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ve&erbeertrag desjenigen
Kenn-Nummern auf Grund der R.-Listen gekennzeichnet und haben folgendes Aussehen — VII F d 2137 (Beispiel).
4. Die Fertigungsfolge, nah der die Eisen und Metalle sowie Holz verarbeitende * Jndustrie die Aufträge aus- zuführen hat und das Verhältnis der Fertigungsauf- trage für Bauvorhaben, die mit Kenn Nummern per- sehen sind, zu den Dringlichkeitsstufen der Fertigungs- programme der Wehrmaht (ADFW.) wird, in der
- 1, Ausführungsbestimmung geregelt, / |
5. Die Gültigkeit der bisher erteilten Kenn-Nummern wird mit Bekanntgabe der neuen Kenn-Nummern des je-
weiligen Bedarfsträgers aufgehoben. A
6. Für die Anmeldung von Bauvorhaben gilt die 31. An- ordnung, | i
7. Die Weiterführung nicht in die R.-Listen eingeordneter Bauvorhaben oder Bauvorhabeteile sowie die Durch führung von Fertigungsaufträgen hierzu durch die Eisen-, Metall- und Holzverarbeitende Fndustrie und die Durchführung von Zulieferungstransporten fällt — so- weit sie niht durch Ausnahmegenehmigung nach der 31, Anordnung zum Bau freigegeben sind — unter die Strafbestimmungen des Führererlasses vom 21. März 1942 — (RGBl. 1/165) sowie meines Folgeerlasses vom 28, April 1942 — Tgb.-Nr. 1882/42 A 3.
8. Die Anordnung tritt unter gleichzeitiger Aufhebung der 27. Anordnung mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 11, Januar 1944. Der Beauftragte für den Vierjahresplan Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft Speer.
Bekanntmachung
Alle an einer deutschen Börse amtlich notierten Pfanbriefe und Kommunal-Schuldverschreibungen der Hamburgischen Landesbank — Girozentrale — in Hamburg sind zur Be- leihung bei der Deutschen Reichsbank zugelassen, und zwar Pfandbriefe in Klasse I (= 75 % vom Kurswert), Kommunal- Schuldverschreibungen in Klasse Il (= 50 % vom Kurswert).
Berlin, den 20. Fanuar 1944. Reich8sbankdirektorium.
Itichtamtliches Aus der Verwaltung
Zeitliche Bul aN gon, due Bee bei ber steuerlien
Fn Nr. 3/4 der Deutschen Steuer-Zeitung vom 22, Januar 1944 nimmt Staatssekretar Reinhardt zur Frage einer „zeît- lihen Berüsichtigung dex Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung“ eingehend Steltung, Staatssekretär Rein- hardt geht von der Besteuerungsgrundlage aus und flärt den Begriff des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals sowie den genauen Ansay der Steuermeßzahlen., i i für die Erhebung der Gewerbesteuer war bisher nah j 10 Abs. 1 GezoStG., soweit sie sih auf den Gewerbeertrag bezieht, der Ge- j Kalenderjahres, das dem Erhebungs- zeitraum unmittelbar voranging, Dieses Kalenderjahr war immer der Bemessungszeitraum, Demgemäß lag der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1942 (1. April 1942 bis 31, Marz 1943) der Gewerbeertrag des Kalenderjahres 1941 zugrunde. Dadurch waren
aber Erhebungszeitraum und Bemessungszeitraum zwei verschie-
dene Zeitabschnitte, Für die Veranlagung zur Einfommensteuer und zur Gewerbesteuer 1943 hat man nunmehr einen Cn Et tse li hen Bemessungszeitraum festgeseßt: nämlih das Kalender- jahr 1943 oder das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschafts- jahr, das im Kalenderjahr 1943 endet, Nunmehx wird also die Gewerbesteuer ebenso wie die Einkommensteuer für jedes Ka- lenderjahr nach den Merfkmalen und nah Ablauf dieses Kalender- jahres veranlagt, Dies ist eine bedeutende steuerlihe Verein- fahung, N E
Staatssekretär Reinhardt behandelt auch eingehend die- wixt- schaftlichen Belastungen eines Betriebes (Unkosten), soweit sie bei der Ermitilung des VBetriebsergebnisses berücksichtigt werden fönnen. Jm ganzen gesehen darf die Gewerbesteuer nah dem Gewerbeertrag und nach -dem Gewerbekapital nur insoweit zu Lasten eines Wirtschaftsjahres genommen twerden, als sie in diesem Wirtschaftsjahr fällig geworden ist. Ein Bilanzpassivposten wegen später fälliger Gewerbesteuer kommt niht mehr in Be- tracht, Es kann als Bilanzpassivposten nur noch rückständige Gewerbesteuer in Betracht kommen. Darunter sind Gewerbesteuer- beträge zu verstehen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr fällig geworden, aber am Schluß des Wirtschaftsjahres noch nicht ent- richtet sind. | i
Als fällige Gewerbesteuerbeträge kommen in Betracht: 1. die vorgeschriebenen Vorauszahlungen, 2, die Abschlußzahlung auf Grund des Steuerbeschcides für einen vergangenen Erhebungs- zeitraum und 3. die Mehrsteuer auf Grund einer Berichtigungs- veranlagung. Diese drei Posten sind zu Lasten desjenigen Wirt- shaftsjahres zu nehmen, in dem sie fällig geworden sind.
Die vorher genannte Vereinfachung gilt bei der (Geiverbesteuer für alle Erhebungszeiträume, die nach dem 31, Marz 1943 be- ginnen, also erstmalig für die Zeit ab 1. April 1943. Als erster Erhebungszeitraum gilt die Zeit vom 1. April bis 31, Dezember 1943. Für Gewerbesteuerbeträge, deren Besteuerungsgrundlage in Erhebungszeiträume fällt, die vor dem 1. April 1943 geendet haben, verbleibt es wie bisher. Jn der Regel ergibt \ih für die
Die zeitliche Grundlage |
Wirtschaftsjahre 1943 und 1944, wenn sie mit derm Kalenderjahr
zusammenfallen, also folgende Berehnungsgrundlage :
Das Wirtschaftsjahr 1943 belasten: a) die am 15. Februar 1943 '
fällig gewordene Gewerbesteuerzahlung in Höhe eines Viertels der für das Rechnungsjahr 1942 festgeseßten Fahressteuer; b) die Vorauszahlungen, die am 10, Mai, 10, August und 10, November 1943 für den Uebergangserhebungszeitraum vom 1 April bis 31, Dezember fällig geworden sind; e) die Abschlußzahlung für das Rechnungsjahr 1942 und 4d) eine Mehrsteuex auf Grund einer Bexichtigungsveranlagung.
Das Wirtschaftsjahr 1944 belasten: a) die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer für das Wirtschaftsjahr 1944, die am 10, Fe- bruar, 10, Mai, 10, August und 10, November 1944 fällig werden. Die einzelne Vorauszahlung beträgt ebenfalls ein Viertel der für das Rechnungsjahr 1942 festgeseßten Jahressteuer und an den- jenigen Fälligkeitästagen, an denen der Steuerbescheid für den Uebergangszeitraum bereits bekanntgegeben ist, ein Drittel der Steuer, die für den Uebergangszeitraum vom 1, April bis 31. De- zember 1943 festgeseßt ist; b) die etwa vorkommende UAbschluß- zahlung für den Nebergangszeitraum vom 1. April bis 31. De- zember 1943, wenn der Fälligkeitstag für die Abshlußzahlung noch in das Wirtschaftsjahr 1944 fällt; &©) eine Mehrsteuer auf Grund einer Berichtigungsveranlagung, Schließlich acht Staats- sekretär Reinhardt noch auf die Termine der Vorauszahlungen und die Einstellung der zuständigen Finanzämter ein, insbeson- dere hinsihtlih der „Rückstände“, Etne nachträgliche Erhöhung
R
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 26/27 vom 1./2. Februar 1944. &. 2 i
4
von Vorauszahlungen sei nicht möglich, Der Le CERangininistos werde jedoh in den Ergänzungsrichtlinien 1943 zur Eink: i steuer, die demnächst erscheinen, die Finanzämter ermächti en, auch den Betrag als Belastung des laufenden Wirtschaftsjahres anzuerkennen, den der Steuerpflichtige als voraussihtlihe Ab- shlagszahlung für diesen oder einen früheren Beitraum glaub- haft maht und noch vor Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das Vorauszah-
die Belastung anerkannt werden
muß, entrichtet.
lungszeitpunkte für das Wirtschaftsjahr 1943 seien vorbei.
Keine Steuerfreiheit für betrieblihe Beihilfen an Bomben- geschädigte
Einzelne Unternehmer gewähren Gefolgschaftsmitgliedern, die bei Luftangriffen Sahshäden erlitten haben, Beihilfen. Villigkeitsgründen hatte der Reichsfinanzminister solche Beihilfén nicht als Arbeitslohn angesehen, soweit die Beihilfe im Einzel- fall niht mehr als 1000 M betrug. « tember 1943 hat der Reichsfinanzminister nunmehr die Steuer- Jn der Begründung hingewiesen, daß Personen, die dur feindlihe Einwirkung einen
freiheit aufgehoben.
Sachschaden erleiden, einen Rechtsanspruh auf Ersaß des Scha- " dens haben. Die Richtlinien für die Entschädigung sind inzwischen so ausgebaut worden, daß die Und den entstandenen
Schaden voll det. vorhanden, die begünstigen.
——
erwähnten
Unter PENR Umständen i
Wiürtschafisteil
ommen=-
Aus
Mit Erlaß vom 20, Sep-
dafür wird darauf
t fein Grund mehr nternehmerbeihilfen steuerlich zu
T
Arbeitslosenversicherungsfreiheit der Halbtagsbeschäftigung
Nach § 75 a des Geseyes über Arbeitsvermittlung und Arbeits» losenversiherung sind geringfügige Beschäftigungen versicherungs- frei. Geringfügig ist eine BesGäftigung, wenn sie auf nicht mehr als 30 Arbettsftunden in einer Kalenderworhe nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im voraus durch den Arbeits- vertrag beschränkt ist oder wenn für sie kein höheres wöchent- liches Arbeitsentgelt äls 10 HAÆ oder fein höheres monatlihes Arbeitsentgelt äls 45 NÆ vereinbart oder ortsüblih ist. Zit einer Entscheidung hat, wie in der neuesten Nummer des Reichs- arb.-Blattes mitgeteilt wird, das NReichsversicherungsamt hierzu den Beste ausgesprochen, daß bei wechselndem Ärbeitsentgelt des Beschäftigten in den einzelnen Kalenderwochen die voraus- sichtliche durchsnittliche Höhe des Entgelts maßgebend ist. Dem- entsprechend ist das Reichsversiherungsamt der Auffassung, die auch der Reichsatbeitsminister teilt, daß bei wechselnder Dauer der Arbeitszeit in den einzelnen Kalenderwochen die durchschnitt lihe Dauer der Arbeitszeit zugrunde zu legen ist, Hiernach Gf bei Frauen eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des
Geseyes dann vor, wenn die Beschäftigung im voraus als-Halb-
tagsbeschäftigung beabsichtigt ist, (DIO mit Rücfsicht auf ihre häuslichen Pfli tent derart geregelt wird, daß sie im Rahmen des
sortlaufenden Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig je eine Woche voll arbeiten, die zweite Woche aber aussezgen oder zwei Wochen voll arbeiten und hann wei Een ausseßen, Hierbei wird vorausgeseßt, daß die durchshnittlihe Zahl der Arbeits- stunden in einer Kalenderwoche 30 niht übersteigt. |
/
Arbeitsschuß für ausländische Arbeitskräfte und Ostarbeiter Der Reichsarbeitsminister hat in einer Anordnung vom 8. Fa-
nuar 1944 nähere Bestimmungen über den Arbeitss{chuy für aus- ländische Arbeitskräfte und Östarbeiter getroffen, die im leuten
RArbBl. veröffentlicht ist,
FÜLr
diese Arbeitskräfte ilt
danach im wesentlichen derselbe Arbeitsschuy wie für deutsche Ge-
folgshaftsmitglieder,
Die verhältnismäßig geringfügigen Ab- weihungen sind zum Teil durch andere Lebensgewoh
nheîten und
eine andere förperlihe Veranlagung dieser Arbeitskräfte bedingt. Die Tatsache, daß ausländische Arbeitskräfte und Ostarbeiter bei Ausübung ihrer Berufstätigkeit im Deutschen Reih weitgehend gegen Gefahren vor Leben und Gesundheit geschüßt werden, ver- dient um so stärkere Beachtung, wenn an die Behandlung gedacht wird, die fremdvölkischen Arbeitskräften bei unseren Gegnern
zuteil wird,
, Ausländische Arbeitskräfte im Sinne der neuen Anordnung sind alle Arbeitskräfte aus Gebieten außerhalb der Reichsgrenze
einschließlich der Ostarbeiter sind die im § 1 der bedingungen S. 490) genannten Arbeitskräfte. Protektorat Böhmen und Mähren Elsaß, aus den befreiten Gebieten und Krains- und aus dem Bezirk
der Ostarbeiter vom 830. Zuni
Arbeitskräfte aus dem Generalgouvernement.
Verordnung über die Einsatz- 1942 (RGBl. 1 Auf Arbeitskräfte aus dem
, aus Luxemburg, Lothringen,
dex Untersteiermark, Kärntens Bialystok findet das am Be-
schäftigungsort für deutshe Gefolgschaftsmitglieder geltende Ar-
beits\{chugrecht Anwendung.
serner auch für einen FrRen Arbeitskräfte. Es hande
des Arbeits\huhÿes vergleichbaren
Das volle deutsche Arbeits\{hubr
echt gilt nah der Anordnung
eil der übrigen ausländischen r i t sich hierbei um ausländische Arbeits- | frâfte, die nah zwischenstaatlihen Vereinbarungen hinsichtlich
Jaa Arbeitern gleihzu-
stellen sind und außerdem um Arbeitskräfte aus bestimmten in
der Anordnung Arbeitsshupßbestimmungen
genannten Staaten, (Gesundheits-
Die allgemeinen deutshen und Belau uug,
Arbeitszeitschuß, Muttershuy usw.) sind danach in vollem Úm-
fange auf Arbeitskräfte aus
Lettland, Niederlande, Norwegen, Spanien, Ungarn,
Den gleichen Anspru haben Flamen, die ihre Zugehörigkeit zum flämishen Volkstum durch eine amtliche Bescheinigung nah-
Reichsorgauisationsleiter Dr. Ley
Finnland, t Rumänien, Schweiz, Slowakei,
( l folgenden Staaten anzuwenden: Bulgarien, Dänemark, Estland,
talien, Kroatien,
über das Wohnungshilfswerk
Jn seinem Bestreben, das dêutsche Wohnungshilfswerk in allen Gauen zur Ueberwindung der durch den Lustterror geschaffenen Wohnungsnot wirkungsvoll zum Einsay zu bringen, sprach Reichs- organtsationsleiter Dr. d am Sonnabend in seiner Eigenschaft
als Reichhswohnungskommi
sar zu den verantwortlihen Männern
dex Dienststellen und Behörden des (aues Schleswig-Holstein. Er ymriß in seiner Ansprache die speziellen Aufgaben der Partei
und der Behörden, serem Erfolg zu führen.
um dieses Werk überal zu s{chnellem und z Dabei unterstrih er die wichtige Auf- abe der Landrate — die ebenfalls
anwesend waren =- und der
U Bivgtrmoisas als die Behördenstellen, die mit den- Bewilligungen
in engste Berührung kommen und
die alles tun müßten, um frei
von unangebrachten bürokratischen Hemmungen den Volksgenossen
Rat und praktische Hilfe ju bringen,
nur dann mit der erforder
Ein solhe Planung kann
i t ichen Schnelligkeit durhgesührxt werden, wenn feder einzelne von dem Willen
etragen ist, unter restloser
Ausschöpfung aller Mittel und Möglichkeiten den Erfolg sicher-
zustellen.
Wiederbeschaffungs- und Anschaffungskosten im Entschädigungs- antrag
Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung ist nach der
triegssachshädenverordnung von den Kosten auszugehen, die bei
einor Wiederbeschaffung der zerstörten Sache aufgewendet sind
oder aufzuwenden wären, Die Dane Btiga) sh nur selten mit den Kosten deen, die
fungsfosten werden rüher bei der An-
schaffung aufgewendet wurden, sie können niedriger oder höher
sein, Fn den Antragsformularen
dex Feststellungsbehörden wird
deshalb nach den Wiederbeschaffungskosten der Sachen gefragt. Jn einem Bescheid des Präsidenten des ide dees N wird
ausgeführt, daß der Geschädigte
diese Frage selbstverständlich
nur beantworten könne und brauche, wenn er wiederbeschafft habe oder die Wiederbeschaffungskosten ihm bekannt sind. Andernfalls sei es durhaus sahgemäß, statt dessen die Anschaffungskosten aus srüherer Zeit einzuseyen, da diese immerhin brauchbare Anhalts- punkte für die Wertbemessung geben. Dux einen entsprechenden
Vermerk müsse dann aber fklarges um Wiederbeschaffungskosten, shaffungskosten handele,
tellt werden, daß es sich nicht sondern um die Den Feststellungsbehörden wird emp-
früheren An-
fohlen, im «nteresse der Klarheit für die Geschädigten in den Vordruen, die die Angabe von Wiederbeschaffungskosten fordern,
#
in geeigneter Weise auf diese Möglichkeit hinzuweisen,
E E E E E E mRER T E T
Der Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und JFtalien auf neuer Grundlage
Neues Clearing-Ubkom1nen
Rom, 31, Fanuar. Vertreter des Großdeutschen Reich
Am 30, Fanuar 1944 unterzeichneten. der
2s, Botschafter Rahn, und der
A R INOG;:
weisen. Das mutde Arbeits\chußrecht gilt Se B auch für ausländische Arbeitskräfte, mit denen entsprechende Ein P barungen getroffen worden sind. Für alle übrigen ausländischen Arbeitskräste und Ostarbeiter regelt sich der Arbeits\hug nah der neuen Anordnung des Reichsarbeitsministers.
Alle deutschen Bestimmungen über den -Gesundheits- und Ge- fahrenschuy (Schuß gegen Ünfälle und Berufskrankheiten ein- shließlich Beschäftigungsverbote und Vorschriften über gefähr- liche Arbeiten) sind danah auf diese Arbeitskräfte anzuwenden.
Die Regelung des Mutterschuyes entspricht der Nr. 2 der Aus- führungsverordnung zum Muttershuygeseß vom 17. Mai 1942. Werdende Mütter, Wöchnerinnen und Jtillende Mütter, die unter die Anordnung fallen, erhalten danach den in Abshn. 1X der Ausführungsverordnung zum Mutterschuygesep geregelten Mindestshuß für Sondergruppen erwerbstätiger Frauen (Arbeits- befreiung zwei Wochen vor der Niederkunft, Beshäftigungsverbot für sechs Wochen nach der Niederkunft, besonderer Gefahrenschuy).
Die Bestimmungen der Anordnung über -die Arbeitszeit der ausländischen Arbeitskräfte und Ostarbeiter sind ebenfalls der für deutshe Gefolgschaftsmitglieder geltenden Re elung ange- glichen. Sm Interesse einer leichteren Handhabung ‘wurden diese Bestimmungen auf ein Mindestmaß beschränkt, Arbeiter über 16 Fahre dürfen nah der Anordnung wöchentlich bis zu 60 Stunden, Arbeiterinnen über 16 pa re wöchentlich bis zu 56 Stunden únd Fugendliche unter 1 ahren wöchentlich bis zu 54 Stunden “— auss\{ließlich der Ruhepausen — Meng! iverden, Die Anordnung bestimmt ferner, daß innerhalb der Arbeitszeit die für deutsche C'esolachaftmit lieder vorgeshriebe- nen Pausen zu gewähren sind. Nah Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens zehn Stunden vox- zusehen, Auch die etbühten Schutbestimmungen für weibliche ausländische/ Arbeitskräfke entsprechen im wasetliGan der für deutsche Gefolgschaftsmitglieder getroffenen Kriegsregelung,
Zu Arbeiten an Sonn- und Feiertagen dürfen die ausländi» hen Arbeitskräfte nur herangezogen werden, wenn diese Ar- beiten betrieb8üblich sind oder tîn außergewdhnlich dringenden Fällen Reg wien, Kinder der genannten Arhbeitskräfte dürfen ebenso wie deutsche Kinder grundsäglih nicht beschäftigt werden, Kinder über A Jahre können bis zu vier Stunden täglih mit leichten Arbeiten beschäftigt werden. Die Aufsicht über die Ausführung der Anordnung ist den Gewerbeaufsihtsämtern übertragen worden.
P TOOT O REOR E ETTER T R T R I
Vertreter der Republikanishen Faschistishen Regierung, General- sekretär Graf Mazzolini, Abkommen und Protokolle über die Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen Deutshland und Jtalien. Die gemeinsamen AEO! und militärishen (Erfordernisse ließen es wünschenswert erscheinen, den Zahlungsverkehr zwischen beiden Ländern auf eine neue Grundlage zu stellen. Dex auf dem bisherigen Vertrag beruhende Clearingverkehr wird abgeschlossen, um einem neuen Clearingabkommen Plaß zu machen, das Grund- lage für eine reibungsloje Abwicklung des zwischen Deutschland und ¡Ftalien erfolgenden area tai geben soll. Durch diese im Sinne noch engerer Zusammenarbeit getroffenen Vereinbarungen soll gewährleistet werden, daß fein Dev gera amen Kriegführung und der Versorgung dex Bevölke- rung der beiden Länder dienender Warenverkehr an tehnischen Abwicklungsschwierigkeiten scheitert. Hierdurch wird zuglei ein weiterer wesentlicher Beitrag für die Solidarität der europäischen UIOYENE im Kampf gegen Bolshewismus und Plutokratie ge- geben.
ferm i
Tabakanbau im Generalgouvernement
Krakau, 31. Fanuar. Ueher die jüngste De ans des Tabak- anbaues im Generalgouvernement wird von maßgebender Seite mitgeteilt: Der Tabakanbau im Generalgouvernement liegt vor- zugSweise in den Händen von Kleinbauern; es waren im vorigen Jahr nicht weniger als 108 000 Landwirte mit dem Tabakanbau auf einer Fläche von 15 300 ha beschäftigt. Jm leßten Vorkriecgs- jahr entfielen auf das Gebiet des heutigen Generalgouvernements rund 6140 ha Ta L mit einem Gesamtertrag von 10469 t. Nach einem kriegsbedingten Absinken der Anbaufläche bezifferte sih im Fahre 1942 dieselbe wieder auf 13000 ha mit einem Gesamtertrag von 12431 t, Dies bedeutet eine Erhöhung der Tabakanbauflächhe um rund 176 25 und eine Steigerung des Gesamtertrages um rund 84 %. Damit ist der Tabakanbau im Generalgouvernement in der Lage, niht nux den * Bedarf der Tabakwarenerzeugung an Fnlandstabaken zu decken, sondern darüber hinaus mo mindestens 4,3 Mill, kg jährlih an das Reich auszuführen, Der Anteil der Qualitätstabake am Anhau- programm wurde, sofern es die Bodenverhältnisse irgendwie zu- ließen, erheblich gesteigert. Der Anbau der amerikanischen Tabak- sorten Kentucky und Virginy hat sich gegenüber den Vorkriegs- ee mehr als verdvreifacht, der Anbau von Orienttabaken ver- oppelt und ist außerdem durch Einführung neuer Sorten ergänzt worden, Gleihlaufend mit der Verbesserung des Anbaues laufen umfassende Maßnahmen für eine Verbesserung der S, Eine im Gang befindlihe Modernisierung der Zigarettenwerke verspricht niht nur bedeutende Ersparnis an Kosten und Material, sondern wird auch eine Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse zur Folge is An Stelle der gegenwärtig noh mit Handbetrieb erzeugten Zigarren werden in nächster Sei zur Aufstellung kom- mende Maschinen den gleihen Doppelerfolg mit sich bringen.
ches und Zahlungsvertehrs
L Berlin W'35, Viktoriastraße 83, haben
‘ sheinen Nr. 20 und Erneuerungsshei-
F melden und die Urkunde vorzulegen, F widrigenfalls die Kraftloserklärung der
(29811) Y z QORA Graul, Pensionär, z, Z. in Oa}
Wthekenbantk
Mgebotster
bor dem Umtsgericht hier, 11. Sto,
RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 26/27 vom 1./2, Februar 1944. &. 5
Wirtschaft des Auslandes
Spanisch-portugiesisher Warenaustaush im ersten Halbjahr 1944 Das Programm des Warenaustausches
Madrid, 1, Februar,
für das erste Halbjahr 1944 innerhalb des spanisch-port Handelsvertrags ist nunmehr offiziell festgelegt worden. wird damit an Portugal traditionelle Exporterzeugr
Trockenfrüchte, Apfelsiñen, Textilien usw,, \
material liefern. Die portugiesischen Lieferungen ‘an
werden sich auf Zinn, Hölzer für
Bergwerke und Eisenbahn-
shwellen, Eisenschrott und Eisenlegierungen für die
Jndustrie sowie auf portugiesische. Kolonialprodukte erstrecken.
a me
„Englands Kohlenindustrie im Schmelztiegel“ Wet itleitteng von 3019000 t im Fahre 1941,
Genf, 1. Februar.
h Unter der Ueberschrift
industrie im Schmelztiegel“ {reibt das
der Südwaliser Bergarbeitergewerkshaft, D. einem Artikel des- „New Leader“, jeßt sage die britishe Agitation in Englands Kohlenindusi
dem englischen Volk, die Lage verzweifelt ernst“.
h
Lage stets verzweifelt ernst“ gewesen, d
Mitglied der
Für den britischen Bergmann aber „sei die enn früßer habe man
ihn als Arbeitslosen im Elend verkommen lassen. Ge
habe es das Geseg von O und Nachfrage den Dn
en avbeitslofen Bergleuten die nuszu- oda 1rd von deren Hände Arbeit sie si die größten Reingewinne versprachen. Heute seien Englands! Bergleute durch die Aufhebung der Freizügigkeit gezwungen, sich von den Grubenbesizern aus- a „Englands Grubenindus
ermöglicht, unter den vie
beuten zu lassen. winnsuht ihrer Privatunternehmer f
die E unter den gewesen sei als heute.
der «Depression zuteil werden ließen.
j ast völlig ruiniert.“ wirklich über Beziehungen zur Kohlenindustrie verfüge, wisse, daß britishen Bergleuten nie stärker Heute ‘könnten \ie die Be vergessen, die die privaten Omer ihnen in den Jahren Alles
der Regierung vermöge das niht ungeschehen zu ma
weiter Stelle komme die Lohnfrage, stünden doch die englischen B ihres Verdienstes fast an
thr vort in bezg auf die Hö 28,
telle von allen englishen Fndustriearbeitern.
Jn Südwales leide von zehn Bergmännern einer an einer der üblichen Berqmannskrankheiten, ohne daß man ihm von Statits wegen helfe. Diejenigen Engländer, die heute die eigenén Berg- leute verdammten, shreibt Llewellin {ließ Stödte und Ortschaften in Wales besuchen, in denen der Tod veihe Ernte halte. Der englische Bergmann vergegenwärtige \ih an Hand seiner Erfahrungen, daß alle Zusammenkünfte von
Staat3männern thn niht von seinen Leiden erlösten.
Die schwedishe Handelsflotte am 1. Fanuar 1944 Stockholm, 31. Januar. Die schwedishe Handels ommersiella Meddelanden am 1, Januar 1944 aus 2089 Schiffen mit 1 423 800 Bruttotonnen. Die Anzahl der
ahre 1943 niht gestiegen, jedoch die Tonnage, und zwar um 96 801 BRT. Fn den leßten vier Monaten 1948
nah Angaben in Schiffe ist im
hat sich die bis dahin ständige Verringerung in eine Ve
gewendet, da die Kriegsverluste nur gering waren, ansbruch hat die schwedische Handelsflotte eine Ne 163 Schiffen mit 192 940 BRT. erfahren, d. \. 12 % des Bestandes
am '31, August 1939, Da die Kriegsverluste aff 226 S
570 814 BRT, sich beliefen, B ein niht unbedeutender Teil diefer er Käufe aus dem Ausland ersetzt worden, Fn Schweden selbst wurden 168 Schiffe mit 371 000 BRT..
Verluste durch Neubauten o
nen gebaut, /
y
Schweizerischer Verrechnunäsverkchr
üri, 31, Januar. vechnungsstelle, Dr. C. Bocehi,
eien, im Fahre 1942
nungsstelle insgesamt 7692 Mill.
che Blockievung
en, Dazu tritt die staat- des Zahlungsverkehrs gegenüber verschiedenen
Der Direktor der Schweizerischen Veyx-
erflärte in einem Vortrag über
den Verrechnungsverkehr, daß im Jahre 1932 nur 4 7 des [chwei- Gen Außenbandels vom Verrechnungsve
sfrs.
owie auch Ei
trie sei durh die Ge-
lih, sollten einmal jene
rkehr erfaßt worden | waren es dagegen {hon 69 2. November 1943 seien seit Bestehen der Schweizerischen Verrech- sfrs, an Schveizer Gläubiger ausgezahlt und andererseits 7936 Mill. Schuldnern eingezahlt worden, Ende 1943 hatte die Schweiz mit fl Staaten Clearingverträge abgeschloss
der Nachkriegsentwicklung bemerkte
Öffentlicher Anzeiger
D C T
100 Pengdö
anderen Ländern. Hinsichtli | n Berlin festgestellte Irotierungen für telegraphische Dr. Bochi, daß der Verrechnungsver ehr auch dann noch zum uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Ausgleich von Leistungen und Gegenleistungen zwischen den ein- / Telegravhiidie Auszahlung S ; 4 A r S1 a E ULICAN ban A ( ? zahiung zelnen Staaten beibehalten werden müsse, um so mehx, als és ugiesishen , unsicher sei, ob die Staaten in der Lage sein werden, ihre 2, Februar | 81, Januar Spanien | Wahrungen zu stabilisieren und die verschiedensten Beschränkungs- Gold Brief | Gelb Brief tisse, wie | Und Kontrollmaßnahmen abzubauen. Der Clearingverkehr werde Aegypten (Alexandrien und e, ch | enbahn- | wahrscheinlich noch lange Zeit für die Regelung des schweizerischen C Aa Jo | 18,79 18,88 | 18,79 - 18,83 Spanien | Außenhandels ein sehr bedeutsames Jnstrument darstellen. Albanien (Tirana)... 4054 100 Franfen | 80,92 81,08 | 80,92 81,08 ; VANES Argentinion (Buenos Aires) « | 1 Pap.-Pes. 0588 0,592] 0,588 0,592 spanische Australien (Sidney)... L austr. Pfund fit P ags Rekordförderung im türkischen Steinkohlenbergbau Draliian (Mia ho gonvon) y 100 Vaga -|/00,00 40,06 j 3996 6008 Fstanbul, 1; Februar, Die Steinkohlenförderung erreichte im | Britisch-Fndien (Bombay-Cal- y ahre 1943 die Rekordhöhe von 3136000 t gegen die biSheriga 1 an (ena tens, 1100 U 3,047 - 3,063| 8,047 8,088 Dänemark (Kopenhagen) .….. | 100 Kronen 52,15 52,25 | 52,15 52,26 Englands Kohlen- Enaland Borten Ms oa. 1 engl. Pfund — co S] orden ais 7 Exekutive , R A) a0 Cid s 100 ¡Finnmark 5,06 6,07 | 5,06 6,07 y 4G l ú ; Le i e Frarikreih (Paris) „.-+... 100 Frs, ——— — _— R. “Llewellin, in Morgenthau verhandelt mit Moskau — Die britisch-amerikanischen Griechenland (Athen) 7, 100 Drachmen | 1,668 1,672| 1,6688 1,672 Währungsverhandlungen auf dem toten Punkt Holland (Amsterdam u. Notter- n G L A ; : x G E l E O En Ged as ) Gulden 32, 2, j J trie sei | Genf, 31, Fanuar. _Wie die Londoner „News Chronicle“ be- | gran (Teer t! 100 Rials 14,69 14,61 | 14,59 14,61 richtet, hat Roosevelts Finanzminister, der Jude Morgenthazu, | Zsland (Reykjavit) „.….….,.... | 100 isl. r. AiGE SANO Ba An AO/OO ) sich mit den Machthabern in Moskau in Verbindung geseyt, weil | Ftalien Rom und O, T0 Den S0/I0L BR Li S 2D4 68711 stern noch er sich mit der englischen Regierung nit über die künftige Welt- Kanada (Montreal) 1 fanad. Dollar | — E Gg währung einigen kann. Der Vizepräsident der sowjetishen Staats- Kyoatien (Agram) enera Caane 100 Kuna 4,995 8,005| 4,995 8,005 bank, Chechulin, so heißt es in dem Deritht weiter, erde dems | Norwegen (Balg r, 220 þ T noussole Dsd, 66,76 86,88 | 56,76 688 nächst in Washington eintreffen. Die Währungsverhandlungen Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 zwischen Washington und London seien auf einem toten Punkt Aver N E 100 Let u E gau M angelangt, weil England nicht auf den Keynes-Plan zugunsten Doro P E 100 Kronen 69,46 89,58 | 569,46 69,58 s des White-Planks verzichten wolle. Jeßt hoffe man, daß die | Echweiz (Zürich, Basel und Wer | Sowietregierung, die, so erklärt jedenfalls „News Chronicle“, | „Bern) «cene cecores 100 Frs, 67,689 8,01 | 67,89 88,01 Ba À f Le ION x U A N Serbien (Belgrad) ......«- 100 serb, Dinar | 4,9956 5,005| 4,995 85,005 ebenfalls zum Goldstandard zurüékehren wolle, den Amerikanern Élowakei ( Profbura) R 100 E r. | 8,591 8,609| 8/501 8/609 j gegen die Engländer helfen werde. Spanien (Madrid u. Barcelona)/| 100 Pesetas | 23,666 28,605 23,5665 283,605 handlung nicht Südafrikanische Union (Pretoria | und Johannisburg) +5.» 1 \üdafr. Pfd. — — _—_ _— Zuveden Von! selten Türkei (anu T Caa I Civ e 1 tet. Dub 1,998 1,982 1,978 1,982 Ei WUDAaPest) « 00.50 _— _— —_ — che#. An Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Uruguay (Montevideo) v 1 Golbpeso 1,199 1,801|- 1,100 1,20L : Verein. Staaten von Amerika | Budapest, 1, Februar, (D.N.B.) Alles in Pengö. Amsterdam (New York) „eee eere 1 Doklar T a 180,73, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, amm E 0 Q S Daun Bin ar pad 13,62, Preßburg Für den innerdeutshen Verréchnungsverkehr gelten folgende Kurse: (1, Cona 4,19%, Hagre 81, Uri 20, Gelb Bri London, L Februar, (D. N. B.) New York 4,02%, —4,03 14, Enaland, Aegypten, Südafrikanishe Union „54+ 9,89 L Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47 Schweiz 17,30—17,40, Fraureis S O C Age Beau dae 4/998 5,008 A E Duees ires (afft): ey M0 1 B a C E Serie CAEE 5 IRO 83,647/4, Schangha! Tschungking-Dollar —,—. R a U 2,098 2,108 Amsterdam, 1, Februar. (D. N. B,) [12.00 Uhr holl. Zeit. ] Bereiigts Staaten von Amerika +6,4000404400000460 Zes TpoR [Amtlich.] Berlin S London mi E; New York S, Paris rasi lEN ooooooo cer. 304.2... ….…. N 0 0,138 —,—, Brüssel 80,11—30,17, Schweiz 483,63——43,71/ Helsink! Hi tbe Bai SRE Geitdé —,—, Jtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,-—, Le Selvsoríon und Vankuoten — Kopenhagen —,— Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—. 2. Februar 81, Januar flotte bestand Zürich, 1. Februar. (D-N, B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,25, i Geld Brief | Geld Brief DAIE q London 17,32, New York 4,30, Brüssel "69,25 B, Mailand A N Cra bs Notiz 20,88 20,46 | 90,88 20,46 22,6744. nom, Madrid 39,75 B, Holland 2204, Berlin 172,55, | GolbeDutlaa e i2ttrrteee [f 1 e | 1016 1600 | 1616 1608 Lissabon 17,65, Stockholm 102,664, Oslo 98,6214, Kopenhagen Ae aid Cas |1 äghpt. Pfd. 4,39 4,41 4/89 4,41 00,27%, Sofia 5,87% Prag 17,26, Budapest 104,50 B., Zagreb | Amerianische: 100d—s Doîtar | 1 Dollar e l S au rmehrung 8,75, Jstanbu! 3,50 B., s Bukarest 2,371, Helsinki 8,75 Mraentinie E 1 Pap.-Peso - | 0,44 0,46 | 0,44 0,48 Seit Kriegs; Preßburg Pes E nes L an L E T zl Eultralishe odo tin att 0. 1 guftr. Psb, R 208 | 466 24 Jus L D Kopen Jagen, . Fobruar. (5 D M ondon 9,34 New eige e... 0 e009 eiga 106 1 | 1 f : Ea / d Ade Brasili Lea A | ae pon | Yorf 4,70, Berlin 194,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich Britls-Inbils ¿1,2 100 Vupion | 996 2/0 | 195) N Es n 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15 Bulgarische: 500 Lewa* und | i: tre mt slo 109,00, Helsink! 9,83, Madrid —,—. Alles Brioffuyxso RALUISE A UTHEA Coll aben 100 Lewa 8,07 8,09 | 83,07 8,00 C ,00, Ÿ ,83, d —, (lles Briefkurse. Däirlsha: aroñe 100. 2 S ba, 4 Febrnar, * (D N, V) London 1686 G, | 10M ub boten 12:17 100 AS | 030 00: | V 52,80 16,95 B,, Verlin 167,50 G,, 168,50 B,, Paris —,— G,, 9,00 B,, Englische: 10 £ und darunter | 1 engl. Pfd. — —_—|— — Brüssel —,— G., 67,50 B,, Schweiz, Pläye 97,00 G,, 97,80 B,, | Finnische S CAN E A +..+ | 100 Finnmark | 5,0656 85,075| 6,086 - 8,075 Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., | Französische «+151: | 100 Frs, 3970 189/70 (ian 100 1 m V I Jag , 01,09 N. olländishe ......4 182,70 1832,70 [132,70 1882,70 Oslo 95,35 G., 95,65 B,, Washington 4,15 G,, 4,20 B. Helsinki tallenische: aroße «4 100 L 9,98 10,082 | 9,98 10,02 5 C O 99 2 Y Lire 0.420000 a... 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 9,95 G, 8,69 B., Rom A G,, 2,20 B., Kanada 3,77 G., bd: Cacao us -:.0.… | 1 fanab. Dollax 0/99 e LOI 0,99 1,01 3,82 B., Madrid —,— G,, Türkei —,— B,, Lissabon —,— Ql Bd E 100 Kuna 4,99 8,01 | 4/99 5,01 17,590 B, Buenos Aires 102,50 G,, 104,50 B, Roriveatsa: 80 Ke, u, darunter 100 Kronen 66,89 89,11 | 6669 5687,11 Os8lo, 1. F ebruar. (D. N. B.) London —— G.,, 17,75 B., N [IEZ d i | L Verlin 175,25 G,, 176,76 V,, Paris —,—. G, 10,00 B,, New York“ | &chwevishe: arote 7: (100 n (208 O8 | 1,06 1,68 Gie Cbe E G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 50 Kronen unb darunter …. | 100 Kronen 59,40 59,94 | 59,40 5359,84 ls 103,00 B, Helsinki 8,70 G,, 9,20 B., Antwerpen —,— G,, 71,50 B, Schweizer: tat aaoa 00, 23/88 68,07 | 67,68 88,07 Stocfholm 104,55 "G, 105.10 B., Kopenhagen 91,75 G,, 92,25 B,, | eerbire r und darunte «122 [400 sik Sinar| 40D or | S8 801 Sh aon O s B, 29/20 B, Prag, G wer D Slowakische; 20 Kronen und Z A , von Schiveizer f s y , P g E darunter R E | 100 sow. Kr. 8,58 8,62 | 83,58 8,62 Südafxrikanische Union ..,.. | 1 südafr, Pfd, 4,39 4,41 | 4,89 4,41 Tondon, 1. Februar, (D. N. B,) Silbe: Barren prompt | Frte e orge | 1 türk, Pfund | 101 198 | 101 1708 23,90 Silber aur Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—, ° arunter q 60,78 61,02 , '
81,02 | 60,78
L Untersuchungs- und Strafsachen. 4. Oeffentliche Zustellungen, - 7. AktiengeseUschaften, 10, Gesellschasten m, b. i 13,
3. Zwangsversteigerungen, | 5, Verluft- und FundfaQen, | 8, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 11. Meaoee t Do | 14, D, rg d O
3, Aufgebote, 6, Auslosung usw. von ertpapteren, 9, Deutsche Koloníalgesellschaften, 12. Offene Handels- und Kommandítgesellschaften, 15, Berschiedeue Bekanntmachungen, Tal PRASABEAG
3. Aufgebote
[29807] Aufgebot, 42 F 63/42 Der {Firma N, V, Buiten- kandshe Bankvereeniging, mster-
damm C, Heerengraht 268, vertreten durh die Rechtsanwälte Dr, Friedrich Carl Sarre und Eduard Wätjen zu
das Aufgebot folgender Aktien der J, G. arbenindustrie Aktiengesellschaft, Frank- urt/Main, A 11 000,— A 600 947, 088538, 257685, 245 771, 231 663, 231 662, 231 661, 231 660 == 8/1000, — mit Dividendenscheinen Nr, 20 und Er- neuerungsscheinen, B 1072636, 1072635, 1072634, 1072633, 1072632, 1072631, 1072 680, 1072629, 997 976, 997 975, 981 102, 800605, T85 886, 620 287, 021152 == 15/200, — “mit Dividenden-
nen beantragt, Der Fnhaber der Ur- kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15, August 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Heilig- kreuzgasse 34, Zimmer 19, anberaum- ten Aufgebotstermine seine Rechte anzu-
Urkunde erfolgen wird. Frankfurt am Main, 24. Januar 1944. Amtsgericht, Abt, 492.
(oh, West, Adolf-Hitler-Straße 164, at das Aufgebot folgender Urkunden
beantvagt: Mäntel zweier 414 % Pfandbriese dexr Rheinischen Hypo-
Mannheim Reihe 44 Buchs tabe C. Nr, 2980 und 7712 über je ) : Der Fuhaber dex Urkunde, "xd aufgefordert, spätestens im Auf- g mnn am - Dienstag, den 9. August 1944, vormittags 9% Uhr,
L I Ot Umer 227, seine Rechte anzumelden
l
|
[5
A
E 334 008, Zinn,
nd die Urkunden vorzulegen, andern-
Satzung Nr, 9865 und 9866 für ungültig. Oelsniß (Erzgeb.), 31, Fan. 1944.
[29386] Lebensver
Englerth, 2 A 11 438 Albrecht Eden, A 48 643 Puges borg König, A 58777 Karl Uebela er Georg A 99277, A 112473 Joachim Wetter- hahn, A 112 668 Friß Lange, A 117 267, E 403340 Georg August
falls werden die Urkunden für kräft- werden, 8, Fanuar 1944,
os erklärt
29308] Veber die im
fuxt a. M. Bezirk 32 Abt, [lT unter (fd Hypothek von Grund des § 9 Abs. 3 der 11. Verord- nung zum RBG, vom 25. 11, 1941 ein neuer-Brief erteilt worden. Brief ist kraftlos. Franffurt a. M., 26, Januar 1944. as Agent (Grundbuchamt), [bteilung 53,
5.Verlust-u.Fundsachen
[29318]
Gemäß Punk
Gewerksch
D S
riedrich Wilhelm cherungs-Aktiengesellschaft,
Die verse nglerth, EZ A 30
75 359
Berlin, den 28. Der
Bekanntmachung.
erklären
EZ 8834009 a | | E 315650 Otto Wilhelm, E 340 940 August Hengst, E 341 722 Tony Moeller, M 2831 017 Otto Voß und M 572 267 Ludwig Kraus sind abhanden gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Einspruch bei uns erfolgt.
Mannheim, den Amtsgericht, BG, 3,
Grundbuch von Frank- Blatt 2628 in fd. Nr. 22 a eingetragene 10 000, — M ‘ist auf
Der alte
t 2 Absay 6 unserer wir die Kuxe
aft Deutschland. chüler,
ngsscheine À 527 Egon 335 422 a . Dorothea 33 Fohann Schmidt,
Meß, A 94161;
Meta Zinn,
Fanuar 1944.
[29326]
Die Bestellungen müssen bei
entgegen,
auf das Neubestellung des
S: Erw
PETA Entsprehend dem gemeinsamen Be- {luß von Vorstand und Aufsichtsrat unserer“ Gesellshaft kommt eine Divi- dende für das Geschäftsjahr 1942/43 in Höhe von 6% auf die Fnhaber- und Namensaktien, zahlbar am 31, Ja- nuar 1944, zur Ausschüttung, Es sind also auf jeden zur Einliefe- rung gelangenden * Dividendenschein Nr, 19 der Nummern der Fnhaber- Aktien 1—330 000 únd 550 001—669 000 und 709 001 —859 000 RNA 24,— ab- zügl, 15% (10 % Kapitalertragsteuer zuzügl, 50 % Kriegszuschlag) = Reichs- mark 20,40 zu zahlen. Í Die Dividende ist zahlbar, außer an unserer Gesellschaftskasse in Essen, bei folgenden Bankhäusern:
Deutsche Bank, Berlin, und deren
Niederlassungen, Dresdner Bank, Berlin, und deren
Vorstand.
Niederlassungen,
7. Altiengesellschaften
Auf Wunsch vieler Bezicher erscheint das :
Ntien-Sachregiste zum Reichs- unò Staaisanzeiger
von Ende Januar 1944 ab monatlich einmal am Ende eines jeden Monats mit dem JFnhalt aus dent vorangegangenen
Monat.
ic gen müs j em untenstehenden Verlag erfolgen, da das Register noch nicht in die Zeitungspreisliste eingetragen ist, Vom 15. Februar 1944 nehmen auch alle Postämter Bestellungen auf: das Aktien-Sa,
Der Bezugspreis beträgt halbjährlich 6,— K. früher wöchentlih erscheinende Register vestell Monatsregisters gebeten. das im Heft 52/1943 angezeigte Vierteljahrsregister werden vom Verlag auf das hier angezeigte Monatsregister angerechnet.
SGelbstverlag M. Banse, Inh. I. Ullenstein,
© Kölzig über Friedeberg, Neum.
register
Alle früheren Bestellungen sind hinfällig. Es wird um Bereits erfolgte Bestellungen auf
R PIRA I, E Tp Reichs-Kredit-Gesellschaft Altiengesell- haft, Berlin, Bankhaus Burkhardt & Co., Essen, Bankhaus Pferdmenges & Co,, Köln, Commerzbank Aktiengefellschaft, Ber- lin, und deren Niederlassungen, M pant Aktiengesellshaft, Bo- um, T Merck, Fink & Co., Mün- en, ' e Berliner Handels-Gesellschaft, Berlin, Bank der Deutschen Arbeît Aktien- esellschaft, Berlin, und deren iederlassung Essen, Nationablank Aktiengesellschast, Essen, Bankhaus Grunelius & Co,, Frank- furt a, Main, Ut e aug C. G, Trinkaus, Düssel- orf, Bankhaus Poensgen, Marx & Co.,
Düsseldorf, August Thyssen-Bank Aktiengesell-
schaft, Berlin W 8, Behrenstraße 8,
Rheinische Girozentrale und Provin- ialbank, Düsseldorf, —und deren Zweiganstalt in Köln,
Landesbank und Sparkassenzentrale
für Westfalen (Girozentrale), Münster, Niedersächsishe Landesbank - Giros-
Ee Hannover,
Essen, den 31, Januar 1944. Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft.
Der Vorstand, Henke, Schmit.
Friedrih Töpel Aktiengesellschaft,
Triptis-Oberpöllnit.
Für das Geschäftsjahr 1942/43 kom- men 3 7 Dividende gegen Einreihung der Gewinnanteilscheine Nr. 2, ab- züglich 15 % Steuern, ab 1. Februar 944 bei dem Bankhaus Gebr, Ober- laender in Gera oder bei der Gesell- schaftskasse in Oberpöllnig - zur Ver- teilung. [29325
Triptis-Oberpöllniß, 25. Jan. 194
Der Vorstand. Dr, Biedermann.
Brauerei zum Felsenkeller bei Dresden. „Auf Grund der 2. Verordnung über die Einschränkung von Mitgliederver- sammlungen vom 23, Dezember 1948 haben der Aufsichtsrat und dex Vor- stand beschlossen, die Dividende für das Geschäftsjahr 1942/43 mit 4% fest- ujegen, Die Auszahlung dex Divi- ende erfolgt ab 10, Februar 1944 gegen Rückgabe des Gewinnanteil- scheines Nr. 1 untex Kürzung von 15 %_ Kapitalertragsteuer einschließlich Kriegszuschlag [29324] bei der Dresdner Bank in Dresden und Berlin sowie deren übrigen Niederlassungen oder ° bei der Gesellschaftskasse in Dresden, Dresden, den 26. Januar 1944. Der Vorstand. Dr. Hans Roerín.
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