1944 / 66 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

E E

E

Erzeugnis | Normausführungen

e ————————M—M———MM—————————————

Ferner die niht genormten Baumuster

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 18. März 1944. S. 2

e

-

Normausführungen

(

Ferner die nicht genormten

Baumuster Bemerkungen

/ C DIN 72758 | D DIN 72758

Fußabblendschalter | Bosch 88H 11/4 Z

Gerstmeyer DSW 100 bzw. PlipAB9

A DIN 72576 untex Fortfall der Klémme 54 (Bremslicht) und der dazu ge-

hörigen Kontakthülse

Handabblendschalter für Wagen

Bosch 8SH/NE 1/1 Kostal 7340

/ | ADIN 72758 | B DIN 72758

Elektrishe Abblend- schalter für Kräder

A DIN 72576 unter Fortfall der Klemme 54 und der dazu gehörigen Kontakt- ülse sowie Foxtfall der Klemme 52 und des zugehörigen Kurz- -

chlußschaltérs

Bemerkungen - Erxzeugnis Anhängersteckdosen Andere Abblend- ä systeme sind ver- boten. Jn Krad- scheinwerfer ein- gebaute Abblend- Anhängerstecker

schalter gehören

Mechanische Abblend- | F DIN 72758 schalter für Kräder (Seilhebel zum Abblendschalter) R

Bosch L8H 8/100 Z Bosch L8Y 17P 6 Z

zum Schein-

| B DIN 72576 unter Fortfall der Klemme 54 (Bremölicht) und des zugehörigen

._ Kontaktstiftes

werfer

B DIN 72576 unter Fortfall der Klemme 54 und des dazugehörigen Kontakt-

stiftes sowie Fortfall der Klemme 52 mit zugehöriger Kontakthülse

Zwischenstecker für

Anlaßdrucknopfschalter | A DIN 72764

l Bosch 88H 5811/1 Z B DIN 72764

Horndrudcknöpfe B DIN 72765%* (Kontakte in Ruhe- lage ôffen)

/

| *tnit 2 isolierten

T A DIN 72579 zur Angleichung der

Anhängersteckdosen B DIN 7257 Ausführungen und -Stecker (Norm in Vor- HgN 25020 u. 21 bereitung) an A u. B DIN

72576

Klemmen - Feuerwehrsteer und A -Steckdosen

Bosch 8EA 223L 1Z Bosch SEA 224L 1 Z

Vemerkung : Als Bremslichtschalter nur noch zugelassen für den Auslandsbedarf, dagegen als Sicher- heitsschalter, Oeldrucschalter, Schalter für Gerätebetätigung auch im Jnland.

dosen

2. Verbindungs®smittel.

Leitungsverbinder

e

A 3 DIN 72586 A 4 DIN 72586 A 5 DIN 72586 B 12 DIN 72586 Norm in Vor-

Sonderdrucknopf- Apparatebau Kirchheim AK 102 ‘Bosch 8EA 170/1 Z schalter (Kurzschließer Bosch 88H 506/4 Z Horndrucknöpfe im G T U. dgl.) Bosch S8U 515/1 Z Lenkrad gehören | Sicherungsdosen A 5/1 DIN 72582 i Kostal 7962] für Ford zum Lenkrad \ B 5 DIN 72582 Kostal 7963/ A 6 DIN 72582 Kostal 7545 A 6/1 DIN 72582 i Kostal 7547 B 6 DIN 72582 Bin gen Kostal 7557 (Kontakte in Ruhe geschlossen) B 6/1 DIN 72582 CNDETDIATA O 0 B Le G p i A 12/1 DIN 72582 Glühanlaßschalter |/A DIN 72763 Bosch SH/GH 3/1 B e: Lana Bosch 88U 15/2 Z B 12/2 DIN 72582 Glühschalter Apparatebau Kirchheim AK 163 DIN i “Boi H-SH/GH 4/1 B 3 DIN 72582 für Volkswagen | A L Î ) für Ersay u. Son- Schubausschalter A DIN 72761 Kirsten 4048/15 A 4 DIN 72582 derfahrzeuge lauf- * 7 Kirsten 3938/15 - L B 4 DIN 72582 fender Fertigung Kippausschalter B DIN 72761 Bosch 88H 36/2 Z 72582 c SE j Bd Son S002 A 2 DIN 72582 | Bos 8EA 9/3 Z für Ersayzwedcke Wacker & Dörr 14600 bzw. Kostal 7500 (sogen. Tumbler- ; j i bzw. Kirsten 1220 ch Schalter) Noris ZBT 205/1 Z g e übershwere Ie Bold E 41 Ford 6.19 T—12251 (12-polig mit | für Ford 3 t Kostal 7125 | rückwärtigem Anschluß) i Bremäslichtschalter A DIN 72759 | Bos 88H 20/2 Z Verbindungssciene C DIN 72582 B DIN 72759 | Bos 88H 3/11 Z für Sicherungsdosen j C DIN 72759. R j 7 ? | | Schmelzeinsäge für 8 DIN 72581 Bosch W86 5308/1, 2, 3 Z (f. 8EA 9/ | Schmelzeinsäye für obige Sicherungs- 25 DIN 72581 3 Z) | andere Geräte

nicht inbegriffen

Bosch RS8 156 (2-polig) Kostal 7712 (2-pol.) bzw. Hella 22/10 Jäger 500 (2-polig) ae

“4 ner die nicht : bereitung Erzeugnis Normausführungen Ferner E O Bemerkungen Schubhdeckel für Lei- venn va R OERN 4 VI | i 0 Handlampensteckdosen B DIN 72591 N TaSGO 7 | C DIN 72591 Â y - L Abzweigdosen Bosch Rs 157 Abzweigdosen für Handlampensteder A DIN 72591 Kostal 7711 bzw. Hella 22/11 abgeschirmte Let- I tungen nicht ent- Zweistiftstecker mit Kostal 4797 und 98 halten Gegenstüd "a L USEIE s Gie : Allgemeines : Für Erstausrüstungszwecke müssen, falls nicht zwingende Gründe vorliegen, die Norm- Einstiftstecker mit Franfe KST 5522 bzw. Nr. 55 Kabelschnellsteck ausführungen verwendet werden. Î A Gegenstüdck vi 7 A M - Baumusteränderungen sind zulässig unter der Vorausseßung, daß volle Austauschbarkeit gewährleistet ist und wesentliche Fortschritte hinsichtlich Werkstofs- und Arbeitsaufwand damit erzielt werden. i j | §2 von Stromleitungsverbindungen an Stellen, wo eine | im Wege der Auftragvertg gra hergestellt werden, die vom

Für die im § 1 genannten Erzeugnisse dürfen die nach- stehend genannten Werkstoffe, nicht verwendet werden: 1. Legierte Stähle nah Maßgabe der Anordnung E 23 B der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Begrenzung des Legierungsgehaltes in Baustählen) vom. 1. Juli 1942.

2. Kupfer und Kupferlegierungen für alle Bauteile, aus- genommen : :

a) Oberflächenstücke an den eigentlichen Kontaktstellen. Schichtstärke nah Maßgabe der Kontaktbeanspruchung und des Verschleißes.

b) Kleinere Teile, die die eigentlihe Kontaktstelle be- inhalten und wo eine Verbundausführung nahweis- lih einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand zur Folge hätte.

c) Beilagen zu stromführenden Stahlfedern zwecks Ver- ringerung des Spannungsabfalls bei großen Strömen.

d) Kurze Verbindungslißen- zwischen bewegten Teilen in den Geräten.

3, Aluminium und Aluminiumlegierungen.,

4. Nickel,-Chrom, Kadmium, Wolfram, Molybdän und deren Legierungen, Blei.

5. Edelmetalle mit Ausnahme von Silber für Kontaktober-

flächen und kleinste Kontaktstücke für reine Druckontakte, da wo der Ersaß durch Reibkontakte nicht möglich ist.

6. Zinn und Zinnlegierungen für Kolbenlötungen mit höch- stens 40 % Zinngehalt. Zinn-Blei-Legierungen für Tauch- lötungen mit höchstens 15 % Zinngehalt zur Herstellung

Druckverbindung (beispielsweise Nietung) allein nach- weislih" nicht ausreicht. 7. Zink, ausgenommen als Oberflächenshuß für strom- führende Teile. x 8. Fsolier- und Kunststoffe mit Ausnahme a) nach Maßgabe der Anordnung Nr. 36 der Reichs- stelle Chemie (Vervendungsverbote für Hartgewebe vom 13. April 1942). ; b) Kunststoffe auf Phenolharzgrundlage. 9. Hartgummi. 105 Weichgummi mit Ausnahme von Wasserabdichtungs- tullen. 11. Lacke- und Farben mit Ausnahme von einfachen Anstrichen auf Teilen, die außen am Fahrzeug befestigt werdey und der Wittexung stark ausgeseßt sind.

83 Alle für die Funktion der Geräte niht unbedingt erforder- lichen Arbeiten, die einen zusäßlihen Aufwand bedingen, z. B. das Auslegen mit Farbe von Zahlen oder Zeichen (Schalt- stellungsmarkierung, Klemmen-Nummern und dergl.), Zierprägungen der Schaltschlüsselgriffe und dergl., Ünterlegringe an den Geräten mit Halsgewindebefesti- gung, e sind zu unterlassen. 8 4

Die im § 1 aufgeführten Erzeugnisse dürfen vom 1. April 1944 art nur vont denjenigen Firmen (im eigenen Werk oder

Leiter des Sonderringes ,, lektro-Zubehör für Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmotoren“, Herrn Dir. Dr. E. C. Raßbach,

i. H. R. Bosh G. m. b. H., Stuttgart, Militärstr. 4, eine Herstellungsgenehmigung erhalten haben. S5

Der Leiter des Sonderringes „Elektrozubehör für Krast- fahrzeuge und Verbrennyungsmotoren“ wird ermächtigt, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bor- schriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge sind beim Arbeitsring „Elektr. Sage Kraftfahrzeuge“, Herrn Dipl.-Jng. Alfred Rehm, 1. H. Robert Bosch G. m. O, Stuttgart, Militärstr: 4, einzureichen.

j 86

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach

den 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. estraft g 7

Die Anordnung tritt am Tage nah ihrer Verkündung in

Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 1. März 1944.

Dex Reichsbeauftragte für elektrotechnishe Erzeugnisse. ; Lüschen.

P T S T N T T

_

Irtichtamtliches Deutsches Reich

Nr. 5 des Reichsministerialblatts vom 10, März 1944 ist soeben ershienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharn- horststxaße 4, zu beziehen. Fnhalt : 1, Steuer- und Yollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zoll- tarif. 2. Volksgesundheit: Bekanntmachung über die Aufteilung der Aerztekammer Rheinland in die Aerztekammer Düsseldorf, Essen und Köln-Aachen.

Aus der Verwaltung |

73 Musterbetriebe des öffentlichen Dienstes

- Die Dienststellen und Betriebe des Reiches, des Staates und der Gemeinden haben sih seit Jahren auch am“ Leistungskampf der deutschen Betriebe beteiligt. 57 von ihnen sind bisher als national- sozialistishe Musterbetriebe und 16'als Kriegsmusterbetriebe aus- gezeichnet worden.

stellen das Gaudiplom für hervorragende Leistungen. Außerdem

wurden verlichen 19 Leistungsabzeichen für vorbildliche Berufs- '

erzichung, 41 Leistungsabzeichen für vorbildlihe Sörge um die Volksgesundheit, 72 Leistungsabzeichen.. für vorbildlihe Förderung von KdF., 36 Leistungsabzeihen für vorbildlihe Heimstätten und

Ferner erhielten 1239 Betriebe und Dienst-

Wohnungen. 30 Betriebe wurden als vorbildlihe Kleinbetriebe ree net. Jm Kriegsleistungskampf erhielten bereits 32 Be- triebe die zweite Anerkennung, sind also - auf dem besten Wege zum Kriegsmusterbetrieb.

Steuerfreiheit für die Behelfsheime

Im Reichssteuerblatt Nr. 10, veröffentlicht der Reichsfinanz- minister eine Regelung zur steuerlichen Behandlung dexr Behelfs- heime für Luftkriegsbetroffene. Danach darf dex Steuerpflichtige bei der Einkommensteuer Behelfsheime, die nah geltendem Recht zum notwendigen Betriebsvermögen E als Privatvermögen behandeln. Die Prämie von 1700 f. bleibt dann bei der Er-

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 18, März 1944. &. 3

mittlung der Einkünfte außer Betracht. Eine Einkommenbesteue- rung fommt für den Eigentümer nux in Betracht, wenn das Be- helfsheim zum Betriebsvermögen gehört. Aehnliches gilt für die Prämie bei der Körperschaftsteuer. Für die Umfäßsteuet ivird bestimmt, daß Holzhändler und Baustoffhändler für ihre Liefe- rungen nur ein halbes Prozent Umsaßsteuer zahlen. Für Behelfs- heime wird ein Einheitswert nicht festgestellt und sie führen auch niht zur Fortschreibung des Einheitswerts für das Grundstü.

. Die Behelfsheime werden ferner niht zur Grundsteuer heran-

gezogen.

d ————_

Besteuerung der Gemeinschasts- und Stillegungsbeihilfe .-

Nach den Vorschriften des Einkommèênsteuergeseßes ist eine Reihe von Einkünften, wie z. B. Fürsorge- und Versorgungs- bezüge, Bezüge aus einer Krankenversicherung, Heiratsbeihilfen und andere Beihilfen der Betriebe in bégrenzter Höhe usw., aus-

Gat, T

X

drücklich für steuerfrei exklärt worden. Zu diesen steuerfreien Einfünften nimmt Staatssekretär Reinhardt in dex Deutschen Steuer-Zeitung ausführlih Stellung. Daraus geht hervor, daß die Gemeinschaftsbeihilfe und die Stillegungsbeihilfe, die den Unternehmern stillgelegter oder zusammengelegter Betriebe gezahlt werden, nicht zu diesen nach dem Einkommensteuergeseß steuer- freien Bezügen gehören. Weder die Betriebserhaltungsbeihilfe nochch die als Unternehmerentgelt oder Unterhaltsbeihilfe gegebenen Beträge sind steiterfrei. Der Finanzminister hat aber aus Billig- feitsgründen angeordnet, daß der Teil der Beihilfe, der als Unter- nehmerentgelt oder als Unterhaltsbeihilfe gewährt wird, bei der Feststellung des steuerfreien Einkommens nicht zu berücksichtigen Ht: Diese ‘Feststellung ist, wie Staatssekretär Reinhardt ausführt, dadurch begründet, daß die Unterhaltsbeihilfe grundsäßlih 85% derjenigen Beträge nicht übersteigen darf, die déèm Unternehmer vox der Betriebsstillegqung nath Abzug der Personensteuer als Privatentnahme odex Privatverbrauch verblieben waren.

Wirtschaftsteüil

Die Wagniswandlungen und Deckungserweiterungen der deutschen Versicherungswirtschaft aus dem Luftkrieg

Die deutsche Versicherung hat in vielfaher Hinsiht Wagnis- wandsungen und Deekungserweiterungen aus dem Bombenterror auf sih genommen. Nach einem Bericht, den ‘hierzu General- direktor Querfeld in dem. Fachorgan „Die Versicherung“ bver- öffentlicht, wird bei der Hausratversiherung der Luftnotstands- gebiete Rücksiht darauf genommen, daß jeßt der Keller Auf- bewahrungsraum für den größten Teil des Hausrats geworden ist. Damit war der Fortfall der Begrenzung der Haftung für den Kellerinhalt in dex Einbruchsdiebstahlversiherung gegeben, wie anderórseits die vorübergehende Außenversicherung uncin- geshränkt zugestanden und auf die Veränderungsanzeig€ verzichtet wird. Auch ist bei dexr Einbruchsdiebstahlversichermng die Er- hebung eines Zuschlages für das Unbewohntsein von Wohnungen fortgefallen. „All diese Deckungserweiterungen, also Erweit2- rungen der Haftung des Versicherers, werden in der Hausratver- sicherung beitragsfrei zugestanden, Jn der Fndustrieversicherung wird größtes Entgegenkommen gezeigt. Leerskehende Wohnungen der Luftnotstandsgebiete weisen auh hinsichtlih der Versicherun gegen Leitungswasserschäden erweitertes Risiko auf. Ferner uf in der Feuerversicherung auf die vielfachen behelfsmäßigen Heiz- anlagen von an sich nicht heizbaren Zimmern der Aufnahmegaue hingewiesen wevden. Auch hier wird seitens der Versicherer auf den -Einwand dex Gefahrerhöhung verzichtet. Fn der Sturnt- \hädenversicherung sind es die ungenügende Unterhaltung der Dächer und die Beschädigungen durh/ Flaksplitter fowie- die- Er- hütterungen duxch Schüsse und -Bombeneinshläge, die wesentliche

Wagniswandlungen für die Versicherung mit sih bringen. Aehn-

lih liegt es in der Glasversicherung. Fn der Lebensversiherung gewiunt die Deckung der Kriegsgefahr gerade auch mit Rücksicht auf die Luftnotstandsgebiete wachsende Bedeutung. /Diese Bei- spiele zeigen, wie die deutsche Versiherung erfolgreih bemüht ist, allen Anforderungen, die der Krieg durch Wagniswandlungen an sie stellt, gerecht zu werden.

Keine Hastung des Steuerberaters bei gelegentlihen Versehen

Jn einem Rechtsstreit übe? die Haftungsbegrenzung“ des Steuerberaters d. h. in welhem Umfange sih der Steuerberater vertraglich von der ihm im Rahmen seiner Berufsausübung drohenden Haftung freimahen kann stellt das OLG. Stettin bet der Prüfung der Frage, ob die Vereinbarung einer Haftungs- begrenzung sittenwidrig sei, fest, daß nicht die zur Zeit des Ver- tragsabshlusses herrshenden Anschauungen maßgeblih sind, sondern die zur Zeit der Geltendmachung der Haftungsbegrenzunge bestehenden Auffassungen. Nicht aus jeder Standeswidrigkeit sei ohne weiteres ah auf Sittenwidrigkeit einer standeswidrigen Haltung zu schließen. Entscheidend sei vielmehr, gegen welchen Kreis von Gemeinschaftspflihten im einzelnen verstoßen werde.

Wirtschaft des Auslandes

Spaniens Apfelsinenabsaß Steigerung des JFulandsverbrauhs

Valencia, 17. März. Wie aus bisher feststehenden offiziellen Bekanntgaben hervorgeht, hat die legte spanische Apfelsinenernte insgesamt 480 000 t ergeben; davon -wurden bisher im Fnland 110 000 t verbraucht. Nah Schweden wurden 25 000 t, nah der Schweiz 9000 t, nah Holland 5300 t und nah anderen Ländern etwa 92000 t ausgeführt, Auf Grund des mit Deutschland ab- geschlossenen Vertrages über 55 000 t und in der Annahme, daß in den ‘Monaten Marz und April in Spanien selbst noch weitere 140 000 t abgeseßt werden können, hofft man auf eine fast restlose Unterbringung der leßten Ernte, Die Preise waren bis Fanuar mit etwa 0,27 bis 0,40 Peseten je Kilogramm wenig zufriedeu- stellend für die Produzenten. Erst auf Grund der Gerüchte über einen bevorstehenden Abschluß mit Deutschland zogen die Preise etwas an, um auf’ 0,47 bis 0,62 Peseten je Kilogramm stehen zu bleiben. :

Richte sih die Pflichtwidrigkeit gegen die umfassendè Gemeinschaft des Volkes, so sei die Standesìvidrigkeit zugleih auch sitten- widrig. Ju diesem Falle seien die Bestands- und Ordnungs- gesene der Volksgemeinschaft berührt, und zwar, wenn eine krasse Imfehrung der vom Geseß gewollten Rechtslage durh den ver- traglichen Haftungsausshluß erzielt würde, zweitens, wenn eine tatjächliche Monopolstellung ausgenußt \werdon würde oder wenn die öffentlihe Gemeinschafts- und Rechtsstellung eines Berufs- „trägers zu unverantwortlihem Handeln. in der Volksgemein- schaft mißbraucht oder leichtfertig ausgeübt würde.

Wenn dem Stenuerberatex die Möglichkeit gegeben würde, ober- flählih zu arbeiten, so wäre eine Haftungsbegrenzung nichtig. Entsprichht der Steuerberater jedoch dent Typ des sorgfältigen Steuerberaters, so sei die Vereinbarung einer Haftungs- begrenzung für den Fall eines gelegentlihen Versehens während cines viele Jahre dauernden Beratungsvertrages wirksam. Es handele sih dann um eine Gefahrtragungsvereinbarung in dem Sitte, daß der Steuerberater dem Geschäftsherrn zwar die Arbeit der Erledigung ‘aller laufenden Steuersahen abnimmt, nicht aber das Risiko. (OLG. Stettin 4 U 66 19. 10, 1943.)

Devisenbewirtschaftung Zahlungsverkehr zwischen Deuischland ünd Albanien

Das Reichswirtschaftsministerium hat durch Runderlaß 12/44 D.St, 7/44 R.St. ‘eine Zusammenstellung der Bestimmungen über die Regelung des Zahlungsverkehrs zwishen dem Groß- dentshen Reih und Albanien veröffentlicht, die in einem am 27, Dezember 1943 in Tirana unterzeichneten deutsh-albanischen Verrechnungsabkommen vereinbart wurden und vom Tage der Unterzeichnung dieses Abkommens ab angewendet werden. Die Zahlungen zwischen Deutschland und Albanien, die bisher auf dem Wege Uber das deutsch-italienishe Verrehnungsabkommen durchgeführt worden sind, erfolgen nunmehr unmittelbar durch Verrehnung zwischen der Deutschen Verrehnungskasse und der Albanischen Nationalbank, der Banka Komhetare e Shgipnis, in Tirana. Deutsche Schuldner haben den Reichsmark-Gegenwert ihrer Verpflichtungen auf das Reichsmaxk-Konto Nr, 4079 der Banka Kombetare e Shgqipnis bei der Deutschen Verrechnungs- kasse einzuzahlen. Die Auszahlungen in Albanien, ebenso wie ‘in Deutschland, exfolgen nur nah Maßgabe der auf dem Konto des Verrehnungsinstituts des anderen Landes vorhandenen Mittel.

Der Zahlungäverkehr exrstreckt sh grundsäßlich sowohl auf

als auch auf Zahlungen für Dienstleistungen sowie auf Zahlungen im Kapitalverkehr. j / Es fönnen auf diesem Wege auch Verpflichtungen aus der Zeit

deren Regelung nah den Bestimmungen der Privatverträge im deutsh-italienishen Verrehnungsverkehr vorgesehen war.

Neue Abmachungen über den Warenaustausch zwischen Dänemark und Belgien bzw, Holland.

Kopenhagen, 17. März. Zwischen Dänemark und Belgien ift ein Abkommen getroffen worden, das für die Zeit vom 1. April bis 30, September d. J, einen Warenaustaush im Werte von 7,7 Mill. Kr wedchselseitig vorsieht. Dänemark wird in diesem Rahmen na Belgien u. a, exportieren Fische und andere Lebens- mittel, Zuckerxübenshnizel, Maschinen und Apparate, GBegen- stände aus Eisen und Stahl, \ Belgien wird dafür seinerseits an Dänemark vor allem Maschinen und Apparate, Gegenstände aus Eisen und Stahl, Fensterglas, Telephonmaterial, Kupfervitriol, photographishe Artikel und chemishe Produkte liefern. Ueber nicht ausgenußzte Kontingente und Kontingentteile aus dem im Novembex 1943 abgeschlossenen Sonderabkommen über die Liefe- rung dänischer Kartoffel geqen verschiedene belgishe Waren kann fortgeseßt disponiert werden.

Auch zwishen Dänemark und den Niederlanden ist ein Abkom- men geschlossen worden, das für die Zeit vom 1. April bis 30. Sep-

Öffentlicher Anzeiger

Zahlungen im Waxenverkehr einshließlih aller Nebenkosten

vor dem Junkrafttreten des Abkommens erfüllt werden, soweit -

83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—

dember d. J. einen Warenaustaush im Werte von 4,4 Mill. Kr wechselseitig vorsieht. Dänemark wird in diesem Rahmen an die Niederlande u. a. Fische, getrocknete Rübenschnigel, Medizinal- waren, Maschinen und Äpparate sowie Gegenstände aus Eisen und

Stahl exportieren. Die Niederlande werden dafür an Dänemark 7

vor allem Gegenstände aus Eisen und Stahl, Rundfunkmaterial, Blumenzwiebeln und Faßbänder liefern. Steigerung der shwedischen Einfuhr im Februar 1 Stockholm, 17. März. Der starke Rückgang des s{chwedischen

| E ; 5 | Außenhandels im Januar war, wie „Nya Dagligt Allehanda

berichtet, nur vorübergehender Natur, da im Februar ein wesent- liher Aufschwung eintrat. Dex s{chwedische Fmport stieg auf 155 Mill. Kr. gegen 122 Mill. Kr. im Januar und überschrit! sogax den Umfang des Vorjahré& (147 Mill, Kr.). Die Ver- besserung, die bei“ den Warengruppen Mineralien, Metalle usw. zu verzeichnen ist (48 Mill, Kr. gegen 39 Mill. Kr. im Januar

und 44 Mill, Kr. im Februar des Voxjahres) spiegelt eine Er-

höhung der Einfuhr von Kohle und ‘Koks im Vergleich zu den beiden genannten Monaten wider, Auch der Geleitschiffsverkehr führt zu einer Einfuhrsteigerung.

Massenarbeitslosigkeit und Verarmung in Australien nah dem Kriege

Genf, 17. März. Jn einem Vortrag über die Lage Australiens nach dem Kriege sagto dex dortige Außenminister Dr. Evatt dem Lande eine s{chwere soziale Krise mit Massenarbeitslosigkeit und Massenverarmung voraus. Die australische D Une egen sei nach den zur Zeit bestehenden Geseßesvorschriften völli außer- stande, von sich aus mit derartig großen Problemen Kern zu werden, weil ihre Handlungsvollmachten weitgehend beschränkt seien. Wolle man versuchen, die Arbeitslosenfrage mit den Macht- mitteln dex australishen Einzelstaaten zu lösen, dann werde si mindestens eine Neuauflage der chweren Wirtschaftskrise von 1929/33 excigqnen “Zu allem kämen noch Jnflations- und De- flationsgefahren. Aus dieser Lage könne núr cine starke, mit be- deutenden Vollmachten versehene Zentralregierung die erforder- lihen Auswege schaffen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 17. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B; Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05. B., Mailand 99,90 G., 100,10 B.,, New York“ 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 40,05 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B-, Athen 16,68 G., 16,72 B,

Budapest. 17. März. (D.N.B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. |

London, 17. März, (D. N. B.)- New York 4,02%—4,03 15, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,80—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —-—, Rio

Amsterdam, 17. März. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl, Beit. ] [Amtlich.} Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, rüsse!l 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71z Helsinki —,—, Ztalien ‘(Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—

Zürich, 17. März. (D. N. B.) [11.40 Uhr.| Paris 6,273, London 17,36, New York 4,30, Brüssel! 69,25 B., Mailand 22,6714, B., Madrid 39,75 B., Holland 229%, Berlin 172,55, Lissabon 17,403, Stockholm 102,66, Oslo 98,62%, ‘Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,37%, Prac 17 25, Budapest 104,50, Zagreb 8,76, Jstanbu 3,50 B., Bukarest 2,3712, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 17. März. - (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

111,25, ‘Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 17. März. (D. N. B.) London 16,85 G.,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,69 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 83,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G,, 17,25 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. I

Oslo, 17. März. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G,, 71,50 B., Stocktholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —.— G., —— B.

London, 17. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50 Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—

1. Untersuchungs- und Strafsachen. 2. Zwangs8bverfteigerungen,

& Sefentilee Save a | H Atiangete sellschaften auf Aktien, | i * S UGe fe ieren, | 9. Deutsche Kolonialgesetschasten, - 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

10. Seselischaften m. d. H», il, Genoffenschaften,

13, 14. 15,

Unfall- und Ga ea per Deus, Deuete Reichsbank und Bankauswetse. Verschiedene Bekanntmachungen.

erloshenen Firma M.

in Viersen,

3. Aufgebote, 6, Auslosung usw. von : i ( schafter der 3. Nufgebote |\nold Hüptes, KG,, in [31338] Aufgebot. haben das Aufgebot der im Grund-

Franz Brenneisen in Sandwei

das Aufgebot folgender Urkunde bean- Cigentümer Ww.

und Erben Hummen,

;: bu von Viersen Band 91, Blatt 3617, ex Yar Johann

Hummen in Abt. Ill

tragt: Grundschuldbrief des Grundbuch- unter Nr. 15 für die Firma M. Arnold

amts Sandweier vom 23, März 1938| es Lan über 1000 &M, eingetragen im Grund- N SE: in NTE buch -Sandweier Bars 47 Bl. 25 | Grundschuld von

[I], Abt. Nr. 2 und Band 13 Bl. 36 | beantragt. 111. Abt. Nr. 6 auf den Grundstückernt d Lgb. Nr. 287, 1056, 2251 und 6213, | Auf den Eigentümer Franz Brenneisen und 10% Uhr, dessen Ehefrau Else geb. Kaltenbach in

vor dem

beraumten

' eingetragenen Feingoldmark

Der Fuhaber der Urkunde wivd aufgefordert, spätestens in dem 6, Juli 1944, vormittags

U In

Gevicht in Viersen, Sihzungssaal, an- Aufgebotstermin seine

ck / 0Y D « Ov . . und s Sandiveter, Der Jnyaber dey runs Rechte anzumelden und die Urkunde

! : a Ore wird aufgefordert, spätestens im Auf vorgulegen,

widrigenfalls die

Kraft-

gebotstermin am Dienstag, den 17, Ot soserklärung der Urkunde erfolgen wird.

tober 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem

) i i i i 9. März 1944. Amtsgericht hier, T. Stock, Zimmer Viersen, den 9. j Nr. 14, seine Bete Mean ina Amtsgericht. die Urkunde vorzulegen, andernfalls I ird die Ur ir fraftlos erflärt | [31340 Beschluß. wird die Urkunde für kraftlos erklärt | l gti V INMVE A uar 40

werden. j . Baden-Baden, den 6. März 1944.

Amtsgericht. 3.

verstorbene deutsche Staatsangehörige Rentenempfänger Gustav Berlin-Hohenshönhausen,

reier aus Kolonie Einig- ohne daß die

[31343] Aufgebot, feit, Mittelstraße 6, ist, 7/49. 1, PenS Hüpkes, Kauf- | Erben ermittelt werden konnten, ver- mann in Viersen, Kaiserstraße 12, | storben. Alle Personen, denen Exbrechte

2, Frau Ww, Josef Brors, Maria | aus dem Nachlasse zustehen, werden geb. Hüpkes in Viersen, Am Stadt- | hiermit von Amts wegen auf efordert,

Elisabeth Hüpkes, Kauf- | ihre ebenda, als legte Gesell- | 10. Mai 1944

garten, 3, Fräulein,

Recht Nachl echte e achhlaß

dem unterzetchneten

is zum

Gericht anzumelden, _ widrigenfalls ge- mäß § 1964 BGB. festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Fiskus nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaßwert beträgt 800 M. Verlin-Weißensee, den 11.,März 1944. Amtsgericht Berlin-Weißensee.

[31341] - i

Oeffentlihe Aufforderung au un- bekannte Erben der am 8. Juni 1938 in Hildesheim verstorbenen ledigen Kleinrentnerin Marie Hennecart, sid zu melden und ihr Erbrecht urkundli binnen 6 Wochen nachzuweisen. 8 VI 233/36.

Amtsgericht Hildesheim. Abt. 8.

[31339] E Durch Beschluß vom ‘22.. 2. 1944

4 Wx 23. 44 hat das Kammer-

ericht in Berlin den Beschluß des Amtsgerichts in Senftenberg, N. L., vom 29. Dezember 1943 411 1843 —, durch den der am 27. August 1910 in Wurzen geborene Schüße Kurt Reichart für iot erklärt worden ‘ist, aufgehoben. Kammergericht Berlin.

[31343] Aufgebot. : Der Schneider Wiegand Noll in Mühlhausen (Th.), Langensalzaer Straße 36, hat Mairaos den ver- schollenen Strikex Wilhelm Noll, ge,

boren am 26, August 1896 in Mühl- hausen (Thür.), zulegt wohnhaft da- selbst, vermißt seit 24, Juni 1916 (Ge- feht vor- Verdun) für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf- gefordert, sich spätestens in dem auf den 13, September 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, Zim- mer 64, anberaumten Aufgebot®s- termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, Unt alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, spätz- stens im Aufgebotstermine dem Gye- riht Anzeige zu machen, Mühlhausen (Thür.), Amtsgeritht.

Durch Ausschlußurteil des - Amts- gerichts Meuselwiß vom 8. März 1944 2b 11 10/43 is der Grundschuld- brief vom 2. Februar 1934 über die auf Band 7 Blatt 200 des Grundbuchs für ' Zehau in Abt, 111 unter Nr, 4 für die Ruppiner Bank, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haft- pflicht, in Neuruppin eingetragene, mit 6 vom Hundert jährlih vom 1. August 1934 ab verzinslihe Grundschuld über 2000 Æ.A für Fraftlos erklärt worden.

Meuselwiß, den 138. März 1944.

Das Amtsgericht, [31342] Dr. Mülle «x.

E

4. Oeffentliche Zustellungen

[31189] Oeffentliche Zustellung.

Der Paul Zeiß, Lagerarbeiter in Manne Pflügersgrundstr. 38, jeßt Mannheim-Luzenberg, Untere - Ried- straße 22 b. Wintterle, z. Zt. Obergefr. bei der ¿Wehrmacht, Res-Laz. Klein- welfa bei Bauten, Prozeßbevollmächtig- ter: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Horch in Mannheim, L. 8. 13, klagt gegen feine Ehefrau Frieda Zeiß geb. Stegmann, Mannheim, Pflügersgrundstr. 38, mit dem Antrag auf Scheidung seiner am 17, Dezember 1936 vor dem Standes- amt in Mannheim geschlossenen Ehe auf Grund des § 49 des Ehegesezes. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim im Amtsgerichtsgebäude in Mannheim, 2. Stock, Zimmer 215, auf Freitag, den 914 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt zu bestellen, Heidelberg, den 4. März 1944, Dex Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerihts Mann- heim in Heidelberg.

12, Mai 1944, vorm.

12G R S A E

I

) des ¡ der ichen vom Marz

zver- Î fched Ein- F )eut- F Dée- "F vosl- # und ÿ tfge- F egen F ebe) F ih- in-, sin 2 int- F iers-

Bil- 87, Ï ars Ï 1, F 13. H -'cks F sas, 7 2l[t j L

#

ier Ÿ