1944 / 93 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Blattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten Generalversammlung, in welcher cin anderes Veröffentlichungs- blatt zu bestimmen ist, der Deutsche Reichsanzeiger. Die Firma lautet jeßt: „Raisseisenkasse oylaff einge- tragene Genossenschaft mit unbeshränk- ter Haftpflicht.“ ; Am 12, April 1944:

10 Gn.-R. 284 „Sozial-Gewerk Dan- ziger Handwerker eingetragene Ge- nossenshaft mit beschränkter Hast- pflicht“, Danzig. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. Februar 1944 ist die Firma und der Gegenstand des Unternehmens geändert und die Sabßung geändert und neu gefaßt. Die Firma lautet jeßt: „Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Ge- werbe) Danzig, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht.“ Gegenstand des Ünternehmens ist jeßt die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförde- rung in den beteiligten Betrieben, die gemeinschaftlihe Durchführung und Förderung - sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe. Die gesamte Tätigkeit der Genossen- schaft hat der Zielseßung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprehen und sih nah den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel tin der Deut- schen Arbeitsfront ergehenden Richkt- linien zu vollziehen.

Eisenach. [635] Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisenach, 22, März 1944, Gn.-R. 1 Gerstungen Unter- suhler Spar- und Darlehnskassenver-

ein e, G. m. u. H. in Untersuhl. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 27, November 1943 ist an Stelle des bisherigen Statuts das Musterstatut des Reichsverbandes. der deutschen landwirtschaftlihen Genossen- haften Raiffeisen e. V. Berlin mit dem Druckmusterzeihen E . 2a unter Abänderung der L 2, 42, 44, 46 a und 54 angenommen vorden. Die

Firma ist nah § 1 des Musterstatuts |

in Raiffeisenkasse, eingetragene Ge- nossenschaft mii unbeschränkter Haft- vyslicht, Untersuhl, geändert vorden.

Fisenach. Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisenach, 27. Marz 1944.

Gen.-R. 10 -— Gerstungen Horsch- litt-Gospenrodaer Spar- - und Dar- lehnsfassenverein e, G. m.-u. H. in Horschlitt.

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 13, Dezember 1943 ist an Stelle des bisherigen Statuts das Musterstatut des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlihen Genossen haften Raiffeisen e. V. Berlin mit dem Druckmusterzeichen E 2a unter Abänderung der §8 2, 6, 14, 42, 44, 46 b und 54 angenommen jvorden. Die Firma is nah § 1 des Musterstatuts in Raiffeisenkasse, cingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht, Horschlitt, geändert worden.

Fisenach. Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisenah, Z. April 1944. Nr, 16 Pferdsdors-Spichraer Dar- lehnsfassenverein, e. G. m. u. H. in Pferds rf /Werra.

Das Statut ist im § 1, betrefiend die Firma, geändert. Die Firma lautet jeßt: Raiffeisenkasse, eingetragene Ge- „nossenschaft mit unbeschränkter Hasft- pfliht, Pferdsdorf/Werra.

[636]

[637]

Gnesen, [689] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 10, Eich. ist heute bei der Firma „Spar- und Darlehnsbank Eichenbrück eingetragene Genossen- schaft mit beshränkter Haftpflicht in Eichenbrück“ eingetragen worden: Laut Beschluß der Generalversammlung vom 27, 3. 1944 ist der § 1 der Saßung ab pen worden. Dementsprechend autet die Firma jeßt: „Raiffeisenbanlk Eichenbrück eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpfliht mit dem Siy in Eichenbrück.“

Gnesen, den 8. April 1944,

Das Amts{evicht,

Grimmen. . Bekanntmachung.

Bei Nr. 23 des „Grimmer landw. Ein- und Verkaufsvereins, e. G. m. b. H. in Grimmen“ ist die Firma durch Beschluß der Generalversammlung vom 21, März 1944 geändert in „Raiffeisen- Ein- und Verkaufsverein, e. G. m. b, H., Grimmen“.

Grimmen, den 12. April 1944.

Amtsgericht.

[690]

Lingen. [638] Genossenschastsregister Amtsgericht Lingen (Ems), 11. 4, 1944. _ Jr das hiesige (Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 60 eine Génossen- schaft unter der Firma ¡¿„Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Ge- werbe) des Kreises Lingen, eingetra- gene Genossenshaft mit béshränkter Haftpflicht“ mit dem Sih in Lingen eingetragen worden. -Die .Saßzung ist

am 29, Dezember 1943 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Schaffung und Betätigung einer

Reichs- únd Staats8anzeiger Nr. 92 vom 21. April 1944. S. 4

gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförde- rung in den beteiligten Betrieben, 2 die gemeinschaftlihe Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be- triebe.

Luckenwalde, [691]

Gn.-R.- 24. Edeka Großhandel e. G.

m. b. H., Luckenwalde.“

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 22. März 1944 ist der F 1 der Saßung durch den Absay ergänzt worden: Die Belieferung von Nichtmit- gliedern ist zulässig.

Amtsgericht Luckenwalde, 11. 3, 1944.

Magdebur8 [639] Fn unser Genossenschaftsregister ist unter Nx. 12 bei der Ländlichen Spar- una Darlehnskasse Niederndodeleben, eingetragene Genossenschaft mit, be- schränkter Hastpflicht, mit dem Siß in Niederndodeleben, heute eingetragen, daß durch Beschluß der Generalver- sammlung vom 14, Fuli 1941 das Sta- tut geändert ist. i: Magdeburg, den 6. April 1944, Das Amtsgericht. Abt. 8,

Magdebúürg. | [640] An unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 122 bei der Ländlichen Spar- und Darlehnskasse Ebendorf, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Siy in Ebendorf heute eingetragen, daß dur Beschluß der Generalverjammlung vom 25. März 1944 das Statut geändert. ist. Magdeburg, den 11. April 1944. Das Amtsgericht. Abt. 8.

Merseburg. i / Mes

Fm Genossenschaftsre ister n eute bei dem , Sozialgewerk Merseburger Handwerker G abn O worden: Die Firma lautet: Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Merseburg, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Merseburg. Gegenstand des Unter- nehmens ist Beschaffung und Betäti- gung einer gemeinsamen Betriebs- organisation für die Gebiete der Men- schenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben. Die gemeinschaftliche Durch- führung und

Forderung sozialex Ein- rihtungen und Maßnahmen der be- teiligten Betriebe. Amtsgericht Merse- burg, den 12. April 1944.

Neurode. S [693] Im Genossenschaftsregister Nr. 16 ist bei der Spar- u. Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Kunzendorf eingetragen: Die Firma. der Genossenschaft lautet jeßt: „Raiffeisenkasse, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Hastung.“ Amtsgericht Neurode, 5. April 1944.

e fit \

OÖschersasleben,. [694]

Gn.-R. 38 Sozialgenossenschaft von Handelskaufleuten im Kreise Oschers- leben der NSDAP. j

Die Genossenschaft ist gemäß dem Beschlusse der Generalversammlung vom 93. 11. 1943 und dem VerschmelzungS- vertrage vom selben Tage mit dem Sozialgewerk des Handwerks des Kreises Oschersleben (Bode), e. G. m. b. H. in Oschersleben (Bode) Gn.-R. 37 —, vershmolzen und dadurch aufgelöst,

Die unter Nr. 37 des Genossenschafts- registers eingetragene Genossenschaft „Sozial-Gewerk des Handwerks des Kreises Oschersleben (Bode)“ firmiert nun „Sozial-Gewerk der DAF. (Hand- werk, Handel und Gewerbe) im Kreise Oschersleben (Bode).“

Oschersleben (Bode), 23. Februar 1944.

Das Amtsgericht.

Ostrowo, [695] Bekanntmachung. Amtsgericht Ostrowo, 11. April 1944. Veränderung:

6. Gn.-R. 6 (Adelnau) Spar- und Darlehnskasse Pawelau, eingetragene Genossenschaft. mit unbeschränkter Hast- pflicht. Die §8 1 (Firma), 44 (Ge- \chäftsanteil) sind gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 27. Februar 1944 geändert. Die Firma lautet jeßt: Raiffeisenkasse Pawelau eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter . Haft-

pflicht.

Römühild, Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Römhild, den 18. Februar 1944. Firmenänderung:

Jn unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 4 bei dem Gleichamberger Spar- und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. in Gleichamberg eingetragen worden, daß die Firma geändert ist in: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht, Gleichamberg.

[696]

Schleiz. [697] Bekanntmachung.

Folgende Genossenschaften haben ihre Firma geändert: f

1. der Oettersdorfer Spar- und Dar- lehenskassenverein e. G. m. u. H. in Oettersdorf in: Raiffeisenkasse ein- getragene Genossenshaft mit un- beshränkter Hafstpfliht in Oettersdorf.

d

‘Genossenschaftsregister eingetragen.

bkcher Spar- und Darlehnskassenverein

‘9. der Oberböhmsdorser Spar- und Darlehenskässenverein e. G. m. u. H. in Oberböhmsdorf in: Raiffeisenkasse ein- getragene Genossenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht in Oberböhms- dorf. ; 3. der Görkwißer Spar- und Dar- lehenskassenverein e. G. m. u. H. in Görkwig in: Raiffeisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht in Görkwiß b. Schleiz.

4. der Möschlißer Spar- und Dar- lehenskassenverein e. G. m. u. H. in Möschliß in: Raiffeisenkasse eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Möschliß.

5. der Neundorfer Spar-, und Dar- lehenskassenverein e. G. m. u. H. in Neundorf in: Raiffeisenkasse eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Neundorf b. Schleiz.

6. der Pörmißer Spar- und Dar- lehenskassenverein e. G. m. u. H. in Pörmit in: Raiffeisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Haft- pflicht in Pörmiß b. Schleiz.

7. der Zollgrüner Spar- u. Dar- lehenskassenverein e. G. m. u. H. in Zollgrün in: Raiffeisenkasse eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Zollgrün.

8. der Tegauér Spar- und Darlehens- kassenverein e. G. m. u. H. in Tegau in: Raiffeisenkasse eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Tegau b. Schleiz, j

Schleiz, den 31. März 1944.

\ Das Registergericht.

Schlochau. [698]

Die Landwirtschaftliche Kreisgenossen- haft Schlochau e. G. m. b. H. in Schlochau Nr. 59 des Genossen- shaftsregisters ist durch Beschluß der (Generalversammlung vom 28. 1. 1944 im Titel in „Raiffeisen Ein- und Ver- kaufsverein Schlochau eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht“ geändert worden. Dieses ist im

Amtsgericht Schlochau, 4. April 1944.

Schwerin, MeckIb. [699] : Genossenschaftsregister. 9 Gn.-R. 33 Lübstorser Spar- und Darlehnskassen-Verein e. G. m. u. H. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der außerordentlichen Generalversamm- lung vom 28. Januar 1944 aufgelöft. Schwerin (Meckl.), den 8. April 1944. Amtsgericht.

Soldin, [700] Gènossenschaftsregister

Amtsgericht Soldin, 6. April 1944.

Nr. 17. Die Rosenthaler Spär- und Darlehnskasse e. G. m. b. H. in Rosen- thal ist in Raiffeisenkasse Rosenthal Nm. eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht geändert. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. März 1944 is §1 des Statuts geändert.

é

Sondershausen. [641] Bekanntmachung. Nt, 3 Oberspierer Spar- und Darlehnskassenverein ein- getragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht, Oberspier, Durch Beschluß dex Generalversammlung vom 28. 10. 1943 ist die Firma in Raisff- eisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Ober- spier, geändert. Der Geschäftsanteil ist auf 50,— l.Æ erhöht. Sondershausen, den 6. April 1944. Amtsgericht.

Sondershausen, [642]

Bekanntmachung. Nr. 9 Berkaer Spar- und Darlehnskassenverein ein- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Hastpflicht, Berka. Durch Beschluß einer g Generalversammlung vom 12. Novembêx 1943 ist. die Saßung abgeändert und völlig neu gefaßt. Der Name der Genossenschaft ist geändert in: Raiffeisenkasse- eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht, Berka. Gegenstand. des Unter- nehmens is} Betrieb einer Raiffeisen- fasse: 1, zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs, und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Waren- verkehrs (Bezug landwirtschaftliher Be- darfsartikel und Absay landwirtschaft- licher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Me Las,

Sondershausen, den 6. April 1944.

Amtsgericht.

/ 1643] Nr. 14 Hachel-

Sondershausen. Bekanntmachung.

eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht, Hachelbih. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 28: 11, 1943 ist die Sazung abgeandert und völlig neu gefaßt. Der Name der Genossenschaft ist geändert in: Raiff- eisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Hachel- bich. Gegenstand des Unternehmens ist Betrieb einex Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld- -und Kreditberkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 9. zur Pflege des Warenverkehrs (Be- zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absaoy landwirtschaftliher Erzeug- nisse); 3. zur Förderung der Maschi- intenbenußung.

Sondershausen, den 6. April 1944,

‘hagen:

Trebnitz, Schles, [701] Bekauntmachung. i Jn das Genossenschaftsregister ist bei dex Elektrizitätsgenossenschast Brießen e. G. m. b. H. Nr. 40 a ant 4. 4. 1944 folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß dex' Generalver}amm- lung vom ‘1. April 1944 is die Ge- nossenschaft aufgelöst. Die Liquidation erfolgt durch die Bauern Frig Ster- nike und Friy Sebrantké in Briegen. Trebniv/Schl., den 4. April 1944. Amtsgericht.

Treptow, Rega. [702] Gn.-R. 31 Ländliche Spar- und Darlehnskasse e. G. m. b. H. Langen- Durch Beschluß der Generalver- s es vom 12. 2. 1944 ist die irma der Genossenschaft geändert in: Raiffeisenkasse Langenhagen, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. :

Amtsgericht Treptow, 4. April 1944.

Treuburg. ' [703] Fn unserem Genossenschaftsregister ist bei dem Wielißker Spar- und Darlehns- kassenverein e. G. m. u. H. in Wie- lißken heute eingetragen worden: Die Liquidation der Genossenschaft ist be- endet; die Firma ist erloschen. / Treuburg, 12. April 1944. Amtsgericht.

Uslar, [704]

Jn das. hiesige Genossenschaftsregister ist unter Nx. 18 bei der Molkerei Bo- denfelde eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht eingetra- gen: Durch Beschluß der Generalver- sammlung vom 26. März 1944 ist die Genossenschaft in eine solche mit be- {ränkter Haftpflicht umgewandelt, Die Firma lautet jeßt: „Molkerei Boden- selde eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“ Die Paragra- phen der Saßung 1 Abs. 1, 4, 10, Abs. 2 Say 5, 13- Ziff. 4 und 10, 43, 52 ind ontsprehend geändert. Die Haft- umme beträgt 50 .Æ. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile 20. Den Gläu- bigern der Genossenschaft ist, wenn sic sih binnen sechs Monaten nach der Be- fanntmachung bei dex Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Befriedigung verlangen können.

Amtsgericht Uslar, 5. April 1944.

Uslar. [705] Jn das hiesige Genossenschaftsregister. ist untex Nx. 15 bei der Molkerei Uslar eingetragene Genossenschast mit unbe- schränkter Hastung eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 96, 11, 1942 ist die Genossenschaft in eine solche mit beshränkter Haftpflicht umgewandelt, Die Firma lautet jeßt: „Molkerei Uslar eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht.“ Die Paragraphen 1, 4, 10, 13 Ziff. 4 und 10, 43, 52 der Saßungen sind geändert. Die Haftsumme beträgt 100 li... Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf die ein Genosse sih beteiligen kann, 50. Uslar, den 5. April 1944. Das Amtsgericht.

Vacha. | [706] Amtsgericht Vacha, den 20. März 1944.

Am 20, März 1844 is untex Nr. 6 des Genossenschaftsregisters bei dem Wiesenthaler Spar- und Darlehns- kassenverein e. G. m. u. H. in Wiesen- thal eingetragen worden:

Am 27. November 1943 ist ein neues Statut beschlossen worden. Die Firma der Genossenschaft lautet jeßt: Hail cisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter B in Wiesenthal.“

. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einex Raiffeisenkaßse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 9 zur Pflege des Warenverkehrs (Be- zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absay landwirtschaftliher Erzeug- nisse); 3. zur Förderung der Maschi- nenbénußzung.

Vacha. [707] Amtsgericht Vacha, den 20. März 1944.

Am 20. März 1944 ist unter Nr. 4 des Genossenschaftsregisters bei dem Dorndorfer Darlehnskassen-Verein ein- p Genossenschaft mit unbe- chränkter Haftpsliht, eingetragen worden: i

Am 12, Juni 1942 is ein neues Statut beschlossen worden. Die Firma der Genossenschaft lautet nah Umwandlung: „Raiffeisen An- Und Verkaufsgenossenschaft eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dorndorsf (Rhön).“

1, Gemeinschaftlicher Vexbrauchsstoffen und Gegenständen des landivirtschaftlichen Betriebes; 9. gemeinschaftlicher Verkauf landwirt- schaftlicher Erzeugnisse; 3, die Förde- rung der Maschinenbenußung. 200 Reichsmark. Fünf Geschäftsanteile,

Einkauf von

[415] Wittenberge, Bz. Potsdam. eränderung:

Genossenschaftsbank Lanz, e. G. -m. b. H. in Lanz: Durch Beschluß der Ge- neralversammlung vom 1. März 1944 ist die Firma geändert in: „Raiffeisen- bank Lanz, eingeträgene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Lanz.

e

5. Musterregister

[708] einge-

Chemnitz. ! Jn das Musterregister ist tragen worden:

Nr. 7791, Firma“ Auto-Union Ak- tiengesellschaft, Chemniß: Verlängerung der Schußfrist (1 Schmiertajel - fur Kraftfahrzeuge, Fabrik-Nr. M 49 betr.) um weitere 10 Fahre ‘angemeldet am 22, März 1944.

Amtsgericht Chemniy, 6. April 1944.

Königsberg (Pr). i [710] Jn das Musterregister ist “am 12, April 1944 unter Nr. 109 bei der Photographin Dorothea Ostwald, Königsberg (Pr), Claasstr. 23, „einge- tragen: ein Briefumschlag mit einer Postkarte mit weißem Scherenschnitt auf schwarzem Untergrund, Flächen- erzeugnis, Schußfrist drei Fahre, an- gemeldet am 12, April 1944, mittags 1 Uhr. Amtsgericht Königsberg (Pr).

/ Abteilung 32. Radebeul. l [863] Amtsggricht Radebeul, 15. April 1944.

Jm Musterregister is bei dem Muster Nr. 124, iéita Dr. Madaus & Co., Radébeul, eingetragen worden: Verlängerung der Schußfrist bis auf 15 Fahre,

Rathenow. [864] Musterregister. Amtsgeriht Rathenow, 14. April 1944, Nr. 39, Friedr. Müller & Söhne, Rathenow. Die Verlängerung der Schußfrist ist am 27. März 1944 auf weitere 12 Fahre angemeldet. Stuttgart. [711] Amtsgericht Stuttgart. Musterregistereintrag vom 12. April 1944.

Nr. 5003. Firma C. E. Weber, Stuttgart, ein verschlossener Umschlag, enthaltend Abbildung einer Antiqua- Schrift untex der Bezeichnung „Schmal- halbfette Schadow-Antiqua“, Gesch.- Nr. 1676—1693, Flächenerzeugnts, Schubfrist 15 Fahre, angemeldet . am

92, März 1944, 8 Uhr 30 Min.

7. Konturse und Vergleichssachen

Berlin, 4 [865]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Emil Boyens, Berlin-Oberschöneweide, Edisonstr. 34, ist nach Abhaltung des Schlußtermins ausgehoben worden.

Berlin, den 14. April 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 351,

Berlin, {866]

Tms Konkursverfahren über den Nachlaß des am _ 19. 4. 1940 verstor- benen Majors a. D. Emil Vogts, zuleßt wohnhaft gewésen Berlin-Wilmersdorf, Prager Str. 36, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben iporden.

Beclin, den 14. April 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt. 354. -

Berlin. u [867] Bekanntmachung gemäß § 151 K.-O. Jn dem Konkurs über das Véêr- mögen der offenen Handelsgesellschaft Flachsfabrik Trachenberg Jnhaber Buhz & Co., Trachenberg/Schlesien, soll am 31. Mai 1944 die Schlußverteilung erfolgen. Dazu’ sind 12.4 39 500,— ver- fügbar. Gemäß dem auf der Gericht8- schreiberei des Amtsgerichts Trachen- berg niedergelegten Schlußverzeihnis sind Forderungen im Betrage von A 173 998,30 zu berüdsichtigen. Berlin, den 17. April 1944. Walter Laub, Konkursverwalter.

Freising. E ' [868] Das Amtsgericht Freising hat mit Beschluß vom 18. April 1944 das Kon- kursverfahren über das Vermogen des Kaufmanus Erih Israel Korah, früher in München, gewerbliche Nieder- lassung chedem . in Freising, Untere Hauptstraße 5917 nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. : Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

Köln. {869 4 Beschluß

78 N. 5/43. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma „Mö- bel- und Wohnbedarf Hans Schmiß K. G.“ in Köln, Schildergasse 91, wird nach Verteilung der Masse auf die be- vorrechtigten Gläubiger aufgehoben.

Köln, den 13. April 1944,

Amtsgericht. Abt. 78.

S [8851

Berichtigung. Amtsgericht München.

Fm Konkurs über den Nachlaß des

Architekten und Möbelfabrikanten Val.

Witt in München wurde R.-A. J.-R.

Zeilmann 1, Ottostr. (1 in München,

Miimechen

als Konkursverwalter ernannt,

Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

| Vérantwortlih für den Amtlichen und Nichtamte-

den redaftionellen Teil, den An-

lihen Teil, il zeigenteil und für den Verlag:

. Präsident Dr. Schlange in Potsdam

verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den

übrigen. redaftionellen Teil ¡Rudolf Lanbsch in Berlin §3W 68

Druck der Preußishen Verlags- und Druckeret GmbH., Berlin

AOAgc Le Wittenberge (Bz. Pots-

Amtsgericht.

am), den 30. Marz 1944.

Preis dieser Nummer: 10 Ft

/ Außerkrafttreten dieser“ Anordnuúg gesondert aufzubewahren.'

f

Deutscher Reithsanzeiger

__Peeußisther Staatsanzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur

monatlich 2,30. ÆX zuzüglich Zustellgebühr, l

Anzeigenstelle monatlich 1,90 F. U Boe fter are tg. 9M beds an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.\ Preis der einzelnen Rummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindrueck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 #/. Einzelnummern werden nuc gegen Barzahlung vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

die Post

Ne. 93

Inhalt des amtlichen Teiles: ; Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33

Erlaß des Reichswohnungskommissars über Erklärung der Stadt Frankfurt/Main und der Stadt des KdFF.-Wagens

zum „Brenupunkt des Wohnungsbedarfs“,

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Graz über die

Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung 3 zur Durchführung der Anordnung 1/48 der

Reichsstelle für Lederiwirtschaft. Vom 16. April 1944.

Amtliches Deutsches Reich

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. med Adolf Lorenz in Wien mit Urkunde vom 21. April 1944

die Gosthe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Erlaß

Auf Grund dex Verordnung zur Wohnraumlenkung vom

27. Februar 1943 (RGBl.1 S. 127) § 11 (1) erkläre ih die

Städte Frankfurt a. Main und die Stadt des KdF.-Wagens

4

zu Brennpunkten des Wohnungsbedarfs mit dèr Wirkung, daß der Zuzug auswärtiger Familien nah beiden Städten nur mit vorheriger Zustimmung dieser Städte erfolgen darf, so- weit er nicht auf Veranlassung oder mit Zustimmung einer Behörde geschieht. Berlin, den 13. April 1944. Der Reichswohnungskommissar.

F. V.: Dr. Fischer-Dieskau.

Einziehungsverfügung

Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und

unmittelbare Vermögen einschließlich äller Rehte und An- |

sprüche des Zigeuners Franz Pfeifer, geb. 21. 6, 1879, L Zt. im Ghetto Lißmannstadt interniert, wird gemäß § 1, bsaß 1 Der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreih vom 19. August 1938 RGBVl. 1 S. 1620 zugunsten des Deut- schen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen. 4 : n P A des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche des bisherigen Eigentümers und gehen .auf- das Deutsche Reich über. da | Graz, den 7. April 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz F. A.: (Unterschrift).

Anorduung 3

zur Durchführung der Anordnung T/43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft t

: Vom 16, April 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr i Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBIl, 1 S. G6) in "Vers bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß, Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1942) und auf Grund des § 20 der Anordnung [/43 | der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 28. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats- anzeiger Nr. 1 vom 4. Januar 1943) wird mit Zustimmung des - Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet: H

8.1 . Abschlachter haben Großviehhäute kurzbeinig, d. h. im Kniegelenk, abzuziehen, wenn die dabei am Bein verbleiben- den Hautteile als Bindemittél benötigt wecden. / 892 (1) Abschlachter, die Großviehhäute im ersten Halbjahr 1942 üblicherweise mit Kopf abgeliefert haben, müssen Großvieh- häute auch weiterhin mit Kopf abliefern; haben sie im ersten Halbjahr 1942 Großviehhäute teils mit Kopf, teils ohne Kopf abgelicfert, so müssen die köpfig abgeschlachteten Häute minde- stens im“ gleichen Verhältnis zu den unköpfig abgeschlachteten Yauten stehen wie im ersten Halbjahr 1942. _ (2) Werden Großviehhäute ohne Kopf abgezogen, so" ist ‘der Schnitt unmittelbar hintoex den Ohren, d. h. zwishen Kopf und erstem Halswirbel, zu führen. 0) Häuteverwertungen und Häutehändler sind verpflichtet, die Jnnehaltung des § 2 zu überwachen. Zu diesem Zwecke haben sie die Durxchschriften der den .Abschlachtern nach den Vorschriften des Reichskommissars für die Preisbildung im ersten Halbjahr 1942 ausgestellten Abrechnungen bis zum

: (2) Hâäuteverwertungen haben Zuwiderhandlungen gegen §5 2 ihrem Häuteverwertungsverband, Häutehändler ‘dem für

Dee e A, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ÆAK, E x zusenden, insbesondere ift darin auch anzugeben, wel.

Fettdruck (einmal unterstrichen) oder bir l u beiccberce Ä am Rande) hervorgehoben werden sollen. 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

eis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petits

nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wil traße 32, an. aufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier erru rie eis ein urch

errdrudck (besonderer Vermerk Vesristete Anzeigen müssen

Verlin, Sonnabend, den 22. April, abends

E n

v Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr, 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21

1944

N4 Zuwiderhandlütigen gegen diese bestraft,

: ) S5 , Diese Änordnung- tritt am

Kärntens und Krains. Berlin, den 16. April 1944. Der- Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d.'F. d. G. b.; Dk. Mo hx. |

1 1 Anordnung werden na den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über dan Werènverkehr

/ j | 1, Mai 1944 ‘in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und -den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxembuxg und im Bezirk Bialy- stok sowie in der Untersteiermark und’ den beseßten Gebieten.

Sonntag, 30. April: Die Meisterfinger von Nürn- bera. Musikal, Leitung: Abendroth a. G. Beginn: 15 Uhc. Montag, 1. Mai: Die Entführung aus dem Serail.

Mutsikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17% Uhr, Schauspielhaus Ein verlorener Brief.

Othello. Beginn: 164 Uhr. Das Leben ist Traum Beginn:

Sonntag, 23. April: 163/4 Uhr. Montag, 24. April: Dienstag, 25. April: 163/4 Uhr. Mittwoch, 26. April: Beginn: 17 Uhr. Donnerstag, 27. April: Freitag, 28. April: Beginn: 17 Uhr. Sonnabend, 29. April: 16/4 Uhr, '

Beginn:

Ein Bruderzwist in Habsburg.

Othello. Beginn: 164 Uhr. Ein Bruderzwist in Habsburg.

Das Leben ist Traum Beginn:

Irichtamtliches Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 23. April bis 1. Mai

S ‘aatsoper Sonntag, 23, April: Carmen. Montag, 24. April: Figaros Hochzeit. Heger. Beginn: 16/4 Uhr. Ausvevkaust. Dienstag, 25. April: Casanova in Murano. Leitung: Schüler. Beginn: 1714 Uhr. 9

Ter. Beginn: 16% Uhr. Donnerstag, 27. April:\ Boheme. Beginn: 1714 Uhr.

Freitag, 28. April: Fidelio. ginn: 1714 Uhr. Sonnabend, 29, April: Freude. Beginn: 18 Uhr.

Musikal, Leitung: Heger.

Beginn: 17 Uhr. Ausverkausft. Musikal. Leitung:

Musikal. Mittwoch, 26. April: Tannhäuser. Musikal. Leitung: Schü- Musikal. Leitung: Lenzer. Be- Das Ballett der NSG Kraft durch

Sonntag, 30. April: 163/4 Rhr.

Montag, 1. Mai: Beginu: 17 Uhr.

Ein verlorener Brief. Beginn:

Ein Bruderzwist in Habsburg.

Lustspielhaus

Sonntag, 23. April: Florentiner Brokat. 173/4 Uhr.

Montag, 24. April: Große Welt.

Dienstag, 25. April: Wehrmacht,

Mittwoch, 26. April: Geschlossene Betriebsveranstal- tung der KdF. - Theatergemeinde. Beginn: 17% Uhr.

Donnerstag, 27. April: Zum 1. Male: Mit meinenAugen. Beginn: 1714 Uhr. i

Freitag, 28. April: 163/4 Uhr.

Sonnabend, 29. April: Mit meinen 173/4 Uhr.

Sonntag, 30. April: Große Welt. Beginn: 173 Uhr.

Montag, 1. Mai: Lauter Lügen. Beginn: 164 Uhr.

Beginn:

Be t. Beginn: 1777 UhL Geschlossene Vorstellung der;

Florentinèr Brokáät, Beginn:

Augen Beginn:

Wirtschafststeil : |

Kleintierhältung nicht auf Kosten der Gesamternährung Die Durchführung der neuen Anordnung

Die neue Anordnung über die Einschränkung der Kleintiex- haltung hat eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen. Bei allen Einsichtigen aber is man sih darin völlig einig, daß sih die neue Anordnung lediglih gegen die Mißstände in der Kleintier- haltung und gegen eine unerwünschte und mit Rücksicht auf die Sicherung der Gesamternährung nicht zu rechtfertigende Auswei- tung wendet. Die Anordnung ist mcht erlassen worden, un! Kleintiere auszurotten oder wedtvolle Zuchtbetriebe zu vernichten, die durch jahrelangen Züchterfleiß und Fachkenntnis aufgebaut worden sind, sondern lediglich um die Haltung der Kleintiere wieder auf eine gesunde Grundlage zurückzuführen. Die Kleintierhaltung darf nicht auf A der Gesamternährung des Volkes gehen, und es dürfen zur Fütterung keine menshlichen Nahrungsmittel ver- braucht werden, wie dies mehrfach von unverantwortlichen Ele- menten geschehen ist. Ferner is es nicht tragbar, daß dev Futtermittelmarkt zusäßlich belastet und das Futter dem (Hroß- vieh entzogen wird. Aus. diesem Grunde is} die eigene Futter- grundlage Vorausseßung für jede Kleintierhaltung. Damit wird eine Forderung zur geseßlichen Richtschnur erhoben, die bereits seit 1933 für die gesamte Nugtierhaltung maßgebend 1st. Auf einer Tagung, die der Reichsnährstand in Berlin, und zivar die Landesbauernschaft Kurmark unter Leitung von Landesbauern- führer Wendt einberufen hatte, erläuterte der Reichsfachwart des D für Kleintierzuht und -haltung, Karl Vetter, MdR,, der mit der DurGklthrung der neuen Anord- nung beauftragt ist, erstmalig vor Vertretern der interessierten Verbände und einer Anzahl von Kreisbauernführern die ein- zelnen Bestimmungen. Fn den Ausgangspunkt seiner Darlegun- gen stellte er die Forderung, daf die Kleintiere niht zu Futter-

V A

sie zuständigen Zuteilungsstellenleiter zu melden.

fonfurrenten des Großviehs werden dürfen, das zur Sicherung der gesamten Volksernährung dient, also die Kleintierhaltung nicht auf Kosten der Schweinehaltung oder der Milcherzeugung erfolgen dürfe. Von besonderem Fnteresse war der, Hinweis, daß der ernährungswirtschaftlihe Vorrang der Großtiere vor den Kleintieren aus der Futterverwertung und Marktleistung er- jichtlih ist. Während beispielsweise aus 100 kg Getreide bei Entensleisch nur ein Kaloriengehalt 12980 und ein Nährwert- gehalt von 2124 Eiweiß und 472 Fett erzeugt werden kann, er- gibt die Verfütterung der gleichen Getreidemenge über die Schweinefleischerzeugung einen Kaloriengehalt von 56610 und einen Nährwertgehalt von 2331 Eiweiß und 5032 Fett. Ueber die Milcherzeugung werden noch höhere Werte erzielt, und zwar ein Kaloriengehalt von 80 400, eine Eiweißgewinnung von 4080 und eine Fettgewinnung von 4320, Die Anordnung über die Ein- hränfung der Kleintierhaltung hat also den Sin, unter allen Umständen die Vergeudung von Großtierfutter zu verhindern. Dort, wo die eigene Futtergrundlage vorhanden ist, dürfen nah wie vor Kleintiere in der vorgeschriebenen Zahl gehalten werden. Nicht angängig ist es aber, daß beispielsweise Gärten, die bisher zur Gemuseversorgung bebaut wurden, nunmehr auf den Anbau von MKleintierfutter umgestellt werden.

Das Hauptgewicht der Durchführung der Anordnung liegt bei den Arbeitsausschüssen, dié bei den Kreisbauernführern gebildet werden und bei den. eingeseßten örtlichen Ana bien denen Ver- treter der Bauern und Landwirte und der beteiligten Organisa- tionen angehören. Wie der Reichsfachwart des Reichsnährstandes für Kleintierzuht und N weiter betonte, soll die Durh- sührung großzügig und unter Berücksichtigung der örtlichen Vek- hältnisse erfolgen, Wer Kleintiere aus Freude und Liebe zu den Tieren hält, behalte auch im Rahmen der neuen Anordnung noch genügend Betätigungsraum. Andererseits müsse aber gegen die unvernünftige Haltung von Kleintieren eingeschritten werden, die mit Rücksicht auf die Gesamtversorgung nicht zu vertreten ist. Der Grundsaß „Gemeinnuß geht vor Eigennug“ müsse unbedingt auch in der Frage der Kleintierhalutng oberste Richtschnur sein.

Löschung der Firmen während des Krieges

Zur Löschung, einer Fixma aus dem Handelsregist während des Krieges keine Veranlassung wenn der ‘Rüdgang des Geschäftes offensihtlih durch die Kriegsverhältnisse bedingt ist, d. h. dlso, wenn die Ursache des Umsatzrückganges in der Einberufung des Jnhabers, Personalmangel, Warenknappheit usw. liegt und nah Beendigung des Krieges wieder beseitigt werden würde. Jn solchen Fällen wird die Löshug einer Firma während des Krieges nicht betrieben. Etwas anderes ist es aber wenn die Ursache für den Geschäftsniedergang nicht erst dutch den Kxieg bedingt ist, sondern eine Abwärtsentwicklung schon in A A hat. Denn hier hätte bei Anlegung eines- strengen Maßstabes die Lös ereits im Frie - folgen sollen. z\ {hung git eia im Frieden er der Reichsjustizminister hát mit einem Erlaß vom 7. Mai daxauf hingewiesen, daß bei Bildung von Releggbetziebäencittüe schaften feine registerrechtlihen Eintragungen erfolgen. Es bleiben also auch die Geschäfte, die infolge der Kriegsverhältnisse (Still- legungsäftion usw.) zu Kriegsbetriebsgemeinschaften - zusammen- geschlossen sind, unverändert im Handelsregister eingetragen. Jhre Firma wird weiter geführt, evtl. mit einem entsprechenden Hin- weis auf die Kriegsbetriebsgemeinschaft. Den Vorzug, daß ihre Firma weitergeführt wird, genießen aber, wie schon. gesagt nur diejenigen Firmen, die -im Verlaufe der Stillegungsafktion und

aus kriegswirtschäftlihen Gründen zusammengesthlossen oder still-

gelegt „wurden...