1944 / 85 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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gestattet. Bei Mehrgeburxten (Zwillinge usw.) oder wenn ;

mehr als 5 Jahre seit der Geburt des leßten Kindes ver- gangen sind, kann auf Antrag auch die Sauglingskarte \mit 150 Bezugsabschnitten ausgegeben werden.

(3) Die Säuglingskarte gilt bis zur Vollendung des 1, Lebensjahres des Kindes und ist bei Aushändigung der Reichskleiderkarte für Kleinkinder zurückzugeben. Nicht in Anspruch genommene Bezugsabschnitte erlöschen. *

210. Zusaßkleiderkarte für werdende Mütter

Werdende Mütter erhalten nah Vollendung des- vierten Monats der Schwangerschaft auf Antrag die Zusakarte für werdende Mütter mit 50 Bezugsabschnitten. Die Zusaßkarte gilt ein Fahr. 20 i A

S1 Zusaßzkleidexkarte für Trauerkleidung

Müttex und Ehefrauen von Verstorbenen erhalten auf An- trag die Zusaßkarte für Trauerkleidung mit 40 Bezugs- abshnitten, Dex Sterbefall und das Verwandtschaftsver- hältnis sind durch Vorlage einer amtlichen Bescheinigung nachzuweisen. Der Anspruch auf Ausstellung einer Zusaß- karte erlischt vier Wochen, nachdem der Todesfall den Bezugs- berechtigten bekannt geworden ist. Dem selben Verbraucher darf innerhalb eines Jahres nur eine Zusaßkarte ausgestellt werden, auch wenn mehrere Todesfälle in der Familie ein- treten. Die Zusaßkarte gilt ein Fahr. i

S 12 i Zusaßkleiderkarte sür Schwer-Fliegergeschädigte

Schwer-Fliegergeschädigte erhalten die Zusaßkleiderkarte für Schwer-Fliegergeschädigte mit 50 Bezugsabschnitten und zwei Bezugsausweisen für je ein Paar Strümpfe oder Socken. Die Zusabtkleiderkarte gilt ein Fahr.

Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für alle Kleiderkarten 8 13

Ausgabeverfahren Für die Ausgabe aller Kleiderkarten sind die den Landes- wirtschaftsämtern zugegangenen Richtlinien maßgebend, in denen das Ausgabeverfahren sowie der Kreis derjenigen Per-

sonen festgelegt ist, denen die Kleiderkarten zustehen.

S 14 Zulässiggeit der Verbindung (1) Die nébeneinander geltenden Kleiderkarten einshließlich. der Zusaßkleiderkarten können ir Verbindung miteinander zum Warenbezug verwendet werden. ' (2) Für die Punktbetoertung ist bei nebeneinander verwen- deten Aleiderkarten das Warenivertverzeichnis der zuleßt aus- acacbenen Kleiderkarte maßgebend.

S 15 Räumliche Geltung der Kleiderkarien

(1) Die im Deutschen Reich und in den unter Zivilverwal- tung stehenden Gebieten Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Kärnten, Krain, Untersteiermaxk, Bialystok ausgegebenen Kleiderkarten und die Spinnstoffkarten für Polen sowie die im Protektorat Böhmen und Mähren ausgegebenen Kkeiderkarten gelten im ganzen Umfang dex vorgenannten Gebiete,

Dritter Teil Punktberechnuno

S 16 Abrundung

(1) Ergeben sih bei Waren, die im Warenwertverzeichnis mit halben Punkten bewertet sind, bei der Punktberehnung einer Ware Bruchteile von Punkten, so sind die sih ergeben- den Teilpunkte, falls sie mehr als ein Viertel und weniger als dreiviertel Punkt betragen, auf einen halben Punkt, im übri- gen auf einen vollen Punkt ab- oder aufzurunden.

(2) Ergeben sich bei Waren, die im Warenwertverzeichnis mit vollen Punkten bewertet sind, Bruchteile von Punkten, so sind diese auf volle Punkte nah oben aufzurunden, wenn die Bruchteile einen halben Punkt und mehr betragen, da- egen nach unten abzurunden, wenn sie unter einem halben Punkt liegen.

S Abgabe von nicht normaler Ware

(1) Fehlerhafte, angeschmußte und verschossene Spinnstoff- waren, die als solche gekennzeichnet und mit einem Preis- nahlaß von mindestens 15 vom Hundert gegenüber dem nor- malen Preise veräußert werden, sind für die Hälfte der vor- geschriebenen Punftzahl abzugeben. Bei der Errehnung des halben Punktwertes für Strümpfe 11, und 111. Wahl bleibt die bei bestimmten Bezugsnachweisen vorgeschriebene Er- höhung um 50 vom Hundert des Punktwertes außer Betracht. Der Bezugsausteis ist auch hier abzutrennen. Strümpfe, die weder II. noch 111. Wahl sind (sogenannte Kilo- oder Näh- ware), sind für einen Punkt je Paar gegen Abtrennung eines Bezugsausweises zu bezichen und abzugeben.

(2) Getragene Vorführkleider und Strümpfe sowie Kol- [ektionsmuster und Dekorationsmuster sind für die Hälfte: der für normale Ware vorgeschriebenen Punktzahl abzugeben.

(3) Meterreste sind für die Hälfte der vorgeschriebenen Punktzahl abzugeben. Als Meterreste gelten Stoffabschnitte, die bet einer Stoffbreite bis zu 90 ecm nicht über 1 m lang und bei einer Stoffbreite über 90 ecm nicht über 60 em lang sind, Reste unter 20 em Länge gelten als nihtbezugs- beschränkt.

(4) Stoffabschnitte, die fehlerhaft sind, in dexr Herstellung als sogenannte Fabrikationsabschnitte anfallen und als Kilo- abschnitte bezeihnet werden, sind zum vierten Teil der für normale Ware vorgeschriebenen Punktzahl oder zu je 15 Punk- ten für cin Kilogramm abzugeben. Abschnitte dieser Art, die weniger als 1 m lang sind, gelten als nichtbezugsbeschränkt.

(5) Durch die Vorschriften der Absäße 3 und 4 werden für

Stoffabschnitte bestehende Abliefecungspflichten niht berührt

(Hadern-Ablieferungspflicht). S 18

Aenderung der Punktbewertung Wird dexr Punktwert einer Spinnstoffware von dem Reichs- beauftragten oder von einer seiner Bewirtschaftungsstellen ge- ändert, so ist sie auch an den Verbraucher zu dem geéänderten Punktwert abzugeben. |

Vierter Teil ¿N “Schlußbestimmungen 8 19 Ausnahmen

Der Reichsbeauftragte behält sih vdr, in besonders begrün- deten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser An- ordnung zuzulassen.

890 ä Strafvorschriften -

Zuwiderhandlungen gegen dieje Anordnung werden nah den §8 10, 12—15 dex Verordnung übec den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften «auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er- eugnisse (Verbrauchsregelungs-Strafverordnung) in der Fas- sung vom 26. November 1941 (RGBL. I S. 734) bestraft.

Sal Fnkrasttreten

(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach der Vexkündung in Kraft; sie gilt au in den eingegliederten Ostgebteten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok. /

(2) Gleichzeitig treten die Anordnung 1/43 vom 21. De- zember 1942 (R.-A. Nr. 2 vom. 5. Fanuar 1943) sowie die dazu - ‘assenen * 1

Na “àge 1 vom 1. April 1943 (R.-A. Nv, 79 vom 5. April

1943) ; 2 vom 27, April 1943 (R.-A. Nr. 98 vom 29. April 1943) 3 vom 20. August 1943 (R.-A. Nr. 195 vom * 23. August 1943) 4 vom 21. September 1943 (N.-A. Nr, 222 vom 23. September 19483)

außer Kraft, Die zu den Anordnungen erteilten Ausnahme-

genehmigungen, werden am 30. Juni 1944 ungültig, j Berlin, den 1. April 1944.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung' und - verwandte Gebiete.

Hagemann. Anlage A Liste j | der bezug3beschränkten' Spinnstofswaren j Auf Reichskleiderkarte beziehbar:

Oberbekleidung aus Geweben, Gewirken, Gestriken scwie Gummi- und Austauschstoffen mit und ohne Spinnstoff- basis, soweit sie nicht nach [Il und IV bezugscheinpflichtig ist.

Männerfleidung, ' 8 Frauenkleidung (einschl. Kittel und Schürzen), Kleidung für Kinder von 1 bis 15 Fahrèn.

Unterkleidung und Leibwäsche aus (Geweben, Gewirken, Gestricken sowie Gummi- und Austauschstoffen mit und ohne Spinnstoffbasis,

für Männer,

für Frauen, |

für Kinder von“ vollendetem ‘ersten bis zum vollendetem fünfzehnten Fahre.

Säuglingsbekleidung und Säauglings- w ä \ch e aus Geweben, Gewirken und Gestricken.

Ko pfbekleidung aller Art.

Ausstattungsartikel (Handshuhe und Fäustlinge aus Spinnstoffen, Schals, Krawatten, Taschentücher, ferner, Hosenträger, Sockenhaltex u. dgl.).

Fußbekleidung (Strümpfe aller Art und Fußlappen).

Schmuckzutaten (modische Weißwaren, Spißen und Stickereien). - :

Trainingsanzüge, Turn- und Sportkleidung, Bade- fleidung (einschließlich Bademäntel). i

Schirme.

Kurzwaren (Tressen, Lißen, Bänder, Börtchen, Schnür- riemen und ähnlihe Shmalgewebe und -geflechte).

Stoffe für Bekleidungsgegenstände, soweit sie niht n a ch IT und IV bezugscheinpflichtig sind (Gewebe, Ge- wirke, Gestricke). l ;

Strick-und Handarbeitsgarne,

*

IT: Auf Bezugschein beziehbar:

Bettwäsche (Bettlaken, Kissenbezüge, Debett- und Deckenbezüge, Ueberschlaglaken).

Bettwaren (Bettfedern das sind rohe und bear- beitete Geflügelfedern sowie Abfall von. Geflügelfedern «— einschl. wieder ‘aufgearbeiteter gebrauhter Bettfedern (Couchés), JFnulette, Matrazen, Matraßenschoner, Keilkissen, Kopfkissen, Debetten, Unterbetten, Fußkissen {Plumeaus), Stepp- und Daunendecken, Reformunterbetten, -auflagen und -fissen, Schlafsäcke, Strohsäcke).

Tisch-, Haus- und Küchenwäsche (Tishtücher, Mundtüchex, Handtücher, Frottiertücher, Geschirrtücher, Mangeltücher).

Decken und Planen (Schlaf-, Reise- und Diwandecken, Pferdedecken, Planen, Zeltbahnen).

Gardinkén.(Vorhänge, - Stores, Verdunkelungsanlagen aller Art aus Spinnstoffen).

Stoffe aller Art, soweit sie niht auf Kleiderkarte zu beziehen sind (Dekorationsstoffe, Möbelstuffe, Gardinenstoffe, Meterware aus Filzstoffen, Verdunkelungsstoffe aus Spinn- stoffen). ck

Oberbekleidung.aus Leder.

Wintermäntel, Winterjoppen und Stußzer für Männer und Burschen sowie die dafür benötigten Ober-

stoffe.

Wintermäntel für Frauen und Maiden sowie die

dafür benötigten Oberstoffe auch Pelzmäntel und Pelz- jacen für Frauèn und Maiden —, :

Fahnen und Fahnenstoffe. i : Gewebte und geknüpfte Teppiche, Brücken, Vorleger

und Läufer sowie sonstiger Fußbodenbelag aus Spinnstoffen einshließlich Meterware.

Néichs: und Staatsanzeiger Nr. 85 vom 13. April 1944. S. 2

TTI Auf Reichskleiderkarte oder auf Bezugschein unter Abtrennung

von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte oder nur auf

Bezugschein beziehbar Berufskleiduna. Nähmittel. IV Aúf Bezugschein unter Abtrennung von Bezug3abschnitten der Reichskleiderkarte oder nur auf Bezugschein bezicehbar Anzüge für Männer und Burschen und Teile davon (Sakkos, Janker, Faden, gefüttert, halbgefüttert und un- gefüttert, Hosen, Stoffwesten) sowie die dafür benötigten Oberstoffe. i Wintermäntel für Knaben und Mädchen sowie die dafür benötigten Oberstoffe. Arbeitsbekleidung sowie die dafür benötigten Oberstoffe. j Anlage B Liste von nichtbezugsbeschränkten Spinnstofsweren ; A. Oberbekleidung: Bekleidunasgegenstände aus Fischleder.

B. Leib-, Bett- und Haushaltswäsche: Sterbewäsche gegen Vorlage amtlicher Bescheinigungen, Wasch- und Topflappen,

Wischtücher (keine Hand-, Geschirr- und Gläsertücher), Staubtücher, Poliertücher, Scheuertücher, Bohnertücher, Tablettdecken aller Art,

Vorgdzeichnete und handgestikte Ueberhandtücher, Vorgezeichnete und handgestickte Zierdecken, bei denen sih die Vorzeichnung oder Handstickerei über die ganze Dee erstreckt und nicht nur auf die Ecken oder Ränder beschränkt. ; 8

7. Kunstgewerbliche handgewebte Tisch- und Zierdecken,

8, Kaffeewärmer.

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\ C, Kopsbekleidung: 1. Spezial-Berufskopfbekleidung (z. B. Konditormügßen, Fleishtragehauben) und Arbeits\{huyhauben, 2. Ledermügen, -hauben und -helme.

D. Ausstattungsartike!-

Güxtel,

Gamaschen,

Ohrenschüter,

Uniformausrüstungs- und -ausstattungsstüa *

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E, Sanitäre Waren: i Damenbinden mit Ausnahme der gestrickten —, . Muïl, Watte und Verbandzeug, A Sanitäre Bedarfsartikel, wie Bandagen, Gummistrümpfe.

F. Schjirmwaren:

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1. Schirmfutterale, 2. Gartenschirme. 4

G. Kurzwaren:

Knöpfe, Quasten, Kordeln, Borten für Gardinen und ,

Teppiche sowie diejenigen Tressen, Lißen, Bänder, Börtchen und ähnliche Schmalgewebe und Geflechte, die nicht in der

- Anlage C aufgeführt sind.

% U. Sonstige Waren: Matten, 2 / i é: Deckenwollen 8- und mehrfah in handelsfertiger Auf- machung, Wachstuch, Linoleum, Balatum, Stragula, Pausleinen, Heftgaze, Heftband und Buchbinderstoffe, . Spielwaren, j 9, Leonische Waren, 10: Zierkissen und. Sißkissen, 11. Paramente, : : 12. Handarbeitöwaren mit Ausnahme von Kleidung, Leib-, Bett- und Haushaltswäsche.

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Anlage C

Katalog zur Vierten Reichskleiderkarte 2 Spalte T: Püúünktwerk für Waren, die niht nach IT bis IV unterschiedlih bewertet sind.

Spalte IT: Punktwert für wollene, wollhaltige, natur-

seidene und naturseidenhaltige Waren. Spalte IIT: Punftwert für kunstseidene und kfunstseiden- haltige Waren. S N Spalte IV: Punktwert für Waren aus allen übrigen Spinn- stoffen. /

1. Reichskleiderkarte für Männer

A L: I JIL V Mettebweslen E C RAL S E Kurze Oberhosen (Shorts). ««..« . « .— 17 12 15 Kurze Trachtenhosen. .....«« E L e va Taghemden mit zwei zugehörigen lösen

Kragen E E es 00 10M Hemdeinsäße u. Vorhemden (Chemisettes) 6 3 3 Ersaßmanschetten (Paar)... —_— 2/3 Nezunterhosen, lang oder 4-lang . . - .. 10 8 10 Schlüpfer ohne Beine . E 0 Unteriaden ohnè Aemel o o oe O T Sodenlängen, C e ore e i m Oi O Sodénfüngen, E i ee e O ls Strumpflängen, gestrickt 6 Strumpflängen, gewirkt... 3 Stuten, auch Wadenstußen . . 6 —— Ga L T0 QUGGEO C E e O 4 ——— C (0a BEE) ie 0 90 Ueberzieh- und Unterziehärmell ....—— 3 4 Arbeits- und Berufsmäntel aus Geweben. . 25 35

Schlafröckte und Morgenröcke E 6 Berufsanzüge aus, Köpergeweben, ein- oder

A C e Berufsjacken aus Köpergeweben ...,. 21 Berufshosen aus Köpergeweben. . . . . 21 —. Lodenmäntel, Lodenkoßen und -pelerinen. . 56 Sonstige Mäntel. (nicht Wintermäntel) . . . 65 Handschuhe, gewirkt ohne Futter... ... 2

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2. Neichsfleiderfarte für Frauen

Komvylets Kurze Hosen î Shorts) Westen aus Geweben Umstandskleider . Hängerschürzen

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D R 0E M G

(Holländerschürzen) ‘ohne’

Dreiecktücher i; Morgenrödcke, gefütt Morgenröcke, ungefüttert . . Frisierumhänge ¡ Bettjacken, gefüttert , Bettjacken, ungefüttert . Blusenschoner . . Futterschlüpfer und 50cm Gesamtlänge Unterkleider, Futterware oder Untertaillen j Cts Strumvfhalterhemden Strumpflängen, Stußen . Sportstrümpfe und -sußen strümpfe und -stußen) Gymnafstik- und Turn Skianzüge j

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plattierte Schlüpfer ab

vlattiert. . .

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(V. ‘Boden:

Coo j L

VYeberzieh- und Unterziehärmel ; Berufsanzüge aus Köpergeweben, eiîn- o zweiteilig . N Berufsjacken aus K Borufshosen aus Köpergeweben Polo- und Charmetuseblusen. .

und Charmeusejacken Aermeln) . L ¡ Dirndlblusen . . Windjacken und Wi N Umschlagtücher bis 1 qm groß... Vmschlagtlicher über Schlafanzüge . Nachtjaken . . Turn- und Sport Turn- und Sporthosen . Badeanzüge j; Bademäntel Trainingsanzüge. .. Treiningshosen und Eis Traininasjacken Damenkleiderwesten o i _Damerkragen, -fabots, -rever3, -hemdenpassen 1 Paar Damenmanschetten . . .. Cs Krageneckten, Tascheneken und Motive. .. und Ansteckblumen sowie

öpergeweben | (mit i furzen ndblusen j P

lqm groß .. |

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laufhosen

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Ansteck{schleifen

Damenbinde, gestrickt. Arbeitskleider, auch gewirkt 1 R-Arbeitsfleidung R-Knopfkittel, R-Schl1upf- fittel, Schürzenkleider langärmelig . E furzärnmtelig .. . Hand{chuhe, gewirkt, ohr

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ind gestrickt. . .

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1e Futter . 3. Reichsfleiderkarte für Knaben

vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr TT TTIT TV

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Dee L T Ungefütterte Popelinemäntel Nezunterhosen, lang oder 4-lang . Strumpflängen für Kinderstrümpfe, gamaschen, Kinderstußen . . Strumpflängen, gestr (Männergrößen) . . Sonstige Strumpflênge

idt, Stugen e: gewirkt (Männer-

Skianzüge

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Me N Windjacken und Windblusen Schals, Vierecktücher . . Schlafanzüge aus Geweben. . .. ge, gewirkt oder gestridt

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E Schlafanzü Neßjacken . A

Negzunterhosen, kurz

Neßhemdhosen.

Badehosen,. auch Badeanzüge . Bademäntek. .

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Dreiekhosen .

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4. Reihsfleiderkfarte für Mädchen vom vollendeten 3, bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

/ L TILIV Kostüme, gefüttert oder ungefüttert i;

Kostüme, ungefüttert . L S Mäntel aus kunstseidenem Pelzstoff. Umschlagtücher, bis 1 qm gro Umschlagtücher, über 1 qm groß. Dreiecktücher L A e Unterkleider und Unterröcke, Futterware oder

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Ungefütterte Kon Lodenmäntel , . Dirndlblusen N Polo- und Charmeusejsacken (mit furzen Aermeln) R |

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Kletterwesten . U L indjacken und Windblusen .

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Neich3- 1nd Staat8anzeîger Nr. 85 vom 13. April

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Schals, Vierecktücher, Kopftücher u. Ernte- T II IIT IV L a 0E E Sande, gee A .— 20 25 Schlafanzüge, gewirkt und gestrickt . CLO are es: ets Turnhemden R n E N au 5 B T A —— 58 Badèanzüge L E 8 E Le A L E TDamenbinbe. ett E I

5. Neihsfleiderfarte für Kinder

im 2, und 3. Lebensjahr

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Gummi-, gqummierte Mäntel und -Umh änge, Nedentatel S O S e s S S Badéanzüge. O e B

Futterschlüpfer, plattierte Schlüpfer,

Ce aus E E L | 6. Vewertung gültig für alle Reichskleiderkarten

Filz- und Strohhüte sowie sonstige Kopfbekleidung

\

jeder Art mit Ausnahme von Müßen 3 Pkt. Stumpen ‘und Capelines jeder Art .. 214 Pkt. Mügen jeder Art N 2 Pkt. VEIVDINRDEN, Ae A 10 Ptk. Leibbinden, ewirkt und gestrickt . .. G RTE Ee B P O S E Bt Pa ; 1 Pkt. A E A 2 Pkt. E C I E E E DA 1 Pkt, Krawatten, Querbinder und Schleifen . .. 1 Pft. Schirme E 6 Pkt. Rade Ao C 14, Pkt. 1G U O o L A T BE Bänder, Lißen, Tressen, Barmer Bogen, Borten,

Wäscheträgerband (auch abgepaßt), Stickereien

Spitzen, Besäße und Posamentierware :

über 5 mm bis 25mm Breite bis 4 m 1 Fkt.

über 25 mm bis 60 mm Breite bis 2 m 17 Pft.

über 60 mm Breite bis 1 m E N 1, Pkt. Gummibreitgewebe bis 20 cm, bis 20cm lang . 1 Nlkt. Gummibreitgewebe über 20 cm, bis 20 cm lang 1 Pkt. Gummiliße (auf Kärtchen 114 m), bis 150 ecm lang 14 Pkt. Kombinierte Gummiliße, 1 Paar E P Schnürriemen, 2 Paar . : 1, Pkt. Korsettriemen, 1 Stück . 1 Pkt. Hosenträgerbiesen, 3 Stü-' 14 Pkt. Hosenträger . N 2 Pkt. SOERETGG E O L Pt 1 Paar Sockenhalter oder 2 Paar Strumpfhalter 1 Pkt. 1-Paar Schweißblätter. . L S E: Aermelhalter, 1 Paar . . 15 Pkt. Rüschen, Plissees, Blenden:

bis 25 mm Breite, bis 1m... 14, Pkt. N0EL 25 Mm Breite V8 E L P Handarbeit3garne in Aufmachungen ab 50 g: je 50g 2 Pkt, Dad, V 0 R, Handarbeitsgarne in metrischen und Gewicht8auf- machungen unter..50g. (mit Ausnahme von ab- _gepackttem Matetïál) je #7 0,60 ‘Kleinverkaufs-

Dres S i l Pkt.

Handarbeit3garne 'abgepackt zu vorgezeichneten

Handarbeiten, je angefangene 25g. . .. Pkt,

E Halsbündchen oder 1 Paar Aermelbündchen. . . 14 Pkt.

7. Hitler-Jugend-Kleidung HJ-, DJ- und Flieger-HJ-Winterbluse. . . . , 10 Pkt, T E LJ-, DJ- und Flieger-HJ-Ueberfällhose . . .. 7 Pkt.

Ma E 2 T P. D DI-Braunhenbd s S R T DYJ-Kniehose (Sommerdiensthose). .... 5 Pkt, V D B 1 Pf MHJ-Kragen . E PEE: L Jrr DJ-Strümpfe 4 Pkt. BDM-, JM-Jae . 17 E BDM-, JM-Weite. 8 Nt. BDM-, JM-Rock . , - “6 Pkt. BDM-, JM-Bluse. 5 Vkt. BDM-, JM-Halstuch 1 “P BDM-, JM-Müße C V e Ce e BDM-, FM-Söcchen i 2 P, O D C E L S 4- Vft. R Cc C 8 PIE BDM-, JM-Sporthose . E E BDM-, JM-Sporthemd . ._= « 2 3 PIE

8. Vewertung der Stoffe a) Meterware Die aus den Reichêkleiderkarten ersichtliche Bewertung der Stoffe wirkt sich wie folgt aus: A. Wollene, wollhaltige, naturseidene und naturseidenhaltige Stoffe:

Fertigbreite bis C C T PIE über 62 ecm 8 Pt: über T1 cm 9: "Pt. über 80 cm 10 TLft. über 89 cm L P: De E E E über 116 cm 14 PVfkt. Me R E E L E C L E i E Ae E n I E O S eN T8 P

B. Kunstseidene und kunstseidenhaltige Stoffe:

Fertigbreite bis E S P E L O 4 Pfkt. e S A 5 V B S0 C, C 6 Pkt. über 102 cm ; 7 Vi über 119 ecm 2 8 Pkt. B L E E l 9 Pkt. UDE L D E 10 Pt

C. Alle übrigen Stoffe:

Fertigbreite L E E «0 P Der O S T E be T S E R E von 90 C E L E es 9 ®Pfkt. von 100 em ab 68 Gel cata= ._, 20-Pft. von 110 cm-abtn h co E «L R le I 0 Sor O E e O I E von S E S T0 B:

ven E Ce S T E

h) Sonderbewertung

Spaltey T: Punkttwvert flir Waren, die nicht nach T1 bis IV " unterschiedlih bewertet sind.

Spalte T1: Punktwert für wollene, wollhaltige, naturseidene

und naturseidenhaltige Waren.

? T

Nichtwollene und nihtwollhaltige Knaben-Anzugstoffe und

- Männer- und Knaben-Sommermantelstoffe, 143 ecm Fertigbreite, Metergewicht liber 300.4... , 16 Schiffer- und Fischerflanelle, wollhaltig, 80 em Fertigbreite 8 BUterstoffe, 80 n Detiobrate. L 8

Gabardine-NRegenmantelstoffe (außer Kunstseide), 143 ecm E E Ee Warpstoffe 85 on Mere R Miederstoffe (Korsettstoffe), 84 ecm Fertigbreite . .. . 13

Wirk- und Strickstoffe für Unterwäsche, 140 em Fertigbreite

Luftspibenstoffe, Webspißenstoffe, Tüllspibenstosfe, über die ganze Fläche, bestickter, gewebter Tüll bis 75 ecm Fertig-

V Ls Tülle und Gitterstoffe jeder Art bis 150 cm Fertigbreite. 8

SpalteTITl: Punktwert für kunstseidene und funstseidenhaltige

Waren.

Spalte IV: Punktwert für Waren aus allen übrigen. Spinn- \tos]en.

IT TIT IV

+* volle 9 ecm Breitenunterschied*) = 1 Pkt. “+ volle 10 em Breitenuntershied = 1 Pfkt. #* volle: 10 om Breiténuntershied = 1 Pkt. —_— ch{ volle 9 em Breéitenuntershied = 1 Pkt += volle 10 ecm Breitenunterschieza = 1 Pkt. —. = volle 7 cm Breitenuntershied = 1 Pkt. 10 7 10 = volle 20 cm Breitenunterschied = 1 Pkt. + volle 20 ecm Breitenuntershied = 1 Pfkt. + vollé 20 em Breitenuntershied = 1 Pkt.

7 j ; / L ; / _*) =# volle .…. om Breitenunterschied bedeutet, daß bei cinem Stoff, der volle .…. cm breiter oder schmaler als die angegebene Fertigbreite ist, für das Meter je 1 Punkt mehr oder weniger abgetrennt wird. O tis

Nichtspinnstoffhaltige Waren aus Gummiplatte, aus Aus- tauschstoffen oder Papiergeweben werden gegen die halbe für das betreffende Kleidungsstücf in Spalte I oder ITT der Reichs- fleiderkarte oder des Kataloges festgeseßte Punktzahl abgegeben,

Die Reparatur von Pelzwaren sowie die Abgabe von nicht-

- 9. BVewertung von Reparaturen

Für die Bewertung der Fnstandsezung von Wirk- und Strickwaren gilt folgendes:

l. Punktwert für Fnstandseßungen, die niht nah Erwachse-

__nen- und Kinderbekleidung unterschiedlich bewertet sind,

T E für JFnstandsezungen bei Erwachsenenbeklei-

úng.

TIT. Punftwert für Jnstandsezungen bei Kinderbekleidung.

L E -ITI

Anstricken von Männerstrümpfen und -soen. 2

Ansiciken von Frauen- und Kinderstrümpfen

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S S S E M l Anstricken von Frauen- und - Kinderstrümpfen O S a a e ae 0e 2 Anstricken von Strumpfspizgen 1 FAGE E C c G l & L Ra Dee Ver 8 E D S 1] B es B Ca O s G e aa ; l '— 2G a A l] Jadentans (Ble E S 3 2 Ne SACEREANO E e e Kragen 00 S. 100 )0 q C €89 E §0 I E M

bezugsbeshränkten Pelzwaren darf nur gegen die für das Futter benötigte Punktzahl erfolgen. Die Bewertung von Kleidungsstüen aus. Tüllen, Gitter- und Spißenstoffen erfolgt nach Maßgabe des Punktwertes der aufgewendeten Stoff- menge.

Rock verlängern je angefangene 10m... 4 8 Vorderteil oder Rückenteil Jacken und Pullover 8 5 V e A O L L E 2E E I]

Sonderanfertigungen, die nicht vermerkt sind, twerden nah dem festgestellten Materialverbrauch berechnet, und zwar mit

1 Punkt für je angefangene 20 g. / Anlage D Uebergrößenbesheinigung C L L L E eas Cme de ° | (Ort) (Datum) Firma: Auf die für C C C E G S Ge A s (Name) (Ort) GEU E O O C LA ' | (Geburt8datum) O O E C A C E Lie d (Wirtschaftsamt bzw. Kartenstelle) i m (O Ce .…. ausgestellte, mit dem Ueber-

größentvermerk versehene Reichskleiderkarte bzw. Säuglings-

9