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Reichs8- und Staatsanzeige# Nr. 105 vom 11. Mai 1944. S. f
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G __Wirtschaftstein |
Gruppenpreis und Steuervorteil
Im Mitteilungsblatt des Reichskommissars für die Preisbil-
dung Nr. 19 vom 8, Mai veröffentlicht Ministerialrat Dei Hi
Dichgans, Berlin, einen Artikel 1Gruppenpreis und Steuer-
vorteil‘““. Bekanntlich werden Unternehmen, die ein Erzeugnis
zum Einheitspreis oder zum Gruppenpreis I liefern, steuerlich begünstigt. Nach den Bestimmungen vermindert sich der Ge- “ winnabführungsbetrag gemäß dem Anteil des Umsatzes zu
Einheitspreisen und zu Gruppenpreisen I am Gesamtumsatz.
Es braucht derjenige, der die Hälfte seines Umsatzes zu Ein-
neitspreisen oder zu Gruppenpreisen I abführt, also nur die
Hälfte des Betrages als Steuer abzuführen, den er zu entrich-
ten haben würde, wenn er keine Umsätze zu Gruppenpreisen
hätte.
Der Steuervorteil dés Gruppenpreises I, s0 führt Ministerial- rat Dr. Dichgans aus, habe sich aus den Vorschriften über die Gewinnabschöpfung entwickelt, die der Reichskommissar für die Preisbildung vor einigen Jahren durchgeführt hat. Der Gruppenpreis werde jeweils s0 bemessen, daß es für die Unter- nehmer, die in ihn eingereiht werden, eine Leistung bedeutet, wenn sie bei diesem Preis noch einen besonderen Gewinn erzielen,
Demgemäß habe seinerzeit der Preiskommissar angeordnet, daß Gewinne bei Gruppenpreisen nicht unter die Gewinn- abschöpfung fielen. Als die Gewinnabschöpfung des Preis- kommissars dann durch die Gewinnabführung des Reichs- finanzministers ersetzt wurde, habe die Leistungsprämie, die sich aus den Vorschriften des Preiskommissars ergeben hatte, in irgendeiner Form in die Steuerbestimmungen übernommen werden müssen. Daraus habe sich dann die steuerliche Be- günstigung des Einheitspreises und des Gruppenpreises I ent- wickelt. Die höheren Gruppenpreise würden von der Steuer nicht begünstigt, jedoch gelte für diese weiterhin die Bestim- mung des Preiskommissars, daß sie als KriegsWirtschaftlich gerechtfertigt im Sinne des § 22 KWVO. gelten. j
Der Steuervorteil werde für den Gruppenpreis I als Leistungs- prämie gewährt. Es solle nicht verkannt werden, fährt Mini- sterialrat Dr. Dichgans weiter fort, daß gelegentlich die indi- viduelle Leistung eines Unternehmers, der zu einem höheren Gruppenpreis liefert, größer sein kann als die eines anderen, der zur Preisgruppe I gehört. Wenn man höchste Gerechtigkeit erstreben Wollte, müßte man also ein. Verfahren suchen, das den Steuervorteil nicht an die absolute Leistung, d. h. an die absolut niedrigsten Kosten knüpft, vielmehr an die relative L&éistung unter Begünstigung der Unternehmer, die ihre an- fänglich gegebenen Kosten am stärksten senken. Das sebaber praktisch undurchführbar. Es bleibe nichts anderes übrig, als eine absolute Größe, nämlich den absolut billigsten Kosten- stand zur Grundlage des Steuervorteils zu machen. Im allge- meinen könne nur der Betrieb einen Steuervorteil erhalten, dessen absolute Herstellungskosten im Vergleich zu denen der übrigen Hersteller besonders niedrig sind.
Den Steuervorteil erhalte nur der Unternehmer, der seine Leistung durch Lieferung zum Einheitepreis oder zum Gruppen- preis I nachweist. Folgerichtig werde daher ein Unternehmer, dem der Arbeitsstab einen Ausnahmepreis bewilligt, von der
Der Arbeitseinsatz im fünften Kriegsjahr
Im Rahmen einer in Gemeinschaft mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Düsseldorf* vom Gauarbeitsamt Düseeldorf veranstalteten Vortragsreihe eprach auf Einladung des Gauarbeitepräsidenten Ebel vor zahlreichen Vertretern der Wirtschaft, der Partei und Behörden Ministerialrat Dr. Letech-Berlin über Tagesfragen im Arbeiteeinsatz., Der Vortragende zeichnete ein Bild der Entwicklung der Organi- sation des Arbeitseinsatzes vor und während des Krieges, die es ermöglichte, die Zahl der Beschäftigten ständig zu steigern, um die Arbeitsplanung zu einem europäischen Ar- beitseinsatz zu gestalten und 60 den gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Dr. Letsch wies darauf hin, daß es in diesem Jahr darauf ankommt, weitere Kräfte für die Land- Wirtschaft zu mobilisieren durch Rückführung landwirtschaft- licher Arbeiter aus der gewerblichen Wirtschaft sowie der noch nicht genutzten Kräfte auf dem Lande und in den kieineren Städten und durch Einsatz der aus luftgefährdeten Gebieten Abgewanderten, soweit das möglich ist. Die für die Durchführung der weeentlichen Rüetungseprobleme erforder- lichen Arbeitskräfte konnten von den Arbeitsämtern bisher stets zur Verfügung gestellt werden. Auch in diesem Jahr Wird ese gelingen, nicht nur entetehende Lücken aufzufüllen, sondern darüber hinaus auch zusätzliche Arbeitskräfte bereit- zustellen. Eine veftfstärkte Arbeiteranwerbung s0I1] nicht nur in den westlichen, sondern auch in den östlichen Gebieten erfolgen; allerdings muß sich der gewerbliche Sektor darauf einstellen, daß aues dem Osten überwiegend Arbeitskräfte mit Familien zur Verfügung gestellt werden. Neben den aus- ländischen Arbeitskräften müssen auch die noch im deutechen Raum vorhandenen Reserven verstärkt zum Einsatz gebracht werden. Ein wesentlichee Aktivum des innerdeutschen Kräfteeinsatzes bildet der freiwillige Ehrendienet der über 45 Jahre alten Frauen, der in seiner Anlaufzeit echon beacht- liche Erfolge zeitigte, Die Industrie müsse weitere Arbeits- plätze für halbtägige Beschäftigung bereitstellen und sich auf eine Aueweitung der Heimarbeit einrichten.
Handelseinsatz und Verbraucherversorgung in den Luftnotgebieten
Die Reichsgruppe Handel hatte durch die Gauwirtschaftskam- mer Oberrhein — Abteilung Handel — die mit der Leitung und Geschäftsführung des Handelseinsatzes bei Fliegerschäden be- auftragten Persönlichkeiten zu einer Arbeitstagung nach Heidelberg zusammengerufen, die aus Mittel-, Süd- und Süd- westdeutschland sehr zahlreich besucht war. Ministerpräsident Köhler begrüßte in seiner Eigenschaft als Leiter der Gau- Wirtschaftskammer Oberrhein die Tagungsteilnehmer. Der Luftkrieg habe auch den Handel vor schwerste, ja oft kaum zu lösende Probleme gestellt. Es gelte vor allem, die Waren mög- lichst rasch an die Bevölkerung heranzubringen anstatt sie Aufzuspeichern. Denn es müsse alles, was dem Handel an Volksgut unterstellt sei, wenn irgend möglich den Angriffen der feindlichen Bomber entzogen werden. Nach einem Terror- angriff müsse dafür gesorgt werden, daß das normale Leben einer Stadt s0 rasch wie möglich wieder in Gang komme. Hier hätten die Menschen auch im Handel eine Improvisationsgabe gezeigt, die ' geradezu glänzend sei, Die Privatinitiative habe dabei ganz außerordentliches geleistet. Es werde vielfach dar- über geklagt, daß der Handel noch stark übersetzt sei. Den Gedanke der Betriebszusammenlegungen sei richtig gewesen, Alle Kreise im Handel müßten sich die größten Beschränkungen auferlegen, damit jede Kraft, die irgendwie entbehrt werden könne, der Rüstung zugeführt wird. Die Arbeiten auch der im Handel beschäftigten Volksgenossen müssen im übrigen getragen sein von einer anständigen nationalsozialistischen Gesinnung,
die auch die Gesinnung der großen Mehrheit des deutschen Volkes sei.
des Gruppenpreises in der Vergangenheit liegt, und 2. erstrebe e neue Anordnung die Steuerbegünstigung auf Lieferungen, 1e
führt worden sind zu Preisen, die nicht höher sind als diese Preise. Diese Begünstigung der Vergangenheit wirke jedoch nur für solche Lieferungen, die in dem beim Inkrafttreten des Gruppenpreises lautenden Wirtschaftsjahr ausgeführt worden sind. Der Gruppenpreis I genieße den Steuervorteil, weil er nur von Unternehmern mit besonderen Leistungen eingehalten werden könne. Eine freiwillige nachträgliche Ermäßigung führe also den Steuervorteil nicht mehr herbei, es sei viel- mehr erforderlich, daß der Unternehmer von vonherein den niedrigsten Preis berechnet hat.
technischen Gründen gerade bei solchen Erzeugnissen, - bei denen die Leistungen des Konstrukteurs und des Herstellers besonders groß sind, weil sich die Form immer wieder ver- ändere, s0 daß von einem Einheitspreis für eine einheitliche Leistung keine Rede sein könne. Es sei daher verständlich, Wenn in solchen Fällen die Hersteller' von Geräten, für die es ohne ihr Verschulden zu Gruppenpreisen kommen kann, den Wunsch haben, in irgendeiner Weise ihre Leistungen mit dem gleichen steuerlichen Vorteil belohnt werden, wie er für die Einheitspreise gilt. Man werde, s0 sagt Dr. Dichgans hierzu, den Versuch machen müssen, durch entsprechende Erweiterung des Gruüppenpreisverfahrens die Bildung von Gruppenpreisen auch für solche Erzeugnisse möglich zu machen, bei denen das bisher wegen der vielfachen Aenderungen der Konstruk- tion auf Schwierigkeiten stieß. ‘
über Zweck und Aufgabe der Arbeitstagung. Die Reichsgruppe Handel habe es abgelehnt, für den Krieg einen besonderen mechanischen Verteilungsapparat aufzubauen. Sie hâbe viel- iehr dem Handel seine Funktionen gelassen. Die Entwick- lung habe diesem Standpunkt recht gegeben. Je länger der Krieg dauere, desto mehr sei die Diskussion - darüber ver- schwunden, ob man den Handel ausschalten solle und desto mehr sei der selbständige Kaufmann hervorgetreten, der ge- rade nach Fliegerangriffen seine Bewährungsprobe bestanden habe. — An die Kundgebung schloß sich eine interne Arbeits- tagung.
1944, der die Entstehung von in den Wintermonaten zahlbaren Zinsscheinen bei neu auszugebenden Anleihen verhindert, ist eine Fülle von Unzuträglichkeiten beseitigt worden. Diese Ver- ordnung hat bekanntlich an Stelle der halbjährlichen Zahlungs- weise der Zinsen, mit welcher die weitaus überwiegende Mehr- zahl der deutschen Anleihen ausgestattet war, einheitlich die ganzjährliche eingeführt. Hinsichtlich der Lage des Jahreszins- termins war aber ein Unterschied zwischen bereits laufenden und neu zu emittierenden Anleihen gemacht worden, indem bei bereits laufenden Anleihen die jeweils im gleichen Kalender jähr fälligen Zinsscheine gemeinsam zu honorieren sind, bei Neu- emissionen dagegen — ungeachtet in welches Jahr die einzelnen Halbjahreszinstermine fallen — der 1. und 2., der 3. und 4. usw. Kupon. In beiden Fällen hat dabei der Jahreszinstermin genau in der Mitte zwischen den Fälligkeitsterminen der zwei zu- sammengefaßten Halbjahreskupons zu liegen.
leihen Zinsen nur noch im Sommerhalbjahr zwischen dem 1. April und dem 30. September fällig werden können, ‘bei Neu- emissionen der Jahreszinstermin auch in den Wintermonaten liegen kann. Die Möglichkeit des Vorkommens von Winter- zinsscheinen bringt nun zahlreiche Erschwerungen für Banken und Emissionshäuser mit sich, Das RWM. hat sich daher 4 „Bankwirtschaft“ bereit erklärt, bei der Genehmigung neuer Anleihen den Antragstellern eine Auflage dahingehend zu machen, daß der Beginn des Zinslaufs in die Zeit vom 1, Juli bis zum 31. Dezember verlegt, der erste Zinsschein also in der ersten Hälfte des Kalenderjahres fällig wird, s0 daß in Zu- kunft auch bei neuen Anleihen nur Sommerzinsscheine vor- kommen können. Zum Ausgleich der vorher entstandenen Zinsansprüche sind bei im ersten Halbjahr emittierten Anleihen den Erwerbern bis zum Beginn des Zinslaufs Stückzinsen (Minuszinsen) zu vergüten.
Steuer nicht begünstigt, und zwar ohne Rückeicht darauf, ob er die bésondere wirtechaftlich& Lage, die zur Bewilligung «des Ausnf#hmepreis& führte, verschuldet hat oder nicht.
Eine abweichende Behandlung des Ausnahmepreisges sei nur in den Fällen möglich, in denen ein Unternehmer, der bei seiner normalen Fértigung zum Gruppenpreie I liefert oder liefern könnte, neben dem Gruppenpreis I mit Rücksicht auf besondere Umstände noch bestimmte Mehrkosten vergütet erhält, y
Für das Auemaß der éteuerlichen Begünstigung komme es darauf an, welcher Teil des Gesamtumeatzes auf Lieferungen zu Einheitepreisen und Gruppenpreisen I, und welcher Teil auf die übrigen Lieferungen entfalle. Diese Errechnung des Steuervorteils sei nur dann gerecht, wenn bei den Einheits- preisen durchschnittlich der gleiche Gewinn erzielt werde wie bei den übrigen Lieferungen. Bezüglich einer Steuerbegünsti- gung bei rückwirkeñdem Eintritt, sagt Dr. Dichgans, habe sich gezeigt, daß ein' solcher verhältnismäßig viel Verwaltungs-
arbeit mit sich brachte, und zwar sowoh!l bei den Unternehmen
ale auch bei den Behörden.
Daher habe man mit der Anordnung vom 24. März 1944 zur Vereinfachung der Verwaltung die Steuerbegünstigung des rückwirkenden Eintritts aufgehoben. Eine freiwillige rück- wirkende Preisermäßigung ziehe demgemäß für die Vergan- genheit keine Steuerbegünstigung mehr nach sich, Für den Uebergang sei der Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung maß- gebend.
Einen Steuervorteil für Lieferungen aus der Vergangenheit gebe es in Zukunft nur: 1. Wenn der Beginn der Geltungsdauer
bereits vor dem Inkrafttreten des Gruppenpreises ausge-
Die Festsetzung von Gruppenpreisen verbiete sich aus rein
Keine Winterzinsscheine mehr Durch den Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 28. März
Diese Regelung hat zur Folge, daß, während bei alten An-
eine Verfügung der Regierung zur Steigerung der spanischen Steinkohlenproduktion, Auf Grund dieser Verfügung sind die Ministerien für Heer, Justiz und Arbeit angewiesen worden, 9000 Arbeiter zum Einsatz in den Steinkohlenbergwerken bereit- zustellen. Diese neue Maßnahme soll vor allem dazu dienen, Spanien. von der Notwendigkeit ausländischer Steinkohlen- einfuhr frei zu machen. Bereits in den letzten Jahren konnte die Produktion erheblich gesteigert werden. 1935 wurden in Spanien 6,3 Mill. t Steinkohle gefördert, 1942 7,9 Mill. t und 1943 8,4 Mill. t. l
verfügt zur Zeit über eine Bruttoregieter-Tonage von 130 000
Dr. Stern von der Reichsgruppe Handel sprach sodann kurz
Tonnen. Nach den bisher vorliegenden Daten werden die spanischen Tanker monatlich etwa 48 000 To. Erdöl befördern.
Wirtschaft des Auslandes
Spanische Maßnahmen zur Hebung der Kohlenproduktion Madrid, 6. Mai. Der Spanische Staatsanzeiger veröffentlicht
eet mr mre
Spaniens Tankfílotte Madrid, 9, 5. 1944, Die nationalspanieche Tankschiff-Flotte
Die schwedische Staatsschuld im April
Stockholm, 10. 5, 1944. — Die schw wie „Aftontidningen"“ meldet,
überschritten. Sie betrug Ende April 10058 über: 9917 Millionen am 31, März.
edische Staatsschuld haf À Milliardengrenze
L Untersuchungs- und Strafsachen, - D. Aufgebot STRR ge,
3. Aufgebote © [1632] Amtsgericht Leonberg,
Aufgebot. Im Grundbuch von Rutesheim Heft 14 ist am 24. März 1931 auf dem Grundstiück des damaligen Eigentümers Gottlieb Rutesheim, Geb. Nr. 4 Malmsheimer Straße, zu- # gunsten der Eigenheim und Hypothe- # kengesellschaft, Hamburg, eine Hypo- thek im Betrag von 800,— GM ein-
Am 31. August 1939 belief [f totale schwedische Staatsschuld auf nur 2701 Mill. Kr, 8
A E M O S T SD S MEPES A B ERE E I
Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Prosperität der Philippinen
44 — In einem Artikel über die furcht. * Abhängigkeit der Philippinen von d die nachteiligen Auswirkungen | gsausbruch im Pazifik stellte Bot-" schafter Vargas kürzlich in einer Ansprache drei Grundvor- ganisation der Wirtschaft der Philip- * derartige Mißverhältnisse in Zukunft vermeiden wolle. Seiner Ansicht nach müssen die Philippinen erstens vor allem die Autarkie im Nahrungsmittelsektor und bis zu einem gewissen Grade in der Textilwirtschaft erreichen. Es dürfte niemals wieder vorkom Lebensmittelmangel leiden, der n ausgerichteten Wirtschaftspolitik und infolge der Isolierun unter den gegenwärtigen Kriegsverhältnissen entstanden is Die zweite Voraussetzung für eine gesunde Wirtschaft der | Philippinen ist nach Ansicht des Botschafters, einen Absatz-| markt für die Produkte der Philippinen zu finden. pinos seien darauf angewiesen, bestimmte Produk kaufen, um damit andere einzukaufen, die sie dr nötigten, aber selbst nicht erzeugen können. gas sieht große Möglichkeiten in einer engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Japan und den Philippinen. dritte grundsätzliche Voraussetzung für die Reorganisation Wirtschaft der Philippinen fordert Vargas. schließlich die derung der industriellen Entwicklung, Richtung sei bereits mit der Gründung d macht worden.
Schanghai, 10. 5. 194 baren Folgen der einseitigen den Vereinigten Staaten un auf ihre Wirtschaft bei Krie
1182 Abt.
Landwirts
aussetzungen für die Reor pinen auf, durch die man
Die jetzigen eingetragenen Eigen- tümer des verpfändeten Grundstücks haben das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung des derzeit unbekann- ten Gläubigers beantragt. daher an den Gläubiger die Auffor- spätestens Dienstag, den 22. August 1944, vorm. 11 Uhr, vor dem oben bezeichneten anberaumten Aufgebotster- min seine Rechte anzumelden, widri- denselben ausge-
men, daß die Philippinos an ur als eine Folge ihrer falsch F
Es ergeht
Die Philip- ! te zu ver- ingend be- * Botschafter Var-
Ez
Ech
schlossen wird.
Aufgebot.
Ein Anfang in dieser RKélnische
4 Genossenschafts er Leichtindustrie ge- F N
M Treuhandgesellschaft mbH. in Koblenz hat das Aufgebot des Hypotheken- briefes über 6760,— — sechstausend- siebenhundertsechzig — RM, betref- fend die Hypothek, eingetragen im Grundbuch von Steffeln Blatt 525 und 467 in Abt. III Nr. 5 bzw. 2 zugunsten Genossenschafts
Heute könnten die Philippinos nicht mehr zu f der primitiven reinen Agrarwirtschaft zurückgehen. Um den * Lebensmittelstandard, den die Philippinos bereits j nießen, zu erhalten und noch zu steigern, müßten Tex Konservenfabriken und andere Leichtindustrien erric M Abschließend gab Vargas der Hoffnung Ausdruck, daß F diesen Anspruch der Philippinos anerkennen und nichts
] ner Rheinischen unternehmen werde, diese gesunden Aspirationen zu hemmen,
M Treuhandgesellschaft m. b. H,
# Koblenz beantragt.
S Der Inhaber der VUISR E I E
f Urkunde wird aufgefordert, stens in dem auf den 7. November t 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, F anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde F vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- M loserklärung der Urkunde erfolgen
Börsenkennziffern
Zimmer 3, / Woche (1. 5, bis 6, 5, 1944) - im Vergleich zur Vorwoche wi 4 A Wochendurchschnitt Börsenindizes vom 24, 4. durchschnitt Prüm, den 3, Mai 1944,
1, Aktienkurse Amtsgericht.
Index 1924—1926 = 100 Bergbau u. Schwer-
Durch Ausschlußurteil vom 2, Mai 1944 ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundbuchblatte Nordass8el Band I Blatt 25 in Abt. nach Umschreibung: Band 2 Blatt 14 unter Nr. 1) für den Singenstreu, früher in Nordassel, jetzt in Voorst (Holland), eingetragene Hypothek von M 4000,— RM für kraftlos erklärt wor- T den. Salder, den 3. Mai 1944, Amts-
Verarbeit. Industrie x Handel u. Verkehr
.: Kursniveau der 4 % igen Wertpapiere Pfandbriefe Kommunal- obiligationen . Reichsschatz- anweisungen Follen G WiZ 4 Reichsbahn- anleihe 1940 , der Länder Anleih. d. Gemeinden Gemeinde-Umschuld.-
Kaufmann
vom Amtsgericht f georgenstadt am 13, November 1939 M unter dem Zeichen VI 21/39 erteilte j nach Kaufmann F Rudolf Reinhold Neynaber, verstorben Tam 16, August 1939 in Gera, wohn- T haft gewesen in Johanngeorgenstadt, F wird gemäß § 2361 Abs. 2 BGB. für F kraftlos erklärt. — VI 21/39, Amtsgericht Schwarzenberg (Erzgeb.), den 29, April 1944.
E Erbschein
Industrieobligatlionen
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Amsterdam 13,27 G,, 13,27 B., o 567,60 G., 568,80 B,, Kopen- don 98,90 G,, 99,10 B., Madrid * 90 G., 100,10 B., New York +, 50,05 B., Stockholm 594,60 G., * .; 400,40 B,, Belgrad 49,95 G,, 50,05 B., * +, Sofia 30,47 G., 30,53 B.,, Athen 16,68 G,, 1
Prag, 19, Mai. Zürich 578,90 G.,, 580,10 B., Osl hagen 521,50 G., 522,50 B., Lon 235,65 G., 236,05 B. 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G 595,80 B,, Brüssel 399,60 G Agram 49,95 G,, 50,05 B
(D. N. B.)
, Mailand 99 Die Witwe Margarete Lemke geb. Soenke aus Schlablau, Kreis Marienburg, Westpr., hat das verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die in Abt, III Nr. 28 des Grundbuches von Schlab- lau Band I Blatt Nr, 1 für die Ost- preußische Landschaft zu Königsberg eingetragene Darlehnshypothek im Betrage von 953 000 GM beantragt. Der Inhaber des Hypothekenbriefes
Alles in Pengö. Amsterdam 4 %, Helsinki 6,90, London —,—, * g 13,62, Preßburg F
New York 4,02%—4,0314, 3—4,47, Schweiz 17,80—17,40, * Buenos Aires 83,647/2, Schanghai Tschungking-Dollar —,—, Amsterdam, 10. Mai. [Amtlich.] Berlin
Budapest, 10. Mai. 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 Mailand 17,77, New York —,—, Par 11,71, Sofia 4,1514, Bagreb 6,80, Zürich 80,20. (D. N. B.) Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,4 16,85—16,95,
(D. N. B.) is 6,81, Pra
F wird aufgefordert, spätestens in dem | auf den 9, September 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe- Aufgebotstermine Rechte anzumelden und den Hypo- thekenbrief vorzulegen, widrigenfalls Kraftloserklärung des thekenbriefes erfolgen wird.
Marienburg, Wpr., den 4. Mai 1944,
Das Amtsgericht.
(D. N. B.) , London —,—, New Y 30,11—30,17, Jtalien (Clearing) s Kopenhagen —,—, Stockholm 44,8 Zürich, 10. Mai. London 17,35, 22,6714 B., Madrid 39,75 B,, Lissabon 17,30, Stockholm 102,64, Oslo 98,62 90,37%, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 8,75, Fstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714, Helsin burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101, Kopenhagen, 10. Mai. York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antw j Amsterdam 254,70,
Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—.
Stockholm, 16,95 B,., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris — G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97, Amsterdam —,— G., 223,50 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B,, Washi Rom —,— G.,, adrid —,— G., Türkei —,— B 17,20 B., Buenos Aires 101,50 G,, 103,50 B (D. N. B.) Berlin 175,25 G,, 176,75 B, —,— G,, 4,40 B., Amst 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 Stockholm 104,55 G., 105,10 B,, Rom —,— G,, 23,20 B., Prag —,— G
[12.00 Uhr holl.
43,63—43,71, Madrid —,—, (D. N. B.) [11,40 Uhr.]
‘Paris 6,25, Î New York 4,30,
69,25 B., Mailand Berlin 172,55, |
Holland 229/,, 12, Kopenhagen *
Awusschlußurteil.
T Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache Forstschutzgehilfen Schmidt in Rozoga — Försterei Plo- — hat dach« Amtsgericht in F Scharfenwiese f gerichtsdirektor G., 9,00 B., F G,, 97,80 B., 0 Kopenhagen 87,60 G,, 87,90 B. ngton 4,15 G.,
ki 8,75, Preß- 00, Rio 22,00 B. ondon 19,34, Net erpen ‘ 76,80, # Stockholm 114,15, * Alles Briefkuxse.
2 F 1/43.
(D. N. B.)
(D. N. B.)
Nr, 1214 der Kreissparkasse Zichenau F wird für kraftlos erklärt. i Scharfenwiese, den 2. 5. 1944, Das Amtsgericht. Krause, Amtsgerichtsdirektor,
Brüssel —,
B., Helsinki 4 anada 83,77 G., F . Lissabon Kallen A G,,
London —,— G., 17,75 B. | «, Paris —,— G,., 10,00 B., New York | «; 2,35 B., Zürich 101,50 G,, | Antwerpen —,— G,, 71,50 B,, | openhagen e a G
E
Aufgebot,
Es ist beantragt, den verschollenen Ehemann, den Tischler Eduard Dymet, geboren am 5. Juni 1879 zu- Huta Dlutowska (Wartheland), ohne letz- ten Wohnsitz im Inlande, Staatsange- höriger des Zarenreiches, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollens wird auf-
erdam —,— G
i A 92,25 B, 9 4 ehemaligen russischen
London, 10. Mai. (D. N. B.)
-__Neich8- uid Staatsanzeiger Nr. 105 vom 11, Mai 1944. 6.3 ———
Öffentlicher Anzeiger
4, Oeffentliche Atti
Sustellun 7, engesellschaften, 5, Berlust- und Funds Komm
6. Auslosung usw, pier, | d Les
von
12. Juli 1944, 11 Uhr, bei dem unter- zeichneten Gericht zu melden, widri- genfalls die Todeserklärung erfolgen kann, An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verscholle- nen Zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zum oben genannten Zeitpunkt dem Ge-
E Anzeige zu machen, — 455, II,
Berlin, den 27. April 1944, Das Amtsgericht Berlin,
[1670] Aufgebot.
1 F 7/44. Die Justizräte E. Müller, Hans Müller, Rechtsanwälte in Kob- lenz, haben das Aufgebot des Hypo- thekenbriefes über die im Grundbuch von Neuss Band 60 Blatt 2983 in Abt. III unter Nummer 91 eingetra- genen Darlehnshypothek im Betrage von 5000,— Goldmark beantragt. Gläubiger ist der verstorbene Arbei- ter Edmund Schmitz in Neuss. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 17. November 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Breite Straße 46, Zimmer 218, anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Neuss, den 5, Mai 1944, Amtsgericht.
[1637]
Es klagen: 1. 1 R 80/42, Ehefrau Irma Glicksmann geb. Scheef, Pir- masens, Fröhnstr, 23, gegen Schnei- der Schija Glicksmann, zuletzt in Zelow, Kreis Lask (Warthegau), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung; 2. 1 R 204/44, Ehefrau Natalie Beerenfeld geb. Wolkow, Lager Home bei Litzmannstadt, Haus Nr. 24, gegen Lehrer Alfred Beeren- feld, zuletzt in Obol bei Witebsk (Rußland), jetzt unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung; 3. 1 R 137/44, Landwirt Heinrich Kage, Zivildolmet- scher bei der Dienststelle - Feldpost- nummer: 15 090, z. Zt. Litzmannstadt, Umsiedlungslager Buschlinie 60, gegen Ehefrau Lina Kage geb. Jan, zuletzt in Ebenfeld bei Rostow, jetzt unbekannten Aufenthalts, - auf Ehe- scheidung; 4. 1 R 160/44, Ehefrau Nadeschda Krolikowski geb. Zna- mienski in Litzmannstadt, Sänger- straße 17, W. 34, gegen Ehemann Julian Krolikowski, zuletzt in War- schau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung; 5. 1 R 220/44 Leh- rerin Maria Andruschtschenko geb. Fischer in Wielka. Wies, Gemeinde Wiedenbruch, Kreis Lask, gegen Ehe- mann Sergej Andruschtschenko, zu- letzt in Rationowka, jetzt unbekann- ten Aufenthalts, auf Ehescheidung; 6, 1 R 235/44 Ehefrau Nina Balbekow geb, Morgunenko in München 13, Nordenstr. 1/II, 1, bei von Ostranitza, gegen Maschinisten Iwan Balbekow, zuletzt in Fastow bei Kiew (Rußland), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung; 7 1 R 181/44 Ehefrau Helene Marciniak geb. Kowal in Litz- mannstadt, Kleingärtnerstraße 105, W. 13, gegen Arbeiter Kazimierz Marciniak, zuletzt in Luniniec (Ukraine), beim Bahnhof Luniniec, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung; 8. 1 R 215/44, Tischler Johann Schmalz in Andreashof bei Litzmannstadt, Umsiedlungslager, ge- gen Ehefrau Emma Schmalz geb. Hartmann, zuletzt in Woroschilask (Rußland), jetzt unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung; 9. 1 R 183/44, Angestellter Paul Adolf Stark in Litz- mannstadt, Spinnlinie 74, W,. 18, gegen Ehefräu Wanda Marie Stark geb. Rappaport, zuletzt in Warschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung; 10. 1 R 237/44, Ehesrau Viktoria (Wiktoria) Schneeweiss (Szneewajs) in Litzmannstadt, Binge- ner Straße 12, W.3, gegen Scherer Franciszek Schneeweiss (Szneewajs), früher in Litzmannstadt, jetzt unbe- kannten Aufenthalts, auf Eheschei- dung «- und Alleinschuldigerklärung des Beklagten, Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Landgericht in Litzmannstadt zu 1—ß: vor die 1. Zi- vilkammer auf den 4. Juli #1944, 10 Uhr, zu ?7—10: vor die 2. Zivil- kammer auf den 10. Juli 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozewv- bevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Kläger vorzubringende Einwen- dungen und Beweismittel unverzüg- lich durch den zu bestellenden An- walt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen,
Litzmannstadt, den 6. Mai 1944, Geschäftsstelle des Landgerichts Litzmannstadt,
er Barxen protipt 283,50, Y
Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol sich spätestens bis zum
ellschasten, |
4. Lessentlihe Zustellungen
[1672] Oeffentliche Zustellung.
Der Eisendreher Paul aus Trügleben, straße 65, jetzt Obergefreiter, Feld- 10 446, vertreten durch den Rechtsanwalt Kibat in Gotha, klagt gegen seine Ehefrau Jekimenko, Markowitschi, Kreis Gomel, jetzt un- bekannten Aufenthaltes, wegen Ehe- aufhebung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aufzuheben und die ver- klagte Ehefrau für allein schuldig zu Der Kläger ladet die Be- klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkam- mer 1 des Thüringischen Landgerichts in Gotha auf den 27, Juli 1944, vor- mittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kanntgemacht,
Gotha, den 5. Mai 1944,
Der Urkundsbeamte der Geschäfts-
stelle des Thür. Landgerichts,
Ole nlalgetet
Deutsche Offene Ha
1 R 49/44. Schönfelder
Olga Schön-
Zwecke der
[1636] Oeffentliche Zustellung.
q R 49/44 Frau Rosalie Guschak (alias Gluszak) geb. Chaf- (Szafranski) Gothaer Straße 36, vertreten: durch den Rechtsanwalt Peters in Arnstadt, klagt gegen ihren Mann, den Berg- mann Josef Guschak (alias Gluszak), zuletzt in Langlar (Belgien) wohnhaft gewesen, jetzt unbekanhten Aufent- halts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Verklagten für eschuldig an der Scheidung zu er- ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klä- gerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 3 des Land- gerichts in Gotha auf Freitag, den 14. Juli 1944, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- zugelassenen An- Zum Zwecke der
nannten Gericht walt zu bestellen. öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht, Gotha, den 5, Mai 1944, Der Urkundsbeamte der Geschäfts- stelle des Landgerichts,
[1638] Oeffentliche Zúüstellung.
3 R — 31/44. Die Ehefran Alfons Nikolaus Osch, Elisabeth Maria, geb. in Luxembufqg,
haid-Straße
Maria-Adel- Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr, August Thorn in Luxemburg, klagt gegen der Kaufmann Alfons in Luxemburg, Brückenring Nr. 10, jetzt ohne bekannten Wohn- sitz, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien gemäß § 49 des Ehegesetzes zu scheiden, den Beklagten für allein schuldig zu erklären und ihm die. Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. klagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des die 3. Zixilkammer des Landgerichts Gerichtshofstraße, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 31, geladen auf den 18. Juli 1944, 9 Uhr, mit der sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Luxemburg, den 3, Mai 1944,
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Rechtsstreits
Luxemburg,
Aufforderung,
5. Verlust- und Fundsachen. Victoria zu Berlin
Allgemeine: Versicherungs-Actien-
Gesellschaft. Policen-Aufgebot.
“ Der Hinterlegungsschein zum Un- fallversicherungsschein Nr, Friedrich Mohr, Unfallversicherungsscheine 331 622 Dr. phil, Reinhold Wolf, Leip- zig-Go., Nr. 336 077 Robert Hembeck, Lösenbach, 367 923 Rudolf Meissner, Penzig, Nr. 377 673 Karl Sautter, Magdeburg, Nr. Hermann Klages, nover, Nr. 452 369 Dr. med. Wilhelm Schütz, Hamburg, Nr, 462 012 Fräulein Olga Herbst, Kassel, Nr. 467 688 Max Striegler, Berlin - Charlottenburg, Nr. 467 689 Friedrich Schorkopf, Berlin- 470 483 Frau Hanni Fehse, Hannover, sind abhan- Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch erfolgt, wer- den die Scheine außer Kraft gesetzt.
Elmshorn.
382 480 Dr.
Wilmersdorf,
den gekommen.
I. 0schaften . . und ibdenverficherungeu, I Ser ate Sd Dos L Boticda rant g Bankausweise, ndels- und KRommauditgesellfchaften, 15, Verschiedene Bekanntmachungen.
der jetzige Inhaber nicht innerhalb zweier Monate bei uns meldet, Magdeburg, den 9. Mai 1944,
Magdeburger Allgemeine Lebens- und Rentenversicherungs-Aktien-
[1643] 3% % Hypotheken-Obligationen 1. Serie der
Danske Landmandsbank, Hypothek- og Vekselbank. Aktieselskab, Kopenhagen.
Die in den Satzungen für die Hypo- theken-Obligationen unserer Bank vorgesehene, durch den Notarius publicus - vorzunehmende halbjähr- liche Auslosung hat stattgefunden. Die ausgelosten Stücke sind zur Rückzahlung am 1. Juli 1944 fällig. Interessenten . wird auf Wunsch eine Liste über die ausgelosten
Stücke kostenlos zugestellt,
Kopenhagen, den 10. März 1944,
Die Direktion.
7. Aktien- gesellschaften
[1674] SIEMENS & HALSKE AKTIEN- GESELLSCHAFT.
Gemäß § 2 (1) der Zweiten Verord- nung über die Einschränkung von Mitgliederversammlungen vom 23. De- zember, 1943 findet für das Ge- schäftsjahr 1942/43 eine Hauptver- sammlung nicht statt, Vorstand und Aufsichtsrat haben § 4 der gleichen Verordnung entsprechend am 25. Apri] 1944 gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1942/43 auf das ge- Winnberechtigte Grundkapital einen Gewinnanteil von 3,5% auszuschüt- ten, wovan 0,7% gemäß § 2 DAV. dem für die Aktionäre gebildeten Treuhandvermögen zufließen, während die restlichen 2,8 % abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer einschließlich Kriegszuschlag an die Aktionäre zur
. Auszahlung gelangen,
Es werden demgemäß
auf die Stammaktien zu je Reichs- mark 1000,—,
«auf die Vorzugsaktien mit Stimm- recht zu je RM 1000,—,
auf die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zu je RM 1000,—-
(je RM 23,80 gezahlt).
Die Auszahlung erfolgt gemäß 8 8 der Verordnung zur Vereinfachung der Bekanntmachungen über Wert- papiere vom 22. 1, 1944 It. Veröffent- lichung in der „Sammelliste aufgeru- fener Wertpapiere“ der Deutschen Reichsbank Nr, 96 vom 27, 4. 1944 ab 11, Mai 1944 auf die Gewinnanteil- scheine Nr. 1 bei den bekannten Zahlstellen,
Berlin, im Mai 1944,
Der Vorstand.
[1644] Bekanntmachung.
Wir geben hiermit bekannt, daß neue Gewinnanteilscheinbogen zu den Aktien unserer Gesellschaft gegen Einreichung des Erneuerungsscheines Nr. 21 bei uns zur Abforderung be- reit liegen.
Bad Lausick, den 8, Mai 1944,
Uhlig & Weiske Mühlenwerke
Aktiengesellschaft,
[1590] Länderbank Wien Aktiengesellschaft., Aufsichtsrat und Vorstand unserer Gesellschaft haben gemäß der Zweiten Verordnung über die Einschränkung von Mitgliederversammlungen vom 23. Dezember 1943 in der gemein- samen Sitzung vom 4, Mai 1944 be- schlossen, für das Geschäftsjahr 1943 eine Dividende von 6% auf unsere Aktien zu verteilen. Die Auszahlung erfolgt ab 23. Mai 1944 gegen Ein-
reichung des Gewinnanteilscheines
Nr. 4 nach Abzug von 15 % Kapital- ertragsteuer samt Kriegszuschlag mit RM 51,— für jede Aktie über RM 1000,— und RM 5,10 für jede Aktie über RM 100,— an unseren Kassen in Wien und bei unseren sämtlichen Niederlassungen, ferner bei der Dresdner Bank, Berlin, und deren in- ländischen Niederlassungen. Wien, den 4, Mai 1944,
Länderbank Wien Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
Berlin, den 6, Mai 1944, Der Vorstand.
Es ist abhanden gekommen: Versicherungsschein Nr. über RM*3000,— für Herrn Carl Cor- des, Lesse, geboren 3, 6, 1893, und für Katharina Cordes, 1937, Lesse,
A 128959
Der Versicherungsschein verliert seine Gültigkeit, und wir fer- tigen Ersatzurkunde aus, wenn sich
[1675]
Vom Vorstand und Aufsichtsrat der
Porzellanfabrik Kahla ist am 26. 4, 1944 für das Geschäftsjahr 1943 die Ausschüttung einer Dividende von 5% auf die Vorzugsaktien und 4% auf die Stammaktien beschlossen worden, Die Auszahlung der Divi- dende auf die Stammaktien abzüglich der 15 % igen Kapitalertragssteuer (einschließlich Kriegszuschlag) erfolgt gegen Einreichung der Gewinnanteil-
scheine Nr. 10 der Stammaktien 14 Tage nach Bekanntmachung in der Sammelliste aufgerufener Wert- papiere bei den nachstehenden Stel- len: bei der Gesellschaftskasse in Kahla, bei der Deutschen Bank in Berlin, Dresden, Erfurt, Essen, Wei-
a mar, Leipzig, Mannheim, Meiningen,
bei der Allgemeinen Deutschen Cre- dit-Anstalt in Leipzig, Berlin, Dres- den, bei dem Bankhaus Burkhardt & Co. in Essen, bei der Commerzbank Aktiengesellschaft in Berlin, Dresden, Erfurt, Essen, Jena, Leipzig, Mann- heim. Kahla, den 8, Mai 1944. Porzellanfabrik Kahla. Der Vorstand,
[1676]
Hierdurch lade ich die Aktionäre der Zuckerfabrik & Raffinerie Gosla- witz A.-G. zu einer ao. Hauptver- sammlung zum 19, Mai 1944, nach- mittags 14 Uhr, in den Geschäfts- räumen der Zuckerfabrik & Raffinerie Goslawitz A.-G. ein.
Der kommissarische Verwalter.
[1677] Graz-Köflacher Eisenbahn-
und Bergbau-Gesellschaft, Graz.
Am 9. Juni 1944, 11,30 Uhr, findet in den Räumen der Reichswerke Aktiengesellschaft Alpine Montan- betriebe „Hermann Göring“, Wien I, Friedrichstraße Nr. 4, I. Stock, eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbau-Gesellschaft statt.
Jene Aktionäre, welche an dieser Hauptversammlung teilzunehmen wünschen, werden eingeladen, ihre Aktien oder die für ihre Aktien aus- gegebenen Zwischenscheine späte- stens am 5. Juni 1944 bei der Gesell- schaftskasse, Wien I, Friedrichstr. 4, Bei der Creditanstalt - Bankverein, Wien I, Schottengasse 6—8, bei der Länderbank A.G., Wien I, Am Hof Nr. 2, oder bei einer Wertpapier- sammelbank oder bei einem deut- schen Notar während der üblichen Geschäftsstunden zu hinterlegen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Hin- terlegungsbescheinigung spätestens am 6. Juni 1944 bei der Gesellschaît einzureichen.
Jede Aktie gewährt das Stimmrecht, Dieses wird nach den Aktiennenn- beträgen ausgeübt,
Wien, am 5. Mai 1944,
Der Vorstand.
[1641] ¿
Hüttenwerk, Eisengießerei & Maschi- nenfabrik Michelstadt A.-G., Michel- stadt/Odenw. Aufsichtsrat und Vorstand haben in der am 22. 4, 1944 stattgefunde- nen Sitzung beschlossen, eine Divi- dende von 6 %% auf die Vorzugsaktien für die Geschäftsjahre 1941, 1942 und 1943 sowie 1 % auf die Stammaktien für das Geschäftsjahr 1943 aus-
zuschütten,
Die Auszahlung der Dividende er- folgt abzüglich 15 2. Kapital-Ertrags- steuer einschließlich Kriegszuschlag gegen Vorlage des Nachweises vom Aktienbesitz unserer Firma bei der Deutschen Effecten- und Wechsel- bank, Frankfurt/M., durch die Deut- sche Effecten- und Wechselbank Frankfurt/Main.
Michelstadt, den 22. April 1944.
Der Vorstand. Ernt KnuüsL
[1642] Bekanntmachung.
Auf Grund des § 31 Abaeaatz 1 Satz 3 der Verordnung über die Ab- wicklung der Forderungen und Schulden polnischer Vermögen vom 15, 8, 1941 (RGBI. T S. 516) erkläre ich hiermit die Mitgliedschaftsrechte aus den Aktien 5001 bis 10000 der Textilwarenfabrik Hirszberg & Birn- baum AG in Litzmannstadt, As- kanierstraße 23 (Fabryka Wyrobow Wlokienniczych Hirszberg i Birnbaum w Lodzie Sp. A), für erloschen und die über diese Mitgliedschaftsrechte ausgestellten Urkunden für kraftlos.
Ratibor, den 19. April 1944.
Der Beauftragte für den Vierjahres- plan — Haupttreuhandstelle Ost —.
15. Verschiedene Bekanntmachungen [1509] Aufruf
zur Anmeldung von Aktien der Vereinigte Maschinen-, Kessel- und Waggonfabriken L, Zieleniewski und Fißner-Gamper AktiengeseUschaft,
Krakau. Auf Grund von § 31 der Verord- nung über die Abwicklung der Forde- rungen und Schulden polnischer Ver-
mögen (Schuldenabwicklungsverord- nung) vom 15. August 1941 (RGBl. T
S. 516) und der dazu ergangenen 5. An-