Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 15. März 1944. S. 4
Zentralhandelsregister
1. ndbelsregister,
2. Süterrechtsregister,
| 3. Vereinsregister, | 4. Genossenschaftsregister,
5. Musterregister, | 6. Urheberrechtsein.trag8srolle,
7. Konkurse und Bergleichsfachen, 8. Verschiedenes.
“1. Handelsregister
für die Angaben in / ÿ wirò eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens- der Registergerichte nicht übernommen.
—
Berlin. [31131] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 6. März 1944. Veränderung:
A 91795 Gesellshaft für Elektro-
metallurgie Dr. Heinz Gehm. Die Gesamtprokura des Kurt Dieth- mer ist erloschen.
Berlin. [31132] Abt. 564. 7. März 1944. Veränderung:
B 55769 Ufa-Handelsgesellshaft mit beshränkter Haftung.
Die Prokura für Otto Palay ist er- loschen.
Bonn, [31133] Jn das Handelsregister A Nr. 2814 bei der Fitma Walter Seiwert, Metall- waren in Bonn; ist am 7. März 1944 eingetragen worden: Die Prokura des Willy Seiwert in Bonn ist durch Tod erloschen. Amtsgericht, Abt, 5 b, Bonn.
Gleiwitz. i [31134] Handelsregister Amtsgericht Gleiwiß, den 3. März 1944. Veränderung: B 405 Baildon Silesia- stahl Gesellschast mit beshränkter Haf- tung, Gleiwiß. Die Prokura des Han- delsbevollmächtigten Arthur Frey, Glei-
wit, ist erloschen.
Groß Wartenberg. [31135] Amtsgeriht Groß Wartenberg. Groß Wartenberg, den 3, März 1944, Veränderung:
H.-R, A 103. Das unter der Fa. Walter Grosse Groß Wartenberg in Groß Wartenberg betriebene Einzel- handelsgeshäft ist mit dem Recht der Fortführung, aber unter Ausschluß der Üebernahme der Verbindlichkeitèn des bisherigen Fnhabers, an den Schrift- sezmeister Max Albrecht in Groß Wartenberg verpachtet worden und wird unter der bisherigen Fa. weiter-
betrieben,
[31136] Abt. 66.
S
Wamburg. Handelsregister Amtsgericht Hamburg. 4. März 1944: Veränderung:
B 2052 Controll-Co. mit beschränkter Haftung (Kontrolle von Getreide usw, Lagerung, Verfrahtung, Spedition, Schopenjstehl 1/3).
Die an W. Gvussendorf für den Be- trieb der Zweigniederlassung Danzig erteilte Prokura ist durh Tod erloschen.
Als nit eingetragen wird veröffent- liht: Die aleihe Eintragung wird für die Zweigniederlässung in Danzig, die den Firmenzusaß „Zweigniederla|sung Danzig“ führt, bei dem Gericht.in Dan-
zig erfolgen. Erloschen:
B 92025 F. Nootbaar junior Gesell- schaft mit beschränkter Haftung.
Mit Gesellschafterbeshluß vom 19. Fa- nuar 1944 hat sih die Gesellschaft ge- mäß Umwandlungsgesez vom 5. Fuli 1934 und den dazu ergangenen Durh- führungsverordnungen durch Ueber- tvagung ihres Vermögens auf etne Kommanditgesellschaft, die das Geschäft unter der Firma F. Nootbaar junior mit dem Siß in Hansestadt Hamburg fortführt, umgewandelt. Die Firma der G. m. b. H. ist erloshen. Die an K. F. W. Zaum, H. R. Schröder und E. K. Wieloch erteilten Prokuren ' sind erloschen. A
Aïs nicht eingetragen wird verossent- liht: Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen sechs Monaten -nach dieser Be- fanntmahung bei der Firma F. Noot- baar junior melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie niht Befriedigung verlangen können.
6. März 1944. Veränderungen:
B 2086 Sthlesishe Dampfer - Com- pagnie - Berliner Lloyd Aktien - Gesell- {haft (Billwärder Neuedeich 116).
Die an E. H. Cord erteilte Prokura ist erloschen. s
Alz nicht eingetvagen wird veröffent- liht: Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen in Breslau, Stettin, Berlin, Oppeln, Halle-Trotha und Magdeburg, die den Firmenzujaß Zweigniederlassung mit der betr. Orts- bezeihnung führen, bei den Gerichten in Bresláu, Stettin, Berlin, Oppeln, Halle a. S. und Magdeburg erfolgen.
A 32614 Lassek & Co. (Großhandel und Ausfuhr in Werkzeugen, Maschi- nten und Fndustriebedarf, Alsterdamm Nt 19/19),
Die an E. Steinhaus erteilte Pro- fura ist erloschen.
Á 41266 Hugo Zeidler (Baugeschäft, insbesondere Hallen- u. Barackenbau sowie Holzhandlung, Hamburg- Stellin- aen, Kieler Straße 335).
Die an Ehefrau F, Zeidler, geb. Proiß erteilte Prokura ist erloschen.
7, März 1944. Erloschen:
B 2411 Matthias Rohde & Co.'s
Frachtkontor Gesellschaft mit beschränk- ter Hastung.
Mit Gesellshafterbeshluß vom 4. Fe- bruar 1944 hat sih die Gesellschaft ge- mäß Umwandlungsgesey vom 5. Juli 1934 und den dazu ergangenen Durch- führungsverordnungen durch Ueber- tragung ihres Vermögens auf eine Kommanditgesellschaft, die das Geschäft unter der Firma Matthias Rohde & Co.,'s Frachtkontor mit dem Sih in Hansestadt “eral ha fortführt, umge- wandelt. ie Firma der G. m. b. H. ist erloshen. Die an K. H. F. Mösing und C. H. Riedemann erteilten Pro- kuren sind erloschen.
Als nicht eingetragen wird veröfsent- liht: Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen sech8 Monaten nach dieser Be- kanntmachung bei der Firma Matthias Rohde & Co.'s Frachtkontor melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Die gleihe Eintragung wird für die Zweigniederlassung in Bremen, die den Firmenzusaß „Zweigniederlassung Bre- men“ führt, bei dem Gericht 1n Bremen
erfolgen. i 8, März 1944. : Neueintragung:
A 49530 Conrad Meyer & Söhne, Hansestadt Hamburg (Vertretung in — u. Handel mit Maschinen u. Waren jeder Art, Cäcilienstraße 6).
Fürgen Meyer und Conrad Wilhelm Otto ‘Meyer sind von der Vertretung der Gesellshaft ausgeschlossen.
München, [31089] Handelsregister Amisgericht München.- Dorfen, den 6. März 1944.
A 67 — 24; 2. 1944 — „Dahmit/ Brenn- und Baustoff Gesellshaft Paul Dahm, München (Birketweg 4—6). Die Einlage eines Kommanditisten ist her- abgeseßt. Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung Nürnberg bei dem Amtsgeriht Nürnberg exrfol- gen. Die Firma der Alba, lassung führt den Zusay „Zweignteder- lassung Nürnberg“.
A 2694 — 29, 2. 1944 — Universi- tätsbuchhandlung Max Hueber, Mün- chen (Amalienstr, 79). Zur Vertretung der Gesellshaft ist nur der Gesell- hafter Max Hueber senior ermächtigt. Die Gesellshafter Max Hueber junior, Ernst Hueber und Flse Hueber sind von der Vertretung der Gesellshaft ausge- chlossen.
A 2988 — 29. 2. 1944 — Fries & Co.,, München (Maffeistr. 4). Die Prokura des Wilhelm Christgau ist er- loschen.
A 3053 — 29. 2, 1944 — Leonh. Schuster, München (Etinzelhandel mit Kolonialwaren und Lebensmitteln, Lilienstr. 82). Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten For- derungen und Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch Helene Allmann ausgeschlossen.
A 3086 — 24, 2. 1944 — Sans Reinbold, München (Häute, Felle, Sommerstr. 9. Die Prokura der Paula Eschenweck ist erloschen.
ÁÀ 3228 — 23. 2. 1944 — Germosan- Gesellshaft Molineus & Co., Münchén (Maxtimilianss\tr. 4). Die Prokura des Hellmuth Freiherr von Mühlen ist er- loschen.
A 4427 — 21. 2. 1944 — Lachner- Apotheke Friß Müller, München (Be- trieb einer Apotheke, Nymphenburger Straße 191). Friy Müller als FFn- haber -gelösht. Nunmeriger Jnhaber: Joseph Herleder, Apotheker in Mün- hen. Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist beim Ueber- gang des Geschäfts auf Joseph Her- leder ausgeshlossen. Geänderte Firma: Lachner-Apotheke Friy Müller Pächter Joseph Herleder.
A 72 Dachau — 29. 2. 1944 =— Untere Stadtapotheke Dachau Frauz Schuberth, Dachau (Münchener Straße Nr. 32 b). Der Uebergang der im Be- trieb des Geschäfts begründeten For- derungen und Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch Oskar Ganther ausgeschlossen.
B 96 — 1. 3. 1944 — Bayerische Rückversicherung Aktiengesellschaft, Mün- chen (Leopoldstr. 4). Die Prokura des Josef Baierle ist erloschen.
B 474 — 18. 2, 1944 — C. Flüggen Kohlenhansa Gesellschaft mit beshränk- ter Haftung, München (Maximilians- straße 2). Die Prokura des Augus Bültermann ist erloschen.
B 962 — 1. 3. 1944 — „Rühag“ Rüd- versicherungs - Aktiengesellshaft, Mün- chen (Leopoldstr. 4). Die Prokura des Josef Baterle ist erloschen.
B 998 — 29, 2, 1944 — Franz Eher Nachf. Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, München (Thierschstr. 11), Die Prokura der Betty Zech ijt erloschen.
Parchim. j [31137] Handelsregistereintrag, Abteilung A, zur Firma Robert Piper in Parchim vom 1. März 1944. HeR A Bd, 1! Nt 11 Uma Nobert Piper, Fnh. Erna Piper. Geschäftsinhaber: Witwe Erna Piper geb. Wustrow in Parhim. Rechtsver-
hältnisse: Nah dem am 10. Fanuar
1944 erfolgten Tode des Fnhabers Ro- bert Piper ist das Geschäft auf dessen Witwe Erna Piper geb. Wustrow in Paærchim übergegangen. Amktsgeriht Parchim. A ——
Posen. ; [31138] Handelsregister Amtsgericht Posen. Am 29. Februar 1944: H.-R. A 140
Pinne Gieral Regenbekleidung Giehler
& Co. in Pinne. Die Prokura des
Frl, Erna Giehler aus Pinne ist er-
loschen.
Potsdam. ° [31139]
Amtsgeriht Potsdam. Abt. 8. Potsdam, den 7. März 1944,
/ Beränderung:
A 1824 E. Taeschner, cchemish-phar- mazeutishe Fabrik, offene Handelsgesell- schaft, Potsdam (Behlèrtstr. 29), Die Prokura des Max Dobroschke ist er- loschen.
Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht Wien, Registergericht, erfolgen.
Schmalkalden. [31140] H.-R, A 7 Brotterode Firma Edmund Schwarzkopf, Brotterode. Die dem Kaufmann Emil Hohage erteilte Prokura ist erloschen. Schmalkalden, den 7. März 1944. Amtsgericht. Abt. 1. Stolpen, Sachsen. [31141] Handelsregister. Beränderung: Lichtspieltheater Fohannes Strauß, Zweigniederlassung Stolpen. Die Pro- fura des Walter Raue ist erloschen. _Amtsgericht Stolpen (Sachsen), “8. März 1944.
Teschen. [31142] Handelsregister Amtsgericht Teschen, dent 7. März 1944, Erloschen:
A 25 — Freistadt — Graf Larisch- Mönnich'shes Sägewerk, Karwin, Ju- haber Dr. Fohanu Graf Larisch- Mönnich, Karwin. Die Prokura des Richard Hanselka und dos Max Korzinef
ist erloschen.
Wehlau. : [30521] Amtsgdricht Wehlau, 21. Februar 1944. Jn unser Handelsregister Abt. A ist heute bei der unter Nr. 112 eingetra- genen Firma Trockenmilchfabrik und Dampfmolkerei Langendorf von Per- bandt und Zielke in Langendorf“ bei Cremitten eingetragen worden:
Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Wien, [30876] Amtsgericht Wien.
Abt. 134. Am 22. Februar 1944.
B 4585 Kaltleim-Verkaufsgesellschaft m. b. H. in Liquidation (Wien, I., Trattnevhof 1). Die Prokura des Fyiedrih Buschina ist erloschen.
“ Abt. 131. Am 23. Februar 1944.
B 12147 Bernhuber, Widhaläa & Lahsberg (Wien, 1., Wollzeile 13, Ein- und Ausfuhrhandel von Glas, Por- zellan und Keramik, Email-, Eisen- und Blechwaren, Haushaltungsartikeln, Werkzeugen, Kurzwaren usw.). Ver- tretungsbefugt, sind nur je zwei Gesell- hafter gemeinschaftlich. (
Abt. 131. Am 25. Februar 1944.
A 11983 BVernhuber & Widhalm (Wien, 1., Parkring 4, fabriksmäßige Erzeugung / von Stoppeln, Spunden, Dichtungen“ usto.). ‘ Der Gesellschafter Fohann Gebell vertritt gemeinsam mit einem der beiden anderen Gesellschafter Max Bernhuber oder Franz Widhalm.
Abt. 132.
A 5050 Urban & Schwarzenberg (Wien, IX., Frankgasse 4, Verlagsbuch- handel). Die Prokura des Carl Tutter ist erloschen.
Abt. 134.
B 3648 „Optimolk Spezial-Hochdruck- schmiermittelerzeugungs-Gesellshaft m. b. H. (Wien, I11., Novaragasse 42). Der Geschäftsführer Edmund Heygster ver- tritt nunmehr gemeinsam mit dem Ge- schäftsführer Franz Mohelffky.
B 4425 Gemeinnüßiges Wohnungs- unternehmen „Riedenhof“ Gesellschaft mit beshränkter Haftung (Wien, IX., Porzellangasse 51). Die Prokura des Anton Rieser ist erloschen.
Wien. i [31143] Amtsgericht Wien. Abt. 131. Am 1. März 1944.
A 6159 Franz Geisberger & Söhne (Wien, XII1, Linzer Straße 163, Schlossergewerbe). Die Prokura des
Franz Geisberger ist erloschen. Abt.-131, Am 4. März 1944.
A 12152 W. Hahn & Co. (Wien- Himberg, Hauptstraße 44, Einzelhandel mit Textilien aller Art usw.). Der Gesellschafter Walter Hahn ist von der Vertretung ausgeschlossen.
A 12154 Ludwig Tolinger & Co. ‘Wien, XVI., Speckbacher Gasse 44, Großwäscherei). Vertretungsbefugt sind nur die Gesellshgfter- Ludwig Tolinger und Hermine Tolinger, und par jeder selbständig.
Abt. 132.
A 9670 Maschinenfabrik Fung. B.Pich- ler & Co. (Wien, VI., Bürgerspital- gasse 289. Die Prokura des Fng.
-Darlehnskasse,
für Emmerich und Umgebung e. G. m.
4. Genossensthaïts- register -
Bad Polzin. [31145]
Jn das Genossenschaftsregister 1st heute eingetragen worden: .
Dié Firma. der Ländlichen Spar- und Darlehnskasse Arnhausen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft- pfliht in Arnhausen, Schivelbein Land, ist geändert in: „Raiffeisenkasse Arn- hausen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“
Bad Polzin, den' 7. März 1944,
Amtsgericht.
Bad Salzungen. [31146] Amktsgeriht Bad Salzungen, 3. März 1944.
Gen.-R. 28 Spar- und Darlehnskasse Möhra. Firma geändert in: Raiff- eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpfliht, Möhra.
Beeskow. {31148] 2 Gn.-R. 40, Fn unser Genossen- schaftsregister ist bei der unter Nr. 40 eingetragenen Neubrücker Spar- und eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpfliht in Neubrück, eingetragen worden, daß das Statut in § 1 geändert ist und daß die Firma jeßt lautet: „Raiffeisenkasse Neu- brü, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“ Amtsgericht Beeskow, den 6. März 1944,
Bensheim. [31147] Amtsgericht Bensheim, 9. März 1944. Veränderung: 2
Fn unser Genossenschaftsregister wurde unter Nr. 5 bei der Spar- und Dar- lehnsfasse e. G. m. u. H. zu Wilms- hausen eingetragen:
Spar- und Darlehnskasse Elmshausen- Wilmshausen e. G. m. b. H, in Elms- hausen. j
Haftsumme: 500,— A, Geschäfts- anteil: 100,— M.
Durch Beschluß der Generalversamm-
lung vom 24. 1: 1943 wurd®? die Ge- nossenshaft mit unbeschränkter Hasft- pfliht in eine solche mit beschränkter Haftpfliht umgewandelt und die §8 1, 14 Ziff. 5, 44 Abs. 1, 3, 4 des Statuts geändert. Die Haftsumme beträgt 500, — M für jeden erworbenen Geschäftsanteil und der Geschäftsanteil 100,— M, wovon 50,— KAÆ Tofori einzuzahlen sind. Die Höchstzahl der Geschäftsanteile beträgt 5.
Brieg, Bz. Breslau. [31149]
Amtsgericht Brieg, Bz. Breslau,
9 8. März 1944.
7, Gn.-R. 10 Spar- und Darlehns- kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Siß: Moll- wiß, Kreis Brieg. Die Firma ist ge- ändert in: „Raiffeisenkasse, e. G. m. u. H.“; ferner die Höhe des Geschäftsanteils und die Art setner Einzahlung. F§§ 1 und 43 Abs, 1—4 des Statuts. Emmerich, [31059]
Bekanntmachung.
Bei Gn.-R. 29 — Sozial-Gewerk für Handwerker von Emmerih und Um- gebung e. G.-m. b. H.:
Durch Generalverjammlungsbeshluß vom 14 11. 1943" ist die Firma in Sozial-Gewerk der Deutschen Arbeits- front (Handwerk, Handel und Gewerbe)
b. H. mit Siß in Emmerih umbe- nannt.
Der Gegenstand des Unternehmens ist wie folgt geändert: Die gemein- \chaftlihe Durhführung und Förderung sozialer Einrihtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe.
Die gesamte Tätigkeit der Genossen- schaft hat der Zielseßung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprehen und sih nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deut- {hen Arbeitsfront ergehenden -Richt- linien zu vollziehen. / Amtsgericht Emmerich, 26. Febr. 1944.
d [31098]
Festenberg. Wildheide,
Elektrizitätsgenossenschaft e. G. m. b. H. / Die Genossenschaft ist durch Beschluß
1943 und 11. 2. 1944 aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Franz und Anton Simolke und Paul Kuhnert sind Liquidatoren. (Gn.-R, 39.) Festenberg, 4. März 1944. Amtsgericht.
Frankfurt, Main. [31150] Landes lieserungsgenossenshaft des Schlosserhandwerks für den Treuhänder-
bezirk Hessen e. G. m. b. H. i Gemäß 28 3 und 2 des Gesetzes vom 9, Oktober 1934 von Amts wegen
gelöscht. s Frankfurt (Main), den 7. März 1944. Amtsgericht. Fürth, Bayern. [31151] Amtsgeriht Fürth (Bayern), den 10. März 1944, Genossenschaftsregister:
der Generalversammlungen vom 20. 11,
verein Erlangen - Büchenbach - Kosbah eingetragene Genossenshaft mit un- beschränkter | Haftpfliht in Erlangen- Büchenbach. Durch Beshluß' der Gene- ralversammlung vom 10. Oktober 1943 wurde das Statut in § 1 — Firma — abgeändert. Die Firma der Genossen- haft lautet jet: Raifseisenkasse Büchen- bach-Kosbach eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht.
Gehren. 131152] Gen.-Reg. 46. Jm Genossenschafts- register des Amtsgerichts Gehren ist bei dem Oehrenstöcker Spar- und Darlehns- kassenverein e. G. m. u. H. in Oehren- stockd — Gen.-Reg. 14, jeßt 46 — am 7. 3. 1944 folgendes eingetragen worden: Die Firma der Genossenschaft ist ge- ändert in: „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft- pflicht in Oehrenstock.“
Die Generalversammlung vom 11. De- zember 1943 hat eine nèue Sazung be- \chlossen. Der Gegenstand des Unter- nehmens ist geändert.
Gehren, den 9. März 1944.
Amtsgericht. Gerdauen. [31153] Bekanntmachung.
Die im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Nordenburg unter- Nr. 2 eingetragene Raiffeisenkasse Nordenburg e. G. m. u. H. in Nordenburg ist durch Generalversammlungsbeshluß- vom 28: 6. 1943 in eine Genossenschaft mit be- \chränkter Haftpflicht ungewandelt. Sie heißt jeßt: Raiffeisenkasse Nordenburg c. G. m. b. H. Es gilt das Statut vom G: 1948 53
Die im gleichen Genossenschaftsregister unter Nr. 1 eingetragene Volksbank Nordenburg e. G. m. b. H. in Norden- burg ist durch Vershmelzung mit der Raiffeisenkasse Nordenburg e. G. m. b. H. in Nordenburg gemäß den Generalver- sammlungsbeschlüssen und dem Ver- {chmelzungsvertrag vom 28. 6. 1943 auf- gelöst.
Amtsgericht Gerdauen, 6. März 1944.
Grimma. / [31060] Genossenschaftsregister Amtsgeriht Grimma.
2u Gn.-R. 40, die Gemeinnügige
Baugenossenschaft . Grimma, eingetra-
gene Genossenschaft mit beschränkter
Haftpflicht, in Grimma betr., ist am
98 Februar 1944 eingetragen worden:
Die Firma ist geändert und lautet nun-
mehr: Gemeinnüßige Baugenossenschaft
eingetragene Genossenschaft mit ‘be-
{ränkter Haftpfliht Grimma-Coldigß.
Grottkau. [31099]
Fn unserem Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 17 eingetragenen Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Schwarzengrund, Kreis Grottkau, folgendes eingetragen:
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. Fe- bruar 1944 aufgelöst.
Liquidatoren sindi der Bauer Josef Roschke in Schwarzengrund, der Spar- kassendirektor Fosef Vogel in Grottfau. Amtsgericht Grottkau, 8. März 1944.
[31061] Hachenburg, Westerwald,
Jn unser Genossenschaftsvegister Nr. 26 wurde bei, der An- und Verkaufs- genossenschaft eGmbH. Roßbah/Wester- ivald folgendes eingetragen:
Die Genossenschaft ist mit der Spar- und Darlehnskasse Freirachdorf eGmbH. vershmolzen. (Beshluß der General- versammlung vom 25. September 1943.)
Die Firma ist erloschen.
Hachenburg, den 7. März 1944,
Das Amtsgericht.
Niesky. [31101]
Die Firma der unter Nr. 21 des hiesigen Genossenschaftsregisters einge- tragenen Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Petexshain ist geändert und lautet jeyt: Raifseisenkasse einge- tragene Genossenschaft mit unbeshhränk- ter Haftpflicht.
Amtsgericht Niesky, O. L., den 2, März 1944.
7 ; Konturse und Bergieihssathen
Nürnberg. [31239]
N 9/43, Das Amtsgericht Nürnbexg hat mit Beschluß vom 10. März 1944 das Konkursverfahren über den Nach- laß des am 3, 9, 1943 verstorbenen
in Nürnberg, Varkstraße 29, wohnhaft,
als durch Schlußverteilung beendigt
aufgehoben. / Geschäftsstelle des Amtsgerichts,
Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamts lihen Teil, den Anzengenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsäteil und den übrigen redaftionellen Teil: Rudolf Lany|"ch in Berlin 8W 68 Druck der Preußischen Verlags- und Drueret (§mbH Berlin
Gn.-R. 11 30 Erlangen — 3. 3
Jgnaz Dürver ist erloschen.
1944 — Spar- und Darlehenskassen-
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Lokomotivführers Gottlieb Bet, zuleßt '
Deutscher Reithsanzeiger Staatsanzeiger
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E D R
Junhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Anordnung M 66 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von / Orgelpfeifen und Windieitungen. ‘Vom 14. März 1944.
Anordnung zur Durchführung der Anordnung M66 der Reichsstelle Eisen und Metalle -über Beschlagnahme und Ablieferung ‘von Orgelpfeifen und Windleitungen. - Vom 14. März 1944.
Amtliches Deutsches Reich
Anordnung M 66
der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von Orgelpfeifen und Windleitungen
Vom 14. März 1944
Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1_S. 686) -in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverfkehrs pom 18° August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung . des Generalbevollmächtigten .für Rüstungsaufgaben — Planungs- amt — und des Vorsigers des Statistischen Zentralaus\schusses angeordnet: j
81
(1) Sämtliche Orgelpfeifen und Windleitungen aus Blei, Zinn, Zink, Kupfer und Aluminium und deren Legierungen, auch soweit sie mit Ueberzügen, Beschlägen, sonstigen Bestand- öder Zubehörteilen aus anderen Metallen oder sonstigen Stoffen versehen sind, mit Ausnahme der in § 2 bezeich- neten Orgelpfeifen und Windleitungen, sind beshlagnahmt.
(2) Von der Beschlagnahme werden betroffen neue und gebrauchte, in Benußung und außer Benußung befindliche, gebrauchsfähige und tlrtfértige oder aus anderem Grunde nicht gebrouhsfähige, eingebaute und bewegliche, auch zum “ie „oder zur Liéferung bzw. zum Einbau bestimmte Orgelpseifen und Windleitungen nah Absay 1.
(3) Unter Orgelpfeifen und Windleitungen werden im fol- genden nur die nach Absay 1 und 2 beshlagnahmten Orgel- pfeifen und Windleitungen verstanden.
82 Ausgenommen von der Beschlagnahme sind
Orgelpfeifen und Windleitungen, die sich als Altimetall um Zwecke der Metallverwertung bei Betrieben des ltmetallhandels oder Betrieben der Metallgewinnung
befinden. ] 83
, (1) Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß jede Verände- rung, welche geeignet ‘ist, die beschlagnahmten Orgelpfeifen und Windleitungen nach Menge, Art und Güte der darin enthaltenen Metalle ‘bzw. ihrer Legierungsbestandteile zu be- einträchhtigen oder der Exfassung zu entzichen, verboten ist. Rechtsgeschäfte hierüber sind nichtig. Den Rechtsgeschäften stehen Verfügungen gleich, welhe im Wege der Zwangsvoll-, streckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
(2) Troy der Beschlagnahme sind erlaubt
a) die Weiterbenußzung der beschlagnahmten Orgelpfeifen und Windleitungen im bisherigen Viisammenbäng und für den bisherigen technischen Zwedck, '
b) die Ausbesserung shadhaft gewordener Orgelpfeifen und Windleitungen,. auch wenn damit eine vorüber- SAD Entfernung vom bisherigen Ort verbun-
en ist,
c) der ganze oder teilweise Ausbau von Orgelwerken aus Gründen des - Kulturluftshußes, welcher aber der Reichsstelle Eisen und Metalle, Hauptabteilung M, un- verzüglih zu melden is unter genauer Angäbe des Ortes, an welchen die beschlagnahmten Orgelteile ver- bracht worden sind.
Die unter a) bis e)- gestatteten Handlungen heben die Wir- FUneS der ri agnGne nicht auf. :
(3) Jede über Absay 2 a) bis c) hinausgehende Verfügung über die beshlagnahmten Orgelpfeifen und Le ist nur mit vorheriger schriftliher Genehmigung der Reichs- stelle Eisen und Metalle zulässig. Eine-von der Reichsstelle gem ge Verfügung hebt im übrigen die Wirkungen der
eshlagnahme nicht guf,/ auch wenn damit ein Wechsel des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten, eine Aen- derung des Ortes oder der Benußung verbunden ist, soweit nihts Gegenteiliges in der Genehmigung selbst ausdrücklich gesagt wird.
8 4
Die Wirkungen der Beschlagnahme gelten sowohl für jeden Eigentümer, oder aus anderem Grunde Verfügungsberechtigten
ild 2.30 24 ate0E ACUecdCE M TAErtCET Ne eet S =— d - Anzeigeupreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pefíts Anzeigenstelle monatlich 1,90 2K. Alle Postanstalten a Bestellungen R 2
an, ín Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen / Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder | vorherige Ginfendung des Betrages einschließli -des Portos abgegeben.
,10 ÆAK, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 M. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Dructaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig drackreif ein- zusenden, insbesondere is darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Vefristete Anzeigen müssen
3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Donnerstag, den 16. März, abends
| S5 n . (1) Die Orgeln, welche beschlagnahmte Metallteile enthalten, sind von dom Besiger (Gewahrsamsinhaber oder Benuyger) z u melden. Die Meldepflicht des Besißers erstreckt sih auch auf diejenigen Orgeln, an denen einem anderen das Eigen- tums- oder Verfügungsrecht zusteht.
(2) Schatisteller- und Drehorgeln sind einstweilen von der Meldung ausgenommen.
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(1) Die beschlagnahmten ‘Orgelpfeifen und Windleiturigen unterliegen der Einziehung durch die Reichsstelle Eisen und Gar Be R auf R E der Reichsstelle odex der
on thr beauftragten Organisation der gewerblichen Wirt abgeliefert barbar, d s 9 En
(2) Jeder Besiger wird von der Reichsstelle Eisen und Metalle unmittelbar oder der von ihr beauftragten Organi- sätion der gewerblihen Wirtschaft rehtzeitig davon in Kennt- nis geseßt, zu welchem Zeitpunkt die Orgelpfeifen und Wind- leitungen zur Ablieferung und Abholung ausgebaut wexden. es Ausbau exfolgt durch die von der Reichsstelle- hiermit eauftragte Organisation der gewerblichen Wirtschaft: .-.
(3) Jeder Besißer ist, verpflichtet, der ihm nah Absaß 2 ge- gebenen Anweisung zu entsprechen und bei der-Abholung und dem Ausbau der Orgelpfeifen und Windleitungen jede mög- liche Unterstüßung zu leihen. z
S7 |
(1) Der Ausbau und der Abtransport der Ovgelpfeifen: und Windleitungen exfolgt auf Kosten des Reiches.
_ (2) Eine angemessene Entschädigung nah Kriegsende sowie jede sonstige dann mögliche Hilfe für den Wiederaufbau der Orgeln werden zugesichert. i :
(3) Für die Orgelbauanstälten bleibt .die Frage der Ent- schädigung einer späteren Regelung vorbehalten.
(4) Ueber die erfolgte Ablieferung erhält der Ablieferungs- Mi eine Quittung, welche für Entschädigungszwecke sorg- ältig-aufzubewahren- ist. : Pn
Die im Sinne von § 6 von der Reichsstelle Eiseñ und Metalle beauftragte Organisation der gewerblichen Wirtschaft ist die Reichsgruppe Handwerk, Berlin NW 7, Neustädtische Kirch- straße 4—5, mit ihren Untergliederungen.
S9 ; Die Reichsstelle Eisen und Metalle erläßt für die Durch- führung des Meldeverfahrens und die Ablieferung besondere Bestimmungen, die im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi- hen Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
S 10 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder gegen die nah § 9 zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen werden nah den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. y S
__ Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem- burg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 14. März 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. E Müller-Zimmermann.
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Anordnung f
zur Durchführung der Anordnung M 66 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Feen D e und Ablieferung von Orgel- pseisen und Windleitungen Vom 14. März 1944
Auf Grund von § 9 der Anordnung M 66 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von
her Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 63 vom 15. März 1944) wird angeordnet: j E] 81 A Diejenigen Orgeln, welche gemäß § 1 der Anordnung M 6 beshlagnahmte Orgelpfeifen und Windleitungen -enthalten, sind von den Besißern (Gewahrsamsinhabern, Benuger) nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen auf besonderen Meldevordrucken spätestens vier Wochen nah Empfang: des Vordruckes anzumelden. g 2
Verfahren für kirchlihe Orgeln (1) Den Gemeinden der Deutschen Evangelischen Landes- kirhen sowie den Pfarreien und. Seelsorgestellen der Rö- nish-Katholishen Kirhe werden. von der zuständigen obêren kirhlichen Skelle die erforderlichen Meldebogen-Vordrucke: nebst Anleitung für. die Ausfüllung zugesandt. Nach Ausfüllung sind diese Meldebogen in dreifach.@r Ausfertigung der zu- ständigen oberen kirchlihen Stelle einzureichen. (2) Die übrigen Kirchen und Religionsgesellshaftèn werden zur Vereinfachung des Verfahrens von der Deutschen Evan-
als auch für jeden Besißer (Gewahrsamsinhaber oder Be- nuger). : :
gelischen Kirche mit erfaßt.
Orgelpfeifen und Windleitungen vom 14. März 1944 (Deut-
s
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21
1944
83 Verfahren für nicht-kirchlihe Orgeln
(1) Nah erfolgtem öffentlihen Anruf haben die Orgel- besiger bei dem zuständigen Landrat (Oberbürgermeister) die erforderlichen Meldebogen-Vordrucke nebst Anleitung zur Ausfüllung unverzüglich anzufordern.
(2) Die ausgefüllten Meldebogen sind dem zuständigen Landrat (Oberbürgermeister) in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
_(3) Auf die Besißer von Schausteller- und Drehorgeln findet gemäß § 5 Absag 2 der Anordnung M 66 diese Vor- chrift zunächst keine Anwendung.
8 4 Gang des Verfahrens
Die gemeldeten kirchlichen Orgeln werden bei der zu- ständigen oberen kirhlichen- Stelle unter Hinzuziehung ihrer Musik- und Orgélsachverständigen sowie des Denkmalspfle- ers, die nicht-kirchlichen Orgeln durch den von der! Reichsstelle Eisen und Metalle bestellten Gebietssachverständi- „gen, in vier Gruppen eingeteilt. Es bedeutet die Einreihung in
Gruppe A: Zum Ausbau aller Metallteile in Anspruch zu nehmen, z
Gruppe B: Unter Erhaltung der Spielbarkeit teilweise für den Ausbau in Anspruch zu nehmen, |
Gruppe C: Zunächst zurückzustellen und nur im äußersten Notfall wie Gruppe B in Anspruch zu nehmen,
Gruppe D: Unbedingt ohne jeden Ausbau zu erhalten.
Für. die Bewertung der Orgeln erläßt die Reichsstelle Eisen + und Metalle besondere Richtlinien. “Es ist vorgesehen, daß Orgeln, welche nicht als völlig entbehrlih erahtet werden, nah erfolgtem Ausbau der in Anspruch genommenen Teile noch spielbar bleiben. Fm allgemeinen soll in jedem regel- mäßig gottésdienstlich. benußten Raum eine liturgish ver wendbare Orgel verbleiben. Vorgesehen is ferner die Er- haltung histoxisch oder musifalisch überragend wertvoller Werke sowie die Berücksichtigung ihrer Bédeutung für Aus- bildungszwedcke, für das öffentliche Musikleben, für kirhen- músikalische Darbietungen und für wichtige feierlihe Veran- staltungen.
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“Die Einstufung in die Gruppe A erfolgt bei den oberen firhlihen Stellen bzw. bei den Gebietssachverständigen endgültig. Von den Meldebogen dieser Gruppe geht eine Ausfertigung an die zuständige Kreishandwerkerschaft, eine weitere an den Meldepflichtigen für seine Akten, während die dritte Ausfertigung bei der zuständigen kirchlihen Stelle bzw. bei nicht-kirhlihen Orgeln beim Landrat (Oberbürger=- meister) verbleibt. Der Reichsstelle Eisen und Metalle ist von diesen Gruppierungsbescheiden eine kurze focrmlose Mit teilung zu machen. S6
Die Meldebogen der Gruppen B, C und D werden ïin allen drei Ausfertigungen von der oberen - kirhlihen Stelle bzw. dem Landrat (Oberbürgermeister) der Reichsstelle Eisen und Metalle übersandt, welche unter Hinzuziehung ihrer Sachverständigen diese Gruppierungsvorschläge nahprüft und“ darüber endgültig entscheidet. Sie veranlaßt das zum Ausbau Erforderliche, d. h. sie gibt eine Ausfertigung der Meldebogen der Gruppe B an die zuständige Kreishandwerkerschaft, die zweite an die obere kirhlihe Stelle bzw. den Gebietssachver- ständigen, die dritte an den Meldepflichtigen zurück.
Von den Meldebogen der Gruppen C und D verbleibt eine: Ausfertigung bei der Reichsstelle, während die beiden anderen an die obere kirhlihe Stelle bzw. den Landrat (Ober- bürgermeister) gehen. Diese Stellen haben ein Exemplar da- von an den Meldepflichtigen weiterzugeben. :
8.7
(1) Für den Ausbau der Orgelteile erläßt die Reichsstelle Eisen und Metalle besondere Richtlinien.
(2) Zum Ausbau selbst sind ausschließlih geeignete Orgel- bauer einzuseßen.
(3) Sofern die Erbauer dex betroffenen Orgeln oder deren Nachfolger heute -noch ihre Tätigkeit ausüben, sind sie nah Möglichkeit von der Reichsgruppe Handwerk mit dem Ausbau der beschlagnahmten Orgelteile zu betrauen. Andernfalls soll der Orgelbauer beauftragt werden, dem die Pflege der Orgel obliegt.
S8
(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lihung' in Kraft; sie gilt auch in den cingtalicderian Ei, gebieten und, den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores- net sowie — mit Zustimntüng des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
(2) Diese Anordnung gilt als Bestandteil der Anord- nung M ‘66. - Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung oder gegen Verfügungen, die auf Grund der Anordnung getroffen werden, fallen unter die Strafandrohung des § 10 der An- ordnung M 66. -
Berlin, den 14. März 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.
«- Müller-Zimmermann.
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