] c 1 ; l 1 i
A hend
D
henden Sa
lih eines Zuschlages
breite
Cw Da
Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 119 vom 27.
ckbreite zugeordneten Sacklängen zuzüg-
für 60“ und 65cm Sadtbreite
für 70cm Sakbreite
®
ür 75 cm Sackbreite Ur 80 cm Sackbreite
Un
ist, der für 45, 50 und 55cm
10 cm
12 cm
13 cm i 14 cm
15 cm beträgt.
5: UVebergangsregelung für Querfasersäde.
§ 4 findet auf die Herstellung sogenannter Querfaser- sâde bis auf we?teres keine Suite Eine Ein-
shränkung der Größen von Querfaser
äden in An-
gleihung an den § 4 dieser Anweisung bleibt vorbe-
halten. 6: Herstellung der
N
Papiersäcke von Hand.
Es ist verboten, Papiersäcke herzustellen, bei denen Schlauch und/oder Böden von Hand geformt und ver- Die Jnstandseßung der bei der maschi-
klebt werden.
nellen Herstellung anf
von uñberührt. § 7: Bedrucken von
Papiersäce dürfen nur einfarbi rot, blau oder grün bedruckt werden. Papiersäcken darf nur kenntlih machen: seinen Hersteller oder Lieferer, das Bewirtschaftungsvorschriften
gen.
lässig. Es darf bedruckt sein.
Das Bedrucken von Papiers
Papiersäcken,
nur eine Breite der
ab 5000 Stück erfolgen.
§ 8: Aufbrauchsfrist.
allenden Ausschußsäcke bleibt hier-
g inden Farben schwarz, Der
Aufdruck auf Das Füllgut,
Füllgewihht und auf beruhende Kennzeichnun- Bildliche Darstellungen, sogenaunter Seitenfalt- druck und das Bedrucken von Bodenzetteln sind nicht zu- Säcke zu 25 Prozent
äden darf nur bei Auflagen
| Papiervorrâte in abweichenden Farben, Rollenbreiten
oder Formaten
arbeitet werden.
dürfen bis zum 31.
Juli 1944 aufge-
Vorhandene Drudckstöcke für Säckeaufdrucke, die den Be-
stimmungen des § 7 ni
zum 30. 9, 1944 benußt werden.
L 9: Ausnahmen.
Ausnahmeanträge von Papiersackfabriken ( Papier verarbeitende Neubaustr. 60, unmittelbar einzureichen. verbraucher können nur Ausnah
gruppe
meiner Bedeutu Organisation de
mit deren begutachhtende gruppe einzureichen sind.
ng stellen, die r gewerblichen
§ 10: Strafvorschriften.
Zuwiderhandlun
nach §8 10, 12—15 der
verkehr bestraft.
das Ordnungsstrafrecht werden vom Reichs
nommen. 8 11: Fnkrafttreten.
(1) Diese Anordnung tritt am 1. Bereits vorliegende Wochen nah Verö ausgeführt werden.
(2) Die Anordnu
gebieten und in den Ge
net sowie — m der Zivilverwalt
gen gegen diese
Das
Juni
Aufträge dürfen i
ng gilt auch in den eing
Fndustrie,
cht entsprechen, dürfen noch bis
sind.der Fach- “cuba Papiersack-
meanträge von allge- über ihre zuständige Wirtschaft (O. G. W) | r Stellungnahme der Fach-
Anordnung werden Verordnung über den Waren- Antragsrecht gemäß § 14, sowie gemäß § 15 dieser Verordnung beauftragten für Papier wahrge-
1944 in Kraft. nnerhalb sechs
ffentlihung noch „ohne Genehmigung
egliederten Ost-
bieten Eupen-Malmedy, Mores-
it Zustimmung des zuständigen Chefs
ung
— sinngemäß auch im Elsaß, in
Lothringen, Luxemburg und tim Bezirk Bialystok sowie
in der Untersteiermark und
Kärntens und Krains.
Berlin, den 9. Mat
Der Produktionsbeauftragte Papierverarbeitung des Reichs- Rüstung und Kriegsproduktion.
ministers für H
1944,
einz Ashelm.
Bekanntmachung
Die am 24. Mai Reichs8geseßtzblatts, Teil
Fünfte Verordnung zur E
1944 I, enthält:
verordnung. Vom 5, Mai 1944.
Vierte Verordnung z
ur Durchführung der Verordnung über
die Behandlung feindlichen ‘Vermögens. Vom 5.
Verordnung zur Aenderung des Gesebes über das Vom 6, Mai 1944.
korps der Luftwaffe. Verordnung über Urkunden. Viehseuchenpolizeiliche seuchenhaften 156. Mai 1944. Umfang: 14 Bogen. rungsgebühren: 0,03 E.
die
Verkalbens
Siegelung gerihtliher
Vom 10. Mai 1944.
Anordnung über die
(Banginfektion des
Verkaufspreis: X Jur ein Stüdck
unser Postsheckonto: Berlin 96 200.
Berlin C92, den 25.
Mai 1944.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern. Bekanntmachung Die ant 24, “Mai 1944 ausgegebene N Reichsgeseßblatts, Teil 11, enthält: ; Verordnung über die vorläufige Anwendung
Zusatzabkommens zum Abkommen über den deutic- weizerisd Vom 30, April E a Verordnung 13. Mai 1944, Siebenundfünfzigste Verordnung nung. Vom 18. Mai 1944. j
Verrehnungsverkehr. Sechsundfünfzigite nung. Vom 13.
, Bekanntmachung zu d
über den Eisenbahnfrachtverkehr
1944, Umfang: % Bogen. rungêgebühren: 0,03 N.
unser Postscheckonto: Berlin 96 200.
Berlin C2, den 25.
1944, zur
er dem
Verkaufspreis: M für ein Stü
Mai 1944.
Reichsverlagsamt.
J. V.: Ste cn.
Icichtamtliches
D Der Könitglih Tha Generalmajor Prasat
eutsches Reich
iländische Gesandte in Chutin, ist nah
gekehrt und hat die Leitung der Gesandtfchaf
nommen.
xa E tir Ea “oro ligt S Ip cerzart-ac av wer: a etrEMERE R AM O D I M n A
in den beseßten Gebieten
ausgegebene Nummer 22 des
ragänzung der Kriegssonderstrafrechts-
Bekämpfung des
0,15 RA. Postbeförde- bei Voreinsendung auf
Eisenbahn-Verkehrsord- zur Eisenbahn-Verkehrsord-
Internationalen Uebereinkommen beigefügten Liste.
0,15 RA. Postbeförde- bei Voreinsendung auf
Mai 1944. Fngenieur- |
und notarischer
Rindes). Vom
ummer 8 des
eines Vierten
Mai 1944. &. 4 -
- Aus der Verwaltung
Keine Vollstreckungsmaßnahmen wegen Steuerrückständen gegen Empfänger von Stillegungshilse ——
Der Reichsfinanzminister hatte bereits mit seinem Erlaß vom 23. Februar 1944 — 8 1230 — 451 IIT R — angeordnet, daß gegen Unternehmer, deren Betriebe im Zuge der Stillegungs- maßnahmen ganz oder teilweise geschlossen oder mit einem anderen ds umengelegt worden sind und deshalb Stillegungshilfe er- alten, während der Zeit der Stillegung im allgemeinen feine Vollstreckungsmaßnahmen wegen Steuerrückständen aus der Zeit vor der Stillegung zu ergreifen sind. Reichsminister des Jnnecn in einem Runderla 1944 = IV e 8 Nr. 299 I1V/43 — 5620 — (MBli Landkreise und Gemeinden ersucht, Abgaben entsprechend zu verfahren. Eine Ausnahme gilt nur | für die Gemeindegetränkesteuer und die Vergnügungssteuer, da diese Steuern dem Unternehmer ja bereits exstattet worden sind.
2008
Die Entwicklung dés Nährstandhandels
Auf eíner Tagung, die die Reichs
Handelsabteilungen der Gauwirtschaftskammern in Danzig ab- hielt, sprah auch der Leiter der Zentralstelle der Reichsfach- schaften der Nährstandsfaufleute, Georg Kugler. Er zeigte in einem | Veßberblick der Machtergreifung, der NSDAP. Dur fahschaften der Nährstandkaufleute 1942 durch ein zwischen dem dem Reichsernährungsministerium geschlossenes Abkommen sowie durch die Ernennung des damaligen Leiter der Neichsgruppe Handel, Dr. Hayler, zum Leiter" der Zentralstelle ihre geseßz- | lih Grundlage erhielt, wurde eine klare ck | zwischen dem Reichsnährstand „und der Reichsgruppe «Handel in | allen Fragen des. Nährstandhandels geschaffen. Nach dfesem Ab- | kommen besißt der f dem Gebiete der Markt- ordnung und der Bewirtschaftung die alleinige Zuständigkeit,
während die Zentralstelle als Organ der beruflihen Selbstver-
waltung für alle Fragen der beruflichen und betrieblichen Be-
| treuung des Nährstandhandels maßgeblich ist. Die Zentralstelle | hat es dabei vermieden, neben der Reichsgruppe Handel für diejenigen Arbeitsgebiete einen besondern Apparat aufzubauen,
| für welche bereits in der Organisation des gewerblichen Handels | Einrichtungen bestehen. Sie hat vielmehr - diese ( ) | au ‘für den Nährstandhandel nußbar gemacht.
vom 26. April 0 D . 44 Nr. 18) die hinsihtlih der gemeindlichen
die bestimmt wurde .vom Napo ramm die Gründung der Zentralstelle der Reichs- im Jahre 1940,
E E A tz E
Reichsnährstand auf
| erstreckt sich die Tätigkeit der Zentralstelle nah dèm ihr vom
Reichsernährungsminister gegebenen Auftrag auf folgende Ge- | biete: 1. Führung des Nährstandhandels in allen beru lihen und | betrieblihen Fragen, 2. Vertretung des Nährstandhandels auf
dem Gebiete in der landwirtschaftlichen Marktordnung,
3. Vertretung des Nährstandhandels in allen Ein- und Aus-
fuhrfragen, 4. Vertretung des Handels zur Versorgung der Land-
wirtschaft mit Bedarfsgütern, 5 Aktivierung der Arbeit der
Splßenvertretungen des Nährstandhandels in den Landesbauern-
shasten. Den beruflihen und betrieblihen Fragen soll zukünftig
bei der Betreuung durch die Fachshaften mehr Augenmerk ge- schenkt werden, da die berufliche und betrieblihe Ordnung die
Vorausseßung für eine ordentliche Durchführung der Marttauf- gaben des Nährstandhandels darstellt, Der Nährstandhandel hat dur aktive Mitarbeit an der Marktoxdnung seit ihrem Bestehén deren Grundsäße anerkannt. Im Frieden und besonders im Kriege hat sich der Nährstandhandel bei der Durchführung der Marktordnung bewährt und damit bewiesei, daß eine stärkere
Uebertragung von Aufgaben auf den unternehmerishen' Kaufmann ohne Gefährdung der Sicherheit der Versorgung möglich is. Dies E für die Binnenwirtschaft als au für den Außen- | handel.
Bei der Versorgung der Landwirtschaft mit Bedarfsgütern han- delt es sih um eine umfassende Neuaufgabe, die von - einer ge- meinsam von der Reichsgruppe Handel und der Zentralstelle der Reichsfachschaften gebildeten Reichsarbeitsgemeinshaft des Han- dels mit Nahrmitteln und landwirtschaftlichen Bedarfsgütern durchgeführt wird. Dieser Reichsarbeitsgemeinschaft gehören sämtliche Gliederungen der Reichsgruppe Handel an, die für den Absaß von landwirtschaftlichen Bedarfsgütern, wie insbesondere Düngemitteln, landwirtschaftlichen Maschinen, Kohlen, Betriebs- stoff usw., în Frage kommen.
Die vom Ernährungsminister gewünschte aktivere Beteiligung der Nährstandkaufleute bei der Vorbereitung und Durchführung der Marktordnung und der Versorgung der Landwirtschaft mit Bedarfsgütern seßt eine Intensivierung der Arbeit der Ob- manner der Landesfachschaften in den Landesbauernschaften vor- aus, Diese vertreten die Gesamtheit des Nährstandhandels sowohl gegenüber den Landesbauernschaften in allen den Reichsnährstand
\
betreffenden Fragen als auch gegenüber den Gauwirtschaftskam- mern und den bezirklichen Gliederungen der Reichsgruppe Handel in den Fragen der beruflihen und betrieblihen Ordnung.
-
Ly
Wirtschaft des Auslandes
Uneinheitliche Entwicklungstendenzen der shweizerishen / Wirtschaft
Zürich, 26. Mai. Die Eidgenössishe Kommission für Konjunk- turbeobahtung beurteilt die wirtschaftlihe Lage der Schweiz im Anschluß an ihren alle Vierteljahr wiederkehrenden UÜeberblick Uber die Entwicklung im ersten Quartal 1944 folgendermaßen: Die anhaltend auf hohen Touren laufende inter1kationale Kriegs- mittelerzeugung und die angespannte Beanspruchung des Trans- d QPPUrales für Kriegszwecke wirken sih in einer weiteren
erminderung der ‘zivilen Versorgung aus. Diese Entwicklung nicht ohne N auf die
auf dem internationalen Felde blieb ) sih versorgungspolitish für
Wirtschaftslage der Schwekz, wobei die Schweiz die Beschränkung der internationalen Transport- möglichkeiten als ernstes Hemmnis erweist, Die weitere Ein- engung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit kommt zum Aus- druck în der fortdauernd rückläufigen Entwicklung des schweoize- rishen Außenhandels. Der Au enhandelsindex (1938 = 100) beziffert sih im Mittel der zwölf vorangegangenen Monate am
Vom 15. Mai
Ende des Berichtsquartals auf der Einfuhrseite noch auf 44
gegen 47 Ende des Vorquartals und auf der Ausfuhrseite Su 20 gegen 63 bzw. 72. Das heißt: die Einfuhr der lehten zwöl Monate evfuhr einen Ausfall von mehr als der Hälfte (— 56 %) der Hmportgüterversorgung von 1938, während der Export einen Rückshlag um zwei Fünftel (—- 40 %) verzeihnet. Versorgungs- me aen sich die massiven Fmportausfälle in Lebensmitteln und Rohstoffen immer stärker bemerkbar. Daß ih die Versor- gungslage im Ernährungssektor bisher recht erträglih gestaltete, isstt vor allem der planmäßigen Produktionsumstellung und der intensiven Arbeitsleistung der Schweizer Landwirtschaft zu ver-
“ Die verminderten Ausfuhrmöglichkeiten finden ihren Ausdruck in einem abgeshwächten Beschäftigungsgrad verschiedener, ins- besondere eintger im wesentlichen exportorientierter Fndustrien. Der für das erste Quartal 1944 vom Bundesamt für Jndustrie,
Berlin, Herr Berlin zurück- |
t wieder über- |
Gewerbe und Arbeit berehnete Beschäftigungsindex von Fndu- strie und Baugewerbe (100 = befriedigend) steht auf 103 (gegen 105 im Vorquartal und 110 vor einem JFghr), während die Zahl der in den erfaßten Betrieben am Ende des Quartals beschäf-
Einrichtungen |
Im einzelnen | über 400 000
die Entwickélung des Nährstandhandels vor und seit
im 9 , die. îm Jahre | Reichswirtschaftsministerium und '
Daraufhin hat auch derx |
ruppe Handel mit den |
|
danken, die sehr gute Ernteerträge im verflossenen Herbst - hatte. |
|
| Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurje.
\
Es würde, ‘wie in dem ministeriellen Erlaß betont wird, eine
ungerehtfertigte Bereicherung bedeuten, wenn bei stillgelegten Betrieben derartige Rükstände nicht beigetrieben würden. Postwesen N
Fliegergeschädigte Rundfunkteilnehmer
Der Reichspostminister billigt flie ergeshädigten Rundfunkteil- nehmern, die versäumt haben, den Verzicht auf ihre Rundfunk- Fenitigung dem . zuständigen Postamt rehtzeitig Kenntnis zu bringen, in jedem Fulle Billigkeitsgründe zu. Rund- sunkgebühren werden von dem auf den Verlust des Rundfunk- empfangsgeräts folgenden Monat ab nicht mehr erhoben. Wenn "es ein _fliegergeschädigter Rundfunkteilnehmer überhaupt unter- läßt auf seine Runfunkgenehmigung {riftli zu verzichten, wird postseitig im allgemeinen von einer nachträglichen Einholung der Verzichterklärung abgesehen werden. i
-“
Wirtschafts |
tigten Arbeitskräfte um 3,1 2 tiefer liegt als vor einem Viertel- jahr und damit den Vorjahresstand um 3,9 % untershreitet. Die abnehmende Aktivität in den Jndustriezweigen wird im Gesamt- bild lichen Me Mero Lie Beschäftigung zur Zeit weitgehend ausgeglichen dur eine verhältnismäßig lebhafte Wohnbautätig- eit, treits in den ersten drei Monaten des Jahres 1944 wurde die leßtjährige Neuproduktion an Wohnungen in den Städten um 46 % übertroffen, und die stark erhöhte Zahl exteilter Baubetwwilli- Mgen (+ 45% gegen das Vergleichsquartal 1943) läßt für das aufende Fahr ein deutlih steigendes Bauvolumen erwarten, das sih allerdings keineswegs gleihmäßig über das Land verteilt.
Ömportverminderung, Lageraufbruch und teilweiser Real- ertragsrüdgang inländischer Produktionszweige - wirken in Rich- tung einer verschärften Konkurrenz um die verfügbare Güter- menge. Das nah einer - Periode ausgesprochener Stabilität tvieder etwas deutlicher in Erscheinung tretende Anziehen der Preiskurve is wohl leßten Endes als Ausdruck dieses Tat- bestandes zu werten. So hat \sich der Großhandelsindex im Be- rihtsouartal um 1,3 2% (Vorquartal 0,3 2;) gehoben, wobei die Jnlandswaren (+ 19%) si stärker erhöhten als di& Tmport- waren (+ 0,7 %). Die friegsbedingte Reallohneinbuße hat fich auch während des Vierteljahres weiter etwas gemildert. Die ruckläufigen Außenhandelsumsäße mit einem geschrumpften Zransitverkehr senften die Gütertransporte - der Bundesbahnen im Vergleich“ zum entsprehenden Quartal des Vorjahres um O t oder 8 %. Andererseits weist der Perfonenver- kehr der S. B. B. mit einer Zunahme der Reisendenzahl um 9,3 % eine anhaltende Steigerung auf.
Ein Beweis für die außerordentliche Flüssigkeit auf dem Geld- und Kapitalmarkt ist die überaus starke Ueberzeihnung der 5,50- Mill.-\fxs.-Bundesanleihe mit 960 Mill. \rs. Die Ueberzeich- nung l am ausgeprägtesten, bei den 214 2 furzfristigen Kassen- sheinen und ebenfalls recht bedeutend bei den 31% % Obliga-
tionen mit 20jähriger Laufzeit, während der 314 % mittelfristige Typ zwar au, jedoh diesmal relativ weniger start überzeichnet
in die staatliche Finanz- und Wahrungspoiitik. Alles allem wird die shweizerische Wirtschaftslage auch im ersten Viertel- jahr 1944 gefkennzeihnet durch uneinheitlihe zum Teil in threr Auswixrkung sich kompensierende Entwicklungstendenzen.
wurde. Der Erfolg dieser Anleihen spric“ für das ‘Ÿ alem
Die Entjudung der ungarischen Börse
Budapest, 25. Mai. Der 30. Mai ist der Stichtag, an dem in Ungarn alle Juden aus der Budapester Effekten- sowie aus allen übrigen Börsen ausgeschlossen sein müssen. Eine soeben er- schienene Regierungsverordnung bestimmt daß von diesem Tage an em Jude weder Börsenmakler noch Börsenagent, Börsenmit- glied oder Börsenangestellter sein darf. Dié Beseßung der Pläbe der jüdishen Börsenräte hat auf der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Börse zu erfolgen.
Diese Regierungsverordnung seßt den radikalen Schlußstrich unter die Säuberung des ungarischen Börsenwesens von dén Juden, die troß verschiedenen, allerdings germgfügiger Aende- rungen während der vergangenen vier Jahre im Zuge dert Durch- führung der beiden Judengeseße noch immer ihre Monopolstellung im ungarischen BVörsengeschäft behaupten konnten.
Der türkishe Außenhandel in 1943
Jstanbul, 26. Mai. Nach Mitteilung des türkischen Finanz- ministers„anläßlich der Parlaments-Aussprache über den Staats-
haushalt betrug der Wert der türkishen Einfuhr im Jahre 1943 203 Mill. Türkpfund gegen 147 Tpfd. in 1942 und der Wert der Ausfuhr 257 bzw. 165 Mill, Tpfd. Danach hat sih das Aktivum der türkischen Handelsbilanz 1943 ckauf 54 gegen 18 Mill. Tpfd.
im Fahre 1942 erhöht.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 25. Ma1. (D. N. B,) Amsterdam 13,27 G,, 13,27 B,, Zürich 578,90 G,, 580,10 B., Oslo 567,60 G,, 568,80 B,, Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B,, London 98,90 G., 99,10 B,, Madrid 235,65 G.,, 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B,, New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G,, 50,05 B,, Stockholm 594,60 G,, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
udapest, 25. Mai. (D. N. B.) Alles in Pengó. Amsterdam 180,73, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London s, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15%, Zagreb 6,80, Zürich 80,20. ;
London, 25. Mai. (D, N. B.) New York 4,02 1%—4,03 14, Spanien (offiz.)“ 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz “+7,30—17,40, Stockholm - 16,85—16 95, Buenos Aires (offiz,) —_——, Rio 83,647/,, Schanghai ‘Tschungking-Dollar mg,
Amsterdam, 25, Mai. (D. N. B.Ÿ [12.00 Uhr holl, Beit. ] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New Yort —,—, Paris
Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 483,63—43,71, ‘Helsinki —,—, Jtalien (Cleariug) —,—, Madrid —_——, 80 —,—, Kopenhag-n —,—, Stoctholm 44,81 —44,90, Prag —,—.
Zürich, 25. Mai. (D. N. B.) [11.40 Uhr.) Paris 6,256, London 17,324, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., “.ailand 22,67% B., Madrid 39,75 B,, Holland 229, Berlín 172,55, Lissabo. 17,373, Stocholm - 102,65, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,371, Prag 17,25, Budapest” 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,60 B,, Bukarest 2,3715, Helsinkti 8,75, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 96?/z, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 25, Mai, (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom Umsterdam 254,70, Stockholm 114,15,
Lonion 16,85 G,,
t
P P
Stockholm, 25, Mai, (D. N. B.) 16,95 B., Berlin 167,60 G,, 168,50 B,, Paris —,— G., 9,00 B./ Brüssel —,— G., 67,50 B,, Schweiz, Pläye 97,00 G., 97,80 B.“ Amsterdam —,— G,, 223,50 B,, Kopenhagen 87,60 G,, 87,90 B.,, Oslo 95,35 G., 95,66 B,, Washington 4,15 G,, 4,20 B,, Heljinki 8,36 G, 8,59 B, Rom —,— G,, 22,20 B,, Kanada’ 3,77 G,, 1,82 B., Madrid —,— G,, Türkei —,— B,” uissabon iti Q; 17,20 B., Buenos Uïres 102,00 G., 104,00 B.”
London, 25, Ma, (D. N, B.) Silber auf Lieferung Barren 283,50,
Silber Barren prompt 23,50, Gold 168/=—,
fa
0
zur F -
N S f N J 2 f x A)
Nr.
Deutscher Reichsanzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends.
Bezugspreis dur monatlich 2,80 ÆAÆ
Preis der einzelnen Nummer nach U
kosten 10 /. Einzelnummern werden nur gegen
die zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Angzeigenstelle monatlich 1,90 2M. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr.30/31. . Der Einzelpceis jeder Nummer " t aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder
borherige Ei:isendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben.
Poft
zusenden, insb
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den Raum eíner fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit» |
Preußischer Staatsanzeiger
Sn 10 ÆK, einer dreígespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 K. — Anzeigen nímmt die Anzeigenstelle Beclin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein-
ea ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Dienstag, den 30. Mai, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postshecktkonto: Berlin 418 21
S
Hte mne:
Berichtigung der Bekanntmachung über die Verfallserklä- rung von beschlagnahmten Vermögen in Nr. 143/43. |
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten füx das Reich. \
Anordnung 1/44 des Hauptrings Steine und Erden über das Verbot der Errichtung, Erweiterung, Verlegung und des Ausbaus von Steinen und Erden, soweit sie zum Arbeits- bereih des Hauptrings Steine und Erden gehören, vom 8, Mai 1944.
Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußishen Geseß- sammlung Nr. 3.
Jn der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 143/43 veröffen lichten Bekanntmachung vom 21. Juni 1943 über das Vor- n der Vorausseßungen für den Vermögensverfall nach der Verordnung über den Verlust der Protektoratsange-
h
örigfeit vom 2. t | M16 mit dem 16. 10. 1902 angegebene Geburtstag des
Heinrih Fran k richtig als „16. 10. 1907“ festgestellt worden. Prag, den 25. Mai 1944. ; Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.
120 Fernsprechß-Sammel-Nrt.: 19 42 35
Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Preußen
Amtliches Deutsches Reich Berichtigung
November 1942 is} der unter Ordnungs-
J. A.: Dr. Maurex.
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein- ‘ilans von Vermögen im Protektorat Böhmen und Nähren
vom-4, Oktober 1939 (RGBLl.1 S. folgender Personen: Heinvih Fri sch, geb. 21. 4.
S
10,
1 D
12.
18.
14. 15.
. Hugo Jakob Horowig, geb. 3. 12.
. Wilhelm Gallus, geb. 28. 11. 1896
28. ZFaroslav Krulik, geb. 7. 6. 1907 in . Josef Hajna, geb. 11. 12. 1897 in Bystra, Bez. Semil,
1998) wird das Vermögen
1903 in Rot-Retschiß, zu- leßt Prag 11, Tuchmachergasse 2, s i
Hugo Haimann, geb. 3, 3. 1903 in Wien, H Martha Haimann, geb. S E 6. 1905 in Jägerndorf, zulegt Prag X, Königsstr. 30, | Yharina D u b, geb. Hemmy, geb. 3, 5. 1911 in Pred- meriß, zulegt Prag 1, Galligasse 13, O Hermann Fleischl, geb. 6. 5. 1909 in Lemberg, Vlasta Flei \chl, geb. Cerna, geb. 1, 4. 1919 in Sicho- weg, zuleßt Prag X11, Riesengebirgsstr. 5,
Konrad Hart, geb. 6. 12. 1896 in Pisek, zuleßt Prag II, Norbert Hambu? ger, geD, 29, 9, 1899 in Wien, zu- S ioia-À L p E A ers in Sebanowit, zu- leßt Prag 111, Plassergasse 8, Ra
hwiß, zuleßt Prag 1, Zeltnergasse 12, shwiß, zuleßt Prag 1, Zeltnergass N G u Prag 11, Laznovskyufer 72, E N aas Leopold A o 19, fe E in Neu- sedliß/Tachau, zulegt Prag 11, Rosengasse 1,
S I CEO V 3. 9, 1884 in Mozawetsch; Bez. Tabor,
Findra Kalina, geb. de g N 8, 1903 in Rakwit, z t Fungbunzlau, Schloßkaserne 1, A
O geb. 9, 2. 1912 in Bohuslawiß,
laj geb. Schubert, geb. 7. 10. 1912 in
Ruth Flajzar, n Prag, zuleyt Prag X1, Lutherstr. 5 S I H geb. 16. 9. 1905 in Krakau, zuleßt
Prag V 11, Myslbekplaß 28, Jda rank T6 3. 7. 1879 in Velen, zulegt Prag XII, opernikstr. 4, A, |
Viktor e asa, geb. 28, 8.1888 in Woratschiß, A Marta Krasa, geb. Oel des. 29, 4. 1899 in P zuleßt Prag VI1, Schillerstr. 3, _ f: Anton E Vas geb. 3, 4. 1904 in Schwarz-Kosteleß,
zuleßt Prag X1, Tomekgasse 28,
. Eduard Kral, geb. 4. 3. 1887 in Hrachoviste, zuleßt
Komrau 2, i S 2 Anton Feémen, geb. 26. 12, 1894 in Prag, zuleßt
Prag-Troja Nr. 6, A ; S e geb, 16. 10. 1904 in Svietla, zuleßt Strakonit, Siebertstr. 619, i j . Franz Char due geb. 4. 9, 1904 in Vinar, zuleßt
Prag, Gemeindesiedlung 510,
. Friedrich Kal da, geb. 25. 4. 1890 in Ung. Ostrau, zu-
keyt Prag 11, Heuwaagsplayß 83, j Ee Pian geb. 22. 3. 1888 in
Prag 11, Karlsplay 3,
Schlan, zuleßt
Swinschan, zu-
let Prag 11, Schulgasse 1,
zuleyt Prag-Hostiwar Nr. 667,
S L L A ret Em M E
25. Jaroslav Kasparides, geb. 16. 4, 1896 in Kolin, zuleßt Kolin 1V, Maria-Theresia-Stx. 183, /
26. Magda Jedliéka, geb. Nagy, geb. 1. 1. 1901 in Budapest, zulegt Prag VTI1, Hermanngasse 10, :
27. Jaroslav Kulik, geb. 2, 12, 1891 in Pilgrams, zu- leßt Prag X11, Schwerinstr. 29, |
28. Blazena Faneékova, geb. 3. 2, 1911 in Prag, zu- leßt Prag 1, Viktoriastr. 29,
29. Fosef Do stal, geb. 2. 11. 1885 in Böhm, Messeritsch, zuleßt Böhm. Messeritsch 14, i | :
30. Freimarer-Logen „Union“ „Societät“, „Ludwig Piette zur Aufrichtigkeit und Treue“ und „Hort“ in Pilsen,
31. Alice Harder, geb. Flatau, geb. 5. 10. 1884 in Berlin, zuleßt Königssaal bei Prag, Villa Maria Nr. 233,
92. Karl Klima, geb, 3. 10. 1883 in Brünn, Anna Klima, gesh. S§ust, gesch. Boruvkova, geb. Patovsky, geb. 1. 1. 1899 in Woletsh, zuleßt Prag II, Havlicekstr. 69, G
33. Walter Ka b, geb. 25. 1. 1912 in Prag-Smichow, zu- leßt Prag 1, Lange Gasse 9, :
34 G Berat, deb. 19555. 1874 in Königgräß, zuleßt Nechaniß Nr. 352,
Liebtschan, Bez. Bez. Königgrät,
39, Leontine Denhof, geb. 30, 7. 1867 in Prag, zuleßt Prag’ 1, Stupartgasse 7, N R 36. Helene Kann, geb. 21. 6, 1886 in Tepliy-Schönau,
zuleßt Prag XI[1, König-Georg-Str. 1070, 37. Deutsch-Demokratische Freiheitspartei Prag, 38. Alois Hrbek, geb. 27. 7. 1891 in Prag,
Karoline Hrbek, geb, Butkova, 8 o 1892 in Kozo- vasy, zuleßt Prag XI, Jesenius L
39, Eduard Dohnal, geb. 1, 7, 1887 in Kvasiny, zuleßt Prag-Troja, Kasanallee 189,
40. Gottlieb Do stal, geb. 9. 9, 1906 in Halbendorf, zuleßt Halbendorf Nr. 7, / :
41. Jaroslav Hlavsja, geb. 30. 3. 1893 in Prag, zuleßt LUdvt Nr: 94/Prug-Lüitd-Süd,= i
42. Anton Berka, geb. 2. 5. 1906 in Pilsen, zuleßt
Prag R111, Kopenhaa1e- Str. 43 E Martha Berka, geb T pnstein, geb. 1. 12.-1905 in Pilsen, zuleßt Prag XII1, Tolstojgasse 4,
43. Gustav Fsrael Frankl geb. 30. 9. 1898 in Prag, zu- leßt Prag 1, Lange Gasse 18, i | 44. Zdenék Kosaty, geb. 22. 3. 1888 in Dickbart, zuleßt Dickbart Nr. 38, Bez. Böhm. N e 45. Josef Hof ava, geb. 2. 9, 1895 in Uhrice, e i Marie Hoéava, geb. Koutna, geb. 26. 5. „1900 in Melesowiß, zulegt Prag-Pangraß, Gerichtsgasse 739,
46. Marie Höniger, geb. ute al 22. 5. 1872 in Prag, zuleßt Prag RI, Lutherstr. 24, /
47. Anton ‘Kö nigsömarfk, geb. 1. 2, 1899 in Prag, i Marie Königsmark, geb, Mastnerova, geb. 12. 2. 1888 in Prag, zuleßt Rewniß Nr. 392,
48. Josef Deiml, geb. 12. 11. 1884 in Dobéiv,/ 1 Christine Deimlova, geb. Penz, geb. 5. 5. 1902 in Protiweßt b. Pifek, zuleßt Prag 11, Shwemmgasse 3,
49. Otto Kalensky, geb, 3. 11. 1906 in Wodnian, zuleßt Unter-Bukowsko 60, / i
50. Otto Bloch, geb. 3. 11. 1869 in Falkenau, zuleßt Prag RII, Belgische Str. 25, 7
51. Felix Bodansky, geb. 18. 9. 1885 in Bukarest, zu- leßt Prag T1, Korngasse A /
52. Sbfar Felinek, geb, 4 .5.-1875 in Prag, : Antonie Jelinek, geb. Kulhava, geb. 20. 6. 1879 in Prag, zuleßt Prag-Nusl, Blumengarten Nr. 21, :
53. Jaques Robert Futter, geb. 17. 12. 1885 in Brünn, zuleßt Frankfurt/M., Eppsteinstr. 5, und Ofrauchlis,
54. Leonhart Karl ee e 18. L M in Oder- furt, zulegt Prag X11, Günther-Prien-Str. 11, y
59, Eta Hotejsi, geb. Sfklenickova, geb. 11. 11. 1897 in Budenit, zuleßt Prag X11, Schwerinjstr. 45, G
56. Valerie Kordulova, geb. Partlova, geb. 6. 4. 191 in Wien, zuleßt Tabor, Dr.-Kramar-Gasse 1521,
57. Josef Kadlec, geb. 1. 5. 1895 in Ptenin, Bez. Klattau, zuleßt Pilsen, Böhmerwaldgasse 5, i E
58. Friedrich v. Kubinzky, geb. 9. 5. 1910 in Prag, zu-
leßt Prág 1, Bolzanogasse 5, B N
59. Ut U del geb. 22. 8. 1901 in Pilsen, zuleßt Pilsen, Fagelonengasse 14, j
60. Firina Ku banfkova, a 6. 1908 in Kuttenberg, zuleßt Prag 11, Schulgasse 28, L f:
G1. Alfred Sil chl, geb. 4. 6. 1894 in Ober Rotschan, Miroslava Fischl, geb Bensetova, geb. 13. 6. 1902 in Prag, zuleßt Prag 11, Koubekstr. a
62. Marie Friedmann, geb. 15. 1 leßt Rewniß Nr. 111, i
63. Frank Fronék, geb. 6. 1. 1900 in Podmokl, Boziena Fronéfk, geb 19, 12. 1903 in Podmokl, zu-
leßt Podmokl 44, L 64, S S novsky, geb. 24. 10. 1882 in Stekna, zu-
leßt Senochrab Nr. 50, I 65. Vilma Duchackova, geb. 16. 2. 1895 in Zelec, zuleßt
Pardubiy, Froschwinkel 898,
1887 in Prag, zu-
67. 68.
75,
an
66. Fa. Petschek u. Co., Prag,
Fa. Prager Commerz-Ges. m. b. H. in Prag,
B A 7ER o:
. Faroslav Eber,
zerstörten De ) e a), der von teilzerstörten. oder beshädigten Betrieben
einem Betriebsausbau (nah c) gleihzusegen. Vex fahren nah dem Erlaß des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft vom ‘2. Dezember 1943 wird von dieser Anordnung nicht berührt.
Marie Boubalova, geb. 6. 3. 1906 in Chrudim, zu- leßt Chrudim, Sadka 192, .
Karl Beniéko, geb. 14. 12. 1908 in Prag, i
Svétuse Beniósko, geb. Amortova, geb. 7, 1. 1911 in Dobromilit, E
Boéiena Amortova, geb. Horakova, geb. 25, 6. 1887 in Dobromiliß, zuleyt Bochniy 'bei Prag 46,
. Bozena Dvoéak, geb. 1. 2. 1882 in Podlesi, zulegt Steinkirchen, Bergwerk 112, O . Rudolf Fischer, geb. 26. 2. 1898: in Prag, zule§t
Prag X1, Paradiesgarten 6,
. Veleslav Cisaëtovsky, geb. 3. 5. 1900 in Litteney,
zuleßt Prag 11, Krakauer Gasse. 23, Ge T2: L900 t Prag V, Nürnberger Str. 28,
Prag, zuleßt
. Franz Drab, geb. 4. 10. 1905 in Bistriy, zuleßt
Kschenowiß 10, Bez. Sobieslau,
. Josef Dostal, geb. 6. 5. 1891 in Tutschin, zulegt
Klattau, Pilsner Str. 379, 4 : Josefine Duskova, geb. Hulkova, geb. 30. 5. 1892 in Poliy a. d. Mettau, zuleßt Prag XIRX, Kleiststr. 6
hierdurch *zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten dur den Deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren, ein-
gezogen. de 18werti 1 Y amt beim Deutschen Staatsministerium für Böhmen und
Mähren in Prag 111, Drazitplayß 7 n, zu melden. Prag, den 24. Mai 1944.
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögens-
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag. Anordnung 1/44 des Hauptrings Steine und Erden
über das Verbot der Errichtung, Erweiterung, Verlegung und des Ausbaus von Steinen und Erden, soweit sie zum Arbeitsbereih des Hauptrings Steine und Erden gehören
Vom 8. Mai 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vön 11. Dezember 1942 (RGBl. 1, S. 686) in S8 mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und 1 s l 1
Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenver- tcilUid ih der Kriegswirtschaft vom 29, Oktober 1943 wird
Kriegsproduktion und Generalbevollmächtigten für
geordnet: S1
Bis. auf weiteres bedarf der Einwilligung, wer
a) Anlagen zur Gewinnung oder Verarbeitung von Steinen und Erden errichten, erweitern, ausbauen oder verlegen, ¿ |
b) wer vorhandene Anlagen der genannten Art, die länger als sechs Monate ruhen, betreiben will.
82 Unter den in § 1 gewählten Begriffen ist zu verstehen:
a) „Betriebserrichtung““ ist die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, auh der einer Zweigniederlassung.
b) „Betriebserweiterung“ is die Erweiterung Des Pro- duftionsprogramms durch Hinzunahme der Fertigung bisher in dieser Betriebsstätte nicht hergestellter Er- zeugnisse.
c) N De eun ist die Vergrößerung der „Werks- anlagen oder Betriebseinrichtungen oder Kapazität mit oder ohne Erweiterung des Produktionsprogramms.
d) „Betriebsverlegung“ ist die räumliche Verlegung einer Betriebsstätte, auch innerhalb des gleichen Gemeinde- bezirks. /
Der Wiederaufbau von aus irgendwelchen Gründen total
Betriebsstätten is einer Betriebserrichtung
Das Ver-
83
Zum Arbeitsbereih des Hauv"trings Steine und Erden ge-
hören Anlagen, die der Gewinnung und Verwertung von Steinen und Erden in nachfolgenden Wirtschaftszweigen
dienen:
Ziegelindustrie,
Natursteinbetriebe,
S
Kalkindustrie, L
Jndustrie feuerfester Erzeugnisse,
Sand-, Kies- und Mörtelindustrie,
Betonsteingewerbe,
Steinzeugindustrie,
Kalksandsteinindustrie, : O
Gesteinaufbereitung (Kieselgur und mineralische Fsolier- mittel; Talkum, Speckstein und Glimmer, Feldspat und Quarz; Mineralmahlwerke; künstliche Steinprodukte, künstliche Mühlsteine und natürliche Schleifsteine),
Bimsindustrie, : A
Aufbereitung und: Verwertung von Hochofenschlacke,
rae C ed iD Ante e Aen,