1944 / 169 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Do 28 [un

4. Genofssenschasts- register Apolda. [5221]

n unser Genossenschaftsregister 20 ist bei der Bädcker-Einkauf Apolda, e. G. m. b. H. in Apolda, eingetragen worden:

Der Gegenstand des Unternehmens ist: Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder, insbeson- dere durch den gemeinsamen Einkauf, die Herstellung und den Verkauf“ der zum Betriebe des Bäcker-, des Kondi- torengewerbes und verwandter Gewerbe erforderlichen Rohstoffe, halb- und ganz- fertiger Waren sowte der Maschinen, Geräte und sonstiger Bedarfsartikel. Die Belieferung der Nichtmitglieder 1st zulässig.

Apolda, den 6. Juli 1944,

Das Amtsgericht. Abt. VT.

Apolda, [5225 L unser Genossenshaftaregtiter wurde heute bei der Firma Herresser Spar- und Darlehnskassenverein, ein- eiragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht in Herressen, ein- getragen: Durch Beschluß der Mitgliederver- sammlung vom 5.12. 1942 und 6. 11: 1943 ist die Saßung durch Annahme einer neuen Satzung geändert und die Umwandlung der unbeschränkten in beshränkte Haftpflicht einstimmig bee \{lossen. Die Firma lautet jeyt: Raiffeisene kosse, eingetragene Genossenschaft, mit beschränkter Hgftpflicht in Hexressen. Die Gläubiger. der Genossenschaft haben sich innerhalb 6 Monaten bet dex Genossenschaft zu melden, wenn sie Be- friedigung bezw. Sicherheit ihrer For- derung beanspruchen. Apolda, dên 10. Fulî 1944. Das Amtsgericht. Abt. V.

Beeskow. [S175]

Jn unser Genojsenschaftsregister ist bei der unter Nr. 94 eingetragenen Landwirtschaftlihen Bezugs- und Ab- saßgenossenschaft in Neu Golm einge- tragen worden: Duxch Generalver- sammlungsbeschluß vom 5. Zuli- 1944 ist die Firma der Genossenschaft geän- dert in „Raiffeisen-Warengenossenschaft Neu-Golm, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht in Neu Golm“., Amt3gericht Beeskow, den 14. Fuli 1944

Beeskow. [5176]

Fn unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 92 eingetragenen Ge- nossenschaft Landwirtschaftliche Bezugs- und Absatzgenossenshast Oelsen, Krs, Lübben, eingetragen worden:

Durch Generalversamnlungsbes{luß vom 18. Funi 1944 ist die Firma der Genossenschaft geändert in „Raiffeisen- Warengenossenshaft Oelsen, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Oelsen“. Amtsgericht Beeskow, den 14. Fuli 1944.

Beeskow, [5177] Jn unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 20 eingetragenen Buckower Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht in Buckow einge- tragen worden: Durch Generalver- sammlungsbeschluß vom 20. Mai 1944 ist die Firma der Genossenschaft geän- dert in „Raiffeisenkasse Buckow, einge- tragene Genossenschaft mit unbeshränk- ter Haftpfliht in Buckow“. Amtsgericht Beeskow, 14. Fuli 1944.

Berlin. [5226] Jn unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr.- 2294 Milchlieserungs- genossenschaft Mahlow, eingetragene Ge- nossenschaft mit beshränkter Hastpflicht, eingetragen worden: Die Firma ist ge- ändert «in Raiffeisen-Milchverwertung Mahlow - eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Bexlin, Abt. 571, den 20. Juli 1944. Jn unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 2064 Neu-Bögzower Spar-

und Darlehnskasse eingetragene Ge- | pom 6, Mai 1944 ist die Genossenschaft

nossenschaft mit beshränkter Haftpflicht

eingetragen worden: Die Firma ist ge- | pfliht umgewandelt und die Firma ändert in Raiffeisenfasse Neubögow ein- umgeändert in Raiffeisenkasse laben: getragene Genossenschaft mit beshränk- | hain, eingetragene Genossenschaft mit Berlin, | beschränkter Krs, Guben,

ter Haftpfliht. Amtsgericht Abt. 571, den 20.. Fuli 1944.

Berlin, [5227]

Fn unser Genossenschaftsregister fst | trägt E heute bei Nr. 2250 Landwirtschaftliche 200 A und die Höchstzahl der An- Bezugs- und Absaggenossenschaft ein- | teile 10.

trágene Genossenschaft mit beshränk-

er Haftpflicht eingetragen worden: Die | ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten

Firma ist geändért in Raiffeisen-Waren- | nah der. Bekanntmachung bei der

genossenschaft Gosen eingetragene Ge- | Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht

Befriedigung erlangen können.

1944. Amtsgericht Guben, den 12, Zuli 1944.

nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Berlin, Abt. ar 21, Juli

Blaukenhain, Thür.

Amfts3geriht Blankenhain, Thür., den 14, -Fuli 1944.

Gn.-R. 48 Tonndorfer Darlehnskassen- | l

Verein e. G. m. u. H. in Tonndorf.

eisenkosse

tum neu_ gefaßt.

[5228] | Habelséhwerdt. | [5181] register eingetragene Spar- und Dar-

in e. u. H. t __ \weistriy führt jeyt die Die Firma ist geändert in: Raiff- | „Raifseisenkasse- eingetragene Génossen- eingetragene Genossenschaft | shast mit unbeschränkter mit unbeschränkter Haftpflicht in Tonn- Altweistriß, Kreis

Pflege des -Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtshaftliher Bedarfsartikel und Absaß landwirtschaftliher Erzeugnisse);

3. zur Förderung . der Maschinen-

benußung.

Cammin, Pom. [5229] Bekanntmachung.

Gn.-R. 14 Ländliche Spar- und Dar- lehnsfasse Jassow, e. G. m. b. H. zu JFassow. _Die Genossenschaft heißt jeßt: Raiff- eisenkasse Jassow eingetragene Genossen- schaft mit beshränkter Haftpflicht.

Cammin (Pommern), 19, Fuli 1944.

Amtsgericht. Danzig. i [5230] Amtsgericht, Abt. 10, Danzig. - Veränderung.

__Am 10. Funi 1944. 10 Gn.-R. 35. „Langenauer Spar- und Darlehnskassen-Verein, eingetra- gene Genossenshast mit unbeschränk- ter Haftpflicht“, Langenau, Kr. Dan- zig-Land. Durhch Generalversamm- lungsbeschluß vom 15. April 1944 ist die Firma geändert in: „Raiffeisenkasse Langenau eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“. Neueintragung am 26. Juni 1944. 10 Gn.-R. 289. „Gau-Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Je und Gewexbe) des Gaues anzig-West- ‘preußen eingetragene Genossenschaft mit beshräukter Haftpflicht“, Danzig .(Wiebenwall 3—4). Statut vom 8. Februar 1944. Gegenstand des Unternehmens: Der Zusammenschluß der im Gau Danzig-Westpreußen be- stehenden Sozialgewerke für. Hand- werfts-, Handels- und Gewerbebetriebe zur gemeinschaftlichen Förderung und Durchführung sdzkaler Einrichtungen und Maßnahmen für die den einzelnen Sozialgewerken angeschlossenen Be- triebe, soweit die Aufgaben über den Rahmen der einzelnen Sozialgewerke hinausgehen. Die gesamte Tätigkeit ‘der Genosfenshaft hat der Zielsezung der Deutschen Arbeitsfront zu ent- [prehen und sich nach den vom Amt fur Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.

Dietfurt. [5178] G.-Reg. 2. Jm Génossenschafts-

register wurde am 10. Fuli 1944 bei der Spar- und Darlehnskasse Linden- brück, e. G, m. b. H. folgende Aende-

rung eingetragen:

Die Firma lautet: Raiffeisenkasse Lindenbrück, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht. Dietfurt, den 10. Fuli 1944.

Amtsgericht,

Dirschau. [5231] Die in unser Genossenschaftsregister unter Nr. 1 eingetragene Viehverwer- tungsgenossenshafst Dirschau e. G. m. b. H. hat den Gegenstand ihres Unter- nehmens erweitert. Er betrifft jeßt die gemeinschaftlihe Verwertung von Schlacht-, -Nuyg- und Zuchtvieh auf Rechnung und im Namen der Mit- glieder und für eigene Rehnung. Dirschau, den 19. Juli 1944. Das Amtsgericht.

Freren, V Gn.-R, % a Spar- und Darlehns-

kasse Andervenne, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ijt jeßt dex Betrieb einer Spar- und Dar- lehnsfasse zur “Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinnes mit Beschränkung des Ge- shäftsbetriebes auf den Kreis der Mitglieder der Genossenschaft.

Freren, den 7. Fuli 1944. Amtsgericht Lingen, Guben. , [5180] Genossenschaftsregister Nx. 12 Lin- denhainer Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht, Lindenhain, Krs.

Guben. Durch Generalversammlungsbeshluß

in eine solhe mit hbeshränkter Haft-

Haftpflicht, -Lindenhain, Das Statut ist unter, gleihem Da-

u Die Haftsumme be- 50 RA, Ver Geschäftsanteil

Den Gläubigern der Genossenschaft

ehnskfasse e. G.

belschwerdt““.

dorf. Gegenstand des Unternehmens ist: | Amtsgericht Habelschwerdt, 18. 7. 1944,

Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zux

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 167 vom 27. Juli 1944. S. 4

erloschen. sih binnen 6 Monaten nah dieser

den Genossenschaft melden, Sicherheit | gesebt. zu leisten, soweit sie niht Befriedigung

mit unbeschränkter Haftpflicht“.

Kallies.

ist unter Nr. 35 bei der Milchlieferungs- genossenshaft Waltersdorf eingetragen worden: '

a Em 23. April E a 3 geändert in: Raiffeisen Milchlieferungs- | "7; o rL V Ser: genossenschast e. G. m. .b. H., Walters- gliedern ist zulässig. dorf.

Königs Wusterhausen. [5186] | Z6 _ 3 Jn Utsevem Gra entWatiavegifton Soren Nes eingetragen worden: ist unter Nr. 3 bei der Waltersdorfer ¿ 9 Spar- und Darlehnskasse im Kreise | lung vom 5. März 1944 Teltow eingetragen worden:

A, Von “otuiete j A: ene genossenschaft eändert in: Raiffeisenkasse Waltersdor 5 e x : Ciugéltageire o bhoi D E mit 4 schaft mit beschränkter Haftpflicht in

beshränkter Haftpflicht,

schaft mit unbeschränkter

S E ny vom nossenschaft geändert, sie lautet fett: Raiffeisenkasse Shönhagen eingetragene | Xeustettin,. Genossenschaft mit unbeshränkter Hast- psliht, Schönhagen, Kreis Ostprignit über Glöwen.

Amtsgericht Kyrib, den 19. Fuli 1944,

Lindlar. \ [5298] | jest: “dls aria Flötenstein e. G.

register unter Nr. 8 eingetragenen Land- wirtschaftlihen Bezugs- und Absaß- | Neutitschein. genossenschaft Hohkeppel ist heute fol- j h gendes eingetragen worden: An Stelle Die unter Nr. 4 im Genossenschafts- | des Statuts vom 20. 11. 1898 nebst i Nachträgen ist das Statut vom 20. 9. m. u. Ÿ. in Alt- /1936 getreten. Gegenstand des Unter- | in Odrau. ezeihnung: | nehmens is gemeinschaftliher Einkauf

von Verbrauchs\toffen aftpflicht zu | ständen des triebes, gemeinschaftlicher Verkauf land- | mitglieder Josef Eichler,

Í

| wirtschaftliher Erzeugnisse.

Hamburg. [5232] | Lissa, Wartheland.

Genossenschaftsregister Amtsgericht Hamburg. Abt. 66. ; 20. Fuli 1944.

Gn.-R. 613.

u in Nr. 133 S. - n.-R. 2 Scchmütert. Hafentransport - Ge- | Firmenbezeihnung lautet

nossenschaft eingetragene Genossenschaft | eisenkasse“ pp., sondern Raiffeisenbank j er l E Schmückert eingetragene Genossenschaft Die Genossenschaft ist auf Grund utié beschränkter Haftpflicht. neniGaf Lissa, den 18. Juli 1944.

Das Amtsgericht.

mit beschränkter Haftpflicht.

des § 3 des Löshungsgesezes vom 9, Oktober 1934 gelösht worden. Von Amts wegen eingetragen.

Hersfeld. ? [5182] | Marburg, Drau.

Fn das Gendssenschaftsregister wurde heute bei Nr. 28, „Sozialgewerk Hers- felder Handwerker, eingetragene Ge- nossenshaft mit beschränkter Hast-

pflicht in Hersfeld“, eingetragen: Die tung, Siß Marburg. ‘Au

Firma lautet jet: Sozialgewerk der |-Verovdnung -des Chefs der Zivilverw.

DAF (Handwerk, Handel und Ge-| vom 16. 4. 1941, V. u, werbe) des Kreises Hersfeld, einge- | und vom 6. 7. 1942, V. u.

tragene Genossenschaft mit beschränktex | wurde mit Verfügung des Stillhalte- Gegenstand fommissars vom 1. 1, 1941, Nr. 3449/

Hasftpfliht in Hersfeld. 1 ] E des Unternehmens ist nunmehr: 3450, die Genossenschaft 1, Die Schaffung. und Betätigung | Marburger Î einer gemeinsamen Betriebsorgani- | haft mit beschränkter sation für die Gebiete der Menschen- | übeätragende führung, sozialen Betreuung und Lei- Genossenschaft [Nen in den beteiligten Be- | männergenossenshaft eing trieben, 2, Die

rung und Förderung sozialer Ein- | nossenschaft in der Weise

rihtungen und Maßnahmen dex betei- | daß das Vermögen der übertragenden

ligteu Betriebe. Genossenschaft mik allen

B. Nt. 29, von Handelskaufleuten im Hersfeld der NSDAP, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hast- pflicht, in Hersfeld“, i eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Verschmel- zung mit dem Sozialgewerk ers- feldero Handwerker, eingetragene Ge-

Marburg, Dram. Marburg, Drau, am 12. Veränderung:

in Hersfeld Genossenschaftsreg. Nr. 28 gemäß dem Generalversamm- | F E lungsbeshluß vom 26. 6. 1944 und dem A s ie Verschmelzungsvertrag vom 12. 6. 1944 Ag, E T Tae

Den Gläubigern der über- Ver. 5, und vom 6. 7. 1942 tragenden (Genossenschaft ist, wenn sie

Bekanntmachung bei der übernehmen- Siontawse laut

erlangen fönnen. eingetragene Genossenschaft mit be- Hersfeld, 14. 7, 1944. schränkter Haftung, Siz: Marburg, Amtsgericht. Drau. Mit der gleichen Verfügung des

s Stillhaltekommissars vom 1. 1. 1944,

Kalisech. [5233] | Nr. 3449/3450, und der Verordnung Veränderung. über die Verschmelzung von Genossen-

Gn.-R. 6 (Kempen). Die Firmen- | shaften wird die Genossenschaft Anstalt

5 der „Spar- und Darlehns- | der

ass

schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ | in Marburg (Gen. 1 142)

L et r in e

_ Marburger Dienstn e Mechau eingetragene Genossen- | nossenschaft mit beschränk

„„Raiffeisenkasse | gende Genossenschaft mit au eingetragene

Kalisch, den 18, Fuli 1944.

Das Amtsgericht. nehmende Genossenschaft i

Jn. unser Genossenschaftsregister ist | Aftiven und Passiven an

unter Nr. 7 bei der „Ländlichen Spar- | mende Genossenschaft über und Darlehnskasse in tee e. G. E m. b. H.“ eingetragen worden, daß die j O

Firma jest lautet: „Raiffeisenkasse Alt- | M. Gladbach,

körtniß, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“

Amtsgericht M. Gla Veränderung:

Kallies, den 19. Juli 1944. Gen.-R. 99.

Das Amtsgericht.

Jn unserem Genossenschaftsregister folgendes eingetragen word

Durch Beschluß der Gene

irma

Amtsgericht Königs Wusterhausen, | Xeumümnster.

Of ; 9 s . den 10. Fuli 1944 Nr, 1 Bordesholm i

Meiereigenossenschaft e. G.

Durch E der Gene

Durch Beschluß der d ter Haftpflicht

Die Firma lautet ' jeßt

Sören. Die Haftsumme be

Amtsgericht Königs Wusterhausen, | [chäftsanteil 50,— 1M.

den 11. Juli 1944,

Kyritz, Prignitz, [5234] |. D , Gn.-R 3. Sibbnhasener Spar- u ist, wenn sie sih binnen Darlehnskasse eingetragene Genossen- | nah der Bekanntmachun

Haftpflicht, | nossenschaft zu diesem

Schönhagen, Kreis Ostprigniß übe» | Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Glas Kreis Wéstpririt ß Durch Befriedigung verlangen können.

Neumünster, den 7. Juli Juli 1944 ist die Firma der Ge-

Veränderung:

Bei der im hiesigen Genossenschafts- | m. b.

Veränderung: 1 Gn.-R. X 27 Landw Genossenschaft in Odrau, e.

landwirtshaftlihen Be- | werden die neu gewählten Kamigz Nr. 60, und Fran

Amtsgericht Lindlar.

Marburg, Drau, am 12. Juli 1944. Veränderung:

Anstalt der Marburger Dienstmänner

Genossenschaft mit beshränkter Haf-

Dienstmänner Genossen-

Genossenschaft mit der Marburger

nossenschaft mit beschränkter Haftung gemz?inschaftliche Durchfüh- | (Gen. T 52) als übernehmende Ge-

„Sozialgenossenschaft | Passiven an die übernehmende Ge- Kreis | nossenschaft überträgen wird.

Alt Gen. 1 52 Anstalt der Kom-

t ; A S missionore und. für das Plakatieren in nossenschaft mit beshränkter Haftpfliht | Narburg Genossenschaft mit beschränk-

ter Haftung, Marburg. Auf Grund der

Nr. 89, wurde mit Verfügung des Still- haltefommissars vom 1. 94 Nr. 3449/3450, die Saßzung neu fest-

Marburger Dienstmännergenossenschast

Genossenschaft | burger Dienstmännergenossenschaft ein- getragene Genossenschaft mit beshränk- ter Haftung (Alt Gen. 1 52) als über-

Ï vershmolzen, daß das Vermögen der [5184] | übertragenden Genossenschaft mit allen

«Genossenschaftsregister

Am 18. Fuli 1944 ist bei der Kolonialwaren NATZGAN wi S : - ar | gung, eingetragene Genossenschaft mit Königs Wusterhauzen. [515] | beschränkter Haftpflicht, M. Gladbach,

lung vom 17. April 1944 h 81 des Nas ; : 5 Statuts dahin geändert, daß der Gegen- Durch Beschluß der e stand des Ünternehmens dahin ergänzt

wird: Die Belieferung von Nichtmit-

Jn das Genossenschaftsregister Gn.-R. t heute bei der

nossenschaft in eine solche mit beshränk- umgewandelt worden.

eingetragene

Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sih beteiligen kann, ist 30. Den Gläubigern der Genossenschaft

weck melden,

Das Amtsgericht.

Genossenschaftsregister Amtsgericht Neustettin, 17." Juli 1944.

5 Flötensteiner Spar- u. Darlehns- kassen-Verein. Die Genossenschaft heißt

Amtsgericht Neutitschein, 18. Juli 1944.

/ Gelöscht “werden die bis- herigen Vorstandsmitglieder Karl Ol- und Gegen- f brih und Josef Foltas. Eingetragen

Bauer in Dobishwald Nx. 24:

L, V {5239] Berichtigung dér Bekanntmachung

4. : Die neue niht „Raiff-

[5236]

f Grund der AB!,-NL 0; A.Bl Nr. 89, Anstalt der Haftung als Dienst- etragene Ge- vershmolzen,

Aktiven und

* (5237] Juli 1944,

Zivilverwal- V. u. ABl. V1 ABY 1: 1944,

nunmchr:

nanner Ge- tèr Haftung als übertra- der Mar-

n der Weise

die übernch- tragen wird.

[5183] dbach.

en: ralversamm-

[5187]

m. u. H. in ralversamm- ist die Ge- : Meierei- Genossen-

trägt je Ge- Die höchste

6 Monaten bei der Ge-

1944,

[5188]

5189]

irtshaftliche G. n. b. H.

Trautenau, [6241] Bekanntmachung. „Gn.-R, 55. Fm Genossenschafts-

register wurde am 15. Fuli 1944 bei dem Spar- und Darlehnskassenverein für die politishe Gemeinde Ottendorf bei Braunau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, folgende Aenderung eingetragen. :

Die Rechtsverhältnisse der Genossen- haft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeshluß vom 4. Juni 1944 in -den é8§ 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen- wortlaut: „Raiffeisenkasse in Otten- dorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“.

Die öffentlichen Bekanntmachungen exfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen- ats in Ottendorf und in der in Reichenberg erscheinenden Zeitschrift „Raiffeisenbote“.

Die übrigen Veränderungen be- treffen die tnternen Verhältnisse der Genossenschaft.

Amtsgericht Trautenau, 19. Fuli 1944. Trautenau,.

[5242] i Bekanntmachung.

Gn.-R. 71. Fm Genossenschafts- register wurde am 15. Juli 1944 bei der Spar- und Darlehnskasse für Merkelsdorf, Nieder-Adersbach und Liebenau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Mer=- kelsdorf, folgende Aenderung einges tragen. :

Die Rechtsverhältnisse der Genossen- haft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeshluß vom 11. Juni 1944 in den 88 1, 10, 44, 53, 83 und 84 abgeänderte Statut. Nah § 1 ist nunmehriger Firmens- wortlaut: „Raiffeisenkasse ‘in Merkels= dorf, registrierte Genossenshaft mit unbeschränkter Haftung“. Die öffent- lihen Bekanntmachungen erfolgen jeßt durch Anschlag an der Kundmachungs=- tafel der Genossenschaft in Merkels32 dorf oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übtigen Verändes rungen betreffen die internen Verhälts nisse der Genossenschaft.

Amtsgericht Trautenau, 19, Juli 1944. Trautenau.

[5243] Bekanntmachung. Gn.-R, 225. Fm Genossenshaft8- register wurde am 15. Juli 1944 bei der Elektrizitätsbezugsgenossenschaft für die Gemeinde Oberkleinaupa, re- gistrierte Genossenschaft mit beschränk- ter Hastung in Liquidation, folgéndes eingetragen. Infolge beendeter Ugutdatton wurde die Genossenschaft gelöst. Amtsgericht Trautenau, 19. Fuli 1944.

Berlin.

Bunzlau.

5. Musterregister

Rottweil, h: {5309 Amtsgericht Rottweil. Fns Muster-

register is eingetragen: Nr. 763. Firma W. & A. Schmid-Schlenker jr, Shwen- ningen a. N.: Offen, 1 Abbildung der

Sumiswälder Stiluhr, - Fabrikations-

nummer 1960, plastishes Erzeuánis, Schußfrist 5 21. Fuli 1944, 154 Uhr.

Fahre, angemeldet am

Wiedenbrück. j _ 5310] Fn unser Musterregister- is unter

Nr. 29 folgendes eingetragen:

Die Firma P. Baumhüter in Baten-

horst hat für die eingetragenen 3 Muster eines Aschenbechers die Verlängerung der Schußfrist auf weitere 5 Fahre an- gemeldet.

Wiedenbrück, den 19. Juli 1944. Das Amtsgericht. :

7. Konlurse und Bergleichssachen

[5408] Ueber den Nachlaß des am 28. 9,

1942 verstorbenen Bäckers Karl Otto Gross straße 34, wohnhaft gewesen, ist heute, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 352. N, 5. 44, Willy Meyer, Berlin-Spandau, Schön- ivalder Str. 13/14, Frist zur Anmel- dung der 30, 9, 1944, lung: 21, 8. 1944, 11,45 Uhr. Prü- fungstermin am 13.10, 1944, 11,45 Uhr, im Gerichtsgebäude, Tegeler Weg 17/20, T1. Stock, Zimmer Nr. 280, frist bis 30. 9, 1944.

in Berlin-Neukölln, Lessing-

Verwalter:

Konkursforderungen bis Erste, Gläubigerversamm- Charlottenburg, Offener Arrest mit Anzeige-

Berlin, den 21. Fuli 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 352,

: [5409] In dem Konkursverfahren über das

Vermögen des Rittergutsbesißers Al- -fred Porak in Waldau, O. L., hat der Gemeinschuldner einen Aufhebung des Konkursverfahrens ge- stellt. Dieser Antrag und die zustim- menden Erklärungen der Konkursgläu- biger sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Lutherstr. 9, niedergèlegt.

Antrag auf

Amtsgericht Bunzlau, 22, Fuli 1944.

Vorstands-

Verantworilih für dey Amtlihen und Nichtamt- lihen Teil, den redaftionellen Teil, den An-

zeigenteil und für den Verlag:

Bauer in Münster, |

Präsident Dr, Schlange in Potsdam,

Druck der Preußischen Verlags- und Druckeret

GmbH,, Berlin Preis dieser Nummer: 10 Fg¿

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staa

tsanzeiger

Erscheint an iedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post 1 Ea monatlich 2,30 A zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der (C ——

Anzeigenstelle monatlich 1,90 #4. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68,Wilhelmstr.30/31. Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Ginzelne Beilagen fosten 10 F. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit- Zeile 1,10 ÆXM, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 A. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlín SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckausträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein- zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Besristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ginrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

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Es E

1944

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über das Verbot der Ein- fuhr von Hunden aus den Ost- und Südoststaaten.

Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über Erwerb und Abgabe von Ferkeln, Läufern, Schafen und Rindern sowie von Schlachtschweinen.

Anordnung V /44 des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Errichtung einer Prüfstelle für Ge- webe und Verarbeitung der Fertigteile bei der Wirtschafts- gruppe Bekleidungsindustrie). Vom 20. Juli 1944.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die

Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Neunte Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 1 der Gemein- schaft Schuhe (Absagzerleichterung für Holzsandalen). Vom 25. Juli 1944,

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesezblatts Teil 1 Nr. 383.

OLTRS 24 O/S

Amtliches Deutsches Reich

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über das Verbot der Einfuhr von Hundert aus den Ost- und Südoststaaten

Auf Grund des § 7 des Vichseuchengescßes vom 26. Juni 1909 (RGBVl. S. 519) bestimme ih folgendes:

Der § 1 meiner viehseuchenpolizeilihen Anordnung vom 11. November 1940 (Reichsanzeiger und Preuß. Staats- anzeiger Nx. 270 vom 16. November 1940) erhält folgende Fassung: i

Die Einfuhr von lebenden Hunden aus den beseßten Ost- gebieten, aus Finnland, aus Ungarn, aus der Slotdakei, aus Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Albanien, Grie- chenland und aus der Türkei sowie über diese Länder ist ver- boten.

Berlin, den 22. Fuli 1944.

Der Reichsminister des Fnnern. D. At De W Ehe x,

Erlaß S betr. Erwerb und Abgabe von Ferkelu, Läufern, Schafen und Rindern sowie von Schlachtshweinen

Mit meinen Runderlassen vom 10. 2. 1942 11 B6 732 (LwRMBl. S. 147) und vom 7. 4. 1943 11A 12 1200 (LoRMBl. S. 313) habe ih Bestimmungen über die Genehmigungspflicht beim Ein- und Verkauf von Schlacht- shweinen sowie von Ferkeln, Läufern und Schafen ge- troffen *). Unter Aufhebung dieser Erlasse bestimme ich folgendes:

A. Erwerb und Abgabe von Ferkeln, Läufern, Schafen und Rindern

(1) Nach den geltenden Betvirtschaftsbestimmungen ist jede Schlachtung von Tieren, die der öffentlichen Bewirtschaftung unterliegen, genehmigungspflichtig. Diese Bestimmung gilt auh für Jungtiere aller Art (Ferkel, Läufer, Schaflämmer und Kälber). Notschlachtungen oder das Schlachten kranker Tiere sind dem Ernährungsamt oder den Außenstellen der Viehwirtschaftsverhände nah den bestehenden Vorschriften unverzüglich anzuzeigen.

(2) Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter bedürfen für den Er-

werb von Ferkeln Und Läufern sowie von Schafen, Hammeln

und Lämmern der Genehmigung durch das für ihren Wohn- ntß zuständige Ernährungsamt, Abt. B. Die (Genehmigung wird in Form einer Einkaufsgenehmigung erteilt; dem Er- werb durch Kauf steht gleich derx Erwerb durch Tausch sowie jeder andere auch unentgeltliche Erwerb.

(3) Die Einkaufsgeuchmigung is für Ferkel und Läufer nur bis zu einem Lebendgewicht von 50 kg zu erteilen; dieses Lebendgewicht von 50 kg darfbei der Uebergabe an den Er- werber nicht überschritten werden.

(4). Ein Muster für die mit einex Einkaufsbestätigung ver- bundene Einkaufssgeuehmigung is nachstehend abgedruckt.

(5) Die Erteilung der Einkaufsgenehmigung ist grundsäß- lich davon abhängig zu machen, daß dex Antragsteller den Nachweis der eigenen und ausreichenden Futtergrundlage er- bringt. Soll das Tier zum Zwecke der Hausschlachtung ein- gestellt werden, so ist die Genehmigung nur dann zu erteilen, wenn der Antragsteller außerdem nachweist, daß erx im vor- hergehenden Hausschlachtungsjahr für die entsprechende An- zahl von Schweinen oder Schafen Hausschlachtungsgenehmi- gungen exhalten hat. Die Ernährungsamter können Aus- nahmen in den Fällen machen, in denen derartige Aus- nahmen nach den Bestimmungen über die Genehmigung von Hausschlachtungen zulässig sind. /

®) Die Runderlasse sind auch im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 94 wv, 22. 4, 1943 bekanntgegeben worden,

(6) Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger (Gruppe B) und Selbstversorger der Gruppe C dürfen zu Hausschlachtungs- zwecken und zur Weitermast lediglich Futter- und Nubschweine, also Schweine mit einem Lebendgewtcht bis 50 kg erwerben (vgl. jedoch Abshn. B Nr. 9). Wenn gegen diese Bestimmung verstoßen wird, ist die Hausschlachtungsgenehmigung zu versagen.

(7) Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter sind solche Personen, die nicht ständig hauptberuflih in der Landwirtschaft tätig sind. Als nichtlandwirtschaftliche Tierhalter gelten ins- besouderxe alle Personen, die im Sinne der Bestimmungen über die Genehmigung von Hausschlachtungen zu den Selbst- versorgergruppen ß und C zählen. Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger, die als Fnhaber landiirtschaftlicher Betriebe zur Gruppe B zählen, weil sie ihren ständigen Wohnsiy nicht auf ihrem Betrieb haben, bedürfen feiner Einkaufs- genechmigung.

(8) Die Abgabe von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lammern an nichtlandwirtschaftliche Tierhalter ist verboten, sofern nicht die im Abs, 2 vorgesehene Genehmi- gung vorgelegt wird. Der Abgabe durch Verkauf stehen gleich die Abgabe durch Tausch sowie jede sonstige auch unent- geltliche Ueberlassung von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern.

(9) Die Einkaufsgenehmigung und die dazugehörige (Ein- faufsbestätigung sind sowohl vom Abgebenden als auch vom Uebernehmenden oder deren Beauftragten eigenhändig zu unterschreiben. Die Einkaufsgenehmigung verbleibt in den Handen des Abgebenden, während die Einkaufsbestätigung von dem, der die Tiere erwirbt, innerhalb eines Monats das Ernährungsamt zurückzugeben ist. Wenn die Einkaufs- genchmigung nicht ausgenußzt worden ist, ist sie gleichfalls von dem Antragsteller an das Ernahrungsamt zurückzugeben.

(10) Betriebe, die zum Handel mit Ferkeln und Läufern oder mit Schafen zugelassen sind (Viehhaudelsbetriebe, Ge-

nofsenschaften), sowie gewerbliche Schlachtbetriebe bedürfen *

zum Einfauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen feiner Einkaufsgenechmigung; die Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft regelt den Ein- und Verkauf von Ferkeln. und Läufern bis zu 50 kg Lebendgewicht und von Schafen durch diese Betriebe.

(11) Nichtlandwirtschaftlihe Tierhalter, die unentgeltlich erworbene ‘Ferkel und Laufer oder sonstige Schweine, ferner Schafe, Hammel oder Lämmer vor dem Jnkrafttreten dieses Erlasses eingestellt haben, sind verpflichtet, dies unverzüglich dem für ihren Wohnsiß zuständigen Ernährungsamt anzu- zeigen, sofern die Tiere noch in ihrem Besiß sind. Die Melde- pflicht besteht ohne Rücfsiht auf den Verwendungszweck (Hausschlachtung, Wiederverkauf, Milchgewinnung usw.). Die- jenigem nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorger, die als Fn- haber landwirtschaftlicher Betriebe zur Gruppe B zählen, weil sie ihren ständigen Wohnsiß nicht auf ihrem Betrieb haben, sind von der Meldepflicht befreit.

(12) Vom 1. 9, 1944 ab sind von den Ernährungsämtern, Abt. B (Kartenausgabestellen), Hausschlachtungen der Selbst- versorger der Gruppe B und von den Ernahrungsämtern, Abt. A, Hausschlachtungen der Selbstversorger der Gruppe C nux noch dann zu genehmigen, wenn entweder eine Ge- nehmigung nach Abs. 2 erteilt oder der unentgeltliche Erwerb nach Abs. 11 angezeigt worden ist; ausgenommen sind Haus- schlachtungen von Tieren, die von eigenen Muttertieren auf- gezogen worden sind,

(13) Die Landesernährungsämter Abt, A können mit meiner Zustimmung den Erwerb von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern durch landwirt- schaftliche Tierhalter sowie die Abgabe an diese ebenfalls von bestimmten Vorausseßungen abhängig machen. Sie können ferner mit meiner Zustimmung entsprechende Bestimmungen über den Erwerb von Rindern einschl. Kälbern durch ‘nicht- landivirtschaftliche Tierhalter sowie über die Abgabe an diese erlassen. Anträge dieser Art sind mir durch die Hand des Reichsbauernführers vorzulegen.

(14) Die Landesernährungsämter Abt. A iverden er- mächtigt, Ausführungsbestimmungen über die Anerkennung der eigenen und ausreichenden Futtergrundlage zu erlassen. ZU den selbst. erzeugten Futtermitteln sind entsprechend den Bestimmungen über die Genehmigung von Hausschlachtungen auch die gesammelten Abfälle sowie als Entgelt für geleistete landwirtschaftliche Arbeit bezogene Futtermittel zu zählen.

B. Erwerb und Abgabe von Schlachtshweinen

(1) Der Erwerb von Schlachtschweinen is außerhalb de Schlachtviehmärkte und Verteilungsstellen nur gestattet, wen dex Erwerber

a) im Besiß eines Schlußscheinbuches is also grundsäß- lich den Viehhändlern und den Schlähtern oder

b) im Besiß. einer schriftlichen Einkaufsgenehmigung .des für seinen Wohnsiß zuständigen Ernährungsamtes, Abt. A, ift. i

(2) Die Einkaufsgenehmigung uach Abs. 1 is nah dem nach- stehend abgedruckten Muster zu erteilen.

(3) Dem Erwerb durch Kauf steht gleih dex Erwerb durch Tausch sowie jeder sonstige auch unentgeltlihe Erwerb.

(4) Als Schlachtschweine auch im Sinne der Preisvor- schriften gelten alle Schweine, die bei der Uebergabe an

den Käufer mehr als 50 kg wiegen; ausgenommen sind Zuchtschweine. Als Zuchtshwzine im Sinne dieser Vor- schriften gelten:

a) Eber und Sauen, die îa einem Herdbuch eingetragen sind oder die nahweislich von eingetragenen Herdbuch- tieren stammen und als solche gekennzeichnet sind,

b) alle sonstigen sichtbar tragenden Sauen,

(5) Détjenige, der ein Schlachtschwein abgibt, ist verpflichtet, sih vor der Abgabe den Schlußschein oder die Etnkaufs- genehmigung vorlegen zu lassen; ohne Ausfertigung des Schlußscheines oder der Einkaufsgenehmigung ist die Abgabe verboten. Der Abgabe durch Verkauf stehen gleih die Abgabe durch Tausch sowie jede fonstige auch unentgeltliche Ueberlassung von Schlachtschweinen. Die im Schlußschein oder in der Einkaufsgenchmigung erforderlichen Eiutragungen sind von dem zu machen, dex das Schlachtshwein erwirbt. Beide Teile oder thre Beauftragten haben die Schlußscheine oder die Einkaufsgenehmigung eigenhändig zu unterschreiben, Dies gilt auch für den Einkauf von Schweinen über 50 ks Lebendgewicht auf den Nußz- und Zuchtviehmarkten, sowett es sich nicht um Zuchtschweine im Sinne dieser Bestimmungen handelt.

(6) Sofern zum Handel mit Vieh zugelassene Betriebe den Verkauf von Schlachtshweinen lediglich vermitteln, is weder die Vorlage eines Schlußscheines noch einex Einkaufgenehmi- gung des Ernahrungsamtes, Abt. A, notwendig. Fm übrigen gelten für den Verkauf von Schlachtshweinen an die Besitzer eines Schlußscheinbuches die von der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft oder den Viehwirtschaftsverbanden erlassenen Bestimmungen.

(7) Für landwirtschaftliche Selbstversorger (Gruppe A), die auf (Grund der für die Genehmigung von Hausschlachtungen bestehenden Bestimmungen aus zwingenden, von der Abt. A des Ernährungsamtes (Kreisbauernschaft) bescheinigten Gründen eine Haus\schlächtung vornehmen dürfen, ohne das Tier die vorgeschriebene Zeit felbst gehalten und gemästet zu haben, wird die Genchmigung dex Kreisbauernschaft zum Er- werb von Schlachtshweinen durch die von der Kartenaus- gabestélle oder dem Ernährungsamt, Abt. B, erteilte Haus- shlachtungsgenehmigung erseßt. Fn diesem Fall i#t die Hausschlachtungsgenehmigung durch Stempelaufdruck oder in gletchwertiger Weise mit folgendem Zusaß zu versehen:

„Gilt gleichzeitig als Einkaufsgenehmigung der Kreisbauern-=

O E N Schlachtshwein(e).

(Stempel und Unterschrift der Ausgabestelle).“

Darunter ist eine Einkaufsbestätigung in folgender Form vorzusehen: :

S m Gat E S

R oe e RS Holité daft

Ma LO4 (Unterschrift des Käufers). (Unterschrift des Verkäufers).“

(8) Landwirtschaftliche Selbstversorger, die ausnahmsweise Schlachtshweine zur Weitermast (z. B. zur Verwertung vor- handener Futterbestände) erwerben wollen, haben, soweit sie niht im Besiß eines Schlußscheinbuches sind, die vorge- e Einfkaufsgenchmigung der Kreisbauernschaft einzu- olen.

(9) Nichtlaudivirtschaftlihe Selbstversorger der Gruppe B können die Genehmigung zum Erwerb eines Schlachtshweines als Ersaß für ein durch unmittelbare Kriegseinwirkung ver- lorengegangenes Schlachtshwein erhalten. Fn diesem Fall er- teilt das Ernährungsamt, Abt. A, im Benehmen mit dem Er- nährungsamt, Abt. B, eine Einkaufsgenehmigung zum Er- werb eines zur Weitermast einzustellenden Schweines bis zu 75 kg Lebendgewicht,

C. Gemeinsame Vorschriften (zu A und B).

(1) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Er- lasses werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft. So- fern nicht ein öffentliches Fnteresse an der gerichtlichen Straf- verfolgung besteht, hat die Ordnungsstrafe beim Erwerb und der Ueberlassung von Ferkelu, Läufern, Schafen, Hammeln, Lämmern und Schlachtshweinen ohne Einkaufsgenehmigung das Ernährungsamt, Abt. B, festzuseßen. Dem Erwerb und der Ueberlassung von Schlachtshweinen ohne Einkaufs- genechmigung i} es gleichzuseßen, wenn auf Gdund einer Ein- faufsgenehmigung für Ferkel oder Läufer widerrechtlih Schlachtschweine erworben oder abgegeben worden sind,

(2) Die Ernährungsämter haben durch Bekanntmachung in den amtlichen Verkündungsblättern und auf sonstige geeignete Weise dafür zu sorgen, daß die neuen Bestimmungen über das Halten unentgeltlich erworbener Ferkel und Läufer sowie Schafe, Hammel und Lämmer durh nichtlandwirtschaftliche Tierhalter möglichst beschleunigt in den beteiligten Kreisen bekannt : werden. L

Dieser Erlaß tritt am Tage der Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 5. Jult 1944.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Jn Vertretung des Staatssekretärs: Rie ck e. IT À 12, 2100.

Anlage 1 und Ill auf Seite 2