1944 / 58 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

E ra E S R E B Ade zitt ege Adre E HCERTES A R

R I D E E Be L TER E ME E ENEL- a r U D me;

Anorduung Nr. 5/44

des Hauptauss{chusses Eisen-, Blech- und Metallwaren über die Herstellung von Sparschälern

Vom F. März 1944

Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Schnéidwaren 1m Hauptausschuß Eisen-, Bleh- und Metallwaren beim Reichs- minister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an-

ordnet: geor é

Die Herstellung von Sparschälern, Kartoffelschälern oder e. ar Der zweischneidigen Gemüse- a Obstschälern ist nur den Herstellern gestattet, die vom Hauptausschuß Eisen-, Blech- und Metallwaren eine Herstellungsanweisung erhalten: haben oder erhalten werden, / j

Gemüse- oder Küchenmesser fallen niht unter diese Vor- rift, sondern unterliegen der Anordnung Nr. 11 des früheren Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blehwarenindustrie über die Herstellung von Arbeitsmessern vom 14, April 1942.

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Anträge auf Erteilung einer Herstellungsanweisung sind

von den X tellérfiecien an den Hauptausshuß Eisen-, Blech-

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| Wirtsehaftsteil |

D rern TE Ir D E I B R R E E S Er

Zehn Jahre landwirtschaftliche Erzeuguugs- schlacht Schrittweise Verminderung der Auslandsabhängigkeit

Feder Sr führt unausweihlich auh zu Hemmungen in der landwirtschaftlihen Erzeugung. Aufgabe einer richtigen Agrar- politik ist es aber, diese Hemmungen auf ein Mindestmaß zu be- schränken und nah Möglichkeit auszugleichen. Wenn es nun für Deutschland gelungen ist, im jeßigen Kriege die landwirtschaftliche Produktion auf beachtliher Höhe zu halten, so ist dies in erster Linie eine Folge der von der agrarpolitischen Führung schon lange vor dem Kriege begonnenen Erzeugungsschlacht, einer hoh- bedeutsamen Unternehmung zur Sicherung der Volksernährung, die nun das erste Jahrzehnt ihres Einsaßes hinter sih hat. Aus diesem Anlaß veröffentliht Prof. Dr. Woermann in der von Herbert Backe herausgegebenen Zeitschrift „Deutsche politik“ eine ausführlihe Betrachtung. Er kommt dabei zu fol- genden Feststellungen: Das ernährungstoirtschaftliche Ergebnis der zur Leistungssteigerung der deutshen Bodenwirtschaft getrof- fenen erganisatorishen und wirtschaftspolitischen Maßnahmen läßt sih in Zahlen nux ausdrücken, wenn man die Ernteerträge der wichtigsten Fruchtarten, threm Nährstoffgehalt E auf Getreidewert umrechnet und über einen längeren Zeitraum verfolgt. Der Ertrag der wichtigsten Nährfrüchte ist bis zum Fahre 1939, bezogen auf den Durchschnitt der Vergleichsjahre 1928 bis 1932, um 20 2 und der Ertrag der gesamten Boden- wirtschaft um 15 % gestiegen. Dabei sind die Leistungen nicht in Ansaß gebracht, die sih in den Erträgen des Gemüse- und Awishenkrutbiankiaus sowie im Dauergrünland soweit sie niht als Heu gewonnen werden zeigen. : I deutshen Bodenproduktion, vor allem der Verstärkung der wirt- \shaftseigenen Futtergrundlage, ist es zu danken, daß die Milch- kfuh- und Schafbestände troß rückläufiger Futtermitteleinfuhr bis zum Aushruh des Krieges vermehrt und durch Ausgestaltung der Leistungskontrolle in ihren Erträgen gehoben werden konnten. Wenn man die in den eingeführten pflanzlichen und tierishen Erzeugnissen enthaltenen bzw. zu threr Erzeugung erforderlichen Nährstoffmengen in Beziehung seßt zu der gesamten deutschen Bodenproduktion, so ergibt sich eine \s{chrittweise Verminderung der Auslandsabhängigkeit bis auf etwa 15 2 im, Fahre 1939.

Nach einer Betrachtung der im Kriege in den einzelnen Be- triebszweiqen und in der Zusammenseßung der Ration unserer Kriegqsernährungs8wirtshaft eingetretenen Entwicklung betont Prof. Woermann, daß im volkswirtschaftlihen Durchschnitt, also unter Einschluß der zulageberechtigten Verbrauchergruppen, der Kaloriengehalt der täglihen Nahrung nur um wenige Prozent unter dem Stande des leßten Vorkriegsjahres liegt, wobei die einzelnen Verbrauchergruppen allerdings stärkere Abweichungen zeigen. Wenn man sich vergegenwörtigt, daß die landwirtschaft- liche Bodenerzeugung im ersten Weltkrieg um fast 30 % absackte, und damit den bisherigen Ablauf der jeßigen Kriegsernährungs- wirtschaft vergleicht, kommt inan zu dem Resultat. daß es der deutshen Landwirtschaft bisher gelungen ist, die Schlagkraft und Leistungsfähigkeit des Produktions8apparates ziemlich unge- \chmälert durch alle Krieasnöte zu erhalten,

Vorübergehende Eingliederung von Handwerksbetrieben in Groß- betriebe. Eine. Neuerung im Bausektor

Auf Grund der in den vergangenen Fahren gesammelten Er-

fahrungen mit dem Einsaß von Kleinbetrieben auf Großbaustellen

ist auf Weisung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft angeordnet worden, daß unter bestimmten Voraus- seßungen kleinere Betriebe für die Dauer eines Bauvorhabens in einen auf der gleihen Baustelle eingeseßten, Führungs8sbetrieb“ einzu- gliedern sind, und zwar unter Umständen einshließlih thres Be- triebsführers. Die Grundsätze für die zur Herbeiführung dieser

Vereinfachung des Firmeneinsaßes erforderlihen Arbeitseinsag- - maßnahmen hat der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsag

mit Erlaß verfügt. Er bestimmt, daß im Falle einer Eingliede- rung eines Kleinbetriebes die betriebsgebundene Gefolgschaft dieses Betriebes, die Stammarbeiter und die Betriebsentsandten, dem bauausführenden „Führungsbetrieb“ im Wege der Dienst- verpflihtung „auf begrenzte Zeit“ zuzuweisen ist. Au der Be- triebsfüHrer ist für den gleihen Führungsbetrieb zu verpflichten, sofern seiner Dienstverpflihtung niht zwingende Gründe ent- gegenstehen. Damit die Gefolgschaft der Kleinbetriebe in ihren sozialen Rechten niht geschmälert wird, hat der Generalbevoll- mächtigte für den Avheitseinsaß ferner bestimmt, daß der Auf- nahmebetrieb sie für die Dauer der Eingliederung wie die eigenen Stammarbeiter bzw. Betriebsentsandten zu behandeln hat. Sie behalten daher troß der Dienstverpflihtung ihre bisherige Rechts- stellung bei. Der Lohn, etwa gezahlte Trennungsgelder usw. sind in der durch die tariflihen Bestimmungen für Stammarbeiter bzw. Betriebsentsandte bestimmten Höhe vom Aufnahmebetrieb zu zahlen. bisherigen Tariflohn weiterbehält, Leistungszulagen kommen im Rahmen der im Aufnahmebetvieb bestehenden Grundsäße in Be- traht, Der Betriebsführer des eingegliederten Betriebes wird, sofern er ebenfalls für den Führungsbetrieb verpflichtet wird, nach der Art der von ihm im Aufnahmebetrieb au3geübten Tätigkeit entlohnt, mindestens aber wie ein Stammarbeiter ab- gefunden. Die dem eingegliederten Betrieb infolge einer im Zuge dieser Maßnahmen erfolgenden Stillegung entstehenden Kosten werden, soweit erforderlich, von der Gemeinschaft8hilfe der deutschen Wirtschaft getragen. i

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‘sizung der Gauwirtschaftskammer Düsseldorf statt.

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Dieser Entwicklung der .

Das bedeutet pyraktisch, daß der Stammarbeiter seinen

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i d i E L R a L B I E T IEE L A a E E I E I A E E I M R

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 58 vom 9. März 1944. S. 2

und Metallwaren über den Arbeitsaushuß Schneidwaren, Solingen, Moeller-van-den-Bruck-Str, 17, einzureichen,

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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. L4

Diese Anordnung tritt 14 E nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger tin Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. J

Jm Zeitpunkt des Fnkrafttretens dieser Anweisung vor- handenes Mobonaiorial und Halbzeug für Sparschäler, Karx- toffelschäler oder sonstige ein- oder zweischneidiger Gemüse- und Obstschäler dürfen von Firmen, die nicht im Besiy einer Herstellung8anweisung sind, bis zum 20. April 1944 auf- gearbeitet werden.

Berlin, den 3. März 1944. Hauptausschuß Eisen-, Bleh- und Metaliwaren. A V Dv. Pi

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Erste Beiratssizung der Gauwirtschaftskammer Düsseldorf

Unter Beteiligung zahlreiher führender Persönlichkeiten der Partei, an der L O elter Florian, Vertreter der Wehr- macht und der Behörden, fand am Dienstag die erste Beirats-

t. Nach. Be- rüßungsworten ging der Stlber der Kammer, Höfermann, a bie Entwvialino. der wirtschaftlichen Selbstverwaltung in den lezten Fahren ein und stellte die Notwendigkeiten heraus, die zur Schaffung der Gauwirtshaftskammern in der jeßigen Form geführt haben. Durch die straffe Zusammenfassung aller wirt- \haftlihen Organisationen im Gau wurde dem Staat und der Partei ein Fnstrument zur De rmaune gestellt, das sich ange- sihts der gesteigerten Anforderungen der Kriegswirtschaft und threr Notwendigkeiten bewährt habe ¡ A

Präsident Höfermann wies insbesondere auf die wirt- shaftlihe Bedeutung des Gaues Düsseldorf hin und richtete an die Mitglieder des Beirates und der Ausschüsse der Kammer

die Bitte, die Arbeit der Gauwirtschaftskammer, deren Aufgaben- stellung in der jevigen Zeit er umriß, dur tätige Mitarbeit nah

Kräften zu unterstüßen. Er appellierte an die Privatinitiative der Unternehmer des Gaues und {loß mit dem Wunsche nah einer engen Zusammenarbeit mit allen Stellen von Partei, Staat und Wehrmacht, mit denen die Gauwirtschaftskammer zusammen-

' zuwirken hat.

Gauleiter Florian betonte in seinen Ausführungen, daß mit dex Einrichtung der Gauwirtshaäftskammern ein wohlüber-

legter Versuch unternommen wurde, die schöpferishen Kräfte in

der Wirtschaft zu mobilisiéren. Unser Schicksal liege aussließ- lich in den Händen der deutshen Wehrmacht, und das Dasein der deutshen Wirtschaft habe nur einen Sinn, wenn sie einen Bestandteil der deutshen Wehrkraft darstelle. Somit jet die Wirt- haft entgegen der liberalistishen Zéit ein Teil des gesamten Volks3lebens. Der Gauleiter gab seiner Zufriedenheit darüber Ausdruck, daß die Wirtschaft in seinem Gau in den vergangenen Kriegsjahren alles getan hat, den Teil an Kraft der Wehrmaht / ugzuführen, den diese von der Heimat fordert. Dieses Kraftauf- orkttien aus derx Wirtschaft des Gaues wurde erarbeitet durch Blut- und Sachopfer. Das Schifsal habe an uns den Appell zur Selbstbehauptung gerichtet. Feder Betriebsführer müsse sich als ein Kapitän auf einem Schiff betrachten und mit seiner Mannschaft den Kurs dieses Schiffes einhalten, den der Führer um des Volkes willen befohlen hat, den Kurs zum ‘deutschen Glü.

Devisenbewirtschaftung

NVeberweisung von Lohnersparnissen von Arbeitern und Angestellten aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Ftalien, Norwegen, Serbien und Ungarn

Durch Runderlaß 9/44 DSt. RSt. des Reichswirtschafts- nétfects ee Bestimmungen für die Veberweïisung von Lohnersparnissen von Arbeitern und, Angestellten aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Jtalien, Norwegen, Serbien und Ungarn eine wichtige Aenderung. Mit Wirkung vom 1, März 1944 sind die Lohnersparnisse von Arbeitern und Án- gestellten aus diesen Ländern niht mehr an die Deutsche Bank, Abteilung Ausland 2, Berlin W 8, sondern an bestimmte Filialen der Deutschen Bank, die dort zu erfragen sind, zu überweisen.

Ueberweisung von Lohnersparnissen ungarischer Arbeiter

Durch Runderlaß 10/44 DSt. RSt. des Reichswirtschafts- ministers sind die Bestimmungen über die Ueberweisung von Loht- ersparnissen ungarischer Arbeiter neu geregelt worden. Hiernach fönnen ungarische Arbeiter, die im Besiße eines gültigen Bank- ausweises sind, rückwirkend vom 1. Fuli 1943 ab von ihren Lohn- ersparnissen bis zu 100 monatlich und außerdem für jedes unterhaltspflihtige Kind 15 NAM monatlich nach Ungarn über- weisen lassen. Die Lohnersparnisrückstände aus dem Jahre 1943 müssen jedoch spätestens bis zum 29. Februar 1944 bei der Deutschen Bank, Berlin W 8, eingegangen sein. Weitere Auskunft über das bei der Ueberweisung zu beachtende Verfahren erteilt auf Anfrage die Deutsche Bank, Abteilung Ausland 2, Berlin W 8.

Wirtschaft des Auslandes

„England muß als Kohlenexporteur bald ausscheiden.“

enf, 8. Märg. „Daily Mail“ sagt in einem Artikel den unauf- iellen Diedétaino Englands als Fndustriemacht voraus, falls es nit gelinge, die englishen Kohlenshäße zu strecken, Bei dem augenblicklihen Verbrauch seien die gesamten Kohlenvorkommen der Fnsel, einshließlih der no nicht ers E in 75 Fahren verbrauht. Mit den bisher erschlossenen Koh envorkommen reihe England sogar nux noch 45 Fahre. England habe in den leßten zehn Jahren eine grenzenlöse Verschleuderung seines Kohlenreih- tums getrieben und werde als Exporteur von Kohle bald aus- scheiden müssen.

Fortschrittliche Fischerei in Estland

Reval, 6. März. Das gesamte Fischereiwesen Estlands steht unter der Leitung der estnischen Fischereizentrale, die auf genossen- schaftlicher Ciublaye aufgebaut ist. Die Mehrzahl der estnischen Fischer ist wiederum in örilihen Genossenshaften zusammen- ges d deren Spißenorganisation die erwähnte Fischereizentrale darstellt. Das Fishaufkfommen war im vergangenen Fahr unter- shiedlih, einmal was die Gesamtbeute „angeht, dann aber auch in bezug auf den Fischfang in der Ostsee und in den Binnen- ewt florn: Neben der Versorgung mit Frischfisch spielte die Konser- vierung und das Einsalzen von Fischen im vergangenen Fahr eine große Rolle, Jm Fahre 1943 wurden rund 1,5 Mill. t mehr ein- gesalzen als im Jahre vorher. Ferner gelangten mehr als 80 000 kg Fish über die im Jahre 1942 erreihte Menge zur Konservierung. Auch die Herstellung von Fishmehl wurde auf-

enommen. Bie Herstellung von Lebertran soll vermehrt werden.

esonders bemerken8wert ist noch, daß im vergangenen Jahre ver- uweie gwei Schnellgefrierbetriebe ins Leben gerufen worden lr , die sih, wie man hofft, gut bewähren werden. Wie in der Landwirtschaft, so B auch in der estnischen Fischerei für diejenigen Fischer, die thr Lieferungssoll erfüllen oder übertreffen, ein Prämiensystem eingeführt worden.

JFckes verteidigt die geplante Oelleitung

Genf, 8. März. Der Fnnenminister und Beauftragte für die Petroleumbewirtshaftung in USA., Jckes, brach Dienstag eine Lanze für die geplante USA.-Oelleitung durch Arabien nach dem Mittelmeer. Wenn Amerika die Oelkonzession für die USA. in Arabien nicht durchseße, so erklärte er laut Reutermeldung aus Washington, „werden wir die Zukunft unserer Nation ungünstig beeinflussen und ihrem Wohlstand shaden“. Er wies darauf hin, daß die Leiter der Petroleum-Reserve Corporation eins ließli des Kriegsministers und des Marineministers eine „hochkonser- vative Behörde“ bildeten. Nach seiner E würden die ameri- kanischen Reserven schneller aufgebrauht als neue Quellen entdeckt würden, und die USA. würden nit so viel Oel haben, wie für den Krieg und für industrielle Zwecke benötigt würden, wenn noh der Normalbedarf der Zivilbevöolkerung an Petroleum befriedigt werden wolle.

Die Grundlagen ‘der japanishen Preispolitik

Tokio, 5. März. Eine vationelle Gestaltung des japanischen Preisniveaus zur rung einer gleichmäßigen Lebenshaltung des Volkes und zur Erleichterung der Erzeugungs- und Versor- ungsprogramme gehört nah maßgebender Aeußerung zu den f endortinieten Aufgaben der - japanishen Wirtschaftspolitik. Diesem Ziel dient der Ende 1943 zu einer selbständigen Körper- haft umgebildete zentrale Mitarbeitsrat für die Preiskontrolle, Der ilch die Grundlagen der Preispolitik im Sinne einer Gewährleistung des Lebensmittelangebots und iner i sierung der erforderlihen Güterversorgung, insbesondere einer Beschleunigung der Rüstungsproduktion, festgelegt hat. Das neue Programm des zentralen Mitarbeitsrats, der nah seiner Reorgamsation vom Landwirtschafts- und Handelsminister ge- leitet wird, ist a genehmigt worden und soll nunmehr von

fünf eingeseßten us felt prafktish durchgeführt werden. Die Produktionssleigerung steht au preispolitish insofern im Vorder-

grund, als erzeugungshemmende - Preiskontrollvorshriften gege- benenfalls abgeändert werden sollen, um den Unternehmern an- gemessene Gewinne zu sichern. Jm Rahmen der Neugestaltung des Preissystems findet teilweise auch eine Uebertragung der Befugnisse zur Preisfestseßung auf die Präfekturbehörden, o eine auflockernde Dezentralisation, statt. Schon seit dem Früh- jahr 1948 besteht ferner ein Prämiensystem, das im Falle der Ueberschreitung des Produktionssolls die Zahlung besonderer Entschädigungen oder Zuschüsse an Produktionsfirmen vorsieht. Diese Maßnahme wurde im vorigen Fahr auf Kohle, Kupfer, Blei, Zink und Eisenerz angewendet. wirkend ab 1. Januar 1944 vergütet die Kaiserliche Zei Mea o E aft einen mehrfach höheren Preis für inländische Bauxite. Fn diejem Zusammenhang ist auch das leßthin vom Kabinett genehmigte neue Preissystem für Roheisen und halbfertige Eisenfabrikate zu erwähnen, das bei vorzeitigen Lieferungen sowie produktions- beschleunigenden Dgpi@arationalisarn gen Preisaufbesserungen gewährt. Mitte Februar wurde shließlich zum Ausglei der erhöhten Transport- und Verpackungskosten eine neue reis- berechnung für Koks eingeführt.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 8. März. (D. N. B.) Amstecdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G,, 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest. 8. März. (D.N.B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 1%, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Cofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 8. März. (D. N. B.) New York 4,02%,—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40

Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—. i Amsterdam, 8. März. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 830,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, ZFtalien (Clearing) —,—, Madrid —,-—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—. e Zürih, 8. März. (D. N. B.) [11.440 Uhr.} Paris 6,25,

London 17,36, New York 4,30, Brüsse! 69,26 B,, Mailand 22,6714 B., Madrid 39,75 B., Holland 229%, Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,67, Oslo 98,624, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Praç 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbu! 3,50 B, Bukarest 2,37%, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 8. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom, —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 8. März. (D. N. B,) London 16,85 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B.,, Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B.,, Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B,, Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 83,77 G,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G,, 17,15 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B,

Oslo, 8. März. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B,,

Stabili- |

Berlin 175,25 G., 176,75 B. Paris —,— G., 10,00 B, New York | —,— G,, 4,40 B. Amsterdam —— G., 2,385 B. Zürich 101,50 G,, 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B. Antw#rpen —,— G., 71,50 B,, Stockholm 104,55 G., 105,10 B. Kopenhagen 91,75 G. 92,95 B.,

Rom —,— G., 23,20 B. Prag —— G. —,— B London, 8. März (D. N. B.) Silbé1 Barren promp! 23,50,

Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

marschen, seinem legten Wohnsiy, ge-

Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 58 vom 9. März 1944. &. 3

Öffentlicher Anzeiger

L Unterfuchungs8- und Strafsachen. 2. Zwangsverftelgerungen, 3. Aufgebote,

5, Betlust- und Fundsachen,

4, Oeffentliche Zustellungen, 6, Auslosung. ufw. von ÆWertvapieren, |

7, Aktiengesellschaften,

8, Komrenanditgesellschaften au Aktien, 9. Deutsche Retonialacieldatinn,

10. Sesellschaften m. b. H., 11, Genofsenschaften, 12. Offene Handels- und Kommanditgefellschaften,

13, Unfall- und Zuvalidenverficherungen, 14, Deutsche Reichsbant und Bankausweije, . 15, Verschiedene Befanntmachungen.

3. Aufgebote

[30958] Aufgebot.

1, Die Ehefrau Lucie Greinert in Reichwaldau-Ort Nr. 854, O. S., 2. der Bergmann Karl Greinert in Orzegow Kr. Kattowiß, Matthiasgasse Nr. 5, 9. der Bergmann Theodor Greinert in Orzegow, Kr. Kattowiß, Matthias- gasse Nr. 5, 4. der Bergmann Peter Greinert in Orzegow, Kr. Kattowi Matthiasgasse Nr. 5, haben das Auf gebot des Sparkassenbuches Nr. 211680 J

,

der ehemals polnischen Postsparkasse P. K. O. Warschau Jasnagasse Nr. 9, lautend auf den Namen: iftor Grei-

nert, beantragt. Der Fnhaber der Ur- kunde wird aufgefordert, spätestens: in dem auf den 3, Mai 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- riht, Zimmer 8, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- funde exfolgen wird. (5 F 5/43.) Oderberg, Oberschl. 28. Febr. 1944. Amtsgericht.

[309683] Aufgebot.

3 F, 9/43. Die Ehefrau Anna Krag aus Niederwey, Kreis Weßlar, vertreten durch den Geschäftsführer der Spar- und Darlehnskasse für Niederwey und Umgegend e, G. m. b. H. in Niederwegs, Friedrih Henri daselbst, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches der Spar- und Ne für Nieder- weß und Umgegend e. G. m. b. H. in Niedertwveg, ausgestellt unter Nr. 325, auf Werner Krag zu Niederweß lautend, beantragt. Der FJnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3, Oktober 1944. vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 32, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Weßlar, den 3. März 1944.

Amtsgericht.

[30997] Aufgebot.

Der Gastwirt und Landwirt Fosef Czembor in Poremba, Kreis Pleß, n das Aufgebot des Sparbuches Nr. 715 der ehemaligen polnishen Sreiespakasse in Pleß, ausgestellt auf seinen amen, beantragt, Der n er der Urkunde wird - aufgefordert, pätestens in dem auf den 11. September 1944, mittags 10,30 Uhr zeihneten Gericht, Zimmer 13, T. Stock- werk, anberaumten Aufgebotstermine ¡ene Rechte anzumelden und die Ur-

nde vor ulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. (2 F 2/44)

Pleß, den 28. Februar 1944.

| Amtsgericht.

[80843] Aufgebot.

3 F 1/44. Die Erben des Privat- manns Max Hoffmann in Gernrode haben das Aufgebot des Hypotheken- briefes über 20000 Goldmark bean- tvagt, welcher über die im Grundbuch M E N 23 Blatt 1350 ein- etragene Hypothek gleiher Höhe ge- bildet ist, Der Fnhaber der Um wird aufgefordert, spätestens in dem

„auf den 14, September 1944, vormit-

tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten

Gericht anberaumten Aufgebotstermin

seine Rechte anzumelden und die Ur-

kunde Lrt enes, widrigenfalls die

E arung der Urkunde erfolgen ird,

Ballenstedt, den 25. Das 1944.

- Amtsgeriht.

vor- vor dem unter-

[30964]

Durch Ausschlußurteil vom 2. 3. 1944 sind die Eigentümer des Grundstücks Paulswiese Blatt 33 mit ihren Rechten ausgeschlossen worden. (4 F 8/43.)

Wollstein, den 2. März 1944,

Das Amtsgericht.

[30962] Aufgebot.

Der Landwirt Peter Wolf in Aidling

Hs. Nr. 26 hat beantragt, den unauf- findbaren Grundschuldbr ef für kraftlos zu erklären, welcher zu der im Grund- buch für Aidling Bd. 6 Bl. 563 ein- gerampon Eigentümergrundshuld von 200 A für die Landwirtseheleute Peter und Franziska Wolf gebildet worden ist, welhe in allgemeiner Gütergemeinschaft gelebt haben, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens im Aufgebotstermin vom Mittwoch, den 14, Juni 1944, vor- mittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 18 des Amtsgerichts Weilheim seine Rechte anzumelden und den Grundschuldbrief vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kvaftl»s exklärt wird.

Weilheim, den 29, Februar 1944. '

Amtsgericht, d

[30995] Erbenaufgebot. i

VI 88/43, Dex am 24. 6. 1865 in Bütow geborene Bürstenmacher Robert zriedrih Amandus Gehrke ist am 9. 1. 1943 in Fiel, Kreis Süder-Dith-

oren, Seine Erben werden aufgefor- ert, sich bis zum 10. Mai 1944 beim Amtsgeriht Meldorf zu melden, widri- genfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.

Meldorf, den 1. März 1944.

Das Amtsgericht.

[30956] Beschluß.

Am 19. Dezember 1943 is in Arns- dorf, Kreis Liegniß, der deutsche Reichs- bürger, Weichenwaärter i. R. Ambros Martin verstorben, ohne daß Erben ermittelt werden können. Der reine Nachlaß beträgt gegen 7000 N.A. Erb- vehte sind bis zum 3. Mai 1944 hier anzumelden, sonst wird der Fiskus als Erbe festgestellt. Anitsgericht Liegniß, 29. Februar 1944.

[30959] Aufgebot. i _2 F 3/44. Der Bauer Max Schwarz in Damshagen hat als Nachlaßpfleger des am 24. März 1942 auf dem öôöst- lihen Kriegsshauplatz gefallenen Flie- ers Kurt Kienast, zuleßt wohnhaft in iede | Kreis Schlawe, das Aufge- botsverfahren zum Zwecke der Aus- {liezung von Nachlaßgläubigern bean- tragt. ie Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des gefallenen Kurt ienast spätestens in dem auf den 17, Mai 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Geriht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Fordexung f enthalten. Urkundliche Beweisstüe ind in Brn oder in Abschrift bei- zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich niht melden, können, unbeschadet es Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berücksihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi- gung verlangen, als sich nah Befriedi- gung der niht ausgeslossenen Gläu- biger noch ein Uebershuß ergibt. Auch hastet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb- teil entsprehenden Teil der Verbindlich- keit. Für die Gläubiger aus Pflicht- teil8rechten, Vermächtnissen und Auf- lagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt hasten, tritt, wenn sie \sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Schlawe, den 3. März 1944. Das Amtsgericht.

[30965] Les

2. F. 2/44. Der Steuerberater Georg Kreft in D Seestraße 33, ver- treten durch die Rechtsanwälte Zustiz- rat Dr, Schlemm und Dr, Grube in Danzig, hat als Nachlaßpfleger des am 7. Fanuar 1944 in Zopvot verstorbenen praktishen Arztes Dr. med. Max Gumz das Aufgebotsverfahren Zur Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt, Es wird daher Aufgebots- termin auf den 20. Juni 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer 12, bestimmt. Die Nachlaß- ae werden aufgefordert, ihre

rderungen spätestens im Aufgebots- termin bei dem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderunq zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbe- schadet des Rechtes, vor den Verbind- lichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- mächtnissen und Auflagen berücksihtigt zu werden, von dem Erben nur inso- weit Befriedigung verlangen, als si nach Befriedigung der niht ausge- {chlossenen Gläubiger noch ein Ueber- {uß ergibt, Die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Zoppot, den 3. März 1944.

Das Amtsgericht.

[30955]

Veber die im Gens von Har- burg Band 236 Blatt 8255 Abtei- ang ITT Nx. 2b für den Kaufmann Adolf Kornberg in Paus -Harburg eingetragene Hypothek von 750,— EM L am 22. Februar 1944 ein neuer

rief erteilt worden. Der am 15, Mai 1899 erteilte Brief ist somit gem. § 9 Abs. 8 der 11. VO. zum Reichsbürger- sey vom 25. Nov. 1941 (RGBl. T S. 722) kraftlos gewovden. Hamburg-Harburg, 22. Februar 1944.

Amtsgeviht, Abt. X.

I Jm Namen des Volkes! 8, 8/43. Jn der Aufgebotssache des Glasermeisters Karl Christian

Schoch in Mainz, Fvrauenlobstraße 77, hat das Amtsgericht in Mainz durch den Amtsgerichtsrat Becker für Recht erkannt: 1, Die im Grundbuch für Mainz Band 68 Blatt 3502 in Abt. Il

den Namen der Kreissparkasse Mainz lautende Briefhypothek über 1500, K. (1. W.: eintausendfünfhundert Reichs- art), lastend auf dem Grundstü Flur 10 Nr 76/10, Hofreite Frauenlob- straße 77, welhes dem Antragsteller gehört und dem die Brieshypothek in- solge Tilgung der Hypothekenschuld zu- steht, wird für kraftlos exklärt. 2. Die Kosten dieses Verfahrens hat der An- tragsteller zu tragen. Mainz, den 1. März 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz.

[30996] Beschluß.

VIT 3916/38. Der Erbschein vom 4. 12. 1933 nach dem am 9. 8. 19833 in München-Pasing verstorbenen Ober- postinspektor a. D. Fohann Porsch wird für kraftlos erklärt. (BGB. § 2361 T1.)

‘Miünchen, den 26. Februar 1944.

Amtsgeriht München als Nachlaßgericht.

[30998]

Durch Beschluß vom heutigen Tage ist der am 2. Oktober 1898 in Schreibers- dorf (Schlesien) geborene Krankenpfleger Karl Spengler, zuleßt Musketier der

7. Mai 1918, 24 Uhr, für tot ecklärt. Senftenberg, N. L., 16. Februar 1944. Das Amtsgericht,

4. Oeffentliche Zustellungen

[30966] Oeffentliche Zustellung.

Die Ausgedingerin Ehefrau Emma Haupt geborene Haupt in Augustinowo, Gem, Erlenbruh, Kreis Konin, Pro- EQUMO: Rechtsanwalt Hart- mann in Gnesen, klagt gegen thren Ehemann, den Arbeiter“ Verdinand Haupt, früher in Stanislawow, Gem. Drommin, Kr. Konin, wohnhaft jeßt in Nordamerika, unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung aus § 55 des Eheges. und Schuldigerklärung des Be- klagten. Die O ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I, Zivilkammer des ine in Gnesen auf den 4, Juli 1944, 104 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als la evo llmghtiglen vertveten zu assen.

Gnesen, den 1. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[30967] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Aldona Cieslak geb. Czesnyk, wohnhaft in Kamionka - lonie, Kr. Konin, Prozeßbevollmäch- tiger: Rechtsanwalt Dr. Kußke in Gnesen, klagt gegen ihren Ehemann Wladislaw Cieslak, zuleßt in Ka- mionka-Kolonie, Kr. Konin, jeht un- bekannten - Aufenthalts, auf Ehe- scheidung aus § 55 des Ehegesetes und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts3- streits vor die 1, Zivilkammer des Landgerihts in Gnesen auf den 20. Juni 1944, 1014 Uhr, mit der Auf- forderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Gnesen, den 11. Februar 1944,

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[30968] Oeffentliche Zustellung.

4 R. 30/44. Die Frau Stefanie Sirzelec geb. Kubicki in Rosenberg, Kr. Schwe, Tegel tevo mg igter: Rechts. anwalt Dr. Wiebe in Shweß/Weichsel, klagt gégen ihren Ehemann, den Land- messer Fosef Strzelec, früher in Grau- denz, jegt unbekannten Aufenthalts, auf Ehèscheidung nah § 55 des Ehe- eseßes. Die Klägerin ladet den Be- agten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Graudenz, Amtsstraße Nr. 19/23, 1, Stockwerk, Zimmer Nr. 24, auf den. 20. Mai 1944, 11 Uhr, mit der Auf- forderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als N IEVOMNLMM gien vertreten zu assen.

raudenz, den 2. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[30969] Oeff2ntliche Zustellung.

2 R 5/44. Der Arbeiter Michael Popko in Klein Kirschdorf, Kreis rotschin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Richter in Guhrau, klagt gegen seine Ehefrau Mathilde Popko geb. Groß, zur Zeit unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegeseues. Der Kläger ladet die Be- klagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Lissa (Wartheland), Zimmer Nr. 112, auf den 19. Mai 1944, 8/4 Uhr, mit der Aufforderung, \ih durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen,

Lissa (Wartheland), 25. Februar 1944. |

laufende Nr. 40 eingetragene und auf

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Komp. Inf.-Reat, Nr. 132 mit dom

Straße

[30971]

dauer

31006]

[31005]

Tägli

D 51 f Lo

wohnhaft

Czerniski

sich zu

TARR

[30999] Oeffentliche Zustellung. 3 | 168/43, Die Ehefrau Nikolaus Momper, Maria Martha geb. König, in Esch/Alzig, 19, mächtigter:

Rüsfsingen, jeßt ohne bekannten Wohn- sig und Aufenthalt, auf Ehescheidung, mit dem Antvage, die Ehe der Parteien zu scheiden aus § 49 des Ehegesezes und den Beklagten für allein s{chuldig an der Scheidung zu exklären. Klägerin mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor Landgerichts in Luxemburg, Gerichts-

ladet

bevollmächtigten vertreten zu lassen. Luxemburg, den 1. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Bekanntmachung. i

L

7. Aktien- gesellschaften

. V, Vereenigd Bezit van Aandeelen der Maatschappij voor Chemische Waren N. V. gevestigd te Rotterdam. Versammlung habern am 15. März 1944, 10,30 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesell- | ä haft, Schenkkade 215, 's-Gravetthage.

d Tagesordnung:

Veräußerung von Aktien der Maat- |* shappij von Chemische Waren N. V. Bertifikatsinhaber haben Zutritt zu der Versammlung, falls sie ihve Zerti- fikate gegen Hinterlegungsschein, der ur Teilnahme ei der Gesellschaft oder bei der Deut- hen Bank, Berlin, oder einer ihrer Filialen oder bei der Rotterdamschen

stein- und Schotterwerke, Leipzig C1, Neumarkt 31/33, durch Gesellshafter- beschluß vom 3. 2. 1948, eingetragen im Handelsregister unterm 10. 2. 1944, aufgelöst worden ist.

1, Deckungsbestand an Gold und Devisen , ï 2, Bestand an Wechseln und Scheds sowie an Schaßwechseln des

a) geséblihe Rütlagen S E ms a b) sonstige Rücklagen und Nlielelltian «A der umlaufenden Noten ch fällige Verbindlichkeiten . , , An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . . . Sonstige Passiva Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Jnlande zahlbaren Wechseln: RX —,—, Verlin, den 6. März 1944,

Lange,

ächti, Rechtsanwalt Lossl 1n Luxemburg, klagt gegen den Shlosser Nikolaus Momper, früher in

1 aus Neuendorf, Kr. Treu- burg, hat vor dem hiesigen Amtsgericht am 24, 11. 1943 im Wege der Klage beantragt, den mit Hermann Grißka am 192. 5. 1942 ge- s{lossenen Pachtvertrag, welcher am 31, März 1944 abläuft, auf Kriegs- 1 zu verlängern. mündlichen Verhandlung ist auf Frei- T tag, den 14. April 1944, 11 Uhr, vor dem Amktsgeriht Pachtamt in burg, Sthloßstr. 5, 1. Stock Zimmer Nr. 24, bestimmt, Der Verpächter Her- mann Grißka, dessen Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, wird aufgefordert, diesem Termin andernfalls ohne seine Anwesenheit ver- handelt und entschieden wird. Treuburg, den 20. Februar 1944.

Der Vorsizende des Pachtamts.

: Leipzig Adolf-Emil- Prozeßbevoll- Ulrih von

Klägerin,

[20547]

der Die

den Beklagten zur

die 3.- Zivilkammer des

1FTUIleEI ges

[80606]

dem Verpächter

Termin zur

reus-

einzufinden,

[30607]

von Bertifikatsin-

[31004].

berechtigt, entweder

C1 15, Februar 1944. Der Liquidator: August Kat.

Dresden, den

Paul Schmanns.

14. Deuts

um

Hamburg, ist aufgelöst. der Gesellschaft

RM

mit die Gläubiger der Gesellschaft auf, sih bei mix zu melden. Neumarkt

31/33, den

Durch Beschluß der Gesellschafter der Baugcsellshaft Dresden Süd-West mit beshränkter Haftung in Dresden vom 15, Februar 1944 ist das Stammkapital Gesellschaft herabgeseßt worden.

Die Gläubiger der Gesellschaft wer- den aufgefordert, sih bei ihr zu melden. 23, Februar 1944. Baugesellshaft Dresden Süd-West

100 000,—

gebäude, 2, Stockwerk, Zimmer mit beschränkter Haftung, it auf den 16, Mai 1944, F. Vienert, r, mit der Aufforderung, \ih|.__ E durh einen bei diesem Gericht zuge- | 120548] : f: : lassenen Rechtsanwalt als Prozeß-| Die Kelly's Directories GmbH,,

Die Gläubiger

werden aufgefordert, sih bei dem unterzeihneten gerihtlih bestellten Verwalter zu melden.

Hamburg 36, den 22. Februar 1944. | " Ritard Renuer Hamburg 36, Gr. Theaterstr. 41.

Kalksandstein-Vertrieb Harburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist aufgelöst worden. Paul Schmanns und Walther Mette- gang sind zu Abwidcklern bestellt. chrift für beide: Hartsteinwerk Harburg hörl & Co, Komm.-Ges., Hamburg- Harburg 1, Brookstr. 46. Evtl. Gläus- biger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen. Hamburg-Harburg 1, 22, Febr. 1944, Kalksandstein-Vertrieb Harburg G. m. b, H. Die Liquidatoren:

An-

Walther Mettegang.

che Reichsbank und Bankausweise

Bekanntmachung.

Die . Hanseatische Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation (früher Lübecker Zeitung, Verlags- und Drudclerei-Gesellschaft mit bef Haftung) in Lübe ist aufgelöst. Gläubiger der Gesellshaft werden auf- gefordert, sih bei ihr-zu melden.

Lübeck, den 24. Februar 1944,

Der Liquidator der Hanseatischen Verlagsgesellschaft mit beshränkter Haftung in Liquidation: Hans Stuhtk.

änkter Die

Konversions kasse für deutshe Auslandsschulden,

Ausweis per 29. Februar 1944, S R wi

Jh fordere hier-

Aktiva.

Bankvereeniging N. V,, Rotterdam Forderungen gegen die : , : | Reichsbank E e pen. deren Zweigstellen, hinterlegt Sonstige Forderungen 's-Gravenhage, 6. März 1944. NHlages ¿ese ° Der Aufsichtsrat. ÜSPERAE E R E I E E T TD Stub 9S E s 60 10. Gesellschaften m. b. Ÿ. | S#uverihreibungen: [30462] Bekanntmachung. ‘thru atenE Gemäß § 65 des GmbH.-Geseyzes| 83% auf ausländische ebe ih hiermit bekannt, daß die Firma Währung lautend . artstein G. mi, b. H. Leipzig Ver-| 830, auf Reichsmark kaufsvereinigung sächsisher Pflaster- S S

Sonst. Verpflichtungen

RA

9 249 76719 14 166 426/48 925 324 965/64

948 741 159/31

È 732 055|—

171 521 813/46 185 717 529/93

85 535 181/80 500 234 579/12

948 741 159/81

Verlin, den 6. März 1944, Der BorstandD.

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank

vom 29. Februar 1944. ———————— O C

Aktiva. 1

S: Q D S S .

Reihsbankdireftorium.

Sim

T Wi: D

k, Bayrhoffer.

RODE E Ei L 22 A 3, Wertpapieren, die gemäß § 13 Ziffer 3 angekauft worden sind (deckungsfähige Wertpapiere) s 4, Ä Lombardforderungen. . , ., L e 5, Ÿ deutschen Scheidemünzen, . ...., L 4 u ü Gie R LUON C C N s s ü sonstigen Wertpapieren. „,. .... è 8, ù i E ö Passiva. LiGtunblapital gen 2. Rücklagen und Rüstellungen:

E: N

EM 76 943 000

39 269 086 000

620 000

25 883 000 33 812 000 578 432 000 65 717 000 1748 030 000

150 000 000

150 000 000 808 255 000 33 508 479 000 6 635 719 000

546 070 000

Emòde.,

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