1944 / 71 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Em

deiner M - e qr G Ri

E E E I E

84

Zuwiderhandlungen 1

den 8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. s T '

(1) Diese Auen tritt am 1. April 1944 in Kraft.

(2) Sie gilt auch in ' 1 Gebieten von Eupen, Malmedy -und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok. .

Berlin, den 22. März 1944.

Gemeinschaft Hohlglas als Bewirtschaftungsstelle des Reichs-

beauftragten für Glas, Keramik und Holzvexarbeitung. ' Meißner.

——_————-

Fünftè Bekanntmachung zur Anorduung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse Vom 22, März 1944

Auf Grund von § 1 der Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erdeugnie über die Einführung von. RTE- Schecks und RTE-Marken| für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanz. -und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943) wird bestimmt: -

| L

Folgende Erzeugnisse des RTE-Warenverzeichnisses (Anlage zur Anordnung XV/43): /

gegen diese Anweisung werden nah .

en eingegliederten Ostgebieten und den,

Neihs- und Staatsanzeiger Nr. 71 vom 24. März 1944. S. 2

Schüssel, 24 em, fläch (Einzel-Waren-Nr. 430/482) Beh, 9e I (Eintel-Waren-Nr. 430/451) dürfen vom 1. April 1944 an nur noch unter den Einzel- Waren-Nummern (nicht mehr: unter den bisherigen Sammel- Waren-Nummern) geliefert und bezogen werden. Das Warenverzeichnis wird deshalb wie folgt geändert: Vorx das Erzeugnis Schüssel, 24 cm, tief mit der Einzel- Waren-Nr. 430/481 wird das Erzeugnis Schüssel, 24 em- flach mit der Einzel-Waren-Nr. 430/482 gerückt, so daß dieses von der zur Sammel-Waren-Nr. 430/080 gehörenden Klammer

niht mehr erfaßt wird.

Neben dem E Becher, 9 cm, mit der Einzel-Waven- Nr. 430/451 wird die zur Sammel-Waren-Nr. 430/050 ge- hörende Klammer so weit gesenkt, daß das Erzeugnis Becher, 9 em, von der Klammer nicht mehr erfaßt wird. 3. ' Jn die Spalte „Bemerkungen“ wird neben den Erzeugnissen

Schüssel, 24 ecm, (Einzel-Waven-Nr. 430/482) Bean 9 em Ans (Einzel-Waren-Nr. 430/451)

folgende Bemerkung eingestellt:

„nicht lieferbar für den nichtkontingentierten (zivilen) Bedarf“. M

Diese: Bekanntmachung tritt am 1. April 1944 in Kraft.

Berlin, den 22. März 1944.

Der komm. Reichsbeauftragte für Technischè Erzeugnisse. Dr. Kemna.

| _Wirtschafisteil |

Bildung eines Arbeitskreises für Außenwirtschaftsfragen

Der Reichswirtschaftsminister hat angeordnet, daß aus dem Kreis der Reichsgruppen Fndustrie und Handel einige führende Persönlichkeiten zu einem Arbeitskreis für Außenwirtschaftsfragen zusammentreten, um in der Außenwirtschaft die Zusammenarbeit wischen der staatlichen Wirtschaftsführung Und den privaten

irtschaftskreisen zu vertiefen. Der Arbeitskreis soll aus allen in

Betracht kommenden Bereichen der Wirtschaft für seine Arbeiten

Sachverständige heranztiehen.

Reichsminister Funk hat mit der Leitung des Arbeitskreises Präsident Hans C voon, Sondevbeauftragter für Außenwirt- shaftsfragen in der Reichsgruppe Fndustrie, mit der Geschäfts- führung Dr. Friedih von Poll, Geschäftsführer in der Reichsgruppe Handel, betraut.

Der Arbeitskreis is inzwischen zu seiner ersten Beratung zu- sammengetreten. Aus diesem Anlaß wurden die Mitglieder des Arbeitskreises von Reichsminister Funk im Beisein von Staats- sekretär Haylerx und dem Leiter der Hauptabteilung Ill (Außenwirtschaft) des Reichswirtschaftsministeriums, Dr. Ki x ch - feld, empfangen. Reichsminister Fu n k gab dem Arbeitskreis nah einem Ueberblick über die- gegenwärtige Außenhandelslage Richtlinien für seine Tätigkeit. Dabei hob er die Aufgabe dieses Kreises hervor, dem Reichswirtschaftsminister nah den Erfahrun- gen der Praxis Anregungen und gutachtlihe Aeußerungen zu Úbermitteln und im Bedarfsfalle geeignete Persönlichkeiten als Sachverständige oder Beauftragte vorzuschlagen.

Fn einex Ansprache behandelte Staatssekretär Hayler im einzelnen die Fragen, die der Arbeitskreis in nächster Zeit in Angriff nehmen soll. Der Unternehmer sei besonders in der Außenwirtshaft berufen und verpflichtet, seine Beziehungen und seine Jnitiative einzuseßen und seine Erfahrungen und seine Kenntnisse der staatlichen Wirtschaftsführung zur Verfügung zu

* stellen, um so zu helfen, daß die europäishe Handelspolitik den

wirklichen Erfordernissen der Völker entspräche.

Auf Vorschlag der Reichsgruppen Fndustrie umd Handel wur- den vom Reichswirtschaftsminister zu ständigen Mitgliedern des Arbeitskreises berufen: Freiherr Carl von Schröder (Staudt & Co), als Stellvertreter des Leiters, Karl Blessing (Kontinentaïie Oel AG), Dr. Boden (AEG), Otto Braun (Transdanubia), Dr. Fllgner (F. G. Farbenindustrie), Staatsrat Karl Lindemann (C. Melchers & Co.), Edgar Michael (C. W.- Michael), Dr. mont.

Wirtschaft des Auslandes

Die Leih-Pacht-Schwierigkeiten zwishen England und den USA

Genf, 23, März. Cordell Hulls Mitteilung, nach der die Frage der Wiederausfuhr von Leih«Pacht-Waren und Leih-Pacht-Ma- terial zur Zeit zwishen Engländern und Nordamerikanern ver- handelt werde, wird mit großem Fnteresse in englishen Kauf- mannsfkreisen aufgenommen, schreibt der Finanzmitarbeiter des „Manchester * Guardian“. Die englishen. Exporteure unterlägen natürlih immer noch den Einshräankungen vom September 1941, d, h, England dürfe nicht von dem, was es unter Leih-Pacht er- halte, exportieren und auch nicht ausführen, was sich durhch einen Leih-Pacht-Artikel erseßen lasse, bzw. irgend etwas, woran es in den USA mangele. j i

Zu der Zeit, schreibt der Korrespondent, als man sih britischer- seits zu dieser Ausfuhrheschränkung verpflichtete, sei sie noch fair ewesen, denn die USA ‘waren damals noch neutral, während das

eih-Pacht-System eine Möglichkeit gab, „unseren“ Krieg weiter- zuführen. P

Seit 1941 jedoch habe sich in dieser Situation vieles geändert. Die USA seien nicht mehr länger neutral und die Leth-Pacht- Lieferungen stellten niht mehr einen gnädigen Beitrag der Nord- amerikaner zu einem ausschließlich britishen Krieg dar. Fm Gegenteil, die Nordamerikaner hätten genau die gleiche Verpflich- tung wie die Engländer, alles, wás sie erübrigen könnten, in die Kriegsanstrengung zu stecken. Demgegenüber seien die britischen Exporteure seit mehr als zwei Fahren nicht meht in der Läge, auch nur soviel thren ausländischen Kunden zu' liefern, damit diese sie niht vergäßen. Sie fürchteten, daß ihre amerikanishen Kon- kurrenten diese Gelegenheit ausnußten, um die brachliegenden britischen Märkte an sich zu bringen, und das insbesondere in Fbero-Amerika.

Darum sei es gerecht und vernünftig, wenn man die einseitigen Einschränkungen des “britischen Exporthandels abändere, - denn \chließlih seien die Exporteure keine Tennisspieler, wobei der eine Teil den andexen zu überlisten versuhe, Fm Gegenteil, für England gehe es bei den Nachkrieg8ausfuhren auf Leben und Tod, und zwar nicht nur, weil man normalerweise in England ‘von Fmporten abhänge, sondern in. hohem Maße, weil England in- diesem Kriege seine überseeishen Guthaben verbrauhte und Ex- portversprehungen abgab, um den Krieg finanzieren zu können.

Stabilität der industriellen Produktion in Dänemark Kopenhagen, 23. März. Produktion Dänemarks (1935 = 100) betrug im Februar 97 gegen 9% im Fanuax und 9% im Februar 1943. Die Beschäfti- gungszahl (Zahl der Arbeitsstunden je Arbeitstag) stellte sich im Februar auf 1 266 000 gegen ‘1.258 000 im Januar und 1 229 000 im Februar 1943.

Die Richtzahl für die industrielle

h. c. Philipp v. Schoeller (Schoeller & Vleckmann-Werke AG.). Die stellvertretende Geschäftsführung wurde Herrn Dr. Albrecht, Leiter der Abteilung Außenwirtschast in der Reichsgruppè 7Fndu- strie, übextragen. \ -

Die Durchführung des Freiwilligen Ehrendienstes in de G Kriegswirtschaft ¿

Der Aufruf des Generalbevollmächtigten. für den Arbeitseinsaß zur Meldung für den Freiwilligen Ehrendienst in der deutschen Kriegswir1shaft wendet sih in erster Linie an einen bestimmten Kreis weiblicher Personen. Zu ihm gehören, wie shon gemeldet wurde] insbesondere die über 45 Fahre alten Frauen, die allein- stehend odex vevrheiratet sind und nur für den Mann zu sorgen haben oder deren Kinder, groß genug sind, um sich selbst zu ver- sorgen. Aber auch umquartierte Frauen und von der Meldepflicht vefreite unter 45 Fahren sowie alle nicht umentbehxlihen Haus- gehilfinncn sind durxch den Appell angesprochen. Der Einsaß der für den Ehrendienst gewonnenen Kräfte erfolgt auf freiwilligec Grundlage. Daher hat der Generalbevollmächtigte auh verfügt, daß von einer Dienstverpflihtung abzusehen ist. Wie zur Durch-

Paul des Ehrendienstes'im Reichsarbeitsblatt noch exklärt wird,

oll auf die häuslichen Bindungen der sih zum Einsaß freiwillig -

Meldenden“ weitgehend Rücksiht genommen werden. * So ed z B. die wegen des Luftkrieges abgewanderten Frauen. pielfach die Versorgung ihrer Kindèx oder des zurückgebliebenen Mannes unter ershwerten Verhältnissen weiterführen. Die persönliche Lage kann durch Einsaß“ mit verkürzter Arbeitszeit oder nur während der Wintermonate oder nur in der Nähe der Wohnung oder in Heimarbeit berücksichtigt werden. Bei den im Ehrendienst eingeseßten Männern und Frauen wird ein Arbeitsverhältnis be- gründet, für das die allgemeinen Arbeits- und Lohnbedingungen gelten. Anträgen von Männern und Frauen des Ehrendienskes, das Arbeitsverhältnis wieder zu lösen, wird im allgemeinen zu entsprechen sein, besonders bei Aenderungen der familiären Ver- hältnisse. Bei Kräften, die sich‘ freiwillig für den Ehrendienst

] melden und noch kein .Arbeitsbuch haben, wird auf Ausstellung des Arbeitsbuches verzichtet.

Sie erhalten nur eine Ersaßkarte mit einem roten „K“. Können auf das Land umquartierte Frauen nicht in der Rüstung. helfen, so kommen sie zur Entlastung der Bauersfrau im Haushalt, bei der Kindebetreuung usw. in Betracht. -

Fortschreitende Bindung der unbeschäftigten Gelder in Dänemark Kopenhagen, 23. März. Wie sich aus den Ausweisen der dänishen Banken für Februar ergibt, kann nunmehr dank der verschiedenen Maßnahmen zur Bindung der sogenannten un- beschäftigten Gelder die Summe von 2730 Mill. Kr. als ge- bunden angesehen werden. ‘Das sind rd. 180, Mill. Kr. mehr als Ende Januar. u

Zur Neuregelung des shweizerish-s{chwedishen Handelsverkehrs Zürich, 23. März. Zu dem bereits gemeldeten Abschluß eines chwedish-schweizerishen Handelsabkommens wird aus der Schweiz ergänzend mitgeteilt, daß die neuen Vereinbarungen den Warenverkehr im Fahre 1944 regeln und nah Möglichkeit die Beibehaltung des bisherigen Handelsvolumens vorsehen. Dem- entsprechend sind die Kontingente der einzelnen Waren auf der Ein- und Ausfuhrseite weitgehend nah Müßgabe des leßtjährigen Umsatzes bemessen worden. Die Schweiz wird inshesondere auf dem Textilsektor zur Versorgung Schwedens beitragen, wobei für Gewebe aller Art höhere Quoten vereinbart wurden. Ferner kom- men zur Ausfuhr Konfektionswaren, Wirk- und Strickwaren, Hüte, Strelgefledite usw. Außerdem nehmen am Export nah Schweden in beträchtlihem Umfange Erzeugnisse der Maschinen-, der Uhren- und der cemis{chckzpharmazeutishen JFndustrie teil. Schweden seinerseits liefert außer Eisen und Stahl, Zellulose und Papier, gleichfalls Maschinen und Apparate. Es kann damit gerechnet werden, daß die Schwierigkeiten im Warenverkehr, die sih aus der geographischen Lage der beiden Länder ergeben, weiterhin über- wunden werden. i i

Der ‘norwegische Wertpapierumsaß im Jahre 1943

_Oslo, 23. März. Das norwegishe Wirtschaftsdepartement gibt die Zahlen über den von den Aktienmaklern vermittelten Wert- papierumsay im Fahre 1943 bekannt. Fnsgesamt wurden Aktien und Obligationen im Werte von 1523 Milltarden Kronen um- geseßt. Die Hd Pr der getätigten Geschäfte beträgt 74 314: Yur das Fahr 1942 lauten die entsprechenden Zahlen 1455 Milliarden Kronen und 88 777.

Bevorstehende Wirtschaftsverhandlungen Numäniens mit i | Spanien und Portugal / Bukarest, 23. März. spanischen Wirtschaftsvertrages begibt sih demnächst ‘eine rumä- nische Abordnung unter Führung von Nikolas Rasmerißa - nach Madrid." Der ‘rumänischen Delegation gehören auch zwei Ver- treter der Rumänischen Nationalbank an. Zur Reaktivierungc der Wirtschaftsbeziehungen mit Portugal wird sih der gleich

Ausshuß auch nah Lissabon begeben, um dort den gegenwärtigen

Stand der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu besprechen und gegebenenfalls notwendig werdende Abmachungen zu treffen.

bergwerke

- nossenshaftsbank Unter

- tion der staatlichen

Dieser Kredit soll von der. bulg Garan ministerium zur Berslign gestellt werden. 4 z mit den gesteigerten Be ürfniflen sotvie mit der erhöhteu Produrk- Außerdem hat der

ergwerke begründet.

beantragte Minister Dr. t arishen Landwirtschafts- und Ge- tie des Staates dem Handels-

Skaat die Ausbeutung von früheren va nommen, für die neue Einrichtungen benötigt werden.

Wasoff im

300 Mill. Kredit für die bulgarischen Staatsbergwerke

* Sofia, 23. März. Einen Kredit von 300 Mill. ‘L | schinen und sonstige Einrichtungen für die bulgaris

ewa für Ma- chen Staats-

Ministerrat.

Der Antrag wird

rivaten Bergwerken über-

London, 23. März. Stockholm

C M Brüsse! "—=—, Jtalien

Zürich, 23. März. London 22,671, B., Lissabon 17,401, 90,371, 8,75, Fstanbw

(D. N. B.) 17,36. New . York 4,30, , Brüsse! Madrid 39,75 B., Stockholm 102,66, Sofia 5,37%, Praç 17,2, ‘Budapest 104,50, Bukarest 2,3714, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97,25, Japan 101,00,

Kopenhagen, 23. März.

3,50 B,,

(D. N. B.) Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, 16,85—16,95, 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—. Amsterdam, 23. März. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New Y 30,11—30,17, (Clearing) F, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—. [11,40 Uhr. |

New

Buenos Aires

(D. N. B.

e

)

Schweiz Madrid

(D. N. B.)

Holland. 229%, Oslo 98,62 1»,

1

'

London

,

43,63—43,71,

Oslo

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten ort 4,02%——4,031%, chweiz 17,30—17,40, (offiz.) i

Rio

(12.00 Uhr holl. Beit. ork —,—, Paris Helsinki

Gi gu

Paris = 6,273, 69,25 B., Mailand Berlin 172,55,

Kopenhagen

Helsink! Rio 22,00 B.

19,34

Zagreb 8,75,

New ürich

Zum Abschluß eines neuen rumänisch- '

York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, 111,25, Rom -—,—, Amsterdam 254,70, Stockholm Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,— Alles ‘Briefkurse. Stockholm, 283. März. (D. N. B.) London 16,85 G,, 16,95 “B., Berlin 167,50 G,, 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B,, Brüssel —,-+ G., 67,50 B.,, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B. Rom —,— G., 22,20 B., ‘Kanada 3,77 G.,

114,15,

'3,82 B., Madrid P G., Türkei A E N B., Lissabon SRNEEE, G.,

17,25 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 23. März. (D. N. B.) London —,— G. 17,75 B., Berlin 175,26 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G,, 4,40 B. Amsterdam —,— G,., 2,35 B., Zürich 101,560 G,, 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stóckholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,756 G., 92,25 B., Rom —,—- G., 23,20 B., Prag —.— G. —,—“BV.

London, 23, März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Zu Berlin festgestellte IR°otierungen ‘für telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 24, März 22, März î Geld Brie} Geld Brie| Aegypten (Alexandrien und :

Kairo) De o ade va Et anae eidà | 1 ägypt. Pfund| _ ches Afghanistan (Kabul) ....+.++ 100 Afghaniîi 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Albanfèn (Tirana) .…...-.«+ + , | 100 Franken 80,92 81,08 | 80,92 81,08 Argentinien (Buenos Aires) . | 1 Pap.-Pes. 0,588 0,592| 0,588 0,592 Australien (Sidney) ..+-.«+ 1 austr. Pfund —_ _— _—_ Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 89,96 40,04 | 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .…. | 1 Cruzeiro _ = Britisch-Fndien (Bombay-Cal-

O N e C C * 100 Rupien -—- —_ Bulgarien (Sofia) w..+.++.* 100 Lewa 8,047 83,059) 83,047 _3,053 Dänemark (Kopenhagen) «««+ | 100 Kronen 52,15 52,26 | 6215 602,25 England (London)... 00 1 engl. Pfund —— hae, _ Finnland (Helsinki) „o. 100 Finnmark 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankrei (Paris) ..««-« v... | /100 Frs. Griechenland (Athen) ..»-+-« 100 Drachmen 1,668 1,672| 1,666 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter- Î

Be I C 100 Gulden [132,70 1832,70 [132,70 1832,70 Zran (Teheran) „6 100 Rials 14,59 14,61 | 14,69 14,81

land (Reykiavil) .…....... 100 isl. Kr 8842 838,50 | 8842 838,50 Ftalien (Rom und Mailand) . | 100 Lire 9,99 10,01 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe)... |/100 Yen 58,591 68,711| 68,591 868,711 Kanada (Montreal) ......--+ | 1 kanad. Dollar| aan G Kroatien (Agram) ..…..,+«-«- | 100 Kuna 4,995 6,005) 4,990 5,005 Neuseeland (Wellington) «.»+ | 1 neuseel. Pfd. _— Norwegen (Os1o) „oe « | 100 Kronen 56,76' 66,88 | 59,76 56,88 Portugal (Lissabon) ...-++«+ | 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) „c... 100 Léi wies n Bad e Schweden (Stockholm u. Göôte-

L) ed a dlé do 0'e (C LCLÌ 100 Kroner 59,46 59,58 | 59,46 69,58 Schweiz (Zürich, Basel und

E) avis Ma s L CHCP E E 109 Frs, 67,89 68,01 | 57,89. 08,01 Serbien (Belgrad) ..….....-+ 100 serb. Dinar| 4,995 85,005| 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) .....-- 100 slow. Kr. 8,5691 8,609) 8,591 8,609 Spanien (Madrid u, Barcelona) | 100 Pesetas 28,665 283,605| 23565 283,605 Südafrikanische Union (Pretoria (

und Johannisburg) ...«.. 1 südafr. Pfd. Türkei (Jstanbul) „..««.+.« *. | 1 türk. Pfund 1,973 1,982| 1,978 1,9882

/ Ungarn (Budapest) ..«+» .... | 100 Pengö —_— ——

Uruguay. (Montevideo) ...«++ 1 Golbpeso ( 1,199 1,201| 1,99 1,201 Verein. Staaten von Amerika ?

(New- Yorl) «4+. 1 Dollar -

E m Für den innerdeutschen Vérrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Gelb Brief England, Aegypten, Südafrikanishe Univn ..92020..++° 9,89 9,91 Frankreich ooo n e oro. 0000.0.....2222...0222.0.0.... 4,995 6,005 Australien, Neuseeland ‘.++..+...... o... 7,912 7,928 Britisch-Jndien ..+-«.«..- 0000..00.0.000...0.....0... 74,18 74,32 Kanada „»--« oe. a. o... 00.0000.0............. 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika «ooooooo... 2,498 2,502 Brasilien ooo nano eaen a. 00000000900007r0000000}] 0,130 0,132 —_— e E è t fu Ausländische Geldsorten und Vanknoten 24, März 22, März Geld Briej Geld Brief Sovereigns ......, e ooooo Notiz 20,38 20,46 | 20,388 20,46 20-Francs-Stücke ..….......….…. 3 für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold-Dollars ....02........ 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische «..«++- or.) | 1 ägypt, Pfb. 4,39 4,41 4,839 4,41 Amwmerikanischë: 1000—b Dollar | 1 Dollar _— —- 2'und 1 Dollar | 1 Dollar —_— a e vas Argentinische ‘„«+..-... ddes 11 Bap--Pel: 0,44 0,46 | 0,44 0,46 Australische o... ....…... 1 ausftr. fd. 2,44 2,46 2,44 2,46 Bel ische o... 0... ..... 100 elgas j 89,92 40,08 89,92 40,08 Brasilianishe «+++-..+---.:.+ | 1 Cruzeiro 0,08 0,09 | 0,08 0,09 Britisch-Fndische «ch.++-,++..+ | 100 Rupien 22,95 283,056 | 22,95 28,05] Bulgarishe: 500 Lew und | k

bárunték ¿«ooe ca eeoeao 100 Lewa 4 68,07 8,09 8,07 3,09 Dänische: große ......+.... 100 Kronen «—

10 Kr. und darunter ...+.. | 100 Kronen 52,10 62,80 | 562,10 62,80 Englische: 10 £ und daruntér . | 1 engl. Pfd _ Finnische «o. .+... | 100 Fittnmart 6,052 6,075) 6,055 5,075 Französische . «-.-«- 200500) | 100 Frs, 4,99 5,01 | 4,99 65,01 Holländische «ooooo... | 100 Gulden 132,70 1838,70 |132,70* 182,70 JZtalienishe: große «--.-.... | 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02

10 Lire o... o... o. | 100 Lire y 9,98 10,02 9,98 10,02 Kanadische „.-++.-- e. 77, | 1 fanad. Dollar | 0,99 * 1,01 0,99 1,01 Kroatishe .. „ooo. 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 6,01 Beg seo: 50 Kr. 1. darunter | 100 Kronen 56,89 67,11 .| 66,89 57,11

mänishe: 1000 Lei und

O0 O av Le Ie C «…. | 100 Lei 1,66 1,68 | 1,66 1,68 Schwedische: große ......-.+- 100 Kronen _— _—

50 Kronen und darunter .. | 100 Kronen 59,40 59,64 | 59,40 0964 Sehweizer: große .....--+.-. | 100 Frs 7,88 08,07 | 67,83 858,07

100 Frs. und darunter .... | 100 Frs 57,88 68,07 | 67,88 58,07 SebisQe: ¿eo atv ode 0 100 serb Dinar| 4,90 ò,01 4,99 5.01 Slowakishe: 20 Kronen und ;

A E a opa opa A ei « | 100 jlow. Kr, 8,58 6,62 ,58 8,62 Südafrikanishe Union . …….. | 1 slidaftik. Pfd 4,39 4,41- 39 / 4,41 T E et e N Ca d C4 _1 türk. Pfund 1,91 1.98 1,91 ! 98 Ungarische: 100 Pengö und f

darunter -+..+..- «oooooo: j 100 Pengd 60,78 61,02 | 60,78 61,02

d:

E E E N

E E e E 5,

it

A E ide SAtZR.

Ä E R:

E

}

Bunzlau, 5. des Oberleutnants

* tragene

Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 71 vom 24. März 1944. &.3

Öffentlicher Anzeiger

1. Untersuchungs- und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen, 3; Aufgebote,

4, Oeffentliche 6, Peorlust» und Funds ae i: 6, Auslosung ufw. von Wertpapieren,

7. | 8, Kommand! 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

itgesellschaften auf Aktien, | il Ge

10, Gesellschaften m. d. H., 12, Offene Haundels- und Kvmmanditgesellschaften,

13. Unfall- und Yivalideunenzeonngens 14. Saitta Danr und Bankausweise,

15, Verschiedene

nutmachungen.

3. Auïsgebote

eingetragene Grundschuld von 1500,— Reichsmark, für kraftlos erklärt worden. Siegburg, den 16. März 1944. Amtsgekicht Siegburg.

[31594] . Aufgebotsedikt.

1 F 1/44. - Auf Antrag der Anna [31499] - Beschluß ) Wendler, Rumburg, Aschotqalse 25, ein-| in" der Erbscheinsahe des Stell- ebraht am 7, März 1944, wird der | mahers Paul Goßmann in Hohne- Verlust folgender Urkunde verlautbart; | bostel 49. Der Witwe Frieda Goß- Sparkassenbuch der Rumburger Spar- | mann geb. Schäfer, jeßzige Ehefrau

fasse, Konto Nr. 1044, lautend auf Anna Wendler, Rumburg, Aschengasse Nr. 25, mit einem Kapitalbestande von RA 1245,84 zum 31. 12. 1943. Diese Urkunde hat ihr- Fnhaber diesem Ge- rihte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, M Begon oder Einwendungen gegen den Antrag q! erheben, da sonst das. Gericht die rkunde nah Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. Rumburg, den 20, März 1944. Das Amtsgericht, Hiekel, Oberamtsrichter.

[31592] Sammelausgebot,

3 F 3/44, Auf Antrag 1. des staatl. app. Augenoptikers Walter Koberstein in Oberursel i. T. Oberhöchstädter Straße 33, vertreten durch die Rechts- anwälte Beninde und Malige in Bunz- lau, 2, der Frau Berta Bader geböre- nen Baumann und deren Ehemannes Robert Badex in Liegniy, Wörther Straße 2 a, vertreten durch die Rechts- anwälte Beninde und Malige in Bunz- lau, 3, der verwitweten Frau Elisabeth Preusker geborenen Schäfer in Oppeln, zugleih als geseßlihe Vertreterin der am 10, Oktober 1931 geborenen Elisa- beth Liselotte Preusker in Oppeln, ver- treten durxch die Rechtsanwälte Dr. Neumann und Dr. Stein in Löbau i. Sa., 4. des Bürgermeisters Hoffmann namens der Gemeinde Wehrau, Kreis ans- JFoahim Florsh, Dienststelle Feldpost- nummer 10242, 6. des Fräuleins Paula Weikert in Bunzlau, Nikolaistraße 9, werden folgende Urkunden GAReBolón: u 1: das bei der Stadt- und Kreis- sparkasi zu „Bunzlau unter Nr. 1151

Für die verwitwete Frau Oberpostsekre-

tar Elisabeth Koberstein geborene Taube in Bunzlau ausgestellte Spar- kassenbuch über 1128/07 li. M, zu 2: der ypothekenbrief betreffend die im rundbuch “von Neundorxf Band Il Blatt 70 in Abteilung TIT unter Nr, 13 für. Fräulein: Berta Baumann in. Lieg- nig, jeßt «trber Ke Gg 0 Bader, einge- Hypothek von 1000— S&M,

gzu 3: der Hypothekenbrief betreffend die im Grundbuch yon Gießmannsdorf Blatt 508 in Abteilung IIl unter Ne. 17 für Alfred Kurt Preusker in Ae eingetragene Hypothek von 0,— A bzw. RA, zu 4: die bei der Le aut Obexrlausißzer Provinzial- ebensparkasse Klitshdorf, jeßt Stadt- und Kreissparkasse Bunzlau unter Nr, 609 und 1025 für die Ortsarmen- kasse Wehrau bzw. die Armenkasse Wehrau ausgestellten Sparkassenbücher über 153,76 N.AÆ bzw. 92,32 M, zu 5: der Hypothekenbrief betreffend die im Grundbuch von ‘Bunzlau Band 36 Blatt 1218 in Abteilung I1T unter Nr. 8 für den Oberleutnant Hans - Foachim Florsh, z. Z. Feldpostnumnter 10242, eingetragene Hypothek in Höhe , von 8000 N M, zu 6: der Hypothekenbrief betreffend die im Grundbuch von Bunz- lau Band Xa Blatt 312 in Ab- teilung IIT unter Nx, 17 für den Ver- sorgungsanwärter Bruno Sauer in Bunzlau, Rothlacher Straße 58, etnge-

tragene-Hypothek von 1000 &M{ und von

Bunzlau Band X1X Blatt 687 in Ab- teilung IIl unter Nr. 4 für die Stadt- und Kretssparkasse in Bunzlau eînge- tragene Hypothek von 1500 k. Æ. Die Snhaber der genannten Urkunden wer- den aufgefordert, spätestens in dem auf den 18, Oktober 1944 um 12 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr; 20, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rehte anzumelden und, soweit es sich um die Urkunden handelt, diese vor- zulegen, widrigenfalls deren Kvaftlos- erklarung erfolgen wird.

. Amisgericht Bunzlau, 15. März 1944,

[31503] ufgebot. : 4 F 4/43, Dur Aus\{lußurteil vom 5. März 1944 is das Sparkassenbuch Nr. ‘1383 der Kreissparkasse in Sieg- burg, Pau e ge Uckerath, lautend auf Anna Maria Helene Sommer o. B. in Süchterscheid, für kraftlos erklärt worden. / Amtsgericht Siegburg.

[31596] O | 2 F '9/43.'Durh Ausschlußurteil vom 10. März 1944 is das Sparbuch der

Kreissparkasse Douro Zweigstelle Sieglax, Nr: 857, lautend auf den Namen - des verstorbenen Christian

- Orth, für kraftlos exklärt worden.

Siegburg, den 16. März 1944. Amtsgericht Siegburg.

31595] Aufgebot. :

__2 F 8/43, Durch Ausshlußurteil vom 5. Mäxz 1944 ist der Grundschuldbrief- über die im Grundbuche, von Troisdorf, Band 54 Blatt 2058 in Abt, 111 Nr. 1

Frieda Röopke in Hohnebostel Nr. 49 ist von dem unterzeihneten Nachlaßgericht zu Händen des inzwischen verstorbenen otars Dr. Hans. Bauer in Mei- nersen am 4, April 1925 ein Erb- schein erteilt worden, worin beschei- nigt worden ist, daß sie sih. als ge- seßlihe Erbin zu 4 und der Stell- macher Walt Goßmann in Hohne- bostel und Peter Goßmann in Hanno- ver als geseßlihe Erben zu je !/4 nah dem am 28, 3. 1943 zu Hohnebostel verstorbenen Stellmacher Paul Goß- mann ausgewiesen haben. Dieser Erbschein ist unrichtig ‘und wird da- her für kraftlos exklärt.

Amtsgèeriht Meinersen, 11. 3, 1944,

[31598] Beschluß vom 3. März 1944.

IV 4/44. Dex von dem ‘Amtsgerichte Treuen (Vogtl) den Erben des am 7. Dezember 1926 in Limbach (Vogtl.), seinem leßten Wohnsiße, verstorbenen Gutsauszüglers Franz August Rahmig erteilte Erbshein vom 22, Funi 1934 N Reg R 2/34 tvird für kraftlos erflart. i

Amtsgericht Treuen (Vogtl.).

[31493]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. März 1944 ist der Ober- ‘feldwebel Hellmut Haese, geboren am 3, November 1914 in Baumgart, für tot erflärt und als Zeitpunkt des Todes der 18. November 1942 festgestellt wor- den. 455. TI. 252. 43,

Berlin, den 13, März 1944.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche

Zustellungen [31393] Oeffentlihe Zustellung. 43 R 95/44. Dex Elektriker Wilhelm Engel in Pr. Stargard, Neudorfer Weg 2 bei Wiyke, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Frank in Pr. Stargard, klagt ten seine Ehefrau Elisa Engel geb. Anthes, Porto Alegro, Avenida Pernambuco 1265 Brasilien (Staat: Rio Grande do Sul), auf Ehe- scheidung aus § 55 Ehegeseßz. Die Be- klagte wird zur mündlihen Verhand- lung des Rectsstreits vor die 3. Zivil- kammer des Landgerichts in Danzig geladen auf den 5. Mai 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, 0 dur einen bei diesem. Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lasset. j

Danzig; .den 7. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31507] Oeffentliche Zustellung. -

Die Karteiführerin Margarete Fede- row geb. Meng in Laband, Menzel- straße 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Draub in Gleiwit, flagt gegen ihren Ehemann, den Koch Konstantin Federow, 'z. Z. ‘beim russi- {hen Heer, unbekannten Aufenthalts, frühex in Strelna, Ray. Krasnoe Selo/, Gebiet Leningrad, auf Ehescheidung aus 8 3 der 4. Durchführungsverordnung zum Ehegesey vom 25, Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 654) hilfsweise aus § 55 des Ehegeseßes. Der Beklagte wird zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 3. Zivilkammer des Land- gerichts in Gleiwiy, Ne arahe 23, 1, Stockwerk, Zimmer Nr. 142, aus den 29, Juni 1944, 9 Uhr, geladen mit der Auffovderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt | zu seiner Vertretung zu bestellen,

Gleiwiß, den 14. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

31508] Oeffentliche Zustellung.

l g R B Die Frau Baxbara Nicoli geb. Schön in Görliy, Ober- markt 23, Prot Rechtsanwalt Dr, Glähner in Görliß, klagt gegen thren Ehemann Amadeo Girolamo Nicoli, früher in Chemniy, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Be- klagte wird dts .mündlihèn Verhand-

lung des Rechtsstreits von die 4. Zivii- kammer des Landgerichts in Görliß auf den 16. Mai 1944, vormittags 94 Uhx, mit der Aufforderung geladen, sich dur einen bei diesem Gericht E Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig- ten vertreten ‘zu lassen. Görliß, den 15. März pte i Der Urkund8beámte der Geschäftsstelle des Landgerichts,

31509] Oeffentliche Zustellung. | f R 178/43, Die hetrau Margarete Boll geb. Gorecki in Kassel, nische Straße Nr. 7, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. rühte in Kassel, klagt gegen den Betriosbsleiter Karl Boll, früher in Kassel, Kölnische* Stvaße 7, jegt unbekannten Aufenthalts,

Die Klagerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 2, Zivil- kammer des Landgerihts in Kassel, Kölnische Straße Nr. 46, 1. Stockwerk, Zimmer 3, auf den 23. Juni 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, jih durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Kassel, den 2, März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31510] Oeffentliche Zustellung. 14 R 51/44. ‘Der Monteur Fohann Strehlau in Leipzig 0 5, Ludwigstr. 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Birkner in Leipzig, klagt gegen seine Ehefrau Elly Käthe Strehlau geb. Böhme, z. Z. San Paulo, Brasilien, Eldorado, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Beklagte trägt die Alleinschuld an der Scheidung, sie hat auch die Kosten des Rechtsstreits “zu tragen. Dex Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig, Harkortstr. 9, auf- den 10. Juli 1944, vormittags 914 Uhr, mit der Aufforderung, \îch durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Leipzig, den 16. März 1944, Dex Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, «bei dem Landgericht.

[31443] ‘Oeffentliche Zustellung. Chemiefachwerker Hermann Albert August Mielke, wohnhaft Mannheim, Kronprinzenstr. 19 bei Liedke, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Willi Groß, Mannheim, A 2. 3 a, klagt gegen seine: Ehefrau Lydia Margaretha Mielke geb. Gartner, jeßt wieder verehelicht mit Fred Bertfell, Chikago, USA,, als legtex bekannter Aufenthalt, wegen Ehe- scheidung mit dem Antrag: die am 2 April 1927. vor dem Standesamt Mannheim-Neckarau' geschlossene Ehe dex Parteien wird gemäß § 55 des Ehe- geseßes geschieden. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Er ladet die L zur ‘mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die Sitzung der 3. Zivilkammer des Land- “d Mannheim vom Mittwoch, den 8. Juni 1944, vorm. 10 Uhr, in das Amtsgerichtsgebäude Mannheim, 2, Stock, Zimmer 215, mit der Auf- forderung, einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt mit ihrer Ver- tretung zu beauftragen. Heidelberg, den 14, März 1944. Geschäfts|\telle des Land- gerichts Mannheim, Zivilkammer B,

[31444] Oefféntliche Zustellung. Dex Landarbeiter Fohann

Talasch

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fustizrat Semprih in Marienwerder, klagt gegen seine Ehefrau Wanda Talash geborene Borris aus Zanders- felde, Kreis Marienwerder, jeut. un- bekannten Aufenthalts, mit dem An- trage auf Ehescheidung aus ' §8 47 und 49 des Ehegeoseyes. Die Beklagte wird zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vorx die Zivilkammer des Landgerichts in Marienwerder, Marien- buxger Straße 24, 2. Stock, Zimmer 24, auf den 19, Mai 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen und etwaige Einwen- dungen bis zum 1. Mai 1944 geltend zu machen. Marienwerder, den 6. März 1944. Die Geschäftsstelle, Abt. 2, des Landgerichts.

[31511] Oeffentliche Zustellung.

3 R, 591/43. Die Ehefrau Martha Weichelt geb. Hundertmark in Zeiß, Franz-Schubert-Straße 12, Prozoß- bevollmächtigter: / Schmidt in Zeit, . klagt gegen ihren Ehemann, den Kraftfahrer Max Weichelt aus Zeiß, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3, Zivlikammer des Landgerichts in Naumburg (Saale) auf den 23. Mai 1944, -vormittags 914) Uhr, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gericht zugeláässenen Rehtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

a (Saale), 15. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31512] Oeffentliche Zustellung.

5 R 102/44. Die Ehefrau Charlotte Kunze geb. Heinrihs in Wittenberg, Bahnstraße 7, Prozeßbevollmächtigter: Re@chtsanwalt Dr. Euler in Wittenberg, flagt gegen den Kraftfahrer Ernst Kunze, zulegt bei der Wehrmacht als Unteroffizier, Feldpostnummer ‘46 128, früher in Wittenberg, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 des Ehegeseßes und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 des Ehe- esezes. Die Klägerin ladet den Be- lagten zur mündlihen Verhandlung

4

aus Zandersfelde, Kreis Marienwerder,“

Rechtsanwalt Dr. | _

des Landgerichts in Torgau auf den 17. Mai 1944, 10 Uhr, im Amtsgerichts- gebäude in Lutherstadt Wittenberg mit dex Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. ; Torgau, den 13: März 1944.

Die Geschäftsstelle des . Landgerichts.

[31565] Oeffentliche Zustellung.

20 Cm. 22. 44. - Der Architekt Foa- chim Grasshof in Berlin-Charlotten- burg,” Olympishe Straße 16, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtéanwalt Heinz Grasshoff, Berlin, Viktoria-Luiße-Plaßy Nr. 7, klagt gegen den Dr.-FFng. Baron Edoardo Ricci del Riccio, früher in Berlin, Budapester Straße 13, mit dem Antrage auf Aufhebung des Mietsver- hältnisses und Mietszahlung von 672,60 R.AÆ nebst Zinsen. Zux münd- lihen Verhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin-Schöne- berg, Grunewaldstraße 66—67, auf den 5. 5. 1944, 10 Uhr, Zimmer 46, ge- laden,

Berlin-Schöneberg, 11. März 1944. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[31394] Oeffentliche Zustellung.

AV. 3/43, Fn dem berufsgericht- lichen Verfahren gegen den Facharzt Dr. med. Gerhard Winkel, geb. 16. Ja- nuar 1895 in Camelsberg (Pommern), zuleßt in Saarbrücken, Dudweiler Straße 7, wohnhaft, z. Z. unbekannten Aufenthalts, hat das Aerztliche Be- zirksgeriht Westmark in seiner Sißung vom 26. Februar 1944 folgende Ent- scheidungen verkündet: 1. Urteil: Der Beschuldigte ist unwürdig, den ärzt- lihen Beruf auszuüben, Er hat die Kosten des Verfahrens zu“ tragen. 11. Beschluß. Gegen Dr. med. Ger- hard Winkel aus Saarbrücken wird ein vorläufiges Verbot ärztlicher Tätigkeit erlassen. Die Veröffentlihung dieser Entscheidungen erfolgt zum Zwecke der Zustellung an den Beschuldigten. Rechtsmittelbelehrung. Gegen das Ur- teil fann beim Aerztlihen Bezirks- gericht Westmark (Saarbrücken, Tal- straße 73) schriftlich oder zur Nieder- [rist der Geschäftsstelle Berufung ein- gelegt werden. Die Berufungsfrist be- trägt zwei Wochen und begiunt mit dem Tage der Urteilszustellung an den Beschuldigten. Die Berufuñg ijt schrift- lich zu begründen. Die s LaTras zwei Wochen und dem Ab

weit das Urteil angefohten, welche Aenderung des Urteils* beantragt wird und wie diese Anträge “begründet wer- den. Eine verspätet

werfen. chwerde an den - Deutschen gerihtshof in München ‘werden. Die Beschwerdefrist

shiebendè Wirkung. Hweibrücken, den 14. März 1944. Der Vorsivende des Aerztlichen Bezirksgerihts Westmark:

ch

handen gekommen.

Monaten, Einspruch erhoben wird, München, den 24, März 1944. Schweizerische Lebensversicherungs-

und Rentendnstalt. Der Hauptbevollmächtigte f. d. Deutsche Reih. Dr. Ru f.

7, Aktien- gesellschaften

[31654]

Export-Bierbrauerei Aug. Peter Aktiengesellschaft.

Bekanntmachu

Auf Grund der Verordnun (Dividendenabgabe - Verordnung)

führungsverordnungen

dazu ist das Grundkapital

30, September 1943 erhöht worden. Die Durchführung der Kapitalberich- tigung erfolgt in der Weise, daß jede alte Aktie über KA 200,— auf N A ‘400,— heraufgestempelt wird. Die näheren Einzelheiten werdèn später be- kanntgegeben. Den 24. März 1944, Export-Bierbrauerei Aug. Peter Aktiengesellschaft.

Beklagten, auf Ehescheidung aus î 471 des Rechtsstreites . vor die Zivilkammer j [31415] des Ehegeseßzes.

rist hierzu eginnt mit lauf der Berufungsfrist, Fn |- der Begründung ist anzugeben inwize- þ

i eingelegte oder

nicht rechtzeitig oder nicht ordnungs- mäßig begründete Berufung ist ohne sahliche Prüfung als unzulässig zu ver- f Der Beschluß kann durch Be- Aerzte- angefochten |* beträgt zwei Wochen und“ beginnt mit der Zu- stellung. Die Beschwerde hat keine auf-

Seelos, Landgerichtspräsident.

5.Verlust- u. Fundsachen [31517] Aufruf. Die Police Nr. UmVE 575 848,

lautend auf Herrn Fri - Schnizer in Hannover, ist mit zwei Nachträgen ab- Die Urkunde tritt außer Kraft, wenn niht binnen zwei

) gemäß § 10 Abs. 7 DAV. Kapitalberichtigung betreffend. l zur Be- grenzung von Gewinnausschüttungen vom 12, Funi 1941 und der beiden Durch-

rundkapital unserer Gesellschaft ge- mäß Entschließung des Aufsichtsrates vom 9. März 1944 um A 130 000,— von A 130 000,— auf NA 260 000,— im Wege der Kapitalberihtigung mit Wirkung für den Fahresabshluß zum

l

Aufruf

zur Anmeldung von Aktien der

Vaumwollmanufaktur Adam Ofser,

Aktiengesellschaft,

Przemyst Bawetniany Adam Osser, Sp. Ake.

in Lißmannstadt. Buschlinie 222.

Auf Grund von § 31 der. Verord-

núng über die Abwicklung der Forde-

rungen und Schulden polnischer -Ver-

mögen (Schuldenabwicklungsverord-

nung) vom 15. August 1941 (RGBl.T

S. 516) und der dazu ergangenen 5. An-

„orduung der Haupttreuhandstelle Oft

zur Durhhführung der Schuldenabwick- lungsverordnung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktio- näre der Baumwollmanufaktur Adam Osser, Aktiengesellschaft, Przemyst Bawetniany Adam Osser, Sp. Ake. in Lißmannstadt, Buschlinie 222, aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeihneten kommissarishen Ver- walter binnen einer Frist von drei Mo- naten anzumelden. - Die Aktionäre haben mit der An- meldung die Aktien entweder in Ur- schrift einzureihen oder ihren Besiß durxh die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank und, wenn die Hin- terlegung im Ausland erfolgt, dur die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländischen Bank nachzuweisen, in der die Urkún- den genau zu bezeihnen sind (Nenn- betrag, Stüknummer). | Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nit innerhalb der“ vorgesehenen Frist, jo werden die Aktien für kraftlos erklärt werden. Die Aktionäre haben bei der An- meldung der Aktien oder' der Einrei- chung. der Urkunden (Hinterlegungs- bescheinigungen) nahzuweisen: 1. daß sie niht zu den Personen ge- hören, deren Vermögen nah der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RKGBl. 1 S. 1270) der Beschlagnahme unter- liegt, und 92. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschaft3- recht am 1. Septembex 1939 zu- stand (Altbesiß), oder f

b) wenn sie das Mitgliedshäftsrecht nah dem 1. September 1939 er- worben haben, daß ihr ‘Rehts- vorgänger nicht zu den Personen chort, deren Vermögen der Be- Mlacnabiné nah der Polenver- mögensverordnung « unterliegt, und daß diesem das Mitglied- shaftsrecht am 1. September 1939 zustand. :

Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen:

1. für deutshe Staats- und Volks-

zugehörige: durch Staatsangehörigkeit3aus-

weis, Reisepaß, Kennkarte des

Deutshen Reiches, Ausweis der

Deutschen Volksliste - Abt. 1 bis 3

(auch ;¿,Vorbescheid“ oder „Vor-

läufiger Ausweis“, laut welhem

die Aufnahme in die Deutsche

Volksliste erfolgt ist) oder Ein-

bürgerungsurkunde, : i . für deutshe Volkszugehörige im

Generalgouvernement: 4 durch Bescheinigung des zustän-

digen Kreis- oder Stadthaupt-

manns,

3. für Protektoratsangehörige:

durch Bescheinigung der zustän- digen Landes- oder Bezirksbehörde des Protektorats, :

4. für ausländische Staatsangehörige:

durch Bescheinigung der zustän- digen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver- tretung).

JZuristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nah- zuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile niht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlag- nahme unterliègt, und die Verwaltung niht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol.Verm.- VO.). Dieser Nachweis kann durch Bes scheinigung der zuständigen Treuhands- stelle oder der zuständigen JFndustrie- und Handelskammer, bei Genossenschaf- ten durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Ver- einen durch Bescheinigung der zuständi- gen Polizeibehörde geführt werden,

Der Nachweis des Altbesißes am 1, September 1939 (sowohl des ur- sprünglihen wie des von einem Rechts8- vor( ene Ó M ift grundsäßlih durch schriftlihe Belege zu führen, z. B. durch Ankaufsabrechnungen, Schluß- heine, Depotauszüge, Anlieferungs- quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten“ in- oder aus- ländishen Bank Der kommifsarische Verwalter: Franz Wolf, Lißmannstadt,

Vandalenstr. 12 W. 1.

O

tig iSA E Cre E ias: 2. L 0