1944 / 142 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 141 vom 26. Juni 1944. S. 4

i ———

Von einer Gläubigernation zur größten Schuldnernation Lyttelto weissagt vorm Unterhaus

Stockholm, 24. Juni. Der britische Produktionsminister Lyttelton ist bemüht, sich durch Reden vorm Unterhaus wieder eine feste Plattform zu shaffen; denn seine Worte über die Ver- antwortung der USA. am pazifischen Krieg haben einen Sturm entfacht, der sich noch nicht gelegt hat. Nachdem er sih inzwischen gegen Japan stark gemacht hat, beschäftigte er sih jegt mit der Arbeitsbeschaffung. Er mischte Negatives mit Positivem, um ja nicht wieder anzuecken.

Lyttelton sagte, England sei in seinem industriellen Leben bis- her stets cine Gläubigernation gewesen, würde aber diesen Krieg als die größte Schuldnernation der Welt beenden. Aber so fügte er großsprecherisch hinzu die aufbauende Kraft eines modernen Jndustriestaates sei so groß, daß bei Zusammenarbeit aller Jndustriezweige England wieder retch werden, aufblühen und vielleiht das Problem der Arbeitslosigkeit lösen könne, „was in der Vergangenheit jo oft niht geglückt sei.“

Lyttelton hat noch Jllusionen. Ob er selbst daran glaubt, ist eine andere Frage. Wahrscheinlih abex, denn der Glaube der britishen Plutokraten an den Reichtum ijt zugleih ihre Religion. Doch einerlei, wie England aus diesem Krieg hervorgehen wird: Bei dem heutigen Regtierungssystem würden sih die Verhältnisse niht zum Besseren wenden, jedenfalls niht für die Arbeiterschaft,

Fortschritte im japanishen Produktionserhöhungs-Programm

Tokio, 24. Juni. „Asahi Shimbun“ kommt bei der Besprechung der Maßnahmen zur Produktionssteigerung zu dem Ergebnis,

gemeinen zufriedenstellendes Ergebnis erzielt worden sein, was der Rohstoffzufuhr sehr zustatten kommen wird. Aus Diesem Grunde und infolge des überdurchschnittlihen Regenfalls und des dementsprechend reichen Anfalls an eleftrisher Kraft werde das erste Vierteljahr des neuen Rechnungsjahres auch eine Uceber- shreitung des Produktionszieles für Leichtmetall bringen. Die Kapazität der Elektrizitätswerke sei außerdem so im Steigen begriffen daß der Bau weiterer Aluminiumiverke exfolgen kann. Wenn auch bei Kohle und beim Transport die erwarteten Ziffern nicht ganz erreiht wurden, so liege doch die Sonderstahlerzeuguna wesentlih über der in der entsprehenden Vorjahrszeit. Wichtig sei jeßt, die Kohlenarbeiterfrage zu lösen. Dazu diene die Rege- lung der Verträge mit den Korea-Arbeitern, aber -auh die be- sonderen Maßnahmen der Kontrollkörpershaften werden zu einer Lösung beitragen. Die Vergrößerung der Flugzeugherstellung entwickele sih gemäß der erfolgreihen Produktionsvplanung. Jm weiten Vierteljahr des Rechnungsjahres werde durch die ver- kärtte Anwendung des Gesetzes Uber die Rüstungsgesellschaften eine weitere Ausdehnung der Rüstungsfabrikation erfolgen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 23. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Züri 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 23. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—

London, 24. Juni. (D. N. B.) New York 4,02%—4,031%, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20, Rio de Janeiro 83,567/,6 G.

Amsterdam, 23. Juni. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. ] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 830,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Ztalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, ©slo —,—, Kopenhagen —,—, Stocholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Zürich, 24. Juni. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 7,20, London-Clearing 17,804, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,6714 B.,, Madrid 39,75 B., Holland 229*/,, Berlin 172,55, Lissabon 17,371/,, Stockholm 102,67!/,, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Zstanbul 3,50 B., Bukarest 2,37% B., Helsinki 8,75, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 24. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 24. Juni, (D. ®. B.) London 16,865 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B, Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 V., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G.,, 22,20 B., Kanada 3,77 G,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G, 17,20 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

daß nah dem Flugzeugbau besonders der Schiffsbau und die Leichtmetallerzeugung befriedigten. Fm ersten Vierteljahr dürfte, so wird in der Zeitung ausgeführt, im Schiffsbau ein im all-

3, Aufgebote

[3787]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. Funi 1944 ist der Tod der verwitweten Frau Louise Sophie Anna Jaap geb. Noack, geboren am 28. November 1862 zu Berlin, zuleßt wohnhaft in Berlin NW 21, Wilhelms- havener Str. 14, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 15. Fe- bruar 1944, 455. II. 79. 44,

Berlin, den 13. Junt 1944.

Amtsgericht Berlin.

[36 28]

Das Amtsgeriht Radebeul hat am 17. Funi 1944 beschlossen: Der am 25. 8. 1883 in Ringenwalde, Kr. Templin, ge- borene, zuleßt in Kößschenbroda (jeßt Radebeul), Meißnerstraße 146, wohnhaft gewesene frühere Postbote Wilhelm Karl Julius Plunz wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird das Ende des 31, Dezember 1935 festgestellt. 6 II P 7/43.

Das Amtsgericht.

[3829]

Durch Auss{chlußurteil des Amts8- gerichts Radebeul vom 16. 6. 1944 ist erkannt: Der Hypothekenbrief vom 5. 10. 1927 über die Hypothek von 2478,70 Goldmark (RGBl. 1924 I S. 415), die auf Blatt 946 des Grund- buchs für Kößshenbroda in Abt. TlIl unter Nr. 39 verb. mit 13, 23 für den inzwischen verstorbenen Hofbäcker und Conditor Friedrih Theodor Müller in Bernburg eingetragen is, wird für kraftlos erklärt.

Radebeul, den 20. Juni 1944.

Das Amtsgericht. [3854] Aufgebot.

Der Landwirt Adolf Bläsing in Waldgabel, Kreis Wollstein, vertreten durch Rechtsanwalt Karkut in Woll- stein, hat das Aufgebot zur Ausschlie- zung des Eigentümers des Grundstücks Waldagabel, Blatt 608, eines Ackers, der 22 a 50 qm aroß ist, gemäß 8 927 BGB. beantragt. Der Eigentümer Heinri Ruttig tin Waldgabel und dessen Ehe- frau Wanda geborene Endler, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen itnd, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. August 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zim- mer 6, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird. 4 F 3/44.

Wollstein, den 17. Funi 1944.

Das Amtsgericht.

[3884]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15. Juni 1944 ist der Tod des Hotelbesißers Carl Willy Schulze festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 23. November 1943, 456. IL. 76, 44.

Berlin, den 15. Juni 1944.

Amtsgericht Berlin.

Ma

[3885] Oeffentliche Aufforderung.

_74 VI 3685/42. Am 28. Januar 1942 ist Lilli Auguste Juliane Zielke ge- borene Steffen, des Gustav Adolf Zielke Witwe, geb. 16. Oktober 1884 in Ham- burg, in Hamburg gestorben. JFhr Vater Heinrich August Peter Steffen starb am 27. August 1892 in Altona. Als Mit- erben wären berufen die Großeltern der Erblasserin: Christian Steffen und Ca- tharina Margaretha Steffen geb. Chri- stensen beziehungsweise deren Ab- kfömmlinge. Diese werden aufgefordert, ihre Erbrechte binnen einer Frist von sechs Wochen, die mit dem Tage der Bekanntmachung im Deutschen Reichs- anzeiger beginnt, bei dem unterzeihne- ten Gericht unter 74 VI 3685/42 anzu- melden und glaubhaft zu machen, widri- genfalls sie bei der Erteilung des Erb- scheins nicht berücksihtigt werden.

Hamburg, 16. Juni 1944. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen [3725] Oeffentliche Zustellung.

43 R 145/44, Der Ehemann Fohann Woloszyk, Gotenhafen, Tannenberg- weg b. Fa. Borsh, Prozeßbevollmäch- tigte: Rehtsanwälte F.-R. Dr. E. Wil- lers und Dr. Ratke in Danzig, klagt E seine Ehefrau Anna Woloszyk ge . Lukaszuk, unbekannten Aufent- jalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegejeßes und Schuldigerklärung der Beklagten nach § 60 des Ehege]egtes. Die Beklagte wird zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 3, Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugarten 30/34, Stockwerk TI, Zimmer Nr. 227, auf den 25. August 1944, 10 Uhr, geladen mit der Auffor- derung, sih durch einen bei diesem Ge- richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Danzig, den 6. Juni 1944,

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[3833] Oeffentliche Zustellung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:

Die englishe Motoryaht „Numero Cinq“, 29 BRT., Eigentümer: der eng- lishe Staatsangehörige E. Henry Mo- lineux, ist im Hafen von Monaco in Ausübung des Prisenrehts aufgebracht worden. Wegen der Motoryacht ist das prisengerihtlihe Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteilig- ten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nah der Ver- öffentlihung beginnenden Frist von cinem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Elßholzstxaße 32, einzureihen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis- mittel enthalten und von einem mit schriftliher Vollmacht versehenen, bei einem deutshen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 20. Juni 1944. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.

[3724] Oeffentliche Zustellung.

2 R 218/44, Die Ehefrau Anastasia Slotosh geb. Powalla in Salzgitter, Ludendorffsstraße 27, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Fischer, Wolfen- büttel, klagt gegen ihren Ehemann, Zugführer Fohann Slotosh, zuleßt wohnhaft in Pludy bei Warschau, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sic bös-

willig verlassen habe, mit dem Antrage f

auf Ehescheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 2. Biviltines des Landgerichts in Braunschweig auf den 29. August 1944, 91/2 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. Braunschweig, den 14. Juni 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts. 2, Zivilkammer.

[3729] Oeffentliche Zustellung.

3 R 103/44, Die Ehefrau Olga Ratajczak geb. Fürstenau in Posen, Adalbertstr, 8 W. 8, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Mühring in Posen, klagt gegen ihren Ehemann Michael Ratajezak, früher in Posen, Adalbertstraße 8 W. 8, jeyt unbekann- ten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung, hilfsweise auf Aufhebung der Ehe, Der Beklagte wird zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelmstraße 32, Erd- geschoß, Zimmer Nr. 28, auf den 24. August 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, \sich durhch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächhtigten ver- treten zu lassen.

Posen, den 26. Mai 1944,

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15%, Bagreb 6,81, Zürich 80,20.

[3835] Oeffentliche Zustellung. Maxtha Braun Ehefrau geb. Hof mann tin Neckarzimmern klagt gegen ihren fahnenflüchtigen Ehemann, Pio- nier Eduard Braun aus Hamm/Westf., zuleßt Feldpost-Nr. 35 026, wegen Ehe- scheidung mit dem Antrag auf Schei- dung der am 23, Dezember 1942 in Neckarzimmern ZfGlosseuen Ehe aus seinem Verschulden. Zur mündlichen Verhandlung dés Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Landgericht Zivil- fammer Mosbach (Baden 17 a) auf Dienstag, den 15. August 1944, 9 Uhr, vorgeladen. Mosbach, den 17. Juni 1944. Der Urkundsbeamte der Ge- schäfts\telle des Landgerichts.

5.Vetrlust- u.Fundsachen

[3836]

Es sind Mo die Be- stattungs- und ersorgungs-Police Nr. 328 919 über NAÆ 398, und die Bestattungs- und Versorgungs-Police Nr. 328 920 über NAM 199,— für Herrn Karl Hugo Diezel, Werdau, geb. 20. 6. 1867, ausgestellt von der Hovad Lebens- versiherungs-Bank Aktiengesellschaft, Berlin. Die Policen verlieren thre Gültigkeit, und wir fertigen Ersatz- urkunden aus, wenn sih die jeßigen Fnhaberx nicht innerhalb zweier Mo- nate bei uns melden.

Magdeburg, den 21. 6. 1944. Magdeburger Allgemeine Lebens- und Rentenversicherungs- Aktiengesellschast.

Gerling-Konzern .

Lebensversicherungs-Akt.-Ges. Der Hinterlegungsshein vom 8. 6. 1936 zur Versicherung Nr. L 141 766 (Arthur Lenz, Tanna i. Sa.) ist ab- handen gekommen, Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweter Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 21, Juni 1944.

Der Vorstand.

[3886]

[3917] 3. Bekanntmachung.

Die Vereinsbrauerei Herrenhausen- Hannover A.-G. is durch Beschluß der Hauptversammlung vom 22. Fe- bruar 1944, eingetragen in das Han- delsregister des Amtsgerihts Han- nover am 16, März 1944, in eine Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung um- gewandelt worden. Gemäß § 266 des Aftiengesezes vom 30, Januar 1937 ordern wir die Gesellshafter der Ge- ellschaft mit beshränkter Haftung hiermit auf, die Aktien der ehemaligen Vereinsbrauerei Herrenhausen-Han- nover A.-G. bis zum 31. Juli 1944 direkt an die

Verwaltung der Gesellshaft in

Hannover-Herrenhausen oder durch die

Commerzbank A.-G., Filiale Han-

nover, Hannover,

Dresdner Bank, Filiale

Hannover,

Deutsche Bank, Filiale

Hannover, einzureichen. *

Die bisherigen Aktionäre sind in der Höhe des Nennwertes threr Aktien an der G. m. b. H. beteiligt.

_ Jedem Gesellschafter steht es jedo frei, nah seiner Wahl gegen Aufgabe der Beteiligung entweder eine Barabfindung in Höhe von RA 151,75 für je RA 100,— Aktienkapital

oder

eine Abfindung in gleiher Höhe in mündelsicheren Wertpapieren zu

verlangen.

Aktien, die bis zum Ablauf der ge- nannten Frist niht bei der Gesell- schaft eingereiht worden sind, werden für kraftlos erklärt.

Hannover, den 20. Funi 1944.

Vereinsbrauerei Herrenhausen-Hannover G. m. b. H.

Hannover,

Hannover,

Viersener Actien-Gesellschaft für Spinnerei & Weberei, [3916] Viersen, Rhld.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners- tag, den 20. Juli 1944, vorm. 11 Uhr, in den Räumen von Rechtsanwalt und Notar, Herrn Dr. Mangold, Kassel, Kölnische Straße 171, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einge- laden.

Die Tagesordnung wird in der Ver- sammlung bekanntgegeben.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind nach § 16 unserer Sabung alle Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien S am 16. Fuli 1944 bei der Deutschen Bank, Berlin W 8, Behrenstr. 65 II11, dem Bank- haus von Wangenheim & Co., Kassel, oder bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden bis zur Be- endigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Wegen der - bei einem deutschen Notar oder bei einer als Wertpapier- sammelbank tätigen Reichsbankanstalt zulässigen Hinterlegung wird auf § 107 Aft.-Ges. und § 16 unserer Saßzung verwiesen.

Viersen, den 20. Juni 1944.

Der Vorstand.

[3912]

Sächsishe Emaillier- und Stanzwerke vormals Gebr. Gnüchtel Aktiengesellschaft.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Dienstag, den 18. Fuli 1944, 12 Uhr, im Sitzungssaale der Allge- meinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig C 1, Neumarkt 14, Treppe F, 111, Stock, stattfindenden außerordent- lihen Hauptversammlung eingeladen. Die Tagesordnung wird vor Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben. Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche ihre Aktien. spätestens

am 15. Juli 1944 bei der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt in Leipzig oder deren Ab- teilung Becker & Co. sowie deren Niederlassungen in Aue und Chem- niß oder bei der Deutshen Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder

bei einem deutschen Notar hinterlegen.

Bezüglih der Hinterlegung bei der Deutschen Reichsbank oder einem Notar wird auf die Vorschrift im § 15 Abs. 4 der Satzung verwiesen.

Den 21. Funi 1944,

Säclzishe Emaillier- und Stanzwerke vormals Gebr. Gnüchtel Aktiengesellschaft.

V

Bayerische Warenvermittlung

landwirtschaftlicher Genossenschaften, Aktiengesellshaft, München.

Auf Grund des § 23 der Satzung laden wir hiermit die Aktionäre zu der am Mittwoch, den 19. Juli 1944, vormittags 8 Uhr 30, im Sibhungs- saale des Hauses der landwirtshaft- lichen Genossenschaften, München, Türkenstraße 16, stattfindenden ordent- lihen Hauptversammlung ein.

Die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist nur ge- stattet:

a) wenn die Fnhaber der Namens- aktien ihre Teilnahme spätestens am dritten Werktage vor der Ver- sammlung, d. i. am 15. Juli 1944, am Siy der Gesellschaft (München, Türkenstraße 16), \hriftlich angemeldet haben, wobei als Ausweis die Eintragung im Aktienbuche dient; : wenn die Besißer von Fnhaber- aktien bis zum gleihen Termin vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Bayerischen Zen- tral-Darlehenskasse, e. G. m. b. H., München, oder einer ihrer Zweig- niederlassungen hinterlegt haben.

Es gefügt zur Ausübung des

London, 23. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Stimmrechts au, wenn sie späte- stens am 15. Juli 1944 den Nah- weis der Hinterlegung der Aktien bei einem deutshen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammel- bank erbringen, was durch Ein- reihung einer Bestätigung bei der Bavbpischeii Zentral-Dar- lehensfasse, e. G. m. b. H, Mün- hen oder einer ihrer Zweignieder- lassungen gesehen kann, i Fahresabshluß und Get Ot für 1943 liegen zwei Wochen vor der Hauptversammlung im Geschäftslokal: München, Türkenstraße 16, zur Ein- sicht auf.

München, den 22. Juni 1944. Bayerische Warenvermittlung landw. Genossenschasten, Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

[3899] : Braunschweig-Hannoversche Hypothekenbank.

Zinsherabseßungsangebot an die -Jnhaber unserer

N M-Pfandbriefe von 1939

(Wertpapier-Nr. 22 605),

Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuld- verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. Dezember 1941 (RGBl. I1_S. 746) bieten wir hiermit den Fnhabern unserer 44 % FRAM-Pfandbriefe von 1939 mit Wirkung vom 1. November 1944 ab die Herabsezung des Zinsfußes auf 4% an.

Diejenigen Fnhaber, die statt der Zinsherabsezung die Bareinlösun ihrer Stücke wünschen, werden cnáß 8 4 in Verbindung mit § 1 der Ver- ordnuyg aufgefovdert, die Stücke nebst den Zinsscheinen vom 1. April 1945 u. ff. und den Erneuerungs\cheinen bis spätestens 30. September 1944 bei uns mit einem Antrag auf Bareinlösung einzureihen. Die fristgemäß einge- reichten Stücke werden zu dem nah den Anleihebedingungen nächstzulässigen Kündigungstermin, das ist der 1. No- vember 1944, von uns in bar eingelöst. Zu diesem Termin gelten sie gemäß § L Abs. 5 der Verordnung als zur Rück- zahlung gekündigt. Für diejenigen Stüdcke, die infolge dieses Aufrufs nicht bis zum 30. September 1944 zur Bar=- einlôósung eingereiht sind, gilt das An- gebot zur Herabseßung des Zinsfußes auf 4% mit Wirkung vom 1. November 1944 nach § 1 der Verordnung als an- genommen. Die Zinssenkung is gemäß 8 5 der Verordnung jedem späteren Fn- haber der Stücke gegenüber wirksam,

Hannover, 21, Funi 1944. Der Vorstand.

41% %

10. Gesellichaftenm. b. H.

Steirishe Bergbau-Gesellschaft m. b. H.

der Reichswerke „Hermann Göring‘

[3915] in Liquidation. Gläubigeraufruf.

Die außerordéntlihe Generalver- sammlung vom 27. Mai 1944 hat die Auflösung und Liquidation der Gesell- schaft beschlossen. Herr Direktor Dr. Hans Bornit, Leoben, Peter-Tunner- s 15, wuvde zum Liquidator be- tellt.

Wir fordern unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche gegen unsere Gesellschaft beim Liquidator anzumelden.

Leoben, am 22. Funi 1944,

Steirishe Bergbau-Gesellschaft m. b. H. der Reichswerke „Hermann Göring“ i. L.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt- lihen Teil, den redafktionellen Teil, den An- zeigenteil und für den Verlag.

i. V.: Rudolf Lanys\ch in Berlin 83W 683 Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH,, Berlin Eine Beilage Preis dieser Nummer: 20 Fs

R

Deutscher Reithsanzeiger Preußisther Staatsanzeiger

Preis der einzelnen Nummer na

kosten 10 /. Einzelnummern werden nur gegen

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post P P —— A monatlich 2,30 ÆÆ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der I C

Anzeigenstelle monatlich 1,90 K. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an; in Berlin fürSelbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. i Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages sinschließlich des Portos abgegeben.

Beile 1,1

eis für den Raum einer sünfgespaltenen 55 mm breiten Petite AK, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zelle 1,85 K. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Drucausträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein- zusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Gperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Nr. 142 Fernsprech-Sammel-Nr.: 194235

Berlin, Dienstag, den 27. Funi, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckontio: Berlin 418 21

1944

Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Zweite Anordnung über die Erstreckung des Bezirks der Niederschlesishen Steinkohlen-Bergbauhilfsfkasse in Walden- burg (Schles.) auf Teile der eingegliederten Ostgebiete. Vom 16. Juni 1944.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Regensburg

über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Ausführungsbestimmungen zu den Verlegungs-Grundsäßen vom 26. August 1943 und den Umseßungs-Grundsäßen vom 20. April 1944 für die Feststellung des Schadens- ausgleiches im Wege der Vereinbarung vom 20. Mai 1944.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Brünn über die Aufhebung einer Einziehungsverfügung in Nr. 65.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil T Nr. 26.

Sram

Amtliches Deutsches Neich

Zweite Anordnung

über die Erstreckung des Bezirks der Niederschlesishen Stein- kohlen-Bergbauhilsskasse in Waldenburg (Schles.) auf Teile der eingegliederten Ostgebiete

Vom 16. Juni 1944

Auf Grund des § 8 der Verordnung über das Bergwesen

in den eingegliederten Ostgebieten vom 10. August 1940 (RGBl. 1 S. 1099) wird mit Wirkung vom 1. Juli 1944 ab der Bezirk der Niederschlesischen Steinkohlen-Bergbauhilfs- kasse in Waldenburg (Schles) auf den Reichsgau Danzig- Westpreußen sowie den Regierungsbezirk Zichenau (Provinz Ostpreußen) erstreckt. , - Die Eigentümer und Besiver der in diesen Gebietsteilen liegenden Bergwerke können die Mitgliedschaft bei der Nieder- \hlesishen Steinkohlen-Bergbauhilfskasse in Waldenburg

Schles.) nah Vorschrift der maßgebenden Vereinssaßung er-

werben. Die Beitragspflicht für Nichtmitglieder regelt 9 der eingangs genannten Verordnung. Berlin, den 16. Funi 1944. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Klappex.

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einziehung volfs- und staatsfeindlihhen Vermögens in den sudetendeut- schen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) wird das gesamte Vermögen (Privat- und Firmenvermögen) und der Nachlaß der Firma H. OÖsterreicher in Wilhelmshof und Haselbach, das der Juden: OÖsterreicher, Heinrich, verst. 7. 6. 1920 Wassersuppen, Österreicher, Wilhelmine, geb. Naschauer, geb. 12. 5. 1857, Osterreicher, Julie, geb. 7. 3. 1885, OÖsterreicher, Jda, verh. Nagler, geb. 1. 10. 1895, OÖsterreicher, Richard, geb. 7. 1. 1894 Wassersuppen, Osterreicher, Louise, geb. Wilhelm, geb. 1. 4. 1899 Stanfkau, Österreicher, Hanna, geb. 25. 10. 1927 Prag, Brunner, Rudolf, geb. 3. 12. 1889 Nürschan, verst. 8. 5. 1939, Brunner, Emilie, geb. Österreicher, geb. 25. 10. 1890 Wassersuppen, M Brunner, Erich, geb. 7. 6. 1923 München, } i Brunner, Harry, geb, 7. 6. 1923 München, s Zwillinge, und der Anteil und der Nachlaß der vorgenannten Fuden aus dem Vermögen der Firma: Österreicher und Pollak in Nürschan zugunsten des Großdeutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen. Regensburg, am 21, Füni 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

Popp.

Ausführungsbestimmungen zu den Verlegungs-Grundsäßen vom 26. August 1943 und den Umseßungs-Grundsäßen vom 20. April 1944 für die Fest- stellung des Schadensausgleiches im Wege der Bereinbarung Vom 20, Mai 1944 Bedarfsbetrieb ist der (Rüstungs-) Betrieb, der die

1. Rechtliche Grundlagen

(1) Der Schadensausgleich bei der Verlegung oder Um-

eßung von Betrieben regelt sich nah folgenden Be-

timmungen:

a) Erlaß über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Betriebsteile (Verlegungs-Grundsäße) vom 26. August 1943 (Dt. RAnz. Nr. 203 vom 1. September 1943) nebst Aenderungserlaß zu den Verlegungs-Grundsäßen vom 4. April 1944 (Dt. RAnz. Nr. 83 vom 11. April 1944).

b) Erlaß über die Umseßung von Betrieben und Betriebs- teilen (Umseßzungs-Grundsäße) vom 20. April 1944 (Dt. RAnz. Nr. 97 vom 27. April 1944).

c) Anordnung über den Ausgleih von Schäden infolge von Luftshugmaßnahmen vom 26. September 1941 (RMBl. Seite 254 Anlage 1).

d) 3. Anordnung über die Entschädigung von Nugungs- häden (Gewerbliche Wirtschaft) vom 283. April 1941 (Dt. RAnz. Nr. 106 vom 12. Mai 1941 Anlage 2). -

e) Richtlinien für die Bemessung der Vergütung und Ent- shädigung bei Fnanspruhnahme von gewerblich genußten Grundstücken, Gebäuden usw. auf Grund des Reichsleistungsgeseßes, RdErl. des RdF. vom 20. Januar 1942 (MBliV. Seite 244 Anlage 3).

f) Richtlinien für die Erstattung der Umstellungs- und Anlauffkosten bei Rüstungsaufträgen (Umstellungskosten- rihtlinien)*).

2) Richtlinien für die finanzielle Abwicklung von wider- rufenen Rüstungsaufträgen (Restabgeltungsrichtlinien)*).

(2) Welche Bestimmungen im einzelnen anzuwenden sind,

ist aus der Uebersicht der Ziffern 4—7 zu ersehen. 2, Klärung von Begrisfen (1) Da die Verlegungs-Grundsäße und die Umseßungs- Grundsäge für die Bezeichnung der Betriebe verschiedene Begriffe verwenden, wird erläuternd klargestellt:

Verlegungsbetrieb ist der (Rüstungs-) Betrieb, der von seinem bisherigen Standort (Verlegungsort) nach einem anderen Standort (Ausweichort) ganz odex teil- weise verlegt wird. :

Aufnahmebetriechb ist der (in der Regel Zivil-)

Betrieb, der an seinem Standort (Ausweichort) den.

Verlegungsbetrieb ganz oder teilweise aufnimmt.

Umseyungsbetrieb is der (in der Regel Zivil-) Betrieb, dosen Ge*olgschaft und gegebenenfalls Betriebs- organisation dem Bedarfsbetrieb zur Verfügung gestellt (umgeseht) werden.

§) Jn Neubearbeitung.

umgeseßte Gefolgschast und gegebcnenfalls Betriebs- organisation für seine Fertigung einseßst. (2) Es ist: demnach der Rüstungsbetrieb, dem die Verlegung oder Umsebung zugute kommt, im Falle der Verlegung der Verlegungsbetrieb der Umsezung der Bedarfsbetrieb.

3. Allgemeines über den Umfang des Schadensausgleiches (1) Den Rahmen für den Umfang des Schadensausgleiches bilden die unter Ziffer 1 aufgeführten Bestimmungen. Da diese, soweit sie dem Luftschuß- und Kriegsschädenrecht zuge- hören, nicht gesondert auf rüstungswirtschaftliche ‘Tatbestände abgestellt sind, müssen sie sinugemäß angewendet werden.

Bedarfsträger und Prüfung sind daher nicht in allen Fällen an den Wortlaut dieser Vorschriften gebunden. Fnsbesondere wird bei Betriebsverlegungen die Beachtung der allgemeinen Vorschrift (Ziffer 5 Abs. 2 der Verlegungs-Grundsäße), daß Vorteile den Betrieben hnicht zuwachsen dürfen, zu einer engen Auslegung der Entschädigungsbestimmungen führen und beispielsweise die Erstattung nach der Luftschußanordnung entschädigungsfähiger aktivierbarer Aufwendungen in der Regel ausschließen.

(2) Soweit die unter Ziffer 1 aufgeführten Vorschriften feine ausreichenden Bestimmungen über die Bewertung der schadensausgleichsfähigen Aufwendungen enthalten, sind hilfsweise die LSO. anzuwenden. Die Entschädigung eines entgangenen Gewinnes is den unter T (1) aufgeführten geseßlichen Bestimmungen entsprechend jedoh ausgeschlossen.

(3) Es ist darauf zu achten, daß lediglich der durch die Ver- legung oder Umseßung unmittelbar verursachte und nachge- wiesene Aufwand in angemessener Höhe entschädigt wird. Aufwendungen, die zwar gelegentlich einer Verlegung oder Umsebung entstehen, aber durch diese nicht unmittelbar ver- ursacht sind, wie z. B. Kosten einer- mit der Verlegung gleich- zeitig vorgenommenen Betriebsverbesserung - oder -erweite- rung, sind nicht erstattungsfähig.

(4) Die Gewährung von Ausnahmepreisen für die Rüstungsaufträge des Verlegungs- oder Bedarfsbetriebs zwecs Ausgleichs der Verlegungs- oder Umsetzungskosten ist grundsäßilh verboten (Verlegungs-Grundsäße Ziff. 10; Um- seßungs-Grundsäße Ziff. 9). Aus diesem Grunde ist die gesonderte Entschädigung der unzumutbaren Mehrkosten vor- gesehen. Ergeben si jedoch infolge der Verlegung erhebliche laufende Mehrkosten, die die ursprüngliche Kostenlage grund- legend verändern, so ist zu prüfen, ob die Bildung neuer Preise nicht eine zweckmäßigere Lösung ist, insbesondere unter: dem Gesichtspunkt, auf den Betrieb auch unter den veränderten Kostenverhältnissen von der Preisseite her wiederum einen Zwang zur Kostensenkung auszuüben.

(5) die nachfolgende Uebersicht der entshädigungsfähigen Aufwendungen (Ziff. 4—7) läßt die ebenfalls schadensaus- gleichsfähigen Aufwendungen der Rückverlegung oder -um- seßung von Betrieben unberücksichtigt. Der Schadensausgleih hierfür erfolgt erst nah erfolgter Rückverlegung oder -um- fezung. Vorkommendenfalls sind die Ziff. 6b) bb und 7g der Verlegungs-Grundsäße sowie Ziff. 6 b) bb der Um- sezungs-Grundsäße zu beachten.

4, Entschädigungsfähige Aufwendungen des Verlegungs- betriebes

I. Einmalige Verlegungskosten

a) Art der Kosten: Abbau- und Auslauffosten am Verlegungsork Umzugskosten Aufbau- und Anlaufkosten am Ausweichort.

b) Geseßliche Bestimmungen: Verlegungs-Grundsäße Ziffer 7 a—d, f Luftschußanordnung Ziffer 1 (2), 6 Umsstellungskostenrichtlinien. Zu beachten: Grundstücke und Bauten am Ausweichort. Nach dem Luftschußrecht sind auch die Kosten für den Erwerb von Grundstücken oder für die Errichtung von Bauten entschädigungsfähig, jedoch mit nachträglihem Vorteilsausgleih. Bei Schadensausgleih im Wege derx Vereinbarung sind derartige aktivierungspflichtige Auf- wendungen daher in der Regel von vornherein nicht zu entschädigen, sondern zu afktivieren.

T1. Am Verlegungsort weiterlaufende Kosten

a) Art derx Kosten:

Fnstandhaltungskosten der verbliebenen Anlagen Verwaltungskosten.

b) Geseßliche Bestimmungen: Verlegungs-Grundsäße Ziffer 7 e, anordnung Ziff. 2,

c) zu beachten: Anlagenabschreibung Jn der Regel werden die am Verlegungsort verbliebenen Anlagen, Grundstücke, Gebäude, maschinelle Einrich- tunger einer anderweitigen Verwendung zugeführt wer- den können, z. B. durch Vermietung oder Verpachtung, so daß eine Entschädigung entfällt. Für ausnahmsweise ungenußt bleibende Anlagen können Abschreibungen in Höhe der in der Liste der verbrauchsbedingten Abschrei- bungssäße des Oberkommandos der Wehrmacht vom November 1940 *) für Bereitschaftsanlagen vor- gesehenen Säße entschädigt werden. Die Entschädigung für die jährlißhe Abschreibung un- genußter Baracken beträgt im Höchstfalle 10 % des Neu- wertes. (RMfRuK/WF/Ag Preis Nr, 1154/44 vom 29. Februar 1944). Zinsen und Wagnis Kalkulatorishe Zinsen und Entgelt für Unternehmer- wagnis sind nicht entshädigungsfähig. Verzinsung des Fremdkapitals siehe 3. Nuzungsschädenanordnung Ziff. 2 (2) b.

ITI. Laufende Mehrkosten am Ausweichort

Art der Kosten: Standortbedingte Mehrkosten Kosten infolge veränderter Fertigungsverhältnifse Verwaltungsmehrkosten

b) Gesepliche Bestimmungen: Verlegungs-Grundsäße Ziffer 8 3. Nußzungsschädenanordnung Ziffer 3

c) zu beachten: Einschränkende Bestimmungen Die Entschädigung laufender Mehrkosten ist nur zulässig aa) bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte bb) für eine begrenzte Zeit. Jn der Regel werden am Ausweichort entstehende Mehr- fosten vom Verlegungsbetrieb getragen werden müssen. Eine Aufbesserung der für Rüstungsaufträge verein- barten Preise auf dem Umweg der Erstattung von nicht ausgleihsfähigen Mehrkosten is zu vermeiden, Wegen Bildung neuer Preise vgl. Ziffer 3 (4).

5. Entschädigungsfähige Aufwendungen des Aufnahme- betriebes

I. Einmalige Kosten

a) Art der Kosten:

Räumungskosten

Umzugskosten

Kosten für die Einrichtung von Ersaßräumen. b) Geseßliche Bestimmungen:

Richtlinien für die Bemessung der Vergütung Wsw.

Ziff. 7, 15 a, 16.

TI. Laufende Mehrkosten

Axt der Kosten:

Lagerkosten

Produktionsmehrkosten

Stillstandskosten.

3. Nubungsschäden-

*) Fn Neubearbeitung.