1944 / 98 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Scheidung ihrer am 25. Februar 1941 in Mannheim ges{chlossenen Ehe au] Grund des § 49 des Ehegesezes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vorx die 2, Kammer des Land- gerichts Mannheim im Amtsgerichts- gebaude in Mannheim, 2. Stock, ZZtm- mer 215, auf Dienstag, ‘den 4. Juli 1944, vorm. 914 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Heidelberg, den 19. April 1944" Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim in Heidelberg.

[1117] Oeffentliche Zustellung.

3 R 78/44. Die Frau * Veroniká Landeis geb. Landeis in Zwickau- Planib, Lager „Freier Blick“, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heiling in Zwickau (Sa.), klagt gegen ihren Ehemann, den Händler landwirt-

icaftliher Produkte Michael Landeis, | =—==

früher in Dobrinke (Ukraine), jeyt un- bekannten Aufenthaltes, Sie beantragt Scheidung dex Ehe der Parteten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die dritte Zivilklammer des Landgerichts zu Zwickau (Sachs.) auf den 27. Juni 1944, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rehts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. i Zwidau (Sachs.), den 22, April 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

[1082] Oeffentliche Zustellung.

58 C 144/44, Der Professor Dr. E. K. Frey, Direktor der Medizinischen Klinik in München Nußbaum- straße 20—22, Kläger, flagt gegen die Frau Else Wirt, geschiedene Frau Georg Zimmermann, geboren am 14, 1. 1919, zuleßt wohnhaft in Sin- dorf bei Köln, Heppendorfer Straße 23, jeßt unbekannten Aufenthalts, Be- flagte, mit dem Antrage, die Beklagte fostenpflihtig und vorläufig vollstreck- bar, evil, gegen Sicherheitsleistung, zu verurteilen, an den Kläger 1040,— l. nebst 4% Zinsen seit dem 1. 7. 1943 zu zahlen. Die Veklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits auf den 29. Funi 1944, vorm. 1014 Uhr, Saal 218, vor das Amts- gericht Düsseldorf, Mühlenstraße 34, hiermit geladen.

Düsseldorf, den 8. April 1944.

Das Amtsgericht, Abt. 58.

F

[1114]

Nx. 2085 da 144. Betreff: VO. über den Einsaß des jüdischen Vermö- gens ‘vom 3. 12, 1988 (RGBl. 1 S, 1709), Anordnung. Die Füdinnen 1, Picard, Ella, geb. Behrends, ge- schiedene Kaufnrannsfrau, in Zürich und 2,. Kan, Herta Luise, geb. Beh- vends, Ehefrau des Kaufmanns Alex- ander Kan, in Eindhoven (Holland), sind Miteigentümer der in Nürnberg, Stqgde. Galgenhof, gelegenen An- wesen Allersberger Straße Nr. 62, Pl. Nr. 46/4, Allersberger Straße Nr. 64, Pl. Nr. 461/23 und Wiesen- straße Nr. 186, Pl. Nr. 46. Den Ge- nannten wurde mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers durch meine Anordnung vom 14. September 1943, Nr. 2085 da 122, aufgegeben, die obengenannten Anwesen längstens innerhalb eines Monats von der Be- kanntgabe der Anordnung an im Be- nehmen mit dem Oberftnanzpräsiden- ten in Nürnberg, dem die Verwaltung und Verwertung des dem Deutschen Reih verfallenen Vermögens der Kaufmannswitwe Berta Sara Beh- rends, geb. Philippsohn, der fvüheren Miteigentümerin der ‘genannten An- wesen, obliegt, zu veräußern. Die Be- teiligten sind’ dieser Aufforderung nicht nahgekommen. Gemäß 88 6 und 2 der VO. über den Einsaß -des jüdi- {hen Vermögens vom 3. 12, 1938 wird nunmehr der Notariatsinspektor a. D. Konrad Dörflein in Nürnberg, Vor- jurastraße 125, zum Zwecke der Ver- äußerung der bezeihneten Anwesen die im Einvernehmen mit dem Finanzamt Nürnberg, Augustiner- straße, dem die Verwaltung und Ver- wertung des eingezogenen Vermögens übertragen worden i], zu erfolgen hat, als Treuhänder mit sofortiger Wirksamkeit bestellt. Die Kosten dieser treuhänderishen Tätigkeit sowie die Kosten des Verfahrens zur Bestellung des Treuhänders haben die unter Ziffer 1 und 2 genannten Grund- stückS8miteigentümerinnen gesamtver- bindlih zu tragen. Die Festseßung der Vergütung des Treuhänders und die Höhe der ihm zu. erstattenden Aus- lagen erfolgt nah Abschluß der treu- händerishen Tätigkeit durch den Re- cierungspräsidenten. Für diese An- ordnung wird eine Gebühr von 20 Reichsmark nebst einem Zuschlag von 20 % angeseßt. Gegen diese Anord- nung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nah Bekanntgabe im Deutschen Reichs- und -Preuß. Staats- anzeiger Beschwerde an den Reihs- wirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifaher Ferti- mung oder zur Niedershrift beim Re- qierungspräsidenten in Ansbach ein- zulegen.

Ansbach, 4. April 1944.

Der Regierungspräsident, F. V.: (Unterschrtft).

| Dividendenabgabeverordnung als Treu-

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 97 vom 27.

5.Verlust- u.Fundsachen

[1118] Aufruf.

Der Versicherungsshein Nr, 538 158 der Berlinishen Lebensversicherungs- Gesellschaft Aktiengesellshaft auf das Leben des Herrn Helmuth Hörstmann, Arzt in Berlin - Wilmersdof, vom 30, Januar 1939 ist abhanden ge- lommen-:

Der Jnhaber der Urkunde wird auf- gefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufrufes an der Unterzeichneten vorzulegen; anderen- falls wird die Urkunde sür kraftlos er klärt!

Berlin, den 25. April 1944. Berlinische Lebensversicherungs-Gesell-

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

1119 | Uacicuidungöverband deutscher Gemeinden, Auslosung von 4 % Schuld- verschreibungen,

Die Veröffentlichung des Ergebnisses der am 24, 4, 1944 stattgefundenen 8. Auslosung erfolgt gemäß der geseß- lichen Bestimmung in der Allgemeinen Verlosungstabelle. Sonderdrucke der Ziehungsliste sind zu beziehen vom Ver- lag der Allgemeinen Verlosungstabelle in Grünberg (Schlesien), Postschecklonto Breslau 12347, zum Preise von: 1 Stü M —,30,.10 Stü das Stück N. M —,27 (aus\chl. Porto).

Berlin W 8, den 24. April 1944,

Umschuldungsverband deutscher

schaft Aktiengesellschaft.

[1121] Kundmachung.

Die Aktionäre der gewesenen Stegersbach“Spar- und Kreditbank AG. in Stegersbahch werden aufgefordert, sich mit ihren Aktien wegen Auszah- lung des auf diesen Aktien entfallenden Einlösungswertes bis 1. Juli 1944 bei der Sparltasse für Stegersbah und Um- gebung in Stegersbah zu meldèn. Der Einlösungswert der bis zu diesem Tage nicht vorgelegten Aktien wird auf Gefahr der Aktieneigentümer ohne Zin- sen durch die Sparkasse für Stegers- bach und Umgebung in Stegersbach verwaltet.

Stegersbach, den 20. April 1944,

Sparkasse für Stegersbach und

Umgebung.

1120 | Wasserwerk für das nördliche west- fälishe Kohlenrevier zu Gelsenkirchen.

Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft haben ‘in der Sißung am 94, 4. 1944 gemeinsam gemäß der durch die zweite Verordnung über die Ein- s{ränkung von, Mitgliederversamnm!- lungen vom 23, fo. 1943 erteilten Er- mächtigung den Gewinnanteil für das Jahr 1943 auf

6 %

Hiervon werden von „uns

festgeseßt. Í Vorschriften der

0,2% gemaß den

Gemeinden,

“7. Mtiengesellichaften

handvermögen für unsere Aktionäre bei der Gesellschaft in Schaßanweisungen des Reiches angelegt und verwaltet, Ausgezahlt werden nah Abzug von 10 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 50 % Kriegszuschlag N A 4,93 für jede Aktie im Nennwert von l. M 100,—,

RA 24,65 für jede Aktie im Nenn- wert von 1M 500,—,

RA 49,30 für jede Aktie im Nenn- wert von [M 1000,—

bei der Deutschen Bank in Berlin, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, oder

bei der Berlinkr Handels-Gesellschaft

in Berlin oder

bei der August Thyssen-Bank AG. in

Berlin j

egen Einlieferung des Gewinnanteil- Moeins

Nr. 6 zu den Aktien im Nennwert

von NA T00,— und fÆ.Æ 1000,—.

Für die Aktien im Nennwert von N. M 500,— erfolgt die Auszahlung der Dividende gegen Abstempelung des Er- ie O durch die Einlösungs- telle.

Die Auszahlung des Gewinnanteils exfolgt zwei Wochen nah dem Tage, an dem die Nummer der „Sammelliste aufgerufener Wertpapiere“, welche die Bekanntmachung enthält, in Berlin ausgegeben L

er Vorstand.

[1045].

Actien-Brauerei Neustaöt-Magdeburg.

Vilanz für den 30. September 1943.

Stand am 1, 10, 1942

Zugänge

Stand am

Abgänge} Abschr. | 35. 9. 1943

Aktiva. RA S] BRA

Aulagevermögen: Bebaute Grundstüde: mit Brauereigebäud. : Grundstücke Gebäude (E mit Geschäfts- und Wohngebäuden: in Magdeburg: Grundstückde . . . Gebäude . . ., M S außerhalb: Grundstücke . .. Gebäude . . . Hauszinssteuer- V A N Unbebaute Grundstücke Maschinen u. maschi- nelle Anlagen , Gespanne u. Fuhrpark Betriebs- u. Geschäfts- ausstattung . . Lager- u. Gärgefäße: Tankanlage . Sonstige Gefäße . Kurzlebige Wirtschafts- üter: Hilf8smaschinen und Einrichtungs- gegenstände . . 1 Transportgefäße . 1 Flaschen und Flaschenkasten . . 1 36 N ais 1 4 Wirtschaftsmobiliar | 1 Luftschußanlagen und -geräte. . « 1 2 Sonst. kurzlebige Wirtschaftsgüter . 1 1

507 567 599 733

58 700 405 050 28 350

155 000 67 600

10 800

200 000 17 000

45 794

S RA |9] RA S] BA

gs 676 000 e 822 000

507 552 428 483

54 700 366 750

429 930 28 350

136 000 51 200

7 600

175 000 14 000

: 45 794 955 36 955 706 4 706 915/50 -| 2915

691/35 #1 691

3 597 307|—} 606 028/36] 15 525|—| 490 238

3 697 572

Betriebsanlageguthaben . .. .. ., Beteiligungen ....+ Umlaufvermögen:

Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe . 154 707,55 wubseriige u. fertige Erzeugnisse 94441,50 249 149,05

Wertpapiere .

Hypothekendarlehen

Sonstige Darlehen

Forderungen auf Grund von Warenl Leistungen .

Forderungen an Konzernu1tterrc7men.

Schecks

Kassenbestand einschließli Reichsbank- und Post!cGeck-

Quan

Andere Bankguthaben . B ies Sonstige Forderungen

Warenbeschaffungsguthaben . . 2...

Posten, die der Rehnungsabgrenzung di Treuhandvermögen der Aktionäre KA

06.0 0 0.0.0. 6E E080. 0./0:0 0

300 000 30'000

es ao e O B LANOT « . 189 240,19

12 955,28 202 195,47 ier7fufgen und

122 926,35

148,60

2 391,69

._. 162 393,48 653 439,24

8 052,48

e 50 000,— | 4 711 939 enen 29 900 25 234,—

8 769 411

April 1944. S. 4

Passiva. Grundkapital C E Rücklagen: 1. Geseßliche Rücklage. 2. Andere Yiüctlaen: a) Nücklage 15. b) Rücklage C . 3. Rücklage für Ma E O + Neuzuweisung in 1942/43 Wertberichtigungsposten auf Umlaufvermögen Rückstellungen: Rückstellung. für ungewisse Schulden Steuer-Rückstellung . Rückstellung für Pan*cbsteuer . Verbindlichkeiten: Hypothekenschulden . Kalitionen Und. Eitilägen 0 Von Gefolgschaftsmitgliedern ge cene Ljandee"der Verbindlichkeiten auf Grund von V aren! ciunçger und Leistungen . .

Ersaßbeschafsung von A 190 081,59 21 150,—

510 000,—

100 000,— 220 000,—

211 231,59

270 000,— 520 000,— 56 666,—

216 250,— 168 570,54 389,—

187 590,54

5 100 000

1 041 231 '5( 113 6630

846 666

Deutscher Reichsanzeiger

_ Preußischer Staatsanzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends, Bezugspreis durch die Poft monatlich 2,30 ÆÆ zuzüglich Zustellgeblihr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 Æ#. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlín für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nah Umfang, Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 /. Ginzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pet

Zeile.1,10 ÆXK, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeíle 1,85 ER S Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berkin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Dructaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig drudckreif ein- zusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa dur Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ginrüungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Soziale Abgaben . Abschreibungen:

Steuern:

Reingewinn:

Gewinn in 1942/43

Akt-Ges,

Zinsen

[1088].

Steuern vom Einkommen, Reichsbiersteuer und andere Steuern .

PZuweisungen an Rücklagen und Rückstellungen: Rücklage für *Ersaßbeschaf}fung von Anlagen . Rückstellung für ungewisse Schulden « «-

Vortrag aus 1941/42 .

Gewinnvortrag aus 1941/42 . .. Ausweispflichtiger Rohübershuß g

“Scheffsky.

Bilanz vom 31. Dezember 1943.

Noch nicht fällige Biersteuern einschl. Kriecszusc lag Sonstige Verbindlichkeiten... .

Pósten, die der Rechnungsabgrenzung di Reingewinn: Vortrag aus 1941/42 Gewinn in 1942/43

Treuhandvermögen der Aktionäre NM 25 234,—

Gewinn- und Verlustrechnung für den 30. September 1943.

enen O 386 026/50

337 989,53

36 905,65 | 947 695/26

36 851,78

: 29727629 | 334 128/07

8 769 411139

ä Aufwendungen. NOHNC B Dae 6 E s b e o O

Abschreibungen auf Anlaç en einschließl. A 150 000,— Sonderabschreibungen NF . Sonstige Abschreibungen. . .

Beiträge zu Berufsvertretungen . . « « «

Erträge.

Erträge aus Beteiligungen

Miet- und Pachteinnahmen Außerordentliche Erträge

Magdeburg, im Januar 1944. Actien-Brauerei Neustadt-Magdeburg.

Der Vorstand. Reinhardt, z. Z Nach dem abschkießenden Ergebnis unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä- rungen und Nathtveise entsprechen die Buchführung, der Jahresäbschluß und der Geschäftsbericht, soweit ‘er den Jahtesäbschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften,

Leipzig,ckim Januar 1944. '

Sächsishe Revisions- und Treuhandgesellsha}ft A.-G. Muth, Wirtschaftsprüfer, i. V.: Grawert.

10. Gesellichaften

Aktiva. Wertpapiere

Kasse Postscheckguthaben Bankguthaben . . Forderungen

Passiva. Stammkapital . Reservefonds Schadensreserve . Prämienüberträ Verpflichtungen Bankschuld Gewinnvortrag ai Gewinn 1943 .

Einunahmen- und

rechnüúng für 1943.

RA 5 44 794/40 27/05 324/58

65

68

9/06 80 98 84 68

Ausgaben-

Einnahmen.

Schadensreserve « « « Prämien Ait a Ls Aufnahmegebühre

Kostenersaß . Versicherungssteuern . Sonstige Einnahmen .

Ausgaben.

Schäden aus 1943 . u. Rückstellung . .1

Drucksachen .

Porti 0 0&0. ck Gehälter Le Versicherungssteuern \ Allgemeine Steuern Allgemeine Unkosten Prämienüberträge . Provisionen . « « - Gewinn

20. Januar 1944. Hanno-Radschu Fahrraddiebsi

Borchers.

Prämienüberträge «- « -

Wertminderung . « « -

Schäden aus dem Vorjahr . 810

“Zz. Zt, Hagen (Hannover), den

tahl-Versicherung

RAM 4 576 1 000 17 223 2 500 49 34 1 550 1 011 446 28 391

649,35 000,— | 1 649 117/93 492/43 13 461/66 1 076/25 2 151/38 2 398/07 4 319/06 722/10

1 192/84

28 391107

Hannoversche

Ertrag und Wermögen ¿ N «65247440001

emäß § 132, Abs. 1, 11, Zif

BM \5 1 309 92767 87 163 43

490 239,26 | 17 131,25 | 507 36961 29 504 15

|

1 372 882,46 |

3 847 351/77

21 150,— 136 955,36 | 1858 105/36 N 36 851,78 |

. 297 276,29 334 128 07

I tdrairairetfana ia] B 6 273 550/06 L G E hs |

C L S 36 851 78 fer 1 | ._. 4/5670 198/30 12 050|— 97 521/67 200 660/50 256 26781

"6273 550106

t. im Felde.

ften m. b. 5.

563 H.-R. B 56658. Die Epstein & Co, Gesellschaft mit beschränkter Hafs tung ist am 18. April 1944 aufgelöst und der Direktor Gustav August Reiß zum Abwickler bestellt worden: L

Etwaige Gläubiger werden aufgefor- dert, ihre Ansprüche innerhalb eines Monats anzumelden.

Berlin, den 20. April 1944.

[942] 563 H.-R. B 53180. Die Große Präsidentenstraße 3 Grundstücksgesell- schaft m. b. H. ist am 20. Ma 1944 aufgelöst und der Direktor Gustav August Reiy zum Liquidator bestellt worden. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb eines Monats anzumelden,

Berlin, den 20. April 1944.

[321]

Salzwedeler Eisenbahn-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ordentlihe Hauptversammlung am Mittwoch, dem 10. Mai 1944, 9,45 Uhr,

in Salzwedel im Hotel „Kaiserhof“. Wegen der Teilnahme an der Ver- sammlung und der Ausübung des Stimmrechts wird auf §17 des Gesell- \chaftsvertrages verwiesen. Magdeburg, den 30, März 1944. Der Vorsißer des Aufsichtsrats: Fenner von Fenneberg.

e ———————————

15. Verschiedene

Bekanntmachungen LI2T /

l Anberorbentlidie Vertretérversamm- lung der Hanseatischen Lebensversiche- rvng und Begräbniskasse V. V. a. G. zu Hamburg am. Freitag, d. 19. Mai 1944, 18 Uhr, in den Geschäftsräumen An der Alster 40—41.

Der Vorstand. C. Cordes, H. Eckhoff.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamts- lihen Teil, den redaktionellen Teil, den An- zeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam,

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lanhts\ch in Berlin 8W 68 : “Druck dér Preußishèn Verlags- und Druckets® , GmbH,, Berlin = d

: brecht.

Preis dieser Nummer: 10 4

Nr. 98 Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33

E

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einzieyung von Vermögenstwverten für das Reich.

Anordnung Nr. 74 des Leiters des Hauptausschusses „Elektro-

- technif“ über die Herstellung von Schwunglichtanlaßzündern für Kraftfahrzeuge, und Verbrennungsmotoren. Vom 26. April 1944. \

Anordnung 11/44 ‘des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (VBer- bot des Auffkloßens von Klischees). Vom 25. April 1944.

Anorduung [11/44 des Produktionsbeauftragten Dru des Reichsministers für Rüstung und Kriecgsproduktion (Her- D R Een für Kollianhänger). Vom 25. April

Anordnung 1V/44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Ver- bot des Heftens und Beschneidens von Zeitschriften). Vom 25. April 1944.

Anordnung V/44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Ver- bot des Drucks am Rande abfallender Bilder, Linien und Zeilen). Vom 25. April 1944,

Anordnung V1/44 des Produktionsbeauftragten Druck des

Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Her-

stellungsbeschränkungen sür Bloks). ‘Vom 25. April 1944. Anordnung V11/44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsöproduktion (Her- stellung voir. Vordrueken). . Vom 26. April 1944. / Berichtigung zur Anordnung 1/44 des Leitexs des Produk- fr Dradauiee Druck (Einführung von Dringlichkeitsstufen für Druckaufträge). Vom 1, März 1944, in Nr. 53.

e M ERDDD T

AmÂltliches Deutsches Reich

Beschlufsz

A Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Geseß über die Ein- ziehung voltks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Zuli 1933 RGBl.'1 S. 479 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mogens vvn Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 RGVl, I S.- 308 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der verstorbenen Eheleute Heinrih JFsrael Ehrmann, geboren am 2, 2, 1856 in Poppenlauter (Unterfranken), und Regina Sara geborene Pfeifer, geboren am 17. 4. 1855 in Burgpreppach (Unterfranken), beide zuleßt wohnhaft in Friedberg (Hessen), zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. i

Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 18. April 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.

J. A.: Schwinn.

———

Anorduung Nr. 74

des Leiters des Hauptausshusses „Elektrotehnik“ über die Herstellung von Schwunglichtanlaßzündern für Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmotoren

Vom 26. April 1944

Auf Vorschlag des Sonderringes „„Elektro-Zubêhör für Krastfahrzeuge Und Verbrennungsütotoren“ im Hauptauss\{chuUß „Elektrotechnik“ wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehrx ‘in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1 S, 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

S1

Die Fertigung von Schwunglichtanlaßzündern, sog. Dyna- start-Anlagen (meist für 2-Takt-Motoren verwendet) wird bis auf weiteres verboten.- Sie sind zu erseßen durch getrennte Lichtanlagen, Zündanlagen und mechanische Startvorrichtun- gen (3. B, Kikstarter, Seilzug, Andrehkurbel).

/ S2

Das in § 1 ausgesprochene Verbot gilt für Erstausrüstung. Der für Jn- und Ausland dringend notwendige Ersatbedarf an Schwunglichtanlaßzündern, dessen Senkung durh möglichst weitgehende Fustandsezung anzustreben ist, darf noch weiter

\

: gefertigt und ausgeliefert werden.

S3 Der Leiter des Sonderringes „Elektro-Zubehör für Kraft-

fahrzeuge und Verbrennungsmotoren“ wird ermächtigt, im be- | sonders begründeten Eikzelfällen Ausnahmen von dem Ver- |

bot zuzulassen. Anträge simd beim Arbeitsring „Elektrische |

Anlasser und Lichtmaschinen“, Herrn Dipl.-Fng, Honold, i. Fa. R. Bosch G. m. b. H.,, Stuttgart, Militärstr. 4, einzureichen,

|

Berlin, Freitag, den 28. April, abends

L 4 Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den SS 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

S6

auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung \sinn- gemäß ckuch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg, sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 26. April 1944, Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ Lüschen.

Anorduung H/44

des Produktiousbeauftragten Dru des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Verbot des Aufkloyens . von Klischees) Bom 25. April 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (NGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriecgswwirtschaft vom 2, Septembex 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep- tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung

im Einvernehmen mit dem - Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: i

F 1. Es ist verboten, Klischees (Aczungen, Stereos, Gal- vanos) aufgekloßt zu liefern.

F 2. Ansgenommen hiervon sind Klischees bis zu einer Größe von 70 gem. Weitere Ausnahmen können von mir in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen werden,

F 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung “werden

nach §8 10) 12—415 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- strafreht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für Papier wahrgenommen. “S 4. Diese Anorduung tritt am Tage nach der Veröffeiît- lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil- verwaltung sinngemäß “auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- dla und in den beseßten Gebieten Kärntens und NMNratns,

Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, Böte!

Anordnung 111/44

des Produktionsbeauftragien Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

(Herstellungsbeschränkungen für Kollianhänger) Vom 25. ‘April 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der ¿Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver-

Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep tember 1943. (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsmluisters für Rüstung und Kriegsproduktion und im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduftion angeordnet:

8 1. Die Herstellung spivgefalzter Anhänger ist nux auf vollautomatishen Kollianhängermaschinen gestattet. Die Herstellung auf gewöhnlichen Druckmaschinen ist verboten.

S 2. Alle Hersteller, die spivgefalzte Kollianhänger während

hergestellt haben, sind verpflichtet, dies

Kollianhänger mit Oesen zu versehen.

hängern“ und Drucfarbeiten, die geöst werden müssen, für die die Rohstoffe bereits sichergestellt sind, dürfen bis zum 30. Mai 1941 fertiggestellt werden.

8 5. Ausnahmen können von mix in besondèrs, begründeten | Einzelfällen zugelassen werden.

“§6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anorduung werden nah §8 10, 12—15 der Verordnung über den WarenverteHr. bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- |

| strafreht gemäß § 15. dieser Verordnung werden vom Reichs- |

beauftragten für Papier wahrgenommen.

& 4 D 2t vorlie 0 9: N11f ‘ao nthkgqof lz 1 A - E T0 egende Uustirage an. ]pivgesalzten An- | F L IE á h i ed DE F J | lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußtschen Staats-

Diese/ Anorduung tritt am 1. Mai 1944 in Kraft, Sie gilt |

des RNeichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und /

bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration |

der KMKricgswirtschaft vom 2, September 19453 und der ersten | L E A | der Kriegswirtschaft vom 2.

Reichsbankgirokonto Berlin; Konto Nr. 1/1913 Postscheckonto: Berlin 418 21

1944

E Diese Unordnung tritt am Tage nah der Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger 1n Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten * und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet jowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil- verwaltung sinugemäß auch 1m Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- stetermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains,

Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. H Beder.,

/ Anordnung 1V/44 / des Produktionsbeauftraaten Druek des Reichs8ministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Verbot des Heftens und Veschneidens von Zeitschriften)

; Vom 25. April 1944 T

E Auf Grund der Berordnung über den Warenverkehr in der ¿Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der rtegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten VBeroörduung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6, Zep-e tember 1943 (NGBL. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung- des Neichsministers [ur HNustung und riegsproduftion und im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Pro- paganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsprodukftion angeordnet:

S 1. Das Heften von Zeitschriften, die einen Umfang bis

zu 24 Seiten haben, ift verboten.

8 2. Das Beschneiden von Zeitschriften is verboten.

§9. Ausgenommen vom Heft- und Schnittverbot ist der Teil der Auflage von Zeitschriften, der in «das Gebiet außer- halb des Deutschen Reiches verbracht wird. Weitere Aus- nahmen fönnen von mir in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen werden.

S 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach SS 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Autragsreht gémäß § 14 sowie das Ordnungs- strasrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs- beauftragten für Papier wahrgenommen,

„Z 5. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staa's- anzeiger- in Kraft, Sie gilt auh in den eingegliederten Lft- gebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untêrsteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsprodufktion. Beer. Anordnung V/44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduftion (Verbot des Drucs am Rande abfallender Bilder, Linien und Zeilen) Vom 25. April 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBVl. I S. 686) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration September 1943 und der ersten

| Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep-

|

tember 1943 (NGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des

| Reichsministers für Rüstung und Kriegsprodukftion und tim

Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragte@ für Buch, Pro- paganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

8 1, Der Druck am Rande abfallendex Bilder, Linien und

| Zeilen ist verboten.

S 2, Ausnahmen können von mir in besonders begründeten

E, R s n | Einzelfällen zugelassen werden. des vierten Quartals 1943 und des ersten Quartels 1944 | unverzüglich mir | unter der Adresse Reichenbach i. Vogtl., Markt 5, mitzuteilen. | S 3. Es ist verboten, andere Druckarbeiten als spißtgefalzte

i | beauftragten für Papier wahrgenommen.

S 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anorduung werden nah §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Autragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs- strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden ‘vom Reichs-

8 4, Diese Anordnung: tritt am Tage nach der Veröffent-

anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost-

!| gebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie | mit Zustimmung -des zuständigen Chefs der Zivilverwal-

tung finngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg

| und im Bezirk Bialysto! sowie in der Untersteiermark und in

den beseßten Gebieten Särntenz und Krains. Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers -füx Rüstung und Kriegsproduktion. Ç 4 Beer.