1944 / 127 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 127 vom 7. Juni 1944, S. 2

Das Pußen, Schleifen und Lackieren der Stielé sowie die Anbringung von Etiketten is verboten. TT. er Sonderaus\huß „Pionier-Schanzzeug, ernährungs8- wirticaftliches nd sonstiges Gerät“ kann auf Vorschlag des Leiters des Arbeitsausschusses „Feld- und Gartengeräte in begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegstoichtigen Bedarfes Ausnahmen zulassen. Die Ausnahmegenehmigung fann mit Auflagen oder Bedingungen versehen sein. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind an den Arbeitsaus\chuß „Feld- und Gartengeräte“, (22) Begßdorf (Sieg), Postfach 67, einzureichen. TTI.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr t. l j ies Anordnung tritt 7 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, 1nt Lothringen und Luxem- burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

V: Die Bestimmungen der Anweisung Nr. 50 der Wirtschafts-

gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie- | Le Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für |

zweige als ( Sechnische Erzeugnisse über die Herstellung von landwirtschaft- lichen Handarbeitsgeräten und Maschinen-Ersaßteilen vom 16. November 1942 sowie die in Verbindung hiermit heraus- gegebene Typenbeschränkungsliste für Feld- und Garten- geräte, Ausgabe Dezember 1942, treten mit Verkündung der neuen Anordnung für die Fertigung der unter I. genannten Erzeugnisse außer Kraft.

Berlin, den 1. Juni 1944,

Hauptausschuß Rüstungsgerät : beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Der Leiter: Feuerhake.

Anordnung Nr. 10

des Leiters des Hauptausschusses Rüstungs8gerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Uniformknöpfen aus Eisen 19 mm

Vom 2. Funi 1944

Auf Grund des Erlasses des Führers über die Konzentration der Kriegstwwirtschaft vom 2. September 1943 und der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De- zember 1942 (RGBl. T S. 686) erlasse ih auf Vorschlag des SondLraus\schusses „Zubehör für Ausrüstung und Auss\tat- tung“ folgende Anordnung: -

I

Die Herstellung des Knopfoberteiles für den 19 mm Uni- formknopf darf nur noch unter Benuzung der Bandeisen- breiten 46, 47, 50, 51, 67, 69, 70, 72, 74, 114 und 153 vor- genommen tverden,

Die Vertvendung anderer Bandbreiten is verboten.

IT. j

Jn begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs- wichtigen Bedarfes kann der Sonderaus\{huß Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. (Aus- nahmegenehmigung.) Der Sonderausschuß kann die Aus- nahmegenehmigung mit Auflagen oder Bedingungen ver- sehen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind beim Sonderaus\shuß „Zubehör für Ausrüstung und Ausstattung“ zu stellen.

TTT.

Zutviderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Fg 10, 12 bis 15 der Anordnung über den Warenverkehr bestraft.

IV.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystock, sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 2. Juni 1944,

i ___ Hauptaus\{uß Rüstungsgerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Der Leiter: Feuerhake.

Anweisung [X

der Reichsvereinigung Textilveredlung (Einfachst-Kostenrechnung)

Vom 1. Funi 1944

Auf Grund von F 4 der Anordnung über die Errichtung der Reichsvereinigung Textitveredlung vom 10. März 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 73 vom 27, März 1942) in Verbindung mit § 3 der Saßung der Reichsvereinigung Textilveredlung wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers und im Einver- nehmen mit der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie bestimmt:

81 | | Einfachst-Kostenrechnung Die Mitglieder der Reichsvereinigung Textilveredlung haben die Kosten für das Veredeln von Spinnstoffen, Ge- spinsten und anderen Spinnstoffwaren nah der „Einfachst- Kostenrehnung“ gemäß Anlage*) zu dieser Anweisung zu

ermitteln, wenn sie von der Reichsvereinigung dazu auf- gefordert werden. g 2

Andere Verfahren zur Kostenermittlung Die Einfachst-Kostenrehnung ist eine Mindest-Vorschrift. Eine genauere Erfassung der Veredlungskosten neben der Einfachst-Kostenrehnung bleibt den Mitgliedern der Reichs- vereinigung Textilveredlung überlassen. ;

*) Hier nicht veröffentlicht.

, Handelskammern teilgenommen.

83 ; Ausnahmen Die Reichsvereinigung Textilveredlung behält sich vor, în besonders begründeten Fällen Ausnahmen von den Vor- schriften dieser Anweisung zuzulassen. g 4 Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisun t 17. der Sazung der Reichsvereinigung bestraft. 14

Fntkrafttreten - Diese Anweisung tritt am 15. Júni 1944 in Kraft. Berlin, den 1. Juni 1944, Reichsvereinigung Textilveredlung. Der Vorsißer: Dr. Achter.

werden nah extilveredlung

- Bekanutmachung

Die am 2. Funi 1944 ausgegebene Nummer 24 des Reichs- geseßblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Einführung der „Ehrenblatt-Spange“, Vom 30, Fanuar 1944.

Verordnung zur Aenderung des Gesehes öffentlicher Anleihen. Vom 31. Mat 1944.

Fünfundzwanzigste Bekanntmachunq über die Eintragung von verzinslihen Schaßanweisungen des Deutschen Reichs in das Reichs\huldbuch. Vom 27, Mai 1944.

über die Ablösung

R G N I

Höchststand der Prüfungen Ñ Eine halbe Million gewerblicher Lehrlinge bisher geprüft

Die Reichswirtschaftskammer berichtet über die TFndustrie-Fach- avrbeiter- und Gehilfenprüfungen 1942: Da eine Durchlöcherung der Berufsausbildungsmaßnahmen von s{hweren Folgen für den Nachwuchs der Wirtschaft wäre, werden diese Prüfungen nah wie vor unverändert durchgeführt. Die Notprüfungen beschränkten sich auf nur 3,8 % der Gesamtzahl der Prüflinge. Ueber 5400 Prüfungsausschüsse mit mehr als 20 000 Prüfern standen im Be- richtsjahr zur Verfügung, womit die Prüfungseinrichtungen er- neut vermehrt und ausgebaut wurden, Bestimmend hierfür war die ständig wachsende Zahl der Prüflinge, die im Fahre 1942 den höchsten Stand seit Durchführung der Prüfungen exreihte. Ueber 121 000 Prüflinge haben an den Prüfungen der Fndnstrie- und sf Bei den Metallberufen wurde die Prüfung zu 90 % nach reichseinheitlihen Grundlagen durch- gesührt. Auch für die schriftlihe Prüfung ist die Schaffung reichs- cinheitlicher Aufgaben in Vorbereitung. Die Nichtbeteiligung an der Prüfung gehört heute {hon zu besonderen Ausnahmefällen.

| Die Jugendlichen drängen zur Prüfung, um die Bestätigung ihrer

Leistungen durch den Facharbeiterbrief zu erhalten. Seit Ein- führung der Prüfungen sind rund eine halbe Million gewerblicher Lehrlinge geprüft vorden, 350 000 Prüflinge davon entfielen auf die Kriegsjahre. Fm Fahre 1942 haben 89,3 % der Prüflinge die Prüfung bestanden.

r --

Die Rechtskraft der Kriegsschädenentscheidungen

Das Reichskriegsshädenamt hat erneut in „cinem Beschluß klargestellt, daß die Kriegssachshädenverordnung eine Wiederauf- nahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nicht kennt. Die Entscheidung der Spruchsenate des Reichskriegsshädenamts besißen materielle Rechtskraft und bringen daher das Verfahren endgültig zum Abschluß, ohne daß die Möglichkeit besteht, die rechtsträftio entschiedene Sache nochmals zum Gegenstand eines neuen Verfahrens zu machen. Die Rechtseinrichtung der Wieder- aufnahme sei auch in diesem Falle nicht notwendig, da die Kriegs- sachshädenverordnung ihrerseits eine der Zivilprozeßordnung un- bekannte Ausgleihsmöglichkeit bietet. Besonderen Härten könne dur den in der Verordnung vorgesehenen Härteausgleih abge- holfen werden. 4

A P TRST-IRAME U U LS I {

j Börsenkennziffern für die Woche vom 30. Mai bis 3. Juni 1944

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Bör)enkennz1ffern stellen sih für die Woche vom 30. Mai bis 3. Juni 1944 im Ver- gleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschniti Monats- / vom 30, 5, vom 22. 5, durchschnit! Aftienkurse (Kennziffer1924 bis 3, 6 bis 27. 5, Mai bis 1926 = 100)

Bergbau und Schwerindustrie 162,56 Verarbeitende Jndustrie 158,89 Handel und Verkehr . . …. 155,81 158,90

Gesamt . .,

Kursniveau der 4%igen Wertpapiere Pfandbriese. . Kommunalobligationen . . . Dtsch. Reichs\haßanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. .. Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder . . Anleihen der Gemeinden , Gemeindeumschuldungsanleihe Jndustrieobligationen. . ..

162,50 158,90 155,65

158,84

162,37 158,9 ! 155,76

158,85

102,50 102,50

102,50

102,50 102,50

102,50

105,08 107,25 104,90 103,93 106,50 109,63

105,05 107,25 104,91 103,93 106,50 109,65

105,07 107,25 104,69 103,93 106,46 109,66

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 6. Juni. (D. N. B.) Alles in Péngd. Amsterdam 180,73, Berlin 136,20,"Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, ‘Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 6, Juni, (D. N. B.) New York 4,021,—4,03 1%, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, chweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20, Rio de Janeiro

83,567/,4 G. Amsterdam, 6, Juni. (D. N. B.) [12,00 “Uhr holl. Zeit.] ew York —,—, Paris

[Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, Brüssel 830,11-—30,17, Schweiz 43,63-——43,71, Helsinki

——, Jtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Zürich, 6. Juni. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,374, London-Clearing 17,304, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,6714 B., Madrid 39,75 B., Holland 229/,, Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,63}, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,50 B.,, Bukarest 2,3714, Helsinki 8,75, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 6, Juni. (D. N. B.) London 186,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,— Alles Briefkurse,

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Wirtschaftsteir

——

Umfang: %- Bogen, . Verkaufspreis: 0,15 N... Postbeförde- rungs E 0,03 N.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96200.

Berlin C2, den 3. Zuni 1944, Reichsverlagsamt. F. V.: Ste xn.

Itichtamtliches

Aus der Verwaltung Steuersreie Räumungsrüklagen

Wenn ein Steuerpflihtiger auf Grund behördlicher Anordnung seine Betriebsräume einem anderen Betrieb ganz oder teilweise ur Verfügung stellt, erhält er in der Regel neben der laufenden

L, eine einmalige Räumungsentshädigung, die dazu dienen soll, die durch die Räumung entstehenden Kosten zu er- segen. Der Empfang der Räumungsentschädigung führt bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögens- vergleich ermitteln, zu einer Erhöhung des Gewinns. Der Ge- winn mindert sih um die in dem Fahr der Räumung entstehen- den Kosten und Wertminderungen. Für ' die in den späteren Jahren entstehenden Kosten sind Rückstellungen nicht zulässig. Zur Vermeidung bon Härten hat der Reichsfinanzminister jeßt bestimmt, Ô

daß buchführende Land- und Forstwirte, Gewerbe-

treibende und Selbständige, deren Gewinn durch Betriebsver-

mögensvergleich ermittelt wird, eine steuerfreie Räumungsrücklage bilden dürfen. Die Räumungsrücklage darf nicht höher sein als der Betrag, um den die Räumungsentschädigung die in dem Wirt- shaftsjahr im Zusammenhang mit der Räumung tatsächlich ent- ent Kosten und Wertmindevungen übersteigt. Solche steuer- reten Rücklagen dürfen erstmalig für das Kalenderjahr 1943 qe- bildet werden, eine Nachholung bei bereits rechtskräftigen Ver-

anlagungen ist nicht zulässig.

(D. N. B.) London 1685 G, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G,, 97,80 B., Amsterdam —,— G,, 223,50. B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B., / Helsinki 8,35 G. 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B,, Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,20 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

7

Stockholm, 6. Zuni.

_ London, 6, Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Eilber_ auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Fn Berlin festgestellte Motierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

7, Juni Geld - Brief

5, Zuni i Geld Brief Aegypten (Alexandrien und Kairo) Afghanistan (Kabul) „9... Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires) .. Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u, Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .….. British-Fndien (Bymbay-Cal- cutta) Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) England (London) Finnland (Heisinki) Frankreich (Paris) ....«..+ Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam u, Rotter- dam) Jran (Teheran) sland (Reyfkiavik) JZtalien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montreal) .…….« dds Kroatien (Agram) os Neuseeland (Wellington) «««. Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm 1. Göte- borg) 100 Kronen Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid 11. Barcelona) Südafrikanische Union( Peetoria und Fohannisburg) Türkei (Fstanbul) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein, Staaten von Amerika (New York)

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken

1 Pap.-Pes.

1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa

18,79 80,92 0,588

18,83 81,08 0,592

18,83 81,08 0,592

18,79 80,92 0,588

89,96

t ——

39,96 40,04 40,04

3,0477 3,058 62,16 ‘“b2,26

5,09

3,053 52,25

8,047 62,15

6,06

100 Kronen

1 engl. Pfunb 100 Finnmark 100 Frs,

100 Drachmen

100 Gulden 100 Rialis 100 isl, Kr. 100 Lire

100 Yen

1 kanad. Dollar | - 100 Kuna 4,995 1 neuseel. Pfdb. 100 Kronen 66,76 100 Eseudo « 4 10,19 100 Lei

69,46

67,89 4,995 8,591

23,565

3,06 1,668

6,07

1,668 1,672 1,672 182,70 14,59 88,42 9,99

68,591

132,70 14,61 38,50 10,01 58,711

5,005

132,70 14,59 88,42

9,99 68,591

132,70 14,61 38,50 10,01 58,711

4,995 5,005

66,88

10,21

56,76 10,19

56,88 10,21

59,58

58,01 5,005 8,609

23,605

59,46

57,89 4,995 8,591

28,565

59,58

100 Frs,

100 serb. Dinar 100 ssow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Golbpeso

1 Dollar- _——

Es

58,01 5,005

8,609

23,605

1,978 1,982] 1,978 1,982

1,199 1,201} 1,199 1,201

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Gelb 9,89 4,995 7,912

74,18 2,098 2,498 0,130

England, Aegypten, Südafrikanishe Union «+4. « Frankrei +66. odc e000 ooo eco eo. 0.. t... Australien, Neuseeland 00... .…. 0... 00.0... . Britisch-Jndien aao... 090. .0.0...2.2002....... Kanada 0000... 0.0... .. Vereinigte Staaten von Amerika +4000202230020000

Brasilien 902.02.........0.0.....0....021.1......0.....

errn rat

Ausländishe Geldsorten und Banknoten

7, Juni Geld Brief 20,388 - 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 489 4,41

5, Juni Gelb Brief 20,38 20,46 16,16 - 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41

Notiz

für

1 Stück

1 äghypt. Pfd, 1 Dollar

1 Dollar —— 1 Pap.-Pes. 0,44 0,46 «| 1 austr, Pfd. 2,44 2,46 100 Belgas 89,92 40,08 1 Cruzeiro 0,08 0,09 100 Rupien 22,95 23,05

100 Lewa 8,09 | 8,07 400 Kronen —_ 100 Kronen 52,30 | 52,10

1 engl/ Pfd, 100 Finnmark 6,075] 6,055 5,01 | 4,99

100 Frs. 100 Gulden 132,70 1132,70 JZtalienische: große 100 Lire 10,02 9,98

10 Lire 100 Lire 10,02 9,98 Kanadische 1 kanabd, Dollar 1,01 0,99 Kroatische 100 Kuna 5,01 4,99 Norwegische: 50 Kr, u. darunter | 100 Kronen 57,11 | 06,89 Rumänische: 1000 Lei und

500 Lei 100 Lei Schwedische: große ¿ 1100 Kronen

50 Kronen und darunter .. | 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs,

100 Frs. und darunter .….. | 100 Frs,

100 serb. Dinar

Soverekgns3 10003000...

20-Francs-Stüde

Gold-Dollars

Aegyptische

Amerikanishe: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

Argentinische QUItYalishé ¿ù cou 0ue 6s Belgisché „¿¿eocooeues . Brasilianische .....++ dad as oe Britisch-Fndische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große 10 Kr, und darunter Englische: 10 £ und darunter, Finnische ......... dodo Französische Cd Ec CR S do Holländische

8,07 62,10

3,00

52,30

5,055 4,99 132,70 9,98 9,98 0,99 4,99 66,89

5,075 5,01 182,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57,11 1,66 1,68

1,66 1,68

59,40 69,64 57,83 58,07 67,88 68,07

4,99 5,01

59,64 58,07 68,07

6,01

59,40 67,63 b7,83 Serbische ; 4,99 Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanishe Union T E cio 0 C emb d Ungarische: 100 Pengó und darunter

1090 solw. r, 1 südafrifk. Pf. 1 türk, Pfund

100 Pengóö

86,58 4,39 1,91

8,62 4,41 1,93

8,58 4,39 1,91

8,62 4,41 1,93

61,02 61,02

60,78 60,78

. [2989

Wirtschaft des Auslandes

Das dritte Finanzprogramm der finnischen Regierung j zum Haushasltsausgleich Helsinki, 6. Juni. Fm finnishen Reichstag begann am 5. Funi 1s dritte, Finanzprogramm der Regi zum Ausgleih des diesjährigen Saudbalia, Realen vorlage ist gegenüber ihrer ursprünglichen Fassung niht un-

Die außerordentliche Forststeuer ist auf Drängen der Kleinbauern-Partei falle C

die Beratung über das dritte.

wesentlich verändert worden.

dessen ist eine Realvermögenssteuer Zeichnungssäße bei der Kviegsanleihe

enthält die Regierungsvorlage die Ankündigung, daß die Kon- junktursteuer im kommenden Fahr nicht i soll. Die außerordentliche Einkommensteuer wird proportionell auch auf Gesellshaften und Vereinigungen mit Ausnahme von Wohnungs-Aktiengesellschaften ausgedehnt.

die Firmen 5 % sonen na einer aufwärts erhoben.

vom Einkommen und

soll von den Rea

haben und Forderungen oder Schuldver

und eine Erhöhung der

steigenden Skala bei Einkommen von 40 000 Fmk t Die außerordentliche Einkommensteuer soll 0,75 Mrd. Fmk ces Die außerordentlihe Vermögenssteuer

den einfünften des Steuerpflichtigen erhoben wer- den, soweit sie 100 000 Fmk übersteigen.

\

Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 127 vom 7. Juni 1944, &. 3

Fmk ergeben

Die d Einkommens Die Regierungs-

fortgefallen. Statt-

vorgeschen. Außerdem mehr erhoben werden

Sie beträgt für wird bei physishen Per-

Dabei sind Bankgut- chreibungen in finnischer

1944 und

Währung nicht steuerpflihtig. Au von 100000 Fmk sind abzugsfähig. außerordentli

riegsanleihe, die urs

soll nunmehr auf mögens festgeseßt werden. einem Einkommen von 60 000 Fmk gegen ur und bei ‘einem Vermögen von 150 000 Fmk. * können von der 500 Fmk abgezogen werden. wird in der Zeit vom 1. im März 1945 erhoben. ersten Erhebung entrichtet, Jahren, andernfalls nach sieben Jahren, fällig. zu den Bestimmun \ im Fahre“ 1943 f bungen niht in Zahlung gegeben werden. anleihe erbrahte einen Betrag von 3,3 Mrd. Auflegung kommende Anleihe soll Schließlich sieht das bahnfahrpreise in der

prünglih Für

en bei der Auflegung der er onnen dieses Mal f

ch Schulden bis zum Betrage i Voraus\ihtlich wird die # Vermögensteuer, die einen Ertrag von 1,2 Mrd. oll, erst Anfang 1945 erhoben werden.

prünglich im Ausmaß von 5 % des und 3% des Vermögens gezeihnet werden sollte, 5,5 % des Einkommens und 3,5 % des Ver- Die Zeichnungspfliht beginnt bei

f 70 000 Fmk

Zeichnungssumme 1500 Fmk gegen ursprünglich Die erste Rate der Kriegsanleihe bis 15, Dezember 1944, die zweite Rate Wird der Gesamtbetrag schon bei der so ist die Rückzahlung nah sechs Im Gegensaß ten Kriegsanleihe aatliche Schuldverschrei- Die erste Kriegs- Fmk, die jevt zur 3,8 Mrd. Fmk einbringen. Finanzprogramm eine Erhöhung der Eisen- j er zweiten Klasse mit Wirkung vom 1, August eine Erhöhung der Schnellzugszuschläge sowie der Ab-

diese Maßnahmen die 0,11 Mrd. Fmk gesteigert

mk einbringen.

jedes Kind | dex sogenannten

Direktors der

sechsmonatiger Bindún Bereitschaftsanleihen io, geachtet

arbeitet. dazu zu veranlassen, auf binden.

, im dieses bedeutenden flärungen des Nationalbankdirektors an der Ausweitung der Maßnahmen zur Sterilisierung der überschüssigen Gelder q9e- Die Bestrebungen gehen insbesondere dahin, den Staat

2. Zwangsverfteigerungen, 3. Aufgebote,

3. Aufgebote

Aufgebot. 3 F 2/43. Die Ehefrau Elisabeth Eichenwald geb. Bielinski in Berlin W 50, Rankestraße 31/32, hat als ge- seßliche Vertreterin ihrer minderjähri- gen Tochter Eva Eichenwald, daselbst, Erbin der verstorbenen Ehefrau Klara Marinetta Sara E. .yenwald geb. Kahn, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr, Rudolf Godstein in Berlin-Char- lottenburg, Mommsenstraße 42, das Aufgebot des angeblih verloren ge- gangenen Kuxscheines Nr. 838 der Ge- werkschaft „Centrum“, als dessen Fn- haberin die Ehefrau Klara Eichenwald im Gewerkenbuch eingetragen ist, be- antragt. Der unbekannte Fnhaber des Kuxscheines wird aufgefordert, ‘spä- testens in dem. auf den 15, Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 9, anberaumten Auf- gebotstermin den Kuxschein vorzulegen, widrigenfalls dieser für kraftlos erklärt werden wid, ; Salzwedel, den 13. Mai 1944. Das Amtsgericht.

L Untersuchungs- und Strafsachen. |

[2983] Aufgebot.

T 56/44 4. Auf Antrag der Engel- hilde Ascher, Graz, Wielandgasse 48, wird das angeblih in Verlust geratene Sparkassenbuch dexr Steiermärkischen Sparkasse in Graz EB 18380 über 1048,83 N.AM, lautend auf Ascher, Hilda, aufgeboten. Der Fnhaber dieses Spar- kfassenbuches wird aufgefordert, es binnen sech8s8 Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebots bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, Sonst würde dieses Sparkassenbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden.

Landgericht Graz, Nelkengasse 2,

4, Oeffentliche Zustellungen, 6, Berl b 6: Aaglosung s: vou Wet

Abt. 4, am 1. Zuni 1944,

[2985] Aufgebot.

Ueber Antrag der Volksbank Gleis- dorf, wird das angeblih in Verlust ge- ratene Sparkassenbuch der Volksbank Gleisdorf, Nr. 536, über NAM 112,13, lautend auf Andreas Posch, aufgeboten. Der Fnhaber dieses Sparkassenbuches wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzutweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Ein- wendungen gegen den Antrag zu er- heben. Sonst würde dieses Sparkassen- buch nach Ablauf dieser Frist für kraft- los exklärt werden. T 32/44 4.

Landgericht Graz, Nelkengasse 2,

Abt. 4, am 2. Juni 1944,

[2913]

Das Aufgebot der folgenden von der Firma Rudolf Rautenbach, So- lingen, am 6. 1. 1944, bzw. 6. 1. 1944, bzw. 7, 1, 1944, bzw. 7. 1, 1944, bzw. 8, 1. 1944, bzw. 8, 1. 1944, bzw. 9. 1. 1944, bzw. 9. 1. 1944, bzw. 10. 1. 1944, bzw. 10, 1, 1944 ausgestellten, von der Firma Pommersche Motorenwerke GmbH. angenommenen, am 6. 4. 1944, bzw. 6. 4, 1944, bzw. 7. 4. 1944, bzw. 7. 4. 1944, bzw. 8. 4. 1944, bzw. 8. 4. 1944, bzw. 9. 4. 1944, bzw. 9. 4. 1944, bzw. 10, 4. 1944, bzw. 10. 4. 1944 fällig ewesenen, bei der Bank der Deutschen

ae Aktiengesellschaft, Berlin C2, Werderstraße 7, zahlbaren Wechsel über je 100000 N.Æ ijt beantragt. Der Fn- aber der Urkundan wird Ey, spätestens in dem auf den 20. Dezember 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C2, Neue Friedrich- straße 4, T. Stock, Zimmer 118, anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunden erfolgen wird. 455. F, 101. 44,

Berlin, den 1. Juni 1944,

Amtsgericht Berlin

Te esells 8, Komman | & RemmanbigeselSatten aut atecien, | lt: SeroN

[2842] Sammelaufgebot.

Es haben das Aufgebot von abhan- den gekommenen Hypothekenbriefen be- antragt: 1. Fräulein Fohanna Free- ricks in Papenburg (Ems), vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Holt- mánn, ebenda, von dem gemeinschaft- lihen Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Breslau-Neudorf- Kommende Bd. 46, Bl. Nr. 1682 (früher Bl, Nr. 1107) in Abteilung Ill untex “Nr. 7 und 10 für sie eingetrage- nen Darlehnsaufwertungshypotheken von 1250 und 500 &,Æ; 2, der frühere Fishhändler Ernst Hoche und - dessen Ehefrau Anna Hoche geb, Herfurth in Breslau, Herdainstraße 43, von dem Teilhypothekenbrie} über die im Grundbuch von Breslau-Lehmgruben Bd, 35 Bl. Nr. 1259 (früher Bl... 630) in Abteilung Ill unter 4a für Frau Landschaftsrendant Gertrud Bethmann geb, Brink in Ratibor eingetragene Aufwertungshypothek von 1400 &K; 3, der Kaufmann Paul Wehe in Bres- lau als Liguidator der Hauptbahnhofs- wirtschaft Breslau, Gubert & Wehe, noch bezüglich dieses Vermögensstüks, Prozeßbevollmächtigter Rechtsantwwalt Krumbhorn in Stettin, von dem- Hypo- thekenbrief der für diese im Grundbuch von Breslau-Gabiß 1 Bd. 28 Bl. Nr. 1047 in Abt. Ill untex Nr. 11 ein- getragenen, zu 4 ‘v. H. jährlich verzins- lihen Tilgungsdarlehnshypothek von 3300 NAÆ; 4. der Rentmeister i. R. Guido Müller in Simmenau, Kr. Kreuzburg, O.S.,, vertreten durH Rechtsanwalt und Notar Fankowsky in Kreuzburg, von den beiden Teilhypo- thekenbriefen folgender im Grundbuch von Breslau-Neudorf-Commende Bd. Nx. 49 Bl, Nr. 1751 in Abt. TIl unter Nr, 11 eingetragenen Darlehnsauf- wertungshypotheken von insgesamt 2250 &AÆ, und zwar a)- erststelligen 1250 &AÆ für die Stadt Breslau (Städtishes Fürsorgeamt), b) legkt- stelligen 1000 für den Direktor

10. S j 11, Senetat ta “dia

Handels- und Kommanditgesellschaften,

Carl Sowa in Breslau. Die Jnhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Sep- tember 1944, vormittags 11,15 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Zimmer 453 im 2. Stockwerk, Museum- straße Nr. 9, anberaumten Aufgebots- termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- kunden erfolgen wird. (3734 54 2 b/44 Bd. Il) Breslau, den 19, Mai 1944, Amtsgericht.

[2840] Aufgebot.

Es ist beantragt, den verschollenen Funkermaschinisten der Deutschen Lusft- hansa Friy Willy Karl Schuld, ge- boren am 26. August 1905 zu Stral- sund, für - tot zu erklären. Der be- zeichnete Verschollene wird aufgefor- dert, sich bis zum 2. August 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge- richt in Berlin C2, Neue Friedrich- straße 4, I. Stock, Zimmer 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklä- rung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben - oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zu oben bestimmtem Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. 456. ITI. 72. 44,

Berlin, den 31, Mai 1944.

Amtsgericht Berlin.

[2981] Aufgebot. :

IT 3/44. Der Stadtbote Friedrich Kerksiek in Bredstedt hat beantragt, den verschollenen, am 27, 2. 1884 in Bred- stedt geborenen Heinrich Ludwig Kerk- siek, zuleßt wohnhaft in Bredstedt, für tot zu erklären, Der bezeichnete Ver- shollene wird aufgefordert, sich späte- stens in dem auf den 10, Fanuar 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeihnoten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu

melden, widrigenfalls die Todeserklä-

gaben für Gepädaufbewahrung usw. vor. JFnsgesamt sollen durch Einkünfte der

Staatseisenbahnen um

werden, Das dritte Finanzprogramm

s Ausgleich des Staatshaushalts wird voraussihtlich 5,86 Mrd. 5 /

3,6 Mrd. Kr unbeschästigte Gelder in Dänemark gebunden

Kopenhagen, 6. Juni. Dur die Maßnahmen zur Festlegung unbeschäftigten Gelder aller inflatorishen Tendenzen sind nah einer Mitteilung des 2 Dänischen sammlung der dänischen Provinzbanken bisher folgende Summen gebunden worden: 1440 Mill, Kr. in Banken und Sparkassen, 1170 Mill. Kr durch besondere Staatsanleihen, 670 Mill, Kr durch die ggen auf Foliosonderkonto der Nationalbank mit

sowie 360 Mill. Kr durch die staatlichen

zwecks Unterbindung

Nationalbank auf der FJahresver-

anzen also 3640 Mill. Kr. Ergebnisses wird nah

Un- den Er-

dem Anleihewege weitere Gelder zu

13. Unfall- und

Nelchobdant und Bantardwetse,

14. Deuts 15, Srcttlevane Bekanntmachungen.

rung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver= schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf= gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Bredstédt, den 31. Mat 1944. Das Amtsgericht.

2916]

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Gatsh Band 2 Blatt 23 in Abteilung 111 Nummer 4 einge- tragene Erbteilshypothek von 10 000,— Goldzloty für Paul Miech ist kraftlos geivorden.

Graudenz, den 20, Mai 1944.

Das Amtsgericht, 5. Verlust- und Fundsachen. [3055] Friedrih Wilhelm

Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft.

Die Versicherungsscheine A 8362 Carl Döker, A 22885 Adolf u. Franziska Stoll, A 34972 Werner Härie, A 55 763 u. A1 105 330 Rudolf Hinrichs, A 784°“ August Schulz, A 81332 August C-ich, À 112 148 Anton Thaler, A 114 622 u. E 302 807 Günther Bres wing, A 127248/9 Paul Jaeger, E 305929 u. E 320430 Dr. Viktor Gerold Kaspar, E 328 028 Felix Zentis, E 339 928 Alfred Mitsching, E 339 929 Bruno Mitsching, E 344422 Ellen Stoll, Ez 31468la Anna Erich, EZ 341 779 Kurt Ernst Max Lamottke, M 376 878 Katharina Hinrichs, und die Hinterlegungsscheine vom 21,10, 1930 zur Vers. A 8670 Kurt Scheidweiler und vom 26. 1. 1939 zur Vers. A 29 435 Kasimir Swialkowski sind abhanden gekommen und werden kraftlos, wenn niht binnen eines Monats Einspruch bei uns erfolgt,

Berlin, dén 3.- Funi 1944,

Der Vorstand,

GGRE G TRNE T P I G: A I T E A H N I E G E E A I S N E I S I E A N I I E E I E I A I E E 2E.

7. Aktiengesellschaften -

[3058]

Oldenburg-Portugiesische Dampfschiffs-Rhederei, Hamburg. Einladung zu der ordentlichen

Hauptversammlung am Mittwoch, dem 28. Juni 1944, 12 ote in den Ge- shäftsräumen der Gesellshaft, Ham- burg, Ferdinandstr. 58. ; Gemäß § 15 der Satzung find zur. Teilnahme ‘an der Hauptversammlung diefenigen Aktionäve berechtigt, die ihre Aktien spätestéèns am 20. am d, Y. entweder bei der Gesellschäft in Hamburg, Ferdinandstr, 58, oder bei der , Oldenburgischen Landesbank A. G,, Oldenburg i. O., oder deren is zu Brake i. O., oder bei der eutschen Bank, Berlin, ‘oder deren Filialen in Hamburg, Bremen und uisburg, oder bei der Firma Franz aniel & Cie, GmbH., Duisburg- Ruhrort, oder bei der Firma Bur- mester & Cia. Ltda., Oporto, während der üblichen Geschäftsstunden hinter- legen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. i Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesem Fall ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung

bziv. der von der Wertpapiersammel- }

bank ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens am ersten Werktage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre können ih in der Haupt- versammlung auf Grund \{chriftliher Vollmacht vertreten lassen,

Hamburg, den 2, Juni 1944.

Der Vorstand.

[3009]. iTT, 4 2035 w Dr. Brt./Go, - Ratibor, den 8. Mai 1944, Bekanntmachung.

. Auf Grund des § 31 Abs. 1 Säße' 3—5

der Verordnung übex die Abwicklung der Forderungen und Schulden polnischer

Vermögen vom 15, 8.1941 (RGBl.1 S. 516) erkläre ich die Mitgliedschafts- rechte aus den 1209 Aftien Nr. 61/70, 409/458, 463, 465/719, 725/730, 770/781, 797/807, 812/1079, 1103/1189, 1200/1211, 1217/1271, 1342/1446, 1462/1464, 1515/ 1540, 1675, 1695/1734, 1775/1864, 1955/ 1967, 1981/1993, 2007/2019, 2027/2028, 2102/2103, 2106/2108, 2112, 2119/2190 2289/2336, 2427/2436 der Aktienge- sellschaft Baumwollmanufaktur Louis Geyer in Lizmannstadt, Adolf- Hitler-Str. 293/95, im Nennbetrag von je 6000,— Zloty für erloschen und die ent- sprechenden Aktienurkunden für kraftlos.

Berlin, den 2. Juni 1944, Der Beauftragte für den Vierjahres plan Haupttreuhandstelle Ost —., (Unterschrift.)

8059] t Versicherungs - Aktiengesellschaft, Wien, 1., Kärntnerring 5.

Die Aktionäre der Union Versiche- rungs-Aktiengesellshaft werden hiermit u der Hauptversammlung dieser Gesell- \haft, welche am 26. Juni 1944 um 11,30 Uhr im Sigungssaal der Gesell- chaft in Wién, L, Kärntnerring 5, statt- indet, eingeladen. d

Die Tagesordnung wird in der Haupt- VEG U aa

Nach den Bestimmungen der Sagung haben die Aktionäre, die ihr Stimm- recht ausüben wollen, A Aktien bis 22. Juni 1944. bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer ur Entgegennahme der Aktien befugten

ertpapiersammelbank wähvend - der Geschäftsstunden bis zur Beendigung der P N zu hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ovd- nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenann- ten Hinterlegungsstellen für diese bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot ehalten werden.

s Wien, am 30. Mai 1944. Der Vorstand.

[3060] Danubia Allgemeine Versicherungs- Aktien-Gesellschaft, Wien, I., Kärntnerring 5.

Die Aktionäre der Danubia Allge- meine Versicherungs-Aktien-Gesellschast werden hiermit ju der. Hauptversamms- lung dieser Gesellschaft, die am 26. Funi 1944 um 11 Uhr im Sizungssaal der Gesellschaft in Wien, T, Kärntnerring 5, stattfindet, eingeladen.

Die Tagesordnung wivd in der Haupt- i de bekanntgemacht.

ah den Bestimmungen der Saßgzung haben die Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, ihre Aktien bis 22, Juni 1944 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer

zur Entgegennahnte der Aktien befugten

Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden bis zur Beéndigung der Hauptversammlung zu hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenann- ten Hinterlegungsstellen für diese bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Wien, am 30, Mai 1944. Der Vorstand.

[3057]

Ueberlandzentrale Grenzmark Aktiengesellschaft, Flatow. Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 4, Abs. 1 der 2. Verordnung Uber die Einschränkung von Mitglieder- versammlungen vom 23. 12. 1943 für das am 31. 12. 1943 abgelaufene Ge- schäftsjahr die Verteilung einer Divi- dende von 6 % beschlossen. Die Aus- zahlung erfolgt gegen Vorlage des Gewinnanteilscheines Nr. 16 unter Abzug von 15 % Kapitalertvragsteuer bei folgenden Stellen: \ Kasse unserer Gesellshast in Flatow, Coinmerzbank Aktiengesellschaft, Ber-

lin W 8, Behrenstraße.

Die Gewinnanteile werden 2 Wochen nah dem Tage fällig, an dem die Nummer der „Sammelliste aufgerufe- ner Wertpapiere“, welhe die ent- sprechende Bekanntmachung enthält, in Berlin ausgegeben ist.

Flatow, den 2. Juni 1944,

Der Vorstand.

3017] Berichtigung.

Bei der im Reichsanzeiger Nr. 1283, unter -Tageb.-Nr. 2672 veröffentl. Bekanntmachung “der JFlseder Hütte, Peine, erfolgt die Tugauns der Dividende . auf Gewinnanteilschéin

10. Gesell

3018]

| „RO0HAG“ Rohprodukten-Handels- Gesellschaft mit Is Haftung, : en,

Einladung’ zu der am Freitag; dem 30. Juni 1944, 12 Uhr mittags, im Büro der G ellschaft, Wien, Schotten- ring 17, stattfindenden 32. ordentlichen Generalversammlung dec „RO0HAG“ Rohprodukten-Handels-Gesellshaft m.

b. H. Die Generalversammlung werden. i; Wien, den 5. Funi 1944. / Der Geschäftsführer: Dr. Felix Enge l. O) 14. Deutsche Reihsbant u. Bantauswelse

3045]. i Konversionskasse für deutshe Auslandsschuldeu. Ausweis per 31. Mai 1944.

Aktiva. RAM Forderungen gegen die ; Reichsbank 13 169 473,15 Sonstige Forderungen . 8871 088,43 Anlagen 954 132 040,75

971 172 602,33

Tagesordnung wird in der bekanntgegeben

Passiva. Schuldscheine . « « « Schuldverschreibungen:

4% auf ausländische Währung lautend . 171 239 656,96 3% auf ausländische Währung lautend . 182 523 003,42 3% auf Reichsmark lautend... , , . 85147578,29 Sonstige Verpflichtungen 526 530 548,66 971 172 602,33 Berlin, den 5. Juni 1944, : Der Vorstand.

6731 815,—

nigen iener Wechselseitige Kranken-

versicherung Anstalt auf Gegensetigkeit, Wien, 1., Canovagasse 5.

Die Mitglieder der Mitgliederver- tretung der Wiener Wechselseitige Kran- kenversiherung Anstalt auf Gegen- seitigkeit werden hiermit zur Haupt- versammlung, welche am 26. Juni 1944 um 16,30 Uhr im Sizungssaal der Wiener Städtischen Wechselseitigen Ver- siherungsanstalt in Wien, I, Kärntner- ring 5, stattfindet, eingeladen.

Die Tagesordnung wird Hauptversammlung bekanntgemacht.

Wien, am 30. Mai 1944,

Der Vorstand.

in der

3062]

Wiener Verein Lebens- und Bestattungs4 versicherung auf Gegenseitigkeit, Wien, [Il[.; Ungargasse 41.

Die Mitglieder der Mitgliederver- tretung des Wiener Verein Lebens- und Bestattungsversiherung auf Gegen= seitigkeit werden hiermit zur Haupt= versammlung, welche am 26. Juni 1944 um 17 Uhr im Sizungssaal der Wiener Städtishen Wechselseitigen Versiche- rungsanstalt in Wien, 1, Kärntner- ring 5, stattfindet, eingeladen.

Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung bekanntgemacht.

Wien, am 30. Mai 1944.

Der Vorstand,