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D
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G
8. Einpolige, zweipolige und dreipolige D-Sicherungssockel
T T7
124 =0 A Mit vorderseitigem Anschluß für direkte Wand- montage und Rohreinführung (Rohrkappenelement) mit
Null.
Ausführung nach DIN 49 320 oder DIN E 49326 (in
Vorbereitung).
Nah Erscheinen von DIN E 49 326 ist bei Neuanferti- gung von Werkzeugen die Ausführung nah DIN E 49 326
maßgebend. Ausführun gsbeispiel:
P PeA F \ / S ( D N 5 R | | G) | | i La z-u | O N / E N /
9. Einpolige Freileitungssiherung E27 25A 00 A ohne Null, mit und ohne’ Abspannisolator.
Ausführung nach DIN 49 320 oder DIN E 49326 (in Vorbereitung) und DIN 49 321 oder DIN E 49 327 (in
Vorbereitung).
J Nach Erscheinen von DIN E 49 326 und 49327 ist bei Neuanfertigung von Werkzeugen die Aus E 49326 und 49 327 maßgebend.
Ausführungsbeispiel: mit Abspanniso!ator
und E33
führung nach DIN
20 25 35 50 60 A nah DIN 49 360 Bl. 2. 5. D-Schmelzeinsäve R 14” 1 160 200 A nah DIN 49 365 Bl. 2.
liefert werden:
und ohne Kennmelder, ohne Plombierlöcher. höchstens 10 % zu verwenden.
bei den Stromstufen 15 A und höher nihcht notwendig.
II. Schmelzeinsäße mit erhöhter Verzögerung (träge)
sprechen. (2) Verboten ist die Herstellung vor: a) D-Schmelzeinsäßen mit
marinenormen KM 5374, D-Schmelzeinsäßen mit 750 V in allen Stromstufen, €) D-Schmelzeinsäßen mit
500 V in den Stromstufen 2 und 4 A, d) D-Schmelzeinsäben mit erhöhter
b)
den Stromstufen 80 100 125 160 und 200 A.
einer Silberauflage bis höchstens 20 % zu verwenden.
bei den Stromstufen 15 À und höher nicht notwendig.
E
rettet Ce M R,
E
ohne Abjpaiuiujv. ator
. Bei Sicherungssoceln bis 500 V nah A 1 big 3 und A 6 bis 8 ist die Glasierung der keramischen Sockelunter- teile verboten. Dagegen müssen die Abdeckungen und Bexührungsschußtringe mit Glasierung versehen sein.
. Boi Schalttafel-Sicherungssockeln bis 500 V, 26 und 60 A nah A 4 und A 5 sind die Anschlußbolzen in Stahl
auszuführen.
2. Bei Sicherungssockeln bis 500 V, 25 A und 60 A nach
A Dis A8 sind die Fußkontakt- und Nulleiterschienen in Stahl auszuführen.
B (1) Von Schraubkappen bis 500 V dürfen nur noch folgende
hergestellt werden: 1. D-Shraubfappen E 21 15 A 250 V, E44 100 A 500 V
und E57 200 A 500 V mit Kennfenster ohne Plombier- löcher.
Ausführung dex Gewindehülse
von D-Schraubkappen E 21 in Stahl bzw. Stahl plattiert mit einer Auflage von insgesamt höchstens 20 2% Kupfer oder Kupferlegierung,
von D-Zchraubfappen E44 und E57 in nur einem Werkstoff (Kupfer oder Kupferlegierung).
. D-Schraubkappen E 16 25 A, E 27 95 A, E 33 60 A R 14” 100 A und R 2” 200 A 500 V mit Kennfenster ohne Plombierlöcher.
Ausführung der Gewindehülse
von D-Schraubkappen E 16, E 27 und E 33 in Stahl oder Stahl plattiert mit einer Auflage von insgesamt höchstens 20 % Kupfer oder Kupferlegierung, :
von D-Schraubkappen R 1%“ und R 2° in nur einem Werkstoff (Kupfer oder Kupferlegierung).
A Cn für D-Schrgubkappen E 16 nach DIN 49/360
Abmessungen für D-Schraubk 7 und E
DIN 19 360 Bl, E S
aDmesungen für D-Schraub] S (5
nach DIN 49 365 Bl. wu M
(2) Die Herstellung von Schraubkappen mit Plombier-
löchern für D-Schmelzeinsäße 750 V ist verboten.
C 1. Schmelzeinsäge (flink)
(1) Von Schmelzeinsäßen (flink) bis zu 500 V dürfen nur noch folgende hergestellt werden:
1. Schmelzeinsäbe für das Ringbolzensystem in flacher Aus- führung 6 10 15 20 25 30 A.
. D-Zchmeszeinsäße 1 21 250 V,2461015A
D-Schmelzeinsäße E216 500 V, 2 4 6 10 15 20 25 A nach DIN 49 360 Bl. 2,
rungen des Verfahrens gegenüber der bisheri ivird in Zukunft beim laufenden Bezug auf das Bestellscheinver- fahren und auf die Kundenbindung verzichtet; damit entfällt die bisherige „Reijeregelung“. Ferner muß die im leßten Fahr zur Entlastung der Kartenstellen eingeführte Verbindung des Ein- fellerungssheines mit dem Bezugsausweis wieder aufgegeben werden, da in vielen Fällen die Einkellerungsscheine entgegen derx Vorschrift für sih abgetrennt und dann die am Bezugsausweis verbliebenen Bestellsheine zum laufenden Bezug, also zu einer Doppelversorgung, verwendet wurden. Ein Mangel ist au darin ju erblicken, daß beim unmittelbaren Bezug der Einkellerungs-
Versorgungsstand nicht zu übersehen waren, Mehr denn je, fo betont der RMfEuL., muß aber entscheidender Wert darauf gelegt iverden, diese Lücke beim unmittelbaren Verkehr zwischen Erzeuger 1nd Verbraucher zu schließen; dies soll durch Einführung eines Einkellerungsscheines geschehen. ,
vom 13, November 1944 wieder ein Wochensaß von 3,5 kg Speise- kartoffeln je Kopf der Vexsorgungsberechtigten reichseinheitlih — also auch für Uebershußgebiete — vorgesehen, Endgültige Fest- seßung des Wochensatzes bleibt für cinen späteren Termin vor- behalten. Die Einkellerungshöchstmenge, die bei Volleinkellerung je Kopf der Versorgungsberechtigten für neun Zuteilungsperioden (13. November 1944 bis 22. Zuli 1945) bezogen werden darf, wird wie im abgelaufenen Wirtschaftsjahr auf 150 kg Speisekartoffeln festgeseßt. Kleinstkinder bis zu drei Jahren erhalten ab 13. No- vember die Hälfte des jeweiligen Wochensakes und des Ein-
B 3: j
DIN E 49262 Bl. 2 (in Vorbereitung).
200 A, nah DIN 49365 Bl. 3. (2) Die zusäßliche Kennzeichnung von D-Paßeinsätßen nah
_ Nennstromstufen durch Farbauftrag ist niht notwendig.
g 9
Jede Firma darf von den zugelassenen Sicherungsfockeln, Schraubkappen, Schmelzeinsäßen und Paßeinsäßen nur je eine Ausführung. herstellen.
S3
Die Vorschriften der §8 1 und 2 gelten auch für Einzelteile für die in diesen Paragraphen aufgeführten- Erzeugnisse. 84 Die Vorschriften der §8 1 bis 3 gelten für Julands- Und Auslandsbedarf, mit Ausnahme von § 1 C1 Absaz 1 Ziffer 6.
I
S Die Neuentwicklung von Leitungss{hußsicherungen nit ge- schlossenem Schmelzeinsaß nah VDE 0610 bzw. 0635, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. Jn Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen. 86 Der Zusammenbau und die Auslieferung von Leitungs- schubsicherungen mit çeschlossenem Schmelzeinsaßt, die den Vor- (Wede S La O2 Bn uno 2, Cr O) und I]. (3) nicht entsprechen, darf bis zum 30, September 1944 vorgenommen wexden, wenn wichtige Einzelteile hierfür vor- handen sind. Die Anfertigung fehlender, Ergänzungsteile ist gestattet.
“ O F f 5 ; E j: G G = A Ai R 2 Bo S0 100 25 bie Bestellung solcher für Schraubkapz 6. Nur für den Auslandsbedarf dürfen hergestellt und ge- | £216 E27 und E 33 nach
Einteilige Schraubstöpsel E 27 und E 33 -500 V, Mit
(2) Als Schmelzleiter sind bei Schmelzeinsäßen bis 500 V Kupferdrähte bzw. -plätten mit * einer Silberauflage bis
4 (3) Die zusäßliche Kennzeichnung der Schmelzeinsäße “nah Nennstromstufen durch Farbauftrag an:f den Kennmelder ist
(1) Geschlofsene Schmelzeinsäße mit erhöhter Verzögerung als Leitungsschußsicherungen dürfen nur für das- D System hergestellt werden. Se müssen den für Schmelzeinsäbe mit erhöhter Verzögerung aufgestellten Regeln der Technik ‘ent-
j erhoyter Verzögerung für Sicherungen mit Gewinde E21 250 V für alle Strom- stufen, mit Ausnahme der Shmelzeinsäße nach Kriegs- erhöhter- Verzögerung für erhöhter Verzögerung für
| | Verzögerung für Sicherungen mit Gewinde E 44 und M 57 500 V in
(3) Als Schmelzleiter sind Kupferdrähte bzw. -plätten mit
(4) Die zusäßliche Kennzeichnung der Schmelzeinsäße nach Nennstromstufen durxh Farbauftrag auf den Kennmelder ist
D (1) Von Paßeinsäßen dürfen nux noch folgende hergestellt werden: 1 D-Paßeinsaÿè E 21 250 V 6 10 15 A, 9
. D-Paßeinsäße E 16 500 VŸ, 6 10 15 20 A nah DIN 49 360
3. D-Paßeinsätße oder D-Paßringe E 27 und E33 500 V, 6 10 15 20 25 35 50 60 A nach DIN 49360 Bl. 3 oder
4. D-Paßeinsäße R 14” und R 2° 500 V, 80 100 125 160
nit d 4 dai 2 Neich8- und Staats3anzeiger Nr. 158 vom 17. Juli 1944, S.-2 ! 4. D-Schmelzeinsäße E 27 und E38, 500 V, 2 4 6 10 15 : S7
D
D 1 B. Abs. 1 Ziffer 2 und für D-S
I E
Z3C
elzeinjät
S ® s -4 2 G, (T) „Eleïtrotechnik“, Bei Erteilung dex Genehm
gegeben iverden. 8&8
p V
SW 11, Schöneberger Str. Z—, zu stellen.
Drakestr. 51, einzureichen. 9
7D
bestraft. 8 10
zeitig treten außer Kraft
22. Februar 1943),
[her Staatsanz. Nr. 97 vom 27. Al Od:
— mit, Zustimmung des zuständigen Chefs der (
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Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 27, Juni 1944. Der Leiter des Hauptausshusses Elektrotechnik“ LUschéNn.
ie Fertigung neuer Werkzeuge im eigenen Betrich sowie en L 27 und E33 näch l | bis 500 V ; Abs, L Bee 3 Und 4 bedarf dex Genchmigung des Leiters des Hauptauss{chusses E, igung werden bestimmte Vorschriften über die Ausführung der Werkzeuge
_ Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften zu §8 1 bis 7 in bejonders. begründeten Einzeifällen/zuzulassen. Anträge sind bei dem Leiter des Yauplîtausschusses „Elektrotechnik“ Berlin
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Handwerksbetriebe haben ihre Anträge "über den Reichs- tnnungsverband des Elektrohandwerks, Verlin-Lichterfelde,
D inorhai i 4 Sto 5) 5 ( Guwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah „den S8 10, 1215 déx Verordnung über den Warenverkehx
Diese Anordnung tritt am 1. JUli 1944 in Kraft, Gleich-
die Anordnung Nv. 25 (FA 5) über die Herstellung von“ Leitungsschubsicherungen mit geschlossenem Schmelz- einsaß bis 200 A vom 16. Februar 1943 (Deutscher
L ES L L E L A D R E Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nv. 43 vom
. “ " z \
De Ergänzungsanordnung zur Anordnung Nr. 25 (FA 5) über die Lerstellung von Leitungs\chußsiche- rungen mit geschlossenem Schmelzeinsaz bis 200 A
vom 27. April 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußi-
Die Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresuet sowie D V R E
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ivaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen Und
ItichtamtlicZes Borkehrswesen
Neue Wege im Straßenverkchr. — Straßenbahnen als Lastzugschlepper
gestalten.
kehx zu lenken.
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der Gesamtheit eingeseßt werden. Die dîiesem
voll unterstüßt werden.
_Dn leßter Zeit sehen „wir, daß au die Straßenbahn dem Guterverfehr gute Dienste zu leisten vermag. Straßenbahntrieb- ibvagen mit angehängten Lastkraftwagen oder Lastiraftwagen- anhängern bilden Schlevpzüge und helfen erfolgreich mit, das Gütertransportivesen unjerer Städte zu fördern und ilüssiger zu
Damit ist eine Aftion fortgeführt, die bisher {hon zum Ziele hatte, den Transpoxtraum der Stxaßenverkehxämittel, ins- besondere der Kraftfahrzeuge, voll auszunugzen, und die nun ihre folgerihtige Ergänzung durch einen Exlaß des Führers yom 13. Juli 1944 findet, der den Reichsverkehrsminister ermächtigt hat, alle zivilen Straßenverkehr®nitiel zum Einsaß heranzuziehen und die Verteilung der Kraftstoffe und Reifen im Straßenver-
ES ist selbstverständlich, daß im Kriege die Sonderinteressen einzelner zurückgesteilt werden müssen. Auch auf dem Gebiet des Transportwesens müssen alle Mittel und Kräfte im Fntevesse
s Ziel dienenden neuen Maßnahmen werden sicherlich von. der Wirtschaft und ollen am Stvaßenverkehr Beteiligten hilfsbereit und verständnis-
Postwesen
[n
und Norwegen
Vorübergehende Einstellung des Postpaketdienstes na Finnland
Der Postpaketdicust nah Finnland und Norwegen ift vorüber-
NReich3- und Staat8anzeiger Nr. 158 vom 17. Zuli 1944. &. 3
LBirtschaft des Auslandes
Die Neuordnung der italienischen Filmwirtschaft
Venedig, 16..Juli. Der Minister für Volkskultur hat im Ein- vernehmen mit dem Finanzminister die Gründung des „Ente Nazionale Jmportazione ed Esportazione Film“ (E. N. J. E. F.) angeordnet, das den Ankauf, die Einfuhr und die Verteilung ausländischer Filme in Ftalien und die Ausfuhr und den Absaß italienischer Filme im Ausland übernehmen soll. Der Sig der neuen Körperschaft ist Venedig, wo auch die großen italienischen Filmgesellschaften ihren Siß aufgeschlagen haben. Das „S, I. F. E. F.“ erhält überdies das Recht, nah vorausgehender Ermächtigung durch den Kultusminister die Leitung italienischer oder ausländischer Filmgesellshaften zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen, die die Herstellung, den Handel, Verkauf und Verleih italienischer oder ausländischer Filme zum Gegen- stand haben, oder die Errichtung, die Führung und den Ankauf von Lichtspieltheatern, von Produktionswerkstätien, von Synchro- nisieronstalten und ähnlichen Betrieben dex Filmindustrie. Rü- wirkend ah 1, Funti erlöschon alle bisher erteilten Genehmigungen zur Betätigung auf diesem Gebiet, diæ an öffentliche oder private Körperschaften früher erteilt wurden. Damit“ hat die Neuordnung der italienishen Filmwirtschaft weitere Fortschritte gemacht.
Einschränkungen des Börsengeschäftes in Ftalien
Mailand, 16. Juli. Um Spekulationsgeshäfte zu unterbinden, hat das *Komitee der Mailänder Wertpapier-Börse beschlossen, daß mit Wirkung vom 6. Zuli die Aktien und Obligationen solcher Gesellschaften, deren Geschäftssiß sih außerhalb der Lombardei befindet, nur noch gegen sofortige Barzahlung gehandelt werden sollen. Es handelt sich im einzelnen um folgende Aktiengesell- schaften: Assicurazioni Generali, Veénete, N. G. J, Rossari, Cotoniere Meridionali. Finsider, Flva Amiata, Siele, Ansaldo, Fiat, Pignone, Silurificio, Sade, Cieli, Campania, Valdarno, Sarda, Emiliana, Sesio, Pugliese, Sip, Meridelettrica, Romana Elettricità, Terni, Unes, Teti, Stet, Eridiana, Romana Zuccheri, Jtalgas, Miralanza, Rumianca, Fondi Rustici, Beni Stabili, Silos, Genova, Burgo, Ciga und Acqui. Da 85 % aller Aktien- geschäfte heute an der Mailänder Börse getätigt werden (weitere 11 % in Turin und der Rest in Genua), so schneidet die neue Be- stimmung tief in das ge’amte Aktiengeshäft der italienischen Börsen überhaupt ein, indem die bisher überwiegend üblichen Termingeschäfte in Zukunft fortfallen. #
—————————
Organisationsänderungen in der bulgarischen Volkswirtschaft
Sofia, 15. Juli. Bei der früheren Regierung waren fast alle leitenden wirtschaftlichen Funktionen in der Hand des Ministerpräsidenten fonzentriert, indem ein Oberstes Kom- missariat für die Kriegswirtschäft unter seinex Aufsicht gegründet war, das sich mit der Koordination und Vereinheitlihung der Wirtschaftsführung in Bulgarien beschaftigte. Dieses Justitut, das seine Funktionen den verschiedenen Ministerien entnommen hatte, konnte aber nicht die erwarteten Ergebnisse zeitigen. Aus diesem Grunde sah sich der Ministerrat jeßt veranlaßt, die Auflösung des Obersten Kommissariats zu beschließen. Die Dienststellen des Obersten Kommissariats werden dex Direktion für die zivile Mobilmachung angeschlossen. Die Regierung sieht in diesem Zu- sammenhang die Begründung einer neuen Wirtschaftsdirektion bei dem Handelsministerium vor, die sämtlihe Aufgaben bezüg- lih der Erzeugung und. Verteilung der volkswirtschaftlich wich- tigeren Waren zusammenfassen soll. Auf diese Weise soll eine doppelseitige Wirtschaftsführung, wie sie bisher in vielen Fallen vorlag, vermieden werden, Die Verèinheitlichung der Maßnahmen, die bisher eine Aufgabe des Obersten Kommissariats war, soll von nun an von einem Rat der Wirtschaftsministerien, nämlich des Handels-, Finanz- und Landwirtschaftsministeriums, durch- geführt werden. Dieser Rat wird unter der Leitung des Minister- präsidenten stehen. Auf diese Weise schreitet die Regierung weiter auf dem Wege zux Liquidierung einex Reihe früher geschaffener wirtschaftliher Gebilde mit dem Ziele, diese durch ein klareres System in der Wirtschaftsführung zu erseßen. ®
4. Oeffentliche Zustellungen,
1. Untersuchungs- und Strafsachen, 5, BVerlust- und Fundsachen,
2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
m S, c: Ei »* arm ÂA e
17,10 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
Starke Steigerung der finanziellen Forderungen in den USA.
Ztofhol1m, 15. Fuli. Die Goldreserven und finanziellen For- derungen der südamerikanishen Länder in den USA,, die sich Ende 1939 auf 953 Mill. Dollar beliefen, waren Ende 1943 auf 2689 Mill. Dollar angestiegen. Der größte Teil hiervon ent- fällt auf Argentinien, dessen Forderungen ich in dem genannten Zeitraum von 593 Mill. Dollar auf 1088 Mill. Dollar erhöhten. Die verhältnismäßig stärkste Zunahme der Forderungen und (Goldbestände weist Brasilien auf, im Jahre 1939 betrug der ent- sprehende Betrag 0,67 Mill.,, während er bis Ende 1943 auf 525 Milll. Dollar angestiegen war.
Die kritische Versorgungslage Südasrikas
(Genf, 16. Juli. Ueber den besorgniserregenden Zustand des südafrikanishen Transportiwesens äußerte sih Transportminister Sturrock, wie „South Africa“ meldet, in einem Funterview in Pretoria. Der Zeitpunkt rüccke s{hnell heran, so erklärte Stur- rock u. a., an dem alle noch im Lande vorhandenen Privatwagen für friegswihlige Zwecke beschlagnahmt werden müßten. UÜr- sprünglich sei Südasrika von den USA. für die nächsten zwölf Monate die Lieferung ciner genüg@1tden Anzahl von Kraftwagen zugesagt worden. Die Washingtoner Regierung habe aber ihre Lieferverpslichtung um 50 % gekürzt und berufe sich dabei zur Entschuldigung auf den eigenen durch die Kriegslage gesteigerten Bedarf.
Sturrock warnte abschließend vor der Annahme, dieser Krieg sei „so gut wie vorüber“, und man brauche deshalb die ver- shärften Versorgungsnöte nicht besonders ernst zu nehmen. Nichts sei falscher als das.
Wiederherstellung der wirtschaftlihen Autonomie der Philippinen
Tokio, 15. Fuli. Die fapanishe Militärverwaltung auf den Philippinen hat gestern auf Grund von Verhandlungen zwischen der japanischen und philippinishen Regierung die Kontrolle über das philippinishe Verkehrswe]en und große Teile der philippi- nischen Judustrie aufgegeben und auf die philippinishe Regie- rung übertragen. — Die japanischen Militärbehsörden auf den Philippinen gaben in einer gleichzeitigen Erklärung der Hoff- nung Ausdruck, daß durch die Herstellung der wirtschaftlichen Autonomie der Philippinen einé starke Grundlage für den Wie- deraufbau der philipptnishen Wirtschaft und für das wirtschaft- liche Wohlergehen der Philippinen gelegt jei.
In Berlin festgestellte ITutierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Danknoten
Telegraphische Auszahlung
Aegypten (Alexandrien und | - 1 ägypt. Pfund es o E E
| 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 18,83
100 Franfen 80,92 81,08 | 80,92 81,08
E E S C... Afghanistan (Kabul) .......- | balt (Ditaità) ¿ss6. 4. |
Argentinien (Buenos Aires) «« Australien (Sidney) ..….. Tes Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) ...
Britisch-JFndien (Bombay-Cal- |
Bd e Sa A4 4S ooo. BUlaarieit (S0) eee. Dänemark (Kopenhagen) -«.«« England (London) .....-o5 Finnland (Helfinki) „5... Frankreich (Paris) «. « «5.5 Griechenland (Athen) ...-««« Holland (Amsterdam u. Rotter-
Ban) «ena os deo... . Jran (Teheran) ......« -« H JZsland (Reykiavilk) .….... H
«talien (Rom 1nd Mailand) Japan (Tokio und Kobe) ..
Kanada (Montreal) .…....... |
Kroatien (Agram)... o...
Neuseeland (Wellington) «-«- |
Norwegen (O3lo) ....- Sais oie Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) .....«- Schweden (Stoctholm 1. Göte-
BOIO) eee ebus E Ce A |
Schweiz (Zürich, Basel und
Det cas oe S N
Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg) --«- «-
Spanien (Madrid 11. Barcelona) | Südafrikanische Union (Pretoria |
und Johannisburg) ....... FUNTSE CONGUDUD). éo ene o Ungarn (Budapest) ... +4 Uruguay (Montevideo) .….. Verein. Staaten von Ameriïa (Nov: Do) ¿6s de odo s ce n
100 Rupien — _ is —
1 engl. Pfund | 100 Finnmark | 100 Frs, — — 100 Drachmen
1 jüdafr. Lfd, — — — 1 türk. Pfunòo 1,978 1,982| 1,978 ,982 100 Peng — — — —_
1 Goldpeso 1,199 1,201 1,199 1,201
17, Juli 14, Juli Geld Brief Geld Brief
1 Pap.-Pes. 0,588 0,592| 0,58è 0,592 | 1 austr. Pfund —- — —— — 100 Belga 39,96 40,04 | 39,996 40,04
1 Cruzeiro — —_ —_ =
100 Lewa 3,047 0ö8| 8,047 3,053 100 Kronen 52,15 52,25 | 52,15 52,25
,06 5,07 | 5,06 5,07
on
A
668 1,672) 1,668 1,672
| 100 Gulden 1132,70 132,70 [132,70 132,70
100 Rialis | 14,59 14,61 | 14,59 14,61 100 isl. Kr | 38,42 38,50 | 38,42 38,50 100 Lire [9,99 100% 9,99 10,01
| 100 Yer: | 58,591 ö8,711| 58,591 58,711 1 fanad. Dollar | — — — —
| 100 Kuna 4,995 65,005 | 4,995 &#,005 1 neusee!. Pfd. — — — _— 100 Kronen 56,76 56,88 | 56,76 56,88 100 Escuda 10,19 10,21 | 10,19 10,21 100 Lei — — — _—
100 Kronen 59,46 59,58 | 59,46 59,58
100 Frs, | 67,89 688,01 | 57,89 5858,01 | 100 serb, Dinar | 4,995 5,005|/ 4,995 5,005 | 100 flow. Kr. 8,591 8,609] 8,591 8,609 100 Pejotas 38,5665 283,605] 23,565 283,605
1 Dollar _— n _— —_
Für den innerdeutschen Verrechnung®verkzhr gelten folgende Kurse:
Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanishe Union ... «s»... -. 9,89 9,91 D es Cbr e boa dées E C s Es CP C C Eo 4,995 5,005 SEOECOHCT SUBITGGIGID Co S Cas C R C UN S 7,912 7,928 D Des Ge cs vas L C8 C E E SES 74,18 74,32 E A C E Sa E ES Ea S E 2,998 2,102 VeLeittiate Staate vot AMerile «ces ép o anv eco S vlu 2,498 2,502 DIGHHEH Ce e ea L LLA Lee] 0,130 0.132
t
Ausländische Geldsorten un!d Vaninoten
Ln
Berichte von auswärtigen Devisenmäckten
London, 15, Juli. (D. N. B.) New York 4,021%—4,03 14, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—1T7,40, Stockholm 16,85—16,95, Lissabon 99,80—100,20 Rio de -aneiro 83,567/16 G.
S L Ul (N B) do U Paris 7,00 London-Clearing 17,303, New York 4,30, Brüssel 69,25 B,, Mailand 22,6714, Madrid 839,75 B., Holland 229°, Berlin 172,55, Lissabon 17,264, Stockholm 102,67, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,37%, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,37%, Helsinki 8,75, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 20,50 B, *®*
Kopenhagen, 15, Juli. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,80, Helsinki 9,83. Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 15, Juli, (D. ., B,) London 16,85 G,, 16,95 B,, Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläye 97,00 G,, 97,80 B.,, Amsterdam —,— G,, 223,50 Y., Kopenhagen 87,60 G,, 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B, Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G,,
Öffentlicher Anzeiger
8, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 11. Genoffenschaften,
9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
7. Aktiengesellschaften, 10, Gesellschaften m. b. H,, 12. Offene Handels» und Kommanditgesellschaften,
Sovereigns „ooooo c 20-Francs-Stüde Gold-Dollars .…...-
ALAODEHME ae es Cr CECLES
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Amerikanische: 1000—s5 Dollar |
2 und 1 Dollar
Sn ea ees AUustralisché «ao aooa66 a0. BElaliME tb ea S Ed deb | BUOH He oie ss os Coo.
Bitte Ide ¿eda dodo
Bulgariche: 500 Leiva und |
Darunter «oco co o o oes | Dättsé: große „4e e eas s |
10 .Kr. und daruntér « « « « «» | Englische: 10 £ und darunter. | Finnische .+.--.-......... o. | Französische .-«-.« ooo Holländische ....+ oooooooo) | Italienische: große ..2......
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Norwegische: 50 Kr. u. darunter
Rumänische: 1000 Lei und O C E Schwedische: aroße. „.+.--.«« 50 Kronen und darunter
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100 Frs, und darunter «««.. SELVHMA «ca a bed ceeedaes és .. Slowakishe: 20 Kronen un
Dat E Cen Cs C Südafrikanische Union «.«.+++ U E eee cdns E Ungarische: 100 Pengö und
sedutoii s C E
{ 100 Kronen
13, Unfall- und Fnvalideaverficherungen, 4, Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
1 15,
17 Qu | 14, Juli
| Geld Brief | Geld Brief
Notiz | 20,38 20,46 | 20,38 20,46 für 16,10 16,22 | 16,16 16,22 1 Etüdck | 4,185 4,205) 4,188 4,205
1 ógypt. Pfd. | 4,39 4,41 4,39 441
1 Dollar | — — —— —
1 Dollar | —_ — — — 1 Pav.-Pej. 0/44 0,46 | 0,44 0,46 L Qu Pio [944 2,46 | 2,44 2,46 100 Belgas | 39,92 40,08 | 39,92 40,08 1 Cruzeiro | 0,08 0,09 | 0,08 0,09
| 100 Rupien 22,95 28,03 | 22 95 23,05 100 Lewa B07 3,09 3,07 3,09
100 Kronen | — — — —- 100 Kronen | 52,10 52,30 | 52,10 52,30
1 engl. Pfd | — S —- 100 Finnmark | 5,055 5,075) 5,055 5,075 100 Frs, | 4,99 5,01 | 4,99 5,01
| 100 Gulden 132,70 132,70 1132,70 132,70 | 100 Lire | 9,98 10,02 9,98 10,02 { 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 1 kanad. Dollar | 0,99 1,01 0,99 1,01 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 100 Kronen 56,89 57,11 | 56,89 57,11 100 Leit 1,66 1,68 1,66 1,68
i 100 Kronen | 59,40 59,64 | 5940 59,64 100 Frs. | 57,88 6858,07 | 57,883 58,07 100 Frs. | 57,83 58,07 | 57,83 58,07 100 serb.Dinar | 4,99 5,01 4,99 5,01 100 low. r. | 868 8,62 | 858 8,68 1 südafrik. Pfd. | 4,39 4,41 4,39 4,41 F Et Pund | L991 1,93 1,91 1,93
100 Venö 60,78 61,02 60,78 61,02
Verschiedene Bekanntmachungen.
[4868] Aufgebot,
gehend eingestellt worden.
? WiriscHafistcil
R B s
Speisekartoffelversorgung 1944/45
Jn cinem RdErl. d. RMfEuL. vom 8, Juni 1944 — 11 A 7— 2000 — der im Reichsministerialblatt der Landwirtschaftlichen Verwaltung Nr. 20 vom 8. Juli d. F. veröffentlicht ist, macht dieser es allen beteiligten Stellen zur besonderen Pflicht, durch vorbehaltlosen Einsaß und in verstandnisvoller Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen und bei der Durchführung der Speise- fartoffelversorgung 1944/15 mitzuwirken, Aus den Erfahrungen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres ergeben o verschiedene Aende-
hexigen Regelung. So
artoffeln vom Erzeuger der jewgilige Einkellerungswille und der
Für die Versorgung mit Spätkartoffeln wird mit Wirkung
fellerungssaßes. Ob in allen Fällen die Volleinkellexung in Höhe von 150 kg auf einmal ermogliht werden fann, ist erst sputer zu übersehen, die Hauptvereinigung ift däher ermächtigt worden, die
Einkellerung. in Teilmengen durchführen zu lassen. Außerdem ist die Hauptvereinigung ermächtigt, den Wochensaß für die einzelnen Abschnitte und Zusaßabschnitte sowie die Höchstsaße für Groß- verbraucher einshließlich Gaststäten jeweils festzusezen.
Der RdExrl. regelt sodann die einzelnen Versfahrensvorschriften hinsichtlich der Bezugsausweise und des laufenden Bezugs sowie die Einkellerung, soweit sie vom Verteiler vorgenommen wird oder ein unmittelbarer Bezug vom Erzeuger vorgeschen ist. Weiter werden die sonstigen Vorschriften hinsichtlih der Zusaßbezüge für Bergarbeiter und die Versorgung für" Evakuierte usw. behandelt. Hervorzuheben ist noch, daß der Kleinanbau von Speisekartofseln in Haus- und Schrebergärten auf den Bezugsausweis nich! anzu- rechnen ist, Bei einem darüber hinausgehenden Kleinanbau, ins- besondere beim Anbau durch landwirtschaftliche Klein- betriebe, ist L e 200 qm angebauter Kar- toffeln der Bing dis für je cinen Haushaltsangehörigen einzubehalten; bei einem Anbau von weniger als 200 qm sind eine entsprechende Anzahl von Wochenabschnitten durch die Karten- stellen abzutrennen und zu entwerten. Jst im Wirtschaftsjahr 1943/44 eine Hausshlachtungsgenehmigung erteilt und wird auch für 1944/45 ein Hausshlachtungsschwein gehaltèn, dann ist dex Ertrag von 500 qm angebauten Kartofseln je Schwein auf den Bezugs3ausweis nicht anzurehnen.
n einem weiteren RdErl. d. RMfEuL. — T[ A 7 — 2200 — hebt dieser hervor, daß bei der Planung für die Speiseklartoffel- versorgung 1914/45 im besonderen Maße der angespannten Transportlage Rechnung getragen werden muß. Dort, wo -zur Versorgung bestimmter Bedarfsgebiete die Versendung großer Mengen Speisekartoffeln über weite Entfernungen unvermeidbar ist, müssen diese Transporte so niedrig wie möglih gehalten wekden. Jn Anlehnung'an hergebrahte Ernährungsgewohßnheiten iverden daher die Zuteiluugen an Speisekartoffeln in deu Gebieten der Landesernährungsämtex Baden, Württemberg, Wien, Nieder= donau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark, Kärnten und Tirol- Vorarlberg auf der Grundlage eines Wochensaßzes von 2,5 ks bet entsprechender Zuteilung von Getreiderzeugnissen vorgenommen. Da in der 65. Zuteilungsveriode voraussihtlich der Wochensaß von 2,5 kg Speisekartoffeln (Frühkartoffeln) gelten wird, fommt die Zuteilung von Getr«ideerzeugnissen erst in der 66. Zuteilungs- pertode 1177 Betracht. i _Die (Fintfellerungshöchstmenge wird für diese Gebiete auf 100 kg Speisekartoffeln festgeseßt.
3. Nufaebote
[4873] Aufgebotsedikt.
2 F 3/44. Auf Antrag der Elektri- zitätsgerossenschaft für Litschkau i. L,, eingebracht aut 19. 4. 1944, wird der Verlust folgender Urkunden verlaut- bart: Sparbuch des Spar- und Dar- lehensfassenvereines für Liebeshiß und Umgebung reg. Gen. m. b, H. in Liebe- {hiß, lautend auf Elektrizitätsgenossen- schaft für den Ort Litschkau Nr. D 2/1, Stand 31. 12. 1943 N.A 287,36. Diese Urkunde hat ihr Fnhaber diesem Ge- richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sih die Urkunde befindet, vorzu- legen oder Einwendungen gegen den Anirag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunde nah Ablauf von sechs Mo- naten, von der Kundmachung im Deut- schen Reichsanzeiger, auf weiteren An- trag für fraftlos cexklären wird. Die Frist endet niht vor Ablauf cines Jahres vom Fälligkeitstag der Forde- rung aus der Urkunde.
Saaz, den 7. Juli 1944. Das Amtsgericht.
[4869] Ausgebot.
5 F 41/44. Die Firma Petersen und Heldig in Danzig, Am Sande 2, ver- treten durch die Rechtsanwälte Kiew- ning und "Richter in Danzig, hat das Aufgebot des von der Antragstellerin auf Otto Dorloff in Fünrstenwerder ge- zogenen und von diesem akzeptierten, bei der Deutschen Bank, Filiale Danzig, zahlbaren Wechsels über 305,50 Danziger Gulden, datiert Danzig, den 25. 5. 1932, beantragt. Dex Juhabex der Urkunde
wird aufgêéfordert, spatestens in dem auf | den 8, Februar 1945, 12 Uhr, vor dem |
unterzeichneten Gericht, Zimmer 207, anberaumten Aufgebotstermine seine Nochte anzumelden und die Urkunde vor- zulegen, wtkdrigenfalls * die Kkaftlos- erflärung der Urkunde erfolgen wird. Danzig, den 27, Juni 1944. Das Amtsgericht Abt. 5,
Die Wladislawa Behrend aus Brom-
berg, vertreten durch den Rechtsanwalt H. Tews in Bromberg, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Spar- kassenbuches der hiesigen Stadtsparkasse, ausgestellt auf ihren Namea unter Nr. 6112, beantragt. Der Jnhaber der Urkunde wivd aufgefordert, spätestens in dem auf den 28, Oktober 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gevicht, Zimmer 29, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde exr- solgen wird,
Bromberg, deu 9. Juli 1944, Das Amtsgericht.
[4946] Aufgebot.
8 F 5/44. Die Stadtsparkasse der
Gauhauptstadt Posen, vertreten dur den Sparkassenvorstand, hat das Ausf- gebot der verlorenen Sparkassenbücher: l. Metje geb. Herbst, Posen, Halbdorf- straße 22 W. 7, 2, Nr. 117704, lautend auf Helga Metje, Posen, Halbdorf- straße 22 W. 7, 3. Nr. 105 725, lautend auf Rosemarie - Kuntsher, Schülerin, Posen, Luisenstraße N. 22/3, 4. Nt. 122 517, lautend auf Alexander Dum- berg, Feldpostnummer 12732 D, Son- derführer-Einheit, 5. Nr. B 15854, lautend auf Erwin Schlag, 6. Nr. 200/13, lautend auf Hermine Baumann, ten. Assistentin, 7. Nr. 150/226/44, lautend auf Meta Söshler geb, Rupp, Münch- berg, Friedrichstraße 19, Der Fuhaber der Urkunden wird auf- aefordert, spätestens in dem auf den 28. Oktober 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Posen, Müh- lenstraße 1 a, Il. Stockwerk, Zimmer 84, anberaumten Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der Urfunden exfolgen wird.
Nr. 116 185, lautend auf Martha
beantragt.
Aufgebotstermin sein?
Posen, den 28. Juni 1944, Das Amtsgericht.
4. 9effeutliche Zustellungen
[4822] Oeffentliche Zustellung.
Frau Käthe Hoffmann geb. Gruhn in Breslau 13, Opißstraße 9, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Luß Matschke in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Hotelkellner Friy Hoff- mann aus Breslau, zuleßt Schütze, Feldpostnummer: 06219 B, z. Zt unbe- kannten 9ufenthalts, auf Grund des S 49 des Ehegesevßes auf Scheidung der Ehe aus Alleinshuld des Beklagten. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 10, Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 26. September 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung geladen, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 10 R. 201/44.
Breslau, den 5, Fuli 1944.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts,
[4878] - Ladung. Ehefrau Valborg Popp geb. Larsen, Sinsen bei Oslo, Knut Alvsonsv 31, klagt gegen ihren Ehemann Wolfgang Popp, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung (§ 55 evtl. § 49 Eheges.). Vevrhandlungstermin: 8. Sep- tember 1944, 9!4 Uhr, vor dem Land- geriht Hamburg, Zivilkammer 11. Die Geschäftsstelle des Landgerichts
5 Berluft-u. Fundsachen
[4883] Gerling-Konzern, Lebensversicherungs Akt. Ges.
Der Versicherungsshein Nr. L 342 388, Hans Eubell, Bewdorf, Sieg, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.
Köln, den 10, Fuli 1944.
Der Vorstand.
[4950] Gerling-Konzern Lebensversiherungs-Att. Ges, Köln. Der Versicherungsschein Nr. L 363 906
— Artur Doerge, ‘Berlin W 15 ist
abhanden gekommen. Er tritt außer
Kraft, wenn nicht innerhalb zweier
Monate Einspruch erfolgt.
Köln, den 10. Fuli 1944, Der Vorstand.
[4951 Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs-Actien- Gesellschaft. Polizenaufgebot!
Die Unfsallversiherungsscheine Nv.
253 412/255 412 a Curt Lehmann, Lauchstädt, Nr. 330764 Friedrich
Feyoik, Pirmasens, Nr. 377 763 Fried- rich Wunschmann,
Hirschberg, Nur. 438 442 468 802 Adolf Höhn,
Berlin-Nèutkölln, sind Scheine außer Kraft gesekzt.
Berlin, den 14. Juli 1944. Der Vorstand.
10. Gesellichaften m. b. H.
[4952]
Die unterzeihnete Gesellschaft hat ihre Auflösung beschlossen. Die Gläu- biger werden hierdurch aufgefordert, sich bei der unterzeihneten Gesellschast
umgehend zu melden. i: adersleben, den 15. Juli 1944. Zudckerfabrik Badersleben G. m. b. H. in Liquidation. Kramer, —Böde.
Wittenberg, Nr. 377 948 - Hermann Holzhausen, Erde- born, Nr. 386031 Johannes Fulit, Leipzig, Nr. 389905 Paul Worbs, Friedrich Schüler, Berlin, Nx. 461 926 Georg Leonhardt, Kassel, Nr. 466 059 An- dreas Thomsen Rasch, Hannover, Nr. Schwäbisch Gmünd, Nr. 477894 Georg Strecke, abhanden ge- kommen. Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch erfolgt, werden die
15. Verschiedene Besannimahungen
Göppinger Schütengilde e. V.
in Liquidation.
An die Mitglieder und Anteilschein- besißer der Göppinger Schügzengilde! Aufruf!
Die Mitgliederversammlung der Göppinger Schütengilde e. V. hat am 9, 4, 1943 die Auflösung des Vereins beshlossen und den Unterzeichneten als Liquidator bestellt. Das ganze An- wesen ist nunmehr verkauft und der
Kaufpreis bezahlt. ;
Die Besiyer von Anteilscheinen der Göppinger Schüßengilde werden hier- mit aufgefordert, dieselben zwecks Prüfung auf ihre Gültigkeit und Er- rechnung des Ausschüttungsbetrages zu treuen Händen dem Bankhaus Gebr. Martin in Göppingen - bis spä- testens - 1. November 1944 gegen Empfangsbescheinigung einzusenden bzw, abzugeben. Gleichzeitig sind auch die Quittungen für die setnerzeit be- zahlte Aufwertung der Anteilscheine mit den Nummern von 687 bis 2418 miteinzureichen. ade
Nichtabgabe der Anteilsheine und Quittungen für bezahlte Aufwertung innerhalb obiger Frist gilt als Ver- ziht auf die Ausschüttung auf diese Scheine zugunsten der Göppinger Schütengilde. A :
Im ‘Falle verspäteter Einsendung von Anteilsheinen oder der Quittun- gen über bezahlte Aufwertung von obengenannten Nummern gelten diesel» ben als „verfallen“.
Sonstige Forderungen von Ge- shäftsleuten usw. sind ebenfalls bis zu obigem Termin bei dem Unterzeich- neten anzumelden, widrigenfalls die- selben später niht mehr berücksihtigt werden können.
Göppingen, den 30, Juni 1944. Vorstand und Liquidator: Georg Scchwanz, Verwaltungsdirektox i. R.
[4530] Austr. 26.