1944 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

M

59.

60.

61,

63,

64.

zust. nah Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Kirchengasse 23,

_Rabbinowit, Jakob, geb. 15. 1. 1863 in Petre-

goczin, Bez. Salwa/G. G,, heimatzust. nah Mähr. Weiß- kirchen, wohnh. gew. Mähr. Weißkirchen, JFanacekgasse 1, Rabbinowigy geb, Friedmann, Sara, geb. 10.

kirhen, Janacekgasse 1,

“1866 in Wien, e t nach Mähr. Weißkirchen,

wohnh. gew. Mähr. Wei

Sandberg, Jsrael, geb. 3. 1. 1861 in Fvankov,

ehem. Polen, heimatzust. nach Proßnit, wohnh. gew. Proßniy, Messenhausergasse 11,

. Sandberg geb. Seliger, Sara, geb, 16. 10, 1869 in

Brezany, ehem. Noon, e 1 Ln Proßniy, wohnh. ew. Vroßniß, Messenhausergasse 11, i Dr. li e D ad. geb. 94. 9. 1892 in Lunden-

burg, heimatzust. nah Göding, wohnh. gew. Brünn,

Reicheltgasse 25, ; C Jng. Stransky, Heinz, geb. 1. 4. 1912 in Brünn, heimatzust. nah Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hecren-

asse 2, | y (

Les Heine, geb. 15. 9. 1922 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Freiherr-von-Neurath- Straße 38, i

Dr. Torn, Paul, geb. 21. 8. 1880 in Czernowiy,

heimatzust. nah Brünn, wohnh. gew. Brünn, Freiherr- von-Neurath-Str. 8, j E Windholz, Nathan, geb. 3. 4. 1895 in Chybi, Kreis Bielitz, heimatzust. nah Mähr. Ostrau-Hruschau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau-Hruschau, Dr.-Goebbels-Str. 119, Winkelsberg geb. Stern, Else, geb. 7. 11. 1892 in Schles. Ostrau, heimatzust. nah Mähr. Pruß, Bez. Wischau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Bahnhofstr. 29, Winkelsberg, Georg, geb. 27. 5. 1919 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nah Mähr. Pruß, Bez. Wischau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Bahnhofstr. 29,

2. Winkelsberg, Lucie, geb. 831. 3. 1924 in Mähr.

Ostrau, heimatzust. nah Mähr. Pruß, Bez. Wischau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Bahnhofstr. 29, Wohlmann-Glaser, geb. Lustmann, Frieda, geb. 25. 6. 1891 in Stryj/Polen, heimatzust. nah Brünn, wohnh. gew. Brünn, Bartosgasse 6, j Wohlmann-Glaser, Moses, geb. 19. 11, 1886 in Stryj/Polen, heimatzust, nach Brünn, wohnh. get. Brünn, Bartosgasse 6.

Prag, den 1. März 1944.

Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

F. A.: Dr, Weinmann, //-Standartenführer.

Einzichungsverfügung

Auf Grund § 1 des Gesetes über die Einziehung volls- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 19833 (RGBl. 1 S. 479), der VO. über die Einziehung volks- und

staatsfeindlihen Vermögens im Lande 18,

esterreih vom November 1938 (RGBl. 1 S. 1620), der VO. über die

Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 as I

S. 911), in Verbindung mit dem Erlaß des

rers und

Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBIl. I S. 303), wird hiermit der Nachlaß der Jüdin Ka ch, Selma Sara, geb. 12, August 1885 in Augsburg, zuleßt wohnhaft in Bad Neustadt/Saale, gestorben am 30. November 1940, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Nürnberg, den 28, Februar 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Nürnberg-Fürth.

Siebente Anordnung

der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schuldenabwicklungsverordnung

Auf Grund des § 42 der Schuldenabwicklungsverordnung

vom 15. August 1941 (RGBl. T S. 516) wird § 2 der Schuldenabwicklungsverordnung durch folgenden Äbsay 2 ergänzt:

f 1 findet keine Anwendung, wenn die E Personen (Gläubiger oder Schuldner) Söhne haben, welche in die Abteilung 1IIT der Deutschen Volksliste auf- genommen und zur Wehrmacht einberufen sind.“

Berlin, den 1. März 1944.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Haupttreuhandstelle Ost.

Dr. Winkler,

Die Neichsinderxziffer für die Lebenshaltungs3-

fosten im Februar 1944

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens- haltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Februar 1944 gegen- über dem Vormonat um 02 vH. angezogen. indexziffer stellt sih im Februar 1944 auf 139,6 (1913/14 =

100) gegenüber 139,3 im Januar.

Die Fndexzifer für Ernährung hat sich von 134,8 M 1352 (+ 0,3 vH.) erhöht. Dies beruht hauptsählich au dem jahreszeitlichen Preisanstie JFndexziffer für Bekleidung Rai von 180,9 auf 181,3 (+ 0,2 vS.) angezogen. Die Jndexziffer für „Verschiedenes“ ist mit 150,8 gegenüber dem Vormonat (150,7) kaum ver- ändert. Jm übrigen sind die Fndexziffern für Heizung und Beleuchtung (123,3) und für W

geblieben,

Berlin, den 1. März 1944.

Statistisches Reichsamt,

Anordnung 111/44 der Reichsstelle „Chemie“ (Absah- und Verbrauchsregelung für Schwefel) Vom 3, März 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S, 686) in Verbindung mit dex Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelun 18, August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

wxpyueitios go repat “tr rer Ee C G E A T A R E t R L T

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 54/55 vom 4./6. März 1944. S. 2

wird mit Zu- des General-

s8aufgaben Planungsantt

Statsanzeiger Nx. 192 vom 21. Au mmung des Reichswirtscha bevollmächtigten für angeordnet: Y I. Verteilung dur Kontingentsträger

idungszwecke verbraucht, für m Verbrauch es zuständigen

(1) Wer Schwefel für Verwend die Kontingentsträger eingescht sind, bedarf und Bezug von Schwefel einer Genehmigung Kontingentsträgers. : y (2) Für folgende Verwendungszwecke sind Kontingents- träger eingeseßt: ; 1. jür Raumentwesung, füx die Her shußmitteln, Weinbergschwefel: Fachgruppe Pflanzenshuß- ) fungsmittel der Wirtschaftsgruppe Chemis Großhartau, Bez. Bauten, . für die Herstellung von S

Fachabteilung Chemische . für Leichtmetaä Fachgrupye Metan Sg R Kauf ür die Verarbeitung von Kau für die Herstellung von Faktis und Kautschuk-Asbest-

ppe Kautschukindustrie der Wirtschaftsgruppe

Fndustrie, Calau, N. L., Töpferstr. 7.

für die Erzeugung von Metallbearbeitu Réichs\telle für Mineralöl, Berlin S

straße aj “vberrs Papi d

. für die Erzeugung von Papier un

! g Papier, Abt, Chemte,

stellung von Pflgnzen-

und Schädlingsbekämp- che Jndustrie,

chwefelsäure und Schwefel-

O

Schwefelsäure der Wirtscha strie Berlin SW 68, Kochstr. 7 ll, Shwermetall und Verbundguß: Metallgießereien dexr Wirtschaftsgruppe in W 15, Kurfürstendamm 54—55. chuk und Regeneraten,

E

Chemische

or

68, Kräusen-

D

Reichsstelle Berlin W 35, Viktoriastr. 32.

. für die Erzeugung vo

Reichsvereini

densche Str. 124.

8. für die Erzeu

Schwefelkoh

\ Kaiserstr. 12,

9, füx die

n Automatenstahl: Eisen, Berlin-Wilmersdorf, Ba-

J

ung von ‘Schwefelkohlenstoff: enstoff G. m. b. H., Frankfurt a. M.,

uckererzeugung: | pe Zuckerindustrie, Berlin-Charlotten- buxg 2, Uhlandstr. 6. M 10. für die Herstellung von Ultramarin: Mineralfarben der

Chemische Jndustrie, Berlin SW 68, Kochstr. 73. 11. für die Ausfuhr:

Kochstr. 7

Fachgruppe Wirtschaftsgruppe

Ee Chemische Jndustrie, Berlin SW 68,

Es bleibt vorbehalten, weitere Kontingentsträger einzu- IT. Verteilung an sonstige Verbraucher

Wer Schwefel verbrgucht für Verwendungs wee, für die Kontingentsträger nicht eingeseßt sind, darf a) nur mit Genehmigung der Schwefel G. m. b. H. als Bewirtschaftungsstelle für Schwefel des Reichsbeauf- tragten für Chemie 3) oder : b) nux im Umfang des Verbrauches im Fahre 1942 (88S 4 und 5) verbrauchen und beziehen. (1) Wer monatlih insgesamt 500 kg Schwefel und mehr verbraucht für Verwendungszwecke, für die Kontin ind, bedarf zum Verbrauch und dex Shwefel G. m. b. H. als chwefel des Reichsbeauftragten , Kochstr. 73. den Bedarf eines Monats ist henden Monats zu bean-

nicht eingeseßt \ Schwefel einev Genehmigu Bewirtschaftungsstelle für für Chemie, Berlin SW 68,

(2) Die Genehmigung für jeweils bis zum 15. des vorange

(1) Wer monatlich insgesamt weniger als 500 kg Schwefel verbraucht für Verwendungszwecke, für die Kontingentstrager niht eingeseyt sind, darf monatlich die dem Monatsdurch- schnitt des Fahres 1942 entsprechende Menge Schwefel ohne Genehmigung verbrauchen. j : Für den Mehrverbrauch gegenüber dem Monatsdurh- chnitt des Jahres 1942 ist eine Genehmigung bei der l G. m. b. H, als Bewirtschaftungsstelle für Schwefel

zu beantragen.

Die im § 4 genannten Verbraucher dürfen Schwefel im Kalenderjahr nux im Umfang ihres Verbrauchs im F uzüglih des genehmigten Mehrverbrauchs beztehen. ezuge darf, um Transportleistungen und Verpackung einzusparen, der Bedarf für mehrere Monate zusammen- Bei dex Bestellung is jedoch dem Lieferer gegenüber folgende Erklärung abzugeben:

„Die hiermit bestellte Schwefelmenge soll (genauer Verwendungszweck) verwendet werden. monatsdurhschnittliche Verbrauh für diesen Verwen- dungszweck betrug im Fahre g, di

el G, m. b. H, als Bewirtschaftungsstelle für einen Mehrverbrauch von kg genehmigt.“ Es wird ver- ür den Bedarf der

daß für denselben Bedarf Schwefel von einem anderen Lieferer nicht be- zogen wird, Es ist bekannt, daß eine falsche Versicherung nach der Warenverkehrsordnung bestraft wird,“

gefaßt werden.

ao a0

Die Gesamt-

Schwefel hat am einmalig/monatlih sichert, daß die hestellte Menge

bestimmt ist un

für Gemüse und Obst, Die

ohnung (121,2) unverändert den 88 10, 12—1

Die Vorschriften der §§ 4 und 5 gelten nicht für Ver- braucher, für die besondere Kontingentsträger eingesezt sind. Solche Verbraucher dürfen Schwefel nur beziehen und ver- brauchen, wenn sie eine Genehmigung des für ste ein Kontingentsträgers (Wirtschaftsgruppe, Fachgruppe u

ITT. Freigrenze

Diese Anordnung tritt am 3. März 1944 in Kraft. ilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge- ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit ustimmung des zuständigen Chefs der Hen ngemäß auh im Elsaß. in Lothringen und Luxemburg owie im. Bezirk Bialystok,

Berlin, den 3. März 1944.

Wer monatlich insgesamt nicht mehr als 10 kg Schwefel verbraucht und auch nicht mehr bezieht, bedarf zum Bezuge und Verbrauch keiner Genehmigun jedoch bei der Bestellung seinem Lieserex gegenübex folgende Erklärung abzugeben:

(Freigrenze).

des Warenverkehrs vom

„Die hiermit bestellte Menge an Schwefel wicd im

Rahmen der monatlichen Freigrenze für den Monat G bezogen. Für den Bedarf desselben Monats .

wird von einem anderen Lieferer Schwefel nicht bezogen.“

IV. Kiefserer 88

1) - Schwefel darf an Verbraucher nur geliefert werden Grund von Genehmigungen der Schwefel G. m. b. H. als Betr Ga tee für Schwefel oder eines Kontingents- trägers, gegen ;

oder im Rahmen der Freigrenze 7). | - 2) Lieferer, die nicht selbst Erzeuger oder Einführer von Schwefel sind, haben beim Bezuge von Schwefel die chnen von ihren Abnehmern ausgehändigten Bezugsgenehntigungen an ihren Vorliefexer M Beim Bezuge, der gegen Verhrauchererklärung 5) 0 reig

(8 7) gelieferten oder zu liefernden Mengen haben sie threm Vorlieferer- gegenüber zu 1 Bes

Abnehmer in der angegebenen Höhe tatsächlich vorgelegen haben oder vorliegen.

bgabe einex Verbrauchererklärung gemäß § 5

ex im Rahmen der Freigrenze

versichern, daß Bestellungen der

Y, Meldungen j 8 9

(1) Die Erzeuger von Schwefel haben bis zum 15. eines Monats zu melden:

1. die tatsächliche Erzeugung im vorhergegangenen Monat, 2. die voraussichtliche Erzeugung im folgenden Monat.

(2) Wer monatlich insgesamt 500 kg Schwefel und mehr verbraucht, hat bis zum 15. eines Monats für den vorher- gegangenen Monat auf besonderen Formblättern Meldung zu erstatten. Verbraucher, die im Einzelfall von dieser Meldung befreit worden sind, haben diese Meldung von {1h aus wieder aufzunehmen.

(3) Lieferer, die Verbraucher mit Schwefel beliefern, haben über diese Lieferungen bis zum 15. eines Monats für den vorhergegangenen Monat zu melden, welche Mengen ge- liefert wurden:

. auf Grund von Genehmigungen der Schwefel G. m. b. H.

als Betoirtschaftungsstelle für Schwefel, ¿ auf Grund von Genehmigungen der Kontingentsträger, ausfgegliedert nah den einzelnen Kontingentstragern, auf Grund von Verbrauchererklärungen (Z 5), aufge- gliedert nah den einzelnen Verwendungszwecken,

im Rahmen der Fretgrenze 7). 1

(4) Alle Meldungen sind zu richten an die Schwefel G. m. b. H. als Bewirtschaftungsstelle für Schwefel des Reichs- beauftragten für Chemie, Berlin SW 68, Kochstr. 73.

VI. Schlußbestimmungen 8 10

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anord- nung werden nach den et den Warenverkehr bestraft.

10, 12—15 der Verordnung über 8 11

(1) Diese Anordnung tritt am 1. April 1944 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: \

8 6 der Anordnung 1/43, soweit er Schwefel betrifft (MD 42), Anordnung Nr. 3 zur Durchführung der An- ordnung 1/43, soweit sie Schwefel betrifft (Freigrenze),

Einzelanordnung Nr. 53/43,

(2) Diese Anordnung gilt au in den eingegliederten Ost- bieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und oresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im laß, in Loth- ringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.,

Berlin, den 3. März 1944,

Der Reichsbeauftragte für Chemie, Dr. Claus Ungewitter,

Aordnung Nr. 4 zur Durchsührung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“

(Absazregelung für kleine Mengen chemisher Waren)

Vom 3. März 1944

Auf Grund der Anordnung 1/43 der Reichss\telle „Chemie“ vom 19, Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) wird mit’ Zustimmung des Reichswirtschaftsmini Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungs- amt angeordnet:

81 (Aufhebung von Freigrenzen)

Nachfolgende, gemäß Anordnung Nr, 3 zur nens 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ vom 19, Dezember 1942, fe ten Freigrenzen werden mit sofortiger Wirkung aufge-

en: Ausl. Bienenwahs , » «a «¿a # 8kg Borax E E E 5 kg Boe Ge Kg Kaliumpermanganat ¿ « a « « « 25 kg T Ea 60 2 kg Schwefel E Wi ü s a g V1 W 100 kg ; g 9 (Strafvorschristen)

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach g der Marotbiinas über den Warenvèerkehr

in derx Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBVl, 1 S. 686) bestraft.

83 (Fukrafttreten)

,

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

ters und des

stge-

Sie

Bekauntmachung

Die am 29. Februar 1944 ausgegebene Nummer 11 des

Neichsgeseßblatis, Teil I, enthält:

Erlaß des Führers über die Ausübung des Gnadenrechts dux den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Vom N

1944.

n

Verordnung über die Aufhebung des Landschaftlihen Kredit- verbandes für die Provinz Schleswig-Holstein. A 4. Februar

1944.

Umfang: /4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 NA. Postbefövde- rungsgebuhren: 0,03 N.AÆA für ein Stück bei Voreinsendung auf

unser Postscheckonto: Berlin 96200. Berlin NW 40, den 1. März 1944. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Bekanntmachung

Die am 1. März 1944 ausgegebene Nummer 4 des Reichs-

geseßblatts, Teil 11, enthält:

Bekanntmachung über die Verlängerung der Geltungsdauer des Sen Verrehnungsabkommens. Vom 31. Januar

deutsh-schweizeri| 1944.

Bekanntmachung über die deutsch-kroatishen Verträge. 1. zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung, insbesondere zur Vermeidung der D uEeung auf dem Gebiet der

echts\chuy und Rechtshilfe in Steuer-

direkten Steuern, 2. über sachen. Vom 15. Februar 1944.

_ Bekanntmachung über den Beitritt Ungarns zum Abkommen über Einsezung einer dänisch-deutsh-finnish-{wedischen Kom- mission zur gemeinsamen Behandlung der Holzbedarfsdeckung in den Ländern des Nordsee- und Osfkseeraumes, Vom 21. Februar

1944.

e

Mun über öffentlihe Spielbanken. Vom. 31. Januar

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 54/55 vom 4./6. März 1944, &. 3

rungsgebühron: 0,04 für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96200.

_Bexlin NW 40, den 3. März 1944. Reichsverlagsaht. Stex n.

Irichtamtliches

Aus der Verwaltung

Dokument des guten Willens Arbeitsbücher sür Millionen Ausländer

_Jm Zuge der weiteren Aktivierung- des europäischen Arbeits- einjages gewinnt auch das Arbeitsbuch für ausländische Arbeits- kräfte erhöhte R das gegenwärtig in Millionen von Exemplaren an die im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte ausgehändigt wird. Fm „Reihsarbeitsblatt“ wird in einem Aufjay der Wert dieses Arbeitsbuches als Symbol gemeinsamer ehrlicher Aufbauarbeit für Europa hervorgehoben. Das Arvbeits- buch vermittele niht nur das Berufs-, sondern auch ein genaues Leistungsbild des Arbeiters. Es werde vom Generalbevollmäh- tigten für den Arbeitseinsay als gewichtiges und wertvolles Dokument der europäishen Solidarität dem in Deutschland shaffenden Sn Arbeiter gewissermaßen als Anerkennung für seine an den Werkpläßen im Reich gegeigte Einsaßhfreude dar- gereicht. Das Arbeitsbuch für auslän! die Arbeitskräfte sei E ein Qualitätsausweis von höchstem Wert, der dem rbeiter auch im Frieden ein sicherès. Fortkommen verbürge. Bot si U UCAO in Deutschland die Gelegenheit, Le unter An- leitung vorzügliher Meister zu einer ersibn Fachkraft empor- uarbeiten. Das Arbeitsbuch sei eine Art Ehrenbrief der Arbeit. s unterstreiche, daß, während Soldaten aller europäishen Länder mit den deutschen Bloleit lame als Freiwillige für menschliche und soziale Gerechtigkeit kämpfen, der Arbeiter der gleichen Nationen L niht minder wichtigen Beitrag zum Endsteg wie zur Erhaltung europätschen Lebens beigesteuert Habe. Das Arbeitsbuh, das Gauleiter Sauckel mitten im Kriege für den europäischen Arbeiter als Dokument seines guten Willens ge- schaffen habe, diene damit niht zuleßt der ausgleichenden Ge- rechtigkeit, Es sei ferner ein sichtbares Zeichen fortshreitender

Umfang: 2!/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,45 NA. Postbeförde-

europäischer Ordnung.

| Wirtischaftsteil

Sozialpolitik, Staatsverwaltung und Kriegs- wirtschaft Eiue Vortragsveranstaltung der Volkswirtschaftlichen Vereinigung

Auf einer Vortragsvevanstaltung der Volkswirtschaftlihen Ver- einigung im rheinish-westfälishen Fndustriegebiet in Essen spra Ministerialdirektor Dr, Kimmich beim General- bevollmächtigten für den Arbeitseinsaß, Berlin, über „Sozial- politishe Tagesfragen im fünften Kriegsjahr“, wobei er davon ausging, daß im nationalsozialistishen Staat si alles den politi- {hen HZielsezungen der Führung unterzuordnen hat, Was für die Wirtschaftspolitik als se S gilt, gilt naturgemäß au für die Sozialpolitik. -Mochte die Arbeilsbesaffung auch als eine der Sozialpolitik wesenseigentümlihe Aufgabe On so ele die angesihts der hohgerüsteten Umwelt entstehende Notwendig- keit, einen starken Staat au auen auf sozialem Gebiet zu Fol- gerungen, die der Sozialpolitik nicht nur wesensfremd, Pen

um Teil (0gar wesensfeindlich waren. Diese Entwicklung mußte lich im totalen, Krieg natürlich nos fortseßen. Darum legte der

ortragende besonders Wert darauf zu betonen, daß die jebigen Maßnahmen der Sozialpolitik als Maßnahmen der Aufrxüstung und des Krieges anzusehen sind und keinesfalls mit der vom

M on o Ls ewünshten und geforderten Sozialpolitik verweselt werden v pee Unter diesem grundsäßlichen S ts- winkel behandelte der Redner die einzelnen der Sozial- und Lohn- par gestellten Probleme. Sie alle lassen sich irgendwie auf die

ormel bringen: „Ausrichtung auf die Notwendigkeiten des Ar- beitseinsaßes.“ Fn diesem Rahmen wurden Fragen der ver- schiedensten Art dargestellt, die oft zunächst ungleicharkig erscheinen mögen, [GR aber alle den Erleichterungen des. Arbeitsein- ays u dienen bestimmt sind, und die gugleis die Spanniveite

er lohnpoliti hen Aufgaben aufzeigen. Die Pläne zur Verein- faQung der Lohnbe- und =abrechnung, die eine Entlastung - des

ohnbüros bezwecken, standen nehen den Maßnahmen auf dem Gebiet der europäischen Lohnpolitik, die zwishen den Notwendig- keiten des innerdeutshen Arbeitseinsaßes und einer vom Rei nicht verkannten europäischen sozialen Aufgabe die richtige Mitte zu finden haben. Die Behandlung der praktish so bedeutsamen

ean des Urlaubs und der täglichen Arbeitszeit ehlte in dem Vortrag ebenso wenig wie der Hinweis auf die ozial- und währungspolitisch begründete Notwendigkeit der Durchführung des Lohnstops die fur den leitenden Angestellten nicht weniger gilt als für den sogenannten „Tariflihen Ange- stellten“ und den Arbeiter. Welch starken Einfluß das Kriegs- geschehen auf dié deutshe Lohnpolitik ausübt, zeigte der Vor- ragende an Hand der Verlagerungs-, Auslands8einsay- und Luft- kriegsprobleme auf. Ebenso ist die Durchführung lohnordnender Maßnahmen nah der Darstellung von Dr. Kimmich ein Gebot der praktischen gn, wie. sie auch zugleih für den Lohnpolitiker ein Stück von besonders befriedigender konstruktiver Lohnpolitik bedeutet, Der Vortragende betonte abshließend, daß bet allen diesen vielseitigen Problemen sih niht nur die deutschen Sozialbehörden l Ausgabe gewachsen gezeigt haben. - j :

Sn einem Vortrag über „Staatsverwaltung und Kriegstwirt- haft an - Rhein und Ruhr“ wies Regierungsprästdent Dr. Burandt, Düsseldorf, zunähst darauf hin, daß die nationalsozialistishe Wirtschaftspolitik einerseits das liberalistische fveie Spiel der Kräfte durch eine staatliche Lenkung erseßt, an- dererseits aber eine bolschewistishe Verstaatlihung der Wirtschaft aar ft habe, um’ statt dessen die private Jnitiative der Wirt- Uealt elbstverantwortlih einzuschalten. Wichtiger als diese äußere Umstellung des Birtschaftssystems sei aher die durch den Natio- nalsozialismus gleizeiti

erbeigeführte innere Umstellun

schaft tätigen Menschen, Erst hierdurh sei gewährleistet, daß die

übertragenen - staatlihen Hoheitsaufgaben durch die selbstverant- |

wortlihen Organisationen und Betriebe im Sinne dex Volks-

gemeinschaft durhgeführt werden, Die Wirtschaft an Rhein und | Ruhr ditctte sih Uber niht nur auf die innerhalb des engeren |

Wirkungskreises anfallenden Aufgaben beschränken, ees müsse sich and, wie dies auch mehr und mehr geschehe, für die Sicherung der Lebensnotwendigkeiten ihrer vom Bombenterror besonders be- troffenen Gefolgschaftsmitglieder einseßen, Wenn es gelungen sei, die Kriegsproduktion niht nur zu halten, sondern noch ständig zu steigern, so müßten andererseits auch alle hieran beteiligten Kräfte voll arbeitsfähig erhalten werden. Verpflegung sowie Un- terkunft, Ausrüstung mit Bekleidung, Kochge egenheiten, Betten, Möbeln usw, seien hierbei besonders wichtig, Eine sih als Treu- händer der Gesamtheit fühlende Kviegswirtschaft könne viel tun, um eine ordnungsmäßige Versorgung aller im kriegswichtigen Arbeitseinsaß stehenden deutshen Menschen zu gewährleisten, Die

Mnsammenarbeit der besten planenden und lenkenden Kräfte des |

Staates mit den inttiativreihsten selbstverantmartlihen Kräften der Wirtschaft werde der Wehrmacht die besten Waff\n und dem Volk die notwendige Versorgung sihern, um den Endsieg zu erringen,

sondern au die deutshen Unternehmer ihrer

der Wirtschaftsauffassung und Wirtschaftsmoral der in der Wirt- was das

Wirtschaft des Auslandes

Oelherstellung in Spanien aus nationalen Produkten

Madrid, 3. März. Nach mehrtägigen Besprehungen des spani- {hen Ministervats gab dieser am Donnerstag folgende amtliche Verlautbarung qus:

Dem Cortes wird ein Gesezentwurf über die Perltetug von Brennstoffen und Oelen aus nationalen Produkten zugeleitet, ferner ein Bauprojekt zur großzügigen Umgestaltung Véadrids. 5000 Gefangenen aus dem Vürgerkrieg wird die bedingte Freiheit zugesprohen. Zum neuen Generaldirektor der spanishen Eisen- bahn und Straßenbahnen wurde Amalio Hidalgo ernannt. Die Me ete M ation wurde zur Jndustrie im nationalen Fnter- esse erklärt.

Erheblithes Absinken der australischen Lebensmitteltrans8porte nach England :

Genf, 3. März. Jn einex recht gedrückten Stimmung be- finden \sih gegenwärtig die meisten Australier, heißt es in einem Sydneyer Bericht des „Daily Telegraph“. Sie hatten in diesen Sn ihren Einkommensteuerbescheid mit der allgemeinen An- weisung erhalten, die noch rückständigen Steuern für das abge- laufene Fahr bis Ende März zu bezahlen. Das aber bedeute Ent- behrungen für tausende Australier. Vor einigen Tagen habe man sich auch an Fa genauer, vom australishen Handelsminister ausgegebener Zahlen, fährt das Blatt fort, über das Absinken der austvalischen Lebensmittellieferungen an L überzeugen können. Sie seien in der Tat besorgniserregend, da die leßtjährige Ziffer die niedrigste seit 1938/39 sei. Am stärksten seien die Fleischexporte nah England gefallen, „Sydney Morning Herald“ emerkt zu dem Rückgang des Fleischexports, einer der dafür ver- antwortlihen Faktoren seien die deutschen U-Boote und die deut- schen, die Schiffahrt angreifenden Flugzeuge gewesen, die mit ihren Versenkungen die verfügbare Tonnage beschnitten hätten.

Finnifh-norwegishes Warenabkommen.

Os3lo, 4. März. Fm Rahmen der deutsch-finnishen Wavrenaus- taushverhandlungen wurde auch ein Abkommen über den Waren- custaush zwishen Norwegen und Finnland getroffen, wie Norsk Telegram Byvaa bekannt gibt. as Abkommen gilt für das Fahr 1944. Norwegen liefert an Finnland u. a. Kalksalpeter, technishe Sticfstoffprodukte, Kalziumkarbid, Schwefel, Talkum und andere pulverisierte Mineralien Elektro enmassen und Fischereihaken, während Finnland an Norwegen in der Haupt- a0 die folgenden Waren E wird: Furnierhölzer, ver- hiedene Holzwaren, Birken, As fiorobnbis, Fayence-Waren und Keramik, Kinderwagen, Milchseparatoren sowie qudere Jndujstrie- produkte N Die Konkurrenz der englishen mit der USA-Handelsflotte nach dem Krieg. Lord Winster muß die führende Rolle

der USA anerkennen

Genf, 5. März. - Mit der Lage der eian Handelsmarine in der Nachkrieg8szeit befaßte sich Lord Winster, ein früherer Privatsekretär des britischen arineministers A S Guardian“ vom 2. März zufolge —, in einer Rede vor der Royal Empire Society in London, 1989 ' habe sich I gesamte andelstonnage auf 18 Mill, BRT, und die der USA auf rund 5 Mill, BRT. gestellt. P ung weise besäßen die Vereinigten Staaten von Amerika nah diejem Krieg 20 Mill. BRT. und Eng- land nux rund 10 Mill. BRT. Fnfolgedessen bvauche England mindestens weitere 10 Mill. BRT. i Es set ganz klar, bemerkt Lord Winster weiter, daß die USA, piel mit den Handelsflotten angehe, den Fußball vor ihren Füßen haben. Fraglih sei nux, ob ste den Ball weiter- eben oder versuhten, auf eigene Faust „Tore“ zu erzielen. ollten die USA îtihre Nachkriegshandelsmarine unter Nicht- achtung der britischen Fnteressen einseßen, dann hätten die Eng-

länder entweder ihre früher fremden Völkern geleisteten Schiffs- «dienste zu kürzen oder zu einer Politik der Staatssubsidien uüber- zugehen. Wie dem au sei, die Vereinigten Staaten spielten“ bei der Gestaltung der zukünftigen Schiffahrtspolitik eine führende Rolle und seien jeßt aen in der Lage, viel mehr zu produ- zieren als England. „Wenn es aber zwischen uns und den USA zu einem Wettrennen und niht zur Zusammenarbeit kommt, krempeln wix unsere Aermel hoch und erinnern uns, daß wir niht nur billiger produzieren, sondern unseve Seeleute aúh als Schiffbauer „unübertrefflih sind und unsere Reeder der Welt in früheren Zeiten zeigten, wie man eine Handelsmarine aufbaut und wie man sie einsezt.“ )

Lord Winster betonte zum Schluß, es würde ihn nicht über-

raschen, wenn England in diesem Kriege bis rund 20 Be- | saßzungsmitglieder dec Sandel2!chiffe verloren. hätte, Die Han- „delsmarine habe also einen erschütternden Preis für jene be- zahlen müssen, die vor dem Krieg den UV-Bootkrieg verkannten und den Luftkrieg untershägßten. l

Berichte von auSwärtigen Devisenmärkten

Prag, 3. März. (D. N. B.) Amsterdam 183,27 G.,, 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 286,05 B.,, Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stoccsholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B.,, Ls G., 60,05 B., Sofia 30,47 G., 80,53 B., Athen 16,68 G.,

pi Roe

Budapest. 3, März. (D.N.B.,) Alles in Pengö. Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77; New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20

London, 4. März (D. N. B.) New Yort 4,02%—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47 Schweiz 17,80—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buénos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 3. März. (D. N. B.) 112.00 Uh1 holl. Zeit. j [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris

—,—, rüsse! 30,11——30,17, Schweiz 43,63—43,71, Heljinki —,-—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—,

Zürich, 4. März. (D. N. B.) [11.40 Uhr.| Paris 6,261, London 17,86, New York 4,30, Brüsse! 69,25 B., Mailand 22,67%, B.,, Madrid 39,75 B,, Holland 229%, Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,66}, Oslo 98,624, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,8714, Prac 1725, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbui 3,50 B, Bukarest 2,37%, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 4. März. (D. N. B.) London 19,34, New

York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

111,225, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 4. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G,., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B. Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 228,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,36 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B., Kanada- 3,77 G., 3,82 B. Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G.,, 17,15 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

VIlo, E Mlt (D N. B) London —— G. 17,76 B, Berlin 175,265 G.,, 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B,, New York

—,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G.,

103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G,, 71,50 B., Stotholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —— G., —,— B.

London, 3. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 283,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—. -

Fn Berlin festgestellte Irotierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

6, März 3, März 1 Geld Brief Geld Brief Aegypten (Alexandrien und

Kairo) „aaa ce. . 1 ägypt. Pfund) Frlgügntltan (Kabul) „....... 100 Afghani 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Albanien (Tirana) «..,.+++«+ 100 Franken 80,92 81,08 | 80,92 81,08 Argentinien (Buenos Aires) | 1 Pap.-Pes. 0,6588 0,592 0,688 0,592 Australien (Sidney) .,...... 1 austr, Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 39,96 40,04 | 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) ... | 1 Cruzéiro —_ —_ _— _— Britisch-Jndien (Bombay-Ca!-

cutta) „eee eee e ou 6e 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .…........ 100 Lewa 8,047 8,053)/ / 8,047 8,053 Dänemark (Kopenhagen) ««+.+. | 100 Kronen 52,186 62,26 | 52,16 52,26 Fleniaud Raa L SV C00 1 engl. Pfund

unlan G) oe adoats 100 Finnmark 5,06 5,07 ö Frankreich (Paris)-.+ » « ««««+- 100 Frs, _— p) S Griechenland (Athen) „....++ 100 Drachmen | 1,668 1,672| 1,6688 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter-

DONO C A 100 Gulden [132,70 182,70 [132,70 182,70 Fran (Teheran) Ged CCCEECGT A 100 Rials 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Zsland (Rehkiavik) „........ 100 isl. r. 88,42 838,50 | 88,42 88,50 Jtalien (Rom und Mailand) , | 100 Lire 9,99 10,01 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) ..,. | 100 Ven 68,591 58,711| 58,591 58,711 Kanada (Möntrsäl) « (¿see sdù 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) .…....--.. 100 Kuna 4,995 , 5,005] 4,995 6,005 Neuseeland (Wellington) «..« | 1 neujseel., Pfb. Norwegen (Oslo) .... | 100 Kronen 566,76 56,88 | 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) ......+- 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) ....... 100 Lei __— m MOAan (Stockholm u. Göte- Göigui

D s Gs Ge Pa Cd UNES n nen 59,46 59,58 | 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und \ Í : i

De) T Ce Ce Ae 100 Frs. 37,89 - 58,01 | 67,89 88,01 Serbien (Belgrad) ......... 100 serb. Dinar| 4,995 5,005| 4,995 85,005 Slowakei (Preßburg) ..…..…. 100 jlow. Kr. 8,591 8,609| 865691 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas 28,0666 28,605| 238,865 28,605 Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) ......« 1 südafr. Pfd. _—- _—— Tlirkéi (Zstanbdu{) 47+ o. 1 türk. Pfund 1,978 1,982) 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) „+6... 100 Pengö _— Uruguay (Montevideo) .….... 1 Goldpeso 1,199 1,201} 1,1009 1,201 Verein. Staaten von Amerika

(Mew. Vor): «daé cen 1 Dollar _——

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Gelb Brie England, Aegypten, Südafrikanische Union „0... 9,89 aa! Frankrei «ace eo e000 oco 4,995 5,005 Australien, Neusee]sand o... 00000000 7,912 7,928 a e L, C L E e... a. eo... 74,18 74,32 Kanada eaen none anton... eo... 0... 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika «veverecooo 0.00 2,498 2,502 Vie nee o C0000 eadracae és 000d... . 0,130 i 0,132

r

Ausländische Geldsorten und Banknoten

6, März 3, März ¿ i Geld Brief | Geld Brief overeigns „. „jn... 0002000 Notiz 20,88 20,46 | 20,88 20,46 20-Francê-Stüdo «ans o Aud | für 16/16 1622 | 1616 1622 Solb-Dollars T TA E 1 Et 4,185 4,205| 4186 4/205 A A E E Es 464 ägypt. Pfd. 4,839 4,41 | 4,839 4,41 Amerikanische: 1000—s Dollar | 1 Dollar E Ee e as 2 und 1 Dollar | 1 Dollar ALIe lit bade andtao 1 Pap.-Pes. 0,44 0,46 0,44 0,46 AUteali\Yd bo eaen ouecóen 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 2,46 Belgische «„«acoao eee. 100 VBelgas 39,92 40,08 | 39,92 40,08 Bri E, 9000. inna s La eiro 0,08 0,09 0,08 0,09 e TTNOUIME e406. 000ueoe upien 22,95 23,05 | 22,95 23,05 OOLIOo! 5600 Lewa und , f f igs darunter «oa eco 100 Lewa 8,07 8,09 | 8,07 8,09 Des! große voi dete hs 100 Kronen “— a = don r. und darunter „….,« + | 100 Kronen 52,10 62,30 52,10 52,80 Englische: 10 £ und darunter « | 1 ene. Pfdb 2D R 6 l 28 Finnische „e... 4. | 100 Finnmark 5,0606 85,075| ‘5,055 5,075 ranzösishe «4+... .. oooóe | 100 Frs, 4,99 5,01 | 4,99 5,01 olländishe „«.-.... .+.….…. | 100 Gulden 132,70 1328,70 [132,70 182,70 talienishe: große »....... 100 Lire 9,98 10/02 | 9/98 10/02 20 Di 6 Cabun gde enes ses 100 Lire 9,98 10,02 | 9,98 10,02 Kanädischs «+45 vou id 1 kanad. Dollar | 0,99 1,01 | 0,99 1,01 Froatis@s So io At pagttns 190 Kuna 4,99 5,01 | 4,99 6/01 t : r. u. darunter ronen 56,89 57,11 | 56,89 i Es) 1000 Lei und t r S M i CCCCAHS C CHÍN 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1 Schwedische: große «.....«. 100 Kronen s h dia 1j 50 Kronen und darunter «. | 100 Kroneù 59,40 859,64 | 39,40 59,64 Schweizer: große ......... 100 Frs. 67,88 858,07 | 57,88 58/07 SALURE und darantet „.,.. | 100 Frs. 57,88 668,07 | 57,88 658,07 Be Ba Ca pa C) Cl a6 daN 100 serb. Dinar| 4,99 5,01 | 4,99 Slowakîishe: 20 Kronen u | i iets n darunter .…........ ¿[100 Tow, Or. 8,58 8862| 8,58 8,62 Saeltenihls Uet «¿as 7 ore Pfd | ' 4;89 4,41 | 4,89 4,41 E ib Ld i605 türk. Pfund 1,91 1,93 1,91 Ungarische: 100 Pengö und 4 : ; 4E darunter .6............5. | 100 Pengö 60,778 61,02 | 60,38 641,02

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