetente Richter zu ent- Es habe also eine gemeinsame Berathung zwischen Arkeitgebern und Arbeitnehmern keinen Zwe erheblicher Fortschritt gegen das bisherige Gesetz,

daß bei der Feststellung der Ent- nah der Schuld des Arbeiters ge-

Wie richtig dieser Grun helle shon daraus, daß selbst die Versicherung jeßt auf den Nachweis verzichteten, ob cin Ver Die Bedenken des Abg. Acktermann Sicherheit der Aktiengesellschafte vielmehr das größte Jnteresse a würde sich freuen, wenn die Regierung nach Annahme des Antrages ihre Kraft auf Bildung genossenschastlicher Verbände ch den Entwurf, daß tsanstalten und ohne die formelle Ausarbeitung

hoffe er, die Sache nicht n, sondern in nädster Zeit für

laufe der gestrigen (2 die erste Berathung des v nossen eingebraten Geseße digung bei Unfällen und die Un der Acbeiter fort.

steller in seinem Schluß

Den Vorwurf, Massen des Volks au für absolut hinsällig,

gramms durchzuführen. geklärt, um die Hoffnung Gesetzentwurf in der

entgegenzubringen,

sie in einem Entwu fie eine Materie geregelt sehen wolle.

des Staatszuschusses sei getadelt worden Tönne er aber versichern, daß in als Almosen betrachtet werde. angemessen, nicht stets die volle Rente er

daß die Arbeiter

Nach dem vorgelegten Entwur über Streitigkeiten

Es sei ein wenn der Antrag vorschlage, schädigung / fragt werden solle. dsaß sei, er- 8Sgesellschaften \hulden vorliege gegen die n weise er zurück, man habe n ihrer Erhaltung.

oder nicht.

konzentriren würde. Bewiesen sei dur man bei dieser Frage auch ohne Staa Staatszuschuß auskommen könne,

sei nun Sache der Negierung, die, auf die lange Vank schiebe diese so überaus wichtige V

laterie geeignete Vorschläge machen

Der Antrag wurde hierauf einer Kommission voi 21 itgliedern überwiesen.

Es folgte darauf die des Entwurfs eines Geseh Berufsstatisiik, sowie die im Jcehre 1882, und des En Reichstage vorliegenden Ent

Fortseßung der zweiten Beralhung betreffend die Erhebung einer Vornahme einer Viehzählung twurfs einer Ergänzung des dem wurfs des Reichshaushalts-Etats jahr 1882/83, auf Grund des mündlichen Be- IT. Kommission. Die Berathung begann mit 8. 2 missionsbeschlüssen lautet : Die ftatistischen Aufnabmen w bewirkt. Die Lieferung der erforde die Verarbeitung des Urmaterials Landesregierungen übernommen Landesregierungen durch die L formulare und durch die Kosten werden vom R stellenden Satze vergütet. fürwortung des Neferenten, Abg. Freiherr von e dieser Paragraph ohne Debatte nah dem Be- lusse der Kommission angenommen.

Zu §. 2 war von der Kommi

für das Etats richts der V , welher nah den Kom-

erden von den Landesregierungen rlichen Grhebungéformulare und erfolgt, soweit dies nicht von den wird, von Neichswegen. ieferung der ecforderlichen Erhebungs- Bearbeitung des Urmaterials erwachsenden

eiche nah einem vom Bundesrathe festzu-

Göler, wurd ssion folgender 8. 2a, zu-

Die vorzulegenden Fragen dürfen \ic, abgesehen von dem onen- und Familienstande und der Religion, rufsverbältnisse und sonstige regelm Jedes Eindringen in die V ift ausgeschlossen.

Nachdem dieser Paragraph 2a. vom Referenten ergriff der Bevollmächtigte zum Bun- r von Boetticher, das Wort: lih bei der Berathung des 8, 1 der Regierungévorlage beabsichtigte Zustimmung des Hauses es uns einem solchen hl nit versagt scin werde, als dics im Es ift mir damals nit wider- und ich durfte annehmen, daß in der That dur r Viehzählung eine solhe Beschränkung nit im Ich habe das Bedürfniß, diesen Vorbehalt zum zu wiederholen, und ih werde sogleich sagen, aus welchem

rden ift, läßt

nur auf die Be- äßige Erwerbsthätigkeit beziehen. *ermögens- und Einkommensverhältnisse

me empfohlen war, desrath, Staats-Ministe Meine Herren! unter dem Eindruck, daß die nach Viehzählung mit der Berufsf\tatistik finden werde, den Vorbehalt ausgesprochen, d ablehnenden Beschluß gegenüber gleichwo au den Viehbestand so weit festzustellen Emittelung des prochen worden, die Ablehnung de Sinne gelegen hat

Ich habe neu

nteresse dec Berufes liegt.

Ihrer Kommission gefaßt worde! erhältnisse und derjenigen Ver- 1âßige Erwerbsthätigleit beziehen,

Der §8. 2a,, wie er in zwar die Aufnahme aller bâltnisse, welde sich auf die regeln Er \{reibt aber im zweiten S

„Jedes Eindringen in die Vermö hältnisse ist ausgesclossen.“

Nun, meine Herren, spielêweise die Aufnahme d sitzers ist, oder wiev WVermögensverbältnisse um mich korrekter auszudrücken, man k 6 Ich wünsche aber ausdrüdcklih sidt des hohen Hauses aufzuerlegen.

gens- und Einlommensver-

fann man die Auffassung baben, daß bei- arüber, wie groß der Viehstand eines Be- iel Bodenfläcbe er besitzt, ein Eindringen in die Ich meine, man kann, oder, nnte diese Auffassung haben. zu konstatiren, daß dies nit die Ab- ist, der Berufsstatistik eine solde Schranke

Meine Herren, es is der Bescluß der Besorgniß hervorgeg Presse begegnet, daß veranlagung benutzt werden könne. Erklärung abzugeben, daß diese Bes verbündeten Regierungen i stalt annehmen wird. Erwerbsthätigkeit der B uns bei dieser Feststellung gelegt werden, und dcshalb den ih neulich aus mit man nit nachk fang der Wirtbschas

in sich schließt.

der Kommission offenbar aus angen, der man ja auch hier und da in der die Beruféstatistik auch zu Zwecken der Steuer- Ich halte mich für ermächtigt, die orgniß durch keine Maßregel der g finden oder Ge- die Festftellung der te Sie bitten, d

rgend welche Unterstützun Bas wir wollen, ist allein evölkerung und ich möd keine nit sachblich gebotenen Fesseln habe ich mir erlaubt, die , bier zu §.2a. zu w jer fagen fann, wenn eine Frage nach dem Um- t oder nah der Art der Wirthschaft, nah dem

en Vorbehalt,

gesprochen babe ederholen, da-

Viebstande, gestellt wird, das \ci cin Eindrinzen in die Vermögens8- verhältnisse, welchbes durch den §. 2a. ausaes{lossen ist.

Tritt das hohe Haus dieser meiner Auffassung bei, \o habe ich gegen den Paragraphen nihts zu erinnern, andernfalls würde ih allerdings bitten müssen, ihn abzulebnen.

Der Abg. von Koeller erklärte, die konservative Partei habe bereits bei der ersten Berathung zu der Vorlage Stel- lung genommen. Wenn die Konservativen auch nit die für Staatsbeamte, Amtsvorsteher, ja felbst Ortsschulzen entstehen- den Schwierigkeiten verkennten, welche denselben bei Aus- führung dieses Gesetzes entstehen würden, so hätten sie demselben doch - zugestimmt, weil sie darum den ersten Schritt zu dem Ziele erblickten, die Lage der weniger Bemittelten und Armen zu bessern. Seine Partei sei mit §. 2a. des Entwurfs einverstanden und wolle die per: sönlichen Verhältnisse festgestellt wissen. Es gebe cine Menge Leute, welche eine Frage über ihren Beruf sehr {wer würden beantworten können, ein großer Theil würde den Beruf ver- heiwlichen, er meine die Landistreicher und Vagabonden. Die große Armee dieser Plage im Lande fesizustellen, würde ihm von großem Werthe sein, er glaube scgar, daß diese eststel: lung Veranlassung dazu geben könne, aegen dieses Uebel einzuschreiten. Hier in Berlin lägen die Verhältnisse anders, als auf dem Lande, dort sei das Bagabondenthum viel fühl- barer als in den großen Städten, wo fih die Vagabonden zwar ertwidelten, nach solcher Entwickelung aber das Land über- s{chwermten. Er glaube, daß es rathsam wäre, in den Fragebogaen cine Notiz des Jnhalts aufzunehmen, daß die Ortsbehörden folche Personen, die wegen Bettelns und Landstreichens ge- rihtlih bestraft seien, als Vagabonden bezeichnen sollten. Es werde von Jnteresse auch für die redlihen Arbeiter sein, zu wissen, wie viel Leute im Lande existirten, welche das Recht verwirkt hätten, mit ihnen in gleiche Kategorie gestellt zu werden. Wer auf dem Lande bektannt sei, werde ferner wissen, wie eins{hneidend die Feststelung der Kulturverhält- nisse, der Bodenfläche u. #. w. sein könne sür den Besißstand. Nach der Erklärung des Negierungsvertreters greife die Be- antwortung solcher Fragen in keine Steuerfragen ein, und seine Partei habe deshalb nichts dagegen, wenn mit der Be- rufsstatistik auch diese Verhältnisse einer Erörterung unter- zogen würden,

Der Abg. Frohme bemerkte, um den an eine umfassende Berufsstatistik gestellten Anforderungen allseitig gerecht zu werden, seien die genauesten Erhebungen auch auf die Haus- industrie zu erstrecken. Es sei eine weit verbreitete Erscheinung, daß Fabrikanten ihre Nohmaterialien ihren Arbeitern zur Verarbeitung außer dem Hause ÜüÜberließen. Schon in den Be- richten der Fabrikinspektoren sei wiederholt darauf hingewiesen worden, daß in vielen Fabriken nicht die nöthige Nücksicht auf gesunde, passente Fabrikräume genommen werde. Die Gesetz- gebung solle prüfen, wie und wovon das Volk sich ernähre. Deshalb dürfte au auf folgende Fragen Nüsicht zu nehmen sein: 1) Seiten die Personen außer in der Fabrik auch im Hause beschäftigt? 2) Arbeiteten dieselben bejonders in den zur Arbeit bestimmten Näumen un wie seien diese beschaffen ? Oder benußten sie ihre eigenen Wohnräume? 3) Leiste die Frau dem Manne bei der Ardcit Hülfe? Vor Allem sei die Erhebung einer möglichst genauen Lohnstatisiik wünschenswerth. Die statistische Feststellung des Vagabonden- thums könne Leicht zu Unbiltigkeiten führen. Es gebe viele taufende ehrliher und tüchtiger Arbeiter, die nicht durch eigene Schuld zu Vagabonden geworden seien, die nur der Hunger und die s{lechte Geschästslage dazu getrieben habe, auf den Landstraßen von Ort zu Ort zu wandern und die Mildthätig- keit Anderer anzurufen.

Der Abg. Þr. Franz erklärte, daß man für eine Gesehz- gebung forgen solle, die es dem Arbeiter möglih mache, von seiner Arbeit zu leben. Suche man einer Wiederkehr eines Nothstandes, wie man ihn im vorigen und in diesem Jahre in Schlesien gesehen habe, auf loyalem Wege möglichst vor- zubeugen. Er erwarte, daß die Berufsstatistik, wenn auch nicht viel, so doch in etwas nüten werde, könne aber dennoch dem §.2a., von {dem man nos gar nicht wisse, wie sih der Bundesrath ihm gegenüber stellen werde, seine Zustimmung nicht geben. Jm Interesse der ländlichen Bevölkerung müsse eine Viehzählung, wie er meine, mit der Berufsstatistik ver- bunden sein, jedoch nur insoweit, als sie zur Kenntniß der Verhältnisse der ländlichen Bevölkerung unumgänglich noth- wendig sei7 Schließlich würde allerdings hieraus wohl auch eine vollständige Viehzählung werden. Auch würde er sih freuen, wenn von der Reichsregierung die feste Versicherung gegeben werden würde, daß die Berufsstatistik von den Be- E niht zu Steuer- und Polizeizwecken benußt wer- en solle.

Der Abg. Dirichlet legte dem Staats-Minister von Boetticher gegenüber Verwahrung dagegen ein, daß eine Re- stitution der Viehzählung versutt werde. Die Viehzählung sei im §8. 1 keineswegs unter dieser und jener Vorausseßung, sondern überhaupt und an sich gestrihen worden.

Hierauf nahm der Staats-Minister von Boetticher, wie folgt, das Wort :

Wenn ich nicht glei auf die Bemerkungen des Hrn. Abg. Franz erwidert habe, so geschah dies ledigli mit Rücksicht darauf, daß nah dem Hrn. Abg. Franz der Hr. Abg. Diriclet zum Worte kommen sollte, und ih von ibm erwarten konnte, daß er auch noch cinige Be- merkungen zu meinen Ausführungen machen würde, es dann aber zweckmäßiger scin würde, die Bemerkungen beider Herren zusammen zu betraten. Dies ist der cinfabe Grund.

Meine Herren! J habe vorhin von der Aufnahme des Viehbestandes zum Zwecke der Berufsstatistik nur beispielsweise gesprocen. Ich habe bei meinen Ausführungen überbaupt im Auge gehabt, daß die Fassung des §. 2a., wie er aus der Kommission hervorgegangen ist, ausschließen könnte jede Frage über den Bestand irgend eines Besitzobjektes, also z. B. abgesehen von dem Vichbesit, den ein Landwirtb hat, unter anderen auch die Frage, ob cin Gewerbebetreibender mit Maschinen arbeitet oder niht, oder mit wie viel Ma- s{binen er arbeitet. Ist das Ihre Absicht, wollen Sie in dieser Beziehung gar keine Aufnabimne zulassen, auch nit so weit, als wir es im Interesse der Feststellung des Berufs halten, ja dann allerdinas würde ich dringend bitten müssen, den 8. 2a. ab- zulehnen. Meinen Sie aber mit der Fassung nur das, daß jedes Eindringen in die Einkommensverhältnisse und die Vermögensverbält- nisse in dem Sinne ausges{lossen sein soll, daß nit etwa die Auf- nahme fo gestaltet wird, wie sie gestaltet werden müßte, um benutzt werden zu können zur Cinshäßung in irgend welhe Steuer , so trete ih dieser Auffassung vollständig bei, denn ic) habe vorher die bündige Erklärung abgegeben, daß cine auf solche Benutzung gerichtete Absicht die verbündeten Regierungen nit baben.

Meine Herren! Es handelt si hier in der That darum, \ich ret klar darüber zu werden: wie weit dürfen wie in Bezug auf die Feststellung der Frageformulare geben, dürfen wir überhaupt keine Fragen stellen nah den Besitzverbältnissen, na der Art des Be- triebes, wie er \sich auf die Besitzverbältnisse gründet, oder soll uns das gestattet scin? Die Beantwortung im ersten Sinne würde in

der That eine Beschränkung der Beruféstatislik enthalten, die y Ueberzeugung nach nit zur vollen Auénutung der Aufnahme und die der Berufsstatistik einen wesentlichen Theil ihres V nehmen wird.

Der Abg. Dr. Barth bemerkte, man thue nit gut », man die Erwartungen auf die Berufsstatistik zu hoh sp; Eine Verbesserung der Lage des Volkes wünschten Parteien, die Berufsstatistik allein sühre sie aber nit N

Der Abg. Dr. Paasche hielt dafür, daß auch die theil, und gelegentlihe Ermittelung des Viehstandes besser y bliebe. Jm Ucbrigen könne er die Annahiu:e des §. 2a empfehlen.

Demnägsst ergriff der Staats-Minister von Boetti das Wort:

Meine Herren! Ich muß mich wirkli allen Ernstes dagegen wahren, als ob es meine Absicht sein könnte, durch eine Hinterl etwas einzuführen, was das Haus abgelehnt hat; davon ift nin mehr die Rede und ih werde das nie thun, mag der Beschluß bequem oder unbequem sein. Ich will au keine Vichzählung, ; dem das Haus sie abgelehnt hat, aber id babe das Intere, Beruféstatistik im Auge. Dies Interesse aber kann gerade do hinweisen, auch Fragen zu thun, die sich streng genommen q Vermögensverhältnisse beziehen, weil von der Beantwortung ragen vielfah die Qualifikation des Berufs abhängt, kann zum Beispiel in casnu sehr. zweifelhaft sein, oh Jemand als einen Landwirth aúfehen kann, der eine fl Bodenflähe besitzt, wenn 0 n wet, ob F wie viel Vieh er darauf hält. Wenn ih ibn in die Kategori Landwirtbe verweisen will, kann cs unter Umständen sehr inter für den Statistiker sein, zu fragen, wie viel Haupt Vieh hâlt Mann auf dieser Fläche ? Ebenso kann es sehr interessant sein, gewerblichen Betrieben festzustellen: wird blos mit der Hand gearly wird mit Maschinen gearbeitet u. \. w. u. s. w. Solche Fy könnte man ich bin ja vorhin belehrt worden, daß man das ; kann, fondern nur fönnte das könnte man als cin Eindringe; die Vermögens8verhältnisse ansehen, welches der 8. 2 verbietet, nun bin ih dem Herrn Vorredner sehr dankbar, daß er mir q hat, cs sei niht die Meinung der Kommission gewesen, eine \ Fessel anzulegen, wie ich sie darin finden würde, wenn wir überhaupt} gen nach gewissen Vermögensobjekten nicht stellen dürften, sondern daß Schwerpunkt des Beschlusses auf dem Wort „eindringen“ liege, und! darunter so viel als „ergründen“ verstanden werden soll. Ist das! Meinung der Kommission gewesen, dann bin ih ganz zufrid Vebrigens macbe ih darauf aufmerksam, daß, wenn dies nid Meinung der Kommission Ca sein, fondera dieselbe beabsid haben sollte, ein absolutes Verbot der Einstellung von Fragen 1 Vermögensobjekten auszusprechen, sie selbst dadur in Wider mit ciner Refolution getreten sein würde, die sie unter Nummer ! vorschlägt, nämlich zu fragen: /

1) wie groß die im landwirthschafllihen Betriebe ben Bodenfläche ist, N 2) ob die Gewerbetreibenden hauptsächlich für cigene Ren direkt für die Konsumenten oder für Magazine und Fah: arbeiten, denn, wenn dies keine Frage nah dem Vermögensobjekt ist, h Tenne ih keine.

Der Abg. von Ludwig {loß \ih den Ausführungen | Staats-Ministers an. Jn dem Verlangen des Abg, von Kol stecke ein gesunder Kern. Auch er halte eine ziffermäßige F stellung des Vagabondenthums für höchst wünschenswerth. # diese Art Leute indessen s{werlih in den Häusern aufzusfin) seien, so würde si die Veranstaltung einer großen Ra; durch das ganze Land empfehlen. J

Der Abg. Kochhann (Landsberg) bielt die vorliegt Gelegenheit zur Erreihung des von den Vorrednern geda Zweckes niht für günstig und widersprach der Absicht, | Sommer eine Viehzählung vorzunehmen.

Der Abg. Dr. Hirsch bedauerte es, daß, nachdem die K mission nah eingehendster Erörterung ih für die Streichu der Viehzählung entschieden, doch wiederum auf dieselbe zur zugehen versuht werde. Man wöge doch nit Alles (q E thun wollen, sondern auch der Zukunft etwas ül assen.

Der Abg. von Wedell-Malchow bedauerte die Streichu der Vichzählung, er werde indessen von jedem Antrage 0 Wiederherstellung derselben Abstand nehmen, nachdem er f durch Erkundigungen auf den verschiedensten Seiten d Hauses überzeugt habe, daß damit nichts zu erreichen würde. Für völlig unrichtig halte er dagegen die aus d Streichung gezogene Konsequenz, daß nun jede Nachfrage v dem Viehstande untersagt sein solle. Ein Bild der landwirl schaftlichen Beschäftigung der Einzelnen, des Grades, in wel sie an der Landwirthschaft betheiligt seien, lasse sih gar ni ohne Kenntniß des Viehstandes gewinnen. Außerdem hu auch die in der Nesolution von der Kommission beantra: Erhebung des Umfangs der im landwirthschaftlichen Betrii benußten Bodenfläche absolut keinen Zweck, wenn nicht dar eine Viehzählung verbunden würde.

Der Abg. Dirichlet fand, daß es ganz verzweifelt n einer Unterstüßung der Steuerveranlagung aussehe, wa man bei der Berufsstatistik sih so, wie es der Minister a gedeutet habe, über die allgemeine Situation cines Landwirt informiren wolle, Das habe die Kommission auch bewog Alles, was nur an irgend welche andcren Erhebungen u! Ermittelungen erinnern könne, aus dem Gese zu streica Troßdem würde nihts dagegen cinzuwenden sein, wenn f die Regierung in einzelnen Fällen über besondere Verhältni informiren wolle, z. B. über die Frage, ob ein Besitthu spannfähig sei oder nit. Front machen müsse man n! gegen jeden Versuch, die Viehzählung wieder durch irgend ei Hinterthür in das Gesetz zu bringen.

Hierauf ergriff der Staats-Minister von Bo etti:

Meine Herren! Jch kann nur wiederholen, daß es nit d

das Wort:

Absicht ist, durch die Fragen, die man in Bezug auf die einzeln

Vermögentobjekte stellt, die Viehzöblung dur cine Hinterthür wie

einzuführen. Jch glaube auch weiter versprechen zu können, daß mz

die Antworten auf die Fragen, die man etwa rücksihtlich des Vid standes stellt, niht viehstatistisch bearbeiten wird. Der Gru weéhalb das Haus neulih die Vichstatistik in Verbindung mit de Berufsstatistik abgelehnt hat, ist ja der gewesen, daß man angenomm: hat, die Berufsstatistik wird zu einer Zeit aufgemacht, wo eine V gleibung der Nesultate der Viebstatistik mit den früberen Vie zählungen ni{cht möglich oder wenigstens niht praktis ist. Wen ih nun jeßt erkläre, daß überhaupt eine Zusammenstellung gar nid beabsichtigt wird in Bezug auf den Viehstand, daß also eine Bear beitung der bei der Berufsstatistik anzustellenden Ermittelungen üb

den Viehstand nicht stattfinden wird, so ist die Besorgniß damit q! s{wunden, und der Grund, der das Haus bestimmt hat, die Vict zählung abzulehnen, vollständig respektirt, Aber, meine Herren, da Verfahren, welches der Hr. Abg. Dirichlet soeben vor \{läâgt, cs für zulässig zu erklären, däß in einzelnen Fällen in denen e von Interesse sein kann, für die Fes stellung der Art des Berufs eines Landwirths au seinen Viehsftan! zu ermitteln, die Frage na dem Viebstand zwar gestellt werden dari dieselbe aber generell auszuschließen, dics Verfahren würde mein Erachtens cin unzweckmäßiges sein. Wer soll darüber entscheiden, o? ein solher Fall vorliegt oder nicht? Der Zähler? der kann unte

Feststellung kommen, die do rafkterifirung des Mannes

legenheit eincr Viehzäh Unterscheidungen nach

keine Beschränkun Beruféstatistik lie vollen Wertb, de úIhnen bunden!

Der Abg. Dr. Baumbach niahte darauf aufmerksam, daß er im Verein mit einigen feiner politißchen Freunde für das Jahr 1883 eine Viebzählung in Verbindung mit einer land- wirthschastlicjen Vetricbéstatistik im Wege vorgeshlagen habe; im Falle der Annahme habe ja die Ne- gierung für ihre Ermittelung in jeder N

Deninächst nahm der Staats-Minister von Boetticher wie folgt das Wort:

Ich habe bereits neulich mir zu bemerken erlaubt, daß der Gedanke ahme der Biebzählung in diesem Jahr in Verbindung mit

ciner Aufn | / Mel der Berusféestatistik wesentlich der theilweise re{t

mäßigkcit damit daß, wenn im gezählt werden sollte, dies kaum der rechte wirthschaftliche Betriebéstatistik sein würde.

eine Aufnahme der landwirt] besser zu einer anderen Ja

schäftiat, ih kann also nicht bestimmt sagen, ob j Bielzählung vorgenommen und ob mit dieser Viehzäblung eventuell die Aufnahme einer landwirth\{aftlichen Betriebsstatistik in Verbin- dung gebracht werden wird. e

§. 2a, wurde hierauf mit großer Majorität angenommen.

Umständen gar nit auf die Zweifel und auf die Vedeutunga der ch von großem Interesse ist für die Cha- , den er bei der Berufsstatistik zu vernebmen hat. Also, meine Herren, ih glaube, das können wir niht machen ; wir müssen generell fragen. Aber au bier ka niemals die Fragen auf das alles zu erstreckten haben werden, was bei Ge- lung gefragt wird, daß namentlich also au die Geschlecht, na Alter und so weiter, nit erfragt werden, fondern daß es sich nur darum- handeln wird, zu thun, die für die Charafkterisirung des Berufs In dieser Beziehung, meine Herren, bitte ic gen auf, wir könnten sonst übers Jahr Ihnen eine fern, von der Sie selbst sagen: sie bat nicht den n wir davon erwartet haben, und dann werden wir jagen: ja, meine Herren, Sie haben uns die Hände ge-

- ,

cine Entsteburg verdankt, die man

Regierungen gestellt hat, daß endli wieder cine Vieh leßt im Jahre 1873 stattgefunden hat, angeordnet wer glaube deéhalb, daß man ob nun gerade im ich ja natürli richt wissen aber in nit zu f Aufnahme des Viehbestandes vorgehen wird. Ich Kenntniß bekommen von dem Vor

dieses Vorschlages nicht beschäftigt ;

will ih nidt zurüchalten, Winter, insbesondere

©

8. 3, welchex lautet:

Der Bundesrath bestimmt den Tag der statistischen Aufnahmen und erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vor-

christen.

wurde ohne Debatte angenommen. x 8. 4 lautet nach den Kommissionsbeschlüssen :

Wer dic auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitéswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Geseße und den zur Ausführung desselben elassenen und bekannt gemachten Vorschriften (S. 3) obliegen, ist mit Geldstrafe bis zu 30 M zu bestrafen. ;

Hierzu beantragte der Abg. Méeibauer einen Zusaß, dahin- gehend: „Die Umwandlung der Geldstrafe in Freißeitsstrafe

findet vit statt.“

unn ih bemerken, daß si ja

von Bedeutung sind. Sie, - legen Sie uns

der Resolution

ichtung volle Fre:heit.

dringenden Forderung von Seiten einzelner deutscher zählung, die zu- Der den möge. Ich Jahre 1883, kann erner Frist mit der habe erst heute s{lage, mit der demnächstigen Vich- ¿ählung au eine landwirthschaftliche Betriebsstatistik zu verbinden und habe id mich genauer mit der Frage der Zulässigkeit und Zwe- es ist mir aber, das Bedenken aufgekommen, im Januar, Zeitpunkt für die land- Ich würde glauben, daß schaftlichen Betriebsstatistik sebr viel hreszeit als im Winter erfolgt. Die ver- bündeten Regierungen haben fsich indessen mit der Frage nicht be» im Jahre 1883 die

den müssen. Berufsstatistik der Volkszählung.

stele si

vollkommen

bestimmungen me zweckmäßiger

solche Fragen iimmur Kriminalstrafe

zurüdts{hreck:n lassen.

ditiren,

Kräfte werde dem

das deutsche Volk. H Bundeskommissar Bödiker

allerdings reihsgeseßlihe

das Vieh

mühevollen Ehrenamtes so

übernommen hätten. Bei

nicht hierfür. Verlangen entsprechen , follen. Zahlreiche und Fugenieuren : und erfolgreihster Weise

genannt werden könne.

schehen werde.

Der Abg. Dr. Baumbach erklärte, troß dr Abs{wächung, welche dieser Paragraph dur die kommissarische Berathung erfahren habe, sei er der Ansicht, daß derselbe hätte beseitigt wer- Derselve sei weder nothwendig, noch nüßlich. Die nur dar als éin Nun hätten gerade bei der Volkszählung gezeigt, entbehren

Zwangsstrafe, gebe er zu, allein dieselbe werde durch die jebige Fassung des Paragraphen „nicht beseitigt. bestimmungen seien au nit nüßlich. maczen wolle, werde sich durch die Strafbestimmungen nicht Dieselben seien aber dem Publikum die Unkbefangenßheit zu nehmen, die gerade bei fsolhen Aufnahmen nöthig seien, sowie die Zähler zu diskre- die sich den Aufgaben

immer freiwillig unterzogen hätten. Lande dadurch werde bezahlte Zähler engagiren müssen. also auch ihre finanzielle Seite. ; entweder ganz zu streichen oder wenigstens die Worte „Und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt gewor- denen Vorschristen“ (§. 3) zu streichen. enthielten nur ein ungereßtfertigtes Mißtrauen svotum gegen

_ Geheime ‘entgegnete, für die Strafbestimmungen liege aber darin, daß man es hier mit einer altbekannten Önstitution zu thun habe, die bereits in das Bewußtsein des Volks übergegangen sei. Troßdem feien aut hier einzelne Berstöße vorgekommmen, wel den Widerspänstigen gegenüber nothwendig machten. Ein von so sahkundiger Seite herrührender Artikel der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ von 10. d. M. konstaiire ausdrütlich zahlreiche Fälle von Renitenz und Jnsulten, dur welche östers schon gerade den tüchtigsten Zählern die Ausübung ihres

daß sie ein solhes bei ähnlichem den berufssstatistishen nahmen habe man es hier aber mit einer ganz neuen rihlung zu thun, und da erscheine es sehr fraglih, ob man hier ein größeres Wohlwollen voraussezen sollte, als bei der Volkszählung. Die Erfahrungen, die ganz türzlich bei den unfallstatistishen Erhebungen gemacht worden seien, sprächen | Die letzteren einen Korporationen von hätten dieselben in

vorliegende Material {hon jeßt ein recht zufriedenstellendes Dennoch hätten einige Fabrikbesißer die Beantwortung der ganz harmlosen Fragen pure verweigert. Nichts bürge dafür, daß dies niht au und viellciht in aus- gedehnterem Maße bei den berufsstatistishen Erhebungen ge- Ob hiergegen überall mit dexr executio ad faciendum durchzudringen sei, se

Theil die Erfahrungen daß man die Straf- De könne. Daß die jer als die polizeiliche

Aber die Straf- Wer fa!sche Angaben

wohl geeignet,

der Volkszählung bisher Eine Neihe shäßbarer verloren gehen, man Die Sache habe Er bitte darum, den 8§. 4

Die Strafbestimmungen

nicht erreichen Volkszählung

Negierungs - Nath tischer Natur,

Volkszählung habe man nicht, das ] wendig. Man

e eine cxecutio ad faciendum

Da man billig, daß solle, stimmen.

sehr verleidet worden sei, Anlaß nicht wiedex Auf- Ein-

hätten guten

einem allgemeinen Zwelke dienen

Fndustriellen dankenswerthester gesördert, so daß das

11 Ubr.

Saa Me Gotb bena t: ci O

Arbeiten dienen solle.

zweier Kommissionsmitglieder für deren Landestheile wenig- stens zweifelhaft, und jedenfalls verdiene do aber eine ein- heitlide klare gescßlihe Strafvorschrift den Vorzug vor dem zweifelhaften partifularen Polizei-Exekutionsrecht. Nun sei aber beiallen statistishenAufnahmen derenVollständigkeit undGenauig- keit die Vorbedingung ihres Werthes und ihrer Brauchbarkeit. Der Zweck dieser neuen Aufnahme könne nur erreiht werden bei vollständige: Genauigkeit, man verliere sonst Zeit und Geld. Aus diesem Grunde hätten auch alle Kulturstaaten bei Erhebungen dieser Art die Berechtigung von Strafbestimmungen an- erkannt, so Belgien, Holland, Luxemburg, Spanien, Ztalien, Oefterreih, Ungarn, Schweden, Staaten von Nordamerika, deren Strafandrohungen bis zu 10 000 Dollars bczw. 1 Jahr Gefängniß gingen. deutsche Staaten hätten bercits Strafandrohungen geschüßt, Verordnungen vom Jahre 1879. » Der Strafparagraph in der Fassung der Reg von jenen außerdeutschen Strafvorschristen ; drohung von Haft und Geldstrafe entspreche dem System des Polizeistrafrehts, rechtfertige sich auch vollkommen durch den Zwéeck, den der Paragraph im Auge habe.

Der Abg. L partei angehöre

England, die Vereinigten i Ader auch ihre Volfszählungen dur so Bremen und Lübeck durch

ierunasvorlage sei ungleich milder, als manche die eleftive An-

enzmann erklärte, troßdem er der Fortschritts-

, trete er bei diesem Gescß? sür die Straf- bestimmung ein, da ohne Zwang si der Zweck des Gesetzes

sih mit dex

lasse. Die Berufsstatistik lasse

richt vergleichen, denn dies» sei rein theore-

während die Berufsstatistik legislatorischen „Zuverlässigkeit sei also hier noth- berufe sich immer auf die Erfahrungen bei

der Volkszählung, aber wer bürge dafür, daß die Resultate derselben fo unbedingt richtig seien? Daß aus einer Oppo- sition gegen den Staat oder au aus Frivolität bei derselben falshe Angaben gemacht seien, sei bekannt. «hm sei es darum gleichgültig, ob die Aufnahme der Sirafbeßimmungen als ein Mißtrauensvotum, wie dec Abg. Baumbach sage, aufgefaßt werde oder nicht. Die Strafbestimmungen würden die auc) nicht diskreditiren, sondern sie mit höherer Autorität bekleiden. hier ein Reichsgeseß schaffe, fo halte er es für nicht es den Landesgesetzen die Sühne für Vergehungen Dann halte er auch das Amendement des Abg. Meibauer für unbillig; es sei vollkommen gerechtfertigt, daß, wer die Geldbuße nicht zu leisten vermöge, mit seinem Körper für sein Vergehen einstehe. Gese nichts verlange, was nit ein Jeder ohne Beschwerden ausführen könnte.

Darauf wurde §. 4 nach dem Kommissionsbeschlusse an- genommen, der Antrag Meibauer abgelehnt.

Die Abstimmung über eine Reihe von Nesolutionen zu dem Entwurf wurde der dritten Lesung vorbehalten.

Der Nachtragsetat, welcher die Kosten der Erhebung für das Fahr 1882 auf 852 000 4 beziffert, war in der Kom- mission nit beanstandet worden, das Haus beschloß ohne Debatte in demselben Sinne.

Hierauf vertragte sih dasselbe

Zähler

überiassen bleiben

gegen das Geseh zu be-

Darin liege keine Härte, da das

um 4/4 Uhr auf Freitag

ILIE

i

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 83W., Wilhelm-Straße Nr. 82. K

Inserate für den Deutschen Neics- und Königl. |

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel5-

register nimmt an: die Köuigliche Expedition des Deusschen Reichs-Anzeigers uad Königlich

1, Steckbriefe nud Untersuchungs-Sachen.

2, Subkhastationen, Aufgebote, Vorladungen

n, dergl.

3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloogung, Ámortisution, Zinszaklung 5 u. 8. w. von öffentlicken Papieren,

——= =

Steelbriefe und Untersuchungs - Sachen.

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Sta@brief. Gegen den unten bes{riebenen Ar- beiter Carl Fricdrich Brose aus Berlin, am 12. Dezember 1841 zu Santow geboren, welcber sih verborgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen Diebstabls in actis J. I,ec. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter- suchungsgefängniß zu Alt-Moabit abzuliefern. Ber- lin, den 7. Januar 1882, Königliche Staatsanwalt- schaft bcim Landgericht I Beschreibung: Alter 41 Jahre, Größe 1,55 m, Statur untersett, Haare dunkelbraun, Stirn niedrig, Bart röthlichen Baken- bart, Kinn ausrasirt , Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Nafe gewöhnli, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deuts. Kleidung: \{warzer Kammgarnrock, dunkle Stoffhose, Weste, \{warzer Filzhut, Stiefel.

Steckbricf. Gegen den Taglöhner Heinrich Hänes

aus Weimar bei Cafel, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts-Gefängniß zu Cassel abzuliefern, bei Nacbricht hierher zu den Akten J. I, 1370/81. Cassel, den 14. Januar 1882. Königliche Staats- anwaltschaft. vou Ditfurth. [3386] Bus, Der MRestanrateur Julius Braash, geboren den 1. Juli 1847 zu Bornhoved, Kreis Segeberg, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welcbem zur Last gelegt wird, auf dem Rennplat zu Weißensce am 26. Mai v. J. Bier feilgeboten zu baben, ob- wohl geistige Getränke aller Art na §. 56 der Ge- werbeordnung vom Verkauf im Umbherziehen ausge- {lossen sind, Uebertretung gegen §. 20 des Gesetzes vom 3./7. 1876, wird auf;Anordnung des Königlichen Amtsgericbts T1. bierselbst auf den 28, März 1882, Vormittags 10 Uhr, vor das Königlibe Schöffen- geriht zu Alt-Moabit Nr. 11 und 12, Portal 111, Zimmer Nr. 33, zur Hauptverhandlung ge- laden. Aub bei unentscbuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 17. Januar 1882, Drabner, Gerichts- schreiber des Königlichen Amtsgerichts 1.

3363 E

l Oeffentliche Ladung. 1) Der Scenkwirth Wil- helm Christian Anton Grunert, am 6. Dezember 1850 zu Celle, Kreis Celle, geboren, zuleßt in Celle wohnhaft, 2) der Arbeiter Gustav Adolph Jdeler, am 21. Juli 1848 zu Seidenberg, Kreis Lauban, geboren, zuletzt in Alvern, Kreis Celle, wohnhaft, 3) der Tischlergesclle Julius Wilhelm Dueht, am

m

Oeffentlicher Auzeiger. 7:

9. Industriells Etsblissements, Fabriken und Grosshandel. 6, Verschiedene Bekanntmachnngen. 7, Literarische Anzeigen, | In der Börsez-

Inferate nehmen an: zie Annoncen-Expeditionen des „JZuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Aunoucen-Bureaux, H

8, Theater-Anzeigen. 9, Familien-Nachrichter, | beilage. M

19, November 1858 zu Königsberg i. Pr. geboren, zuleßt in Eldingen, Kreis Celle, wohnhaft, werden beschuldigt: zu Nr. 1 und 2 als Wehbrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, zu Nr. 3 als Ersaßtreservist erster Klasse aus- gewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Aus- wanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung des §. 360 Nr. 3 des Straf- geseßbuch8. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf Montag, den 27. März 1882, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hierselbst zur Haupt- verhandlung hiermit unter der Warnung geladen, daß sie bei unents{uldigtem Ausbleiben auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von den Königlichen Landwehr-Bezirks-Kommandos zu Celle vom 27, Oktober 1881 bezw. zu Königsberg vom 7. November 1881 ausgestellten Erklärungen werden verurtheilt werden. Celle, den 12. Januar 1882. Gerichtsschreiberei Königlichen Amtsgerichts. Nolte.

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Subhastationen, Aufgebote, Vo-:- ladungen u. dergl. [3368] Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenrechte zugelassene Emma Auguste Meßner, geb. Wagner in Kändler, vertreten durch Rechtsanwalt Hösel in Chemnitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Handarbeiter Karl August Eduard Meytner aus Neudorf bei Annaberg, zuleßt in Pleifa, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver- lassung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und ladet den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11I. Civilflammer des Königlichen Land- gerihts zu Chemnitz i; auf den 18. April 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dein gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der vom Gericht bewilligten öffent- lien Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kannt gemacht. i

Chemniy, den 18. Januar 1882,

Akt. Fischer, ?

Gerichtss{reiber des Königlichen Landgerichts,

Civilkammer 111].

[3374] Oeffentliche Zustellung. Ÿ

Die Margaretha Bauer, Wittwo von Johann Broncard, ohne Stand, zu Metz, vertreten dur Recbtsanwalt Dr. Müller zu Mey, klagt gegen den Kaufmann Hirtz-Richard, früber zu Busendorf, jetzt angebli zu Paris, jedoch ohne näher bekannten Aufenthaltsort, wegen gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah- lung von 344 Æ nebst 6 °%/% Zinsen seit der Klage-

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Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil“

kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mek

auf den 30. März 1882, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge-

ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird

diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lichtenthacler, i

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[3373]

Verkaufs-Anzeige und Aufgebot.

In Sachen des Mandatars Appelkamp in Hagen, Gläubigers, wider Hinrih Schnibbe in Dorfhagen, Schuldner, soll die dem Letzteren abgepfändete Anbaus- stelle Nr. 27 in Dorfhagen, bestehend aus einem Wohnhause nebst 1 Hektar 3 Ar 9 Qu.-M. Weide- land, Garten und Hofraum in dem auf

Mittwoch, den 22. Februar 1882, Morgens 10 Uhr, S an biesiger Gerichtsstelle anstebenden Termine öffent- lih meistbietend verkauft werden.

Kauflustige werden dazu biermit geladen. -

Zugleich werden Alle, wele an dem Grundbesißz Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fideikommissa- rishe, Pfand- und andere dingliche Rechte, ins- besondere auch Servituten und Realberectigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Recte in dem Termine anzumelden, widrigenfalls ihr Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Grundstüccke verloren geht,

Hagen, den 10. Januar 1882,

Königliches Amtsgericht. Sc(reiber.

Sala Eo Aufgebot.

Dingliche, nit eingetragene Ansprüche an das auf Antraz des Konkuréêverwalters zum Zwangsver- kauf gestellte Grundstück des Hökers E, Möller in Westermoor sind bei Vermeidung des Verlustes und des anspruhsfreien Verkaufs spätestens in dem auf Sonnabend, den 18. März 1882, um 11 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotêtermin beim unterzeihneten Gericht anzumelden.

Kellinghusen, 17. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht. [3372 Aufgebot. :

Die unverehelißte Maria Schulte von Helling- hausen, jeßt zu Overhagen, hat das Aufgebot einer von der Sparkassenverwaltung zu Lippstadt aut- gestellten, über die Zurückzablung von 3 M 48 4 lautenden und ih auf das Sparkassenbuch Nr. 17,928 über 93 M 48 S beziehenden Bescheinigung vom

zustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen | 14, Mai 1878, wonachþ auch das Sparkassenbuch

gegen Rückgabe der erwähnten Bescheinigung wieder in Empfang genommen werden kann, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde vom 14. Mai 1878 wird aufgefordert, \pätestens in dem auf den 15, September 1882, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine feine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Lippstadt, den 31. Dezember 1881.

Das Königliche Amtsgericht. 3377 Urtheils-Auszug.

Das Königlide Amtsgeriht zu Relinghausen hat durch Urtheil vom 5. November cr. die Kraft- loserflärung der gerichtlichen Urkunden vom 23. Of- tober und 14. November 1850 nebst anagebeftetem Hypothekenschein, aus wclcher Band I. Blatt 97 Abth. TII1. Nr. 4 des Grundbuhs von Suderwick für die Anna Maria Gertrud Hülsmann cin Kapital von 225 Thlr., und zwar 30 Thlr. Abfin- dung und 195 Thlr. Kaution für ri{Gtiae Abliefe- rung der Naturalabfindung ex decreto vom 10. De- zember 1850 eingetragen steht, ausgesprochen.

Recklinghausen, den 13. Dezember 1881,

Der Gericbtéschreiber: Scborlemmer.

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[3384] Ansfchluß - Urtheil. :

Dur Erkenntniß des Königliben Amtsgerichts zu Buer vom 17. Dezember 1881 sind alle Die- jenigen, welbe als Rechtsnachfolger des Taglöhners Christian Wolfftetter aus Horst Ansvrücbe auf das für leßteren im Grundbucbe von Gladbeck, Band X. Blatt 10 Abth. 111. Nr. 1 aus der Obligation vom 13. Juli 1814 eingetragene Darlehnskapital ad 100 Rthlr. Clev., sowie das daselbst Abth. 11. Nr. 1 für denselben eingetragene Ret zur antichretischer Benußung von 14 Scheffel Atckerland für obige 190 Rthlr. Clev. zu haben vermeinen, mit ihßrea desfallsigen Ansprüchen ausgesclofsen.

Buer, den 17. Dezember 1881.

Maymanun, i

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, [3383] f “T

Dur Urtheil der 2. Civilkammer des Königlicken Landgericbts zu Düsseldorf rom 30. Dezember 1881 ist zwischen den Ebeleuten Ludwig Schmitz, Sbrei- ner, und Josephine, geb. Beckers, Beide zu Crefcld, die Gütertrennung mit Wirkung vom §8. November 1881 an ausgesprockcen worden.

Düsseldorf, den 2. Januar 1882,

Volz, Gerichts\chreiber des Königliben Landgerichts.

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