1944 / 90 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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86 1. Pumpenkörper der dur diese Anordnung nicht mehr zu- gelassenen Pumpengrößen dürfen als Ersaßlieferung nicht mehr hergestellt werden. 2. Die Lieferung aller übrigen Ersaß- und Bestandteile für ausgeschiedene Pumpengrößen ist vorbehaltlih späterer Festlegungen bis auf weiteres erlaubt. i

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Jn besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften diesex Anordnung zugelassen werden. An- träge sind an den Sonderausschuß Kompressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, zu richten.

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Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft- und. Pumpenindustrie der Wirtschafts- gruppe Maschinenbau, Berlin-Charlottenburg 9, Linden- allee 15, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa êxforderliche Prüfungen zu gestatten.

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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12 bis 15 dex Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 8 10

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie

mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 12. April 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsprodufktion. | Karl Lange, |

Anordnung Nr. 184

des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Lieferung von Antricbmotoren der Kühlmittel- pumpen für Werkzeugmaschinen

Vom 13, April 1944

Auf Vorschlag des Sonderauss\chusses Kompressoren und Pumpen im Hauptaus\{huß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion und im Einvernehmen mit dem Sonderring „Elektrische Maschinen“ im Hauptring für elektrotechnische“ Erzeugnisse beim Reichs- minister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund

oder Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom

11. Dezember 1942 (RGBl, [1 S. 686) mit Zustimmung des Reithsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an- geordnet: i

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Zum Antrieb dex nah Anordnung Nr. 149 des Bevoll- mächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Vereinheitlihung= von Kühlmittel- pumpen für Werkzeugmaschinen vom 29. Fuli 1943 zugelasse- nen Kühlmittelpumpen dürfen von Herstellern und Lieferern nur Elektromotoren verwendet werden, die den Vorschriften der folgenden §8 2 bis 6 entsprechen.

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Kühlmittelpumpen für Werkzeugmaschinen (kurz: Kühl- mittelpumpen) dürfen nur mit Motoren folgender Ausfüh- rungsformen geliefert werden:

a) Geschlossene Ausführung, Schubart P 33, mit oder ohne Außenlüfter. Für Tauchpumpen ist nur die Ausführung ohne Außenlüfter zugelassen.

b) 2polige Ausführung (bei Gleichstrom entsprechende Dreh- zahl) mit normalen freien Wellenenden für direkte Kupp- lung oder mit verlängerten anormalen Wellenenden auf der A-Seite zur Aufnahme des Pumpenlaufrades.

e) Baumform V1, V8 oder V 18, |

d) Mit wasserdihtem Klemmenkasten (Klemmenkasten Schußart P 44) und nur einer Klemmenkastenanordnung.

Bei Tauchpumpen is} der Motor so anzuordnen,‘ daß die Einführung zum Klemmenkasten auf der dem Druck- stußen gegenüberliegenden Seite liegt. Bei Saugpumpen ist die Anordnung so zu wählen, daß bei Draufsicht auf den Klemmenkasten der Drukstußen links liegt,

e) Mit einer im Klemmenkasten angeordneten Erdungs- \chraube,

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Die Lieferung von Kühlmittelpumpen mit Motoren mit angebauten Schalt- und Anlaßgeräten, eingebauten Sicherun- gen und dergl. ist verboten. Diese Geräte sind getrennt anzu- ordnen,

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Kühlmittelpumpen dürfen nux mit Motoren solcher Nenn- [eistungen geliefert werden, die den einzelnen Pumpen- herstellern vom Sonderaus\huß Kompressoren und Pumpen im Zusammenhang mit der Anordnung Nr. 149 des Bevoll- mächtigten für die Maschinenproduktion § 3 genehmigt wurden.

Für jede Pumpengröße sind je Stromart (Drehstrom, Gleichstrom) bei Tauchpumpen eine und bei Saugpumpen höchstens zwei Motorgrößen zulässig.

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Die Lieferung von Kühlmittelpumpen mit Drehstrom- motoren für 220/380 und 500 Volt, 50 Per/s und für sämt- lihe anormalen Spannungen und Frequenzen, für die eine Anpassung an die Neßverhältnisse lediglich durch Einlegen einer anderen Wicklung in den sonst niht veränderten Motor erreicht werden fann, ist allen zugelassenen Herstellern von Kühlmittelpumpen gestattet.

Die Lieferung von Kühlmittelpumpen mit Einphasen- Wechselstrommotoren und von Gleichstrommotoren für mehr als 220 Volt ist verboten. (

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Die Lieferung von Kühlmittelpumpen mit Gleichstrom- motoren und mit Drehstrommotoren einer nah vorstehenden nicht gestatteten Ausführung, soweit diese in einzelnen Fällen

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 90- vom 19. April 1944. S. 2

auf Grund einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 zugelassen ist, ist nur den vom Sonderausshuß Kompressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, festgelegten Herstellern gestattet. 87

Aufträge, die den Hersteller4 und Lieferfirmen bereits vor- liegen, aber nach, dieser Anordnung künftig niht mehr anzu- nehmen sind, dürfen bis zum 30. Funi 1944 noch ausgeführt werden, wenn das hierfür erforderliche Material in erheb- lichem Umfang bei ihnen oder ihren Unterlieferern vorgear- beitet ist und zu anderen kriegswithtigen Zwecken nicht ver- wendet werden kann. g x

Jn besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften der vorstehenden Anordnung zugelassen wer- den. Anträge sind an den Sonderausshuß Kompressoren und Pumpen zu richten, der die Entscheidung im Einvernehmen mit dem Sonderring „Elektrische Maschinen“ trifft.

S9 Die Lieferfirmen und Hersteller sind verpflichtet, der zustän- digen, Fahgruppe der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau Aus? kunft zu erteilen, Einsicht in die Geshäftsbücher, einschlägi- en Unterlagen, PAAnUngen usw. zu gewähren und Betriebs- delGtigungen und etwa erforderlihe Prüfungen zu gestatten.

8 10 ' Zuwiderhandlungm gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. ;

8 11

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem- burg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 13, April 1944.

Der Leiter des Hauptaus\husses Maschinen und- Apparate

beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

Karl Lange.

Bekanntmachung

Die am 15. April 1944 ausgegebene Nummer 16 des Reichsgesezblatts, Teil 1, enthält:

Erlaß des Führers über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin. Vom 1. April 1944.

Achte Verordnung übex die Ausbildung und Prüfung für den höheren bautechnishen Verwaltungsdienst. Vom 3. April 1944.

Verordnung über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland (Außenhandelsstatistik). Vom 4. April 1944.

Zweite Durchführungsverordnung zum Geseß über weitere

Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlaß des Krieges.

Vom 5. April 1944,

Anordnung " über den Erholungsurlaub der Beamten, An- estellten und Arbeiter im öffentlihen Dienst für das Urlaubs- jahr 1944. Vom 13, April 1944,

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Postbeförderungs- ebühren: 0,03 f. für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Bexlin 96200.

Berlin NW 40, den 17, April 1944.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Irichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 14 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Fnnern vom 7. April 1944 hat folgenden Fnhalt: Allgemeine Verwaltung: RdErl. 31, 3. 44, Weiterführg. d. Sozialeinrihtgn. des RDB. (Rechts\{huß). Bek. 31. 3. 44, Verlust eines Personalausweises. Kommunal- verbände. RdErl. 16. 3, 44, Erfassg. d. Gewerbesteuermeß- beträge f, d, Rehnungsj. 1942 f. Zwecke d. Finanzausgleihs. RdErl. 27.3, 44, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 707. Polizeiverwaltung. RdErl, 23, 3. 44, Fahrgangsregister. RdErl. 23. 3, 44, Ausstellg. v. Jagdscheinen. RdErl, 23, 3. 44, Landespolizeil. Begutachtg. u. Planseststellg. bei Durchführg. kriegswichtiger Bauvorhaben d. Dt. Reichsbahn. RdErl. 24. 3, 44, Erflärg. d. Wasserwirt- shaftsverwaltg. zur besonderen Verwaltg. i. Sinne d. § 22 d. 1, DVO. um LS.-Ges. RdErl. 24. 3, 44, Einteilg. berufs- tätiger Gesoloschaftsmitqlieder z. LS.-Bereitschaftsdienst. -— RdErl. 29, 3. 44, Vereinfachg. d. Berwaltg.; hier: U Gebühren L U. Sondertraktorenkraftstoff 1, RdErl. 31. 3. 44, Gebühren #. Aus- fünfte aus d, polizeil. Melderegistern. Wehrangelegen- heiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt. RdErl. 31. 3, 44, Personenshäden-VO.; hier: Vorläufige Maß- nahmen beim Eintritt eines Personenschadens. Volks-

esundheit. RdErl. 31, 3. 44, Aufnahme dt. verwundeter

lugzeugbesazungen in Krankenanstalten. Neuerschei- nungen. Stellenausschreibungen ‘von Ge- meindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. iertel- jährlih 215 NAÆ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 RA für Ausgabe B (einseitia bedrudckt).

Nummer 15 des Ministerialblatts des Reihs- und Preußischen Ministeriums des Funnern vom 14, April 1944 hat folgenden Fnhalt: Reichs- u, Staatshaushalt, Kassen- u. Rechnungswesen. RdErl. 6. 4. 44, Kapiteleinteilg. d. Einzelplans V, Haushalt d. RMdFF, Kommunalver- bände. Bek. 27. 3, 44, Freistellg. d. Stadt Wesermünde von bestimmten Genehmigungsvorbehalten d. DGO. RdErl. 30. 3. 1944, Verbuchg. d. Gewerbesteueranteile. RdErl. 3, 4. 44, Ver- gege hier: Anexkenng. d. dt. Wochenshau Nr. 708. RdErl. 3. 4. 44, Vereinfachg. d. Verwaltg.; hier: Einschränkg. d. Zustimmungsverfahrens bei d. Aufnahme von Darlehen usw.

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derTolkswir(schali?

RdErl. 6. 4, 44, Vertretg. d. Reichsstatthalter (Oberpräs.) dur Gauhptm. (Landeshptm.). Polizeiverwaltung. RdErl, 1.4, 44, Behandlg. abgenommener ausländ, Zahlungsmittel in Pol.-Gefänguissen u. Arbeitserziehungslagern. Pexrsonen- )standsangelegenheitehn. RdErl. 5. 4. 44, Sicherg. d. HZivilstandsregister, Kirchenbücher „u. kirhenbuhähnlichen Schrift- denkmäler gegen Bomben- u. Brandschaden. Wehrange- legenheiten. Segal a LeS, Familienunter- halt. RdErl, 5. 4. 44, Vergütungssäte f. d. persönlichen Auf- wendgn. f. Notdienstpflichtige, die in Griechenland eingeseßt werden. RdErl. 5, 4. 44, Notdienst-VO.; Bestattg. u. Ueber- führg. gefallener od. verstorbener Angehöriger d. Heimatschußz- organisationen. Vermessungs- und Grenzsachen. RdExrl, 4. 4, 44, Vermessungstechniker-Lehrlinge; Lehrabschluß- prüfg. Volksgesundheit. RdErl. 10, 4. 44, Einziehg. v. Dysenterieserum. RdExl. 10. 4.-44, Einziehg. v. Gasbrand- (Peritonitis-) Serum. RdErl, 10. 4. 44, Einziehg. v. Gasbrand- (Gasödem-) Serum. RdErl. 10. 4. 44, Einziehg. v, Meningo- foffenserum, RdErl. 10. 4. 44, Einziehg. v. Tetanus- (Anaë- roben-) Serum. RdErl. 10. 4, 44, Einziehg. v. Diphtherieserum. RdErl. 10, 4, 44, Einziehg. v. Tetanusserum.— Veterinär- verwaltung RdErl, 30. 3, 44, Serologishe Untersuchg. d, aus d. Ausland eingeführten Pferde Li Beschälseuhe u. Roß. Verschiedenes. ‘Reichsindexziffer f. März 1944. Neu- ersheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 N A für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 KNAÆ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Postwesen

Postanweisungen an Evakuierte und Fliegergeschädigte

Zahlreihe Post- und Zahlungsanweisungen- für die Uebermitt- lung von Versorgungsgebührnissen gehen den Postanstalten noch immer mit der alten Anschrift zu, was namentlich zum Monats- wechsel im Geldzustelldienst Mehrarbeit und Verzögerungen ver- ursaht. Empfänger von Decoraunataltntfn dürfen bei einem Wohnungswechsel nicht unterlassen, den mit der Anweisung er M betreuten Kassen sofort den neuen Wohnsiy mit- zuteilen.

Aus der Verwaltung Weitere Verèinfahung des Steuerabzugs Erhöhte Lohnsteuer- freigrenze /

Der Reichsfinanzminister hat weitere Vereinfahungen des Steuerabzugs vom Arbeitslohn angeordnet, Bei Lohnzahlungen für nicht mehr. als vier Arbeitsstunden wird die Lohnsteuertabelle für tägliche Lohnzahlung zugrunde gelegt. Die Tabelle für vier- stündliche Lohnzahlung wird niht mehr angewendet, Die Lohn- steuerfreigrenze wird in Anpassung an die Freigrenze bei der Einkommensteuer erhöht. Sie beträgt für die Steuergruppe I 3,20 A taglih, für die Steuergruppe I1 3,60 [¿AÆ tägli, für die Steuergruppe 111-4,10 NAM täglih. Jn der Steuergruppe 1V erhöht sih die Freigrenze für Verheiratete mit einem Kind auf 510A täglih, mit zwei Kindern auf 6 |.Æ, mit drei Kindèrn auf 8,19 l, mit vier Kindern auf 10,40 A usw, Für kleinere Arbeitslöhne wird Lohnsteuer niht mehr erhoben. Die Erhebung der Lohnsteuer eat somit für die Steuergruppe I erst ab Lohnstufe 8, für die Steuergruppe 11 ab Lohnstuse 12, für Gruppe 111 ab Lohnstufe 17, für Gruppe 1V (ein Kind) ab Lohnstufe 27, bei zwei Kindern ab Lohnstufe 36, bei drei Kindern ab Stufe 57, bei vier Kindern ab Stufe 94 usw, Die Anordnung bringt weiter Bestimmungen über die Berehnung der Lohn- steuer bei vierteljährliher Lohnabrechnung und bringt zur Ver- einfachung eine amtliche Lohnsteuertabelle für vierteljährliche Lohn- zahlung. Die Anordnuñg tritt am 1. April 1944 in Kraft. Arbeitgeber, die nux Arbeitnehmer beschäftigen, deren Arbeits- lohn die Freigrenze nicht übersteigt, insbesondere Haushaltsvor- stände, brauchen die für die Zeit ab 1. Januar 1944 einbehaltene Lohnsteuer nicht an das Finanzamt abzuführen, Diese Beträge sind an die Arbeitnehmer wieder auszuzahlen.

Die besondere Steuerfreiheit für Opfer des Krieges, der Arbeit und des Luftterrors

Erläuterung der Neuregelung

Jn der „Deutschen Steuer?Zeitung“, Nr. 14/15, veröffentlicht Oberregierungsrat Berliß vom Reichsfinanzministerium eine Er- läuterung zu der mit Erlaß des 'Reichsfinaûzministers erfolgten Neuregelung des steuerfreen Pauschbetrages für Opfer des Krieges, der Luftterrors und der Arbeit. Diesen Opfern wird ein Msonbdban steuerfreier Betrag auf der Lohnsteuerkarte ein- getragen als pauschale Abgeltung der Werbungskosten, Sonder- ausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, die ihnen er- ggen in größerem Umfange erwachsen als gesunden Menschen, die im freien Gebrau ihrer Glieder nicht behindert sind. Die Höhe der steuerfreien Pauschbeträge hat sih niht ge- ändert. Der steuerfreie Pauschbetrag für erwerbstätige Arbeit- nehmer Ut größer als der für nihterwebstätige, Pensionäre usw. Weggefallen ist jedoch die Aufteilung der steuerfreien Pausch- beträge in einen Anteil für Werbungskosten und Sonderausgaben und für außergewöhnliche Belastung. Der steuerfreie Pauschbetrag, der künftig dem einzelnen Berechtigten gewährt wird, ist ein in sih geschlossenes Ganzes und dient zur Abgeltung der den ge- naunten Opfern erwachsenen besonderen Aufwendungen etwa für besonderes Handwerkszeug oder für Selbstfahrer, für erhöhte Versicherungsprämien, Halten vòôn Pflegepersonal, gesteigertes Erholungsbedürfnis, aber auch für die Ausshmückung und Er- haltung von Gräbern durch Hinterbliebene. Anspruch auf den steuerfreien Pauschbetrag haben: alle Kriegsbeschädigten der alten und der neuen Wehrmacht, alle im Wehr- oder im Militärdienst Beschädigten oder Versehrten der alten und der neuen Wehrmacht, alle Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes, die wegen ciner Dienst- beshädigung versorgt werden, die Vetsehrten aus dem Kampf um die nationale Erhebung, alle Arbeitnehmer, die sonst nah Ver- sorgungsgesezen Versorgung oder Versehrtengeld erhalten, wie insbesondere die Zivilpersonen, die bei feindlichen Luftangriffen versehrt werden, Ferner die HZivilversehrten, die bei Ausübung ihres Berufes versehrt wurden oder etne typische Berufskrankheit haben und endlich die Hinterbliebenen all dieser Personen, die Hinterbliebenenrente nah den Versorgungsgeseßen erhalten. Zu dem Pauschhbetrag können die Beguünstigten noh weitere steuer- freie Beträge beantragen, wenn sie. Werbungskosten, Sondedaus- gaben und außergewöhnliche Belastungen BeDOE die niht in unmittelbarem Basantmnbang mit ihrem Opfer stehen. Das ist bei Werbungskosten und Sonderausgaben eine Neuerung, die si in jedem Fall zugunsten des Berechtigten auswirkt. Hier handelt es sih z. B. um Fahrgeld zwishen Wohnung und Arbeitsstätte, Arxbeitnehmeranteil der Krankenversicherung, Unterstüßung der bedürftigen Mutter usw. Soweit der Io ld Q niht aus- reiht, kann bei entsprehendem Nachweis seine Erhöhung - be- willigt werden. Grundsäßlih wird der steuerfreie Pauschbetrag für Opfer des Krieges und der Arbeit auf Antrag vom Wohn- ‘sibfinanzamt eingetragen, wobei ein Nachweis durch Renten- besheid usw. erforderlich ist. Ft ein. Antrag entshuldbar ver-

spätet gestellt, dann kann zuviel einbehaltene Lohnsteuer in

gewissem zeitlichen Ausmaß erstattet werden.

Reich8- 1nd Staat8anzeiger Nr. 90 vom 19. April 1944. &. 3

| Wirtschaftstein | |

Die Lebenshaltungskosten in der Welt Deutschland hat den niedrigsten Steigerungssag

Kriegsbedingte Unzulänglichkeiten des statistishen Materials wie Einstellung der Veröffentlichungen l lee Ee ige fo zögerungen in der Nachrichtenübermittlung, Beschränkung der JIndexberehnungen auf die amtlichen Preise, obgleih neben ihnen in verschiedenen Ländern die Preise des |

nicht unerheblihe Bedeutung haben bringen es mit si, daß ein internationaler Überblick über die Entwicklung dex Lebens- haltungskosten weder auf Vollständigkeit, noch auf unbedingte Zu- verlässtgkeit U BG A erheben kann, Troßdem dürfte es wertvoll sein, durch Aus|schöpfung aller erreihbaren Unterlagen wenigstens tin groben Zügen ein Bild von den in der leßten Zeit einge- tretenen Verändetungen zu entwerfen,

Ein emtsprehender Versuch, den das Statistishe Reichsamt im Märzheft von „Wirtschaft und Statistik“ unternimmt, ergibt, daß die seit Kriegsbeginn steigende Tendenz der Lebenshaltun sfosten in der Welt im großen und ganzen auch im Fahre 1943 ange-

alten hat. Der Verlauf war jedoch im einzelnen sehx unter- chiedlih. Auf der einen - Seite gibt es viele Länder, z. B, in Kontinentaleuropa neben dem Deutschen Reich fast das gesamte Mittel- und Nordeuropa, in denen die Preise für die Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs Ende 1943 nur verhältnismäßig wenig höher als zur gleichen Zeit des Vorjahres sind, so daß von einer weitgehenden Stabilität gesprochen werden kann. Auf der andéren Seite hat der Preisansties ‘in einer Reihe: von Ländern weitèr angehalten oder sogar zugenommen. Dies gilt nicht nur teilweise flir Südosteuropa, sondern auch für zahlreihe außer- europätishe Staaten, über deren Preisentwicklung laufende Statistiken meist niht veröfféntliht werden. Fm Vergleich zu der Entwicklung in den Vorjahren scheint sich jedoch der Anstieg- der Lebenshaltungskosten in der Welt. 1943 im ganzen ' etwas ver- langsamt zu habèn.

Die Gesamtsteigerung der Lebenshaltungskosten von Kriegs- ausbruch bis zux Fahreswende 1943/44 ist im Deutschen Reich mit 9% nach wie vor am geringsten. Jn. den meisten Ländern sind die Lebenshaltungskosten seit 1939 um etwa 50 % gestiegen. Auch die Zahl der Länder, in denen die Lebenshaltun sfosten bereits ein Mehrfaches ihres Vorkriegsstandes erreicht haben, ist nicht gering. Fnfolge der durch die unterschiedlihe Entwicklung bedingten Verschiebungen im internationalen Gefälle der Lebens- haltungsfkfosten dürfte das Deutsche Reih gegenwärtig in Konti- nentaleuropa das ¡ billigste Land sein. Fm Ubrigen Mittel- und Nordeuropa stellen sich die Lebenshaltungskosten nux wenig, in den Randgebteten des Kontinents dagegen überwiegend erheblich

höher als im Deutschen Reich.

Vom Scheibenrad bis zum Wagenheber-

Bedeutende Rationalisierungserfolge in der Krüaftfahrzeugteile- Fudustrie

Die Motorisierung der Wehrmacht, die im Verlauf des Krieges einen ungeahnten Umfang angenommen hat, erfordert riesige Mengen von Kraftfahrzeugteilen niht nur zum Neubau der Fahr-

Luftterror und Versiherungsschuß Die Aufrechtexhaltung des Versicherungsshußes auch bei Ge- fahrerhöhung als Folge von Luftangriffen hat bei den een Volksgenossen vielfah FZweifelsfragen hervorgerufen. Mit Ten stimmung des Reichsaufsihtsamtes für das Versicherungswesen gibt die Reichsgruppe „Versicherungen“ kurze- Merksäße bekannt, die: zux Klärung des umfangreichen Fragengebietes dienen:

1. Werden versicherte Sachen infolge Luftgefährdung oder nath eingetretenen Luftkriegsshäden an einem anderen Orte oder in anderer Weise als bedingungsgemäß vorgesehen aufbe- wahrt, so bleibt der Versiherungsshuß in vollem Umfange bestehen. Dasselbe gilt für die Haftpflichtversicherung, soweit sie sih auf die versiherten Sachen bezieht. Füx die Trans- portversiherung gilt diese Regelung nicht.

Fn derx Einbruchdiébstahlversiherung erstreckt sih der Ver- siherunssschuy nah wie vor nur auf Schäden durch Ein- bruch, niht auch auf solche durh einfahen Diebstahl.

2, Bei anderweitiger A OUNE im Sinne der Ziffer 1 braucht der Versicherungsunternehmung keine Anzeige er- stattet zu werden, wenn der Wert der verlagerten oder in an- derer Weise als bisher aufbewahrten Sachen die Summe von R.Æ 200 000,— nicht übersteigt. Fn der Haftpflichtversicherung ist nur bei Verlagerung von Jndustriebetrieben eine Anzeige erforderlich.

3, Dauernder oder vorübergehender Anschriftenwechsel ist der

Versicherungsunternehmung in jedem Falle anzuzeigen.

4. Für etwaige Gefahrenunterschiede wird eine erhöhte Prämie nur in Ausnahmefällen erhoben.

5. Für Kriegsschädeu haften die Versiherungsunternehmungen nicht, infolgedessen brauchen diese Schäden den Versicherungs- unternehmungen nicht angezeigt zu werden.

6. Versicheruntgsscheine sind als wichtige Vertragsurkunden im Luftichußgepäk zu verwahren.

7. Bei Anforderung von Abschriften ist zu berücksichtigen, daß die Versicherungsunternehmungen thre nur noch in beshränk- tem Maße vorhandenen Arbeitskräfte zu kriegswichtigen Zwecken dringend benötigen. e

Verpackungsmittel und Altpapier _ Solange der Krieg währt und zur Sparsamkeit zwingt, werden in der Papierwirtschaft immer wieder zwei Fragen auftauchen, die wegen ihrer besonderen Wichtigkeit nah einer Lösung drängen. Es ist einmal ‘die Frage nah der Möglichkeit verstärkter Ein- sparungen an Verpackungsmitteln aller Art und zum anderen die damit teilweise in Verbindung stehende n der Altpapier- ewinnung und Wiederverwertung. Wir wissen, daß vor dem Kriege rund vier Zehntel der, ri d Papier- und Pappen- erzeugung zur Herstellung von Verpackungsmitteln dienten. “Jn Friedenszeiten erfreute sih gerade dieser Sektox großer Beliebt- heit und allseitiger Förderung. Anders im Kriege: Sparsamkeit wird Trumpf. Der Begriff der Vershwendung, vieldeutig wie er nun einmal ist, erhält in kritischen Mgen einen neuen Jnhalt. Die Verpackung wird zum Musterbeispiel der Stoff- und Kraft- vergeudung. Die Kritik an ihrem Dasein und vor allem an zahl- redi ihrer Erscheinungsformen gewinnt noch dadur an Ge- wicht, daß sich jeßt-gerade die Tatsache der Einmaligkeit ihrer Ver- wendung aufdrängt: Von der Verpackung zum Altpapier is nur ein Schritt. eit i Spaxsam an allen Ecken und Enden ist für sih genommen etne nationalwirtschaftliche Forderung von grundsäßlih unbestrittener Berechtigung. Vielerlei Beispiele lassen sih L via dafür an- führen, daß der Wegfall einer Verpackung die bisher umhüllte Ware nunmehr nachteilig hygienishen Folgen ausseßt, oder un- zulänglih verpackte Güter einen Shwundverlust oder etne Quali- tätsbeeinflussung erleiden, deren Ausmaß, wirtschaftlih bewertet, die Verpackungsersparnisse aufhebt oder sogar Uberdeckt. Aus rein praftischen Gründen ist es zum Beispiel von alters her üblich, pulverförmige, vor allem feinpudrige Füllgüter nit einfah in einem mangelhaft schließenden Karton zu shütten, son-

chwarzen Marktes eine -

peuge sondern ebensosehr für den Nahshub in Form von Er- aßteilen. Man kann - sih wohl kaum eine Vorstellung davon machen, mit welchen Mengen beispielsweise an Stahlblechrädern, an Zylinderlaufbüchsen, an Kavdan- und“ Gelenkwellen, an Lenf- rädern, Kupplungs- und Bremsbelägen, Stoßdämpfern usw. hierbei gerehnet werden muß. So entwickelt auch die Kraftfahr- zeugteile-Fndustrie hon vor dem Kriege war, so werden doch heute Anforderungen an sie gestellt, die nux mit rücksihtslosen Rationalisierungsmaßnahmen erfüllt werden können.

Zunächst hat sich naturgemäß die Typenbereinigung auf dem Gebiet der Fahrzeuge selbst, in erster Linie auf die Teile Perstellendé Industrie ausgewirkt, die damit zu ganz erheblich größeren Stükzahlen einzelner Teile gekommen is. Fnnerhalb Ver ein- zelnen Kraftfahrzeugteile selbst war jedoch eine weitere Typen- bereinigung notwendig, namentlih für solhe Teile, die an kein bestimmtes Fahrzeug gebunden waren, wie z. B. Wagenheber. Fur eine Bewältigung der. benötigten ungeheuren Mengen | hat sih der von Reichsminister Speer im Rahmen der Selbstverant- Raa L O der Fndustrie geschaffene Sonderaus\chuß Kraftfahrzeugteile im Hauptausschuß Tay rgege mit größter Energie der Leistungssteigerung innerhalb seiner Fertigungs- bereiche angenommen.

Einige typishe Beispiele mögen zeigen, mit wie wenig Typen auf einzelnen Gebieten auszukommen is und welhe Summen an Werkstosf und Arbeitszeitaufwand gespart werden konnten. Bei zwei Typen von Scheibenrädern war innerhalb eines Fahres eine monatliche Ersparnis von 11500 Std, möglich. Dieser Ersparnis entspricht, unter Berücksichtigung der Allstofitionaen der leßten Monate, ein Freiwerden von 9256 Arbeitskräften. Jm Durchschnitt wurde bei diesen beiden Typen allein eine Arbeitszeitsenkung von etwa 23 % erreicht, Die gleihen Scheibenräder erbrachten eine monatliche Ersparnis von 56 t Eisen. Die Fertigung von Wagen- hebern, die vor der Vereinheitlihung von 27 Atimat mit Uber 300 nach Bauart, Abmessungen und Tragkraft unterschiedlichen Typen bestritten wurde, umfaßt heute nur noch 11 Typen (2 für Personenkraftiwagen, 6 für Lastkraftwagen und 3 für Seiten- wagen).

Wie diese Vielfalt von Typen sih praktisch auswirkt, mag fol- gendes Beispiel veranschaulichen: Eine Reparatursendung eines Zentralersaßteile-Lagers von 2000 Wagenhebern enthielt nicht weniger als 182 verschiedene Wagenhebermodelle, die heute spie- lend durh einen Personenkraftwagen und sechs Lastkraftwagen- heber erseybar sind. Diese Typenverringerung fällt erst dann anz erheblih ins Gewicht, wenn dabei die Verringerung der Er- Fbitilabaltune in Betracht gezogen wird. Während für diese 314 Typen 1600 Einzelteile auf Lager gehalten waren, vermindert sih heute bei 11 Typen die Lagerhaltung auf 150 Einzelteile. Eine solche Verminderung der Einzelteile bedeutet eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis, nicht nux in der Fertigung, sondern auch im Nachschub-, Transport-, Verpackungs- und Westellivefen,

Diese beiden Beispiele, das der Scheibenräder für die Werkstoff- und Arbeitszeitersparnis und das der Wagenheber für die Typen- bereinigung, sind fkennzeihnend für die gesamte Kraftfahrzeug- teile-Fndustrie, die noch bei einer ganzen Reihe ihrer Erzeugnisse gleiche, und ähnliche Rationalisierungserfolge aufzuweisen hat.

dern Doppelpackungen mit Fnnenbeutel zu verwenden. Jeßt er- hebt sich die Frage: Kann auf den Jnnenbeutel verzichtet werden?

Wirtschaftlich gehen wir von der Annahme aus, daß die einfache Kartonpackung in der Hauptsache für ausgesprochen - billiges Massenfüllgut “in Betracht kommt, also z. B. für Seifenpulver, Salz, Zucker, zur Not auch für Mehl. Schon Mehl aber streut

ergeben, daß bei den gegenwärtigen Kartonqualitäten die-einfaché Verpackung der Beanspruchung beim Versand nicht stand hält. Der dadurch eintretende Verlust am Füllgut steht in keinem vertretbaren Verhältnis zu der angestrebten Ersparnis an Ver- packungsmaterial. Wird aber eine Kartonsorte benußt, welche den Anforderungen des Versandes genügt, so ist bei dieser besseren Qualität die effektive Einsparung an Faserstoff —= gegenüber der Doppelpackung mit Fnnenbeutel unter Einsaß gertngwertiger Kartonsorten sehr gering.

Unabhängig von der verschiedenartigen Einstellung zum Einzel- falle wird die Notwendigkeit ‘der Verpackung in ungezählten anderen Fällen von feiner Seite ernsthaft bestritten. Bestehen bleibt ebenso unanfehtbar die Tatsache, daß nur ein verhältnis- mäßig geringer Teil aller Verpackungsmittel, insbesondere solcher aus dem Bereiche der Kartonindustrie, zur wiederholten Verwen- dung fähig ist, vielmehr nah einmaliger Benußung seinen Dienst erfüllt hat und der Vernichtung anheimfällt. Durch seine Anord- nung 111/43 vom 11. November 1943 über die Erfassung von Einzelpackungen aus Pappe (vgl. Papier-Zuteilung 1943, Nr. 22, Seite 391) versucht der Reichsbeauftragte für Verpackungsntittel, diesem niht abzuleugnenden Uebelstand zu seinem Teile zu steuern. /

Die Anordnung seßt sich zum Ziel, die einmal gebrauchten Packungen über den Altpapiereinsaß wieder in den Kreislauf des Papiers und der Pappe? einzubeziehen: „Der Verkäufer hat die von ihm zurübehaltenen oder von den Verbrauchern zurück- gegebenen Packungen sorgfältig aufzubewahren. Er soll die Packungen, soweit sie nicht abgeholt gder an eine Sammelstelle abgeliefert werden können, mindestens monatlich an den Alt- papierhandel abliefern“ 2). Daraus geht klar hervor, daß nicht an eine unmittelbare Wiederverwendung einmal gebrauchter Packungen gedacht ist, die sih in der Regel schon aus tehnishen Gründen verbieten dürfte. Vielmehr wird lediglih angestrebt, eine wesentlihe Steigerung des Altpapierauffommens aus dem Verpackungssektor herbeizusühren und diesen Sektor damit von dem landläufigen Odium des „Zellstoff-Klaues“ zu entlasten.

Die Altpapiererfassung hat niht nur in Deutschland, sondern

„überall da, wo Papier in größerey Ausmaßen hergestellt und ver-

braucht wird, durch den Krieg einen“ starken, Auftrieb erfahren. Selbst in einem so holz- und papierreihen Lande wie Finnland, dessen Eigenverbrauch in gar keinem Verhältnis zur“ Produktions- kapazität und Ausfuhr steht, wurde jeßt zum ersten Male die Sammlung von Altpapier in die Wege geleitet. Für holzarme Gebiete wic Deutschland dagegen liegt die Notibendigkeit auf der Hand, einem restlosen Verzehr der jeweiligen Papier- und Pappen- produktion vorzubeugen und nah einer teilweisen Wiederverwwer- tung zu trahten. Die Anordnung des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel ist ein Glied in der Kette dieser Bemühungen.

Wählen wix zur Veranschaulihung ein |praktisches Beispiel: Nach der Anordnung muß seit Ende 1943 jeder Raucher seinem Händler beim Kauf von Zigaretten eine leere Schachtel gleichen Juhalts überreihén. Von den in der Anordnung selbst erwähnten Ausrahmen abgesehen, ist Tie Vorschrift durhaus erfüllbar. Beim Einzelhändler sammelt sich alsbald eine beträchtlihe Menge von leeren Schachteln an. Diése sind ziemlich sperriges Gut, dessen man nur mit Hilfe einer Ballenpresse, über die aber dex

Pakpressen stehen heute, meistens in Form einer Behelfspresse, in jeder größeren Schule zur Verfügung. Es ist also Aufgabe des Einzelhändlers, die Schulkinder zur regelmäßigen Abholung der Verpackungen zu veranlassen.

Durch die Schulaltstoffsammlung, d. h. die regelmäßige Ab-

holung des u R durch die Schüler, ist in Deutschland der

‘Rohstoffkreislauf gesichert, ohne das die Abholung der Packungen

Einzelhändler regelmäßig nicht verfügt, Herr werden kann. Die '

erxfahrungsgemäß sehr stark und bei Grieß, der rieselt, macht sih | Billéarieit (Sofia)

dieser Uebelstand noch unangenehmer bemerkbar. Versuche haben |

aus allen Einzelgeschäften größere Unkosten verursaht. Soweit die Schüler evakuiert sind, werden von der Partei andere Wege organisiert, Wenn jeder mithilft, wixd in der Gemeinschaft auch dieses Problem gelost. Dann kann auch die not\wendigste Ver- packung aller Waren durchgeführt werden, weil genug Alt- papier als Rohstoff zur Herstellung neuer Verpackungen zur Ver- fügung steht.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, .18. April, (D.,N.B.) Alles m Pengò, Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20,

London, 18, April, (D, N. B.) New York 4,021,—4,0314, Spanien (offiz,) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17 40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) ——, Rio 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 18, April, (D. N. B.) (12.00 Uhr holl. Zeit. | [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, T —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, i ——, g9talien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—,

Zürich, 18, April, (D. N. B.) [11,40 Uhr.} Paris 6,271, London 17,36, New York 4,30, Brüssel 69,25 B,, Mailand 22,67% B., Madrid 39,75 B., Holland 229%, Berlin ‘172,55, Lissabon 17,323, Stockholm 102,60}, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Praç 17,25, Budapest 104,50, BZagreb 8,75, Zstanbul 3,50 B.,, Bukarest 2,37 1%, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rid 22,00 B.

Kopenhagen, 18. April, (D, N, B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,— Alles Briefkurse.

Stockholm, 18, April. (D. N. B.) London 16,85 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B,, Brüssel —,— G.,, 67,50 B,, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G,, 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B,, Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G,., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,25 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B,

Oslo, 18. April. (D. N, B.) London —— G,, 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G,, 10,00 B., New York —,— G,, 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B,, Stockholm. 104,55 G,, 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.

London, 18, April. (D, N. B.) Silber Barren prompt 28,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Zn Berlin festgestellte Rotierungen für telegraphische Auszáhlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

19. April 17. April Geld Brie} Geld Brief Aegypten (Alexandrien und )

Kairo) eee eere eo 1 ughpt. Pfund) -— |— Afghanistan (Kabul) „....... 100 Afghani | 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Albanien (Tirana) .....+..+- 190 Franken 80,92 81,08 | 80,92 81,08 Argentinien (Buenos Aires) . | 1 Pap.-Pes. | 0,583 0,592| 0,588 0,592 Australien (Sidney) «....... 1 austr. Pfund |

ie i 40,04 | 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .…. | 1 Cruzeiro —_ e A 21 Britisch-Jndien (Bombay-Cal-

U e S aa EaaCrad@ «- | 100 Rupien

100 Lewa

,053| 83,047 3,053 25

Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 39,96

3/047

o

Dänemark (Kopenhagen) „... | 100 Kronen | s2,15 52,25 | 52,15 652,26 England (London)... 7 engl: Pfund | —_— | Finnland (Helsinki) „.......« 100 Finnmark | 5,06 6,07 | 5,06 5,07 Frankreich (Paris) „+5. 100 Frs. | | Griechenland (Athen)... 100 Drachmen | 1,668 1,672| 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter- | |

Dam) iheloh ooo ces cduis 100 Gusden 132,70 132,70 [132,70 482,70 Ara (TE)urán) » „+sédéveiés 100 Rials | 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Zs3land (Reykjavik) „......... 100 isl. Fr. | 88,42 38,50 | 38,42 38,50 Ftalien (Rom und Mailand) . | 100 Lire | 9,99 10,01 | 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) .. 100 Yen 58,591 38,711] 58,591 58,711 Kanada (Montreal) «....... 1 fanad. Dollar —-— |—- Frontien ara), ape 100 Kuna | 4,995 5,005| 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) «..- | % neuscel. Psd. | -_- | Norwegen (Osl10o) „o... 100 Kronen | 56,76 56,88 | 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) „.....«. 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) ..….... 100 Lei | Schweden (Stocthoim u. Göte- j

O) e deo a0 ea C0000 100 Kroner 59,46 59,58 | 59,46 59,58 Echweiz (Zürich, Basel und |

E L L baa v oto oos 100 Frs, | 57,89 58,01 | 57,89 ö8 01 Serbien (Belgrad) .…....... 100 serb. Dinar} 4,995 5,005| 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) .....-.. 100 flow. Kr. 8,591 8,609] 8,591 8,609

Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas 23,565 28,605| 23,565 -23,605 Südafrikanische Union (Pretoria |

und Johannisburg) ... 1 jüdafr. Pfd. l -— Türkei (Zstanbul) „6205.5 1 türk. Pfund | 1/978 1,982! 1,978 1,982 Ungarn (Budapest)... o... | 100 Pengö |— _—_— j _— Uruguay (Montevideo) ..…. 1 Goldpeso 1,199 1,201| 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika (New York) E iC ip E 1 Dollar ats mit n e Für den innerdeutschen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union «52225... 9,89 9,91 Frankreih «. «o... ooooooooo ao... 4,995 6,005 Australien, Neuseeland o... .. ......….... 2... 7,912 7,928 Britisch-Fndien e... 0... o... ..... e... .….... 74,183 74,32 ald oa R I ER D É ..... #9020 .0.0.. 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika «o... ....0.0000. 2,498 2,502 Brasilien o... aa. 2002022 22222021.20250... 0,130 0,132 L naa Auz3ländische Geldsorten und Vanknoten 19, April 17, April Geld Brief Geld Brief Sovereigns 2.00001 0000190. Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 , 20- rancs-Stüde +220. für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold-Dollars «00... 1 Stüd 4,185 4,205| 4,185 4,205 Aegyptische «o... 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4E « Amerikanische: 1000—ds Dollar | 1 Dollar _— _— _—— 2 und 1 Dollar | 1 Dollar ——- —_— Argentinishe «e... 1 Pap.-Pe}j. 0,44 0,46 | 0,44 0,46 Australishe «+2. CEULECE 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 | 2,44 ——. 2,46 Belgische «420.00: ««. | 100 Belgas | 89,92 40,08 | 39,92 40,08 Brasilianische «++++..+-....+ | 1 Cruzeiro 0,08 0,09 | 0,08 0,09 British-Jndishe »++.......«- 100 Rupien 22,95 23,05 | 22,95 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und i: | darunter „eo: 100 Lewa 3,07 8,09 | 8,07 8,09 Dänische: große «.......2- 100 Kronen _— _ |— 10 Kr. und darunter .….... 100 Kronen 52,10 62,30 | 52,10 52,30 Englische: 10 £ und darunter « | 1. engl. Pfd a e Finnische „„+++.++--..... o... | 100 Finnmari ö,05ò 5,075| 6,055 5,075 Franz tisGe A0: 06680 00209000 100 Frs. T 699 5,01 | 4,99 5,01 olländishe .....+... o... | 100 Gulden 132,70 132,70 |132,70 1832,70 Jtalienische: große «...-..... 100 Lire 9,98 10,02 | 9,98 10,02 10 DILÉ ace 0 ne aaten. 100 Lire 9,98 10,02 | 9,98 10,02 Kanadische «.-+54.a00005 1 fanad. Dollar | 0,99 /1,01 | 0,99 1,01

Kroatische „.,««- ÉRSEAECTTUS 100 Kuna 4,99 5,01 | 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen 56,89 567,11 | 36,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei und

j 000 cs ao dae edbo.. 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedische: große »........ 100 Kronen n | s M 50 Kronen und darunter .… | 100 Kronen 59,40 59,64 | 59,40 59 64 Schweizer: große .......... 100 Frs 57,83 658,07 | 67,88 58,07 100 ‘Frs. und darunter .... | 100 Frs ö7,83 58,07 | 67,83 58,07 S E daa aeben es 100 fserb. Dinar| 4.99 5,01 / 4,99 ò.01 Slowakische: 20 Kronen und daxunter cer ree 100 low. Kr. 8,58 8,62 8,58 8,62 Südkifrikanische Union 1 südafrik. Pfd | 4,39 4,41 | 4,89 4,41 U av ut ae aap4aeao6e) 1 türk. Pfund 1,91 1,93 1,91 1,93 Ungarische: 100 Pengö und | 100 Pengòö 60,78 61,02 | 60,78 61,02

O Sao e E CCE

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