1944 / 42 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

ter Haftpflicht“ mit dem Sig in Gie- boldehaujen, eingetragen worden. Die Satzung ist am 11. November 1943 fest- gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftlihe Beschaffung und Unterhaltung von Deckhengsten.

Amtsgericht Duderstadt, 27. Fan. 1944. Ebeleben. [30071] Amétsgericht Ebeleben, 8. Februar 1944.

Gen.-R. 6 Obermehler'’sher Spar- und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Obermehler.

Die Firma ist geändert in: Raiff- cisenkasse, eingetragene Genossenschaft nit unbeschränkter Haftpflicht, Ober- mehler,

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einex. Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des -Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be- zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absay landwirtschaftliher Erzeug- nisse); 3. zur Förderung der Maschinen- benugung. (

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Ebeleben. [30119] Amtsgericht Ebeleben, 8. Februar 1944.

Gen.-R. 2 Mehrstedter Spar- und Darlehnuskassenverein, e. G. m. u. H. in Mehrstedt.

Die Firma ist geändert in: Raiff- eisenkasse e. G. m. u, H. Mehrstedt. Frankenustein, Schles. [30120]

Amtsgericht Frankenstein, Schles,

den 9. Februar 1944. Beränderung:

Gn.-R. 7 Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossenshaft mit unbe- {räukter Haftpflicht, Schönwalde, Kreis Frankenstein, Schles, ist durch General- versammlungsbeshluß vom 17. Oktober 1943 geändert in: Raiffeisenkasse, ein- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht, Schönwalde, Kreis Frankenstein, Schles.

Guhrau, Bez. Breslau. [30122]

Jn unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 7 eingetragenen Ge- nossenschaft Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe- s{chränkter Haftpfliht in Gleinig, Kreis Guhrau, Bez. Breslau, heute folgendes eingetragen worden:

Die Firma der Genossenschaft lautet jeßt: „Raiffeisenkafse, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haft- pflicht“.

Guhrau, den 28. Fanuar 1944.

Das Amtsgericht. Guhrau, Bez. Breslau. [30123]

Jn unser Genossenschaftsregister ift bei der unter Nr. 29 eingetragenen Ge- nossenshaft Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht in Nahrten, Kreis Guhrau, Bez. Breslau, heute folgendes eingetragen worden:

Die Firm der Genossenschaft lautet jeßt: „Raiffeisenkasse, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hasft- pflicht.“

Guhrau, den 28. Fanuar 1944.

Das Amtsgericht. Mährisch Schönberg. [30124] Das Amtsgericht Handelsregister Mähcish Schönberg, 8. Februar 1944.

Gesch.-Zl. 5 Gn.-R. 484. Eingetragen wurden im Genossenschaftsregister bei

der Genossenschaftsfirma „Müllerei- und

Getreideverwertung, Genossenschaft mit Sägebetrieb und elektrischer Anlage für Weikersdorf und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haf- tung“ nachstehende Aenderungen:

Zufolge Beschlusses in der Vollver- sammlung vom 7. 1, 1944 wurden die Saßungen in den §8 1 Abs. 2, 5, 16, 920, 28 und 29 abgeändert.

Gemäß £ 1 Abs. 2 ist der Siß der Genossenschaft nunmehr: Reitendors, W.

Gemäß § 20 der nunmehrigen Saßung beträgt der Geschäftsanteil 20,— A.

Die übrigen Aenderungen der Saßun- gen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Geloscht werden die Vorstandsmit- glieder Rudolf Wölfl und Rudolf Gabriel.

Eingetragen werden die neu gewähl- ten Vorstandsmitglieder Max Vogel, Bauer in Reitendorf, W., als Obmann und Johann Kunz, Bauer in Mährisch Schönberg, als Obmann-Stellvertreter.

Die Wiederwahl der bisherigen Vor- standsmitglieder Franz Scholz und Rudolf Rotter wird zur Kenntnis ge- nommen Mährisch Schönberg. [30125]

Das Amtsgericht Handelsregister Mäshrish Schönberg, 21. Fanuar 1944.

5 Gn.-R. 613. Fm Genossenschaft3- register wurde bei der Genossenschasts- firma „Kampeliëéka, spoftitelni a zá- lozrrí spolek y Rokytnici v Orl. Hor. zapsané spoletenstvo s neobmezenym ruéením“, Zig Rokitniß, die mit Be- {luß der Hauptversammlung der Ge- nossenshaft am 5. Dezember 1943 be- schlossene Auflösung und Liquidation eingetragen

Liquidatoren: Josef Grund, Landwirt in Niederdorf Nr. 58, und Miroslav Mlynáf, Zahlmeister in Rofkitniß i Ad!eraeb

Die Liquidationsfirma lautet nun- mehr „Kampeliéka,. spofitelni a zá- loZzníi spolek v Rokytnici v Orl, Hor. zapsané spole&enstvo s neobmezenÿm ruTenim in Liquidation.“

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 18. Februar 1944. S. 4

Marienburg, Westpr. [30126] Marienburger Beamtenbaunk e. G. m. b, H., Marienburg, Westpr. Die Genossenschaft ist zufolge Anordnung des Reichswirtshaftsministers vom 28. August 1943 aufgelöst. Marienburg, Westpr., 7. Februar 1944. Amtsgericht.

Mittenwalde, Mark. [30127]

Jm Genossenschaftsregister Nr. 20 ist bei der Bezug- und Absaz-Genossen- schaft e. G. m. b. H., Rotberg, ein- getragen :

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 30. 12, 1943 ist die Firma geändert in Raiffeisen-Warengenossen- schaft e. G. m. b. H., Rotberg-Karlshof.

Amtsgericht Mittenwalde (Mark),

den 8. Februar 1944.

Namslau. 130128] Fm Genossenschaftsregister der Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. § Schwirz, Kreis Namslau, is etnge- tragen, daß die Firma geändert ist. Sie lautet jezt: Raiffeisenkasse, ein- getragene Genossenshaft mit unbe- schränkter Haftung, Schwirz. Namslau, den 10. Februar 1944. Amtsgericht. 3 Gn.-R. 18 a

Oels, Sehles, [30163] 1 Gn.-R. 123a, Firma und Gegen- stand des Unternehmens sind wie E eändert: Sozialgewerk der Deutschen rbeitsfront (Handwerks-, Handel- und Gewerbebetriebe) des Kreises Oels, Groß- Wartenberg, eingeträgene Genossen- schast mit beschränkter Haftpflicht. Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1 die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsför- derung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be-

triebe. : Amtsgericht Oels.

[30130] Oppeln, 8. Februar 1944. Neueintragung: Gn.-R. 229, Einsatzgenossenshast des Malerhand- werks, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpsliht mit dem Siß in Oppeln. Die Sazung ist am 20. Ok- tober 1943 errichtet, Gegenstand des Unternehmens ist: die Uebernahme von Großaufträgen an das Malerhand- werk, die Aufteilung solher Aufträge unter die Mitglieder, die Unterstüßung der Mitglieder bei der Finanzierung und Durchführung der Aufträge, ins- besondere durch Beschaffung der erfor- derlichen Rohstoffe, sowte die Vornahme von fonstigen Geschäften, die mit den vorstehenden Aufgaben zusammenhän- gen oder der Fordêrung des Maler- handwerks in Oppeln (Stadt- und Landkreis) dienen.

Oppeln. Amtsgericht

Posen,. Bekannimachung. Genossenschaftsregister. Die im Genossenschaftsregister unter 17 Gn.-R. 39 Schrtmm eingetragene Spax- und Darlchnskasse Hohensee ein- getragene Genossenschaft mit beschränk- ter Hasftpflicht in Hohensee ist dur Verschmelzung“ mit der Spar- und Wirtschaftsgenossenshaft Burgstadt ein- getragene Genossenshaft mit beschränk- ter Haftpflicht in Burgstadt (Genossen- schaftsregister: 17 Gn.-R. 47 Schrimm) gemäß den Generalversammlungsbe- 1hlüssen vom 15. und 18. Funi 1942 und dem Verschmelzungsvertrag vom 15. Funi 1942 aufgelöst. Posen, den 28, Fanuar 1944. Das Amtsgericht.

[30047]

Posen. [30048] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.

17 Gn.-R. 4 Neutomischel Spar- und Darlehnskasse Kirhplaß eingetragene Genossenschaft mit beschränkier Hast- pflicht mit dem Siß in Kirchplaß. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 19. Juni 1941 ist die unbe- schränkte Haftpflicht in die beschränkte umgewandelt worden. L 1 (Firmä) der Satzung ist dementsprehend ge- ändert.

Posen, den 1. Februar 1944,

Das Amtsgericht. Ribnitz. [30049] Genossenschaftsregister Amtsgericht Ribuiß, 4. Februar 1944.

Fn das Genossenschaftsregister Sozial- gewerk Ribnißer Handwerker eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Hoftpflicht Nr. 60 des Genossen- \chaftsregisters is am 4. Februar 1944 eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamms- lung vom 26. August 1943 is#t die Firma geändert in: Sozial Gewerk für Handwerk, Handel und Gewerbe von Ribniß und Umgegend eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung und Betätigung einer ge- meinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben und die ge- meinschaftlihe Durhführung und For- derung sozialer Einrihtungen und Maß- nahmen der beteiligten Betriebe.

H. | Schweinfurt.

Schiochau, [30050] Amüitsgeriht Schlochau, 15. 1. 1944. Bekanntmachung. Genossenschaftsregister Nr. 28 Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Kramsk. § 1 der Saßung is am 27. Dezember 1943 dahin geändert, daß die Genossenschaft jez1 „Raiffeisenkasse Kramsk, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hastpfliht“ lautet.

Schweinfurt. [29991] Eintrag in das Genosseuschaftsregister. Milchlieferungsgenossenshaft Elfers- hausen, eingetr. Genossenschaft mit be- shränkter Haftpfliht, Siß: Elfers- hausen. Diese Genossenschaft wurde gemäß Reichsgeseß vom 9. 10. 1934 RGBl. 1/S. 914 von Amts wegen in- folge Vermögenslosigkeit gelösht. Eine Liquidation findet nicht statt. Schweinfurt, den 11. Februar 1944. Amtsgericht Registergericht.

[29992] Eintrag in das Genossenschaftsregister. Dreschgenossenshaft Unsleben, ein- getr. Gen. mit beschränkter Haftpflicht, Sit: Unsleben. Fnfolge Vermögens- losigkeit wurde dieje Genossenschaft ge- mäß Reichsgesesp vom 9. 10. 193 RGBl. 1 S. 914 von Amts wegen ge- löoscht. Eine Liquidation findet nicht tatt. | Schweinfurt, den 11. M 1944. Amtsgeriht Registergericht.

Seelow. [29993]

Gn.-R. Nr. 6. Jn dem Genossen- schaftsregister Nr. 6 des hiesigen Amts- gerichts, betr. Platkower .Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Plat- kow, ist folgendes eingetragen worden:

Die Firma der Genossenschaft lautet jeßt: Platkower Spar- und Darlehns- fasse, eingetragene Genossenschaft mit beshräukter Haftpflicht zu Platkow, Kreis Lebus. j

Jeder Genosse haftet für die Ver- bindlichkeiten der Genossenschaft bis zu einem Betrage von 500,— (fünfhundert) Reichsmark (Haftsumme) für jeden er- worbenen Geschäftsanteil, Die Höchst- zahl der Geschäftsanteile, auf welche der Genoffe sich beteiligen kann, beträgt 10.

Durch Umwandlungsbeschluß der or- dentlichen Generalversammlung vom 2. Oktober 1943 ist ein neues Statut errichtet worden. |

Seelow, den 19. Fanuar 1944.

Das Amtsgericht. Sensburg. [30131] Bekanntnachung.

Gn.-R. 20 þ Nikoläiken, Ostpr. Durch Vertrag vom 25, September 1943, der durch die Generalversammlung von demselben Tage genehmigt ist, hat die Milchverwertungsgenossenschaft Eichen- dorf e. G. m. b. H. in Eichendorf, Kr. Fohannisburg, die Verschmelzung mit der Erlenauer Moslkereigenossenschaft e. G. m. b. H. in Erlenau, Kr. Sens- burg, vereinbart. Uebernehmende Ge- nossenschaft ist die Erlenauer Molkercei- genoNenshast. 6 Gmb S. n Erlenau.

Sensburg, den 11. Februar 1944.

Amtsgericht Soldin. [30051] Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 27. Fanuar 1944. Löschung:

Nr 692 Elekirizitäts- und Maschinen- genossenschaft e. G. m. b. H. in Schild- berg. Die Genossenschaft 1st durch Be- {luß der Generalversammlung vom 5. Dezember 1943 aufgelöst.

Soldin. [30052] Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 8. Februar 1944. Veränderung:

Nr. 21. Die Deryower Spar- und Darlchnskasse e. G. m. b. H. in Derßow ist in Raiffeisenkasse Derßow eingetra- gene Genossenshaft mit beschränkter Haftpflicht geändert. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. 1. 1944 ist § 1 des Statuts geändert.

Soldin. [30053] Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 8. Februar 1944. Veränderung:

Nr. 29. Der Spar- und Darlehus- kassenverein Rufen e. G. m. u. Haft- pfliht in Rufen ist in Raifeisenkasse Rufeu eingetragene Genossenschaft mik unbeschränkter Haftpflicht geändert. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 15. 1, 1944 ist § 1 des Sta-

tuts geändert.

Soldin. / [30054] Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 8. Februar 1944. Veränderung:

Nr. 30. Die Mellentiner Spar- und Darlehnskasse e. G. m. b. H. in Mellen- tin ist in Raiffeisenkasse Mellentin eingetragene Genossenschaft mit be- shränkter Haftpfliht geändert. Durch

4 Beschluß der Generalversammlung vom

16. 1. 1944 ist § 1 des Statuts geändert,

Suhl]. [29994] Amtsgericht Suhl, 27. Fanuar 1944. Veränderung: Kühndorfer“ - Dar-

lehnsltassen - Verein, eingetragene Ge-

nossenschaft mit unbeschrönkter Hasft- pfliht in Kühndorf. Gn.-R. 18. Durch

Beschluß dex Genexalversammlung

vom 17. 12, 1943 ist die Firma geän-

dert in: Raiffeisenkasse, eingetragene

Genossenschaft mit unbeshränkter Hast-

pflicht, Kühndorf.

Tecklenburg. __ [30132] Jn das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 49 eingetragen: Hengsthaltungsgenossenschaft Wester- kappeln, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht, Siß Westerkappeln. Die Saßung ist vom 30. Oktober 1943. Gegenstand des Unternehmens ist die Forderung der Pferdezucht durch Haltung von Detck- hengsten. i: Amtsgeriht Tecklenburg, den 8. Februar 1944.

Tilsit. [29995] Genossenschaftsregister Amdtsgericht Tilsit, 5. Februar 1944. Veränderung:

Gn.-R. 61 Sozial-Gewerk für Hand- werks-Handels- und Gewerbebetriebe des Kreises Tilsit, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Hast- pflicht, Tilsit: Die Firma lautet jeßt: Sozial-Gewerk der D.A.F. für Hand- werks-Handels- u. Gewerbebetriebe des Kreises Tilsit, eingetragene Genosseu- schaft mit beschränkter Haftpflicht,

Tilsit.

Weida. [30055] Amtsgericht Weida, 7. Februar 1944. Veränderung:

Gn.-R. 19 Ottmannsdorfer Spar- und Darlehnskassenverein eGmuH. in Ottmannsdorf. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse, eingetragene Ge- nossenshaft mit unbeschränkter Haft- pfliht in Schönborn. Neues Statut vom 18. November 1943. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Raiff- eisenkasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren- verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be- darfsartifel und Absay landwirtschaft- liher Erzeugnisse); 3 zur Förderung der Maschinenbenußzung. Weida. [30056] Amtsgeriht Weida, 8. Februar 1944. Veränderung:

Gn.-R. 16 Börthner Spar- und Dar- lehnskassenverein eGmuH. in Börthen. Die Firma ist geändert in ma kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpfliht in Neustadt/ Orla-Börthen. Statut vom 28. Novem- ber 1943. Gegenstand des Unterneh- mens: Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld- und Kredit- vertehrs und zur Förderung des Spar- sinns; 2. gur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftliher Bedarfs- artikel und Absay landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur. Förderung der

Maschinenbenußzung.

Westerstede. [30133] Veränderung:

Gen.-Reg. Nr. 108. Oldenburger Kleinziegeleien e. G. m. b. H. in Ede- weht. Die Genossenschaft ist durch die Beschlüsse der Generalversammlungen vom 29, Dezember 1943 und 6. Januar 1944 aufgelöst,

Westerstede, den 7. Februar 1944.

Das Amtsgericht.

Woldenberg. [30134]

Jn das hiesige Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 64 a eingetragen: Die Firma ist geändert und lautet nun- mehr: MRatffeisenkasse Marienwalde, eingetragene Genossenshaft mit be- \hränkter Haftpfliht, Marienwalde, Kreis Arnswalde.

Amktsgeriht Woldenberg, 14. Februar 1944.

Ziillichau. [29997]

Gn.-R. 15a, Jn das Genossen- schaftsregister der Skamper Spar- und Darlehnskasse Nr. 15 is eingetragen worden:

Die Firma lautet jeßt „Raiffeisen- kasse Skampe eingetragéne Genossen- haft mit beschränkter Haftpflicht“. Amtsgericht Züllichau, 1. Febr. 1944.

5. Musterregister

Berlin. [30135]

Fn das Musterregister des unterzeich- neten Gerichts ist eingetragen worden:

Bei Nr. 40 004, Firma „Epa“ Ein- 70 Aktiengesellshaft, Berlin: Die Fixma lautet jeßt: Kepa Kaufhaus Gesellshaft mit beschränkter Hastung. Verlängerung bis auf fünfzehn «Fahre für das Muster mit der Fabrik-Nr. 805, angemeldet am 19. Fanuar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.

Bei Nr. 40092, Firma „Epa“ Ein- heitspreis-Aktiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jezt: Kepa Kaufhaus Ge- sellschaft mit beshränkter Hastung. Ver- längerung bis auf fünfzehn Jahre, an- gemeldet am 19. Fanuarx 1944, 10 Uhr 35 Minuten.

Bei Nr. 41 415, Firma Singer Näh- maschinen Aktiengesellshaft, Berlin. Verlängerung der Schußfrist bis auf fünfzehn Fahre für die Fabrik-Nrn. 738, 739, T40, T41, 742, 743, 746, TAT, 749, 750, 751, 752, angemeldet am 6. Fanuar 1944, 8—10 Uhr.

Bei Nr. 41 435, Firma Volksbund für das Deutschtum im Ausland Wirt- schaftsunternehmen Gesellschast mit be- shränkter Haftung, Berlin: Verlänge- rung der Schußfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 6. Fanuar 1944,

8—10 Uhr. Bei Nr. 41472, Firma Heinrih

Franck Söhne BreiGaN mit beschränk- ter Haftung, Berlin: Verlängerung der

das Muster mit der Fabrik-Nr. 1135, angemeldet am 27, Dezember 1943, 8—10 Uhr.

Bei Nrn. 41482, 41523, 41524, Firma Allgemeine Elektricitäts-Gesell- schaft, Berlin: Verlängerung der Shuß- frist bis auf fünfzehn Fahre, angemeldet am 12. Januar 1944, 8—10 Uhr.

Bei Nr. 41 490, Firma Allgemeine Elektricitäts-Gesellschast, Berlin: Ver- längerung der Schußfrist bis auf fünf- zehn Fahre, angemeldet am 14, Dezem- ber 1943, 16—24 Uhr.

Bei Nr. 41571, Firma Siemens- Schuckertwerke Aktiengesellschaft, Berlin: Verlängerung der Schußfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 6. Ja- nuar 1944, 11 Uhr 10 Minuten. ¿

Bei Nr. 42181, Firma „Epa“ Ein- heitspreis Aktiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jeßt: Kepa Kaufhaus Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung. Ver- längerung der Schußfrist bis auf zwölf Jahre für das Muster mit der Fabrik-

r. 23 235, angemeldet am 19. Fanuar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.

Bei Nrn. 43940, 43987, Firma „Kepa“ Alktiengesellshaft, Berlin: Die Firma lautet jebt:* Kepa Kaufhaus Ge- sellschaft mit beschränkter Hastung. Ver- längerung der Schußfrist bis auf neun Fahre, angemeldet am 19. Fanuar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.

Bei Nr. 44 773, Die Deutsche Arbeits- front, Berlin: Verlängerung der Shußz- frist bis auf zehn Fahre, angemeldet am 27. November 1943, 8—10 Uhr.

Bei Nr. 44 779, Firma Marylan-Ver- trieb Wilhelm Dette, Berlin: Verlänge- rung der Schußfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 10. Fanuar 1944, 8—10 Uhr. i:

Bei Nrn. 44789—44 794, Firma AEG Beleuchtungskörper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin: Ver- längerung der Schußfrist bis auf zehn Jahre, angemeldet am 11. Fanuar 1944, 8—10 Uhr.

Bei Nr. 44 783, Firma „Osram“ Ge- sellschaft mit beshränkter Hastung, Kommanditgesellschast, Berlin: Ver- längerung der Schußfrist bis auf zehn Fahre, angemeldet am 31. Dezember 1943, 8—10 Uhr.

Berlin, den 31. Fanuar 1944.

Amtsgericht Berlin Abteilung 551.

Ilmenau. [29831] Musterregister Amtsgeriht Flmenau, am 2. Februar 1944.

M.-R. Nr. 731, 732 und 733, Firma Flmenauer Porzellanfabrik „Graf von Henneberg“ A. G. in Flmenau. :

Die Verlängerung der Schußfrist ist am 31. Fanuar 1944, vorm. 9 Uhr, auf weitere 3 Fahre angemeldet.

Schußfrist bis auf r fabr «Fahre für

Mettmann. [30164] M.-R. 274, W. Seibel, Mettmann. Die Schußfrist ist auf weiteve 5 Fahre

verlängert.

Mettmann, 7. Februar 1944. Amtsgericht.

Müiinchen. [30136] Musterregister.

Jn das Musterregister ift einge- tragen:

Bei Nr. 4216 Anton Riemershmid Weinbrennerei, Likör- und Essigfabrik in München, wurde die Schußsrist hin- sihtlih eines Musters einer Likörflasche, Gesch.-Nr. 76, versiegelt und weitere sieben Fahre verlängert.

Bei Nr. 15111 A. Zwink in Dachau wurde die Schußfrist hinsichtlih der Muster 1 mit 6 versiegelt um weitere sieben Fahre verlängert.

Amtsgeriht München, Dorfen, den 10. Februar 1944.

Sorau, N. L. [80137] Musterregister. Mechanische Weberei Sorau vormals F. A. Martin & Co., Soran (Lausiß): Nr. 317: Um weitere 3 Jahre, an- gemeldet am 30. Januar 1944, 12 Uhr. Nr. 318: Um weitere 3 Fahre, an- gemeldet am 11. Februar 1944, 8,30 Uhr. Nr. 389: Um weitere 3 Fahre, an- gemeldet am 22, Fanuar 1944, 12 Uhr. Amtsgericht Sorau (Lausitz).

7. Konlurse und Vergleichssachen

Chemnitz. [30163]

Ueber den Nachlaß des am 25. 11. 1943 gestorbenen, in Chemniy, Planig- straße 112, wohnhaft gewesenen BVäcker- meisters und Mehlhändlers Carl Ru- dolph Diehsh wird heute, am 11. 2. 1944, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Kauf- mann Richard Oertel, Chemniy, Zsho- pauer Str, 144. attet d bis zum 8. 3. 1944. Wahltermin und Prüfungs- terztin am 20. 3, 1944, 10 Uhr. Offe- ner Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 8.4, 3, 1944, '

Chemnis, den 11. Februar 1944.

Amtsgericht. Abt. 34.

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Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anweisung 1/44 des Beauftragten für Bürobedarf beim Reichsminister ‘für Rüstung und Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der Serstelluna von Registraturgeräten und buchbinderishen Mappen. Vom 10. Februar 1944.

Anordnung M 65 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Einziehung von Einrichtungs- und Aus- stattungsgegenständen in Verwaltungsgebäuden und Büros der gewerblichen Wirtschaft. Vom 17. Februar 1944.

Anordnung zur Durchführung der Anordnung M 65 der Reichss\telle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Einziehung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegen- ständen in Verwaltungsgebäuden und Büros der gewerb- lichen Wirtschaft. Vom 17. Februar 1944.

Anordnung Nr. 3 zur Aenderung der Anordnung XI1T/43 der Roichsstelle „Chemie“ (Absaßvregelung für \tickstoff- haltige Düngemittel). Vom 15. Februar 1944.

Amtliches Deutsches Reich

Anweisung 1/44

des Beaustragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über Beschränkuneas bei der Herstellung von Registraturgeräten

und buchbinderischen Mappen

Vom 10. Februar 1944

Auf Grund der mir von dem Herrn Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion in Verbindung mit dem Erlaß über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 19483 erteilten Vollmacht und der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 in der Fassung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 685) wird fölgende Anweisung erlassen:

& 1. Herstellungsbeshränkungen für Briefordner, Schnellhefter und Registraturmappen

Die Herstellung von Briefordnern, Schnellheftern und Registraturmappen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des O A S I des Neichämini ters für tutung und Kriegsproduktion nur in folgenden Aus- fühvungen zulässig:

1. Briefordner

a) Es ist uur Hartpappe oder Stroh e zu verwenden. " Ein Bedrucken oder Beziehen der Steubaane mit Ueber- zugspapier ist unzulässig.

b) Hebelordner sind nur in den Größen für Schriftgut DIN A 4 hoh, DIN A 5 hoch und DIN A 5 quer mit 8 cem

_ Hochabstand und 8 ecm Rückenbreite zulässig.

c) Schmalordner sind nur noch in der Größe für Schriftgut lff A 4 mit Bügelmechanik und 4 cm Rüdenbreite zu-

sig.

d) Deckblätter für Briefordner sind nur im Format DIN A 5 quer unbedrudckt herzustellen.

e) Rüdenschilder für Briefordner sind nur in einer Höchst- länge von 18 cm drt S shwaxz. herzustellen.

Register für Briefordner dürfen nux hergestellt werden: Register A—Z mit höchstens 21 Blatt, unbedruckte Re- gister mit höchstens 21 Blatt, Zahlenregister 1—31.

g) Das Griffloch der Briefordner ist ohne Ring herzustellen.

h) Kantenschoner sind, mit Ausnahme bei Briefordnern aus Strohpappe, unzulässig.

2, Schnellhefter

a) Schnellhefter und - Vertikalhefter sind nur in den zwei Größen für Schriftgut DIN A 4 und DIN A 5 mit ein- facher, kurzer Deckleiste, einfahem Bandaufreiher und einfachem beweglichem Heftfalz herzustellen.

Bei Schnellhestern für Sonderzwecke (z. B. Formular- hefter) sind auch andere Formate in der gleichen Aus- stattung zulässig.

Sonderaufdrudcke für Verbraucher sind nur für Mindest- auflage von 5000 Stü zulässig.

b) Einhangehefter sind in der Größe für Schriftgut im For- mit DIN A 4 mit höchstens halbbreitem Vorderdeckel nur lff Oesenhefter (ohne Einfassung der Oesenlochung) zu- ässig.

c) Heftstreifen und Heftrücken sind nur für Schriftgut im Format DIN A 4, ohne beweglichen Falz, Zunge durch Rüdcken gezogen, zulässig,

d) Hängehefter für Schriftgut DIN sind nur für Nach- lieferungen an bisherige Verbraucher zugelassen.

e) Etwaige Lochungen zum Einhängen bei S l ericea, Heftstreifen und Heftrücken sind ohne Oesen zu arbeiten.

f) Deckleisten sind stets. lose beizulegen.

3. Registraturmappen Als Registraturmappen sind nur 7- und 31-teilige Termin-

§ 2. Herstellungsbeschränkungen für buchbinderishe Mappen Die Herstellung von buchbinderischen Mappen mit und ohne Mechaniken für die Aufnahme von Druck-Erzeugnissen, wie Gesetze Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und tech- nische L orschriften, ist in jedem Einzelfall nur mit schriftlicher, auch die Ausführungsart vegelnder Genehmigung der Fach- gruppe Fndustrielle Buchbinderei zulässig, die im Einverneh- men mit dem Beauftragten für den Bürobedarf des Reichs- mimsters für Rüstung und Kriegsproduktion erteilt wird.

: 8 3. Aufbrauchsfrist Abweichende oder unzulässige Ausführungen von Brief- ordnern, Schnellheftern, Registraturmappen oder buchbinde- rischen Mappen, die bei Fnkrafttreten dieser Anweisung bereits in : rbeit waren, können innerhalb einer Frist von 8 Wochen aufg, beitet werden. 8 4. Ausnahmen Der Leiter der Abteilung Registraturgeräte des Beauftrag-

1944

ten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion kann Ausnahmen von den Vorschriften zu & 1 dieser Anweisung zulassen.

§ 5. Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen werden nah der ordnung bestraft.

Warenverkehrs-

8 6. JFnkrafttreten , Diese Anweisung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft und gilt für das Gebiet des Großdeutschen Reiches einshl. der eingegliederten Ost- gebiete und des Protektorats. Die Anweisungen des Leiters der Fachgruppe Jndustrielle Buchbinderei vom 17. April 1942 und vom 7. September 1942 treten gleichzeitig außer Kraft. Berlin, den 10. Februar 1944. Der Beausftragte für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Ernst BeurigerL. i

der Neichsstelle Eisen und Metalle über Beschl

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGVl. I S. 686) in Ver- indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungs- amt und des Reichskommissars für die Preisbildung an-

geordnet : 81

1. Von den Vorschriften dieser Anordnung werden betroffen alle Verwaltungsgebä: e und Büros von Unternehmungen, Zusammenschlüssen oder Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, mit Einschluß allex der Verwaltung oder dem Bürobetrieb dienenden Nebenräume, niht dagegen Räumlich- keiten, die der Fertigung, Entwicklung, Bearbettzins oder ge- werbsmäßigen Lagerung von Waren dienen.

2. Den gewerblichen Unternehmungen gleichgestellt sind Grundstücksgesellschaften, die als Organgesellschaften von ge=- werblichen Unternehmungen, Zusammenschlüssen oder Organi- sationen deren Grundstücksinteressen verwalten.

82 1. Alle in den nah § 1 betroffenen Räumen befindlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände werden beschlag- nahmt, soweit sie ganz oder überwiegend aus folgenden Me- tallen bestehen:

Kupfer und Kupferlegierungen (insbesondere Messing, Tombak, Bronze und Neusilber),

Nickel und Nickellegierungen,

Zinn und Zinnlegierungen, ,

Blei und Bleilegierungen,

Zink und Zinklegierungen.

Zu den Einrichtungs-- und Ausstattungsgegenständen eines Verwaltungsgebäudes oder Büros gehören auch Geländer, Gitter, Türen, Tür- und Mauerbeschläge, Türdrücker und Der gr ffe Schilder jeder Art. Ein- und Aufsäße zu Be- altern usto., die mit diesen* nur lose verbunden und leicht entfernbar sind, gelten nicht als Beschläge oder Zubehör, son- är als selbständige Einrichtungs- oder Ausstattungsgegen- ände.

2. Ausgenommen von der Beschlagnahme sind:

a) Gegenstände, die zur Hauptsache aus anderem Material bestehen und nur mit Ueberzügen, Beschlägen oder son- stigem Zubehör- aus den im Absayg 1 aufgeführten Me- tallen versehen sind,

b) Gegenstände, die bereits durch andevweitige Maß- nahmen zur Mobilisierung von Metallen erfaßt sind,

c) Führerbüsten und Büsten sonstiger führender Persön- lichkeiten des Dritten Reiches,

d) Ausstellungsstücke von besonderem geschichtlichem Wert für die Entwicklung des Unternehmens, soweit sie nur einmalig vorhanden sind,

e) Gegenstände, die niht im Eigentum des Unternehmens, sondern im persönlichen Eigentum einzelner Gefolg- schaftsmitglieder oder im Eigentum betriebsfremder Personen oder Unternehmungen stehen.

3. Der Betriebsführer ist verpflichtet, unverzüglich über die- jenigen Gegenstände, für die eine Ausnahme nah Absay 2 d oder e in Anspruch genommen wird, eine Liste anzufertigen, bei jedem Gegenstande den Grund für die Befreiung von der Beschlagnahme anzugeben und diese Liste verantwortlich zu unterzeihnen. Für Gegenstände, die nicht in diese Liste auf- genommen sind, haben die erwähnten Ausnahmen keine Geltung.

4. Veber die grundsäßlihen Ausnahmen nah Absatz 2 hin- aus können von Fall zu Fall begründete Ausnahmeanträge für einzelne Gegenstände von besonderem künstlerishen oder

“Anordnung M 65

agnahme und Einziehung von Einrichtungs- und

Ausstattungsgegenständen in Verwaltung2gebäuden und Büros der gewerblichen Wirtschaft Vom 17. Februar 1944

Betrieb zuständigen Gauwirtschaftskammer bzw. Wirtschafts- kammer gestellt werden. :

5. Soweit der Juhaber des Betriebes Gegenstände aus seinem persönlichen Eigentum oder aus dem persönlichen Eigen- tum seiner Familienangehörigen für die Einrichtung oder Aus- stattung des Verwaltungsgebäudes oder Büros zur Verfügung gestellt hat, unterliegen auch diese Gegenstände der Beschlag- nahme.

83

_1. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß jede (gegenständ-

liche oder örtliche) Veränderung an den beshlagnahmten Gegenständen verboten ist und Rechtsgeschäfte über sie ohne Genehmigung der Reichsstelle unwirksam sind. Den Rechts- geshäften stehen Vecfügungen gleich, die im Wege der Zwangs- vollstreckung oder Arrestvollziehung exfolgen.

2. Troy der Beschlagnahme bleibt die Weiterbenußung der Ana nttan Gegenstände für den bisherigen Zweck er- aubt.

8 4

1. Die beshlagnahmten Gegenstände unterliegen der Ein- ziehung durch die Reichsstelle Eisen und Metalle. Sie sind nach erfolgtem Aufruf dur die Reichsstelle oder durch eine von dieser beauftragten Stelle dem örtlich zuständigen Ver- E anzubieten und nah dessen Weisung abzu- tefern.

2. Die Anschrift und örtliche Zuständigkeit der Vertrauens- händler ergibt sih aus der Anordnung 53, betr. Einseßung von Vertrauenshändlern, vom 30. März 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 77 vom 1. April 1942), für die Kammerbezirke Wien und St. Pölten aus Ziffer 3 der Be- kanntmachung 17 (zur Anordnung 52 a) vom 30. Zuni 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 153 vom 3. Juli 1942);

3. Anbietungs- und ablieferungspflichtig ist bei Verwal- tungsgebäuden der Eigentümer bzw. Verwalter, bei Büros der Benuger.

4. Der Transport der beschlagnahmten Gegenstände zum Lager des Vertrauenshändlers liegt dem Ablieferungspflichti- gen ob. Die nahweislich durch die Ueberbringung entstande- nen Kosten werden dem Ablieferer sofort gegen Quittungs- leistung vergütet. | 5. Der Ablieferer erhält von dem Vertrauenshändler eine Empfangsbestätigung über die abgelieferten Gegenstände.

8.5

1. Gemäß § 4 werden von den beshlagnahmten Einrich-

tungs- und Ausstattungsgegenständen zunächst zur Einziehung

aufgerufen: ;

a) alle beweglichen (d. h. nicht fest mit dem Mauerwerk verbundenen) Gegenstände,

b) alle Beleuchtungskörper, soweit sie niht unentbehrlich, d. h. zur Beleuchtung von Arbeitsplähen, Arhbeits-= raumen und Nebenräumen unbedingt notwendig sind,

c) Gitter, Geländer, Tür- und Mauerbeschläge, soweit sie nicht aus Gründen der Sicherheit unentbehrlich sind, sondern zur Hauptsache der Verkleidung oder Ver- shönerung dienen und ohne Fnanspruhnahme be- triebsfremder Fachhandwerker entfernt werden können,

1) alle sonstigen eingebauten (d. h. fest mit dem Mauer- werk verbundenen) Gegenstände, soweit sie ohne Fnan=- spruhnahme betriebsfremder Fachhandwerker ausge- baut werden können.

2. Die nah Absaß 1 aufgerufenen Gegenstände müssen bis

zum 30. April 1944 dem aläidizen Vertrauenshändler ange-

boten werden. -

86 Für Tüvdrücer, Fenstergriffe und unentbehrliche Beleuch- tungsfkörper ist unverzüglich der erforderliche Ersaß in Auftrag

zu geben. Sie gelten als zur Einzichung aufgerufen in dem-

geschichtlihen Wert bei der für den ablieferungspflichtigen

jenigen Zeitpunkt, in dem dex Ersay zur Verfügung steht, und

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