1944 / 76 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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auf Grund der 88 81, 81 a des Gesetzes über die Beaufsichti-

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93. Jakubowicz, Benno Jsrael, geb. 12. 4. 1870, gest.

V d, el, 7 ;

17. 1. 1837, zuleßt wohnhaft in Breslau, Vorwwerk- 9 \

straße 12, t

24. ob: Jacob JZsrael, geb. 4. 7, 1866, gest. 4. 8, 1935, zuleßt wohnhaft in Breslau, E

25/ Landsberg, Georg J\srael, geb. 27. 2. 1862, gest. 9, 2. 1928, zuleßt wohnhaft in Breslau, i

6. Ledermann, Louis Fsrael, geb. 30. 12. 1834, gest.

18. 10. 1921, zuleßt wohnhaft in Breslau, Lohestraße 144,

27. Meisel s, Wolf Jsrael, geb. 28. 12. 1893, gest. 22. 9.

1935, zuleßt wohnhaft in Breslau, Gräbschener Straße 15,

98. Oel sner, Hedwig Sara; geb. 25. 7. 1868, gest. 23. 1. 1942, zuleßt wohnhaft in Breslau, Goethestraße 42,

29. Peiser, Arthur Zsrael, geb. 30. 3. 1873, gest. 31. 8. 1939, zuleßt wohnhaft in Breslau, Kleinburgstraße 15,

30. Po sne r, Carl Zsrael, geb. 15. 6. 1869, gest. 21. 6. 1942 zuleßt wohnhaft in Breslau, Viktoriastraße 33,

31. Rother, geb. Bloch, Amalie Sara, geb. 6. 8. 1856, gest. 19. 3. 1922, zuleßt wohnháft in Breslau, Straße der SA. 173, .

39. Rosenthal, Max JZsrael, geb. 26. 9. 1909, gest. 7. 8. 1934, zuleßt wohnhaft in Breslau, Gartenstraße 47,

33. Rosenthal, Arnold FZsrael, geb. 24. 6. 1870, gest. 9. 1. 1930, zuleßt wohnhaft in Breslau, Brandenburger Straße 25, °

34. Shottländer, Jacob ZFsrael,- geb. 1. 3. 1850,. gest. 16. 12. 1918, zuleßt wohnhaft in Breslau,

35. Shottländer, Paul Jsrael, geb. 14. 2. 1870, gest. 18. 3, 1938, zuleßt wohnhaft im Bergmühle, Kreis Breslau, \

26. Schüftan, Simon Jsrael, geb. 8. 2. 1858, gest. 26. 12. 1923, zuleßt wohnhaft in Brieg,

37. Schal scha, Hugo Jsrael, geb. 26: 10. 1865, gest. 1. 2. 1939, zuleßt wohnhaft -in Breslau, Straßè dèr SA. 71,

38. Schlesinger, Emil Zsrael, geb. 5. 8. 1860, gest. 93. 5. 1935, zuleßt wohnhaft in Breslau. Frobenstraße 9,

39. Sch mul, Gustav Fs\rael, geb. 25. 1. 1858, gest. 27. 9. 1931, zuleßt wohnhaft in Breslau, Scheffelstraße 7,

40. Sternberg, Adolf Zsrael, geb.. 31. 8. 1846, gest. 4, 4. 1924 zuleßt wohnhaft in Breslau,

41. Striem, geb. Gutfreund, geb. 12. 10. 1878, gest.

\_ 18. 11. 1938, zuleßt wohnhaft in Breslau, Körner- straße 26, :

49. We yl, Erich Zsrael, geb. 4. 6, 1900, gest. 1. 1. 1939, zuleßt wohnhaft in Breslau, Wallstraße 13,

43. Zollner, Josef Zsrael, geb.’ 9. 1. 1861, gest, 10. 6. 1924 zuleßt wohnhaft in Breslau, Kurfürstenstraße 35,

44. Fmmerwahr, Philipp Fsrael, geb. 28. 12. 1839, gest. 24. 5. 1908, zuleßt wohnhaft in Breslau, Blumen- straße 2, i

zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Breslau, den 23. März 1944.

Der Regierungspräsident.

Bekanntmachung

über die Behandlung von Lebensversicherungsansprüchen der Angehörigen der Abteilungen 1—3 der Deutschen Volksliste in den cingegliederten Ostgebieten

Den Angehörigen der Abteilungen 1—3 der Deutschen Volfsliste in den eingegliederten Ostgebieten sollen ihre Rechte aus Lebensversicherungsverträgen mit den unter II Ziff. 1 aufgeführtén, ehemals polnischen oder im- ehemaligen Polen zum Geschäftsbetriebe zugelassenen Versicherungs- unternehmungen erhalten bleiben. Zu diesem Zwecke wird

gung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bau- sparkassen in der Fassung des Aenderungsgeseßes vom 5. März 1937 (RGBl. 1 S. 269) angeordnet:

J:

1. Die Angehörigen der Abteilungen 1—3 der Deutschen Volksliste in den eingegliederten Ostgebieten oder ihre Erben haben Rechte aus Lebensversicherungsverträgen mit den unter T1 Ziff. 1 genannten Versicherungsunternehmungen (auch etwa noch bestehende Rechte aus Lebensversicherungs- verträgen, bei denen der Versicherungsfall Todesfall, Er- lebensfall nah dem 31, August 1939 eingetreten ist)

bis zum 30. Juni 1944 anzumelden. Diese Anmeldefrist ist eine Ausschlußfrist, deren Versäumung den Verlust der Rechte aus den Versiche- vungsverträgen nach ‘sich zieht.

2. Ft die Zugehörigkeit zu den Abteilungen 1—3 der Deut- schen Volfsliste noch nicht rechtskräftig festgestellt, so hat die Anmeldung vorsorglich zu geschehen.

3. Die Anmeldefrist kann nah ihrem Ablauf für die zum Wehrdienst oder einem "gleichartigen Dienst (Organisation Todt, Reichsarbeitsdienst u. dergl.) einberufenen Personen auf deren Antrag verlängert werden, wenn ihnen infolge eines solchen Dienstverhältnisses nicht zuzumuten war, ihre Rechte fristgemäß geltend zu machen. i

4, Auf den Lauf der Anmeldefrist finden die Vorschriften der §8 203, 206 und 207 Bürgerliches Geseßbuch entsprechende Anwendung.

L

1. Die Anmeldung erstreckt sich auf die Lebensversicherungs- verträge bei folgenden Versicherungsunternehmungen: a) Postsparkasse (Pocztowa Kasa Oszczednosci) in Warschau einschließlich , des ehemals polnischen Versicherungs- bestandes der Lebensversicherungsgesellshaft „Phönix“ („Phönix“ Towarzystwo, Ubezpieczen na Zycie) In Wien —,

þ) „Vesta“ Versiherungsbank auf Gegenseitigkeit („Vesta“ Bank Wzajemnyeh Ubezpieczen) in Posen,

c) Oeffentlich-rehtlihe Lebensversiherungsanstalt (Zaklad Ubezpieczen na Zycie) in Posen, /

a) Versicherungs-Aktiengesellshaft „Vita-Kotwica“ (To- warzystwo Ubezpieczen „Vita-Kotwicdä“, Spolka Akcyjna) in Warschau, e) Versicherungs-Aktiengesellshaft „Przezornosc“ (Towar- zystwo Ubezpieczen „Przezornornosc““, Spolka Akcyjna) in Warschau,

f) Versicherungs-Aktiengesellschaft „Europa“ (Towar- zystwo Ubezpieczen „Europa“, Spolka Akcyjna) in Warschau, e) Versicherungs-Aktiengesellschaft „Przyszlosc“ (Towar- zystwo Ubezpieczen „Przyszlosc“, Spolka Akcyjna) in

.

/

Reichs3- und Staatsanzeiger Nr. 76 vom 30. März 1944. S. 4

h) Gegenseitige Versicherungsgesellschaft Aerztekammer War- shau-Bialystok (Zakiad Ubezpieczen Wzajemnych Izby Lekarskiej Warszawsko-Bialostockiej) In Warschau,

i) Englische Versicherungsgesellschaft „Prudential“ (An-

gielska Spolka Akcyjna Towarzystwo Uhezpieczen Prudential).

9, Die Anmeldungen sind an folgende Stellen zu richten: Z u a: Volksfürsorge Lebensversicherungs - Aktiengesell- schaft dex Deutschen Arbeitsfront, Hamburg 1, An dex Alster 57—11, E Z u b: Dr. Heinrih Niehuus, Zoppot, Kaiserhöhe 4, U C Pons “‘Lebensversiherungsanstalt in Posen, Königsplaß 8, : / Zu d: eiti Ring Lebensversicherungs-Aktiengesell- ' schaft der Deutschen Arbeitsfront, Hamburg 36, Karl-Muck-NPlaßt 1,

Zu e: Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Ber- lin W 8, Mohrenstraße 56—b1, 4 : Zuk: Victoria zU Berlin Allgemeine Versicherungs- Actien-Gesellschaft, Berlin SW 68, Lindenstr. 20/25, Zu g: Dr: Heinrich Niehuus, Zoppot, Kaiserhöhe 4,

A . .. ZU h: Dr. Heinrich Niehuus, Zoppot, Kaiserhöhe 4, 3 u i: Allianz Lebensversiherungs - Aktiengesellschaft, N Berlin W 8, Mohrenstraße 56—61.

[TI. N

1. Bei der Anmeldung sind anzugeben:

a) die genaue Anschrift des Berechtigten, :

b) der Name der Versicherungsunternehmung, bei der der Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen worden ist,

c) die Farbe und die Nummer des Ausweises des Berech- tigten über seine Zugehörigkeit zu den Abteilungen 1—3 der Deutschen Volksliste, e | :

d) eine Erklärung darüber, ob weiterhin Versicherungs- beiträge (Versicherungsprämien) gezahlt werden sollen.

92, Der Anmeldung sind beizufügen: : 4 L

a) eine Abschrift des Ausweises des Berechtigten über seine Zugehörigkeit zu den Abteilungen 1—3 der Deutschen Volksliste S E E

b) dié Versicherungsurkunde (Versicherungsschein, Police),

c) die leßte Beitragsquittung.

IV. :

Das Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen behält

sich vor, weitere Anordnungen zu treffen.

Berlin, den 13. März 1944. | Das Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Amend.

IV. Nachtrag zur Gemeinsamen Verordnung über die Lade- und Löschzeiten in der Binnenschifsahrt für den Bereich der Wasserstraßen- direktionen Münster, Hannover und Magdeburg, des Mini- steriums des Jnuern, Oldenburg, und des Regierungsbezirks Aurich vom 13. Oktober 1942

Die Gemeinsame Verordnung über die Lade- und Lösch- zeiten in dev Binnenschiffahrt usw. vom_ 13. Oktober 1942 VI 1137 M. L. Sch. Z. wird Unter Teil [1 Abschnitt B T wie folgt erweitert:

Tor O S S h Sk teln in Fahrzeugen bis zu 350 | 2 Ado (r E E O Dieser Nachtrag tritr am 1. März 1944 in Kraft. Munster i. W., den 16. März 1944. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen

Wasserstraßendirektion

Oberpräsidenten Wasserxstraßendirektionen in Hannover und Magdeburg, für den Minister des Fnnern, Abt. Reichswasserstraßen,

Oldenburg, und für den Regierungspräsidenten , in Aurich.

F V.: (Unterschrift)

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50 t

zugleih für die

Berichtigung

Jn der in Nr. 58 des Deutschen Reichsanzeigers und Preu- ßishen Staatsanzeigers v. 9. März 1944 veröffentlichten Anlage zur 4. Bekanntmachung der Reichsstelle für Leder- wirtschaft zur Anordnung 11/43 (Zulassung von Austausch- gerbstoffen und Fettaustauschstoffen) ist ein Fehler enthalten. An Stelle des von der Fa. F. Seidel K.-G., Grottau a. d. VO, erzeugten Austauschstosfes „Syntannin B“ muß es richtig heißen: „Syntannin W“.

——

Anordnung Nr. 179

des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Fertigung von Maschinen und Apparaten für die Herstellung, Aufsbereitung und Verteilung von Gasen aus Kohle und anderen Brennstoffen

Vom 18. März 1944

Auf Vorschlag des Sonderaus{\chusses “Maschinen und Apparate für die Herstellung und Aufbereitung von Gasen aus Kohle -und Koks im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs- produktion wird auf Grund der Verordnung über den Waren- verkehr. in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGVl. I S. 686) mik Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

S1 :

Angebote auf Lieferung von Maschinen, Apparaten und Armaturen sowie Einzelteilen von solchen für Anlagen und Teilanlagen für die Herstellung, Aufbereitung und Verteilung von Gasen aus Kohle und anderen Brennf{toffen dürfen nur abgegeben und Aufträge auf Lieferung vorgenannter Erzeug- nisse nux übernommen werden, wenn der Hauptausschuß Gaserzeugungsanlagen und -leitungshau beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion den Bedarf anerkannt hat.

Die uter § 1 genannten Erzeugnisse dürfen nur von den Betrieben hergestellt werden, die dazu etne besondere Ge- nehmigung erhalten haben. Anträge sind an den Sonder-

Aufbereitung von Gasen aus Kohle und Koks, Berlin SW 11, Bernburger Str. 29, zu richten. | S3 | Die Hersteller sind verpflichtet, dem Sonderauss{chuß Maschinen und Apparate zur Herstellung und Aufbereitung von Gasen aus Kohle und Koks bzw. der von diesen beauf- tragten Geschäftsführung der Fachgruppe Apparatebau der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau Auskunst zu erteilen, Ein- sicht indie Geschäftsbücher, einschlagigen Unterlagen, Zeich- nungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten. | 8 4 : Jn besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an’ den Sonder- auss{chuß Maschinen und Apparate sur die Herstellung Und Aufbereitung von Gasen aus Kohle und Koëts zu richten. j g 5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung Uber den Warenverkehr bestraft. 0, - Die Anordnung tritt am Tage nah der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustiramung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und în Bialystofk. i Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 102 des Bevoll- mächtigten für die Maschinenproduktion über Planung und Fertigung von Anlagen für die Erzeugung und Aufbereitung von Gas aus Kohle und Koks vom 1. Februar 1943 außer Kraft. Berlin, den 18. März 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und E beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktio

Karl Lange

Anordnung Nr. 180 des _Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim E cle Rüstung und Kricqsproduktion über die Einschränkung der Konstruktions-, Modell- und Fertigungsarbeiten für Maschinen zur Pan ng, LEn Zellstoff, Holzschliff, Papier, Pappe, Karton und Holz- faserplatten Vom 20. März 1944 Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses ‘Maschinen zur Her- stellung von Zellstoff [und Papier im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenvexkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers füx Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: S1 Maschinen Fur Herstéllung von Zellstoff, Holzs{hliff, Papier, Pappe, Karton und Holzfaserplatten sowie sämtliche Vor- bereitungs- und Hilfsmaschinen hierzu, soweit sie in das Zu- ständigkeitsgebiet des Arbeitsaus\chusses Maschinen zur Her- stellung von Zellstoff und Papier fallen, dürfen nur von den bisherigen Herstellern und von jedem Hersteller nur in den von diesem selbst hon ausgeführten Konstruftionen von geringfügigen Aenderungen und Anpassungen abgesehen hergestellt werden. ( g 9 Neukonstruktionen dürfen ohne besonderé Genehmigung weder von Herstellern noch von Konstruktionsbüros oder Verbrauchern in Angriff genommen werden. Die Ge- nehmigung wird nur Ba wenn wichtige wehrwirtschaft- liche Belange das erfordern. : i Errisprècunde Ca tuáne sind an den Arbeitsaus\{üß Maschinen zur Herstellung von Zellstoff und Papier, Berlin W 35, Kurfürstenstr. 56, zu richten. S3 j Falls bei den Firmen Aufträge vorliegen, deren Aus- führung Neukonstruktionen größeren Umfanges erfordern, ist mit dem Bestellex zu verhandeln, ob an Stelle der bestellten Ausführung nicht eine solche treten fann, für welche die Zeichnungen und Modelle vorhanden sind. Führen derartige Verhandlungen niht zum Ziele, ist der Fall dem Arbeits- ausschuß Maschinen zur Herstellung von Zellstoff und Papier vorzulegen. 7 8 4

Die für die Herstellung und Konstruktion in Betracht fommenden Firmen sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachuntergruppe Papierherstellungsmaschinen - der Wirt- schaftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etiva er- forderliche Prüfungen zu gestatten.

S5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 86 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in

Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowte mit

sowie im Bezirk Bialystok. ' \ Berlin, den 20. März 1944.

beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Karl Lange f

(Fortsezung des Amtlichen Teils in der Ersten Beilage)

Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, “in Lothringen und Luxemburg

Der Leiter des Hauptaus\chusses Maschinen und Apparate

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaftionellen Teil, den Anzeigenteil. und für den Verlag

i, V.: Rudolf Län |-ch in Berlin SW 68 Druck der Preußischen Verlags. und Druckore! (HmbH., Berlin

Eine Beilage

: Warschau,

aus\chuß Maschinen und Apparate für die Herstellung und

Preis dieser Nummer: 20 Ff

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 76

(Fortjeßung aus dem Hauptblatt,)

Zusatßanordnung vom 20. März 1944

__ des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsniinister für Rüstung und Kriegsproduktion zur Anordnung Nr. 117 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Groß- und

Schnellwaagen vom 19, März 1943

Auf Vorschlag des Arbeitsaus\husses Groß- und Schnell- ibuagen im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird in Ergänzung der Anordnung Nr. 117 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion vom 19, März 1943 über die Her- stellung von Groß- und Schnellwaagen auf Grund der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De- zember 1942 (RGBl, 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

S1 '

Jn § 1 der Anordnung Nr. 117 vom 19. März 1943 sind folgende Aenderungen vorzunehmen:

a) Absay 2 a) erhält folgende Neufassung:

„2a) Gleiswaagen für Normalspur sowie fombinierte Gleis- und Fuhrwerkswaagen mit Gleis- unterbrehung ohne Entlastungsvorrichtung gemäß DIN 1926, Blatt 3, 2. Ausgabe Juni 1942, Zugelassen sind nur Waagen mit : Wägefähigkeiten: 50, 60, 80, 100 t und darüber. Brücckengrößen: Gleiswaagen: 9 Über. Kombinierte Gleis- und Fuhrwerks- Waagen: 9X3, 10X3 123, 14X3 m inb darüber. , b) Absag 3 a) erhält folgende Neufassung: „Z3a) Fuhrwerkswaagen ohne Entlastungsvor- richtung gemäß DIN 1926, Blatt 2, Ausgabe April 1940. Zugelassen sind nur Waagen mit | Wägefähigkeit: 15 t Brückengröße: 6X2,6 m, Waägefähigkeit: 20 t Brückengröße: 842,8 m.“

e) Fn Absaß 9 „Hölzerne Viehwaagen“ wird die für die Wägefähigkeit von 1300 kg vorgesehene Nebengröße 2100x1250 mm (ohne Gitter) in die Nebengröße 2300X 1100 mm abgeändert. :

d). Jn Absay 10 „Hölzerne Laufgewichts- Bodenwaagen“ sind folgende Größen neu einzusepßen: Unter a) } Wägefähigkeit: 2000kg Brückengröße: 25001500 mm, Wägefähigkeit: 3000kg Brückengröße: 25001500 mm. Jn b) ist die Wägegröße 200 kg Wägefähigkeit und 5990ck4500 mm Brücengröße durch die neue Größe von 250 kg Wägefähigkeit und 550600 mm Brückengröße

zut erseßen.

e) Absaß 12 erhält folgende Neufassung:

10, 11 *), 12, 14 m und dar-

, ,

„Eiserne Dezimalwaagen sowie Kippmulden-

waagen. Zugelassen sind nur Dezimaltischwaagen bis ein-

hließlich 100 kg Wägefähigkeit.“ S 9

N L

Vorliegende Aufträge, die nah § 1 dieser Zusaßanordnung

nicht mehr angenommen werden dürfen, können fertiggestellt |

werden.

83 Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nah SS 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. i S4 Diese Zusaßanordnung tritt am Tage nach ihrer Ver- kündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Ziyilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Loth- ringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 20. März 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

Karl Lange

*) Die Brückengröße 11 m ist nur zulässig, wenn zwei- und vier- achsige Kesselwagen in geshlossenem Zug gewogen werden müssen.

Bekanntmachung

Die am 25. März 1944 ausgegebene Nummer 13 des

Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthalt:

Sechste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Reichsarbeitsdienstversorgungsgeseßes M. Vom 10, März 1944.

Zweite Verordnung über die Anzeigepflicht bei Veränderung von wirtschaftlihen Verhältnissen in der Energiewirtschaft. Vom 15. März 1944. -

Verordnung über die Landbeschaffung zur Seßhaftmachung von reihs- und volksdeutshen Umsicdlern. Vom 23, März 1944.

Verordnung zum Schuße des heimischen Kulturgutes. Vom 23. März 1944. ;

Anordnung über Freizeitgewährung an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die von thren Familien getrennt sind. Vom 20. März 1944.

Umfang: 1/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 lt. A. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 R.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 27. März 1944. Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

IrTichtamtliches

Verkehrswesen

Klarheit bei Verkehrskontröllen: Einheitlihe Zeichen zum Anhalten von Fahrzeugen .

Der Reichsführer i, Reichsminister des Funern, stellt in einem Runderlaß an die Polizeibehörden fest, daß zur Vermeidung un- rwünschter Folgen die Zeichen zum Anhalten von Fahrzeugen im Straßenverkehr flar und einheitlih gegeben werden müssen. Der

Verkehrsteilnehmer müsse grundsäglih erkennen können, daß die

Berlin, Donnerstag, den 30. März

Zeichen von einem hierzu ermächtigten Beamten oder Helfer der Polizei gegeben werden und ihn zum Anhalten auffordern. ‘Der Erlaß trifft die entsprehenden Einzelanweisungen, aus denen für die Straßenverkehrsteilnehmer folgendes von Jnteresse ist:

Die Haltezeihen werden stets auf ausreihende Entfernung ge- geben, da etn sofoxtiges Anhalten von der Fahrgeshwindigkeit, dem Bremsvermögen der Fahrzeuge und dem Zustand der Fahr- bahn abhängig ist. Bei Tage wird das Halkezeichhen durch Hoch- heben eines Armes („Achtung“ und „Anhalten“) gegeben. Wenn das Haltezeichen von einem Beamten oder Helfer der Polizei ge geben wird, der nicht durch seine Uniform auf ausreichende Ent

fernung als Angehöriger der Polizei erkennbar ist, dann werden Anhaltestäbe mit dem Hoheitszeichen der Polizei und der Auf- chrift „Halt Polizei“, bzw. von Führern und Männtrn des NSKK, Anhaltestäbe ntit dem Hoheitsabzeichen des NSKK. und der Aufschrift „NSKK.-Verkehrserziehungsdienst“ oder „Verkehrs- Hilfs-Polizei-Transport-Kontrolle“ verwendet,

Bei Duxchsührung größerer Kontrollen empfiehlt der Erlaß die

1944

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Verwendung einer roten Halteflagge oder einer roten Flagge mit eingesetzten weißen Rechteck. Von Kraftwagen aus wird das Haltezeichen zur Vermeidung der Verwechslung mit dem Zeichen zum Anzeigen einer beabsihtigten Fahrtrihtungsäanderung stets mit Anhaltestab oder Flagge gegeben. Bei Dunkelheit wird zum Anhalten stets rotes Licht Laterne oder Taschenlampe ver- wcndt, das bis auf 150 Meter Entfernung gut sihtbar sein muß. Damit keine Verwechslung mit dem Schlußlicht erfolgen kann, wird das Anhaltelicht von oben nach der Seite zu geschwenkt. Das Haltezeichen wird in geeigneter Entfernung hinter dexr roten Lampe wiederholt werden, und zwar entweder von einem durch ein Licht angeleuchteten Beamten in Uniform Hochheben eines Armes oder Schwenken roten Lichtes oder von einem Fëlfer der Polizei, dex den Anhaltestab durch Licht erkennbar macht.

Einer solchen Wiederholung bedarf es naturgemäß nicht, wenn das

Zeichen durch einen Polizeibeamten in Uniform gegeben wird, der als solcher durch das Licht vorhandener Beleuchtungsanlagen, z. B. der Straßenbeleuchtung, rechtzeitig erfannt werden kann,

Wiürtschafistucül

Erhöhung der europäischen Getreideerzeugung

Europa arbeitet mit steigendem Erfolg an einer Erhöhung der Getreideerzeugung. So will Finnland seine Getreideanbaufsläche von 485000 ha auf 600 000 ha erweitern. Schweden hat die Wintergetreideanbauflähe um 5% erhöht und will außerdem 100 000 ha Sommerweizen anbauen. Durch bessere Ernten und eine erhöhte (Getreidecinfuhr hat sih die Versorgungslage Schwe- dens beim Brotgetreide verhältnismäßig günstig entwickelt, Fn JFrland ist die Getreideanbaufläche von 623000 ha im Fahre 1938 auf 950000 ha im leßten Fahr gesteigert worden. Auch die Schweiz hat erfolgreiche Anstrengungen zur Erhöhung ihrer Ge- treideerzeugung gemacht. Fm Zuge des Wahlenplanes ist es der Schweiz gelungen, ihren Versorgungsplan von 52 % (in Kalorien ausgedrüdckt) auf 72 % zu erhöhen. Die Ausdehnung der Aer- fläche auf 400000 ha wird als wtftschaftliches Optimum be- zeichnet; damit würde der Selbstversorgungsgrad auf 80 ? steigen. Gleichzeitig konnten die Hektarerträge erhöht werden. Fn Südost- europa haben sich die Saaten günstig -entwickelt. Fn Bulgarien reiht der leßtjährige Ernteertrag zur vollen Deckung des Eigen- bédarfs aus, wenn auch zur Zeit die Getreideablieferungen in- folge der winterlichen . Verkehrsershwerungen nur langsam . vor sih gehen. Auf dem rumänischen Getreidemarkt ist das Angebot immer noch größer als die Nachfrage. Ein Ausgleich kann nur durch die angebahnten Lieferungen an Deutschland erreicht werden. Zum Austausch werden aus Deutschland bedeutende Mengen an Saatgut erwartet, Auch die Türkei will die Erzeu- qung zur weiteren Verteilung von Saatgetreide erhöhen. Ungarn fonnte m Laufe des Vorjahres seine Brotration zweimal erhöhen als Auswirkung einer guten Brotgetreideernte. Bei der Weizen- produfktion wirken sih allerdings die Besißgrößenverhältntsse un- qünstig aus, da zwei Drittel der Weizenproduktton in Ungarn auf die kleinen Bauernbetriebe mit niedrigen Hektarerträgen entfallen. Es wird daher vorgeschlagen, die Weizenproduktion des Landes mehx auf die (Hroßbetrkebe zu verlagern. Fm allgemeinen er- qibt sih für die europäishe Getreideerzeugung eine steigende Tendenz hinsichtlih der Aftbauflähen wie auch der Erträge.

Wirtschaft des Nuslandes

Nachkriegsprobleme der spanischen Wirtschaft Einschränkung der Monokulturen und Ausdehnung der Füdustrialisierung Madrid, 28, März: Jm Rahmen der von den Falangesyndi- faten veranstalteten Vortragsserie über die Wirtschaftsprobleme der Nachkriegszeit sprach kürzlih der Generalinspektor für Handel und Zollpolitik im spanischen {Fndustrie- und Handelsministerium, Manuel Fuentes Jruxrozquîi, einer der markantesten und afktivsten Vertreter der jungen Generation der {panishen Wirtschaftler.

und keinerlei vorzeitige Bindungen eingehen wollen. Von höchster Bcdeutung bei all solhen Wirtschaftsbesprehungen ist nach Meinung des Korrespondenten eine anglo-amerikanishe Zu sammenarbèit. Dem stehe aber die starre politische Haltung der USA. im Wege, die an dem alten Goldstandard festhalten wollten. Sollten sich Engländer und Amerikaner allein nicht verständigen fönnen, so müßten sich England und seine Dominions auf eine gemeinsame ihrem Fnteresse entsprehende Politik einigen.

Ausgabe von 100 Mill. hfl. niederländischen Schaßscheinen

Den Haag, 29. März. Vom Schaßamt in Amsterdam wird am 3. April die Zeichnung auf 3 %îige nationale Schuldgrundbuch einshreibungen im Gésamtbetrag von 100 Mill. hfl. eröffnet werden.

Unbesriedigender Stand der shwedishen Industrierationalisierung

Stockholm, 28. März. Wegen Ueberlastung mit Heeresaufträgen habe die Fndustrierationalisierung in Schweden nicht in wünschens wertem Ausmaß fortgeseßt werden können, erklärte der Leiter der (Gotenburger Automobilfabrik A. B. Valvo.

Da die Notwendigkeit einer möglichst s{chnellen Fertigung im Vordergrund stand, konnten die Gesichtspunkte der Wirtschaftlich- keit und rationellen Produktion erst in zweiter Linie berücksichtigt werden. Dadurch sei die Rationalisierung der shwedischen ZJn- dustrie gegenüber dem Stand in anderen Ländern ins Hinter- treffen geraten. Die Vernachlässigqung neuer Arbeitsmethoden und der Wegfall der früheren Einfuhr neuer Maschinen haben ebenfalls dazu beigetragen, und daher müßte die s{chwedische Fn- dustrie nach dem Kriege diese Versäumnisse shnellstets wieder einzuholen trachten.

Kroatiens Handels- und Finanzstruktur Aus dem Bericht der Kroatischen Staatsbank

Agram, 29, März. Wie aus dem Geschäftsbericht der Kroatisch»n Staitsbank für 1943 zu ersehen ist, war die Handelsbilanz Kroatiens Ultimo 1943 um 2936 Mill. Kuna passiv (1942: 2702 Mill. Kuna). Fn Wirklichkeit ist diese Passivität geringer, weil ein nicht unerheblicher Teil der kroatischen Warenausfuhr unsicht- bar und- daher unregistriert geblieben ist. Die Zahlungsbilanz war schon. im Fahre 1942 mit 452,4 Mill. Kuna aktiv. Dieser Saldo hat sich Ultimo 1943 auf 1741 Mill. Kuma vergrößert. Dem passiven Saldo der Warenbilanz steht ein entsprechender Aktivsaldo im, Finanzverkehr gegenüber. Kroatien mußte 42 %% der jugos=lawishen Staatsschulden auf sich nehmen. Beim Um- taush der Dinare in Kuna wurden 7550 Mill, Dimare eingelöst. Der Hauptanteil der neuen kroatishen Staatsschuld besteht in der

(FlITeTtTeS Vetonte CIngchend Die Notivendtgtett, daß auch Spanten sich nah dem Vorbild anderer Länder rechtzeitig mit der Aus- etnanderseßzung über die Nachkriegsprobleme befasse und seine eigenen, seiner wirtschaftlihen Struktur entsprechenden Pläne ausaLèbeite. Bei der Betrachtung der zukünftigen Entwicklung fönne bereits heute als sicher angesehen werden, daß das liberale

bereits heute selbst von Vertretern der Hochburg des wirtschaft- lichen Liberalismus, Großbritannien, zugegeben werde.

Bei der Lösung der Nachkriegsprobleme stehe begreiflicherweise der internationale Warenaustausch und die sih aus ihm ergeben- den Fragen der Währungspolitik und dgl. im Vordergrund. Eine Einschränkung der Monokulturen der Küstengebiete und eine starke ¡Förderung des Getreideanbaues in Zentralspanien sei unerläßlich. Darüber hinaus müßte auch eine Verminderung der heute noh bestehenden großen Oedlandflächen durch die Schaffung neuen Kulturlandes und die Durchführung der von der Regierung ge- planten großen Wiederaufforstung im" Hinblick - der angestrebten wirtschaftlihen Souveränität erreicht werden. :

Auf dem Gebiete des Bergbaues müßte ebenfalls ‘ein grund- legender Wandel herbeigeführt werden, der die frühere gering- wertige Erzausfuhr durh im Lande erzeugte hochwertigere Me- talle und Fertigfabrikate ersewte. i

Die Notwendigkeit einer solhen Umstellung ergäbe sich bereits aus der Tatsache, daß Spanién für den Absaß von 80 v. H, seiner Ausfuhr seit Fahren von hochentwickelten *Fndustrieländern ab- hängig sei, eine Tatsache, die auch durch das unter dem Einfluß der Kriegskonjunktur und der neuen Wirtschaftslenkung des Staatés verschwundene Defizit des spanischen Außenhandels in den leßten Fahren nicht geleugnet werden könne.

Bei dem Warenaustaush der Nachkriegszeit könne Spanien, ohne seine wirtshaftlihe Zukunft zu gefährden, niht mehr die Leistung -eines Arbeiters eines hohwertigen Fndustrielandes gegen die Leistung von 50 Arbeitern seiner Agrarwirtschaft kompensieren. Auch hier müsse ein System der wirtshaftlihen und sozialen Ge- rehtigkeit erreiht werden.

Britische Ziellosigkeit in der internationalen Wirtschaftsßolitik _Genf, 29, März. Die britishe Unfähigkeit, einen festen Wirk- chc ftsfur? ‘zu steuern und überhaupt positive Wirtschaftspro- gramm» aufzustellen, tritt niht nur in der Fnnenpolitik, sondern auh in den außenpolitishen Beziehungen in Erscheinung und wurde erst leßthin von dem politishen Mitarbeiter des Londoner „&bserver“ mit großer Besorgnis angeprangert. fest, daß erst in der vergangenen Woche eine gemeinsame Kon- ferenz von Wirtschaftssahverständigen Englands und der Domi- nions beendet worden sei, -ohne daß man bisher ‘von irgend- welchen nennenswerten Ergebnissen gehört habe. Auf der er- wähnten Konferenz seien die gleichen Fragen der Währungs-, Handels- und Fnvestierungspolitäk besprochen worden wie kürzlich zwischen britishen und amerifanishen Fachleuten in Washington. Das Haupthindernis für eine Verständigung scheine die ungeklärte Holtung der USA. zu all diesen Problèmen zu sein, zumal ver- schicdene Dominions,- vor allem Kanada, mit einem Seitenblick

auf die Vereinigten Staaten die Hände frei zu behalten wünschen

Dieser stellte

Zeitalter auf wirtschaftlihem Gebiet endgültig vorüber sei, was

Wehretibttè—ckres-troutifdfeTr Fimanzmmimtfrerms be Der Fra. tishen Staatsbank, und zwar in Höhe von 29732 Mill. Kuna. Schaßscheine wurden in drei Auflagen und mit einer Gesamt- [umme von 6496 Mill. Kuna ausgegeben. Die gesamte- kroatische Staatsschuld beträgt bei der Kroatishen Staatsbank zum 31. De- zember 1943 35 992 Mill. Kuna, wovon 18 % auf Schagscheine, 82 %5 auf Wechsel- und sonstige Schulden entfallen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 29. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,95 B., Stocholm 594,60 G. 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B. Sara 49,06 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,

I 14 N.

London, 29, März. (D. N. B.) New York 4,02%—4,0314 Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Saweiy! O17 48

Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.Z) ——, Rio 83,647%, Schanghai Tschungking-Dollar —,—. Amsterdam, 29. März. (D.-N, B.) {12.00 Uhr hokl. Zeit. j

| Amtlich] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid ——, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—. (

Zürich, 29° März. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 6,28, London 17,36, New York 4,30, Brüssel! 69,25 B., Mailand 22,67 1, B., Madrid 39,75 B., Holland 22934, Berlin 172,55 Lissabon 17,39, Stockholm 102,66, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,3714, Praç 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,374, Helsinki 8,75 Preßburg 15,00. Buenos Aires 97,25,“ Fapan 101,00, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 29, März. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

111,225, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 11415 Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,— Alles Briefkurse. A Stockholm, 29. März. (D. N. B.) London 16,85 G,,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B. Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B. Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsinkf 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G. 382 B. Madrid —— G, Türke! —— B, Lissaboui ——= G7 17,25 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. : M

Oslv, 29. März. (D. N. B.) London —. 6. 1176 «L Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G. 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 7L50 B“ Stockholm 104,55 G.,, 105,10 B., Kopenhagén 91,75 G., 92/25 B. Rom —,— 6G,, 25,26 B., Prag —— S., —— B. O

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London, 29. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,/ ACON E