1944 / 151 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 150 vom 6. Juli 1944. &. 2

gemäß des Einweisungsbescheides verwendet werden. Jede anderweitige Verwendung der Grubenholz-Einkaufsscheine sowie auch die Uebertragung von Einweisungsbescheiden an Dritte sind untersagt. S Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung können in Einzelfällen vom „Sonderbeauftragten“ zugelassen werden. & 12 ' Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An- weisung fallen - unter die Strafvorschriften der Verordnung Uber den Warenverkehr. f 8 13 Diese Anweisung tritt am dritten Tage nah ihrer Ver- kündung in Krast.

Königs Wusterhausen, den 1. Fuli 1944.

Der Sonderbeauftragte des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grube1tholzbewirtschaftung. Bohnekamp.

Auordnung Nr. 18

zur Durchsührung und Ergänzung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absazregelung für Holzkohle)

Vom 5. Juli 1944

Auf Grund der Verokdnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezembex 1942 (RGBL. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehxs vom 18, August 1959 . (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General- bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet:

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Diese Anordnung gilt für Holzkohle mit Ausnahme von

1. Meilerkohle die im Fnland erzeugt wird,

2. Holzkohle für den Betrieb von Holzgasgeneratoren, die

a) von Selbstversorgern mit Zustimmung der Zentral- stelle für Generatoren bzw. deren Gebietsbeauf- tragten für den eigenen Bedarf b) aus Holzabfällen mit Genehmigung der Zentralstelle für Generatoren erzeugt wird.

3. Hoizkohlebriketts.

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Holzfohle darf nur auf Grund ejner Bezugsgenehmigung bezogen und geliefert werden.

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(1) Die Bezugsgenehmigung wird durch Universalscheck von folgenden Kontingentsträgern für die von ihnen be- treuten Betriebe erteilt:

. Deutsche Reichsbahn,

. Deutsche Reichspost,

. Reichsnährstand,

. Reichsgruppe Handwerk,

. Reichsgruppe Energiewirtschaft,

. Reichsvercinigung Eisen

. Wirtschaftsgruppe Bergbau,

. Wirtschaftsgruppe Metall-Jndustrie,

9. Wirtschaftsgruppe Gießerei-Jndustrie,

10. Wirtschaftsgruppe Stahl- und Eisenbau,

11. Wirtschaftsgruppe Maschinenbau,

12. Wirtschaftsgruppe Fahrzeug-Jndustrie,

13, Wirtschaftsgruppe Luftfahrtindustrie,

14. Wirtschaftsgruppe Elektro-Jndustrie,

15, Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik,

16. Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und ver- wandte Eisenindustriezweige,

17. Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwaren- industrie,

18. Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Fndu- strieziveige, i

19, Wirtschaftsgruppe Bauindustrie,

20, Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie,

21, Wirtschaftsgruppe Lebensmittel-Fndustrie,

22. Wirtschaftsgruppe Ambulantes Gewerbe,

23. Sonderring Glüh- und Härtetechnik,

24. Sonderring Gasversorgung - Arbeitsring 6 Ace-

* tylenflaschen,

25. Sonderring Leichtmetall-Vorstoff- und -Erzeugung,

26. ‘Fachbereih Aktivkohle der Fachabteilung Karbidchemie, Methanol und Holzverkohlung der Wirtschaftsgruppe Chemische Fndustrie,

27. Fachbereih Cyan/Cyanmetallsalze der Sammelgruppe I sonstige anorganische Erzeugnisse der Wirtschaftsgruppe Chemische Jndustrie,

28. Fachabteilung Ferrolegierungen, Stahl und Leicht- E der Wirtschaftsgruppe Chemische Fndu- trie,

29, Schwefelkohlenstoff G. m. b. S,,

30. Zentralstelle für Generatoren.

(2) Von der Reichsgruppe Handwerk werden für die ihr angegliederten Betriebe für kleine Mengen auch Bezugs- marken ausgegeben.

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_Für Verbraucher, für die Kontingentsträger nicht Angely! sind, werden die Bezugsgenehmigungen durch Universalscheck von der Holzkohle-Verkaufsstelle G. m. b. H., Frankfurt am' Main, erteilt. '

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(1) Auf Bezugsmarken, kann Holzkohle nur vom Händler bezogen werden. h

(2) Händler können die bei ihnen eingereichten Bezugs- marken, wenn deren Gesamthöhe mindestens eine Monge Holzkohle erreicht, die handelsüblih vom Erzeuger bezogen wird, bei der für den Siß ihres Betriebes zuständigen Be-" zirksgruppe der Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel bzw. der Bezirksgruppe der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel einreichen, die ihnen über die Gesamtmenge der eingereichten

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1943 wurden durch Deutschland die Tabakpreise unm 60 vH. erhöht, *

¿ Fh Für den Betrieb von Generatoren darf Holzkohle nur ver- wendet werden, die von der Generator-Kraft A.G. oder den Lägern und Tanfkstellen ihrer Großverteiler bezogen wor- den ist, S

Der Reichsbeauftragte behält sih vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.

Lg ; D Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8-10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehrc bestraft. S9

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok,

2) Gleichzeitig treten außer ‘Kraft:

1, § 6 der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ vom 19. 12. 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19, 12. 1942), soweit er Holzkoÿle im Sinne des § 1 dieser Anordnung betrifft (monatsdurchschnittliher Bezug bzw. Lieferung inm Kalenderjahr 1942) die Anordnung Nr. 11 zur Durchführung der Anord- nung 1/43 (Verwendungsverbot für Holzkohle für

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Generatorzwede) vom 10. 3. 1942 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 58 vom 10. 3. 1942)

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Der Kriegseinsaß der nichtberufstätigen Frau _ Die Zahl der Frauen, die in den deutsben Betrieben unmittel- bar ihren Kriegseinsag leisten, ist ständig gestiegen und zeigt weiter ersreulicherweise zunehmende Tendenz. Dennoch gibt es zahlreiche Fälle, in denen besondere Gründe die Frauen an dieser unmittelbaren arbeitseinsaßmäßigen Beteiligung hindern. Es ivare aber fals, anzunehmen, daß diese nihtbexufstätigen Frauen keine Gelegenheit hatten oder nähmen, sich dennoch auf den ver- schiedensten Gebieten chrenamtlih und zusäßlich zu betätigen. Æs ijt, wie ein Bericht der Deutschen Arbeitsfront sagt, bei einem Blick hinter die Kulissen der Fraucnarbeit von heute festzustellen, daß es kaum eine Frau gibt, die nicht über ihre täglichen Pflichten hinaus ein gutes Maß von Arbeit freiwillig über- « nommen hat. Gerade in den Städten, in denen der feindliche Terror Zerstörungen anrichtete, kann man viele Musterbeispiele tapferer älterer Frauen sehen, die, wenn sie auch nit an der Maschine stehen oder hinter Schreibtischen sien, doch kriegs- wichtigen Dienst leisten. Fast alle diese Frauen sind im Deutschen eraueniverk zusammengefaßt, das durch zahlreihe Maßnahmen mit Rat und Tat den berufstätigen Frauén hilft, die Doppel- belastung der Kriegszeit freudig zu ertragen. Dem dienen z. B. 8 Mill. Frauen, die heute überall im Reich als Nachbarschafts- helferinnen wirken. Sie betreuen die Kinder berufstätiger Frauen, besorgen den Haushalt, übernehmen die Einkäufe und find in Krankheitsfällen, auch zur Gauspflege bereit. Fn deu Näh= jtuben sind 3,6 Millionen Frauen cingesebt, die freiwillig das

Wirtschafisteil

Ausbessern von Militär- und Lazarettwäsche übernommen haben

3. die Anordnung Nr. 13 zur Durchführung der Anord- nung 1/43 (Holzkohle für Generatoren) vom 30. 6. 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

» anzeiger Nr. 150 vom 1. 7. 1943).

Berlin, deu 5. ‘Juli 1944.

Der Reichsbeauftragte: Dr. Claus Ungewitter.

Icichtamtliches Postwesen

Personentarife der Kraftpost Die Ueberfüllung auf den Kraftposten und die Notwendiakeit der Vereinfachung des Tarifsystems hat zu zahlreihen Anträgen von Reichspostdirektionen bei Preisbildungsstellen auf Genehmi- gung des Wegfalls von Fünferkarten und Zehnerkarten, Rück- sahrscheinen und anderen Vergünstigungen geführt. Zwecks ein- heitliher Regelung hat sih der Preiskommissar mit den Aende-

verstanden erklärt. Die mit Wirkung vom 1. Juli 1944 ab ein- tretenden Aenderungen werden wie folgt zusammengefaßt: 1. Rü- fahrscheine fallen nach dem Ermessen der Post fort, soweit der Wegfall notwendig ist. 2, Fünferkarten fallen fort. 3. Zehner- karten sind niht mehr übertragbar und werden nur noch gegen Nachweis der Dringlichkeit der Reise abgegeben. Sie gelten bis Aufruf. 4, Einige Zeitkartenarten fallen fort. 5. Die Grund- gebühr im Kraftpostdienst und Landkraftpostdienst beträgt künftig einheitlich nux noch 4 A je km. Bisher niedrigere Grund- gebühren bleiben bestehen. Diese Einheitlichkeit der Grund- gebühr bedeutet. eine wesentliche Verbilligung bei der Benußung der Kraftposten, die die etwa aus dem Wegfall einzelner Zeit- kaxtenarten für die Benußzer folgenden Verteuerungen in ganzen bei weitem überwiegt. Die Mehrzahl der Kraftpostbenußer wird künftig niht unerheblih billiger fahren. (Mitt.-Bl. I Nv. 27 vom 3, Zuli 1944.) :

und so die Jndustrie entlasten. Regelmäßig werden die Flickbeutel aus_ 60 000 Haushalten berufstätiger Frauen von älteren Frauen in Ordnung gebracht, Auch der Werkehrendienst ist hier zu nennen, der chrenamtlih die Ablösung berufstätiger Mütter für einen zujsäblichen Urlaub übernimmt.

Jn den Tagen nah Terrorangriffen sind vielfah Frauen, die sonst zu Hause ihren Haushalt führten, ihren Männern in die Betriebe gefolgt, um sih in den Werkküchen, än den Verpflegungs- stellen der NSV. oder beim Abtransport von Kindern und Müttern zu betätigen. Jn erster Linie waren es auch Frauen, die in bombardierten Städten für die Haushalte betroffener be- russtätiger Frauen die notwendigsten Einkäufe in den dafür be- stimmten Gebieten erledigten. So hat z. B. die Frau eines Be- triebsführers in Hamburg, eine kinderreiche Mutter, ihr Haus soweit irgendmöglih den Gefolgschaftsmitgliedern geöffnet. Sie hat sich “außerdem sofort mit Hunderten von Bezugsscheinen bombengeschädigter Gefolgschaftsmitglieder auf die Bahn gesetzt und als Einkäuferin für Kleidung, Wäsche, Küchengeschirr, Möbel und Betten betätigt. Für den Einsaß der Frauen außerhalb des Betriebes ließen sih Hunderttausende von Beispielen aufzählen. Die hohe Belastung der berufstätigen Frauen in diesen Kriegs- jahren wäre ohne die kameradschaftlihe Hilfe derjenigen, die außerhalb der Betriebe stehe, nicht so gut zu ertragen, Weni man vom RKriegseinsaß der Frauen spricht, darf man also auch)' die Leistungen der Nichtberufstätigen und doch so Tätigen nicht vergessen.

Wirtschaft des Auslandes

Die Bedeutung der französischen -Landwirtschaft

Paris, 4. Fuli. Fm Rahmen einer feierlihen Sibung der Französischen Landwirischaftlihen Akademie betonte Staats- jefkretar Cathala die Bedcutung der Landwirtschaft für die Zu- funst Frankreichs. Die Landwirtschaft sei für Frankreichs Zu- funft von größter Wichtigkeit. Allerdings sei leider festzustellen, daß int Laufe cines halben Jahrhunderts die Bedeutung dev [ranzösischen Landwirtschaft zurückgegangen sei, es sei daher not- wendig, alles zu tun, um die Landwirtschaft wieder auf die Höhe zu bringen, denn Frankreich sei zu einem großen Teil Bauernland. er Wicderaufbau der Zukunft sei nur möglich, wenn die Einfuhr von Rohstoffen und Maschinen durch die Ausfuhr von landwirt-- [hastlihen Erzeugnissen ausgeglihen werde.

Neuordnung des Textilwarenverkaufs in Ftalien

Mailand, 5. Juli. Durch eine Verfügung des Ministeriums für forporative Wirtschaft haben sämtliche Kleiderkarten im Gebiet der faschistishen Sozialrepublik am 30. Juni 1944 ihre Gültigkeit verloren. Seit dem 1. Juli darf kein Textilwarenhändler mehr Kleiderfartenabshnitte annehmen. Die Abgabe von Textilwaren Kleidern und Schuhen erfolgt vom 1. Juli 1944 ab bis au weiteres ausshließlich gegen Bezugscheine. Solche Rheine werden vom zuständigen Provinzialwirtschaftsrat (det früheren Handelskammern) ausgestellt, jedoh nur in nachgewiesenermaßen dringenden Fällen (Totalverlust bei Ausgebombten usw.). Jm übrigen wird die Abgabe von Textilwaren in Zukunft von der restlosen Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten abhängig ge- macht werden. Ansäße dazu sind bereits gemacht worden. So er- halten die Kokonzüchter in diesem Fahre erstmals Textilwaren als Prämien ¡Ur die restlose Ablieferung ihrex Kofkonernte. Achn- lih wivd auch die restlose Ablieferung der diesjährigen Hanf- und Flachsernte mit Textilien prämiiert werden: Allmählih dürfte die Ablieferung der gesamten Agrarproduktion mit Textilprämien belohnt werden.

Ausdehnung des bulgarischen Tabakbaues

Sofia, 6. Juli. Der Anbau von. Tabak hat in Bulgarien auf deutsche Anregung hin in den lezten Fahren eine weitere Aus- dehnung erfahren, und die bulgarishen Stellen sind sehx um einen Ausbar der Tabakwirtshaft bemüht. Bulgarien steht nah Eingliederung der thrazishen und mazedonishen (Gebiete an dec Spive der südosteuropäishen Tabakländer. Dem starken Absinken der bulçcarischcen Tabakanbaufläche bis auf 20 300 Hektar im Jahre 1932 infolge der griechischen und türkischen Konkurrenz folgte eine rasche Vergrößerung der Anbaufläche, als Deutschland als Käufer sUr, bulgerishen Tabak auftrat. Bis 1940 war die Anbaufläche auf 50 000 Hektar angestiegen und erreichte 1941 nach Eingliede- rung der thrazishen und. mazedonishen Gebiete 80000 Hektar.

und die Anbaufläche stieg auf fast 97 000 Hektar. ! der flähenmäßigen Ausdehnung des Tabaks ging auch eine quali- tative Verbesserung. Vas Landwirtschaftsministerium sorgte für gecignete Samen- derjenigen Sorten, die für Pfeifentabake und Zigarren besonders geeignet sind. Auch der Anbau von Virginia- Tabak ist in Bulgarien erfolgreih verlaufen und konnte vou

Gleichzeitig mik

Bezugsmarken einen Universalsheck für Holzkohle ausstellt,

.

„England ist in Südamerika völlig ins Hintertreffen geraten“

“Stockholm, 5, Juli. „Eine Erscheinung, die uns immer ernst- licher beunruhigt, ist die ständig zunehmende wirtshaftliche Vor- herrschaft der Vereinigten Staaten in allen ibero-amerifanisch.n Ländern“, heißt es in einem sehr sorgenvollen Leitartikel der „Latin American World“, einer führenden englishen Fachzeit- [chrift für english-südamerikanische Handelsfragen. Das Blatt erflärt, die amerikanishe Wirtschaft 4 eutschlossen, alle wirt- schafts- und handelspolitischen Möglichkeiten, die ihr der Krieg biete, auszunußen. England sei in Südamerika völlig ins Hinter- tresfen geraten. „Wir haben von Zeit zu Zeit versucht“, erklärt das Blatt, [die alten Handelsbeziehungen zwischen England und Jbero-Ameriko wieder aufzunehmen, aber der Erfolg war nicht sehr groß. Außerdem wurden wir von den Londoner Amtsstelle nicht genügend unterstügt.

Das Blatt behandelt dann vor allem die Luftverkehrspläne der Vcreinigten Staaten in Jbero-Amerika, die cine wesentliche Förderung des amerikanischen Geschäfts zum Ziel hätten. Für Großbritannien stünden riesige Fnteressen auf dem Spiel. Die Kapitalanlagen Englands in Jbero-Amerika betrügen Lund 1000 Millionen Pfund Sterling. Davon bringen rund 400 Mil- lionen Pfund Sterling zur Zeit keine Zinsen. „Wir sollten cin- mal unvezrblümt mit den Vereinigten Staaten reden“, \chließt das Blatt scine Ausführungen, „wie es jezt steht, kann es nicht weitergehen. Es hat Falle gegeben, wo unsere Ausfuhr dadurch gehemmt wurde, daß wir Washington erst um die Erlaubnis bitten mußten, nach unserem eigenen. Empixe exportieren zu durfen. Das ist die Lage, in der sih die englische Wirtschaft zur Zeit befindet,“ |

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 5. Juli. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zâgreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 5. Juli. (D. N, B.) Net York 4,02%—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,45——4,47, Schweiz 17,80—17,40, Bn, Lissabon 99,80—100,20 Rio de ?aneiro

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Amsterdam, 5, Zuli, (D. N. B,) (12.00 Uhr holl. Zeit. | [Amtlich.] Berlin O London —,—, New YVork —,—, ti

—,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71/ ‘Helsinki —,—, gtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, 8lo —,—, Kopenhagen —,—, - Stocholm 44,81 —44,90, Prag —,—.

Zürich, 5. Juli, (D. N, B.) [11.40 Uhr.| Paris 7,00, London-Clearing 17,304, New York 4,30, Brüsjel 69,25 B., Mailand 22,671, B.,, Madrid 39,75 B., Holland 229*/¿, Berlin 172,55, Lissabon 17,324, Stockholm 102,67, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbul 3,50 B., Bukarest \ 2,37 7/2, Helsinki 8,75, Preß-

burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B. Sade

London, 5. Zuli, (D. N, B.) Silber Barren promp!1 ‘3 50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/ch—. -

2000 Heftar im Jahre 1942 auf 2200 Hektar im letzten Jahr aus- | gedehnt werden,

Staats- *

rungen, die das Reichspostministerium bereits verfügt hat, ein-

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Neichs8- und Staats3anzeiger Nr. 150 vom 6. Juli 1944. S. 3

Öffentlicher Anzeiger

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangs8versteigerungen, 3. Aufgebote,

4, Oeffentliche Zustellungen, 5, Verlust- und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7, Akti ellschaften, 8, i it Efcdasten auf Aktien, 9. Dentsche Kolonialgesellschaften,

10, S chaften m. b. H., 11. Sia A Rin

3. Aufgebote

[4056] Aufgebot. i , F 1/44. Der Karl Wilhelm Laun in Nierstein hat das Aufgebot des von dem Gxundbuchamt in Oppenheim a. Rh. im Dez. 1939 ausgestellien Hypotheken- briefs, lautend über zweitausendacht- hundertzweiunddreißig */100 Goldmark eine Goldmark gleich dem Preise von 1/2790 kg Feingold und mindestens einer Reichsmark nebst 5 v. H. Zinsen sur cin Darlehen derx Bausparkasse Vtainz Aktiengesellschaft in Mainz beantragt. Belastet sind die im Grundbuch von Nierstein Band XXVII1 Blatt 1245 für Karl Wilhelm Laun und Maria geb. Dengel, dessen Ehefrau, in Niersteia als Gesamtgut der allgemeinen Güter- gemeinschaft und Band XXX Blatt 1415 für Karl Wilhelm Laun in Nierstein eingetragenen Grundstücke. Der Ju- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf . Mittwoch, den 9, August 1944, 9 Uhr, vorx dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 3, anbe- rxavmten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfälls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird. Oppenheim, den 20, Funi 1944. ? Das Amtsgericht.

[4386] : i E Duxch Ausshlußurteil vom 27. Junt 1944-— 3 F 12/43 wurden die nah- bezeichneten Urkunden für kraftlos erflärt: Mäntel wie folgt: 4/4 % Gold- pfandbriefe der Rhein. Hypothekenbank Mannheim Reihe 26 Buchstabe G Nr. 0418 über 5000 (M; 4!4 ?7 Gold- pfandbriefe der Rhein. Hypothekenbank Männheim Reihe 29 Buchstabe E Nr. 03166, 03167, 03168, 03169 und 03 170 über je 1000 &M.

e Mannheim, den 27. Juni 1944.

Amtsgericht. B.-G. 8.

[4577]. Auss\chlußurteil. L Jm Namen des Deutschen Volkes!

3 F 8/43. Jn der Aufgebotssache 1. der geshiedenen Frau Elfriede Doussin, geborenen Wiedermann, in Charlottenburg, - Zt. in Haynau, Goldberger Straße, vertreten durch Rechtsautwalt Eichstädt in Haynau, 2. «der verwitweten Frau Lina Thiel, geborenen Hartig, in Berlin-Pankow, Dolomitenstraße 27 111, vertreten dur Rechtsanwalt von Einsiedel in Lauban, 3. des Gasthofbesizers Alfred Kühn in Bunzlau, Schloßstraße 3, 4. der verehe- lihten Angestellten Eleonore. Patjchke, geborenen Fertsh, in Prenzlau, 5.. des Aeeisamtsachilfer: a, D. Emil Fertsh in Bunzlau, Antonienstraße 13, 6. der verehelichten Professor Klara Lamprecht, geborenen Maschke, in Bunzlau, jeßt in Klein Biesnig bei , Görliß, vertreten durch Ulrich Lampreht in Görlig, Emmerichstraße 2, hat das Amtsgericht in Bunzlau durch den Amtsgerichtsrat Dr. Köhler für Recht exkannt: 1. Die Hypothekenbriefe, betreffend die in

Grundbuch von zu 1: Gremsdorf Blatt

Nr. 202 (früher 6) in Abt. 111 Nx. 14 für die

Antragstellerin Doussin ‘ein- getragene Hypothek von 19 985,12 &M, zu 2: Gersdorf am Queis Blatt 76 in Abt, 111 Nr. 2 füx die Antragstellerin

» 4272 S ; Dir Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 20. Funi 1944 ist der Oberleutnant Fohannes Alfred Thöm, geboren am 25. ‘Fanuar 1912 zu Toft- lund,;\ Kreis Hadersleben, für tot er- flärt und als Zeitpunkt des Todes der 13, September 1942 festgestellt worden. Berlin, dén 20. Juni 1944. Amtsgericht Berlin. 456 I1. 68. 44.

4273

j Duc Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 20. Juni 1944 ist der Tod des Arbeiters Willi Karl Ralf, geboren am 28, März 1895 zu Berlin, fest- gestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 28, JFuni 1916.

Berlin, den 20, Funi 1944. Amtsgericht Berlin. 456 11. 125. 44.

[4274] A Durch Beschluß. des Anitsgerihts Berlin vom 24. Juni 1944 ist der Tod des Oberleutnants Paul Karl Merkel, geboren am 27. Juli 1917 zu Gontsch (Lopienno Bahnhof), für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 17. Dezember 1942 festgestellt worden. Berlin, den 24, Funi 1944,

Amtsgericht Berlin. 456. 11. 129, 44, [4275 Í A Durch Beschluß des Amtsgerichts

Berlin vom 24, Funi 1944 äs der Unteroffizier Paul Otto Shhließke, ge- boren am 7, März 1916 zu Preußisch- Eylau, für tot exklärt und als Zeit- punkt des Todes der 17. Oktober 1942 festgestellt worden. 456. 11. 150. 44 Berlin, den 24, Funi 1944, Amtsgericht Berlin.

[4276] S | S Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 26. Juni 1944 sind für tot erflärt worden: a) Augusta Hunger, a€- boren etwà 1863, Ehefrau des am 28, April 1858 in B, E durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Laut A s Sult 1926 (SR 174/25)

Oskar Hunger, ohne leßten Wohniiß m Julande, “nicht deutsher Reichs- angehörigfkfeit, b) die Kinder der zu a genannten aus ihrer Ehe mit dem am 28 April 1858 zu Ottowish geborenen Oekonomen Otto Oskar Hunger: 1. Otto Frederik August Hunger, geboren cm 8, Mai 1889, 2. Augusta {da Hunger, geboren am 11. Funi 1891, 3, Elara Leonora Hunger, geboren etwa 1893, sämtlih ohne leßten Wohnsiß im ¡Fn- lande, nicht deutscher Reichsangehörtg- feit. Als Zeitpunkt" des Todes sämt- liher obengenannten Verschollenen ist der 31, Dezember 1921 festgestellt worden. Die Todeserklärung erfolgt nur mit Wirkung für die Rehtsverhält- nisse, welche. nah deutshem Recht zu beurteilen sind und mit Wirkung für das im“ Juland befindliche Vermögen. Berlin, den 26. Funi 1944. Amtsgericht Berlin. 455. 11. 3-6, 42.

[4283]

d) sonstige Gläubiger « « - - -

a) mit geseßlicher Kündigungsfrist

188 930 608,55 251 272 065,19

Von der Summe c —=- d entfallen auf: L

l. jederzeit fällige Gelder 2A 117 193 095,36, L 2. feste Gelder und Gelder auf Kündigung /?./ 134 078 969,83. Von 2 werden durch AOOT E leh fällig:

a) innerhalb 7 Tagen f 2645 714,96, E

D) darlibér chinaus bis zu 3 Monaten 4 70 063 308,98, c) darüber hinaus bis zu 12 Monaten 4 46 269 945,89, d) über 12 Monate hinaus 15100 E E Verpflichtungen aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel (Akzepte und Solawechsel). . « « « + - Spareinlagen:

b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist Anleihen .

E R S S ck10 M. G. 0; 05 P

p (l- und FZuvalidenverficherungen, r Deris@e Ne ch8ban? und Bankausweise, 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften, 15. Berschiedene Bekanntmachungen. Passiva. RAM R V t dschaft bei Dritten benugi

seitens de undschaft bei Dritten benußte B N Lie L j 1 N : e S 1 346 988,40 b) sonstige im Jn- und Ausland aufgenommene E i

Gelder und Kredite s 2 210,66 :) Einlagen deutscher Kredit- Y institute M dcis 62 341 456,64 |

252 631 26026

[

104 223 047 72

Durch Ausshlußurteil vom 28, Juni | Zurchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäste) . . « « « «- n pi 1944 ist der am 26, Januar 1892 în Altientapial s e R S 5 | Berlin geborene, zulegt im Reppen Gesebliche Rücklage nach § 11 des Reichsgesehes über das Kredit- 4 l ivohnhaft gewesene Steward Max Karl G t M E EA 7 500 000 Daniel Sippah für tot erklärt worden. | ustellungen. „oa onee S 34 717/53 Als Todestag ist der 31. Dezember 1936 Unerhobene Dividende... .. N s D auzias festgestellt. i Posten, dic der Rechnungsabgrenzung dienen. „« « ««- L

Reppen, den 28. Funi 1944. Tas Amtsgericht.

4574] M | Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 29, Juni 1944 ist dec Gaston Francois Joseph Kast, geboren am 20, Februar 1878 zu Colombes (Seine), ohne feststellbaren leßten Wohnsiß im Jnlande, französischer Staatsangehörigfeit, für tot erflärt und

zember 1911 festgestellt worden. Die Todeserklärung erfolgt nur mit Wir- fung für die Rechtsverhältnisse, welche nah deutschem Recht zu beurteilen sind und mit Wirkung für das im Julande befindlihe Vermögen. 455, Il. 166. 43. | Berlin, den 29, Juni. 1944.

für tot exflärten Oekonomen Otto

1. Attie

esell

Amtsgericht Berlin.

fonto Fällige Zins- und Dividendenscheine S As O o STLIS Wechsel:

b) eigene Ziehungen.

Bank

6 0E p S6 156

mark 45 945 606,97.

Thiel eingetragene Teilhypothek von 1 ¿Cas bof 400 —— M [1 die von der Stadt- und und der Länder . e bas E 2 74 158 397 27 Kreissparkasse zu Bunzlau ausgestellten Darin sind enthalten: Schaßwechsel und Schaßzanweisunge j Sparkassenbücher für die Antragsteller die HUenar beleihen darf A 74 158 397,27. zu 3 bis 6 d zwar zu 3: Nr. 18 867, | Eigene Wertpapiere: N E u 4: Ne 96 735, zu 5: Nx. 32719, D Anleihen und verzinsliche Schaßanweisungen des S zu 6: Nr. 26 282, werden für kraftlos VANDEL oa le L aRS ole 84 pit E erklärt, Die Kosten des Aufgebotsver- | \þ) sonstige verzinsliche Wertpapiere « « « - - y Da MAA as fahrens trägen die Antragsteller. c) börsengängige Dividendenwerte « „« - - R N La ad 0D Amtsgericht Bunzlau, 22. Juni 1944. d) sonstige Wertpapiere . - « « «o o o. 829 804,02 Jn der Gesamtsunmme sind enthalten: Wertpapiere, die die p s 0 Dir MI grusutteil Reichsbank beleihen darf R.A 84 455 549,50. l 4 vom 30. Zuni 1944 ist der Teilhypo- | Konsortialbeteiligungen. « « « - +.+ L Gas thekenbrief über Vie imt Grundbuch von | Kurzfällige E unzweifelhaster Bonität 1 q C 1aE Gd f ì d Vors gegen Kreditinstitute . «ee e eo eo ae Ae N Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) L.4 30 126 003,24. Std Teilhypothek u 15 000 Gold- | Forderungen aus Report- und Lombardgeschäften gegen börsen- N C 2 E EU gängige Wertpapiere « «e «eee eee ooo diet E O b ad d can Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Wäre os po Es Thorn, den 30, Juni 1944. Schuldner: L ¿6 06 p10 8 î a), Kreditinstitute. «- «,- «o o o o o odo o «9 004 415,08 n E b) sonstige Schuldner. . «e. « + « « 108234 168,98 | 109 238 584/07

[4199] Beschluß. 20 VI 139/44.

fallene, zulegt im Hamburg-Altona wohnhaft gewesene Arbeiter Alfons

Paul Kunath 1. von seinem Vater, dem

Werftarbeiter Franz Kunath zu Danzig Langfuhr, 2, von sei hiweste Frau Adelheid Bronislawa Schmid

geb. Kunath in Danzig-Ohra, zu je "6 beerbt wordeu i}, wird gemäß § 2361

sür kraftlos erklärt. / Hamburg‘Altona, 17. Funi 1944. Das Amtsgericht. Abt, 2e. Mackeprang, Amtsgerichtsrat.

[4199] ' Duxh Beschluß des

5, März 1884 zu Berlin, zuleßt wohn

haft in Berlin, Mariannenstr. 46, für tot exklärt und als Zeitpunkt des Todes der 31, Dezember 1914 festgestellt wor-

den. 455 11, 126. 43,

Der am 11. Februar exteilte Erbschein, nah welchem der am 10. September 1943 in Rußland ge-

seiner Schwester

Amtsgerichts Berlin vom 27. Juni 1944 ist der Tisch- ler Emil Paul Hennig, geboren am

t | Vetriebs- und Geschäftsausstattung . -

Jn den Aktiven sind enthalten:

RA 247 332,93. Aulagen nah § 17 Abs. 1 KWG. A Anlagen nach § 17 Abs. 2 KWG. 2AM

Berlin, den 27, Juni 1944, Amtsgericht Berlin.

[4400]. Sächsische Bank (Sachsenbank). Bilanz am 31. Dezember 1943. UBE L A A Aktiva. s RAM [9 Barreserve: L : a a) Kasfénbestantb (deutsche und ausländisch Zahlungsmittel, Gold) C A 020 . . 9 556 198,7 4

b) Guthaben auf Reichsbankgiro- und Postscheck-

a) Wechsel (mit Ausschluß von þ und e) , » « c) eigene Wechsel der Kunden an die Order der

Jn der Gesamtsumme find enthalten: Wechsel, die dem § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Geseßes über die Deutsche Reichsbank ent- sprechen (Handelswechsel nah § 1& Abs. 2 KWG.) Reichs-

Schaßzwechsel und unverzinsliche Schaßanweisungen des Reichs

Jn der Gesamtsumme sind enthalten: ; b Ta) Tbe u börsengängige Wertpapiere N.A 8488 235,25, bb) gedeckt durch sonstige Sicherheiten N 75 236 333,44. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden . . Langsristige Ausleihungen gegen Kommunaldeckung « « « + - Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäste) . . « « - Beteiligungen 131 Abs. 1 A I1 Nr. 6 des Aktiengeseßes) . x Davon sind Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten R —,—. | Grundstücke und Gebäude, dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende

Zugang #M 15 982,80, Abschreibung 15 982,80. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. «eo

Forderungen an Konzernunternehmen (einschließli der unter den eigenen Ziehungen im Umlauf, unter den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gemwährleistungsverträgen und unter den Fndossamentsverbind- lichkeiten enthaltenen) RA 4372 976,64.

Forderungen an Mitglieder des Vorstands BMÆ —,—.

Forderungen an andere im § 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Jnhaber oder

q persönlich haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Ge-

schäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehört

20 942 385 45 797 484 36 2 021 230/36

46 011 477,34

'

46 011 477 34

775 892/16 j 371. 760/07 Y 36 364 65

j lte

A A At (8 A E

6 1E

11 437 281,02. 900 001,—.

Reingewinn L Sd Eigene Ziehungen im Umlauf K#M —,— J E Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Schedbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen 131 Abs, 7 des Afktien-

Ausgaben für soziale Zweke, Wohl-

Abschreibung auf Einrichtungen . Rg v z

geseßes) A 10 484 965,78.

Eigene Jndossamentsverbindlichkeiten: a) aus weiterbegebenen Banfkakzepten k.M N j L b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Urder der Bank

L

Verbindlichkeiten gegenüber marf 16 823 719,30,

358 980 127,77,

mark 22 500 000,—.

Aufwendungen. Personalaufwendungen fahrtseinrichtungen u. Pensionen Sonstige Aufwendungen . . Steuern .

Berlin, den 15. Juni 1944.

Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüfer. Dresden, im Juni 1944.

Nebelung.

10. Gesellschaften m. b. Ÿ.

Die Ventimotor Gesellschaft mit be- schränkter Haftung in Weimar ist auf- gelöst, Die Gläubiger der Gesellschaft

c) aus sonstigen Rediskontierungen F./{ 269 696,64.

j ¿ . In den Passiven sind enthalten: als Zeitpunkt des Todes der 31. De- | J P acn

Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1

Gesamtverpflichtungen nach § 16 KWG. R M 208 97 080,05, Gesamtes haftendes Eigenkapital nah § 11 Abj. 2 KWG. Reichs-

Gewinn- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1943.

RM H | : 3144 867/14} Zinsen und Pro-

Deutsche Revisions- und Treuhaund- Aktiengesellschaft.

werden aufgefordert, sih bei thr bis zum 20. Fuli 1944 zu melden.

Weimar, den 17. Juni 1944. Ventimotor G. m. b. H. in Liquidation. Der Liquidator: Hans Sauerzopf.

14. Deutsche Reichsba | Wochen-Lbersicht der Deutschen Reichsbank

nk und Bankausweise

Reichs-

KWG. Reichsmark

R T EILENT mi T MEMT Ee Erw

384 209 487 31

Summe der Passiva

Erträge. RM D

visionen 6 119 666/44

354 322 30}! Vertragliche Un- 871 046 93h 1774 T29|77 15 982/80

750 000

6 910 948/94 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Bank sowie der vom Vorstand erteilten Aufflärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschästs-

bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.

|

fostenvergütung | Ada ge |

der Sächsischen g L Staatsbank 791 282/50

6 910 948 94

Dr. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer.

Der Vorstand der Sächsischen Bank.

Springer.

G S E

[3887]

Verlin, den 4, Juli 1944.

15. WEe [4484] Deutsche Rentenbank. Bekanutmachung_ gemäß § 9 Absay 3 der Satzung der - Deutschen Rentenbank.

Duxch eine unter Mitwirkung der mitunterzeihneten, von der Reichsregie- rung. und vom Präsidenten des Rech- nungshofs des Deutschen Reichs bestell- ten Kommissare stattgehabte Prüfung ist festgestellt worden, daß die durch die Rentenbankverordnung vout 15. Oktober 1923 (RGBl. 1 S. 963) in Verbindung

Sumtne der Aktiva | 384 209 487/31

mit dem Geseg über die Liquidierung

1, Deeungsbestand an Gold und Devisen 1 Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schaßwechseln DRS NIOIS e ck s a A Ns a e o Wertpapieren, die nach § 13 Ziffer 3 angekauft wor-

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Jnlande zahlbaren Wechseln: L

iedene Bekanntm

[4496]. vom 30. Juni 1944. i RM Aktiva. D

° 42 150 117 000

3, "” "” S 7 s L S e den sind (deckungsfähige Wertpapiere) . » + - - A S 4, d „_ Lombardforderungen es es L L A 5, Ñ deutschen Scheidemünzen. « « «e o ooo E Nee e 6, ü Rentenbankscheinen . «e e ooooooo D dpa T. N sonstigen Wertpapieren « «eo eo ooo 27 2 8, Â sonstigen Aktiven . «ooooooooooo 1 764 803 000 i: Passiva. l, Mona, E at E e E 150 000 000 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) geseßliche Rücklagen ola io oa sts a b) fonstige Rücklagen und Rüdckstellungen . „eo ooo ¿Ad 2 S0 3. Betrag der umlaufenden Noten «eee ooooo E S 4, Täglich fällige Verbindlichkeitewm „eee 6734 255 5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . « - U ade 6; Soustigé Passivä. (ao o ee on oe ooooo edo 7 635 d

Reichsbankdirektorium. Funk.

Puhl. Lange. i Krebßschmann.

Wilhelm. Bayrhoffer.

des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 (RGBl. [11 S. 252)

vorgeschriebene S der Renten- briefe und Rentenbankscheine vorhan- den ist.

Berlin, den 30. Juni 1944. Der Verwaltungsrat: Granzow, Präsident.

Der Kommissar der Reichsregierung: Dr. Sch e he, Ministerialdirektor. Der Kommissar des Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs: Stengel, Vizepräsident.