1944 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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mittel-GmbH. {ließt von Fall zu Fall mit dem Bedarfs-

H A E E N IRISE TIST C R

Reich3- und Staat3anzeiger Nr. 147 v om 3. Juli 1944. S. 2,

(4) Die Produktionslenkungsstellen haben a) die als berechtigt festgestellten Anforderungen in der Spalte technische Vorprüfung auf Seite 2 des An- forderungsscheines mit dem Vermerk „befürwortet“ nebst Datum und Kurzzeihen der Produktions- lenkungsstelle zu versehen, b) die als nicht berechtigt festgestellten Anforde- rungen mit dem Vermerk „abgelehnt“ nebst Datum und Kurzzeichen der Produktionslenkungsstelle in der Spalte technische Vorprüfung zu versehen 1nd an den Bedarfsbetrieb zurüczusenden.

S 4 Bedarfs- und Erzeugungsplanung

(1) Die Maschinenstelle der Fertigungsmittelbewirtschaftung teilt den Hauptbedarfsträgern (Aemter des Reichsministeciums sür Rüstung und Kriegsproduktion, öffentliche Bedzrfsträger usto.) im Rabmen des festgelegten Produktionsumfanges des Werkzeugmaschinenbaues Bestellhöchstmengen zu.

(2) Die Hauptbedarfsträger haben die von der Maschinen- stelle zugeteilten Bestellhöchstmengen auf ihre Produktions- lenkungsstellen aufzuteilen.

(3) Die Produktionslenkungsstellen können Anforderungs- scheine bis zur Höhe ihrer Bestellhöchstmenge zur Bestellung zulassen. Sie tragen in die Spalte „Vormerkung“ auf Seite 2 des Anforderungsscheines bei den zugelassenen An- forderungen „genehmigt“, bei den nicht zugelassenen Anforde- rungen „abgelehnt“ ein. Sie senden zwei Ausfertigungen der genehmigten und abgelehnten Anforderungsscheine an die „Ausftragskartei“ der Fertigungsmittelbewirtschaftung ein.

(4) Ferner haben die Produktionslenkungsstellen für jeden Monat auf Formblatt AL in zweifacher Ausfertigung an die Maschinenstelle über die Anforderungen zu berichten, und Zwar:

a) Eingang von den Bedarfsbetrieben,

b) Befürwortung nach technischer Vorprüfung,

c) Genehmigung gemäß Bestellhöchstmenge.

Eine dritte Ausfertigung ist dem zuständigen Hauptaus- \chGuß, Hauptring bzw. bei Anforderungen nach § 2, Ab]. 2 b) der zuständigen Rüstungsinspektion einzusenden.

i (5) Die Auftragskartei erstellt für den Hauptaus\{uß Werttgungseinrichtungen aus den genehmigten Anforderungs- scheinen einen Gesamtbedarfsplan nach geforderten Einsat- terminen. E

(6) Der Hauptausshuß Fertigungseinrihtungen stimmt nach dem Gesamtbedarfsplan im Einvernehmen mit der FFertigungsmittelbewirtschaftung die Produktionspläne der Werkzeugmaschinenhersteller ab.

(7) Die Ausftragskartei läßt die durch die Vroduktions- lenfungsstellen genchmigten Anforderungsscheine im Rahmen der vom Hauptausschuß Fertigungseinrichtungen festgelegten Produktionspläne zu. Sie ändert erforderlichenfalls den An- forderungs\chein auf einen anderen als den ursprünalich vor- gejehenen §ersteller ab.

So : Beschasfung

(1) Die Auftragskartei verteilt die gemäß § 4, Abs. 7 zuge- lassenen und die-gemäß 8 4, Abs. 3. abgelchnten Anforderxungs- scheine (Klassen A, B und C) je in einer Uusfertigung an die Hersteller. z

(2) Der Hersteller sendet bei zugelassenen Anforderungs- scheinen Terminbestätigung (Formblatt T) für sämtliche A d (A B und C) in einer Ausfertigung an die Auftragskartei und in einer Ausfertigung an den vorge- merftten Empfänger. Bei zentraler Besteilung sendet erx eine weitere Ausfertigung an den Sammelauftraggeber (f. Abs. 3). Die abgelehnten Anforderungsscheine sind an den Bedarfs- betrieb zurüc: ugeben.

(3) Die Maschinen der Klasse A werden in dem vom Rüstungslieferungsamt bestimmten Umfang auf Weisung der Maschinenstelle entweder durch die Betricbsmittel-GmbH. odex A ogt Unternehmungen des Fachhandels bei der Wer zeugmaschinenindustrie zentral in Austrag gegeben.

eFerner können Maschinen der Klasse A vom Hersteller nach einer vom Hauptausschuß Fertigungseinrichtungen gegebenen Produfktionsanweisung ohne Vorliegen eines Auf- trags zur Fertigung aufgelegt werden.

Ver zugelassene Anforderungsschein für Maschinen der Klasse A berechtigt den Bedarfsbetrieb nicht zum Abschluß etnes Kaufvertrages, wenn zentrale Beschaffung oder Pro- duktionsanweisung ohne Auftrag vorliegt (s. § 6 Abs. 2 und 11). i E

(4) Der zugelassene Anforderungsschein für Maschinen der Klassen B und C berechtigt den Bedarfsbetrieb zum unmittel- baren Kaufabschluß mit dem Hersteller, sofern nicht in besonderen _Fallen seitens des Rüstungslieferungsamtes anders verfügt wird. E

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(5) Das Rüstungslieferungsamt (Maschinenstelle) kann im Bedarfsfall Werkzeugmaschinen durch die Betriebsmittel- GmbH. an die Bedarfsbetriebe vermieten. Die Betriebs-

betrieb einen Mietvertrag ab und erläßt Bestimmungen ü | ’rtrag al gen über die pflegliche und sachgemäße Behandlung der vermieteten Maschinen.

S6

Zuteilung und Kontingentierung

(1) Der Hersteller sendet für jede Maschinec- der Klasse A zu eiñem für die einzelnen Maschinenarten vom

Hauptaus\{chuß Fertigungseinrihtungen festzulegenden Zeit- punkt vor Auslieferung einen Zuteilungsschein

(Formblatt Z) nah Ausfüllung der Scite 1 übex die Auf- tragsfartei an die Maschinenstelle ein. L (2) Die Maschinenstelle verteilt die Z ütletluntgsse [Weine der K lasse A nach einem vom Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion angeordneten Schlüssel an die zuständigen Hauptbedarfsträger. Die Hauptbedarfsträger verteilen die Maschinen entsprechend den Erfordernissen auf a H U g eoputtonidlenfungssfellen. Diese - verteilen threrjeits die Maschinen nach den i ichts e a Bedarfsbetriebe, / e (3) Die ZButeilungssheine der Maschinen Klassen B und C sind vom Hersteller e Wodies r Auslieferung der Maschine an die Auftragskartei einzusenden die sie an die zuständigen Produfktionslenkungsstellen verteilt. Diese prüfen, ob der vorgemerfkte Empfänger auf Grund dex augenblicklichen Programmlage noch zum Bezug der Maschine

(4) Die Produktionslenkungsstellen versehen die Zuteilungs- scheine der Klassen A, B und & gemäß Abs. 2 und 3 gegebenen- falls mit ihrem Genehmigungsvermerk in der dafür vor- gesehenen Spalte auf Seite 2.

(5) Ergibt die Prüfung der Produktionslenkungsstelle, daß der vorgemerkte Empfänger niht mehr zum Bezug der Maschine berechtigt ist, so kann die Produktionslenkungsstelle die Maschine einem anderen Bedarfsbetricb zuteilen, indem sie diesen in Spalte 2 auf Seite 2 des Zuteilungsscheines vermerkt und ihren Genehmigungsvermerkt in der zugehörigen Spalte einträgt.

(6) Ergibt die Pvüfung der Produktionslenkungsstelle, daß in ihrem Bereich für eine Maschine zum Zeitpunkt der Aus- lieferung kein vertretbarer Bedarf mehr besteht, so ist der Zuteilungsschein an die Maschinenstelle zwecks anderweitiger Zuteilung einzusenden.

(7) Dié Produktionslenkungsstellen übersenden den gench- migten Zuteilungsschein zusammen mit dem nach § 6, Abs. 2 der Anordnung über Planung, Beschaffung und Bewirt- schaftung der Fertigungémittel vom 16. Juni 1944 erforder- lichen Eisenbezugsrecht (Eisenschein oder Eisenübertragungs- schetn) an den Bedarfsbetrieb.

Die Eisenscheine oder Eisenübertragungssheine müssen gemäß Anordnung E19 der Reichsstelle Eisen und Metalle mit dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“ gekennzeichnet jein. Sie sind auf den Hersteller auszustellen.

(8) Der Betriebsführer des Bedarfsbetriebes hat die Er- klärung auf, Seite 2 des Zuteilungsscheines für alle Maschinen- klassen (A, B und C) zu unterzeichnen.

(9) Der Bedarfsbetrieb hat den Zuteilungsschein zusammen mit dem Eisenbezugsrecht an den Hersteller einzusenden.

Ohne vorherige Uebertragung der Eisenbezugsrechte dürfen die Hersteller Werkzeugmaschinen n i cht ausliefern

(10) Werkzeugmaschinen, die mangels NVebertragung von Eisenbezugsrechten nicht ausgelicfert werden dürfen, melden die Hersteller der Maschinenlstelle,

_ (11) Der Bedarfsbetrieb hat, sofern er für die betreffende Maschine noh keinen Kaufvertrag abgeschlossen hat (\. § 5, Abs, 3 und 4) und soweit nicht Vermictung vorgesehen ist, entiveder mit dem Hersteller odex mit dem ihm von ‘diesem benannten Samwelauftraggeber (Betriebsmittel-GmbH. oder Fachhandelsunternehmen) den Kaufvertrag abzuschließen und L Lieferumfang (Sonderzubehör, Werkzeuge usw.) zu ären,

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(12) Bei Sondermaschinen (Klasse C) sind von den Werk- zeugmaschinenherstellern auf Anforderung des Bedarfs- betriebes die für die ersten drei Monate benötigten Sonder- wertzeuge mitzulicfern. A Wird eine Maschine durch inzwischen eingetretene Rüstungsprogrammänderungen, durch gänzlichen Fortfall des geplanten Programms oder durch inzwischen erfolgte Be- triebsrationalisierung nicht mehr benötigt, so ist der Bedarfs- betrieb verpflichtet, den Zuteilungsschein der Maschinenstelle zur anderweitigen Verwendung einzusenden. i (14) Zur Deckung unvorhergesehenen Stoßbedarfs behält die Maschinenstelle des NRüstungslieferungsamtes aus der Er- zeugung der Werlzeugmaschinenindustrie cine nah Mäschinen- arten unterschiedliche Dispositionsreserve zurü.

S7 Bersand

Bei Versand der Maschine sendet der Hcrsteller Versand- anzeige (Formblatt V) in zweifacher Ausfertigung an die Auftragsfartei, die nach Herausnahme_ des Anforderungs- scheines aus der Kartei eine Ausfertigung an die zuständige Produktionslenkungsstelle weiterleitet.

s Einsaßnachprüfung

Die Auftragskartei sendet die zweite Ausfertigung der Versandanzeige an das für den Bedarfsbetrieb zuständige Rüstungskommando, dem hierdurch ein Mittel an Hand gegeben ist, bei der Maschinenhauptkommission eine Nach- prüfung des rechtzeitigen Einsayes der ausgelieferten Maschinen zu veranlassen, Wird festgestellt, daß die Maschine in einer Je nah Art der Fertigung vertretbaren Zeit nicht zum Einsaß gelangt, so verfällt die Maschine dem Maschinen- ausgleih und ist der Maschinenstelle des Rüstungslieferungs- amtes vom Rüstungskommando zwecks weiterer Verfügung zu melden.

S9 Ausnahmen Das Rüstungslieferungs8amt, Fertigungsmittelbewirt- schaflung, kann in besonderen Fällen aben von den

Bestimmungen dieser Anordnung zulassen.

8 10 ' Schlußbestimmungen

_(1) Diese Durchführungsanordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft.

(2) Soiveit dur diese Anordnung die Anordnung 143 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs- stelle Maschinenbau über die Auftragsrege!‘ung für Maschinen- bauerzeugnisse vom 22. Dezember 1942 berührt wird, werden entsprechende Ergänzungsbestimmungen erlassen,

Regelung werden für die beteiligten Stellen besondere Ver- fügungen durch das Rüstungslieferungsamt erlassen.

Berlin ‘,den 28, Juni 1944,

Der Reichsminister für Rüstung u. Kricgsproduktion.

Dee Walther Ste ex.

L Anmerkung: Di it der Anordnung genannten Formblätter können. bei Firma A. Seydel & Cie, Berlin SW 61, Obentraut- straße ‘60, bezogen werden.

Anordnung 3 tir die Bataund der Anordnung 1/43 des Bevollmächtigten sür die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Austragsregelung für Härteprüsmaschinen und -geräte

Vom 29, Juni 1944

L Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der ¿Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 685) ivird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs=- produktion angeordnet: y

§ 1. An Stelle der“ in § 4 meiner Anordnung 1/43 be- zeichneten Bedarfsprüfungsstellen treten ab 1. Zuli 1944 für Hartepruüfmaschinen und -geräte die bei den Sonderausschüssen und Sonderringen eingeseßten Lehrenbewirtschafter, die die Bedarfsprüfung nach Weisungen der Lehren- und Werkzeug- stelle Des Nüstungslieferungsamtes des Reichsministers für Nüstung und Kriecgsproduktion durchführen. : /

te VLehrenbewirtschafter reichen die von ihnen geprüften „Maschinenauftragszulassungsscheine für Härteprüfmaschinen und -=geräte“ an die Lehren- und Werkzeugstelle, die den

Bedarf anerkemtt und die Genehmigung des Auftrags- O bei der Bewirtschaftungsstelle Prüfmäschinen erivirft.

F 2. Vor dem 1, Juli 1944 erteilte Aufträge können von den Herstellern noch erledigt werden, wenn der Bedarfsfall bereits von den Lehrenbewirtschaftern geprüft und von der Lehren- und Werkzeugstelle anerkannt ist.

S 9. Zuwiderhandlungen, gegen diese nach den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Waren- verkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Be- wirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs- regelungs-Strafverordnung) in der Fassung vom 26. No- vember 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestraft. i

S 4. Diese Anordnung tritt am 1. Jzuli 1944 in Kraft. Ste gilt auch in den \eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, ferner mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 29. Juni 1944. ;

n Der Neichsbeauftragte für den Maschinenbau. Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriecgsproduktion. Karl Lättge.

Anordnung werden

Beschluß

Auf Grund des § 1 des Geseves über die Einziehung fommunistishen Vermögens vom 26.- Mai 1933 RGBL[, L S. 293 in Verbindung mit dem Geseg über die Ein iehung volls- und fstaatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 19833 ROVl. S A479 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mogens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 RGLV[. T S. 303 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Jüdin Karoline Sara Kirchhau én, qob. Kaufmaun, geb. 19, 4. 1863 in Afffaltrach, zuleßt wohnhaft in Darmstadt, Eschollbrückerstr. 41/42, zugunsten des Deutschen Neiches eingezogen.

(Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, dert 24. Juni 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.

(Unterschrift.)

Bekanntmachung

Die am 29. Juni 1944 ausgegebene Nummer 28 des Neichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

Erste Verordnung zur Durchführung der Gewinnabführungs- Verordnung [Ur das Kalenderjahr 1943 (Erste GADV. 1943). Vom 21, Juni 1944.

. Verovdnung zur Aenderung der Verordnung über die bücher- lihe Anmerkung der Rangordnung. Vom 283. Juni 1944,

Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N... Postbeförderungs- gebühren: 0,03 N. für ein Stü bei Vorueinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin C2, den 30. Juni 1944.

Reichsverlagsamt. F. V.: Stervxn.

Irichtamtliches

Deutsches Reich

Nr. 10 des Reichsministerialblatts vom 23. Juni 1944 it so- eben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin C 2, Breite Straße 37, zu bezichèn. Jnhalt: 1, Konsulatwesen: Exequatur- erteilungen. 2, Steuer- und Zollwesen: Verordnung über ver- einfohte Erhebung von Verbrauchssteuern. Verordnung über Acnderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teils [11 der Anleitung für die Zollabfertigung. =— 3. Wehrmachtsange-

(3) Für den Uebergang vom bisherigen Bewirtschaftungs- verfahren zu der mit der vorliegenden Anordnung getroffenen

legenheiten: Landbeshaffung für Zwecke der Wehrmaht Pottenstein (Ofr.). /

Wirtschaftsteis

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Lirtschaft des Auslandes

Alliierte Fnflationsängste

Fn Brettan Woods ist die hon seit einiger Zeit angekündigte | alliterte Finanz- und Währungskonferenz eröffnet worden. Als | die dringendsten Aufgaben dieser Konferenz wird die Notwendig- | feit bezeichnet, zu einer Regelung der Währungskurse zu ge langen und dafür einen mit entsprehenden Machtbefugnissen aus gestatteten internationalen Ausshuß zu schaffen, da es notwendig

berechtigt ist.

sei, auf diese Weise einer sich aus dem gegenwärtigen Kriege viel- leicht ergebenden internationalen Fnflation vorzubeugen, |

Die damit angedeuteten Fnflationsbefürhtungen der Anglo- Amerikaner für die Nachkriegszeit sind nicht unbegründet, nach- dem sih schon heute in England, ebenso wie in den Vereinigten Staaten und vor allem aber im Britishen Empirxe, im Nahen Osten und in so gut wie allen zur Gruppe der „Vereinigten Nationen“ gehörenden Ländern farte JZuflationserscheinungen zeigen. Fn einem zu begründenden internationalen Ausschuß würden notwendigerweise nah den zur Debatte stehenden amerifanishen ‘und englischen Währungsplänen die Amerikaner und Engländer die absolute Stimmenmehrheit besißen, und es ist deshalb auch leiht vozustellbar, auf welche Weise später die Währungskurse der einzelnen Länder festgeseßt und kontrolliert

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Reih8- und Staat3anzeiger Nr. 147 vom 3. Juli 1944. S. 3

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i i i i î | i) Li 2 Z üri; 1. Zuli. (D. N. B.) - [11,40 Uhr.]} Paris 7,22 D e e e A a A T E O A 0 L N CearinZ 17204 New York 4,30, Brüsjel 69,25 B., Mailand L L M Sf : L E ; es D as 4 v 1( ¡299 2D 2)OTT A U L s Ae E E io Vesidantes Uai ai) und Amsterdam, 1, Juli, (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.) | 22,67%, B.,, Madrid 39,75 B., Holland 22 Derlin H rancófi Niete il i i â n i i L —_,— Y —,— is | Lissabon 17,35, Stockholm 102,67, QOslo 98,62%, Kopenhagen [ran öfishen Gebiets unverhüllt gezeigt haben, day je un (AmtliG, M Es u L L, E oe, R ‘vin x dil Fru Sbit E 7 Via j) 1495 A E kurse nur so festsezen, daß für die betreffenden Gebiete eine ge- | —,—, r (11-—30,17, #9, 12, T O A R L R aa E

2 L r: S AAGTES E n 3,50 B., Bukarest 2,3715 B., Helsinki 8,75, PrePp waltige Abwertung und damit ungeheure wirtschaftliche Benah- | —,—, Ftalien (Clearing) —, zt L P / ias s S A G 08 00 Ea 0 Ss 22,00 . teiligung, für die Anglo-Amerikaner und deren Währungen da- | Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —44,99,. Prag —,— g 15,00, 00; Fai ,00, gegen Vorteile erwachsen. :

Es ist im ührigen bezeihnend, daß zu dieser internationalen Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: E finanze um Wahrungölonlereng w L E R L L Fn Berlin festgestellte Notierungen für telegrapkische E L SS Gelb Brief aupt niht eingeladen worden sind, so daß die Konferenz } nknoten England, Aegyoten, Sldafrikanishe Union : 9 901, unverhüllt als eine einseitige und wahrhaft undemokratische Ein- Auszahlung, ausländische Geldsorten und Ba Franko aa aare reren entararaana o) 1,998 5,005 richtung zur Durchsezung und Untermauerung des atglo- Telegraphische Auszahlung C 74,18 74,82 amerikanischen Wirtschaftsimperialismus in der Nachkriegszeit m E A ate ete o aoantenne C N Gti 2,098 2,102

i 3, Zuli ¿Di ercinigte Staa bn S 4 2,002 R , 3 Brafilien «¿eco ooccteaca taa ccdecocccccoctecteo 0,130 0,132 Geld. Brief Gelb Brief rasilien ¿oco ec ote rec cu cue Aeghvten (Alexändrien und Ausländische Geldsorten und Baninoten i O) cob c C40 C C 1 äghpt. Pfund | _— _ - . Der hemmungslose Wirtschaftsimperiali3mus der USA aticbanistan (Kabul) „5.5. 100 Afchani 18,79 18,838 | 18,79 18,83 3, Zul' | 830. Zuni „Astenposten“. zu den Raubplänen der USA. gegenüber der Albanien (Tirana) .………....-- 100 Franken | A Me e, Ao Geld Brief | Geld Brief Schiffahrt der kleinen Nationen M ia E ves) n T ais Viund s L S G ean | Notiz 20,388 20,46 | 20,88 20,46 | i ä cla üssel u, Antwerpen c -Francs-Stüde «+04. |f 16,186 16,22 | 10,186 16,22

Oslo, 2. Juli. Voller Empörung werden die Raubpläne der | Belgien (Brüssel u, Antwerpen) 100 Velga 89,96 40,04 | 89,06 40,04 | 20-Francs-Stüde „...--.--+- } O 616 1022 | 1016 10M USA. gegen die norwegische Schiffahrt zur Kenntnis genommen. Britis@tabion (Vonibay-Cal- / Ae la | 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 | 4,39 4,41

ftenpof itiert däs Eingeständni s Präsid 0 § : “=- s _ Amerikanische: 1000—ds Dollar | 1 Dollar R S ns „Aftenposten“ zitiert däs Eingeständnis des Präsidenten de cutfa) eee eee arrer 8 aumen ca Tovsl doae Sous E E S 2 O S Fnstitutes der USA.-Handelsmarine und Natgebers Roosevelts, Bulgarien (Bala t I A e L E 01s 00/00 A R i Ee t, T E, 0,46 Franz Taylor, der sich darüber beklagt, daß Norwegen im Ver- S S Sn Pr ae 1004 1 engl. Pfund —- Auttralische «...--« eo S Sid {1 austr. Pfd, 244 2,46 | „2/44 2,46 hältnis zu seiner Einwohnerzahl eine zu große Handelsflotte | Finnland (Helsinki) „„....... 100 Finnmark 5,06 5,07 | 8,06 5,07 Ae reo iedene 100 Vetgas 39,92 40,08 29,92 40,08

n di usführunge ex 1s Stre : US) i i Dv rei 0 ¡ Brasilic Lee E C E60 Lt zeit 08 0,00 | 0,08 0,09 i On O L E A E Griechenland (Athen) eee 100 rahmen 1,668 1,672| 1,668 1,672 | Britisch-JndishE „.«++.++- | 100 Rupien 22,95 2828,05 | 2295 283,05 deutlich, ktie alleinige Vormacht in der Handelsschiffahrt zu er- Holland (Amsterdam u, Rottet- Bulgariche: 600 Lewa ub) E : ringen und insbesondere die kleinen Nationen auch in dieser Be- | *ham) eer eere 100 Gulben (132,70 182,70 182,70 182,70 guter A A 100 Lea 8,07 8,09 | 8,07 8,09

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Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40,

1. Üntersuchunas- und Strafsachen. 2, Zwangsversteigerungeti, 8, Uufgedote,

1. Uniersudungs- und 6trajsaden

Aufhebung des Steuersteckbriefs und der Vermögensbeshlagnahme. Der gegen die Gräfin Elisabeth

von Westerholt geb. de Renesse, geb. am 7. 10, 1884 in Voovrdt b. Looz, Provinz Limbourg, Belgien, erlassene Reichs- fluchtsteuerbescheid vom 21. 7. 1942 ist durch den Reichsfinanzhof aufgehoben worden. Der Steuexsteckbrief und die Vermögensbeschlagnahme vom gleichen Tage werden hiermit ebenfalls auf-

gehoben. i Bitburg, den 10. Juni 1944, [4271]

Finanzamt Bitburg. Bering, Steueramtntann.

3, Aufgebote

[4055] Aufgebot,

27 F 17/44. 1, Frau Kornelie Lüd geb. Zimmer in Lißmannstadt, König- Heinrich-Str, 100, 2, Frau Theophile Schröder geb. Zimmer in Breslau, Ooißstr, 46, 3. Willy Zimmer in Chem niß, Haydnstr. 24a, vertreten durch Frau Lück, haben das Aufgebot folgen der vom Juden Frydlendex, zuleßt wohnhaft in Litmanustaädt, Alexander- hofitr. 111, ausgestelltex, auf thn selbst Es des Erblassers der Antrag-

teller, des Wilhelm Zimmer, zuleßt in Petrifau (Generalgouvernement), Kra- fauer Str. 36, gezogener Wechsel: 50 000 Zloty, fällig und zahlbar in Lißmann- stadt am 25. 6. 19830, 5000 ZL,, fällig und zahlbar in Lißkmannstadt; am 25.8, 1930, 5000 ZL[., fällig und zahlbar in Lißmannstadt am 25. 10, 1930, bean- tragt, Der Jnhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 5. Februar 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Hindenburgplaß 5, Saal 11, anberaum- ten Aufgebotstermine seine Rechte anu- zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Uxkunden wird, Lißmannstadt, den 7, Juni 1944, Das Amtsgericht.

Haf, 2110/35, Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Hermsdorf Blatt 2110 Abteilung [11 Nr. 2 einge- tragene Hypothek von 900 NAÆ ist ge- mäß § 9 der" 11, Verordnung zum Reichsbürgergescß kraftlos geworden.

Berlin, den 28, Funi 1944.

[4194] Amtktsgeriht Wedding. R i EiG it

“4. 9effentlihe Zustellungen

[4286] Oeffentliche Zustellung.

2. R, 43/44. Der Landwirtsgehilfe Fosef Erl in Chocznia bei Wadowißz (x. 520, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Zielecki in Bieliß, klagt gegen dessen Ehefrau Sophie Erl geb. Sau- ciuk, zux Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Corowia Nr. 228 bei Wisch- niowski wohnhaft, Kreis Czernowiß, Bukowina (Rumänien), auf Eheschei- dung aus § 49 Ehegeseß und Schusldig- erélärung der Beklagten gemäß §8 60

4. Oeffentliche Zustellungen, 5, Betiust- und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapiere,

Rechtsstreits vorx die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bieliß, O. S., Zim- mer 35, auf den 31, August 1944, 914 Uhr, mit der Aufforderung ge- laden, sich durch einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu sassen.

Bieliß, den 29. Juni 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[4287] Oeffentliche Zustellung.

4 R 371/44. \Dexr Gefreite Peter Hendle in Köthen, Springstr. 38, z. Zt. Feldpostnummer 10536 C, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Mat- thias in Köthen, klagt gegen seine Ehe- frau Margarete Hendle geb, Nowak, unbekannten Aufenthalts, früher in Köthen, Parsevalstr. 25, auf Eheschei- dung aus § 49 des Ehegeseßes und Schuldigerklärung der Beklagten ge- mäß § 60 des Ehegeseßes. Die Be- fsagte wird zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vorx die 1V. Zivil- fammer des Landgerichts in Dessau auf den 25, August 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Dessau, den 30. Juni 1944, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

R. 79/44. Die Umsiedlertn Katha- rina Dück geborene Klein in Wadowtt, O. S., Umsiedlerlager 65, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Prohaska in Bieliß-Ost, klagt gegen ihren Ehe- mann Cornelius Düdck, zur Zeit unbe- kannten Aufenthalts, früher tn Rosen- bah (Ufraine), auf Ehescheidung aus & 55 Ehegeseß und § 3 der 4. Durth- ¡üuhrungsverordnung zum Ehegeset. Der Beklagte wird hiermit zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1, Zivilkammer des Land- gerihts in Bieliy, O. S, Zimmer 35, auf den 17, August 1944, 954 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig- ten vextreten zu lassen.

Bielihz, den 20, Funi 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [4106] Aufgebot.

8 F 1/43, Die Ehefrau Lydia Baer geb, Schlak in Posen, Gräßer* Straße Nx, 4 W 3, hat beantragt, thren Ehe- mann, den verschollenen Robert Baer, geb. am 2, Funi 1904 in Piaski, Kreis (Hostyn, kaufmännischer Korrespondent, zuleßt wohnhaft in Krenau, Bahnhofs- straße 4, für tot zu erklären. Dex Ver- schollene wird aufgefordert, sich späte- stens im Aufgebotstermin am 20, Sep- tember 1944, 10 Uhx, vor dem unter- zeichneten Gericht zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, späte- stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzetge zu machen,

Krenau, den 21, Funi 1944,

[4105

6

In,

7. Uktiengeseüschaften, 8, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

5.Verluft- u.Fundsachen

[4291] Aufgebot.

Der Versicherungsshein Nr. 17 297 über §5000 M, ausgestellt von der V OHK Lebensversicherungsaktstalt ost- deutscher Handwerkskammern V. a. G. zu Berlin àuf den Namen Kurt Seifert, Klemzig, wird hiermit aufgeboten. Er wird kraftlos, falls er bei der VOUK niht innerhalb zweier Monate vor- gelegt ist.

Berlin, den 30, Funi 1944,

V O0 HK Lebensversiherungêanstalt ostdeutsher Handiverkskammern V. a. G. zu Berlin.

7. Aktien- gesellschaften

[4293]

Wohnungsgesellschaft des Bayerisch- Württembergishen Handwerts A, G,, München 9, Grünwalder Str. 239 (Postsließfach).

Die Aktionäre werden hiermit zu der am 18. Juli 1944 um 11 Uhr in Mün- chen im Sizungssaal des Bauzunft- hauses, Oberer Anger 44/V, stattfin- denden ao. Hauptversammlung einge-

der Hauptversammlung teilzunehmen beabsichtigen, einen Dritten bevollmäch- tigen können, in ihrem Namen an der Hauptversammlung teilzunehmen. Dazu ist die Erteilung einer Vollmacht în \{riftliher Form erforderlih. Dieses Schriftstück muß in der Hauptversamm- lung vorgelegt werden. Wir bitten evtl. Anträge, die be- gründet sein müssen, bis spätestens 7, Juli 1944 béi uns einzureichen. München 9, den 27, Funi 1944, Wohnungsgesellschaft des Bayerisch- Württembergischen Handwerks A. G. Der Vorstand. Mens,

[4294] Ferdinands-Nordbahn. Kundmachung.

Mit Rücksicht auf die erst vor kurzer Zeit veröffentlihten bzw. noch zu erx- wartenden Durchführungsverordnungen zu der neuen Steuergeseßgebung, kann der Rehnungsabshluß für das Ge- schäftsjahr 1943 in der saßungsmäßigen Frist bis zum 30, 6. 1944 von den statu- tarishen Organen nicht genehmigt werden. i

Demzufolge muß auch die Einlösung der auf den 1 7, 1944 lautenden Ge- winnanteilscheine von Aktien, Genuß- scheinen und Rentenscheinen auf einen späteren, der betreffenden Generalver- sammlung nachfolgenden Termin ver- legt werden.

Die Verschiebung der sammlung und der Fälligkeit der Ge- winnanteilscheine wurde dem Mini- sterium für Wirtschaft und Arbeit zur Konntnis gebracht,

Mähr. Ostrau, den 28, Juni 1944.

Generalver- |

10, Gesellschaften m. d. 5. 11, Genossenschaften, 12. Offene Handeï3- und Kommanditgesellschaften,

[4295]

de

Aktiengesellschaft, Bieliß, O. S. Auf Grund von § 31 nung über die Abwicklung der Forde- rungen und Schulden polnischer Ver- mögen C nung) vom 15, August 1941 (RGBl.1 S. 516) und der dazu ergangenen 5. An- ordnung der Haupttreuhandstelle L zur Durchführung der Schuldenabwick- lungsverordnung 8, Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aftio- näre der Firma f

A.

aufgefordert, l unterzeichneten Abwickler binnen eîinec Frist von drei Monaten anzumelden.

Die Aftionäre haben meldung die Aftien entweder in Ur- schrift durxh die einer Devisenbank und, wenn die Hin- terlegung die Hinterlegungsbefscheinigung oinor als zuverlässig anerkannten Bank nachzuweisen, in derx die Urkun- den genau zu bezeihnen sind (Nenn- betrag, Stücknummer).

laden. : Erfolgen die ! : Wir weisen darauf hin, daß die- | Vorlegung der Aktienurkunden (oder jenigen Aktionäre, die nicht selber an |der Hinterlegungsbescheinigung) nicht

innerhalb der werden die Aktien für kraftlos erklärt werden,

Die Aktionäre haben bei der Ans- meldung der Aktien reihung der Urkunden (Hinterlegungs- bescheinigungen) nachzuweisen:

1.

2.

a) daß thnen das Mitglicdschafts-

b) wenn sie das Mitgliedschaftsrecht

Der persönlihe Nachweis ist wie folgt zu führen: 1. für deutshe Staats-

Do

Das Amtsgericht, |

Ehegeseß, Die Beklagte wird hiermit zux mündlichen, Verhandlung des

Die Generaldirektion.

S, 1270) der Beschlagnahme unter-

Aufruf i zur Anmeldung von Aktien x Firma A. Rapaport & Söhne

der Verord- (Schuldenabwicklungsverord-

Oft

(AD: Ne. 109) hon

Rapaport & Söhne Aktiengesell- schaft, Bieliy, O. S.,

ihre Aktien bei dem

mit der An-

einzureichen oder ihren Besiß Hinterlegungsbescheinigung

im Ausland erfolgt, durch

ausländischen

Anmeldung und die

vorgesehenen Frist, fo

oder der Ein-

daß sie nicht zu den Personen ge- hören, deren Vermögen nah der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RGBl. I

liegt, und entweder

recht am 1. September 1939 zu- stand (Altbesiß), oder

nah dem 1. September 1939 er- worben haben, daß thr Rechts- vorgänger nicht zu den Personen chort, deren Vermögen der Be- ülaanahine nah der Polenver- mögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitglied- shaftsrecht am 1. September 1939 zustand.

und Volks- zugehörige: durch Staatsangehörigkeits8alt8- weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis Z (auch „Vorbescheid“ oder „Vor- laufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein- bürgerungsurkunde, für deutsche Volkstumszugehörige

4“

13. Unfall- und Fnvalidenversiherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. BLerschiedene Bekanntmachungen.

durch Bescheinigung des zustän- digen Kreis- oder Stadthaupt- manns, E 3. für Protektorat8angehörige: G durch Bescheinigung der zustän- digen Landes- oder Bezirksbehörde des Protektorats, L 4, für ausländische Staats8angehörige: durch Bescheinigung der zustän- digen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver- tretung). Furistische Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach- zuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile niht Versonen gehörte, deren Vermögen der Beschl nahme unterliegt, und die Verwaltun( niht von solchen Personen maßgeben beeinflußt war (vgl. § 10 Pol.Verm VO.). Dieser Nachweis kann durch Ve- scheinigung der zuständigen Treuhand- stelle oder der zuständigen Fndustrie- und Handelskammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständige: Genossenschaftsverbandes und bei Ver- einen durh Bescheinigung der zuständi=- gen Polizeibehörde geführt werden Dèr Nachweis des Altbesißes am 1. September 1939 (sowohl des ur- sprünglichen wie des von einem Rechts=- vorgänger abgeleiteten) ist grundsäßlih durxch schriftlihe Belege zu führen, 4. B, durch Ankaufsabrechnungen, Scchlußscheine, Depotauszüge, Anliefe- rungsquittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in- oder aus- ländishen Bank Kattowiß, Schenkendorfstr. 14, den 3. Juli 1944.

Fohannes Borowka, Abwickler des Restvermögens der Firma A. Rápaport & Söhne A. G,, Bieliz, O. S.

“x 6

den

0. Gesellschaften m. b. Ÿ. [3731]

Die Lagerhaus-Gesellschaft mit hbe- schränkter Haftung, Siß Magdeburg, ist aufgelöst, Die Gläubiger der Ge- sellshaft werden aufgefordert, sih bei thr zu melden.

Magdeburg, Wasserkunststr. 100, den 20, Juni 1944.

Lagerhaus-Gesellschaft m. b. H. Die Liquidatoren: Biedermann, Balzer.

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15, Verschiedene .

Bekanntmachungen

[4296] Reichsverband zur Unterstüßung Deutscher Veteranen e. V.

Einladung zum Verbandstag auf Mittwoch, den 17. Fuli 1944, nach- mittags 5 Uhr, Berlin-Stegli, Schloß- straße 501.

Die Tagesordnung wird am bandstage befanntaegeben,

Teltow-Sechof, Kantstr. 34, den 1. Fuli 1944, Der Präsident:

H. von Felgenhauer, 7 N

M ap Ver-

im Generalgouvernement:

Generalmajor a. D.