1944 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und StaatLanzeiger Nr. 159 vom 18 Juli 1944. S.

§1

gcs 7 fovlebeheizten häuslichen Kochgeräten für den Fn- den §F 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr und Auslandsbedarf ist verboten. | bestraft. Lie Fertigung ist nur den Herstellern gestattet, die auf 8 7

Borschiag des Leiters des Arbeitsausschusses Häusliche Koch- | anlagen durch den Sonderausshuß Heiz- und Kochgeräte eine |

Herstellungsanweisung erhalten haben. S2 Die Herstellung von gas- oder kohlebehecizten häuslichen Höochgeräten ist für die durch Herstellungsanweisung ermäch- tigten Betriebe nur noch in nachstehenden Typen und Größen zulässig: a) Tohlebeheizte Kochgeräte Kleinherde (Plattenbreite etwa 60 em) Haushaltungsherde (Plattenbreite etwa 80 em) Landwirtschaftsherde (Plattenbreite etwa 120 em) b) gasbeheizte Kochgeräte Ziveilochgaskocher. S8 Die durch Herstellungsanweisung ermächtigten Betriebe dürfen eine oder mehrere der gemäß § 2a und b zugelassenen Typen und Größen nux in den vom Leiter des Axbeitsaus- schusses Höusliche Kochanlagen zugelassenen Bauarten, Ab- messungen und Ausführungen herstellen. S 4 Der Sonderaus\chuß Heiz- und Kochgeräte kann auf Vor- \hlag des Leiters des Arbeitsausschusses Häusliche Koch- anlagen in begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kricgswichtigen Bedarfs Ausnahmen von den S 2 und 3 zulassen. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen und

Bedingungen versehen sein und ist in der Herstellungs- §5

antwweisung festzulegen.

Diejenigen Betriebe, die auf Grund der W 1 und 2 cine Fertigung nicht fortseßen dürfen, erhalten zum Aùslauf der Produktion eine befristete Ausnahmegenehmigung, sofern die Aufarbeitung der vorgeardbeiteten Teile bis zum 15. August 1944 nicht möglih*ist und die Aufarbeitung im Hinblick auf

CITI 4 q C2 ü 2 p ? den Wert der Teile und die noch aufzuwendende Arbeit gerechtfertigt ist.

86

Zuwiderhandlungen gegen diese Anorduung werden nah den F 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

S

U Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im w'eut\chen Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger in Krast; sie gilt auch in den angegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- steiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Hauptausshuß Eisen-, Blecz- und Metallwaren. Der Leiter: Wolff.

Anordnung Nr. 13/44

des Hauptausshusses Eisen-, Bleh- und Metallwaren für die Herstellung von transportablen keramiscchen Oefen und Herden

Bom 3. Juli 1944

_ Auf Vorschlag des Sonderausshusses Heiz- und Kochgeräte im Hauptausschuß Eisen-, Blech- und Metallwaren beim Reichsminister für Rüstung und Kricgsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBV{ ] S. 686) mit Zu- stimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- | produktion angeordnet:

81

Die industrielle und handwerklihe Herstellung von transportablen keramischen Oefen und Herden für den Fn-

Die industrielle und handwerkliche Herstellung von eisernen

/ | waltung —— sinngemäß auch im Elsaß, iu |

§6 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah

Diese Anordnung tritt 14 Tage rah ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auth den angegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- steiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains,

Hauptausschuß Eisen-, Blech- und Metallwaren. Der" Leiter? Wolff.

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Anordnung Nr. 14/44 des Hauptausschusses Eisen-, Blech- und Metallwaren für die Herstellung von Gasßheizöfen

Vom 3. Juli 1944

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Heiz- und Kochgeräte im Hauptausschuß Eisen-, Blech- und Metallwaren beim Reichsminister für Nüstung und Kriecgsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGVl. T S. 686) mit Zus stimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion angeordnet:

§1

Die industrielle und handwerkliche Herstellung von Gas- heizöfen für den Fu- und Auslandsbedarf ist verboten.

Die Fertigung ist nur den Herstellecn gestattet, die auf Vorschlag des Leiters des Arbeitsausschusses Gasheizöfen durch den Sonderausshuß Heiz- und KFochgeräte eine Her- stellungsanweisung erhalten haben.

S2

Die - durch Herstellungsanweisung ermächtigten Betriebe dürfen nur die vom Leiter des Arbeitsausschusses Gasheiz- vfen zugelassenen Typen und Größen herstellen.

Diejenigen Betriebe, die auf Grund der SS 1 und 2 eine Fertigung nicht fortseßen dürfen, erhalten zum Auslauf der | Produftionu eine befrisiete Ausnahmegenehmigung, sofern die | Aufarbeitung der vorgearbeiteten Teile bis zum 15. August | l

|

1944 nichr möglich ist und die Aufarbeitung im Hinblick auf den Wert der Teile und die noch aufzuiwendende Arbeit | gerechtfertigt ist. | 9 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den S8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. S5

Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch in den angegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver-

Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- steicrmark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Hauptausschuß Eisen-, Blech- und Metallwaren. Der Leiter: Wolff.

Anordnung 1l1/44

des Reichsbeauftragten sür Steine und Crden über die Ein- führung von Verbrauchererklärungen für den Bezug von Quarzsanden, Formsanden, Kernsauden und Klebjanden

Vom 14. Fuli 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in -der

|

und Auslandsbedarf ist verboten.

Die Fertigung ist nur den Herstellern gestattet, die auf | Vorschlag des Leiters des Arbeitsausschusses Transportable | Keramische Oefen durch den Sonderausschuß Heiz- und Koch--| gerate eine Herstellungsanweisung erhalten haben.

S2 Die Herstellung von transportablen keramischen Oefen und Herden 1st für die durch Herstellungsanweisung ermächtigten Betriebe nur in nachstehenden Typen und Größen zulässig:

a) transportable keramishe Oefen bis 4800 WE/Std. Heizleistung in “der vereinheitlichten Bauart des Arbeitsausschusses Transportable Keramische Oefen. Ueber 4800 WE/Std. Heizleistung in nicht vereinheit- lichten Bauarten,

b) transportable keramische Herde bis 70 cm Platten- breite in der vereinheitlichten Bauart des Arbeitsaus- schusses Transportable Keramische Oefen. Ueber 70 cm Plattenbreite in nicht vereinheitlihten Bauarten.

§3 Die dur Herstellungsanweisung ermächtigten Betriebe dürfen eine oder mehrere der gemäß § 2 a—b zugelassenen Typen und Größen nur in den vom Leiter des Arbeitsgus- usses Transportable Keramische Oefen zugelassenen Bau- arten, Abmessungen und Ausführungen herstellen. S 4 Der Sonderausschuß Heiz- und Kochgeräte kann auf Vor- schlag des Lelters des - Arbeitsausschusses Transportable | Keramische Vefen in begründeten nzelfällen und zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfs Ausnahmen von den S8 2 und 3 zulassen. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen sein und ist in der Herstellungsanweisung festzulegen.

§5 4 Diejenigen Betriebe, die auf Grund der §8 1 und 2 eine erertigung nicht fortseßen dürfen, erhalten zum Auslauf der *“ Produktion eine befristete Ausnahmegenehmigung, sofern die Aufarbeitung der vorgearbeiteten Teile bis zum 15. August 1944 nicht möglich ist und die Aufarbeitung im Hinblick auf den Wert der Teile und die noch aufzuwendende Arbeit gerechtfertigt ist. /

-

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Errichtung eiuer Reichsstelle für Steine und Erden vom 15, September 1939 (Deutscher Reichéanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 216) wird mit Zustimmung des Gencralbevoll mächtigten für Rüstungsaufgaben —— Planungsamt angeordnet:

8&1 Quarzsande in Körnungen von 0—1,5 mm, Formsande, Kernsande und. Klcbsande dürfen nur noch auf Grund von

2

82 (1) Die Verbrauchererklärung hat folgenden Wortlaut:

„JFch/wir erkläre/n hiermit, daß ich/wix an Sanden für den gleichen oder einen ähnlichen Verwendungszweck wie für den hiermit bestellten Sand über einen Lager- bestand von . .. .t verfüge/n. Dieser Bestand reicht für... , Wochen. Es is mir/uns bekannt, daß die Abgabe einer falschen Erklärung auf Grund der Ver- ordnung über den Warenverkehr strafbar ist.“

(2) Die Verbraucherexklärung ist in das Bestellshreiben aufzunehmen. Sie ist rehtsverbindlih zu unterschreiben.

(3) Eine Zeitschrift des Bestellschreibens nebst Verbraucher- erklarung ist dem für den Besteller zuständigen Hauptring oder der zuständigen Wirtschaftsgruppe einzureichen.

(4) Bei langfristigen , Lieferverträgen ist die Verbraucher- erklärung bei jedem Abruf, mindestens aber monatlich einmal dem Lieferer und Abschrift gemäß Absaz 3 dem Hauptring oder der Wirtschaftsgruppe einzureichen,

§3

Der Reichsbeauftragte für Steine und Erden behält sich vor, Ausnahmen von dieser Anordnung zuzulassen.

84 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 8 10, 12—15 der Anordnung über den Warenverkehr bestraft. 85

Diese Anordnung tritt am 1. August 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie *— mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinugemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 14, Juli 1944,

Der Reichsbeauftragte für Steine und Erden. Dr. v. Engelberg.

Itichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 28 des Ministerialblatts des Reihs- und Preußischen Ministeriums des Fnuern vom 14. Juli 1944 hat folgenden Jnhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 6. Juli 1944, Nez- und Bezirkskarten. Reichs- und Staats- Sa e D Rechnungswesen. NRdErl, 90, Junt 1944, Haushalt d. Reg.-Amtsblatt-Verwaltq. K o m - munalvevrbände. RdErl. 5. Fuli 1944, Vergnügungssteuer; hier Anerkennung d. dtn. Wochenshau Nr. 28/44. S. 681. RdErl, 6. Juli 1944. Kommunale Betreuung v. Behelfsheim- beivohnern auf gemeindefreien Grundstücken (Gutsbezirken). Polizeiverwaltung. RdErl. 22. Zuni 1944, Inspekteur d. Wassershußpol. RdErl. 23. Juni 1944, Feuershut d. dtn. Ernte. Wehrangelegenheiten. K riegsschäden. Familtenünterhalt NEl.. l Juli 1944, Unter- bringg. v. Wehrmachtangehörigen in Privatquartieren. RdErl. 5. gzuli 1944, Entschädigungsauszahlg. an nordfranzöosische. U. belgische Arbeiter. RdErl, 5. Juli 1944, Sachschäden U. Unfälle bei d. Selbst- u. Gemeinschaftshilfe zur Durchf. v. Lustschutz- maßnahmen. RdExl.… 6. Juli 1944, Verivaltungshilfe f. Ham- burger Umquartierte. Volksgesundheit. RoErl. 7. Juli 1944, Ergänzg. d. Ausf.-Best, zu 5 123 RVO. über d. Zulassg. zur staatl. Dentistenprüfg. u. Anerkenng. als Dentist im Siune d. RVO. RdErl. 7. Fuli 1944, Mittel gegen d. Schimmelbildg. u, das Fadenziehen beim Brot. RdErl. 8. Juli 1944, Einziehg. v. Gasbrand-(Gasödem-)Serum.—Veterinarverwaltun j

RdErl, 6. Juli ' 1944, Herstellg. v. Trockendickblut, Ve r- [chtedenes, Handschriftl. Berichtigg. Neuerscheinun- en. Stellenausschreibungen für Gemeinde-

eamte. U beziehen durh alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Halbjährlich 430 R für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 5,40 A für Ausgabe B (einseitig bedrudt).

Aus der Verwaltung

Luftschußsichere Aufbewahrung von Grundbuchanträgen Dex Reichsminister der Justiz weist in einer Verjügung darauf hin, daß die Vernichtung von Grundakten durch Feindeinwirkung oft auch die bis zum Tage der Zerstörung eingegangenen, noch unerledigten Eintragungsanträge ergreift. Um die hierdurch möglicherweise entstehenden Schwierigkeiten nah bestem Können zu vermeiden, erteilt der Minister eine Reihe von Anweisungen. Danach ist in Zukunft eine besondere Liste zu führen, in der jeder eingehende Antrag sofort nah Eingang verzeihnet wird. Dabei sind der genaue Eingangszeitpunkt, dec Name des Antragstellers und seines etwaigen Vertreters, das Grundbnchblatt, dex Name des Eigentümers und sonstiger Betroffener, die Numnter des Nutariatsregisters sowie stihwortartig der Juhalt. dex begehrten Eintragung zu vermerken. Diese Liste wird dann getrennt von

Verbrauchererklärungen geliefert und bezogen werden,

den Grundakten luftshubsiher aufbewahrt.

Wirtschaftstei

Der große Unfallshuß in den Betrieben Eine Millionen-Bilanz

Anläßlih des 60jährigen Bestehens der deutschen Unfallver- siherung veröffentliht Ministerialrat Dr. Kilian vom Retchs- arbeitsministertum in der Zeitschrift. „Die Berufsgenossenschaft“ einen Bericht, aus dem hervorgeht, wie sorgsam der Schuß der deutschen Arbeitskraft, insbesondere nah 1933 auch auf diesem Gebiete ausgebaut worden ist, Eine besonders einshnéidende Neuregelung wurde 1942 vollzogen, indem die Unfallversiherung von einer Betriebs- zu einer Personenversicherung umgewandelt wurde. Der Gesetzgeber verließ die mit nationalsozialistischem Denken unvereinbare Unterscheidung „gefährlicher oder gefahr- loser“ Betrieb zugunsten eines alle Gefolgschaftsutitglieder um- fassenden Unfallversihecungsschuzes. Es is somit jeßt jeder auf Grund eines Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnisses Be- schäftigte gegen Arbeitsunfälle versichert, ohne daß die Frage nach der Art der Beschäftigung aufzuwerfen ist, Daneben wurden immer weitere PersonengMppen dem Versiherungsshubß unter- stellt, z. B. gewisse Unternehmer oder die im (Gesundheitswesen Tätigen oder die Angehörigen des DRK, dex TN. und derx Feucr- wehren usw. Die gewaltige Aufwärtsbewegung, die hierdurch die Zahl der Versicherten erfuhr, führte zu ihrer Steigerung von 3,9 Mill, Schaffenden im Fahre 1885 über 26 Mill. Sh be 1915 auf etwa 34 Mill, Schäffende kurz vor Ausbruch des gegenwärtigen Krieges. Weseitlih waren ferner die 1936 und 1949 vollzogenen Einbeziehungen immer weiterer Berufslrankheiten in den Versicherungs|chußz. Ziel der Unfallversicherung ist in erster Linie die Verhütung von Ünfällen. Die Versicherungsträger haben

deshalb Unfallverhütungsvorschriften erlassen, deren Einhaltung durch Ordnungsstrafen erzwungen werden kann. Dazu kommt die Ueberwachung der Betriebe durh technische Aufsichtsbeamte zu- sammen mit der staatlichen Gewerbeaufsiht und bei wirksamer Unterstüßung durch die Arbeitsschußwalter und Unfallvertrauens- männer der DAF. Die hohen Aufwendungen der Versicherungs- träger für die unfallsichere Ausgestaltung dex Betriebsstätten und Maschinen haben ein erfreuliches Herabsinken der Unfälle aus fehlerhaften Schußzeinrichtungen ergeben. Der Referent hebt dann die bewährten Maßnahmen der Kranfkfenbehandlung, der Wieder- herstellung der- vollen Einsaßfähigkeit und der Berufsfürsorge der Unsfallversiherung hervor, die soweit gehen, daß Spezialkxanken= häuser zur Verfügung gestellt wurden und daß notivendige Um- shulungen durch Unterstüßungen und Beihilfen für die Familien Ae werden. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit oder die Erwerbsunfähigkeit werden durch Renten, Kinderzulagen, Kranfkengeld, Tagegeld, Familiengeld ausgeglichen, während bet Tötung Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente sowie Witwen- beihilfe in Betracht kommen, Die Unfallversiherung betreute kurz vor Beginn dieses Krieges xd. 800 000 Renutenempfänger einschl. Hinterbliebenen. Sie wandte für sie jährlih allein an Renten 365 Mill. N, auf, die zusammen mit den übrigen Aus- gaben der Unfallversicherung (sie betrugen vor dem Kriege ins- gesamt etiva 500 Mill. /?./) aus\chließlich von den Unternehmern ohne Reichszuschüsse aufgebraht wurden. Der Reich8arbeits- minister werde keine Gelegenheil versäumen, den weiteren Ausbau der Unfallversicherung au in Zukunft zu unterstüßen.

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Neichs- und StaatLanzeiger Nx. 159 vom 18. Juli 1944. 2. 5

„Bilanz bei Bombenschäden““

Jn einer uns von dritter Seite zugegangenen und in Nr. 113 veröffentlihten Pressenotiz war zum Ausdruck gekommen, daß das Anlagevermögen, das durch Bombenschaden ganz oder teil- weise vernichtet ist, mit den alten Ansäßen in die Bilanz auf- zunehmen sei. Dies sei gerechtfertigt, denn an die Stelle der Ans lagen sei der Entschädigungsauspruch gegen das Reich getreten. Wie uns hierzu von autorisierter Seite geschrieben wird, wider- spricht diese ‘Auffassung den handels- und steuerrechtlichen Bilan- zierungsgrundsäßen, nach denen zerstörte Gegens]tände auszu- buchen, beschädigte Gegenstände auf einen vertretbaren Wert ab- zuweuten sind. Steuerlich. ist es sogar erforderlich, daß dex Q schädigte, wenn der Entschädigungsanspruch den Buchwert der 26rstörten Gegenstände oder die erforderliche Abwertung be- \chadigter Gegenstände übersteigt, im Schadensja hr eine Er’abbeschaffungsrücklage bilden muß, wenn ex nicht steuerlicher Vorteile verlustig gehen will. ®

Reichsfahwart Vetter begründet die Einshränkung der Kleintier- haltung

Da in den Kreisen der Kleintierhalter und -züchter noch immer Unklarheiten über die Anwendung der Anordnung über die Klein- tierhaltung vom 28. März 1944 bestehen, hielt der Reichsfach- wart des Reichsnährstandes für Kleintierzucht und -haltung, Karl Vetter, in Breslau mit den Vertretern der Landesbauernschast und der Außendienststellen sowie den Vorsißern der örtlichen Arbeitsausschüsse für Kleintierhaltung und der Landes- und Kreisfachgruppen Ausstellungs-Geflügel und Kaninchenzüchter eine Dionstbesprehung ab. Reichsfachwart Vetter erklärte, daß man zur wirischafWigenen Futtergrundlage u. a. die Haushaltsabfälle rechne. Seien diese aber so groß, daß davon ein Schwein ge- füttert werden könnte, dann sei eine Kleintierhaltung nicht mehr zu verantworten. Wichtig zu wissen sei es auch, daß Futter als Entgelt für landwirtschaftliche Arbeit nur dann gegeben werden darf, wenn eine mindestens 50tägige Tätigkeit im landwirtschast- lichen Betrieb geleistet worden ist, denn nur diese gelte als „landwirtschaftlihe Arbeit“. Ei Garten könne nur dann als

Wirtschaft des Æuslandes

Grundsteinlegung zu einer spanischen Banknotendruckerei

Madrìd, 17. Juni. Fn Burgos wurde in Anwesenheit hoher Vertreter der Regierung der Grundstein zum Bau einer Bank- notendruckerei gelegt. Der Generaldirektor der spanishen Münze bezeihnete es als Ziel dex Regierung, Spanien auf dem Gebiet der Banknotenherstellung autark zu machen. Vor der nationalen Erhebung seien fast sämtliche Geldscheine und Dokumente aus dem Ausland bezogen worden.

Die erste Automobil-Ausstellung in Spanien

Madrid, 17, Juli. Das Heeresministerium veranstaltete in dieser Woche eine vielbesuchte erste Automobil-Ausstellung in der Nähe von Madrid, die einen interessanten Ueberblick über die Entwicklung der einheimishen Fndustrien vermittelte. | Beson- dexs reichhastig vertreten“ waren Kolben, Kupplungen, Vergaser, Kühler, Dichtungen und Lampen. Viel beachtet wurde die Er- zeugung von etmheimishen Kugellagern, die bekanntlich seit kurzem einen besonderen Zollshuß genießen, und weiter die einheimishen Automobilventile. Ausgestellt waren ferner zum erstenmal eleftrishe Motorräder und Lieferwagen, ferner ein- heimishe Anhänger für Laskwagen. Eine Sonderabteilung gab einen Ueberblick über dic eigenen Bauten des Heeresministeriums von Werkstattzügen, Funkwagen und Sanitätswagen, -Sehr -be- achtlih waren auch die vorbildlih eingerichteten Lehrwerkstätten und die Hôörsäle der Transportschule, Die hervorragende Or- ganisalion und der moderne Rahmen der Gesamtveranstaltung fielen bei dex Ausstellung besonders auf.

Futtergrundlage angeschen werden, wenn der Gartenbesißer auch in Zukunft Selbstversorger mit Gartenerzeugnissen, vor alem mit Gemüse und Kartoffeln, bleibt S F /

Die Anordnung mache einen Unterschied zwischen Züchter und Halter. Halter seien diejenigen, die Bruteier oder Jungtiere er- werben, um sie ausbrüten zu lassen, aufzuzichén und zu verwerten, An Großgeflügel (Enten, (Gänse, Truthühner, Perlhühner) dürfe befanutlih nux ein Stück im Kalenderjahr auf den Kopf der Haushaltsangehörigen verwwertet werden. i 2

Bei Kaninchen seien die Bestimmungen etwas gelockert. Der Züchter dürfe die Nachzucht seiner zwei Zuchttiere beliebig ver-

werten. Als ‘Zuchttiere könnten auch zwei Häsinnen gehalten werden. Eine unumgängliche Forderung sei die, daß die von

der Gemeinschaft gehaltenen Tiere auch nur für die Gemeinschaft verwertet werden. Sei der Futteranfall so groß, daß ein Schwein gefüttert werden könne, so müsse dies in erster_ Linie getan wer- den. Nach einent Hinweis auf die strengen Sirafbestimmungen für das Uebertreten dieser Anordnung erklärte der Reichsfach- ivart, daß die nah diesen Einschränkungen verbleibende - Klein- tierhaltung durchaus erwünscht sei und auch gefördert werde, um die Leistungsfähigkeit dex Tiere zu heben.

Verhandlungen über den deutsh-dänishen Warenverkehr : Kopenhagen, 17, Zuli. Jiu dent legten Tagen fanden in Kopenhagen Besprechungen des deutschen und des dänischen Re- gierungsausschusses über die künftige Gestaltung des deuts- dänischen Warenverkehrs statt. Es wurde dabei festgestellt, daß die vorgeschenen dänischen Lieferungen insbesondere aus land- wirtschaftlihem Gebiet si erwartungsgemäß erfüllt haben, und daß cndererseits auch die deutschen Leistungen den vorgesehenen Umfang erreiht haben, Die auf wichtigen landwirtschaftlichen Gebieten eingetretene Steigerung der dänischen S AAN gegenüber fruheren Fahren hat es möglich gemacht, auch deutsche Lieferungen auf wichtigen Gebieten, wie z. B. Eisen und Eisenwaren, gegenüber den Anfang des Jahres vorgeschenen Mengen erheblih auszudehnen. Auch auf anderen Gebieten ist cs möglich gewesen, weit größere Lieferungen als bisher fest- zulegen.

Kon stituierurig des zus Führungs- und Finanzierungs- instituts

Mailand, 17. Fuli. Bekanntlih hatte die Regierung „der faschistishen Sozialrepublik im Februar gleichzeitig mit der An- kündigung des Sozialisierungsgeseßes auch die Gründung eines „Jstituto di Gestione e Finanziamento (Führungs- und Finan- zierungsinstituts) in Aussicht gestellt, das bci der Durchführung der Verstaatlichung von Betrieben eine wichtige Rolle zu spielen berifen sein wird. Durch Veröffentlihung in der _,„Gazzetta Ufficiale“ ist das Geseß über die Konstituierung des „Führungs- und Finanztierungsinstitutes“ nunmehr in Kraft getreten. Danach hat das Jnstitut, das kurz „J. Ge, Fi.“ genannt wird, seinen Siß bis auf weiteres in Mailand. Es untersceht der Kontrolle des Wirtschaftsministeriums, das diese im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ausübt. Es hat zwei Sektionen, und zwar erstens“ eine Führungssektion und zweitens etne Finanzierungs- seftion. Die Führungssektion hat folgende Aufgaben: 1. das Kapital von staatseigenen Unternehmungen zu verwalten und deren Tätigkeit zu kontrollieren, 2. sih für Rechnung des Staates am Kapital öffentlicher und prxrivater Betriebe zu beteiligen, 3. Beteiligungen oder Betriebe abzustoßen, an deren Aufrecht- ecxhaltung der Staat nicht mehr interessiert ijt. Die Finan- zierungs|eftion hat dagegen die Aufgabe, Unternehmungen jeder Art, einerlei, ob öffentliche oder private Betriebe, zu finanzieren. Beide Sektionen stellen juristishe Personen mit eigenem Ver- mögen und eigenen Bilanzen dar.

Gewinnsstabilisierung in Fapans Wirtschaft Tötkio, 17, Juli. „Sangyo Keizai“ bringt eine erste Analyse von den Betriebsergebnissen des zweiten Halbjahres 1943, dabei

/ Öffentlicher Anzeiger ,

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werden 191 Unternehmen aus 39 Betriebszweigen zugrundegelegt. Einleitend wird als charaëteristisch für die Betriebsergebnisse hervorgehoden, daß gegenüber dem vorangegangenen Halbjahr eine Stabilisierung der Gewinne erreiht werden tonnte, denn während 1n den leßten Fahren eine sinkende Tendenz zu beob- achten war, stellte sih dieëmal eine Sticigerung des Reingewinnes ein. Das cingezahlte Kapital der 191 Gesellschaften ist auf 14,39 Mrd. Yen gestiegen gegen 13,73 Mrd. Yen im vorangegangenen Halbjahr und 13,27 D

Mrd. Yen im zweiten Halbjahr 1942. Die Gesamteinnahmen stiegen auf 8,11 Mrd. Yen gegenüber 7,20 Mrd. Yen im vorangegangenen Halbjahr und 7,27 Mrd. Yen im zweiten Halbjahr 1942, Die Gesamteinnahmen stiegen also über 12 %, während sie im Vorjahr noch gefallen waren. Die Gesamt- ausgaben betrugen 7,32 Mrd. Yen gegenüber 6,61 Mrd. Yen im vorangegangenen Halbjahr und 6,48 Mrd. Yen im zweiten Halbjahr 1942, Der Reingewinn betrug 810 Mill, Yen gegen 763 Mill, Yen und 795 Mill. Yen, also au hier zeigt si eine Steigerung gegenüber einem Rückgang im vorangegangenen Halb- jahr. Die Senkung des Dividendensatzes bei Erhöhung des Rein- gewinnes wird damit erklärt, daß einige Unternehmen infolge der Senkung der Leistungen die Dividenden herabseßten, daß aber andererseits Unternehmen, bei denen sich die Leistung und die Ergebnisse erhöht haben, die Dividende dennoch niht herauf- seßten.

DVerichte von auswärtigen Devisenmärkten

Pra, 17, Juli (D.N. B) Ansiebam 1327 6, 1327 B: Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B,, opens hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B,, Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G,, 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 17, Juli, (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,734, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 14, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. |

London, 17, Jul, (D. N. B.) New York 4,02%—4,03154, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43-—4,47, Schweiz 17,80—17,40, Stocdholm 16,85—16,95, Lijssabon 99,80—100,20 Rio de Janeiro 83,567/16 Ö-

AmfstLLdäm, 17. Zlk, (D. N. B) [12,00 Uhx holl Zeit.) [Amtlich.] Berlin —,—, London N New _York ——, Paris ——, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Jtalien (Elearing) —,—, Madrid r Olo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81——44,90, Prag —,—.

S 17 Qu, (22 B) 140 196] Pais 7.90;

London-Clearing 17,393, New York 4,30, Brüssel 69,25 B,, Mailand 22 671%, Madrid 39,75 B., Holland 229%, Berlin 172,55,

Lissabon 17,267, Stocholm 102,67, Oslo 98,62%, Kopenhagen 90,3772, Sosia 5,37%, Prag 17,25,° Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,37%, Helsinki 8,75, Preß-

burg 15,090, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 20,50 B.

Kopenhagen, 17, Juli. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stocholm 114,15, Oslo 109,80, Heljsinti 9,83. Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—.

Alles Briefkurje.

Stockholm, -17, Juli, (D. x, B.) London 16;85 - G,; 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G,, 2,00 B,, Brüssel —,— G., 67,560 B.,, Schweiz. Pläße 97,00 G,, 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 V., Kopenhagen 87,60 G,, 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B,, Helsinki 8,35 G.,, 8,59 B, Rom —— G., 22,20 B.,, Kanada 3,77 G,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B,, Lissabon —,— G, 17,10 @&., Buenos Aires 102,00 G,, 104,00 B.

London , 17, Juli. (D. N, B.) Silber Barren prompt 283,50, Eilber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

4. Oeffentliche Zustellungen,

1, Untersuchungs- und Strafsachen, 5. Vertiust- und Fundfachen,

2, Zwangsverfteigerungen, 3, Aufgebote,

6. Auslosting usw. von Wertpapteren,

7, Aktiengesellschaften, 8, Komrnanditgesellschaften auf Aktien, 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

11, Genoffenschaften,

10, Gesellscßaften m. b. H., 12. Offene Handels- und Kommanditgeselischaften,

13, Unfail- und Zuvalidenversicherungen, N 14, DeutsHße Reich3bank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Or Verschollene wird

De : ufachote spätestens bis zum 20. September 1944,

[4875] Aufgebot. 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Ge- T 15/44. Auf Antrag der Hildegard

; f a3 e Stn Rulz in Baden b. Wien, Sanatorium | 1. Sto,

Gutenbrunn, wird das der Antrag- | widrigenfalls die flärung er stellerin angeblich am 5. Juni 1944 | folgen kann. An alle, welche Auskunft

abhanden geïommene Einlagebuch der Volksbank Baden, eingetr. Genossen- schaft m. b. H. in Baden b. Wien, Nx. 7676, lautend auf den Namen Hildegard Rulz, mit einem Einlage- stand von 2000 NAÆ aufgeboten. Der nhaber wird aufgefordert, dieses Ein- lagebuch binnen sech# Monaten vom Tage dieser Kundmachung bei Gericht

Ant 10 N

Gemäß § 8 der AV. d. RIM. v, 252 L Deutsche Fustiz S. 310 werden die‘ Personen, die das Eigen-

Dr. Friedri

aufgefordert,

riht, Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, | Nr. 216 und 217 in Zimmer 118, zu Todeserklärung er-

über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht ‘die Auf- forderung, spätestens bis zu diesem be- stimmten Zeitpunkt dem Gericht An- 4. zeige zu machen. 456 II 108, 44. Berlin, den 11. Fuli- 1944. Amtsgericht Berlin.

[4936] Oeffentlihe Aufforderung. 1934 ist

Kadner, 3 r ; Chemniß, Annaberger Str. 72, Amtsgericht Kölleda, 8. Juli 1944. ren, et i - - La | Wiener ‘Straße, Protektorat

[4949] 4 R 309/44. Heinze, Fel

sich | [4942] N :

Der Gesamtgrundschuldbrief über die im Grundbuch von“ Harvestehude Blatt : Abt: 1 Ny. 3 bzw, 4 für Frau Margarete Lebram geb. Frank eingetragenen 9000 F.Æ ist kraftlos geivorden und ist ein neuer Brief erteilt.

Hamburg, den 12. Fuli 1944.

Das Amtsgericht. Abteilung 96.

Morgtseldt in

zu melden, aw H UNR jeine Ehesra

Verhandlung

[4943]

/ Kiel auf den F 3/44. Das

Sparkassenbuch Nu.

[lautend auf den Namen des* Ernst | verzüglih du JFürgenhake, Schuhmacher, Lippstadt, | Anwalt in ei

der Drogist | Cappeler Landstraße Nr. 11, ist dur | richt mitzutei

für kraftlos erklärt. zuleßt

tum oder ein Recht an einem Grund- stü, \welhes in dein Gemeindebezirk | S VT

e tür ih 3 290/42/291/42. Soturbrodt belegen ist, für sich in An- /42/291/

[4816] Oeffentliche Aufforderung. Der Renten-

empfänger Franz Kaminski aus Krons-

4. Yefentliche Zuitellun

und Mähren,

spruch nehmen, aufgefordert, ihr Recht | sagen ist am 11, Januar 1942 ver- | 14990) iche mögens vom innerhalb einer Frist von fes Wochen | orben. Er war geboren in Brauns- “T6 Arbuiter Mathias Shmis in |S. 4709, auf, dem unterzeichneten Gericht anzumelden berg (Ostpr.) am 11. 4. 1868. Die- Eupen, Haasstraße 30, Prozeßbevoll- | Besiß: a) E und glaubhaft zu machen, widrigenfalls jenigen, die Erbrechte an seinem Nach- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Knops | 302, 337; E. das Recht bei der Anlegung des (Grund- iaß zu haben glauben, werden aufge- N Even ilagí ie sabrie WA Ga 34412 345/3, buchs nicht berücksichtigt zu werden fordert, sie ‘bis zum 9, September 1944 Therese geborene Niessen früher in | 132, 133 in braucht. Die Frist beginnt am 17, 7.| hei dem unterzeichneten Gericht anzu- Eupen auf Ehescheidung“ cus L 47

¡HEE and endet am 20 Y, Leun Ser | melden, anbornfalls festgestellt wird, | Chesheidungagesey und’ Shuldigertlä-.|E.-8.

jenigen Personen, welche benachrichtigt vorden sind, daß das von ihnen in An- spruch genommene Recht it das Grund

buch aufgenommen wird, werden von Das Amitsgericht,

daß ein anderer Erbe als der Preu-

ßische Fiskus nicht vorhanden ist. Kiel, den 5. Juli 1944.

Abt, 2.

995 1/9

rung der Beklagten. Der Kläger ladet | 3535/2, die Beklagte zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil- fammer des Landgerichts in Aachen,

1036/4

Hugo Stamp 185, 186, 187

diesex Aufforderung uicht betroffen.

T8. Amtsgericht Malmedy, [4944]

Sparkassenbuch Nr.

Kongreßstraße 11, 1. Stock, Saal 441, auf Montag, den 4, September 1944,

ea Drundbuchanlegungsstelle Aw. 8650 der Sparkasse Rüthen, | vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, 1236,06 ha 4987] Aufgebot, lautend auf den Namen Maria | sich durch einen bei diesem Gericht gu- : Es ist beantragt, den Flugzeug- | Schäsers, Münster, ist durch Ausschluß- | gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- | gerehnet an ein M bevoslumöchtigten vertreten zu lassen.

sunker Rudolf Hetnrih Schenk, boren am 29. März 1906 zu Dresden, für tot zu erklären. Dex bezeichnete

ge- | urteil des Am!sgerichts Lippstadt vom 10, Juli 1914 für kraftlos exklärt.

Amtsgericht Lippstadt,

Aachen. don 7, Juli 1944 Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. traq Prozeßbevollmächtigter:

Thiesen, früher in Rendsburg, Kron- wertermoor 58, auf Ehescheidung. Die Beklagte wird hiermit zur mündlichen Zivilkammer des

: Uh geladen mit der Aufforderung, etwaige 91 248 der Stadtsparkasse zu Lippstadt, | Einwendungen und Beweismittel un-

des Protektor

stadt, auf Grund des § 6 der Vdg. Uber den Einsaß des südischen

Ottenshlag und E.-Z, 78 Parz. 331;

Niederbaumgarten Ottenschlag (Alleineigentümerin Paula Li Stampyf) im vom Tage diesex Bekanntmachung an werber zu dem Preise von a) Reichs-

mark 13 726,— und b) N.Æ 456,— zu veräußern. Sollten sie diesem Aus[-

innerhalb der genannten Frist Der Schüße Karl Paul | niht entsprechen, erfolgt die Bestellung dpofstnummer 41 269 C, Fdes Hexen S

+4 “A4 Its Otto Czernin, Wien, M

O 1 S ala da C d. Rechtsanwalt ! 111, Rechte Bahn

gasse 32, zum -Treu- händer, der die Veraußerung und Ab- wicklung durchzuführen hat. Wien, 1.,, Wwelstr. 18, 11. Fuli 1944. Der RNeichsstatthalter in Nicderdonau. Obere Siedlungsbehörde.,

Rendsburg, [lagt gegen 1 RKlava Heinze ged.

Nin

Des NeMtSstrelis vor E Landgerichts in | —— E

25. August 1944, 10 Uhr, 5.Veriust- u. Fundsachen

[5039] &Friedrih Wilhelm S Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, Die Versicherungsfcheine A 4641 Ru-

rch den zu bestellenden nem Schristsas dem Ge- len. Die Beklagte wird

po esen, Au andere Boeteiligle | Friedrich Conrad Kadner aus Glas- Ansschlußurteil des Amtsgerichts Lipp- | aufgefordert, einen beim Landgericht | dolf Krause, A 56 501 Gertrud Haales= haben ihre Einwendungen gegen don hütte Deren Zur Vorbereitung stadt O 10. Juli 1944 für kraftlos A ten Rechtsanwalt zu ihrer | horst, A4 61501 Hermann Händler, A i ‘Tonst | der Erbauseinandersegung werden et- | erklärt. : ertretung zu bestellen. Das persón- | A 64 065 Otto und Anna Shellmann, a e C ‘had Ablauf waige Gläubiger, die noch Forderungen Amtsgericht Lippstadt. lihe Erscheinen der Beklagien zum | A 89326 Anna Shrang, A 94776 „würde das Einlagebuch en \ A an den Nachlaß haben sollten, hierdurh | =—= Termin is angeordnet. Ernst Grunow, A 101515 Josef Funk, ad iht Wionee Ne-rtadt Abe g | aufgefordert, diese binnen sech8s Mo- | [4871] D Kiel, den 23. Juni 1944, A 116 131 Wilhelm Bogattke, A 116 923 randgerichi Wiener Neustadt, Abt. 3, naten vom Tage des Erscheinens dieser | Der Erbschein vom 23. Januar 1941 . Landgericht. Helmut Frißshe, A 118855 Kurt am 5. Juli 1944, Aufforderung an bei dem Unterzeich- | nah dem Rentier Edmund Hedrich aus (Unterschrift) Bracker, À_ 119298 Kurt Friedemann,

[4879] Aufgebot. neten oder bei dem Amtsgericht Lauen- Kannawurf, wonach seine Witwe Alma i —— A 129 088 Wilhelm Freiburg, E 322 9683 Grundbuchanlegung in den Gebieten | stein (Sa.) als Nachlaßgericht anzu- | Hedrih geb. Kleinwächter n Kanuna- | [4948] Veräußerungsauftrag. und E 337 361 Kurt Schaal, E 323 700 Supen, Malmedy und Moresnet melden wurf Vorerbin, sein Sohn Vikar Paul] 1Ve A 828. Jch gebe den iden Otto Schwandtke, E 331320 Heinz Eupen, Mal ) D 2 . Chemni, den 12. Fuli 1944. Hedrich in Kannawurf Nacherbe ist, wird Hugo Und Paula Stampf, Angehörige Pfeifer, E 407 204 Ursula und Christian

ates Böhmen und Mäh Neuhaus, Böhmen derzeit Ghetto Theresien-

Neuhaus, EZ 342181 Gunhild FJuta, M 170 402 Max Krüger, M 481 419 Jos hannes Krause, Mn 926326 Helene Steppat und die Hinterlegungsfcheine vom 25. 11. 1982 zux Vers. A-32'679 S Karl Weimer und vom 10. 12. 1938 zur Vers. A 50 111 Peter Scherer sind ab- handen gekommen und werden kraftlos, wenn niht binnen eines Monats Ein- spruch bei uns erfolgt. Berlin, den 15. Juli 1944, Der Vorstand.

wohnhaft in

Ver- 3. 12) 1988 RGBVl. 1 ihren landwirtschaftlichen «3, 76 Parz. 889, 340, «B. 148 Parz. . 341, - 342, 345/4, 131 (Haus Nr. 93), r Grundbuh der K.-G. 50: Pará. 332; E.-Z, 99 Paus. im Grundbuch der K.-G. j (Alleineigentümer f), u. b) E.-Z. 86* Parz. im Grundbuch der K.-G.

7. Aktiengesellschaften [5041]

Stadtwerke Bremen Aktiengesellschast. Der Vorsißer des Aussichtsrates, Herr Johann Heinrich Böhmcker, Re- gierender Vürgernteister. der Hansestadt Brenmten, ist am 16. Juni 1944 durch Tod ausgeschieden.

Bremen, den 15. Juli 1944.

Der Vorstand,

Gesamtausmaß von innerhalb von 2 Wochen

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