1944 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 1 Juli 1944. &. 4

7. Aktiengesellschaften

[4209]

Die Hauptversammlung unserer Ge- sellshäft für das Geschäftsjahr 1943 findet am 26. Fuli 1944, vormittags 19 Uhr, im Büro des Notars Herrn Friy Miller, Berlin W, Mohrenstraße Nr. 13/14, statt.

Berlin, den 30. Juni 1944. Grundstücksgesellshaft Gerichtstr. 27 Aktiengesellschaft.

Friß Wege. Egon Barankewig.

10. Gesellschaften m. b. H.

[4211]

Verteilungsplan für die „Ferrosid“ y GmbH., Sosnowiß.

Für die fkommissarisch verwaltete „Ferrosid“ GmbH. ist der Verteilungs- plan aufgestellt und von der Haupttreu- handstelle Ost ‘bestätigt. Die nicht be- vorzugten Gläubiger gehen mangels Masse leer aŒs. Der Verteilungsplan ist bei der Haupttreuhandstelle Ost, Ra- tibor, O.'S., Kleiststraße 13, Baracken, utiedergelegt und kann von (Släubigern, die ein berechtigtes Juteresse nach- weifen, eingesehen werden. ‘Die bevor- zugten Forderungen werden durh den fommissarishen Verwalter in voller Höhe nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 9. 1939 befriedigt.

Gegen die Verteilung kann von Gläu- bigern, deren Forderungen nicht er- loschen sind, Einspruh bei der Haupt- treuhandstelle Ost in Ratibor oder dem Oberlandesgeriht in Kattowiy ein- gelegt werden, und zwar

1, von den Fuland-Gläubigern, denen ein Auszug aus dem Plan gemäß § 20 Abs. -22 Say 2 der Schulden- abwicklungsverordnung vom 15, 8. 1941 (RGBl. T S. 516) zugestellt wurde, binnen einer Abschlußfrist von zwei Wochen seit der Zu- stellung,

2. von anderen Gläubigern innerhalb einer Ausschlußfrist. von einem Monat seit dieser Bekanntmachung.

Die Vorausseßungen des Etinspruchs ergeben sich aus § 21 Abs. 2 und 3 der Schuldenabwicklungsverordnung.

Ratibor, den 26. Juni 1944.

Der Beaustragte für den Vierjahres- plan. Hauapttreuhandstelle Ost.

11. Genoffenschaften 14212]

Wir laden hiermit unsere Genossen- \haft3mitglieder zur Teilnahme an der 36. ordentl. Hauptversammlung, die am Mittwoch, den 5. Juli 1944, nachm. 15 Uhr, in der Kassenhalle unseres Ver- waltungsgebäudes, München, Sonnen- straße 2, stattfindet, ein.

Der Aufsichtsrat der

Bank für- Haus- und Grundbesitz in

München e. G. m. b. H.

| 14, Deutsche Reichsbank und Bankausweise

[4173]. vom 23.

Wochen-Libersicht der Deutschen Reichsbank

Juni 1944.

Gewinn- und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1943;

D

Entschädigungen Schäßungskosten

Aktiva. 2. Bestand an Wechseln und Schecks des Reichs

den sind (deckungsfähige z Lombardforderungen Ä deutschen Scßeidemünzen s .- Rentenbankscheinen s sonstigen Wertpapieren 4 sonstigen Aktiven . i Passiva. 1, Grundkapital : 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) geseßlihe Rüdlagen

3. Betrag der umlaufenden Noten . Täglich fällige Verbindlichkeiten

. Sonstige Passiva . Berlin, den 28. Juni 1944.

Puhl. Kreßschmann.

[4115].

—_—

Bilanz vom. 31

1. Deckungsbestand an Gold und Deoisen

b) sonstige Rüdcklagen und Rükfstellungen

5, An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . . ..

RA

sowie an Schaßwechseln

) 41 271 795 000 Wertpapieren, die nach § 13 Ziffer 3 angekauft: wor-

Wertpapiere)

150 000 000

150 000 000 806 539 000

34 702 000 000 6 931 227 000

Reichs bankdirekttorium. Funk,

Wilhelm. Bayrhoffer.

15. Berscßiedene Bekanntmachungen Grevesmühlener Hagelversiherungs - Verein a. G. zu Schwerin i. M.

. Dezember 1943.

Kasse und Postschedtguthaben Bankguthaben Beitragsrückstände Wertpapiere

Hypotheken und Grundschulden

Grundbesiß Abschreibung Hauszinssteuerabgeltung Abschreibung Inventar

„j Sonstige Forderungen Deckungsvermögen für Nuhegehaltsverpflihtungen :

Kassenbestand

Bankguthaben

Wertpapiere

Hypotheken und Grundschulden Forderung an den Verein Grundbesiß

Abschreibung .

Hauszinssteuecabgeltung

Schwankungsrückstellung Rüékstellung für Beitragsrückerstattung

Rechnungsabgrenzungsposten

z Seyfried, Vorsiter.

l. Handel3register,

1. Handelsregister

ür die Angaben in / ) wtrd etne Gewä 4 Fie vie Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Bielitz. [4167]

Haudelsregister Amtsgericht Bieligt,

den 23. Funi 1944. _ Veränderung:

B 19 „Silesia“ Bergbau-Aktiengesell- schaft in Dziedizs. Durch Hauptver- jammlungsbeschluß vom 19. 6. 1944 ist die Umwandlung der Gesellshaft auf Grund des Geseßes vom 5. 7. 1934 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Auss{chluß der Abwicklung auf den Hauptgesellschafter, die „Energieversor- gung Oberschlesien Aktiengesellschaft“ in Kattowiß beschlossen worden. Als nicht éingetragen wird veröffentliht: Den Gläubigern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen.

Bonn. [4168] In das Handelsregister Abt. A Nr. 3271 ist am 26. 6. 1944 bei der Firma Heinrich Rochert in Godesberg eingetvagen worden: Die Prokura der Ehefrau Heinrih Rochert, Sophie geb. Döotfch, ist erloschen. / Amtsgericht, Abt. 5 b, Bonn.

Hof. i [4170]

Amtsgericht Hof, 27. Funi 1944.

A 1/147 „Wilhelm Heibl“ in Selbigt. Prokura des Oskar Nestler erloschen. Hetbl,* Rosa, geb. Wèeber, Fngenieurs- ehefrau, Einzelprokuristin.

Zosscn. [4127]

Jn unser Handelsregister A ist am 2A, Juni 1944 bei Nr. 166 Apotheke Heinrih Weiß, Sperenberg, als ihr Jn- |t haber Apotheker Dr. Wilhelm Schulye, Sperenberg, und ferner eingetragen worden, daß der Uebergang der im Be- trieb des Geschäfts begründeten Schul- den bei Pachtung durch Dr. Schultze anusgeschlossen ist.

i Umtsgericht Zossen.

2. Güterrechtsregister,

-| Anklam.

Hastpfliht in Leopoldshagen.“

Cottbus.

heute bei Nr. 160 Neue genossenshaft Cottbus eingetragene Ge- nossenshast mit psliht in Cottbus eingetragen wor- den: - Die „Raiffeisen-Molkerei tragéne Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Cottbus“.

Fürsvenberg, Oder. heute folgendes eingetragen: Haftpflicht“, sternberg.

sammlung vom 17. Funi ‘1944 im § 1 (Firma) geändert worden.

4. Genossenstchaîits- register [4128]

Die Molkerei-Genossenshaft Medow, eingetragene Genossenschaft mit be- shränkter Hastpfli)ht in Medow (Nr. 9 des Genossenschaftsregisters), heißt jeßt: „Raiffeisen-Molkerei Medow, eingetragene Genossenschaft mit hbe- shränkter Hasftpfliht in Medow.“ Anklam, den 22. Juni 1944. Das “Amtsgericht.

Anklam. [4129]

Die Ländliche Spar- und Darlehns- kasse Leopoldshagen,“ eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Leopoldshagen (Nr. 12 des Ge- nossenschaftsregisters), heißt jeßt: „Raifseisenkasse Leopoldshagen, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter

Anklam, den 22. Funi- 1944. "Das Amtsgericht.

[4130]] Fn unser Orga ist

olkerei- beshränkter Hasft- Firma is geändert in Cottbus einge-

Cottbus, dén 26. Juni 1944. Amtsgericht.

{4131] 75m Genossenschaftsregister Nr. 6 ist

„Raiffeisenkasse Ziebingen, einge- ragene Genossenschaft mit beschränkter Ziebingen, Kreis West-

Das' Statut ist in der Generalver-

Fürstenberg (Oder), 26, Funi 1944.

Vesitwerte. i RM

Bestand Steuergutscheine T (Neuer Finanzpl.)

S. S S. S

« Í Schulden. Hauptrüdcklage (einschl. Rücklage für sonstige Zwede)

Schuld an Deckungsvermögen für Ruhegehaltsverpflihtungen . . ….

Rückstellung für Ruhegehaltsverpflihtungen

22 046 445 856 32 930

1 390 483 82 222 29 557

R S E T 232 700,— U 218 500

27 810 1 314

14 845,27 . 162 976,19 96 914,95 12 600,—

318 504/09

2 568 226/76 1 790 132/62 382 208/20 61 140/53 12 600|—

3 641/32 318 504/09

9 568 22676

Greifenhagen, 4132]

_Jn unserm Genossenschaftsregisier ist heute bei der unter Nr. 1 etngc- tragenen Voltsbank Greifenhagen e. G. m. b. H. in Greifenhagen folgend.s eing-tragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 12. April 1944 ist der § 7 Abs. 2 der Satzung (Eintrittsgeld) g-- strichen.

(Greifenhagen, den 24, Funi 1944. Amtsgericht.

Halberst at [4133]

Gn.-R. 95 Möêölkereigenossenschast Hal- berstadt und Umgegeud, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hast- pflicht in Halberstadt.

Die Genossenschaft ist gemäß § 2 und 3 des Gesetzes über die Auslösung und Löschung von Gesellschaften und (Genossenschaften vom 9, OÖftober 1934 von Amts wegen gelöscht. “Halberstadt, den 26. Juni 1944.

Amtsgericht. Abt. 9.

Landsberg, Warthe. [4135]

Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.-R. 26 Zantocher Spar- und Dar- lehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Zantoch. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 3. Juni 1944 ist das Statut zu § 1 (Firma) geändert in: Raiff- ecisenkasse Zantoch, eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht. Sitz bleibt. Zantoch.

Landsberg (Warthe), 22, Funi 1944.

Das Amtsgericht.

Leonberg. Amtsgericht Leonberg. Genossenschoftsregister. Am“ 24. Funi 1944 wurde bei Nr. 77 Band [V folgende Aenderung einge-

{4136]

ozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Leon- berg, e. G. m. b. H., Leonberg. Statut vom 8. 3, 1944, Der Gegenstand des Unternehmens® ist dem Wortlaut nach

77 330 000

* 624 000 15 957 000 35 521 000

62 076 000 20 427 000 . 1 526 449 000

833 413 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Jnlande zahlbaren Wechseln: RA —,—

5. Musterregister, 6. Urheberrechtsei:.¿ragbrolle,

agen, des S Warenverkchrs

wirtschaftlicher Förderung der Maschinenbenukung.

—| Rüdckversicherungsbeitrag

Verwaltungskosten

Kosten der Außenorganisation . Steuern

Versicherungssteuer

Oeffentliche Abgaben und Beiträge Soziale Abgaben Abschreibungen :-- N. F. Plan Gebäude . .

M Forderun gen Spenden und Unterstüßungen

Abschreibung auf: Gebäude

Beiträge der Mitglieder . « . « « Versicherungsscheingebühren . . Einbehaltene Abzüge § 44 AVB . ..

Erträge:

Zinsen aus Wertpapieren Zinsen aus Hypotheken Sonstiges Kursgewinne Hausverwaltungsüberschuß

aus Bankguthaben

„_ Wertpapieren

Hypotheken

Kursgewinnen . Hausvérwaltungsübershuß Uu a S Ges

Schwerin, den 20. April 1944.

Dr. Nölting.

t

Aufwendungen.

Hauszinssteuerabgeltung

Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrüerstattung

Zuweisung zum Ruhegehaltsdeckungsvermögen

Aufwendungen aus dem Ruhegehaltsdeckungsvermögen: Ruhegehaltszahlungen. .. . «

Hauszinssteuerabgeltung Zuweisung zur Rücfstellung o

Erträge.

L 29 AVB_

Entnahme aus der Rücfstellung für Beitragsrückerstattung Entnahme aus der Rücklage sür sonstige Zwede Entnahme aus der Schwankungsrüesstellung . .

Zinjen aus Bankguthaben und von den Versicherten .

Auflösung der Rückstellung K. W. V. §2. Erträge aus dem Ruhegehaltsdeckungsvermögen:

RA 938 799 13 996 41

95 097 22 123 126 266 29 099 6 798

3 531 10 500 3 700

3 090 269

5 635/5: 61 140 12 600

e.

25 357 1 358 048

967 336 21 714 46 940 2 624 52 788 4 501

134 978

8 471 61 502 3 701 600

2 683 22 681 2 171

4 136,03 279,50 1 835,20

12 600,— | 25 357/36

1 358 048137

Grevesmühlener Hagelversiherungs-Verein a. G. zu Shwerin i. M.

Bernett.

Prüfungsvermerk. Nach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Versicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Aufïläe- rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften. Schwerin i. M., den 19. April 1944. Medclenburgische Treuhand=Gesellschaft mit beshräntter Haftung,

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Deutler, Wirtschastsprüfer.

d

L918] 2-«unshweigischer ritterschafstliher Freditverein, Wolfénbüttel. Hinweis. :

Fm Hannovershen Kurier Han novershen Tageblatt Nr. 175. vom 27. Juni 1944 ist eine Bekanntmachung über die durch den Herrn Retichswirt- schaftsminister angeordnete prospektfreie

Zentralhande!sregister /

| 3. Bereinsregister, 4. Genoffenschaftsregister, |

Penig. [4138] Amtsgericht Penig Genossenschasts- register.

: Veränderung:

Eingetragen am. 23,.Funi 1944.

Gn.-R, 21 Sojial-Gewerk Peniger Handwerker, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpfliht in Penig. „Die Genossenschaft ist zufolge Be- [hlusses der Generalversammlung vom 14. November 1943 mit dem Sozial- Gewerk Burgstädter Händwerker, e. G. m, b. H. in Burgstädt (Amtsgericht Burgstädt) verschmolzen worden.“ Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern des Sozial-Gewerks Peniger Handwerker, wenn sie sih binnen sechs Monaten nah dieser Bekanntmachung bei dêm Sozial-Gewerk Burgstädter Handwerker zu ' diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten ist, - soweit sie niht Befriedigung verlangen können.

Perlèhberg. [4139] Gn .-R. 1 Laaslicher Spar- und Dar-

| lehnskasse, e. G. m. u. H., Laaslich. Die

v

Firma lautet jet: Raiffeisenkasse Laas- lich, e. G.. m. b. H. Die Haftsumme beträgt 500, je Geschäftsanteil. Amtsgericht Perleberg, 27. Funi 1944. Sondershausens (4n 40st

Bekanntmachung. Nr. 4 Oltterstedter Spar- und Darlehnskassenverein, ein- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht, Otterstedt. Durch Beschluß einer Mitglicederversammlung vom 7. 11, 1943 ist die Sazung abge- ändert und völlig neu gefaßt, Der Nam- der Genossenschaft is geänbert in: Raiffeisenkasse, eingetragene Ge- nossenshaft mit unbeshränkter Haft- pfliht, Otterstedt. (Gegenstand des Unternehmens is Betrieb einex Raiff- cisenkasse: 1, zur Pflege des Geld- und Kredit-Verkehrs und zur Förderung Sparsinns, 2. ; zur Pflege des (Bezug landwirtschaft- licher Bedarfsartikel und Absaß land- Erzeugnisse), 3. zur

Sondersha"! son, den 27 Fanuar-1944.

Amtsgericht,

geändert,

Amtsgericht.

7.“ Konkurse und VBergleichssachen. 8. Verschiedenes.

Einführung von 108 900,— 4 % Reichsmark-Pfandbriefen von -1949 TT. Ausgabe des übershriebenen Kredit» vereins an der Niedersächsishen Växrse zu Hannover erschienen. / Wolfenbüttel, im Funi 1944." Braunschweigische ritterschaftliche Kreditkommission. j von Campe. von Goßser.

Waätjen.

[4141]

2 Gn.-R. 8 Ländliche Spar- und Dar- lehnskasse, e. G. m. b. H. in Brands- hagen. Dic Firma lautet jeyt: Raiffs eisenkasse Brandshagen, Kreis Grimmen,

Stralsu nd.

eingetragene Genossenschaft mit bes shränkter Haftpfliht, Brandshagenu. Amtsgericht Stralsund, 21. Funi 1944.

Winsen, Luhe. #4149]

Jn das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 82 bei der Spar- und Darlehnskasse Luhdorf,- e. G. m. u. H. in Luhdorf, folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftung ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. April 1944 in eine Genossenschaft mit dbe- schränkter Haftpflicht umgewandelt wor- den. Die Firma lautet jeßt: „Spar- und Darlehnskasse Luhdorf, einge- tragène Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Luhdorf. Fnfolge Ab- änderung der Haftart sind einige Be- stimmungen der Satzung abgeändert worden. Den Gläubigern der Genossen- schaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nah dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Amtsgericht Winsen/L.,, 6. Juni 1944.

5. Musterregister

Cottbus. [4190] {Fm Musterregister ist bei Nr. 829

Burk & Braun, Cottbus eingetragen

worden :; Die ‘Verlängerung der Schutz-

frist um weitere fünf Fahre h am

25. Juni 1944, 946 Uhr, angetheïdet, Cottbus, den 28, Funi 1944. -

Amtsgericht.

“775” O

Verantwortlih für den Amtlichen und Nietaints-

lihen Teil, den Anzeigckteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange tin Potsdam.

verantwortlih für den Wirtschaftsteil und en übrigen redaftionellen Teil: G Rudolf Lanbvß\ch in Berlin 8W 68

Druck der Preußischen Verlans- und DruSezei

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußisther Gtaatsanzeiger

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Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druta

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F

1944

T

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Exequaturerteilung. : Erlöschen einer Exequaturerteilung. | : Anordnung über Planung, Beschaffung und Bewirtschaftung der Fertigungsmittel. Vom 16. Funi 1944. _ : Anordnung zur Durchführung der Anordnung über Planung, Beschaffung und Bewirtschaftung der Fertigungsmittel. Vom 16. Juni 1944. E Anordnung 3 zur Durchführung der Anordnung 1/43 des. Be- vollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Auftragsregelung für Härteprüf- maschinen und -geräte. Vom 29. Funk 1944. 4 Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßhblatts

Teil I Nx. 28.

Der heutigen Ausgabe liegt als Sonderbeilage das Sachverzeichnis für das 1. Halbjahr 1944 bei.

Amtliches

Deutsches Reich

Der Führer hat den Vortragenden Legationsrat Dr. Hans Kolb A Generalkonsul des- Großdeutshen Reichs in Göteborg ernannt.

/

Dem Generalkonsul ves Unabhängigen Staates Kroatien in München, Jakov Machiedo de Palilo, ist namens des Reichs unter dem 16. Funi 1944 das Exequátur erteilt worden.

Das dem Generalkonsul des Unabhängigen Staates Kroatien in München, Dr. Nikola RusSinovië, namens des Reichs unter dem 13. Oktobér 1943 erteilte Exequatur

ist erloschen.

Anordnung

über Planung, Beschaffung und Bewirtschastung der Fertigungsmittel

Vom 16. Juni 1944

Die Anforderungen der Bedarfsträger und Betriebe an E O entsprechen nach den in “den leßten

onaten vorgenommenen Prüfungen nicht immer dem tats- sächlichen Bedarf und gleichen sh nur zögernd und stark ver- spâtet der jeweils geänderten Programmlage an. Ungerecht- fertigte Anforderungen an Fertigungsmitteln führen zu unechten Bedarfszahlen und falscher Planung der Fertigungs-

mittelerzeugung, unberechtigter Fnanspruchnahme von Werk-

stoffen und Arbeitskräften und shließlich zu unrationellem Einsaß der Fertigungsmittel. |

Um dieser Entwicklung zu steuern und den wirtschaftlichen Einsatz aller Fertigungsmittel zu erreichen, bedarf das gegen- wärtige Verfahren zur Ermittlung und Deckung des Bedarfes eines weiteren Ausbaues.

Zur straffen Regelung der Planung, Herstellung und Be- wirtschaftung der Fertigungsmittel und um jede eigennüßige es von Fertigungsmitteln zu verhindern, wird auf

rund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I, S. 686) in Verbindung mit der ersten Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 6. September 1943 (RGBl. I, S.*531) angeordnet:

81 Begrifssbestimmung Unter Fertigungsmitteln sind zu verstehen: a) Maschinen für Metall- und: Holzbearbeitung (Werk- zeugmaschinen) b) Lehren, Werkzeuge, „einshließlich Schleifmittel und Vorrichtungen c) Sonstige Fertigungseinrihtungen nah folgender Auf- stellung: | Jndustrie- und Widerstandsöfen Elektrishe und autogene Schweiß- u. anlagen j Oberflächenbehandlungsanlagen Fertigungsfördermittel, wie Förderbänder, Trans- portkarren u. ä. (nicht Krananlagen).

82 Sachlicher Geltungsbereich

(1) Die Bestimmungen dieser Anordnung finden vorerst nur auf die in § 1 a) und b) aufgeführten Nextlgungémittal Anwendung.

Schneid-

(2) Jm Bedarfsfall kann die Anordnung durch das Rüstungslieferungsamt auch auf Fertigungsmittel nach § 1 c) ausgedehnt werden. g 8

Bedarfsermittlung (1) Der Bedarf an Fertigungsmitteln wird ausscließlich durch zweckentsprechende Fertigungsprogramme der Betriebe bestimmt und ist von diesen verantwortlich zu ermitteln. Die Betriebe haben diesen Bedarf bei den für die betreffenden Fertigungen zuständigen Produktionslenkungsstellen (Sonder- aus\chüsse, Sonderringe, Gruppen usw.) anzumelden. L

(2) Der Bedarf an Fertigungsmitteln, die gleichzeitig für die Fertigung mehrerer Produktionslenkungsstellen eingeseßt werden sollen oder für eine Fertigung, die von keiner Pro- duktionslenkungsstelle betreut wird, ist bei der zuständigen Rüstungsdienststelle (Rüstungskommando) anzumelden. Dieje nimmt insoweit die Aufgaben einer Produktionslenkungsstelle wahr (f. § 4, Abf. 1). : :

(3) Der Bedarf an Fertigungsmitteln der offentlichen Bedarfsträger (z. B. Werkstatt- oder -Nachshubbedarf der Wehrmacht, 44, OT., Reichsbahn, Reichspost, Gemeinden und Gemeindeverbänden usw.) ist von deren zentralen Erfassungs- stellen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduftion (Rüstungslieferungsamt, „Fertigungsmittelbewirtshaftung“) anzumelden. /

8 4

Vorprüfung

(1) Die Bedarfsanforderungen der Betricbe sind von den Produktionslenkyngsstellcn nach Richtlinien des Rüstungs- lieferungsamtes vorzuprüfen. i (2) Zu diesem Zweck hat jede Produktionslenkungsstelle einen „Arbeitsstab Fertigungsmittel“ einzurichten, solange und insoweit Fertigungsmittelbedarf besteht. Dex Arbeitsstab ist vom Leiter der Produktionslenkungsstelle zu berufen. Fhm

ehören die bereits vorhandenen Maschinen-, Lehren- und Wertzaugbewtrtschäfiar an.

Bedarfsplanung

(1) Die Produktionslenkungsstellen geben die vorgeprüften Anforderungen an das Rüstungslieferungs8äamt (,Fertigungs- mittelbewirtschaftung“) weiter, das nah seinem Ermessen die Anforderungen nachprüfen läßt.

(2) Das Rüstungslieferungsamt (,„Fertigungsmittelbewirt- schaftung“) stimmt den Bedarf mit den Erzeugungsmöglich- keiten der Fertigungsmittelindustrie ab und teilt den für die einzelnen Produktionslenkungsstellen zuständigen Haupt- bedarfsträgern (Aemter des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion) und den öffentlihen Bedarfsträgern eine der Fertigungsmittelerzeugung- entsprechende Bestell- Lo zu.

(3) Die Hauptbedarfsträger und die öffentlihen Bedarfs- träger haben entsprechend der zugelassenen Bestellhöchstmenge die Anforderungen nach ihrer Dringlichkeit abzudecken.

Z6 Zuteilung der Rohstoffe

(1) Das Rüstungslieferungsamt (,„Fertigungsmittelbewirt- Cas) erhált die für die Erzeugung der Fertigungsmittel erforderlichen Rohstoffkonting?2nte zugeteilt. Die Blechbestell- rechte für die Fertigung von Werkzeugmaschinen werden dem Rüstungslieferungsamt insgesamt zugeteilt.

(2) Die in § 1 a) genannten Fertigungsmittel (Werkzeug- maschinen) dürfen vom Hersteller den Bestellern nur gegen Uebertragung der erforderlichen Eisenbezugsrechte ausgeliefert werden. Hierbei brauchen entgegen der Anordnung E T 8 der

keine Blechbestellrechte von den Bestellern an die Hersteller übertragen werden. ( 87

Beschaffung und Bewirtschastung vou Werkzeugmaschinen

(1) Das Rüstungslieferungsamt kann anordnen, daß bestimmte Aufträge auf Werkzeugmaschinèn von der Betriebs- mittel-GmbH. (Rüstungsköntor) oder von anderen beauf- tragten Stellen an die Hersteller erteilt werden dürfen.

(2) Nach Bedürfnis können Werkzeugmaschinen den Be- trieben zu Bedingungen, die das Rüstungslieferungsamt mit der Betriebsmittel-GmbH. festsezt, vermietet werden.

(3) Die Bedarfsbetriebe haften für die pflegliche und sach- gemäße Behandlung der gemieteten Maschinen.

(4) Das“ Rüstungslieferungsamt kann Werkzeugmaschinen jederzeit entsprehend der Dringlichkeit einem anderen Be- darfsbetrieb als dem anfordernden zuweisen.

88 Schlußbestimmungen Die erforderlichen Vorschriften zur Durchführung dieser Anordnung erläßt der Chef des Rüstungslieferungsamtes. 89 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu ihrer Durchführuag ergehenden Bestimmungen werden nach den 88 10, 12—15 dex Verovdnung über den Warenverkehr

Reichs\telle für Eisen und Metalle vom 8. Dezember: 1943.

8 10 Diese Anordnung tritt am 1. Fuli 1944 in Kraft.

Berlin, den 16. Funi 1944. ;

Dex Reichsmknister für Rüstung und Kriegsproduftion und Generalbevollmächtigte für Nüstungsaufgaben im Vier- jahresplan.

Speer.

Anordnung

zur Durchführung der Anordnung über Planung, Beschaffung und Bewirtschastung-dex Fertigungsmittel

Vom 16. Funi 1944

Auf Grund von § 8 derx Anordnung über Planung, Be- schaffung und Bewirtschaftung der Fertigungsmittel vom 16. Funi 1944 wird angeordnet:

S Abgrenzung

(1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten nur für die bisher vormerfkfscheinpflihtigen Maschinen füx Metall- und Holzbearbeitung (in nachfolgendem Werkzeugmaschinen genannt).

(2) Für die Bewirtschaftung werden künftig drei Klassen von Werkzeugmaschinen unterschieden:

Klasse A: Universalmaschinen.

Kennzeichen: Vielseitige Bearbeitungsmöglichkeit, Produktionsfraft. |

Hauptanwendungsgebict: Einzelfertigung. (Bearbeitung ve r - schiedener Werkstücke in häufigem Wechsel.)

Klasse B: Mehrzweckmaschinen und Aufbauein-

heiten.

Kennzeichen: Begrenzter kraft. |

Hauptanwendungsgebiet: i arbeitung gleichartiger

Wechsel.)

Klasse C: Sondermaschinen (EinzweckËmaschinen).

Kennzeichen: Werkstückgebundener Arbeitsbereih, höchste Produktionsfkraft.

Hauptanwendungsgebiet: Massen- und Fließfertigung.

S 2 Anforderung

(1) Der Hersteller hat für jede Maschine der Klassen A, B und C einen Anforderungsschein in dreifacher Ausfertigung nach Ausfüllung der Seite 1 dem Bedarfs- betrieb zu übersenden.

(2) Der Bedarfsbetrieb hat Seite 2 des Anforderungs- scheines auszufüllen und die drei Ausfertigungen einzureichen:

a) bei Bedarf an Werkzeugmaschinen für Fertigungen, die von bestimmten Produktionslenkungsstellen (Sonderaus\chuß, Sonderring, Gruppe) betreut werden, an den „Arbeitsstab Fertigungsmittel“ der zuständigen Produktionslenkungs{stelle,

b) bei Bedarf an Werkzeugmaschinen, die gleichzeitig für die Fertigung mehrerer Produktionslenkungsstellen eingeseßt werden sollen und bei Bedarf an Werkzeugmaschinen für eine Fertigung, die von keiner Produkttonslenkungsstelle betreut wird, an das zuständige Rüstungskommando als Produktions-

__ lenkungsstelle,

c) bei Bedarf an Werkzeugmaschinen für Werkstätten oder Nachshub der öffentlichen Bedarfsträger (Wehrmgacht,

4, OT., Reichsbahn, Reichspost, Gemeinden usw.) an te zentralen Erfassungsstellen dieser Bedarfsträger als Produktionslenkungsstellen.

Rüstungskommandos und zentrale Sn der öffentlichen Bedarfsträger werden im nachfolgenden ebenfalls als „Produktionslenkungsstellen“ bezeichnet.

83 Bedarssprüfuug

(1) Der Betriebsführer des Bedarfsbetriebes hat die Maschinenanforderungen zu prüfen und auf jedem Anforde- rungsschein (in dreifaher Ausfertigung) die Erklärung auf Seite 2 zu unterxzeihnen.

(2) Beim Bedarfsbetrieb sowie bei der Produktions- lenkungsstelle hat eine Prüfung des Bedarfs nah den hierzu von der „Fertigungsmittelbewirtshaftung“ des Rüstungs- lieferung8amtes erlassenen

„Richtlinien zur Ermittlung und Prüfung des Maschinenbedarfs für die Durchführung der Rüstungsprogramme“

normale

Arbeitsbereich, hohe Produktjons-

Serien- und Fließfertigung. (Be- Werkstücke in seltenem

zu erfolgen.

(3) Die „Prüfstelle“ der Fertigungsmittelbewirtshaftung nimmt auf Weisung des Chefs des Ruüstungslieferungsamtes oder im Auftrag der „Maschinenstelle“ eine Nachprüfung

bestraft,

bestimmter Anforderungen vor.