1944 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jan 1944 18:00:01 GMT) scan diff

V.

Vexrbrauchergenosseuschaften. 35. Bekanntmachung auf Grund des § 4 Abs. 2 der 2. Anordnung zur Durchführung der Ver- ordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlihen Verhältnisse v. 24. 7. 41: 67.

Verfallserklärung von beshlagnahmten Vermögen: 1; 14; 37; 38; 45; 49; 54/55; 63; 84; 86; 103; 112; 114; 139; 140; Be- rihtigung zu Nr. 228/43: 88/89; Berichtigung zu Nr. 143/43: 120.

Verlegungs-Grundsäße. Erlaß über die Aenderung der Ver- legungs-Grundsäße v. 26. 8. 43. Vom 4. 4. 44: 83. Aus- führungsbestimmungen zu den Verlegungs-Grundsäßen v. 96. 8. 43 und den Umseßungs-Grundsägen v. 20. 4. 44 für die Feststellung des Schadensausgleihs im Wege der Verein- barung v. 20. 5. 44: 142.

Verleihung von Auszeihnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 37; 110. Í

Versorgungsverband der deutschen Wirtschaftsorganisation. An- ordnung über die Errichtung des Versorgungsverbandes der deutschen Wirtschaftsorganisation v. 24. 3. 44: 76.

W. Waffen-#4. Bekanntmachung über die Passivlegitimation in An- gelegenheiten der Waffen-//: 19 (Nachtrag: 48). Wein. Anordnung “über Weinverteilerspannen beim deutscher. Weine v. 18. 5. 44: 113.

Werberat der deutschen Wirtschaft. Bestimmung zur Lenkung des Einsagzzes der Werbemittel: 82. j

Werkzeuge. Anordnung über Höchstpreise für Werkzeuge v. 28. 1, 44: 38. |

Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit: 45; 46; 47; 57; 60; 67; 68; 82: 84; 115; 128; 132; 140. s

Wirtschaftsgruppen. Anordnung über die Abgreuzung zwischen den Wirtschaftsgruppen im Bereich der Papierindustrie v. 24 2.

Verkauf -

44: 53.

Sonderbetiläge zuin Neihs- und Staäts anzeiger Nr. 147 vom 3. Juli 1944

Wirtschastsgruppe Bekleidungsindustrie. Anordnung über die Aenderung des organisatorishen Aufbaus der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie v. 10. 2. 44: 41; Anordnung 1/44 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie als Produk- tionsbeauftragten des Reichsministers für, Rüstung und Kriegs- produktion (Kriegsproduktionsprogramm) v. 15, 2. 44: 44; Anordnung 11/44 (Kriegsproduktionsprogramm) v, 15. 2. 44: 73; Anordnung 111/44 (Bildung von Produktionsausschüssen) v. 10. 6. 44: 129. R

Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie (als Reichsstelle für elekftro- tehnishe Erzeugnisse). 3. Ergänzungsanordnung zur An- ordnung Nr, 17 über Verbot der Herstellung und Lieferung elektrotechnischer Erzeugnisse v. 21. 1. 44: 22; Anordnung Nr. 62 (FA 4, 9, 15) über die Herstellung von Fest- und Regel- widerständen v. 21, 1. 44: 22; Berichtigung zur Anordnung Nr. 57 (FA 19) in Nr. 222/43: 39; Anordnung Nr. 32 (FA- 13) (1, Neufassung) über Annahme von Aufträgen auf Elektrizitäts- zähler v. 1. 3. 44: 51; Anordnung Nr. 65 (FA 5, 3) über die Herstellung von Hausanschlußsiherungen v. 1. 3.,44: 51; An- ordnung Nr. 69 (FA 26/11) über die Bestandsmeldung von Elektrokarren und -zugkarren v. 1. 3. 44: 52; 1, Ergänzungs- anordnung zur Anordnung Nr. 54 (FA 1) über die Verbraucher-

erklärung bei elektrishen Maschinen, Motoren, Generatoren,

Umformern und einfachen ein-. oder zweisheibigen Schleif- maschinen v. 1. 3, 44: 52; Anordnung Nr. 68 über die Her- stellung von elektrishen Schaltgeräten und Verbindungs- mitteln für Kraftfahrzeuge v. 17 3. 44: 66; Bekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung Nr. 52’ über Reparaturpfliht v. 28. 7, 43. Vom 24. 3. 44: 72 (Berichtigungen: 94 und 140); Anordnung Nr. 63 (FA 18) über die Herstellung elektrisher Wohnraum- und Repräsentationsleuhten v. 29. 3, 44: 77; Anordnung Nx. 72 (FA 18) über die Herstellung von Zweckleuchten v. 29, 3, 44: 77; Anordnung Nr. 70 (FA 1) über die Herstellung von Molkerei-Spezialmotoren v. 27. 3, 44: 78; Anordnung Nr. 71 (FA 9) über die Herstellung von Rohrpost und Klein- förderwagen v, 30. 3. 44: 78; 11, Nachtrag zur Anlage zur Anordnung Nr. 60 (FA 5) v. 30, 9. 43 über die Herstellung von elektrotechnisheni Fnstallationsmaterial v. 27. 3, 44: 78; Anordnung Nr 77 über die Herstellung von Zündverteilern zu Battexiezündanlagen für Kraftfahrzeuge und Verbrennungs- motoren (ausgenommen Kräder und Flugzeuge) v. 15, 6. 44:

T a «Apo “aw 2 Ca H Us M s e A L E E

135; Anordnung Nr. 78 über die Herstellung von Zündspulen zu Batteriezündanlagen für Kraftfahrzeuge und Verbrenunngs- motoren (ausgenommen Kräder und Flugzeuge) v. 15. 6. 44: 135.

Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik (als Reichsstelle für feinmechanishe und optishe Erzeugnisse). Anordnung Nr. 1/44 (Einshränkung der Lagerhaltung für feinmechanishe. und optishe Erzeugnisse beim Handel und Handwerk): 63.

Virtschaftsgruppe Glasindustrie (als Produktionsbeauftragte des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion). Anord- nung 1/44 (Herstellungs- und Verwendungsverbot) v. 10. 2. 44: 37 (Berichtigung: 39).

Wirtschaftsgruppe Keramische JFudustrie (als Pröòduktionsbeauf- tragte des Reichsministers für Rüstkng und Kriegsprodufktion). Anordnung 1/44 (Herstellungs- und Verwendungsverbot) v. 31, 3, 44: 90. -

Wirtschaftsgüter aus den beseßten Ostgebieten und dem General- gouvernement. Erlaß übèr die Verwertung der aus den be- seßten Ostgebieten zurücgeführten Wirtschaftsgüter: 104; Exr- laß über die Erfassung der aus den beseßten Ostgebieten und dem Generalgouvernement infolge von Räumungsmaßnähmen zurückgeführten Wirtschaftsgüter: 110.

Wohnungsbedarfs. Erlasse des Reihswohnungskommissars über die Erklärung zu Brennpunkten des Wohnungsbedarfs: 31; 51; 92; 93; 108; 122.

4‘

Z.

Zahmschweinshäute. Anordnung zur Aenderung der 3. Anord- nung über Preise für im Fnland anfallende Zahmschhweins- häute v. 15. 4. 40 in der Fassung dex Anordnung zur Aende- rung der 3. Anordnung über Preise für im Fnland anfallende Zahmschweinshäute v. 2. 11. 40. Vom 9. 6. 44: 133.

Zolländerungen. Verordnung über Zolländerungen - v. 31. 5. 44: 124.

HZollgebiete, - Zollstraßen, Binnenlinien, Zollordnungen und Zoll- grenzshuß. Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Oberfinanzbezirk Wien-Niederdonau: 78. °

Zulassungskarten. Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zu-

lassungsfarten: 10; 18; 30; 49; 59; 70; 81; 114; 117,

___& Deutscher Reichsanzeiger _ Preußisther Staatsanzeige

Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Einzelvreis jeder Rummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 #/. Einzelnummern werden nur gegen Barzchlv“z, oder vorherige Einsendung des Betrages einfscließlich des Portos , vgegeben.

dem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post M für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm “béetèn- e 230 A aden b Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der D (C Zelle 1 18 H, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile y Anzeigenstélle monatlich 1,90 - ‘Alle Postanstalten nehmen Bestellungen E Anzeigen ninunt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. lle Druck sind auf einseitig beschriebenem Papier vöktig druckreif ein-

Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33

Nr. 1

Jnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Erlaß über die Verwertung von Küchenabfällen in den Lagern der Kriegsgefangenen und der Ostarbeiter. Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag- nahmten Vermögen. : Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts Teil I Nr. 106 und Teil TTI Nr. 38,

- Der heutigen Ausgabe liegt «ls Sonuderbeilage das Sachverzeichnis für das 2. Halbjahr 1943 bei.

Amtliches Deutsches Reich

Erlaß :

Betrifft: Verwertung von Küchenabfällen in den Lagern der …__Kriegsgefangenen und der Ostarbeiter

Mit Erlaß vom 30, Juli 1943 11/1 - 7718 2. Abschnitt habe ich mi damit einverstanden erklärt, daß in den zu - den Bergbaubetrieben gehörigen Lagern der sowojetischen Kriegsgefangenen oder Ostarbeiter die Schweinemast mit den dort anfallenden Küchenabfällen betrieben und das auf diese Weise gewonnene Schweinefleish in Höhe der den Lager- insassen zustehenden Rationssäße an diese abgegeben wird.

._ Jn Erweiterung dieser Bestimmung habe ih keine Bedenken, daß diese bisher nur für die Bergbaubetriebe geltende Rege- lung auch bei den übrigen Betrieben der gewerblichen Wirt- schast Anwendung findet. Jh mache hierbei jedo zur Be- dingung, daß eine andere nugbringende Verwertung der Küchenabfälle niht möglich ist und die Abfälle sonst verderben würden und daß keine zusäßliche Verwendung von Schweine- futtermitteln erfolgt. ¿Ferner müssen die gemästeten und ge- shlachteten Tiere nur für die Verpflegung der Kriegsgefange- nen und Ostarbeiter innerhalb der Lager, in denen die Schweine gemästet worden sind, verwendet werden. Die Aus- gâbe des Fleisches an die Lagerinsassen darf nur in Höhe der den Kriegsgefangenen und Ostarbeitern zustehenden Rations- säße erfolgen.

Die Prüfung, ob diese Vorausseßungen vorliegen, ist von der Abteilung B des Ernährungsamtes vorzunehmen, während die Schlachtgenehmigung die L bteilung A des Ernährungs- amtes zu erteilen hat. Hierbei sind die für die Selbstver- sorger der Gruppe C geltenden Bestimmungen meines Er- ales vom 18. Zuni 1943 I] A 12-2500 —, betr. Haus- shlachtung: Selbstversorger mit Fleisch und Fett (außer Butter), zu beachten; insbesondere wird auf Abschnitt XI Abs. 4 dieses Erlasses (Abgabe aus Hausschlachtungen) hin- gewiesen.

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit habe ih ferner keine Be- denken, daß diese Regelung niht nur bei den sowjetischen Krieg8gefangenen und Ostarbeitern Anwendung findet, son- dern auf alle Kriegsgefangenenlager der gewerblichen Wirt- schaft ausgedehnt wird.

Die Bestimmungen des Abschnittes 2 des Erlasses vom 30. Fuli 1943 11/1 -7718 —, betr. Verwertung von Küchenabfällen in den Lagern der sowjetishen Kriegsgefange- M Ostarbeiter, treten mit sofortiger Wirkung außer

Abdrucke für die Ernährungsämter sind beigefügt.

i Geschäftszeichen: IT A 12 4382. Berlin W 8, den 13. November 1943. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, J. A.: Dr. Mori.

Bekanntmachung

Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird gemäß S 2 Abs. 1 des Gesetes über den Widerruf von Einbürge- rungen und die Aberkennung der deutschen AtaottangeWrige keit vom 14. Zuli 1933 (RGBl. 1 S. 480) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staats- angehörigkfeit und den Widerruf des Staatsangehörigkeits- erwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGB|. I S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt: 1, Foas, Bartholomäus, Bekanntmachung v. 22, 5. 1941, Reichsanzeiger Nr. 119 vom 24. 5. 1941;

2. Joas, Maria, geb. Schuler, Bekanntmachung v. 22. 5. 1941, Reichsanzeiger Nr. 119 vom 24. 5. 1941;

3. Joas, Josef, Bekanntmachung v. 22. 5. 1941 Reichs-

¿ anzeiger Nr. 119 vom 24. 5. 1941;

f Carleba ch, Margarete Marie, geb. Schmidt, Be-

Tanntmachung v. 6. 4. 1943, Reichsanzeiger Nr. 81 vom

7.4. 1943; ), No ak, Gerhard-Alfred Paul, Bekanntmachung v. 27, 4.

R E E A

sammlung

ls Kenntnis vorgelegt.

Aa der Auf Vorstand und Aufsichtsrat eine besondere Verantwortung- auf. Sie haben bei threr La ung in erhöhtem Maße auf das Wohl der Gesellschaft und die

Vermögen threr treuhänderischen Verwaltun anvertraut ist. Für den Fall, daß die Rechte der Aktionäre Gti

werden sollten, müßte damit gerechnet werden, daß die Abhaltun

einer Hauptversammlung auch für das Fahr 1944 im Einzelfal angeordnet würde. Es wird indes erwartet, daß sih solche Ma

ysenden, insbesondere if darin au. anzuge Feitdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperröruck (befonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Besristete Auzeigen n 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

ben, welche Worte etwa müsse

Berlin, Montag, den 3. Fanuar, abends

C A:

l 6. Noak, Hans Helmut Wilhelm, Bekanntmachung v. 3. 6. 1943, Reichsanzeiger Nr. 130 vom 7. 6. 1943;

7. Kaufmann, Fohanna Theodora Sophia, geb. Timp, Bekanntmachung v. 3. 6. 1943, Reichsanzeiger Nr. 130 vom 7. 6, 1943;

8. B06 hm, Valerie Olga Josefine, geb. Kaiser, Bekannt- machung v. 11. 6. 1943, Reichsanzeiger Nr. 136 vom 15. 6. 1943. :

Berlin, den 29. Dezember 1943.

Der Reichsminister des Funern. J. A.: Dudckart.

Bekanntmachung

Die am 29. Dezember 1943 ausgegebene Nummer 106 des Reichsgesezblatts, Teil 1, enthält:

Zweiter Erlaß des Führers über städtebaulihe Maßnahmen in der Stadt Bochum. Vom 21. Dezember 1943.

Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Fortführung des Reichsarbeitsdienstes für die männliche Jugend während des Krieges. Vom 12, Dezember 1943.

erordnung zur Aenderung der Verordnung zur Durchführung des Geseßes über Finanzmaßnahmen auf dem Gebiete der Polizet. Vom 15. Dezember 1943.

Zweite Verördnung über die Erhebung der Gewerbesteuer in vereinfahter Form (Zweite GewStVV.). Vom 16. November 1943,

Zweite Verordnung über die Einschränkung von Mitglieder- versammlungen. Vom 23. Dezember 1943.

Vierzehnte Verordnung zur Aenderung der Réichsgrundsägte über Vorausseßung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge. Vom 27. Dezember 1943.

Umfang: !/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Postbeförderungs- ebühren: 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf Uner Postshecktonto: Berlin 962 00. '

Berlin NW 40, den 30. Dezember 1943.

/ Reichsperlagsomt. J..V.: Stern.

Bekauntmachung

Die am 29. Dezember 1943 ausgegebene Nummer 38 des Reichsgesetblatts, Teil TI, enthält: ;

Verordnung zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen auf dem Gebiet der'direften Steuern im Verhältnis zu Norwegen. Vom 20. Oktober 1943.

Bekanntmachung zu der dem Fnternationalen Uebereinkommen über den Gisenbahnftachtverkebr beigefügten Liste. Vom 27. De- zember 1943.

H Bekanntmachung u der dem Jnternationalen Uebereinkommen Uber den Cisenhabn-Versonen- und Gepäckverkehr beigefügten Liste. Vom 27, Dezember 1943.

Umfang: !/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. Postbeförderungs- gebühren: 0,03 N.Æ für ein Stück bet Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 30. Dezember 1943.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Po onto: Berlin 418 21

Irichtamtliches

Deutsches Neich

Der Spanische Botschafter in Berlin, Herr Ginés Vidal y Saura, hat Berlin am 23. Dezember d. F. verlassen. Wahrend seiner Abwesenheit führt Herr Gesandter Botschafts- rat Graf Torata die Geschäfte der Botschaft.

Der Königlih Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme Sztójay, hat Berlin am 21. Dezember d. F. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Sándor Hoffmann von Nagysötétäg die Geschäfte der Gesandtschaft.

1944

Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 4. bis 10. Fanuar 1944 Staatsoper unter den Linden

Dienstag, 4. Januar: Orpheus und Eurhydike. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 1314 Uhr. Musikal.

Mittwoch, 5. Fanuar: Tannhäuser. Schüler. Beginn: 121!/2 Uhr. i Donnerstag, 6. Fanuar: Zwei Tanzshöpfungen. D ie grünen Hosen Coppelia. Beginn: 13!/2 Ühr. Freitag, 7. Januar: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 131!/2 Uhr. Musikal,

Leitung:

Sonnabend, 8. Januar: Madame Leitung: Lenzer. Beginn: 15 Uhr. Sonntag, 9. Fanuar: Bohem e. Musikal. Leitung: Lenzer. Be-

ginn: 131/2 Uhr, Montag, 10. Fanuar: Geschlossen.

Schauspielhaus

Dienstag, 4. Januar: Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 131/2 Uhr.

MUES, 5. Januar: Ein verlorener Brief. Beginn: 14 Thr.

Donnerstag, 6. Fanuar: Candida. Beginn: 144 Uhr.

Freitag, 7. Jantiar: Ein verlorener Brie f. Beginn: 14 Uhr. F

Sonnabend, 8. Januar: Des Meeres und der Liebe Wellen. Beginn: 13!/2 Uhr.

Sonntag, 9. Fanuar: Zum 25. Male. Die heilige Jo- hänn a. Béginn: 121/2 Uhr.

Montag, 10. Januar: Candida. Beginn: 1414 Uhr.

Lustspielhaus

Dienstag, 4. Januar: Moral. Beginn: 141/2 Uhr.

Mittwoch, 5. Fanuar: Flucht vor der Liebe. 1414 Uhr.

Donnerstag, 6. Fanuar: Noch einmal Na poleon ? Beginn:

141/2 Uhr. Freitag, 7. Januar: Flucht Liebe, 1414 Uhr. Sonnabend, 8. Fanuar: Moral. Beginn: 141!/2 Uhr. Sonntag, 9. Januar: Noch einmal Napoleon? Beginn: 1314 Uhc.

Butterfly.

Beginn:

M Beginn:

Montag, 10. Fanuar: Noch einmal Napoleon? Beginn: 1414 Uhr.

Fahre 1944

Der Reichsminister der Fustiz hat unter dem 23, Dezember 1943 eine Zweite Verordnung über die Einschränkung von Mit- Lingen erlassen, die im Reichsgeseßblatt 1 S. 686 veröffentliht ist. Auf Grund der Verordnung finden im Fahre 1944 grundsäßlih Hauptversammlungen von Fie angejellsGaflent nicht statt. Ausnahmen sind nur zugelassen für den Fall, daß grundlegende Beschlüsse für das Schicksal der ‘Aktiengesellschaften zu fassen sind, wie z. B. für den Fall der Kapitalerbähüng oder Kapitalherabsezung, der Verschmelzung und der Auflösung der Gejellschaft. Weitere Ausnahmen können dur den Reichsminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsmeinister, bei Banken und Versicherungs-Aktiengesellshaften dur - die Auf- sihtsbehörden zugelassen werden.

Die Amtsdauer der im Fahre 1944 ausscheidenden Aufsichts- ratsmitglieder verlängert sich bis zu der nächsten Hauptversamms- lung. Ueber die Gewinnverteilung beschließen statt der Haupt- versammlung der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam, sie bestellen auch die Abshluß- und Sonderprüfer. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen auch insoweit über den Jahresabschluß, als bisher die Beschlußfassung über diesen durh die Hauptver- erfolgte. Der Fahresabshluß und der Bes luß über die Gewinnverteilung werden der nächsten Hauptversammlung Die Entlastung von Vorstand und Auf- ihtsrat wird bis zu dieser verschoben.

Die durch die iee der Zeit bedingte außergewöhnliche ebung der Hauptversammlungen legt dem

elange der Gesellschafter zu achten, deren hrlih beeinträchtigt

ß-

1943, Reichsanzeiger Nr. 98 vom 29. 4. 1943;

nahmen erübrigen werden.

Wiürtschafisteil Keine Hauptversammlungen von Aktiengesellshaften im Für die Versicherungsvereine auf Gegenseiti- leit, die Genossen-

haften und Vereine verbleibt es wegen der Mitgliederversamm- lungen bei der schon geltenden Regelung, wonach Otte» sammlungen grundsäßlih nicht stattfinden oder aber die Nicht- abhaltung der Mitgliederversammlungen angeordnet werden kann.

Die Versammlung „Eines ehrbaren Kaufmanns“ in Hamburg

Im Festsaal des Hamburger Die fand am 30. Dezem-

ber 1948, wie alljährlich, die Ver ammlung „Eines ehrbaren

leng iri und der Vertreter der gesamten Hamburger Wirt- ast statt.

Der Präses der Gauwirtschaftskammer Hamburg, Joachim de la Camp, erstattete dabei wic üblich einen eue ts- beriht über die Tätigkeit der Kammer. Die Gauwir afts- kammer blicke auf das erste Fahr ihres Bestehens zurüdck. ‘Sie habe ohne Zweifel einerseits der hamburgishen Wirtschaft einen neuen starken Fmpuls gegeben, andererseits aber auch der shwer- sten Belastung standgehalten. Der Gedanke, die verschiedenen vegional auseinanderstrebenden Kammergebilde und achgruppen einheitlih in- einer einzigen Kammer zu ammenzufassen, die das Handwerk ebenso vertritt wie die Jndustrie und den Handel und die den fahlihen Jnteressen ebenso echnung trägt wie den regtlonalen und bezirklihen, habe sich bewährt. Die Gauwirt- shaftskammer und ihre ehrenamtlichen- Helfer- hätten- alles getan, um in diesen Notzeiien die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu be- wältigen. Während die erste Zeit des Jahres dem Aufbau und dem Zusammenwachsen aller wirtschaftlichen Organisationen diente, sei die Kammer im zweiten Halbjahr auf die Probe gestellt worden. Die zentrale Zusammenfassung die der Gau- wirtschaftskammer zugrunde liegt, sei nach den rfahrungen des

zweiten Halbjahres die richtige gewesen und hätte, wäre ste niht shon vorhanden gewesen, geshaffen werden müssen. sammenarbeit mit dem Generalkommissar für die Wirtschaft und allen anderen Stellen von vornherein gewährleistet und trug bei der Bewältigung aller Aufgaben ihre Früchte.

von jeher groß gemacht habe, sei die fleißige, unermüdliche Tätig-

angesihts der Luftkriegsereignisse neu So war dann eine reibungslose Zu-

Was Hamburg