1944 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 50 vom 29. Februar 1944. S. 4

Zentralhandelsregister

1. Handel8regffter,

2. Güterrechtsregister,

3, Vereínsregister, | 4, Genofsenschaftsregifter,

5. Musterregifter, | 6. Urhederrechtsei:.tragsrolle,

7. Sonkurse und Vergleich8sachen, 8. Verschiedenes.

N

1. Handelsregister

far die Angaben in / \ wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Berlin. : [30550] Amtsgericht Berlin. Abt. 564. 22. Februar 1944. Veränderung:

B 53 909 Pallas Gesellschaft für Be- kleidungsherstellung mit beschränkter Hastung.

Die Prokura für Otto Krüger ist erloschen.

Die gleihe Eintragung wird für die Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht in Wien erfolgen, und zwar unter gleiher Firma.

Coburg. [30511]

Handelöregister Amtsgeriht Coburg. Veränderungen: Bei der Firma Adolf Waldrich, Werkzeugmaschinenfabrik in Coburg, H.-R. A Coburg 1/126, am 2. Februar 1944: Die Gesamtprokura des Betriebsdirektors Otto vom Bovert ist erloshen. Bei der Firma Gebr. Schott in Kronach, H.-R. A Kronach 1/102, am 9. Februar 1944: Offene Handelsgesellschaft nach Eintreten der

itwe Frau Hedwig Schott, geb. Lüddecke, in Kronach in das Geschäft als persönlih haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft hat am 1. Fanuar 1944 begonnen. Frau Hedwig Schott 4 allein zur Vertretung der Gesellschast berechtigt. Die Firma ' lautet jeßt: Gebr. Schott, offene Handelsgesellschaft.

Erfurt. [30551] Amtsgericht Erfurt, 23. Februar 1944. Veränderung:

A 3508 Paul Funker, Erfurt. Durch Uebergang des Geschäfts auf den Kausf- mann Walter Junker in Erfurt ist dessen Prokura erloschen.

Fürth, Odenwald. Handelsregister Amtsgeriht Fürth (Odenw.). Bekanntmachung. Neueintragung:

Firma Otto Koch, Chemische und pharmazeutishe Fabrik in Mörlenbach i. Odw.

nhaber: Otto Moörlenbach i. Odw.

Der Otto Koch Ehefrau, Carola geb. Gös8, zu Mörlenbach i. Odw. ist Einzel- protura erteilt.

Eingetragen: am 15. Februar 1944.

Glatz. Î [30552] Handelsregister Amtsgeriht Glah. Glag, 17. Februar 1944. Veränderung:

A 786 Ewald Oppib, Altheide-Bad. Die Firma ist geändert in: Der Tiroler Hof Hanns und Friedel Fanuschowski. Offene Handelsgesellshaft seit dem 1. Fanuar 1944. Gesellschafter sind: a) Hotelpähter Hanns Fanuschowski, b) verehel. Hotelpähter Frieda Fanu- {howski, beide in Altheide-Bad. Der Uebergang der in dem Geschäft begrün- deten Forderungen und Verpflichtungen ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch Hanns und Frieda Fanuschowski ausge-

{chlossen.

Wagen, Westf. / [30513] Handelsregister Amtsgericht Hagen. Aenderung:

Am 17. 2, 1944: A 3804 Offene Handelsgesellshaft Fisher & Schmidt, Hagen-Haspe (Enneper Str. 45».

Die Prokura des Karl Wilhelm Fischer ist erloschen.

[30512]

Koch, Kaufmann,

Johannisburg, Ostpr. [30553] Bekanntmachung.

In unsex Handelsregister Abteilung A ist heute unter Nr. 157 eingetragen worden:

Offene Handelsgesellshaft F. Zander, Sohn und Fohlmeister, Mühlenwerke, Gehlenburg, Ostpr.

Die Gesellschaft hat am 1. Fanuar 1944 begonnen. f

Alleinige Gesellschafter sind: Mühlen- besißer Julius Zander, Kaufmann ZFulius Zander junior, Kaufmann Richard Fohlmeister, alle in Gehlen- burg, Ostpr. :

Die im Handelsregister Abteilung A unter Nr, 114 eingetragene bisherige Firma Fulius Zander, Mühlenwerke Gehlenburg, is erloschen.

Fohannisburg, den 22. Februar 1944.

Amtsgericht. ¿ Magdeburg. [30514] Handelsregister Amtsgericht Magdeburg, 23. 2. 1944. Veränderungen:

A 7522 Magdeburger Strickwaren- fabrik Rudolf Daechne, Magdeburg (Gr. Münzstr. 18). Die Prokura der Margarete Daehne geb, Riefenstahl ist erloschen.

A 6240 Brandt & Lindau, Magde- burg (Beaumontstr. 3). Die Prokura des Walter Mackeprang ist erloschen.

Mainz. [30554] 12 §H.-R. B 813. Fn das Handels- register wurde heute bei der Firma „Klein & Rindt Gesellschast mit be- shränkter Haftung“, mit dem Siß in Mainz, eingetragen: Die Prokura des Fosef Genß ist erloschen. Mainz, den 22. Februar 1944, Amtsgericht.

Marklissa. i [30555] Amtsgericht Marklissa, 22. Febr. 1944. Bekanntmachung.

Jn unser Handelsregister A ist heute unter Nr. 154 die Firma „Bekleidungs- geschäft Friß Weise“ in Wigandsthal und als dessen Fnhaber der Kaufmann Fritz Weise, ebenda, eingetragen worden,

München. / [30515] Handelsregister Amtsgeriht München. Dorfen, den 23. Februar 1944.

A 3105 10, 2. 1944 Lirek Wer- bung Frauz Weiß, München (Kino- Reklame, Theatinerstr. 8). Nunmehri- ger Jnhaber: Karl Gabler, Kaufmann in München. Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten For- derungen und Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch Karl Gab-

ler ausgeschlossen.

A 4263 17, 2, 1944 Karl Ziti & Co., München (z. Zt. Tulbeckstr. 5). Die bisher eingetragene Ver!retungs- befugnis ist aufgehoben. Zux Vertre- tung der Gesellschast ist nur der Gesell- schafter Karl Zitt in Gemeinschaft mit dem Geselishafter Hermann Eitle oder dem Gesellshafter Wilhelm Sedlmayr ermächtigt. ih

A 7476 11. 2. 1944 Film- theater Preßmar & Co. Kommandit- Gesellschaft, München (Betrieb eines Filmtheaters, Geibelstr. 6). Die Pro- kura der Käthe Wolff ist erloschen.

A 7557 18. 2, 1944 Max Fahr, München (Handelsvertretungen, Herstellung und Handel mit chemisch- pharmazeutishen Präparaten, Herzog- straße 58/0). Die Prokura der Charlotte Fahr ist erloschen.

B 378 11. 2. 1944 Aftiengesell- schast Paulanerbräu Salvatorbrauerci und Thomasbräu, München (Ohl- müllerstr. 42). Die Prokura des Friß Werner ist erloschen.

Münster, Westf. : [30516] Amtsgericht Münster i. W., 18. Februar 1944.

A 2337 Friß Krukenkamp, Münster

(Westf).

Firma und Handelsgeschäft sind auf þ'

die Erben des verstorbenen Firmen- inhabers Friß Krukenkamp, nämlich die Witwe Gertrud Krukenkamp geb. Hol- stein in Münster und die Studien- assessorin Maria Krukenkamp in Datteln, in ungeteilter Erbengemeinschaft lebend, übergegangen; die Erben haben die Be- shränkbarkeit ihrex Haftung nah BGB. vorbehalten.

Ravensburg. Amtsgeriht Ravensburg. Handelsregistereintrag vom 21. Februar 1944,

Veränderung: A 72 Raimund Finster- hölzl in Ravensburg.

Die Einzelprokura des JFugenieurs Otto Miller in Ravensburg ist in etne Gesamtprokura umgewandelt; ex ist fünftig nur gemeinsam mit dem Ge- samtprokuristen Albert Ostertag, Fn- genieux in Ravensburg, zur rehts- gültigen Vertretung der Firma be- rechtigt. ———— Schwerin, Mecklb. [30517]

andelsregister Amtsgeriht Shwerin (Meckl.).

B 39, Jn unserem Handelsregister G zur Firma Meckl. Depositei- und

echselbank in Schwerin am 28 Ja- nuar 1944 folgendes eingetragen:

Durch die Anordnung des Reichs8- wirtshaftsministers vom 17. Dezember 1943 ist die Firma geändert in „Meck- lenburger Bank“ und ist ferner die Mocklenburgishe Kredit- und Hypo- thekenbank zu Neustreliß mit der Meck- lenburgischen Depositen- und Wechsel- bank zu Schwerin durch Aufnahme in diese Bank gemäß § 234 des Aktien- geseßes mit Wirkung vom 1. Fanuar 1943 ab verschmolzen und dadurch das Vermögen der Mel. Kredit- und Hypo- thekenbank mit ihren Verpflichtungen unter Zugrundelegung ihrer Bilanz vom 31. Dezember 1942 und unter Auss{luß der Abwicklung als Ganzes auf die Meckl. Depositen- und Wechsel- bank F NETOCga ge, die dagegen den Aktionären der Mecklenburgischen Kre- dit- und Hypothekenbank deren Aktien über insgesamt zwei Millionen Reichs- mark gegen eigene Aktien mit Gewinn- beteiligung vom 1. Fanuar 1943 ab umzutaushen hat, Das Umtauschver- hältnis ist auf Grund der Ermächtigung des Reichswirtschaftsministers von den Verwaltungsorganen der beiden Banken derart festgesebt, daß auf je 1000 N.Æ Aktien der Kredit- und * Hypotheken- bank eine Aktie der Depositen- und Wechselbank über 1000 N.M entfällt.

[30518]

[30556]

Uslar. Amtsgericht Uslar.

In das Handelsregister B Nr. 24, Basaltwerk Niedersahsen G. m. b. H. in Güntersen, is am 17. Februar 1944 folgendes eingetragen worden:

Kaufmann Gottfried Krieger in Ade- lebsen ist abberufen, Direktor Friedrich Dunker ist alleiniger Geschäftsführer.

Vreden, Bz. Münster. [30519] Amtsgericht Vreden (Bez. Münster). A 273 (13. 11, 1943) Gerhard Dücker,

Hengeler-Wendfeld bei Stadtlohn. Ma-

\chinenfabrikant Josef Dücker, Hengeler-

Wendfeld, ist als persönlih haftender

Marzling

Gesellschafter in die zur offenen Han- delsgesellschaft gewordene Firma einge- treten. Er is nur gemeinschaftlih mit dem Fabrikanten Gerhard Düdcer zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.

Waldenburg, Schles. [30520] Amtsgericht Valdenburg (Schles.). Fn unser Handelsregister B Nr. 181

ist am 19, Februar 1944 bei dexr Firma

Milchversorgung Groß Waldenburg,

Aktiengesellshaft, Waldenburg (Schles.),

eingetragen worden:

Gemäß § 8 der Dividendenabgabever- ordnung vom 12. 6. 1941 ist das Grund- kapital im Wege der Berichtigung um 33 000,— A auf 133 000,— RAÆ er- höht worden. Die Erhöhung ist durh- eführt und dèmentsprehend durch Be- luß der Hauptversammlung vom 9, 12. 1943 der § 4 dex Satzung (Ein- teilung und Größe des Grundkapitals) geändert worden. | :

Auf die Kapitalserhöhung sind 330 Aktien der Serie B zu je 100,— li zum Kurse von 100 % ausgegeben wor- den, so daß nunmehr das Grundkapital eingeteilt is in: a) 341 Stück Aktien der Serie A zu je 100 N. Nr. 1—341, h) 489 Stück Aktien der Serie B zu je 100 N.A Nr. 1—489, c) 50 Stü Aktien der Serie C zu je 1000 N. Nr. 1—50.

Wohlau. [30521] Amtsgeriht Wohlau, 21. Februar 1944.

Fn unfer Handelsregister Abt. A, ist heute bei der unter Nr. 112 etngetrage- nen Firma Trockenmilchfabrik und Dampfmolkerei Langendorf von Per- bandt und - Zielke in Langendorf bei Cremitten eingetragen worden:

Die Liquidation ist beendet.

Die Firma ist erloschen.

Er I S A T C0 O L

4. Genosfenschaîts- register

Beuthen, O.S, Amtsgericht Beuthen, O. S., Veränderung: 16 Gn.-R. 100 Oberschlesishe Grenz- bank eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Beuthen, O. S. Durch Beschluß des Amtsgerichts in Beuthen, O.S., vom 18, Fanuar 1944 ist die Liguidation angeordnet.

Dorfen. [30526] Amtsgericht Dorfen, 23. Februar 1944,

Darlehenskassenverein Marzling ein- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpfliht. Siß: Marzling. Geänderte Firmä: Raiffeisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.

[30525] 22. 2. 1944.

Jastrow. [30490] Bekanntmachun

Fn “unser Genossenschaftsregister 1st bei dex unter Nr. 7 eingetragenen Ge- nossenschaft „Raiffeisen Spar und Dar- lehnsfassè, eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Haftpflicht, Nederißz“ folgendes eingetragen worden:

Die Firma ist geändert in: „Raiff- cisenkasse Rederiy eingetragene Ge- nossenshaft mit unbeschränkter Hast- pflicht.“

Fastrow, den 14. Februar 1944.

Amtsgericht. Kerpen, Bz. Köln. [30524] Amtsgericht Kerpen. Bergheim/Erft, den 5. Februar 1944. Veränderung: i:

Genossenschaftsregister Nr. 2 Buir- Golzheimer Kredit-Verein E. G. M. B. H. in Buir, Bez. Köln. Die bis- herigen Vorstandsmitglieder sind Liqui- datoren. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 11. Dez, 1943 zum 31, Dez. 1943 auf- gelöst. Eingetragen am 5. 2. 1944. Lahr, Schwarzwald. [30527]

Genossenschaftsregister Amtsgericht Lahr (Schwarzwald), 18, Februar 1944.

Veränderung:

Gn.-R. 133 Sozial-Gewerk für Hand- werkex von Lahr und Umgebung. Das Statut ist durch Beschluß vom 16. 1, 1944 geändert worden. Die Firma lautet jeßt: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) von Lahr und Umgebung, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Lahr (Schwarzwald). Gegenstand des Unternehmens: 1, Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Be- triebs8organisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den be- teiligten Betrieben. 2, Die gemein- schaftliche Durhführung und Förde- rung sozialex Einrichtungen und Maß- nahmen der beteiligten Betriebe. Die gesamte Tätigkeit der Genossenschaft hat der Zielsezung der Deutschen Arbeits- front zu entsprehen und sich nah den vom Amt für Sozialgestaltung im Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.

Landsberg, Warthe. [30528] : Bekanntmachung. Genossenschaftsregistereintragung bei

Gn.-R. 166 Landtgirtschaftliche Bezugs-

und Absaßgenossenshaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hast- pfliht in Marwiz. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. FFanuar 1944 ist unter Aenderung; des § 1 des Statuts die Firma Getbb ra in Raiff- eisen Warengenossenshaft Marwig ein- getragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht. Siy bleibt Marwig. Amtsgericht Landsberg (Warthe), den 23. Februar 1944. 3

Liidenscheid. [30529]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 58 die Einsatgenossen- schaft des Malerhandwerks eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hast- pflicht zu Lüdenscheid eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist: Vebernahme von Großaufträgen an das Malerhandwerk, die Ausfteilung solcher Aufträge unter die Mitglieder, die Unterstüßung der Mitglieder bei der Finanzierung und Durchführung der Aufträge, insbesondere ‘duxch Be- shaffung der erforderlihen Rohstoffe, sowie die Uebernahme von sonstigen Ge- [chäften, die mit den vorstehenden Auf- gaben zusammenhängen oder der För- derung des Malerhandwerks in Lüden- scheid dienen.

Vorstand: 1. Kreishandwerksmeister Hugo Lüling, 2. Obermeister Albert Loe, 3, Malermeister Fohann Kley, sämtlih in Lüdenscheid. Die Saßung datiert vom 20, Fanuar 1944. /

Lüdenscheid, den 14, Februar 1944.

Das Amtsgericht. Mährisch-Schönberg. [30530] Amktsgeriht Mährish-Schönberg, den 14, Fanuar 1944,

5 Gn.-R. 495. Fm Genossenschafts- register ' wurde zufolge der Beschlüsse der außerordentlichen Vollversamm- lungen, und zwar der Elektrizitäts- Genossenschaft Wiesenberg, registrierte Genossenschast mit beshränkter Hastung vom 5. Dezember 1943, dex Elektrizi- täts-Genossenschaft in Zöptau, regi- strierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung vom 18. Dezember 1943 und der Elektrizitäts - Genossenschaft in Petersdorf a. d. Theß, registrierte Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftung vom 28. November 1943 und des Ver- s{hmelzungsvertrages vom 28, Novem- ber 1943 die Verschmelzung dieser lett- genannten Elektrizitäts-Genossenschaf- ten in Zöptau und Petersdorf mit der obigen Elektrizitäts-Genossenschaft in Wiesenberg, Geschäftsnummer 5 Gn.-R. 495, eingetragen.

Die Elektrizitäts-Genossenschaft in Zöptau und in Petersdorf a. d. 20 sind infolge der vollzogenen Verschmel- zung mit der Elektrizitäts-Genossen- haft Wiesenberg, registrierte Genossen- schaft mit beshränkter Haftung, er- loschen.

Mährisch-Schönberg. [30531]

Amtsgericht Mährish-Schönberg,

den 27. Fanuar 1944.

Z1. 5 Gn.-R, 267. Fm Genossen- schaftsregister wurde bei der Genossen- shaftsfirma „Gemeinnüßige Bau- und Wohnungsgenossenschaft in Landskron, registrierte Genossenschaft mit beshränk- ter Haftung in Liquidation“, einge- tragen.

«Fnfolge Beendigung der Liquidation wird diese Genossens@aft gelöscht.

Mährisch-Schönberg. [30533] Amtsgeriht Mährish-Schönberg, den 4. Februar 1944.

5 Gn.-R. 522. Jm Genossenschafts- register wurde nach Beendigung der Liquidation die Löschung der Genossen- schaftsfirma „Deutsche landwirtschaft- liche Molkerei- und Milch-Verkaufs- genossenschaft in Mähr.-Aussee, regi- strierie Genossenshaft mit beschränkter Haftung in Liquidatio!:“; eingetragen.

Mähkrisch-Schönberg. [30534] Amtsgeriht Mährish-Schönberg, den 7. Februar. 1944.

5 Gn.-R. 397. Eingetragen wurde im Genossenschaftsregister bei der Ge- nossenschaftsfirma „Elektrizitätsgenossen- schaft, registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung für Tschimishl mit dem Sitze in Tschimishl, zufolge Be- \{lusses in der Vollversammlung der Genossenshast vom 20. Oktober 1943 die Auflösung und Liquidation der-

selben.

Zu Liquidatoren wurde der bisherige Vorstand bestellt,

Die Genossenschaftsfirma lautet nun- mehr: „Elektrizitäts - Genossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränk- ter Haftung für Tschimischl mit dem Sitze in Tschimischl in Liquidation.“

Mährisch Schönberg. [30535] Amktsgerihcht Mährisch Schönberg, den 8, Februar 1944.

Bl. 5 Gn.-R. 384. Fm Genossen- shaftsregister wurde eingetragen: ‘, Zufolge der von den nachstehenden Genossenschaften gefaßten Vollversamm- lungsbeshlüsse vom 27, 1, 1944 und 12. 12. 1943 und des Vershmelzunqgs-

vertrages vom 4. 11, 1943 wird die

Landwirtschaftlihe Genossenschastsmühle und Bäderei in Hohenstadt/March, reg. Gen. mit beschr. Haftung aufgelöst und mit der Landwirtschaftlichen Lager- haus- und Betriebsgenossenschaft Ho- henstadt Mügliß, eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftung, vereinigt. \

Die Sagzungen der leßtgenannten Ge- nossenschaft wurden in den 88 2 Abs. 2, 16 Abs. 2, 24 Abs. 1 und 43 Abs. 3 abge- ändert. Demnach besteht der Vorstand nunmehr aus dem Vorsißenden, setnem Stellvertreter und fünf weiteren Mitglie- dern. Die übrigen Saßungsänderungen betreffen innere Verhältnisse der Ge- nossenschaft.

Oels, Schles, Auflösung: Genossenschaftsregister 1 Gn.-R. 69 a Elektrizitätsgenossenschast'in Fackshönau. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 7, No- vember 1942 aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Wilhelm Handtke und Max Melde sind Liquidatoren. Oels, den 3. Februar 1944. Amtsgericht Oels.

Ohrdruf. [30491]

Gn.-R, 17 Gräfenhain - Nauendorfer Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. in Gräfenhain. E

Jn unserem Genossenschaftsregister ist heute eingétragen worden: Die Firma der Genossenschaft lautet jeßt: Raiffeisenkasse eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Gräfenhain. Durch Beschluß der Gene- ralversammlung vom 20, November 1943 1istt das Statut geändert. Das Musterstatut des Verbandes mit dem Druckzeichen E 2a ist arigenommen.

Ohrdruf, den 21. Februar 1944,

Das Amtsgericht.

Sayda, Erzgeb. [30494]

Gn.-R. 41. Im Genossenschafts- register, betr. die Firma Sozial-Gewerk Seiffener Handwerler eingetragen€ Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Seiffen, wurde am 21. Februar 1944 eingetragen: Die Firma lautet künftig: Sozial-Gewerk der DAF. Handwerk Handel und Gewerbe von Seiffen, ein- getragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftpflicht.

Amtsgericht Sayda (Erzgeb.), den 23. Februar 1944.

Troppau. [30537] Bekanntmachung vom 7. Februar 1944. Genossenschaftsregister Amtsgericht Troppau. Abt. 7.

Gn.-R, TV 1%. Die im Genossen- schaftsregister Gn.-R, VIT 19 einge- tragene „Genossenschaft der Staatsan- gestellten für den Bau von Familien- häusern, regstrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“ in FJägerndorf ist durch Verschmelzung mit der „Ge- meinnüßigen Bau- und Wohnungs- genossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“ in Jägern- dorf, Gen.-Reg. TV 196, Vollversammlungsbeschlusses und dem

[30536]

Verschmelzungsvertrage vom 21. bzw. i

27. Dezember 1943 aufgelöst.

7. Konkurse und Beegleihssachen

Heidelberg. [30590] Ueber den Nachlaß des Kaufmanns Hans Walter Eiermann in Near- gemünd wurde heute, 10 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: vereidigter Bücher- revisor Carl Lopivbsch in Heidelberg, Untere Neckarstr. 54. Offener Arrest mit Anzeige- sowie Anmeldefrist bis 15, Mäxz 1944. Erste Gläubigerver- sammlung und Prüfungstermin am Dienstag, den 21. März 1944, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Seminar- straße 3, Zimmer 25, 11 Sto. Heidelberg, den 22 Februar 1944. Amtsgericht. A 2,

Alzey. [30591] Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen der am 4. Funi 1937 zu Alzey verstorbenen Luise Koh wird nah Abhaltung des Schlußtermins das Verfahren aufgehoben. Alzey, den 21. Februar 1944. Amtsgericht.

Ballenstedt. Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Bauingenieurs Hermann Wortmann in Ballenstedt, z, Zt. in Hoyerswerda, wird aufgehoben, nach- dem der’ im Termin vom 28. Fanuar 1944 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist,

Ballenstedt, den 24, Februar 1944

Das Amtsgericht.

[30592]

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übrigen redaftivnellen Teil“ Rudolf Lanv\ch in Berlin 3W 68 Druck der Preukischen Verlaqs- und Druckere! mbH. Berlin

Pretîs dteser Nummer: 10 A

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Deutscher Reichsanzeiger

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Nr. 51 Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 383 33

Preußisther Staatsanzeiger

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Verlin, Mittwoch, den 1. März, abends

O P I A

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich

Erlaß des Reichswohnungskommissars über Erklärung der Städte Elbing und Königsberg (Pr) zu Brennpunkten des Wohnungsbedarfs.

Anordnung 1T/44 der Reichsstelle „Chemie“ (Einsparung von Transportleistungen beim Versand von flüssiger Kohlen- saure). Vom 29. Februar 1944.

Anordnung Nv. 32 (F A 13) (1* Neufassung) der Wirtschafts- gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnische Erzeugnisse über Anuahme von Aufträgen auf Elektrizitäts- zähler. Vom 1. März 1944,

Anordnung Nr. 65 (F'A 5, 3) der Wirtschaftsgruppe Elektro- le als E e für eleftrotehnishe Erzeugnisse Uber die Herstellung von Hausanschlußsiherungen. Vom 1, März 1944. y O Z

O über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts Teil I

x7 10.

Amtliches DêEutsches Reich

Erlaß Auf Grund der Verordnung zur Wohnraumlenkung vom 27. Februar 1943 (RGBl. 1 S. 127) § 11 (1) erkläre ih die Städte Elbing und Königsberg (Pr) zu Brenn- punkten des Wohnungsbedarfs mit der Wirkung, daß der Zu- jus, auswärtiger Familien nah beiden Städten nur mit vor- eriger Zustimmung dieser Städte erfolgen darf, soweit er niht auf Veranlaffung oder mit Zustimmung einer Be- hörde geschieht. 2 “Berlin, ‘den 25. Februar 1944. Der Reichswohnungskommissar. J. A.: Werner-Meier.

Anordnung 11/44 :

der Reichsstelle „Chemie“ (Einsparung von Transport- leistungen beim Versand von flüssiger Kohlensäure)

Vom 29. Februar 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der assung vom 11. S 1942 (RGBl. 1. S. 686) in Ver- ndung mit der Bekanntmachung über die Reichs\stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Geneval- bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet: 8&1

(1) Flüssige Kohlensäure jeder Beschaffenheit (natürliche und künstliche) darf bei der Beförderung in Reichsbahngüter- wagen und in jeglichen anderen Transportmitteln nicht über eine Entfernung von mehr als 275 km versandt werden.

(2) Bei der Beförderung in Privatgüterwagen darf flüssige Kohlensäure jeder Beschaffenheit nicht über eine Entfernung von mehr als 350 km versandt werden,

82 Ausnahmen von den Vorschriften des § 1 können in be- sonders begründeten Einzelfällen zugelassen werden von der Oas Flüsfige Kohlensäure als Beauftragte Stelle des eihsbeauftragten für Chemie, Berlin-Tempelhof, Gottlieb- Dunkel-Str. 20—22,

83 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12—15 der Verordnung Über - den Warenverkehr bestraft. 2 M 84

Diese Anordnung tritt am 1. März 1944'in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmun des zuständigen Chefs der "Zivilverwaltung sinngemäß au im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 29. Februar 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Anorduung Nr. 32 (FA 13) U. Neufassung) der W: r‘féhaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elek- trotenijche Erzeugnisse über Annahme von Austrägen auf

Elektrizitätszähler - Bom i. März 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGVl. 1. S. 686) in Ver- indung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro- tehnisher Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichs-

anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und im Einvernehmen mit der Physikalisch-

Technischen Reichsanstalt, Berlin, angeordnet: 81

(1) Die Hersteller von Elektrizitätszählern dürfen aus dem Großdeutschen Reich einschließlih aus dem Elsaß, aus Loth- ringen, Luxemburg, dem Bezirk Bialystok, aus der Untersteier- marëf, aus den beseßten Gebieten Kärntens und Krains sowie aus den beseßten Ostgebieten Bestellungen auf

Haushalts-Elektrizitätszähler (das sind Wechselstromzähler

__bis 10 A und Gleichstromzähler bis 10 A) nicht mehr annehmen. Vorliegende Aufträge auf diese Elek-

4 trizitätszähler sind bis zum 31. März 1944 zurückzugeben, falls

sie nicht mehr aus den vorhandenen Lagerbeständen beliefert werden können. Diese Vorschrift gilt nicht für Ausfuhr- aufträge.

(2) Aufträge auf sonstige Elektrizitätszähler dürfen die Her- steller von Elektrizitätszählern nur noch annehmen, wenn diese mit einer auf den Zählerauftrag selbst lautenden Dringlich- keitskennzeichnung der Sonderstufe S oder 88 versehen sind.

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Alle von den Herstellern am Tage des Fnkrafttretens dieser Anordnung bereits angenommenen Aufträge auf Elektrizitäts- zähler aus dèn im § 1 genannten Gébieten sind den Auftrag- gebern zurückzugeben, soweit die Aufträge nicht nah § 1 Absay 2 der Anweisung des Leiters der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie über die Annahme von Aufträgen auf Elek- trizitätszähler vom 18. Mai 1942 (nit veröffentlicht) ange- nommen werden durften oder gemäß § 2 der genannten An- weisung eine Ausnahmegenehmigung zur Annahme erteilt worden ist.

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Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustcie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse behält sich vor, Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. :

8 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. S5

(1) Die Vorschrift des § 1 Absay 1 dieser Anordnung tritt am Tage nach ihrex Veröffentlihung in Kraft. Die übrigen Vorschriften sind bereits seit dem 6. Juni 1943 in Kraft.

(2) Mit dem Jnkrafttreten dieser Anordnung tritt die An- ordnung Nr. 92 (FA 13) über die Annahme von Aufträgen auf Elektrizitätszähler vom 4. Funi 1943 (Deutscher Reichs- anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 129 vom 5. Juni 1943) außer Kraft.

(3) Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mo- resnet, sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 1. März 1944.

Der Reichsbeauftragte für elektrotehnische Erzeugnisse. Lüschen.

Anordnung Nr. 65 (FkA 5, 3)

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnische Erzeugnisse über die Herstellung von Haus- anshlußsiherungen :

Vom 1. März 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBI. 1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotehnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 184 vom 8, August 1942) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

81 (1) Abgedeckte Hausanschlußsicherungen aus Fsolierpreßstoff oder Stahlblech für Freileitungsanshluß sowie gekapselte Hausanschlußsiherungen aus Fsolierpreßstoff, Stahlblech oder Guß für Freileitungs- oder Kabelanshluß dürfen vom 1. April 1944 nur noch auf Grund einer Herstellungs- antweisung gefertigt werden. ' (2) Die Herstellungsanweisung wird erteilt für abgedeckte Hausanschlußsicherungen aus. JFsolierpreß- stoff oder Stahlblech für Freileitungsanshluß vom Leiter des Sonderringes „Starkstrom-Jnstallations- material“, Herrn Dipl.-Fng. Feorg Rechel, Heidelberg, Postschließfach 444, für gekapselte Hausanschlußsiherungen aus Jsolierpreß- stoff, Stahlblech oder Guß für Freileitungs- oder Kabelanschluß vom Leiter des Sonderringes „Schalt- geräte“, Herrn Dir. Friedrih Hartmann, i. H. AEG,

Berlin SO 36, Hoffnmannstr. 15—283.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21 1944

E A

/ M Hersteller, die bis zum 15. März 1944 keine Herstellungs- anweisung erhalten haben, aber noch über wichtige Bauteile Da dürfen diese noch bis zum 30. Juni 1944 zum Zusammenbau von Hausanschlußsiherungen verwenden. Die Zahl der so gefertigten Stücke is der Wirtschaftsgruppe leftroindustrie, Berlin W 35, Kurfürstenstr. 60, zu melden. Die Neuentwicklung von Hausanschlußsicherungen der im § 1 genannten Art, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. Fn Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind ein- zustellen. LA4 (1) Ausnahmen von dèn Vorschriften dieser Anordnun können in begründeten Einzelfällen von den in § 1 Absay ? genannten Sonderringleitern zugelassen werden. (2) Anträge sind zu stellen: j s für abgedeckte Hausanschlußsicherungen aus ZFsolierpreß- stoff oder Stahlblech für Freileitungsanschluß beim Leiter des Sonderringes „Starkstrom-Fnstallations- material“, Herrn Dipl.-Fng. Georg -Rechel, Heidel- berg, Postschließfach 444, : für gekapselte Hausanschlußsicherungen aus Fsolierpreß- stoff, Stahlblech oder Guß für Freileitungs- oder Kabelanschluß beim Leiter des Sonderringes „Schalt- geräte“, Herrn Dir. Hartmann i. H. AEG, Berlin S0 36, Hoffmannstr. 15—23.

S9 4

Zuwiderhandlungen ‘gegen diese Anordnung werden nah

den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

S 6

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dén Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowiè mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngenräß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 1. März 1944.

Der Reichsbeauftragte für elektrotehnishe Erzeugnisse.

Lüschen.

Bekanntmachung

Die am 25. Februar 1944 ausgegebene Nummex 19 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

Verordnung über die Abwicklung von Schuldverhältnissen mit Personen in den Generalbezirken Estland, Lettland, Litauen. Vom 5, Februar 1944.

Verordnung pur Einführung des Geseßes zum Schuye der er- werbstätigen Mutter (Mutter schubgeseß) im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 7 Februar 1944.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Ver- öffentlihung fkartographisher Darstellungen (KartVeröffVO.). Vom 20. Februar 1944.

Dritte Durhführungsbestimmungen zur Verordnung über die Veröffentlihung kartographisher Darstellungen. Vom 21. Fe- bruar 1944,

Umfang: 1/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 NA. Postbeförde- rungsgebuhren: 0,03 NAÆ für ein Stü bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 26. Februar 1944,

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 5/6 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Februar 1944 hat folgenden Fnhalt: Teil 1. Der Reichsarbeitsminister: Allgemeines und Gemeinsames. Geseye, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Auftragslenkung. Arbeitsshuy. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Einführung des Gesezes zum Schutze derx erwerbstätigen Mutter (Muttershubgeseß) im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 7. Februar 1944. Anordnung über Ausdehnung des Muttershußgeseßes auf protektoratsangehörige Frauen. Druckfehlerberihtigung. Städtebau und Baupolizes. Gesete, Verordnungen, Erlasse: Dreizehnte Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrihtungsgegenstände vom 20. Fa- nuar 1944, Der Generalbevollmächtigte für den Avrbeitseinsat. Jede Arbeitskraft der deutshen Kriegswirtshaft!! Aufruf des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsaß zum freiwilligen Ehrendienst. Arbeitseinsaß und Arbeitseinsaßhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß über Maßnahmen des Arbeitsrechts und Arbeitseinsaßes sowie übex besondere Hilfsleistungen bei Fliegeralarm und Fliegershäden (Lohnausfallregelung bei

esliegerangriffen) vom 25, Fanuar 1944. Arbeitseinsay in der Binnenschiffahrt; hier: Winterruhe. Betr.: Umse ungsfkosten bei vorzeitigem Abzug von Arbeitskräften zugunsten anderer Betriebe. Lohnüberweisungen ungarischer Arbeiter Lohnüberweisung slowakischer Arbeiter. Lohnüberweisung der Arbeiter und An- gestellten aus Belgien und Frankreih. Avbeitsbuch für Aus- länder; hier: Aufbewdchrung bei Urlaubsreisen des Ausländers in die Heimat. Einsaß ausländischer Arbeitskräfte; hier: Kranken- haus- und Anstaltspflegekosten. Sozialverfassung, Arbeitsrecht,

‘Lohn-

und Wirtschaftspolitik. Geseße, Verordnungen, Erlasse:

l OMret abn M Er S A N M g

E E S E E T AA E E Ar ME B I E BREMEN Je BiE O G A

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