1944 / 146 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 144 vom 2# Zuni 1944. 2. 4

Fürth, Bayern. i [4026] Genossenschaftsregister. i: Gn.-R. 11 36 Erlangen Milchliefe- rungsgenossenschaft Erlangen - Alt- erlangen eingetragene Genossenschaft mit beschräukter Hastpfliht in Alt- erlangen. Durch Beschluß der Gene- ralversammlung vom 23, Januar 1944 hat \sih die Genossenshast aufgelöst. Din Weller und beide Bauern in Alterlangen, si Liquidatoren bestellt. Fürth (Bay.), den “23. Funi 1944, Amtsgeriht Registergericht.

als

Grera. [4027] Genossenschaftsregister Amtsgericht Gera, den 17, Juni 1944. Veränderung:

Gn.-R. Nr. 36 Caaschwißer Spar- und Darlehnskassen-Verein, eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Caashwiß. Durch Beschluß der E U vom 21, No- vember 1943- ist das Musterstatut an- enommen. Die Firma ist geändert in: aiffeisenkasse, eingetragene Genossen- schast mit unbeschränkter Haftpflicht, Caashwiß. Gegenstand des Unter- nehmens ist der Betrieb einer Raiff- eisenkasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2, zur Pflege des Waren- verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absay landwirt- shaftliher Erzeugnisse); 3. zur Förde-

rung der Maschinenbenuzung.

[4028] Genossenschaftsregister Amtsgericht Gera, den 22. Juni 1944,

Ï Veränderung:

Gn.-R. Nr. 29 Raiffeisenkasse, einge- éragene Genossenschaft mit unbeshränk- ter Haftpfliht, Gera-Thieshiz. Durch Beschluß der uis vom 16. April 1944 ist das Musterstatut an- genommen ' und die Genossenschaft in sime solhe mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden, Die Firma ist geändert in: Raiffeisenkasse, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Gera-Thieschiß. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehxrs und zur Förderung des - Sparsinns; 2, zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft- licher Bedarfsartikel und Absay land- wirtschaftliher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Mashinenbentbung.

Den Gläubigern der Genossenjchaft Ht, wenn le sih binnen sechs Monaten nah der Bekanntmachung bei der Ge- nossenschaft zu diesem Zwecke tnelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Glauchau, [4029] Auf Blatt 4 des ra vit hg vei registers, betr, die Landbank Nieder- lungwiß, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Nieder- lungwiz, ist heute eingetragen worden: Die Firma lautet künftig Landbank Niederlungwiß, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht. Hier- ino weiter bekanntgemacht: Dur Beschluß der Generalversammlung vom 25. Februar 1943 ist die Haftsumme je Geschäftsanteil auf 400 N. festgeseßt und die Höchstzahl der Gesellschaftsan? teile, mit der sich ein Mitglied betei- ligen kann, auf 20 bestimmt worden.

Amktsgeriht Glauchau, 2. Juni 1944. Gnesen, [4030] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 39 Gn. ist bei der Fikma Spar- und Darlehnskasse Shwarzenau eingetragene Genossenshaft mit be- schränkter Haftpfliht in Schwarzenau eingetragen worden: Laut Beschluß der Generalversammlung vom 5. April 1944 ist der § 1 der Saßung abgeändert worden. Dementsprehend lautet die Firma jevt: „Raiffeisenkasse Schwar- zenau eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit Sitz in Schwarzenau.

Gnesen, den 15. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

Güstrow. [4031] _JIn das hiesige Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 57 bei der Molkerei- genossenshaft Lalendorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hafi- pflicht, folgendes eingetragen worden:

Neue, durch Beschluß der General- bersammlung inhaltlih geänderte Saßzung vom 7, Fanuar 1944 in An- lage zu Bl. 305 d. A. Die Firma der Genossenschaft lautet jet: Raiffeisen- molkerei O eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist jest: 1. die Milchverwertung auf gemein- shaftlihe Rehhung und Gefahr; 2. die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Be- förderung der Milch erforderlihen Be- darfsgegenständen.

Güjtrow, den 19. Zuni 1944.

Das Amtsgericht.

Walle, Saale.

In das - Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Schkeudiß i} heute unter Nr. 20 bei dem Sozial-Gewerk Schkeu- dißer Handwerker, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht

[4082

in L eingetragen worden: Durch Besch Ÿ der Generalversamm-

lung vom 2.

M L L L L L L L L L L E I E E T H E E

Fohann pa n

Hildburghausen,

Neufassung des § 1 des Statuts die Firma in „Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) Scehkeudiz u. Umg&bung, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hasft- pfliht“ und der Gegenstand des Unter- nohmens in: „1. Die. Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Be- triebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsfövderung in den betei- ligten Betrieben, 2. die gemeinschaft- lie Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnah- men der beteiligten Betriebe, Die ge- samte Tätigkeit der Genossenschaft hat der Zielseßung der Deutschen Arbeits- front zu entsprechen und sih nah den vom Amt für Sozialgestaltung in Hand- werk und Handel in der Deutschen Ar- beitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.“ geändert. 5 Halle (Saale), den 22. Juni 1944. Das Amtsgericht.

Hann. Minden. [4083]

Genossenschaftsregistereintragung:

Die Spar- und Darlehnskasse, ein- getragene Genossenshafst mit unbe- schränkter Haftpflicht zu Meensen, ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 13. Januar 1944 in eine Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht unter Hinzufügung des Ortsnamens Meensén umgewandelt.

Hann, Münden, den 26. Funi 1944.

Das Amtsgericht.

[4084] Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hildburghausen, den 22. Juni 1944. Firmenänderung:

Gn.-R. 4 Hellinger Darlehnskassen- verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Haftpflicht in Hellingen.

Durch Beschluß der Generxalversamm- lung vom 4. Juni 1944 ist die bisherige Firma der Genossenschaft geändert wor- den in: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeshränkter Haft- pfliht in Hellingen.

Landsberg. Warthe, [4032] Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.-R. 3 Dühringshofer Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Hastpflicht, Dühringshof: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 23, 4,1944 ist unter Aenderung des §8 1 des Statuts die Firma geändert in: Raiff- eisenkasse Dühringshof, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Hast-

pfliht. Sig: bleibt Dühringshof. Landsberg (Warthe), 19. Funi 1944. Das Amtsgericht.

Landaberg, Warthe. [4033] Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.-R. 167 Sogial-Gewerk Lands- berger Handwerker und Handwerker des Kreises Landsberg (Warthe) ein- etragene Genossenshaft mit be- chränkter Haftpfliht zu Landsberg (Warthe): Durch Beschluß dex Genergl- versammlung vom 25, 4, 1944 ist unter Aenderung des § 1 des Statuts die Firma und der Gegenstand des Unter- nehmens geändert in: Sozial-Gewerk für Handwerks- Handels- und Ge- werbebetriebe des Stadt- und Land- kreises Landsberg (Warthe) eingetra- geue Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht. „Siß bleibt Landsberg (Warthe). Gegenstand des Unter- nehmens ist: 1, die Schaffung und Be- tatigung einer gemeinsamen Betriebs- organisation für die Betriebe der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den be- teiligten Betrieben; 2. die gemein- schastlihe Durchführung und Förde- rung sozialer Einrichtungen und Maß- nahmen der heteiligten Betriebe. Die gesamte Tätigkeit der Genossenschaft hat der Zielsezung der Deutschen Ar- beitsfront zu entsprehen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen

vollziehen. Das Amtsgericht.

Langen, Bz. Darmstadt, [4034] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister Bd. [Il Nr. 27 wurde am 19. 5. A bei der Volksbank Kelsterbah e. G. m. b. H. in Kelsterbah a. M. das Folgende

eingetragen: Laut Generalversammlungsbeshluß

vom 26. März-1944 wurde beschlossen, daß die Bekanntmachungen der Ge- nossenshaft nunmehr in der Darm- städter Zeitung zu erfolgen haben. Die S8 26,2 und 48 wurden entsprechend ge- andert, desgleichen wurde geändert der § 34 in der aus dem genannten Gene-

ralversammlungsbeshluz ersichtlichen Weise. Langen b. Ffm., den 15, Funi 1944. Amtsgericht. Liegnitz. [4035] Genossenschaftsregister

] | Amtsgericht Liegniß, 19. Funi 1944.

Veränderung: Nr. 166 Bodenverbesse- rungsgenossenshaft im Sprottebruch, e. G. m. b, H. Zas Kr. Liegni.

Durch Beschluß der ( eneralversamm- lung vom 29. März 1944 ist die Haft- summe von 1500 N.Æ auf. 450 NA und

die höchste Anzahl der Geschäftsanteile

ovember 1943 ist unter ( von 30 auf 20 herabgesezt. Den Gläu-

Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu,

Landsberg (Warthe), ‘19. Juni 1944.

| ‘binnen ‘6 Monaten nah der Be- a agung bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

[4036]

iei der Genossenschaft ist, wenn sie i

Liegnitz” Genossenschastsregister

Amtsgericht Liegnis, 19, Funi 1944.

Verändecungen: Nr. ‘120 Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Arnsdorf, Kr. Liegniß. Die Firma i} in Raiff- eisenkasse e. G. m. u. H. Arnsdorf, Kr. Liegniß, geändert worden, Lissa, [4037] , Bekanntmachung.

Jn das Genossenschaftsregister für den Bezirk. des Amtsgerichts“ Gostingen ist heute unter Nr. 8 eine Genossen- haft unter der - Firma „Hengsthal-' tungsgenossenschaft Kröben, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hast- pflicht“, mit dem Sig in Kröben ein- getragen worden.

Die Saßung wurde am 11, März 1944 festgestellt. Gegenstand des Unter- nehmens ist der Betrieb einer Hengst- Mao En Bat,

Lissa, dên 12. Funi 1944.

Das Amtsgericht.

Meseritz. {4038] Bekanntmachung.

Jn das ile Lo elter Nr. 77 —. Genossenschaft zur Förderung der Schafzucht e. G. m. b. H., Meseriß ist am 12. Funi 1944 eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der “Generalversammlung vom 16. August 1943 aufgelöst. Liquida- toren sind der Kreisbauernführer Paul Kahl in Eschenwalde und der Landwirt Hekbert Roday in Polizig. Amtsgeriht Meseriß, 12, Juni 1944.

Militsch, Bz. Breslau, [4039]

Amtsgericht Militsch, 14, Juni! 1944.

Genossenschaftsregister Nr. 8 Spar- & Darlehnskasse e, G. m. u. H., Bran- detal, Kreis Militsch:

Durch ‘Generalversammlungsbeshluß vom 13. Mai 1944 ist § 1 des Statuts betreffend die Firmenbezeihnung da- hingehend " geändert, daß an Stelle der Worte -„Spar- & Darlchnskasse“. das Wort „Raiffeisenkasse“ getreten ist.

i [4085] Neubrandenburg, Weeklh. Genossenschaftsregistereintragung bei der Elektrizitätsgenossenshast Rühlow, e. G. m. b. H. in Rühlow.

Die Aa ist durch Beschluß der Generalversammlungen vom 7, 4. und 24. 7. 1942 aufgelöst.

Liquidatoren sind die Bauern Martin Jenß und Hans Mielke in Rühlow.

Neubrandenburg, den 26. Funi 1944.

Das Amtsgericht.

Neustettin. [4086] Genossenschaftsregister Amtsgericht Neustettin, 21. Juni 1944. Veränderung:

6 Ländliche Spar- und Darlehns- kasse Gellin. Die Genossenschaft heißt se Raiffeisenkasse Gellin e. G. m.

Nenustettin, [4087] Genossenschaftsregister Amtsgericht Neustettin, 21. Juni 1944.

Veränderung: ]

103 Ländliche Spar- und Darlehns- kasse Eulenburg-Lanzen. Die Genossen- schaft ‘heißt jevt: Raiffeisenkasse Eulen- burg e. G. m. b. H. Neutitschein, 4088] Amtsgericht Neutitschein, 22. 6. 1944.

Veränderung:

Die im Genossenschaftsregister Band VIl[ unter Blatt 83 einge- tragene Gemeinnüßzige Wohnungs- und Werkstättenbaugenossenschast der deutshen Gewerbe- und Handeltreiben- den in Neutitschein, e. G. m. b. H. in Neutitschein, als übertragende Ge- nossenschaft ist mit der Gemeinnügzigen Bau- und * Wohnungsgeuossenschaft in Neutitschein, e. G. m. b. H, in Neu- titschein,' als übernehmende Genossen- schaft Genossenschaftsregister Band V Blatt 121 gemäß den Beschlüssen der ordentl, und konstituierenden General- versammlungen vom 12, Mai 1944 und dem Verschmelzungsvertrag vom 28, De- zember 1943 mit Wixkung vom i. Fa- nuar 1944 verschmolzen. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Johann Schramm und Alfred Sobek sind aus dem Vor- stand ausgeschieden. Eingetragen die neugewählten Vorstandsmitglieder Karl Emmex, Studienrat in Neutitschein, Lutherstraße 10, ind Ferdinand Cziep, Stadtinspektor in Neutitshein, Dietrich- Eckardt-Play 1. Als nicht etagetragen wird noch bekanntgemacht: Den Gläu- bigern der übertragenden Genossen- schaft - ist, wenn sie 9 binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmenden Genossenschafi zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befviedigung verlangen können.

Nürnberg. 6 [4040] Genossenschaftsregister Amtsgericht Nürnberg, 22 Juni 1944. Gn.-R, I! 61 Schwabah 20. 6. 1944 Sozial-Gewerk der - Hand- werker in Schwabach, eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht

in Schwabach,

| schaft mit / beshränkter gans licht ‘in

Die außerordentlihe Generalver- sammkung vom 2. März 1944 beschloß eine Aenderung der §8 1, 2, 3, 9, 15, 25 und 31 des Statuts nah Maßgabe des eingereichten Protokolls. Gegen- stand des Unternehmens ist nlnmehr: 1. ‘die Schaffung und Betätigung einer ¿cmMsamen Betriebsorganijation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Bêtreuung und Leistungsförde- rung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftlihe Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be- triebe. Die gesamte Tätigkeit der Ge- nossenschaft hat der Zielseßzung der Deutschen Arbeitsfrout zu entsprechen und sih nah den vom Amt für Soztal- gestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien! zu vollziehen. Die Firma ist geändert in: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) - des Kreises Schwabach, eingetragene Ge-

nossenschaft mit beschränkter Hafst- pflicht. Pirmasens,. [4089]

Genossenschaftsregister Amtsgeriht Pirmasens, 6. Juni 1944. - Nenueintragung: i P. 11/38 Sozialgewerk der DAF. (Handel, Handwerk und Gewerbe) des Kreises Pirmasens, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht,

Siy: Pirmasens. S des Unternehmens ‘ist 1, die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Be-

triebsorganisation für die Gebiete dex Menschenführung, sozialen Wtreuung und Leistungsforderung in den be- teiligten Betrieben, 2. die gemeinschaft- liche Durchführung * und Ans sozialer Einrichtungen un Maß- nähmen der beteiligten Betriebe. ‘Das Statut ist_am 27, Februar 1944 er- richtet, :

Rastenburg, Ostpr. [4041] Gen.-R. 11 Barten Elektr. Ge- nossenschaft Wolfshagen e. G. m. b. H. ist durch Beschluß der Generalver- Ua vom 14, Juni 1944 aufge- ost. Liquidatoren sind: “1, Bauer Willy Abramowski, Wolfshagen, 2. Bauer Karl Fährling, Wolfshagen. Rastenburg, den 24. Zuni 1944, Amtsgericht.

Riesa. i [4090] Genossenschaftsregister Amtsgericht Riesa. Erloschen:

20, Juni 1944. Gn.-R, - 39. Firma

Sozial-Gewerk Strehlaer Handwerker, eingetragene Genossenschast mit . be- schränkter Hastpfliht zu“ Strehla/Eibe. | Durch Beschluß der außerordentlichen Gee T4 ile D ON vom” 4. Novem- ber 1943 ist die Genossenschaft Sozial- Gewerk Sirehlaer Handwerker, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht zu Strehla a. d. Elbe eingetragen auf Blatt 39 des Genossen- schaftsregisters des Anitsgerichts Riesa als Ubertrageitde Genossen]chaft - auf Grund * des Verschmelzungsvertrages vom 4, Oktober 1943" mit der Ge- nossenschaft: „Soz'al-Gewerk Oschatzêër Handwerker, eingetragene .- Genossen-

Oschaß“ eingetragen au latt 33 des Genossenschaftsregisters des Amts- gerihts Oshaß als übernehmendez Genossenschaft verschmolzen - worden. Die Siring ist. erloschen.

Rügenwalde. i 0A Genossenschaftsreg.-Eintrag. r 4 bei der Ländlihen Spar- und Dar- lehnskasse Lanzig, e. G. m. b. H. in Lanzig, vom 23. 6, 1944: Statuten- änderung vom 10, ‘Juni 1944. Die Firma ist geändert in: Raiffeisenkasse Lanzig, eingetragene Genossenschaft mit

beschränkter Hastpflicht. Amtsgericht Rügenwalde, Sehlochau. [4043]

Der Sampohler Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Sampohl, Nr. 5 des Genossenschaftsregisters ist durh Beschluß der Generalversammlung vom 4. Juni 1944 im, Titel in "Raiffeisen- kasse Sampohl eingetragene Genossen- schast mit unbeschränkter Hastpfliht“ ge- ändert worden. Dieses ist im Genossen- schaftsregister eingetragen.

Amtsgericht Schlochau, 20, Juni 1944.

Schweidnitz. __ [4091]

Die im hiesigen Genossénschafts- register unter Nr. 11 eingetragene Spar- und Darlehnskasse, eingetr, Ge- nossenschaft mit’ beshränkter Haftpflicht in Oberweistriß, Kreis Schweidniß, ist durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 13. 5. 1944 in „Raiffeisen- kasse, eingetragene Genossenschaft mit beshr. Hastpflihk“ abgeändert. Ein- getragen am 22. Juni 1944. Amts- geriht Schweidniy. (5 Gn.-R. 11a.)

Stettin. [4092

In das V Ga ist eute bei Nr. 274 (Lieferungsgenossen- chaft der Pommershen Damen- und Wäscheschneider und Sticker e. G. m. b. H., Stettin) eingetragen: Die Ge- nossenschaft ist durch Beschluß“ der Generalversammlung vom 16, Februar 1944 aufgelöst. :

Stettin, den 17. Juni 1944. .

iy Amtösgericht.

Treptow, Rega. [4095] Gn.-R. 30 Ländliche Spar- und Dar-

der Generalversammlung vom 30. 5. 1944 ist die Firma der Genossenschaft „géandert in: Raiffeisenkasse Voigts- hagen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Amtsgericht - Treptow, 21. Funi 1944.

Weida. [4045] Amtsgericht Weida, den 17. Juni 1944. Veränderung: ; Gen.-R, 20 Dreizsher Spar- und Darlehuskassenverein e. G. m. b. H. in Dreißsch. Firma ist geändert in Raiff- eisenkasse e. G. m. b. H. in Dreißsch.

Wittmund. [4096]

In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 31 ist eingetragen, daß die Spar- und Darlehnskasse Marcardsmoor, ein- getragene Genossenshaft mit unbe- shränkter Hastpfliht in Marcards- moor, sich in eine Genossenschaft mit beschränkter Häftpflicht umgewandelt Q! und jeßt die Firma Raiffeisenkasse

arcarbsmoor, eingetragene Genossen- haft mit beschränkter Haftpflicht,

führt,

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen sechs Monaten nah der ekanntmahung bei- der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Amtsgericht Wittmund, 13. Juni 1944.

lieferungsgenossenshaft Wünsdorf ein- getragen :

Firma und 8 1 des Statuts sind ge- ändert durch Beschluß der Generalver- sammlung vom 4. 6. 1944. Die Firma lautet jeßt: Raiffeisen-Milchverwertun Wünsdorf, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht.

Amtsgeriht Zossen.

5. Musterregister

Erfurt. [4097 Jn unser U R beo Nr. 664 ijt bei der Firma Wilhelm Siegfried-

Stiftung im Wilhelm-Siegfried-Werk Zander & Co., Erfurt, bezüglih der am 24. Juli 1934 geshüßten vier Relief-Präge-Muster für die Deckel von Schreibmappen eingetragen: Die Ver- längerung der Schußfrist auf weitere fünf Jahre is am 20, Funi 1944, 8 Uhr 30 Minuten, angemeldet. rfurt, den 21. Juni 1944.

7. Konfurse und Bergleichssachen

Berlin, O

Ueber das Vermögen der „Detog“ Deutsche Torfverwertungsgesellschaft mit beshränkter Haftung in Berlin-Grune- wald, Trabener Str. 9, zur Zeit in Tempelburg i. Pom., ist heute, ‘12,30 Uhr, das Anschluß-Konkursverfahren eröffnet worden. 351 N. 12. 44 Verwalter: Kaufmann Ernst he Berlin - Halensee, Joachim - Friedrich - Straße 5. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis ' 9, 8, 1944. Erste Gläubigerversammlung: 28. 7. 1944, 12,15 Uhr. Prüfungstermin am 20. 9. 1944, 12 Uhr, im Gerichts- ebäude, Berlin-Charlottenburg, Tege- er Weg 17/20, 11. Stock, Zimmer 279. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 9, 8. 1944. ; \

Berlin, den 26. Funi 1944.

Amtsgericht Berlin. Abt, 351,

Berlin, E Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Philipp von Skene, Charlottenburg, Sophienstraße Nr. 26/27, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden, Berlin, den 21. Funi 1944. Amtsgevicht Berlin. Abt. 353.

8. Bersthiedenes 7

Frankfurt, Oder. {4100] Bekanntmachung!

Der in km 27,2 der Streckte Guben Forst (Lausiß). zwishen den Bahn- höfen Guben und Sclagsdorf gelegene Betriebsbahnhof Kaltenborn wird ab 15. 7. 1944 alF Tarifbahnhof für den Personenverkehr erklärt. Die Abferti- gung von Gepäck und Expreßgut ist ausgeschlossen. Es halten die Personen- züge 1262, 1261, 1270 und 1271. Zur

edienung des Verkehrs ist der Halte- punkt beseßt. Umsteigemöglichkeit zur Strecke Guben-—Cottbus. beste‘t nicht. Die O betragen zwischen:

Guben und Kaltenborn 3,40 km,

Kaltenborn und Schlagsdorf 3,37 km.

Deutsche Reichsbahn. Reichsbahndirektion Osten.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt- lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident-D1. Schlange in Potsdam, verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den

übrigen redaftionellen Teil: Rudolf Lan s\ch in Berlin SW 68

Druck der Preußischen Verlags« und Druckerei GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer: 10 In

lehnsfasse Voigtshagen. Durch Beschluß

Ne. 145

. Anordnung Nr. 54

Durchführungsanordnung Nur. 1

Zossen. 4046] - Jn unser Genossenschaftsre E wurde unter Nr. 25 bei der ilhs

werden.

Frankfurt (Oder), den 15. Juni 1944.

Deutscher Reichsanzeiger Breußisther Staatsanzeiger

Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis seder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 #/. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch. die Post - S Ca eis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petits monatlich 2,30 Æ4 zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der ° P P Zeile “0 A, einer dreígespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ÆMK. Anzètgenstekle monatlich 1,90 #4. Alle Postanstalten U Bestellungen I Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. an, in Berlin fürSelbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstc.30/31. Art Alle Drucktaufiräge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein-

zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welchè Worte etwa durch Fetibrudck (einmal unterstrichen) oder durch Gperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Vesristete Anzeigen müssen + I Iage vor dem Einrüekungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Inhalt des amtlichen Teiles: “Deutsches Reich

(FA 1) T. Neufassung des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ über die Bewirtschaftung elektrischer Maschinen, (Motoren, Generatoren, ‘Umformer,

einfachen ein- oder zweischeibigen Schleifmaschinen) sowie von Elektrowerkzeugen einschließlich Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welle, Voin 27. Juni 1944.

1 zur Anordnung Nr. 54

(FA 1) L Neufassung des Leiters des Hauptausschusses

„Elektrotechnik“ über die Bewirtschaftung. elektrischer

Maschinen (Motoren, Generatoren, Umformer, einfachen

ein- oder zweischeibigen Schleifmaschinen) sowie von

Elektrowerkzeugen einschließlich Elektrowerkzeugen mit

biegsamer Welle, vom 27. Funi 1944, Vom 27. Zuni 1944.

f

Amtliches Deutsches Reich

Anorduung Nr. 54 (FA 1) 1. Neufassung des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ über die Bewirtschastung elektrisher Maschinen (Motoren, Gene- ratoren, Umformer, einfahen ein- oder zweischeibigen Schleifmaschinen) sowie von Elektrowertzeugen einschließli /Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welle

Vom 27. Juni 1944

Auf Vorschlag des Sonderrings „Elektrishe Maschinen“ im Hauptausschuß „Elektrotechnik“ wird auf Grund' der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De- zentber 1942 (RGBI. I S. 686) mit Zustimmung des Reichs-

- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: «

8&1 Bestellungen auf neue elektrish2 Maschinen (Motoren, Géneratórèn, Umformer, einfache ein- oder zweischeibige Werkstattschleifmaschinen bis zu einem Schleifscheibendurch- messer von höchstens 300 mm einschließlich) sowie auf Elektro- werklzeuge einschließlih der Elektrowerkzèuge mit biegsamer

, Welle dürfen von Letßtverbrauchern mit Ausnahme landwirt-

schaftlicher Betriebe nur erteilt und von Herstellern oder Händlern nur angenommen werden, wenn der Leßt- verbraucher eine mit Anerkeanungsvermerk versehene Ver- brauchererkflärung abgegeben hat. S2 Bestellungen von landwirtschaftlichen Betrieben dürfen, nur erteilt und angenommen werden, wenn ihnen ein von der zuständigen Bezirksgruppe der Wirtschaftsgruppe Elektrizitäts- versorgung ausgestellter Bezugschein beigefügt ist (Landwirt- schaftsaktion). Eine Verbrauchererklärung darf von land- wirtschaftlihen Betrieben weder abgegeben noch gefordert

T

(1) Bestellungen auf nene elektrische Maschtnen (Motoren, Generatoren, . Umformer, einfache ein- . oder zweischeibige Werkstattschleifmaschineen bis. zu einem Schleifscheibendurch- messer von höchstens 300 mm einschließlich) und Elektro- werkzenge* einschließlich der Elektrowerkzeuge mit /biegfamer Welle düxfen von Wiederverkäuferu. nur erteilt. und vom Her- steller nux angenommen werden, wenn der Wiederverkäufer der Bestellung entweder eine mit Anexkennungsvermerk ver- sehene Verbrauchererklärung, deren Anerkennungsdatum nicht älter als sechs Monate ist, mit ausgefüllter Wiederverkäufer- erklärung oder die im § 5 vorgesehene Erklärung des Be- stellérs oder einen von der zuständigen Bezirksgruppe der Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung ausgestellten Vezug- schein beifügt. j

(2) Verbrauchererklärungen, deren Anexkennungsvermerk älter als scechs Monate ist, dürfen den Bestellungen vom Wiederverkäufer nicht beigefügt und vom Hersteller nicht angenommen twerden. Í N :

(3) Die: Wiederverkäufererklärung muß derjenige Wieder- verkäufex ausfüllen, der. die elektrische Maschine beim Her- steller bestellt,

S 4, (

(1) Wiederverkäufer dürsen elektrische Maschinen nur bis zum gleichen Gesamtbetrage an kW-Leistung bei Herstellern bestellen, wie sie ausweislich der der Bestellung beigefügten Verbrauchererklärungeu, Bezugscheine oder Bestellorerklärun- gen gemäß § 5 in Auftrag genommen haben. Dabei dürfen die durch ‘mehrere Verbraucherklärungen, Bezugscheine oder Bestellererklärungen gemäß 5 nachgewiesenen kW-Leistun- gen zusammengerechnet werden. . B

(2) Hersteller dürfen Bestellungen von Wiederverkäufern auf elektrische Maschinen nur bis zum gleichen Gesamtbetrage an kW-Leistung annehmen, wie der Wiederverkäufer aus- weislich dex der Bestellung beigefügten. Verbraucher- erklärungen, Bezugscheine oder - Bestellererklärungen E 8 5 in Auftrag genommen hat. Dabei ‘dürfen die dur mehrere Verbrauchererklärungen, Bezugscheine oder Besteller- erklärungen gemäß § 5 nachgewiesenen kW-Leistungen zu- sammengerehnet werden. :

vorherige Ginsendung des Betrages eins{ließlicch des Portos abgegeben.

Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 42 35 Verlin, Freitag, den 30. Funi, abends

s

wirtschaftung ‘elektrisher Maschinen

85

Bei Bestellungen auf elektrishe Maschinen, die Zu- oder Unterlieferungen darstellen (Bestellungen, die nicht vom Leßt- verbraucher erteilt werden), bedarf es der Abgabe einer Ver- brauchererklärung gemäß § 1 und auch eine Wiederverkäufer- erklärung gemäß § 3 nicht, wenn der Besteller die NE-Metall- bezugsrechte zur Verfügung stellt und eine Erklärung folgen- den Wortlauts dex Bestellung beifügt:

Jch/wix erkläre(n) hierdurch rehtsverbindlich, daß die bestellte(n) elektrische(n) Maschine(n) in ein Enderzeugnis eingebaut “wwird/werden oder eingeht/eingehen, für. das mir/uns entweder genehmigte Zulassungs- oder Vormerk- scheine vorliegen, ‘oder dessen Herstellung im Rahmen eines mir/uns von der zuständigen Stelle genehmigten Pro- dukftionsplanes erfolgt. ;

S6

Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ erläßt die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Anord- nungen.

8 7

Der Leiter des Sonderringes „Elektrische Maschinen“ wird ermächtigt, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.

Zuwiderhändlüngen gegen diese Anoxduung werden nach den §S 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. j

A 5-9

(1) Diese Agordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 2

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

die Anordnung Nr. 54 (FA 1) - der Virtschaftsgruppe

Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnishe Er-

zeugnisse über- Verbrauchererklärung bei elektrischen Ma-

schinen (Motoren, Generatoren, Umformer und einfache

ein- oder zweischeibige Schleifmaschinen) vom 12. Oktober

1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz.

Nr. 241 vom 15. Oktober 1943), j

die I. Ergänzungsanordnung zur Anordnung Nr. 54 (FA 1)

vom 1. März 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer

Staatsanz. Nr. 52 vom 2, März 1944).

(3) Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Loth- ringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok-

Berlin, -den 27. Funi 1944,

Der Lèiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“. : Lüschen.

Durchsührungsanorduung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 54 (FA 1) 1. Neufassung

des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotehnik“ über die Bewirtschastung elektrisher Maschinen (Motoren, ‘Gene- ratoren,” Umformer, einfachen ein- oder zweischeibigen Schleismaschinen) sowie von Elektrowerklzeugen, einschließlich Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welte, vom 27. Juni 1944 (Deutschèr Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. .Nr. 145 : vom 30, Funi 1944) Vom 27, Juni 1944 L Auf Vorschlag des Sonderrktngs „Elektrische Maschinen“ im Hauptaus\huß „Elektrotechnik“ wird auf Grund der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De- zember 1942 (RGBl. 1 S. 686), mit Zustimmung des Reichs- ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

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(1) Die Vorschriften dex'Anordnung Nr. 54 (FA 1) (1. Neu- fassung) des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ über die Be- wirtschaftung elektrischer Maschinen (Motoren, Generatoren, Umformer, einfachen ein- oder zweischeibigen Schleifmaschi- nen) sowie von Elektrowerkzeugen einschließlih Elektrowerk- zeugen mit biegsamer Welle vom 27. Funi 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 145 vom 30. Juni 1944) gelten zunächst nur für elektrische Maschinen (Motoren, Generatoren, Umforiner bis 300 kW oder kVA bei 1500 U/Min. (bei anderen Drehzahlen errechnet sich die obere Leistungsgrenze in kW oder kVA durch Vervielfachung der Drehzahl mit 0,2), einfache ein- oder zweischeibige Werkstatt- schleifmaschinen bis zu einem Schleifscheibendurhmesser von höchstens 300 mm einschließlich und für Elektrowerkzeuge ein- schließlih der Elektrowerkzeuge mit biegsamer Welle.

(2) Die Vorschriften der Anordnung Nx. 54 (FA 1) (1. Neu- fassung) des Hauptausschusses- „Elektrotechnik“ über die Be- vom 27. Funi - 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 145 vom 30. Juni 1944) gelten nicht für direkte Bestellungen der

“Wehrmacht, der Waffen-// und für Ausfuhraufträge.

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(1) Für die Verbrauchererklärung bei Motoren, Gene-

xatoren, Umformern, einfachen ein- oder zweischeibigen Werk-

stattshleifmashinen ist das in- der Anlage A abgedruckte Muster zu verwenden. %

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

PoftscheŒtonto: Berlin 418-21 1944 (2) Bis auf weiteres dürfen noch die dur die Anordnung Nr. 54 (FA 1) über Verbrauchererklärung bei elektrischen Maschinen vom 12. Oktober 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußischèr Staatsanz. Nr. 241- vom 15. Oktober 1943) ein- geführten Vordrucke für Verbrauchererklärungen weiter ver- wendet werden. Die Ziffer 5 der Lettverbrauchererklärung ist zu streichen, wenn der Lettverbraucher die NE-Metall- bezugsrechte zur Verfügung stellt.

(1) Für die Verbrauchererklärung bei Elektröwerkzeugen einschließli der Elektrowerkzeuge mit biegsamer Welle ist das in der Anlage B abgedruckte Muster zu verwenden.

(2) Bis auf weiteres dürfen noch die dur die Anordnung Nr. 54 (FA 1) über Verbrauchererklärungen ‘bei elektrischen Maschinen vom 12. Oktober 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nx. 241 vom 15. Oktober 1943) ein- geführten Vordrucke für Verbrauchererklärungen verwendet werden. Jn der Spalte „Schugzart“ ist aber die Bezeichnung des Elektrowerkzeuges, in der Spalte „Leistung“ ist bei Elektro-Bohrern, -Schraukern, -Gewindeschneidern der Loch- bzw. Gewindedurchmesser, bei Elektro-Schleifern der Scheiben=- durchmesser, in der Spalte „Drehzahl“ die Drehzahl an der Arbeitsspindel anzugeben.

8 4

(1) Werden die NE-Metalle aus dem Fertigungsteilkontin- gent entnommen, so muß der Hersteller im Teil IIT Ziff. 2 der Verbrauchererkläcung den NE-Metallbedarf angeben. -

(2) Werden die NE-Metalle vom Besteller zur Verfügung gestellt, so darf der Hersteller im Teil Il! Ziff. 2 der Ver- brauchererklärung den NE-Metallbedarf nicht angeben.

(1) Die kriegswichtige Notwendigkeit der Beschaffung muß geprüft und der Anerkennungsvermerk abgegeben werden:

bei- Bestellungen unter 10 000,— von der betreuenden

bezirklichen Dienststelle (Landeswirtschaftsamt, Rüstungs- fommando), bei Handwerksbetriehen von ‘der zuständigen

Gautoirtschaftskammer,

bei Bestellungen von N 10 000,— und darüber von dems-

jenigen Sonderausschuß oder Sonderring im Auftrage und

näch Weisung desjenigen Hauptausschusses oder desjenigen

Hauptringes, in dessen Bereich die bestellte eleftrishe

Maschine oder die bestellten Elektrowerkzeuge eingesetzt wer-

den sollen. Besteht kein Ausshuß oder Ring, so hat die

für den Besteller zuständige Gruppe ‘der Organisation der gewerblichen Wirtschaft den Bedarf zu prüfen und die

Anerkennungserklärung abzugeben. Gehört der Besteller

feiner Gruppe der Organisation ‘der gewerblichen Wirt-

schaft an, so obliegt die Bedaxfsprüfung und Anerkennung der für den Bedarfsfall zuständigen Rohstoffkontingents-

Verwaltungsstelle,

86

Soweit noch die durch die Anordnung Nr. 54 (FA 1) vom 12. Oktober 1943 eingeführten Vordruckc verwandt werden, ist der Anerkennungsvermerk unter die Leßttverbraucher- erflärung (Teil T der Verbrauchererklärung) mit folgendem Wortlaut zu seten:

„Die kriegswichtige Rotwendigkeit der Beschaffung

wird anerkannt.“ (Ort und Dátum)

Bezeichnung der anerkennenden Stelle Unterschrift 8 7

Die Vordrudcke für . die Verbrauchererklärung sind beim Verkäufer der elektrishen Maschine anzufordern. Die Verkäufer elektrischer Maschinen müssen die Vordrucke

beziehen bei der Fixma Guth u. Krapp, Berlin S§O 16,

S8

(1) Fndustrielle Hersteller haber die bei ihnen in jedem Monat eingegangenen Verbrauchererklärungen nah Aus- füllung des Abschnittes TI1 laufêènd, spätestens bis zum 5. des folgenden Monats, der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie, Muskau O. L.,, Berliner Chaussee 13, einzusenden. Fehl- anzeige ist erforderlich.

(2) Handwerkliche Hersteller haben die bei ihnen in jedem Monat eingegangenèn Verbrauchererklärungen nach Aus- füllung des Abschnittes III bis zum 5. des folgenden Monats gesammelt der Reihsgruppe Handwerk, Berlin NW 7, Neu- städtische Kirchstr. 4/5, einzusenden. j

; S9

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. -

S 10

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auc in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem- burg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 27. Juni 1944.

Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“. Lüschen.

“Schlesische Str. 30.