1944 / 138 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Nesch8- und Staat8anzeigey Nr. 138 vom 20. Juni 1944. S. 2

S2

D - Umtauschberechtigt sind Deutsche, die ihren Wohnsiß oder Niederlassung im Deutschen Reich einshließ-

ihre aewevrbliche hre gewe Protektorats

lih der eingegliederten Ostgebiete und des Böhmen und Mähren haben. Als Deutsche gelten: i i y

a) deutshe Staatsangehörige einschließlich der in die

Abteilung 3 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen, :

b) M beine des Protektorats Böhmen und Mähren, juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen, wenn mindestens die Hälfte der Anteile oder Beteiligungen am 4 Sep- tember 1939 Personen zu a) und bþ) gehörte und die saßzungsmäßige Verwaltung von solchen Personen aus- geübt wird.

C)

8-3 Die in § 2 zu a) bis e) bezeichneten Personen haben sich dur folgende Legitimationspapiere auszuweisen: zu a) Deutscher Reisepaß oder Kennkarte des Deutschen Reiches oder Ausweis der Deutschen Volksliste (an Stelle des Ausweises der Deutschen Volksliste ge- nügt auch ein Vorbescheid der Deutschen Volksliste, daß die Eintragung in die Deutsche Volksliste er- folgt ist) oder Einbürgerungsurkunde (Umsiedler); zu b) Bescheinigung über die Protektoratszugehörigkeit, ausgestellt von der zuständigen Landes- oder Be- zirksbehörde des Protektorats; zu c) Beliebiger Ausweis gemäß den Umständen des Ein- zelfalles, notfalls Bescheinigung der zuständigen Gauwirtschaftskammer, bei Genossenschaften Be- scheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes. g 4 Der Berechtigte hat nachzuweisen, daß er am 1. September 1939 Eigentümer der Pfandbriefe (Obligationen) und der zugehörigen Zinsscheine war (Altbesiß). Hat er die Wert papiere erst nach dem 1. September 1939 erworben, so hat er auch den Altbesiß seiner Rechtsvorgäanger nachzuweisen. Der Nachweis des Altbesites soll durch bankmäßige Belege (insbesondere Bescheinigungen eines Kreditinstitutes, daß die Wertpapiere seit dem 1, September 1939 im Depot des Kreditinstitutes liegen) oder andere geeignete Urkunden ge- führt werden. S5 Der Umtausch erfolgt zum Nennbetrag. gelten gleih 50,— f... Soweit die Pfandbriefe (Obligatio: nen) auf ausländische Währung lauten, werden die Nenn- werte in Reichsmark umgerechnet, und zwar nach dem Mittel kurse dexr Berliner Börse vom 29, August 1942 (wenn eine Notierung nicht erfolgt ist, nah dem innerdeutschen Ver- xechnungskurse). Die Berechtigten erhalten in Höhe der auf Reichsmark umgestellten Kapitalbeträge, zuzüglich des Reichs- markbetrages der an den eingereichten Stücken befindlichen nicht eingelösten, bis zum 1, Oktober 1944 fälligen Zins- scheine, 4 %ige deutsche Kommunalanleihe von 1942. mit Zinsen ab 1. Oktober 1944 zum Anrechnungskurse von 102,50 2A. Die sich aus dem geringsten Anrehnungswert von 102,50 Reichsmark ergebenden Spitzenbeträge werden in bar aus- gezahlt.

S6 i Die Umtauschanträge sind bis zum 30. September 1944 bei der Landesbank und Girozentrale Wartheland in Posen, Wilhelmplaß 16, einzureichen. Später eingereichte Umtausch-

anträge können nicht berücksihtigt werden. Für die Um- tauschanträge sind Formulare zu benußen, welche bei der Umtauschstelle angefordert werden können. Für jede Wert- papiergattung is ein besonderes Formular zu verwenden, Es wird empfohlen, sih der Hilfe eines deutschéèn Kredit- tnititutes zu bedienen.

Dem Antrage sind beizufügen:

a) die Legitimationsurkunde gemäß § 3 im Original. Statt des Originals kann auch eine amtliche Bescheini- gung (z. B. eines Notars oder einer Polizeibehörde) uber die stattgehabte Vorlage des Originals einge- andt werden. Die Einreichung einer anderen als der oben bezeichneten Legitimationsurkunde ist zwecklos8;

b) die Urkunden zum Nachweis des Altbesißes gemäß 8 4:

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e) die umzutauschenden Wertpapiere. Mit den Wert- papieren sind auch die nah dem 1, Oktober 1944 falligen Zinsscheine sowie die Erneuerungsscheine ein- zureichen,

Der Umtausch erfolgt in Form der Girosammelverwahrung sofern nicht die Lieferung von effektiven Stücken ausdrüli beantragt wird.

Ratibor, den 15. Juni 1944.

Der Beausftragte für den Vierjahresplan Saupttreuhandstelle Ost —, Dr. Winkler.

Anordnung V/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absazregelung für stickstoffhaltige Düngemittel) Vom 15. Juni 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBLl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung „über die Reichss\tellen zur Veberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des General- bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet: i

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(1) Erzeuger, Einführer und Verteiler (Händler und Ge- nossenschaften) sämtlicher Stufen (Groß-, Zwischen- und Kleinverteiler) dürfen für die Zeit vom 1. Juni 1944 bis 31. Mai 1945 stickstoffhaltige Düngemittel, berechnet auf den Gehalt an Reinstistoff (N), vorläufig nur in Höhe von 80 v. H. ihres Bezuges bzw. ihrer Lieferungen in der Zeit voni L uit 1943 bis 31. Mai 1944 (Vergleichszeit) be- ziehen und liefern. i

100 Bo

-

(2) Als Bezug bzw. Lieferung in der Bergleichszeit gelten

a) die Mengen, die in der Vergleichszeit dere be- zogen und geliefert wurden 1 der Anord- nung X111/43 vom 31. Mat 1943 Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 124 vom 31. Mai 1943 in der Fassung der Anord- nung Nr. 8 zux Aenderung der Anordnung Nr. X111/43 vom 15. Februar 1944 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19. Februar 1944 —), / 8

b) die zusäßlichen Mengen von stickstoffhaltigen Dünge- mitteln, welche die zuständigen Landes- bzw, Kreis- bauernschaften in der Vergleichszeit gemäß § 3 der Anoxdnung X111/43 über den in Buchstaben a) ge- nannten Umfang hinaus nach Richtlinien des Reichs- bauernführers zum Zwecke der Kontingentsberichti- gung (blaue Scheine) verteilt haben. Dagegen gelten nicht als Bezug bzw. Lieferung in der Vergleichszeit die für andere Zwecke von den Laudes- bzw. Kreis- bauernschaften zusäßlich verteilten Mengen.

(3) Bis zum 15. November 1944 dürfen nur dreiviertel der in Absag (1) festgeseßten Mengen bezogen bzw. geliefert werden.

(4) Die in Absay (1) festgeseßten Mengen dürfen von den Verteilern nur an Abnehmer geliefert werden, an die sie in der Vergleichszeit geliefert haben, Dabei dürfen auch jeweils an den einzelnen Abnehmer nur 80 v, H. der nach Absay (2) zu berüsichtigenden Mengen geliefert werden. Auch Verbraucher dürfen für die Zeit vom 1. Juni 1944 bis 31, Mai 1945 nur 80 v.-H. der nah Absay (2) zu berück- sichtigenden Mengen beziehEn.

j S2

Der Verbrauch selbst erzeugter stickstoffhaltiger Dünge-

mittel gilt als Bezug. ¿8

Verteiler sämtlicher Stufen sowie Verbraucher haben die Lieferung der Mengen an stickstoffhaltigen red a die nach dieser Anordnung bezogen werden dürfen, spätestens bis zum 15, April 1945 in Auftrag zu geben. Mengen, die bis zum 15. April 1945 nicht in Auftrag. gegeben sind, dürfen nicht geliefert werden.

§4 |

Die Verteilung zusäßlicher Mengen von stickstoffhaltigen Düngemitteln über den in § 1 genannten Umfang hinaus fann im Einvernehmen mit der Reichsstelle in besonderen Bedarfsfällen durch die zuständigen Landes- bzw. Kreis- bauernschaften nah Richtlinien des Reichsbauernführers er- folgen.

S5

(1) Jede Menge stickstoffhaltiger Düngemittel, die nicht gemäß Z 1 abgeseßt werden kann, ist der Stickfstoffsyndikat GmbH,, Berlin NW 7, Neustädtische Kirchstraße, als Beausf- tragter Stelle des Reichsbeauftragten für Chemie zur Ver- leilung anzubieten. k

(2) Das gleiche gilt für alle eingeführten Mengen stistoff- haltiger Düngemittel.

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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sowie die ge- mnêt 8 4 vom Reichsbauernführerx und die von der Stick- stoff-Syndikat GmbH., Berlin, als Beauftragter Stelle des Reichsbeauftragten für Chemie erlassenen Richtlinien zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung werden nach den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warens- verkehx und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugs- beschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelung-Strafverord- nung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I S. 734) bestraft. S7

Diese Anordnung tritt rückwirkend vom 1, Juni 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy

und Moresnet und mit Ausnahme des § 1 in den eingegliederten Ostgebieten sowie mit Zustimmung des

zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, in Vileatabura und im Bezirk Bialystok sowie in der Üntersteiermark und den beseßten Ge- bieten Kärntens und Krains. Berlin, den 15, Juni 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Bekanntmachung

des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Klassen- einteilung für hize-, rost- oder gegen chemische Einflüsse be- ständige Stähle Vom 16. Juni 1944

Die ehemalige Reichsstelle für Eisen und Stahl hatte die Anordnung 54 über Begrenzung der Herstellung oder Liefe- rung von hige-, rost- oder gegen chemische Einflüsse beständigen Stählen vom 18, Dezemberx 1941 (Deutscher Reichsanz. u. Su, Staatsanz. Nr. 296 vom 18, Dezember 1941) erlassen.

ite qilt auf Grund der Neuordnung der Zuständigkeiten der Reichsstellen als Anordnung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle. :

ur Durchführung der Anordnung 54 hatte der damalige Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl Verfahrensbestimmun- gen durch sein Rundschreiben 39/41 vom 18, Dezember 1941 bekanntgegeben. Nach diesen erfolgt die Freigabe von hize-, rost- oder gegen chemische Einflüsse beständigen Stählen je-

weils für eine bestimmte Stahlklasse. Zu diesem Zwecke war dem Rundschreiben als Anlage 3 die „Klasseneinteilung der hiße-, vost- oder gegen chemische Einflüsse beständigen Stahle“ beigefügt. i

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle hat nunmehr ein neues „Verzeichnis der Stahlklassen für hißze-, rost- oder egen chemishe Einflüsse beständige Stähle (Anordnung 54) usgabe März 1944“ herausgegeben. Dieses Verzeichnis tritt an Stelle dex bisherigen Anlage 3 des Rundschreibens zur Anordnung 54, Es kann als Sonderdruck unter der Vordruck- nummer 95 beim Verlag Ernst Fanetke, Berlin SW 68, Wassertorstr. 14, bezogen werden.

Berlin, den 16, Juni 1944, Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.

Müller-Zimmermann.

Itichtamtliches Verkehrswesen

Ausgaben der Bezirksfahrbereitschastsleiter

Fn seiner Durchführungsverordnung vom 11, Mai 1944 zur Verordnung über die Reichsverteidigungskommissare hatte der Reichsverkehrsminister bestimmt, daß in Reichsverteidigungs- bezirfken, in denen keine Bevollmächtigten für den Nahverkehr be- stellt sind, ein Bezirksfahrbereitschaftsleiter eingeseßt wird. Jn einem weiteren Erlaß (K 41. 6412 RVkBl. B Nr. 14) regelt der Reichsverkehrsminister nunmehr die erforderlihen Einzelheiten, insbesondere den Aufgabenbereich der Bezirksfahrbereitschafts- leiter (Bfbl.), Die bei der Bestellung von Bezirksfahrbereitschasts- leitern notwendig werdenden Aenderungen der Bezirke der Gruppenfahrbereitschaften und Fahrbereitschaften führt der Be- vollmächtigte für den Nahverkehr durch. Er hat ferner den Reichsverteidigungskommissar bei der Auswahl des Bezirksfahr- beveitschaftsleiters und seines Vertreters zu beraten und ihm ge- eignete Fachkräfte namhaft zu machen. Dem Bezirksfahrbereit- shaftsloiter werden durh den Erlaß des Reichsverkehrsministers ferner die folgenden Aufgaben übertragen: a) Einheitlihe Aus- rihtung der Maßnahmen zur Durchführung des Straßenverkehrs in seinem Bezirk, b) Fahrzeugausgleih bei Transportaufgaben, die über das Leistungsvermögen einer Gruppenfahrbereitschaft oder Fahrberveitschaft hinausgehen, c) Vorbereitung und Durch- führung der Soforthilfemaßnahmen, soweit sie niht in das Auf- gabengebiet der Partei fallen; hierzu beruft der Reichsverteidt- gungsfommissar den Bezirksfahrbereitschaftsleiter als Vertreter des Bevollmächtigten für den Nahverkehr in den Gaueinsaßstab, d) laufende Unterrichtung des Reichsverteidigungskommissars und des Leiters der geschäftsführenden Behörde des Reichsver- teidigungskommissars über die Verklehrslage und über wichtige See e) Sonderaufträge des Bevollmächtigten für den Naÿ- verfehr,

Ueber das Verhältnis zwishen Bezirksfahrbereitschaftsleiter und den Leitern der Gruppenfahrbereitshaften und Fahrbereit- schaften bestimmt der Erlaß, daß der Bezirksfahrbereitschaftsleiter den Gruppenfahrbereitschafts- und Fahvbereitschaftsleitern seines Bezirks im Rahmen" seiner Aufgaben Weisungen erteilen und sie zu Besprechungen zusammenrufen kann, worüber er den Bevoll- mächtigten für den Nahverkehr rechtzeitig unterrihten muß.

Schließlich stellt der Durhführungserlaß des Reichsverkchrs8- ministers neben der Regelung der allgemeinen Geschäftsbedürsnisse der Bezirksfahrbereitschaftsleiter fest, daß der Bezirksfahrbereit- schaftsleiter nicht Bedarfsstelle im Sinne des § 16 des Reichs- leistungsgeseßes ist. Daraus ergibt sich, daß die zur Durch- führung seiner Aufgaben notwendigen Beorderungen auf scine Veranlassung die internen Verwaltungsbehörden Fahrbereit- shaftsleiter durchführen.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 21. bis 26, Zuni.

Staatsoper.

Mittwoch, den 21, Funi. Tannhäuser. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 16% Uhr. ( i

Donnerstag, den 22. Funi. Andreasnaccht (Bruder Lustig). Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 1714 Uhr.

Freitag, den 23. Funi. Tristan und Fsolde. Musikal. Lei- tung: Furtwängler. Beginn: 144 Uhr,

Sonnabend, den 24. Funi. Die verkaufte Braut. Be- ginn: 18 Uhr. ¿

Sonntag, den 25. Juni. Konzert zum 75 Geburtstag von Hans Pfigzner. Beginn: 11 Uhr. Bohème. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18 Uhr.

Montag, den 26. Juni. Der Troubadour. Musifal, Lei- tung: Heger. Beginn 174 Uhr.

Schauspielhaus.

Mittwoch, den 21. Juni. Einen Fux will er sich machen. Beginn: 1714 Uhr.

Donnerstag, den 22. Juni. Geschlossene Vorstellung. Kein Verkauf.

Freitag, den 23. Juni. Einen Fux will er sich machen. Beginn: 17!4 Uhr.

Sonnabend, den 24. Juni. Die Räuber. Neu einstudiert. Be- ginn: 17 Uhr.

Sonntag, den 25, Juni. Othello. Beginn: 17 Uhr. j

Montag, den 26. Juni. Das Leben ist Traum. Beginn:

17% Uhr. i Lustspielhaus. Mittwoch, den 21. Juni. Florentiner. Brokat. Beginn: 18 Uhr. : Do, den 22, Zuni. Mit meinen Augen. Beginn: 17% Uhr. : Freitag, den 923, Juni. Florentiner Brokat. Beginn: 18 Uhr. : Sonnabend, den 24. Funi. Mit meinen Augen. Beginn: 17% Uhr. j j | Sonntag, den 25. Juni. Die Reise nah Paris. Beginn: 18 Uhr. / Montag, den 26,,Juni. Mit meinen Augen. Beginn: 1714 Uhr.

Wirtschaftisteil

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Kriegsfinanzierungsaufgaben zu untershäßen. Dieghohen Beträge, die ein bedeutsames Licht auf die entsprechenden güterwirtschaft- lichen Leistungen des gesamten deutschen Kriegs- und Rüfstungs- apparates werfen, wurden in der Hauptsache aus drei Quellen

Faebracht: a) aus inländischen laufenden Steuereinnahmen des Reiches, die sich bekanntlih von 17,7 Mrd. lt. im Fahre 1938/39 auf rund 35 Mrd. lê.{ im vergangenen Rechnungsjahr erhöhten, h) aus sonstigen Einnahmen des Reiches (Staatssekretär Reinhardt bezifferte die Höhe dieser Einnahmen für das abgelaufene Fahr auf 26 Mrd. K), ec) aus Kreditaufnahmen sowohl in lang-

Kriegsfinanzierung und Kreditausweitung Wirtschaftswissenschastlihe Forschung im Ruhrgebiet

Auf einex Vortragsveranstaltung der Volkswirtschaftlihen Ver- eaos im rheinis-westfälischen Fndustriegebiet in Essen, die von zahlreichen Vertretern der Wirtschaft des Reviers besucht war, \prah Dir. Dr. B. Bennin g-(Reihs-Kredit-Gosellshaft AG,,

exlin) über „Kriegsfinanzierung, Kreditausweitung und geld-

| wirkschaftlihe Abwicklung in dex Nachkriegszeit“, Der Vortragende

ging davon aus, daß im totalen Krieg der Gegenwart die Kriegs- finanzierung im Gegensaß zu früheren Zeiten ein sekundäres Problem darstellt, das gegenüber dem Vorrang der güterwirt- schaftlichen Bereitstellung der Rüstung an Bedeutung zurücksteht. Andererseits aber wäre es ein großer Jrrtum, das Gewicht der

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fristiger als auch in kurzfvistiger Form.

Besondere Aufmerksamkeit wandte der Vortragende den mit der Reichsverschuldung verbundenen kreditwirtshaftlihen Vor- gängen zu, Wahrend es sich bei dexr Unterbringung der lang-

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q fristigen Schulden um ein endgültiges Placement unter vor- wiegender Einschaltung der deutshen Kapitalmarktinstitute (Spar- fassen, Versicherungen, Sozialversicherungen usw.) handelt, basiert die furzfrislige Finanzierung auf einer zielbewußten geldwirtschaft- lichen Kreditausweitung. Die Führung licgt hier eindeutig bei der Reichsbank, die duxch ihre Kreditaktivität die geldmengen

mäßigen und “liquiditätsmäßigen Verbindungen füx die Aus-

weitung der Kreditbanfbilanzen s{huf. Vergleicht man die Finan- | I des gegenwärtigen Krieges mit denen des exsten | Í /

eltfrieges, so zeigt sih eine grundlegende Wandlung. Während damals nux 13 % der Kriegsfosten durch laufende Einnahmen gedeckt werden konnten, erreicht diese Deckungsquote im gegen- ivärtigen Kriege 50 %, Troßdem gilt es, jede zusäßliche Möglich feit, die Deckungsquote aus laufenden Einnahmen weiter zu heben, sorgfältig auszunuzen, Diesem. Ziel dient z. B. auch die soeben veröffentlichte Neugestaltung der Gewinnabführung, Eine zusäß- lihe Abschöpfung von Kaufkraftmengen könnte ferner durch die Unterbringung langfristiger Anleihen außerhalb des Kredit- apparates beim Publikum selbst bewirkt werden, es ist zu er- warten, daß der vor einigen Wochen neu aufgelegte Typ einer zehnjährigen unverzinslihen Reichsanleihe in diesem Sinne über- {chüssige Publikumsgelder aufsaugt.

Neich8- itnd Staat3anzeiîger Nr. 138 vom 20. Junï 1944. &. 3

_Abschließend wurde die große Zukunftsaufgabe dec geldwirt- schaftlichen E weer in der Aa arieaa aae p ueeu de Hierfür stehen theoretisch vier Methoden zur Verfügung, nämlich Tilgung, Sonderbesteuerungsmaßnahmen, Konsolidierung und (Geldwertpolitik, Welche dieser Methoden endgültig gewählt wird, und in welcher Kombination sie tatsächlich Anwendung finden wird, hängt naturgemäß wesentlich von Entwiccklungen und Vor- gängen ab, die heute noch in keiner Weise überblickt oder gar yorausge]agt werden können, Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß man zweckmäßigerweise verschiedene dieser Methoden in einer den Verhältnissen angepaßten Kombination zur Anwendung bringen wird. :

Prof. Dr. Dambrig - Essen hielt sodann einen Vortrag über „Wirtschaftswissenschaftliche Forschung im Ruhrgebiet und die volkswirtschaftliche Vereinigung“, Der Redner gab einen Ueber- bli Uber die auf der Eisen- und Kohlenseite entstandenen For- shungsinstitute der einzelnen Konzerne, die von den Verbänden (Verein Deutscher Eisenhüttenleute, Bergbaulicher Verein u. a.) organisierte Forshungsarbeit und die Tätigkeit der sonst vor- handenen Forshungsstellen, insbesondere der drei Kaiser-Wilhelm- vnjstitute in Westdeutschland.

Wirtschaft des Auslandes

Aus dem Geschäftsbericht der Belgischen Staatsbahnen

Brüssel, 19, Funi, Fm Geschäftsbericht der Belgischen Staats- bahnen (Société Nationale des Chémins de Fer Belges) für 1943 wird mitgeteilt, daß die gesamten Wiederaufbauausgaben für das Schienenney 837 Mill. bfrs erreichten, die vom Staat zurück- erstattet wurden. Die Kosten der -noch auszuführenden Arbeiten werden auf 140 Mill, bfrs geschägt. Die übrigen dur den Krieg Und die Besaßung verursachten Kosten machten Ende 1943 3569 Mill. bfrs aus. Die Gesellschaft seßt ihre Besprechungen mit dem Staat fort, um eine Auszahlung dieser Aufwendungen u erreichen. Eine Abmachung ist bereits zustande gekommen.

ie Verwaltung hofft, daß die Verordnung über die Regelung der Mobiliarschadenfrage demnächst erscheinen wird. Jm ver- gangenen Februar hat die Gesellschaft eine neue Anpassung der Personen- und Gütertarife beantragt, die eine zusäbliche jährliche Einnahme von 400 Mill, bfrs erbringen sollte. Die Vorschüsse dès Staates, die zum größten Teil für die Deckung der nicht bezahlten Kriegsausgaben und -leistungen dienen sollten, er- retchten Ende 1943 3843 Mill, bfrs, Der zivile Reiseverkehr ist 1943 gestiegen und erreichte 101 % des Verkehrs von 1938 gegen

- neuen Regterung.

Der ungarische Außenhandel im Januar 1944

_ Budapest, 19, Funi. Der ungavishe Außenhandel konnte sich im Januar nicht auf dem ungewöhnlich hohen Stand des vorhergehenden Monats behaupten. Während sih die Einfuhr nur von 94,9 auf 87,8 Mill, P verringerte, ging die Ausfuhr von 172,5 auf 128,5 Mill. P, d. h. um rund 25%, zurück. Dem- entsprechend vervingerte sich der Ausfuhrüberschuß von 77,6 auf 40,7 Mill, P.

Der bulgarische Handelsminister über die Wirtschaftspolitik der neuen Regierung Sofia, 19. Juni. Handelsminister V asileff hielt im bulga- rischen Rundfunk eine Ansprache über die Birtschaftspolitik der i ) Die wirtshaftlihe Lage in Bulgarien sowie jedes einzelnen Bulgaren, so erklärte er u. a,, s&i heute sehr schwer, Fnsbesondere das Beamtentum könne bei der heutigen Lage kaum eine einigermaßen befriedigende Existenz führen. Dies alles mache durchgreifende Maßnahmen, einen umfassenden Plan und eine strenge Organisation not\endig. Allerdings müsse die Einführung einer neuen wirtschaftlichen Politik behutsam und allmählih geshehen. Abschließend betonte Minister Va sileff, daß die Grundlage der neuen Preispolitik der Regierung die

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 19. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27¡B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G,, 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 2395,65 G,, 236,05 B., Mailand 99,90 G.,, 100,10 B., New York 24,98 G,, 25,02 B,, Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 596,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 19. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,734, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 19, Juni. (D. N. B,) New York 4,021%,—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20, Rio de Janeiro 83,567/16 G. Í

Amsterdam, 19, Juni, (D. N. B.) [12.00 Uhr hol. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11——30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki ——, gFtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —_ Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—

Jui 19, Juni. (D. N. B) [11.40 Uhr.) Paris 6,60, London-Clearing 17,323, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67% B.,, Madrid 39,75 B., Holland 229?/,, Berlin 172,55, Lissabon 17,39, Stockholm 102,65, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,75, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 19, Juni. (D. N. B.) London 19,34, Nèw York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—, Alles Briefkurse.

Stockholm, 19. Juni, (D. N. B,) London 16,85 G, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G,, 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B.,, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 Bi, Amsterdam —,— G,, 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B,, Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 6,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —— G, 17,20 B., Buenos Aires 102,00 G,, 104,00 B,

T A A L T E T

-

9% 7 in 1942,

Dagegén ist der zivile Güterverkehr auf 59 2; des Verkehrs von 1938 gesunken gegen 62 % in 1942.

gerechte und nah der tatsächlihen Leistung abgestimmte Bezah- lung der Arbeit sei.

dffentlicher Anzeiger

London, 19, Juni. (D, N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Eilber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

1, Untersuchungs- und Strafsachen. 4, Oeffentliche Zusteäungen, 7. Aktiengesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. §H., 13. üUnfaUl- und Fnvalidenverfi gen, 2. Zwangsverstei 5, Berlust- und schaften Uktien, é ) weise, 3, Satte S ted: 6. Anslesuta wo, Ben Tari, T Satican Reale 12. Ore Ee nd SKommanditgesellsczaften, 1s, Seiden Betanutimeitiaaii, 9 l j A 3739] 3735] pri Do ufgebote d. Yefentliche ustellungen Ce kttien- Basalt-Actien-Gesellschast Elbschtod-Verwaliunez-AG, Leitmerit, [8717] gesellschaften Linz am Rhein. Einladung.

' Die Witwe Emilie T Sre ramien- tr, 220, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über- die im Grund- buch von Wittenau Blatt 373 Abt. Ill ypothek von 5000 N. beantvagt, Der Fnhaber der Urkunde wtvd aufgefordert, spä- testens in dem auf den 8. November 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 6, anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde Han, widrigen- * falls die Kraftlo3er

Panlkrath in Berlin-Wittenau, burger

Nr. 8 für sie eingetvagene

funde etfolgen wivd. 20. F. 7. 44. Berlin, den 14. Juni 1944, Amt3geriht Wedding, Abt, 20.

lärung der Ur-

[3720]

Beschluß. Die 2. Ausfertigung des am 12, November 1926 erteilten Epxb- scheins (1 X1, 6371) nah dem am 2, Mai 1925 verstovbenen Rentner Carl Frohne wivd für kraftlos erklärt, da die befreite Vorerbin, die Witwe Henriette Frohne geb. Fffert, am 16. November 1931 verstorben, der Erbschein sonach un-

richtig geworden ist, Amts83gericht Braunschweig. [3718]

Beschluß. Der am 17, Oktober 19836 erteilte Erbshein 1 V1 660/36 nach der am 13. Dezember 1934 verstorbenen Ehefrau des Kaufmanns Hugo Böwig, Marie geb. Schrader verw, Meyer, wird für kraftlos erklärt, da der Vorerbe, der Rentner Hugo Böwig, am 8. Zuni 1943 verstorben, der Erbschein sonach Amtsgericht

unrichtig geworden ist, Braunschweig.

[3591] F 1/44 Die L O So BeE

der Sparkasse Geseke, der Sparkasse der Aemter Erwitte und Anröhte zu Erwitte, osef, Piek, Herringhausen, sind durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Lipp- stadt vom 12. Zuni 1944 für kraftlos

exflärt. ; Amtsgericht Lippstadt.

[3646]

Durch Beschluß vom 13. Funi 1944 ist der Mechaniker, Unteroffizier Alfred Hörsch, geboren am 6. April 1919 zu Schwäbish-Gmünd, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 21. Juli 1942 festgestellt worden. 455. T1. 5. 44,

Berlin, den 13. Juni 1944,

Amtsgericht Berlin.

[3648] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 183. 6. 1944 ist der am 1, 12. 1938 von Rentner Gustav Conrad ausgestellte, von Vieh- händler Otto "Ninke in Bubliy an- genommene Wechsel über 600,— M, zahlbar bei Sicht, für kraftlos erklärt.

Amtsgericht! Bubliß,

Sparkassenbücher:

Stadtsparkasse Lippstadt, lautend auf Ww. Franz Piek, Herringhausen, 2. Nr. 46 103 der Stadtsparkasse Lippstadt, lautend auf Josef Piek, Herringhausen, 3. Nr. 6417 lautend auf Gertrud Dirksmeier, Verlar, 4. Nr. 8703

lautend auf

Bs Oeffentliche Zustellung

3 R 41/44, Die Ehefrau Wanda Pakulski geb. Heinrich in Leslau, Posener Str. 23, Prozeßbevollmächtig- ter: Rechtsanwalt Dr. Uhlmann in Leslay, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Fohann Pakulski, z, Z. unbekannten Aufenthalts, auf he: scheidung und Schuldigerklärung des Beklagten. Das Landgericht ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilk1m- mer des Landgerichts in Leslau auf den 19, September 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch oinen bet diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Leslau, den 7, Funt 1944, Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[3726] Oeffentliche Zustellung. Der - Ehefrau Gertrud Leppek geb. Rumschkowski in Bruß, Kreis Konty, Schulstraße 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gierszewski in Konitz (Westpr.), klagt gegen ihren Ehemann, den Bautechniker Peter Leppek, früher in Kasparhausen, Kreis Pr. Stargard, b Ft unbékannten Aufenthalts, auf del ewung aus §& 49 Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Konitz (Westpr.), Zimmer 2, auf den 16. August 1944, 10/4 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen teht8anwalt als O vertreten zu lassen, Konitz (Westpr.), den 15. Funi 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust- und Fundsachen [3730] Friedrih Wilhelm Lebensversicherungs-Aktiengesell schaft.

Die Versicherungsscheine A 4654 Dr. jur. et phil, Gerhard Leibholz, A 8382 Carl Döker, A 35960 Otto Müller, A 46906 u. A 66139 Albert Niescher, A 47 542 Jakob Feber, A 47 662 Marie Pfeiffer, A 55-989 u. A 70482 Prof. Dr. Gerhavd Leibholz, A 72 476 Franz Franzen, A 75650 Oito Regenthal, A 91 373 Maria Holzmann, A 124 785 Hans Cholewa, A 125244 Gottfried Rüegg, A 128792 u. A 1838499 Dr. med. Grosse-Kettler, A 139 645 Wolf- qang Herrmann, A Kreit, E 8342180 Ernst Juta, EZ 83074422a Therese Grunow, EZ 342181 Grunhild JFuta, M 753 031 Louise Däweriß, M 936310 Eugen Doll, Mnf 923 519 u. Mn 935 990 Rudolf Preuß, und die Hinterlegungsscheine vom 11. 12. 1934 zur Vers, A 33 628 Dr. jur Otto Rilk und vom 26. 9. 1939 zur Vers. A 91394 Maria Schneid sind abhanden gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Einspruch bei uns erfolgt. Berliu, den 17. Zuni 1944,

Der Vorstand.

140629 Josef |_

[3733] Sudetenbräu AG,, Aussig.

Einladung.

Die 49. ordentlihe Hauptversamm- lung findet am Samstag, den 8. Zuli 1944, um 17 Uhr in Aussig-Schön- priesen, Bräuhaus, statt.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind alle Aktionäre bere- tigt, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes aber nur jene Aktionäre, die sih spätestens am 6. Juli 1944 bei der Gesellschaft ge- meldet haben. Diesen Aktionären wer- den Eintrittskarten ausgefolgt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, wer als solcher im Aktien- buche eingetragen is. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durh einen Bevollmächtigten ausgeübt werden; hierzu kann aber nur der Ehe- gatte des Aktionäres oder ein anderer Aktionär bestellt werden. Die Vollmacht muß scriftlich erteilt werden; sie bleibt in Verwahcung der Gesellschaft.

Aussig, am 17. Juni 1944.

Der Vorstand.

Rheinische Textilfabriken A. G., [3734] Wuppertal-Elberfeld. Einladung zu der am Montag, dem 17. Juli 1944, vormittags 11,30 Uhr, im Geschäftshause der Deutschen Bank Filiale Elberfeld, Wuppertal-Elber- feld, Straße der SA 1—11, stattfinden- den ordentlihen Hauptversammlung. Aktionäre, die an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien nah § 17 der Sat- zung spätestens am 13. JFuli 1944 bei der Gesellschaft, ¿ bei der Deutschen Bank, Berlin, oder deren Filiale in Wuppertal- Elberfeld oder bei der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar zu hinterlegen. Fm Falle der Hinter- legung der Aktien bei der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinter- legung spätestens am 14. Juli 1944 bei der Gesellschaft einzureichen. Wuppertal-Elberfeld, 14. Fauni 1944. Der Aufsichtsrat. Abraham Frowein, Vorsizer.

[3736]

G. Schuy Nachf. A.-G., Nürnberg.

Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft haben auf Grund der 2. Verordnung über die Einschränkung von Mitgliedsversammlungen vom 38. 12. 1948 gemeinsam in der Sizung am 15. 6. 1944 gemäß § 4 der genann- ten Verordnung den Jahresabschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr 1943 festgestellt und beschlossen, von einer Gewinnausschüttung- abzusehen.

Nürnberg, den 15. Funi 1944.

Der Vorstand. Bernhard Klaes. Erich Herrmann.

Gemäß Bekanutmachung in den Ge- sellshaftsblättern (u. a. im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 144 vom 24. 6. 1943), haben wix unsere Wandelanleihe (Goldanleihe) von 1924 zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1943 gekündigt.

Der Zinslauf hat am 1. Fanuar 1944 aufgehört.

Den Einlösungsbetrag für diejenigen Teilschuldverschreibungen, die nicht fristgemäß zur Rückzahlung vorgelegt

“sind, ein]chl. der aus frühéten Aus-

losungen noch rückständigen Anleihe- stücke, ferner für die niht vorgelegten noch nicht verfallenen Zinsscheine haben wir “emäß §8 372 B. G.-B, bei der Hinterlegungsstelle. des Amtsgerichts Linz/Rhein unter Verziht auf das Recht der Rüccknahme hinterlegt. Die Inhaber von Teilschuldvershreibungen und Zinsscheinen, die diese Stücke und Zinsscheine nicht fristgemäß vorgelegt haben, haben sich zur Auszahlung des auf ihre Stücke und Zins]cheine ent- fallenden Anteils an dem Hinterle- gungsbetrage ausschließlich an die Hinterlegungsstelle zu halten. Feder Anspruch gegen die Gesellschaft ist durh die Hinterlegung erloschen. Basalt- Actien-Gesellschaft. Der Vorstand; Dr.-Fng. Heim Krukenberg.

3740] | Finow Kupfer- und Messingwerke Aktiengesellschaft. i

Gemäß unserer Bekanntmachung in Nr. 292 des Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers vom 13. Dezember 1941 haben wir unseren Aktionären, entsprehend der Kapital- berihtigung um 60 2, Zusaßtaktien in Form von Zwischenscheinen ausgehän- digt. Diese Zwischenscheine können nun- mehr in Aktien unserer Gesellschaft eingetausht werden. 4

Wir fordern hiermit unsere Aktio- näre auf, die Aktien gegen Einreichung der Zwischenscheine bis zum 31. Fuli 1944 einshließlih bei der

Deutschen Bank, Berlin,

Dresdner Bank, Berlin,

Berliner Handelsgesellschaft, Berlin, in Empfang zu nehmen.

Gleichzeitig können bei diesen Banken neue Gewinnanteilsheinbogen zu unfe- ren Aktien, bestehend aus den Gewinn- anteilscheinen Nx. 11——20, und Erneue- rungssheine gegen Einreichung der alten Os erhoben wer- den. Für die Fnhaber von Zwischen- scheinen erfolgt die Ausgabe der neuen Gewinnanteilscheinbogen nebst Er- neuerungsshein gegen Rückgabe des Zwischenscheines. :

Für das Geschäftsjahr 1943 und fol- gende werden die zur Ausshüttung ge- langenden Dividenden aussließlich gegen Vorlage der aufgerufenen Ge- winnanteilsheine und nicht mehr gegen Abstempelung von Zwischenscheinen ge- zahlt werden,

Berlin, den 15, Juni 1944.

Der Vorstand.

Die ordentlihe Hauptversammlung findet am Samstag, den 8. Juli 1944 um 15,30 Uhr in Aussig, „Sudeten- deutscher Hof“, statt.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind alle Aktionäre berechtigt, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes aber nur jene Aktionäre, die sich spätestens am 6, Fuli 1944 bei der Gesellschaft gemel- det haben. Diesen Aktionären werden Eintrittskarten ausgefolgt.

Im Verhältnis zur Gesellshaft gilt als Aktionär, wer als solcher im Aftien- buch eingetragen ist. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden; hierzu kann aber nux der Ehe- gatte des Aftionars oder ein anderer Aktionär bestellt werden. Die Voll- macht muß shriftlich erteilt werden; sie bleibt in Verwahrung der Gesellschaft.

Leitmeriß, am 17. Juni 1944, Vorstand und Aufsichtsrat,

11. Genossenschaften [8732]

Hoteltreuhandgenossenschaft E. G. m. b. H. Düsseldorf, Steinstraße 4. Einladung zu der am Mittwoch, den 5. Juli 1944, 19 Uhr, im Palast-Hotel in Potsdam stattfindenden 24, ordent-

lichen Hauptversammlung. Düsseldorf, den 20. Juni 1944,

Der Aufsichtsrat. KLéuzeér.

[2678]

Die Elektrizitätsgenossenschaft Chli- wiß registrierte Genossenschaft mit be- shränkter Haftung in Chliwig in Liquidation.

Die Genossenschaft is laut Vollver- sammlungsbeschluß vom 14. 11. 1943 und laut Eintragung im Genossen- fhaftsvegister in Liquidation getreten, die Gläubigex dex Genossenschaft wer- den aufgefordert, sih bei den gefer- tigten Liquidatoren zu melden.

Elektrizitätsgenossenschaft Chliwiß

mit beschränkter Haftung in Liquidation. Die Liquidatoren. August Stierand., Josef Tomek.

3251] Bekanntmachung. iquidation der Siedlungskameradschaft e, G. m. b. H., Gleiwiß-Richtersdorf. Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung am 7. 4. 1940 ist die Liquidation der Siedlungskamerad- haft beschlossen worden. Zu Liqui- datoren sind bestellt worden: Oberhäuer

Jgnaz Daniel, wohnhaft Gleiwiß, Hermannshöhe 50, und Schneider- meister Josef Steinhorst, wohnhaft

Gleiwiz, Hermannshöhe +58, Alle Gläubiger der Siedlungskameradschaft werden hiermit aufgefordert, ihre ‘An- sprüche binnen einer Woche bei dem unterzeihneten Liquidatoec / anzumel- den. Jagnaz Daniel, Gleiwis, Hermannshöhe 50.