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ordnung der Haupttreuhandstelle ungsverordnun
Nr. 108/42) werden näre der
Vereinigte Maschinen-, Kessel: Aktiengesellsha\ft in Krakau,
die ihren Wohnsiß niht im General- gouvernement haben, aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeichneten kommissarishen Verwalter binnen einer Frist von drei Monaten vom heutigen Tage an anzumelden.
Die Aktionäre haben mit der An- meldung die Aktien entweder in Ur- schrift einzureihen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank und, wenn die Hin- terlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als - zuverläsfig anerkannten ausländischen
Fihner-Gamper
Ost jur Durchführung der Schuldenabwick-
(AO. Nr. 16) vom 8, Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger iermit die Aktio-
und Waggonsfabriken L. Zieleniewski und
den genau betrag, Stücknummer).
innerhalb der vorgesehenen Ti verlieben die Aktionäre den An
niewski und Fißner-Gamper A. G. Es wird darauf hingewiesen, daß die im Reich wohnenden Aktionäre nur An- spruch auf Befriedigung aus der im Reich gelegenen Vermögensmasse und die im Ausland wohnenden Aktionäre einen Anspruch auf anteilige Entschä- digung aus der im Reich gelegenen Vermögensmasse haben. Die Aktionäre haben bei der An- meldung der Aktien oder der Einrei- chung der Urkunden (Hinterlegungs- besheinigungen) nachzuweisen: 1. daß sie niht zu den Personen ge- hôöxen, deren Vermögen nach der
Bank nachzuweisen, in der die Urkun- u bezeihnen sind (Nenn-
Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Sinterlegungsde einig n , 10 pru auf Entschädigung aus der im Reich b) gelegenen Vermögensmasse der Ziele-
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 11. Mai 1944. &. 4
Polenvermö I vom 17. September 1940 (RGBl. 1 S. 1270) der Beschlagnahme uuter- liegt, und
2. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts3-
reht am 1. September 1939 zu-
stand le oder
wenn sie das Mitgliedshaftsrecht
nach dem 1. September 1939 er-
worben haben, daß ihr Rechts- vorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Vermögen der Be- s{hlagnahme nah der Polenver- mögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitglied-
shaftsrecht am 1. September 1939
zustand:
Der persönliche Nachweis ist-wie folgt
zu führen:
1. für deutshe Staats- und Volks- zugehörige: durch Staatsangehörigkeitsaus-
weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der
_Zentralhandelsregister
Ea L li T S E Dir S pr e, graf d f E A Ee
Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vor- läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein- bürgerungsurkunde, j 2. für Protéktoratsangehörige: durch Bescheinigung der gan, digen Landes- odèr Bezirkshehörde des Protektorats,
3. für ausländische hörige: durch Bescheinigung der zustän- digen Behörde dee ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver- tretung).
Juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach- zuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile niht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlag- nahme unterliegt, und die Verwa:tung nicht von solchen Persone, maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Po!l.Verm.-
Staatsange-
scheinigung der zuständigen Treuhand-
gen Polizeibehörde geführt werden.
Der Nachweis des Altbesizes am“ des UT- ® sprünglichen wie des von einem Rechts- * rundsäßlih
1. September 1939 (sowohl vorgänger abgeleiteten) ist Mies shriftlihe Belege zu führen, z. B. durch Ankaufs8abrechnungen, Schluß- heine, Depotauszüge, Anlieferungs- quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten
ländishen Bank.
Berlin-Charlottenburg 9, 3. 5. 1944. J
Lindenallee 18. Der kommissarishe Verwalter der
Dr. Dorow.
1. HandelSregister, 2. Güterrechtsregister,
| 3. Vereinsregiste
T, 4. Genoffenschaftsregister, |
6. Urheberre
5. Musterregister, |
ccht8eirn.tragsrolle,
7, Konfurse und Bergleichs8sachen, 8. Verschiebenes.
1. Handelsregister
far die Angaben in / wird etne Gewähr r vie Richtigkeit seitens der Registergerichte nuiht übernommen.
Dresden, [1351] Amtsgeriht Dresden, 27. April 1944.
A 696 Dr. Hesse & Cie., Dresden (Wasastr. 15). Die Prokura des Paul Christian Walter Murawski ist er- loschen. M
A 1616 Edwin Schädlih, Dresden (Fish-, Obst- und Südfrucht-Groß- handlung, Großmarkthalle). Die Pro- kuren der Gerhard Mäke, Oswald Kurt Rießsher und Horst Eismann sind erloschen. | L:
A 3945 Stephenson Lichtspiele Rum rih, Diehe & Co., Dresden (Stephen- sonstr. 46). Die Prokura des Valentin Joseph Grunenberg ift erloschen.
B 137 „Rohta“ Rohtabathandels- gesellshast mit beshränkter Hastung, Dresden (Hauptstr. 27). Die Prokura des Max Strympe ist erloschen.
Dülken, | [1352] Amtsgeriht Dülken. H.-R. A 755 Firma V. Gierlings, Kommanditgesellshaft in Dülken. Die Prokura des Heinz Cunz in Dülken ist erloschen. Eingetragen am 25. April 1944. Das Amtsgericht.
iaitirde: 13531 | Saßung in den 88 1 Abs. 1 (Firma) D S N Sraceaitiee; 11958] | ¿nd 53 Abs, 2 (Beitritt zum Raiff- Veränderung: eisenverband) geändert. Die Firma ist
A 317 Theodor Föh, Edernförde. | geändert in: Raiffeisenkasse in
Offene Handelsgesellshaft. Der Fisch- kaufmann Daniel Hinrichsen in Eckternförde ist in das Geschäft als per- sönlih haftender Gesellshafter einge- treten. Die Gesellshaft hat am 15. Dezember 1943 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist der Fishkaufmann Daniel Hinrichsen in Eckernförde ermächtigt. Eckernförde, den 27. April 1944, Das Amtsgericht.
Eisenberg, Thür. _ [1354] Handelsregister Amtsgericht Eisenberg, Thür., den 29. April 1944. * Veränderung:
B 52 Gebr. Kaempfe., Gesellschast
mit beschränkter Hastung. Die Alleinvertretung des Geschäfts- führers Albert Bunsen ist erloschen.
Zu weiteren Geschäftsführern sind bestellt: a) Direktor Dr.-Ing. Hugo
Ackermann, Berlin-Dahlem, b) Direk-
mit der Maßgabe, die Gesellschaft ge- Vom 19. April 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 353. meinschaftlich mit dem bisherigen Ge- Gn.-R. Il — 165 Spar- und Dar- Olbersdorf, bestellt, — Si shäftsführer, Fabrikdirektor Albert | lehenskasse in Ratkau, registrierte Ge- FF Breslau, [1581] S E r T d aus a E —— ung, Ratkau, Kreis Tro é i er nen Kauf- Essen, [1355] Bes{luß der Volluerianudiline ues: Amtsgericht Tiegenhof. manns Karl Iosef Ianas aus Pres- Amtsgericht Essen, 22. April 1944. |26. März 1944 wurde § 1 der Saztun Nr. 63 betr. Groß Montauer Spar- | lau, Straße der SA. 54, ist am 2. Mai Veränderung: (Firma) geändert. Die Firma N und Darlehnskassenverein. § 1 der | 1944 um 12 Uhr das Konkursversah- A Steele 514 Bernhard Rexing, | nunmehr: Raifseisenkasse in Ratkau, | Saßung ist geändert. Die Firma | ren eröffnet worden. Konkursver- Brennstosshandel, Zum Oberhof 17). | erg Genossenschaft mit unbe- | (uebi aisseisentasse Gr. Mon: it Breslau 1 Hummel 1 Fei Ge , . 9 , Í Die Kaujleute Franz Rexing in Essen- B 20. April 1944 unbeschränkter Hastpfliht in Viester- U der Konkursforderungen Steele und Heinri Rexing in Essen-| Gn.-R. 1] — 257 Spar- und Dar- | felde. bis einshließlich den 27. Mai 1944.
Kray sind in das Geschäft als per- sönlih haftende Gesellshafter einge- treten. Offene Handelsges|ellshaft. Die Gesell)i,haft hat am 1. Januar 1944 begonnen. Zur Vertretung der Ge- | 1 sellaft ist nur der Kaufmann Bern-
hard Rexing ermächtigt. Die Firma ist geändert in: B. Rexing und
4. Genossenschafts: |' register 1
Tarnowitz, O. S. [1313] Amtsgeriht Tarnowihz, O. S,, t 15. März 1944. Veränderung:
In das hiesige Genossenschafts- register ist heute unter Nr. 80 für die Firma Sozial-Gewerk für Handwerker des Kreises Beuthen, O. S.,-Tarnowißtz,
shränkter Hastpfliht, Tarnowiß, ein-
dorf. Mit Beshluß “der Vollversamm-
Jägerndorf-Weißkirh, registrierte Ge- nossenshaft mit unbeshränkter Haf-
lchenskasse für Tschirm, registrierte inne Don mit unbeschränkter Haf- tung, Tshirm, Kreis Troppau. Mit Beshluß der Vollversammlung vom 13. April 1943 wurde die Saßung im S 55 ändert. Der Betrag eines Geschäfts- anteiles wird mit 50,— ÆKMÆ fest- geseht.
lehenskasse für Dörsteshen und Um- gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeshränkter Haftung, Dorsteschen, Kreis Vollversammlung vom 26. März 1944 wurde die Saßung im § 55 Abs. 1 (Geschäftsanteil) geändert. trag eines Geshäftsanteiles wird mit tor Edmund Bieneck, Berlin-Dahlem, |50,— A festgeseßt.
lehenskasse Pittarn, nossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung, Pittarn, Beshluß der
den 88 Abs, 2 (L Söhne. L geändert. Die Firma ist geän-
S strierte Genossenschaft
strierte Genossenschaft mit unbeshränk-
Troppau. Mit Beshluß der Vollver- amma vom 11. März 1944 wurde ie (Firma) und 53 Abs. 2 ( Raiffeisenverband) Firma lautet nunmehr: RNaifseisen- eingetragene Genossenschaft mit be- | kasse in Shwansdorf, registrierte Ge- nossenshaft mit unbeschränkter
Sozialgewerk der Deutschen Arbeits- front (Handwerk, Handel und Ge- werbe) des Kreises Beuthen, O. S.,- Tarnowiß, eingetragene Genossenschaft ads beshränkter Hastpfliht, Tarno- wiß.
Trautenau. [1315] Aenderung bei einer bereits eingetragenen Firma: H.-R. A Trautenau 20 Firma „Max Libora“, Trautenau. Die Firma ist geändert in „Max Libora & Co.“ Sie ist offene Handelsgesellschaft. Erna Libora, Kausmannsgattin in Trau- tenau, und Herbert Befe Kauf- mann in Trautenau, L: bei der Wehrmacht, sind in das Geschäft als persönlich haftende FTBN B auf- genommen. Die Gesellschast hat am 1. April 1944 begonnen. Trautenau, den 28. April 1944. Das Amtsgerichi, Troppau. 1320] Genossenschaftsregister. Amtsgeriht Troppau, Abt. 7. Aenderungen vom 12. April 1944. Gn.-R. [l — 7 Spar- und Dar- lehenskasse für Weißkirh, Güntersdorf und Mößnig, registrierte Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftung, Jägerndorf-Weißkirch, Kreis Jägern-
lung vom 17. 3. 1944 wurde
die
tung. Vom 13. April 1944, Gn.-R. 11 — 197 Spar- und Dar-
Abs. 1 (Geschäftsanteil) ge-
Gn.-R. Il — 27 Spar- und Dar-
Troppau. Mit Beshluß der
Der -Be-
registriete Ge-
Kreis Jägerndorf. Mit 1) Vollversammlung vom 9. März 1944 wurde die Saßzung in Sid Abs. 1 (Firma) ‘und 53 (Beitritè zum Raiffeisenver- rt in: Raiffeisenkasse Pittarn, regi- mit unbeshränk- er Haftung. Vom 21. April 1944.
Gn.-R. [l — 68 Spar- und Dar- echenskasse für Schwansdorf, regi- er Hastung,
Schwansdorf, Kreis
Satzung in den 88 1 Abs. 1 eitritt zum
geändert. Die
Haf-
getragen wörden:
tung.
lautet berg, unbeschränkter münsterberg.
Darlehnskajsenverein. Satzung ist lautet jeßt Raiffeisenkasse Zeyer, ein- getragene Genossenshast mit unbe- shränkter Haftpfliht in Zeyer. Ein- getragen am 22. Februar 1944.
und Darlehnskassenverein. Satzung lautet jeßt Raiffeisenkasse Shönbaum, eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Hastpfslicht in Schönbaum.
Darlehnskassenverein. 1 der Saßung ist geändert. ie Firma
lehenskasse für Neu-Erbersdorf, regi- strierte Genossenshaft mit unbeshränk- ter Hastung, Siß: Neu-Erbersdorf. Mit Beschluß der Vollversammlung vom 19. März 1944 wurde die Satzung in den §8 1 (Firma) und 55 Abs. 1 (Geschäftsanteil) geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse für Neu-Erbersdorf, registrierte Genossen- schaft mit unbeshränkter Hastung.
Vom 22. April 1944.
Gn.-R. XIV — 156 Spar- und Dar- lehenskasse Ultliebe u. Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbe- [änkter Haftung, Siß: Altliebe, Kreis Bärn, Mit Beshluß der Voll- versammlung vom 2. April 1944 wurde die Saßung in den §8 1 (Firma), 53 Abs. 2 (Beitritt zum Raiffeisenver- band) und 83 (Bekanntmachungen) geändert, Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Altliebe, regi- strierte Genossenschaft mit unbeschränk- ter Haftung. Die öffentlihen Bekannt- machungen exfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen- shaft in Altliebe oder durch Rund- schreiben an alle Mitglteder.
Vom 25. April 1944.
Gn.-R. V — 140 Volksbank e. G. m. b. H. Stadt-Olbersdorf, Sig: Stadt-Olbersdorf. Die Genossenschaft gründet sich nunmehr auf die in der 30, ordentl. Vollversammlung vom 11. April 1944®angenommenen neuen Saßungen. Die Firma is geändert in: Volksbank Stadt-Olbersdorf, ein-
getragene Genossenshast mit be- shränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens is der Betrieb von
Bank- und Geldgeschäften aller Ar: und die Errichtung und Unterhaltung von Zweigstellen. Ein Geschäfts- anteil wird auf 50,— ÆA festgeseßt. destens zwei Mitgliedern und wird vom Aufsichtsrate bestellt und ange- stellt, Vertretungsbefugt: der Vor- stand. Firmazeihnung: zwei Vor- standsmitglieder gemeinsam werden der Firma der Genossenschaft ihre Unterschrift hinzufügen. Die Bekannt- machungen der Genossenschaft erfolgen in der „Deutshen Post“, Troppau, oder für den Fall, daß diese nit mehr ersheint oder die Bekannt- machungen aus anderen Gründen nicht
möglich ist, im Deutschen Reichs- anzeiger. An Stelle des zur Wehr- macht einberufenen Adolf Schmalz
wurde in den Vorstand als ehrenamt- lihes Mitglied Rudolf Schnaubelt,
Nr. 64 betr. Simonsdorfer Spar- und Darlehnskassenverein. 8 1 der Es ist geändert. Die Firma
eht Raiffeisenkasse Altmünster- eingetragene Genossenschaft mit Hasftpflicht in Alt-
Eingetragen am 10. Januar 1944. Nt. 21 betr. Zeyersher Spar- und
S 1 bey Die
geändert. Firma
Nr. 78 betr. Schönboumer Spar- S 1 der
ist geändert. Die Firma
Nr. 39 betr. Iungfersher Spar- und
Gn.-R. 11] — 63 Spar- und Dar- j
Gläubigerversammlung
fassung über: a) die Bei ernannten oder die Wahl eines ande- ren Verwalters, eines Hinterlegungsstelle für die Konkurs- massengelder, Wertpapiere und Kost- barkeiten, d) die stände des § 132 der Konkursordnung am 25. Mai 1944 um 9,15 Uhr und Prüfungstermin am 6. Juni 1944 um 9,15 Uhr vor dem Amtsgerih Museumstraße Nr. 9, Zimmer Nr. 442 im 11. Stock. Offener Arrest mit An- Ti bis 25. Mai 1944 ein-
i
Chemnitz.
über den Nahhlaf führers Kurt Willy niß wird nach Abhaltung des Schluß-
eingetragene Genossenschaft mit unbe- schräniter Hastpfliht in Jungfer. Nr. 8 betr. Brunauer Spar- und
Darlehnskassenverein. D 1 der Satzung ist geändert. ie Firma lautet jeßt Raiffeisenkasse Brunau,
eingetragene Genossenshast mit un- beshränkter Hastpsliht in Brunau.
Eingetragen am 20. April 1944.
Nr. 9. Der Schöneberger Spar- und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H., hat in der Generalversammlung vom 10. 11. 1943 beshlossen, sich in eine Genossenshaft mit beschränkter Haft- pfliht umzuwandeln unter der Firma „Raiffeisenkasse Schöneberg, e. G. m. b. H.“ Die Haftsumme beträgt 500,— Reichsmark. Dies ist in Nr. 9 des hiesigen Genossenshaftsregisters am 20. April 1944 eingetragen worden. _Deén Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge- nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
7. Konkurse
und Bergleichssachen Bérlin. [1577]
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Angreß, Inhaber der Bankfirma Königsberger u. Lichtenhein, Berlin, Unter den Linden 34/35, ist nach Ab- haltung des Schlußtermins au geho- ben worden.
Verlin, den 28, 4.1944, Amtsgericht Berlin. Abt. 351.
Berlin. [1579]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 22. Ianuar 1942 ver- storbenen Schneiders Oskar Shhupke, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin, Stallschreiberstr. 15, ist nah Abhal- tung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Berlin, den 28. April 1944.
Amtsgericht Berlin. Abt. 354.
Berlin, [1580] Das Konkursverfahren über den Nathlaß des am 24. Februar 1943 ver- storbenen Kraftwagenführers Paul Proft, zuleßt wohnhaft gewesen Ber- lin-Halensee, Ioachim-Friedrih-Str. 6, ist nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Berlin, den 3. Mai 1944.
ur Beshluß- ehaltung des
b) die
alte Bestellung Gläubigerausschusses,
c) die
sonstigen Gegen- t, hier,
eßlih. (41 N 2/44.) en 2. Mai 1944, Anitsgericht.
Breslau,
[1582] 34 N 13/43. Das Konkursverfahren des Kraftwagen- Bauer in Chem-
lautet jeßt
aiffeisenkasse Iungfer,
termins ausgehoben.
Zwickau. M 22 N 2/44. Ueber den Nachlaß des am 18. Dezember 1943 in
fahren
1. Juni
Druck dex Preußischen Ver! aus und Druckerei
Dresden,
Vühlau (Bezirk Dresden),
immerers a. D. August Emil old wird
fahren eröffnet.
zum 26. Mai 1944.
Anzeigepflicht bis
Eßlingen, Neckar. Konkursverfahren.
gehoben. Amtsgeriht Eßlingen, Nedckar, 4. Mai 1944.
Groß Gerau. [1585] Bekanntmachung.
2 N 1/44. Ueber den Naglaß des am
4.9. 1943 bei Charkow gefallenen zu-
Schmieds Ludwig wird heute, am 2, Mai 1944, vormit-
eröffnet, Konkursverwalter: bilienmafkler Jakob Klenk,
Vermögen des Israel Böhmer, alleinigen Inhabers der Firma Arnold Böhmer, Leder im Großen, roh und fertig, - Gerberei- bedarf jeder Art, zuleßt Hamburg, Iungfernstieg 7, Aufenthalts, ist S Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Hamburg, den 4. Mai 1944.
Das Amtsgericht. Abteilung 65.
Wamburg. Das Konkursverfahren über
1943 verstorbenen Heinrich Daniel Suhr, zuleßt wohn- haft gewesen Hamburg, St. Anschar-
plaß 11, wird nach erfolgter Abhal-
tung des Schlußtermins aufgehoben. Hamburg, den 4. Mai 1944, Das Amtsgericht. Abteilung 65.
(Sahs.)
eröffnet. err Rechtsanwalt Dr. wickau (Sahs.).
wickau (Sas.),
Amts eriht ß pril 1944.
en 29.
Rot, für den Amtlichen und Nichtamt- lihen Teil, de
n rédaktionellen Teil, den An- geigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam,
verantwortlich für den Wirtshaftsteil und den
übrigen redaktionellen Teil: Pudolf Länt\ch in Berlin 8W 68
l GmbH., Berl
Amtsgericht Chemnitz.
Preis dieser Nawmer: 1072
VO.). Dieser Nachweis kann durch Be- Ÿ
in- oder aus- F
L, Zieleniewski ri Fihner-Gamper
ert: | heute, am 28. April 1944, À nahmittags 15 Uhr, das Konkursver-: Konkursverwalter: F Kaufmann Walter Schulz, Dresden-A., F Lothringer Str. 8. Anmeldefrist bis ® ß Wahltermin: F 31. Mai 1944, vormittags 11,30 Uhr, Prüfungstermin: 14, Juni 1944, vor- mittags 11,30 Uhr. Offener Arrest mit l zum 26. Mai 1944. F Amtsgericht Dresden. Abteilung 1. F
[1584] M Gebieten vom 12. 5, 39 (RGBI. T.S. 911) wird das im In-
Das Konkursverfahren über den = Nachlaß des Eugen Schenk, / Kauf- "# manns in Eßlingen, wird nah erfolg- * ter Abhaltung des Schlußtermins und f Vollzug der Schlußverteilung auf-
n
leßt in Groß Gerau wohnhaft gewesenen Karl Hannemann, F
tags 11 Uhr, das Konkursverfahren 4 Immo- Gerau, Anmeldefrist bis zum 22, Mel
erau. Anmeldefrist bis zum 22. Mai i h : / : E 1944, Wahl- und Prüfungstermin am |{ Verbindunz mit der Zweiten Verordnung über die Bewirt
Dienstag, den 30. i . B ; : 8, den 30. Mai 1944, vorm M vom 25. März 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preuß,
Staatsanz. Nr, 78 vom 1. April 1944) wird mit Zustimmung Î des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
10 Uhr. - Groß Gerau, 2. Mai 1944, Amtsgericht. Hamburg. [1586] Das Konkursversahren über das A
Kaufmanns Arnold
[1587] À das F Nachlaßvermögen des am 24. März 9 ausmaklers August
[1588]
stelle oder der zuständigen Fndustrie- F und Handelskammer, bei Genossenschaf- | ten durch Bescheinigung des zuständigen | Génossenschaftsverbandes und bei Ver- È einen durch Bescheinigung der zuständi- (E
18
e
2-50
Zwickau F verstorbenen und daselbst F wohnhaft gewesenen Rundfunkmecha- F nikers, zuleßt Wachtmeisters der LS.- | Polizei, Gottfried Arthur Alfred Floß, wird heute, am 29. April 1944, vor- mittags 10% Uhr, das Konkursver- N M L ges: f eißlg in Anmelbefrit bis um 13. Juli 1944. Wahltermin am F 1944, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am 183. Juli 1944, vormittags 10 Uhr. Offener Arrest A Anzeigepfliht bis zum 31. Mai
4 h R e
ô. Zt. unbekannten # durch
f durch Großhändler ist nur an Fachgeschäfte oder Fach-
_Preußis
} Erscheint an sedem Wochentag abends.
monatlich 2,30 ÆÆ zuzügli tellgebühr, Angzetgenstelle monatlich R ¿P h
prefs dur
Preis der einzelnen Nummer na
kosten 10 Æ/. Einzelnummern werden vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
Nv. 106 Fernsproch-Sammel-Ne.: 19 33 33
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Ï Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei. Regensburg
[1583]
Ueber den Nathlaß des am 6. 2. È 1944 verstorbenen, zuleßt in Weißig b. i Adolf- = Zimmerer 29, wohnhaft ame ion 0
über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. s
Anordnung II/ 44 (03) des Reîchsbeauftragten für Fein- mechanik und Optik (Absatzlenkung im Bereich der Orthopädie — Mechanik). Vom 27. März 1944.
Anordnung zur Regelung der Preise für die Feuerschutz- mittel II und III vom 10. Mai 1944,
Bekanntmächungen über die Ausgabe des Reichsgesetz- blatts Teil T Nr. 27 und Teil II Nr, 7,
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung
Auf Grund der VO. über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen
land befindliche Restvermögen des Juden Bloch, Fried- rich, geb. 17, 3. 84 Wassersuppen, dort Hs. Nr. 21 wohn-
Ï haft gewesen zu Gunsten des Deutschen Reiches (Reichs-
finanzverwaltung) eingezogen. Regensburg, am 5, Mai 1944
Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Regensburg
gez.: (Unterschrift)'
Anordnung Nr. II / 44 (0 3)
des Reichsbeauftragten für Feinmechanik und Optik, {Absatzlenkung im Bereich der Orthopädie-Mechanik)
Vom 27. März 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RgBI. I S. 686) in
schaftung feinmechanischer und optischer Erzeugnisse
i R 9 (1) Die Lieferung von 1: Bruchbändern 2. Suspensorien 3. Gummistrümpfen 4. Fußstützen industrielle und handwerkliche Hersteller oder
geschäften gleichgestellte Geschäfte zulässig. (2) Fachgeschäfte im Sinne des Abs. 1 sind
1. allgemein:
a) Geschäfte der Bandagisten und Orthopädie- Mechaniker, soweit sie dem ReichsinnungsVver- band des Bandagisten- und Orthopädiemecha- niker-Handwerks als Mitglieder angehören.
b) Sanitätsgeschäfte, soweit sie dem Reichsfach- verband der Chirurgieinstrumenten- und Sani- tätsgeschäfte als Mitglieder angehören, : j
c) Drogerier mit einer eigenen, räumlich ge- trennten Sanitätsabteiluñg, ;
2. beschänkt: :
a) Apotheken, die zur Lieferung des betreffenden othopädischen Erzeugnisses an die Mitglieder der gesetzlichen Kranñkenkassen zugelassen sind; die Lieferung von Suspensorien durch Apotheken ist ohne diese Beschränkung zu- lässig.
b) Dreuectät ohne eine eigene, räumlich getrennte Sanitätsabteilung, wenn sie die unter a ge- nännte Voraussetzung erfüllen, :
c) Geschäfte der orthopädischen Schuhmacher, die dem Reichsinnungsverband des Schuhmacher- handwerks angehören; die Zulassung dieser Ge- schäfte ist auf die Belieferung mit Fußstützen besChränkt. /
(3) Fachgeschäften gleichgetellte Geschäfte im Sinne
M des Abs. 1 sind:
1. für die Lieferung von Bruchbändern Sattlermeister und Kürschner, die vom Täge der Veröffentlichung dieser Anordnung ab ununter- brochen Zur Lieferung von Bruchbändern an die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zuge-r
lassen sind, 2. für die Lieferung von Fußstützen
a) eigene Verkaufsgeschäfte der Hersteller, i b) Schuhhändler, die seit dem 1. 9. 1933 (in der
Verlin
he
die A Posten CULOAE cs der l e Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer M Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32, Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer.
ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Ei gegen Barzahlung oder
des Portos abgegeben,
Deutscher Reichsanzeiger
r Staatsanzeiger
Anzeigenpreis für den Raum einet fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit Beile 1,10 ÆÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ZA. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Drucktaufträge sind arf einseitig beschriebenem Papier völlig drudckreif ein- zusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ginrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
/ Freitag, den 12. Mai, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Ne. 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21
AnaA
I gra bndetRENN
Ostmark und im Sudetengau seit dem 1. 1, 1939, in den sonst neu angeschlossenen Gebieten seit dem 1. 1, 1940) ohne Unterbrechung eine eigene orthopädische Abteilung haben,
c) Fußpfleger, die vom Tage der Veröffentlichung dieser Anordnung ab ununterbrochen zur Liefe- rung von Fußstützen an die Mitglieder der ge- setzlichen Krankenkassen zugelassen sind,
d) ‘Leder- und Furnituren-Händler, wenn sie die unter c genannte Voraussetzung erfüllen:
S2
Aufträge zur Lieferung der in § 1 Abs. 1 genannten Erzeugnisse an andere als Fachgeschäfte oder Fach- geschäften gleichgestellte Geschäfte dürfen bis zum 31, Juli 1944 ausgeführt werden, wenn sie am Tage der Zustellung der Anordnung bereits fest angenommen
waren,
8a
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8 10, 12 bîs 15 der Verordnung" über den Warenverkehr bestraft. j
§ 4
Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1943 in Kraft;
sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in \
den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
Jena, den 27: März 1944. Der Reichsbeauftragte für Feinmechanik und Optik.
Paul Henri hs.
Anordnung
zur Regelung der Preise für die Feuerschutzmittel II und III
Vom 10. Mai 1944 /
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellüung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBI. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjah- resplän angeordnet:
8 1 Für die Feuerschutzmittel gelten folgende Höchstpreise: a) Feuerschutzmittel II
bei Abnahme von mindestens 15 t 26— RM " 1 1 er 10 t 26,50 RM " r " r 9 t 27,— RM e ü ü i 1000 kg 27,50 RM 1 " "n 1 100 kg 28,50 RM i i „ Weniger als 100 kg und für in Packungen unter 100 kg 29,50 RM
100 kg . je 100 kg . je 100 kg . je 100 kg . je 100 kg
Mengen
. je
Die Preise gelten ab Bahnstation am Ort des Herstel- lers, ausschließlich Verpackung. Der Hersteller ist berechtigt, den Wert der Verpackung
* gesondert in Rechnung zu stellen; bei frachtfreier Rück-
sendung der Verpackung in gebrauchsfähigem Zustand durch den Abnehmer innerhalb von zehn Wochen, ge- rechnet von dém Tage, an dem die Ware zum Versand gelangt ist, wird der Wert der Verpackung mit guút- geschrieben. Gleichzeitig ist der Hersteller berechtigt, eine Pfandgebühr für die Verpackung in Höhe des fünf- fachen Betrages des Wertes der Verpackung dem Ab- nehmer in Rechnung zu stellen; diese Pfandgebühr wird fällig, wenn die Verpackung nicht innerhalb der vor- stehend genannten Frist von zehn Wochen zurückgesandt ist. Hierbei gilt als Tag der Rücksendung der Tag, an dem der Abnehmer die Verpackung zur Versendung ge-
bracht hat.
Sofern die Rücksendung der Verpackung
nicht möglich ist aus Gründen, die der Abnehmer nicht
zu vertreten hat,
gewähren.
b) Feuerschutzmittel IIT
ist eine entsprechend längere
48,— RM.
bei Abnahme von mindestens 15 .t 74 r r 17A 10 t 48,50 RM. " " T} " G 5 t 49,— RM. "i u " 1 1000 kg 49,50 RM. " r "1 " 500 kg 50,— RM. " " " Ff 100 kg 51,50 RM. « Weniger als 100 kg 53,— RM.
Die Preise gelten ab ‘Bahnstation am Ort des
ee
Uberall Nachsehen! Es gibt noch viel alten Spinn- stofffl, der in Schcänken, Küsten, Truhen und Kisten ungenutzt herumliegt! Also überal nach-
Frist zu
je 100 kg je 100 k je 100 kg je 100 kg je 100 kg je 100 kg
Herstel-
lers einschließlich Papiersack brutto für netto. Sofern eéîn teureres Verpackungsmittel verwendet wird, ist der Hersteller berechtigt, den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert dieser Verpackung und dem Wert des Papier- sackes dem Abnehmer gesondert in Rechnung zu stellen. Soweit der Hersteller zum Leihverkehr laut Anordnung V/43 des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel über den Verkehr mit gebrauchten Fässern vom 29. Dezemnber 1943 (Reichsanzeiger Nr. 303 vom 29. 121943) zugelassen ist, dürfen die für das Feuerschutzmittel IT geltenden Ver- packungsbestimmungen angewandt werden.
§2
Der Handel darf auf die Preise für das Feuerschutz- mittel, TT bei Lagergeschäften einen Aufschlag von 2,20 Reichsmark je 100 kg und bei Streckengeschäften einen solchen von 1,10 RM. je 100 kg erheben; beim Vertrieb des Feuerschutzmittels ITT darf der Aufschlag bei Lager- geschäften 2,50 RM. je 100 kg und bei Streckengeschäften 1,25 RM. je 100 kg betragen. Der Handel ist berechtigt, seinen Abnehmern die tatsächlich entstandenen Fracht- kosten gesondert in Rechnung zu stellen und die gleichen Bestimmungen, wie sie hinsichtlich der Verpackung für die Herstéller gelten, gegenüber seinen Abnehmern anzu- wenden, jedoch mit der Maßgabe, daß bei Rücksendung der Päpiersäcke, in denen das Feuerschutzmittel TIT ver- packt ist, der Empfänger die Rückfracht zu tragen hat.
Die Bestimmungen der Verordnung über den Handel und die Auftragsvermittlung bei öffentlichen Aufträgen vom 11. September 1940 (Reichsgesetzbl. I Seite 1235) s0- wie der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver- ordnung über den Handel und die Auftragsvermittlung bei öffentlichen Aufträgen vom 26. März 1943 (Reichsgesetz- blatt I Seite 167) bleiben unberührt.
§3
Die in 8 1 festgesetzten Höchstpreise gelten auch für nicht schon vor Inkrafttreten dieser Anordnung an den Käufer abgesandt ist. :
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Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung kön- nen der Reicheskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten .Stellen zulassen oder anordnen.
§5
Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft,
Berlin, den 10. Mai 1944, Der Reichkskommissar sür die Preisbildung Fischbök. Bekanntmachung
Die am 5. Mai ausgegebene Nummer 21 des Reichsgesetz- blaîts, Teil I, enthält:
Erlaß des Führers über die Wehrpflicht und die Reichs- arbeitsdienstpflicht von Staatenlosen. Vom 25. -April 1944,
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Her- stellung und die Anwendung von Kesselsteingegenmitteln, KesselsteinlösemittelIn und Kesselinnenanstrichmitteln, Vom 19.-April 1944.
Umfang: M. Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. °
Berlin C 2, den 9. Mai 1944.
Reichsverlagsamt. I. V.: Stern.
Bekanntmachung
Die am 5. Mai 1944 ausgegebene Nummer 7 des Reichs- gesetzblattes, Teil II, enthält:
Verordnung 'zur Durchführung des Vertrags zwischen dem Deutschen Reich und dem Unabhängigen Staat Kroatien über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen. Vom 17. April 1944,
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn-, Personen- und Gepäckverkehr beige- fügten Liste. Vom 27. März 1944.
Bekanntmachung zum Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heete im Felde und. zum Abkommen über die Behandlung der Kriegsgetan-
genen (Beitritt des Fürstentums, Liechtenstein). Vom 21. April 1944, Umfang M Bogen: Verkaufspreis: 0,15 RM. Postbeförde-
rungsgebübren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf „unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin C-2, den 9. Mai 1944,
Reichsverlagsamt. I.V.: Stern,
Aus der Verwaltung
Die Fälligkeit der Gewinnabführungsbeträge für 1943
In der Presse ist vereinzelt darauf hingewiéesen worden, daß am 10, Mai 19 die erste Rate des Gewinnabführungsbetrags für 1943 fällig sei. Das ist nicht richtig. Die Vorauszahlungs- termine werden bekanntgegeben werderi, sobald die Bestim-
“mungen über die Gewinnabführung 1943 erlassen sein werden.
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