1944 / 28 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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9, November 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Bavrntintr a Ne. 268 e 16, November 1943)®*), (2) Aufgaben der Prüfungsstellen sind: :

a) Darchführung | der Aufbringungsfestseßungen für Eichen- und Fichtengerbrinde und der sonstigen der C Ha Na bats lte dienenden Auflagen,

b) Ueberwachung der Gerbrindenaufbringung nah Verse und Güte sowie des Gerbrindenverkaufs an det Erst- erwerber.

IV. Schlußbestimmungen

§8

(1) Gegen Höhe und Art der N seßungen sowie gegen die sonstigen der Gerbrindenaufbringung dienenden Auflagen sind als Rechtsmittel innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen gegeben: Sali der Einspruch: er ist bei der zuständigen Prüfungsstelle S i i Veber ihn entscheidet das zu-

: ständige Forst- und Holzwirtschaftsamt.

Gegen die Entscheidung übex den Einspruch: j S die Beschwerde: sie ist bei der Stelle einzureichen, die über den Einspruch entschieden hat. Ueber sie entscheidet der Reichsforstmeister endgültig. (2) Ein eingelegtes Rechtsmittel hemmt den Vollzug der festgeseßten Gerbrindenaufbringung oder die Durchführung der sonstigen der Gerbrindenaufbringung dienenden Auflagen nur in dem Umfange, in dem die festseßende Stelle auf An- trag dem Aussezen der Gerbrindenaufbringung zugestimmt

hat, 89

Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen der Verordnung zux verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forst- wirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31, Fanuax 1939 (RGBl. I S. 133).

8 19

Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft. . 11 E

Diese Anordnung gilt auch in den eingeglicderten Ost- gebieten.

Berlin, den 3. Februar 1944.

Der Reichsforstmeister. F. V.: Al per s,

*) & 8: Beauftragte Forstdienststellen im Sinne von § 2 (3)

sind a) die Landesforstämter der Reichsforstverwaltung (Alpen- -

und Donaureihsgaue, Sudetengau, Wartheland, Danzig-West- preußén) und das Landesforstamt Saarbrüten, die Landesforst- und Regierungsforstämter der Preußischen und die Regierungs- forstämter der Bayerischen Landesforstverwaltung, b) die Landes- forstverwaltungen der übrigen Länder, e) die Forstabteilungen der Landesbauernschaften, d) die Prüfungsstellen.

§ 9 (1): Prüfungsstellen sind 1. a) für Staatsforsten und für Genossenschafts- und Gemeinschaftswaldungen, die unter staat- licher Betriebsführung stehen; b) für die Forstbetriebe der Ge- meinden, der sonstigen - Gebietskörperschaften und der Körper- haften des öffentlihen Rechts, die niht von einem eigenen Forstamtsleiter geleitet werden; e) für Privatforstbetriebe, soweit sie niht unter Ziff, 3 fallen, die Einheitsforstämter. —— Soweit

Einheitsforstämter noch nicht eingerichtet sind, nehmen die Auf- -

gaben der. Prüfungsstellen zu a und b die staatlichen Forstämter, zu e die Reichsnährstandsforstämter wahr. 2. für die Forstbetriebe der Gemeinden, der sonstigen Gebietskörperschaften und der übrigen Körperschaften des öffentlihen Rechts, die von einem eigenen Forsiamtsleiter geleitet werden, die von viesen geleiteten Forstämter bzw. Forstverwaltungen; 3, für Privatforstbetriebe, die von einem Privatforstangestellten des höheren Dienstes oder von einem Privatforstverwalter (bzw, deren Vertretern) geleitet werden, die Forst- und Holzwirtschaftsämter (Abt. 1] Privat- forsten). Jn diesem Falle ist gegen die Festseßung des Holzein- schlags lediglih die Beschwerde beim Reichsforstmeister zulässig. Sie i] beim Forst- und Holzwirtschaftsamt einzureihen (8 7 der Verordnung über die Durchführung der Holzaufbringung vom 26, Fuli 1943 RGVBl. 1 S. 449 —; Deutscher Holz Anzeiger Nr. 75 vom 7. August 1943),

(3): Soweit es sich um Angelegenheiten des eigenen Forst- betriebes von Prüfungsstellen handelt, werden die vorbezeichneten Aufgaben der Prüfungsstellen von den forstlihen Mittelstellen wahrgenommen.

-Ausführungsbestimmungen Ila

zur Anordnung U 10 der Reichsstelle für Kohle über die end- gültige Regelung der Hausbrandversorgung im Kohlenwirt-

schaftsjahr 1941/42 vom 22. April 1941 (Deutscher Reichs-

und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 93 vom 23. April 1941) Vom 2. Februar 1944

Auf Grund des § 39 der Anordnung U 10 in Verbindung

mit § 1 Absay 1 der Anordnung U 10 b wird folgendes hbe- stimint: 81

Die Versorgung von Einquartierten der Wehrmacht, der Waffen-// und des RAD.

. Die Versorgung von Einquactierten mit Hausbrandbrenn- stoffen erfolgt grundsäßlih durch die Quartiergeber. Als Berechnungsgrundlage gelten folgende Säge:

a) bei Einzelofenheizung

e | Kilogramm Steinkohle*)/Tag Größe des Raumes

April März Fanuar Februar naue M Bm Lj 2 3 Räume bis 70 com 25 4 6 Räuité bis 100 m... ( 6 9 Räume über 100 cbra je inge, 20 chm mehre 4 1,5 1,5

b) in zentralbeheizten Räumen sind Brennstoffe nur hei

nachgewiesenem Bedarf auf Grund der für die Heizanlage

vorhandenen Verbrauchszahlen zu gewähren,

82 Einzelquartiere Die Versorgung der Einquartierten mit Hausbrandbrenn- stoffen erfolgt über Reichskarten für Kohle, die an die Quartiergeber ausgegeben werden. Die Quartiergeber hbe-

#*) odex Braunkohlenbriketts, oder Hartbraunkohle, oder Koks.

Oktober und November und Dezember

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Refch8- nund Staatsanzeiger Nr... 28 vom 3. Februar 1944. S. L : 2

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vorschussen zunächst aus ihren Brennstoffbeständen die er- lorderlitge en On a können jeweils nach Verbrauch von

mindestens 1 Zentner die Es der Reichskarten für Kohle beanspruhen. Sofern eine Bevorshussung mangels vorhandener Bestände nicht möglich ist, ist gemäß § 3 zu ver-

83

Massenquartiere

Einguartierte in Räumen, für die vom Wirtschaftsamt iee Koblerzuweisiig im laufenden D noi E R, aus bestimmten Gründen unterblieb (Turn-, Ausstellungs; Lagerhallen, Schulen, Tanzsäle u. ä.), und deren Beheizung durch Bevorschussung den Quartiergebeën niht zugemutet werden kann, werden in der Weise mit Haushrandbrennstoffen versorgt daß die Quartiergeber jeweils fir den Zeitraum einer Woche im voraus die Reichskarten für Kohle erhalten und dié benötigten Brennstoffe beim ortsansässigen bzw, beim nächstgelegenen Händler entnehmen. Es gelten die unter § 1 genannten Säße. e j

(2) Sinngemäß ist zu verfahreñ, wenn bei Einzelquartieren die unter § 2 voigaseiene Bevorschussung niht mögli ist.

84 Brennstoffbedarf von der Wehrmachht zum Zwecke der Auf- O aa ihres Studiums in Hoch- oder Fach- \hulen beurlaubter Wehrmachtsangehöriger "

Von der Wehrmacht zum Zwecke der Aufnahme oder Fort- seßung ihres eli an Hoch- oder Fachschulen beurlaubte Wehrmachtsangehörige werden als Einquartierte behandelt. Soweit die Brennstoffe für diesen Zweck bislang aus dem zivilen Sektor entnommen wurden, hat es dabei sein Be- wenden. g

| Wachkommandos | Die unter 88 1 und 2 s Regelung gilt auch für Wachkommandos, die zur Arbeit eingesezte Kriegsgefangene bewachen.

' fahren (vgl. § 3 Abs. 2).

86 Nachweis gegenüber dem Wirtschaftsamt

1) Einquartierungen treten meist plößlich auf. Eine eel auf länd ere Sicht ist daher nicht möglih. Die Quartiermacher der Truppe sind jedoh angewiesen, sich je- weils so frühzeitig wie möglih mit den quartiergebenden Gemeinden in Verbindung zu seßen und die Frage der

ohlenversorgung zu klären, ; N 7 d) Die Wirtsbefigämter haben, soweit die örtlichen Ver- hältnisse dieses bedingen, die Reichskarten für Kohle dur die Gemeindebürgermeister ausgeben zu lassen

(3) Die Händler haben die angeforderten Mengen gegen Vorlage der Abschnitte der Reichskarte für Kohle aus ihren Lagerbeständen zu liefern. Sie erhalten gegen Abgabe der übersichtlih zusammengestellten (aufgeklebten) Abschnitte der Reichskarte für Kohle vom Wirtschaftsamt einen Beste]llschein mit dem Vermerk „o. Gb.“ (ohne Grundmengenbescheinigung) und geben diesen auf dem ublichen Handel8weg weiter (vgl. § 15 der Ausführungsbestimmungen T zur Anordnung H 10 der Reichs\telle für Kohle vom 10. Mai 191).

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4) Die Wirtschaftsämter haben darauf zu achten, daß der aerbider O Sein _vordringlich sichergestellt wird. Gegebenenfalls is gemäß Ziffer 15 der Richtlinien zur ZJnugangseßung der Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle vom 26. April 1941 von ihnen zu veranlassen, daß die buchmäßigen Reserven der Händler zu effektiven Reserven gemacht, d. h. die entsprechenden Mengen auf den Lagern der Händler ständig bereitgehalten werden, damit bei außer- gewöhnlichen Anforderungen sofort geliefert werden kann. Reichen die von den Händlern gehaltenen Reserven nicht aus,

um die Anforderungen zu befriedigen, so ist unter Ein- -

schaltung des zuständigen Landeswirtschaftsamtes ein inner- bezirklicher Ausgleich herbeizuführen. -

T Versorgung abgeseßzter Einheiten der Luftwaffe 1998 * (Flat, Nacrichten usw.)

Einheiten der Luftwaffe, die an abgelegenen Orten ein- geseßt O und l Bedarf nicht mittels W-Abrufscheine durch nächstgelegene Wehrmachtdienststellen gedeckt wird, wer- den vie bisher durch Entnahme aus den Beständen des orts- ansässigen bzw. nächstgelegenen Händlers gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung versorgt, Die Empfangs- bestätigung muß die Bezeichnung der empfangenden Einheit (Feldpost-Nr.), den Dienststempel und die Unterschrift des Einheitsführers enthalten. Die Händler tausthen die Emp- fangsbestätigung gegen einen Bestellschein „o. Gb.“ (vgl. 8 f5 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen 1 zur Anord- nung H 10) ein,

88 Die Versorgung von Einheiten der Wehrmatht, der Waffen-// und des RAD, mit Küchenko le und Kohle für ins Feld abrücende Truppenteile

Küchenkohle wird den Einheiten der Wehrmacht, der Waffen-44 und des RAD,, die nicht in eigenen Baulichkeiten untergebracht sind, gemäß § 7 zugeteilt, / Das gleiche gilt hin- sichtlich des Brennstoffes für ins Feld abrückende Truppen- teile,

89

Die Versorgung von Räumen und Gebäuden für | sonstige Wehrmachtszwecke

(1) Die von der Imo für sonstige Zwecke (z. B, Lazarette, Geschäftszimmer, Werkstätten usw.) gemieteten

oder auf Grund des Reichsleistungsgeseßes in Anspruch ge- nommenen Räume ‘und Gebäude (Schulen, Anstalten, Gast- stätten, Beherbergungs- oder sonstige industrielle oder gewerb- liche Betriebe und ähnliche) sind aus der Hausbrandjahres- menge des zuständigen Wirtschaftsamts in Höhe des Grund- bedarfs mit Brennstoffen weiter zu versorgen. Der Kohlen- bedarf für diese Zwecke ist vom Händler bevorzugt auszu- liefern. W-Abrufscheine werden hierfür nicht ausgegeben.

2) Für die Höhe des nah Absay (1) aus dem Zivilsektor wer Ne gewährenden Grundbedarfes an Hausbrandbrenn- Wollen gilt unter Aufhebung des Rundschreibens 14/42 der

eihsstelle für Kohle vom 12. 4. 1942 folgendes:

a) Für die von der Wehrmacht bis 31. 3, 1943 bereits über- nommenen Anlagen ist in der Regel künftighin die Brennstoffmenge, die für das Kohlenwirtschaftsjahr 1942/43 vom Wirtschaftsamt für diese Anlagen zugeteilt worden ist, als Grundbedarf zu gewähren. Dabei kann das Wirtschaftsamt in Fällen, in denen eine Ein- shränkung zumutbar erscheint, eine Kürzung bis 10 % der von_ ihm im Kohlenwirtschaftsjahr 1942/43 zuge- teilten Brennstoffmenge vornehmen.

b) Bei Anlagen, die nah dem 31. 3. 1943 gemäß Absatz (1)

von der Wehrmacht neu gemietet oder in Anspruch ge- ‘|

nommen werden, gilt als Grundbedarf jeweils die Menge, die im vorangegangenen Kohlenwirtschaftsjahr zugeteilt wurde.

Die Wirtschaftsämter haben die sih nach a und b ergeben- den Grtnblrtin jeweils zu Beginn des Kohlenwirtschafts3- jahres bzw. bei neuanlaufenden Anlagen auf Antrag dem Versorgungsberechtigten oder der zuständigen Wehrmachts- dienststelle beschleunigt zuzuteilen.

Die Wirtschaftsämter sind nicht berechtigt, bei den nah Buchstaben a sich ergebenden Mengen Kürzungen über das dort angegebene Maß vorzunehmen. Kürzungen der Mengen nach Buchstaben þ sind, ohne daß diese von der Reichsstelle für Kohle besonders angeordnet werden, unzulässig.

Umfaßt die Mietung oder Fnanspruchnahme einen ge- ringeren Zeitraum als ein Fahr, so ist eine Zuteilung nah a oder b entsprehend dem Anteil des Verbrauchers des Be- nußungszeitraumes an dem des gesamten Kohlenwirtschafts- jahres vorzunehmen.

(3) Der durch die Aenderung des Verwendungszweckes etwa bedingte Mehrbedarf (z. B, Einrichtung einer Schule als Reservelazarett, Beheizung bisher niht benußter Räume) wird durch W-Abrufscheine settens den Wehrmachtsdienst- stellen gedeckt. |

8 10 n Versorgung der in wehrmachtseigenen Gebäuden (Kasernen u, 4; L ictadratiton Haushalte von Wehrmachtsangehörigen

. (1) Die Vorschriften der Wehrmacht und die auch für die Wébrmacd leren allgemeinen Vorschriften über Dienst- wohnungen, Werkdienstwohnungen, Dienstmietwohnungen gestatten unter bestimmten Vorausseßungen die Abgabe von Hausbrandbrennstoffen aus Wehymachtbeständen an die Wohnungsinhaber.

Die Verwaltungsdienststellen der Wehrmacht find an- | a in solchen Fällen eine Abgabe von Kohlen nux |

dann vorzunehmen, wenn beim zuständigen Wirtschaftsamt

festgestellt ist, daß die Wohnungsinhaber nicht in die Kunden- |

liste eines Händlers aufgenommen sind. Ebenfalls sind die Mebr Q atte unterrichtet worden, daß die Höhe der Abgabe sich nah den der An zustehenden Mengen zu richten hat und Abgaben darüber hinaus ver- hoten sind, O

3) Bei den Wirtschaftsämtern auftretende Zweifel sin ut der örtlich zuständigen Vorwaltungsdienststelle der Wehr- macht bzw. vom Landeswirtschaftsamt mit den zuständigen

Wehrkreisverwaltungen, Luftgaukommandos bzw. Marine- F

Fntendanturen zùu klären. F 14 Auslieferung von Mengen unter einer Wagenladung

Gemöß § 4 der Ausführungsbestimmungen 1 zur An- E H E W-Abrufscheine für eine Wagenladung und darüber von den Händlern über den Handelswêèg an die Hauptlieferer weitergeleitet, die „die bevorzugte Erledigung des Auftrages vorzunehmen habên,

2) Mengen unter einer Wagenladung müssen jedoch von t Sändleen unmittelbar aus ihren Lagerbeständen o, aus ihren laufenden Eingängen ausgeliefert werden. Die jeweils bis zum Errxeichen einer vollen Wagenladung ge- sammelten W-Abrufscheine sind von dem Händler dem Haupt- lieferer zur bevorzugten Wiederbeschaffung der bevorshußten Mengen zuzuleiten. y ] W-Adrufe M gesamten Kohlenwirtschaftsjahr eine Wagen-

ladung nicht erxcichen, sind diese Mengen zusammen mit den k

Bedarfsmengen der Verbr.-«Gr. T=——V abzurufen, Hat der be-

treffende Händler (z. B. gegen Ende des Kohlenwirtschafts- F iabeag) keine Lieferungen an die Verbr.-Gr. 1—V mehr aus- f zuführen und liegen thm noch W-Abrufscheine unter einer f

Wagenladung vor, die er aus seinen Beständen nicht decken

kann, so wird ihm gegen Vorlage des W-Abrufscheines vom f Linie nd iat eine volle Wagenladung unter Anrechnung der f die W-Abrufscheine übersteigenden Menge auf das nächste î

Kohlenwirtschaftsjahr ausgeliefert. 8 12

Die Ausführunasbestimmnngen treten am 7. Tage nach |

Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Ausführungs- Keftlärimutsen [T zur Anordnung U 10 ‘der Reichsstelle für Kohle außer Kraft.

Berlin, den 25, Fanuar 1944, Der Reichsbeauftragte für Kohle. Paul Pleiger,

Nichtamtliches / Deutsches Reich

Dèr Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme F Sztójay, ist nah Berlin zurlickgckehrt und hat die Lei- Mi

tung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Sofern bei einzelnen Händlern die |

Aus der Verwaltung

Ostarbeiterabgabe und Wei

Der Generalbevollmäctigte für den Arbeitsei

vernehmen mit dem Reichsminister

die- Ostarbeiterabgabe, die der Betriebsführer arbeitern gewährten Weihnachtsgratifikationen einfaht berechnet werden kann. Die

hnachtsgratififationen

be nsas hat im Giza- der Finanzen bestimmt, daß [Ur die den Ost-

starbeiterabgabe des Be-

ordnung über die

Neich8- 1nd Staatsanzeiger Nr. 28 vom 2. Februar 1944.

t lriebsführers beträgt in diesen Fällen 25 % der Weihnachtsgratifikation für das Fahr 1648 insgesamt den im

| Betrieb beschäftigten Ostarbeitecn ausgezahlt wor! die Ostarbeiterabgabe bereits nah den Säßen der Entgelttabelle | zu der Verordnung zur Durchführung und. Aenderung der Ver- '

| | J 80 j Einsaßbedingungen der Ostarbeiter vom zu zahlen hat, ver- | 9. April 1943 berechnet und entrichtet sein sollte | jein Bewenden. i

Summe, die als

rden ist, Soweit

behält es dabei

|

Das Auslandsamt der Dozentens\

stehende ausländishe Afademiker aus

arbeitsministeriums, der Deutschen Arbeitsfront, des

dienstes, der Reichs]ugendführung un frauenführung teil, Die’ Vorträge nah den Einführungsworten. des 9 Dr, Walter ShuU-l§e- einen Ein schen sozialen Arbeitsweise und in di

etnen Ausschnitt aus der Gssamtheit des deutschen

schaftlihen Schaffens bringen.

die soziale Arbeit in Deutschla1 deutschen Hochschulen daran haben, t und auf keinem Gebiete unterbrochen gung der sozialen Probleme, die der im Frieden vollbracht hatte, hat gerad

gefunden und ist Vorbild für die in Eur

Gemeinschaft. Reichsstatthalter Re Schirach hob in seiner Begrüßun

neue Ordnung in Europa, für die wir fäampfen,

eine soziale Ordnung sei. Bei ihr

Arbeit sowie das Leistungsprinzip im Vordergrund, und es handele ih um leine Patentlösung der sozialen Frage, sondern es könne dabei nur eine Parole und Zielseßbung für den Lebenswillen

Europas geben: durch Sozialisierung

Prof. Dr. Adolf Guenther-Wien behandelte in einem Vortrag das Thema „Gemeinschaft oder Kollektivismus“. j die Erfahrungstatsachen an, die in Deutschland jeder mit bem soll,

Wesen der Gemeinschaft verbindet und für deren Erfenntnis und

Beurteilung ihm! der Kollektivismus Vergangenheit und der

maßgebende Vertreter der deutschen Sozialwissenschaft, des Reichs-

ien Chc i Die Tatsache der Abhaltung dieses jozialwissenschaftlichen Kurses ist aber zuglei ein Beweis, M

E plutofratishen und Gegner zur. Verfügung steht. Beim Kollektivismus handle es sich,

IWirtschafisteil

Sozialwissenschaftliche Tagung in Wien haft der deutschen Universitäten

| negativ

m nehmen zahl[- lozialen Arbeit mshr als 20 Staaten sowie

; näheren

Reichsarbeits- d Vertreterinnen E Reichs- und Veranstaltungen sollen teihsdozentenführers Po blick in die Praxis der deut- e deutsche Sozialpolitik sowie sozialwissen-

l dafür, 1d mit dem Anteil, den die roß des Krieges weiter geht ist, Die glücklihe Bewälti- Nationalsozialismus bereits e im Kriege ihre Bewährung i opa entstehende soziale ihsleiter Baldur von gsansprache hervor, daß die in erster Linie stehen Recht und Ehre der

politik d leben in

Schwieri

Paris, zur Nation!

Er knüpfte an

der eigenen liberalistishen bolschewistishen

Bisher ndustrieunternehmungen die Arbeiter ihre Vorschläge zur Verbesser des Arbeitsganges vereinzelt und verliefen meist ergebnisles.

gesehen, üm das Gegenteil von Gemeinschaft, : 4 werde das, was wix Kollektivismus nennen, von den Plutokratien und Hochschulen eröffnete hee seinen zweiten im Kriege statt- | und Sowjets in ungteshem Sinne und findenden sozialwissenschaftlichen Kuxsus. An ih |

reiche in der prafktishen und wissenschaftlichen

ihrem Schatten liege.

j Aus kollektivistishen Gedankengängen könne echte Sozial- und Bevölkerungspolitif überhaupt nicht entstehen. Wolle man soziale

gkeiten bekämpfen und lôsen, so müsse ma

Kern aus anfassen der aber nicht der Kollektivis Wertung der Menschen nur als Summe und Ma die Gemeinschaft sein könne.

Eine DAF,-Ausstellung in Paris

2. Februar. Jn Paris wird demnächst eine Ausstellung der Deutschen Arbeitsfront eröffnet werden, die die Entwi‘ung des betrieblihen Vorschlags- und Verbesserungswesens, wie es gerade während- des Krieges in der deutschen entwielt wurde, auch den französischen Arbeitern nahebringen in einzelnen französischen

bestanden zwar hon

sogenannte Gedanken

hineinsteckten, Fedoch blieben

LBirtschaft des Nuslandes

Das japanische Volkseinkommen, das Budget und das Sparziel 1944 Tokio, 2. Februar. Der japanische Finanzminister Kaya äußerte

sih im Reichstag über die Höhe des j das er auf 60 Mrd. Yen gegenüber hätt.

zur Verfügung “gegenüber 183

Yen erreichen.

udget beträgt bekanntlich 154 Mrd.

4,5 Mrd, Yen, das zweite Zusabbudget 0,256 Mrd. Yen (alle drei

zusammen 20,17 Mrd. Yen). Dazu

rechnung von 38 Mrd. Yen, zusammen also 58,17 Mrd. Davon ind abzuziehen 7 Mrd, Yen aus der Anlei Südsee-Entwiklungskasse und 85 Mrd. Yen aus Ueberschnei-

dungen mit dem allgemeinen

Budg Sonderhaushalten.

Die sih ergeben

von 425 Mrd. Yen werden mit 14 Mrd. Yen durch Steuern und mit 28,5 Mrd. Yen durch Staatsanleihên gedeckt. f e Staatsanleihen vom Volke «Fndustrie-Fuvestitionen aufgebracht werden müssen, bezeichnete

für diese

der Finanzminister als Sparziel des gewaltige Summe von 35 Mrd. Yen g vorhergehenden Rechnungsjahr,

Verdoppelung des japanischen Schisfsbaues in einem Fahre

Tokio, 2, Feburar, Jm Abgeordnet

nische Maxineminister, Admiral Shimada, auf Anfrage, daß der Bau von Schiffen glatt laufe. Im Jahre 1943 wurden zweimal Es sei sehr wohl mögli, daß

soviel Schiffe gebaut wie 1949, 1944 wiederum doppelt soviel Schiffe vergangenen Fahr.

Neue Methoden der Wirtschaftsplan Interessante Vorschläge des japanischen

Reserve Bank of China“ Der japanische Ratgeber an der „Cen-

Schanghai, 2, Februgr. tral Reserve Bank of China“, Dr. Mainichi“ einen interessanten Vorschlag

Wirtschaft reorgan!s;eren könne, um sie den gegenwärtigen Kriegs-

notwendigkeiten anzupassen, Da Kimura einer der verantwort- ? aber die Geschäftsleute ihre langjährige Erfahrung und ihr

Davon stehen 14/5 a Low für den Volksverbrauch ) Mrd. Sndustric FNveslitionen werden wie ‘im Vorjahre wieder 6 Mrd. 1 2FUr die Staatsverwaltung werden 42,5 Mrd, Yen egenüber 31 Mrd, Yen zur Verfügung stehen. en entstehen durch UVeberlagerung der Budgets.

in China

apanischen Volksvermögens, | samkeit. 50 Mrd. Yen im Vorjahr Danach erfolgen,

Ven im Vorjahre. Die | Schangha

ic

und Fund

Diese 42,5 Mrd. : Das nationale Freigabe

Yen, das evste Zusabbudget | den, und

fommt die Kriegs-Sonder- he-Ausgabe der

ei und den verschiedenen

Den Verwaltungsausgaben

c Da außerdem noch über 6 Mrd. Yen

Rechnungsjahres 1944 die egenüber 27 Mrd, Yen im tendenzen

enhaus betonte der japa-

gebaut würden wie im

auf einer ung in Nanking-China Beraters an der „Ceutral

“f e E 1 Kimura, hat in „Kaizai

i ( i Gilden mit gemacht, wie man Chinas

t i

Warenums

lihen Persönlichkeiten in ‘der Nanking-Regierung gelebt hat, verdient sein Vorschlag besondere Aufmerf-

soll die Reorganisation der chinesischen Wirtschaft so

daß Schanghai das neue wirtschaftliche

der großen Warenbestände von Schangha

l durch Auswertung seiner industriellen Produktionskraft. Mit anderen Worten heißt das, daß Schanghai seine Stapelwaren ant das landwirtschaftliche Hinterland liefern soll. Yen. | Schanghai die Produktion und die Au Hilfsquellen, das heißt der Lebensmitte kurbeln, was umgekehrt Schangha leben werden, Ueberhaupt [schlägt gen Austausch zwischen Stadt und Land vor. _ Eine Förderung der Verbindung zwischen Schanghai und seinem Pinterland erachtet Kimura auch vom finanziellen Standpunkt für sehr wichtig, Ein Erreichung einer wirtschaftlihen Autarkie und wichtiger Kriegsmaterialien, sondern auch zur Wertes der Nankinger Währung wichtig. D

stärkferer Warenumlauf sei

wirtschaftlichen Wenn

Landstvichen gefördert werden.

Eine grundsäßlihe Neuordnun, Hilfe eines verstärkten Güterum chlags kann nah

planwirtschaftlichen Basis erfolgen, doch

l sihts des in China fest veripurzelten Sozialsystems die üblichen wirtschaftlichen Kontrollmaßnahmen anderer Lände wendet werden. Kimura glaubt, wäre, bei der Ausarbeitung eines neuen wirts{chaftlichen Kontroll- systems für China die autonome

einzubauen. Diese Gilden hätten cine la

und Erfahrung auf wittshaftlihem Gebiet, und ihre Tätigkeit sei mit den heutigen Verhältnissen durchaus vereinbar.

“Öffentlicher Anzeiger

un w] n 2m Sinne und mit einem ungleichen , Geiste erfüllt, Fm nattönalsozialistishen Deutschland glaube man nit etiva, das Wesen der Gemeinschaft völlig neu geschaffen zu haben, es Jet uns vielmehr klar, daß die Gesellschaft în natur- Verhältnissen immer schon bestanden habe und somit etne umfassende Tradition der Gemeinschaft bestehe, die aller- dings untex der Vorherrschaft liberaltstischer,. ka italistischer und marxistischer Gedankengänge unter die Shwelle : sUr viele herabgesunken set. \ von Revolution und Traditionspflege habe der lismaus die Gemeinschaft troß aller gegen sie ankämpfenden Kräfte wieder neu zum Leben erweckt. Alle Vorträge der sozialwissen- [haftlihen Tagung gingen praktisch von der Volks- und Be- triebsgemeinschaft aus und würden zeigen, wie diese Gemeinschaft sih vor allem in der nationalsozialistischen sozialen Bevölkerungs- urchgeseßt habe und wie au das deutsche Wirtschafts-

Jn seiner ihm eige!

sse, sondern nux

ung oder Erleichterung

„Je Jou früher Chinas wichtigstes Güterumschlags- Ustriezentrum gewesen und bilde auch heute noch den Angelpunkt in der gesamten chinesischen Wirtschaft. mit der Reorganisation dér hinesishen Wirtschaft

sbeutung der natürlichen l’ und Rohmaterialien, an- 1s industrielle Produktion be- Kimura einen rve

niht nur zur

Erhaltung des ] ; Die “Preisauftriebs- in Schanghai seien seit dem leßten Frühjahr direkt auf den Abbruch der gegenseitigen zwischen Stadt und Land zuruückzuführen. Warenumshlag gewährleistet werde, würde der Notenumlauf nah Kimura nit cinmal ausreichend sein, Der

chlag müsse unter exleichterter Kreditbes nur in den befricedeten Gebieten, sondern auch in den feindlichen

der chinesishen Wirtschaft mit

daß es höchst wünschenswert

irtschaftlihe Organisation der

Positiv

es Bewußtseins jen Verbindung Nationalsozia-

n sie von einem mus mit seiner

3ndustrie start

kisten“ in die

diese Versuche

ist und lange

Zentrum wird.

Ein Beginn solle durch eine l gemacht wer-

Daduxch könne

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Beziehungen ein normaler gegenivartige

chaffung nicht

Kimura nur dürften ange-

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S. 3

| Drganisationstalent ausnuten könnten, hält es Kimura weiter- hin für nötig, daß die Regierun ihre praftishe Führung auf ivirtschaftlihem Gebiet nux joweit ausdehnt, daß- sie ihr Recht auf die Führung der Kontrolle geltend macht, aber die tatsäch- liche Durchführung der Maßnahmen der Fnitiative und Verants- wortung der Geschäftsleute überläßt, - Kimura ist überzeugt, daß ein System dieser Art befriedigende Ergebnisse erzielen werde, Die Fuitiative chinesisher Geschäftsleute Tei unübertroffen. Mit ihrer Hilfe müsse, es mögli sein, zur Selbstversorgung zu ge- langen und die Lieferung der dringend benötigten Kriegsmate- rialten zu gewährleisten. China besie unbegrenzte produktive N und verfüge über die größten Arbeitsreserven in der Belt,

Das wirtshaftliche Chaos in Tshungking-China

Tokio, 2, Februar. Domei berihtet aus Kanton, daß die Tschungking-Zeitung „Takung-Pao“ seit Oktober 1943 wiederholt die Tichungking-Regierung daran gemahnt habe, Maßnahmen gegen die wirtshaftlihe Krise zu treffen, wenn nicht 1944 das unglückseligste Fahr für Tschungking werden solle, Die Regierung habe bisher nux thre Unfähigkeit bewiesen, was aus dem uner- hörten Ansteigen der Preise hervorgehe, So betrage der Jndex jeßt das Hundertfache gegenüber der Zahl von 1937.

Vörsenkeunziffern für die Woche vom 24, bis 29, Fanuar 1944 Die vom Statistishen Reichsami errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der leßten Woche (24. bis 29, Januar 1944) im Ver- glei zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchshnitt Monats-

vom 24,1. vom 17. 1, durchschnitt

Arnenturse (Kennziffer 1924 bis 29.1, bis 22, 1. Dezember

is 1926 = 100) | Bergbau und Schwerindustrie 162,13 162,05 161,96 Verarbeitende Jndustrie .. 158,32 158,28 158,05 Handel und Vexkehr 155,19 155,18 154,94 Gesamt , . 158,35 158,31 158,11 Kur®sniveau der 4%igen Wertpapiere V E, 102,50 102,50 102,50 Kommunalobligationen : …. 102,50 102,50 102,50 Dtsch. Reichsschaßzanweisungen

1940 Folgen 6 und 7. 105,07 105,14 104,99 Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 107,13 107,13 107,04 Anleihen der Länder . „.…. 104,25 104,18 104,12 » Anleihen der Gemeinden . . 103,86 103,85 103,67 Gemeindeumschuldungsanleihe 106,46 106,33 106,42 Jndustrieobligationen . , . , 109,35 109,37 109,35

fes

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 2. Februar. (D, N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G,, 580,10 B.,, Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B,, London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 299,65 G,, 236,05 B,, Mailand 99,90 G. 100,10 B. New York 24,98 G, 25,02 B. Paris 49,95 G., 50,05 B., Stoholm 594,60 G., 599,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B,

Agxam 49,95 G, 50,05 B., Sofia 20,47 G&,, 30,53 B., Athen 16,68 G,, 16,72 B,

London, 2 Februar. (D. N. B.) New York 4,02 %,—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,6475, Schanghai Tschungking-Dollar —,—,

Amsterdam, 2. Februar. (D, N, B,) [12.00 Uhr holl, Zeit, ] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris ——, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki _—,—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid —,—,; Oêlo —,—, Kopenhagen —,—, Stocholm 44,81 —44,90, Prag Ri as

Zürich, 2. Februar. (D. N. B.) [11.40 Vhr.] Paris 6,228, London 17,32, New York 4,30, Brüssel 69,25 B, Mailand

22,67% nom. Madrid 39,75 B,, Holland 2292, Berlin 172,55, Lissabon 17,633 Stockholm 102,664, Oslo 98,6214, Kopenhagen 20,374, Soîia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, gstanbu! 3,50 B, Bukarest 2,37%, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,75, Japan 101,00, Nio 22,00 B. Kopenhagen, 2, Februar. (D, N. B.) London 1934, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9/83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 2. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G,, 16,95 B,, Bexlin 167,50 G,, 168,50 B., Paris —,— G,, 9,00 B, Brüssel —,— G., 67,50 B,, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B, Amsterdam —,— G,, 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B, Oslo 95,35 G,, 95,65 B,, Washington 4,15 G., 4,20 B,, Heliinkt 8,96 G, 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G, 3,82 B., Madrid —,— G,, Türke! —,— B, Lissabon —,= @" 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. i Oslo, 2, Februar. (D. N, B.) London —_ O, 17/6. G: Berlin 175,25 G,, 176,75 B., Paris —,— G, 10,00 B, New York —— G., 4,40 B,, Amsterdam —,— G., 2,35 B,, Zürich 101,50 G. 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B,, Antwerpen —,— 6., 71/50 B“ Stoholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 6,“ 92/25 Y” Rom —ck— 6., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B, L wi

London, 2, Februar. (D. N. B.) Silbez Barren

; 4 Cor 2 prompt 28,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

2, Zwangsversfteigerungen,

1, Untecsuchungs- und Strafsachen. 3, Nufgeöote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 7, Uktiengesellschaftea, 5, Bersust- und Fundsachen, | 8. Deut He idalben auf Aktien, | 6, Auslosung usw, von ertpagpieren, 9, Deutsche Koloniaigesellschaften,

10. Gesellschaften m, b. De, 11. Genoffenschaften, Í 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

14, Deutsche ReïHsbank uud Bankausweise,

| 13, Unfall- und Fuvalidenverficherungen, 15, Verschiedene Befkanntmacs;ungen,

N | L Untersuqungs- und Strafsachen

AUe Druckaufträge müssen auf | einseitig beschriebenem Papier völlig drudckreif eingesandt werden. AÄnderungen redak- tioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verla( nicht vors- ! genommen. Berufungen auf j die Ausführung früherer Druc= # aufträge sind daher gegeustands- f los; maßgebend ift allein die einz | gereichte Druckvorlage. Matern, 8 derenGchristgröße unter Petitliegt, i; können niht verwendet werden. | Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, # deren Drukvorlagen nicht völlig drudckreif eingereiht werden.

Rz E“ U A E I TERN I A: F E B M A EEE” “E M

O

[29178] Bekanntmachung.

Wia 7565/15/48, Dem Handelsvertre- ler Karl Friedrih Hoffmann, Breslau; Mittelfeldweg 1, ist auf Grund des § 20 der VO. über Handelsbeshränkun- gen vom 13. 7, 1923 (RGBl. I S. 706) der Handel mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs untersagt worden. Die Untersagung gilt für das gesamte Reichsgebiet. Die Entscheidung ist rehtsfräftig.

Breslau, den 19, Januar 1944, Der Oberbürgermeister. \ J. A,; Zimmêrmann,

[29431] Aufgebot. i / _F 6/43.-Der Vorstand dex Kreissparkasse Waldeck in Korbach hat für Dr. Paul

gerte verlorengegangenen Sparkassen- uchs Nr. 5591, ausgestellt von der Kreis\parkasse Waldeck Hauptzweigstelle Bâd Wildungen füx Dr. Paul Schöller in Wuppertal-Elberfeld, Kriegerheim- straße 6, mit einem Guthaben von 1000 RA beantragt. Der Fnhaber des Sparkassenbuchs wird aufge ordert, spâ- testens in dem auf ittwoh, den 31, Mai 1944, 10’ Uhr, vor dem unter- zeihneten Geriht, Bimmer 1, anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraft- lo8ecrflärung erfolgen wird. Bad Wildungen, 25. Januar 1944,

i Amtsgericht, [29379] Aufgebot. 1 F 2. 44. Der Kaufmann Willy

Rüß in Neubrandenburg, Neutorstr. 23

r

hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Sparbuches der Mel. Depositen- und Wechselbank,

Neubrandenburg, Nr, 453886 über

Schöller in Wuppertal-Elberfeld, Krie-

gerheimstraße 6, das Aufgebot des an-

2848,91 RAÆ beantragt. Der JFuhaber

testens in dem

riht anberau seine Rechte a kunde vorzule Kraftloserklaru wird,

Das [29880] S E C08: Gauhauptstadt

gestellten Aeckerle, Posen,

straße (Kleistka lautend auf

B 18918, Grzesiak, Posen

der Urkunde wird aufgefordert, spä-

mann, Posen,

10 Vhr, vor dem Ae Gee | 7, Nr. B 15 540,

Neubrandenburg, 27. Fanuar 1944.

auf Bernd Ebelt, Posen, Tannenberg- 1 Grundbuch von 0 j _ Wilhelm Goery, Schweizer Stx. 19, Ww T E lautend auf

ò. Nr. 115 956, lautend auf Georg a

auf den 11. August 1944, ß 12 627, lautend auf Willy Rauk,

S , lautend auf Helga mten Au gebotstermine | Reinsdorf, Vuchhalterin, Posen, LenbaŸ- nzumelden Und die Ur- | straße 27/6, 8, Nr. 204/22, lautend auf gen, widrigenfalls die | Waltraut Kaaß, Posen, Nollendorf- ng der Urkunde erfolgen straße 29, W 5, beantragt. Die Fn- haber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Mai 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Posen, Mühlenstr. 1a, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte angu- melden und die Urkunden vorzulegen,

Amtsgericht.

Aufgebot. Die Stadtsparkasse der Posen, vertreten durch

gebot dex nachstehenden von der Stadt- sparkasse der Gauhauptstadt Posen aus=- Sparkassenbücher: 1. Nr. 111 076, lautend auf Dipl.-Fng. Viktor

Urkunden erfolgen wird. Posfeùu, den 17. Januar 1944. Das Amtsgericht. mati Boa Der Hypothekenbrief über die im Berlin-Niederschön- hausen Band 42 Blatt Nr. 1376 in Posen, [Abteilung 11T unter Nr. 19 eingetragene »ypothet von 19425 N.Æ ist bei einem 1 f Marianne Fliegerangriff verlorengegangen. Es ,Halbdorsstr. 32, W 5, | t etn neuer Brief erteilt worden. Berlin-Pankow, 24. 1. 1944. [29373] Das Amtsgeriht Pankow, Abt. 9.

2. Nr. 115 079, lautend

serne), 3. Nr. 109 735,

Memelstx. 1/5, 6. Nr.

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