1944 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Sezbsttfosten A—F R a «ina G % auf A—E A I N. Selbstkostenpreis je . . Stück C. =

(2) Eine Aufgliederung der Kosten ist

zulässig.

weitergehende

83 Werkstoffe dürfen mit den tatsächlihen Einstandspreisen eingeseßt werden, die nach den einschlägigen Preisvorschriften zulässig sind. 8 4 Z Als Löhne dürfen höchstens die den Zweiten P bestimmungen zum Abschnitt [Il der KWVO. vom 12. Oktober 1939 (RGBI. 1 S. 2028) entsprechenden Löhne (Stoplöhne) eingeseßt werden. Wenn die Löhne durch Tarifordnung oder durch eine ‘sonstige Anordnung des zuständigen Reichs- oder Sondertreuhänders neu gebildet werden, sind der Preis- errechnung höchstens die neuen Löhne zugrunde zu legen. Wenn die Stoplöhne über den neuen Tariflöhnen liegen, dürfen die betroffenen Unternehmer ihre Stoplöhne auch weiter der Preiserrechnung zugrunde- legen, solange sie diese fortzahlen dürfen und tatsächlich fortzahlen. 85 (1) Fertigungsgemeinkosten sowie Verwaltungs- und Ver- triebsgemeinkosten dürfen mit den Zuschlagsäßen eingeseßt werden, die sih aus dem leßten Geschäfts]ahr vor dem 1. Fanuar 1944 tatsächlih ergeben. Verringern sich die an- teiligen Gemeinkosten in der Folgezeit, so dürfen jeweils nur

“die geringeren Zuschlagsäße des leßten abgeschlossenen Ge-

schäftsjahres eingeseßt werden. Als Abschreibungen sind höchstens die verbrauchsbedingten Abschreibungen anzuseben.

(2) Die Abgrenzung zwischen Einzel-, Gemein- und Sonder- kosten sowie auch zwischen diesen und dem Gewinnaufschlag darf gegenüber der Vergleichszeit grundsäßglih nicht geändert werden. Eine Aenderung ist nur zulässig, wenn der Erhöhung des einen Preisbestandteils eine entsprechende Senkung “des anderen gegenübersteht. Sind z. B. Werkzeugkosten in der Vergleichszeit in den Gemeinkosten enthalten, so bedingt ihrc Ansaß als Sonderkosten nunmehr eine entsprechende Senkung des Gemeinkostensaßes.

(3) Eine Verfeinerung des Rechnungswesens darf nicht zu Preiserhöhungen führen. :

S6

(1) Die Verrechnung der Werkzeuge erfolgt gemäß den „Technischen Richtlinien für die Herstellung und [Lieferung von Gesenkschmiedestücken aus Stahl“, 5. Auflage, genehmigt dur den Reichskommissar für die Preisbildung am 30. Funi 1941 IIT 345-8996/41.

(2) Hiernach ergibt sih die zulässige Höhe der Werkzeug- erneuerung und Fnstandhaltungsrate aus der Vorkaltulation der Werkzeuge, die nah dem Kalkulationsschema des § 2 A—C aufzustellen ist. Die vorkalkulierten Werkzeugkosten der Ferti- gung sind durch die Zahl dex aus dem Gesenk im Rahmen der Dinnormtöleranzen herstellbaren Schmiedestücke zu teilen und in dieser Höhe einzurechnen.

(3) Werkzeuge, die nur für den Auftrag eines einzelnen Ausftraggebers verwendet werden können, dürfen dem Auftrag- geber besonders in Rechnung gestellt werden. Die Kosten sind in diesem Falle, wie folgt, zu errehnen:

a) Werkzeuge, die im Eigentum des Herstellers bleiben: nach dem Kalkulationsschema § 2 A—C abzüglich des Schrottwertes; s

b) Werkzeuge, die in das Eigentum des Bestellers über- gehen: nah dem Kalkulations\chema des § 2 A—G

/ mit Ausnahme der Position D a (Werkzeugerneue- / rungs- und Jnstandhaltungsrate).

Werden die Werkzeugkosten dem Besteller besonders in “Rechnung gestellt, so dürfen bei der Preiserrehnung des Gesenkschmiedestücks Werkzeugerneuerungs- und Jnstand- hallungsfosten, insoweit nicht berechnet werden.

(4) Das Ausschußwagnis ist nach den tatsächlihen Ver- hältnissen des Betriebes zu errechnen.

S T Als Gewinn darf höchstens der Gewinnsay fkalkuliert werden, der sich aus dem Verhältnis des Umsatzes im Ge- schäftsjahr 1937 zu den auf diesen Umsatz entfallenden Selbst=- kosten des Betriebes cxgibt. Sofern dieser Gewinnsaß der Forderung des § 22 der KWVO. nit entspricht, ist er auf eine angemessene Höhe zu senken.

S8 Soweit in Vorstehendem nichts anderes bestimmt ist, sind die Bestimmungen der Leitsäße für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Ausftrag- geber (LSO.) entsprechend anzuwenden.

: S 9 Durch eine Kalkulation nah § 2 genügen die Betriebe den Vorschriften des § 1 der Verordnung über den Nahhwetis von Preisen vom 23. November 1940 (RGBl. 1 S. 1531).

8 10 Der Erlaß, betr. Preisermittlung für neue Schmiedestüde, an die Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Fndustrie vom 7. November 1941 I 121-13 058/41 (MittBl, Teil I S. 637) tritt außer Kraft, : ;

8 11 Der Reichskommissar für die Preisbildung und die von ihm

beauftragten Stellen können Ausnahmen zulassen oder anordnen,

8 12 (1) Diese Anordnung tritt am 1, August 1944 in Kraft. (2) Sie findet auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschldssen waren, keina Anwendung. Berlin, den 22. Funi 1944. Der Reichskommissar für die Preisbildung.

Fishbödck.

; ' Berichtigung

Zu Abschnitt IIl (Regelung der Ausfuhr) der Näheren An- weisung zur Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz vom 30. September 1943 (Deutscher Reichs-

anzeiger und Preußischer Staatsanzeige: Nr- 229 vom 1. Oktober. 1943) muß es bei den

statistishen Warenverzeichnisses

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usfthrnummern des

Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 1. Juli 1944. &. 2

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statt „Nadelschnitthoz i O richtig heißen: „Nadelschnittholz . E 76 g“. I A Irichtamtliches Deutsches Reich I. Stand der Reichs8schuld H : Betrag e: Bezeichnung der Shuld (in Mill. 84) am 31, 12,43] 31, 3, 44 A. Fundierte Schuld a) Auf Reichsmart lautende Schuld: L 319% Schaßanweisungen des Deut- | schen Reichs von 1944, Folge T. —_— 3 409,8 2 | 312% Anleihe des Deutschen Reichs Von T A N 3 364,3 3 | 314% Schuldscheindaüehn von 1944 100,0 4 | 312% Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1943, Folgen 1, F, 16 104,5 | 18 064,0 5 | 314 % Anleihe des Deutschen Reichs von198B. 12316, | 128316,6 31% % Schaßanweisungen des Deut- ichen Reichs von 1942, Folgen 1, i U 18 003,1 | 18 003,2 7 31/7 % Anleihe des Deutschen Reichs von I 9 254,9 | 9 254,9 8 3% Schaßanweisungen des Deut- L schen Reichs von 1941, Folge VII' 39,7 39,7 31/, % Schazanweisungen des Deut- schen Réichs von 1941, Folge VI1 40,0 40,0 10 31/2 % Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1941, FolgenI—V | 14 999,9 | 14 999,9 11 } 81/, 0 Anleihe des Deutichen Reichs : von 1941. / 7 921,7 | 7921,3 12 4% Schaßanweisungen des Deut- ja schenRetchs von1940, Folgen 1-VII | 7838,8 | 7837,5 4% Anleihe des Deutschen Reichs , D C2021 [42021 14 44 % Anleihe des Deutschen Reichs I 8841] | 3 840,5 15 4x % Anlethe des Deutschen Retchs von La 2 928,8 | 2 928,8 e Desgl., Zweite Ausgabe . . , 767,2 162,9 4} % Schaßanweisungen des Deut- L E chen Reichs von 1939 51,3 2,8 4% Schaßanweisungen des Deut- ichen Reichs von 1938, Folgen V1I x jo E 37,5 37,5 E 41, % Anleihe des Deutschen Reichs , 90 Don 1088 C 1 589,5 | 1 589,5 21 Desgl., Zweite Ausgabe .…....... 908,3 908,0 4} % auslosbavée Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, A i 29 Ersté“ Folge tis +1524 699,6 580,4 43 % Anleihe des Deutschen Reichs f 9s O S 551,9 | 534,9 Reichsshuldbuchforderungen, eingetr. auf Grund von § 65 des Geseßes zur Regelung der landwirtschaft- ¿i lichen Schuldverhältnisse. 40,3 40,2 Z 43 % auslosbare Schaßantveijungen q des Deutschen Reichs von 1936, - 25 Dit e 497,6 | 497,6 dd F Dedol Gee Pole: 0 556,1 556,0 4} % Schazanweisungen des Deut- 27 hen Reichs von 1966 .., 672) 62,9 98 | Schuldschemdarlehn von 1936 , . , 56,7 } 56,7 43 % auslosbare Schaßanweisungen 7 29 des Deutschen Reichs von 1935 . . 185,1 185,1 30 | 4% Schuldscheindarlehn von 1935 264,1 264,1 4} % Anleihe des Deutschen Reichs 61 þ von O P 08814, 002 32 | Desgl, Zweite Ausgabe . , , .,. 905,9 876,1 4 % Anleihe des Deutschen Reichs a / 19 O e 08 33,0 33,0 Reichs\huldbuchforderungen t. frei- 34 willigen Arbeitsdienst . . B 4,5 4,5 Reichs\shuldbuchforderungen, einge- tragen auf Grund h a) des Kriegsschädehschlußgejepes . 516,7 431,5 35 b) der Polenschädenverordnung . . T5,7 15,7 36 | Schuldscheindarlehn von 1928 . . . 6,9 6,9 T OE des Deutschen i eis: | a) mit Auslosungsxechten 1943,3 | 1 942,5 37 b) ohne Auslosungsrechte 57,8 51,6 Rentenbankdarlehn | .|_1549,9 | 1 549,9 Summe a |109 546,2 [118 044,1 b) Auf fremde Währung" lautende Schuld (in Millionen): 38 6%, Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930 T i 298,2 298,2 / S O 39 | Jnternationale 5I%ige Anleihe des |- Deutschen Reichs 1930 Ua 653,1 652,2 R 20S S O 0 0 On 2/8639 C Bo O G O 0A E G 90,6 Schwed. Kr. .... 904 þ Schweiz. Fr... 72,7 Vel C 200 : 40 | Deutsche Aeußere Anleihe oon 1924| 252,1 | 250,8 § (Nennbetrag). 31,8 : (Einlösungs3betrag zu 105% = 33,4 §) S 2,449 Schweiz. Fr. . 7,2 Schwed. r. .... 17,2 ee 61,7 Summe b | 1203,5 | 1201,3 Eumme a [109 546,2 118 (44,1 (Summe der fundierten Schuld

110 749,7 (119 245,5

A B

aa d s

-Bezeichnung der Schuld

Betrag (in Mill. KA)

am N 31. 12, 43| 31. 3. 44

LfD. Nr.

B. Schwebende Schuld

1 Zahlungsverpflichtungen aus der Be- gebung von

æ) unverzinslichen Schaßanweisungen mi? Gegenwert und von Reichs- j

wechseln R [133 082,7 [144 499,8 b) unverzinslichen Schazantoeisungen ( ohne Gegenwert ....,., 11,4 D,D 2 Kurzfristige Darlehen ...,, 8 588,2 | 9245,3 3 Betriebskredit b. d.DeutshenReichsbank 629,5 411,2 Summe der Zahlungsverpflichtungen |142 311,8 [154 161,8

4 Schaßanweisungen zum Zwecke von |

Sicherheitsleistungen. ....., 9,1 8,6 Eumme der s{chwebenden Schuld |142 320,9 |154 170,4

IL. Betrag der ausftehenden' Steuergutscheine -

1 Anleihestod-Steuergutsheine . …. 46,3 445 2 NFF-Steuergutscheine I 989,3 9 ( i 0 Ie 999,8 TTI. Detriebs8anlageguthaben und Waren- beschaffungsguthaben | % L Betriebsanlageguthaben i 589,4 689,3 2 Warenbeschassungsguthaben . . .. 177,0 176,9

Die Umrechnung der fremden Währungen in LA is den Mittelkursen der Berliner Notierungen des Stichtags erfolgt, die Um- rechnung Des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.

2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge für den amerikanischen, s{weizerischen, italienischen, belgischen, hol- ländischen und deutschen Anleihebesiß wurden vom Schuldkapitial ab- geleßt; fte beliefen sich am 31. März 1944, ebenfalls umgerechnet zu den Mèittelkursen der Berliner Notierungen des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 55,4 Mill. XA für die Internationale 5}%ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 90,7 Mill. -LA für die Deutsche Aeußere Änleihe von 1924.

3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben si dur die Abrundungen, frehnungen ergeben sih durch

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Nummer 25 des Ministerialblatts des Reihs- und Preußischen Ministeriuurs des Fnnern vom 23. Juni 1944 hat folgenden JFnhalt: Allgemeine Verwaltung. Anordn. 12. 6. 44, Hilseleistg. in d. Landwirtschaft. RdExl. 14. 6. 44, Vollziehg. v. Vertragen u. rechtsgeschäftl. Urkunden. RdEvl 17. 6. 44, Ausf.=Best. zur Unfallversicherg. d. nihtbeamt- 1 Dienstkräfte. Kommunalverbände. RdErl. 14. 6. . , Bestellg. v. Be- zirksbeauftragten f. d. Gemeindewald bei d. forstlihen Mittel- behörden. RdExrl!. 14. 6. 44, Verbrauchergenossenshaften; hier: Gewerbesteuer. NOEWUl 126 1E Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dtn. Wochenshau Nr. 25/44. RdErl. 15. 6. 44, Verein fachg. d. Verw.; hier: Einschränkg. d. Prüfgn. bei gemein- nUßigenr Wohnungsunternehmen mit komwamunaler Beteili g. Polizeiverwaltung RdErl. 26, 5. 44, Tragen v, Schuß- waffen Dur d. Führer v. Werkfeuerwehren. RdErl. d. 6. 44, „Besondere Kosten“ im Sinne d. § 1_ Abs. 3 d. -Luftschußges.;. hier: - vJNnstanDdseßgs.- u. Betriebsstoffkosten f. Kraftfahrzeuge (insbes. ¿Feuerlo]schfahrzeuge) d. LSPol. RdErl. 10. 6. 44, Einfaßtz- besoldg. f. D. Angehörigen d, Pol.-Reserve (einschl. LSPolY, RdErl. 14. 6. 44, Ungezieferbekämpfg. i. d. Pol.-Gefängnissen u. polizei…. Häftlingslagern. Wehrangelegenheiten. KriegSschäden. Familienunterhalt. RdErl. 10. 6. 44, Ausführg. d. Räufnungs-Familienunterhalts; hier: Heran- ziehg.. Unterhaltspflihtiger. RdErl. 10. 6: 44, Einsaßbefoldg. 1. d. Angehörigen d. Pol.-Reserve (einshl. LSPol.). RdErl. 13. 6. 44, Anwendg. d. Personenshäden-VO. auf SA.-Angehörige im Dienjt D. Land- u. Stadtwacht. RdErl. 13. 6. 44, Umsetg. v. Betrieben u. Betriebsteilen ‘(Umseygs.-Grundsäße). RdErl. 16. 6. 44, Zweite Ergänzg. d. Durchf.-Best. zum Erl. d.“ Führers Uber d. AUusgleih friegswihtigen Raumbedarfs. Volks- | RdErl. 10. 6. 44, Einteilg. U. Unterstellg. d.

eztrfkSapotHefenkammern. RdExl. 12, 6. 44, Vergütg. d. Be- reitshaftSdienstes medizin.-techn. Gehilfinnen u. medizin.-techn. Assistentinnen in Krankenanstalten. RdErl. 12. 6. 44, Einziehg. v. Meningokoklkenserum. Veterinärverwaltung. RdErl. 12. 6. 44, Einfuhr v. Tieren f. Zoolog: Gärten u. Tier- parke. RDdDErl. 14. 6. 44, Bekämpfg. d. seuhenhaften Verkalbens. (Banginfektion d. Rindes). Samml u ngs- U. Lotterie- wesen. RdErl. 10, 6. 44, Werbg. v. Geldspenden u. Mitglie- dern f. d. Dte, Gesellschaft zur Rettg. Schiffbrüchiger. RdErl. 14. 6. 44, Adolf-Hitler-Spende d. dtn. Wirtschaft. Stellen - ausfch reibungen für Gemeindebeamte. Zu beziehen durch alle Postanstalten, Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 N. für Ausgabe A (ziwei- seitig bedrucckt) und 2,70 K.Æ füx Ausgabe B (einseitio bedruckt).

Aus der Verwaltung -

Erfolgreihe Sozialpolitik für Soldaten und Arbeiter

Fünf Fahre Reichs-Krankheitsshuß für Kriegshinterbliebene und Rentner

Ein wesentlihes Glied in der Reihe jener Maßnahmen, die von Partei und Staat zur sozialen Sicherung für den deutshen Sol- daten und seine Familie vollzogen wurden, bildet jene Verord- nung des Reichsarbeitsministers Seldte über die Krankenver- sorgung der Kriegshinterbliebenen, die anläßlich des 50, Geburts- tags des FühHrers am 20. April 1939 ergangèn ist. Mit Wirkung vom 1. FUult -1939, vor nunmehr also genau fünf Jahren, wurde damit ein einzigartiges Sozialwerk zur Tat, in das später auch die Soztialrentier der Reichsversicherung einbezogen wurden, Zu- nächst galt es für die Witwen, Waisen und “Eltern der Hinter- bliebenen des erste Weltkrieges und der Kämpfer für die natio- nale ErHebung, die versorgungsrehtlihe Bezüge erhalten. Sie waren bis dahin im Krankheitsfalle im Velentlifien aufdie öffent-= liche Fürsorge angewiesen und mußten, entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften, die verauslagten Arzt- und Arzneikosten

‘usw. allmählich wieder zurückbezahlen, und zwar häufig durch ent-

sprehende Einbchaltung von ihrex Rente. Die neue Verordnung ga thnen statt dessen den Rechtsanspruh auf eine zeitlih nicht egrenzte Krankenpflege, bestehend in ärztliher und fachärztlicher Behandlung, Zahnbehandlung, Versorgung mit Arznei und klei- neren Seilmitteln sowie Wochenhilfe. Moaltenbatbtlage wird bis zur Dauer von 26 Wochen für den Haupt- und bis zu 13 Wochen für die mitversicherten Angehörigen gegeben. Anfäng- lih war eine geringe monatliche, Beitragsleistung vorgesehen als Zuschuß, den die Versicherten leisteten, Das Reich hat aber für die Dauer des gegenwärtigen Krieges die gesamten Beiträge für die Hinterbliebenen selbst aus Reichsmitteln' übernommen. Auch entrihten die Hinterbliebenen weder eine Krankenscheingebithrx

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noch einen A xzneikostenanteil Bei freiex Arztwahl bekommen sie ihre Kranukenversorgung durch. die örtlich zuständigen Orts- und

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Landkrankenkassen. Seit 1941 ist diese großzügige Krankenversiche- rung des Reiches auch: auf diejenigen ausgedehnt worden, die als Hinterbliebene des gegenivärtigen Krieges aus Wehrmacht, Waffen-//, RAD. oder als Hinterbliebene der Luftkriegsbetroffe- nen Und sonst nah Maßgabe des Reichsversorgungsgeseßes Bezüge erhalten. Welchen Umsang das Gesamtwerk hat, wird daraus O daß eine entsprechende Krankenversicherung für Rentner mit über fünf Millionen Sozialrentnern geschaffen wurde. Sie enießen troy des naturgemäß größeren Versicherungsrisikos des PetaclGritienen Lebensalters die gleihen Vergünstigungen \wie

dèe Kriegshinterbliebenen. Hier wurde der Grundgedanke einer

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Neichs- und Staat3anzeiger N+. 146 vom 1. Zuli 1944. S. 3

vernünftigen Versorgung verwirkliht und zugleih deutlich, welche großen fonstruktiven Möglichkeiten sich einer einheitlih ge- steuerten Sozialpolitik für Soldaten und Arbeiter bieten. Die auf Befehl \des Führers erfolgte Uebertraçcung der Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen mit Aus- nahme der Berufssoldaten anf den Reichsarbeitsminister ge- winnt unter diesem Gesichtspunkt auh für den Laien eine höchst prafktishe Bedeutung. Bemerkenswert is endlich die bei dieser Krankenversicherung erzielte Verwaltungsvereinfahung und Per- sonalersparnis, da die Beiträge von den Kostenträgern zentral be- zahlt und an die einzelnen: Kassen abgeführt werden.

Ausgleich für Flicgerschäden bei stillgelegten Betrieben

Erleidet ein Betrieb, der infolge kriegswirtschaftliher Maß- nahmen bereits stillgelegt worden wax, Fliegerschaden, so wird für die Dauer der Stillegung eine Beihilfe gewährt. Die Rege- lung erfolgt nach den Bestimmungen über die Gemeinschaftshilfe

der Wirtschaft oder nah den Bestimmungen über Stillegungshilfe, -

Wird ein fliegergeschädigter Betrieb nachträglich stillgelegt, so wird der Betriebsinhaber nah dem Nußungsschädenrecht ent- schädigt. Die Entschädigung wird spätestens von dem Monat ab gezahli, der dem Zeitpunkt der Stillegung folgt. Maßgebend ist die dritte Nußungsschädenanoxrdnung vom 23. April 1941, i

Ueber alle hiermit zusammenhängenden Fragen unterrichtet ein Runderlaß des Reichsführers 44, Reichsminister des Fnnern vom 14. 4. 1944 (veröffentliht im Ministerialblatt des Reichs- und Preußishen Ministeriums des Funnern 1944 Nr. 16 Seite 393). Einzelheiten dieses Fragengebietes behandelt auch das Rund- shrèéiben des Präsidenten des Reichsverwaltungsgerichts (Reichs- kriegss\hädenamt) vom 10. 5. 1944 (veröffentlicht in der Zeitschrift „Deutsche Verwaltung“ Heft 5 Seite 139).

Erste Tagung des Reichsbeirats Ackerbau

Am 28. und 29.- Füni fand die erste Arbeitstagung des Reichs- beirats Ackerbau im Reichsnährstand statt. An der Tagung, die von dem Reichssahwart Ackerbau im Reichsnährstand, Dr. Roemer, geleitet wurde, nahmen Vertreter aus Wissenschaft und Praxis und ‘der Dienststellen des Réichsnährstandes aus allen Teilen Großdeutschlands teil. Als besonders vordringliche Auf- gaben der Arbeitstagung stellte der Vorsißzende zwei Probleme heraus: 1. Die Möglichkeit der Ausweitung des Hülsenfruhtbaues und 2. die Erhaltung der natürlichen Fruchtbarkeit déx Böden. Auf diese beiden Probleme waren alle Vorträge und die daran anschließenden Beratungen ausgerichtet.

Einleitend sprah zu den beiden Hauptproblemen Reichsland- wirtshaftsrat Dr. Schulze, Abteilungsleiter Ackerbau im

Wirtschafisteil |

Reichsnährstand Berlin, der. einen umfassenden Ueberblick über die Entwicklung der pflanzlihen Erträge in den leßten sechs Jahrzehnten gab und daraus die gegenwärtigen Forderungen auf dem- Gebiete der Erzeugungsschlacht im pflanzenbaulichen Seftor ableitete. Als besondere Aufgabe der Erzeugungsschlacht des kommenden Wirtschaftsjahres stellte er neben der vollen Aufrecht- erhaltung der Hackfruchtanbaufläche sowie der Wiedererreihung der Brotgetreidefläche der Jahre 1938/39 die Ausweitung des Körnerhülsenfruhtbaues heraus. Diese Ausweitung ist einmal notwendig, um die Versorgung mit Hülsenfrüchten für die mensch- lihe Ernährung sicherer zu aesfilten. zum anderen um dem Boden Stickstoff zuzuführen und damit einen gewissen Ausgleih für den nur 4 a zur Verfügung stehenden Handelsdüngerstick- stoff zu schaffen. :

Zur Frage der Möglichkeiten - der vermehrten Hülsenfrucht- erzeugung sprachen des weiteren ' für Ostdeutshland Prof. Konold, Bromberg, für Mitteldeutshland- Oberlandwirtschasts- xat Dr. Hahne, Halle, und für Süddeutschland Oberlandwirt- shaftsrat Griesbeck, München. Alle Vortragenden waren sih darin einig, daß es auch unter den heutigen Verhältnissen durchaus möglich ist, den Hülsenfruhtbau —- sei es im Rein- anbau oder im Beisaatverfahren noch auszuweiten. Die an die Vorträge sich anschließende rege Aussprache trug zur Klärung diejes für unsere Ernährungswirtschaft sehr ipichtigen Problems weiter bei und erbrachhte wertvolle Hinweise für die in nächster Zeit auf diesem Gebiet zu ergreifenden Maßnahmen der Reichsnährstandsführung.

Am zweiten Tag der Tagung standen die Möglichkeiten zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit im Vordergrund der Be- ratungen. Als Wissenschaftler sprach zu diesem für die Sicherung unserer Erträge und Ernährung wichtigen Thema Prof. Meyer, Halle; als anerkannter Praktiker auf diesem Gebiet Landwirt K Gundel, Schandhof, der sich eingehend über die in seinem Betrieb mit großem Erfolg durchgeführte Bodenbearbeitung aus- licß und daraus die Forderungen für eine sachgemäße Boden- bearbeitung zur Gesunderhaltung der schweren Böden ableitete.

Wirtschaft des Auslandes

Befriedigende Lage der norwegischen Landwirtschaft

Oslo, 30. Funi. Die diefe der norwegischen Landwirtschaft und.

der Saatenstand sind in diejem Frühjahr als zufriedenstellend an- zusehen, so heißt es in einem Lageberiht der Wirtschaftszeitschrift „Skonomisk Revue“. Jm einzelnen habe sih die Saatgutversor- Gy p die Bereitstellung künstliher Düngemittel gebessert.

Ÿ be ein großer Teil der vorhandenen tandwirtshaftlihen Traktoren v Generator-Antrieb umgestellt werden können. Was die Selbstversorgungslage Norwegens betreffe, so konnte gegen- Uber der Vorkriegszeit eine wesentlihe Steigerung erreicht iver- den. "Während vor diesem Kriege nur 43 % des gesamten Kalo- rienbedarfs_ im Lande selbst erzeugt wurden, sei diese Zahl im leßten Jahr auf 70 % angestiegen.

_ Aktiver“ Staatshaushalt in Dänemark _Kopenhagen, 30: Juni. Das Finanzjahr 1943/44 {loß für den

- dänischen Staat mit einem Uebershuß von rd. 10 Mill. Kr. An

Stelle des zunächst veranschlagten Unterschusses von 88,7 Mill. Kr.

ist ein Uebershuß von 98,7 Mill. Kr. getreten. Die Einnahmen beliefen sih auf tnsgesamt 1153,8, die Ausgaben auf 1143,8 Mil- lionen Kr.

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Zur Sanierung des shweizerishen Hotelgewerbes

Zürich,, 30. Juni. Von den Sanierungsmaßnahmen im schwei- zerischen Hotelgewerbe gab die Generalversammlung der Schwei- zerischen Hotel-Treuhand-Gesellschaft am 27. Juni in Zürich ein Bild. Das Unternehmen hat seit seiner Gründung im Fahre 1921 35.5 Mill. ffxs an Darlehen und Vorschüssen ausgezahlt. - Durch- shnittlih entfallen auf jede Kreditgewährung 241 000 sfrs. Es handelt sih dabei um gesiherte Leistungen, für die--in privile- gierter Form kapitalsmäßig genügend. Deckung besteht. An eigent- lichen Subventionen hat der Bund der Schweiz. Hotel-Treuhand- Gesellschaft 21,5 Mill. ffrs zur Verfügung gestellt. dnr die Tätigkeit dieser Oxgañisation erzielte Abbau von Schuld- verpslihtungen erreichte bisher insgesamt 120 Mill. sfrs. Von M er Bedeutung sind die Zinserleihterungen, die mit Unter- tußung des Bundes bei allen Hypotheken erreicht werden konnten und sich auf einen Kapitalbetrag von 300 Mill. .sfrs erstrecken. Gegentvärtig liegen neue geseßgeberishe Maßnah:nen des Bundes

_ önenticher Anzeiger

H S, L A fe Fig f: an: Vi: 5 C e E L E E D is ti i,

betten stillgelegt.

Der gesamte *

im Entwurf vor. Sie sollen dem notleidenden Hotelgewerbe vor allem die Bereitschaft für die Nachkriegszeit erleichtern und als einshneidende Neuerung die Möglichkeit, ungedeckte hypotheta- rische Verpflichtungen durch Leistung angemessener Teilzahlungen zivangsweise abzulösen. Diese Maßnahme wird die zukünftige Sanierungstätigkeit fördecn. Die «xweiterte Hilfsaktion erfordert allerdings einen wesentlih höheren Einsaß an offentlih2.n Mitteln, Das Hotelgewerbe joll in die Lage verseßt werden, den Aufgaben der kommenden Zeit gerecht zu werden. Die Stiilegungsaktion hat im übrigen weitere Fortschritte gemacht. Fnsgesamt wurden bis jeßt unter Mithilfe der Gesellshast 48 Betriebe mit 3600 Gast-

Neuordnung der Chemikalien- und Seifen-Wirtschaft Ftaliens

Mailand, 29, Juni. Durch ein Drekret der italienishen Regie- rung ist soeben cin „Ufficio Nazionale per la disciplina dell’approvigionamento e della distribuzione dei prodotti chimici e dei saponi“ ins Leben gerufen worden, welches dem Ministerium für korporative Wirtschaft unterstellt wird. Wie der Name des neuen Amtes besagt, besteht seine Aufgabe in der Ver- sorgung und Verteilung der hemishen Produkte und speziell der Seifen. Das neue Amt wird gleichzeitig die Funktionen der ver- schiedenen Körperschaften übernehmen, welche in diesem Sektor der italienischen Wirtschaft bereits vorhanden gewesen waxen. Zunächst wird einmal der effektive Bedarf der Bevölkerung an Seifen und Chemikalien festgestellt werden. Daraufhin kann dann ein Verteilungsplan ausgearbeitèét werden, der eine reibungslose Verteilung der Produktion an die Verbraucher garantieren soll. Besondere Kontrollorgane des neuen Amtes werden die rigorose Durchführung aller von ihm erlassenen Anordnungen überwachen,

Anleihekonversionen in Argentinien

Madrid, 30. Funi. Die argentinishe Regierung erließ dieser Tage eine Verordnung, durch die die Konversion von 370 Mill. Pejos der inneren argentinishen Anleihen von 1936 und 1938 und die Repartierung der äußeren Anleihe von 1937, die alle zu einem Zinssaß von 4 % ausgegeben waren, verfügt wird. Die neuen Titel, die im Gegensaß zu den früheren Stücken nicht steuer- frei sind, sind zu 3 % verzinslich, fübren die Bezeichnung „Credito Argentino Fnterno Conversion 3% 1944“ und haben eine Lauf- zeit bis 1937 mit êiner jährlihen Amortisation von 1%. Die Zinszahlung erfolgt wie ‘bei den früheren Anleihen jeweils am 15. der Monate April, Fuli, Oktober und Januar und beginnt zum ersten Male im Oktober dieses Jahres. Die Zeichnungs- listen sollen in der Zeit vom 3. bis 11. 7. 1944 aufgelegt werden. Der Ausgabekurs wird in den nächsten Tagen durch eine weitere Regierungsverordnung festgelegt. Dex Rückauf von nicht kon- vertiecien Stücken erfolgt zu Pari zuzüglich der Zinsen bis zum 13. 7. Außerdem wird auch die Schaßkasse ihrerseits einen zu- säblihen Betrag von 100 Mill. Pesos zu den gleichen Bedingungen auflegen, während die Stadtverwaltung von Buenos Aires in der gleihen Zeit 90 Mill. Pesos verschiedener 44 %iger Anleihen konvertieren vird.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 30. Juni. (D. N. B.) New York 4,02%—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,80—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20, Rio de Janeiro 83;567/16 G.

Amsterdam, 30. Juni. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. ] [Amtlich.] Berlin —,—, London p New Yort ——, Paris —,—: Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Heljinki —,—,_ Ftalien (Clearing) “—,—, Madrid ——, Olo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,99, Prag —,—.

Zürich, 30, Zuni. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 7,371, London-Clearing 17,30}, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,671, B., Madrid 839,75 B., Holland 229%, Berlin 172,55, Lissabon 17,35, Stockholm 102,671/,, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,27%, Sofia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,75, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

London, 30, Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

1941

L Untersuchungs- und Strafsachen. 4, Oeffentliche Zustellungen, 7. Aktieng 10. Gesellschasten m. d. D... 13: UnfaA- 58 rungen, 2. Zwangsversteigerungen, 6, Berl und Fun 8, Kommand Aktien, Genossenschaften, Dent DBaukausweife, 3. atte | 6, bete fh usw. un U | 9, Deutsche Kolon Ver Mony | ix Offene Handels- und Kommanditgesellschaften, My etibabaas Saa T [4051] Erbenausgebot. anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- den gemäß 8 §1 der Schuldenabwick- S: Aufgebote _77 VI H 35/44. Am 10. 2. 1944 ist 4. Oeffentliche treten zu lassen. lungsverordnung vom 15. 8. in Chemniy der Maschinenformer Magdeburg, den 19. Funi 1944. (Reichsgeseßblatt I, S. 516 ff.) für kraft-

[4054] Aufgebot.

2 F 3/43—G. Die Firma Textilwerke Karl T. Buhle Akt. Ges., Lißmannstadt, Dachdekerstraßé 7/9, hat das Aufgebot des am 18.8. 1939 in Dodsh von St. Burchardt über 100,— Zk. ausgestellten und am 10, 19. 1939 in Zagorow von Ordre K. Ganciarski zahlbaren Wechsels, den sie von der Firma Geb. M. u. A. Przygorscy, Litmannstadt, Adolf-Hitler- Straße 69, erhalten und am 4. 9. 1939 an die Bank Gospodarstwa Krajowego (Bank der\ ula Wirtschaft) Lißh- mannstadt zum Diskont weitergegeben hat, beantragt. Der Jnhaber der Ur-

und. Mähren),

verwandtschaft mit

Frang Holub, geboren am 24, August 1861 in Salzberg (Protektorat Böhmen“ kfinderlos verheiratet- gewesen. mit der verstorbenen Auguste Emilie E Con ge=- wesen in Chemniy, Fichtestx. 6, ver=.| 5 itr & 5 storben. Diejenigen, L Ansprüche auf Magdeburg, Maybachstr® 12 (Gemein jeinen Nachlaß, insbesondere auf Grund Erbrechtes, erheben, werden Cg dert, dies bis zum 15. August 19

Zimmer 180 (Neubau, [. Amtsgerichts Chemniy schriftlich oder persönlich anzumelden unter Nachweis des Grundes insbesondere der dem Erblasser.

Zustellungen

[4062] Oeffentliche Zustellung. 8 R 125/44. Es klagen: 1. die Ehe- frau Emilie Konosenko geb. Krüger,

[4060]

shastslager), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Ehrhardt in Magdeburg, gegen den Eisenbahnbüro- angestellten Andreas Konosenko, zuleßt wohnhaft geaen in Artjemowjk (Sta- linogebiet), Ukraine, 2, die Ehefrau Else Tschernjawshig geb. Gurke, bis- her in Magdeburg, Maybachstr. 12 (Gemeinschaftslager), z. Z.- in Unter-

4 im Stock) des

[ut8- lung des

unde wird aufgefordert, spätestens in | Später angemeldete Rechte können g iersél d :

dem auf den 19. Januat 1945, 10 Uhr, | niht berücksihtigt werden. M Di Se RiGaanoalt Mstigrat

vor dem unterzeihneten Gericht anbe- Amtsgericht emnig, Abt. 77, Ehrhardt, Magdeburg, gegen ihren Ehe-

vaumten Aufgebotstermine seine Rechte am 21. Juni 1944, mann, den Eisenbahnbuchhalter Johann | diesem Gericht anzumelden und die Urkunde vorzu- [4102] Tschernjawshig, zuleßt wohnhaft ge- | walt als

legen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird.

Berlin v 20. Konin, den 16. Juni 1944. O n

Juni

i Das Amtsgericht. boren am 25. Mai 1913 zu Strehlen, für tot exklärt und als Zeitpunkt des [4053] Ausgebot. Todes der 27. Oktober N festgestellt

worden. 4556. [I. 8.

4 F 4/44. Der e Ania le Bu Fried- Berlin, den 20.

mund Freiherx von Arnim in Zernikow, vertreten durxh den Rechtsanwalt Becker

Durh Beschluß des Ats Unteroffizier Georg Friy Beer, ge-

Juni 1944. Amtsgericht Berlin.

wesen in Artjemowsk (Stalinogebiet), Ukraine, 3, die Ehefrau Jda Wa

haf} geb. F RA in Staßfurt, Wachtelstr. 65, Prozeßbevollmächtigter: | Rechtsanwalt Dr. Dr. Bundschuh, Sailer d p FB N Mor Wai Sattler Paul Wahnschaff in New Yor Á (Vereinigte Staaten von Nord-Ame- | (4207] rika), Madisonstr 800, sämtlich mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Der

ist der

in Jüterbog, hat

Hypothekenbriefes über die für den An-| 15. [1Y. 580/43.

tragsteller“ im Grundbuch von Rinow | Heinriette Hoffmann geborene Band 4 Blatt 69 Abt. 111 Nr. 1 ein- | ist am 4.

getragene Hypothek von 1500 (M be- antragt. Der rFnhaber der Urkunde wird U ordert, spätestens

Freitag, den 9.

vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer

Wohnsiy, gestorben.

mit aufgefordert,

Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine | zum 20. September 1944 bei dem un- R terzeihneten Gericht anzumelden, an- | zu 2,

seine

echte anzumelden und die Ur- funde

vorzulegen,

wird. Das Amtsgericht Jüterbog, den 23. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

das Aufgebot des | [4103] Oeffentlihe Aufforderung. j Die Witwe Helene

ärz 1943 in aa ihrem 1 Da ein Er

Î 24 des Nachlasses nicht exmittelt wor- in dem auf | den ist, werden diejenigen, 'denen Erb- ruar 1945, 10 Uhr, | rehte an dem Nachlaß zustehen, hier-

1 widrigenfalls die | dernfalls wird festgestellt werden, daß Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen | ein anderer Erbe als das Deutsche Reich nicht vorhanden ist,

Danzig, den 17. Füni 1944. Abt. 15.

Klägerin zu 1.

)abert des Landgerichts in Magdeburg auf den 8. September 1944, 10 Uhr. Die

be zu 18. Klägerinnen zu 2. und 3. laden die

den Beklagten zu 2. auf den 7. November 1944, 11 Uhr, und die den 10.

ugust 1944, 10 Ühr, sämtlich

bei diesem Gericht zugelassenen Rechts-

)

Geschäftsstelle 8 und 4 des Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Z j Der Chemiker Cornelius Souverein | anzeiger Nr. 73 vom 27. 3. 1944, er- in Peine, Hagenstraße 21, Prozeßbevoll- mächtigte: Rehtsanwälte Dieckhoff und 4A Dr. Munzel in Peine, klagt. gegen die | Der Beaustragte für den Vierjahresplan Ehefrau Martha (genannt Mabel) Her= mina Souverein geborene Boßschieter,. zuleßt in Harlem (Hollaud), auf Ehe- [ scheidung aus §8§ 47, 49 Eheges. und A 4 60 R der Beklagten ge- garter Grundstücksgesellschaften, näm- die Beklagte zur mündlichen Verhand- der ehts\treits. vor die 3. Zivil» kammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 12. Oktober 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei

Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. hn-| Hildesheim, den 19. Juni 1944

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Die Aktien . der Drahtwerke vormals C. Klauke A. G. | eingereiht werden.

Klägerin zu 3. den Beklagten zu 3. auf | (Wtioctawska Fabryka Lin i Drutu

f : f d | Stalowego, dawn. C. Klauke, Spólka mit der Aufforderung, sih durch einen | Akeyjna) in Leslau mit dem Firmen- si in Warschau, Senatorenstr. 10, wêr-

los erklärt, nahdem der Aktienaufruf pom 10. 2. 1944, veröffentlicht im Deut- hen Reichs- mnd Preußischen Staats-

folglos geblieben ist. Ratibor, den 26, uni 1944,

Haupttreuhandstelle Ost.

Die Aktionäre nachgenannter Stutt=-

Der Kläger ladet lih

a) Schloßgartenbau A.-G., b) Jndustrichof A.-G.,

e) Bahnhofplaz-Ges. Stuttgart A.-G., d) Württ. Aktiengesellshaft für Baus- ansführungen werdeu zu den am Mittwoch, den 2. August 1944, im Sizungszimmer der Schloßgartenbau A.-G., Stuttgart-N., Köntgstr. 1, l. Stock, Zimmer 41, statt- findenden Hauptversammlungen ein- geladen. Die Hauptversammlungen be-

ugelassenen Rechtsan-

5. Verlust- und Fundsachen. ginnen für a) um 10,30 Uhr, Þ) um

Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Akt.-Ges., Köln. Hinterlegungsshein Gustav

ladet den Beklagten | Stange, Halle, ist abhanden gekommen. j : 23 u 1. zur Mänblichen Verbandlun es Urs zu gur nail Eins E irie N e RULUAA, Bar ehts|treits vor die 8. Zivi alb zweier Mona tnpruch ersolgt. P are Ne A Maier N E 27: Juni 1944. r

11,30 Uhr, e) um 11,45 Uhr, d) um

12 Uhr.

rechtigt, der seine Aktien H ¡testens am

Städtischen Girokasse in Stuttgart, der

Dresdner Bank, Filiale Stuttgart, oder

orstand. {bei einer Effektengirobank hinterlegt O. und sih in der Hauptversammlung über

die erfolgte Hinterlegung ausweist. Jm

Beklagten zu 2. und 3. zur mündlichen ; b N Ñ

Verhandlung des Rechtsstreits vor die Ak ng aften Falle der Hinterlegung bei einem No- whre Erbrechte bis | 4. Zivilkammer des Landgerichts in T. tie esell tar oder oïiner Wertpapiersammelstelle

Magdeburg, und zwar die Klägerin [4210] Bekanntmachung. muß der Hinterlegungsschein spätestens

Firma Leslauer | am 31. Juli 1944 bei der Gesellschaft Stuttgart, den 28. Juni 1944, Der Vorstand obengenannter Gesellschaften. Stidel,

A

Zur Teêlnahme if jeder Aktionär be-

dein R ZZ