1944 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 82 vom 6. April 1944. S. 2

Verorduung

Die Umsfaßtsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark für die Umsäge im Monat März 1944 werden aüf Grund von § 5 Abjay 1 Say 2 des Umsaßsteuergesezes vom 16. Oftober 1934 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsagßsteuerge)jes vom 23. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1935) wie folgt festgeseßt:

Einheit | R

1 Pfund 9,90 100 Afghani 18,81 Albanien 100 Franken 81,00 Argentinien 100 Papierpesos. 59,00 Australien [ Pfund 7,92 Belgien 100 Belga 40,00 Brasilien 100 Cruzeiro 13,10 Briti]h-Jndien 100 Rupien 74,29 Bulgarien 100 Lewa 3,05 Dänemark 100 Kronen 92,20 ns 100 Mark - 5,07 Franftreich 100 Francs 9,00 Griechenland 100 Drahmen 1,67 Großbritannien 1 Pfund Sterling 9,90 Holland 100 Gulden 132,70 | Fran 100 Nials 14,60

Island 100 Kronen 38,46 Italien 100 Lire 10,00 Japan 100 Yen 58,65 | Kanada 1 Dollar 2,1 Kroatien 100 Kuna 5,0 Neuseeland 1 Pfund 7,92 Norwegen 100 Kronen 56,82 Palästina 1 Pfund 9,90 Portugal 100 Esfkudos 10,20 Numänien 100 Lei 1,67 Schweden 100 Kronen 59,52 | Schweiz 100 Franken 57,95 | Serbien 100 Dinar 5,00 | Slowakei 100 Kronen 8,60 | Spanien 100 Peseten 23,59 | Südatrikanishe Union 1 Ptund 9,90 Türkei 1 Pfund 1,98 Ungarn Y 100 Pengö 99,72 | (bei Ausfuhr nah - Ungarn) 35 | Uruguay 1 Peso 1,20 36 | Vereinigte Staaten 1 Dollar 2,90 von Amerika

Die Umrechnungssäße für weitere Zahlungsmittel werden eiwa am 8. d. M. festgeseßt werden. Berlin, den 5. April 1944. Der Reichsminister der Finanzer J. A.: Hedding.

Ld. Nr. Staat

Aegypten Afghanistan

0 N T P 5D

Anordnung

über die Verlängerung marktregelnder Verträge in der Rundfunkindustrie Vom 3. April 1944

Auf Grund des Geseßes über Errichtung von Zwangs- kartellen vom 15, Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 488) ordne ic an:

Mit Wirkung vom 1. April 1944 werden die Vertrags- parteien des Wirtschaftsvertrages der Rundfunkempfangs- apparatefabriken vom 31, März -1938 bis zumW1. Dezember 1945 zu einem Vertrage gleichen Namens und -Fnhalts -zu- sammengeschlossen. Dem Wirtschaftsvertrag der Rundfunk- empfangsapparatefabriken bleiben auch - diejenigen _Unter- nehmungen angeschlossen, die den Vertrag zum 31. März 1944 gekündigt haben. i

Kosten, die durch etwa notwendig werdende Aufsichts- maßnahmen entstehen, haben Fie Beteiligten zu tragen. Ueber die Höhe der Kosten und darüber, wer sie zu tragen hat, ent- scheide ih endgültig.

J behalte mir vor, diese Anordnung jederzeit ganz oder teilweise wieder aufzuheben,

Berlin, den 3. April 1944,

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Drex[l.

Fünfzehnte Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrihtungsgegenstände Vom 31. März 1944 Vom Prüfzwang nach § 4 der Verordnung ausgenommen ist die Verwendung von Baukalk ) und Karbidfkalk ?) zur Schwerentflammbarmachung brennbarer, namentlich hölzer- D A Hierbei müssen folgende Bestimmungen befolgt en:

I Handelsformen des Kalks

1, Stückkalk (ungelöschter stückiger Branntkalk) ist vor Ge-

brauch in der üblichen Weise (in Gruben) zu löschen. Frühe- stens nach 30 Tagen ist dieser eingesumpfte Kalk verwen- dungsfähig. 2. Gemahlcner Branntkalk (ungelöschter gemahlener Kalk) ist vor Gebrauch in eisernen oder hölzernen Behältern unter uge von Wasser zu einem trockenen Pulver zu löschen; ei Wasserkalk und hydraulishem Kalk beträgt die Zugabe etwa 40—50 %, hei Weißkalk und Dolomitkalk (Graukalk) 50—70 %. Die Gefäße sind groß genug zu wählen, weil gelöschter Kalk die doppelte Raummenge von gemahlenem Branntkalk ergibt. Es werden z. B. 10 kg Branntkalk (Wasserkalk) in ein Gefäß gebracht und diesem Pulver ‘bei langsamem Verrühren bis zu fünf Liter Wasser zugefügt, Ler Kalk muß gleichmäßig feucht beschaffen sein, dann ist das Gefäß abzudeckden. Nah 1—2 Stunden ist dex Kalk geloscht. Der auf diese Weise gelöshte Kalk auch bereits gelöschter Kalk in Papiersäcken (Löschkalk) ist dann in Wasser einzuweichen und als Kalkteig 1—3 Tage eingeweiht stehen zu lassen, ehe er verwendet werden kann.

9. Kalkbrei, Kalkteig (eingesumpfter Kalk) ist sofort ver- wendungsfähig.

4. Karbidkalk ist sofort verwendungsfähig. Nach Entnahme aus dem Behälter darf er nicht längere Zeit gelagert werden, weil dadurch die von der Luft gehärtete Außenschicht zu Ver- uUnretnigungen -führt, die die Verwendungsfähigkeit beein- trachtigt.

5. Es ist besonders darauf zu achten, daß nur vorstehende Kalkhandelsformen verarbeitet werden. Keinesfalls darf fohlensaurer Kalk (Schlemmkreide u, a.) verwendet werden. 1) Vgl. DIN 1060 Bl. 1 Ausgabe 1939,

?) Karbidfalk hat den Bestimmungen meines RdRvl. vom 10. Juli 1941 1V e 11 Nr. 9706/3/41 (RArbBl. Nr. 23 S. 1 353) zu entsprechen. /

l

IT Gebrauchsanweisung

Erforderliche Mengen \

6. Um eine ebenso gute feuerhemmende Wirkung bei Holz durch Kalk zu erreichen, wie sie mit geprüften (Prüfzeichen) oder vereinheitlihten (Kennzeichen) Holzschubßmitteln gegen ele erzielt werden kann, müssen auf je 1 m? zu shügender

olzoberfläche mindestens 600 s gelöschter Kalk (als trockener, gelöschter Baukalk gerechnet) aufgebracht werden. Hierzu ist ein Sprißverlust von 20 % oder ein. Streichverlust von 5 % zuzurechnen. Nicht die Zahl der Arbeitsgänge ist für eine einwandfreie, Schußbehandlung ausshlaggebend, sondern das Aufbringen der vorgeschriebenen Mindestmenge von gelöschtem Kalk (600 g/m?).

j Sprißzverfahren

7. Beim Sprißverfahren mit Maler-, Kübel-, Weinberg- oder Obstbaumsprige ist der gelöshte Kalk mit soviel Wasser anzurühren, wie es das betreffende Sprißtgerät | erfordert. Jm allgemeinen beträgt das Gewichtsverhältnis ?) von Kalk

zu Wasser 1: 1 bis 1,6 (1 kg Kalk + 1 bis 1,6 kg Wasser).

Die Zahl der Arbeitsgänge, die zur Aufbringung der für die Behandlung der betreffenden Holzoberfläche berechneten Kalk- menge erforderlich ist, rihtet sich mit nah der Menge des Wassers, die zum Anrühren des Kalkes verwendet wird. Je dickflüssiger der zum Versprißen kommende \Kälkbrei ist desto eringer die Zahl der erforderlichen Arbeitsgänge. Jm gün- figiten Falle wird man mit zwei Arbeitsgängen auskommen konnen, l Streichverfahren

8. Beim Streichverfahren (mit Pinsel oder Quaste) ist der gelöshte Kalk mit Wasser im Gewichtsverhältnis ?) 1: 1 (1 kg Kalk + 1 kg Wasser) anzurühren. * Sollte dieser Kalkbrei zum Vérstreihä noch etwas zu dickflüssig sein, so können je 1 kg Kalk noch bis 100 g Wasser nachträglih zugegeben werden. Man wird auch beim Streichen günstigstenfclls mit zwei Arbeitsgängen auskommen, um die vorgeschriebene Kalk- menge je m? aufzubringen.

Vorbehandlung des Holzes 9, Bevor Kalk aufgebracht wird, ist das zu behandelnde

Kalk bereits etwas erhärtet, jedoch noch nicht vollständig ge-

trocknet ist. \ Erhöhung der Hastfestigkeit 10. Zur Verbesserung der Verarbeitungsfähigkeit des Kalk- breies und zur Erhöhung der Hafftfestigkeit des aufgebrachten Kalkes können dem Kalkbrei bis 5% Kochsalz (bezogen auf das Gewicht des trockenen, gelöshten Kalkes) zugeseßt werden *), Anstatt von 5 % Kochsalz können als Zufay auch 3 % Kochsalz

+ 2,9 % Alaun (Kaliumaluminiumsulfat)

+ 2,5 % Natronlauge (15 %ig) verwendet werden *),

Arbeiterschußmaßnahmen 11. Mit der Natronlauge is vorsichtig umzugehen, damit Veräßungen (Augen, Haut usw.) vermieden werden. Es ist daher, namentlich beim Spritverfahren eine dicht- schließendè' Schußbrille zu tragen. : Kennzeihnung 12. Bei Anstrichen, die gewerblich (z. B. durch Malerhand- werk) ausgeführt worden sind, ist an leicht sihtbarer Stelle in deutlicher Schrift eine dauerhafte Aufschrift anzubringen, die folgende Angaben enthält: Art des Holzschutniittels, i Tag der Ausführung des Anstrihes und Anschrift des Betriebes. Berlin, den 31. März 1944.

Der Reichsarbeitsminister. F, A.: Scholl.

3) Soll eingesumpfter oder Karbidkalk an Stelle von gelöshtem trockenen Kalk verwendet werden, so ist bei der Ermittlung des Gewichtsverhältnisses darauf zu achten, wieviel v. H. Wasser der Kalk in Breiform enthält, Dér jeweilige Wassergehalt ist ‘von der - Lieferfirma zu „erfragen. Beträgt z. B. bei 1 kg Karbidkalk der Wassergehalt 40 v.H,, jo enthält 1 kg nur 600 g trockenen Kalk.

‘) Auf 1 Kg trockenen Kalk fommen 50 g Kochsalz. j

5) Auf 1 kg trockenen Kalk kommen 30 g Kochsalz +200 Alaun + 25 g Natronlauge.

——

Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einzichung volks-“ und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12, Mai 1939 RGBLl. I S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsmiñisters des Fnnern vom 12, Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 ITT Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und un- bewegliche Vermögen

1. der Maragarete Sara Kornfeld, verehel. Fischer,

geb. 19,10, 1910 zu Pilsen, früher wohnhaft gewesen in Gradliß, ‘“ | . des Alois Reindl, geb. 22, 5, 1881 in Zbecno und

seiner Ehefrau Beatrix geb. Randak, geb. 18. 8. 1892 in.

Dux, beide früher wohnhaft in Ossegg,

. der Charlotte Sara Löw y, geb. Stein, geb. 20. 3. 1879 zu Unterkralowiß, früher wohnhaft in Leitmeriß, der Margarethe Sara Steindler, geb. Löwy, geb. 21. 11. 1902 zu Aussig, früher wohnhaft Theresienstadt,

, des Dr. med. Otto Fsrael Hoffmann, geb. 21. 2. 1865 zu Jungbunzlau, und dessen Ehefrau Hermine Sara geb. Kornfeld, geb. 18. 9. 1877 zu Jglau, beide früher wohnhaft in Niemes,

. des Dr. Alfred Fsrael Simon, geb. 17. 8. 1893 zu Eger, und dessen Ehefrau Waleska Sara geb. Wolf, geb.

2. 1910 zu Görfau, beide früher wohnhaft Prag VIL/\

des Arthur Fsrael Wolf, geb. 15. 8. 1880 zu Görkau und dessen Ehefrau Anna Sara geb. Guth, geb, 3. 6. 1887 zu Pilsen, beide früher wohnhaft Görkau,

. das Nachlaßvermögen nah Emma Sara Buhsbaum, geb: 29, 12, 1887 zu Komotau, verstorben 15. 1. 1938 in Brüx, früher wohnhaft in, Komotau,

. das Nachlaßvermögen nah Dr. med. Ferdinand Fsrael Kaß, geb, 29. 12. 1867 in Slany, verstorben am 27. 6. 1936 in Reichenberg, früher wohnhaft in' Reichenberg,

. das Vermögen des Max Fsrael w y , geb. 3. 4, 1878 zu

Zuckmantel, und das Nachlaßvermögen nah Rosa Sara |

Löw, geb. Wolf, geb. 19. 10. 1875 zu Görkau, ver- storben am 28, 9, 1937 zu Tepliß-Schönau, beide früher wohnhaft in Brüx, j :

. das Vermögen des Friy Fsrael Neu schul, geb. 17. 4. 1904 zu Aussig, und das Nachlaßvermögen nah Theodor Jsrael Neuschul, geb. 17, 2. 1863 zu Aussig, ver- Mute am 29. 4, 1915 in Aussig, beide früher wohnhaft

ussig, 10. des Dr. Samuel Fsrael Mahler, geb. 17. 8. 1850 zu ___ Wolschan, des Dr. Eugen Zsrael Mahle r, geb. 28. 3. 1893 zu Aussig, beide früher wohnhaft in Aussig, hiermit zugunstèn des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 29. März 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. | Schröde.. j

Bekanntmachung

Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummern- röllchen für die 11. Deutsche Reichslotterie und der 10 000 Ge- winnröllchen für die 1, Klasse dieser Lotterie erfolgt am

| Donnerstag, den 13. April 1944, 9 Uhr, öffentlich im Ziehuns- - saal des Lotteriegebäudes in Berlin, W 35, Margarethenstr. 6. | Am Einschüttungstage um 9 Uhr kann sih jeder Spieler per-

sönlich oder dur einen Beauftragten die von ihm gespielte Losnummeer vorzeigen lassen und davon überzeugen, daß seine Losnummer in das Nummernrad gelangt. Beauftragte, die diese Nachprüfung für ‘die Spieler gewerbsmäßig besorgen, werden nicht zugelassen.

Die Biehung 1. Klasse 11, Deutscher Reichslotterie beginnt am gleichen Ort am Freitag, den 14, April 1944, morgens 7,30 Uhr. ¿

Bestimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft zur Lenkung des Einsazes der Werbemittel

Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Geseßzes über Wirtschaftswerbung

Holz gut zu entstauben und mit Wasser anzufeuchten. Zwischen | (RGVL, I S. 791) wird bestimmt: den einzelnen Arbeitsgängen beim Aufbringen des Kalkes |

ist eine so große Pause einzulegen, daß der bisher aufgebrachte | andere durchführen, z. B, Verlage, Anschlagunternehinen,

Wérber, d. h. Personen oder Unternehmen, die Werbung für

Lichtspieltheater, müssen bei der Annahme und Durchführung von Aufträgen bis auf weiteres folgende Reihenfolge beachten: 1. Amtliche Bekanntmachungen, staatlich gélentie Auffklä- rungsaftionen, vom Werberat genehmigte Gemeinschafts- werbungen und sonstige von den zuständigen Fachver- bänden im Einvernehmen mit dem Werberat bestimmte Veröffentlichungen (z. B. Familienanzeigen), . tatsächlich erfüllbare Angebote (i. d. Reihe ihrer Kriegs- wichtigkeit), . vom Werberat ausdrücklich anerkannte Werbeaktionen privater Werbungtreibender mit staatspolitisch oder volks- wirtschaftlih wichtigem JFnhalt, 4. alle sonstige Werbung, z. B. reine Firmen- oder Marken- werbung. \ Es dürfen also z. B. Aufträge, die unter 3 oder 4 fallen,

erst ausgeführt werden, wenn Abrufe mit im Rang-vorher-

gehenden Texten ‘niht mehr vorliegen. Ebenso müssen neue Aufträge noch solange angenommen werden, als der zur Ver- fügung stehende Werberaum von Werbetexten vorhergehender oder gleicher Reihe nicht voll ausgenußt wird.

Der Werberat kann von dieser Bolipiiiuna im allgemeinén oder für einzelne Fälle Ausnahmen zulassen.

Anordnungen, die den Werbern allgemein oder für einzelne

Falle die Ausführun bestimmter Aufträge untersagen, werden .

von dieser Bestimmung nicht berührt. Die Bestimmung tritt am 1. Mai 1944 in Kraft. Berlin, den 31. März 1944. / Der Präsident des Werberats der deutshen Wirtschaft,

Hunke.

Anordnung Nr. 8

zur Durchführung S XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse (Dringlichkeitsstufe) Vom 5. April 1944 |\

Auf Grund von § 8 Abs, 1 der Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE-Schecks und RTE-Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10, September 1943 (Deutscher Reichsanz, und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüßtungsaufgaben Planungsamt angeordnet: s

T Zu § 1 Lieferungs- und Bezugsregelung

(1) RTE-Schecks, deren Zuteilungsnummern als 5. und 6. Ziffer die Schlüsselzahl 93 tragen, sind von Herstellern und Händlern i pp und unter Zurückstellung aller anderen Aufträge zu beliefern. 4

(2) Ausgenommen sind Reichsstellenläger. Sie dürfen Waren nur auf Weisung der Reichsstelle für Technische Er- zeugnissé äbgeben. ri

Jukrafttreten. Aufhebung von Anordnungen

(1) Diese Anordnung tritt am Tage, der Verkündung in

Kraft; e gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. : j (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Anordnung XIV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Versorgung der fliegergeshädigten - Bepölkerung mit Haushaltswaren, Oefen, Herden, Kochern ab sonstigem Gerät aus Eisen oder Metall vom 6. August 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 182 vom 7. August 1943), die Anordnung Nx. 1 zur Ergänzung der Anordnung XIV/43 (XTV/43/1) der Reichsstelle für Technische Er- zeugnisse vom 10, September 1943 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11, September 1943), j e) die Anordnung Nr. 2 zur Ergänzung der Anordnung

.XIV/43 (XIV/43/2) der Reichsóstelle für Technische

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 82 vom 6. April 1944. &. 3 S

â

Erzeugnisse vom 7. Oktober 1943 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 238 vom 12. Oktober 1943). Berlin, den 5. April 1944. - Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse, L DL: Kent na,

Berichtigung

Die in Nummer 58 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschast zur Anordnung 11/43 (Zulassung von Austauschgerbstoffen und Fettaustauschstoffen) r in der Ueberschrift statt „Vierte Bekanntmachung“ richtig „Siebente Bekanntmachung“ lauten, Die Ueberschrift der Anlage ändert sih dementsprechend.

Nichtamtliches Postwesen Erweiterter Dienstpostverkehx Adria

Zur Beförderung durch die Deutsche Dienstpost Adria sind in.

beiden Richtungen jeßt weitere Sendungsarten zugelassen worden, Danach werden befördert: 1, im Behördenverkehr ge- wöhnliche und eingeshriebene Postkarten, gewöhnliche und ein- geschriebene-Briefe bis 1000 g, Wertbriefe mit einer Wertangabe bis 3000 M, gewöhnlihe Drucksachen bis 500 g, Zeitungsdruck- sachen (von Zeitungsverlegern und Zeitungsvertriébsstellen) bis 1009 g - und gewöhnlihe Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen bis 500 g; 2. im Privatverkehr gewöhnliche und eingeshriebene Postkarten, gewöhnliche Briefe bis 1000 g, ein- eshriebene Briefe bis 500. g, gewöhnlihe Drucksachen bis 500 g, Beitunstdradiaben (von Mi Anasbarlereen und Zeitungsver- triebsstellen) bis 1000 g und gewöhnlihe Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen bis 500 g.

Aus der Verwaltung

Verstärkte Schaffung von Ausbauwohnungen

Zu den y oba Maßnahmen im fes der Wohnraum- lenfung und Wohnraumverforgung der luftkriegsbetroffenen Be-

völkerung gehört auch der Ausbau von Dach- und Kellergeschossen, die Teilung von Wohnungen, der Um- und Ausbau vorhandener gewerblicher und sonstiger Räume zu Wohnungen und die Rül- geivtnnung zweLf-ntfremdeten Wohnraums. Auf dem Gebiet der Ausbauwohnung:n, der Schaffung von Wohnungen in vorhan- denen Gebäuden im Rahmen des Deutschen Wohnungshilfswerks, sind ‘jeßt den Baupolizeibehövden umfassende Aufgaben übertragen ivorden. Sie haben die Befugnisse und Obliegenheiten der Be- willigungsbehörde für Reichsbeihilfen erhalten. Ferner sind sie ermächtigt, unter bestimmten Voraussezungen namens des Bau- bevollmächtigten über die Ausnahme vom Bauverbot zu ent- scheiden und Baustoffe zuzuteilen. Für das baupolizeiliche Ge- nehmigungsverfahren hat der Reichsarbeitsminister bestimmt, daß die Baupolizeibehörden mit allen verfügbaren Mitteln dazu bet-

tragen müssen, ‘daß troy des Mangels an Baustoffen und Bau-

arbeitern viel Wohnraum erstellt wird, Das baupolizeiliche Ge- nehmigungsvevfahren soll beschleunigt werden. Nur die notwen- digsten Bauvorlagen jollen verlangt und alle vertretbaren Er- leihterungen und Befreiungen gewährt werden. Dem Antrag auf Reichshilfe wird entsprochen, wenn die Gesamtbaukosten 1700 NAÆ für jede neue Wohnung nicht übersteigen und der Auf- wand an Baustoffen und Arbeitskräften nicht wesentlih höher ist als für ein - Behelfsboim. Außerdem «muß sichergestellt sein, daß die Wohnungen mit Luftkriegsbetroffenen beseßt wevden.

Gedinge- und Prämienlohn im öffentlihen Dienst

Der Reichstreuhäynder für den öffentlihen Dienst hat für die invalidenversicherungspflihtigen Gefolgschaftsmitglieder des öffentlichen Dienstes (ausgenommen Staatsweinbau und Staats- forsten) eine Anordnung zur Förderung der Leistungssteigerung erlassen. Ju allen öffentlihen Verwaltungen und Betrieben, in denen ein Gedinge- oder Prämienverfahren wirtschaftlih und möglich ist, soll nach diesem Verfahren gearbeitet werden. Die Gedinge sind nah Zeit zu bemessen und so festzuseßen, daß bei durd schnittliher Leistungsfähigkeit und normaler Anstrengung ein Verdienst erzielt wird, der dem Grundlohn zuzüglich des Ge- dingefleißsaktors (Akkordzuschlag) entspriht. Für Arbeiten, die sih für die Ausführung im Gedinge niht eignen, können Prâä- mien auêgelost werden, wenn dadurch der Arbeitserfolg gesteigert wird. Soweit im Zeitlohu beschäftigte Gefolgschaftsmitglieder nes Leistungen erbringen, die über dem Leistungsdurchschnitt er übrigen l[tegen, fönnen widerruflihe Leistungszulagen bis zu 10 % des Gesamtstundenlohnes gezahlt werden. Der Kreis der Empfänger solcher Zulagen wird auf 30 2% begrenzt. Gefolg- shaftêmitglieder, deren Leistung 'unter dem Durchschnitt bleibt, fönnen unter den tariflihen Lohnsäßen entlohnt werden.

F Wirtschcaftsteil

„„Ungebrochene Kraft der deutschen Wirtschaft“

Betriebsappell der Deutschen Reichsbank Ansprachen der Reichsminister Dr. Goebbels und Funk

Ein in feierliher Form durchgeführter Betriebsappell der Deut- hen Reichsbank in Berlin, auf dem die Reichsminister Dr. Goebbels und Walther Funk zu den führenden Män- nern des deutschen Bankwesens sprachen, wurde zu einer über- eugenden Kundgebung - der ungebrochenen Kraft der deutschen

irtschaft, die auch unter s{chwierigsten Kriegsverhältnissen und unter den Belastungen des feindlihen Bombenterrors thr Teil zum deutshen Endsieg beiträgt.

Am Beispiel der Deutshen Reihsbank wies Reihswirtschafts- minister und. Reichsbankpräsident Funk nah, daß der Bomben- terror, ebensowenig wie' er “die Moral der Bevölkerung zu brehén

„vermag, ein gevregeltes Wirtschaftsleben unterbinden kann, wenn

die darin tätigen Menschen entschlossen sind, sih dem feindlichen Terror nicht zu beugen und danach zu handeln, Selbst nah den s{hwersten Terrorangriffen, so führte Reichsminister Funk aus, ist der Geschäftsbetrieb der Deutschen Reichsbank auch nicht für fünf Minuten unterbrochen worden. Jn vorbildlicher Zusammen- arbeit mit den anderen Banken der Reichshauptstadt wurde so die Aufrechterhaltung eines reibungslos arbeitenden Geld- und Kredit- verkehrs gewähtleiftet, Reichsminister Funk {loß seine Ansprache mit dem Gelöbnis, daß das für geordnete Lebens- und Wirtschafts- verhältnisse entscheidende Geld- und Kreditwesen seine Pflicht au weiterhin tun werde, im Kriege und erst recht indem durh den Sieg gesicherten Frieden.

Reichsminister Dr. Goebbels sprach als Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar von Berlin allen, die an der Ordnung und Aufrechterhaltung des deutshen Bank-

ewerbes vor allem in der Reichshauptstadt während des Krieges und namentlich im feindlihen Bombenterror mitgeholfen haben, seinen Dank und seine Anerkennung aus. Die Anstrengungen für die Erringung des Endsteges seien niht nur militärischer oder wirtschaftlicher"Art, sondern umfaßten alle Ge- biete unseres öffentlihen und privaten Lebens.

Zweekvoller innerbetrieblicher Arbeits8einsaß Reichsorganisationsleiter Dr. Ley auf einer Arbeitstagung

Auf einer Reichsshulungsstätte der NSDAP. sprach Reichs- organisationsleiter Dr. Ley vor Gausozialwaltern und Gau- berufswaltern der Deutshen Arbeitsfront und den Bezirks- arbeitseinsaßingenieuren des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion.

Dr. Le y behandelte Probleme des innerbetrieblichen Arbeits- einsaßes, deren Lösung in enger Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der DAF., dem Reichsministerium für Rüstung und Kriegsprodufktion und dem Generalbevollmächtigten für den Ar- beitseinsaß zu dem Wunder unseres heutigen Leistungsstandes wesentlich beigetragen haben, Troß Terror und Zerstörung nehme unsere Rüstungsfertigung auch jeßt noch dauernd zu. Es sei er- möglicht ‘worden, die gegenwärtige Höhe der Rüstungsfertigung nts nur zu erreichen und zu halten, sondern die Fertigung sei auf nahezu ‘allen Gebieten von Waffen, Munition und Aus- rüstung höher als das Soll, Hier wirken die Erziehung der poli- tischen Führung mit den technishen Begabungen des dutihen Volkes zusammen, Der deutsche Arbeiter vollbringe bewunde- rungswürdige Arbeitsleistungen und beweise damit - seine Ein- sicht in die Schiéfsalhaftigkeit dieses Krieges. Das deutshe Volk trete in diesem Fahre mit seinen Leistungen zu dem Spurt an, der uns den Erfolg bringen wird. Dr, Ley würdigte in diesem Zusammenhang die anerkennenswerten Leistungen der Betriebs- führer, die troß aller Lenkungsmaßnahmen unserer Wirtschafts- führung alle Verantwortung für ihren Betrieb tragen. Es sei nicht notwendig gewesen, zur Erhöhung der Leistungsstärke Expe- rimente anzustellen, Die sozial- und betriebswirtschaftlichen Maß- nahmen, die vor dem Kriege durchgeführt worden waren, hätten in kraftvoller Linie fortgeseßt werden können. Zu den Maß- nahmen, die sih allgemein leistungssteigernd auswixken, gehören insbesondere der Leistungskampf der deutschen Betriebe, der Kriegshberufswettfkampf der deutshen Jugend, das betriebliche Vorschlagswesen, das Leistungsertüchtigungswerk des Amtes für Leistungsertüchtiqung, Berufserziehung und Nea die verschiedenen Rationalisierungsmaßnahmen, u. a. solh#lohnordnen- der Art sowie verschiedene Möglichkeiten von Einzelauszeich- nungen, insbesondere das Leistungsbuh und der Dr.-Friß-Todt-

Preis, Jnsgesamt bewähre sich die betrieblihe Menschenführung,

die die

bab etriebe zu einer Leistungseinheit zusammengeschmiedet e, i :

Dieser Krieg, so fuhr Dr. Goebbels, auf die politish-mili- tärishe Lage übergehend, fort, ist ein Weltanschauingskrieg, der sih mit früheren dynastishen Kriegen nicht vergleichen läßt und dessen lange Dauer und außerordentliche Erbitterung jedes daran beteiligte Volk und jeden einzelnen Bürger großen Belastungen unterwerfe, Die Bewährungsprobe, die unser Volk heute besteht, ist mindestens so shwer wie die, der es vergleichsweise 1918 aus- gesegt war. Heute aber weiß das deutsche Volk, das damals nur unterlag, weil es s{lecht geführt wurde, daß es in diesem Krieg um seine Lebenssubstanz selbst kämpft, daß ihm im Falle seines Versagens nah dem Eingeständnis unserer Feinde die physische Auslöschung droht, im Falle seiner Standhaftigkeit und Treue aber der sichere Sieg winkt.

Auf der anderen Seite bringt der Krieg Belastungen niht nur für eine der kriegführenden Parteien mit sih; auh im gegnerischen Lager gibt es ‘deren mehr als genug, «aber wir sehen sie nit so deutlih wie dio. eigenen. Fu diesem Zusammenhang erinnerte Dr. Goebbels an die Eingeständnisse führender englisher Staats- männer näch dem leßten A daß Groß-Britannien, als Deutschland kapitulierte, selbst am Ende seiner Kräfte angelangt war. Es gelte E immer, und gerade in Zeiten \{werster Be- lastungen, standha nüßen zu können.

„Standhaftigkeit“, so sagte Dr. Goebbels „ist eine politische Tugend, ohne die es keinen Erfolg gibt“. Das habe sih im Kampf der nationalsozialistishen Bewegung um die Macht gezeigt, und dafür seien uns in diesen Tagen wieder die Helden von Cassino ein leuhtendes Beispiel. Hier habe es sich erwiesen, daß der Mut und. die Ausdauer einer Schar entshlossener und gläubiger Kämpfer auch den stärksten zahlenmäßigen und materiellen An- griffen des Feindes gewachsen sei. “Nicht die Zahl allein entscheide hier, sondern vor allem auch die Qualität, niht das Material allein bringe den Sieg, dazu gehöre der Geist, der es beseelt.

Im Anschluß an den Betriebsappell stattete Reichsminister Dr. Goebbels in Begleitung von Reichswirtschaftsminister und Rächsbankpräsident Fun k der Gefolgschaft der Deutschen Reichs- bank einen Besuch an ihren Arbeitspläßen ab und besichtigte die Einrichtungen des zentralen deutshen Zahlungsinstituts.

Der Ansprache Dr. Leys ging eine mehrtägige Aussprache vor-

an, in der alle Möglichkeiten des zweckmäßigen inuerbetrieblichen '

Arbeitseinsaßes von fahmännischer Sette erörtert und Wege auf-

ezeigt ‘wurden, wie mit den vorhandenen Arbeitskräften ein Höchstmaß von Leistungen zu erzielen is. Dabei sprachen u. a. der Leiter des Amtes" Soziale Selbstverantwortung der DAF,, Dr. Hupfauer, Chef der Amtsgruppe Arbeitsordnung im Reichs- ministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, Reichshand- werksmeister Schramm, Arbeitseinsaßingenieur Friedrich _und Dipl.-Fng. Steinwarz, Leiter des Amtes für Leistungsertüchti- gung, Berufserziehung und Betriebsführung.

Deutsche Bauwirtschaft im Kriege

Auf - einer Arbeitstagung des Hauptauss{chusses Bau beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wurden die verantwortlihen Männer der deutshen Bauwirtshaft über die egenwärtigen Aufgaben und Forderungen des innerdeutschen Bauschaffens nach den von Reichsminister Speer gegebenen Richt- linien und Weisungen unterrichtet.

Der Chef des Amtes Bau beim Reichsminister für Rüstung

und Kriegsproduktion, Pg. Stobbe-Dethle {fsen, kenn-

zeichnete in grundsäßlichen Ausführungen die Tätigkeit ‘der “Be- triebsführer der Bauwirtschaft und führte. weiter aus, daß Reichs- minister Speer im Hauptausshuß Bau diejenige Plattform ge- schaffen habe, auf der dem deutshen Bauunternehmer volle Ent- faltungs- und Wirkungsmöglichkeit für seine Mitarbeit ermöglicht worden set. Ö

Der i auSrdtk Bau habe si u. a. der Frage des rationellen Einsatzes der Arbeitskräfte zu widmen und dafür zu sorgen, daß die Baustellen in ausreihendem Maße und in der rihtigen Fach- arbeitermishung belegt werdèn und jeder Leerlauf während der Umsezung der Arbeitskräfte vermieden wird. A

Voraussezung für die Erfüllung dieser Aufgaben sei die Not- wendigkeit, täglich zu beweisen, daß der firmenmäßige Einsaß der deutshen Bauwirtschhaft wirklich der rationell günstigste sei.

„Jh bin der Ueberzeugung“, so führte Pg. Stobbe-Dethleffsen aus, „daß wir einen starken Teil der deutshen Bauwirtschaft frei von allen Bindungen mit den Sorgen kämpfen lassen müssen, die die Zeit ihm bringt. Nur dann bleibt ein starker, energisher und initiativer Block erhalten, aus dem immer wieder neue Kraft wächst. Für die Bauwirtschaft im Rahmen des Hauptausschusses Bau ist es ein dringendes Erfordernis, den tehnishen Wettbewerb

t zu sein, um jede Chanece, die sih bietet, aus-?

weiter zu entwickeln. Er ist nur möglich in einer selbstverantwort- lichen Wirtschaft bei freier technisher Verantwortung und Jnitiative.“

Der Leiter des Hauptaus\chusses Bau, Dix. Gärtner, unter= strich die Ausführungen des Amtschefs Bau und würdigte die Arbeit hervorragender Männer der deutshen Bavwirtschaft, die sih vor allem zur Mitarbeit dem Hauptaus\huß Bau zur Ver- fügung Ren haben. Er verwies darauf, daß der verstärkte Einsag der deutschen Bauwirtshaft bei der Beseitigung der Bombenschäden erst dur die im vorigen Fahr von Reichsminister Speer erfolgte Errichtung dieser \hlagkräftigen Organisation mög- lih geworden sei und forderte seine Berufskameraden auf, mit

ganzer Kraft an der Erfüllung der Forderungen dieses Krieges zur

Erringung des Endsieges in höchster Einsaßbereitshaft mitzu- wirken.

Grundsäße der deutschen Fremdenverkehrspolitik im Kriege Staatssekretär. Esser sprach in Wien

Anläßlih der Einführung des Vizepräsidenten der Gauwirt- shaftsfkammer Wien, Hans s als Leiter der Abteilung Fremdenverkehr sprah Staatssekretär für Fremdenverkehr, Staats- minister a. D. Hermann Esser, über Grundsätze der deut- hen Fremdenverkehrspolitik im Kriege, Er erinnerte zunächst an die Notwendigkeit, die friedensmäßigen Maßnahmen im Fremden- verkehr auf die Bedürfnisse des Krieges umzustellen und ünter- strih die große Bedeutung des Gaststätten- und Beherbergungs- gewerbes in der heutigen Zeit, dessen Tätigkeit viefah geradezu als öffentliher Dienst angesprohen werden müsse. Staatssekretär Esser kam dann des weiteren auf die kürzlih erlassene neue An- ordnung zur Lenkung des Fremdenverkehrs zu sprechen, die not- wendig geworden ser, weil der zur Verfügung stehende Beher- bergungsraum und die kriegsmäßig beschränkten Leistungen der Gaststättenbetriebe einem möglichst großen Krets deutscher Men- schen zugänglih gemacht werden sollen, Während der Wirt im Frieden die Aufgaben der Gastlichkeit vor allem egenüber dem einzelnen Gast zu erfüllen hatte, erwüchsen ihm heute Pflichten vor allem gegenüber der Volksgesamtheit. Der Gastwirt helfe besonders in der jeßigen Zeit die Ernährung des Volkes zu sichern, was u. a. daraus hervorgehe, daß über 15 Millionen Menschen in den deutshen Gaststätten verpflegt würden. Be- sonders bewährt habe sich das Stammgericht, das auch weiterhin, wenngleih verbunden mit einer geringen Markenabgabe, bei- behalten werden würde. Hinsichtlich der Speisenpreise müsse an dem Grundsaß der Sf{\bilität festgehalten werden, das Gast- stättengewerbe helfe damit, den Geldwert zu erhalten und die Währung zu sichern. Auch der Hotelier habe ähnliche Aufgaben wie der Gastwirt. Von besonderer Wichtigkeit sei im Hotelwesen die Erhaltung der Substanz; der Hotelier habe darauf zu sehen, daß sein Betrieb im Kriege und in der kommenden Friedenswirt- schaft einsabfähig bleibe. Nicht zuleßt gelte dies auch im Hinblick auf den Lusftkrieg, der vor allem dem Beherbergungsgewerbe be- sondere Verpflichtungen auferlege. Um alle diese Zielseßunyen erfüllen zu können, sei eine \chlagkräftige Organisation und ein weitgehendes Vertrauensverhältnis zwischen Amtsträgern, Ge- shäftsführern und Einzelbetrieben notwendig.

Wirtschaft des Auslandes

Düstere bevölkerungspolitishe Prognosen in England

Stockholm, 5. April. Fn einer Rede in Cardiff erklärte Sir William Beveridge, das Sinken der Geburtenziffer und die Er- höhung des durhshnittlihen Lebensalters stelle eine bevölkerungs- P he überaus düstere Prognose für England dar. England tehe vor einer völligen Veralterung. Heute zähle Großbritannien 2,25 Mill. Menschen im pensions- und rentenfähigen Alter. Jm «Fahre 1971 würdé diese Zahl auf nit weniger als 9 Millionen gestiegen sein. Unter je fünf Engländern würde sih eine Person im pensions- und rentenfähigen Alter befinden, falls sich dieses Verhältnis niht noch mehr durch ein weiteres Sinken der Ge- burtenziffer vetschlechtere.

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Weiterer Umfaßrückgang an der Preßburger Börse

Preßburg, 5. April. Die Entwicklung der Preßburger Börse ist durch einen ständigen Rückgang der Gesamtumsatßziffer gekenn- zeichnet, der gleihermaßen Aktien, Anlagepapiere und Devisen umfaßt. Fm Fahre 1943 wurde ein Umsay an Aktien, Anlage- werten und Devisen in Höhe von 252,7 Mill. Ks, gegenüber 30,2 Mill. Ks. im vorausgegangenen Jahr erzielt. Davon ent- fallen auf Aktien 6,4 (5,2), auf Anlagewerte 63,8 (86) und auf Devisen 182,5 (218,5) Mill. Ks.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 5. April, (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G,, 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G,, 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G,, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,05 G., 50,05 B,, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,

Budapest. 5. April, (D.N.B,) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg

11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 5s. April. (D. N. B.) New York 4,02 ,—4,03 1%, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17 40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 5. April, (D. N. B.) [12.00 Uhr holl Beit. \ [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,-—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, talien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —44,90, „Prag —,—.

Zürich, 5. April. (D. N. B.) [11,40 ‘Uhr.j Paris 6,283, London 17,36, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,671, B., Madrid 39,75 B., Holland 229%, Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,65, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,3714, Praç 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbu! 3,50 B, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,00 B,

Kopenhagen, s, April. (D. N. B,) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 5, April. (D. N. B.) London 16,85 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G,, 9,00 B, Brüssel —,— G., 67,50 B. Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B, Amsterdam —,— G., 228,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B,, Rom —,— G, 22,20 B., Kanada 3,77 G,, 3,82 B. Madrid —,— G,, Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,26 B., Buenos Aires 101,50 G,, 103,50 B.

Oslo, 5. April. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —— G., 4,40 B. Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G,, 103,00 B. Helsink' 8,70, G,, 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B, Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B,, Rom —,— G., 23,20 B., Prag —— G., —,— B.

London, 5. April. (D, N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—, :