1944 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, Abt. A 1053

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A nordnung Nr. 169

des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister __ für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Kolbenkompressoren

Vom 14, Fanuar 1944

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De-

! 19 N [ 686) mit Zustimmung des Reich8ministers für Rüstung und Kriegsproduktion an-

zember 1942 (RGBl.

L. S.

geordnet:

81

Kolbenkompressoren im Sinne

Leistungen und Arbeitsstoffe. Ausgenommen sind:

Kompressoren für Kälteanlagen (Anordnungen Nr. 98 vom 22. Dezember 1942 und Nr, 147 vom 28. Juli

1943);

Kompressoren für fahrbare Anlagen (Anordnung Nr. 128

vom 26. Mai 1943);

Kolben-Naßluftpumpen und trockène Schieberluftpumpen Le (Anordnung Nr. 129 vom 26. Mai

S2

_Kölbenkompressoren dürfcn nur noch von Herstellerbetrieben, die dazu eine besondere Genehmigung erhalten haben, und nur in den dem Einzelbetrieb genehmigten Bauarten und

Größen hergestellt werden.

Anträge sind an den Sonderaus\chuß Kompressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, zu richten.

S3

Die Anordnung gilt nicht für Reparaturen und Ersabliefe- i _ Vollständige Gehäuse (Zylinder) sofern diese nicht Ersasz bilden für unbrauchbar gewordene und vollständige

rungen.

Maschinen gelten nicht als Ersagteile. 8 4

Aufträge, die den Herstellerfirmen bereits vorliegen, aber nach dieser Anordnung künftig niht mehr anzunehmen sind, dürfen bis zum 1. Juni 1944 noch ausgeführt werden, wenn die erforderlichen Zeihnungen und Modelle bei der betreffen- den Firma vorhanden sind und exrforderlihes Material in erheblichem Umfange beim Hersteller oder bei dessen Unter- lieferanten vorgearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen

Zwecken nicht verwendet werden kann,

S5

Fn besonders begründeten Fâllen können Ausnahmen von n der vorstehenden Anordnung zugelassen werden. Anträge sind an den Sonderausshuß Kompressoren

den Vorschriften

und Pumpen zu richten.

S6

Die Hersteller sind verpflichtet der Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft- und Pumpen-Fndustrie, Berlin-Char- lottenburg 9, Lindenallee 15, Auskunft zu erteilen Einsicht in die Geschäftsbücher, einshlägigen Unterlagen, Zeichnungen ustv. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erfor-

derlihe Prüfungen zu gestatten. 87

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

S8

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem- burg sowie im Bezirk Bialystok. /

Berlin, den 14. Fanuar 1944.

__ Der Leiter des Hauptaus\chusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.

t me

Anordnung Nr. 170

des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister f für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Rotations-Kompressoren

Vom 14, Januar 1944

_ Auf Vorschlag des Sonderaus\cusses Kombpressoren und Pumven im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kricgsproduktion wird auf Grund der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De- zember 1942 (RGBl. I, S. 686) mit Zustimmung des Reichsministecs für Rüstung und Kriegsproduktion an- geordnet: S

Rotationskompressoren im Sinne dieser Anordnung sind Maschinen, bei denen im Zylindergchäuse ein Läufer exzen- trisch gelagert ist, so daß ein sihelförmiger Arbeitsraum ent- steht, der durch Schieberbleche in Zellen unterteilt ist.

Ausgenommen sind Rotationskompressoren, die als Bestand- teil eigener Erzeugnisse zusammen mit diesen hergestellt und vertrieben werden, z. B. Kompressoren für Farbsprißgeräte, Vakuumpumpen für Melkanlagen, Aufladegebläse für Ver- brennungsmotoren u. dgl.

S2

Rotationsfompressoren dürfen nur von solchen Firmen, die dazu eine besondere Genehmigung erhalten haben und ‘nur in den für sie zugelassenen Ausführungen und Größen her- gestellt werden. _Die Anfertigung von Sonderbauarten, die in den den einzelnen Firmen erteilten Baugenehmigungen nicht enthalten sind, bedarf in jedem Falle einer besonderen Genehmigung ebenso die Einführung neuer Typen und die Herstellung neuer Zeichnungen und neuer Modelle. :

Anträge sind an den Sonderaus\huß Kompressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, zu richten.

( dieser Anordnung \ind stehende und liegende Kolbenkompressoren für alle Drüde,

über die Vereinheitlihung von Platten-, Trog- und Kasten-

tungen im Hauptausshuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verord- nun zember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

nung sind Fördereinrichtungen für Schüttgüter allex Art, für die als Zugorgan Büchsenförderketten mit Laufrollen verwen- det werden. Der Antrieb der Ketten erfolgt durch Eingriff von Kettensternrasten in die Laufrollen,

oder unter den Platten angeordneten Ketten. unter den Trogen angeordneten Ketten.

Aufnahme des Fördergutes besißen.

Kastenbändern sind die Betriebs- und Konstruktionsmaße nah

zu benugen.

| stellung von Einzelteilen für den Ausbesserungsbedarf, soweit | das Einhalten dieser Vorschriften nah gewissenhafter Prüfung nicht vertretbar ist.

von Bauteilen von Platten-, Trog- und Kastenbändern sind verpflichtet, anderen Firmen auf Verlangen des Sonderaus- {usses Transporteinrichtungen die Konstruktionszeihnungen und sonstigen Vergütung zur Verfügung zu stellen.

Bauteile von Platten-, Trog- und Kastenbändern außerhalb der bisher von ihnen eingehaltenen Größenbereiche oder in bisher von ihnen nicht gebauten Arten oder auch als neues Aufgaben- gebiet aufzunehmen beabsichtigen, bedürfen hierzu einer hbe- sonderen Genehmigung. an den Sonderaus\{chuß Transporteinrihtungen, Berlin W 15, | Kurfürstendamm 188/189, betrieben sind die Anträge über den für sie zuständigen Reichs- innungsverband einzureichen. 2

§3

bleiben. Maschinen und deren Zubehörteile dürfen sich i

teilen unterscheiden. 84

Aufträge, die den Herstellerfirmen bereits vorliegen, abe

lieferanten vorgearbeitet ist und Zwecken nicht verwendet werden kann.

§5

Maschinen gelten nicht als Ersaßtei 86

den Vorschriften der vorstehenden Anordnun werden. Anträge sind an den Sonderausshuß und Pumpen zu richten,

87

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Druluft- und Pumpen-Jndustrie dexr Wirt- schaftsgruppe Maschinenbau, Berlin-Charlottenburg 9, Linden- allee 15, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einshlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten. g

8

« Zuwiderhandluttgen gegen diese Anordnung werden nah den S8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. g

9

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zustäntigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem- burg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 14. Fanuar 1944.

Der Leiter des Hauptausshusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Karl Lange.

Anordnung Nr. 171

des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

bändern mit Büchsenförderketten für Schüttgüter aller Art Vom 15. Fanuar 1944 Auf Vorschlag des Sonderausschusses Transporteinrih-

über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De-

S1 L Platten-, Trog- und Kastenbänder im Sinne dieser Anord-

Plattenbänder sind Bänder ohne Seitenwände mit seitlich Trogbänder sind Bänder mit Seitenwänden mit seitlich oder Kastenbänder sind Trogbänder, die außerdem Rückwände zur

82

Für die Planung und Ausführung von Platten-, Trog- und

DIN E 731 Platten-, Trog- und Kasten-

Ausgabe Februar 1944 bänder mit Büchsenförder- ketten nah DIN E 993 für Schüttgüter aller Art

83

Ausgenommen von den Vorschriften des § 2 ist die Her-

84 Die Hersteller von Platten-, Trog- und Kastenbändern und

Fertigungsunterlagen gegen eine angemessene

S5 Hersteller, die die Fertigung der in DIN E 731 behandelten

Anträge auf Baugenehmigung sind

zu richten. Von Handiwerks-

und deren Bauteile, deren Herstellung gemäß den §8 2 bzw. 5 verboten ist, dürfen noch ausgeführt werden, wenn das erfor- derliche Material bereits im Betrieb oder bei Untexlieferanten

86

Vorliegende Aufträge auf Platten-, Trog- und Kastenbänder

Rotationskompressoren, die zur Verdichtung von Luft oder Gasen vorgesehen sind, können auch als Vakuumpumpen ge- ST liefert werden, wenn die Maschinen grundsäßlich unverändert

solchen Fällen von der Normalausführung nur durch Fort- lassen oder Hinzufügen von Nebeneinrichtungen und Zubehör-

nach dieser Anordnung künftig niht mehr anzunehmen sind, . dürfen bis zum 1. Juni 1944 noch ausgeführt werden, wenn die erforderlichen Zeichnungen und Modelle bei der betreffen- den Firma vorhanden sind und erforderliches Material in erheblichem Umfange beim Hersteller oder bei dessen Unter- zu anderen kriegswichtigen §9

Die Anordnung gilt nicht füc Reparaturen und Ersaßteil- lieferungen. Vollständige Gehäuse (NIRdeN und vollständige e.

Jn besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von zugelassen ompressoren

den F 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkeh bestraft.

Kraft.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 19 vom 24. Januar 1944. S. 2

D

verivendet werden kann.

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführun n Pre Hebezeuge, Fördermittel und Aufzüge der die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnun

rüfungen zu gestatten. §8

derliche L 15

{huß Transporteinrichtungen zu richten.

A A Anordnung tritt am Tage nah der Verkündun raft,

Berlin, den 15, Januar 1944.

D Leiter des Hauptausshusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsprodufktion, Karl Lange.

Anordnung Nr. 172

i des Hauptausshusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kricgsproduktion. über die Konzentrierung der Pumpetnfertigung

Vom 15. Januar 1944

Maschinen und Einrichtungen für den Bergbau, Ernährung

{chuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Krieg produktion auf Grund der Verordnung über den Warenverkel in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBL[. 1 S. 686) mi Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs produktion angeordnet:

hand- oder kraftbetriebenen Flüssigkeitsfördereinrihtungen,

Verdrängerpumpen usw., soweit sie zum Bereich des Haup

um selbständige Einheiten oder Maschinen in Form von An- und Einbaupumpen handelt,

S2

pumpengruppen sind mit Wirkung vom 1. März 1944 nur mit einer besonderen Genehmigung zulässig.

2. Die Herstellungsgenehmigung braucht vorbehaltlich späterer Festlegungen vorläufig nicht eingeholt zu werden von Herstellern, die laufend Pumpen bzw. Motorpumpengrupper im Sinne dieser Anordnung schon vor dem 1. September 1939 gefertigt haben und die Fertigung spätestens am 1. April 1941 bei den zuständigen Sonderausschüssen anmelden unter Ein- reichung von Angaben über die Bauarten und Größen, derer Herstellung während des Krieges noch beabsichtigt ist.

S3

den, wenn hierfür erforderlihes Matcrial in erheblichem Um- fange beim Hersteller oder bei dessen Unterlieferanten vorgear beitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht ver wendet werden kann. j

Reparaturen bleiben unberührt,

S4

wicklung vorhandener Pumpentypen ist nur auf Grund éin Sondergenehmigung gestattet, sobald die Herstellung neu Konstruktionszeihnungen und Modelle dazu erforderlich wi!

85

Sämtliche Pumpen sind ab 1. März 1944 mit einem Her stellerzeichen versehen zu liefern, das nicht entfernt werdet darf. Aus diesem R muß der Pumpenhersteller ohne be sondere Schwierigkeiten zu ermitteln sein. Das Hersteller- zeichen, dessen Form den Herstellern überlassen bleibt, muß an® sihtbarer Stelle, die dem Verschleiß oder der Auswechslun( nicht stark unterworfen ist, eingegossen, eingeschlagen oder in sonstiger dauerhafter Form angebraht werden.

S6

Meldungen und Anträge auf Genehmigungen sind über dén zuständigen Sonderausshuß, von Handwerkbetrieben über den zuständigen Reichsinnungsverband an den Sonderauss{uß"

Kompressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Linder allee 15, zu richten. 8ST

Die Hersteller sind berpflichtet, der Fahgruppe Kom ressore und Pumpen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berli Charlottenburg 9, Lindenallee 15, Auskunft zu erteilen, Ein“ sicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeich/! nungen usi. zu gewähren und Betriebsbesihtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.

88

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na:

§9

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung i"

E D 4 4A e V E P Ne p aae me Lr B A E M D: E CC D I O R n Ew M e

S diticiin

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vorgearbeitet ist und für andere kriegswichtige Zwette ui

chaftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht

.. , . . ( usw. zu Pn und Betriebsbesichtigungen und etwa erft

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahme von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden, Ay trage auf Ausnahmegenehmigungen sind an den Sonderay

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung twerden nat freditbrief) Ausgabe 1940 S8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverke) Fen "Rentenbank-Kreditanstalt bestraft E Büdstabe B Nr. 29 135 über 1000 #4

Sie gilt auch für die eingegli U 1944, Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete Une di in, den 11. Januar

Gebiete von Eupen, Malmedy und Morésnet sowie mit Zul stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinr(S90 t : gemäß auch im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und in Bialysto!" Die Zahlungssperre betreffend die

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren un! Pumpen wird im Einvernehmen mit den Sonderaus\chüss V

wirtschaftliche Maschinen und Kraftmaschinen im Hauptaui F

im St ; ¿ ‘gerihtsplaß, Zimmer 142, anberaumten Pumpen im Sinne dieser Anordnung sind alle Arten von A N

ivie z. B. Kreiselpumpen, Kolbenpumpen, Zahnradpumpen,

ausschusses Maschinen gehören. Es ist gleichgültig, ob es si" um Bestandteile andere

1. Die Herstellung von Pumpen sowie der Zusammenbau von Pumpen mit Kraftmaschinen zu ortsbeweglihen Motor»

E)

1. Aufträge, die bei nichtzugelassenen Herstellerfirmen bereiti vorliegen, dürfen bis zum 1. Juni 1944 noch ausgeführt wer"

2. Die Herstellung von Ersaßtteilen und die Ausführung von *

Die Entwicklung neuer Pumpentypen sowie die Weiteren"

Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten un M den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit [F Zustimmung, des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung

Zwangsversteigerungen,

Untersuchungs- und Strafsachen. Aufgebote,

B zum Deutschen Reichs Mp, 19

k

Erste Beilage

Öffentlicher Anzeiger

5, Verlust- und Fundsachen,

4, Oeffentliche Zustellungen, 6, Auslosung usw. von rtpapieren,

7, Akti ften, 8, R D ton auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10, Dol daten M b. 45 n E Baabeige nid Kommanditgesellschaften, 15.

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 24, Fanuar

1944

nd Znuvalidenverficherungen, Die E Maxaant und Bankausweise, Verschiedene Bekanntmachungen.

fs der 4 %igen Schuldverschrei-

} Zahlungssperre aufgehoben wor- E 455 F. 331. 43.

Amtsgericht Berlin.

igs Teilschuldvershreibung der

Detsthen M itriebank, Berlin, Aus- 41 Reihe B Nr. 77159, übev

ist aufgehoben worden.

301. 43, '

in, den 15, Januar 1944.

tsgeriht Berlin. Abt, 456.

D

Aufgebot. | i:

Fngenieur Herbert Reinecke in then 22, Königinstraße 61 a I1, hat ufgebot der auf den Namen Frau Varäarete Reinecke, Görliß, lautenden Serie I Nr. 9950, Nr, 9951 und

J952 der „Alba“ Allgemeine Lebens- {herungs-Bank Aktiengesellschaft zu , die vom 10. Mai 1928 ab Nord- Lebensversicherungsbank Alktien- chaft und jeßt Nordstern Lebens- erungs-Aktiengesellshaft firmiert, übex ursprünglih je 1000,— M, um- e auf je 100,— 2AM, beantragt. ) nhaber der Urkunden wird auf- Wert, spätestens in dem auf Mitt- den 9, August 1944, 11 Uhr, vor unterzeichneten Gericht, Amts-

botstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, : igenfalls die Kraftloserklärung der nden erfolgen wird,

vlineCharlaten Lug 18, 1. 1944. mtsgeriht. 79/37 F, 78/42

c

] 9 ie ahlungssperre betreffs des jigen Pes der Preußischen andespfandbriefanstalt Reihe 29 Lit. C 16-938 über 500 Æ.M- ist aufgehoben orden. 456, F. 298. 43. _“Verlin, den 13. Fanuar 1944. Amtsgericht Berlin. Abt, 456.

198995] Aufgebotsterminsverlegung. E | ent ® Vsandbriesausgebotdverfah xen der Beamtensparkasse in Liquidation dex Aktiengesellschaft Krusche u, Ender in Pabianiy, Schloßstr. 3 veröffent- liht im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 286 vom 7. 12. 1943 —, wird der den 30. 3. 1944 anberaumte Ausf- ‘gebotstermin auf den 29, Juni 1944 eat.

L Se aunttadd den 15. Fanuar 1944. ; Das Amtsgericht.

JIT Aufgebot. P. 5 43. ! Die Frau Helene )nke, Moschin, Saarlandstr. 10, hat | Aufgebot der Hypothekenbriefe der W Grundbuch von Moschin Band 11k latt 370 in Abt. 111 unter Nr. 10 und für Boleslaus Systrzge eingetra- en a) Darlehnshypothek von zwei- send Zloty und b) an ihn abge- tretenen Restkaufgeldes von viertausend “Bloty beantragt. Der Jnhaber der Ur- funden wird aufgefordert, spütestens in dem auf den 5. Mai 1944, 11 Uhr, vor hem unterzeihneten Gericht anberaum- ten Aufgebotstermine seine Rechte an- tmelden und die Urkunden vorzulegen, E igenfalls die Kraftloserklärung der “Uxkunden erfolgen wird, “Posen, den 12. Januar 1944. Das Amtsgericht.

18998] Aufgebot. j Der Malermeister Max Erxleben in “Potsdam, Neue Königstraße 30, hat das Aufgebot des verlorenen Hypotheken- “briefes über die für ihn im Grundbuch von Zerbst B Band 47 Blatt 2834 ein- êtragene Hypothek von 20000 lt . Der Fnhober der Urkunde pivd aufgefordert, . spätestens im Ter- ine am 14. März 1944 seine Rechte nzumelden und die Urkunde vorzu- Megen, widrigenfalls die Krasftlos= rflärung der Urkunde erfolgen wird. Zerbst, den 15. Fanuar 1944, j Amtsgericht.

8944] Oeffentliche Aufforderung. 2 VI 139/43. Der Fngenieur Werner aag, geboren 1880 in Stettin, ist am . April 1943 in Kiel verstorben. Da in Erbe nit zu ermitteln ist, werden iejenigen, die Erbrechte beanspruchen, usgefordert, diese bis zum 1. April 4 bei dem unterzeihneten Gericht anzumelden, andernfalls festgestellt wird, ‘daß andere Erben als der Fiskus nicht vorhanden. sind,

Kiel, den 3. Januar 1944.

Das Amtsgericht. Abt, 2.

28891

E 8/1944, Das Amtsgericht Bremen hat am 12. Fanuar 1944 auf Antrag des Karl Keilhack, Bremen, Gr. JFo- hannisstraße Nr. 222, vertreten durch seine Ehefrau, daselbst, folgendes Auf- gebot erlassen: „Der unbekannte Fn- haber des auf den Namen des Karl Keilhack ausgesiellten und gegenwärtig ein Guthaben von 408,34 l. nah- weisenden Einlegebuches Nr. 365 813 der Sparkasse in Bremen wird hier- mit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 26. Juli 1944, vorm. 9% Uhr, anberaumten, im Gerichts- hause, hierselbst, Zimmer Nr. 84, statt- findenden Aufgebotstermin unter An- meldung seiner Rechte das bezeichnete Einlegebuch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird. Die Aufgebotsfrist wird auf 6 Monate festgesezt.“ Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[28999] / Aufgebot von Nachlaßgläubigern. Am 30, Fuli ‘1943 ist in Hamburg der

Fnhaber dex Milchwirtshaft im Hams-

burger Stadtpark, August Meyer, zuleßt

wohnhaft gewesen in Hamburg, Hinden- burgstraße 32, gestorben. Auf Antrag des Na a pl agehne A. Lindemann,

Hamburg 39, Alsterdorfer Straße 334,

werden alle Nachlaßgläubiger des vor-

genannten Gestorbenen aufgefordert, ihre Rechte bei dem Amtsgericht Ham- burg, Abteilung 54, Sievekingplaß,

Ziviljustizgebäude, Zimmer 810, späte-

stens in dem dort auf Donnerstag, den

4. Mai 1944, 11 Uhr, anberaumten

Aufgebotstermin anzumelden. Die An=

meldung einèx Forderung hat die An-

gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund= lihe Beweisstücke sind 1n Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläu- biger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Ver- bindlichkeiten aus Pflichtteilrechten,

Vermächtnissen und Auflagen berück-

sichtigt zu werden, von &n Erben nur

insoweit Befriedigung verlangen, als sih nah Befriedigung der nicht ausge-

\chlossenen Gläubiger noch in Ueber=

chuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nah

der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der

Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus

Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und

Auflagen sowie für die Gläubiger,

denen die Erben unbeschränkt haften,

tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen- den Teil der Verbindlichkeit haftet, Hamburg, den 4. Fanuar 1944. Das Amtsgericht. Abteilung 54.

[28945] / Durch Auss{chlußurteil des unterzei- neten Gerichts vom 13, Fanuar 1944 7 F 10/43 ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Saarlautern Nr. 16 994, mit einem Bestand von 808,83 Reichsmark, lautend auf den Namen der Eheleute Fosef Reis und Marga- retha geb, Varthel in Rehlingen, Mühlenstraße 1, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Saarlautern.,

[29006]

Durh Ausshlußurteil des Amts- gerihts in Bernau bei Berlin vom 15. Januar 1944 sind: a) der Hypo- thekenbrief über die für den Schmied Paul Lesniewski in Shönow im Grund- buch von Lanke Band 4 Blatt Nr. 124 in Abteilung 111 unter Nv. 8 einge- tragene Hypothek von 6000,— (sechs- Uan) Goldmark, þ) der Hypothelen- brief über die 1m Grundbuch von Zepernick, Kreis Niederbarnim, Band 59 Blatt Nr. 1802 in Abteilung 111 Nr. 2 für die verehelihte Kaufmann Elisabeth Kempferx, geb. Pallasky, in Berlin, Ackerstraße 39, eingetragene Daxrlehnshypothek von 1200,— (eîin- tausendzweihundert) Goldmark, e) der Hypothekenbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts in Bernau bei Berlin von Rüdntt, Kreis Oberbarnim, Bánd 9 Blatt Nr. 254 in Abteilung 111 Nr. 2 Br den Landwirt Gustav Schulze in Rüdnih eingetragene, E R E vom 10. September 1929 verzinsliche Restkaufgeldforderung von 345,10 (drei- hundertfünfundvierzig 1/100) Gold- mark, d) der Hypothekenbrief über die im Grundbu des Amtsgerichts in Bernau bei Berlin von Zepernick, Kreis Niederbarnim, Band 74 Blatt Nr. 2267 in Abteilung 111 Nr. 3 für den Kauf- mann Max Koschabßky in Erkner ein- getragene, zu 8 vom Hundert vom 15. 9, 1928 verzinsliche Restkaufgeldforderung von 800,— (achthundert) Goldmark für kraftlos erklärt. Bernau bei Berlin, 18. Fanuar 1944,

[28941] 5 Durch Beschluß vom 14; Fanuar. 1944 ist der Soldat Peter Heinri

Allard, geboren am 23, November 1904 zu Emmersweiler, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 4. Fe- bruar 1942 festgestellt worden. 45d IT 122. 48, Berlin, den 14. Fanuar 1944. Amtsgericht Berlin, [28942] E Durch * Beschluß vom 15. Fanuavr 1944 ist der Tod des Arbeiters Oswald Streichert, geboren am 14, April 1912 in Ludwikowo, jeyt Luisenthal/Warthe- land, ohne leßten Wohnsiß îm Juland, polnischer Staatsangehöriger, festgestellt und als Zeitpunkt des Todes der 12. September 1939. 456 I1. 293. 43, Berlin, den 15. Fanuar 1944. Amtsgericht Berlin,

"L Oeffentliche Zustellungen

[28946] Oeffentliche Zustellung.

43 R 3/44. Die Frau. Praxada Kartsch, verwitwwet gewesene Ftrich geb. Gurski in Gusthof, Post Sullenschin, Kr. Karthaus, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Waechter in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den O Sg Landwirt Fohann Kartsh aus Gusthof, z, Z. unbekannten Aufenthalts, au Ehescheidung aus 88 49 bzw. 47 und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 Ehegeseß. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. ‘Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Zimmer 227, auf den 10. März 1944, 10 Uhr, geladen mit der Auf- forderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Danzig, den 11, Fanuar 1944,

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[28900] Oeffentliche Zustellung. i

Dex Verladerx Christian Müller in Köln, Maurittusivall 50/52, 17." Etage, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schulte 1 in Köln, klagt gegen die Ehefrau Minna Müller geb. Frei- mann, früher in Köln, Mauritius- wall 50/52, 11, Etage, zur Zeit unbe- lannten Aufenthalts, wegen Ehe- scheidung mit dem Antrage auf Schei- dung der am 3. Oktober 1931 vor dem Standesbeamten in Aachen Heir.- Reg. Nr. 909/31 geschlossenen Ehe der Parteien, die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu exklären und ihr die Kosten des Verfahrens aufzu- erlegen. Die Beklagte wird zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die “7, Zivilkammer. -des Land- gerichts in Köln, Reichenspergerplaß Nr, 1, 3. Stockwerk, Zimmer 314, auf den 21; März 1944, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anivalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen und etwaige Einwen- dungen und Beweismittel durch diesen in einem Schriftsay dem Gericht mit- zuteilen. ;

Köln, den 15, Januar 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[28901] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Helene Kaminski geb. Schonschor in Waldockern, Kreis Tuchel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Buraczynski in Koniy (Westpr.), klagt gegen ihren Ehemann, den Eisenbahn- arbeiter Johann Kaminski, früher in Waldockern, Kreis Tuchel, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 des Ehegeseßes und Schuldig- erflärung des Beklagten gemäß § 60 des Ehegeseßes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil-

kammer des Landgerichts in Koniß (Westpr) auf den 15. März 1944,

104 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bèéi diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Koniß (Westpr.), 13. Fanuar 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[28947] Oeffentliche Zustellung.

Der Fohann Petex Steffens, An- streiher in Alf, Mosel, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Goerz in Traben-Trarbach, klagt-gegen die Maria Stessens, Tochter des Anton Steffens und Klara geb, Steffens, früher in Alf, Mosel, jeßt in Amerika, wegen Forderung mit dem Antrage auf Zah- lung von 300 M nebst 4% Zinsen seit dem 1. 8. 1940 und Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits

in Koblenz auf den 25. Mai 1944, vor=-

mittags 10 Uhr, Saal -22, geladen.

Koblenz, den 8. Januar 1944. Groutars, Justizinspektor,

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

5.Verlust- u.Fundsachen [29019] ; i Krostloserklärung eines Versicherungs- scheines. 4 Der in Verlust geratene Versiche- rungsschein Nr, 166 922 auf das Leben des Herrn Karl Degueldre, Mühlen- thal/Öberberghausen, Kr. Bez. Köln, gilt als kraftlos, wenn sih der Jn- häber des Versichherungsscheines nicht innerhalb zweier Monate ‘gemeldet hat. Atlas Lebensversicherungs-Aktien- i gesellschaft. z. Zt. Heidelberg, den 24. Fanuar 1944,

29018 Friedrich Wilhelm

: Lebensvetsicherungs-Aktiengesellschaft. : Die Versicherungsscheine A 1605 Frtedrih Kaßer, A 37923 und E 329 450 Heinrich Voigt, A 117 760 Hans Voigt, A“ 47343 Gustav Niebel, À 58606 Mathias Baeth, A 64872 Hermann Wurst, A 71494 Friedrich Carl Reusche, À 85889 Elsa Schulz, A 116660 Emil Hüsselmann, A 136 242 Jörg Hüsselmann, A 136 243 Jutta Hüsselmann, A. 118989 und A 133 265 Franz Harm, A 121860 und A 137573 Hans Knoll, A 128 177 ‘Georg Feddersen, A 129108 und E 328505 Osfar Manig, A 137774 Rainer Reinhard, E 300 445 Wilhelm

Jahn, E 343 800 Friedrih Graf, E 400 979 Charlotte Nickel, M 302 110

Friy Krewald und die Hinterlegungs- heine vom 5. 4, 1932 zur Vers. A 18 645 Otto Pröls, vom 12, 3, 1943 zux Vers. A 28088 Willy Tormann

und vom 21, 8, 1939, zur Vers. A 80591 Josef Langlehner sind ab-

handen gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Ein- spruch bei uns exfolgt. Berlin, den 21. Fanuar 1944, Der Vorstand,

[29017] Folgende Versicherungsscheine

abhandey gekommen:

30 755

100 353

166 789 67 003

sind

Ernst Hermann Neubauer

Erih Sch{hlipphacke 89 592 Heinrich Schott 98 769 Dr. Friy Schulß 167 696 dto. 99 793 Albert Guttau 103 088 Max Heitmann 113 547 Josef Hartmann _ 125 030 Fohannes von Schierstädt 150 029 Dr. Arthur Viertel 178 613 Kurt Euliß i 181 294 Ulrih W. Doering 227241 Roman Kuß 411 733 dto. 239 747 Otto Wirmer 242246 Otto Brummert 338 861 Frit Stüssel 342 297 dto. ; 392334 Günter Loose 407 338 Bruno Bartschis j 451 317 Dr. phil. Erich Grathoff 473 085 Rudolf W. Eversmann 478 055 Paula Dobschiner 485 054 Hildegard Heinicke 700715 Georg Braun 804 367 Dr. Felix Jung 105 443 Detlev Herms 106 416 Maria Herms geb. Bessel- mann P 94719 Wilhelm Vitting U 304 913 Max Alte U 307611 Willy Tormann Die JFnhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten zu melden, andernfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraftlos erklärt werden, Berlin, den 24. Fanuar 1944. Allianz Lebensversicherungs-AG.

ror

7. Aktien- gesellschaften

28977] l Malebierbraueré! Groterjan Aktien- gesellschaft.

Für das Geschäftsjahr 1942/43 kommt eine Dividende von 6 % m Vertet- lung. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 2 unter Abzug von 10 % Kapital- ertragssteuer und 5 % Kriegszuschlag mit netto NA 51,— für jede Aftie über nom, M 1000,—, und zwar àb Donnerstag, den 20. Januar 1944, bei der Dresdner Bank, Berlin W 8, Behrenstr. 35—39.

Berlin, am 19, Fanuar 1944.

Dex Vorstand. Wilhelm Langrehr.

[29024] Bekanntmachung. Aktienbrauerei Dormagen vorm, Becker & Cie., Dormagen, Bez. Köln.

Für das Geschäftsjähr 1942/43 fommt eine ‘Dividende von 4% zur Verteilung. Die Auszahlung der-

selben erfolgt ab 1. Februar e Gar Einreihung des Gewitnnanteil|chenes Nr. 45 außer an unserer Gesellschafsts- kasse in Dormagen bei der Deutschen Bank, Köln, bei dem Bankhaus Del- brüdck, von der Heydt & Co., Köln, und bei der Dortmunder Actien-Brauetei, Dortmund,

Dormagen, den 18, Januar 1944.

Der Vorstand.

28980 Î Eulengebirgsbahn-Aktiengesellshaft. Laut Vorstands- und Aussichtsrats- beschluß vom 18. 1. 1944 gelangt fur das 44, Geschäftsjahr (umsassend die Zeit vom 1. Juli 1942 bis 30. Funt 1943) ein Gewinnanteil von 2% zur

Verteilung. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung des Gewinnanteil-

sheines Nr. 31 ab sofort bei der Kreis- Sparkasse zu Reichenbach (Eulen- gebirge) mit l. Æ 10,20 je Aktie (ab- züglich 15 % KRapitalertrag|teuer).

Reichenbach/Eulengebirge, im Fa-

nuar 1944, Der Vorstand. Dr: Hübner. Michals\kt,

[28981] 5 Brauerei zur Walkmühle H. Lück Aktiengesellshaft, Lübe.

Die am. 17. Dezember 1943 abgehal- tene Hauptversammlung genehmigte die Auszahlung einer Dividende von

8 %. Dieselbe kann gegen Aushändi- gung des Dividendenscheins Nr. 2 bet

der Handelsbank in Lübe, Lübe, oder bei der Gesellschaftskasse erhoben werden, L

Nach Neuwahlen zum Ausfsihtsrat seßt sih derselbe wie folgt zusammen: Max Beyersdorf, Dir. der Handelsbank in Lübeck, Lübeck, Vorsizer; Wilhelm

Schlichting, in Fa. Fr. Schlichting, Lübeck, \[tellv. - Vorsizerz Heinrich Spengler, Kaufmann, Lübeck; Max Lück, Ingenieur, Kiel; Livia Grunert, Frau Konsul, Leipzig; Erna Lück, Lübe.

Lübeck, den 18, Fanuar 1944, Der Vorstand. Heinrih Lück, Ewald Jahnke.

[28982] Brauhaus Nürnberg. z Vorstand und Aufsichtsrat unserer

Gesellshaft haben gemäß VO, des Retichsjustizministers vom 23. 12, 1943 (RGBl, 1 S. 686) die Verteilung einer Dividende von 6% auf das Stamm- kapital beschlossen. | Die Auszahlung dieser Dividende abzüglich 15% Kapitalertragssteuer (einshlicßlich Kriegszujschlag) erfolgt ab heute gegen Vorlage des Dividenden- sheines Nx, 14 bei folgenden Zahl- stellen: Bayerische Vereinsbank in Nürnberg und München, Deutsche Bank in Berlin, Frankfurt a. M. und Nürnberg, Commerzbank A.-G. in Berlin, Reichs-Kredit-Gesellshaft A.-G. in Berlin, Deutsche Effelten- und Wechselbank in Frankfurt a. M. Nürnberg, den 20, Januar 1944, Der Vorstand. L. Blum. W. Fälke x.

9. Deutsche Kulonialgeseldaiten Gesellschaft Süd-Kameruún, Berlin.

Die Frist zur Einreichung der An- teile und Genußscheine anläßlih der

Herabseßung des Grundkapitals wird

bis zum 31. Dezember 1944 verlängert. Berlin, im Fanuarx 1944,

[28979]

10. [25407] Gemäß § 10 Abs. 7 Dividendenabgabe- verordnung machen wix bekannt: Beschluß unserer Gesellschafterver- sammlung vom 22, September 1943: Entsprechend dem Vorschlage dex Ge- shäftsführung und der von ihr auf- gestellten Bilanz beschließt die Ge- sellshafterversammlung dex Holsteiner | Butter-Handel Gesellschaft mit beschränk- ter Hafiung, Hamburg, einstimmig, das Stammkapital von #4 20 000,— um RAM 4700,— auf NAÆ 24 700,— zu be- rihtigen. Die Erhöhung is durch- geführt durch *Zuteilung eines Zusaß- geschäfts8anteiles auf die mehreren Ge= schäftsanteile des bisherigen Gesell schafters. ee den 8, November 1943. Holsteiner Butter-Handel

§oed, Amtsgerichtsdirektor,

Das Amtsgericht, Abt. 4,

wird die Beklagte vor das Amtsgericht

Erich Ulrich.

Gesellshaft mit beschränkter Haftung.

S E N

D G

E