1944 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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4. Oeffentliche Zustellungen

[5034] Oeffentlihe Zustellung.

R 103/44. Mostert, Marie Lindner, ohne Beruf in Hof, Muúuhl- straße. 22, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Ströbel in Hof, flagt gegen ihren Ehemann Mostert, Peter Josef, _ Schlosser, zur Zeit un- befannten Aufenthalts, wegen Ehe- sheidung mit dem Antrage, die am 17. 11, 1936 vor dem Standésamt Schweinfurt geschlossene Ehe zu schei-

geb.

den und diesen zu den Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen. Ver- handlungstermin isstt bestimmt auf

Donnerstag, den 5. Oktober 1944, vor- mittags 9 Uhr, vor der Zivilkammer des Landgerihts Hof, Sißungssaal Nx. 43/11; Stock. Hierzu wird Peter Josef Mostert geladen mit der Auf- forderung, einen beim * Landgerichte Hof zugelassenen - Rehtsanwolt "mit seiner Vertretung zu beauftragen.

Hof, - den, 14. Juli 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts Hof.

5035] Oeffentlihe Zustellung.

Die Ehefrau Antonie Komarow geb. Donzow in Hohenfsfalza, Nicolaistraße Nr. 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Otto Roemer, Hohensalza, flagt gegen ihren Ehemann, den früheren tehnishen Zeichner Alexan- der Komarow, früher in Groß Tokmak, Gebiet Savoroshje, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus S 49 des Ehegeseßes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur. mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts tin Hohensalza auf den 20. Oktober 1944, 104 Uhr, mit der Aufforderung, fich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Die Etinlassungsfrist wird auf drei Wochen festgeseßt.

Hohenjsalza, den 11. Fuli 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 5036] Oeffentliche Zustellung.

Die Josefine Kaßtenstein geb. Gillizer in Baden-Baden, vertreten durh Rechtsanwölte Dres. Kirchenbauer und Sickingec in Karlsruhe als Prozeß- bevollmächtigte, klagt gegen ihren Ehe- mann Ernst Kaßztzenftein, Kaufmann, unbekannte1 Aufenthalts, mit dem An- trag, die am 4. März 1912 in Nürn- berg geshlossene Ehe auf Grund des L 55 des Ehegeseßes zu scheiden. Der Beklagte wird zu dem am Mittwoch, den 13. September 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem Landgericht Karls- ruhe, II1. Stock, - Zimmer 221, --des Landgerichtsgebäudes, Hans - Thomas-

Straße 7, stattfindenden Verhand-

Erste Beilage zum Reihs- und Staatsanzeiger Nr. 164 vom 24. Juli 1944. S. 2

lungstermin geladen mit der Aufforde- rung, sih dur einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt ver- treten zu lassen.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts. [5038] Oeffentlihe Zustellung.

4 R- 195/44. Die Ehefrau - Maria Krall geb. Dyballa in Rybnik, Kirch- straße 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Thienel in Ratibor, klagt gegen den Hilfs\hlosser Reginald Krall aus Rybnik, zuleßt Panzergrenadier in Neisse, auf Ehescheidung aus § 49 Eheges. und Schuldigerkläarung des Be- tlagten gemäß § 60 aaO. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 14. September 1944, mittags 12 Uhr, mit der Aufforderuna, sih dur einen bei dièsem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Ratibor, den 12, Fuli 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5111] Oeffentliche Zustellung.

43 R 164/44. Die Frau Stefanie Konkol geb. Kaiser in Manfken, Kr. Karthaus, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin Frau Dr. Aenne

Kurowski-Schmiß in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Landarbeiter Josef Konkol, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus L 49 und Schul- digerflärung des Beklagten gemäß S 60 Ehegeseß. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rcchts- streits vor die 3. Zivilkammer des Land- gerichts in Danzig auf den 15. Sep- tember 1944, 10 Uhr, Zimmer 227, ge- laden, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig- ten vertreten zu lassen. S

Danzig, den 24. Funi 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts [5113] Oeffentlihe Zustellung.

2s Gen. 113. Maschinenschlosser Karl Velte, Oberursel i. Ts., z. Zt. Uffz. in Fulda, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Nagel, Bad Homburg, klagt gegen. Katharina Velte geb. Scheller, früher in Oberursel i. Ts., auf Ehe- scheidung gemäß § 49 EheG. 2/7 R 139/44 —, Beklagte wird zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Land- gerichts in Frankfurt am Main auf den 28, September 1944, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. L GE Geck Sie

Franftfurt am Main, 10. Fuli 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

_Zentralhandelsregister

[5112] Oeffentliche Zustellung. 43 R 297/43. Die Frau Elisabeth

Wegner geb. Dybowski Wpr., - Nanitgerstr. 3, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Karehnke, Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischlergesellen Anton Wegner, zu-

in Neustadt,

leut Soldat bei der Dienststelle 17973 E, jeßt unbekannten Ausent-

halts, auf Ehescheidung aus § 49 und Schuldigerk‘ärung. des Beklagten aus chL 60 Ehegeseg. - . Der Veklagte wird

zur mündlichen Verhandlung des Rechts-

streits vor die 3, Zivilflammer in Danzig auf den 8. September 1944, 10 Ühr, Zimmer 227, geladen mit der

Aufforderung, sih dur einen bei diesem

“Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als

Prozeßbevollmächtigten lassen. \

Danzig, den 3. Juli 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

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[5114] Oeffentliche Zustellung. l Der Erich Holtkamp iùñ Emmerich- Hüttum, Fn der Laag 12, z: Zt. Uffz. bei

vertreten zu

der Wehrmacht, Feldpostnummer O2 D Prozeßbevollmächtigter:

Rechtsanwalt van de Loo in Kleve, flagt gegen die Frau Erich Holtkamp, Eva geb. Classen, früher in Aachen- Stolberg, Büsbacher Berg 40, jeßt un-

bekannten Aufenthaltes, wegen Ehe- scheidung mit dem Antrage, die am 9 Oktober 1941 unter Reg.-Nr. 175/41

vor dem Standesamt in Aachen-Stol- berg geschlossene Ehe der Varteien zu scheiden und die Beklagte für den allein- huldigen Teil zu erklären. Der Klä- ger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des -Landaecrichts in Kleve, Schloßberg 1, 1. Stockwerk, Zim- mer 13, auf den 26. September 1944 914 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei-diesem Gericht zugela}se- nen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Kleve, den 8. cFuli 1944,

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [5156] Oeffeniliche Zustellungen.

Es fklagen: 1. Jda Kruska geb. Her- zog, Berlin, Stromstr. 6, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Degener, Berlin, Großbeerenstr. 93, gegen Tisch- ler Hans Kruska, frühex in New York, 293. R. 366/44; 2. Behördenangestellte Frieda Lancelle. geb. Gracdtke, Berlin, Wiesenstr. 19 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kalies, - Berlin, Königstr. 49, gegén Kriminalangestell- ten Herbert Lancelle, früher Feldpost- nummer 18 037, 235. R. 578/43; 3. Ge- freiter Adolf Heller, Reiseagent der Textilindustrie, .Wadowiß, O. S., (Ben. Schw. Fahr-Exs.-Abt. 8, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Langkau,

r

Berlin, Wilhelmstr. 143, gegen Maria Heller geb. Schehowzova in Maltschik (Nord-Kaukasus), 241. R.“ 369/44; 4 Maria Margarethe Stoessler geb. Weißgärber, / Paxis 14, 79 _Fbg. St. Jaques, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Geschke, .Berlin, Kur- fürstendamm 219, gegen Georg Stefan Stoessler, früher în Cannes (Alpes Maritimes), 241 R: 160/44; 5. Magda- lene Sulz @ h. Bochynek, Berlin, Schönhauser Allee 72, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Scholz, Berlin-Dahlem, Bitterstr. 7a, gegen Tapezierer Walter Schulz, früher Ber- lin, Grünthaler Str. 60, bei Schwabe, 950. R. 124/44; 6. Revisorin Genosesa Wasikowskli geb Brandt, Berlin, Lutherstr. 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Langkau, Berlin, Wilhelmstr. 143, gegen Jgnaz Wasi- kowski, früher Dirschau, Schönebecker Straße 27, 241. R. 370. 44, mit den Anträgen 1—b auf Ehescheidung. Klä- ger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Neue Friedrich- straße 4, Und zwar zu 1. auf 25. 9. 1944,

Zimmer 251, 2. auf 26. 9. 1944, Zim- mer 252, 3. auf 10. 10. 1944, Zim- mer 245, 4. auf 26. 10. 1944, Zim- mer 245, 5. auf 11. 10. 1944, Zim- mer 237, 6. auf 26. 10. 1944, Zim-

mér 245, sämtlich 10 Uhr, mit der Auf- forderung, sih duxch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 17. Juli 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

7. Aktiengesellschaften [5205] |

Stolberger Wasserwerks-Gesellschaft. Das Ausfsichtsratsmitglied Bürger- meister Dr. Hubert Kalvelage zu Esch- weiler ist durch Tod aus dem Auf- sihtsrat der Stolberger Wasserwerks- Gesellschaft ausgeschieden,

Der Borstand. Walther Dovbbelmaänn, Bürgermeister a. D., Aachen. Jakob Begaß, Stolberg, Rhld., stellvertretendes Vorstandsmitglied.

[5261]

Württembergische Hypothekenbank, Stutigart. Pfandbriefkündigung.

Wir verweisen auf unsere in Nr. 28 der Allgemeinen Verlosungstabelle vom 14. Fuli 1944 veröffentlihte Bekannt- machung über die auf 1. Oktober 1944 erfolgte Kündigung unserer 4% (8%)

Goldpfandbriefe Serie “Stuttgart, im „Fuli 1944.

* Württembergishe Hypothekenbank.

[5207

‘Mheinisch-Westfälische Boden-Credit- Bank Rheinboden —. 7 Zinsherabseßungsangebot.

Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kreditinstt- tute vom 8. Dezember 1941 bieten wir hiermit den Fnhabern unserer 414 %, Hypotheken-Pfandbriefe Serie 19 die Herabseßung des Zinsfußes vom 2. Fanuar 1945 ab auf 4 vom Hun- dert an. i

JFnhaber, die an Stelle der Zins- herabsezung die Bareinlösung threr Pfandbriefe wünschen, werden aufge- fordert, die Stücke mit Zinsscheinen per 2. Januar 1945 und folgenden nebst Erneuerungsscheinen während der Zeit vom 1. Oktober bis 15. November 1944 mit einem entsprehenden Antrag an unseren Kassen in Köln oder Berlin einzureichen.

Die fristgemäß eingereihten Stücke werden ‘am 2. Fanuar 1945 zum Nenn- wert in bar eingelöst; zu diesem Ter- min gelten sie, gemäß der Verordnung als getündigt.

Für diejenigen Pfandbriefe, die in- folge dieses Aufrufs nicht bis zum 15. November 1944 zur Bareinlösung eingereiht sind, gilt nach der Verord- nung das Angebot zur Herabseßung des Zinsfußes auf 4 vom Hundert mit Wirkung vom 2. Fanuar 1945 ab als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß § 5 der Verordnung jedem [späteren Fnhaber der Stücke gegenüber wirksam.

Köli, den 20. Fulti 1944,

Der Vorstand.

10. Gesellschaften m. b. H. [3555] Kaffee-, Tee-, Kakao-GmbH.

Die Liquidation der Gesellschaft ist beendet. Gläubiger der Gesells post wer- den ‘aufgefordert, etwaige Forderungen bei der Gesellshaft anzumelden. i

Der Liquidator: Dr. Hinx. Schütte, Breméen, Herzvgenkamp 15.

[5161] : Hierdurch zeige ih, dex unterzeihnete

Liquidator der Handelsgesellschast für.

Verbrauchsgüter mit beshränkter Haf- tung, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Plaßt 1, an, daß die vorbezeichnete Firma durch Beschluß der Gesellshafter vom 28. April 1944 aufgelöst ist.

Die Gläubiger werden hiermit auf- gefordert, ihre Forderungen bei der obigen Firma anzumelden.

Der Liquidator der Handelsgesellschaft für Verbrauh®2=- güter mit beschränkter Haftung: Kirchne.

1. Handelsregister, 2. Güterrechztsregister,

| 3. Bereinsregister, | 4. Senossenschaftsregifster, Z

5. Musterregister, 6. Urheberrechtscirtragsrosse,

7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes.

1. Sondelsregister

d die Ang«. ben in / ) wird etne Géwähr ür die Rich ke: seitens der Registergerichte nich- übernommen.

Berlin, [5121] Amtsger*cht Betlia. Abt. 55L Bezliu, 8 Jul! 1944. Veränderung:

A 87 546 JFoel & Tobias.

Die persönlih haftende Gesellshafte- rin Brigit Tobias ist von der Vertre- tung der Gesellschaft ausgeschlossen. Berlin. [5122] Abt. 552. Berlin, 6. Juli 1944.

Veränderung:

A 99 469 Gebrüder Rath.

Die Prokvyra des Wilhelm Breitgraf ist erloschen.

Berlin. [5123] Abt. 551. Berlin, 7. Juli 1944. Veränderung:

A 96 816 Gerhard Hildebrandt Hallen- bau.

Die Einzelprokura des Arno Shulze- Garder ist erloshen. Die gleihe Ein- tragung wird beim Amtsgericht Brom- berg für die Zweigniederlassung er- folgen unter der Firma: Gerhard Hilde- brandt Hallenbax, Berlin Zweignieder- lassung Bromberg.

Berlin. [5124] Abt. 564, Berlin, 14. Juli 1944, Veränderung:

B 52981 M. Stromeyex Kohlenhan- delsgesellschaft mit beshränkter Haftung.

Die Prokuren für Franz Heikengeld und Wilhelm Schopen sind erloschen.

Böblingen. [5125] Amtsgericht Böblingen. Handelsregistereintragung vom

11. Juli 1944.

Veränderung: A 134 Firma Hiller & Co., Kom- manditgeseltsha# in Magstadt. Die

beiden Kommanditisten Karl Schlot, Kaufmann in Stgt.-Feuerbach, und Herbert Kempe, Oberingenieur - in Stgt. - Bad Cannstatt, sind aus der “Ficñeg- ausgeschieden. Karl Hiller führt das Geschäft als Einzelfirma unter der bisherigen Firma Hiller & Co. fort.

L

Böhmisch Leipa. [5086] Handelsregister Amtsgeriht Böhm. Leipa, 10. 7. 1944.

Veränderung:

Langhans, Siß: Hauptniederlassung: Nieder Einsiedel, Zweigniederlassung: Sebnigt. i

Rechtsverhältnisse: Jn die Firma

sind als offene Gesellshafter eingetre- ten: Maria Effert, Handelsangestellte in Sebniy i. Sa., Talstraße Nt. 6, Grete Günter, Handelsangestellte in Niedereinsiedel Nr. 114, Sudetenland, und“ Winfried Effert, Kaufmann in Sebnitz i. Sa., Talstraße Nr. 6, daher offene Handelsgesellshaft seit _1. Fa- nuar 1944. Ls

Vertretungsberechtigt sind nur die Gesellschafter: Marie Langhans, Maria Effert und Winfried Effert, jeder für sih allein.

Böhmisch Leipa. [5126]. Handelsregister i

Amtsgeriht Böhm. Leipa, 17. 7.1944. Veränderung:

H.-R. A 14 Rumburg Firma Max Fanowiz und Bruder, Siz: Rumburg.

Robert Pflüger, Direktor der Kredit- anstalt der Deutschen- in Rumburg, Schönlinder Straße 26, wird als Ab- wickler gelöscht.

Als Abwickler und Vermögensver-

walter wird Franz Scaffelhofer,

Steueramtmann in Rumburg, einge-

tragen.

Elbing. l [5127] Handelsregister.

A 188 Joseph Kahlweiß, Elbing.

Das Erlöschen obiger Firma soll von Amts wegen eingetragen werden. Etwaiger Widerspruch ‘ist binnen drei Monaten seit eröfjentlihung dieser Bestimmung geltend zu machen.

Elbing, den 11. Fuli 1944.

Das Amtsgericht.

Grünberg, Sehles. [5128] Handelsregister-Veränderung: H.-R. B 119 Deutsche Wollenwaren Manufaktur Gesellschaft mit beschränk- ter Haftpfliht in Grünberg, Schles.: Die Prokura des Spinnereileiters Her-

mann Hein ist erloschen. Amtsgeriht Grünberg, Schles,

6, Juli 1944,

H.-R. A 82 Hainspach Firma Eduard :

Magdeburg. [5129] Handelsregister Amtsgeriht Magdeburg, 17. Fuli 1944 Veränderung:

A 7750 Herbert C. Eggers K. G. Magdeburg (Gustav-Adolf-Straße 24).

Die Prokura: der Gertrud Niehus ist erloschen.

Münster, Westf. [5130] Amtsgericht Münster i. W., 21. 6. 1944.

A 2779 Münsterishe Annoncen-Expe- dition uno Reisebüro Engelbert Vendel, Münster (Westf.): Witwe Maria Ven- del geb. Bornemann gt. Schulze Bre- denbeck in Münster ist als persönlich ‘haftender Gesellschafter eingetreten. Sie ist zur Geschäftsführung und Vertre- tung der Gesellschaft niht berechtigt. Die Firma bleibt unverändert.

Trautenau. [5131] Bekanntmachung.

H.-R. A Hohenelbe 100. Fm Han- delsregister H.-R. A Hohenelbe wurde bei der „Firma Papierfabrik Lauter- wasser, K. G. Rudolf Hofer, Fnhaberin Laura Hofer, nachstehende Aenderung eingetragen:

Die Prokura des Adalbert Berger in. Lauterwasser ist erloshen. Dem Dipl.- Kaufmann Karl Haberl, Betriebsleiter in Oberlangenau, wurde Prokura er- teilt.

Amtsgericht Trautenau, 15. Fuli 1944. Trautenau. : [5132] Bekanntmachung.

H.-R. A Braunau 87. Fm Handels- register wurde am 15, Juli 1944 bei der unter lfd. Nr. 1 H.-R. A Brau- nau 87 eingetragenen Firma Stifts- branerei Braunau-Oelberg folgendes eingetragen:

Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Trautenau, 15. Fuli 1944. Wesermünde. [5089] Veränderung:

H.-R. A 1333 (G) Georg von Schul- zen. Das Gelchäft nebst Firma ist ohne Aktiven und Passiven am 6. Juni 1944 auf den Kaufmann Harry von Schul- zen ‘in Wesermünde-Wulsdorf über- egangen. Die Prokura des Harry von Schulzen ist damit erlos@en.

Gefermühde, den 10. Fuli 1944.

Amtsgericht.

4. Genossenschafts» - register

Oberglogau. [5065] Jn unjer Genossenschaftsregister Nr. 32 ist heute hinsihtlih der Elek- trizitätsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hast- pfliht in Alt Kuttendorf, Kreis Neu- stadt, O.S., eingetragen worden:

Durh Beschlusse der Generalver- sammlungen vom 26. September 1943/26. Februar. 1944 i} die Ge-

nossenschaft aufgelö\st. 5 Gn.-R. 32a. Amtsgericht Oberglogau, 14. 6. 1944.

Oppeln. [5009] lmtsgericht Oppeln, 8. Fuli 1944. Gn.-R. 72. Elektrizitätsgenossen-

schaft Walldorf, eingetragene Genossen-

schaft mit beschränkter Haftpflicht in

Walldors. Die Genossenschaft ist dur

Beshluß der Generalversammlung

vom 25. Juni 1944 aufgelöst.

St. Ingbert. [5011]

Bekanntmachung. ; Fn das hiesige Genossenschaftsregister ist heute in Band 1 untex Nr. 19, be- treffend - die Rohrbacher Spar- und

Darlehnskasse e. G. m. u. SH., einge- tragen worden: Die Firma lautet

fortan: Rohrbacher Spar- und Dar- lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Daë T*atut wurde in der Generalversamml!l1 D 30 April 1944 geändert; die ®. üossen- haft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt. Der Ge- shäftsanteil auf 100,— A, bei sofor- tiger Pilihhteinzahlung von 50,— li. K, die Haftsumme auf 200,— l.Æ pro Ge- \häftsanteil festgelegt. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Go- nosse sih beteiligen kann, beträgt fünf. Amtsgeriht Genossenschaftsgericht St. cFngbert.

Schlawe, Pomm. [5012]

Fm Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 14 eingetragenen Ländlichen Spar- und Darlehnskasse Stemnigtz e. G. m. b. H. in Stemniß am 7. Fuli 1944 folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 18. Funi 1944 ist die Firma der Genossenschaft 1 des Statuts) geändert worden Die Firma lautet

jebt: Raiffeisenkasse Stemniß e. G. m. b. H., Stemniz. Schlawe, den 13. Juli 1944. Das Amtsgericht.

Sondershausen,. [5013] Bekanntmachung. Nr. 6 Wester- engeler Spax- und Daxrlehnskassen Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Westerengel: Durch Beschluß einer Mitgliederver- sammlung vom 27. November 1943 ist die Saßung abgeändert und völlig neu gefaßt. Der Name dex Genossenschaft ist geändert in: Raiffeisenkasse einge- tragene Genossenschaft mit unbeschränk- ter Haftpflicht, Westerengel. Gegenstand des Unternehmens ist: Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Wa- renverfehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absay landwirt- schaftliher Erzeugnisse), 3. zur Förde- rung der Maschinenbenußzung. Sondershausen, den 13. Fuli 1944. Amtsgericht.

Stuttgart. 5014] Amtsgericht Stuttgart. Geuofsenscchaftsreaifiereinttäs vom 10. Juli 1944. Einsaßgenossenschaft des Malerhand- werks eingetragene Genossenschaft. wit beschränkter Haftpflicht, Siß Stuttgart: Durch Gen.-Vers.-Beshluß vom 23. Maî 1944 ist § 1 des Statuts geändert. (Gegenstand des Unternehmens: Durch- führung der von der tehnishen #/- und Polizeiakademie und vom Reichs- innungsverband des Malerhandwerks befohlenen Feuerschußmittelaktion und der damit verbundenen Einkaufs- 1nd Liefergeschäfte in gemeinsamem wGe- schäftsbetrieb. Die Genossenschaft führt nunmehr die Firma: Bezirkseinsaßz- genossenshaft des Malerhandwerks cin- getragene Genossenschaft mit beshränk-

ter Haftpflicht.

Tuchel, A [5015] Gn.-R. 70 Raiffeisenwirtschaftsgenos- senschaft Seelen eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. der gemeinsame Maschineneinsaß; 2. die gemeinsame Vatertierhältung. Statut vom 22. Februar 1944. Tuchel, den 13. Juli 1944. Das Amtsgericht.

207 A/B, 208 : : Ferner: ‘aus 16 b 2 Rizinussamen aus 98 d Oelkautshuk (Faktis) 129 Talg von Rindern und Schafen (Rinder-, S roh oder geshmolzen, auch Preß- g aus 0 127, 129 Tierkörperfette , 166 b Leinöl 166 g Lavat- und Sulfuröl 166 i Holzöl und Oiticicaöl. 166 k Rizinusöl aus 167 Leinöl in Blechgefäßen oder in anderen Be- hältnissen als in Fässern, Kesselwagen oder Tankschiffen 171 a Palmöl (-butter, -fett) - . aus 172 Oelsäure (Olein, auch synthetish, und Oeldraß, ausgenommen Tallöl) 193 B Fett oder fettes Oel enthaltende Bleicherden von der Raffination von Fetten oder fetten Oelen in Form von Preßrüständen; ge- härtetes Fett oder gehärtetes fettes Oel ent- haltende ausgebrauchte Katalysatormasse von _der Härtung von Fetten oder fetten Oelen i in Form von Preßrüdckständen ius 207 A Leinöl, gehärtet

RNeich83-. und Staatsanzeiger Nr. 164 vom 24, Zuli 4944. &.

(2) Die Vordrucke für die Verpflichtungserklärung können bei der Fachgruppe Lacke, Farben und Anstrichbedarf der Wirtschafisgruppe Groß- und Außenhandel, Berlin-Char- lottenburg 2, Kantstr. 162, bei der Fachabteilung Farben der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Berlin W 35, Kluckstr, 21, oder bei der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel, Berlin W 35, Potsdamer Str. 192, bezogen werden.

S 14 ; Lagerhaltung _Verarbeiter und Bearbeiter von Waren dex Anlage A dürfen niht mehr als einen Monatsbedarf dieser Waren auf eigenen oder fremden Lägern halten. Als Monatsbedarf gilt die durch Herstellungsanweisung, Verarbeitungsgenehmigung oder Verbrauchsgenehmigung zur Verarbeitung odex Bez arbeitung freigegebene Monatsmenge. § 15 y Buchführungspflicht 0 _Hersteller, Einführer, Verarbeiter, Bearbeiter und Groß- händler von Waren, zu deren Veräußerung nach § 2 eine Ge- nehmigung erforderlich ist, sind verpflichtet, besondere Bücher zu führen, aus denen die Mengen der verarbeiteten und auf Lager gehaltenen Rohstoffe sowie der hergestellten und auf Lager gehaltenen Halb- und Fertigwaren unter Berülsichti=- gung der Ein- und Ausgänge laufend ersehen werden können. Die Einführer und Großhändler sind außerdem verpflichtet, die Einkaufs- und Verkaufspreise aufzuzeichnen.

S 16 Ausnahmebestimmung

Die Reichss\telle oder die von ihr beauftragte Stellé kann in besonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen.

8 17 - Strafvorschriften

gegen diese Anordnung werden nach erordnung über den Warenverkehr

Zuwiderhandlungen den §8 10, 12—15 der bestraft.

S 18 i Geltungsbereih und Jnkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft; sie 10 auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge- teten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu-

S der zuständigen Chefs der Zivilverwaltung —. Bialdieoe auch im Elsaß, in Luxemburg und -im Bezirk ialystok.

(2) Am gleichen Tage treten außer Kraft:

1, Die Anordnung 1/43 dex Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel (Ueberwahungsordnung 1943) vom 24. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußi- her Staatsanz. Nr. 4 vom 7. Fanuar 1943);

2. Die Anordnung Nr. 111/43 der Reichss\telle industrielle Fette und Waschmittel (Einseßung einer Bewirtschaf- tungsstelle) vom 16, Funi 1943 (Deutscher Reichsanz. i E Staats3anz., Nv. 138 vom 17. Funi

3. Die Gemeinsamen Bekänntmachungen dex Reichsstelle

industrielle Fette und Waschmittel und der Reichsstelle

„Chemie“ vom 8. April 1940 (Deutscher Reichsanz.

und Preußischer Staatsanz. Nr. 90 vom 17. April

1940), vom 18, Funi 1940 (Deutscher Reichsanz. und

Preußischer Staatsanz. Nr, 140 vom 18. Funi 1940)

und vom 15. November 1940 (Deutscher Reichsanz.

\ und Preußischer Staats8anz. Nx. 271 vom 18. Novem-

ber 1940);

4. Die Bekanntmachung ‘Nr, 1/44 der Reichsstelle indu- strielle Fette und Waschmittel betreffend Herstellungs- anweisung für Reinigungsmittel aller Art vom 27. Januar 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußi- scher Staatsanz, Nr. 25 vom 31. Januax 1944).

(3) Soweit im Einzelfall auf die außex Kraft getretenen Vorschriften Bezug genommen ist, treten die Vorschriften die- ser Anordnung an deren Stellen. :

Berlin, den 18. Zuli 1944,

Der Reichsbeauftragte für industrielle Fette und Waschmittel. j Rietdorf.

Anlage A.

: Nummer des Statistischen Waren-

hen f Warenbezeichnung verzeichnisses

aus 109 a/b, 126 a— Pflanzliche und tierische Oele und Fette, die an

128 b, 131 a—b, G ernährungstauglich sind, sofern sie für

a, 166 ce—t, technishe Zwece bestimmt sind, auch 'ge-

166 h, 1661, 167, härtet Y | Ee 168, 171 b—d,

nus 109 a/b, 126 a-— 128 b, 129, 130, 131 a—b, 166 a f bis k, 167, 168,

* Fettsäuren

Nu mmer des Statistischen Waren-

Warenbezeichnun verzeichnisses vifiditia

250 a Stearinsäure (Stearin); Palmitinsäure (Pal- mitin); Margarinsäuxe und ähnliche Kerzen- stoffe, anderweit nicht genannt, roh oder ge- reinigt, auch synthetishe Fettsäure Schmierseife, gemeine weiche (Kali-, Faßseife); flüssige Wasserglasseife; Oele und flüssige Fette, mit Alkalien zu Waschmitteln zube- reitet; Türkischrotöl; flüssiges Kreolin und ähnlihe Desinfektions-, Reinigungs- usw. Mittel in flüssigem Zustande; Gemische von Wasser und Seife zu Zurichte- (Appretur-) oder dergleichen Zwecken; Seifenersaßstoffe; alle diese in Fässern oder anderen größeren Behältnissen Feste Seife (mit Ausnahme der Zahnseife), festes Kreolin und ähnlihe Desinfektions-, Reinigungs- usw. Mittel in festem Zustande; Fettlaugenmehl, sogenannte Phönixlauge; Seifenersaßstoffe; alle diese, soweit sie nicht unter Nr. 256 fallen; Cottonsoapstock Waren der in Nr. 254 und 255 genannten Art zum unmittelbaren Gebrauch geformt (ge- preßt oder in Formen gegossen) oder“ in Büchsen, Flaschen, Krügen, Tiegeln, Töpfen oder dergleichen; flüssige Seife mit Aus- nahme der in Nr. 254 genannten; Seifen- pulver; feine weihe Seife; Seifenblätter (-papier); mit zerkleinerter Seife vermengte Mandelkleie: Formerarbeit aus Seife; Seifenersaßstoffe, anderweit nicht genannt Glyzerin (Oelsüß): nit rein : rein Unterlauge von Seifensiedereien Derminolöl, Derminollickeröl Pugmittel aller Art, unter Verwendung von e Delen oder Seife hergestellt (Pußz- ett, -pomaden, -seifen)

Bleichsoda

Fettalkohole, Fettalkoholsulforate

Oelfirnisse, auch mit Zusaß von Trocfenmitteln; Firnissaß; Standöl; Vogelleim aus ein- gedictem Leinöl :

Kitte, soweit sie für Verglasungs- und Fn- stallationszwecke gebraucht werden

Mexrsol, Reinigungsmictel, synthetishes Gly- zerin, Glyzerogen

(508 a/509) Fußbodenbelag aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, in Stücke als Meterware vder abgepaßt, auch mit Unterlagen von groben Gespinstwaren oder anderen Stoffen

in der Masse einfarbig: unbedruckt

in ‘der Masse mehrfarbig (z. B. eingelegtes

eMosaik-, Granit-Linoleum), auch bedruckt

Tapeten, Linkrusta 11nd dergleichen aus Lino-

leum oder ähnlichen Stoffen

254

256

257 a 257 b 257 6 260 263

aus aus

287 b 317 V 6 341

aus aus

345 und 346 390

508 a 508 b

510

Anlage B. Verpflichtungserflärung.

Im Auftrage der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel habe(n) ich/wir Sie zu verpflichten, den bezogenen Eistan-Firnis*) und/oder E. L.-Firnis ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften des §9. der Anordnung 1/44 der Reichsstelle industrielle Fette und Wasch- mittel (Ueberwahungsordnung 1944) vom 18. Juli 1944 und lediglich für E Ausführung von kriegs- und lebenswichtigen Aufträgen zu ver- wenden.

Als kriegs3- und lebenswichtige Bedarfsträger im Sinne dieser Ver- pflichtungserklärung gelten nur:

1, Die Wehrmacht ;

2. Sonstige kriegs- und lebenswichtige öffentliche Bedarfsträger**) wie Dienststellen des Vierjahresplanes, Arbeitsdienst, Wasser- bauämter, Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke, öffentliche Verkehrsbetriebe;

J Nachweislich kriegs- und lebenswichtige private Bedarfsträger, wie Rüstungsbetriebe und wehrwirtschaftlich gesicherte Betriebe, soweit ihr Anstrichmitteldedarf der Aufrechterhaltung oder Er- weiterung der Produfktions- bzw. Leistungsfähigkeit dient und für diesen Zwec unter Anlegung des schärfsten kriegswirtschaft- lich gebotenen Maßstabes unentbehrlich ist.

Auf die Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen diese Ver- pflichtung wird besonders hingewiesen. N -

.... 0... den e...

(Ort) (Datum) (Firmenstempel und retsver- bindliche Unterschrift des Lieferers) Jch/wir verpflichte(n) mih/uns, den vom Lieferer „............ vg Ae CEEA oooooooooo: bezogenen Eistan-Firnis, Leinöls-

firnis (leßteren nur für Bleimennige-Grundanstriche) und/oder E. L.- Firnis nur nah Maßgabe des § 9 der Anordnung 1/44 der Reichs- stelle industrielle Fette und Waschmittel (Ueberwachungsordnung 1944) vom 18. Juli 1944 und lediglich für die Ausführung kriegs- und lebens- wichtiger Aufträge gemäß Ziff. 1——3 der Verpflichtungserklärung zu verwenden. Die Strafbestimmuyngen, die bei Zuwiderhandlungen gegen diese von der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel auferlegte Bedingung in Anwendung gelangen, sind mir/uns bekannt.

oooooooooo den 2000... ...... 1...

(Ort) (Datum)

(Firmenstempel und rects- verbindliche Unterschrift des Käufers)

Vermerk für den Lieferer:

Es sind geliefert am ........

Eistan-Firnis T L L E kg

bzw.

Einl, E ce ved kg

(für Rostschuß-Bleimennige-Grund- anstriche)

E. L.-Firnis 00000... 0... kg

__*) An Stelle des Eistan-Firnis darf nah Bestätigung des Maler- innungsobermeisters für Rostshuz-Bleimennige-Grundanstrihe Lein- o) ddes a G

*) Hierzu gehören ferner: Reichsführer #, Polizeipräsidien, Por- teidienststellen der NSDAP und deren Unter lieben bas heide: nährstand, Staatliche Hoch- und Tiefbauämter, Städtische Kreis- und Gemeindebauämter, sofern deren Anstrichmittelbedarf für die Fertig- stellung behördlih genehmigter Bauvorhaben dringend benötigt wird.

171 a—d, 207 A/ B, 208 |

Anorduung 11/44

des Reichsbeaustragien für industrielle Fette und Waschmittel (Verbrauchsregelung für Seife, Seifenerzeugnisse aller Art und Reinigungsmittel)

Vom 18. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in dex Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver- indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1989 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und auf Grund der §8 4, 5, 7, 9, 13 und 14 der Verordnung über die Ver- brauchsregelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom 23, September 1939 (RGBl. I S. 1873) in der Fassung der Aenderungsverordnungen vom 26. Fanuar 1940 (RGBl. 1 S. 241) und vom 14. August 1940 (RGBl. I S. 1120) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für -Rüstungsaufgaben Planungsamt und des Reichs- wirtschaftsministers angeordnet:

S1 Begriffsbestimmungen Fm Sinne der Seifenverbauhhsregelung sind 1. Behörden: Alle Einrichtungen des Reiches, der Länder, Gemeindez verbände und Gemeinden, soweit sie in deren Haus- halten geführt werden (z. B. die Wehrmacht, der Reichs- arbeitsdienst, die allgemeine Verwaltung des Reiches und der Länder), alle Anstalten, und Körperschaften des öffent- lihen Rechts sowie die Deutsche Reichsbahn, die Deutsche

Reichspost, die Reichsbank und das Unternehmen „Reichs-

autobahnen“. Den Behörden gleichgestellt sind die

NSDAP, und ihre Gliederungen (z. B. SA., 4/4, NSKK,,

HYJ.), die DAF. und die NSV. Gemeinschaftsläger der

DAF. werden jedoch nah wie vor als gewerbliche Groß-

verbraucher behandelt.

2. bezugsbeschränkte Seifenerzeugnisse und Waschmittel:

zFeinseife, Einheitsfeinseife, Einheitsfeinseife-Schwimm-

seife, Bimssteinseife, Rasierseife, Rasiercreme, Kabinett- rasierseife, flüssige Kopfwaschseife, Seifenshampoon, alkali- freie Kopfwaschmittel, Wasch-(Seifen-)Pulver, Waschmittel für Feinwäsche, Kernseife, feste Haushaltsseife, Wäscherei-

Seifenshuppen, MS-Seife, synthetishe Waschmittel,

Fettlöserseifen, hautshonende Reinigungsmittel, Blei-

\hubseife, Schmierseife, Textil- und sonstige Fndustrie-

seifen sowie Zusaßwaschmittel. und Waschhilfsmittel.

medizinische Seifen:

Sapo calinus DAEP, 6,

Spiritus saponatus.

4. Textil- und Fudustrieseifen:

a) Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art, die in gewerblichen Betrieben aus\chließlich bei einem technischen Arbeitsgang als Hilfsstoffe verwendet ; werden (Jndustrieseifen T, Ordnung);

b) Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art, die als Rohstoffe oder Halbivaren in andere Erzeugnisse eingearbeitet werden (z. B. Herstellung seifenhaltiger Reinigungsmittel) (Fndustrieseifen Il. Ordnung);:

c) Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art, die für unter a) und b) nit aufgeführte gewerbliche Zwecke verwendet werden (Fndustrieseifen T1. Ordnung).

Zusaßwaschmittel und Waschhilfsmittel:

BVleichsoda und enzymatische Einweichmittel, Vorwasch-

mittel, Waschmittel für Weiß-, Grob- und Buntiväsche

Spül- und Bleichmittel. 8

6. Großhandel:

Betriebe des Großhandel, auch Einkaufsvereinigungen

und ähnliche Unternehmen. E

. Wiederverkäufer:

HandelsUunternehmen, die lose Seifenpulver und

Wäscherei-Seifenshuppen an gewerbliche Verbraucher

oder Behördèn veräußern. (

8. Mehrstufige Betriebe:

Os t: e ea Dane und Einzelhandel elretden oder auch zugleich Seifenerzeugnisse und

Waschmittel herstellen. elzt ulr e

9. Einzelhandel:

Betriebe des Einzelhandels (Apotheken, Drogerien, Ver=

sandgeschäfte, Friseurbetriebe und andere). :

Gewerblihe Verbraucher:

Wäschereibetriebe, auch Betriebswäschereien, Kranken-

anstalten, Betriebe des- Gaststätten- und Beherbergungs-

gewerbes und verarbeitende Betriebe. Andere Betriebe, die nah § 5 der Verordnung über die Verbrauchs- regelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller

Art vom 23. September 1939 (RGBLl. T S. 1873) Bezug-

scheine für Seifenerzeugnisse und Waschmittel dur die

zuständigen Wirtschaftsämter erhalten, sind keine gewerb- lichen Verbraucher.

11. Gewichte für feste Seifen, Wäscherei-Seifenschuppen Wasch-(Seifen-)Pulver und Schmierseife: Sli Sgewidne als Gewichtsgrundlage. Den Gewichts\hwund, der üblicherweise eintritt, trägt der Käufer. j

S2 Bezugsberecßtigungen ) S8 2—10 Allgemeine Vorschriften

(1) An Bezugsberechtigte dürfen bezugsbeschränkte Seifen- erzeugnisse und Waschmittel aller Art nur nah Maßgabe dieser Vorschriften gegen gültige Bezugsberechtigungen (Kartenabschnitte, Bezugsmarken usw.) und nur die in den Bezugsberechtigungen genannte Art und Menge geliefert und von diesen bezogen werden.

(2) Die Herstellerbetriebe haben die empfangenen Bezugs8- berechtigungen für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art geordnet entsprechend der für die Aufbewahrung von Geschäftsbüchern durch die Verordnung vom 28. Dezember 1942 (RGBl. 1943 1 S. 4) geseßten Frist sorgfältig aufzu- bewahren und auf Verlangen der Reichsstelle vorzulegen oder an eine andere Stelle abzugeben. Kann ein Hersteller die bei ihm bestellte Warenmenge im Rahmen seiner Herstellungs- anweisung nicht liefern, so hat er dies der Reichsstelle um- gehend mitzuteilen. Die Reichsstelle weist entweder dem

9

medicatus DAB.6

Sapo und

Gr

J]

10.

Hersteller die erforderlihe Warenmenge zu oder läßt die Be- stellung unmittelbar durch einen anderen Lieferer ausführen,