1944 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Neich3- und Staat8anzeïger Nr. 135 vom 16. Juri 1944, S. 3

Neich8- und Staats8anzeiger Nr. 135 vom 18. Juni 1944. &. 2

S8 E E L bfüll c 7 ; ; Ç L g 7 L. : | 1 Juli 1944 in Kraft; fie gilt B. Flüge lpumpen als Faßa fül pumpen 2. a) Fußventile leichter Bauart: j S 11 Termin für Erstausrüstung: Mit Fnkr | uwiderhandlungen gegen die Anordnung E h A N ragislebbpten Ostgedieten und den L von 1. Doppeltwirkend mit Klappenventilen, Eisen mit mit Klappe aus elastishem f) Werkstoff und Be- Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der orouung cir Ersavbedarf: 1. Oktober 1944. 88 10, 12—15 der Verordnung S Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung Meral S) G E [wereisen oder Cisenfegel mit elastischer 7) Dichtung | Fachgruppe Drucluft- und Pumpenindustrie Auskunft zu er- Termin für Ersaßÿbedar]: 1. F bestraft. dos uständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch - Doppeltwirkend mit Kugelventilen, ganz aus für reines und sandhaltiges Wasser. teilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Ünter- S9 : E S8 im Elsaß in Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Eisen, Größe 2. : Z HuLässige Größen- bzw. Anschlußweiten: 1, 14, 1%, | lagen, Zêichnungen usw. zu gewähren, Betriebsbesichtigungen Für die Fertigung Der A N a s ta Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Berlin, den 30. Mai 1944 Y Aiffer 4 N E A S legtirt diet Größen können für Baupumpen auch E s für sie gültige Werkstoffeinsagliste maygeen Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgehiete im Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel. 4. Jn der Ausführung mit Saugrohr und Faßspund sind mit elastish f) abdichtender Kugel geliefert werden. S 12

Jn besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. An- träge auf Ausnahmen sind an den Sonderausschuß Kom- pressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Linden- allee 15, zu richten.

us Protektorat Böhmen und Mähren und in den Gebieten von

ür di ie mi timmun Anordnung gelten für die Her- | Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustin g 8 A des MtANdigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß au im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk

Bialystok.

nur noch folgende Bauformen erlaubt: b) Fußventile schwerer Bauart: a) mit Auslaufrohrbogen, ohne Hahn (Bild 2 a), mit Eisenkegel und elastischer f) Dichtung für reines b) mit Krümmer und Schlauchvershraubung (Bild 2 Þ). und leicht verunreinigtes Wasser.

L é fa Q Fit P T I M S { pI N 9 4 C. Liegende Einzylinder-Handpumpen O Größen bzw. Anschlußweiten: 4,

(Bild 3) s, 2 Boll.

Dr. Gruber .

Die Bestimmungen dieser stellung von:

a) Zündverteilern j F fahrzeuge und Verbrennungsmotoren

Anordnung VIl1/44

i E des Reichsbeaustragten sür Verpackungsmittel über die Er-

für die Erstausrüstung fabrifneuer

Kraftfahrzl O F opt 5 i 1944 it lid i Q S S 4 ail ov s » od des Ersatbedarfs Berlin den 15. Juni 1 , fassung gebrauchter Düngemittelsäcte z i : FÜr Kraftstoff Oel, Teer u. dal ist die Herstellun 13 b) Zündverteilern für die Deckung 22 j i E | ha aft ; ise. 1. Lichter Zylinderdurhmesser . . . . 90 1% mm teser Fun A E; 0 3 L c) Ersaßteilen zu den zugelassenen Zündverteilertypen Der Be E “E Erzeugniss Vom 15. Juni 1944 Memel des L U Blind 32 50 mm A i Ben gogen aiese Mcocbanitg Vere Zan o en, i 4 é 2, ; I 1 - O UL Me j N Nor if . R orf E ; a Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der ] V 0 on Größen erlaubt. 9 n zwet | den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverk2hr Y s b t eins- Ar * R 2 9. Es d , laende . bestraft Die in § 1 aufgeführten Erzeugnisse dürsen a sofort e / assung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver= ' sin „nur noch folgende Bau”arten zulässig: c) Fußventile für Bohrlöcher: : cließlih ihrer Ersayteile nur noch von denjenigen O ellt Anordnung V11/44 E j; indung mit der Verordnung über die Einseßung eines a) Manschettenkolben und Kegelventile mit elastischer 7) mit eingeschliffenem Eisenkegel oder mit elastish +) ; , 9 14 ä j (selbst oder im Wege der Auftragsverlagerung) erge! für des Reichsbeaustragten für apa ge Le E die Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel_ vom 8. Februar b) A i, is H abdichtender Kugel für reines bzw. {chmuziges Wasser. Die Anordnung tritt am Tage nach der BDerkündung in - 10 werden, die vom Leiter des G E e Mili Bewirtschaftung von Kisten und Verpa ungsholz 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Slagtanz An E oiBtode as v e O und metallisch Hulässige Größen bzw. Anschlußweiten: 1, 14, 1% igs: Cos au N ein Y p Ag C E R ee N avre 8 1 Ce) L, 4 E Hn Y A 1 5 Mle Ö 2 P O 2 C, J , J ç n Ç G N Kraftfahrzeuge und D T Oi babeit: Vom 30. Mai 1944 vom 16. Februar 1943) wird mit A es x A s o) Manschettenkolben H Rigalbéntile nitt: elaftis&er - Zoll, : i 8 en Me E. neh, LUMOI Lg ore O j tärstr. 4, eine Herstellungsgenehmigung E bevollmächtigten ür Rüstungsaufgaben Planungs8amt d) Zwischenventile leichter Bauart: Palibne Mandeinth aus v Elsaß S dotirinaeh c Dn, 8D, V

oder metallisher Dichtung.

Auf .Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der angeordnet: mit Klappe aus elastischem{) Werkstoff und Beschwer,

g 6 c «em! )42 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- 3. Die Flansc d Gegenf i ¿gewi i ; E i i i A Die Verwendung von Batteriezündanlagen mit aneren E C E Einsezung eines Reich& cs ; Lia nah DIN 2406 QuSgab e S epieAiber 102, aumaübver E Cisenfegel mit elastischert) Dichtung für eee oe D 148 des Bevollmäth- M A Zündverteilern als den unter F R L l Verpackungsmittel vom 8. Februar 1943 gabepslih D. Stehende Zweizylinderhandpumpen Zulässige Größen Div. Anschlußweiten: Le Ls A E E S E

beauftragten für ) L a En Reichsanz. und Preuß. Staatsanz, Nr. 38 vom 16. Februar 1943) wird mit Zustimmung des Generalbevoll- mächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt und

nenbau über die Vereinheitlichung von Handpumpen vom 28, Zuli 1943 außer Kraft.

Berlin, den 25. Mai 1944.

(1) Die Verbraucher von gesackten Handelsdüngemitteln (Stickstoff, Phosphorsäure, Kali und Kalk) müssen mindestens 70 % der innerhalb eines Düngejahres bezogenen Papiersäcke

Kraftfahrzeugen und- Verbrennungs-

1 Kräder und Flugzeuge) der Genehmi- (Bild 4) 2 Zoll.

1. Lichter Buer e 0mm e) Zwischenventile {chwerer Bauart: Nennweite des Saug- und Drücksstußens . , 32 mm

mustern bedarf bei motoren (ausgenomme!

gung des vorgenannten Sonderrings.

S7 des Reichswirtschaftsministers angeordnet: unverzüglich nach der Entleerung, spätestens O 1/4 Zoll t i Veluneaine D 8 für reines Der Leiter des Hauptaus\husses Maschinen und Apparate

A, :rsakteilen für Zündverteiler durch 15, Juli eines jeden Fahres, an diejenigen Stellen (Leßt- o Die Sa ; ; : Duläffae Quan hie Ant A beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

Die Herstellung von Ersaßteilen fur ZÜn S1 verteiler), von denen sie Düngemittel bezogen haben, ab- 2. Die Flanschen und Gegenflanshen mit Rohrgewinde zulässige Größen bzw. Anschlußweiten: 1, 14, 1%, | g 9 andere als die unter § 5 genannten Firmen bedarf E (1) Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel errichtet liefern. / sind nach DIN 5435, Ausgabe September 1942, aus- 4 O : Karl Lange,

; nehmigung des vorgenannten Sonderrings. N eine Verteilungsstelle für Kisten. (2) Die Leßtverteiler haben die entleerten Papiersäcke zuführen. èjULr Kraftstoff, Oel, Teer U. dgl. ist die Herstellung Ras | richten an den Arbeitsring „Ersaybedarf" Stuttgart, E | (9) Die Geschäfte der Verteilungsstelle werden dur den | (möglichst zu 50 kg gebündelt) zugelassenen Reinigungs- E. Kurze Saugpumpen (Bild 5) A Cane Sisèn Die Indexziffer der Großhandelspreise im (l straße 4. Leiter des Produktionsaus\chusses Verpackungsmittel im Pro- anstalten oder den von diesen beauftragten Altpapierhändlern L Ole Uen On ege! GrA, mit „Eisenkugel“ jedem Hersteller nur in 2 L 10% ch SHnitt Mai 1944 | I U duktionshauptausshuß Holzverarbeitung beim Reichsminister | jnnerhalb eines Monats nach Ablieferung, spätestens bis zum Vena o t wei 0 rößen erlaubt. : : onatsdurchschni ai 1‘

Der Leiter dieses Sonderrings wird ermächtigt, in T für Rüstung und Kriegsproduktion geführt; in Ausübung der | 15, August, anzubieten, Bis zur Ablieferung sind die Säle (nah DIN 5436, Ausgabe Juli 1942) f) Seiher (Saugkörbe) mit Sieb: Die Jndexziffer der Großhandelspreise stellt sih im Mo- ders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bor- Befugnisse als Verteilungsstelle führt er die Bezeichnung: troden aufzubewahren. E 2. Ausführung: Winkel- oder Rundunterteil, Stechkegel- ohne Ventil für verunreinigtes, mit größeren Fremd- | natsdurhschnitt Mai, wie im Vormonat, auf 117,6 (1913 =| schriften dieser Anordnung zuzulasjen. Antrage „ind Hein „Verteilungsstelle für Kisten des Reichsbeaustragten 82 0 ventil (Bild 6 a) und kurzer Schwengel. ; förpern durchseßtes XaNer. ; 100). Die Fndexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrav- Arbeitsring „Elektrische Zündgerate Stuttgart, Militärstr. 4, , für Verpacungsmittel“, Durchführung der Abgabepflicht P. KurzeSaugpumpenmtt Steigrohr und O E bzw. Anschlußweiten: 14, 1%, 2, | stoffe 121,9 (+ 0,2 vH.), industrielle Rohstoffe und Halh- einzureichen. S9 (3) Der Verteilungsstelle stehen die Befugnisse einer Be- (1) Die Erwerber der entleerten Papiersäcke haben dem E Aelt zvlinder GBilb 5 s: Du S es t d ili N e aas und industrielle Fectigwaren

i die 9 d wirtschaftungsstelle zu. Jhr werden die Rechte aus §5 1, 2 | Leßtverteiler Quittungen auf vorgeshriebenem Formular L Liter HylinderduLchmesse (5 enn 70 mnd ventile sowie Seiher dürfen von Cilmbanborlienotn elbst 35,9 (unverändert). T

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nah der Verordnung über den Warenverkehr übertragen. "Sie | quszustellen, aus denen sich das Gewicht der abgelieferten F Gewindeanschluß des Steigrohres. . . « 1/4 Zoll nur in Gußeisen angefertigt werde E 1918 = 100 S8 10, 12—15 der Verordnung liber den | LRaLeIverTent fann Auskünfte erfordern und mit Zustimmung des Reichs- Papiersäcke ‘ergibt. ( b (nah DIN 5436, Ausgabe Zuli 1942) 8 g n. = G bestraft. g beauftragten Anordnungen erlassen; die Anordnungen sind (2) Die Lettverteiler haben der Verteilungsstelle für Säcke |! 2. Ausführung: langer Schwengel; Arbeitszylinder mit 86 Sndexgruppen Monatsdurchschnitt änderung

4 i. a ch ihrer Verklindung in als A hO zu T ddie -Strafbefudiis aus über die vom Reichsnährstand zu O Stellen bis gp A Bild 6 E mit Stechkegel nah § 4, / Windkessel April Mai in vO

Die Anordnung triti am Lage nal LEL j 4) Das Antragsrecht aus § 14 und die Stra esugnis 2 1. Oktober jeden Jahres auf vorgeschriebenem Form- Ziffer 2 a und e (Bi )i j U ¿ : S i: ( (

Kraft. Sie gilt us in den eingegliederten Ostgebieten, im | 8 N Bes Sre dèn Warenverkehr behält sich der e, eaile Beliliina N teen S 9 Abs, 1) D Ev- C. Kurze Saugpumpe mit aufgebautem A Un 4 in E und/oder Drudleitungen 1944 | 1944 Protektorat Böhmen und Mähren und in den Gebieten von Reichsbeauftragte vor. rung Wer bie T ‘vergangenen Düngejahr bezogenen und Windkessel Spriypumpe) (Bild 8) N Cy Ba ad is A mit seitlihem Abgang in L. Agrarstoffe 1911 |. 18919 + 0,2 Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung 89 abauliofcción Papiersäcke abaugehèn, Die Nichterfüllung der 1. Lichter Zylinderdurchmesser Se a YLO0ß zw. O M V L, 1254, i Sidusteialls Robtofe “Qu 41, / , L N A D e O (1) Die Verteilungsstelle hat zu verteilen: Abgabepflicht gemäß § 1 Abs. 2 ist auf Verlangen der Veva U E. o 1% Holl | und mit Flanschen und Gegenflanschen nah DIN 5435, Aus- Halbwaren . „.... 102,5 102,5 0,0 auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im a B A i; :rtonmbhnsi teilungsstelle für Säcke zu begründen. (nach DIN 5436, Ausgabe Juli 1942) be So or 1949 Ÿ S [LI. Îndustrielle Fertigwaren. « .| 135,9 135,9 0,0 Bezirk Bialystok. a) die zur Herstellung von Kisten und kistenähnlihen Er- (8) Die ‘an der Bvioiatiktn un Vivloilurta von Baribèrs- 2. Ausführung: Winkel- oder Rundunterteil, Stechkegel- a P M E d E davon Produktionsmittel - . | 1134 us | ch O Berlin, den 15. Juni 1944. b) R An S aa dünger beteiligten Unternehmen sind auf Verlangen ver- ventil, ohne Stätderfuß. 9 em und seitliGem Abgang ind verboten, Konsumgüter . « « „} 152,9 | 152,7 | 9,1 Der Reichsbeauftragte für Elektrotehnische Erzeugnisse. H Raoul O pflichtet, der Vertéilungsstelle für Säcke Auskunft Über den H, Zahnradölpumpen Grete Gesamtindex « » » « «| 117,6 | 117,6 0,0

Umfang der Lieferung gesackter Handelsdünger zu erteilen. 1. Handangetriebene Zahnradölpumpen zur R

Lüschen. (2) Sie kann die Reihenfolge regeln, in der Aufträge zu nur noch in Größen mit Gewindeanschlüssen 4 Zoll un j Vot ; i i ffe wirkt sich die i i ' : ; [02g€ LEgEN, | t 1. Folgende Ersaßteile zu Handpumpen und Arbeitszylin- n der Jndexziffer für Agrarstoffe wirkt sich die jahreszeit- | erledigen sind, und. sich. daber ihrer Bezirksstellen bedienen. / 83 d 1 E 4 L i “—--Dern der verschiedenen Btalvomn die dur Me Aa id Stesfelune der Preife für Speisekartoffeln, Futter- ; Anordnung Nr. 78 23 Ausnahmen e . Han angetriebene Hahnradölpumpen als Faßabfüll- ordnung nicht mehr zugelassen sind, dürfen niht mehr | getreide, ausländishen Mais, Futterhülsenfrüchte und i Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel behält fich pumpen mit Saugrohr und Fußspund nur noch in ‘den hergestellt werden: Trockenschnizel aus. :

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für (1) Kisten, kistenähnliche Erzeugnisse und Verpackungsholz unter Ziffer 1 genannten Größen und Unter det “induftriellen Rohstoffen und Halbwaren haben

vor, in besonders zu begründenden Einzelfällen Ausnahmen Gehäuse und Deckel zu Flügelpumpen und Zahnrad-

eleftrotehnische Erzeugnisse über die Herstellung von Zünd- » A , D oth Q O Ders ( ) len : 1 E sa Ta, O Unt “ind : \ j 0 ; alen “v Batteriezündanlagen sür Kraftfahrzeuge und L A Eilan Ll vaditiagdoln Gin) lBezdaet von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge a) Mild L ohne Hahn (entsprechend ölpumpen, - 0 sich die Preise für Unterleder etwas erhöht, während die Verbrennungsmotoren (auêgenommen Kräder und Flugzeuge) APO S E R E Z s auf Zulassung von Ausnahmen sind über die zuständige b E Zylinder für liegende Einzylinder-Handpumpen, Preise für Oberleder im Durchschnitt. leicht zurücégegangen tp und A / s Ae d Ver- | Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu ) M Es und Schlauchvershraubung (ent- Zylinder und Druckhauben zu stehenden Zweizylinder- | sind. Die Kalipreise lagen, wie um diese Fahreszeit üblich, Vom 15. Funi 1944 B) ri E s A Manet Winne stellen. sprechend Bild 2 þ). Handpumpen, etwas niedriger als im Vormonat. packungsholzsheine dur die vom : uet g 8 4 §3 Zylinder für kurze Saugpumpen, Berlin, den 10. Zuni 1944.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

ten Kontingentsstellen zugeteilt; die Kontingentsstellen werden Pumpenständer Zylinder und Druckhauben für Spribßpumpen, Statistisches Reichsamt.

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- R \ Strafsvorschriften L i i / i i N E A bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elek- E G N ai Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach l. Pumpenständer in Verbindung mit Arbeitszylindern sind Stlnderrogre. gu Sländerpumpen und Brunnen- 7 / nur noch in der Ausführung (Pumpenständer Bild 9 a) ständern,

U 1 A isse vom 6. August 1942 wird im Ein- O E ; R aris ( A / : A ie Lan GauntaudlBus M (4a S8 10,1216, BED MEEDNN ode Den ABUTENDeT Nr zulässig. Zylinder für Flanschen- und Bohrloch-Arbeitszylinder. Bekanntmachung

verständnis mit dem Hauptausshuß Kraftfahrzeuge und mit Holz, das zur Herstellung von Kisten oder fistenähnlichen | bestraft g Hylink cen- und L j T4 è Notchaminiitor2 ar Ri1 y tona +0 S O N R s ie Aus8f{ühr z ; z : G otieavuli i d. C Cer le inen EŒErigh- Ç Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- | (Ex;eugnissen ‘vder als Verpacungsholz zugeteilt ist, darf nur an 85 E In m On Arbeitszylinder E I uf e Die am 192. Juni 1944 ausgegebene Nummer 25 des produktion angeordnet: 1 für den im Einzelfall angegebenen Zweck verbraucht werden. Jukrafttreten und Geltungsbereich ä A Btunnersiänber (it A A EGin L aE Ub Reichsgesegblatis, Teil 1, enthält: s ; : ; D Raubs (Dodfolf d : eas Guartiy Wiaeulaibdids 4 ebirge. 99 Diese Anordnung tritt am 7. Tage nah der Verkündung Haube (Deckelkopf) oder mit geschlossener Haube (Druck- S 8 N i pv bäuerlihe Eigenjagdbezirke im Hochgebirg

Von Zündspulen vorgenannten Verwendungszwecks8 dürfen ab sofort nur folgende Ausführungen hergestellt werden:

A DIN 72 531 bis E 12 DIN 72581 einshließlich der abgeshirmten Ausführungen Baus muster Bosch TKN

Außerdem werden zum Einbau in Motoren, die bis jeßt von den Firmen Auto-Union und Noris für bestehende Zwei- taktmotoren verwendeten Zündwiccklungen zugelassen, und zwar

Auto-Union Baumuster 007 075—0 Noris Baumuster MLZ 129/1 z und ZS 148/1z

S2

_Für die Fertigung der in § 1 genannten Erzeugnisse ist die für sie gültige Werkstoffeinsaßliste maßgebend.

83 Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten sowohl für die Herstellung von Zündspulen für die Erstausrüstung fabrik- neuer Kraftfahrzeuge und Motoren als auch für die Deckung des Ersaßbedarfs und für den Export, : SZA Die in § 1 aufgeführten Erzeugnisse dürfen ab sofort ein- shließlich ihrer Ersaßteile nur noch von denjenigen Firmen (selbst oder im Wege der Auftragsverlagerung) hergestellt werden, die vom Leiter des Sonderrings „Elektrozubehör für Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmotoren“ Stuttgart, Mili- tarstr. 4, eine Herstellungsgenehmigung erhalten haben.

85 Die Verwendung anderer Konstruktionen von Batteries zündanlagen ckls die durch die hiermit zugelassenen Zünd- spulentypen gegebenen bedarf für Kraftfahrzeuge und Ver- brennungsmotoren (ausgenommen Kräder und Flugzeuge) der Genehmigung des vorgenannten Sonderrings.

86 Der Leiter dieses Sonderrings wivd ermächtigt, in beson- ders begründeten Einzelfällen Ausnahmen ‘von den Vor- schriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge sind beim Arbeitsring „Elektrishe Zündgeräte“ Stuttgart, Militärstr. 4,

brauchte Kisten, gebrauchte kistenähnlihe Erzeugnisse und ge- brauchtes Verpackungsholz.

vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zu- zulassen. Anträge sind bei der Verteilungsstelle für Kisten

88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be-

einzureichen.

Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für ge-

86 Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel behält sich

einzureichen. S7

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah

straft.

Anordnung Nr. 194

des Hauptausschusses Maschinen und Apparate

beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

über die Vereinheitlichung von Handpumpen Vom 25. Mai 1944

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen im Hauptausshuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird A Grund der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De- zember 1942 (RGBLl. T S. 686) mit Zustimmung des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

81

Die in der Anordnung genannten Handpumpen dürfen nur mit besonderer Genehmigung und nur in dem Umfange und in den Größen hergestellt werden, die dem einzelnen Betriebe genehmigt sind.

Die in der Anordnung genannten Handpumpen dürfen von den Herstellern nux nah den bestehenden DIN-Normen oder, sofern solhe niht vorhanden sind, nur in den von ihnen bislang hérgestellten Bauformen gefertigt werden, soweit die Anordnung nicht Abweichungen vorschreibt.

S2 Pumpen Folgende handangetriebene Pumpen handelsüblicher Bau-

arten zur Förderung von Wasser, nicht angreifenden anderen

9,

in Kraft mit der Maßgabe, daß für das Düngejahr 1943/44 die Ablieferungspflicht für die nach dem 1, April 1944 er- folgten Düngemittelbezüge gilt und daß die Frist aus § 1 Abs. 1 bis zum 15. August 1944, die Frist aus § 1 Abs. 2 bis zum 15. September 1944 verlängert wird. Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Östgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß au im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 15. Funi 1944. Der Reichsbeauftragte für Verpackungsntittel. Gruber.

VUU S.

Flüssigkeiten und Treibstoffen dürfen nur noh in nachstehen- den Größen, Bauformen, Werkstoffen und Ausführungen hergestellt wevden: A. Flügelpumpen (Bild 1) *) 1. Doppeltwirkend mit Klappenventilen, Eisen mit Metallinnenteilen **), Größe 0, 1, 2. . 2, Vierfachwirkend mit Klappenventilen, Eisen mit Metallinnenteilen **), Größe 4, 5, 7. Z, Doppeltwirkend mit Kugelventilen, ganz Eisen, Größe 2, 5. 4, Die Größen sind mit folgenden Flansch- bzw. Rohr- anschlüssen zu versehen: Größe 01 O C Nennweite des Saug- 15 20 25 32 40 50 mm und Drufstußens A2 SoU 5. Die Pumpenabmessungen sind nah DIN E 5437 Blatt 1 Ausgabe -Maj 19483 und nah DIN 1 5437 Blatt 2 Aus gabe September 1942 auszuführen. : Die Flanshen und Gegenflanshen mit Rohrgewinde sind nach DIN 5435 Ausgabe September 1942 herzustellen. 6. Flügelpumpen dürfen nicht zur Förderung von Wasser

bei drucklosem Auslauf (Saugpumpe) und als Sprib- e

pumpen neu beschafft werden.

*) Die in der Anordnung erwähnten" Bilder können von der Fachgruppe Drueluft- und Pumpen-Fndustrie, Berlin-Char- lottenburg 9, Lindenallee 15, bezogen werden.

kopf), nur mit einem lichten Zylinderdurhmesser von 90 mm und für jeden Hersteller in nur einer Bauhöhe zulässig. Für besonders ungünstige Brunnenverhältnisse kann auch der Brunnenständer {chwere Bauart (Bild 9 c) auf besonderen Antrag entsprechend § 12 dieser Anord- nung angefertigt werden, 8&4 Arbeitszylinder

1, Arbeitszylinder dürfen nur in zwei Grundausführun- gen hergestellt werden. Fede Ausführung darf von jedem Hersteller nur noch mit einer Hublänge bis höchstens 2590 mm und nur mit den nachfolgenden Zylinderdurh- messern und Anschlüssen angefertigt werden:

2. a) Arbeitszylinder mit Flanschèn und

Gegenflanschen (Bild 10 a), lichter Zylinderdurchmesser . , , 75 b) Arbeitszylindex für Bohrlöcher mit Musffenanschluß (Bild 10 e), lichter Zylinderdurhmesseer . .. 75 Für besonders ungünstige Brunnen- verhältnisse kann auch die Größe 65 mm auf besonderen Antrag, entsprechend § 12 dieser Anordnung, angefertigt werden,

3. Die Anschlüsse betragen in den beiden Grundausführungen:

SAugrohan Ol 7 a AA

Steigrohranschluß Ee D Bol Als Saugventil ist bei den beiden Grundausführungen

nur Stechkegelventil (Bild 6 þ) zulässig.

85 Armaturen 1. Fuß- und Hwischenventile sowie Seihèr (Saugkörbe) dürfen zur Verwendung "bei Handpumpen im Rahmen der vorstehendèn Anordnung nur noch in folgenden Bau- arten und Größen angefertigt werden: *#) Unter dem Begriff „Metalle“ sind nur solche NE-Metalle zu verstehen, deren Verwendung erlaubt ist. 7) Als „elastishes Dichtungsmaterial“ gelten Leder, Gummi, Buna, Mipolam oder ähnliche Austauschwerkstoffe, soweit deren Verwendung zulässig ist.

90 mm

90 mm

1% Zoll

Es dürfen nicht mehr hergestellt werden:

1, Brunnenschalen und Auslaufständer aus Eisen,

2. Riemen- und Motorantriebe in Gestalt von Vorgelegen, Schnecken- und Exzentergetrieben usw., die aus\chließlih ur mechanischen Betätigung von Handpumpen der ver- Elben Bauformen dienen.

S9 Wehrmachtsgeräte mit Gerätenummern und Pumpen, die zusammen mit einem Wehrmachtsteil entwickelt wurden, fallen nicht unter diese Anordnung.

8 10 Aufträge, die den Herstellerwerken bereits vorliegen, aber nach dieser Anordnung künftig niht mehr anzunehmen sind, dürfen bis zum 1. September 1944 nohch anen werden, wenn hierfür erforderlihes Material in erheblihem Umfange beim Hersteller oder dessen Unterlieferanten vorgearbeitet 1st und zu aúderen kriegswichtigen Zwecken nicht verwendet wer-

den fann.

+) Als „elastishes Dichtungsämatertal“ gelten Leder, Gummi Buna, Mipolam oder ähnliche Austauschwerkstoffe, soweit deren Verwendung zulässig ist.

Aufruf zu einer wichtigen Schädlingsbelämpfung Kornkäfer sressen jährlich 5 Mill. Doppelzentner Getreide

Vom Reichsnährstand wird darauf hingewiesen, daß heute noch jährlih 5 Millionen Doppelzentner Getveide dem deutshen Volke durch Kornkäferfraß verlorengehen. Es ist deshalb dringend not- wendig, in den Wochen vor der Hereinnahme der neuen Ernte auf allen Speichern der Erzeugerbetriebe, in Lagerhäusern der Land- kaufleute, Genossenschaften und Mühlen sowie der sonst getreide- %verarbeitenden Jndustrie eine gründlihe Schädlingsbekämpfung in Vevbindung mit der notwendigen Reinigung der Lagerräume

p .. F - á F . durchzuführen. Da chemische Bekämpfungsmittel zur Zeit nur in beshränktem Umfange vorhanden sind, müssen vovwiegend mecha- nische Methoden angewandt werden, die bei sorgfältiger Beachtung

in den meisten Fällen hon zum Erfolge führen. Von den noch lagernden Getreidemengen sind Proben auf Kornkäferbefall ab-

Verordnung über Zolländerungen. Vom 31. Mai 1944. Verordnung über die Anwendung der Gebührenordnung fur Rechtsanwälte in den Alpen- und Donau-Reichsgauen, im Reihs- gau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren.

* Vom 31. Mai 1944.

Verordnung über die Sammelverwahrung von Wechseln. Vom 9, Juni 1944.

Umfang: ' Bogen. Verkaufspreis: 015 NA. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96200,

Berlin C2, den 14. Funi 1944.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

D SFARBCA M

Irtichtamtliches Deutsches Reich

Der Gesandte des Unabhängigen Staates Kroatien in Berlin, Herr Dr. Vladimir Kosafk, hat Berlin am 9. Funi d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Le-

ationssekretar Dr. Milan Blazekovié die Geschäfte der esandtschaft.

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zusieben. Bei Feststellung von Befall ist die betreffende Partie, wenn keine Entseuchungsmöglichkeit vorhanden ist, shnellstens dem Verbrauch zuzuführen. Die Speicher sind sauber auszukehren, Fugen und Riyen forgfältigst auszukrazen, damit evtl. in den Körnern stedende Brut vom Speicher entfernt wird. Auf den sauberen Speichern werden Fanghäufchen leicht angefeuhteten Ge- treides zur Anlockung evtl. noch vorhandener Kornkäfer oder anderer Speichershädlinge ausgelegt und alle aht bis zehn Tage durch Aussieben kontrolliert und Déania erneuert, bis sih keine Schädlinge mehr zeigen. Anschließend sind alle Fugen und Rißen im Boden und an den Wänden sovgfältiast zu verkitten. Weitere Auskunft und Ratschläge für Erzeuger erteilen die Pflanzenshutz- ämter der Landesbauernschaften, während Firmen und Einzel- evsonen sich an die Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futteomittelwirtscchaft, Abteilung Vorratsshußz, wenden.

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