1944 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

4. Genossenschajis- register

Küstrin.

Bekanntmachung. _UIn das hiesige Genossenschaftsregister tit heute unter Nr. 97 eine Genossen- shaft unter der Firma „Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Ge- werbe) des Kreises Königsberg, Neum; in Küstrin, eingetragene Genossenschast mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sig ¿n Küstrin eingetragen worden. Die‘ Satzung ist am 24. Januar 1944 feltgeitellt worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Be- triebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteilig- ten Betrieben, die gemeinschaftliche Durchfuhrung und Förderung sozialer Etnrichtungen und Maßnahmen der be- teiligten Betriebe.

Küstrin, den 22! Funi 1944. Das Amtsgericht.

[4340]

Landsberg, Warthe. [4341] Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.-R. 97 Zettrißer Spar- und Dar- lehnsfasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Zettrigß: Durh Beschluß der Generalversamm- lung vom 18. Mai 1944 ift die Firma unter Aenderung des § 1 des Statuts geändert in: Raiffeisenkasse Zettrit, ein- getragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftpflicht. Sißz bleibt Zettrig. Landsberg (Warthe), 24. Mai 1944. Das Amtsgericht.

Mährisceh Schönberg. [4345]

5 Gn.-R. 38. Jm Genossenschafts- register wurde bei der Genossenschafts- strma Spar- und Darlchenskasse für Reitendorf, Weikersdorf und Petersdorf in Reitendorf, registrierte Genossen- schaft mit unbeschränkt&r Haftung, ein- getragen : 2

Gemäß § 1 der geänderten Saßung lautet die Genossenshaftsfirma nun- mehr: „Raiffeisenkasse Reitendorf, ein- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftung.“

Der Siß ist Reitendorf, Kreis Mähr. Schönberg. i

Mähr. Schönberg, den 22, Juni 1944.

Amtsgericht.

Mährisch Schönberg, [4346] 5 Gn.-R. 640. Fm Genossenschafts- reqmster wurde bei der Genossen]chafts- firma Spar- und Darlehenskassen-Ver- ein für Michelsdorf und Umgebung, registrierte Genossenshaft mit unbe- schränkter Haftung, eingetragen:

Zufolge Vollversammlungsbeschlusses vom 11, Funi .1944 lautet die Ge- nossenshaftsfirma nunmehr: „Raiff- eisentasse Michelsdorf, registrierte Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftung.

Der Siy ist Michelsdorf, Kreis Landskron.

Der Haftungsbetrag für alle Ver- bindlichkeiten der Genossenschaft wird außer mit dem Geschäftsanteil noch mit einem Betrag in der fünffachen Höhe des Geschäftsanteiles festgesett.

Der Geschäftsanteil beträgt 50 A. Die Erwerbung mehrerer Geschäftsan- teile durch einen Genossenschaftler ist zulässig.

Die übrigen Aenderungen der Sagungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Eingetrager. wird ferner das neu- gewählte Vorstandsmitglied Herr Josef «Fanda, Zahlmeister in Michelsdorf Nr. 50

Mähr. Schönberg, den 24. Funi 1944.

Das Amtsgericht. Mährisch Schönberg. [4347] "5 Gn.-R. 172. Fat Genossenschafts- register wurde bei der Genosjenschafts- firma Spar- und Darlehensk#: für Mügliß und Laigebnug, registrierte Ge- nossenschaft mit uubeschrärkter Hafcung in Müglit, eingetragen:

Die Genossenshaftsfirma laute: nun- mehr: „Raiffeisenkasse Müglit, - regi- strierte Genossenschaft mit unbeschränkter T Sig: Mügliß, Kreis Hohen-

adt.

Mähr. Schönberg, den 24. Juni 1944.

Amtsgericht,

Mährisch Schönberg. [4548]

5 _Gn.-R, 50. Fm Genossenschafts- register wurde bei der Genosjsenschafts- firma „Rübenverwertungs - Genossen- schaft, registrierte Genossenschaft mit beshränkter Haftung“, Siß: Mähr. Neustadt, Geschäftsnummer 5 Gn.-R. 50, eingetragen:

Zufolge Vollversammlungsbeschlusses ‘vom 21, Mai 1944 wurde § 21 der Saßungen der Genossenschaft dahin ab- geändert, daß der Geschäftsanteil für jedes Mitglied 110 [?.Æ beträgt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, für je 50 dz Lieferrechtrübe einen Anteil zu zeichnen. Bruchteile unter 25 qu. bleiben un- berüdsihtigt, jedoh muß jedes Mitglied mindestens einen Anteil zeihnen.

Mähr. Schönberg, den 24. Funi 1944,

Amtsgericht.

Mährisech Schönberg. [4349] 5 Gn.-R. 279, Fm Genossenschafts- register wurde bei der Genossenshafts- firma Spar- und Darlehenskasse für Nieder-Fohnsdorf und Umgebung, re- istrierce Genossensha#t mit Uunbe- schränkter Haftung, eingetragen:

Schlawe,

Reichs- und Staat3anzeiger Nr. 149 vom 5. Juli 1944. S. 4

Zufolge Vollversammlungsbeschlusses der Genossenschaft vom 11. Funi 1944 lautet die Genossenschaftsfirma nun- mehr: Raiffeisenkasse in Nieder-Fohns- dorf, registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung, i _ Der Geschäftsanteil an der Genossen- [chast beträgt 50 s. Die Haftsumme wurde außer mit ‘dem Geschäftsanteil noch mit einem Betrage in der fünf- zachen Hohe des Geschäfstsanteils fest- geleßt.

Mähr. Schönberg, den 27. Funt 1944.

Das Amtsgericht. Mayen. [4350]

Im Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen, daß der Spar- u. Kreditverein, e, G. m. u. H. in Bell, jeinen Namen geändert hat in: Raiff- eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Bell über Mayen.

Mayen, den 29. Funi 1944. Amtsgericht. Oberglogau. [4351]

In unser Genossenschaftsregister Nr. 11 ist heute hinsihtlich der Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Hast- pflicht in Walzen, Kreis Neustadt, O. S, cingetragen worden: j

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 4. Juni 1944 führt die Ge- nossenschaft jeßt die Firmenbezeihnung Ralffeisenkasse, eingeiragene Genossen- shaft mit unbeschränkter Haftpslich in Walzen, Kreis Neustadt, O. S. 5 Gn.-R. 11a.

Amtsgericht Oberglogau, 12. Juni 1944. Regenwalde. [4352]

Jn unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 12 Molkereigenossenschaft Klein- Raddow, e. G, m. b. H., heute einge- tragen worden, daß die Firma der Ge- nossenschaft gémäß § 1 des durch Ge- neralversammlungsbeschluß vom 30, Mai 1944 anderiveit gefaßten Statuts abge- ändert ist in Raiffeisen-Molkerei Klein- Raddow, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht. | Amtsgericht Regenwalde, 21. 6. 1944. |

[4353] Reichelsheim, Odenwaleg.

Fm unser Genossenschaftsregister wurde heute bei’ den nachstehend ge- nannten Genossenschaften eingetragen, daß die Bezugs- und Absatzgenossen- shaft e. G. m. b, H. in Winterkasten als übertragende Genossenschaft mit der Bezugs- und Absaßgenossenschaft e. G. m, b. H. in Reichelsheim als über- nehmende Genossenschaft vershmolzen worden ist. Den Gläubigern derx über- tragenden Genossenschaft ist, wenn sie

Kreises Ennepe-Ruhr, e. G. m. b. H., Gevelsberg. Die Firma ist geändert in Sozial-Gewerk der Deutschen Arbeits- front (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Ennepe-Ruhr- Kreises, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hast- pfliht, Gevelsberg. Gegenstand des Unternehmens ist: a) Die Schaffung und Bestätigung einer gemeinsamen Be- triebsorganisation für“ die Gebiete der Menschenführung, “sozialen* Betreuung und Leistungsförderung tin den beteilig- ten Betrieben. b) Die gemeinschaftliche Durchfährung, und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der be- teiligten Betriebe.

Durch Beschlüsse der Generalver- sammlungen vom 28. Februar 1944 hat die Genossenschaft das Vermögen der Sozialgenossenschaft von Handelskauf- leuten des Kreises. Ennepe-Ruhr, e. G. m. b, H, in Gevelsberg, übernommen und sind beide Genossenschaften mitein- ande vekshmolzen worden.

Den Gläubigern der Sozialgenossen- schaft von Handelskaufleuten des Kreises Ennepe-Ruhr, e. G. m. b. H., Gevels- berg, ist, wenn sie sich binnen scchs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmenden Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen fönnen.

SDringe. [4358]

Gn.-R. 24. Fn das hiesige Genossen- schaftsregister ist am 30, Funi 1944 zu Nr. 6 Spar- und Darlchnskasse Ben- nigsen, eizigetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bennigsen, eingetragen worden:

Duxch die Beschlüsse der Generalver- sammlungen vom 19, Mai 1944 und 11, Juni 1944 sowie auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15. Mai 1944 ist die. Genossenschaft mit der untex Nr. 24 eingetragenen Spar- und Darlehnskasse Gestorf, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gestorf, verschmolzen

Den Gläubigern . der übertragenden (Genossenschaft ist, wenn sie sih binnen sechs Monaten nach ‘dieser Bekannt- machung bei der übernehmenden Ge- nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können,

Amtsgericht Springe (Deister).

&1olp, Pom. Amktsgericht Stolp, 27. Juni 1944. Gn.-R. 53 A Genossenschaftsmolke-

rei Zigzewitß, eingetragene Genossen-

srhaft nit beschränkter Haftpflicht, Zitze- wiß. Die Firma lautet jeyt: Raiffeisen-

Molkerei Zißewiß, eingetragene Ge-

sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmen- den Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Befriedigung verlangen können, Reichelsheim i. O., 30. Funi 1944. Amtsgericht.

Ry bnik. [4354]

«Fn unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 84, Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Rydultau, Kreis Rybnik, eingetragen worden:

Liquidatoren sind: Landwirt Theodor Brachmann in Rydultau und Landwirt Theodor Pietrash in Rydultau. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist durch die Auflösung erloschen.

Die Genossenschaft ist durch die Be- schlüsse der Generalversammlungen vom 16. Januar und 22, Februar 1944 ‘auf- gelöst.

Amtsgericht Rybnik, den 27. April 1944.

Saarburg, Bz. Trier. [4355]

Gn.-R, 11 Frscher Spar- und Dar- lehnsfassenverein, eingetragene Ge- nossenshaft mit unbeschränkter Hasft- pfliht in Frsch.

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 7. 5. 1944 ist § 1 des Statuts betr. die Firma geändert. Die Firma lautet jeßt: Raiffeisenkasse, eingetragene Génossenschast mit unbeschränkter Hast- pfliht in Frsh, Kreis Saarburg, Bez. Trier.

Amtsgericht Saarburg (Bez. Trier), den 27, Funi 1944. Knoepfel, Amtsgerichtsrat. Pom. [457]

Jm- Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 25 eingetragenen Mol- kerei Wiesenthal e. G. m. b. H. folgen- des eingetragen worden: schluß der Generalversammlung vom 18, 6, 1944 ist die Fixma der Genossen- schaft 1 des Statuts) geändert wor- den. Die Firma lautet jet: Raiffeisen- Molkerei Wiesenthal, e, G. m. b. H., Wiesenthal. Schlawe, den 29. Funi 1944, Das Amtsgericht.

Schwelm, ) [4356] Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Schwelm. Vexänderungen: 21. Funi 1944,

54 Sozialgenossenshast von Handels- kaufleuten des Kreises Ennepe-Ruhr e, G. m. b. H., Gevelsberg. Durch Be- schluß der Generalversammlung vom 28. Februar 1944 hat die Genossenschaft ihr Vermögen auf das Sozial-Gewerk für Handiverker des Kreises Ennepe- Ruhr, e, G. m. b. H, in Gevelsberg,

Durch Be- |'

nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht.

Trautenau, [4142] Aenderungen bei einer bereits eingetragenen Genossenschaft.

Gn.-R. 49, Fm Genossenschafts- register wurde am 14. Juni 1944 bei der Spar- uno Darlehnskasse für die Gemeinden Parschuiß, Alt-Sedlowit, Bausnitz, Bösig, Döberle, Gabersdorf. Markausch, Petersdorf, Welhotta und Wolta, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Parschnitz, folgende Aenderung eingetragen.

Die Rechteverhältnisse der - Genossen- schaft - gründen sich nunmchr auf das mit Vollversammlungsbeshluß vom 26. März. 1944 in: den 8811, 8, 7, 12, 13, 44, 53, 55, 61 und §3 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist - nunmehriger Firmen- wortlaut: „Raiffeisenfkasse in Parschniyz registrierte Genossenshaft mii be- schränkter Haftung.“

Auf Grund des Genchmigungs- bescheides des Reichsaufsichtsamtos Ur das Kreditwesen in Berlin wurde der vorerwähnten Genossenschaft die Er- laubnis zur Aenderung der Rechtsform in eino eingeiragene Genossenschaft “mit beschränkter Haftpflicht erteilt.

Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag n der Kundmachungstafel der Genosjen- haft in Parschniß oder, durch Rund- ¡chreiben an alle Mitglieder. A __Die übrigen Veränderungen betreffen die interven Verhältnisse der Benossen- ichaft.

Trautenau, den 1. Fuli 1944.

Amtsgericht.

Trautenau. i [4143] Aenderungen bei einer bereits eingetragenen Genossenschast.

Gn.-R. 79, Fm Genossenschafts- register wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spar- und Darlehnskassenvercin für Oberaltstadt, registrierte Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftung, fol- gende Aenderung eingetragen.

Die Rechtsverhältnisse der Genosse a- haft aründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß - vom 6. Mai 1944 in den §88 1, 3, 7, 12, 13, 44, 53, 55 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 i] nunmehriger Firmen- wortlaut; „Raiffeisenkasse in Oberalt- stadt, redistrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung.“ R

Gemäß des (Benehmigungsbescheites des Réichsaufsichtsamtes für Kredit- wesen in Berlin vom 20, Fanuar 1944 wurde die Raiffeisenkasse. in Oberaslt- stadt ermächtigt, die Rechtsform in der

übertragen.

Weise zu ändern, daß sie nunmehr als

- | O [1359] | bei Arnau,

ter Haftung gilt. Die öffentlichen Be- fanntmachungen erfo!gen durch Anschlag an der Kundmachungs- tafel in Obveraltstadt oder durch Etn

shalten in einer Tageszeitung oder

durh Rundschreiven an alle Mitglieder. !

Die übrigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Ge- nossenschaft.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. Trautenau, [4144]

Aenderungen bei einer bereits ein-

geiragenen Genossenschaft:

Gn.-R. 53. Jm Genuossenschafisregister wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spar- und Darlehßnskassenverein für Henners- dorf und Umgebung, registrierte Ge: nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, folgende Aenderung eingetragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genosjsen- schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß 2. April: 1944 in den 88§ 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen- wortlaut: „Räiffeisenkasse in Henners- dorf, registrierte Genossenschaft mit un- beschränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekannimachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungs- tafel der Genossenschaft in Hennersdorf oder durch Rundschreiben an alle Mit- glieder. Die übrigen Verändexungen be- treffen die internen Verhältnisse der Genossenschaft.

Josef Hackel wurde als Vorstands- mitglied gelöscht. Alfred Zuzanek, Land= wirt in Hennersdorf Nr. 30, wurde als Vorstandsmitglied neu eingetragen.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. Trautenau, [4145] Aenderungen bei einer bereits ein- “getragenen Genossenschaft:

1 Gu.-N. &. Fm Genosseuschafts- register wyrde am 14. Junt 1944 bei dem Spar? und Darlehnskassenverein für Tschermna bei Arnau, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung, folgende Aenderung eingetragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genossen- schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeshluß vom 90. April 1944 in\ den §8 1, 44, 53 und 85 abgeänderte Statut.

Nach § 1 is nunmehriger Firmen- wortlaut: „Raiffeisenkasse in Tschermuna registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffentlichen Befanntmachungen erfolgen nunmehr duxch Auschlag an der Kund- machungstafel der Genossenschaft in Tschermna oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Genossen- schaft.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. Trautenau, [1146]

Aenderungen bei einer- bereits ein-

getragenen Genossenschaft:

Gn.-R. 28, Fm Genossenschaftsregister wurde am 14. Juli 1944 bei dem Spar- und Darlehnskassenverein in Nieder- langenau, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, folgende Aenderung eingetragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genossen- schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeshluß vom 16. April 1944 in den 88 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Státut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen- wortlaiît: in Nieder- langenau, registrierte Genossenschast mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffent- lichen Bekanntmachungen erfolgen nun- mehr durch Anschlag an der Kund- machungstafel der Genossenschaft in Niederlangenau oder durch Rundschrei- ben an alle Mitglieder.

Die übrigen Veränderungen betreffen die tnternen Verhältnisse der Genossen- schaft.

Trautenau, den 25, Funi 1944. Amtsgericht. Tyrautenau, i [4147] Aenderungen bei einer bereits ein- getragenen Genossenschaft:

1 Gn.-R. 64. Fm Genossenschasts- register wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spar- und Darlehnskassenverein für die Pfarrgemeinde Mohren, regi- strierte Genossenschast mit unbeschränk- ter Haftung, folgende Aenderung ein- getragen :

Die * Rechtsverhältnisse der Genossen- schaft aründen sih nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeshluß vom 9%. März 1944 in den §8 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 is nunmehriger Firmen- wortlaut: „Raiffeisenkasse in Mohren, registrierte Genossenshast mit un- beschränkter Hastung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr

durch Anschlag an der Kundmachungs-

tafel der (Genossenschaft in Mohren oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übkigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Genossen- schaft. 4 Trautenau, den 25, Funi 1944. Amtsgericht. Tramtenam. 4148] 1 Gn.-R. 111 Fm Genossenschaft8- register wurde am 14. Juni 1944 bet der Bürgerlichen Vorschußkasse, ein-

Dom |

„14; Funi

55 Sozial-Gewerk für Handwerker des | regislrierte G&cuossenshaft mit veshränk- | getragene Genossenschaft mit beschränk-

ter Haftung in Liguidation in Trautenau

nunmehr ! folgendes eingetragen: Die Genossen-

schaft wurde am 14 Juni 1944 infolge beendeter Liquidation gelöscht. Trautenau, den 26. Juni 1944, Amtsgericht. 6

em ——_—_—— Err _—— ——— -—--—_—————

5. Muïterregister

Faliceie! ein, Vozati, ¡--60] In das Musterregister ist eingetra- gen worden: Nr. 705. Dorssiadt, ein

offener Umschlag mit 5 Mustern - für Gardinenstoffe, Ge- shäftsnummern 854, 855, 856, 837, 858, Flächenerzeugnisse, Schußfrist drei Fahre, angemeldet am 2. Funîi 1944, vormittags 11 Uhr. Amtsgericht Falkenstein, Vgtl., Dot L ult 1944 H albersíadt,. [4362] M.-R. 257. Fabrikant Friedrich Graepel, Halberstadt. Die Verlangerung der Schußfrist auf weitere sieben Fahre ist am 18. Funi 1944, vormittags 10 Uhx, angemeldet worden. Halberstadt, den 30. Funi 1944, Amtsgericht, Abt. 9.

Herdecke. / [4361] Musterregistereintragung vom 27. Funi 1944.

Nr. 700. Firma Heinrih Habig, Ak- tiengefsellschaft in Herdecke, ein ver- siegelter Umschlag, enthaltend 28 Stoff- muster für Kleiderstoffe aus Geweben allex Art, wie Kunstseide, Zellwölle und Mischgarnen, Fabrikuummern 2 2873, Z 2878, Z 2880, Z 2901, Z 2905, Z 2904, Z 2908, Z 2911, 2 2912, Z 2916, Z 2917, Z 2924, 2. 2927, 2. 2967, 2 2968, Z 2971, Z 2975. Z 2987, Z 3002, Z 3003, Z 3003, Z 3006, Z 5007, Z 3008, Z 3009, Z 3015, Z 3021, Z 3026, Flächenerzeugnisse, Schußsrist 3 Fahre, angemeldet . am 19, Funi 1944, 81s Uhr.

Amtsgericht Hagen. Neuß, [4363]

Jn unsex Musterregister ist unter Nr. 136 bei der Firma Bauer & Schaurte in Neuß am 6. Juni 1944 ein- getragen: Die Verlängerung der Shuß- [rist auf weitere sieben Fahre bis 29, 5. 1951, 9 Uhr 15 Minuten, bzgl. Preis- liste der Firma Bauer & Schauxte über „Preise Marken - Schrauben“, offen, Ftächenmustex, Fabriknummern V! 331 92 641 ist angemeldet.

Amtsgericht Neuß. Pforzheim. [4364] Musterregistereintrag. Ui

Johannes Doll, Hausmeister, Pforz- heim, angemeldet am 20. Juni 1944, 1914-Uhx, cin versiegelter Umschlag, ‘ents haltend die Modelle zweier Tabaks- pfeifen mit den'Fabriknummern 10 und 11 für plastishe Erzeugnisse, Schußfrist drei Jahre. Amtsgericht Pforzheim. Solingen. 5 [4365]

Musterregistereintragung.

Nr. 5138. Firma Puma-Werk Lauter- jung & Sohn in Solingen. Die Ver- längerung der “Schußfrist ist am 1944, 11 Uhr, um weitere sieben Fahre angemeldet.

Amtsgericht Solingen, 1. Fuli 1944. Waiblingen. [4366] Amtsgericht Waiblingen. Musterregistereintrag vom 30, 6. 1944. Füx die Firma Karl Oppenländer u. Söhne o0. H. G. in Waiblingen, unter Nrn. 26, 39 und 52: Die Schußsrist der Modelle mit Fabriknummern 6211, 6304, 6315, 6319, 6214, 6357, 6358, 6360, 6362, 6363, 6364, 6365,.6366, 6370 und 4099 ist umi weitere 3 Fahre verlängert.

7. Konlurse und Vergleichssathen

Köln. d [4446] Konkurseröffnung.

78 N 7/44. Ueber das dem Reich ver- fallene Vermögen des gFJosef 7zsrael Sommer, früher wohnhast in Köln- Braunsfeld, Eupener Str. 24, ist am 99, Juni 1944, 12 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet worden. Verwalter ist Rechtsanwalt Dr, Ortmann, Köln, Schwalbengasse 44, Fernruf: 770483. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 21, Juli 1944, Ablauf der An- meldefrist an demselben Tage. Erste (Gläubigerversammlung am 28. Juli

1944, 1014 Uhr, und E Prüs

fungstermin am 8. ugust 1944, 1014 Uhr, an hjesiger Gerichtsstelle, Justizgebäude, Reichenspergerplaß 1, Zimmer 361, 3, Stock. Köln, den 29, Juni 1944, Amtsgericht. Abt, 78.

Manmuheim. [4447]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Carl Landes & Söhne Nachf., off, Handelsges. in Mannheim, Bellensttaße. 2,, wurde nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Mann- heim, den 28. Funti 4944. Amtsgericht. B.-G, 2.

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Angzeig Zeile 1,1

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1944

Bekanntmachung dexr Geheimen Staatspolizei Linz/Donau über

Anweisung Nr.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

3 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauf- tragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaf- tung über Käufereinweisung für die nachträgliche Umlage in Nadelgrubenholz. n \

Anweisung Nr. 4 des Souderbeauftragten des Reichsbeauf-

tragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaf- |

tung über Festseßung der Einkaufsmengen, Durchführung

der Käufereinweisung, Ausgabe der Einkaufsscheine und Verwendung von Grubenholz für das Forstwirtschaftsjahr |

1945. S

Anordnung Nr. 18 zur Durchführung und Ergänzung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absazregelung für Holzkohle). Vom 5. Juli 1944.

_ Amtliches Deutsches Reich

Versügung | Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volts- und staatsfeindlihen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. No- vember 1938 (RGBl. 1 S. 1620) wird das gesamte. 1m Deutschen Reich befindliche Vermögen der Juden Friedrih Jsrael Mahler, geboren am 24. 1. 1578 ‘in Wien, rk., verh., ehem. Architekt, früher Mühlbachberg 52, Gmd. Traunkirchen, wohnh. gew., dzt. in Therestienstadt, Eugen Zsrael Kaldi, geboren am 18. 8. 1872 in Janoshaza, Oberreg.-Rat i. R., verw., Kalvinist, früher in Unterach 98, Krs. Vöclabruck, und Budapest, Rezeda utca 6, wohnhaft gewesen, dzt. Aufenthalt unbekannt, Leo Jsrael A lber t1, geboren äm 17. 5. 1889 in Budapest, evangl., led., Chemifer, früher Bad Aussee 187, und Budapest, Bulyovsky utca 20, wohnh. gew., dzt. Auf- enthalt unbekannt, ; Erwin Jsrael Alberti, geboren am 20. 3. 1891 în Budapest, Kaufmann, früher in Bad Aussce 196 und Budapest 1V, Bajza utca 58, und dessen Ehefrau Luise Sara Alberti, geb. Lederer, geb. am 24. 11. 1892 in Budapest, beshlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen. Linz (Donau), den 30. Juni 1944. Geheime St&spolizei. Staatspolizeistelle Linz.

B. Do L gex:

Anweisung Nr. 3 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz sür die Grubenholzbewirtschaftung

Betr.: Käufereinweisung für die nachträglihe Umlage in Nadelgrübenholz Vom 1. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

assung vom 11. Dezember 1942 (RGBVl. [1 S. 685) in Ver- bindung mit der Anordnung Nr. 2/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz betreffend Grubenholzbewirtschaftung vom 29. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 1. 10, 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeaustragten für Forst und Hölz folgendes angeordnet:

S1 :

1. Die zufolge Erlasses des Reichsforstmcisters vom 18. Mai 1944 B 358. 16/165 (nicht veröffentlicht) anfallénden Grubenholzmengen haben diejenigen Grubenholzkäufer zu er- halten bzw. zu übernehmen, die bei den, betreffenden Wald- eigentümern bzw. Waldnußungsberechtigten für das Forst- wirtschaftsjahr 1944 als Käufex für Grubenholz eingewiesen worden sind.

2. Wurden bei cinem Waldeigentümer bzw. Waldnußungs- berechtigten mehrere Grubenholzkäufer eingewiesen, so ent- scheidet über die Verteilung der Nachtragsumlagen auf sie nach Anhörung des Einweisungsausschusses der Leiter des für den Waldbesiß zuständigen Forst- und“ Holzwirtschasts- amtes. /

2 :

1. Bisherige anderweitige Regelungen sind ungültig und gemäß 8 1 und 9 meiner Anweisung Nr. 1 strafbar.

2, Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- weisung fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung Über den Warenverkehr.

Diese Anweisung tritt am dritten Tage nah ihrer Ver- fündung in Kraft. Königs Wusterhausen, den 1. Fuli 1944. Der Sonderbeauftragte des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung. Bohnekamp.

Anweisung Nr. 4 \ |

des Sonderbeaustragten des Reichsbeauftragten für Forst

und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung

Betr.: Festsesung der Einkaufsmengen, Durchführung der | Käufereinweisung, Ausgabe der Einkaufsscheine und Verwen- |

dung von Grubenholz für das Forstwirtschaftsjahr 1945 Vom 1. Juli 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der |

Fassung vom 1. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 685) in Ver-

bindung mit der Anordnung 2/44 des Reichsbeauftragten für | Forst und Holz, betr. (Srubenholzbewirtschaftung vom 30. Sep- | tembex 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 1. VE- | tober 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten | für Forst und Holz folgendes angeordnet:

Festseßung der Einkaufsmengen 51 | (1) Die Festsezung der Einkaufsmengen durch: den Sonder- | beauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz! für die Grubenholzbewirtschaftung (im nachstehenden „Sonder- beauftragten“) wird wie folgt durchgeführt I. Ohne Anirag für Bergbaubetriebe a) zum Einkauf beim Handel,

eingedeckt haben; Ta Eva g (kein Vordruck) für

Lieferungsverpflichtungèn an Bergbaubetriebe für den

reichung des Abschnittes 11 des Handelseinkaufsscheines

und Holz, sür die

Forst straße 8, nachgewiesen haben; . auf schrfftlichen Antrag (kein Vordruck) für

gehörigen Versorgungszeitraum durch Einreichung der Lieferungsverträge über mindestens 300 fm nachgewiesen haben. Die Lieferungsverträge sind in zweifacher Aus- fertigung, von beiden Vertragspartnern unterschrieben, an den „Sonderbeauftragten“, Königs Wusterhausen- Neue Mühle b. Berlin, Tiergartenstr. 8, einzureichen, wovon eine Ausfertigung bei den Akten verbleibt, während die andere Ausfertigung den Unterlieferanten zurücfgesandt wird.

(2) Ein Anspruch auf Festseßung einer bestimmten Ein- faufsmenge besteht niht. Fnsbesondere werden in der Regel Ausweitungen der Lieferungsverpflichtungen von Zechen- lieferanten an Bergbaubetriebe. und der Unterlieferanten an Zechenlieferanten über den Umfang des Vorjahres hinaus nicht berücksichtigt.

Käufereinweisungen

§2

(1) Rechtsgeschäfte, wie Kauf, Tausch, Aufrechnung, Ver- gleich, Schenkung u. àä., über Grubenholz zwischen Waldéeigen- tümern und Waldnußungsberechtigten einerseits und Ab- nehmern andererseits, sind nux zulässig, soweit Käuferein-. weisungen durch den „„Sonderbeauftragten“ erfolgt sind.

(2) Sofern (Grubenholz zur Herstellung von Telegrapheu- stangen und Masten sowie Rüststangen, Steifen, Netriegeln u. dgl. im Forstwirtschaftsjahr 1945 freigegeben wird, ergeht noch besondere Anweisung. f ;

S3 G

(1) Die Käufereinweisung wird in dem Bezirk eines jeden Forst- und Holzwirtschaftsamtes von einem Einweisungsaus- schuß vorbereitet, der die Richtlinien für seine Arbeit von dem „Sonderbeauftragten“ erhält. j

(2) Der Einweisungsausschuß seßt sich" zusammen aus dem Leiter des Forst- und Holzwirtschaftsamtes als Vorsiver, aus Vertretern des Waldbesiyes, die vom Leiter des Forst- und Holzwirtschaftsamtes berufen, und Vertretern der Gruben- holzkäufer, die vom „Sonderbeauftragten“ bestimmt werden.

(3) Die endgültige Einweisung erfolgt durh den „Sonder- beauftragten“.

S 4

(1) Als Käufer werden Bergbaubetriebe, Zechenlieferanten und Unterlieferanten von Zechenlieferanten beim Wald- besißer eingetwiesen.

(2) Die Käufereinweisung gilt als erfolgt, sobald der Wald- eigentümer bzw. Waldnuzungsberechtigte und der Erwerber im Besitze ihrer rechtskräftigen Einweisungsbescheide sind.

(3) Die Waldeigentümer bzw. Waldnugungsberechtigten er- halten ihre Einweisungsbescheide im Auftrag des „Sonder- beauftragten“ durch den Leiter des für ste quständäon Forst- und Holzwirtschaftsamtes.

è

b) zum Einfauf vom Waldbesiy in der Regel mit der | Menge, die sie bisher unmittelbar beim Waldbestß |

Zechenlieseranten, die bis spätestens 31. August 1944 ihre |

zum Forstwirtschaftsjahr 1945 gehörigen Versorgungs- zeitraum in Höhe von mindestens 300 fm durch Ein- }-

an den Sonderbeaustragten des Reichsbeaustragten für | . Grubenholzbewirtschastung, | Königs Wusterhausen-Neue Mühle b. Berlin, Tiergarten- -

weisungsbescheide unmittelbar durch den

; Waldfläche unter 50 ha Sammeleinweisungen von den zu- ständigen Prüfungsstellen in der Regel über die Bürger- meister durch Veröoffentlihung in der jeweils ortsüblichen Weise.

(5) ‘Die Erwerber von Gruhenholz erhalten ihre Ein- „Sonderbeauf-

‘tragten“.

| Grubenholz abzuschließen hätte, zu verständigen.

|

S5

(1) Die Käufereinweisung erfolgt im allgemeinen in An-

lehnung an die gemäß § 1, Absay 2 und 3, nachgewiesenen Lieferungsverpflichtungen.

(2) Ft die Einweisung hoher, so dürfen weitere Liefe-

rungsverpflihtungen nur mit vorheriger Genehmigung des „Sonderbeauftragten“ eingegaugen werden.

86 (1) Die Einweisungsbescheide können binnen einer Frist von 10 Tagen nach erfolgter Zustellung ducch Einspruch mittels eingeschriebenen Briefes augefochhten werden. We Einspruch erhebt, hat hiervon sofort denjenigen, mit dem er

| auf Grund des Einweisungsbescheides ein Rechtsgeschäft über

Der Ein- spruch ist vom Waldbesißer über seine forstliche Prüfungs- stelle an den Leiter des für den Waldbesiß zuständigen Forst- und Holzwirtschaftsamtes zu richten. Ueber den Ein- spruch entscheidet der Leiter des Forst- und Holzwirtschafts- amtes nach Bexatung im Einweksungsausschuß. Seine Ent- scheidung ist rechtsfräftig, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen nach erfolgter Zustellung Beschwerde, von der eben- falls der Vertragspartuer sofort zu verständigen ist, mittels eingeschriebenen Briefes an den Reichsbeauftragten für Forst und Holz erhoben wird. Die Beschwerde ist bei dem Forst- and Holzwirtschaftsamt einzureichen, das über den Einspruch entschieden hat. Der Reichsbeauftragte für Forst und Holz entscheidet endgültig. '

(2) Bis zur Entscheidung über den Einspruch. bzw. über die Beschwerde wird auch der an den vorgesehenen Vertrags- partner gerichtete Einweisungsbescheid, sofern dié vorge- schriebenen Benachrichtigungen erfolgt sind, nicht Lechtskräftig,

| auch wenn jener selbst kein Rechtsmittel ergriffen hat. Unterlieferanten von Zechenlieferanten, die bis | zum 31, August 1944 ihre Lieferungsverpflichtungen an | Zechenlieferanten für den zum Forstwirtschaftsjahr 1945 |

Ausgabe der Einkaufsscheine S Die Einkaufsscheine für Grubenholz werden ohne Antrag mit dem (GBenehmigungsschreiben durch den „Sonderbeauf- tragten“ übersandt, und zwar :

L zweiteilige Einkäaufsscherne.. zum. Ein- fauf beim Handel an Bergbaubetriebe zwecks Ab- schlusses der Lieferungsverträge mit den Zechenlieferanten (S1 Siff: 1a),

Dbeltetiltge auf betm

Einkaufsscheine zum Ein- Waldbesiy an Bergbaubetriebe, Zechenlieferanten und Unterlieferanten von FZechen- lieferanten für die ig den Einweisungs- bescheiden angegebenen Mengen.

Verwendung von Grubenholz S8

(1) Grubenholz und Stammholz zu Starkstempel sind aus- shließlich zum Rundeinbau als Grubenlangholz oder Grubens- stempel, Mollrollen, Rollholz, Spivenknüppel, Schienholz, Halbhölzer, Schalhölzer, Spiven, zweiseitig bearbeitete Grubenschwellen, Klöße für Wanderpfeiler, Mauerklöße und Quetschhölzer dem Bergbau zuzuführen.

(2) Die ‘Herstellung zu bzw. Lieferung und Verwendung als Pfeilerholz, Abschwarten, vierseiti bearbeitete Schwellen, Schwarten „und sonstigem Schnittholz sowie Telegraphenstangen, Masten, Rüststangen, Steifen, Net- riegeln u. dgl. ohne vorherige Genehmigung des „Sonder- beauftragten“ ist verboten.

Grubenholzmeldungen

S9

Bergbaubetriebe, Zechenlieferanten und Unterlieferanten von Zechenlieferanten haben bis zum 10. eines jeden Monats dem „Sonderbeauftragten“ in Königs Wuster- hausen-Neue Mühle b. Berlin, Tiergartenstraße 8, Meldung über Vorrat, Ein-- und Verkauf sowie Verbrauch im voran- gegangenen Monat auf Vordrucken für

a) Bergbaubetriebe (Bestell-Nr. 187),

b) Zechenlieferanten und Unterlieferanten (Bestell-Nr. 188) ohne Anschhreiben zu* erstatten. Vordrucke sind vom Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin N 4, Oranienburger Straße 59, -unter der Bestellnummer zu beziehen.

Schlußvorschristen 8 10 (1) Unbeschadet der Vorschriften dieser Anweisung haben Erwerber und Lieferanten von Grubenholz die Bestimmungen der grundsäglihen marktordnenden Anordnungen und näheren Anweisungen des Reichsbeauftragten für Forst und Holz zu beachten.

(4) Abweichend von der Regelung nah Absay 3 erfolgen, | ; 1 Í 1 1 (dr 1 für Waldeigentümer bzw. Waldnugungsberechtigte mit einer | zum Einkauf beim Waldbesiß) für Grubenholz dürfen nur

(2) Die Einkaufsgenehmigungen (dreiteilige Einkaufsscheine