1944 / 73 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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1. del83register, register,

.

: 1. Handelsre

Für die Angaben in / ) wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht libernommen.

Bendsburg. [31570] Handelsregister Amtsgeriht Bendsbutg, O. S,, den 1. Februar 1944.

H.-R. A 129 Dombrowaer- Draht- industrie Dr. Müller-Hauff K. G,, Dombrowa, O. S.

Die Prokura des Oberingenieurs Rudolf: Bartonek in Dombrowa, O. S,, ist erloschen.

Liegnitz. [381571] Handelsregister Amtsgericht Liegniß, 17. März 1944, Veränderungen:

A 2140. Die Firma „Expreß“ Fär- berei, chemishe Reinigung, Bügel, Jn- standsezungs- und Kunststopfanstalt Martha Lauschke, Liegniß, ist auf den ea Hermann Stöhrel in iegniß übergegangen und geändert in „Expreß“ Färberei, chemishe Reini- gung, Bügel, Funstandseßungs- und unststopfanstalt Hermann Stöhrel. Der Uebergang der im Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist beim Erwerbe des Geschäfts durch Hermann Stöhrel aus- géshlossen worden.

Opladen, [31572] Handelsregister ; Amtsgericht Opladen, 14: März 1944.

Veränderungen: H.-R. A 637 Firma H. P. Kuhlmann - Söhne in Leverkusen. Die Prokuren Heinrih Peter Kuhl- mann und Hans Wilhelm Schäperclaus sind erloschen.

Putzig. i [31573] 3 H-R. A 6. Jn das Handels- register A ist hier heute' unter Nr. 6 folgendes Sue ea worden: Ver- suhsanstalt roßendor} Westpreußen Rolf Engel, Rolf Engel, Jugenieur in Großendorf (Westpr.). Pubtig, dean 8, März 1944. Das Amtsgericht.

Remscheid, i [31547] Handelsregister Amtsgericht Remscheid. Remscheid, den 15. März 1944.

Erloschen: i

B. 175 Lp. Lenneper Gemeinnügiger Bauverein Aktiengesellschaft, .… Rem- sheid-Lennep.

Die Gesellshäft is im Wege der Vérschmelzung von der“ Gemeinnügßigen Wohnungsaktiengesellshaft in Rem- \cheid übernommen und daher erloschen.

Riga. [31548] Handelsregister

Deutsches Gericht Riga, 16. 3. 1944, Veränderung:

B ‘64 Riedel de Haën Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Riga (Carl-Schirren-Str. 52/54).

Die Prokura dés Karl Rudloff ist erloschen. Salzburg. [31549]

Handelsregister ; Amtsgericht Salzburg, 18. März 1944. ELLBT A 1 (MP.)- Rudolf Schenk & Co., vorm. Carl Rummer, Markt Pongau. Auf Grund des Urteiles des Land- gerihtes Salzburg als Sondergericht vom 4. März 1944, KLs 73/43, und über Antrag éines Gesellschafters ist die Gesellshaft nah § 133 HGB. auf- elöst. und in Liquidation getreten. Die irma ist geändert und lautet nun- mehr: Rudolf Schenk & Co., vorm. Carl Rummer, Markt Pongau in Li- ‘quidation. Der Wirtschaftsprüfer Josef -Mitterdorfer in Salzburg ist zum Li- quidator bestellt und berechtigt, die Prins allein zu vertreten. Die 'Gläu- iger der Gesellschaft werden áaufgefor- dert, sich beim Liquidator zu melden.

St. Ingbert.

[315501

Bekanntmachung. Am 11. März 1944 wurde im H.-R. Abt. B Band 1/6 bei der Firma Ver- einigte Bopelius'sche und Wengzel'sche

Glashütten Gesellschaft mit beschränkter |/

Haftung mit dem Sitze zu St. Figbert eingetragen: Die. Prokura von Adolf Schultheß, Direktor in St. Fngbert, ist erloschen. Amtsgericht Registergericht St. Jngbert.

Schönebeck, Elbe. [31551] andelsregister Amtsgeriht Schönebeck (Elbe). m 1. .März 1944. Veränderung: B 104 Firma Preussag-Züblin Scleuderbetonrohr-Gesellschaft mit be- {ränkter Haftung in Schönebeck (Elbe): Ernst Reichle in Shönebeck (Elbe) und Otto Miehe in Staßfurt-Leopokdshall ist Prokura erteilt dergestalt, daß beide emeins{hastlih oder jeder von ihnen in Zemeinshaft mit einem Geschäfts- führer oder einem Handlungsbevoll- mächtigten zur Vertretung der Gesell- schaft berechtigt sind.

‘Amtsgericht

Reichs» und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 25. März 1944. S. 4

Zeniraihandeisregistee

| 83, Bereinsregister,

4,- Genoffens

Steinau, Oder. [31552] Jn unserem Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr, 308 bei der Firma Trinkhalmfabrik Silesia Schaefer und Kliem, Steinau (Oder), gene ein- etragen worden: Der Gesell hafter Friedri Schaefer ist verstorben und rau Wally Kliem geb. Schaefer seine einzige Erbin geworden. Die Firma ist nunmehr eine Einzel- firma. Steinau (Oder), den 17, März 1944. Das Amtsgericht.

Traunstein. andelsregister j raunstein, 18. März 1944.

\ Veränderung:

A 3 Firma „Emil Seefeldner“, Sih Freilassing. / Rosalie - Seefeldner und Hertha R sind von der Vertre- tung der Ge ea und Zeichnung der irma ausgeschlossen. Martin Windish ist nunmehr allein vertre- tungs- und zeichnungsberetigt.

[31574]

Ulm, Donau, [31553] Amtsgericht Ulm/Donau.

Am 15. 3. 1944 wurde bei der Firma W. Speiser in Ulm (Magirusstraße 35) eingetragen: Die Prokura des Fulius Kolb ist erloschen.

Weimar, / [31554] Amtsgeriht Weimar, 28. Februar 1944. Handelsregister Abteilung B Bd. IV Nr. 76 Firma Ventimotor G. m. b. H. in Weimar. i Die Prokura des Dr.-Fng. Alfred Fleishmann in Saalfeld ist erloschen.

Wien. [31575] Amtsgericht Wien. Abt. 132, am 8. März 1944,

A 5169 Anton Niklash Holzhandels- Kommandit-Gesellshaft (Wien, XIX,, Heiligenstädter Straße 11/13). Die Prokura des —Fng. Rudolf Timmel ist erloschen. \

Abt. 131, am 9. März 1944.

A 11 709 Ferdinand Kehlborn (Wien, X., Shleiergasse 17, Objekt 6, Stein- druck und Offsetdruckerei, verbunden mit Lithographie, Reproduktion, Photo- graphie und Kopierung). Die Prokura des Ludwig Kopler ist erloschen.

Abt, 133, am 10. März 1944.

B 4463 „Adriatica“ Società Anonima di Navigazione, Zweigniederlassung in Wien (früher: Adriatica Schiffahrts- aktiengesellshaft, Niederlassung von Wien) (in Wien, 1., Kärntnerring 6). Die Prokura - des Nicolo Zar ist er-

loschen. Abt, 134.

B 5168 Hans Walter Pötsch Gesell- haft m. b. H. (Wien, 1, Franz-Josefs- Kai 3, Großhandel mit Schreib- und Papierwaren, Büro- und Buchbinderei- bedarf und Papier; Ein-, Aus- und Durchfuhrhandel, insbesondere au tit Uebersee \usw.). Die Prokuren der Anna Ranegger und Sophie Holister sind erloschen.

Abt. 132, am 11. März 1944.

A 5041 Metropol-Spedition Alexan- der Pötsch (Wien, 1., Franz-Fosefs- Kai 199, Die Prokura des Walter Pötsch ist erloschen.

A 7464 Marzek & Co. (Wien, V., Högelmüllergasse 6, Erzeugung von Eti- fetten und Siegelmarken). Vertre- tungsbefugt sind die beiden Gesell- hafter Karl Marzek jun. und Rosa Schneller-Scharau geb. Marzek gemein- sam oder einer von den beiden ge- meinsam mit Rosa Marzek oder Karl Marzek. j

Wien. Amtsgericht Wien. Abt. 131, am 14. März 1944.

A 4730 Garvenswerke aschinen-, Pumpen- und Waagenfabrik W. Gar- vens (Wien, XX., Handelskai 130). Die Prokura des Jng. Gerhard Molin ist erloschen.

Znaim. [31555] Amts- als Häandelsgeriht Znaim, den 3, Mäxz 1944. Verfügung.

H.-R. B Mähr. Kromau 1. Bei der „Landwirtschaftlihen An- und Ver- faufsgesellschaft Mißliß, Gesellschaft mit beshränkter Haftung“ mit dem Siß in Mißliß, wird eingetragen: L Landwirtschaftlihe An- und. Ver- faufsgesellschaft in Mißliß, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liqui-

dation. 72 000 A.

Liquidatoren: Jakob Schmid, Bürger- meister, ub Damiß 41, Edmund JFudex, Lagerhausverwalter in. Mißliß.

Jn der Generalversammlung vom 98. 1. 1944 wurde: a) die Aenderung des Gesellschaftsvertrages hinsihtlih der Art. I1L, XIX, XX beschlossen. Das Stammkapital wurde von 600 000 K auf 72000 #Æ.4 und die Stammeinlage von je 500 Kèë auf 60 N.Æ festgeseßt. b) Die Gesellshaft aufzulösen und in Liquidation zu treten. Vertretungs- befugt sind die beiden Liquidatoren ge- meinsam. Firmenzeihnung der Liqui- datoren: zum Firmenwortlaut fügen beide Liquidatoren ihre Ünterschriften bei. c) Die schung sämtlicher Ge- schäftsführer sowie des Prokuristen Ed- mund FJudex sowie die Vertretungs- R und - Firmenzeihnung der- elben.

[31576]

register, z |

4. Genossensthaîts- register /

arth. [31578] Genossenschaftsregister. Nx. 19 Elek- trizitäts- und Máschinengenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be- shränkter Haftpflicht zu Pruchten: Die Genossenschaft is durch Beschluß der Generalversammlung vom 19. Fa- nuar 1944 aufgelöst. Barth, den 9. März 1944. Amtsgericht.

B

Blankenhain, Thür. [31579] Amtsgericht Blankenhain, Thür., 6. März 1944. /

Gn.-R. 13 Schwarza-Blankenhainer Spar- und Darlehnskassenverein, e. G. a u. H. in Schwarza b. Blankenhain, Die Firma is geändert in Raiffeisen- kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hastpfliht in Schwarza b. Blankenhain, Th.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einex Raiffeisenkasse: 1.- zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des # arenverkehrs (Bè- zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absay landwirtschaftliher Erzeug- nisse); 3. zur Förderung der Maschinen- benugung.

Breslau. [31558]

Jn unser Genossenschaftsregister Nr. 40 ist heute bei \ der „Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossen- schaft mit unbeschräukter Hostpflicht“ in Wangern, Kreis Breslau, folgendes eingetragen worden: Durh Beschluß der Generalversammlung vom 5. März 1944 ist § 1 des Statuts (Firma) ge- ändert, Die Genossenschaft firmiert fortan: „Raiffeisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht.“

Breslau, den 14. März 1944. Amtsgericht. ' Ebeleben. [31559] Amtsgericht Ebeleben, 17. März 1944.

Daxlehnskassenverein, e. G. m. u. H., Roeusußra. Die Firma isst geändert in: Raiffeisenkasse, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pfliht, Rockensußra. /

Gegenstand des Unternehmens ist der Betxieb einex Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2, zur Pflege des Warenverkehrs (Be- zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und- Absay landwirtschaftliher Erzeug- nisse), 3. zur Förderung der Maschinen- benußung.

Einbeck, [31560]

In das Genossenschaftsregister ist am 16. März 1944 bei der unter Nr. 30 eingetragenen Spar- und Darlehnskasse Odagsen, e. G. m. u. H. in Odagsey, folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 5. -De- zémber 1942 ist die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt und die Firma in Spar- und Darlehnskasse Odagsen, . einge- tragene Genossenschaft -mit beschränkter Haftpflicht geändert. Die Haftsumme für den Geschäftsanteil ist auf 500 lLAM und die Höchstzahl der Geschäftsanteile auf 10 festgeseßt. Das bisherige Statut ist bezüglih §8 1, 11, 14 Ziffer 4 und 5, 44 und 53 geändert.

Amtsgericht Einbeck.

Fisenach. 4 [31581] Genossenschaftsregister. Amtsgericht Eisenach, 29. Febr. 1944. Gn.-R. 40 Farnrodaer Spar-' und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in

Farnroda. :

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 23. Fanuar 1944 ist die bis- herige unbeschränkte Haftpflicht in ‘eine beshrgnkte Haftpflicht umgewandelt worden. Die Haftsumme beträgt 500 NAM, die höchste Zahl der Geschäfts- auteile 160. An Stelle des bisherigen Statuts ist das Musterstatut des Reichs- verbandes der deutschen landwirtschaft- lihèn Genossenschaften Raiffeisen e. V., Berlin, mit dem Druck{muster- zeichen E 1 unter Abänderung der 88 2, 6, 14 Abs. 4, 42, 44 und 54 angenom- men worden. Die Firma ist nach § 1 des Musterstatuts in Raiffenkasse, cin- getragene Genossenschaft mit beschränk- ter Hastpfliht in Farnroda geändert worden. ( Grimma. M [31582]

Genossenschaftsregister Amtsgericht Grimma.

Gn.-R. 9 Darlehns- und Sparkassen- Verein zu Gerichshain, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hasft- pfliht in Gerichshain. i

18, März 1944. Die Firma lautet nunmehr: Spar- und Darlehnskasse Gerichshain, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Durch Be- {hlüsse derÿ Generalversammlung vom 1, Februar 1944 ist die Genossenschaft aus einer mit unbeshränkter' Haftpflicht

in eine Genossenshaft mit beschränkter

5, Musterregister, _ 6. UrHeberrecht8ei1.tragsrolle,

m, b. H., Wachow. Die

Gen.-R. 15 Rockensußraer Spar- und.

Haftpflicht umgewandelt und das Statut entsprechend geändert und er- gänzt worden.

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar- und Dar- lehnsfasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2, zur Pflege des Waren- verfehrs (Bezug landwirtschaftliher Bedarfsartikel und Absay landwirt- schaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förde- rung der Maschinenbenußzung. Der Geschäftsanteil ist auf fünfzig Reichs- mark festgeseßt. j

i e Königsberg, N. M, Bekanntmachung.

Gellener Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht in Gellen.

Durch Beschluß der Generalversamms- lung vom 27. Februar 1944 ist die Firma geändert worden. Sie [lautet jeßt: „Raiffeisenkasse ' Gellen, Kinge- tragene Genossenschaft mit unbeschränk- ter Haftpflicht in Gellen.“

Dies ist heute in unser Genossen- schaftsregister eingetragen worden.

Königsberg, Nm., den 7. März 1944.

Das Amtsgericht. :

Magdeburg. [31584]

Jn unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 49 bei der Genossenschast) Ländlihe Spar- und Darlehnskasse Königsborn und Umgegend, einge-

[31583]

tragene Genossenschaft mit ‘beschränkter /

Haftpflicht, mit dem Siy in Menz heut& eingetragen worden, daß dur Beschluß der Generalversammlung vom 13. Ja- nuar 1944 das Statut geändert ist. Magdeburg, den 16. März 1944. Das Amtsgericht, Abt. 8.

Nauen. [31561] Veränderung: Genossenschaftsregister Nr. 21 Wa- chower Spar- und Darlehnskasse, e. G. Ftrma ' ist dur Generalversammlungsbeshluß vom 21, Februar 1944 geändert in „Raiff- eisentasse Wachow, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Hastpflicht.“ Nauen, den 8. März 1944. Das Amtsgericht.

Neumarkt, Schles, Genossenschaftsregister Amtsgericht Neumarkt, Schles, den. 18, März 1944. Veränderung:

Gn.-R. 82a: Spar- und Darlehnus- kasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Be Nimkau.

Die «Genossenschaft ist durch Beschluß ber Generalversammlung vom 24. Ja- nuar 1944 in eine solche mit beshränk- tex Haftpflicht umgewandelt, Die Firma lautet ‘jeßt: Raiffeisenkasse. eingetragene Genossenschaft mit beshräukter Hast- pfliht. Dex Geschäftsanteil . ist von 4190 NA auf 50 M bei sofortiger Ein- zahlung herabgeseßt. Die Haftsumme

[31585]

beträgt für jeden Anteil 500 RA, die.

Höchstzahl der Geschäftsanteile ist auf 20 festgeseßt. Jeder Genosse ist verpflichtet, für je angefangene 10 Morgen land- wirtschaftlih genußter Fläche eînen Ge- schäftsanteil zu erwerben. Kredit in Anspruch nehmende Genossen sind ver- vflichtet, für je angefangene 500 RM, des eingeräumten Kredits einen Ge- schäftsanteil zu “erwerben. y

Die Gläubiger der. Genossenschaft werden darauf hingewiesen, daß ihnen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen föónnen, Sicherheit zu leisten ist, wenn sie sich. binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden. - -

[31563]

Schwedt. : Die Firma der unter

Gn.-R. 2/245.

Nr. 2 des Genossenschaftsregisters eins,

getragenen Vierradener Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossen- haft mit beschränkter Haftpflicht in Vierraden, ist in Raiffeisenkasse Vier- raden, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, geändert worden.

Schwedt (Oder), den 17. März 1944:

Das Amtsgericht.

Schwerin, MeckIh. [31586] Genossenschaftsregistereintrag vom 16. 3. 1944. Die Firma Stralendorfer

Spar- und Darlehnskassen-Verein, ein-

getragene . Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht lautet jeßt: „Raiffeisenkasse Stralendorf eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“ i ) : Schwerin (Meckl.), 18. März 1944. Amtsgericht.

Themar. [31587] Genossenschaftsregister Amtsgericht Themar, den 3. März 1944.

Firmenänderung, neue Sazung: Gn:-R. Nx. 14. Spar- und Darlehns- kassenverein, eingetragene Genossen- haft mit unbeschränkter Haftpflicht, in Reurieth. -

Durch, Beschluß der Generalversamm- lung voin 12. 11. 1943 ist: 1. die bis- herige Firma der Genossenschaft ge- ändert worden in: Raifsfeisenkasse, ein- getragene Genossenschaft - mit unbe- \hränkter Haftpflicht, in Reurieth. 2. die Mustersazung Form. E 2a des Reichs- verbandes als. Rechtsgrundlage. dexr Ge-

nossenschaft angenommen worden.

7. Konkurse und Bergleichssachen, 8. Verschiedenes.

*|Passau.

Die Willenserklärung und Zeihnung für die Genossenschaft muß durch zwet Vorstandsmitglieder, darunter den Vor- sigenden oder seinen Stellvertrêter, er- folgen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namens- unterschrift beifügen.

Die öffentlihen Bekanntmachungen

der Genossenschaft erfolgen im Wochen- blatt der Landesbauernjchaft Thüringen in Weimar. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be- zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absaß landwirtschaftliher Erzeug- nisse); 3, zur Förderung der Maschinen- benußung.

Waldenburg, Sachsen. [218335] - Duxch Beschluß der Generalversamm- lung der Firma Waldenburger Volks- bank eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Waldenburg, Sa., vom 26. März 1943 ist die M ben Zahl der Geschäftsanteile, mit welchen ein Mitglied sih beteiligen kann, auf die Kriegsdauer auf 25 herabgeseßt und die Höchstgrenze gemäß § 49 Abs. 1 GG. auf 2 Millionen f. festgeseßt. gt entsprehender Vermerk ist er- olgt. Amtsgeriht Waldenburg, Sachs, den 14. März 1944.

Zittau, ; A, In das hiesige Reichs8genossenschaft3- register betr. den Spar-, Kredit- und Bezugsverein Hörnigz b. Zittau“ einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpfliht in Hörniß, ist heute ein- getragen worden: | Die Firma lautet künftig: Raiffeisen- bank Hörniß, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht. Durh Beschluß der Generalyersamm- lung vom 17. Februar 1944 is § 1 der Satzung (Firma) geändert worden. Zittau, am 17. März 1944.

Dèr Urkundsbeamte der Geschäftsstelle .

bei dem Amtsgericht:

5. Musterregister

j 31684] Amtsgeriht Registergeriht Passau, j am 22. März 1944.

Jn das Musterregister wurde einge- tragen: B. D. Haa, technishes Büro in Oberfrauenwald: 1, Typenbelag für Schreibmaschinen zum Anschlagen des Kreises für die Postbestimmungs ruppe, plastisches Erzeugn1s, vers loffen, Schußsrist drei hte, angemeldet am 14, Febr. 1944, vorm. 8/2 Uhr; 9. Bandvershluß mit Keileinsäßen für Bereifungsverschnürungen von Pa- stücken, plastisches Erzeugnis, Schußfrist drei Jahre,, angemeldet am 21. März 1944, vorm. 10 Uhr. *

7. Konkurse und Bergleichssachen

RossIa, Harz. {31685] Bekanntmachung.

Ueber den Nachlaß der am 29. De-

zember 1943 verstorbenen Kleinrentne-

rin Martha Schuster in Roßla ist am|\

91. März 1944, 10 Uhr, das Konkurs- |

verfahren eröffnet. Der Justizinspektor a. D, Kohlhase ist zum Konkursver=- walter ernannt. Erster Termin gemäß 88 110 und 132 K.-O. und gleichzeitig Prüfungstermin am 20. April 1944, 9 Uhr. Anmeldungen der Konkurs-

forderungen bis zum 31. März 1944 *

und zufolge offenen Arrestes bis 10. April 1944. f

Roßla, den 21. März 1944. Das Amtsgericht.

Fürstenfeldbruck, [31686]

N 1/40. Das Amtsgeriht Fürsten- feldbruck Koukursgeriht Ober- omtsrichter Haug, evläßt unterm 21. März 1944 im Konkursverfahren über den Nachlaß der am 18. März 1940 derstorbenen Rentnerin Therese Schmidt in Fürstenfeldbruck folgenden Beschluß: Es wird die Genehmigung zur Vornahme der Schluüßverteilung er- teilt und zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters sowie zur Er- hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeihnis der bei der Vertei- lung zu berücksihtigenden Forderungen, zur Beschlußfassung der Gläubiger über etwaige nihtverwendbare Vermögens- stücke, zur Beschlußsassung über die Ver- Ps und die Auslagen des Verwal- ters Schlußtermin bestimmt auf Frei=- tag, den 28. April 1944, nahm. 914 Uhr, im Zimmer 16/1 des hiesigen Amtsgerichts. Mit dem Schlußtérmin wird der Prüfungstermin für etwa nachträglih angemeldete Konkursforde- rungen verbunden. :

Haug, Oberamtsrichter.

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die Post

_Preußisther Staatsanzeiger _

Nv. 73 Fernsprech-Sammel-Ne.: 1933 33

Ew

F

Jnuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Anordnung 11/44 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Bellei- dungsindustrie als Produktionsbeauftragtem des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Kriegs- produktions-Programm). Vom 15. Februar 1944. -

Die nächsie Ausgabe des Deutschen Reichs-' anzeigers und Preußischen Staatsanzeigers er- scheint am Mittwoch, d. 29. März 1944.

Amtliches

Deutsches Reich j

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. Dr. E. h. Alfred Dengler in Eberswalde mit Urkunde vom 23. März 1944 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissen-

———

: _ Anordnung 11/44 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie als Produktionsbeauftragtem des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Kriegsproduktions-Programm)

Vom 15, Februar 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

assung‘ vom 11. Dezember 1942 (RGBI. I S. 686) in Ver-

ndung mit dem Erlaß des Pl ie über. die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses“ Eclafses vom 6. Sep- tember. 1943 (RGBI. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion für die Anfertigung von Berufs- und Sportbekléidung na Größeu (ausgenommen reine Maßfertigung) angeordnet:

81

R (H) Der persönliché Geltungsbers& dieser Anordnung Umyaßzt alle Betriebe oder Unternehmungen, die laufend für

eigene oder fremde Rechnung Berufs- und Sportbekleidung !

herstellen.

(2)_ Sathlicher Geltungsbereih: Arbeits-, Berufs- und

Sportbekleidung jeder Art. 82 Warengruppen

Kir die Fertigung von Berufs- und Sportbekleidung na Größen werden folgende Warengruppen gebildet: Warengruppe 1: Berufsbekleidung Warengruppe Il: Arbeitsbekleidung Warengruppe 111: Burschen- und Knabenbekleidung Warengruppe IV: Sommermäntel j Warengruppe V: Sport- und Trachtenkleidung

8g: 3

Eingruppierung

Die Eingruppierung erfolgt nah der Zahl der vorhandenen Gefolgschastsmitglieder.

(1) Betriebe mit einer Gefolgschaftszahl bis zu 80 Arbeits kräften dürfen nur Artikel aus einer der in § 2 aufgeführten Warengruppen herstellen. : :

(2) Betriebè mit einer Gefolgschaftszahl bis zu 159 Arbeits®- kräften dürfen nur Artikel aus zwei der in § 2 aufgeführten Warengruppen herstellen. :

(3) Betrièbe mit einer Gefolgschgftszahl pon 160 Arbeits- fräften und mehr dürfen nur Artikel aus drei der in § 2 aufgeführten Warengruüppen herstellen. :

(4) Betriebe und Unternehmungen, deren Produktions- programm über Berufs- und Sportbekleidung hinausgeht, dürfen im Höchstfall Artikel aus drei der von mir festgeseßten Warengruppen herstellen. i

(5). Als Arbeitskräfte im Sinne des Absaßes (1) bis (4) zählen sämtliche kaufmännische und gewerbliche Gefolgschafts- mitglieder einschl. der Lehrlinge; Heimarbeiter und Zwischen- meister sind nach der Stückzahllieferung unter Zugrundelegung

eines voll beschäftigten Heimarbeiters auf Arbeitskräfte ums- *

zurechnen. O | M (6) Soweit bisher dur die Leiter der Fach- oder Fah- untergrupven Eingruppierungen im die Warengruppen bereits erfolgt sind, bleiben diese Uner A (7) Hinsichtlich der Eingruppierung gilt jedes selbständige Unternehmen für sich. Die Gefolgschaft von nicht selbständigen

. Zweig- oder Nebenbetrieben sind dem Hauptunternehmen

zuzurechnen. V. 84 Verarbeitungsbestimmungen

1) Für die Formengestaltung und Verarbeitung der den W6L Lerlaeiwptn 4 \ zuzuzählenden Artikel sowie über den zu ihrer Herstellung benötigten Werkstoff gelten die besonderen

Zeile 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 A. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an, Alle Druckanstr zusenden, insbesondere ift darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder dur Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Iage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-

find auf einseitig beschriebenem Papier völlig drudckreif ein-

Verli n, Montag, den 27. März, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21

1944

Sn gemäß - Anlage 1 und 2- dieser Anordnung (Anlage 1: Normen- und Typenliste, Anlage 2: Tabelle über den hochstzulässigen Durchschnitts-Werkstoffverbrauch):

_(2) Andere als in der Anlage 1 aufgeführte Artikel dürfen bis auf weiteres aus dem zugewiesenen Werkstoff nicht mehr hergestellt werden.

(3) Die Vorschriften dieser Anordnung gelten auch für sämtliche noch nicht zugeschnittenen Stoffe, ohne Rücfsicht auf die bei der Hereinnahme der Aufträge etwa bezügl. der Ver- arbeitung getroffenen Vereinbarungen. s

_(4) Diese Anordnung findet gleichfalls Anwendung auf alle

für FI-Lager anzufertigenden Bekleidungsstücke. (5) Abweichungen von den angegebenen Formen sind nur insoweit gestattet, als der in der Anlage 2 dieser Anordnung festgelegte höchstzulässige Durchschnittswerkstoffverbrauch im Produktionsabschnitt eingehalten wird und keine Norm- vorschriften bestehen.

_(6) zin begründeten Einzelfällen (zum Beispiel Export) können Ausnahmen von den Vorschristen dieser Anordnung durch den Leiter der H uEEe in meiner Vollmacht zuge- lassen werden. Die Herstellung von Uniformen (für ehr- macht, Behörden, Partei) wird durch diese Anordn\-7 nicht betroffen.

85

j Strafvorschristen

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht

emäß § 15 dieser Verordnung wird von mir als dem

Produktionsbeauftragten des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion wahrgenommen.

86 Schlußvorschriften

. Diese Anordnung trit na ihrer Verkündung in Kraft, sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zu- stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und: Krains. x

| Der Leiter der Wirtshaftsgruppe Bekleidungsindustrie als Broduftionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung

und Kriegsproduktion. Tengelmann.

Anlage l

Le Anordunnmung 11/44 des Leiters der Wirtschaftsgruppe fleidungsindustrie als Brodufktionsbeauftragtem Des Reichsmintiters für Rüstung und Kriegsprod uftion vom

15. Februar 1944 über das Kriegs-Prodyktionsprogramm

für die Anfertigung von Berufs- und Sportbefkleidung | nach Größen

Normen- und Typenliste Warengruppe 1: Berufsbefleidung a) Allgemeine Berufsbekleidung

1. DIN 61540 Eicherheitäanzug für Maschinenarbeiter

2. DIN 61541 Zweitetliger Berufsanzug (Schlosser-Anzug). Glèich- L zeitig Beruf sjacke für Köche, Fleischer, Bäder A undWähnliche Berufe i DIN 61502 Kesselanzug DIN 61504 Schürzen für Jndustrie-Arbeiter DIN 61545 Berufsmantel DIN 61546 Einteiliger Berufsanzug (Kombination) DIY 61547 Berufshose mit Brustlag für Frauen DIN 61550 Grubenanzug aus Pilot (Entwurf einer Vornorm)

Jade: Ireihig, hochgeschlossen, mit Umlegekragen,

1 aufgeseßte rehte Seitentasche 17 x 18 cm unterlegt und verriegelt, 1 linke Jnnentasche 13 x 15 em, 5 Knöpfe / Spißbundhose, 2 eingeschnittene Seiten- beuteltashen 32 x.18 cm, Eingriff 17 ecm, kurzer Schnallgurt, Bundverschluß mit Knopf und Knopfloch, Maschinensaum Operationsmantel mit Rüenverschluß \ Berufsmüßen für Köche, Konditoren und ähnliche Berufe. 7 cm hoher doppelter Müyenrand, mit ein- fachem Detckel Maurersocken, ohne besondere Verarbeitungs3vor- schriften b)‘ Spezial-Arbeitsschuybekleidung

DIN 61503 Schachtanzug mit Hut

DIN 61509 Sihweißeranzug

DIN 61530 Handsack

DIN 61531 Zweisfingerhandshuh

DIN 61532 Dreifingerhands{huh

DIN 61533 Fünffißgerhandschuh ;

Sonstige Spezial-Arbeitsschußbekleidung, die nach ihrer besonderen Form und nah der Axt des zur Verarbeitung gelangenden Materials den Träger gegen Feuer, Wasser, Säure, Giftgas und ähnliche Gefahren schübt: Bis auf weiteres ohne besondere Verarbeitungsvorschriften

Warengruppe 11: Arbeitsbetleidung \ 1. Arbeitshose, 4 Formen Form 1: Lange Hose aus baumwollhaltigen und baumwoll- ähnlichen Geweben. Spitbund, 2 Beuteltaschen, ohne Gesäßtasche, ohne Zollstocktasche, Bundvershluß mit

4 2D V e A Ee Ee O

Hoe:

l C Cr 55 E S S0

-

Knopf und Knopfloh, ohne Bundeinlage, Hosensaum mit der Maschine durhgesteppt, Fußweite nicht über 48 cm bei Größe 50 Lange Hose aus wollhaltigen Geweben. Spißgbund, 2 Beutcitaschen, 1 Gesäßtasche ohne Klappe, Hosen- sjaum blind genäht, Bundverschluß mit Knopf And Knopfloch, mit Schrittfutter, Bundeinlage, wenn der Oberstoff es erfordert, Fußweite nit über 50 cm bei Größe 50 Form 3: Stiefelhose. Sinngemäß wie Form 2, einfaches Gesäß, Stulpenvershluß mit Knopf und Knopfloch Form 4: Laßhose. 2 Beuteltaschen, ohne Gesäßtasche, 1 Messer- tasche, ohne Paspelierung Arbeitsjoppe, 1 Form Hochgeschlossen, Umlegekragen, einreihig, gefüttert oder ungefüttert, glatter Rückten ohne Guct, 2 eingeschnittene Seitentaschen ohne Patten, 1 äußere eingeschnittene Brusttaschè ohne Patte, 1 innere Brusttasche, glatter Aermel, Leineneinlage nur in den Besäßen und im Kragen, Länge. 68 cm bei Größe 50 . Arbeits-Anzug, 1 Form Bestehend aus einer Arbeitsjoppe wie untér 2 und einer Arbeitshose wie unter 1, Form 1 der Warens- - gruppe IIL . Winterjoppe, 2 Formen Form 1: Zweireihig, offen und geschlossen zu tragen, mit wär- mendem Leibfutter, -ohne Rücengurt, ohne Seiten- taschen, 2 Mufftaschen, 1 innere Brusttasche, glatter Aermel ohne Spange, einmal geskeppt, Länge 78 cem bei Größe 50 Form 2: Einreihig, hochgeschlossen mit wärmendem Leibfutter, ohne Seitentaschen, 1 innere Brusttasche, 2 Musfff- taschen, glatter Aermel ohne Spangen, Länge 74 cm : bei Größe 50 . Anzüge für Burschen, 2 Formen Form 1: Anzug: zweiteilig ohne Weste a) Saffo, einreihig, Slipón. Kragen, durhgeknöpft, höchstes 4 Knöpfe, ganz gefüttert, glatter Aermel, 1 innere Brusttasche 20 cm tief, 2 Seitentaschen, Mindestlänge 68 ecm (Basis Größe 42) Hose, Golfhose oder lange Hose, beide mit einer Gesäßtasche 18 cm tief, 2 Seitentashen 30 cm tief,. lange Hose mit blindem Umschlag 4 em breit, Fuß- weite (Basis Größe 42)- mindestens 48 cm Form 2: Blusenanzug, zweiteilig ohne Weste ay Bluse, Ueberfallbluse auf Bund gearbeitet, Schal- oder Sliponkragen, höchstens 5 Knöpfe, 1 äußere Brusttasche 20 ecm tief, 1 innere Brusttasche, glatter Aermel, Mindestlänge einshl. Bund 31 cem (Basis Größe 42) - b) Hose. Ausführung wie unter 6b . Anzüge für Knaben a) Kleinfind-Anzü ge Gr. 00—1, 2 Formen Form 1: Einknöpfanzug, Bluse ohne Futter, Aermel ge- füttert, Hose gefüttert y Form 2: Stehbrustanzug, Brusttaschen ohne Knöpfe. und ohne Knopflöcher, Hosenträger aus dem gleichen Oberstoff, Hose gefüttert b) Knabenanzüge Gr. 2—6, 2 Formen Form 1: Stehbrustanzug, ohne Kunstseidenkragen, Hose ge- füttert Form 2: Ueberfallblusenanzug auf Bund gearbeitet, mit oder ohne Kragen, höchstens 5 Knöpfe, 1 äußere Tasche, glatter Aermel, Hose gefüttert c) Knabenanzü ge Gr. 7—12, 2 Formen Form 1: Stehbrustanzug, höchstens 5 Knöpfe, 1 äußere Tasche, 1 innere Tasche, glatter Aermel, Hose un- gefüttert Form 2: Üeberfa!lblusenanzug auf Bund gearbeitet, mit oder ohne Kragen, höchstens 5 Knöpfe, 1 äußere Tasche, 1 innere Tasche, glatter Aermel, Hose ohne Futter Beidéè Formen können mit Knie- oder Golfhose gearbeitet werden . Einzelhosen a) Einzelhosen für Burschen, 2 Formen Aange Hose oder Golfhose, beide mit 1 Gesäßtasche 18 em tief, 2 Seitentaschen 30 cm tief, lange Hofe mit blindem Umschtag 4 ecm breit, Fußweite (Basis Größe 42) mindestens 48 em b) Einzelhosen für Knaben, 3 Formen Gr. 00— 1 Hose gefüttert mit Stoffträgexn Gr. 2— 6 Kniehose gefüttert Gr. 7—12 Kniehose ungefüttert, ohne Gesäßtaschen Gr. 7—12 Golfhoje ungefüttert, ohne Gesäßtaschen mit oder ohne doppeltem Gesäß 8. Lodenmäntel für Burschen, 1 Form Raglan, einreihig, ohne Rückengurt, ohne Kapuze, zum Durchknöpfen, höchstens 5 Knöpfe, glatter Aermel, ohne innere Brusttasche, Mindestlänge 112 cm (Basis Gt.42), 4 cm Saumbreite, 3 ecm Aermelsaum, 2 Leisten- taschen / 9. Lodenmäntel fr Knaben, Gr. 7—12, 1 Form zweireihig, ohne Kapuze, Rücengurt, Rütensattel bis unter das Armloch, glatter Aermel, Mindestlänge Größe 7= 82 cm : / Größe 8= 86 cm Größe = 90 cm Größe 10 = 95 cm Größe 11 = 100 cm Größe 12 = 104 cm 4 cm Saumbreite, 3 ecm Aermelsaum 10. Lodenmäntel- für Knaben, Gr. 2—6, 1 Form Ausführung wie unter 10 (Lodenmantel Gr. 7—12), Mindestlänge Größe 2 = 60 cm Größe 3 = 64 cem Größe 4 = 68 cm Größe 5 = 72 cm Größe 6 = 78 cm 6 cm Saumrnbreite, 3 cm Aermelsaum

Form 2: